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#lohnentwicklung — Public Fediverse posts

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  1. Psychotherapeuten müssen eine Honorarkürzung wegstecken, schon wird über weitere Einsparungen debattiert. Sie sehen ihre Patienten als wahre Betroffene der Kürzungen. Therapeut Keil erklärt, warum sich die Branche gering geschätzt fühlt und welche Folgen drohen.#International #Gesundheitspolitik #Psychotherapie #Psychiatrie #Deutschland #GesetzlicheKrankenversicherung #GesetzlicheKrankenkassen #Gesundheitssystem #Lohnentwicklung
    Psychotherapeuten alarmiert: "Therapie wird zum Objekt des Sparens"
  2. IAB-Lohnmonitor: Stundenlöhne steigen um 5,5 Prozent

    Der neue IAB-Lohnmonitor zeigt für das zweite Quartal 2025 einen Anstieg der Stundenlöhne um 5,5 % auf 25,61 Euro.

    Besonders Geringqualifizierte verdienen mehr, der Gender Pay Gap schrumpft weiter.

    Vollzeitbeschäftigte profitieren leicht weniger als Teilzeitkräfte.

    bildungsspiegel.de/news/berufs

    #Stundenlöhne #Mindestlöhne #Lohnentwicklung #GenderPayGap

  3. #news ⚡ Lohnentwicklung zwischen Ost und West geht weiter auseinander: 35 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung wachsen die Lohnunterschiede zwischen West und Ost wieder: Der Durchschnitts-Bruttolohn... hubu.de/?p=293200 | #lohnentwicklung #ost #west #hubu

  4. Weitere Nullrunde bei der Grundsicherung droht

    Die Daten zur Fortschreibung der #Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere #Nullrunde - wenn die #Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert. Für Millionen von #Leistungsberechtigten in der #Grundsicherung droht nach 2025 eine weitere Nullrunde. Dies ergibt sich aus den mittlerweile vorliegenden Daten zur Preis- und #Lohnentwicklung, die für die Fortschreibung der #Regelbedarfe zu Grunde zu legen sind (s.u.). Unmittelbar betroffen wären davon über sieben Millionen Menschen, die #Bürgergeld, #Grundsicherung im Alter und bei #Erwerbsminderung, #Sozialhilfe und sog. #Analogleistungen nach dem #AsylbLG beziehen. Zudem sind die #Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket an die Entwicklung der Regelbedarfe gekoppelt und werden daher nicht an die #Preisentwicklung angepasst. Im Ergebnis erleiden die Leistungsberechtigten einen weiteren #Kaufkraftverlust - sie werden ärmer.

    Die Bundesregierung hat sich in ihrem #Koalitionsvertrag vorgenommen, "den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die #Inflation auf den Rechtsstand vor der #Corona-Pandemie zurückzuführen". Die Änderungen durch die #Bürgergeldreform will die Bundesregierung wieder aufheben. Sofern die Bundesregierung diese Absicht kurzfristig umsetzt, damit sie bereits bei der Fortschreibung 2026 geltendes Recht wird, könnte die Nullrunde noch vermieden werden. In diesem Fall wären die geltenden Regelbedarfe nach dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung um 2,2 Prozent anzuheben. Der Regelbedarf für eine alleinlebende Erwachsende würde 2026 dann 575 Euro statt 563 Euro betragen, d.h. 12 Euro im Monat oder 144 Euro im Jahr mehr. Analog würden auch die anderen Regelbedarfe im Bürgergeld für weitere Erwachsene sowie #Kinder und #Jugendliche und die Schulbedarfe um 2,2 Prozent angehoben werden.

    Die Nullrunden werden teilweise als gerechtfertigt angesehen, weil die Anpassungen unmittelbar nach der Einführung des Bürgergelds zu hoch ausgefallen seien. Dem widerspricht der Paritätische aus folgenden Gründen:

    * Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Bundesregierung anerkannt, dass angesichts der dynamischen Preisentwicklung insbesondere bei Energie und Lebensmitteln die bestehende Formel keine zeitnahe Anpassung erlaubt. So blieb der Regelbedarf 2022 trotz ansteigender Inflation nahezu unverändert (+0,76 Prozent). In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung bzw. im Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. In der Gesamtbetrachtung sind die Anpassungen auch 2023 und 2024 nicht zu hoch ausgefallen, vielmehr wurden Kaufkraftverluste seit 2021 (teilweise) kompensiert. Die Kaufkraftverluste sind bis heute noch nicht ausgeglichen.

    * Die Leistungsberechtigten haben seit Jahrzehnten von dem erheblichen Wohlstandsgewinn nicht profitiert – so die Ergebnisse von Benjamin Held und Irene Becker (2025, S. 14f). Die jüngsten Erhöhungen seien eine verspätete Reaktion auf den Inflationsschub infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Lediglich für 2024 sei es zu einem spürbaren Anstieg gekommen, der im Kern vorherige Verluste ausgleicht. Im Ergebnis liegt der Regelbedarf 2025 preisbereinigt auf dem Niveau von 1995 (Indexwert: 101).

    * Die Leistungen der Grundsicherung liegen deutlich unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Die Armutsschwelle liegt nach den Angaben des Statistischen Bundesamts für 2024 bei 1.381 Euro für einen Single-Haushalt. Der durchschnittliche SGB-II-Bedarf einer alleinlebenden Leistungsberechtigten lag 2024 in der Summe bei 1007 Euro (563 Euro Regelbedarf und 444 Kosten der Unterkunft und Heizung). Es besteht mithin eine Lücke bis zum Erreichen der Armutsschwelle in Höhe von über 350 Euro. Die Grundsicherungsleistungen lindern existenzielle Not. Sie sind aber nicht armutsfest.

    * Menschen, die mit Bürgergeldleistungen leben müssen, kommen mit dem Geld nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Dies hat etwa jüngst eine Studie von Sanktionsfrei mit über 1.000 befragten Leistungsberechtigten gezeigt. Danach geben drei Viertel der Befragten an, dass das Geld nicht ausreicht, um ein würdevolles Leben zu führen. Nicht einmal Grundbedürfnisse können zuverlässig befriedigt werden. Nur jede zweite befragte Person gibt an, dass alle im Haushalt satt werden; über die Hälfte der Eltern gibt an, beim Essen zugunsten der Kinder zu verzichten.

    Der Paritätische hat in einer Expertise eine alternative Regelbedarfsberechnung vorgelegt, die bei der Ermittlung insbesondere eine sachgerechte Referenzgruppe zugrunde legt und auf willkürliche Kürzungen verzichtet. Auf der Grundlage dieser Expertise hält der Paritätische aktuell einen Regelbedarf von 813 Euro für eine Erwachsene für sachgerecht und im Ergebnis für armutsvermeidend.

    Erläuterung: Zur Berechnung der Fortschreibung der Regelbedarfe 2026:

    Die Fortschreibung der Regelbedarfe für die Grundsicherungsleistungen orientiert sich nach § 28a SGB XII an zwei zentralen Faktoren: der regelbedarfsspezifischen Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Daten für die Berechnung der Fortschreibung liegen vor und wurden von der Paritätischen Forschungsstelle für die Ermittlung der Fortschreibung genutzt. Eine offizielle Auswertung durch das BMAS - ein Entwurf für eine Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2026 - liegt aktuell noch nicht vor. Die Daten für die Preisentwicklung finden sich hier und die Informationen für die Nettolohnentwicklung finden sich in der Statistik zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (hier).

    Die Daten werden in einem gesetzlich festgelegten mathematischen Verfahren kombiniert. Durch die Bürgergeldreform wurde das Verfahren ergänzt, um eine zeitnahe Anpassung an die Preisentwicklung zu realisieren. Dafür wurde eine sog. "ergänzende Fortschreibung" eingeführt (vgl. § 28a SGB XII und detailliert in der Begründung zur sog. Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2025, Bundesratsdrucksache 453/24). Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:

    Wichtig: Der Ausgangswert der Fortschreibung sind nicht die geltenden Regelbedarfe, sondern "die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Fortschreibung des Vorjahres ergeben haben" (§28a Abs. 2 Satz 2 SGB XII). Diese Werte sind in dem Entwurf der erwähnten Verordnung in der Begründung ausgewiesen (Bundesratsdrucksache 453/24, S. 13). Dieser Wert liegt etwa für eine alleinstehende Erwachsene bei 535,50 Euro und nicht bei 563 Euro. Dieser Unterschied ergibt sich aus zwei Faktoren. Zunächst wird die ergänzende Fortschreibung aus dem Vorjahr nicht mitgerechnet. Zudem wird die Wirkung der Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt. In einem ersten Rechenschritt wird dieser Wert mit dem etablierten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung in einem Verhältnis von 70 zu 30 fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Anpassung von 2,2 Prozent. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit der "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert, die die Preisentwicklung des 2. Quartal im laufenden Jahr ins Verhältnis zum Vorjahr setzt. Diese ergänzende Fortschreibung beträgt 1,8 Prozent.

    Die resultierenden Werte liegen unterhalb der geltenden Regelbedarfe. Für eine alleinlebende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) ergibt sich rechnerisch ein Wert von 557 Euro. Der aktuelle Regelbedarf liegt allerdings bei 563 Euro. Aufgrund der sog. Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die Regelbedarfe daher unverändert. Im Ergebnis gibt es aufgrund der geltenden Rechtslage eine Nullrunde - obwohl die Preise weiter angestiegen sind und weiter ansteigen werden.

    Quelle: Pressemitteilung @paritaet , 25. August 2025

    #IchBinArmutsbetroffen

  5. Weitere Nullrunde bei der Grundsicherung droht

    Die Daten zur Fortschreibung der #Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere #Nullrunde - wenn die #Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert. Für Millionen von #Leistungsberechtigten in der #Grundsicherung droht nach 2025 eine weitere Nullrunde. Dies ergibt sich aus den mittlerweile vorliegenden Daten zur Preis- und #Lohnentwicklung, die für die Fortschreibung der #Regelbedarfe zu Grunde zu legen sind (s.u.). Unmittelbar betroffen wären davon über sieben Millionen Menschen, die #Bürgergeld, #Grundsicherung im Alter und bei #Erwerbsminderung, #Sozialhilfe und sog. #Analogleistungen nach dem #AsylbLG beziehen. Zudem sind die #Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket an die Entwicklung der Regelbedarfe gekoppelt und werden daher nicht an die #Preisentwicklung angepasst. Im Ergebnis erleiden die Leistungsberechtigten einen weiteren #Kaufkraftverlust - sie werden ärmer.

    Die Bundesregierung hat sich in ihrem #Koalitionsvertrag vorgenommen, "den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die #Inflation auf den Rechtsstand vor der #Corona-Pandemie zurückzuführen". Die Änderungen durch die #Bürgergeldreform will die Bundesregierung wieder aufheben. Sofern die Bundesregierung diese Absicht kurzfristig umsetzt, damit sie bereits bei der Fortschreibung 2026 geltendes Recht wird, könnte die Nullrunde noch vermieden werden. In diesem Fall wären die geltenden Regelbedarfe nach dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung um 2,2 Prozent anzuheben. Der Regelbedarf für eine alleinlebende Erwachsende würde 2026 dann 575 Euro statt 563 Euro betragen, d.h. 12 Euro im Monat oder 144 Euro im Jahr mehr. Analog würden auch die anderen Regelbedarfe im Bürgergeld für weitere Erwachsene sowie #Kinder und #Jugendliche und die Schulbedarfe um 2,2 Prozent angehoben werden.

    Die Nullrunden werden teilweise als gerechtfertigt angesehen, weil die Anpassungen unmittelbar nach der Einführung des Bürgergelds zu hoch ausgefallen seien. Dem widerspricht der Paritätische aus folgenden Gründen:

    * Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Bundesregierung anerkannt, dass angesichts der dynamischen Preisentwicklung insbesondere bei Energie und Lebensmitteln die bestehende Formel keine zeitnahe Anpassung erlaubt. So blieb der Regelbedarf 2022 trotz ansteigender Inflation nahezu unverändert (+0,76 Prozent). In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung bzw. im Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. In der Gesamtbetrachtung sind die Anpassungen auch 2023 und 2024 nicht zu hoch ausgefallen, vielmehr wurden Kaufkraftverluste seit 2021 (teilweise) kompensiert. Die Kaufkraftverluste sind bis heute noch nicht ausgeglichen.

    * Die Leistungsberechtigten haben seit Jahrzehnten von dem erheblichen Wohlstandsgewinn nicht profitiert – so die Ergebnisse von Benjamin Held und Irene Becker (2025, S. 14f). Die jüngsten Erhöhungen seien eine verspätete Reaktion auf den Inflationsschub infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Lediglich für 2024 sei es zu einem spürbaren Anstieg gekommen, der im Kern vorherige Verluste ausgleicht. Im Ergebnis liegt der Regelbedarf 2025 preisbereinigt auf dem Niveau von 1995 (Indexwert: 101).

    * Die Leistungen der Grundsicherung liegen deutlich unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Die Armutsschwelle liegt nach den Angaben des Statistischen Bundesamts für 2024 bei 1.381 Euro für einen Single-Haushalt. Der durchschnittliche SGB-II-Bedarf einer alleinlebenden Leistungsberechtigten lag 2024 in der Summe bei 1007 Euro (563 Euro Regelbedarf und 444 Kosten der Unterkunft und Heizung). Es besteht mithin eine Lücke bis zum Erreichen der Armutsschwelle in Höhe von über 350 Euro. Die Grundsicherungsleistungen lindern existenzielle Not. Sie sind aber nicht armutsfest.

    * Menschen, die mit Bürgergeldleistungen leben müssen, kommen mit dem Geld nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Dies hat etwa jüngst eine Studie von Sanktionsfrei mit über 1.000 befragten Leistungsberechtigten gezeigt. Danach geben drei Viertel der Befragten an, dass das Geld nicht ausreicht, um ein würdevolles Leben zu führen. Nicht einmal Grundbedürfnisse können zuverlässig befriedigt werden. Nur jede zweite befragte Person gibt an, dass alle im Haushalt satt werden; über die Hälfte der Eltern gibt an, beim Essen zugunsten der Kinder zu verzichten.

    Der Paritätische hat in einer Expertise eine alternative Regelbedarfsberechnung vorgelegt, die bei der Ermittlung insbesondere eine sachgerechte Referenzgruppe zugrunde legt und auf willkürliche Kürzungen verzichtet. Auf der Grundlage dieser Expertise hält der Paritätische aktuell einen Regelbedarf von 813 Euro für eine Erwachsene für sachgerecht und im Ergebnis für armutsvermeidend.

    Erläuterung: Zur Berechnung der Fortschreibung der Regelbedarfe 2026:

    Die Fortschreibung der Regelbedarfe für die Grundsicherungsleistungen orientiert sich nach § 28a SGB XII an zwei zentralen Faktoren: der regelbedarfsspezifischen Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Daten für die Berechnung der Fortschreibung liegen vor und wurden von der Paritätischen Forschungsstelle für die Ermittlung der Fortschreibung genutzt. Eine offizielle Auswertung durch das BMAS - ein Entwurf für eine Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2026 - liegt aktuell noch nicht vor. Die Daten für die Preisentwicklung finden sich hier und die Informationen für die Nettolohnentwicklung finden sich in der Statistik zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (hier).

    Die Daten werden in einem gesetzlich festgelegten mathematischen Verfahren kombiniert. Durch die Bürgergeldreform wurde das Verfahren ergänzt, um eine zeitnahe Anpassung an die Preisentwicklung zu realisieren. Dafür wurde eine sog. "ergänzende Fortschreibung" eingeführt (vgl. § 28a SGB XII und detailliert in der Begründung zur sog. Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2025, Bundesratsdrucksache 453/24). Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:

    Wichtig: Der Ausgangswert der Fortschreibung sind nicht die geltenden Regelbedarfe, sondern "die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Fortschreibung des Vorjahres ergeben haben" (§28a Abs. 2 Satz 2 SGB XII). Diese Werte sind in dem Entwurf der erwähnten Verordnung in der Begründung ausgewiesen (Bundesratsdrucksache 453/24, S. 13). Dieser Wert liegt etwa für eine alleinstehende Erwachsene bei 535,50 Euro und nicht bei 563 Euro. Dieser Unterschied ergibt sich aus zwei Faktoren. Zunächst wird die ergänzende Fortschreibung aus dem Vorjahr nicht mitgerechnet. Zudem wird die Wirkung der Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt. In einem ersten Rechenschritt wird dieser Wert mit dem etablierten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung in einem Verhältnis von 70 zu 30 fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Anpassung von 2,2 Prozent. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit der "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert, die die Preisentwicklung des 2. Quartal im laufenden Jahr ins Verhältnis zum Vorjahr setzt. Diese ergänzende Fortschreibung beträgt 1,8 Prozent.

    Die resultierenden Werte liegen unterhalb der geltenden Regelbedarfe. Für eine alleinlebende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) ergibt sich rechnerisch ein Wert von 557 Euro. Der aktuelle Regelbedarf liegt allerdings bei 563 Euro. Aufgrund der sog. Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die Regelbedarfe daher unverändert. Im Ergebnis gibt es aufgrund der geltenden Rechtslage eine Nullrunde - obwohl die Preise weiter angestiegen sind und weiter ansteigen werden.

    Quelle: Pressemitteilung @paritaet , 25. August 2025

    #IchBinArmutsbetroffen

  6. Viele Ostdeutsche sehen wirtschaftliche Lage pessimistisch

    Viele Ostdeutsche bewerten die ökonomische Lage in ihrer Heimatregion pessimistischer als es den Tatsachen entspricht - trotz wirtschaftlicher Aufholprozesse. So lautet das Ergebnis einer IW-Studie.

    ➡️ tagesschau.de/wirtschaft/konju

    #Ostdeutschland #Wahlen #Wirtschaft #Arbeitsmarkt #Lohnentwicklung #Demographie

  7. Viele Ostdeutsche sehen wirtschaftliche Lage pessimistisch

    Viele Ostdeutsche bewerten die ökonomische Lage in ihrer Heimatregion pessimistischer als es den Tatsachen entspricht - trotz wirtschaftlicher Aufholprozesse. So lautet das Ergebnis einer IW-Studie.

    ➡️ tagesschau.de/wirtschaft/konju

    #Ostdeutschland #Wahlen #Wirtschaft #Arbeitsmarkt #Lohnentwicklung #Demographie

  8. Verringerung der Lohnspreizung in Deutschland durch Mindestlohnerhöhung

    Wie DESTATIS mitteilt, sank das Verhältnis des Bruttostundenverdienstes von Besserverdienenden zu Geringverdienenden von 3,28 auf 2,98. Diese Veränderung sei insbesondere auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zurückzuführen.

    bildungsspiegel.de/news/berufs

    @bildungsspiegel #Mindestlohn #Geringverdiener #Besserverdiener #Lohnentwicklung

  9. Die Inflationsrate fällt seit Monaten stetig und dürfte das EZB-Ziel von zwei Prozent bald erreichen. Aber wie geht es dann weiter? Während einige Ökonomen nun schnelle Zinssenkungen der Zentralbank fordern, warnen andere, dass der Erfolg der Inflati…#Wirtschaft #Inflation #Verbraucherpreise #Lohnentwicklung #DIW #Konjunkturprognosen #EZB #Zinsentscheidungen
    Risiko in Dienstleistungsbranche: Sinkt die Inflation nur kurzfristig?
  10. Die Lohnsteigerungen gleichen die Inflation fast gänzlich wieder aus. Aber ist keine Verschlechterung nicht auch ein Grund zur Freude?#Preise #Energiepreise #Kosten #Lohnentwicklung #Ökonomie #Öko
    Kein Reallohnverlust: Die Kosten bleiben gleich
  11. Die Lohnsteigerungen gleichen die Inflation fast gänzlich wieder aus. Aber ist keine Verschlechterung nicht auch ein Grund zur Freude?#Preise #Energiepreise #Kosten #Lohnentwicklung #Ökonomie #Öko
    Kein Reallohnverlust: Die Kosten bleiben gleich
  12. Kaufkraft des Mindestlohns ist längerfristig stärker gestiegen als die der Tariflöhne

    Der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns lag seit der Einführung im Januar 2015 insgesamt deutlich über dem Aufwuchs der Tariflöhne im gleichen Zeitraum. Die Kaufkraft des Mindestlohns war im September 2023 11,6 % höher als bei der Einführung im Januar 2015. Die Tariflöhne haben seitdem 3,8 % an realem Wert verloren.

    bildungsspiegel.de/news/berufs

    @bildungsspiegel #Mindestlohn #Geringverdiener #Lohnentwicklung

  13. Erstmals seit zwei Jahren stiegen von April bis Juni die Reallöhne in Deutschland wieder leicht. Das ist auch gesamtwirtschaftlich gut.
    Leichtes Wachstum bei Reallöhnen: Ein Lichtblick bei den Gehältern
  14. Erstmals seit zwei Jahren stiegen von April bis Juni die Reallöhne in Deutschland wieder leicht. Das ist auch gesamtwirtschaftlich gut.
    Leichtes Wachstum bei Reallöhnen: Ein Lichtblick bei den Gehältern
  15. Die Lohnunterschiede sind weiter gewachsen. Menschen in Ostdeutschland verdienen im Jahr rund 13.000 Euro weniger als Westdeutsche, zeigt ein Bericht.
    Lohnlücke zwischen Osten und Westen: Ostdeutsche verdienen weniger
  16. Die Lohnunterschiede sind weiter gewachsen. Menschen in Ostdeutschland verdienen im Jahr rund 13.000 Euro weniger als Westdeutsche, zeigt ein Bericht.
    Lohnlücke zwischen Osten und Westen: Ostdeutsche verdienen weniger
  17. Die Mindestlohnerhöhung ist so minimal, dass sie einen Reallohnverlust bedeutet. Wer das berechnet hat und was Gewerkschaften sagen.
    Erhöhung des Mindestlohns um 41 Cent: Wo bleibt die Aufregung?
  18. Die Mindestlohnerhöhung ist so minimal, dass sie einen Reallohnverlust bedeutet. Wer das berechnet hat und was Gewerkschaften sagen.
    Erhöhung des Mindestlohns um 41 Cent: Wo bleibt die Aufregung?
  19. Die Reallöhne der Beschäftigten sind 2022 um durchschnittlich 4 Prozent gesunken. Die Lohnsteigerungen machten die Inflation nicht wett.
    Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Größter Lohnverlust seit 14 Jahren
  20. Die Reallöhne der Beschäftigten sind 2022 um durchschnittlich 4 Prozent gesunken. Die Lohnsteigerungen machten die Inflation nicht wett.
    Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Größter Lohnverlust seit 14 Jahren
  21. Männer verdienen im Schnitt rund 1.200 Euro Brutto mehr als Frauen. Besonders groß sind die Unterschiede bei den höheren Gehältern. Bezahlung von Männern und Frauen: 1.192 Euro weniger
  22. Männer verdienen im Schnitt rund 1.200 Euro Brutto mehr als Frauen. Besonders groß sind die Unterschiede bei den höheren Gehältern. Genderpaygap wächst: Ungleicher Lohn
  23. Wenn steigende Sozialbeiträge drohen, ist klar: Debatten um soziale Kürzungen kommen. Die Frage ist, was wir aus den letzten Sparrunden gelernt haben. Gutachten zu Lohnnebenkosten: Das alte Schreckgespenst