#burgergeldreform — Public Fediverse posts
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https://www.europesays.com/videos/13291/ KOALITIONS-STREIT: Regierung unter Druck – Kommt jetzt Tempo? #2026 #aktivrente #aktuell #altersvorsorge #Berlin #Bundeskanzler #bürgergeldreform #cdu #CSU #energiekrise #fernsehen #FriedrichMerz #heizungsgesetz #Iran #koalition #merz #n24 #nachrichten #NachrichtenAktuell #news #reiche #rentenversicherung #SPD #SteffenBilger #technologieoffenheit #tv #unionsfraktion #video #welt #WELTNews #Wirtschaft
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Bürgergeldreform - Warum geht sie uns alle an?
Ab Juni ersetzt die Grundsicherung das Bürgergeld. Die Anforderungen an Erwerbslose werden spürbar härter. Schärfere Sanktionen bedrohen bedürftige Menschen, im schlimmsten Fall sogar mit Wohnungslosigkeit. Die soziale Absicherung wird in einem der reichsten Länder der Welt auf ein Minimum zurückgefahren und vor allem als Kostenproblem abgestempelt.Warum all das nicht nur Erwerbslose und angebliche „Totalverweiger*innen“ was angeht, und wieso wir uns zusammen dagegen wehren sollten, wollen wir gerne mit euch zusammen diskutieren.
Als junge, selbstorganisierte und solidarische Erwerbslosen-Organisation in Heidelberg laden wir euch herzlich zu einem gemeinsamen Filmabend mit anschließender Diskussion ein. Kommt am Samstag, 18.April ab 17 Uhr ins Murx und schaut mit uns den berührenden Spielfilm „Ich, Daniel Blake“ von Ken Loach und kommt mit uns in Austausch über Sozialabbau und nötigen Widerstand dagegen.
Eure ELO Heidelberg
Was: Film + Diskussion, „Ich, Daniel Blake“
Wann: 18.April 2026, ab 16.00 Uhr
Wo: Murx, Oberbadgasse 6, 69117 Heidelberg
ÖPNV: Bergbahn/Rathaus, Heidelberg und Alte Brücke, Heidelberg
Barrierefreiheit: Für Menschen in Rollstühlen weitgehend barrierearm
#Murx #ELO #Bürgergeld #Bürgergeldreform #Grundsicherung #Repression #Sanktionen #Wohnungslosigkeit #SozialeAbsicherung #Heidelberg #Altstadt #Freiraum @heidelberg
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Bürgergeldreform - Warum geht sie uns alle an?
Ab Juni ersetzt die Grundsicherung das Bürgergeld. Die Anforderungen an Erwerbslose werden spürbar härter. Schärfere Sanktionen bedrohen bedürftige Menschen, im schlimmsten Fall sogar mit Wohnungslosigkeit. Die soziale Absicherung wird in einem der reichsten Länder der Welt auf ein Minimum zurückgefahren und vor allem als Kostenproblem abgestempelt.Warum all das nicht nur Erwerbslose und angebliche „Totalverweiger*innen“ was angeht, und wieso wir uns zusammen dagegen wehren sollten, wollen wir gerne mit euch zusammen diskutieren.
Als junge, selbstorganisierte und solidarische Erwerbslosen-Organisation in Heidelberg laden wir euch herzlich zu einem gemeinsamen Filmabend mit anschließender Diskussion ein. Kommt am Samstag, 18.April ab 17 Uhr ins Murx und schaut mit uns den berührenden Spielfilm „Ich, Daniel Blake“ von Ken Loach und kommt mit uns in Austausch über Sozialabbau und nötigen Widerstand dagegen.
Eure ELO Heidelberg
Was: Film + Diskussion, „Ich, Daniel Blake“
Wann: 18.April 2026, ab 16.00 Uhr
Wo: Murx, Oberbadgasse 6, 69117 Heidelberg
ÖPNV: Bergbahn/Rathaus, Heidelberg und Alte Brücke, Heidelberg
Barrierefreiheit: Für Menschen in Rollstühlen weitgehend barrierearm
#Murx #ELO #Bürgergeld #Bürgergeldreform #Grundsicherung #Repression #Sanktionen #Wohnungslosigkeit #SozialeAbsicherung #Heidelberg #Altstadt #Freiraum @heidelberg
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Bürgergeldreform - Warum geht sie uns alle an?
Ab Juni ersetzt die Grundsicherung das Bürgergeld. Die Anforderungen an Erwerbslose werden spürbar härter. Schärfere Sanktionen bedrohen bedürftige Menschen, im schlimmsten Fall sogar mit Wohnungslosigkeit. Die soziale Absicherung wird in einem der reichsten Länder der Welt auf ein Minimum zurückgefahren und vor allem als Kostenproblem abgestempelt.Warum all das nicht nur Erwerbslose und angebliche „Totalverweiger*innen“ was angeht, und wieso wir uns zusammen dagegen wehren sollten, wollen wir gerne mit euch zusammen diskutieren.
Als junge, selbstorganisierte und solidarische Erwerbslosen-Organisation in Heidelberg laden wir euch herzlich zu einem gemeinsamen Filmabend mit anschließender Diskussion ein. Kommt am Samstag, 18.April ab 17 Uhr ins Murx und schaut mit uns den berührenden Spielfilm „Ich, Daniel Blake“ von Ken Loach und kommt mit uns in Austausch über Sozialabbau und nötigen Widerstand dagegen.
*Eure ELO Heidelberg *
Was: Film + Diskussion, „Ich, Daniel Blake“
Wann: 18.April 2026, ab 17.00 Uhr
Wo: Murx, Oberbadgasse 6, 69117 Heidelberg
ÖPNV: Bergbahn/Rathaus, Heidelberg und Alte Brücke, Heidelberg
Barrierefreiheit: Für Menschen in Rollstühlen weitgehend barrierearm
#Murx #ELO #Bürgergeld #Bürgergeldreform #Grundsicherung #Repression #Sanktionen #Wohnungslosigkeit #SozialeAbsicherung #Heidelberg #Altstadt #Freiraum
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Bürgergeldreform - Warum geht sie uns alle an?
Ab Juni ersetzt die Grundsicherung das Bürgergeld. Die Anforderungen an Erwerbslose werden spürbar härter. Schärfere Sanktionen bedrohen bedürftige Menschen, im schlimmsten Fall sogar mit Wohnungslosigkeit. Die soziale Absicherung wird in einem der reichsten Länder der Welt auf ein Minimum zurückgefahren und vor allem als Kostenproblem abgestempelt.Warum all das nicht nur Erwerbslose und angebliche „Totalverweiger*innen“ was angeht, und wieso wir uns zusammen dagegen wehren sollten, wollen wir gerne mit euch zusammen diskutieren.
Als junge, selbstorganisierte und solidarische Erwerbslosen-Organisation in Heidelberg laden wir euch herzlich zu einem gemeinsamen Filmabend mit anschließender Diskussion ein. Kommt am Samstag, 18.April ab 17 Uhr ins Murx und schaut mit uns den berührenden Spielfilm „Ich, Daniel Blake“ von Ken Loach und kommt mit uns in Austausch über Sozialabbau und nötigen Widerstand dagegen.
*Eure ELO Heidelberg *
Was: Film + Diskussion, „Ich, Daniel Blake“
Wann: 18.April 2026, ab 17.00 Uhr
Wo: Murx, Oberbadgasse 6, 69117 Heidelberg
ÖPNV: Bergbahn/Rathaus, Heidelberg und Alte Brücke, Heidelberg
Barrierefreiheit: Für Menschen in Rollstühlen weitgehend barrierearm
#Murx #ELO #Bürgergeld #Bürgergeldreform #Grundsicherung #Repression #Sanktionen #Wohnungslosigkeit #SozialeAbsicherung #Heidelberg #Altstadt #Freiraum
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Interview mit Roland Rosenow,
Professor für Recht der Sozialen Sicherung an der Katholischen Hochschule Freiburg, zur #Bürgergeldreform:
"#Sanktionen, die alles übertreffen, was das Recht der #Fürsorge und #Existenzsicherung jemals kannte" -
Interview mit Roland Rosenow,
Professor für Recht der Sozialen Sicherung an der Katholischen Hochschule Freiburg, zur #Bürgergeldreform:
"#Sanktionen, die alles übertreffen, was das Recht der #Fürsorge und #Existenzsicherung jemals kannte" -
Interview mit Roland Rosenow,
Professor für Recht der Sozialen Sicherung an der Katholischen Hochschule Freiburg, zur #Bürgergeldreform:
"#Sanktionen, die alles übertreffen, was das Recht der #Fürsorge und #Existenzsicherung jemals kannte" -
Interview mit Roland Rosenow,
Professor für Recht der Sozialen Sicherung an der Katholischen Hochschule Freiburg, zur #Bürgergeldreform:
"#Sanktionen, die alles übertreffen, was das Recht der #Fürsorge und #Existenzsicherung jemals kannte" -
Interview mit Roland Rosenow,
Professor für Recht der Sozialen Sicherung an der Katholischen Hochschule Freiburg, zur #Bürgergeldreform:
"#Sanktionen, die alles übertreffen, was das Recht der #Fürsorge und #Existenzsicherung jemals kannte" -
"Sanktionen, die alles übertreffen, was das Recht der Fürsorge und Existenzsicherung jemals kannte"
‚Am heutigen 5. März hat der Bundestag drastische Änderungen beim Bürgergeld, das zukünftig "Grundsicherung für Arbeitssuchende" heißen wird, beschlossen. 321 Abgeordnete, votierten dafür, 268 dagegen, zwei enthielten sich. Klassenkampf von oben, auf dem Rücken der Schwächsten, mit Zustimmung der SPD. (fk)…‘
Empfehlenswertes Interview von @RDL mit Roland Rosenow zur #Bürgergeldreform
https://rdl.de/beitrag/sanktionen-die-alles-bertreffen-was-das-recht-der-f-rsorge-und-existenzsicherung-jemals -
Zur geplanten #Bürgergeldreform
Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und #Gleichstellungsstellen (BAG) hat eine Stellungnahme zur Bürgergeldreform veröffentlicht.
https://www.rehm-verlag.de/Gleichstellungsrecht/aktuelle-beitraege-zum-gleichstellungsrecht/stellungnahme-zur-geplanten-buergergeldreform/
#Gleichstellung #Gleichstellungspolitik -
RE: https://freiburg.social/@aksfreiburg/115713996718072254
Roland Rosenow zur #Bürgergeldreform "#Sanktionen, die alles übertreffen, was das Recht der Fürsorge und Existenzsicherung jemals kannte" https://rdl.de/beitrag/sanktionen-die-alles-bertreffen-was-das-recht-der-f-rsorge-und-existenzsicherung-jemals & Vortrag https://www.kh-freiburg.de/de/hochschule/termine/2025/12-17-buergergeldreform-vortrag-rosenow
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Nochmal, das Verfassungsgericht hat HartzIV gekippt, weil es gegen das Grundgesetz verstoßen hat.
Wie kann das medial nicht die große Headline sein?
Blackrot Regierung verstößt aktiv und wissentlich gegen das Grundgesetz und das nicht nur bei diesem einem Thema, sondern systematisch... -
Jeder kennt den Satz "Wir können nicht das Sozialamt der Welt sein". Den Satz "Wir können nicht das Steuerhinterziehungsparadies für Reiche sein" hingegen hört man nie.
Der zweite Satz ist mein Lieblingssatz in dem verlinkten Artikel über die #Bürgergeldreform.
https://www.n-tv.de/politik/Symbolpolitik-statt-Sparpolitik-Die-Buergergeld-Reform-im-Faktencheck-id30156741.html -
Gaskäthe #Reiche und Unionskollege #Dobrindt blocken die geplante #Bürgergeldreform.
Warum?
#Bas wollte, dass es vor der kompletten Streichung der Gelder eine letzte Möglichkeit der persönlichen Anhörung geben muss.
Über einen Kontaktversuch soll geprüft werden, ob der Terminverweigerer z. B. psychisch krank ist und deshalb nicht erschienen ist um sicherzustellen, dass niemand, der krank und hilfsbedürftig ist, auf der Straße landet.#Reiche geht das zu weit. 🤖❄️🩵
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Nicht nur die Unionsfraktion, auch die Unionsminister*innen scheinen den Richtlinienkompetenzclown und Drittversuchsparteivorsitzenden nicht mehr ernst zu nehmen.
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So sehr werden wir belogen
Autorin: Narin Arslan. Dieser Artikel erschien zuerst bei #Verfassungsblog. Überschriften ergänzt durch #Volksverpetzer.
Mit der geplanten #Bürgergeldreform verabschiedet sich die #Bundesregierung von der Idee eines #Sozialstaats, der auf Vertrauen und Befähigung setzt. Unter dem Deckmantel einer „effizienteren Reintegration in den Arbeitsmarkt“ kehrt sie zurück zu einer #Politik des #Misstrauens:...
https://www.volksverpetzer.de/analyse/buergergeldreform-werden-belogen/?utm_source=app_share
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So sehr werden wir belogen
Autorin: Narin Arslan. Dieser Artikel erschien zuerst bei #Verfassungsblog. Überschriften ergänzt durch #Volksverpetzer.
Mit der geplanten #Bürgergeldreform verabschiedet sich die #Bundesregierung von der Idee eines #Sozialstaats, der auf Vertrauen und Befähigung setzt. Unter dem Deckmantel einer „effizienteren Reintegration in den Arbeitsmarkt“ kehrt sie zurück zu einer #Politik des #Misstrauens:...
https://www.volksverpetzer.de/analyse/buergergeldreform-werden-belogen/?utm_source=app_share
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So sehr werden wir belogen
Autorin: Narin Arslan. Dieser Artikel erschien zuerst bei #Verfassungsblog. Überschriften ergänzt durch #Volksverpetzer.
Mit der geplanten #Bürgergeldreform verabschiedet sich die #Bundesregierung von der Idee eines #Sozialstaats, der auf Vertrauen und Befähigung setzt. Unter dem Deckmantel einer „effizienteren Reintegration in den Arbeitsmarkt“ kehrt sie zurück zu einer #Politik des #Misstrauens:...
https://www.volksverpetzer.de/analyse/buergergeldreform-werden-belogen/?utm_source=app_share
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So sehr werden wir belogen
Autorin: Narin Arslan. Dieser Artikel erschien zuerst bei #Verfassungsblog. Überschriften ergänzt durch #Volksverpetzer.
Mit der geplanten #Bürgergeldreform verabschiedet sich die #Bundesregierung von der Idee eines #Sozialstaats, der auf Vertrauen und Befähigung setzt. Unter dem Deckmantel einer „effizienteren Reintegration in den Arbeitsmarkt“ kehrt sie zurück zu einer #Politik des #Misstrauens:...
https://www.volksverpetzer.de/analyse/buergergeldreform-werden-belogen/?utm_source=app_share
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So sehr werden wir belogen
Autorin: Narin Arslan. Dieser Artikel erschien zuerst bei #Verfassungsblog. Überschriften ergänzt durch #Volksverpetzer.
Mit der geplanten #Bürgergeldreform verabschiedet sich die #Bundesregierung von der Idee eines #Sozialstaats, der auf Vertrauen und Befähigung setzt. Unter dem Deckmantel einer „effizienteren Reintegration in den Arbeitsmarkt“ kehrt sie zurück zu einer #Politik des #Misstrauens:...
https://www.volksverpetzer.de/analyse/buergergeldreform-werden-belogen/?utm_source=app_share
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#SPD
Prinz Lars Klingbeil meint, es wäre "genau das falsche Signal".
Mir tun die wenigen, noch verbliebenen, Sozialdemokraten leid.
#Mitgliederbegehren #Bürgergeldreform -
LoL und ich dachte schon Spuren von #Sozialdemokratie in der #sPD zu sehen...
Stellt sich raus... och nee..
die #Jusos denken sich eher:"lasst uns mal so tun, als wären wir #Sozialdemokraten und eine Unterschriftensammlung starten die erst fertig ist wenn wir dem #Bürgergeld schon zugestimmt haben"
Dass dieses Begehren Erfolg haben wird, ist schon rein aus Zeitgründen eher unwahrscheinlich. Der Gesetzentwurf zur Verschärfung der Regeln beim Bürgergeld wird wohl schon verabschiedet sein, bevor aus der Unterschriftenliste ein Mitgliederbegehren werden könnte
Was für Schelme 🙄🙄
Jusos sammeln Unterschriften gegen die #Bürgergeldreform | tagesschau.de
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/spd-buergergeld-102.html -
Die #CDU betreibt Scheinpolitik.
#Merz, #Linnemann und Co sind Blender.Aber sie werden als #Steigbügelhalter weiterhin mithelfen, die #Demokratie zu zertrümmern. Fakt.
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Wie ich diesen #Praktikantenkanzler abgrundtief hasse! Bei allen Interviews, die der Kerl jetzt wegen der #Bürgergeldreform gibt, ist immer dieses hämische Grinsen in seinem Gesicht. Er freut sich offensichtlich über seine menschenverachtenden Entscheidungen, die mit einer Partei abgestimmt wurden, die mal das Wort „Sozial“ und „Demokratisch“ im Namen getragen hat. Warten wir ab, was #Karlsruhe zu diesen Entgleisungen sagt.
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Weitere Nullrunde bei der Grundsicherung droht
Die Daten zur Fortschreibung der #Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere #Nullrunde - wenn die #Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert. Für Millionen von #Leistungsberechtigten in der #Grundsicherung droht nach 2025 eine weitere Nullrunde. Dies ergibt sich aus den mittlerweile vorliegenden Daten zur Preis- und #Lohnentwicklung, die für die Fortschreibung der #Regelbedarfe zu Grunde zu legen sind (s.u.). Unmittelbar betroffen wären davon über sieben Millionen Menschen, die #Bürgergeld, #Grundsicherung im Alter und bei #Erwerbsminderung, #Sozialhilfe und sog. #Analogleistungen nach dem #AsylbLG beziehen. Zudem sind die #Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket an die Entwicklung der Regelbedarfe gekoppelt und werden daher nicht an die #Preisentwicklung angepasst. Im Ergebnis erleiden die Leistungsberechtigten einen weiteren #Kaufkraftverlust - sie werden ärmer.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem #Koalitionsvertrag vorgenommen, "den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die #Inflation auf den Rechtsstand vor der #Corona-Pandemie zurückzuführen". Die Änderungen durch die #Bürgergeldreform will die Bundesregierung wieder aufheben. Sofern die Bundesregierung diese Absicht kurzfristig umsetzt, damit sie bereits bei der Fortschreibung 2026 geltendes Recht wird, könnte die Nullrunde noch vermieden werden. In diesem Fall wären die geltenden Regelbedarfe nach dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung um 2,2 Prozent anzuheben. Der Regelbedarf für eine alleinlebende Erwachsende würde 2026 dann 575 Euro statt 563 Euro betragen, d.h. 12 Euro im Monat oder 144 Euro im Jahr mehr. Analog würden auch die anderen Regelbedarfe im Bürgergeld für weitere Erwachsene sowie #Kinder und #Jugendliche und die Schulbedarfe um 2,2 Prozent angehoben werden.
Die Nullrunden werden teilweise als gerechtfertigt angesehen, weil die Anpassungen unmittelbar nach der Einführung des Bürgergelds zu hoch ausgefallen seien. Dem widerspricht der Paritätische aus folgenden Gründen:
* Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Bundesregierung anerkannt, dass angesichts der dynamischen Preisentwicklung insbesondere bei Energie und Lebensmitteln die bestehende Formel keine zeitnahe Anpassung erlaubt. So blieb der Regelbedarf 2022 trotz ansteigender Inflation nahezu unverändert (+0,76 Prozent). In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung bzw. im Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. In der Gesamtbetrachtung sind die Anpassungen auch 2023 und 2024 nicht zu hoch ausgefallen, vielmehr wurden Kaufkraftverluste seit 2021 (teilweise) kompensiert. Die Kaufkraftverluste sind bis heute noch nicht ausgeglichen.
* Die Leistungsberechtigten haben seit Jahrzehnten von dem erheblichen Wohlstandsgewinn nicht profitiert – so die Ergebnisse von Benjamin Held und Irene Becker (2025, S. 14f). Die jüngsten Erhöhungen seien eine verspätete Reaktion auf den Inflationsschub infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Lediglich für 2024 sei es zu einem spürbaren Anstieg gekommen, der im Kern vorherige Verluste ausgleicht. Im Ergebnis liegt der Regelbedarf 2025 preisbereinigt auf dem Niveau von 1995 (Indexwert: 101).
* Die Leistungen der Grundsicherung liegen deutlich unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Die Armutsschwelle liegt nach den Angaben des Statistischen Bundesamts für 2024 bei 1.381 Euro für einen Single-Haushalt. Der durchschnittliche SGB-II-Bedarf einer alleinlebenden Leistungsberechtigten lag 2024 in der Summe bei 1007 Euro (563 Euro Regelbedarf und 444 Kosten der Unterkunft und Heizung). Es besteht mithin eine Lücke bis zum Erreichen der Armutsschwelle in Höhe von über 350 Euro. Die Grundsicherungsleistungen lindern existenzielle Not. Sie sind aber nicht armutsfest.
* Menschen, die mit Bürgergeldleistungen leben müssen, kommen mit dem Geld nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Dies hat etwa jüngst eine Studie von Sanktionsfrei mit über 1.000 befragten Leistungsberechtigten gezeigt. Danach geben drei Viertel der Befragten an, dass das Geld nicht ausreicht, um ein würdevolles Leben zu führen. Nicht einmal Grundbedürfnisse können zuverlässig befriedigt werden. Nur jede zweite befragte Person gibt an, dass alle im Haushalt satt werden; über die Hälfte der Eltern gibt an, beim Essen zugunsten der Kinder zu verzichten.
Der Paritätische hat in einer Expertise eine alternative Regelbedarfsberechnung vorgelegt, die bei der Ermittlung insbesondere eine sachgerechte Referenzgruppe zugrunde legt und auf willkürliche Kürzungen verzichtet. Auf der Grundlage dieser Expertise hält der Paritätische aktuell einen Regelbedarf von 813 Euro für eine Erwachsene für sachgerecht und im Ergebnis für armutsvermeidend.
Erläuterung: Zur Berechnung der Fortschreibung der Regelbedarfe 2026:
Die Fortschreibung der Regelbedarfe für die Grundsicherungsleistungen orientiert sich nach § 28a SGB XII an zwei zentralen Faktoren: der regelbedarfsspezifischen Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Daten für die Berechnung der Fortschreibung liegen vor und wurden von der Paritätischen Forschungsstelle für die Ermittlung der Fortschreibung genutzt. Eine offizielle Auswertung durch das BMAS - ein Entwurf für eine Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2026 - liegt aktuell noch nicht vor. Die Daten für die Preisentwicklung finden sich hier und die Informationen für die Nettolohnentwicklung finden sich in der Statistik zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (hier).
Die Daten werden in einem gesetzlich festgelegten mathematischen Verfahren kombiniert. Durch die Bürgergeldreform wurde das Verfahren ergänzt, um eine zeitnahe Anpassung an die Preisentwicklung zu realisieren. Dafür wurde eine sog. "ergänzende Fortschreibung" eingeführt (vgl. § 28a SGB XII und detailliert in der Begründung zur sog. Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2025, Bundesratsdrucksache 453/24). Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:
Wichtig: Der Ausgangswert der Fortschreibung sind nicht die geltenden Regelbedarfe, sondern "die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Fortschreibung des Vorjahres ergeben haben" (§28a Abs. 2 Satz 2 SGB XII). Diese Werte sind in dem Entwurf der erwähnten Verordnung in der Begründung ausgewiesen (Bundesratsdrucksache 453/24, S. 13). Dieser Wert liegt etwa für eine alleinstehende Erwachsene bei 535,50 Euro und nicht bei 563 Euro. Dieser Unterschied ergibt sich aus zwei Faktoren. Zunächst wird die ergänzende Fortschreibung aus dem Vorjahr nicht mitgerechnet. Zudem wird die Wirkung der Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt. In einem ersten Rechenschritt wird dieser Wert mit dem etablierten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung in einem Verhältnis von 70 zu 30 fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Anpassung von 2,2 Prozent. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit der "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert, die die Preisentwicklung des 2. Quartal im laufenden Jahr ins Verhältnis zum Vorjahr setzt. Diese ergänzende Fortschreibung beträgt 1,8 Prozent.
Die resultierenden Werte liegen unterhalb der geltenden Regelbedarfe. Für eine alleinlebende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) ergibt sich rechnerisch ein Wert von 557 Euro. Der aktuelle Regelbedarf liegt allerdings bei 563 Euro. Aufgrund der sog. Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die Regelbedarfe daher unverändert. Im Ergebnis gibt es aufgrund der geltenden Rechtslage eine Nullrunde - obwohl die Preise weiter angestiegen sind und weiter ansteigen werden.
Quelle: Pressemitteilung @paritaet , 25. August 2025
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Weitere Nullrunde bei der Grundsicherung droht
Die Daten zur Fortschreibung der #Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere #Nullrunde - wenn die #Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert. Für Millionen von #Leistungsberechtigten in der #Grundsicherung droht nach 2025 eine weitere Nullrunde. Dies ergibt sich aus den mittlerweile vorliegenden Daten zur Preis- und #Lohnentwicklung, die für die Fortschreibung der #Regelbedarfe zu Grunde zu legen sind (s.u.). Unmittelbar betroffen wären davon über sieben Millionen Menschen, die #Bürgergeld, #Grundsicherung im Alter und bei #Erwerbsminderung, #Sozialhilfe und sog. #Analogleistungen nach dem #AsylbLG beziehen. Zudem sind die #Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket an die Entwicklung der Regelbedarfe gekoppelt und werden daher nicht an die #Preisentwicklung angepasst. Im Ergebnis erleiden die Leistungsberechtigten einen weiteren #Kaufkraftverlust - sie werden ärmer.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem #Koalitionsvertrag vorgenommen, "den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die #Inflation auf den Rechtsstand vor der #Corona-Pandemie zurückzuführen". Die Änderungen durch die #Bürgergeldreform will die Bundesregierung wieder aufheben. Sofern die Bundesregierung diese Absicht kurzfristig umsetzt, damit sie bereits bei der Fortschreibung 2026 geltendes Recht wird, könnte die Nullrunde noch vermieden werden. In diesem Fall wären die geltenden Regelbedarfe nach dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung um 2,2 Prozent anzuheben. Der Regelbedarf für eine alleinlebende Erwachsende würde 2026 dann 575 Euro statt 563 Euro betragen, d.h. 12 Euro im Monat oder 144 Euro im Jahr mehr. Analog würden auch die anderen Regelbedarfe im Bürgergeld für weitere Erwachsene sowie #Kinder und #Jugendliche und die Schulbedarfe um 2,2 Prozent angehoben werden.
Die Nullrunden werden teilweise als gerechtfertigt angesehen, weil die Anpassungen unmittelbar nach der Einführung des Bürgergelds zu hoch ausgefallen seien. Dem widerspricht der Paritätische aus folgenden Gründen:
* Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Bundesregierung anerkannt, dass angesichts der dynamischen Preisentwicklung insbesondere bei Energie und Lebensmitteln die bestehende Formel keine zeitnahe Anpassung erlaubt. So blieb der Regelbedarf 2022 trotz ansteigender Inflation nahezu unverändert (+0,76 Prozent). In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung bzw. im Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. In der Gesamtbetrachtung sind die Anpassungen auch 2023 und 2024 nicht zu hoch ausgefallen, vielmehr wurden Kaufkraftverluste seit 2021 (teilweise) kompensiert. Die Kaufkraftverluste sind bis heute noch nicht ausgeglichen.
* Die Leistungsberechtigten haben seit Jahrzehnten von dem erheblichen Wohlstandsgewinn nicht profitiert – so die Ergebnisse von Benjamin Held und Irene Becker (2025, S. 14f). Die jüngsten Erhöhungen seien eine verspätete Reaktion auf den Inflationsschub infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Lediglich für 2024 sei es zu einem spürbaren Anstieg gekommen, der im Kern vorherige Verluste ausgleicht. Im Ergebnis liegt der Regelbedarf 2025 preisbereinigt auf dem Niveau von 1995 (Indexwert: 101).
* Die Leistungen der Grundsicherung liegen deutlich unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Die Armutsschwelle liegt nach den Angaben des Statistischen Bundesamts für 2024 bei 1.381 Euro für einen Single-Haushalt. Der durchschnittliche SGB-II-Bedarf einer alleinlebenden Leistungsberechtigten lag 2024 in der Summe bei 1007 Euro (563 Euro Regelbedarf und 444 Kosten der Unterkunft und Heizung). Es besteht mithin eine Lücke bis zum Erreichen der Armutsschwelle in Höhe von über 350 Euro. Die Grundsicherungsleistungen lindern existenzielle Not. Sie sind aber nicht armutsfest.
* Menschen, die mit Bürgergeldleistungen leben müssen, kommen mit dem Geld nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Dies hat etwa jüngst eine Studie von Sanktionsfrei mit über 1.000 befragten Leistungsberechtigten gezeigt. Danach geben drei Viertel der Befragten an, dass das Geld nicht ausreicht, um ein würdevolles Leben zu führen. Nicht einmal Grundbedürfnisse können zuverlässig befriedigt werden. Nur jede zweite befragte Person gibt an, dass alle im Haushalt satt werden; über die Hälfte der Eltern gibt an, beim Essen zugunsten der Kinder zu verzichten.
Der Paritätische hat in einer Expertise eine alternative Regelbedarfsberechnung vorgelegt, die bei der Ermittlung insbesondere eine sachgerechte Referenzgruppe zugrunde legt und auf willkürliche Kürzungen verzichtet. Auf der Grundlage dieser Expertise hält der Paritätische aktuell einen Regelbedarf von 813 Euro für eine Erwachsene für sachgerecht und im Ergebnis für armutsvermeidend.
Erläuterung: Zur Berechnung der Fortschreibung der Regelbedarfe 2026:
Die Fortschreibung der Regelbedarfe für die Grundsicherungsleistungen orientiert sich nach § 28a SGB XII an zwei zentralen Faktoren: der regelbedarfsspezifischen Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Daten für die Berechnung der Fortschreibung liegen vor und wurden von der Paritätischen Forschungsstelle für die Ermittlung der Fortschreibung genutzt. Eine offizielle Auswertung durch das BMAS - ein Entwurf für eine Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2026 - liegt aktuell noch nicht vor. Die Daten für die Preisentwicklung finden sich hier und die Informationen für die Nettolohnentwicklung finden sich in der Statistik zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (hier).
Die Daten werden in einem gesetzlich festgelegten mathematischen Verfahren kombiniert. Durch die Bürgergeldreform wurde das Verfahren ergänzt, um eine zeitnahe Anpassung an die Preisentwicklung zu realisieren. Dafür wurde eine sog. "ergänzende Fortschreibung" eingeführt (vgl. § 28a SGB XII und detailliert in der Begründung zur sog. Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2025, Bundesratsdrucksache 453/24). Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:
Wichtig: Der Ausgangswert der Fortschreibung sind nicht die geltenden Regelbedarfe, sondern "die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Fortschreibung des Vorjahres ergeben haben" (§28a Abs. 2 Satz 2 SGB XII). Diese Werte sind in dem Entwurf der erwähnten Verordnung in der Begründung ausgewiesen (Bundesratsdrucksache 453/24, S. 13). Dieser Wert liegt etwa für eine alleinstehende Erwachsene bei 535,50 Euro und nicht bei 563 Euro. Dieser Unterschied ergibt sich aus zwei Faktoren. Zunächst wird die ergänzende Fortschreibung aus dem Vorjahr nicht mitgerechnet. Zudem wird die Wirkung der Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt. In einem ersten Rechenschritt wird dieser Wert mit dem etablierten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung in einem Verhältnis von 70 zu 30 fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Anpassung von 2,2 Prozent. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit der "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert, die die Preisentwicklung des 2. Quartal im laufenden Jahr ins Verhältnis zum Vorjahr setzt. Diese ergänzende Fortschreibung beträgt 1,8 Prozent.
Die resultierenden Werte liegen unterhalb der geltenden Regelbedarfe. Für eine alleinlebende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) ergibt sich rechnerisch ein Wert von 557 Euro. Der aktuelle Regelbedarf liegt allerdings bei 563 Euro. Aufgrund der sog. Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die Regelbedarfe daher unverändert. Im Ergebnis gibt es aufgrund der geltenden Rechtslage eine Nullrunde - obwohl die Preise weiter angestiegen sind und weiter ansteigen werden.
Quelle: Pressemitteilung @paritaet , 25. August 2025
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Weitere Nullrunde bei der Grundsicherung droht
Die Daten zur Fortschreibung der #Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere #Nullrunde - wenn die #Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert. Für Millionen von #Leistungsberechtigten in der #Grundsicherung droht nach 2025 eine weitere Nullrunde. Dies ergibt sich aus den mittlerweile vorliegenden Daten zur Preis- und #Lohnentwicklung, die für die Fortschreibung der #Regelbedarfe zu Grunde zu legen sind (s.u.). Unmittelbar betroffen wären davon über sieben Millionen Menschen, die #Bürgergeld, #Grundsicherung im Alter und bei #Erwerbsminderung, #Sozialhilfe und sog. #Analogleistungen nach dem #AsylbLG beziehen. Zudem sind die #Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket an die Entwicklung der Regelbedarfe gekoppelt und werden daher nicht an die #Preisentwicklung angepasst. Im Ergebnis erleiden die Leistungsberechtigten einen weiteren #Kaufkraftverlust - sie werden ärmer.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem #Koalitionsvertrag vorgenommen, "den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die #Inflation auf den Rechtsstand vor der #Corona-Pandemie zurückzuführen". Die Änderungen durch die #Bürgergeldreform will die Bundesregierung wieder aufheben. Sofern die Bundesregierung diese Absicht kurzfristig umsetzt, damit sie bereits bei der Fortschreibung 2026 geltendes Recht wird, könnte die Nullrunde noch vermieden werden. In diesem Fall wären die geltenden Regelbedarfe nach dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung um 2,2 Prozent anzuheben. Der Regelbedarf für eine alleinlebende Erwachsende würde 2026 dann 575 Euro statt 563 Euro betragen, d.h. 12 Euro im Monat oder 144 Euro im Jahr mehr. Analog würden auch die anderen Regelbedarfe im Bürgergeld für weitere Erwachsene sowie #Kinder und #Jugendliche und die Schulbedarfe um 2,2 Prozent angehoben werden.
Die Nullrunden werden teilweise als gerechtfertigt angesehen, weil die Anpassungen unmittelbar nach der Einführung des Bürgergelds zu hoch ausgefallen seien. Dem widerspricht der Paritätische aus folgenden Gründen:
* Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Bundesregierung anerkannt, dass angesichts der dynamischen Preisentwicklung insbesondere bei Energie und Lebensmitteln die bestehende Formel keine zeitnahe Anpassung erlaubt. So blieb der Regelbedarf 2022 trotz ansteigender Inflation nahezu unverändert (+0,76 Prozent). In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung bzw. im Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. In der Gesamtbetrachtung sind die Anpassungen auch 2023 und 2024 nicht zu hoch ausgefallen, vielmehr wurden Kaufkraftverluste seit 2021 (teilweise) kompensiert. Die Kaufkraftverluste sind bis heute noch nicht ausgeglichen.
* Die Leistungsberechtigten haben seit Jahrzehnten von dem erheblichen Wohlstandsgewinn nicht profitiert – so die Ergebnisse von Benjamin Held und Irene Becker (2025, S. 14f). Die jüngsten Erhöhungen seien eine verspätete Reaktion auf den Inflationsschub infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Lediglich für 2024 sei es zu einem spürbaren Anstieg gekommen, der im Kern vorherige Verluste ausgleicht. Im Ergebnis liegt der Regelbedarf 2025 preisbereinigt auf dem Niveau von 1995 (Indexwert: 101).
* Die Leistungen der Grundsicherung liegen deutlich unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Die Armutsschwelle liegt nach den Angaben des Statistischen Bundesamts für 2024 bei 1.381 Euro für einen Single-Haushalt. Der durchschnittliche SGB-II-Bedarf einer alleinlebenden Leistungsberechtigten lag 2024 in der Summe bei 1007 Euro (563 Euro Regelbedarf und 444 Kosten der Unterkunft und Heizung). Es besteht mithin eine Lücke bis zum Erreichen der Armutsschwelle in Höhe von über 350 Euro. Die Grundsicherungsleistungen lindern existenzielle Not. Sie sind aber nicht armutsfest.
* Menschen, die mit Bürgergeldleistungen leben müssen, kommen mit dem Geld nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Dies hat etwa jüngst eine Studie von Sanktionsfrei mit über 1.000 befragten Leistungsberechtigten gezeigt. Danach geben drei Viertel der Befragten an, dass das Geld nicht ausreicht, um ein würdevolles Leben zu führen. Nicht einmal Grundbedürfnisse können zuverlässig befriedigt werden. Nur jede zweite befragte Person gibt an, dass alle im Haushalt satt werden; über die Hälfte der Eltern gibt an, beim Essen zugunsten der Kinder zu verzichten.
Der Paritätische hat in einer Expertise eine alternative Regelbedarfsberechnung vorgelegt, die bei der Ermittlung insbesondere eine sachgerechte Referenzgruppe zugrunde legt und auf willkürliche Kürzungen verzichtet. Auf der Grundlage dieser Expertise hält der Paritätische aktuell einen Regelbedarf von 813 Euro für eine Erwachsene für sachgerecht und im Ergebnis für armutsvermeidend.
Erläuterung: Zur Berechnung der Fortschreibung der Regelbedarfe 2026:
Die Fortschreibung der Regelbedarfe für die Grundsicherungsleistungen orientiert sich nach § 28a SGB XII an zwei zentralen Faktoren: der regelbedarfsspezifischen Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Daten für die Berechnung der Fortschreibung liegen vor und wurden von der Paritätischen Forschungsstelle für die Ermittlung der Fortschreibung genutzt. Eine offizielle Auswertung durch das BMAS - ein Entwurf für eine Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2026 - liegt aktuell noch nicht vor. Die Daten für die Preisentwicklung finden sich hier und die Informationen für die Nettolohnentwicklung finden sich in der Statistik zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (hier).
Die Daten werden in einem gesetzlich festgelegten mathematischen Verfahren kombiniert. Durch die Bürgergeldreform wurde das Verfahren ergänzt, um eine zeitnahe Anpassung an die Preisentwicklung zu realisieren. Dafür wurde eine sog. "ergänzende Fortschreibung" eingeführt (vgl. § 28a SGB XII und detailliert in der Begründung zur sog. Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2025, Bundesratsdrucksache 453/24). Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:
Wichtig: Der Ausgangswert der Fortschreibung sind nicht die geltenden Regelbedarfe, sondern "die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Fortschreibung des Vorjahres ergeben haben" (§28a Abs. 2 Satz 2 SGB XII). Diese Werte sind in dem Entwurf der erwähnten Verordnung in der Begründung ausgewiesen (Bundesratsdrucksache 453/24, S. 13). Dieser Wert liegt etwa für eine alleinstehende Erwachsene bei 535,50 Euro und nicht bei 563 Euro. Dieser Unterschied ergibt sich aus zwei Faktoren. Zunächst wird die ergänzende Fortschreibung aus dem Vorjahr nicht mitgerechnet. Zudem wird die Wirkung der Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt. In einem ersten Rechenschritt wird dieser Wert mit dem etablierten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung in einem Verhältnis von 70 zu 30 fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Anpassung von 2,2 Prozent. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit der "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert, die die Preisentwicklung des 2. Quartal im laufenden Jahr ins Verhältnis zum Vorjahr setzt. Diese ergänzende Fortschreibung beträgt 1,8 Prozent.
Die resultierenden Werte liegen unterhalb der geltenden Regelbedarfe. Für eine alleinlebende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) ergibt sich rechnerisch ein Wert von 557 Euro. Der aktuelle Regelbedarf liegt allerdings bei 563 Euro. Aufgrund der sog. Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die Regelbedarfe daher unverändert. Im Ergebnis gibt es aufgrund der geltenden Rechtslage eine Nullrunde - obwohl die Preise weiter angestiegen sind und weiter ansteigen werden.
Quelle: Pressemitteilung @paritaet , 25. August 2025
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Weitere Nullrunde bei der Grundsicherung droht
Die Daten zur Fortschreibung der #Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere #Nullrunde - wenn die #Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert. Für Millionen von #Leistungsberechtigten in der #Grundsicherung droht nach 2025 eine weitere Nullrunde. Dies ergibt sich aus den mittlerweile vorliegenden Daten zur Preis- und #Lohnentwicklung, die für die Fortschreibung der #Regelbedarfe zu Grunde zu legen sind (s.u.). Unmittelbar betroffen wären davon über sieben Millionen Menschen, die #Bürgergeld, #Grundsicherung im Alter und bei #Erwerbsminderung, #Sozialhilfe und sog. #Analogleistungen nach dem #AsylbLG beziehen. Zudem sind die #Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket an die Entwicklung der Regelbedarfe gekoppelt und werden daher nicht an die #Preisentwicklung angepasst. Im Ergebnis erleiden die Leistungsberechtigten einen weiteren #Kaufkraftverlust - sie werden ärmer.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem #Koalitionsvertrag vorgenommen, "den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die #Inflation auf den Rechtsstand vor der #Corona-Pandemie zurückzuführen". Die Änderungen durch die #Bürgergeldreform will die Bundesregierung wieder aufheben. Sofern die Bundesregierung diese Absicht kurzfristig umsetzt, damit sie bereits bei der Fortschreibung 2026 geltendes Recht wird, könnte die Nullrunde noch vermieden werden. In diesem Fall wären die geltenden Regelbedarfe nach dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung um 2,2 Prozent anzuheben. Der Regelbedarf für eine alleinlebende Erwachsende würde 2026 dann 575 Euro statt 563 Euro betragen, d.h. 12 Euro im Monat oder 144 Euro im Jahr mehr. Analog würden auch die anderen Regelbedarfe im Bürgergeld für weitere Erwachsene sowie #Kinder und #Jugendliche und die Schulbedarfe um 2,2 Prozent angehoben werden.
Die Nullrunden werden teilweise als gerechtfertigt angesehen, weil die Anpassungen unmittelbar nach der Einführung des Bürgergelds zu hoch ausgefallen seien. Dem widerspricht der Paritätische aus folgenden Gründen:
* Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Bundesregierung anerkannt, dass angesichts der dynamischen Preisentwicklung insbesondere bei Energie und Lebensmitteln die bestehende Formel keine zeitnahe Anpassung erlaubt. So blieb der Regelbedarf 2022 trotz ansteigender Inflation nahezu unverändert (+0,76 Prozent). In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung bzw. im Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. In der Gesamtbetrachtung sind die Anpassungen auch 2023 und 2024 nicht zu hoch ausgefallen, vielmehr wurden Kaufkraftverluste seit 2021 (teilweise) kompensiert. Die Kaufkraftverluste sind bis heute noch nicht ausgeglichen.
* Die Leistungsberechtigten haben seit Jahrzehnten von dem erheblichen Wohlstandsgewinn nicht profitiert – so die Ergebnisse von Benjamin Held und Irene Becker (2025, S. 14f). Die jüngsten Erhöhungen seien eine verspätete Reaktion auf den Inflationsschub infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Lediglich für 2024 sei es zu einem spürbaren Anstieg gekommen, der im Kern vorherige Verluste ausgleicht. Im Ergebnis liegt der Regelbedarf 2025 preisbereinigt auf dem Niveau von 1995 (Indexwert: 101).
* Die Leistungen der Grundsicherung liegen deutlich unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Die Armutsschwelle liegt nach den Angaben des Statistischen Bundesamts für 2024 bei 1.381 Euro für einen Single-Haushalt. Der durchschnittliche SGB-II-Bedarf einer alleinlebenden Leistungsberechtigten lag 2024 in der Summe bei 1007 Euro (563 Euro Regelbedarf und 444 Kosten der Unterkunft und Heizung). Es besteht mithin eine Lücke bis zum Erreichen der Armutsschwelle in Höhe von über 350 Euro. Die Grundsicherungsleistungen lindern existenzielle Not. Sie sind aber nicht armutsfest.
* Menschen, die mit Bürgergeldleistungen leben müssen, kommen mit dem Geld nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Dies hat etwa jüngst eine Studie von Sanktionsfrei mit über 1.000 befragten Leistungsberechtigten gezeigt. Danach geben drei Viertel der Befragten an, dass das Geld nicht ausreicht, um ein würdevolles Leben zu führen. Nicht einmal Grundbedürfnisse können zuverlässig befriedigt werden. Nur jede zweite befragte Person gibt an, dass alle im Haushalt satt werden; über die Hälfte der Eltern gibt an, beim Essen zugunsten der Kinder zu verzichten.
Der Paritätische hat in einer Expertise eine alternative Regelbedarfsberechnung vorgelegt, die bei der Ermittlung insbesondere eine sachgerechte Referenzgruppe zugrunde legt und auf willkürliche Kürzungen verzichtet. Auf der Grundlage dieser Expertise hält der Paritätische aktuell einen Regelbedarf von 813 Euro für eine Erwachsene für sachgerecht und im Ergebnis für armutsvermeidend.
Erläuterung: Zur Berechnung der Fortschreibung der Regelbedarfe 2026:
Die Fortschreibung der Regelbedarfe für die Grundsicherungsleistungen orientiert sich nach § 28a SGB XII an zwei zentralen Faktoren: der regelbedarfsspezifischen Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Daten für die Berechnung der Fortschreibung liegen vor und wurden von der Paritätischen Forschungsstelle für die Ermittlung der Fortschreibung genutzt. Eine offizielle Auswertung durch das BMAS - ein Entwurf für eine Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2026 - liegt aktuell noch nicht vor. Die Daten für die Preisentwicklung finden sich hier und die Informationen für die Nettolohnentwicklung finden sich in der Statistik zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (hier).
Die Daten werden in einem gesetzlich festgelegten mathematischen Verfahren kombiniert. Durch die Bürgergeldreform wurde das Verfahren ergänzt, um eine zeitnahe Anpassung an die Preisentwicklung zu realisieren. Dafür wurde eine sog. "ergänzende Fortschreibung" eingeführt (vgl. § 28a SGB XII und detailliert in der Begründung zur sog. Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2025, Bundesratsdrucksache 453/24). Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:
Wichtig: Der Ausgangswert der Fortschreibung sind nicht die geltenden Regelbedarfe, sondern "die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Fortschreibung des Vorjahres ergeben haben" (§28a Abs. 2 Satz 2 SGB XII). Diese Werte sind in dem Entwurf der erwähnten Verordnung in der Begründung ausgewiesen (Bundesratsdrucksache 453/24, S. 13). Dieser Wert liegt etwa für eine alleinstehende Erwachsene bei 535,50 Euro und nicht bei 563 Euro. Dieser Unterschied ergibt sich aus zwei Faktoren. Zunächst wird die ergänzende Fortschreibung aus dem Vorjahr nicht mitgerechnet. Zudem wird die Wirkung der Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt. In einem ersten Rechenschritt wird dieser Wert mit dem etablierten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung in einem Verhältnis von 70 zu 30 fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Anpassung von 2,2 Prozent. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit der "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert, die die Preisentwicklung des 2. Quartal im laufenden Jahr ins Verhältnis zum Vorjahr setzt. Diese ergänzende Fortschreibung beträgt 1,8 Prozent.
Die resultierenden Werte liegen unterhalb der geltenden Regelbedarfe. Für eine alleinlebende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) ergibt sich rechnerisch ein Wert von 557 Euro. Der aktuelle Regelbedarf liegt allerdings bei 563 Euro. Aufgrund der sog. Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die Regelbedarfe daher unverändert. Im Ergebnis gibt es aufgrund der geltenden Rechtslage eine Nullrunde - obwohl die Preise weiter angestiegen sind und weiter ansteigen werden.
Quelle: Pressemitteilung @paritaet , 25. August 2025
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Weitere Nullrunde bei der Grundsicherung droht
Die Daten zur Fortschreibung der #Regelbedarfe 2026 liegen nunmehr vor. Daraus resultiert nach eigenen Berechnungen nach 2025 eine weitere #Nullrunde - wenn die #Bundesregierung nicht noch die gesetzlichen Grundlagen ändert. Für Millionen von #Leistungsberechtigten in der #Grundsicherung droht nach 2025 eine weitere Nullrunde. Dies ergibt sich aus den mittlerweile vorliegenden Daten zur Preis- und #Lohnentwicklung, die für die Fortschreibung der #Regelbedarfe zu Grunde zu legen sind (s.u.). Unmittelbar betroffen wären davon über sieben Millionen Menschen, die #Bürgergeld, #Grundsicherung im Alter und bei #Erwerbsminderung, #Sozialhilfe und sog. #Analogleistungen nach dem #AsylbLG beziehen. Zudem sind die #Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket an die Entwicklung der Regelbedarfe gekoppelt und werden daher nicht an die #Preisentwicklung angepasst. Im Ergebnis erleiden die Leistungsberechtigten einen weiteren #Kaufkraftverlust - sie werden ärmer.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem #Koalitionsvertrag vorgenommen, "den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die #Inflation auf den Rechtsstand vor der #Corona-Pandemie zurückzuführen". Die Änderungen durch die #Bürgergeldreform will die Bundesregierung wieder aufheben. Sofern die Bundesregierung diese Absicht kurzfristig umsetzt, damit sie bereits bei der Fortschreibung 2026 geltendes Recht wird, könnte die Nullrunde noch vermieden werden. In diesem Fall wären die geltenden Regelbedarfe nach dem Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung um 2,2 Prozent anzuheben. Der Regelbedarf für eine alleinlebende Erwachsende würde 2026 dann 575 Euro statt 563 Euro betragen, d.h. 12 Euro im Monat oder 144 Euro im Jahr mehr. Analog würden auch die anderen Regelbedarfe im Bürgergeld für weitere Erwachsene sowie #Kinder und #Jugendliche und die Schulbedarfe um 2,2 Prozent angehoben werden.
Die Nullrunden werden teilweise als gerechtfertigt angesehen, weil die Anpassungen unmittelbar nach der Einführung des Bürgergelds zu hoch ausgefallen seien. Dem widerspricht der Paritätische aus folgenden Gründen:
* Mit dem Bürgergeldgesetz hat die Bundesregierung anerkannt, dass angesichts der dynamischen Preisentwicklung insbesondere bei Energie und Lebensmitteln die bestehende Formel keine zeitnahe Anpassung erlaubt. So blieb der Regelbedarf 2022 trotz ansteigender Inflation nahezu unverändert (+0,76 Prozent). In den drei Jahren 2021 bis Ende 2023 haben die Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung bzw. im Bürgergeld massive Kaufkraftverluste erlitten. In der Gesamtbetrachtung sind die Anpassungen auch 2023 und 2024 nicht zu hoch ausgefallen, vielmehr wurden Kaufkraftverluste seit 2021 (teilweise) kompensiert. Die Kaufkraftverluste sind bis heute noch nicht ausgeglichen.
* Die Leistungsberechtigten haben seit Jahrzehnten von dem erheblichen Wohlstandsgewinn nicht profitiert – so die Ergebnisse von Benjamin Held und Irene Becker (2025, S. 14f). Die jüngsten Erhöhungen seien eine verspätete Reaktion auf den Inflationsschub infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Lediglich für 2024 sei es zu einem spürbaren Anstieg gekommen, der im Kern vorherige Verluste ausgleicht. Im Ergebnis liegt der Regelbedarf 2025 preisbereinigt auf dem Niveau von 1995 (Indexwert: 101).
* Die Leistungen der Grundsicherung liegen deutlich unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Die Armutsschwelle liegt nach den Angaben des Statistischen Bundesamts für 2024 bei 1.381 Euro für einen Single-Haushalt. Der durchschnittliche SGB-II-Bedarf einer alleinlebenden Leistungsberechtigten lag 2024 in der Summe bei 1007 Euro (563 Euro Regelbedarf und 444 Kosten der Unterkunft und Heizung). Es besteht mithin eine Lücke bis zum Erreichen der Armutsschwelle in Höhe von über 350 Euro. Die Grundsicherungsleistungen lindern existenzielle Not. Sie sind aber nicht armutsfest.
* Menschen, die mit Bürgergeldleistungen leben müssen, kommen mit dem Geld nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Dies hat etwa jüngst eine Studie von Sanktionsfrei mit über 1.000 befragten Leistungsberechtigten gezeigt. Danach geben drei Viertel der Befragten an, dass das Geld nicht ausreicht, um ein würdevolles Leben zu führen. Nicht einmal Grundbedürfnisse können zuverlässig befriedigt werden. Nur jede zweite befragte Person gibt an, dass alle im Haushalt satt werden; über die Hälfte der Eltern gibt an, beim Essen zugunsten der Kinder zu verzichten.
Der Paritätische hat in einer Expertise eine alternative Regelbedarfsberechnung vorgelegt, die bei der Ermittlung insbesondere eine sachgerechte Referenzgruppe zugrunde legt und auf willkürliche Kürzungen verzichtet. Auf der Grundlage dieser Expertise hält der Paritätische aktuell einen Regelbedarf von 813 Euro für eine Erwachsene für sachgerecht und im Ergebnis für armutsvermeidend.
Erläuterung: Zur Berechnung der Fortschreibung der Regelbedarfe 2026:
Die Fortschreibung der Regelbedarfe für die Grundsicherungsleistungen orientiert sich nach § 28a SGB XII an zwei zentralen Faktoren: der regelbedarfsspezifischen Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die Daten für die Berechnung der Fortschreibung liegen vor und wurden von der Paritätischen Forschungsstelle für die Ermittlung der Fortschreibung genutzt. Eine offizielle Auswertung durch das BMAS - ein Entwurf für eine Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2026 - liegt aktuell noch nicht vor. Die Daten für die Preisentwicklung finden sich hier und die Informationen für die Nettolohnentwicklung finden sich in der Statistik zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (hier).
Die Daten werden in einem gesetzlich festgelegten mathematischen Verfahren kombiniert. Durch die Bürgergeldreform wurde das Verfahren ergänzt, um eine zeitnahe Anpassung an die Preisentwicklung zu realisieren. Dafür wurde eine sog. "ergänzende Fortschreibung" eingeführt (vgl. § 28a SGB XII und detailliert in der Begründung zur sog. Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2025, Bundesratsdrucksache 453/24). Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:
Wichtig: Der Ausgangswert der Fortschreibung sind nicht die geltenden Regelbedarfe, sondern "die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Fortschreibung des Vorjahres ergeben haben" (§28a Abs. 2 Satz 2 SGB XII). Diese Werte sind in dem Entwurf der erwähnten Verordnung in der Begründung ausgewiesen (Bundesratsdrucksache 453/24, S. 13). Dieser Wert liegt etwa für eine alleinstehende Erwachsene bei 535,50 Euro und nicht bei 563 Euro. Dieser Unterschied ergibt sich aus zwei Faktoren. Zunächst wird die ergänzende Fortschreibung aus dem Vorjahr nicht mitgerechnet. Zudem wird die Wirkung der Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) aus dem Vorjahr nicht berücksichtigt. In einem ersten Rechenschritt wird dieser Wert mit dem etablierten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung in einem Verhältnis von 70 zu 30 fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Anpassung von 2,2 Prozent. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse mit der "ergänzenden Fortschreibung" kombiniert, die die Preisentwicklung des 2. Quartal im laufenden Jahr ins Verhältnis zum Vorjahr setzt. Diese ergänzende Fortschreibung beträgt 1,8 Prozent.
Die resultierenden Werte liegen unterhalb der geltenden Regelbedarfe. Für eine alleinlebende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) ergibt sich rechnerisch ein Wert von 557 Euro. Der aktuelle Regelbedarf liegt allerdings bei 563 Euro. Aufgrund der sog. Bestandschutzklausel (§28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die Regelbedarfe daher unverändert. Im Ergebnis gibt es aufgrund der geltenden Rechtslage eine Nullrunde - obwohl die Preise weiter angestiegen sind und weiter ansteigen werden.
Quelle: Pressemitteilung @paritaet , 25. August 2025
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Die Stadt Essen will Beziehern von Bürgergeld die Leistungen kürzen. Es sei denn, sie arbeiten in gemeinnützigen Einrichtungen.#Essen #Bürgergeldreform #Arbeitspflicht #gemeinnützigeArbeit
Essen will Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger -
Bürgergeld-Reform - CDU will schärfere Sanktionen
Die CDU will das Bürgergeld reformieren und pocht auf schärfere Sanktionen. Das ist Teil einer „Agenda 2030“, mit der die Partei auch in den Wahlkampf zieht.#Bürgergeld #Bürgergeldreform #Sanktionen
CDU will Reform des Bürgergelds