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#tku — Public Fediverse posts

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  1. Staatliches Hacken

    Ermittler verwechseln Staatstrojaner mit Telefonüberwachung

    Das Bundesjustizamt hat erneut falsche Zahlen zum Einsatz von Staatstrojanern veröffentlicht. Unsere Nachfrage ergab: Ermittlungsbehörden haben das Hacken von Geräten mit dem Abhören von Telefonaten verwechselt. Die selben Behörden ordnen die Überwachungsmaßnahme an.

    Ermittlungsbehörden und Justizbeamte haben erneut falsche Zahlen zum staatlichen Hacken gemeldet. Sechs Bundesländer mussten ihre Statistiken korrigieren, nachdem wir nachgefragt haben.

    Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Im August hat die Behörde zeitversetzt die Zahlen für 2023 veröffentlicht. Wir haben darüber berichtet: Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern.

    Per Informationsfreiheitsgesetz haben wir die Daten angefragt, die das Bundesamt von den Ländern bekommen hat und aus denen es die Berichte erstellt. Diese Daten haben wir auch erhalten, für Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung.

    Wieder falsche Zahlen

    Doch diese Dokumente enthielten andere Zahlen als die veröffentlichten Statistiken. Anfang September haben wir dem Bundesamt die Widersprüche mitgeteilt und um Prüfung gebeten. Im Januar hat das Amt die Statistiken zum ersten Mal korrigiert. Im Februar nochmal.

    Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hacken Ermittler Geräte, um Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde im Jahr 2023 96 Mal angeordnet und 57 Mal eingesetzt. Korrigieren mussten sich Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.

    Mittels „Online-Durchsuchung“ hacken Ermittler Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde im gleichen Zeitraum 31 Mal angeordnet und sieben Mal eingesetzt. Nordrhein-Westfalen hatte ursprünglich behauptet, die Online-Durchsuchung nicht genutzt zu haben. Tatsächlich gab es fünf Anordnungen in zwei Verfahren und einen Einsatz.

    Abhören und Hacken verwechselt

    Die veröffentlichten Zahlen zu staatlichem Hacken sind fast immer falsch. Seit fünf Jahren enthalten die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung auch Angaben zum Einsatz von Staatstrojanern. Schon im ersten Jahr waren die Zahlen falsch. Im zweiten Jahr wieder. Und im Dritten. Und jetzt wieder.

    Das Bundesjustizamt hat nicht nur die gemeldeten Daten falsch übertragen. Die Länder haben auch falsche Daten geliefert. Das Bundesjustizamt verschickt Fragebögenmit ausführlichen Erklärungen. Landesjustizverwaltungen und Generalbundesanwalt füllen die aus.

    Schon bei der ersten Statistik haben die Landesämter „Kreuzchen/Häkchen versehentlich falsch gesetzt“. Das setzt sich bis heute fort. In Sachsen ergab die Überprüfung, dass ursprünglich gemeldete Einsätze der Quellen-TKÜ doch nur „Maßnahmen der klassischen Telekommunikationsüberwachung“ waren.

    Die Ermittler haben das Mithören von Telefonie mit heimlichem Hacken verwechselt.

    Jura-Trick gegen Grundrecht

    Diese Verwirrung ist bereits im Gesetz angelegt. Die Strafprozessordnung enthält einen Paragrafen zur Telekommunikationsüberwachung, der eigentlich das Abhören von Telefonaten regelt. 2017 haben Union und SPD zwei Sätze eingefügt, mit denen Ermittler auch Endgeräte hacken dürfen, um Kommunikation abzuhören.

    Das Bundesverfassungsgericht hat staatliches Hacken auf absolute Ausnahmefälle beschränkt und extra ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen erfunden. Die Quellen-TKÜ ist ein juristischer Trick, um diese strengen Vorgaben zu umgehen.

    Befürworter behaupten einfach, dass staatliches Hacken nur die moderne Version der normalen Telefonüberwachung sei.

    Dabei ist das heimliche Hacken von Smartphones und Computern ein viel tiefergehender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Und Staatstrojaner halten Sicherheitslücken offen, um sie auszunutzen statt sie zu schließen – das gefährdet die Sicherheit aller Menschen.

    Die juristische Gleichsetzung von Abhören und Hacken führt auch dazu, dass selbst Staatsanwälte die beiden Maßnahmen miteinander verwechseln. Dabei sind sie Strafrechts-Experten – und ordnen den Einsatz dieser Maßnahmen an.

    Licht ins Dunkel

    Deshalb sind die Statistiken zur Quellen-TKÜ nur ein Anhang in der Statistik der normalen Telekommunikationsüberwachung. Damit ist nicht erkennbar, bei welchen Straftaten die Quellen-TKÜ eingesetzt wird.

    Das Justizamt schreibt nur allgemein: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“

    Wir haben deshalb Abgeordnete in allen Bundesländern mit demokratischer Opposition gebeten, parlamentarische Anfragen zu stellen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (Nachklapp) und im Bund.

    Hacken wegen Drogen

    Für 29 Einsätze der Quellen-TKÜ haben die Regierungen die zugrundeliegende Straftat genannt. In zehn Fällen ging es um Betäubungsmittel, also Drogen. Sieben Mal ging es um Mord, drei Mal um Waffen.

    Damit bestätigen die Zahlen erneut: Die Polizei nutzt Staatstrojaner vor allem wegen Drogendelikten. Staat und Überwachungsfirmen lassen Sicherheitslücken in Milliarden Geräten offen, um ein Dutzend Drogendealer zu überwachen.

    Wenn Ermittler Geräte hacken dürfen, tun sie das nicht immer. Von 96 Anordnungen wurden nur 57 tatsächlich durchgeführt. Die meisten Regierungen wollen nicht sagen, warum genehmigte Einsätze nicht stattfinden. Wenn sie antworten, nennen sie fast immer „technische Gründe“. Nur einmal gab es neben technischen auch ermittlungstaktische Gründe, an denen ein Trojaner-Einsatz scheiterte.

    Mehr Einstellungen als Anklagen

    Selbst wenn Trojaner zum Einsatz kommen, führen sie nicht immer zum Ermittlungserfolg. Viele Regierungen geben keine Auskunft zu dieser Frage. Verfahren laufen demnach noch oder wurden abgegeben, eine Antwort wäre zu viel Aufwand oder würde die Sicherheit gefährden.

    In den beantworteten elf Fällen gab es nur zwei Urteile und eine Anklage. Vier mal haben Trojaner „keine relevanten Erkenntnisse“ geliefert, drei Verfahren wurden mangels Tatverdacht eingestellt, in einem Fall hat der Hack den ursprünglichen Tatverdacht sogar ausgeräumt.

    Keine Regierung nennt die eingesetzten Trojanerprodukte.

    Hessen nennt immerhin die Zielgeräte: zwei iPhones, ein Android und ein Laptop mit Windows. Auch Hamburg hat ein iPhone gehackt. Dabei „wurden 896 Dateien in einem Umfang von 0,388 Gigabyte erhoben und ausgewertet“. In einem anderen Fall „wurden Daten im Umfang von circa 70 Gigabyte erhoben und ausgewertet“.

    Antwort oder Sicherheit

    Die Regierungen in Hamburg und Hessen nennen sogar Kalenderwochen, in denen die Trojaner zum Einsatz kamen. Viele andere Landesregierungen verweigern Auskünfte zu Technik, Daten oder Zeitpunkt. Thüringen verweigert fast jede Antwort, demnach hat die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Unterlagen bereits „vernichtet“.

    Insgesamt antworten die Bundesländer sehr unterschiedlich. Einige Regierungen beantworten vorbildlich alle Fragen ihrer Abgeordneten. Andere verweigern viele Antworten vollständig, weil eine Auskunft angeblich die Sicherheit gefährdet. Welche Informationen die Sicherheit gefährden, scheint in Deutschland Ansichtssache der Bundesländer zu sein.

    Andre Meister ist investigativer Journalist. Er hat netzpolitik.org mit aufgebaut, Auszeichungen erhalten und Strafanzeigen gestellt wie kassiert. Andre ist Gründungsmitglied der Vereine netzpolitik.org, Gesellschaft für Freiheitsrechte und Digitale Gesellschaft, Mitglied im Chaos Computer Club, Beobachter bei European Digital Rights und Beirat beim Centre for Democracy & Technology Europe. Nebenbei arbeitet er als System-Administrator. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Signal, Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  2. Staatliches Hacken

    Ermittler verwechseln Staatstrojaner mit Telefonüberwachung

    Das Bundesjustizamt hat erneut falsche Zahlen zum Einsatz von Staatstrojanern veröffentlicht. Unsere Nachfrage ergab: Ermittlungsbehörden haben das Hacken von Geräten mit dem Abhören von Telefonaten verwechselt. Die selben Behörden ordnen die Überwachungsmaßnahme an.

    Ermittlungsbehörden und Justizbeamte haben erneut falsche Zahlen zum staatlichen Hacken gemeldet. Sechs Bundesländer mussten ihre Statistiken korrigieren, nachdem wir nachgefragt haben.

    Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Im August hat die Behörde zeitversetzt die Zahlen für 2023 veröffentlicht. Wir haben darüber berichtet: Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern.

    Per Informationsfreiheitsgesetz haben wir die Daten angefragt, die das Bundesamt von den Ländern bekommen hat und aus denen es die Berichte erstellt. Diese Daten haben wir auch erhalten, für Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung.

    Wieder falsche Zahlen

    Doch diese Dokumente enthielten andere Zahlen als die veröffentlichten Statistiken. Anfang September haben wir dem Bundesamt die Widersprüche mitgeteilt und um Prüfung gebeten. Im Januar hat das Amt die Statistiken zum ersten Mal korrigiert. Im Februar nochmal.

    Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hacken Ermittler Geräte, um Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde im Jahr 2023 96 Mal angeordnet und 57 Mal eingesetzt. Korrigieren mussten sich Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.

    Mittels „Online-Durchsuchung“ hacken Ermittler Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde im gleichen Zeitraum 31 Mal angeordnet und sieben Mal eingesetzt. Nordrhein-Westfalen hatte ursprünglich behauptet, die Online-Durchsuchung nicht genutzt zu haben. Tatsächlich gab es fünf Anordnungen in zwei Verfahren und einen Einsatz.

    Abhören und Hacken verwechselt

    Die veröffentlichten Zahlen zu staatlichem Hacken sind fast immer falsch. Seit fünf Jahren enthalten die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung auch Angaben zum Einsatz von Staatstrojanern. Schon im ersten Jahr waren die Zahlen falsch. Im zweiten Jahr wieder. Und im Dritten. Und jetzt wieder.

    Das Bundesjustizamt hat nicht nur die gemeldeten Daten falsch übertragen. Die Länder haben auch falsche Daten geliefert. Das Bundesjustizamt verschickt Fragebögenmit ausführlichen Erklärungen. Landesjustizverwaltungen und Generalbundesanwalt füllen die aus.

    Schon bei der ersten Statistik haben die Landesämter „Kreuzchen/Häkchen versehentlich falsch gesetzt“. Das setzt sich bis heute fort. In Sachsen ergab die Überprüfung, dass ursprünglich gemeldete Einsätze der Quellen-TKÜ doch nur „Maßnahmen der klassischen Telekommunikationsüberwachung“ waren.

    Die Ermittler haben das Mithören von Telefonie mit heimlichem Hacken verwechselt.

    Jura-Trick gegen Grundrecht

    Diese Verwirrung ist bereits im Gesetz angelegt. Die Strafprozessordnung enthält einen Paragrafen zur Telekommunikationsüberwachung, der eigentlich das Abhören von Telefonaten regelt. 2017 haben Union und SPD zwei Sätze eingefügt, mit denen Ermittler auch Endgeräte hacken dürfen, um Kommunikation abzuhören.

    Das Bundesverfassungsgericht hat staatliches Hacken auf absolute Ausnahmefälle beschränkt und extra ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen erfunden. Die Quellen-TKÜ ist ein juristischer Trick, um diese strengen Vorgaben zu umgehen.

    Befürworter behaupten einfach, dass staatliches Hacken nur die moderne Version der normalen Telefonüberwachung sei.

    Dabei ist das heimliche Hacken von Smartphones und Computern ein viel tiefergehender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Und Staatstrojaner halten Sicherheitslücken offen, um sie auszunutzen statt sie zu schließen – das gefährdet die Sicherheit aller Menschen.

    Die juristische Gleichsetzung von Abhören und Hacken führt auch dazu, dass selbst Staatsanwälte die beiden Maßnahmen miteinander verwechseln. Dabei sind sie Strafrechts-Experten – und ordnen den Einsatz dieser Maßnahmen an.

    Licht ins Dunkel

    Deshalb sind die Statistiken zur Quellen-TKÜ nur ein Anhang in der Statistik der normalen Telekommunikationsüberwachung. Damit ist nicht erkennbar, bei welchen Straftaten die Quellen-TKÜ eingesetzt wird.

    Das Justizamt schreibt nur allgemein: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“

    Wir haben deshalb Abgeordnete in allen Bundesländern mit demokratischer Opposition gebeten, parlamentarische Anfragen zu stellen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (Nachklapp) und im Bund.

    Hacken wegen Drogen

    Für 29 Einsätze der Quellen-TKÜ haben die Regierungen die zugrundeliegende Straftat genannt. In zehn Fällen ging es um Betäubungsmittel, also Drogen. Sieben Mal ging es um Mord, drei Mal um Waffen.

    Damit bestätigen die Zahlen erneut: Die Polizei nutzt Staatstrojaner vor allem wegen Drogendelikten. Staat und Überwachungsfirmen lassen Sicherheitslücken in Milliarden Geräten offen, um ein Dutzend Drogendealer zu überwachen.

    Wenn Ermittler Geräte hacken dürfen, tun sie das nicht immer. Von 96 Anordnungen wurden nur 57 tatsächlich durchgeführt. Die meisten Regierungen wollen nicht sagen, warum genehmigte Einsätze nicht stattfinden. Wenn sie antworten, nennen sie fast immer „technische Gründe“. Nur einmal gab es neben technischen auch ermittlungstaktische Gründe, an denen ein Trojaner-Einsatz scheiterte.

    Mehr Einstellungen als Anklagen

    Selbst wenn Trojaner zum Einsatz kommen, führen sie nicht immer zum Ermittlungserfolg. Viele Regierungen geben keine Auskunft zu dieser Frage. Verfahren laufen demnach noch oder wurden abgegeben, eine Antwort wäre zu viel Aufwand oder würde die Sicherheit gefährden.

    In den beantworteten elf Fällen gab es nur zwei Urteile und eine Anklage. Vier mal haben Trojaner „keine relevanten Erkenntnisse“ geliefert, drei Verfahren wurden mangels Tatverdacht eingestellt, in einem Fall hat der Hack den ursprünglichen Tatverdacht sogar ausgeräumt.

    Keine Regierung nennt die eingesetzten Trojanerprodukte.

    Hessen nennt immerhin die Zielgeräte: zwei iPhones, ein Android und ein Laptop mit Windows. Auch Hamburg hat ein iPhone gehackt. Dabei „wurden 896 Dateien in einem Umfang von 0,388 Gigabyte erhoben und ausgewertet“. In einem anderen Fall „wurden Daten im Umfang von circa 70 Gigabyte erhoben und ausgewertet“.

    Antwort oder Sicherheit

    Die Regierungen in Hamburg und Hessen nennen sogar Kalenderwochen, in denen die Trojaner zum Einsatz kamen. Viele andere Landesregierungen verweigern Auskünfte zu Technik, Daten oder Zeitpunkt. Thüringen verweigert fast jede Antwort, demnach hat die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Unterlagen bereits „vernichtet“.

    Insgesamt antworten die Bundesländer sehr unterschiedlich. Einige Regierungen beantworten vorbildlich alle Fragen ihrer Abgeordneten. Andere verweigern viele Antworten vollständig, weil eine Auskunft angeblich die Sicherheit gefährdet. Welche Informationen die Sicherheit gefährden, scheint in Deutschland Ansichtssache der Bundesländer zu sein.

    Andre Meister ist investigativer Journalist. Er hat netzpolitik.org mit aufgebaut, Auszeichungen erhalten und Strafanzeigen gestellt wie kassiert. Andre ist Gründungsmitglied der Vereine netzpolitik.org, Gesellschaft für Freiheitsrechte und Digitale Gesellschaft, Mitglied im Chaos Computer Club, Beobachter bei European Digital Rights und Beirat beim Centre for Democracy & Technology Europe. Nebenbei arbeitet er als System-Administrator. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Signal, Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  3. Staatliches Hacken

    Ermittler verwechseln Staatstrojaner mit Telefonüberwachung

    Das Bundesjustizamt hat erneut falsche Zahlen zum Einsatz von Staatstrojanern veröffentlicht. Unsere Nachfrage ergab: Ermittlungsbehörden haben das Hacken von Geräten mit dem Abhören von Telefonaten verwechselt. Die selben Behörden ordnen die Überwachungsmaßnahme an.

    Ermittlungsbehörden und Justizbeamte haben erneut falsche Zahlen zum staatlichen Hacken gemeldet. Sechs Bundesländer mussten ihre Statistiken korrigieren, nachdem wir nachgefragt haben.

    Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Im August hat die Behörde zeitversetzt die Zahlen für 2023 veröffentlicht. Wir haben darüber berichtet: Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern.

    Per Informationsfreiheitsgesetz haben wir die Daten angefragt, die das Bundesamt von den Ländern bekommen hat und aus denen es die Berichte erstellt. Diese Daten haben wir auch erhalten, für Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung.

    Wieder falsche Zahlen

    Doch diese Dokumente enthielten andere Zahlen als die veröffentlichten Statistiken. Anfang September haben wir dem Bundesamt die Widersprüche mitgeteilt und um Prüfung gebeten. Im Januar hat das Amt die Statistiken zum ersten Mal korrigiert. Im Februar nochmal.

    Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hacken Ermittler Geräte, um Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde im Jahr 2023 96 Mal angeordnet und 57 Mal eingesetzt. Korrigieren mussten sich Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.

    Mittels „Online-Durchsuchung“ hacken Ermittler Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde im gleichen Zeitraum 31 Mal angeordnet und sieben Mal eingesetzt. Nordrhein-Westfalen hatte ursprünglich behauptet, die Online-Durchsuchung nicht genutzt zu haben. Tatsächlich gab es fünf Anordnungen in zwei Verfahren und einen Einsatz.

    Abhören und Hacken verwechselt

    Die veröffentlichten Zahlen zu staatlichem Hacken sind fast immer falsch. Seit fünf Jahren enthalten die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung auch Angaben zum Einsatz von Staatstrojanern. Schon im ersten Jahr waren die Zahlen falsch. Im zweiten Jahr wieder. Und im Dritten. Und jetzt wieder.

    Das Bundesjustizamt hat nicht nur die gemeldeten Daten falsch übertragen. Die Länder haben auch falsche Daten geliefert. Das Bundesjustizamt verschickt Fragebögenmit ausführlichen Erklärungen. Landesjustizverwaltungen und Generalbundesanwalt füllen die aus.

    Schon bei der ersten Statistik haben die Landesämter „Kreuzchen/Häkchen versehentlich falsch gesetzt“. Das setzt sich bis heute fort. In Sachsen ergab die Überprüfung, dass ursprünglich gemeldete Einsätze der Quellen-TKÜ doch nur „Maßnahmen der klassischen Telekommunikationsüberwachung“ waren.

    Die Ermittler haben das Mithören von Telefonie mit heimlichem Hacken verwechselt.

    Jura-Trick gegen Grundrecht

    Diese Verwirrung ist bereits im Gesetz angelegt. Die Strafprozessordnung enthält einen Paragrafen zur Telekommunikationsüberwachung, der eigentlich das Abhören von Telefonaten regelt. 2017 haben Union und SPD zwei Sätze eingefügt, mit denen Ermittler auch Endgeräte hacken dürfen, um Kommunikation abzuhören.

    Das Bundesverfassungsgericht hat staatliches Hacken auf absolute Ausnahmefälle beschränkt und extra ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen erfunden. Die Quellen-TKÜ ist ein juristischer Trick, um diese strengen Vorgaben zu umgehen.

    Befürworter behaupten einfach, dass staatliches Hacken nur die moderne Version der normalen Telefonüberwachung sei.

    Dabei ist das heimliche Hacken von Smartphones und Computern ein viel tiefergehender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Und Staatstrojaner halten Sicherheitslücken offen, um sie auszunutzen statt sie zu schließen – das gefährdet die Sicherheit aller Menschen.

    Die juristische Gleichsetzung von Abhören und Hacken führt auch dazu, dass selbst Staatsanwälte die beiden Maßnahmen miteinander verwechseln. Dabei sind sie Strafrechts-Experten – und ordnen den Einsatz dieser Maßnahmen an.

    Licht ins Dunkel

    Deshalb sind die Statistiken zur Quellen-TKÜ nur ein Anhang in der Statistik der normalen Telekommunikationsüberwachung. Damit ist nicht erkennbar, bei welchen Straftaten die Quellen-TKÜ eingesetzt wird.

    Das Justizamt schreibt nur allgemein: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“

    Wir haben deshalb Abgeordnete in allen Bundesländern mit demokratischer Opposition gebeten, parlamentarische Anfragen zu stellen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (Nachklapp) und im Bund.

    Hacken wegen Drogen

    Für 29 Einsätze der Quellen-TKÜ haben die Regierungen die zugrundeliegende Straftat genannt. In zehn Fällen ging es um Betäubungsmittel, also Drogen. Sieben Mal ging es um Mord, drei Mal um Waffen.

    Damit bestätigen die Zahlen erneut: Die Polizei nutzt Staatstrojaner vor allem wegen Drogendelikten. Staat und Überwachungsfirmen lassen Sicherheitslücken in Milliarden Geräten offen, um ein Dutzend Drogendealer zu überwachen.

    Wenn Ermittler Geräte hacken dürfen, tun sie das nicht immer. Von 96 Anordnungen wurden nur 57 tatsächlich durchgeführt. Die meisten Regierungen wollen nicht sagen, warum genehmigte Einsätze nicht stattfinden. Wenn sie antworten, nennen sie fast immer „technische Gründe“. Nur einmal gab es neben technischen auch ermittlungstaktische Gründe, an denen ein Trojaner-Einsatz scheiterte.

    Mehr Einstellungen als Anklagen

    Selbst wenn Trojaner zum Einsatz kommen, führen sie nicht immer zum Ermittlungserfolg. Viele Regierungen geben keine Auskunft zu dieser Frage. Verfahren laufen demnach noch oder wurden abgegeben, eine Antwort wäre zu viel Aufwand oder würde die Sicherheit gefährden.

    In den beantworteten elf Fällen gab es nur zwei Urteile und eine Anklage. Vier mal haben Trojaner „keine relevanten Erkenntnisse“ geliefert, drei Verfahren wurden mangels Tatverdacht eingestellt, in einem Fall hat der Hack den ursprünglichen Tatverdacht sogar ausgeräumt.

    Keine Regierung nennt die eingesetzten Trojanerprodukte.

    Hessen nennt immerhin die Zielgeräte: zwei iPhones, ein Android und ein Laptop mit Windows. Auch Hamburg hat ein iPhone gehackt. Dabei „wurden 896 Dateien in einem Umfang von 0,388 Gigabyte erhoben und ausgewertet“. In einem anderen Fall „wurden Daten im Umfang von circa 70 Gigabyte erhoben und ausgewertet“.

    Antwort oder Sicherheit

    Die Regierungen in Hamburg und Hessen nennen sogar Kalenderwochen, in denen die Trojaner zum Einsatz kamen. Viele andere Landesregierungen verweigern Auskünfte zu Technik, Daten oder Zeitpunkt. Thüringen verweigert fast jede Antwort, demnach hat die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Unterlagen bereits „vernichtet“.

    Insgesamt antworten die Bundesländer sehr unterschiedlich. Einige Regierungen beantworten vorbildlich alle Fragen ihrer Abgeordneten. Andere verweigern viele Antworten vollständig, weil eine Auskunft angeblich die Sicherheit gefährdet. Welche Informationen die Sicherheit gefährden, scheint in Deutschland Ansichtssache der Bundesländer zu sein.

    Andre Meister ist investigativer Journalist. Er hat netzpolitik.org mit aufgebaut, Auszeichungen erhalten und Strafanzeigen gestellt wie kassiert. Andre ist Gründungsmitglied der Vereine netzpolitik.org, Gesellschaft für Freiheitsrechte und Digitale Gesellschaft, Mitglied im Chaos Computer Club, Beobachter bei European Digital Rights und Beirat beim Centre for Democracy & Technology Europe. Nebenbei arbeitet er als System-Administrator. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Signal, Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  4. #Staatstrojaner-Einsatz:

    #BGH zieht rote Linie bei #Messenger-Überwachung

    Der #BGH zieht eine klare rote Linie bei der Überwachung von Messengern per #Quellen- #TKÜ: Das Mitlesen alter Nachrichten ohne strenge Auflagen ist rechtswidrig.

    Werden #Messenger-Dienste wie #WhatsApp, #Signal oder #Telegram von der #Polizei überwacht, darf dies kein Freibrief für den Zugriff auf das gesamte digitale Vorleben eines Verdächtigen sein...

    heise.de/news/BGH-Beschluss-Po

  5. Beautiful weather for takeoff from Turku airport (Finland) “EFTU 191050Z AUTO 04004KT 360V080 CAVOK M10/M14 Q1011” : See what it means on bigorre.org/aero/meteo/eftu/en #turkuairport #airport #turku #finland #eftu #tku #metar #aviation #aviationweather #avgeek vl

  6. "Europa ist von einer Spähsoftware-Krise betroffen", so das Citizen Lab @citizenlab.

    Details in:
    Spähsoftware im Handy – Wie Staaten uns heimlich überwachen
    18.1.2026, Audio, 28 Min.
    "Gespräche mithören, verschlüsselte Nachrichten mitlesen, auf den Standort oder das Mikrofon zugreifen – unter bestimmten Voraussetzungen dürfen deutsche und europäische Sicherheitsbehörden das. Sie benutzen dafür Spähsoftware, eine mächtige Waffe. "
    swr.de/swrkultur/wissen/spaehs
    (Textversion als pdf-download.)
    Audio verfügbar via Webseite / ARD-Audiothek. Direktlink: avdlswr-a.akamaihd.net/swr/swr

    Z.B. auch interessant für
    @CCC @linuzifer @netzpolitik_feed @kuketzblog

    U.a. werden erwähnt @arnesemsrott, @edri @GrapheneOS

    #Staatstrojaner #paragon #handy #überwachung #hacking #spähsoftware #datenschutz #spyware #predator #spionage #tkü #trojaner #durchsuchung #bundespolizei #bka #geheimdienst #bnd #citizenlab #nso #ice

  7. #Abhörzentrum in Sachsen wird auch 2025 nicht fertig – der Start ist völlig unklar

    "Demnach gibt es weiterhin #Softwareprobleme: Das System zur #Telekommunikationsüberwachung (#TKÜ) könne nicht wie gewünscht programmiert werden, heißt es. Die #Spezialsoftware war bereits 2022 bestellt worden. Schon zu diesem Zeitpunkt hatte es Verzögerungen gegeben."

    lvz.de/mitteldeutschland/sachs

  8. CW: Politik

    "Das verlangt auch Sensibilität bei den #Sicherheitsbehörden. Diese verdienen die Unterstützung und das Vertrauen von Politik und Gesellschaft."
    Clusterfuck, einen scheiss erhalten die einfach Vertrauen, das muss man sich VERDIENEN!!!

    "dreimonatige #Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern"
    #VDS

    "ermöglichen wir der Bundespolizei zur Bekämpfung schwerer Straftaten die Quellen-#TKÜ"
    #Staatstrojaner

    "automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie..."

  9. Das ist wohl der beste Beweis, dass allen Beteiligten klar ist, dass #Vorratsdatenspeicherung, #biometrische #Überwachung, die massive Ausweitung der Quellen-#TKÜ und all die anderen autokratischen #Überwachungsfantasien eines eben nicht sind:
    Vereinbar mit Europa- und Verfassungsrecht.

  10. Ah guck mal, so werden Gesetze zusammengemogelt.

    "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung,
    zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen und
    zur Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Straf-
    verfahrens“" #höfeordnung #TKÜ

  11. Höre im DLF, dass Union, FDP und BSW Nur-Noch-Rot-Grün im Bundestag bei irgendwas zum Vererben von Bauernhöfen zugestimmt haben. Linke nicht, gut, ging um Erben, whatever.

    Und dann..

    "Die Vorlage war in einem sogenannten Omnibus-Gesetz verknüpft mit einer Verlängerung der Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbrüchen, die damit auch verabschiedet wurde."

    WTF.

    deutschlandfunk.de/union-stimm

    #TKÜ

  12. Heute gabs nur 1 TOP neben der akt. Stunde im #Bundestag: die #Höfeordnung, die gerade als sog. #Omnibusgesetz beschlossen wurde - u damit die Verlängerung der Quellen- #TKÜ bei Wohnungseinbruch um 5 J., die in d Höfeordnung reingemogelt wurde (=Omnibus).

    Funfact: BSW stimmte mit🚦u Union dafür 🙈

  13. Ich wurde von der ZITiS zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Anbei meine Absage:

    //
    Sehr geehrte Damen und Herren.

    In Vorbereitung auf den Termin habe ich mich intensiver mit den Aufgaben und dem Selbstverständnis der ZITiS befasst. Sicherheitslücken offensiv zu nutzen/fördern und geheimzuhalten statt diese zu schließen, Verschlüsselung anzugreifen, ausufernde Telekommunikationsüberwachung usw. stehen aus meiner Sicht dem Bevölkerungsschutz entgegen. Hinzu kommen mangelhafte parlamentarische Kontrollmöglichkeiten und mangelhafte Transparenz der ZITiS.

    Ich nehme daher Abstand von meiner Bewerbung.

    Bitte löschen Sie i.S.d. DSGVO meine Daten und bestätigen mir dies.

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen,
    //

    Zum Hintergrund siehe z.B. netzpolitik.org/2023/zitis-ges von @netzpolitik_feed

    #ZITiS #ethik #staatstrojaner #überwachung #kryptografie #tkü #hackback

  14. Die Ignoranz der Politik gegenüber Fachleuten, Verbänden, Experten ist bemerkenswert.
    #Sicherheitsgesetz

    #Meldepflicht für #Bürgergeld Empfänger
    #Baugesetz

    #TKÜ

    #Grenzkontrollen

    #Bezahlkarte

    ...alles gegen den Rat von (hunderten) Wissenschaftlern trotzdem durchgeprügelt.
    #SPD
    #FDP
    #Grüne
    #Scholz

  15. Wer Hintertüren für die #Strafverfolgungsbehörden haben möchte, bekommt kompromittierte #Hintertüren. 🔥

    Fatal für Wirtschaft und Bürgerinnen. 😠

    Digitale Souveränität kann so nicht erreicht werden. 😒

    #Geheimdienste sind die Pest! ☝️

    Security: China-Hacker angeblich in #TKÜ-Systeme der USA eingedrungen

    "Es wäre ein schwerer Schlag für die US-Sicherheitsbehörden. Die #Abhörsysteme mehrerer #Telekomprovider sollen gehackt worden sein."

    #LawfulInterception #Backdoor
    golem.de/news/security-china-h

  16. Dringende Sehempfehlung für alle, die ein #Handy haben: der Vortrag »Staatliche Überwachung: Erfahrungen und Beispiele aus der Praxis« von Marco B. bei den #Datenspuren2024.

    media.ccc.de/v/ds24-467-staatl
    Was ich noch gar nicht kannte, war notrace.how.
    Weitere Tipps bekommt ihr auf dieser Instanz bei @smartphone.

    Wenn Staatsanwaltschaften #Klimaaktivismus für Terrorismus und #Antifaschismus für staatsfeindlich halten, müssen sich auch rechtschaffene Bürger:innen gegen staatliche Überwachung wehren. Manche Polizist:innen geben jetzt schon eure Daten an Nazis weiter. Verschlüsselt alle Daten, sonst werden sie spätestens nach der nächsten NS-Machtergreifung gegen euch verwendet!

    #Datenspuren24 #LetzteGeneration #EndeGelände #Hausdurchsuchung #PolizeiTerror #Antifa #TKÜ #Staatstrojaner #Pegasus #Smartphone #CryptoParty #Cellebrite #GrapheneOS #Android #Apple #ITsec #opsec #imsicatcher #polizei #Überwachung #Tracking #Tracing #Datensicherheit

  17. Die Begehrlichkeiten der Schlapphüte sind unermesslich. #Überwachung wird sich immer mehr durchsetzen, #TKÜ, #QTKÜ, #Chatkontrolle
    Man setzt auf Gewöhnung und geht einen Schritt weiter - so oft, bis die ersten Gerichte nachgeben.
    #BKA, #BND, #MAD, #BfV, #LfV, #LKA etc werden nie zufrieden sein!

    heise.de/news/BGH-Funkzellenab

  18. Erweiterung des EWA-Portals des Gigabitbüro des Bundes! NEU: Der TKU-Finder! Ab jetzt können sich nicht nur Gebietskörperschaften registrieren. Auch #TKU können ein kostenloses Profil anlegen, Regionen angeben und von Gebietskörperschaften gefunden und kontaktiert werden!

    gigabitbuero.de/ewa-portal/

  19. In #Deutschland muss man ziemliche Angst vor dem Bürger haben. Wie sonst erklärt es sich, dass ALLE Parteien ständig aufrüsten?
    Neue Polizeigesetze erlauben der #Polizei Maßnahmen, die in den Anfangsjahren der Republik als Ausdruck einer Diktatur gegolten hätten?
    #Präventivhaft
    #Taser
    #TKÜ
    Aber immer nur, um "linke"Umtriebe" zu unterdrücken. Welches Gesetz wurde gegen Rechts erlassen?
    taz.de/Neues-Polizeigesetz-fue

  20. @beimwort
    Warum eigentlich gibt es keinen Aufschrei aus der #Jura-Bubble - wg. #Weisungsbefugnis der   Minister gegenü. d. #Staatsanwalt.schaft?!
    Nach dem III.Reich sollte es keine Politische #Justiz mehr geben!
    #LetzteGeneration #LG #Überwachung
    #Hausdurchsuchung
    #TKÜ

  21. Warum eigentlich gibt es keinen Aufschrei aus der #Jura-Bubble - wg. #Weisungsbefugnis der Minister gegenü. d. #Staatsanwalt.schaft?!
    Nach dem III.Reich sollte es keine Politische #Justiz mehr geben!
    #LetzteGeneration #LG #Überwachung
    #Hausdurchsuchung
    #TKÜ

  22. @AnonNewsDE
    Das wirft Fragen zur Rechtsstaatlichkeit auf!
    #Bayern tendiert zu einem Polizei-Land.
    Man bedenke: All die staatlichen Instrumente, die sie eingeführt haben, würde eine #AfD-Regierung sehr zu schätzen wissen! Und dann gnade uns werauchimmer.
    #TKÜ
    #QTKÜ
    #Chatkontrolle
    #Onlinedurchsuchung
    #Überwachung
    #Präventivhaft

  23. @metronaut
    Die "demokratischen" Politiker in ihrer Angst vor dem Bürger, haben Instrumente geschaffen, mit denen #Überwachung, #Kriminalisierung und Repression ermöglicht und praktiziert wird.

    Diese Instrumente, in den Händen einer #AfD-Regierung wären eine Katastrophe!

    #TKÜ
    #QTKÜ
    #Onlinedurchsuchung
    #Staatstrojaner
    #Überwachung