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#geheimdienst — Public Fediverse posts

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  1. Die Geheimdienstreform

    „Die Geheimdienstreform untergräbt das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten“

    Die geplante Geheimdienstreform der Bundesregierung alarmiert die Ärzteschaft. Sie gefährde das Patientengeheimnis und damit die Gesundheitsversorgung selbst, warnt Carsten Dochow von der Bundesärztekammer im Gespräch mit netzpolitik.org.

    An den Plänen der Bundesregierung, die Geheimdienste umfassend zu reformieren, gibt es massive Kritik – auch aus der Ärzteschaft.

    Sie sieht vor allem zwei Vorschriften kritisch. Paragraf 22 des geplanten BND-Gesetzesund Paragraf 32 des geplanten Bundesverfassungsschutzgesetzes. Die beiden Paragrafen regeln, aus welchen vertraulichen Beziehungen die Geheimdienste keine Informationen gezielt beschaffen dürfen. Dazu zählen etwa Beziehungen von Geistlichen, Anwält:innen und Bundestagsabgeordneten, nicht aber die von Ärzt:innen.

    Die Bundesärztekammer warnt davor, dass dies das besonders geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Patient:innen und Ärzt:innen gefährde und damit die Gesundheitsversorgung als solche.

    Wir haben darüber mit Dr. jur. Carsten Dochow gesprochen. Er leitet die Rechtsabteilung der Bundesärztekammer, die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung mit Sitz in Berlin.

    „Die Schweigepflicht ist eine Grundvoraussetzung“

    Herr Dochow, warum äußert sich die Ärzteschaft zu einer Geheimdienstreform?

    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung betrifft Patientinnen und Patienten direkt, weil die geplanten Regelungen das Patientengeheimnis berühren und die geschützte Vertrauensbeziehung zwischen Ärzten und Patienten untergraben.

    Patienten vertrauen ihren Ärzten sensible Sachverhalte an – auch über psychische oder Suchterkrankungen. Auf diese Informationen könnten Nachrichtendienste zugreifen, wenn das Gesetz vom Bundestag so verabschiedet würde.

    Dazu muss man wissen: Die ärztliche Schweigepflicht ist eine Berufspflicht von Behandelnden. Seit dem Eid des Hippokrates gehört sie zum Selbstverständnis der Ärzteschaft. Dazu zählt auch, Geheimnisse geschützt zu halten. Das wird durch die Eingriffsbefugnisse der Nachrichtendienste ausgehebelt.

    Sie befürchten also, dass die medizinische Behandlung leidet, weil ein Geheimdienst mithören könnte?

    Gewissermaßen schon. Der Grundgedanke des Patientengeheimnisses ist, dass sich Patientinnen und Patienten ihren Ärzten rückhaltlos anvertrauen und intime Sachverhalte offenbaren. Dieses Vertrauen ist die Grundvoraussetzung für jegliche medizinische Behandlung.

    Manche Personen könnten davon absehen, sich in Behandlung zu begeben, wenn sie wissen, dass sie dann Überwachungsmaßnahmen ausgesetzt sein könnten. Insofern ist die Schweigepflicht auch ein wichtiges Gemeinwohlinteresse, weil sie eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Gesundheitsversorgung ist.

    Aber die Zahl derer, die in einer Arztpraxis vom Geheimdienst beobachtet werden, dürfte eher klein sein, oder?

    Über tatsächliche Zahlen kann ich nichts sagen. Ich weiß nicht, wie viele Menschen von Geheimdiensten überwacht werden.

    Uns geht es um die Breitenwirkung des Gesetzes auf die gesellschaftliche Wahrnehmung. Die Voraussetzung des Geheimnisschutzes ist, dass man darauf vertrauen kann, dass er gewahrt wird – unabhängig davon, wie oft dieser verletzt wird.

    „Das ist verfassungsrechtlich bedenklich“

    Laut Gesetzentwurf sollen die Geheimnisse von Rechtsanwält:innen absolut geschützt sein, die von Ärzt:innen aber nicht. Warum gibt es diese Ungleichbehandlung?

    Dafür sehen wir keinen sachlichen Grund. Bei aller Wertschätzung für den anwaltlichen Beruf sind die Geheimnisse im Arzt-Patienten-Verhältnis mindestens ebenso schützenswert. Es gibt aus unserer Sicht kein überzeugendes Argument dafür, dass Informationen im Mandantenverhältnis wesentlich schutzwürdiger sind als im Arzt-Patienten-Verhältnis.

    Das Bundesverfassungsgericht hat das bereits in den 1970er-Jahren entschieden. Personen, die sich in ärztliche Behandlung begeben, sollen demnach darauf vertrauen dürfen, dass Offenbartes nicht zur Kenntnis Dritter gelangt. Das ist eine essenzielle Vorstellung für den Schutz des Persönlichkeitsrechts.

    Und auch beim früheren BKA-Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass eine Unterscheidung zwischen Strafverteidigern und sonstigen Rechtsanwälten nicht sachgemäß ist. Die geplante Reform sollte einen ähnlichen Fehler nicht erneut begehen.

    Sie gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf gegen das Grundgesetz verstößt?

    Ja, wir sehen hier – ausgehend von den Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht der Patientinnen und Patienten – einen Verstoß. Wenn zudem zwischen zwei Berufsgruppen differenziert wird, ohne dass dafür ein klarer sachlicher Grund vorliegt, ist die Gleichbehandlung nicht gewahrt. Und das ist verfassungsrechtlich bedenklich.

    „Behandlungsteam gehört in den Schutzbereich“

    Für die Arbeit des Verfassungsschutzes sieht der Gesetzentwurf immerhin einen relativen Schutz für Ärzt:innen vor. Hier liegen die Hürden damit etwas höher, die besonders geschützte Vertraulichkeit im Arzt-Patienten-Verhältnis zu verletzen. Reicht Ihnen das nicht?

    Nein, da wir oftmals den Kernbereich der privaten Lebensführung berührt sehen, halten wir einen absoluten Schutz wie bei Anwältinnen und Anwälten für erforderlich. Wenn intimste Informationen betroffen sein können, darf das nicht einer Abwägungsentscheidung einer Behörde überlassen sein. Sondern es muss ein absoluter Schutz bestehen, damit das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten überhaupt entstehen kann.

    Sollte neben den Ärzt:innen auch das Praxispersonal als Berufsgeheimnisträger:innen eingestuft werden?

    Das Praxispersonal gehört natürlich in diese zu schützende Sphäre hinein, sonst wird der Geheimnisbereich löchrig. Es nimmt an diesem engen Vertrauensverhältnis teil und erfährt – allein durch Anwesenheit bei der Behandlung oder die Dokumentation – wesentliche Informationen. Und da Mitarbeitende ebenfalls der Verschwiegenheit unterliegen, wäre eine Ausweitung des Schutzes auf sie nur konsequent.

    „Wir fordern Beschlagnahmeschutz für die ePA“

    Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordern ebenfalls die Gleichstellung der Heilberufe. Ziehen Sie hier an einem Strang?

    Definitiv. Unsere Argumentation geht vollständig in die gleiche Richtung.

    Das gilt auch für das Thema elektronische Patientenakte (ePA). Die ePA wird allerdings nicht von den Arztpraxen, sondern von den Krankenkassen geführt. Für die digitale Akte fordern wir unabhängig vom aktuellen Gesetzgebungsvorhaben schon lange einen rechtsklaren Beschlagnahmeschutz.

    Einen solchen Schutz hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vor Monaten versprochen. Bislang haben wir noch keinen entsprechenden Gesetzentwurf gesehen.

    Die KBV fordert zudem, das Hacken und Eindringen in die Praxis-IT gesetzlich auszuschließen.

    Das sehen wir als Bundesärztekammer genauso. Was das Infiltrieren von Praxissystemen angeht – wo die Primärdokumentation mit den Versichertendaten liegt –, müssen derartige Maßnahmen strikt begrenzt werden. Sonst erreichen wir nicht den gewünschten absoluten Schutz der Gesundheitsdaten.

    „Für die Interessen der gesamten Gesellschaft“

    Die Politik begründet die Reform mit einer verschärften Bedrohungslage. Werden Sie mit Ihren Einwänden als Bremser wahrgenommen?

    Diese Erfahrung machen wir regelmäßig. Jedes Mal, wenn darüber geredet wird, dass Sicherheitsgefahren drohen, gibt es in der Politik den Reflex, Grund- und Persönlichkeitsrechte einseitig zugunsten der Sicherheit einzuschränken. Das ist ein Denkfehler. Auch in Krisenzeiten muss eine gute Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gefunden werden.

    Wir agieren dann aber nicht als Bremser, auch jetzt nicht. Sondern wir treten für die Interessen der Patienten und Ärzte sowie der gesamten Gesellschaft ein. Wir sind überzeugt, dass ein verlässlich geschützter Raum für das Arzt-Patientengeheimnis die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Gesundheitsversorgung ist.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch “Amazon – Das Buch als Beute”; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  2. #310 #Off_The_Record:

    Ein #Geheimdienst- #Monstrum mit 700 Seiten

    Die #deutschen #Geheimdienste sollen neue Regeln bekommen, und die haben es in sich. Was manche als Entfesselung bezeichnen, sehen wir kritisch. Wie wir mit Hunderten Seiten neuer Befugnisse für Agent:innen umgehen, besprechen wir in der aktuellen Episode mit Daniel und Ingo.

    netzpolitik.org/podcast/ein-ge

  3. Geheimdienst SBU meldet erfolgreichen Angriff auf eine der größten russischen Raffinerien

    " Die ukrainischen Streitkräfte haben eine Raffinerie und eine Pumpstation in Kirischi, einer Stadt 110 Kilometer südöstlich von St. Petersburg, angegriffen, teilt der Geheimdienst SBU auf Telegram mit. "

    ukrinform.de/rubric-ato/411991

    #Angriffskrieg #Europa #Ukraine #Geheimdienst #Flamingo #Raketen #DeepStrike #Raffinerien #Kirischi #Armee #Krieg #Russland #Kriegsverbrecher #Staatsterrorismus #Besatzer #Invasoren #Kampfverluste
    #СлаваУкраїніIСмертьOкупантам!

  4. Datenbank der israelischen Armee zeigt: Mindestens 83 % der Getöteten in Gaza waren Zivilisten

    Geheime Infos vom Mai zeigen, dass Israel dachte, es hätte bei seinen Angriffen auf #Gaza etwa 8.900 Militante getötet, was auf einen Anteil an zivilen Opfern hindeutet, der in der modernen Kriegsführung kaum zu finden ist, so eine gemeinsame Untersuchung.

    Daten aus einer internen Datenbank des israelischen #Geheimdienstes zeigen, dass mindestens 83 % der #Palästinenser, die bei Israels Angriff auf #Gaza getötet wurden, #Zivilisten waren. Das haben eine Untersuchung des +972 Magazine, Local Call und The Guardian ergeben.

    Die Zahlen aus der geheimen Datenbank, in der die Todesfälle von Militanten der #Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihad (#PIJ) erfasst sind, stehen in krassem Widerspruch zu den öffentlichen Erklärungen der israelischen #Armee und #Regierungsvertreter während des gesamten Krieges, die im Allgemeinen ein Verhältnis von 1:1 oder 2:1 zwischen zivilen Opfern und militanten Opfern angegeben haben. Stattdessen stützen die geheimen Daten die Ergebnisse mehrerer Studiendie darauf hindeuten, dass Israels #Bombardierung des #Gazastreifens Zivilisten in einem Ausmaß getötet hat, das in der modernen #Kriegsführung kaum Parallelen findet.

    Die israelische Armee hat die Existenz der Datenbank bestätigt, die vom #Militärgeheimdienst (bekannt unter dem hebräischen Akronym „Aman“) verwaltet wird. Mehrere mit der Datenbank vertraute Geheimdienstquellen sagten, die Armee betrachte sie als einzige verlässliche Quelle für die Zahl der militanten Opfer. Mit den Worten eines von ihnen: „Es gibt keine andere Quelle, die man überprüfen kann.“

    Die Datenbank enthält eine Liste mit 47.653 Namen von Palästinensern in Gaza, die #Aman als aktive Mitglieder der militärischen Flügel der Hamas und der PIJ betrachtet. Den Quellen zufolge basiert die Liste auf internen Dokumenten der Gruppen, die der Armee zugespielt wurden (die von +972, Local Call und The Guardian nicht überprüft werden konnten).

    In der #Datenbank sind 34.973 Namen als Aktivisten der Hamas und 12.702 als #Aktivisten der Islamischen #Dschihad aufgeführt (eine kleine Anzahl ist als bei beiden Gruppen aktiv aufgeführt, wird aber nur einmal in der Gesamtzahl gezählt).

    Nach den Daten, die im Mai dieses Jahres erhoben wurden, glaubte die israelische Armee, seit dem 7. Oktober etwa 8.900 Aktivisten getötet zu haben – 7.330 davon galten als sicher tot und 1.570 als „wahrscheinlich tot“. Die meisten von ihnen waren einfache Mitglieder, und die Armee vermutete, dass sie 100 bis 300 hochrangige Hamas-Mitglieder von insgesamt 750 in der Datenbank aufgeführten Personen getötet hatte.

    Eine mit der Datenbank vertraute Quelle erklärte, dass jedem Namen auf der Liste, von dem die Armee sicher ist, dass er getötet wurde, eine bestimmte Information beigefügt ist, die diese Einstufung rechtfertigt. +972, Local Call und The Guardian haben die Zahlen aus der Datenbank bekommen, ohne Namen oder zusätzliche Geheimdienstberichte.

    Die täglichen Gesamtzahlen der #Todesopfer, die vom #Gesundheitsministerium in Gaza veröffentlicht werden (und die Local Call letztes Jahr enthüllte, dass sie sogar vom israelischen #Militär als zuverlässig angesehen werden), unterscheiden nicht zwischen Zivilisten und Militanten. Wenn man aber die Zahlen der militanten Opfer aus der internen Datenbank der israelischen Armee vom Mai mit den Gesamtopferzahlen des Gesundheitsministeriums vergleicht, kann man ungefähr berechnen, wie hoch der Anteil der zivilen Opfer in den ersten drei Monaten des Krieges war, als die Zahl der Todesopfer bei 53.000 lag.

    Wenn man davon ausgeht, dass alle sicheren und wahrscheinlichen #Todesfälle von Militanten in der Zahl der Todesopfer berücksichtigt wurden, bedeutet das, dass über 83 Prozent der Toten in Gaza Zivilisten waren. Wenn man die wahrscheinlichen Todesfälle nicht mitzählt und nur die sicheren Todesfälle berücksichtigt, steigt der Anteil der zivilen Todesopfer auf über 86 Prozent.

    Die Geheimdienstquellen erklärten, dass die Gesamtzahl der getöteten Hamas- und PIJ-Kämpfer wahrscheinlich höher ist als die in der internen Datenbank erfasste Zahl, da diese weder Kämpfer umfasst, die getötet wurden, aber nicht namentlich identifiziert werden konnten, noch Gazaner, die an den Kämpfen teilgenommen haben, aber nicht offiziell Mitglieder der Hamas oder der PIJ waren, noch politische Persönlichkeiten der Hamas wie Bürgermeister und Minister, die Israel ebenfalls als legitime Ziele betrachtet (unter Verstoß gegen das #Völkerrecht).

    Das heißt aber nicht unbedingt, dass der Anteil der zivilen Opfer niedriger ist als oben berechnet; er könnte sogar noch höher sein. Jüngste Studien deuten darauf hin, dass die Zahl der Todesopfer des Gesundheitsministeriums – die derzeit bei etwa 62.000 liegt – wahrscheinlich ebenfalls deutlich unter der Gesamtzahl der Opfer der israelischen Angriffe liegt, möglicherweise um mehrere Zehntausend.

    Manipulation der Zahlen

    Seit Beginn des Krieges haben israelische Beamte versucht, Vorwürfe der mutwilligen Tötung in Gaza zurückzuweisen, während die Zahl der palästinensischen Todesopfer rapide anstieg. Im Dezember 2023, als die Zahl der Todesopfer bereits bei 16.000 lag, sagte der internationale Sprecher der israelischen Armee, Jonathan #Conricus, gegenüber CNN, dass Israel für jeden getöteten Militanten zwei Zivilisten getötet habe – ein Verhältnis, das er als „enorm positiv” bezeichnete. Im Mai 2024, als die Zahl der Todesopfer bei 35.000 lag, behauptete Premierminister Benjamin #Netanjahu, dass das Verhältnis tatsächlich näher bei 1:1 liege, eine Behauptung, die er im September desselben Jahres wiederholte.

    Die genaue Zahl der Militanten, die Israel seit dem 7. Oktober getötet haben will, schwankt scheinbar ohne jede Logik. Im November 2023 deutete ein hochrangiger Sicherheitsbeamter gegenüber der israelischen Nachrichtenseite #Ynet an, dass Israel bereits über 10.000 Militante getötet habe. In einer offiziellen militärischen Einschätzung, die der Regierung im folgenden Monat vorgelegt wurde, sank diese Zahl auf 7.860.

    (...)

    Weiterlesen in meiner Übersetzung des Beitrages "Israeli army database suggests at least 83% of Gaza dead were civilians" von Yuval Abraham in +972 Magazine, 21. August 2025

    @israel @palestine @gaza #CapitalismIsADeathCult #StopTheWar

  5. N S U lässt uns weder kalt noch in Ruhe:
    Die RuhrNachrichten veröffentlichten am 01.04.2025 einen beängstigen Beitrag (nur Zeitung) über weitere Aktenvernichtungen des Verfassungsschutzes Thüringen, die Verbindung des Verfassungsschutzes (Thüringen) mit Zschäpe (Telefongespräche) sowie über weitere Täterverbindungen an Attentaten:
    Der Bezug zu rechtsextrimisten wurde immer zunächst ausgeschlossen (NSU, Solingen 25.03.2024, Auto-Anschlag in Mannheim, Branstiftung Kulturhaus "Kultberg" in Altdöbern im Okt. 2024).
    Auch möchte ich noch auf den mysteriösen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin (Fall "Amiri" 19. März 2021) noch hinweisen.
    Alle Attentate vor einer Wahl, 2x Weihnachtsmarkt.

    Wem dient der Verfassungsschutz ?

    t-online.de/nachrichten/deutsc

    Verschlusssache Amri
    heise.de/tp/features/Verschlus

    #NSU #Geheimdienst #BfV #Verfassungsschutz #Verfassungsschutz_Thüringen
    #Zschäpe #RN #Notz #Amiri
    #Attentate #Berlin #Mannheim #Brandenburg