#geheimdienst — Public Fediverse posts
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https://www.europesays.com/videos/91891/ RUSSLAND-NÄHE: “Es gab dubiose Reisen!” – AfD-Regierung ein Sicherheitsrisiko für Deutschland? #2026 #AfD #aktuell #BenjaminHöhne #BSW #fernsehen #Geheimdienst #innenminister #InnereSicherheit #kulturkampf #MichaelHöhne #n24 #nachrichten #NachrichtenAktuell #news #parteienforscher #regierungsbildung #russland #SachsenAnhalt #tv #video #welt #WELTNews
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https://www.europesays.com/afrika/52358/ Geheimdienst warnte vor Massenankunft von Migranten in Ceuta #Ansturm #Ceuta #EU #Geheimdienst #Marokko #Migranten #Morocco #Polizei #Regierung #Spanien
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Nordafrika-Exklave: Geheimdienst warnte vor Massenankunft von Migranten in Ceuta
Der spanische Geheimdienst CNI hat die Behörden in Ceuta einen Tag vor der beispiellosen Massenankunft von Migranten Ende…
#EuropeSays #EU #Europa #Ceuta #EuropäischeUnion #Geheimdienst #JoséManuelAlbares #Madrid #Marokko #Massenankunft #News #Nordafrika-Exklave #PedroSánchez #Spanien #Überfall
https://www.europesays.com/europa/95653/ -
Für die #Überwachung hat diese #Regierung Geld übrig: die Zuschüsse an den Bundesnachrichtendienst steigen demnach um 342 Millionen Euro in 2027 auf dann ca. 1,85 Milliarden Euro im Jahr (+23% zu 2026). Mehr als ein Drittel der Ausgaben des Etats Bundeskanzler und Bundeskanzleramt im Bundeshaushalt 2027.
#Politik #Massenüberwachung #Datenschutz #BND #Geheimdienst
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw37-de-generaldebatte-1194750
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Für die #Überwachung hat diese #Regierung Geld übrig: die Zuschüsse an den Bundesnachrichtendienst steigen demnach um 342 Millionen Euro in 2027 auf dann ca. 1,85 Milliarden Euro im Jahr (+23% zu 2026). Mehr als ein Drittel der Ausgaben des Etats Bundeskanzler und Bundeskanzleramt im Bundeshaushalt 2027.
#Politik #Massenüberwachung #Datenschutz #BND #Geheimdienst
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw37-de-generaldebatte-1194750
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Für die #Überwachung hat diese #Regierung Geld übrig: die Zuschüsse an den Bundesnachrichtendienst steigen demnach um 342 Millionen Euro in 2027 auf dann ca. 1,85 Milliarden Euro im Jahr (+23% zu 2026). Mehr als ein Drittel der Ausgaben des Etats Bundeskanzler und Bundeskanzleramt im Bundeshaushalt 2027.
#Politik #Massenüberwachung #Datenschutz #BND #Geheimdienst
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw37-de-generaldebatte-1194750
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Fernsehgeräte von #LG speichern alle Gespräche im Zimmer — auch wenn sie ausgeschaltet sind (standby).
Die Smart-TVs sind mit dem Internet verbunden. Was du oder deine Gäste sagen, kann also jederzeit von LG oder von Geheimdiensten abgerufen werden.
Du bist schlau: „Schalte WLAN aus“.
LG ist schlauer: „Speicher die Gespräche im TV-Gerät“.
Polizei freut sich: „Ist doch egal ob jetzt oder später“.#Geheimdienst #Polizei #Lauschangriff #privatsphäre #gdpr #datenschutz
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„Die Geheimdienstreform untergräbt das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten“
Die geplante Geheimdienstreform der Bundesregierung alarmiert die Ärzteschaft. Sie gefährde das Patientengeheimnis und damit die Gesundheitsversorgung selbst, warnt Carsten Dochow von der Bundesärztekammer im Gespräch mit netzpolitik.org.
An den Plänen der Bundesregierung, die Geheimdienste umfassend zu reformieren, gibt es massive Kritik – auch aus der Ärzteschaft.
Sie sieht vor allem zwei Vorschriften kritisch. Paragraf 22 des geplanten BND-Gesetzesund Paragraf 32 des geplanten Bundesverfassungsschutzgesetzes. Die beiden Paragrafen regeln, aus welchen vertraulichen Beziehungen die Geheimdienste keine Informationen gezielt beschaffen dürfen. Dazu zählen etwa Beziehungen von Geistlichen, Anwält:innen und Bundestagsabgeordneten, nicht aber die von Ärzt:innen.
Die Bundesärztekammer warnt davor, dass dies das besonders geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Patient:innen und Ärzt:innen gefährde und damit die Gesundheitsversorgung als solche.
Wir haben darüber mit Dr. jur. Carsten Dochow gesprochen. Er leitet die Rechtsabteilung der Bundesärztekammer, die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung mit Sitz in Berlin.
„Die Schweigepflicht ist eine Grundvoraussetzung“
Herr Dochow, warum äußert sich die Ärzteschaft zu einer Geheimdienstreform?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung betrifft Patientinnen und Patienten direkt, weil die geplanten Regelungen das Patientengeheimnis berühren und die geschützte Vertrauensbeziehung zwischen Ärzten und Patienten untergraben.
Patienten vertrauen ihren Ärzten sensible Sachverhalte an – auch über psychische oder Suchterkrankungen. Auf diese Informationen könnten Nachrichtendienste zugreifen, wenn das Gesetz vom Bundestag so verabschiedet würde.
Dazu muss man wissen: Die ärztliche Schweigepflicht ist eine Berufspflicht von Behandelnden. Seit dem Eid des Hippokrates gehört sie zum Selbstverständnis der Ärzteschaft. Dazu zählt auch, Geheimnisse geschützt zu halten. Das wird durch die Eingriffsbefugnisse der Nachrichtendienste ausgehebelt.
Sie befürchten also, dass die medizinische Behandlung leidet, weil ein Geheimdienst mithören könnte?
Gewissermaßen schon. Der Grundgedanke des Patientengeheimnisses ist, dass sich Patientinnen und Patienten ihren Ärzten rückhaltlos anvertrauen und intime Sachverhalte offenbaren. Dieses Vertrauen ist die Grundvoraussetzung für jegliche medizinische Behandlung.
Manche Personen könnten davon absehen, sich in Behandlung zu begeben, wenn sie wissen, dass sie dann Überwachungsmaßnahmen ausgesetzt sein könnten. Insofern ist die Schweigepflicht auch ein wichtiges Gemeinwohlinteresse, weil sie eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Gesundheitsversorgung ist.
Aber die Zahl derer, die in einer Arztpraxis vom Geheimdienst beobachtet werden, dürfte eher klein sein, oder?
Über tatsächliche Zahlen kann ich nichts sagen. Ich weiß nicht, wie viele Menschen von Geheimdiensten überwacht werden.
Uns geht es um die Breitenwirkung des Gesetzes auf die gesellschaftliche Wahrnehmung. Die Voraussetzung des Geheimnisschutzes ist, dass man darauf vertrauen kann, dass er gewahrt wird – unabhängig davon, wie oft dieser verletzt wird.
„Das ist verfassungsrechtlich bedenklich“
Laut Gesetzentwurf sollen die Geheimnisse von Rechtsanwält:innen absolut geschützt sein, die von Ärzt:innen aber nicht. Warum gibt es diese Ungleichbehandlung?
Dafür sehen wir keinen sachlichen Grund. Bei aller Wertschätzung für den anwaltlichen Beruf sind die Geheimnisse im Arzt-Patienten-Verhältnis mindestens ebenso schützenswert. Es gibt aus unserer Sicht kein überzeugendes Argument dafür, dass Informationen im Mandantenverhältnis wesentlich schutzwürdiger sind als im Arzt-Patienten-Verhältnis.
Das Bundesverfassungsgericht hat das bereits in den 1970er-Jahren entschieden. Personen, die sich in ärztliche Behandlung begeben, sollen demnach darauf vertrauen dürfen, dass Offenbartes nicht zur Kenntnis Dritter gelangt. Das ist eine essenzielle Vorstellung für den Schutz des Persönlichkeitsrechts.
Und auch beim früheren BKA-Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass eine Unterscheidung zwischen Strafverteidigern und sonstigen Rechtsanwälten nicht sachgemäß ist. Die geplante Reform sollte einen ähnlichen Fehler nicht erneut begehen.
Sie gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf gegen das Grundgesetz verstößt?
Ja, wir sehen hier – ausgehend von den Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht der Patientinnen und Patienten – einen Verstoß. Wenn zudem zwischen zwei Berufsgruppen differenziert wird, ohne dass dafür ein klarer sachlicher Grund vorliegt, ist die Gleichbehandlung nicht gewahrt. Und das ist verfassungsrechtlich bedenklich.
„Behandlungsteam gehört in den Schutzbereich“
Für die Arbeit des Verfassungsschutzes sieht der Gesetzentwurf immerhin einen relativen Schutz für Ärzt:innen vor. Hier liegen die Hürden damit etwas höher, die besonders geschützte Vertraulichkeit im Arzt-Patienten-Verhältnis zu verletzen. Reicht Ihnen das nicht?
Nein, da wir oftmals den Kernbereich der privaten Lebensführung berührt sehen, halten wir einen absoluten Schutz wie bei Anwältinnen und Anwälten für erforderlich. Wenn intimste Informationen betroffen sein können, darf das nicht einer Abwägungsentscheidung einer Behörde überlassen sein. Sondern es muss ein absoluter Schutz bestehen, damit das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten überhaupt entstehen kann.
Sollte neben den Ärzt:innen auch das Praxispersonal als Berufsgeheimnisträger:innen eingestuft werden?
Das Praxispersonal gehört natürlich in diese zu schützende Sphäre hinein, sonst wird der Geheimnisbereich löchrig. Es nimmt an diesem engen Vertrauensverhältnis teil und erfährt – allein durch Anwesenheit bei der Behandlung oder die Dokumentation – wesentliche Informationen. Und da Mitarbeitende ebenfalls der Verschwiegenheit unterliegen, wäre eine Ausweitung des Schutzes auf sie nur konsequent.
„Wir fordern Beschlagnahmeschutz für die ePA“
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordern ebenfalls die Gleichstellung der Heilberufe. Ziehen Sie hier an einem Strang?
Definitiv. Unsere Argumentation geht vollständig in die gleiche Richtung.
Das gilt auch für das Thema elektronische Patientenakte (ePA). Die ePA wird allerdings nicht von den Arztpraxen, sondern von den Krankenkassen geführt. Für die digitale Akte fordern wir unabhängig vom aktuellen Gesetzgebungsvorhaben schon lange einen rechtsklaren Beschlagnahmeschutz.
Einen solchen Schutz hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vor Monaten versprochen. Bislang haben wir noch keinen entsprechenden Gesetzentwurf gesehen.
Die KBV fordert zudem, das Hacken und Eindringen in die Praxis-IT gesetzlich auszuschließen.
Das sehen wir als Bundesärztekammer genauso. Was das Infiltrieren von Praxissystemen angeht – wo die Primärdokumentation mit den Versichertendaten liegt –, müssen derartige Maßnahmen strikt begrenzt werden. Sonst erreichen wir nicht den gewünschten absoluten Schutz der Gesundheitsdaten.
„Für die Interessen der gesamten Gesellschaft“
Die Politik begründet die Reform mit einer verschärften Bedrohungslage. Werden Sie mit Ihren Einwänden als Bremser wahrgenommen?
Diese Erfahrung machen wir regelmäßig. Jedes Mal, wenn darüber geredet wird, dass Sicherheitsgefahren drohen, gibt es in der Politik den Reflex, Grund- und Persönlichkeitsrechte einseitig zugunsten der Sicherheit einzuschränken. Das ist ein Denkfehler. Auch in Krisenzeiten muss eine gute Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gefunden werden.
Wir agieren dann aber nicht als Bremser, auch jetzt nicht. Sondern wir treten für die Interessen der Patienten und Ärzte sowie der gesamten Gesellschaft ein. Wir sind überzeugt, dass ein verlässlich geschützter Raum für das Arzt-Patientengeheimnis die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Gesundheitsversorgung ist.
Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch “Amazon – Das Buch als Beute”; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28 (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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📰 taz verharmlost geplante Reform der Nachrichtendienste🥶
Es gab mal eine Zeit, da stand die taz ziemlich geschlossen hinter emanzipatorischen Bewegungen und positionierte sich dezidiert kritisch gegenüber Staat und insbesondere dessen Repressionsstrukturen.
Aktuell bagatellisiert taz-Kommentator Dr. Christian Rath die anstehende Reform der Geheimdienste, mit der die Befugnisse von Verfassungsschutz und BND erneut massiv ausgeweitet werden.
Alles nicht so schlimm, wichtig sei nur, dass die Geheimdienste "wirksam kontrolliert werden, damit sie nicht aus dem Ruder laufen", so der promovierte Jurist- der also weiß wovon er schreibt.
Dass nämlich in der Praxis nicht ansatzweise eine "wirksame" Kontrolle der Geheimdienste existiert und CDU/CSU nebst SPD daran auch kein Interesse haben.
Haben taz und Rath schon den NSU vergessen, oder die jahrzehntelange finanzielle und ideelle Unterstützung von Nazi-Strukturen?
https://taz.de/Reform-der-Nachrichtendienste/!6200754/
@tazgetroete
#taz #rath #christianrath #bnd #bfv #verfassungsschutz #nsu #geheimdienst #geheimdienstreform #samstag #deutschland #antifa #antifaschismus #innenpolitik #rechtspolitik #cdu #csu #spd -
Geschichtsvergessen und gefährlich
Die Bundesregierung strukturiert die Arbeit des Verfassungschutzes und des BND grundlegend neu. Ihren gestern beschlossenen Gesetzentwurf sieht sie als „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“. Tatsächlich ist er geschichtsvergessen und eine Bedrohung für die Grundrechte aller. Ein Kommentar.
Diese Reform ist überfällig. Zu lange haben Verfassungsschutz und BND auf rechtlich fragwürdiger Grundlage operiert. Das hatte auch das Bundesverfassungsgericht kritisiert und dem Bundestag bis Ende dieses Jahres Zeit gegeben, um etwa die Kontrolle des BND zu verbessern.
Die Regierung folgt der Forderung aus Karlsruhe – und schießt weit am Ziel vorbei. In ihrem rund 730-seitigen Gesetzentwurf legt sie dar, wie „echte“ Geheimdienstarbeit und deren Kontrolle künftig aussehen soll. Gleichzeitig nutzt sie die Rüge der Karlsruher Richter:innen dazu, um Grundprinzipien der bundesdeutschen Nachkriegsdemokratie auf den Kopf zu stellen. Und das ist nicht nur gefährlich geschichtsvergessen, sondern auch eine Bedrohung für die Zivilgesellschaft und die Grundrechte aller.
Die Schwächung des Trennungsgebots ist geschichtsvergessen
Es waren die Alliierten, die der Bundesrepublik das Trennungsgebot als historische Lehre aus dem Nationalsozialismus auferlegten. Nie wieder sollte eine geheim operierende, politische Staatspolizei auf deutschem Boden agieren. Die Geheimdienste sollten sich demnach darauf beschränken, Informationen zu sammeln. Und nur die Polizei sollte direkt eingreifen dürfen.
Diese Trennung will die Bundesregierung nun deutlich aufweichen. Geht es nach der Regierung, darf der Verfassungsschutz künftig heimlich in Wohnungen einbrechen, heimlich Gegenstände zerstören und manipulieren sowie heimlich Zurückhacken.
Eine mächtige Parallelpolizei soll entstehen – nur wenige Wochen, bevor in drei Bundesländern gewählt wird. Am 6. September zunächst in Sachsen-Anhalt, wo die AfD als gesichert rechtsextremistisch gilt und in den Umfragen führt. Kommt sie dort an die Macht, könnte sie, wie bereits von ihr angekündigt, politische Beamt:innen austauschen. Auch der Leiter des Landesverfassungsschutzes ist ein politischer Beamter. Aus Sicht der AfD kommt die Reform wohl genau zur richtigen Zeit.
Die Zivilgesellschaft rückt stärker ins Visier
Aber auch wenn sich der Bundesverfassungsschutz an die Arbeit der Polizei annähert, arbeitet er in einer Hinsicht kategorisch anders als diese. Und das ist eine Gefahr für die Zivilgesellschaft, die es in Zeiten der Faschisierung mehr denn je braucht.
Denn die Polizei braucht einen konkreten Anfangsverdacht, dass Menschen gegen geltendes Recht verstoßen, um strafrechtlich gegen sie zu ermitteln. Und in Ermittlungsverfahren können sich Betroffene wehren.
Der Verfassungsschutz könnte eine Bedrohung hingegen schon dann als „erheblich beobachtungsbedürftig“ einstufen, wenn jemand sein Vorgehen verschleiert, etwa indem er seine Kommunikation verschlüsselt. Ebenso reichen künftig Bagatellstraftaten dafür aus, etwa Sticker zu kleben oder Plakate abzureißen, schreibt die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Und während der Beobachtung erfahren die Betroffenen in der Regel nichts von der Maßnahme.
Bereits in der Vergangenheit hat der Verfassungsschutz politische Oppositionelle überwacht. Künftig müssen politische Aktivist:innen und ihr Umfeld damit rechnen, noch schneller ins Visier des Inlandsgeheimdienstes zu geraten – der dann noch mächtiger ist.
Unzureichende Kontrolle hinter verschlossenen Türen
Der massiven Ausweitung der Befugnisse steht eine Kontrolle gegenüber, die „weniger bürokratisch“ ist, wie die neue Chefin des Bundeskanzleramts, Nina Warken (CDU), in der heutigen Pressekonferenz sagte.
Tatsächlich soll fortan ein gerade einmal neunköpfiger Unabhängiger Kontrollrat (UKRat) beide Dienste kontrollieren. Die G10-Kommission wird aufgelöst, und die Bundesdatenschutzbeauftragte soll ebenfalls außen vor bleiben. Geheimdienste verarbeiten vor allem Informationen, das Thema Datenschutz ist da offensichtlich zu lästig.
Dessen ungeachtet bezeichnet Marc Henrichmann (CDU), Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, den UKRat als vorbildlich. Eine vergleichbare Kontrolle gebe es in kaum einem anderen europäischen Land. Organisationen wie Reporter ohne Grenzen sehen das anders: Sie weisen darauf hin, dass für Frankreich und die Niederlande Geheimdienstarbeit und Quellenschutz kein Widerspruch sind. Und in der britischen Geheimdienstkontrolle gibt es einen „Anwalt der Betroffenen“, der Interessen von Personen vertritt, die von Geheimdienstmaßnahmen betroffen sind.
Vergleichbare Vorkehrungen zur Stärkung des Grundrechtsschutzes sucht man im Gesetzentwurf der Bundesregierung meist vergeblich. Es ist daher nur zu hoffen, dass sich die Abgeordneten des Bundestages vom „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“ (Alexander Dobrindt) nicht erschlagen lassen und nachbessern.
Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch “Amazon – Das Buch als Beute”; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28 (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Geheimdienstreform: Zeitenwende für Spione
Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sollen „echte“ Geheimdienste werden, sagt Innenminister Dobrindt. Jetzt zeigt der Entwurf für die Komplettreform, was das heißt: Zurückhacken, Abschnorcheln, Kameras anzapfen – und das mit weniger öffentlicher Kontrolle als zuvor.
Fast 700 Seiten lang ist der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium, der Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst in nie dagewesenem Ausmaß aufrüsten soll. Die Dienste sollen etwa Zurückhacken dürfen und bekommen ein Arsenal neuer Befugnisse zu KI und Biometrie.
Schon vor mehr als einem halben Jahr gab es Berichte zu Arbeiten an dem Gesetz. An einigen Stellen soll es gehakt haben, die Abstimmungen zum Bundesverfassungsschutzgesetz hätten sich verzögert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) habe unbedingt beide Gesetze gemeinsam durch die Tür bringen wollen.
Nun ist der Referentenentwurf aus dem Innenministerium öffentlich. Es geht nicht nur um Ergänzungen, sondern um eine komplett neue Grundlage für die Arbeit der Dienste. Außerdem sollen mehr als zehn weitere Gesetze geändert werden. Der noch nicht in der Regierung abgestimmte Entwurf enthält zudem neue Regelungen für die Aufsicht der Geheimdienste. Unterm Strich soll die Kontrolle der Behörden schlanker werden – und öffentliche Transparenz noch weiter sinken. Die Übersicht.
Drei übergeordnete Ziele
Die umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts, so der Entwurf, verfolge „drei übergeordnete Ziele“: Erstens sollen die Dienste in Anbetracht der „verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland“ mehr Befugnisse erhalten. Zweitens solle der Entwurf der Vorrede zufolge die Kontrolle über die Geheimdienste stärken. Und drittens nehme er Anpassungen vor, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte.
Ein Urteil aus dem Jahr 2024 beanstandet etwa, wie der BND mit innerdeutscher Kommunikation umgeht. Außerdem erachten die Richter:innen eine hauptamtliche Aufsicht als erforderlich, weil die bisher für die Kontrolle zuständige G‑10-Kommission nicht ausreiche. Um die Mängel zu beheben, hat das Gericht der Bundesregierung eine Frist Ende 2026 gesetzt. Das heißt: Die Zeit für eine Neuregelung drängt.
Laut Medienberichten will die Bundesregierung den Entwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause abstimmen – dann könnte ab Herbst der Bundestag darüber diskutieren.
Geheimdienste und Polizei nähern sich an
Die geplanten Umbrüche für BND und Verfassungsschutz greifen das Trennungsgebot an, das in Deutschland wegen historischer Lehren bislang eine wichtige Grundlage für Geheimdienst- und Polizeipolitik war. Die verschiedenen Institutionen, so die Konsequenz aus Erfahrungen mit Gestapo und Stasi, sollten getrennte Aufgaben und Befugnisse haben. Während die Geheimdienste vor allem Informationen sammeln sollen, darf die Polizei auch direkt eingreifen.
Mit der Reform will Innenminister Dobrindt, „dass aus dem Nachrichtendienst nun ein echter Geheimdienst wird“, wie er Anfang des Jahres mit Blick auf den Verfassungsschutz sagte. Offenbar versteht er darunter, dass ein Geheimdienst auch eingreifen soll. Das zeigt sich etwa an den geplanten Befugnissen für aktive Eingriffe in IT-Systeme. Verfassungsschutz und BND sollen demnach unter bestimmten Bedingungen zurückhacken dürfen.
Die Trennung zwischen Geheimdiensten und anderen Sicherheitsbehörden verschwimmt auch bei den Möglichkeiten, Daten auszutauschen. Im Entwurf finden sich etwa Passagen, die es dem Verfassungsschutz erlauben, gemeinsam mit anderen deutschen Behörden Daten auszuwerten, auch automatisiert.
Mittel sollen geheim bleiben
Im Vergleich zu den vorigen Gesetzen schafft der neue Entwurf mehr Übersicht. Das aktuelle BND-Gesetz verweist an vielen Stellen auf die Regelungen für den Verfassungsschutz. Das soll sich ändern. Der Entwurf für die beiden neuen Gesetze zählt auch klarer als bisher „nachrichtendienstliche Mittel“ auf, die Verfassungsschutz und BND nutzen dürfen. Dazu gehören beispielsweise verdeckte Ermittler:innen im Internet, die sich in Online-Netzwerke einschleusen, sowie die Überwachung von Wohnräumen und Telekommunikation.
Aber diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Dienste sollen ihre nachrichtendienstlichen Mittel lediglich in einer Dienstvorschrift „abschließend“ benennen. Darin hat die Öffentlichkeit jedoch keinen Einblick, denn Dienstvorschriften der Geheimdienste bleiben wie so vieles geheim. Genau so funktioniert auch das Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), das im Dezember verabschiedet wurde.
Abschnorcheln bleibt erlaubt
Nach wie vor soll der BND in großem Umfang Daten abschnorcheln. Konkret bedeutet das: Der Auslandsgeheimdienst soll Internetknoten anzapfen dürfen, Kommunikationsdaten ausleiten und die erhobenen personenbezogenen Daten auswerten. Bislang hieß das Fernmeldeaufklärung, der neue Gesetzentwurf bezeichnet das als „strategische Aufklärung“.
Dem Entwurf zufolge soll der Geheimdienst solche Maßnahmen auf das „notwendige Maß“ und auf maximal 15 Prozent des Datenvolumens beschränken, „welches in allen Telekommunikationsnetzen übertragen werden kann“. Eine solche Beschränkung lässt sich aber nur schwer kontrollieren, was das Bundesinnenministerium (BMI) in seiner Begründung selbst einräumt.
Zudem können etwa über den Internetknoten in Frankfurt am Main, den DE-CIX, mehr als 200 Terabit pro Sekunde (Tbit/s) fließen. In den vergangenen 12 Monaten flossen jedoch nur durchschnittlich rund 13 Tbit/s. Darf der BND also 15 Prozent des höchstmöglichen Datenvolumens abschöpfen, entspräche das schlicht dem gesamten Datenverkehr.
Ein solches Ausspähen „reiner Inlandskommunikation“ ist für den Auslandsgeheimdienst grundsätzlich unzulässig. Allerdings lässt sich technisch nicht klar eingrenzen, welche Daten ausschließlich zum Inland gehören. Der BND müsste die Daten dem Entwurf zufolge also filtern – „soweit technisch möglich“. Dass das nicht immer funktioniert, war bereits vor mehr als zehn Jahren klar.
Der Betreiber des DE-CIX sagte damals für seinen Internetknoten, dass selbst wenn „der BND das weltbeste Filtersystem bauen könnte, das 99,9 Prozent [Genauigkeit] erreicht, dann redet man immer noch über mehrere Millionen fehlerhaft getaggter Verbindungen – jeden Tag“.
Das allein führt wohl dazu, dass der Auslandsgeheimdienst zwangsweise auch inländische Telekommunikation überwachen wird. Erlaubt ist ihm das allerdings nur, „wenn im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Maßnahme erforderlich ist, um Informationen zu zumindest erheblichen Bedrohungen zu erlangen“.
Behörden sollen hacken dürfen
Eine neue Befugnis im Entwurf ist, dass der BND ausdrücklich zurückhacken darf – wenn „eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut besteht“. In diesem Fall soll der Auslandsgeheimdienst Daten verändern oder löschen dürfen, Datenströme umleiten oder „den Betrieb informationstechnischer Systeme einschränken oder unterbinden“. Der BND soll also nicht nur Angriffe auf IT-Systeme aufdecken, sondern die Systeme der Angreifenden selbst angreifen dürfen.
Unterstützung soll der BND von „inländischen öffentlichen Stellen“ wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Das BSI soll Software-Schwachstellen und auch sogenannte Zero-Day-Schwachstellen künftig proaktiv an den Geheimdienst weitergeben. Der BND soll diese Sicherheitslücken dann für Cyberangriffe auf andere Systeme ausnutzen dürfen. Zero Day („null Tage“) bedeutet, dass Angreifende eine Schwachstelle bereits verwenden können, während die Anbieter davon nichts wissen. Das heißt, es verbleiben null Tage Zeit, um sie zu schließen.
Auch der Verfassungsschutz soll hacken dürfen. Dabei soll der Dienst Geräte manipulieren dürfen, die Daten umleiten, löschen oder Fehlinformationen verbreiten. Dieses Zurückhacken ist auch unter dem Begriff „Hackback“ bekannt, Fachleute kritisieren die Maßnahmen aus strategischen, rechtlichen und technischen Gründen.
Dienste sollen KI kaufen, nutzen, trainieren
Sowohl Verfassungsschutz als auch BND sollen dem Entwurf zufolge ausdrücklich personenbezogene Daten automatisiert auswerten dürfen. Für den BND ist das etwa im Paragrafen über die „Allgemeine Befugnis zur Weiterverarbeitung“ geregelt. Damit sind auch sogenannte KI-Systeme gemeint. Die dazu gehörige Begründung nennt Anwendungen, „welche für ihre Funktion selbstlernende Systeme verwenden und anpassungsfähig auf einen autonomen Betrieb ausgelegt sind“. Zudem soll der BND mit personenbezogenen Daten auch eigene KI-Anwendungen trainieren dürfen.
Für einige KI-Auswertungen gibt es höhere Hürden, zum Beispiel wenn der Geheimdienst „personenbezogene Vorhersagen oder Empfehlungen“ erstellt oder automatisiert „Verhaltens- und Persönlichkeitsprofile“, um das „individuelle Bedrohungspotenzial“ einer Person einzuschätzen. Diese Ergebnisse gelten dann als „Auswertungsprodukte mit erheblichem Eingriffsgewicht“. Die Hürde: Solche Vorhersagen müssten dazu dienen, eine „zumindest erhebliche Bedrohung“ aufzuklären.
Solche „erheblichen“ Bedrohungen gibt es im Aufgabenbereich des BND jedoch viele. Dazu zählen zum Beispiel organisierte Kriminalität, hybride Einflussnahme, Extremismus und dessen Unterstützung oder auch: „krisenhafte Entwicklungen im Ausland“, die theoretisch eine Auswirkung auf Deutschland haben könnten. Es ist also ein Begriff, der sich breit interpretieren lässt.
Dass automatisierte Anwendungen und KI-Systeme schnell zu Verzerrungen und falschen Ergebnissen führen können, ist dabei offenbar auch dem Innenministerium klar. Der BND dürfe „keine diskriminierenden Algorithmen nutzen oder entwickeln“, heißt es analog zu anderen Gesetzen wie dem hessischen Polizeigesetz. Aber wie soll der BND – oder irgendeine Behörde – so etwas sicherstellen? Es gehört zum Wesen vieler KI-Systeme, dass sich deren Ergebnisse nicht leicht nachvollziehen lassen. Daher soll sich der BND die Ergebnisse stichprobenartig genau anschauen, heißt es im Entwurf, und sicherstellen, dass eine Entscheidung „zur Weiterverarbeitung/Maßnahmenveranlassung auch von einem Menschen aufgrund der vorliegenden Informationen getroffen worden wäre“.
Niedrige Hürden für unsichere US-Software
Eine der Sorgen bei den jüngsten KI-Regelungen für Polizeien war, dass Systeme von US-Anbietern wie Palantir zum Einsatz kommen könnten – Stichwort: digitale Souveränität. Dem will das Innenministerium durch eine Vorzugsregel für eigene und EU-Produkte entgegenwirken. Von privaten oder öffentlichen Stellen aus anderen Staaten dürfe der BND nur Anwendungen kaufen, wenn er selbst oder andere europäische Stellen keine ebenso geeignete Anwendung haben.
Besonders eng, das wird aus der Begründung des Gesetzes deutlich, will man es hier aber nicht sehen. Wenn ein Produkt einmal angeschafft ist, soll es auch „beliebig lange“ genutzt werden dürfen. Und der BND soll auch nicht jedes Mal prüfen müssen, ob es auch eine europäische Lösung gibt. Es reiche, wenn er alle paar Jahre – die Begründung nennt drei bis fünf – schaut, „welche kommerziell verfügbaren Anwendungen für seine Tätigkeit von Relevanz sein könnten und ob es für diese Anwendungen europäische/deutsche Anbieter gibt“. Für den Softwaremarkt ist das eine sehr lange Zeit.
Neben dem BND soll auch der Verfassungsschutz eine KI-Erlaubnis bekommen. Das steht in der Norm über „Qualifizierte Auswertung“. Die Rede ist von einer „automatisierten Anwendung, die durch Verknüpfung neue Erkenntnisse über die Persönlichkeit einer Person oder ihre Beziehungen zu anderen Personen oder zu Objekten gewinnt“.
Gesichter suchen, öffentliche Kameras anzapfen
Neben ausdrücklichen KI-Befugnissen geht es im Gesetzentwurf auch um biometrische Daten. Der Verfassungsschutz soll biometrische Merkmale mit allem abgleichen dürfen, worauf er „zur Erfüllung seiner Aufgaben zugreifen darf“, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, dass das für seine Aufgaben erforderlich ist. Das heißt, er soll es eigentlich immer machen dürfen, wenn es einen Grund dafür gibt, „also nicht lediglich auf Vorrat ins Blaue“.
In der Begründung zum Entwurf heißt es weiter, dass ein Abgleich mit Daten erfolgen soll, die der Verfassungsschutz selbst gespeichert hat – oder mit für ihn zugänglichen Daten von Verfassungsschutzbehörden der Länder.
Biometrische Abgleiche soll die Behörde auch nutzen dürfen. Damit soll sie Videoüberwachung live auswerten dürfen und prüfen, ob eine Person im Visier der Behörde an einem bestimmten Ort auftaucht. Für den Zugriff auf entsprechende Kamera soll der Verfassungsschutz Betreiber verpflichten dürfen, Aufnahmen herauszugeben, live auszuleiten oder gleich die Videoüberwachungsanlagen mit zu nutzen – zumindest wenn es um Überwachung von öffentlich zugänglichen Räumen geht. Das heißt, der Verfassungsschutz dürfte in Echtzeit Kameras am Bahnhof oder im Einkaufszentrum anzapfen.
Auch der BND soll biometrische Daten auswerten dürfen. Ein Vergleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet soll ausdrücklich erlaubt sein. Das Verständnis von öffentlicher Zugänglichkeit ist hier allerdings etwas anders gefasst, als man es erwarten könnte. Denn dazu zählen für das BMI „alle Bereiche des Internets, auch solche, die mittels einer vorgelagerten Zugangshürde geschützt sind“. Erst wenn „Schutzmechanismen über rein formale Hürden hinausgehen“ werde dann der Zugriff zum Einsatz eines „nachrichtendienstlichen Mittels“, für das andere Hürden gelten.
Um biometrische Daten abzugleichen, müsste der BND laut Entwurf keine eigenen Mittel nutzen – ein Abgleich dürfte auch über öffentliche oder private Stellen im Ausland erfolgen, wenn er selbst oder andere deutsche oder europäische Stellen das nicht können. Das öffnet die Tore dafür, dass der BND am Ende Anwendungen nutzt, die es nach europäischen Datenschutzrechten nicht geben dürfte. Der Geheimdienst könnte bei außereuropäischen Partnern um Hilfe bitten, für die schwächere Regeln gelten.
Geheimdienst-Kontrolle soll schlanker werden
Für die Kontrolle des Inlands- und Auslandsgeheimdienstes sind bislang unter anderem die G10-Kommission, das Parlamentarische Kontrollgremium und der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) zuständig. Die G‑10-Kommission soll dem Entwurf zufolge jedoch wegfallen. Das G‑10-Gesetz regelt derzeit, unter welchen Voraussetzungen in Deutschland die Geheimdienste von Bund und Ländern in das durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen dürfen und wie derartige Eingriffe kontrolliert werden.
Künftig soll mehr Kontrolle im UKRat gebündelt werden, der neue Aufgaben bekommt und das Parlamentarische Kontrollgremium unterstützen soll. Bislang ist der UKRat als oberste Bundesbehörde nur für den Auslandsgeheimdienst BND zuständig. Laut Gesetzentwurf soll er künftig auch den Inlandsgeheimdienst kontrollieren.
Ähnlich wie ein Gericht soll der UKRat besonders eingriffsintensive Einzelmaßnahmen beider Geheimdienste vorab genehmigen. Außerdem soll er die Dienste administrativ kontrollieren, etwa wie sie personenbezogene Daten verarbeiten.
Mehr Befugnisse für den UKRat würden jedoch weniger Befugnisse für die Bundesdatenschutzbeauftragte bedeuten. Eine solche Schwächung der für Geheimdienste mitunter lästigen Behörde hatte die aus dem Amt scheidende Louisa Specht-Riemenschneider bereits befürchtet. Ihr Nachfolger Moritz Hennemann dürfte demnach nur noch weniger sensible Bereiche beaufsichtigen, etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der allgemeinen Verwaltung des BND oder bei Aus- und Fortbildungen.
Noch weniger Transparenz als zuvor
Einige neue Regeln sollen die Informationsfreiheit weiter einschränken. Schon heute sind die Geheimdienste vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen und müssen keine Dokumente an Bürger:innen freigeben – außer es geht um Umweltinformationen.
Künftig sollen für Bürger:innen selbst solche Informationen über die drei Geheimdienste des Bundes tabu sein, die anderen staatlichen Stellen vorliegen. Insbesondere soll das für den Unabhängigen Kontrollrat gelten. In der Begründung des Entwurfs heißt es: „Alle Tätigkeiten der Nachrichtendienste sollen nach dem Willen des Gesetzgebers vom Anspruch auf Informationszugang ausgeschlossen sein.“
Das hätte weitreichende Folgen. Nicht einmal eine Statistik über künftige Agent:innen in Ausbildung soll es noch geben. Eine Ausnahme im Gesetz für Hochschulstatistik soll verhindern, dass feindliche Akteure erfahren, wie viel Spionage-Personal Deutschland in Zukunft haben könnte. Während ihre Macht enorm wächst, sollen Deutschlands Geheimdienste also noch intransparenter werden.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch “Amazon – Das Buch als Beute”; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28 (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Sehr gute #Doku mit @netzpolitik_feed wie #DatabrokerFiles gehandelt werden.
«Gefährliche Apps - Im Netz der Datenhändler:
#App's sammeln detaillierte Standortdaten. Die Informationen landen in einem weltweiten #Netzwerk aus #Datenhändler'n und #Werbefirmen. Sie verraten Wohnorte und Arbeitsplätze – bis hin zu Bordellbesuchen oder Klinikaufenthalten. Die Dokumentation zeigt, wie leicht Nutzer ins Visier von #Stalkern, #Kriminellen oder #Geheimdienst'en geraten können»📺 https://www.arte.tv/de/videos/123951-000-A/gefaehrliche-apps-im-netz-der-datenhaendler/
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#Deutsch- #Ukrainerin #spionierte mutmaßlich für #russischen #Geheimdienst:
Am Mittwoch ließ die #Bundesstaatsanwaltschaft eine mutmaßliche #Spionin in Berlin festnehmen. Die Deutsch-Ukrainerin soll Informationen mit Bezug zum #Krieg in der #Ukraine für den russischen Geheimdienst eingeholt haben. Die Frau soll über persönliche Kontakte ins #Bundesverteidigungsministerium verfügt haben.
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Sabotage: Polen kündigt harte Maßnahmen gegen Russland an
" Der Frontstaat Polen wird zunehmend zur Zielscheibe für Attentäter. Nach Sabotageakten gegen eine strategisch wichtige Bahnstrecke wirft Polens Außenminister Radoslaw Sikorski Russland nun "Staatsterrorismus" vor. "
#Staatsterrorismus #Europa #Ukraine #Frontstaat #Verteidigungskräfte #Armee #Krieg #Russland #Attentäter #Kriegsverbrecher #Polen #Sabotage #Explosion #Bahnstrecke #Geheimdienst #Sprengstoffanschlag #Besatzer #Invasoren #Kampfverluste
#перемогаYкраїни -
Datenbank der israelischen Armee zeigt: Mindestens 83 % der Getöteten in Gaza waren Zivilisten
Geheime Infos vom Mai zeigen, dass Israel dachte, es hätte bei seinen Angriffen auf #Gaza etwa 8.900 Militante getötet, was auf einen Anteil an zivilen Opfern hindeutet, der in der modernen Kriegsführung kaum zu finden ist, so eine gemeinsame Untersuchung.
Daten aus einer internen Datenbank des israelischen #Geheimdienstes zeigen, dass mindestens 83 % der #Palästinenser, die bei Israels Angriff auf #Gaza getötet wurden, #Zivilisten waren. Das haben eine Untersuchung des +972 Magazine, Local Call und The Guardian ergeben.
Die Zahlen aus der geheimen Datenbank, in der die Todesfälle von Militanten der #Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihad (#PIJ) erfasst sind, stehen in krassem Widerspruch zu den öffentlichen Erklärungen der israelischen #Armee und #Regierungsvertreter während des gesamten Krieges, die im Allgemeinen ein Verhältnis von 1:1 oder 2:1 zwischen zivilen Opfern und militanten Opfern angegeben haben. Stattdessen stützen die geheimen Daten die Ergebnisse mehrerer Studien, die darauf hindeuten, dass Israels #Bombardierung des #Gazastreifens Zivilisten in einem Ausmaß getötet hat, das in der modernen #Kriegsführung kaum Parallelen findet.
Die israelische Armee hat die Existenz der Datenbank bestätigt, die vom #Militärgeheimdienst (bekannt unter dem hebräischen Akronym „Aman“) verwaltet wird. Mehrere mit der Datenbank vertraute Geheimdienstquellen sagten, die Armee betrachte sie als einzige verlässliche Quelle für die Zahl der militanten Opfer. Mit den Worten eines von ihnen: „Es gibt keine andere Quelle, die man überprüfen kann.“
Die Datenbank enthält eine Liste mit 47.653 Namen von Palästinensern in Gaza, die #Aman als aktive Mitglieder der militärischen Flügel der Hamas und der PIJ betrachtet. Den Quellen zufolge basiert die Liste auf internen Dokumenten der Gruppen, die der Armee zugespielt wurden (die von +972, Local Call und The Guardian nicht überprüft werden konnten).
In der #Datenbank sind 34.973 Namen als Aktivisten der Hamas und 12.702 als #Aktivisten der Islamischen #Dschihad aufgeführt (eine kleine Anzahl ist als bei beiden Gruppen aktiv aufgeführt, wird aber nur einmal in der Gesamtzahl gezählt).
Nach den Daten, die im Mai dieses Jahres erhoben wurden, glaubte die israelische Armee, seit dem 7. Oktober etwa 8.900 Aktivisten getötet zu haben – 7.330 davon galten als sicher tot und 1.570 als „wahrscheinlich tot“. Die meisten von ihnen waren einfache Mitglieder, und die Armee vermutete, dass sie 100 bis 300 hochrangige Hamas-Mitglieder von insgesamt 750 in der Datenbank aufgeführten Personen getötet hatte.
Eine mit der Datenbank vertraute Quelle erklärte, dass jedem Namen auf der Liste, von dem die Armee sicher ist, dass er getötet wurde, eine bestimmte Information beigefügt ist, die diese Einstufung rechtfertigt. +972, Local Call und The Guardian haben die Zahlen aus der Datenbank bekommen, ohne Namen oder zusätzliche Geheimdienstberichte.
Die täglichen Gesamtzahlen der #Todesopfer, die vom #Gesundheitsministerium in Gaza veröffentlicht werden (und die Local Call letztes Jahr enthüllte, dass sie sogar vom israelischen #Militär als zuverlässig angesehen werden), unterscheiden nicht zwischen Zivilisten und Militanten. Wenn man aber die Zahlen der militanten Opfer aus der internen Datenbank der israelischen Armee vom Mai mit den Gesamtopferzahlen des Gesundheitsministeriums vergleicht, kann man ungefähr berechnen, wie hoch der Anteil der zivilen Opfer in den ersten drei Monaten des Krieges war, als die Zahl der Todesopfer bei 53.000 lag.
Wenn man davon ausgeht, dass alle sicheren und wahrscheinlichen #Todesfälle von Militanten in der Zahl der Todesopfer berücksichtigt wurden, bedeutet das, dass über 83 Prozent der Toten in Gaza Zivilisten waren. Wenn man die wahrscheinlichen Todesfälle nicht mitzählt und nur die sicheren Todesfälle berücksichtigt, steigt der Anteil der zivilen Todesopfer auf über 86 Prozent.
Die Geheimdienstquellen erklärten, dass die Gesamtzahl der getöteten Hamas- und PIJ-Kämpfer wahrscheinlich höher ist als die in der internen Datenbank erfasste Zahl, da diese weder Kämpfer umfasst, die getötet wurden, aber nicht namentlich identifiziert werden konnten, noch Gazaner, die an den Kämpfen teilgenommen haben, aber nicht offiziell Mitglieder der Hamas oder der PIJ waren, noch politische Persönlichkeiten der Hamas wie Bürgermeister und Minister, die Israel ebenfalls als legitime Ziele betrachtet (unter Verstoß gegen das #Völkerrecht).
Das heißt aber nicht unbedingt, dass der Anteil der zivilen Opfer niedriger ist als oben berechnet; er könnte sogar noch höher sein. Jüngste Studien deuten darauf hin, dass die Zahl der Todesopfer des Gesundheitsministeriums – die derzeit bei etwa 62.000 liegt – wahrscheinlich ebenfalls deutlich unter der Gesamtzahl der Opfer der israelischen Angriffe liegt, möglicherweise um mehrere Zehntausend.
Manipulation der Zahlen
Seit Beginn des Krieges haben israelische Beamte versucht, Vorwürfe der mutwilligen Tötung in Gaza zurückzuweisen, während die Zahl der palästinensischen Todesopfer rapide anstieg. Im Dezember 2023, als die Zahl der Todesopfer bereits bei 16.000 lag, sagte der internationale Sprecher der israelischen Armee, Jonathan #Conricus, gegenüber CNN, dass Israel für jeden getöteten Militanten zwei Zivilisten getötet habe – ein Verhältnis, das er als „enorm positiv” bezeichnete. Im Mai 2024, als die Zahl der Todesopfer bei 35.000 lag, behauptete Premierminister Benjamin #Netanjahu, dass das Verhältnis tatsächlich näher bei 1:1 liege, eine Behauptung, die er im September desselben Jahres wiederholte.Die genaue Zahl der Militanten, die Israel seit dem 7. Oktober getötet haben will, schwankt scheinbar ohne jede Logik. Im November 2023 deutete ein hochrangiger Sicherheitsbeamter gegenüber der israelischen Nachrichtenseite #Ynet an, dass Israel bereits über 10.000 Militante getötet habe. In einer offiziellen militärischen Einschätzung, die der Regierung im folgenden Monat vorgelegt wurde, sank diese Zahl auf 7.860.
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Weiterlesen in meiner Übersetzung des Beitrages "Israeli army database suggests at least 83% of Gaza dead were civilians" von Yuval Abraham in +972 Magazine, 21. August 2025
@israel @palestine @gaza #CapitalismIsADeathCult #StopTheWar
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Datensouveränität in unsicheren Zeiten: Warum Self-Hosting heute wichtiger denn je
In einer Zeit, in der globale Tech-Konzerne und staatliche Akteure enger zusammenrücken, steigt das Risiko, dass in der Cloud gespeicherte Daten gegen Sie oder Ihr Unternehmen eingesetzt werden. Autoritäre Tendenzen und immer raffiniertere Überwachungsprogramme machen es dringend nötig, die eigene Datenhoheit zu stärken und sensible Informationen selbst zu verwalten.
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Russland: Anarchistische Kriegssaboteure vor Gericht
Alexy #Rozhkov zu 16 Jahren Haft verurteilt, Ruslan #Sidiki droht lebenslange Haft wegen „politischem #Terrorismus“
Vor dem #Militärgericht in #Jekaterinburg wurde Alexy Rozhkov gestern (20. Mai) wegen #Brandstiftung an einer #Rekrutierungsstelle zu 16 Jahren Haft verurteilt. Ebenfalls gestern stand Ruslan Sidiki vor dem Militärgericht in #Rjasan unter Anklage wegen der Zerstörung von Eisenbahnschienen, die zum Entgleisen von neunzehn Waggons mit #Düngemitteln geführt hatte. Sidiki wurde im November 2023 festgenommen und wird außerdem der versuchten Zerstörung von #Militärflugzeugen beschuldigt, wobei er in beiden Fällen ferngesteuerte GPS-gesteuerte #Drohnen eingesetzt haben soll.
Beide #Anarchisten geben die ihnen vorgeworfenen Taten zu, weisen jedoch die politische Anschuldigung des #Terrorismus zurück.
Rozhkov wurde zunächst wegen „Sachbeschädigung“ angeklagt, nachdem die Behörden erfolglos versucht hatten, ihn wegen „versuchten Mordes“ an einem Wachmann im Rekrutierungsbüro anzuklagen. Nachdem er aus Russland nach #Kirgisistan geflohen war, wurde er von den #Sicherheitsdiensten entführt und nach #Russland zurückgeschleppt.
„Ich habe einfach verstanden, dass man nicht gleichgültig bleiben kann“, sagte Rozhkov in einem Interview mit DOXA kurz vor seiner #Verhaftung und illegalen #Abschiebung. „Was jetzt passiert, ist unrechtmäßig, es ist illegal. Jeder Krieg bedeutet den Tod für normale Bürger.“ Er war der dritte Mensch in Russland, der nach dem vollständigen Einmarsch Russlands in die #Ukraine im März 2022 ein Rekrutierungsbüro in Brand gesetzt hat.
Sidiki seinerseits sagt, er habe keine anderen Mittel des Widerstands gesehen als direkte Aktionen. Die Zerstörung der #Eisenbahninfrastruktur, um den Transport von #Sprengstoff an die Grenze zur Ukraine zu stoppen, sei geplant gewesen, um sicherzustellen, dass bei der Beschädigung der militärischen Infrastruktur keine Menschen zu Schaden kommen.
„Ich bekenne mich teilweise schuldig“, sagte Sidiki vor #Gericht. "Ich erkenne die Tatsache der Ausbildung zu terroristischen Aktivitäten nicht an, ich hatte die Fähigkeiten bereits zuvor. Ich sehe keine terroristischen Absichten, da das Ziel #Sabotage war und nicht die #Einschüchterung der Bevölkerung. Ich gebe zu, die (dritte) Explosion vorbereitet zu haben. Die in meinem Haus gefundenen Komponenten sind Chemikalien, da ich mich für #Agrarchemie und #Pflanzenbau interessiere."
#Sabotageakte gegen die Eisenbahn in Russland sind häufiger geworden, wobei 2024 eine Rekordzahl von Brandstiftungen gegen die Eisenbahninfrastruktur verzeichnet wurde. Viele der Festgenommenen und Verurteilten sind junge Erwachsene oder Teenager. Der 16-jährige Pavel #Khazov wurde zu neun Jahren Haft verurteilt, der 17-jährige Space #Nevolainen zu sechs Jahren, weil sie wegen der #Brandstiftung an einem leeren Zugwaggon auf eine Liste von „Terroristen“ gesetzt worden waren.
#Mediazona berichtete über Fälle von dreizehn Minderjährigen, die wegen Brandstiftung an Relaiskästen für die Eisenbahn oder an militärischer Ausrüstung angeklagt wurden. Einige gaben an, dafür von einer unbekannten Person bezahlt worden zu sein. Pavel berichtete, dass er von einem Mann namens „Gustav“ dafür bezahlt wurde, den Zug anzuzünden, doch diese klare Zusammengehörigkeit der Minderjährigen qualifiziert sie in den Augen des Gesetzes dennoch als #Terroristen.
Dies sind eindeutige Anzeichen für politische #Schauprozesse, bei denen Sachbeschädigungen zu Terrorakten umgedeutet werden, um Unterstützung für den Krieg in der Ukraine zu mobilisieren und einen inneren Feind zu schaffen, gegen den die Russen kämpfen können, einen Feind, der von einem anderen, ausländischen Feind bezahlt wird. Im Fall von Ruslan Sidiki wird er nicht nur der Taten beschuldigt, die er begangen hat. Er wird beschuldigt, vom ukrainischen #Geheimdienst bezahlt worden zu sein; seine revolutionären Taten seien nur ein Tausch gegen die britische #Staatsbürgerschaft und Bargeld gewesen.
Berichte über Folter (CW)
Er hat „die Vorbereitung der (dritten) Explosion“ nur unter Folter durch die russischen Behörden zugegeben. Trotz einer Beschwerde wurde diese Gewalt bis heute nicht untersucht, während der Prozess gegen Sidiki weitergeht. Drei Wochen nach dem Angriff auf einen Militärflugplatz wurde er verhaftet und auf die Polizeiwache gebracht.Sidiki wurde an Sicherheitskräfte in Zivil übergeben, die von ihm ein Geständnis forderten, andernfalls würde er gefoltert, aus der Stadt gebracht und hingerichtet werden. Sie würden es so aussehen lassen, als habe er versucht zu fliehen, sagten sie ihm. „Als ich auf dem Boden lag, traten sie mir auf die Hände und Füße, sodass ich sie nicht bewegen konnte, obwohl ich mich nicht wehrte“, erinnerte sich Sidiki in Mediazona. „Dann sagte einer von ihnen zu jemandem: ‚Ruf an!‘“
In diesem Moment durchfuhr mich ein elektrischer Stromschlag, der meine Muskeln zusammenzog und unerträgliche Schmerzen verursachte. Ich schrie laut und schlug meinen Kopf auf den Boden, während einer von ihnen vor mir stand und mich mit seinem Handy filmte."
Sidiki wurde mit sexueller Gewalt und der Amputation von Gliedmaßen bedroht und während der Elektroschocks mit verwirrenden Fragen konfrontiert. „Meiner Meinung nach“, erinnert sich Sidiki, „war der Stromstoß aus ihrem #Foltergerät vergleichbar mit einer Rosette der Kategorie 220 Volt. Da ich als Elektriker arbeite, habe ich in meinem Leben schon öfter solche Spannungen erlebt und kann die Wirkung vergleichen.“
„Wie lange die #Folter genau gedauert hat, kann ich nicht sagen, da ich nach ein paar Schocks benommen war, aber ich kann sagen, dass es unerträglich schmerzhaft war.“
Ein Korrespondent von #Mediazona verfolgt Sidikis Fall, ebenso wie Solidarity Zone, da beide versuchen, trotz strenger Einschränkungen durch Richter Oleg #Shishov, der #Journalisten die Aufzeichnung der Verhandlung untersagt hat, aus dem Gerichtssaal zu berichten.
„Ich wurde in ein Auto gesetzt, in dem nur Leute mit Masken waren“, erinnert sich Sidiki. „Ich glaube, das war kein Zufall, und der Ermittler und der Anwalt fuhren in einem anderen Auto. Ich wurde zu Verstecken und Sabotageorten gebracht, wo ich, nachdem ich den #IVS verlassen hatte, sofort von maskierten Leuten im Kopf-, Brust- und Bauchbereich geschlagen wurde.“
„Außerdem hatten diese Leute einen #Elektroschocker in Form eines Schlagstocks, und die meiste Zeit wurde ich mit Stromschlägen traktiert, bis die Batterie leer war. Von diesem Elektroschocker sind Spuren in Form von Verbrennungen auf meinem Körper zurückgeblieben, auch meine Kleidung ist verbrannt.“
„Ich habe immer noch Angst um mein Leben und meine Gesundheit wegen dieser Leute, die mich nach meiner Festnahme gefoltert und geschlagen haben“, sagte Sidiki.
Die Anklage gegen Sidiki versucht, von seiner politischen Einstellung als Anarchist als Hauptmerkmal des ihm vorgeworfenen Terrorismus abzulenken. Anwohner und Freunde aus seiner Kindheit wurden vor Gericht gezerrt, um jemanden zu finden, der von Sidikis Handlungen negativ betroffen war. Der Zugführer reichte eine Beschwerde ein und forderte eine Entschädigung in Millionenhöhe.
Der #Anarchist räumte „trocken“ ein, dass dem Zugführer „moralischer Schaden“ zugefügt worden sei. Schließlich fuhr er nur einen Zug voller #Sprengstoff in ein Land, das von seinem eigenen Land angegriffen wurde.
Doch trotz der Vorwürfe, Sidiki sei vom ukrainischen Geheimdienst bezahlt worden, über die nur in den diskreditierten staatlichen Medien #TASS berichtet wurde, schienen seine Ziele persönlich und eher in der Politik begründet zu sein, die die Russische Föderation gerne ignorieren würde: Sabotage und direkte Aktionen gegen Autoritarismus.
„Das Dröhnen der Tu-22 und Tu-95 vor dem Fenster fiel mit den Angriffen auf die Ukraine zusammen, und das bestimmte meine Wahl des Ziels: den #Militärflugplatz #Dyagilevo, nur zehn Kilometer von meinem Zuhause entfernt. Ich lebte mit meiner 80-jährigen Großmutter zusammen und wusste, wie schwer es für alte und kranke Menschen im Winter ohne Heizung und Licht ist“, schreibt Sidiki laut Solidarity Zone.
„Während ich die Badewanne mit heißem Wasser füllte, dachte ich an diejenigen, denen tausend Kilometer entfernt aufgrund geopolitischer Ambitionen die grundlegendsten Lebensbedingungen vorenthalten wurden. Und gleichzeitig reden sie immer noch von “brüderlichen Völkern„ und davon, dass “Russland keine Zivilisten bekämpft".
„Anarchist zu sein bedeutet für mich, wenn möglich, zu helfen oder mich an Projekten in meiner Nähe zu beteiligen“, sagt er gegenüber Mediazona. „An Aktionen teilnehmen, deren Kern der Schutz der Rechte und Freiheiten der arbeitenden Bevölkerung ist. Wenn es die Umstände erlauben, deine Ideen den richtigen Leuten näherbringen. Neue Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die es dir ermöglichen, das oben Genannte effektiver zu tun.“
„Als ich im Gefängnis war“, sagte Rozhkov in einem Interview vor seiner Verhaftung, "kam ein Anwalt vom Anarchistischen Schwarzen Kreuz zu mir. Mir wurde Hilfe angeboten. Wir stellten auch einige Fragen: Möchte ich Briefe, Hilfe, Überweisungen erhalten und den Fall öffentlich machen? Ich lehnte Unterstützung und Öffentlichkeit ab, aber ich beschloss, dass es schön wäre, Briefe von Menschen zu erhalten, die nicht gleichgültig sind, die Menschen wie uns in Gefangenschaft helfen. Die Briefe haben mir wirklich sehr geholfen ..."
“Wenn du das Leben von Gefangenen irgendwie aufhellen willst„, sagt Sidiki, “schreib Briefe, schick Postkarten, das bringt dich trotz aller Schwierigkeiten zum Lächeln".
Nachrichten an Ruslan Sidiki und Alexy Rozhkov sollten ins Russische übersetzt und entweder an Solidarity Zone oder an folgende Adressen geschickt werden:
620019, Russland, Jekaterinburg, Repina-Straße 4, SIZO-1, Rozhkov Alexey Igorevich 1997
125130, Moskau, st. Vyborgskaya, d. 20, SIZO-5, Sidiki Ruslan Kasemovich 1988
Quelle: Josie Ó Súileabháin via Russia: Anarchist war saboteurs on trial via freedomnews.co.uk
Übersetzung: Thomas Trueten [Nicht authorisiert]
#ABC #Antirepression #Knast #PoliticalPrisoners #FreeThemAll
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Cyberangriffe, Desinformation, Brandsätze: Bei einer Bundestagsanhörung warnen die Chefs deutscher Geheimdienste deutlich vor Russlands hybridem Krieg.#BundesamtfürVerfassungsschutz #Verfassungsschutz #Geheimdienst #BND #Bundestag #MAD #GNS #Deutschland #Politik #Feed
Deutsche Geheimdienste warnen: „Hurrikan“ russischer Aggressionen -
Interessant: Obwohl der #Mossad gemeinhin als extrem starker aber auch skrupelloser #Geheimdienst betrachtet wird, sehen das Israelis nicht unbedingt auch so. Wie ich von einem jüdischen Bruder lernen musste betrachten Juden in Deutschland das als Teil eines antisemitischen Narrativs: "Der Mossad ist so mächtig, weil alle Juden überall ihm zuarbeiten".
-Das stimmt natürlich nicht mal ansatzweise!
Trotzdem ein interessanter Aspekt.
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#Blutholz - spannend und schockierend. #Thriller über u.s. die #Holzmafia in #Rumänien, ehem. #Securitate / #Geheimdienst
Mit #Nosbusch und Joachim #Krol auf #arte
Warum nicht #ARD? Thema zu unbekannt?
https://www.arte.tv/de/videos/099582-000-A/blutholz/