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#citizenlab — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #citizenlab, aggregated by home.social.

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  1. Xiamen Empress Information Technology: come Pechino ha affittato account LINE per spiare giornalisti e attivisti a Taiwan

    Le autorità taiwanesi hanno incriminato due imprenditori per aver affittato account LINE a Xiamen Empress Information Technology, usati da operatori legati a Pechino per impersonare giornalisti e colpire funzionari, accademici e attivisti. Il caso conferma le inchieste di ICIJ e Citizen Lab sulla repressione transnazionale cinese.

    insicurezzadigitale.com/xiamen

  2. Les révélations de #CitizenLab sont graves : un eurodéputé a été espionné alors qu'il siégeait dans la commission d’enquête sur les logiciels espions!

    J’ai demandé et obtenu un débat à ce sujet en plénière

    L’UE doit enfin adopter des règles contraignantes

    #Pegasus #Spywares

    Espionnage au Parlement UE: l'...

  3. #Politician who investigated spyware abuses had his phone hacked with #Pegasus #spyware
    A government customer of #NSOGroup used the company's Pegasus spyware to hack into the phone of a European politician, who at the time was serving on an #EU committee tasked with investigating the spyware industry.
    The researchers at the University of Toronto’s digital rights unit #CitizenLab say the confirmed phone hacking of Greek journalist and former politician #SteliosKouloglou.
    techcrunch.com/2026/07/02/poli

  4. Millionendeal mit Überwachungsfirma

    Regierung in Österreich will Menschen mit illegalen Daten orten können

    Das Werkzeug Webloc soll Menschen anhand ihrer Handy-Standorte ausspionieren können. Zu den bislang bekannten Kunden gehören die US-Abschiebemiliz ICE und die abgewählte Orbán-Regierung in Ungarn. Jetzt ist klar: Auch Österreich hat zugegriffen.

    Wer in Österreich ein Handy nutzt, dessen genaue Standortdaten könnten auf den Bildschirmen dortiger Ermittler*innen landen. Das Innenministerium hat jüngst die Lizenz für eine Überwachungs-Software verlängert, die auf massenhaft erfassten Handy-Ortungen basiert. Das zeigt ein Dokument aus einem öffentlichen Vergabeportal. Zuerst berichtet hatte die Tageszeitung Der Standard.

    Konkret geht es um das Werkzeug namens Webloc der US-Firma Penlink. Hierzu hatte im April das Citizen Lab der Universität Toronto einen Bericht veröffentlicht. Demnach soll Webloc Zugang zu einem Datenstrom von bis zu 500 Millionen Handys weltweit bieten. Zu den verfügbaren Daten sollen unter anderem genaue GPS-Standorte gehören sowie die einzigartigen Werbekennungen eines Geräts („mobile advertising ID“). Eine kurzfristige Presseanfrage von netzpolitik.org hat die US-Firma Penlink nicht beantwortet.

    Den Weg der Daten von populären Handy-Apps in fremde Hände konnten die Recherchen zu den Databroker Files von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk seit 2024 zeigen. Angeblich nur zu Werbezwecken erhoben fließen die Daten über das Ökosystem der Werbe-Industrie an Datenhändler und von dort zu Überwachungsunternehmen. Betroffen sind potenziell alle Menschen, die ein Handy mit werbefinanzierten Apps nutzen und keine digitale Selbstverteidigung betreiben.

    Mithilfe der Werbe-ID lassen sich solche Handy-Standortdaten mühelos zu Bewegungsprofilen verknüpfen. Sie geben oftmals unter anderem Wohnort und Arbeitsplatz preis, aber auch sensible Details über das Privatleben wie Besuche in Arztpraxen, Kliniken, religiösen Gebäuden oder Bordellen.

    Der Fachbegriff für Erkenntnisse aus Daten der Werbe-Industrie ist ADINT. Sicherheitsbehörden können mit ADINT-Software diese Daten kinderleicht durchforsten: Ähnlich wie man etwa mit Google Maps nach Restaurants in der Nähe suchen kann, können Polizist*innen mit ADINT-Software nach Bewegungsprofilen von Menschen in einem bestimmten Areal suchen.

    Fachleute sehen im Handel mit den Standortdaten einen Verstoß gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Bereits 2024 schrieb das deutsche Verbraucherschutzministerium: „Die Übertragung von personenbezogenen Daten als Selbstzweck, also als reine Handelsware, ist aus unserer Sicht mit dem Datenschutzrecht nicht vereinbar.“ In Deutschland und Österreich bezweifeln Fachleute zudem, dass Sicherheitsbehörden solche Daten nutzen dürfen.

    Zwei Jahre Überwachung, 1,85 Millionen Euro

    Auf Anfrage von netzpolitik.org kommentiert das Innenministerium in Österreich den Einsatz von Webloc nicht direkt. „Über konkrete Softwarelösungen und deren Einsatz kann öffentlich keine Auskunft erteilt werden“, schreibt ein Sprecher. „Fakt ist, dass wir diese nur im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten nutzen.“

    Die erste Aussage ist nicht korrekt. Das Ministerium kann sich durchaus äußern, will das aber offenbar nicht. Die zweite Aussage ist nicht belegbar: Wenn das Ministerium über die Software schweigt, lässt sich auch nicht unabhängig prüfen, ob ihr Einsatz legal ist.

    In der ausweichenden Antwort der Behörde stecken jedoch Hinweise darauf, wer die Software zu welchem Zweck einsetzen könnte: Zuständig ist demnach die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst; in einer kurzen Vorrede geht der Sprecher auf „extremistische und terroristische Straftaten“ ein.

    Laut Vergabeportal hat Österreich schon einmal an Penlink gezahlt. Die Rede ist von einer „Verlängerung“ der Lizenz um weitere zwei Jahre. Kostenpunkt dieses Mal: rund 1,85 Millionen Euro. Zum Paket gehören demnach nicht nur Webloc, sondern auch weitere Produkte der Firma.

    Deren Hauptprodukt heißt Tangles. Es soll dem Citizen Lab zufolge etwa soziale Medien, Foren, Telegram-Gruppen und andere Orte im Netz überwachen können. Kund*innen können demnach etwa nach Namen, Telefonnummern oder E‑Mail-Adressen suchen, um sich online verfügbare Informationen über eine Person anzeigen zu lassen. Bereits 2024 hatte Österreich eine Lizenz für Tangles gezahlt; das Zusatzprodukt Webloc taucht in dem älteren Dokument jedoch nicht ausdrücklich auf.

    Tracking-Forscher: „Das ist anlasslose Massenüberwachung.“

    Der Wiener Tracking-Forscher Wolfie Christl kritisiert den Einsatz von Webloc. Auf Mastodon schreibt er:

    Auch wenn Webloc ’nur’ zur Überwachung von Einzelnen genutzt wird, sammelt und analysiert es täglich Daten über Millionen Unbeteiligte. Das ist anlasslose Massenüberwachung. Diese komplett zweckentfremdete Nutzung von Werbedaten für staatliche Überwachung ist ein Dammbruch.

    Die Daten, auf denen Werkzeuge wie Webloc basieren, hält Christl mit Blick auf die DSGVO für illegal. Niemand in der Lieferkette habe eine gültige Einwilligung, um solche Daten für staatliche Überwachung weiterzugeben. Eine solche Einwilligung bräuchte es aber – und zwar von jeder betroffenen Person. „Eine andere DSGVO-Rechtsgrundlage als die Einwilligung ist kaum denkbar“, schreibt Christl.

    Getrennt davon zu betrachten sei die Frage, ob das Innenministerium eine Rechtsgrundlage für die Nutzung der Daten habe. „Die österreichische Datenschutzbehörde muss eine Untersuchung einleiten“, schreibt der Forscher.

    Datenschutzbehörde in Österreich weiß nichts Näheres

    Auf Anfrage von netzpolitik.org teilt die Datenschutzbehörde in Österreich mit, sie habe „keine näheren Kenntnisse über den geplanten Einsatz der genannten Software durch das BMI“. Demnach sei man auch nicht vom Ministerium dazu konsultiert worden. Eine solche Konsultation sei nötig, wenn eine Behörde bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung ein hohes Risiko erkennen würde, erklärt der Sprecher.

    Wird die Datenschutzbehörde nun aktiv? Eine klare Antwort gibt der Sprecher nicht, hält sich aber alle Türen offen: Man könne „jederzeit im Rahmen eines Beschwerde- oder amtswegigen Prüfverfahrens die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben überprüfen“.

    Mit dem nun bekannt gewordenen Lizenzdeal ist Österreich das zweite EU-Land auf der Kundenliste von Webloc. Im April berichtete das Investigativmedium VSquare, dass die ungarische Regierung unter dem inzwischen abgewählten Premier Viktor Orbán Webloc-Lizenzen gekauft habe. In den USA soll die paramilitärische US-Abschiebebehörde ICE das Werkzeug nutzen können, um gezielt Menschen anhand ihrer Handy-Standorte aufzuspüren.

    Deutschland hält Databroker-Deals geheim

    Verwenden auch deutsche Sicherheitsbehörden Werkzeuge wie Webloc, oder kaufen sie sich die Standortdaten einfach selbst ein? Die Bundesregierung macht daraus ein Staatsgeheimnis. Ende 2025 hat sie nach einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten Donata Vogtschmidt (Die Linke) die Auskunft verweigert; damals ging es um Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei.

    Auch in den Ländern mauern die Regierungen. Eine Recherche von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk im Juni hat gezeigt: In neun Bundesländern will sich die Polizei nicht über mögliche Databroker-Deals äußern. Nur in fünf Bundesländern hatte die Polizei solche Deals verneint.

    In Brandenburg habe die Polizei zwar Daten von „beispielsweise Wirtschaftsauskunfteien“ erworben, nicht aber kommerzielle Standortdaten. Einzig in Mecklenburg-Vorpommern hatte die Landespolizei eingeräumt, Standortdaten der Werbe-Industrie genutzt zu haben. Die dortige Datenschutzbehörde hat daraufhin eine Prüfung eingeleitet.

    Opposition in Österreich: „nicht lockerlassen“

    Wieso wollen sich so viele Behörden auf Bundes- und Landesebene nicht äußern? „Das Mauern gegenüber der Presse und uns allen lässt nichts Gutes ahnen“, sagte Florian Siekmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag, mit Blick auf sein Bundesland. Und mit seiner Skepsis ist er nicht allein: In mindestens acht deutschen Bundesländern fordert die Opposition nach unseren Recherchen Aufklärung.

    Auch in Österreich will die Opposition weiter Druck machen. Der grüne Abgeordnete Süleyman Zorba hatte bereits vergeblich versucht, Transparenz zu schaffen. „Erst hieß es, jede Auskunft gefährde die nationale Sicherheit. Nun ist der Einsatz der Software in öffentlichen Vergabeunterlagen dokumentiert“, fasst er gegenüber dem Standard zusammen.

    „Ich werde nicht lockerlassen, bis Innenminister Gerhard Karner offenlegt, auf welcher gesetzlichen Grundlage das Ministerium handelt, welche Daten verarbeitet werden und wer deren Einsatz kontrolliert“, so Zorba weiter. Die Bevölkerung habe ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihren Daten geschieht.

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  5. Daten-Schwarzmarkt

    Deutsche Polizei nutzt offenbar rechtswidrig Databroker

    In mindestens zwei Bundesländern hat sich die Polizei Daten von Databrokern beschafft, wie Recherchen von netzpolitik.org und BR erstmals zeigen. Mit solchen Daten könnten sich Handys metergenau orten lassen. Fachleute halten das für illegal, eine Datenschutzbehörde hat sich bereits eingeschaltet.

    Fachleute haben es schon vermutet, jetzt belegen Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk exklusiv: Auch in Deutschland nutzt die Polizei Daten der Werbe-Industrie. Mindestens zwei Landeskriminalämter haben sich von kommerziellen Anbietern Daten beschafft.

    Dahinter steckt das oftmals illegale Geschäft der Databroker. Erhoben werden solche Daten etwa angeblich zu Werbezwecken, doch über Databroker werden sie zur Handelsware. In die Hände der Datenhändler gelangen sie über Tracking-Firmen, abgesaugt von populären Apps – und in der Regel ohne Wissen der Betroffenen.

    Zum Angebot der Databroker gehören auch metergenaue Ortungen, aus denen sich Bewegungsprofile von Handys und ihren Besitzer*innen ablesen lassen: Wohnort, Arbeitsplatz und mehr. Das gefährdet nicht nur die Privatsphäre aller, sondern lässt sich auch für Spionage und Sabotage nutzen. Expert*innen aus Politik und Wissenschaft sehen im Handel mit Standortdaten deshalb eine Gefahr für die nationale Sicherheit.

    Dass Polizeibehörden selbst Daten von Databrokern nutzen, war bislang nur von wenigen Staaten bekannt, etwa den USA und seit Kurzem Ungarn. Jetzt haben das auch zwei deutsche Landeskriminalämter bestätigt: Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Anlass waren Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Presseanfragen von netzpolitik.org und dem BR.

    Ein Geschäft, das Europas Sicherheit bedroht

    Möglicherweise nutzen noch mehr deutsche Landespolizeien solche Daten. In neun Bundesländern haben die Behörden eine Auskunft verweigert. Nur in fünf Bundesländern hat die Polizei den Einsatz klar verneint.

    In Reaktion auf die Recherche hat der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern eine Prüfung eingeleitet. Weder seine Behörde noch die sonstigen 15 Landesdatenschutzbehörden, die wir angefragt haben, sehen eine konkrete rechtliche Grundlage für die Nutzung von Werbedaten durch die Polizei.

    Auch der Polizeirechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München hält die Praxis für rechtswidrig. Er spricht von einem „wirklich massiven“ Risiko, dass Behörden Daten erhalten, die sie nicht zu sehen bekommen sollten.

    Unsere Recherche zeigt: Auf wahrscheinlich illegale Weise unterstützt die Polizei den Schwarzmarkt der Databroker. Damit beteiligen sich deutsche Behörden im Namen der Sicherheit an einem Geschäft, das selbst Europas Sicherheit bedroht. Ob und wie viel Steuergeld dabei geflossen ist, wissen wir jedoch nicht.

    Brandenburg „greift auf Datenhändler zurück“

    Ein wichtiger Baustein unserer Recherche war eine Liste von sogenannten ADINT-Firmen. ADINT steht für Advertising-based Intelligence, also werbebasierte Aufklärung. Die Liste haben der Tracking-Forscher Wolfie Christl und das Citizen Lab der Universität Toronto bereitgestellt. Sie arbeiten an einer globalen Bestandsaufnahme zum Missbrauch von Werbedaten für Überwachungszwecke. Ihre bislang unveröffentlichten Zwischenergebnisse sind in unsere IFG- und Presseanfragen an deutsche Behörden geflossen.

    Die Polizei in Brandenburg antwortete:

    Das Landeskriminalamt Brandenburg greift zur Bekämpfung unterschiedlicher Kriminalitätsphänomene bei der Informationsbeschaffung anlassbezogen auch auf Datenhändler oder andere Anbieter kommerziell erwerblicher Daten zurück.

    Unter anderem würden „in den Phänomenbereichen Cybercrime und Wirtschaftskriminalität Daten weniger kommerzieller Anbieter erhoben“. Dies diene „in der Regel zur Analyse von Täter- und Tatzusammenhängen“.

    Mehr zu den Daten und ihren Quellen, den beteiligten Firmen oder entsprechenden Verträgen wollte die Behörde nicht offenlegen. Das könne „Belange der Strafverfolgung und ‑vollstreckung, der Gefahrenabwehr sowie die Tätigkeit der Polizei beeinträchtigen“. Wir wissen deshalb nicht genau, welche kommerziellen Daten die Polizei in Brandenburg nutzt und ob dazu auch Handy-Standortdaten gehören.

    Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hat unsere IFG-Anfrage so beantwortet:

    Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Kriminalität, die im Zuständigkeitsbereich des LKA MV liegt, wie zum Beispiel im Bereich der Bekämpfung von Cybercrime oder auch Wirtschaftskriminalität, erfolgt mitunter die Nutzung von Daten weniger und etablierter kommerzieller Anbieter, insbesondere für eine erste Analyse von Beteiligungen und Verflechtungen.

    Erst nach einer weiteren Presseanfrage wurde die Behörde genauer: Zu den Daten gehörten demnach auch Standortdaten der Werbeindustrie. Das LKA legt aber nicht offen, ob es die Daten selbst erworben oder einen ADINT-Dienstleister genutzt hat. Künftig will die Behörde allerdings keine kommerziellen Daten mehr nutzen: Es sei “gegenwärtig und auch zukünftig” nicht vorgesehen.

    Mecklenburg-Vorpommern: Datenschutzbehörde prüft

    Was sagt die zuständige Datenschutzbehörde zu den Databroker-Deals der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern? Das LKA hatte die Behörde „über ein entsprechendes Produkt informiert“, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage. Anlass sei ein „regelmäßiger, informeller Austausch“ gewesen. „Bereits in diesem Termin haben wir uns kritisch zum Einsatz und insbesondere Zweifel an einer tragfähigen Rechtsgrundlage geäußert.“

    Dass die Polizei das Produkt tatsächlich eingesetzt hat, erfuhr die Behörde jedoch erst auf Anfrage von netzpolitik.org und BR, wie der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt auf Anfrage erklärt. Daraufhin habe die Behörde eine Prüfung eingeleitet. Zunächst müsse man herausfinden, welche Daten die Polizei tatsächlich genutzt habe und wofür – mehr Details zum konkreten Fall könne er deshalb nicht nennen. Grundsätzlich weist der Datenschützer jedoch auf drei mögliche Probleme bei kommerziellen Werbedaten hin:

    Erstens könne die Polizei mit Standortdaten aus der Werbe-Industrie „ähnliche Erkenntnisse“ gewinnen wie mit einer Funkzellenabfrage – so nennt man es, wenn die Polizei Handys über Daten von Mobilfunkanbietern ortet. Diese Überwachungsmaßnahme muss aber ein*e Richter*in genehmigen. „Einen solchen Richtervorbehalt würde man zum Beispiel umgehen, wenn man kommerzielle Standortdaten nutzt, ohne dass man eine entsprechende Rechtsgrundlage dafür hat“, erklärt Schmidt.

    Zweitens stecken in den Angeboten von Databrokern oftmals Daten von Millionen Geräten, also von sehr vielen Unbeteiligten. Daran seien noch mal andere Anforderungen geknüpft, als wenn es nur um Verdächtige gehe, erklärt der Datenschützer. „Wir prüfen selbstverständlich auch, ob Daten von unbeteiligten Dritten angekauft worden sind.“

    Drittens ist bei kommerziell erworbenen Standortdaten nicht klar, ob sie rechtmäßig erhoben wurden. Die bisherigen Recherchen von BR und netzpolitik.org zeigen: Von der informierten Einwilligung, auf die sich viele App-Betreiber und Databroker mit Blick auf die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berufen, kann in der Regel keine Rede sein. Schmidt sagt: „Diese Daten dann für polizeiliche Ermittlungen zu verwenden, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht ganz unproblematisch.“

    Die Prüfung könnte Schmidt zufolge etwa ein halbes Jahr lang dauern. Das heißt, Ergebnisse kommen nicht vor der Landtagswahl am 20. September, in der die in Teilen rechtsextreme AfD Umfragen zufolge stärkste Kraft werden könnte. Was würde eine potenzielle AfD-Regierung mit einem solchen Überwachungs-Instrument tun?

    Polizei-Behörden sehen sich im Recht

    Der Fall Mecklenburg-Vorpommern könnte für ganz Deutschland wichtig sein. Denn unsere Recherchen zeigen: Bundesweit gehen die Einschätzungen von Polizei- und Datenschutzbehörden zur Rechtmäßigkeit der Nutzung von Werbedaten auseinander.

    Wir haben alle 16 Landesdatenschutzbehörden angefragt – keine nannte eine konkrete Rechtsgrundlage für den Einsatz kommerzieller Standortdaten durch die Polizei.

    Offenbar bräuchte es jedoch eine solche Grundlage. Allgemeine Ermittlungsbefugnisse, sogenannte Generalklauseln, dürften nicht ausreichen. Das sagt etwa die Landesdatenschutzbeauftragte von Brandenburg auf Nachfrage von BR und netzpolitik.org. Generalklauseln “können unseres Erachtens nicht für die Erhebung und Verwendung kommerzieller Standortdaten herangezogen werden”.

    Das LKA Brandenburg, das nach eigener Aussage auf Datenhändler zurückgreift, hat unsere Frage zur Rechtsgrundlage nicht beantwortet. Andere Polizeibehörden argumentieren jedoch mit Generalklauseln. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern beruft sich etwa auf allgemeine Befugnisse in der Strafprozessordnung und dem Landespolizeigesetz. Auch die Landeskriminalämter von Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Saarland halten den Einsatz kommerzieller Standortdaten für rechtlich möglich.

    Diese neun LKAs schweigen

    Während die Polizeibehörden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern einige Fragen offenlassen, sind die Behörden der meisten anderen Bundesländer noch weniger transparent.

    Lediglich die Polizei in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hat den Einsatz kommerzieller Werbedaten bei unseren jüngsten Presseanfragen klar verneint.

    Neun weitere LKAs verwiesen auf Geheimschutzgründe und äußern sich nicht. „Um die Wirksamkeit der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr effektiv zu schützen und laufende Verfahren nicht zu gefährden, müssen diese Angaben vertraulich behandelt werden“, heißt es etwa aus Sachsen. Thüringen und Baden-Württemberg verweisen auf „polizeitaktische Gründe“.

    Von „sensiblen Bereichen der Polizeiarbeit“, schreiben die Behörden in Niedersachsen und Hamburg. Auch Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und das Saarland verweigerten eine Auskunft.

    Jurist: Praxis ist „rechtswidrig“

    Darf die Polizei nun Werbedaten nutzen oder nicht? Der Jurist Mark Zöller ist Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München und forscht dort zu Innerer Sicherheit und Digitalisierung. Im Gespräch mit netzpolitik.org und BR sagt er zur Nutzung von Werbedaten durch die Polizei: „Nach dem jetzigen Stand der Dinge wäre das rechtswidrig.“

    Eine Ermächtigungsgrundlage gebe es in keinem Polizeigesetz, Behörden könnten sich nicht auf bestehende Generalklauseln berufen. „Wer das im Moment macht, handelt ohne gesetzliche Grundlage.“

    Zwar könne die Polizei im Einzelfall auch illegal erhobene Daten verwenden, wie der Jurist erklärt. Die Rechtsprechung folge dem Muster: Je schlimmer die Straftat, desto eher könne auch ein rechtswidrig erhobenes Beweismittel benutzt werden. Im Fall von Standortdaten und anderen Informationen aus der Werbeindustrie brauche es jedoch ausdrückliche gesetzliche Regelungen.

    „Das Risiko halte ich für wirklich massiv, dass man da über die Hintertür Daten erhält, die man auf verfassungskonformen Weg als Staat eigentlich gar nicht zu sehen bekommen sollte“, sagt Zöller. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtsmüssten sich Menschen darauf verlassen können, dass ihre Daten nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben werden.

    „Wir sehen das sehr häufig, dass Polizeibehörden neue technische Möglichkeiten erkennen und dann schon mal voranpreschen, weil die Verlockung groß ist, so etwas zu nutzen“, sagt Zöller mit Blick auf den Datenhandel. Auch ermittlungstaktisch könne man das nachvollziehen. Im Rechtsstaat funktioniere die Logik jedoch anders herum: „Erst regeln, dann loslegen.“

    Zöller sieht es kritisch, dass mehrere Polizeibehörden den Einsatz von Werbedaten weder bestätigen noch verneinen: „Das spricht dafür, dass das auch dort zumindest in Erwägung gezogen wird.“

    Der Wiener Tracking-Forscher Wolfie Christl warnt vor den Folgen staatlicher Überwachung mit Werbedaten: „Sollten deutsche Polizeibehörden ADINT-Systeme einsetzen, wäre damit eine Art unkontrollierte Massenüberwachung möglich – auf Grundlage großer Mengen zugekaufter personenbezogener Verhaltensdaten über Millionen von Menschen in Deutschland.“

    Er spricht vom „Missbrauch“ der Daten für Überwachung. „Es gibt über die gesamte Datenlieferkette hinweg keine Rechtsgrundlage für eine Weitergabe dieser Daten für Überwachungszwecke.“

    Bundesbehörden mauern ebenfalls

    Nicht nur in den Bundesländern verweigern Sicherheitsbehörden Transparenz, sondern auch auf Bundesebene. Nutzen etwa die Bundespolizei und Bundeskriminalamt Daten der Werbe-Industrie? Das wollte Ende 2025 die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) in einer Kleinen Anfrage wissen. Die Bundesregierung gab keine Auskunft.

    Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden.

    Nicht einmal in eingestufter Form, also unter Auflagen zur Geheimhaltung, wollte die Regierung das Parlament über eine mögliche Nutzung von Werbedaten durch Polizeibehörden informieren. Auch Auskünfte zur Nutzung durch Geheimdienste verweigerte sie auf vorherige Anfragen von netzpolitik.org und BR.

    Fachleute halten es jedoch für wahrscheinlich, dass auch Bundesbehörden bei Databrokern einkaufen oder Dienste von ADINT-Anbietern nutzen. „Es gibt gute Gründe, davon auszugehen, dass dies längst geschieht“, schlussfolgern die Autoren einer Studie des Thinktanks Interface im Jahr 2024. Hinweise darauf gibt es unter anderem in der Begründung für die 2023 beschlossene Novelle des BND-Gesetzes.

    Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sehen Hinweise, „dass die Praxis kein Ausnahmephänomen darstellt, sondern zunehmend Teil des behördlichen Informationsmanagements wird“. Das dazu gehörige Gutachten entstand auf Anfrage von Linken-Politikerin Vogtschmidt.

    Sollten Bundesbehörden tatsächlich Werbedaten kaufen, würde das laut Gutachten rechtlich auf tönernen Füßen stehen: Bundespolizei und Bundeskriminalamt hätten dafür keine Rechtsgrundlage, heißt es. Eine klare Rechtsgrundlage fehlt demnach sogar für Geheimdienste, die deutlich mehr Befugnisse zur Überwachung haben.

    Politiker*innen warnen über Parteigrenzen hinweg

    Hinter dem Geschäft mit Handy-Standortdaten steckt globale kommerzielle Massenüberwachung. Hierzu recherchieren netzpolitik.org, Bayerischer Rundfunk und internationale Recherche-Partner seit Februar 2024. Databroker bündeln Daten aus der Werbe-Industrie und verkaufen sie in riesigen Paketen, in der Regel rechtswidrig. Dabei geht es längst nicht mehr um personalisierte Werbung. Die Daten werden zur Handelsware – ein klarer Bruch mit der Zweckbindung, wie sie die DSGVO verlangt.

    Allein anhand von Gratis-Kostproben verschiedener Anbieter konnte das Recherche-Team inzwischen mehr als 13 Milliarden Handy-Standorte von Millionen Betroffenen weltweit sammeln und auswerten.

    In zahlreichen Veröffentlichungen haben die Databroker Files gezeigt: In den Daten stecken teils genaueste Bewegungsprofile. Sie verraten Wohnadressen und Urlaubsziele, aber auch Privates wie Besuche in Kliniken, Bordellen oder religiösen Einrichtungen. Ausspionieren lassen sich selbst hochrangige Beamt*innen der Bundesregierung und der EU-Kommission oder Menschen mit Zugang zu Militärstützpunkten und Geheimdiensten.

    Sicherheitsbehörden müssen die milliardenfachen Standortdaten nicht selbst auswerten. Dafür bieten spezialisierte Firmen Software an. Zum Angebot gehört eine interaktive, grafische Nutzungsoberfläche, ähnlich wie ein Online-Kartendienst. Statt nach Restaurants können Beamt*innen damit etwa nach Handy-Ortungen in bestimmten Gebieten suchen sowie nach den Bewegungsprofilen bestimmter Geräte.

    Für den Zugriff auf solche Software verlangen ADINT-Firmen eine Gebühr. Zur Branche gehören etwa die US-amerikanische Firma Penlink, das israelische Unternehmen Rayzone oder das italienische RCS Labs. Zu den öffentlich bekannten Kunden zählen die US-amerikanische Abschiebe-Miliz ICE und die ungarische Regierung, wie kürzlich das Citizen Lab der Universität Torotono mit dem Medium VSquare aufgedeckt hat.

    Parteiübergreifend haben Politiker*innen in Deutschland und in der EU den unkontrollierten Handel mit Standortdaten aus der Werbeindustrie als Gefahr für die innere und äußere Sicherheit bezeichnet. Mit Blick auf erhöhte Gefahr von Spionage ist die Sorge groß, dass ausländische Geheimdienste solche Daten nutzen.

    netzpolitik.org und Bayerischer Rundfunk recherchieren weiter zur Nutzung von Werbedaten durch Polizeibehörden. Für Hinweise sind die Autoren Ingo Dachwitz und Sebastian Meineck dankbar. Ingo Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Seine Themen sind Daten, Macht und die digitale Öffentlichkeit. Ingos Veröffentlichungen wurden mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem European Press Prize, dem Alternativen Medienpreis, dem Datenschutz-Medienpreis und zwei Grimme-Online-Awards. Sein Buch “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen” war für den Deutschen Sachbuchpreis nominiert und wurde als eines der Wissensbücher des Jahres 2025 geehrt. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft, der Evangelischen Kirche und des Netzwerk Recherche. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  6. #StopBillC22 #KillBillC22

    From 2026-4-29
    #CitizenLab "Kill Bill C-22 Says Civil Society to Parliament"
    citizenlab.ca/kill-bill-c-22-s

    Here's a link to the letter
    #OpenMedia "Civil Society to Parliament: Kill Bill C-22"
    openmedia.org/press/item/civil

    Quote: "Today's letter sounds the alarm on sweeping new powers in Bill C-22 that would let the government force any digital service - telecoms, messaging apps, cloud services, AI tools, even "smart" devices - to record and retain up to a full year of detailed metadata on every person in Canada and abroad, including physical location data and who they interact with online."

    Anyone who is concerned can add their name to this campaign (please do)
    action.openmedia.org/page/1887
    to have a letter sent to their MP.

    I recommend following @OpenMediaOrg

    In 2012 the push-back from many Canadians was enough to convince PMSH to kill bill C30 (similar in nature to Bill C22)

    A surveilled society is not free.
    Resistance is not futile!

    #CdnPoli

  7. GLITTER CARP e SEQUIN CARP: la Cina spia giornalisti e attivisti con phishing mirato e OAuth abuse

    Il Citizen Lab svela GLITTER CARP e SEQUIN CARP, due gruppi hacker allineati con la Cina che colpiscono giornalisti ICIJ e attivisti uiguri, tibetani e hongkonghesi con campagne di phishing sofisticate e abuse di OAuth token. Un nuovo rapporto documenta l'escalation della repressione digitale transnazionale di Pechino.

    insicurezzadigitale.com/glitte

  8. #Surveillance vendors caught abusing access to telcos to track people's phone locations
    #CitizenLab, a digital rights organization which exposes surveillance abuses, published a new report detailing two newly identified campaigns. The surveillance vendors behind them, which Citizen Lab did not name, operated as “ghost” companies pretending to be legitimate cellular providers, and would piggyback their access to those networks to look up the location data of their targets.
    techcrunch.com/2026/04/23/surv

  9. 👏 Behold, the Citizen Lab bravely "uncovers" the shocking news that advertisers want your location 📍— groundbreaking stuff, folks! All the while, the article deftly navigates through a maze of links, proving that the real #surveillance threat is clicking through this labyrinthine mess. 🔍💥
    citizenlab.ca/research/analysi #CitizenLab #Advertising #Privacy #LocationTracking #LabyrinthineLinks #HackerNews #ngated

  10. RE: mastodon.social/@wchr/11637561

    Trailhead of ⭐️⭐️⭐️🧵re: Citizen Lab report on Webloc ad-based mass surveillance system and its many military, intelligence, and law enforcement customers. #Webloc #citizenlab #masssurveillance

  11. 1/3 @MirSobhan Do you have a URL for Fedizens to donate VPNs/Starlink devices to Iranians? (The ethics of Starlink are a problem, but it's not my right to oppose that in this situation.)

    @prma Do you have a URL for supporting #VahidOnline [2] ? Donation URL to #CitizenLab [3].

    @masoud @Mehrad

    [2] en.wikipedia.org/wiki/Vahid_On

    [3] engage.utoronto.ca/site/SPageS

  12. Neue Recherchen von Citizen Lab zeigen, wie Werbe‑Datensammler Behörden Zugang zu massenhaften Standortdaten geben — Webloc ermöglicht Überwachung via Apps; das österreichische Innenministerium schweigt. 🕵️‍♂️📱⚠️ #Webloc #CitizenLab #Überwachung #Datenschutz derstandard.at/story/300000031
    #Privacy #Security

  13. Im Visier

    Phishing-Angriff: Zahlreiche Journalist:innen im Visier bei Attacke über Signal-Messenger

    Mit einem Phishing-Angriff versucht ein bislang unbekannter Akteur offenbar gezielt Zugriff auf die Signal-Konten von Journalist:innen und Aktivist:innen zu bekommen. Wir erklären, wie der Angriff funktioniert und wie man sich vor ihm schützen kann.

    In den letzten Tagen und Wochen wurden nach Informationen von netzpolitik.org vermehrt Journalist:innen mit einer bekannten Phishing-Attacke auf dem Messenger Signal angegriffen. Betroffen sind nach Kenntnis von netzpolitik.org dutzende (investigative) und teilweise prominente Journalist:innen bei öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern sowie mehreren großen und kleinen Medienhäusern, darunter die Zeit, Correctiv und netzpolitik.org. Hinzu kommen einzelne bekannte Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, darunter auch Rechtsanwälte.

    Netzpolitik.org hat im Zusammenhang mit dem Angriff bislang keine Betroffenen gefunden, die nicht diesen Kategorien zuzuordnen sind. Das deutet auf einen gezielten Phishing-Angriff auf bestimmte Telefonnummern hin, ist aber kein Beweis für einen solchen.

    „Wir haben erste Anzeichen dafür gesehen, dass Journalist:innen, Politiker:innen und Mitglieder der Zivilgesellschaft in Deutschland und ganz Europa ins Visier genommen wurden“, bestätigt Donncha Ó Cearbhaill, Leiter des Security Labs von Amnesty International gegenüber netzpolitik.org.

    „Diese Signal-Phishing-Kampagne scheint sehr aktiv zu sein“, so Ó Cearbhaill weiter. Es sei unklar, wie oft die Angriffe erfolgreich seien, aber die Ausbreitung der Kampagne würde wahrscheinlich durch die Kontaktlisten auf Signal angeheizt, die von früheren Opfern gesammelt würden.

    Wie geht der Angriff?

    Bei dem Angriff verschicken die Angreifer eine Nachricht über den Messenger Signal, bei der sie sich als „Signal Support“ ausgeben und behaupten, dass es verdächtige Aktivitäten auf dem Handy sowie den Versuch gegeben habe, auf private Daten zuzugreifen. Deswegen müssten die Betroffenen den Verifikationsprozess von Signal erneut durchlaufen und den Verifikationscode dem vermeintlichen „Signal Security Support ChatBot“ übermitteln. Die ersten netzpolitik.org bekannten Betroffenen des Angriffs wurden im November kontaktiert, erste Berichte über die Angriffsversuche gab es im Oktober von Citizen-Lab-Forscher John Scott-Railton.

    In der Anfrage des gefälschten Support-Accounts heißt es auf englisch:

    Dear User, this is Signal Security Support ChatBot. We have noticed suspicious activity on your device, which could have led to data leak. We have also detected attempts to gain access to your private data in Signal. To prevent this, you have to pass verification procedure, entering the verification code to Signal Security Support Chatbot. DON’T TELL ANYONE THE CODE, NOT EVEN SIGNAL EMPLOYEES.

    Wird diese Chatanfrage angenommen, bekommt der Angegriffene eine SMS mit einem Verifikationscode auf sein Handy geschickt, wie ein Betroffener gegenüber netzpolitik.org bestätigte. Das ist offenbar ein echter Verifikationscode von Signal. Das weist darauf hin, dass sofort nach Annahme der Chatanfrage von den Angreifenden versucht wird, einen Account unter der Handynummer neu zu registrieren.

    Diese Nachricht erschient bei den Betroffenen. – Screenshot

    Gibt man diesen Code an den falschen „Signal Support“ weiter, können die Angreifer einen neuen Account registrieren. Signal-Accounts sind zusätzlich mit einer Signal-PIN geschützt, die neben der SMS ein zweiter Sicherheitsfaktor ist. Wenn die Angreifer diese PIN nicht kennen, sehen sie weder Kontakte, noch Gruppen oder Inhalte.

    Würde man jedoch die Signal-PIN an die Angreifer weitergeben, können sie Profil und Kontakte sehen. Sie sehen zwar nicht die vergangenen Chats, können aber dann den ehemaligen Nutzer aus seinem Account ausschließen, indem sie die Signal-PIN ändern und dann die Registrierungssperre aktivieren. Damit wäre es Angreifenden möglich, den Account dauerhaft zu übernehmen – andere Nutzer:innen in Chats oder Gruppen bekommen maximal mit, dass sich die Sicherheitsnummer geändert hat.

    Mögliches Ziel: Politische Netzwerke und Quellen ausspähen

    Es lassen sich dann Chatgruppen mitlesen und die Kontakte und Netzwerke der Betroffenen ermitteln. Im Falle von Journalist:innen könnten dadurch zum Beispiel Quellen offengelegt werden, die verschlüsselt mit den Journalist:innen kommunizieren. Bei Aktivist:innen könnten politische Netzwerke und Kontakte offenbart werden. Im Zuge einer dauerhaften Account-Übernahme kann der Angreifer zudem alle ab der Übernahme auflaufenden Kommunikationsinhalte mitlesen.

    Keiner der netzpolitik.org bekannten Betroffenen ist weiter gegangen, als den Chat anzunehmen und die Verifikations-SMS geschickt zu bekommen.

    Wer hinter dem Angriff steckt, lässt sich mit den vorliegenden Informationen nicht sagen. Ein Angreifer mit Überwachungszugriff auf Mobilfunknetze könnte jedoch die per SMS verschickten Verifizierungscodes selbst auslesen und müsste sie nicht erfragen. Um vollen Zugriff auf den Account zu erlangen, müsste auch er die Signal-PIN abfragen.

    Wie kann man sich schützen?

    „Diese Angriffe nutzen keine Schwachstelle in der Signal-Anwendung selbst aus. Signal ist nach wie vor eine der sichersten und am weitesten verbreiteten verschlüsselten Messaging-Apps“, sagt Donncha Ó Cearbhaill, Leiter des Security Lab bei Amnesty International.

    Von Signal selbst heißt es gegenüber netzpolitik.org: „Signal wird Sie niemals in irgendeiner Form über einen Zwei-Wege-Chat innerhalb der App kontaktieren.“ Zudem sollten die Nutzer:innen die Registrierungssperre aktivieren. Das geht unter „Einstellungen“ –> „Konto“ und dann den Schieberegler bei „Registrierungssperre“ aktivieren. Zudem sagt Signal: „Geben Sie Ihre Signal-PIN oder Registrierungssperreniemals an Dritte weiter.“

    Wenn eine Nachricht eines bislang unbekannten Accounts mit dem beschriebenen oder einem ähnlichen Inhalt ankommt, sollte man die ankommende Nachricht „melden“ und dann „melden und blockieren“ klicken. In keinem Fall sollte man den Anweisungen folgen, weil Signal niemals Nutzer:innen auf einem solchen Weg kontaktieren würde.

    Sollte in Chats die Nachricht auftauchen, dass sich die Sicherheitsnummer eines Kontakts geändert hat, bedeutet das häufig nur, dass dieser ein neues Handy hat. Dennoch sollte man immer in solchen Situationen auf einem anderen Kanal als dem Signal-Textchat bei dem betreffenden Kontakt nachfragen, warum sich dessen Sicherheitsnummer geändert hat.

    Für die Überprüfung eignet sich in der Regel ein Telefonat oder noch besser ein Videotelefonat. Ratsam ist zudem, sich alle mit Signal verbundenen Devices anzeigen zu lassen und nicht mehr benötigte zu löschen.

    Wenn du Ziel dieses Angriffs geworden bist, Zugriff auf deinen Signal-Account auf diese Weise verloren hast oder weitergehende Informationen und Hinweise zu diesem Angriff hast, wende Dich vertrauensvoll an uns für weitere Nachforschungen und Recherchen.

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  14. "Europa ist von einer Spähsoftware-Krise betroffen", so das Citizen Lab @citizenlab.

    Details in:
    Spähsoftware im Handy – Wie Staaten uns heimlich überwachen
    18.1.2026, Audio, 28 Min.
    "Gespräche mithören, verschlüsselte Nachrichten mitlesen, auf den Standort oder das Mikrofon zugreifen – unter bestimmten Voraussetzungen dürfen deutsche und europäische Sicherheitsbehörden das. Sie benutzen dafür Spähsoftware, eine mächtige Waffe. "
    swr.de/swrkultur/wissen/spaehs
    (Textversion als pdf-download.)
    Audio verfügbar via Webseite / ARD-Audiothek. Direktlink: avdlswr-a.akamaihd.net/swr/swr

    Z.B. auch interessant für
    @CCC @linuzifer @netzpolitik_feed @kuketzblog

    U.a. werden erwähnt @arnesemsrott, @edri @GrapheneOS

    #Staatstrojaner #paragon #handy #überwachung #hacking #spähsoftware #datenschutz #spyware #predator #spionage #tkü #trojaner #durchsuchung #bundespolizei #bka #geheimdienst #bnd #citizenlab #nso #ice

  15. @redhotcyber

    Sono da 2 anni - io sola 💪🏽 - vs un mob/gang di criminali i quali hanno hacked il mio home internet & l'ho hanno transformato in un/dei 'hotspots' e 24/7 criminali girano atorno casa colleguandosi a un o dei 'rogue access points'... non ho trovato aiuto fin' ora 😩

    #H E L P

    #EFF #CitizenLab #CyberProtection

  16. #AmReading Chasing Shadows: Cyber Espionage, Subversion, and the Global Fight for Democracy.

    Written by @rondeibert, founder and director of Citizen Lab at the University of Toronto, the book recounts how Citizen Lab grew from an upstart research group to a major force in exposing cyber mercenaries (most of them the spawn of Israel's notorious Unit 8200).

    It's frankly terrifying.

    #Books #Bookstodon #NSOGroup #PegasusSpyware #Spyware #CitizenLab

    pluralistic.net/2025/02/04/cit

  17. AI-Enabled Influence Operation Against Iran

    Citizen Lab has uncovered a coordinated AI-enabled influence operation against the Iranian government, probably conducted by Israel.
    <p... schneier.com/blog/archives/202

    #Uncategorized #CitizenLab #deepfake #Israel #Iran #AI