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#aktivisten — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #aktivisten, aggregated by home.social.

  1. Benjamin Hindrichs, @Krautreporter: Was drei #Aktivisten beim Kampf gegen die #Autokratie gelernt haben

    Sie kämpfen gegen ihre Regime in der #Türkei, #Ägypten und #Russland. Und sagen: Irgendwann kommt der Moment, in dem du aufhörst, Angst zu haben. Geschenklink. krautreporter.us8.list-manage.

  2. Ich stimme klar mit NEIN gegen die Klarnamenpflicht!

    Der Irrsinn von Aussagen, dass das Hass-Kriminalität bekämpfen würde, ist ziemlich realitätsfern, wenn man sich die Problematik mal etwas genauer anschaut.

    Kriminelle umgehen Verifikationen leicht
    Professionelle Täter nutzen gefälschte Identitäten oder ausländische Accounts, um Klarnamenpflichten zu umgehen. Betroffen sind vor allem „Otto Normalverbraucher“, während Kriminelle kaum gestoppt werden. Studien zeigen, dass #Hassrede durch Klarnamenpflicht nur marginal reduziert wird, da Täter schnell Ausweichstrategien finden.
    Quellen: Studie Südkorea, Expertenmeinung, Faktencheck

    #Moderation & #KI sind effektiver
    Automatisierte Systeme und menschliche Moderation können Hassrede schneller erkennen und sanktionieren, ohne die Privatsphäre aller Nutzer zu opfern. KI-gestützte Moderation wird bereits erfolgreich eingesetzt, um Hassrede und #Desinformation zu bekämpfen, ohne auf #Klarnamen angewiesen zu sein.
    Q: KI-Moderation, Forschungsprojekt HaSPI

    #Datenlecks & Angriffe
    #Südkorea führte 2007 eine Klarnamenpflicht ein, musste sie aber 2012 nach massiven Datenschutzverstößen wieder abschaffen. Hacker stahlen die Daten von 35 Millionen Nutzern (70% der Bevölkerung), was zu Identitätsdiebstahl und Missbrauch führte. Das Verfassungsgericht erklärte die Pflicht für verfassungswidrig, da sie die Meinungsfreiheit einschränkt.
    Q: Südkorea: Datenskandal, Verfassungswidrigkeit, Details,
    YouTube Video @[email protected]

    Überwachungsrisiko & Missbrauch durch Behörden/Unternehmen
    Unternehmen wie #Palantir könnten #Klarnamendaten für #Massenüberwachung nutzen. Palantir wird bereits von deutschen Polizeibehörden eingesetzt, obwohl Datenschützer vor dem Missbrauch warnen. Die Software ermöglicht die Verknüpfung von Datenbanken und könnte für politische #Repression genutzt werden.
    Q: Palantir & Datenschutz, Einsatz in Deutschland, Kritik,
    YouTube Video Doktor Whatson

    Einschüchterung & Chilling Effect
    Eine Pflicht führt dazu, dass sich Menschen aus Angst vor Konsequenzen (z.B. berufliche Nachteile, soziale Ausgrenzung) nicht mehr frei äußern. Besonders betroffen sind marginalisierte Gruppen, #Whistleblower und politische #Aktivisten sowie eine Vielzahl an Personen die teilweise als Autisten deklariert werden können oder Journalisten, aber auch andere.
    Q: Chilling Effect, Risiken, Piratenpartei

    Kein wissenschaftlicher Beleg für weniger Hass
    Studien zeigen, dass anonyme Nutzer oft weniger aggressiv kommunizieren als solche, die mit Klarnamen auftreten. Die Annahme, dass Klarnamen den Diskurs „zivilisieren“, ist nicht belegt. In Südkorea änderte sich das Verhalten von Hassrednern kaum.
    Q: Studie Südkorea, @[email protected], Faktencheck

    Verstoß gegen Grundrechte & EU-Recht
    Die Klarnamenpflicht widerspricht dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und eventuell auch gegen EU-Datenschutzrecht (#DSGVO). Das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland betont, dass eine solche Pflicht mit höherrangigem Unionsrecht kollidiert.
    Q: Datenschutzzentrum Saarland, Piratenpartei, RSW Beck

    Bei der Civey Umfrage könnt ihr eure Stimme gegen eine Klarnamenpflicht zum Ausdruck bringen:
    civey.com/umfragen/56421/sollt

    Bei der Petition von Hood Informatik (IT-YouTube Kanal), könnt ihr gegen eine #Klarnamenpflicht unterschreiben:
    keine-klarnamen-im-netz.de/

    Begründungsvideo dazu: youtu.be/AITBsUGA5lY

  3. @taschenorakel @anpa2112 @AwetTesfaiesus

    Aussagekraft von Umfragen!?

    Das ist ja eine grundsätzliche Frage, die nach der Aussagekraft von Umfragen, erst recht von solchen wie der meinigen.

    Es geht vielleicht tatsächlich mehr um ein Stimmungsbild: denn ich bin der Ansicht, politisches Engagement hängt nicht zwingend davon ab finanziell gut situiert zu sein.

    Das erscheint mir mehr wie der Blick von oben (nach unten): was ist mit all den Arbeiter:innen der letzten 150 Jahre, die sich trotz prekärer Lebensbedingungen zu hundertausenden politisch eingebracht, gekämpft, gelitten, mal obsiegt, viel zu oft auch verloren haben!

    #aktivismus #arbeiterinnen #arbeiter #arbeiterInnenBewegung #aktivisten #politik #mut #armut #stimmung #IchBinArmutsbetroffen #armutsbetroffen #umfrage #stimmungsbild #engagement

  4. @taschenorakel @anpa2112 @AwetTesfaiesus

    Aussagekraft von Umfragen!?

    Das ist ja eine grundsätzliche Frage, die nach der Aussagekraft von Umfragen, erst recht von solchen wie der meinigen.

    Es geht vielleicht tatsächlich mehr um ein Stimmungsbild: denn ich bin der Ansicht, politisches Engagement hängt nicht zwingend davon ab finanziell gut situiert zu sein.

    Das erscheint mir mehr wie der Blick von oben (nach unten): was ist mit all den Arbeiter:innen der letzten 150 Jahre, die sich trotz prekärer Lebensbedingungen zu hundertausenden politisch eingebracht, gekämpft, gelitten, mal obsiegt, viel zu oft auch verloren haben!

    #aktivismus #arbeiterinnen #arbeiter #arbeiterInnenBewegung #aktivisten #politik #mut #armut #stimmung #IchBinArmutsbetroffen #armutsbetroffen #umfrage #stimmungsbild #engagement

  5. @taschenorakel @anpa2112 @AwetTesfaiesus

    Aussagekraft von Umfragen!?

    Das ist ja eine grundsätzliche Frage, die nach der Aussagekraft von Umfragen, erst recht von solchen wie der meinigen.

    Es geht vielleicht tatsächlich mehr um ein Stimmungsbild: denn ich bin der Ansicht, politisches Engagement hängt nicht zwingend davon ab finanziell gut situiert zu sein.

    Das erscheint mir mehr wie der Blick von oben (nach unten): was ist mit all den Arbeiter:innen der letzten 150 Jahre, die sich trotz prekärer Lebensbedingungen zu hundertausenden politisch eingebracht, gekämpft, gelitten, mal obsiegt, viel zu oft auch verloren haben!

    #aktivismus #arbeiterinnen #arbeiter #arbeiterInnenBewegung #aktivisten #politik #mut #armut #stimmung #IchBinArmutsbetroffen #armutsbetroffen #umfrage #stimmungsbild #engagement

  6. @taschenorakel @anpa2112 @AwetTesfaiesus

    Aussagekraft von Umfragen!?

    Das ist ja eine grundsätzliche Frage, die nach der Aussagekraft von Umfragen, erst recht von solchen wie der meinigen.

    Es geht vielleicht tatsächlich mehr um ein Stimmungsbild: denn ich bin der Ansicht, politisches Engagement hängt nicht zwingend davon ab finanziell gut situiert zu sein.

    Das erscheint mir mehr wie der Blick von oben (nach unten): was ist mit all den Arbeiter:innen der letzten 150 Jahre, die sich trotz prekärer Lebensbedingungen zu hundertausenden politisch eingebracht, gekämpft, gelitten, mal obsiegt, viel zu oft auch verloren haben!

    #aktivismus #arbeiterinnen #arbeiter #arbeiterInnenBewegung #aktivisten #politik #mut #armut #stimmung #IchBinArmutsbetroffen #armutsbetroffen #umfrage #stimmungsbild #engagement

  7. @taschenorakel @anpa2112 @AwetTesfaiesus

    Aussagekraft von Umfragen!?

    Das ist ja eine grundsätzliche Frage, die nach der Aussagekraft von Umfragen, erst recht von solchen wie der meinigen.

    Es geht vielleicht tatsächlich mehr um ein Stimmungsbild: denn ich bin der Ansicht, politisches Engagement hängt nicht zwingend davon ab finanziell gut situiert zu sein.

    Das erscheint mir mehr wie der Blick von oben (nach unten): was ist mit all den Arbeiter:innen der letzten 150 Jahre, die sich trotz prekärer Lebensbedingungen zu hundertausenden politisch eingebracht, gekämpft, gelitten, mal obsiegt, viel zu oft auch verloren haben!

    #aktivismus #arbeiterinnen #arbeiter #arbeiterInnenBewegung #aktivisten #politik #mut #armut #stimmung #IchBinArmutsbetroffen #armutsbetroffen #umfrage #stimmungsbild #engagement

  8. @XR_Nuernberg
    Naja. Da können sich die #Aktivisten für Klima- und Umweltschutz, #NeueGeneration, und die Gegner*innen der übermäßigen Individualmotorisierung bzw. der übermächtigen #AutoLobby ja auf was gefasst machen. 😧
    Beim nächsten #Protest oder #Camp dürfte gewiss die #Bundeswehr anrücken, also #Panzer und #Räumfahrzeuge, nicht nur Polizei mit #Schlagstock, #Tränengas, #Wasserwerfer ...

    #KlimaTerroristen #VerbrecherStaat

  9. Über den ersten jüdischen antizionistischen Kongress in Wien

    (...) Im Juni 2025 fand in Wien ein jüdischer antizionistischer Kongress mit über tausend Teilnehmern statt – eine klare Antwort auf die weltweite Empörung über Israel. Der zionistische Staat wird zwar schon lange beschuldigt, die Palästinenser brutal zu unterdrücken, aber die Ereignisse der letzten anderthalb Jahre haben selbst die schärfste Kritik übertroffen. Viele Juden haben sich von Israel distanziert, einige sind zu seinen lautstärksten Kritikern geworden.

    Dieser Kongress war der erste seiner Art in #Europa – passend, da der Zionismus nicht nur in Europa geboren wurde, sondern auch als europäisches #Kolonialprojekt für europäische Juden konzipiert war. Der #Völkermord der Nazis reduzierte die Zahl potenzieller Siedler drastisch und zwang den neuen israelischen Staat, Juden aus #Asien und #Afrika anzuwerben, wo zionistische Ideen kaum Fuß gefasst hatten. Trotz ihrer Verachtung für die arabische Kultur mussten die israelischen Führer das Land bevölkern, nachdem sie zwischen 1947 und 1949 Hunderttausende arabische Palästinenser vertrieben hatten. Die Entwurzelung der nicht-europäischen Juden erfolgte durch die Bestechung arabischer Herrscher und gewalttätige Provokationen durch zionistische Agenten. Dies ist mittlerweile gut dokumentiert, unter anderem durch Werke der irakisch-jüdischen Wissenschaftler Ella #Shohat und Avi #Shlaim, die die Notlage der arabischen Juden in Israel beleuchten.

    An dem dreitägigen antizionistischen Kongress nahmen #Historiker, P#olitikwissenschaftler und #Aktivisten teil. Der Völkermord in Gaza war ein zentrales Thema, aber es wurden auch die Geschichte des Zionismus in Palästina, die politischen und religiösen Wurzeln der jüdischen Opposition gegen den Zionismus und die kritische Unterstützung Israels durch die herrschenden Klassen weltweit diskutiert. Die Redner untersuchten nicht nur den Einfluss der Israel-Lobby auf die Politik der #USA und des Westens, sondern auch die wirtschaftliche und militärische Zusammenarbeit zwischen arabischen Herrschern und Israel.

    Bemerkenswert ist, dass #Jordanien und Saudi-Arabien sich den USA, #Großbritannien und #Frankreich angeschlossen haben, um iranische Raketen abzufangen, die auf Israel gerichtet waren. Auch die Haltung der #Türkei wurde kritisch hinterfragt: Während ihre Politiker Israel vehement verurteilen, handelt das Land weiterhin mit dem zionistischen Staat und erleichtert insbesondere den Transit von aserbaidschanischem Öl durch sein Territorium. Mehrere Redner analysierten die Straffreiheit Israels in einem breiteren globalen Kontext.

    Der #Völkermord in #Gaza und die eskalierende Gewalt gegen #Palästinenser im #Westjordanland werden größtenteils mit westlichen Waffen durchgeführt, während Israels Wirtschaft durch großzügige #Finanzhilfen aus #Nordamerika und Teilen Europas gestützt wird. Viele westliche Politiker bewundern Israels Selbstverständnis als #Ethnostaat, in dem #Diskriminierung legal ist – sogar gesetzlich verankert. Sie setzen auch israelische #Überwachungstechnologie ein, um „unerwünschte Personen” in ihren eigenen Ländern aufzuspüren und abzuschieben. (...)

    Weiter bei trueten.de

    #Zionismus #Kongress #Wien #Österreich #Antizionismus #Israel #Gaza #Palästina

    @israel @gaza @palestine

  10. Datenbank der israelischen Armee zeigt: Mindestens 83 % der Getöteten in Gaza waren Zivilisten

    Geheime Infos vom Mai zeigen, dass Israel dachte, es hätte bei seinen Angriffen auf #Gaza etwa 8.900 Militante getötet, was auf einen Anteil an zivilen Opfern hindeutet, der in der modernen Kriegsführung kaum zu finden ist, so eine gemeinsame Untersuchung.

    Daten aus einer internen Datenbank des israelischen #Geheimdienstes zeigen, dass mindestens 83 % der #Palästinenser, die bei Israels Angriff auf #Gaza getötet wurden, #Zivilisten waren. Das haben eine Untersuchung des +972 Magazine, Local Call und The Guardian ergeben.

    Die Zahlen aus der geheimen Datenbank, in der die Todesfälle von Militanten der #Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihad (#PIJ) erfasst sind, stehen in krassem Widerspruch zu den öffentlichen Erklärungen der israelischen #Armee und #Regierungsvertreter während des gesamten Krieges, die im Allgemeinen ein Verhältnis von 1:1 oder 2:1 zwischen zivilen Opfern und militanten Opfern angegeben haben. Stattdessen stützen die geheimen Daten die Ergebnisse mehrerer Studiendie darauf hindeuten, dass Israels #Bombardierung des #Gazastreifens Zivilisten in einem Ausmaß getötet hat, das in der modernen #Kriegsführung kaum Parallelen findet.

    Die israelische Armee hat die Existenz der Datenbank bestätigt, die vom #Militärgeheimdienst (bekannt unter dem hebräischen Akronym „Aman“) verwaltet wird. Mehrere mit der Datenbank vertraute Geheimdienstquellen sagten, die Armee betrachte sie als einzige verlässliche Quelle für die Zahl der militanten Opfer. Mit den Worten eines von ihnen: „Es gibt keine andere Quelle, die man überprüfen kann.“

    Die Datenbank enthält eine Liste mit 47.653 Namen von Palästinensern in Gaza, die #Aman als aktive Mitglieder der militärischen Flügel der Hamas und der PIJ betrachtet. Den Quellen zufolge basiert die Liste auf internen Dokumenten der Gruppen, die der Armee zugespielt wurden (die von +972, Local Call und The Guardian nicht überprüft werden konnten).

    In der #Datenbank sind 34.973 Namen als Aktivisten der Hamas und 12.702 als #Aktivisten der Islamischen #Dschihad aufgeführt (eine kleine Anzahl ist als bei beiden Gruppen aktiv aufgeführt, wird aber nur einmal in der Gesamtzahl gezählt).

    Nach den Daten, die im Mai dieses Jahres erhoben wurden, glaubte die israelische Armee, seit dem 7. Oktober etwa 8.900 Aktivisten getötet zu haben – 7.330 davon galten als sicher tot und 1.570 als „wahrscheinlich tot“. Die meisten von ihnen waren einfache Mitglieder, und die Armee vermutete, dass sie 100 bis 300 hochrangige Hamas-Mitglieder von insgesamt 750 in der Datenbank aufgeführten Personen getötet hatte.

    Eine mit der Datenbank vertraute Quelle erklärte, dass jedem Namen auf der Liste, von dem die Armee sicher ist, dass er getötet wurde, eine bestimmte Information beigefügt ist, die diese Einstufung rechtfertigt. +972, Local Call und The Guardian haben die Zahlen aus der Datenbank bekommen, ohne Namen oder zusätzliche Geheimdienstberichte.

    Die täglichen Gesamtzahlen der #Todesopfer, die vom #Gesundheitsministerium in Gaza veröffentlicht werden (und die Local Call letztes Jahr enthüllte, dass sie sogar vom israelischen #Militär als zuverlässig angesehen werden), unterscheiden nicht zwischen Zivilisten und Militanten. Wenn man aber die Zahlen der militanten Opfer aus der internen Datenbank der israelischen Armee vom Mai mit den Gesamtopferzahlen des Gesundheitsministeriums vergleicht, kann man ungefähr berechnen, wie hoch der Anteil der zivilen Opfer in den ersten drei Monaten des Krieges war, als die Zahl der Todesopfer bei 53.000 lag.

    Wenn man davon ausgeht, dass alle sicheren und wahrscheinlichen #Todesfälle von Militanten in der Zahl der Todesopfer berücksichtigt wurden, bedeutet das, dass über 83 Prozent der Toten in Gaza Zivilisten waren. Wenn man die wahrscheinlichen Todesfälle nicht mitzählt und nur die sicheren Todesfälle berücksichtigt, steigt der Anteil der zivilen Todesopfer auf über 86 Prozent.

    Die Geheimdienstquellen erklärten, dass die Gesamtzahl der getöteten Hamas- und PIJ-Kämpfer wahrscheinlich höher ist als die in der internen Datenbank erfasste Zahl, da diese weder Kämpfer umfasst, die getötet wurden, aber nicht namentlich identifiziert werden konnten, noch Gazaner, die an den Kämpfen teilgenommen haben, aber nicht offiziell Mitglieder der Hamas oder der PIJ waren, noch politische Persönlichkeiten der Hamas wie Bürgermeister und Minister, die Israel ebenfalls als legitime Ziele betrachtet (unter Verstoß gegen das #Völkerrecht).

    Das heißt aber nicht unbedingt, dass der Anteil der zivilen Opfer niedriger ist als oben berechnet; er könnte sogar noch höher sein. Jüngste Studien deuten darauf hin, dass die Zahl der Todesopfer des Gesundheitsministeriums – die derzeit bei etwa 62.000 liegt – wahrscheinlich ebenfalls deutlich unter der Gesamtzahl der Opfer der israelischen Angriffe liegt, möglicherweise um mehrere Zehntausend.

    Manipulation der Zahlen

    Seit Beginn des Krieges haben israelische Beamte versucht, Vorwürfe der mutwilligen Tötung in Gaza zurückzuweisen, während die Zahl der palästinensischen Todesopfer rapide anstieg. Im Dezember 2023, als die Zahl der Todesopfer bereits bei 16.000 lag, sagte der internationale Sprecher der israelischen Armee, Jonathan #Conricus, gegenüber CNN, dass Israel für jeden getöteten Militanten zwei Zivilisten getötet habe – ein Verhältnis, das er als „enorm positiv” bezeichnete. Im Mai 2024, als die Zahl der Todesopfer bei 35.000 lag, behauptete Premierminister Benjamin #Netanjahu, dass das Verhältnis tatsächlich näher bei 1:1 liege, eine Behauptung, die er im September desselben Jahres wiederholte.

    Die genaue Zahl der Militanten, die Israel seit dem 7. Oktober getötet haben will, schwankt scheinbar ohne jede Logik. Im November 2023 deutete ein hochrangiger Sicherheitsbeamter gegenüber der israelischen Nachrichtenseite #Ynet an, dass Israel bereits über 10.000 Militante getötet habe. In einer offiziellen militärischen Einschätzung, die der Regierung im folgenden Monat vorgelegt wurde, sank diese Zahl auf 7.860.

    (...)

    Weiterlesen in meiner Übersetzung des Beitrages "Israeli army database suggests at least 83% of Gaza dead were civilians" von Yuval Abraham in +972 Magazine, 21. August 2025

    @israel @palestine @gaza #CapitalismIsADeathCult #StopTheWar

  11. (amerika21) Mexiko: Zwei LGBT-Aktivisten nach Pride-Marsch erschossen

    In Mexiko sind die bekannten LGBT-Aktivisten Jesús Laiza González und Isaí López Rodríguez ermordet worden. Als sie am 29. Juni nach der Teilnahme am Pride-Marsch in Mexiko-Stadt nach Tizayuca im Bundesstaat Hidalgo zurückkehrten, feuerten Unbekannte gezielt mehrere Schüsse auf sie ab.

    Direktlink

    #aktivisten #amerika21 #erschossen #marsch #mexiko #pride

  12. Wenn der #Chefsyndikus der #SCHUFA auf der #Datenschutzkonferenz im aktuellen #BDSG Update-Entwurfs einen Paragraphen ganz besonders hervorhebt und lobt, sollten #Aktivisten im Bereich #Datenschutz & #Scoring dort mal ganz besonders hinschauen.

  13. Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Die vier zur Ausweisung vorgesehenen Personen wurden nicht wegen eines Verbrechens verurteilt, sollen aber an Protesten gegen den israelischen Angriff auf Gaza teilgenommen haben.

    Von Hanno Hauenstein 1. April 2025

    Die Berliner #Ausländerbehörde will vier junge ausländische Einwohner abschieben, denen vorgeworfen wird, an Protesten gegen den #Krieg Israels gegen #Gaza teilgenommen zu haben. Dieser beispiellose Schritt gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der #Bürgerrechte in #Deutschland.

    Die nach deutschem #Migrationsrecht erlassenen #Abschiebungsanordnungen wurden unter politischem Druck und trotz interner Einwände des Leiters der Ausländerbehörde des Landes Berlin erlassen. Der interne Streit entstand, weil drei der von der Abschiebung betroffenen Personen Bürger von EU-Mitgliedstaaten sind, die normalerweise #Freizügigkeit zwischen EU-Ländern genießen.

    Die Anordnungen – ausgestellt vom Land #Berlin, dessen #Senatsverwaltung die #Einwanderungsbehörde beaufsichtigt – sollen in weniger als einem Monat in Kraft treten. Keiner der vier wurde wegen eines Verbrechens verurteilt. Die Fälle werden mit dem Einsatz von Abschiebungsanordnungen zur Unterdrückung sozialer Bewegungen in den Vereinigten Staaten verglichen.

    „Was wir hier sehen, ist direkt aus dem Handbuch der extremen Rechten entnommen“, sagte Alexander Gorski, ein Anwalt, der zwei der Demonstranten vertritt. „Man sieht es in den USA und auch in Deutschland: Politische Meinungsverschiedenheiten werden zum Schweigen gebracht, indem man den Migrationsstatus der Demonstranten ins Visier nimmt.“

    „Aus rechtlicher Sicht waren wir über die Argumentation beunruhigt, die uns an den Fall von Mahmoud Khalil erinnerte“, fuhr Gorski fort und bezog sich dabei auf den palästinensischen Absolventen der #Columbia University und ständigen Einwohner der #USA, der aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Aktivitäten auf dem Campus aus seinem Wohnhaus geholt wurde.

    Die vier Personen, die abgeschoben werden sollen – Cooper #Longbottom, Kasia #Wlaszczyk, Shane #O'Brien und Roberta #Murray – sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten, #Polens bzw. in den beiden letztgenannten Fällen #Irlands. Nach deutschem #Migrationsrecht benötigen die Behörden keine strafrechtliche Verurteilung, um eine #Abschiebungsanordnung zu erlassen, erklärte Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses für Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltverein. Die angeführten Gründe müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Abschiebung stehen, d. h. es spielen auch Faktoren eine Rolle, wie z. B. ob jemand von seiner Familie getrennt wird oder sein Geschäft verliert.

    „Die entscheidende Frage ist: Wie schwerwiegend ist die Bedrohung und wie verhältnismäßig ist die Reaktion?„, so Oberhäuser, der nicht in den Fall involviert ist. ‚Wenn jemand nur wegen seiner politischen Überzeugungen ausgewiesen wird, ist das eine massive Überreaktion.“

    "Vage und unbegründete Anschuldigungen"

    Gegen jeden der vier #Demonstranten werden von den Behörden separate Vorwürfe erhoben, die alle aus #Polizeiakten stammen und mit pro-palästinensischen Aktionen in Berlin in Verbindung stehen. Einige, aber nicht alle der Vorwürfe würden in Deutschland einer Strafanzeige entsprechen; fast keiner von ihnen wurde vor ein Strafgericht gebracht. Zu den fraglichen Protesten gehören ein Massen-Sit-in am Berliner #Hauptbahnhof, eine #Straßenblockade und die #Besetzung eines Gebäudes an der Freien Universität Berlin Ende 2024.

    Das einzige Ereignis, das die vier Fälle miteinander verband, war der Vorwurf, die Protestierenden hätten an der Besetzung der Universität teilgenommen, was Sachbeschädigung und angebliche Behinderung einer Verhaftung beinhaltete – eine sogenannte De-Arrest, die darauf abzielte, die Inhaftierung eines Mitprotestierenden zu verhindern. Keiner der Demonstranten wird wegen bestimmter Vandalismusakte oder der De-Arrest an der Universität angeklagt. Stattdessen wird in der Abschiebungsanordnung der Verdacht geäußert, dass sie an einer koordinierten Gruppenaktion teilgenommen haben. (Die Freie Universität teilte The Intercept mit, dass sie keine Kenntnis von den Abschiebungsanordnungen hatte.)

    Einige der Vorwürfe sind geringfügig. Zwei werden beispielsweise beschuldigt, einen Polizeibeamten als „Faschist“ bezeichnet zu haben – eine #Beleidigung eines Beamten, die eine Straftat darstellt. Drei werden beschuldigt, mit Gruppen demonstriert zu haben, die Slogans wie „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“ – was in Deutschland im vergangenen Jahr verboten wurde – und „freies Palästina“ skandierten. Die Behörden behaupten auch, dass alle vier antisemitische oder antiisraelische Parolen gerufen haben, ohne dass diese jedoch näher spezifiziert werden.

    Zwei von ihnen werden beschuldigt, einem Beamten oder einem anderen Demonstranten in den Arm gegriffen zu haben, um Verhaftungen bei der #Sitzblockade am Bahnhof zu verhindern. O'Brien, einer der irischen Staatsbürger, ist der einzige der vier, dessen Ausweisungsanordnung eine Anklage enthielt – die Anschuldigung, er habe einen Polizeibeamten als „#Faschisten“ bezeichnet –, die vor ein Strafgericht in Berlin gebracht wurde, wo er freigesprochen wurde. Allen vier wird ohne Beweise vorgeworfen, die Hamas zu unterstützen, eine Gruppe, die Deutschland als terroristische Organisation eingestuft hat.

    In drei der vier Ausweisungsbescheide wird ausdrücklich auf angebliche Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und die Unterstützung der #Hamas verwiesen, um zu argumentieren, dass die Demonstranten in Ausweisungsverfahren keinen Anspruch auf ihre verfassungsmäßigen Rechte auf freie #Meinungsäußerung und #Versammlungsfreiheit haben. „Was wir hier sehen, sind die härtesten verfügbaren Maßnahmen, die auf äußerst vagen und teilweise völlig unbegründeten Anschuldigungen basieren“, sagte Gorski, der Anwalt von zwei der Demonstranten.

    In einem beispiellosen Schritt, so Gorski, wird in drei der vier Ausweisungsbescheide das nationale Versprechen Deutschlands zur Verteidigung Israels – die #Staatsräson des Landes, auf Deutsch ‚Grund der Staatsräson‘als Rechtfertigung angeführt. Oberhäuser vom Einwanderungsausschuss der Anwaltskammer sagte, Staatsräson sei eher ein Prinzip als eine sinnvolle Rechtskategorie. Und ein parlamentarisches Gremium argumentierte kürzlich, dass die Bestimmung keine rechtsverbindlichen Auswirkungen habe. Diese Unterscheidung, so Oberhäuser, mache die Verwendung von Staatsräson in Abschiebeverfahren rechtlich zweifelhaft: „Das ist verfassungsrechtlich unzulässig.“

    Interne Einwände

    Interne E-Mails, die The Intercept vorliegen, zeigen, dass hinter den Kulissen politischer Druck ausgeübt wurde, die Abschiebungsanordnungen trotz der Einwände von Berliner Einwanderungsbeamten zu erlassen. Der Streit wurde zwischen Bürokraten aus den Senatsverwaltungen des Landes Berlin ausgetragen, dem Exekutivorgan des Landes unter der Leitung des Bürgermeisters Kai #Wegner, der wiederum vom Parlament der Stadt gewählt wird.

    Nachdem die Innenbehörde des Berliner Senats einen unterschriebenen Abschiebebescheid angefordert hatte, erhob Silke Buhlmann, Leiterin der Abteilung für #Kriminalprävention und Rückführung bei der Ausländerbehörde, Einwände. In einer E-Mail teilte Buhlmann mit, dass ihre Bedenken vom obersten Beamten der Ausländerbehörde, Engelhard #Mazanke, geteilt würden. #Buhlmann warnte ausdrücklich davor, dass die Rechtsgrundlage für den Entzug der Freizügigkeit der drei EU-Bürger unzureichend sei – und dass ihre #Abschiebung rechtswidrig wäre.

    „In Abstimmung mit Herrn Mazanke teile ich Ihnen mit, dass ich Ihrer Anordnung vom 20. Dezember 2024 – Anhörungen für die unter a) bis c) aufgeführten Personen durchzuführen und anschließend den Verlust der Freizügigkeit festzustellen – aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen kann“, schrieb Buhlmann und bezeichnete die drei Bürger aus EU-Staaten als Fälle A bis C. Buhlmann schrieb, dass die Polizeiberichte zwar „auf eine potenzielle Bedrohung der öffentlichen Ordnung durch die betroffenen Personen hindeuten, es aber keine rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen gibt, die eine hinreichend schwere und tatsächliche Bedrohung belegen würden“.

    Der interne Einspruch, der als Remonstration bezeichnet wird, wurde von Christian #Oestmann, einem Beamten der Berliner Senatsverwaltung, schnell abgewiesen. Er wies die Bedenken zurück und ordnete an, die Ausweisungsanordnungen trotzdem zu vollstrecken. „Für diese Personen kann eine fortgesetzte Bewegungsfreiheit aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht gerechtfertigt werden, unabhängig von etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen“, schrieb er. „Ich bitte daher darum, die Anhörungen sofort wie angeordnet durchzuführen.“

    In einer Stellungnahme gegenüber The Intercept erklärte ein Sprecher der Senatsverwaltung, dass das #Innenministerium die Aufsicht über die Einwanderungsbehörde habe. „Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport übt die technische und administrative Aufsicht über die staatliche Einwanderungsbehörde aus“, sagte der Sprecher. „Im Rahmen dieser Aufgabe ist sie befugt, Weisungen zu erteilen.“ Der Senat lehnte es unter Berufung auf den Datenschutz ab, sich zu den Einzelheiten der Fälle zu äußern. Die Einwanderungsbehörde reagierte nicht auf die Bitte von The Intercept um eine Stellungnahme.

    Letztendlich beugte sich Mazanke, der oberste Beamte der Einwanderungsbehörde, der Anordnung und unterzeichnete den Beschluss.

    "Sie werden als Versuchskaninchen benutzt"

    In Interviews mit The Intercept lehnten es die vier Demonstranten, die von den Abschiebungsanordnungen betroffen waren, ab, über die gegen sie erhobenen konkreten Vorwürfe zu sprechen. Allen vier wurde inzwischen auferlegt, Deutschland bis zum 21. April 2025 zu verlassen, andernfalls droht ihnen die Zwangsabschiebung.

    Die schwerwiegendsten Konsequenzen hätte Longbottom, ein 27-jähriger amerikanischer Student aus #Seattle, #Washington, zu tragen, dem nach dem Verlassen Deutschlands für zwei Jahre die Einreise in eines der 29 Länder des Schengen-Raums untersagt wäre. Longbottom, der jeglichen #Antisemitismus bestritt, sagte gegenüber The Intercept, dass ihm nur noch sechs Monate blieben, um seinen Master-Abschluss in Menschenrechtsarbeit an der Berliner Alice-Salomon-Universität zu machen.

    „Werde ich meinen Master hier abschließen können? Wo werde ich leben?“, fragte Longbottom. “All diese Fragen sind sehr unklar.“ Longbottom, der transsexuell ist, lebt mit seinem Partner, einem italienischen Staatsbürger, in Berlin. Die Aussicht, getrennt zu werden, lastet schwer auf ihnen. „Ich habe nichts, womit ich neu anfangen könnte“, sagte er. „Als Transperson ist der Gedanke, jetzt in die USA zurückzukehren, wirklich beängstigend.“

    Kasia Wlaszczyk, 35, Kulturarbeiterin und polnische Staatsbürgerin, sagte, sie hätte nie gedacht, dass dies passieren könnte. Er betonte, dass Vorwürfe des Antisemitismus in Deutschland in erster Linie eine rassistische Taktik gegen #Palästinenser, #Araber und #Muslime seien und die Abschiebungsanordnungen eine Zunahme der Verwendung dieser Vorwürfe gegen alle, die sich mit ihnen solidarisieren, widerspiegelten. „Deutschland setzt diese Anschuldigungen als Waffe ein“, sagte er.

    Wlaszczyk, der ebenfalls trans ist, lebt seit seinem zehnten Lebensjahr nicht mehr in Polen. „Wenn das durchkommt, würde es mich aus der Gemeinschaft reißen, die ich mir hier aufgebaut habe“, sagte er.

    Das Gefühl eines drohenden Verlusts der Gemeinschaft war unter den Demonstranten weit verbreitet. „Meine Illusion von Berlin wurde durch die mangelnde Reaktion auf den #Völkermord zunichte gemacht“, sagte Shane O'#Brien, 29, ein irischer Staatsbürger. Die gewaltsame Unterdrückung arabischer Gemeinden in Berlin habe ihn erschüttert.

    Nach drei Jahren in Berlin fühlt sich die drohende Abschiebung für Roberta Murray, 31, die ebenfalls Irin ist, wie ein Bruch an. „Mein Leben ist hier“, sagte sie. „Ich mache keine Pläne für Irland. Ich glaube, dass wir gewinnen werden – und dass wir bleiben werden. Ich glaube nicht, dass dies vor Gericht Bestand haben wird.“

    Gorski und andere Anwälte reichten nun einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung sowie eine formelle #Berufung ein, in der sie die #Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnungen anfechten. Er wies darauf hin, dass er bereits an ähnlichen Fällen gearbeitet habe, in denen das Migrationsrecht dazu benutzt wurde, pro-palästinensische Aktivisten wegen ihrer Reden ins Visier zu nehmen. Was die aktuellen vier Fälle jedoch auszeichne, sei die Offenheit, mit der die sogenannte Staatsräson Deutschlands zur Rechtfertigung von Ausweisungen herangezogen werde.

    „Diese Menschen haben keine Vorstrafen“, sagte Gorski. Dennoch scheint die Berliner Regierung ein #Narrativ der ‚unmittelbaren Gefahr‘ zu konstruieren, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu umgehen.

    Gorski warnte, dass die Fälle ein Testlauf für eine umfassendere Unterdrückung von #Einwanderern und #Aktivisten in Deutschland seien und nicht nur um vier Demonstranten gehe. „Sie werden als Versuchskaninchen benutzt.“

    Dieser Artikel wurde erneut veröffentlicht mit Genehmigung von The Intercept, einer preisgekrönten gemeinnützigen Nachrichtenorganisation, die sich dafür einsetzt, die Mächtigen durch furchtlosen, kontroversen Journalismus zur Rechenschaft zu ziehen. Melde dich hier für den Newsletter von The Intercept an.

    Hanno Hauenstein ist ein in Berlin ansässiger unabhängiger Journalist und Autor. Seine Arbeiten sind in Publikationen wie The Guardian, The Intercept und der Berliner Zeitung erschienen.

    Quelle: +972 Magazine: Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Übersetzung: Thomas Trueten [Nicht authorisiert]

    Siehe auch: Staatsräson schiebt ab, via @jungewelt

    #Israel #Palästina #Germany @palestine @israel

  14. Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Die vier zur Ausweisung vorgesehenen Personen wurden nicht wegen eines Verbrechens verurteilt, sollen aber an Protesten gegen den israelischen Angriff auf Gaza teilgenommen haben.

    Von Hanno Hauenstein 1. April 2025

    Die Berliner #Ausländerbehörde will vier junge ausländische Einwohner abschieben, denen vorgeworfen wird, an Protesten gegen den #Krieg Israels gegen #Gaza teilgenommen zu haben. Dieser beispiellose Schritt gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der #Bürgerrechte in #Deutschland.

    Die nach deutschem #Migrationsrecht erlassenen #Abschiebungsanordnungen wurden unter politischem Druck und trotz interner Einwände des Leiters der Ausländerbehörde des Landes Berlin erlassen. Der interne Streit entstand, weil drei der von der Abschiebung betroffenen Personen Bürger von EU-Mitgliedstaaten sind, die normalerweise #Freizügigkeit zwischen EU-Ländern genießen.

    Die Anordnungen – ausgestellt vom Land #Berlin, dessen #Senatsverwaltung die #Einwanderungsbehörde beaufsichtigt – sollen in weniger als einem Monat in Kraft treten. Keiner der vier wurde wegen eines Verbrechens verurteilt. Die Fälle werden mit dem Einsatz von Abschiebungsanordnungen zur Unterdrückung sozialer Bewegungen in den Vereinigten Staaten verglichen.

    „Was wir hier sehen, ist direkt aus dem Handbuch der extremen Rechten entnommen“, sagte Alexander Gorski, ein Anwalt, der zwei der Demonstranten vertritt. „Man sieht es in den USA und auch in Deutschland: Politische Meinungsverschiedenheiten werden zum Schweigen gebracht, indem man den Migrationsstatus der Demonstranten ins Visier nimmt.“

    „Aus rechtlicher Sicht waren wir über die Argumentation beunruhigt, die uns an den Fall von Mahmoud Khalil erinnerte“, fuhr Gorski fort und bezog sich dabei auf den palästinensischen Absolventen der #Columbia University und ständigen Einwohner der #USA, der aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Aktivitäten auf dem Campus aus seinem Wohnhaus geholt wurde.

    Die vier Personen, die abgeschoben werden sollen – Cooper #Longbottom, Kasia #Wlaszczyk, Shane #O'Brien und Roberta #Murray – sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten, #Polens bzw. in den beiden letztgenannten Fällen #Irlands. Nach deutschem #Migrationsrecht benötigen die Behörden keine strafrechtliche Verurteilung, um eine #Abschiebungsanordnung zu erlassen, erklärte Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses für Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltverein. Die angeführten Gründe müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Abschiebung stehen, d. h. es spielen auch Faktoren eine Rolle, wie z. B. ob jemand von seiner Familie getrennt wird oder sein Geschäft verliert.

    „Die entscheidende Frage ist: Wie schwerwiegend ist die Bedrohung und wie verhältnismäßig ist die Reaktion?„, so Oberhäuser, der nicht in den Fall involviert ist. ‚Wenn jemand nur wegen seiner politischen Überzeugungen ausgewiesen wird, ist das eine massive Überreaktion.“

    "Vage und unbegründete Anschuldigungen"

    Gegen jeden der vier #Demonstranten werden von den Behörden separate Vorwürfe erhoben, die alle aus #Polizeiakten stammen und mit pro-palästinensischen Aktionen in Berlin in Verbindung stehen. Einige, aber nicht alle der Vorwürfe würden in Deutschland einer Strafanzeige entsprechen; fast keiner von ihnen wurde vor ein Strafgericht gebracht. Zu den fraglichen Protesten gehören ein Massen-Sit-in am Berliner #Hauptbahnhof, eine #Straßenblockade und die #Besetzung eines Gebäudes an der Freien Universität Berlin Ende 2024.

    Das einzige Ereignis, das die vier Fälle miteinander verband, war der Vorwurf, die Protestierenden hätten an der Besetzung der Universität teilgenommen, was Sachbeschädigung und angebliche Behinderung einer Verhaftung beinhaltete – eine sogenannte De-Arrest, die darauf abzielte, die Inhaftierung eines Mitprotestierenden zu verhindern. Keiner der Demonstranten wird wegen bestimmter Vandalismusakte oder der De-Arrest an der Universität angeklagt. Stattdessen wird in der Abschiebungsanordnung der Verdacht geäußert, dass sie an einer koordinierten Gruppenaktion teilgenommen haben. (Die Freie Universität teilte The Intercept mit, dass sie keine Kenntnis von den Abschiebungsanordnungen hatte.)

    Einige der Vorwürfe sind geringfügig. Zwei werden beispielsweise beschuldigt, einen Polizeibeamten als „Faschist“ bezeichnet zu haben – eine #Beleidigung eines Beamten, die eine Straftat darstellt. Drei werden beschuldigt, mit Gruppen demonstriert zu haben, die Slogans wie „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“ – was in Deutschland im vergangenen Jahr verboten wurde – und „freies Palästina“ skandierten. Die Behörden behaupten auch, dass alle vier antisemitische oder antiisraelische Parolen gerufen haben, ohne dass diese jedoch näher spezifiziert werden.

    Zwei von ihnen werden beschuldigt, einem Beamten oder einem anderen Demonstranten in den Arm gegriffen zu haben, um Verhaftungen bei der #Sitzblockade am Bahnhof zu verhindern. O'Brien, einer der irischen Staatsbürger, ist der einzige der vier, dessen Ausweisungsanordnung eine Anklage enthielt – die Anschuldigung, er habe einen Polizeibeamten als „#Faschisten“ bezeichnet –, die vor ein Strafgericht in Berlin gebracht wurde, wo er freigesprochen wurde. Allen vier wird ohne Beweise vorgeworfen, die Hamas zu unterstützen, eine Gruppe, die Deutschland als terroristische Organisation eingestuft hat.

    In drei der vier Ausweisungsbescheide wird ausdrücklich auf angebliche Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und die Unterstützung der #Hamas verwiesen, um zu argumentieren, dass die Demonstranten in Ausweisungsverfahren keinen Anspruch auf ihre verfassungsmäßigen Rechte auf freie #Meinungsäußerung und #Versammlungsfreiheit haben. „Was wir hier sehen, sind die härtesten verfügbaren Maßnahmen, die auf äußerst vagen und teilweise völlig unbegründeten Anschuldigungen basieren“, sagte Gorski, der Anwalt von zwei der Demonstranten.

    In einem beispiellosen Schritt, so Gorski, wird in drei der vier Ausweisungsbescheide das nationale Versprechen Deutschlands zur Verteidigung Israels – die #Staatsräson des Landes, auf Deutsch ‚Grund der Staatsräson‘als Rechtfertigung angeführt. Oberhäuser vom Einwanderungsausschuss der Anwaltskammer sagte, Staatsräson sei eher ein Prinzip als eine sinnvolle Rechtskategorie. Und ein parlamentarisches Gremium argumentierte kürzlich, dass die Bestimmung keine rechtsverbindlichen Auswirkungen habe. Diese Unterscheidung, so Oberhäuser, mache die Verwendung von Staatsräson in Abschiebeverfahren rechtlich zweifelhaft: „Das ist verfassungsrechtlich unzulässig.“

    Interne Einwände

    Interne E-Mails, die The Intercept vorliegen, zeigen, dass hinter den Kulissen politischer Druck ausgeübt wurde, die Abschiebungsanordnungen trotz der Einwände von Berliner Einwanderungsbeamten zu erlassen. Der Streit wurde zwischen Bürokraten aus den Senatsverwaltungen des Landes Berlin ausgetragen, dem Exekutivorgan des Landes unter der Leitung des Bürgermeisters Kai #Wegner, der wiederum vom Parlament der Stadt gewählt wird.

    Nachdem die Innenbehörde des Berliner Senats einen unterschriebenen Abschiebebescheid angefordert hatte, erhob Silke Buhlmann, Leiterin der Abteilung für #Kriminalprävention und Rückführung bei der Ausländerbehörde, Einwände. In einer E-Mail teilte Buhlmann mit, dass ihre Bedenken vom obersten Beamten der Ausländerbehörde, Engelhard #Mazanke, geteilt würden. #Buhlmann warnte ausdrücklich davor, dass die Rechtsgrundlage für den Entzug der Freizügigkeit der drei EU-Bürger unzureichend sei – und dass ihre #Abschiebung rechtswidrig wäre.

    „In Abstimmung mit Herrn Mazanke teile ich Ihnen mit, dass ich Ihrer Anordnung vom 20. Dezember 2024 – Anhörungen für die unter a) bis c) aufgeführten Personen durchzuführen und anschließend den Verlust der Freizügigkeit festzustellen – aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen kann“, schrieb Buhlmann und bezeichnete die drei Bürger aus EU-Staaten als Fälle A bis C. Buhlmann schrieb, dass die Polizeiberichte zwar „auf eine potenzielle Bedrohung der öffentlichen Ordnung durch die betroffenen Personen hindeuten, es aber keine rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen gibt, die eine hinreichend schwere und tatsächliche Bedrohung belegen würden“.

    Der interne Einspruch, der als Remonstration bezeichnet wird, wurde von Christian #Oestmann, einem Beamten der Berliner Senatsverwaltung, schnell abgewiesen. Er wies die Bedenken zurück und ordnete an, die Ausweisungsanordnungen trotzdem zu vollstrecken. „Für diese Personen kann eine fortgesetzte Bewegungsfreiheit aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht gerechtfertigt werden, unabhängig von etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen“, schrieb er. „Ich bitte daher darum, die Anhörungen sofort wie angeordnet durchzuführen.“

    In einer Stellungnahme gegenüber The Intercept erklärte ein Sprecher der Senatsverwaltung, dass das #Innenministerium die Aufsicht über die Einwanderungsbehörde habe. „Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport übt die technische und administrative Aufsicht über die staatliche Einwanderungsbehörde aus“, sagte der Sprecher. „Im Rahmen dieser Aufgabe ist sie befugt, Weisungen zu erteilen.“ Der Senat lehnte es unter Berufung auf den Datenschutz ab, sich zu den Einzelheiten der Fälle zu äußern. Die Einwanderungsbehörde reagierte nicht auf die Bitte von The Intercept um eine Stellungnahme.

    Letztendlich beugte sich Mazanke, der oberste Beamte der Einwanderungsbehörde, der Anordnung und unterzeichnete den Beschluss.

    "Sie werden als Versuchskaninchen benutzt"

    In Interviews mit The Intercept lehnten es die vier Demonstranten, die von den Abschiebungsanordnungen betroffen waren, ab, über die gegen sie erhobenen konkreten Vorwürfe zu sprechen. Allen vier wurde inzwischen auferlegt, Deutschland bis zum 21. April 2025 zu verlassen, andernfalls droht ihnen die Zwangsabschiebung.

    Die schwerwiegendsten Konsequenzen hätte Longbottom, ein 27-jähriger amerikanischer Student aus #Seattle, #Washington, zu tragen, dem nach dem Verlassen Deutschlands für zwei Jahre die Einreise in eines der 29 Länder des Schengen-Raums untersagt wäre. Longbottom, der jeglichen #Antisemitismus bestritt, sagte gegenüber The Intercept, dass ihm nur noch sechs Monate blieben, um seinen Master-Abschluss in Menschenrechtsarbeit an der Berliner Alice-Salomon-Universität zu machen.

    „Werde ich meinen Master hier abschließen können? Wo werde ich leben?“, fragte Longbottom. “All diese Fragen sind sehr unklar.“ Longbottom, der transsexuell ist, lebt mit seinem Partner, einem italienischen Staatsbürger, in Berlin. Die Aussicht, getrennt zu werden, lastet schwer auf ihnen. „Ich habe nichts, womit ich neu anfangen könnte“, sagte er. „Als Transperson ist der Gedanke, jetzt in die USA zurückzukehren, wirklich beängstigend.“

    Kasia Wlaszczyk, 35, Kulturarbeiterin und polnische Staatsbürgerin, sagte, sie hätte nie gedacht, dass dies passieren könnte. Er betonte, dass Vorwürfe des Antisemitismus in Deutschland in erster Linie eine rassistische Taktik gegen #Palästinenser, #Araber und #Muslime seien und die Abschiebungsanordnungen eine Zunahme der Verwendung dieser Vorwürfe gegen alle, die sich mit ihnen solidarisieren, widerspiegelten. „Deutschland setzt diese Anschuldigungen als Waffe ein“, sagte er.

    Wlaszczyk, der ebenfalls trans ist, lebt seit seinem zehnten Lebensjahr nicht mehr in Polen. „Wenn das durchkommt, würde es mich aus der Gemeinschaft reißen, die ich mir hier aufgebaut habe“, sagte er.

    Das Gefühl eines drohenden Verlusts der Gemeinschaft war unter den Demonstranten weit verbreitet. „Meine Illusion von Berlin wurde durch die mangelnde Reaktion auf den #Völkermord zunichte gemacht“, sagte Shane O'#Brien, 29, ein irischer Staatsbürger. Die gewaltsame Unterdrückung arabischer Gemeinden in Berlin habe ihn erschüttert.

    Nach drei Jahren in Berlin fühlt sich die drohende Abschiebung für Roberta Murray, 31, die ebenfalls Irin ist, wie ein Bruch an. „Mein Leben ist hier“, sagte sie. „Ich mache keine Pläne für Irland. Ich glaube, dass wir gewinnen werden – und dass wir bleiben werden. Ich glaube nicht, dass dies vor Gericht Bestand haben wird.“

    Gorski und andere Anwälte reichten nun einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung sowie eine formelle #Berufung ein, in der sie die #Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnungen anfechten. Er wies darauf hin, dass er bereits an ähnlichen Fällen gearbeitet habe, in denen das Migrationsrecht dazu benutzt wurde, pro-palästinensische Aktivisten wegen ihrer Reden ins Visier zu nehmen. Was die aktuellen vier Fälle jedoch auszeichne, sei die Offenheit, mit der die sogenannte Staatsräson Deutschlands zur Rechtfertigung von Ausweisungen herangezogen werde.

    „Diese Menschen haben keine Vorstrafen“, sagte Gorski. Dennoch scheint die Berliner Regierung ein #Narrativ der ‚unmittelbaren Gefahr‘ zu konstruieren, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu umgehen.

    Gorski warnte, dass die Fälle ein Testlauf für eine umfassendere Unterdrückung von #Einwanderern und #Aktivisten in Deutschland seien und nicht nur um vier Demonstranten gehe. „Sie werden als Versuchskaninchen benutzt.“

    Dieser Artikel wurde erneut veröffentlicht mit Genehmigung von The Intercept, einer preisgekrönten gemeinnützigen Nachrichtenorganisation, die sich dafür einsetzt, die Mächtigen durch furchtlosen, kontroversen Journalismus zur Rechenschaft zu ziehen. Melde dich hier für den Newsletter von The Intercept an.

    Hanno Hauenstein ist ein in Berlin ansässiger unabhängiger Journalist und Autor. Seine Arbeiten sind in Publikationen wie The Guardian, The Intercept und der Berliner Zeitung erschienen.

    Quelle: +972 Magazine: Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Übersetzung: Thomas Trueten [Nicht authorisiert]

    Siehe auch: Staatsräson schiebt ab, via @jungewelt

    #Israel #Palästina #Germany @palestine @israel

  15. Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Die vier zur Ausweisung vorgesehenen Personen wurden nicht wegen eines Verbrechens verurteilt, sollen aber an Protesten gegen den israelischen Angriff auf Gaza teilgenommen haben.

    Von Hanno Hauenstein 1. April 2025

    Die Berliner #Ausländerbehörde will vier junge ausländische Einwohner abschieben, denen vorgeworfen wird, an Protesten gegen den #Krieg Israels gegen #Gaza teilgenommen zu haben. Dieser beispiellose Schritt gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der #Bürgerrechte in #Deutschland.

    Die nach deutschem #Migrationsrecht erlassenen #Abschiebungsanordnungen wurden unter politischem Druck und trotz interner Einwände des Leiters der Ausländerbehörde des Landes Berlin erlassen. Der interne Streit entstand, weil drei der von der Abschiebung betroffenen Personen Bürger von EU-Mitgliedstaaten sind, die normalerweise #Freizügigkeit zwischen EU-Ländern genießen.

    Die Anordnungen – ausgestellt vom Land #Berlin, dessen #Senatsverwaltung die #Einwanderungsbehörde beaufsichtigt – sollen in weniger als einem Monat in Kraft treten. Keiner der vier wurde wegen eines Verbrechens verurteilt. Die Fälle werden mit dem Einsatz von Abschiebungsanordnungen zur Unterdrückung sozialer Bewegungen in den Vereinigten Staaten verglichen.

    „Was wir hier sehen, ist direkt aus dem Handbuch der extremen Rechten entnommen“, sagte Alexander Gorski, ein Anwalt, der zwei der Demonstranten vertritt. „Man sieht es in den USA und auch in Deutschland: Politische Meinungsverschiedenheiten werden zum Schweigen gebracht, indem man den Migrationsstatus der Demonstranten ins Visier nimmt.“

    „Aus rechtlicher Sicht waren wir über die Argumentation beunruhigt, die uns an den Fall von Mahmoud Khalil erinnerte“, fuhr Gorski fort und bezog sich dabei auf den palästinensischen Absolventen der #Columbia University und ständigen Einwohner der #USA, der aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Aktivitäten auf dem Campus aus seinem Wohnhaus geholt wurde.

    Die vier Personen, die abgeschoben werden sollen – Cooper #Longbottom, Kasia #Wlaszczyk, Shane #O'Brien und Roberta #Murray – sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten, #Polens bzw. in den beiden letztgenannten Fällen #Irlands. Nach deutschem #Migrationsrecht benötigen die Behörden keine strafrechtliche Verurteilung, um eine #Abschiebungsanordnung zu erlassen, erklärte Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses für Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltverein. Die angeführten Gründe müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Abschiebung stehen, d. h. es spielen auch Faktoren eine Rolle, wie z. B. ob jemand von seiner Familie getrennt wird oder sein Geschäft verliert.

    „Die entscheidende Frage ist: Wie schwerwiegend ist die Bedrohung und wie verhältnismäßig ist die Reaktion?„, so Oberhäuser, der nicht in den Fall involviert ist. ‚Wenn jemand nur wegen seiner politischen Überzeugungen ausgewiesen wird, ist das eine massive Überreaktion.“

    "Vage und unbegründete Anschuldigungen"

    Gegen jeden der vier #Demonstranten werden von den Behörden separate Vorwürfe erhoben, die alle aus #Polizeiakten stammen und mit pro-palästinensischen Aktionen in Berlin in Verbindung stehen. Einige, aber nicht alle der Vorwürfe würden in Deutschland einer Strafanzeige entsprechen; fast keiner von ihnen wurde vor ein Strafgericht gebracht. Zu den fraglichen Protesten gehören ein Massen-Sit-in am Berliner #Hauptbahnhof, eine #Straßenblockade und die #Besetzung eines Gebäudes an der Freien Universität Berlin Ende 2024.

    Das einzige Ereignis, das die vier Fälle miteinander verband, war der Vorwurf, die Protestierenden hätten an der Besetzung der Universität teilgenommen, was Sachbeschädigung und angebliche Behinderung einer Verhaftung beinhaltete – eine sogenannte De-Arrest, die darauf abzielte, die Inhaftierung eines Mitprotestierenden zu verhindern. Keiner der Demonstranten wird wegen bestimmter Vandalismusakte oder der De-Arrest an der Universität angeklagt. Stattdessen wird in der Abschiebungsanordnung der Verdacht geäußert, dass sie an einer koordinierten Gruppenaktion teilgenommen haben. (Die Freie Universität teilte The Intercept mit, dass sie keine Kenntnis von den Abschiebungsanordnungen hatte.)

    Einige der Vorwürfe sind geringfügig. Zwei werden beispielsweise beschuldigt, einen Polizeibeamten als „Faschist“ bezeichnet zu haben – eine #Beleidigung eines Beamten, die eine Straftat darstellt. Drei werden beschuldigt, mit Gruppen demonstriert zu haben, die Slogans wie „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“ – was in Deutschland im vergangenen Jahr verboten wurde – und „freies Palästina“ skandierten. Die Behörden behaupten auch, dass alle vier antisemitische oder antiisraelische Parolen gerufen haben, ohne dass diese jedoch näher spezifiziert werden.

    Zwei von ihnen werden beschuldigt, einem Beamten oder einem anderen Demonstranten in den Arm gegriffen zu haben, um Verhaftungen bei der #Sitzblockade am Bahnhof zu verhindern. O'Brien, einer der irischen Staatsbürger, ist der einzige der vier, dessen Ausweisungsanordnung eine Anklage enthielt – die Anschuldigung, er habe einen Polizeibeamten als „#Faschisten“ bezeichnet –, die vor ein Strafgericht in Berlin gebracht wurde, wo er freigesprochen wurde. Allen vier wird ohne Beweise vorgeworfen, die Hamas zu unterstützen, eine Gruppe, die Deutschland als terroristische Organisation eingestuft hat.

    In drei der vier Ausweisungsbescheide wird ausdrücklich auf angebliche Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und die Unterstützung der #Hamas verwiesen, um zu argumentieren, dass die Demonstranten in Ausweisungsverfahren keinen Anspruch auf ihre verfassungsmäßigen Rechte auf freie #Meinungsäußerung und #Versammlungsfreiheit haben. „Was wir hier sehen, sind die härtesten verfügbaren Maßnahmen, die auf äußerst vagen und teilweise völlig unbegründeten Anschuldigungen basieren“, sagte Gorski, der Anwalt von zwei der Demonstranten.

    In einem beispiellosen Schritt, so Gorski, wird in drei der vier Ausweisungsbescheide das nationale Versprechen Deutschlands zur Verteidigung Israels – die #Staatsräson des Landes, auf Deutsch ‚Grund der Staatsräson‘als Rechtfertigung angeführt. Oberhäuser vom Einwanderungsausschuss der Anwaltskammer sagte, Staatsräson sei eher ein Prinzip als eine sinnvolle Rechtskategorie. Und ein parlamentarisches Gremium argumentierte kürzlich, dass die Bestimmung keine rechtsverbindlichen Auswirkungen habe. Diese Unterscheidung, so Oberhäuser, mache die Verwendung von Staatsräson in Abschiebeverfahren rechtlich zweifelhaft: „Das ist verfassungsrechtlich unzulässig.“

    Interne Einwände

    Interne E-Mails, die The Intercept vorliegen, zeigen, dass hinter den Kulissen politischer Druck ausgeübt wurde, die Abschiebungsanordnungen trotz der Einwände von Berliner Einwanderungsbeamten zu erlassen. Der Streit wurde zwischen Bürokraten aus den Senatsverwaltungen des Landes Berlin ausgetragen, dem Exekutivorgan des Landes unter der Leitung des Bürgermeisters Kai #Wegner, der wiederum vom Parlament der Stadt gewählt wird.

    Nachdem die Innenbehörde des Berliner Senats einen unterschriebenen Abschiebebescheid angefordert hatte, erhob Silke Buhlmann, Leiterin der Abteilung für #Kriminalprävention und Rückführung bei der Ausländerbehörde, Einwände. In einer E-Mail teilte Buhlmann mit, dass ihre Bedenken vom obersten Beamten der Ausländerbehörde, Engelhard #Mazanke, geteilt würden. #Buhlmann warnte ausdrücklich davor, dass die Rechtsgrundlage für den Entzug der Freizügigkeit der drei EU-Bürger unzureichend sei – und dass ihre #Abschiebung rechtswidrig wäre.

    „In Abstimmung mit Herrn Mazanke teile ich Ihnen mit, dass ich Ihrer Anordnung vom 20. Dezember 2024 – Anhörungen für die unter a) bis c) aufgeführten Personen durchzuführen und anschließend den Verlust der Freizügigkeit festzustellen – aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen kann“, schrieb Buhlmann und bezeichnete die drei Bürger aus EU-Staaten als Fälle A bis C. Buhlmann schrieb, dass die Polizeiberichte zwar „auf eine potenzielle Bedrohung der öffentlichen Ordnung durch die betroffenen Personen hindeuten, es aber keine rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen gibt, die eine hinreichend schwere und tatsächliche Bedrohung belegen würden“.

    Der interne Einspruch, der als Remonstration bezeichnet wird, wurde von Christian #Oestmann, einem Beamten der Berliner Senatsverwaltung, schnell abgewiesen. Er wies die Bedenken zurück und ordnete an, die Ausweisungsanordnungen trotzdem zu vollstrecken. „Für diese Personen kann eine fortgesetzte Bewegungsfreiheit aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht gerechtfertigt werden, unabhängig von etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen“, schrieb er. „Ich bitte daher darum, die Anhörungen sofort wie angeordnet durchzuführen.“

    In einer Stellungnahme gegenüber The Intercept erklärte ein Sprecher der Senatsverwaltung, dass das #Innenministerium die Aufsicht über die Einwanderungsbehörde habe. „Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport übt die technische und administrative Aufsicht über die staatliche Einwanderungsbehörde aus“, sagte der Sprecher. „Im Rahmen dieser Aufgabe ist sie befugt, Weisungen zu erteilen.“ Der Senat lehnte es unter Berufung auf den Datenschutz ab, sich zu den Einzelheiten der Fälle zu äußern. Die Einwanderungsbehörde reagierte nicht auf die Bitte von The Intercept um eine Stellungnahme.

    Letztendlich beugte sich Mazanke, der oberste Beamte der Einwanderungsbehörde, der Anordnung und unterzeichnete den Beschluss.

    "Sie werden als Versuchskaninchen benutzt"

    In Interviews mit The Intercept lehnten es die vier Demonstranten, die von den Abschiebungsanordnungen betroffen waren, ab, über die gegen sie erhobenen konkreten Vorwürfe zu sprechen. Allen vier wurde inzwischen auferlegt, Deutschland bis zum 21. April 2025 zu verlassen, andernfalls droht ihnen die Zwangsabschiebung.

    Die schwerwiegendsten Konsequenzen hätte Longbottom, ein 27-jähriger amerikanischer Student aus #Seattle, #Washington, zu tragen, dem nach dem Verlassen Deutschlands für zwei Jahre die Einreise in eines der 29 Länder des Schengen-Raums untersagt wäre. Longbottom, der jeglichen #Antisemitismus bestritt, sagte gegenüber The Intercept, dass ihm nur noch sechs Monate blieben, um seinen Master-Abschluss in Menschenrechtsarbeit an der Berliner Alice-Salomon-Universität zu machen.

    „Werde ich meinen Master hier abschließen können? Wo werde ich leben?“, fragte Longbottom. “All diese Fragen sind sehr unklar.“ Longbottom, der transsexuell ist, lebt mit seinem Partner, einem italienischen Staatsbürger, in Berlin. Die Aussicht, getrennt zu werden, lastet schwer auf ihnen. „Ich habe nichts, womit ich neu anfangen könnte“, sagte er. „Als Transperson ist der Gedanke, jetzt in die USA zurückzukehren, wirklich beängstigend.“

    Kasia Wlaszczyk, 35, Kulturarbeiterin und polnische Staatsbürgerin, sagte, sie hätte nie gedacht, dass dies passieren könnte. Er betonte, dass Vorwürfe des Antisemitismus in Deutschland in erster Linie eine rassistische Taktik gegen #Palästinenser, #Araber und #Muslime seien und die Abschiebungsanordnungen eine Zunahme der Verwendung dieser Vorwürfe gegen alle, die sich mit ihnen solidarisieren, widerspiegelten. „Deutschland setzt diese Anschuldigungen als Waffe ein“, sagte er.

    Wlaszczyk, der ebenfalls trans ist, lebt seit seinem zehnten Lebensjahr nicht mehr in Polen. „Wenn das durchkommt, würde es mich aus der Gemeinschaft reißen, die ich mir hier aufgebaut habe“, sagte er.

    Das Gefühl eines drohenden Verlusts der Gemeinschaft war unter den Demonstranten weit verbreitet. „Meine Illusion von Berlin wurde durch die mangelnde Reaktion auf den #Völkermord zunichte gemacht“, sagte Shane O'#Brien, 29, ein irischer Staatsbürger. Die gewaltsame Unterdrückung arabischer Gemeinden in Berlin habe ihn erschüttert.

    Nach drei Jahren in Berlin fühlt sich die drohende Abschiebung für Roberta Murray, 31, die ebenfalls Irin ist, wie ein Bruch an. „Mein Leben ist hier“, sagte sie. „Ich mache keine Pläne für Irland. Ich glaube, dass wir gewinnen werden – und dass wir bleiben werden. Ich glaube nicht, dass dies vor Gericht Bestand haben wird.“

    Gorski und andere Anwälte reichten nun einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung sowie eine formelle #Berufung ein, in der sie die #Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnungen anfechten. Er wies darauf hin, dass er bereits an ähnlichen Fällen gearbeitet habe, in denen das Migrationsrecht dazu benutzt wurde, pro-palästinensische Aktivisten wegen ihrer Reden ins Visier zu nehmen. Was die aktuellen vier Fälle jedoch auszeichne, sei die Offenheit, mit der die sogenannte Staatsräson Deutschlands zur Rechtfertigung von Ausweisungen herangezogen werde.

    „Diese Menschen haben keine Vorstrafen“, sagte Gorski. Dennoch scheint die Berliner Regierung ein #Narrativ der ‚unmittelbaren Gefahr‘ zu konstruieren, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu umgehen.

    Gorski warnte, dass die Fälle ein Testlauf für eine umfassendere Unterdrückung von #Einwanderern und #Aktivisten in Deutschland seien und nicht nur um vier Demonstranten gehe. „Sie werden als Versuchskaninchen benutzt.“

    Dieser Artikel wurde erneut veröffentlicht mit Genehmigung von The Intercept, einer preisgekrönten gemeinnützigen Nachrichtenorganisation, die sich dafür einsetzt, die Mächtigen durch furchtlosen, kontroversen Journalismus zur Rechenschaft zu ziehen. Melde dich hier für den Newsletter von The Intercept an.

    Hanno Hauenstein ist ein in Berlin ansässiger unabhängiger Journalist und Autor. Seine Arbeiten sind in Publikationen wie The Guardian, The Intercept und der Berliner Zeitung erschienen.

    Quelle: +972 Magazine: Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Übersetzung: Thomas Trueten [Nicht authorisiert]

    Siehe auch: Staatsräson schiebt ab, via @jungewelt

    #Israel #Palästina #Germany @palestine @ram

  16. Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Die vier zur Ausweisung vorgesehenen Personen wurden nicht wegen eines Verbrechens verurteilt, sollen aber an Protesten gegen den israelischen Angriff auf Gaza teilgenommen haben.

    Von Hanno Hauenstein 1. April 2025

    Die Berliner #Ausländerbehörde will vier junge ausländische Einwohner abschieben, denen vorgeworfen wird, an Protesten gegen den #Krieg Israels gegen #Gaza teilgenommen zu haben. Dieser beispiellose Schritt gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der #Bürgerrechte in #Deutschland.

    Die nach deutschem #Migrationsrecht erlassenen #Abschiebungsanordnungen wurden unter politischem Druck und trotz interner Einwände des Leiters der Ausländerbehörde des Landes Berlin erlassen. Der interne Streit entstand, weil drei der von der Abschiebung betroffenen Personen Bürger von EU-Mitgliedstaaten sind, die normalerweise #Freizügigkeit zwischen EU-Ländern genießen.

    Die Anordnungen – ausgestellt vom Land #Berlin, dessen #Senatsverwaltung die #Einwanderungsbehörde beaufsichtigt – sollen in weniger als einem Monat in Kraft treten. Keiner der vier wurde wegen eines Verbrechens verurteilt. Die Fälle werden mit dem Einsatz von Abschiebungsanordnungen zur Unterdrückung sozialer Bewegungen in den Vereinigten Staaten verglichen.

    „Was wir hier sehen, ist direkt aus dem Handbuch der extremen Rechten entnommen“, sagte Alexander Gorski, ein Anwalt, der zwei der Demonstranten vertritt. „Man sieht es in den USA und auch in Deutschland: Politische Meinungsverschiedenheiten werden zum Schweigen gebracht, indem man den Migrationsstatus der Demonstranten ins Visier nimmt.“

    „Aus rechtlicher Sicht waren wir über die Argumentation beunruhigt, die uns an den Fall von Mahmoud Khalil erinnerte“, fuhr Gorski fort und bezog sich dabei auf den palästinensischen Absolventen der #Columbia University und ständigen Einwohner der #USA, der aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Aktivitäten auf dem Campus aus seinem Wohnhaus geholt wurde.

    Die vier Personen, die abgeschoben werden sollen – Cooper #Longbottom, Kasia #Wlaszczyk, Shane #O'Brien und Roberta #Murray – sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten, #Polens bzw. in den beiden letztgenannten Fällen #Irlands. Nach deutschem #Migrationsrecht benötigen die Behörden keine strafrechtliche Verurteilung, um eine #Abschiebungsanordnung zu erlassen, erklärte Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses für Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltverein. Die angeführten Gründe müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Abschiebung stehen, d. h. es spielen auch Faktoren eine Rolle, wie z. B. ob jemand von seiner Familie getrennt wird oder sein Geschäft verliert.

    „Die entscheidende Frage ist: Wie schwerwiegend ist die Bedrohung und wie verhältnismäßig ist die Reaktion?„, so Oberhäuser, der nicht in den Fall involviert ist. ‚Wenn jemand nur wegen seiner politischen Überzeugungen ausgewiesen wird, ist das eine massive Überreaktion.“

    "Vage und unbegründete Anschuldigungen"

    Gegen jeden der vier #Demonstranten werden von den Behörden separate Vorwürfe erhoben, die alle aus #Polizeiakten stammen und mit pro-palästinensischen Aktionen in Berlin in Verbindung stehen. Einige, aber nicht alle der Vorwürfe würden in Deutschland einer Strafanzeige entsprechen; fast keiner von ihnen wurde vor ein Strafgericht gebracht. Zu den fraglichen Protesten gehören ein Massen-Sit-in am Berliner #Hauptbahnhof, eine #Straßenblockade und die #Besetzung eines Gebäudes an der Freien Universität Berlin Ende 2024.

    Das einzige Ereignis, das die vier Fälle miteinander verband, war der Vorwurf, die Protestierenden hätten an der Besetzung der Universität teilgenommen, was Sachbeschädigung und angebliche Behinderung einer Verhaftung beinhaltete – eine sogenannte De-Arrest, die darauf abzielte, die Inhaftierung eines Mitprotestierenden zu verhindern. Keiner der Demonstranten wird wegen bestimmter Vandalismusakte oder der De-Arrest an der Universität angeklagt. Stattdessen wird in der Abschiebungsanordnung der Verdacht geäußert, dass sie an einer koordinierten Gruppenaktion teilgenommen haben. (Die Freie Universität teilte The Intercept mit, dass sie keine Kenntnis von den Abschiebungsanordnungen hatte.)

    Einige der Vorwürfe sind geringfügig. Zwei werden beispielsweise beschuldigt, einen Polizeibeamten als „Faschist“ bezeichnet zu haben – eine #Beleidigung eines Beamten, die eine Straftat darstellt. Drei werden beschuldigt, mit Gruppen demonstriert zu haben, die Slogans wie „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“ – was in Deutschland im vergangenen Jahr verboten wurde – und „freies Palästina“ skandierten. Die Behörden behaupten auch, dass alle vier antisemitische oder antiisraelische Parolen gerufen haben, ohne dass diese jedoch näher spezifiziert werden.

    Zwei von ihnen werden beschuldigt, einem Beamten oder einem anderen Demonstranten in den Arm gegriffen zu haben, um Verhaftungen bei der #Sitzblockade am Bahnhof zu verhindern. O'Brien, einer der irischen Staatsbürger, ist der einzige der vier, dessen Ausweisungsanordnung eine Anklage enthielt – die Anschuldigung, er habe einen Polizeibeamten als „#Faschisten“ bezeichnet –, die vor ein Strafgericht in Berlin gebracht wurde, wo er freigesprochen wurde. Allen vier wird ohne Beweise vorgeworfen, die Hamas zu unterstützen, eine Gruppe, die Deutschland als terroristische Organisation eingestuft hat.

    In drei der vier Ausweisungsbescheide wird ausdrücklich auf angebliche Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und die Unterstützung der #Hamas verwiesen, um zu argumentieren, dass die Demonstranten in Ausweisungsverfahren keinen Anspruch auf ihre verfassungsmäßigen Rechte auf freie #Meinungsäußerung und #Versammlungsfreiheit haben. „Was wir hier sehen, sind die härtesten verfügbaren Maßnahmen, die auf äußerst vagen und teilweise völlig unbegründeten Anschuldigungen basieren“, sagte Gorski, der Anwalt von zwei der Demonstranten.

    In einem beispiellosen Schritt, so Gorski, wird in drei der vier Ausweisungsbescheide das nationale Versprechen Deutschlands zur Verteidigung Israels – die #Staatsräson des Landes, auf Deutsch ‚Grund der Staatsräson‘als Rechtfertigung angeführt. Oberhäuser vom Einwanderungsausschuss der Anwaltskammer sagte, Staatsräson sei eher ein Prinzip als eine sinnvolle Rechtskategorie. Und ein parlamentarisches Gremium argumentierte kürzlich, dass die Bestimmung keine rechtsverbindlichen Auswirkungen habe. Diese Unterscheidung, so Oberhäuser, mache die Verwendung von Staatsräson in Abschiebeverfahren rechtlich zweifelhaft: „Das ist verfassungsrechtlich unzulässig.“

    Interne Einwände

    Interne E-Mails, die The Intercept vorliegen, zeigen, dass hinter den Kulissen politischer Druck ausgeübt wurde, die Abschiebungsanordnungen trotz der Einwände von Berliner Einwanderungsbeamten zu erlassen. Der Streit wurde zwischen Bürokraten aus den Senatsverwaltungen des Landes Berlin ausgetragen, dem Exekutivorgan des Landes unter der Leitung des Bürgermeisters Kai #Wegner, der wiederum vom Parlament der Stadt gewählt wird.

    Nachdem die Innenbehörde des Berliner Senats einen unterschriebenen Abschiebebescheid angefordert hatte, erhob Silke Buhlmann, Leiterin der Abteilung für #Kriminalprävention und Rückführung bei der Ausländerbehörde, Einwände. In einer E-Mail teilte Buhlmann mit, dass ihre Bedenken vom obersten Beamten der Ausländerbehörde, Engelhard #Mazanke, geteilt würden. #Buhlmann warnte ausdrücklich davor, dass die Rechtsgrundlage für den Entzug der Freizügigkeit der drei EU-Bürger unzureichend sei – und dass ihre #Abschiebung rechtswidrig wäre.

    „In Abstimmung mit Herrn Mazanke teile ich Ihnen mit, dass ich Ihrer Anordnung vom 20. Dezember 2024 – Anhörungen für die unter a) bis c) aufgeführten Personen durchzuführen und anschließend den Verlust der Freizügigkeit festzustellen – aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen kann“, schrieb Buhlmann und bezeichnete die drei Bürger aus EU-Staaten als Fälle A bis C. Buhlmann schrieb, dass die Polizeiberichte zwar „auf eine potenzielle Bedrohung der öffentlichen Ordnung durch die betroffenen Personen hindeuten, es aber keine rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen gibt, die eine hinreichend schwere und tatsächliche Bedrohung belegen würden“.

    Der interne Einspruch, der als Remonstration bezeichnet wird, wurde von Christian #Oestmann, einem Beamten der Berliner Senatsverwaltung, schnell abgewiesen. Er wies die Bedenken zurück und ordnete an, die Ausweisungsanordnungen trotzdem zu vollstrecken. „Für diese Personen kann eine fortgesetzte Bewegungsfreiheit aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht gerechtfertigt werden, unabhängig von etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen“, schrieb er. „Ich bitte daher darum, die Anhörungen sofort wie angeordnet durchzuführen.“

    In einer Stellungnahme gegenüber The Intercept erklärte ein Sprecher der Senatsverwaltung, dass das #Innenministerium die Aufsicht über die Einwanderungsbehörde habe. „Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport übt die technische und administrative Aufsicht über die staatliche Einwanderungsbehörde aus“, sagte der Sprecher. „Im Rahmen dieser Aufgabe ist sie befugt, Weisungen zu erteilen.“ Der Senat lehnte es unter Berufung auf den Datenschutz ab, sich zu den Einzelheiten der Fälle zu äußern. Die Einwanderungsbehörde reagierte nicht auf die Bitte von The Intercept um eine Stellungnahme.

    Letztendlich beugte sich Mazanke, der oberste Beamte der Einwanderungsbehörde, der Anordnung und unterzeichnete den Beschluss.

    "Sie werden als Versuchskaninchen benutzt"

    In Interviews mit The Intercept lehnten es die vier Demonstranten, die von den Abschiebungsanordnungen betroffen waren, ab, über die gegen sie erhobenen konkreten Vorwürfe zu sprechen. Allen vier wurde inzwischen auferlegt, Deutschland bis zum 21. April 2025 zu verlassen, andernfalls droht ihnen die Zwangsabschiebung.

    Die schwerwiegendsten Konsequenzen hätte Longbottom, ein 27-jähriger amerikanischer Student aus #Seattle, #Washington, zu tragen, dem nach dem Verlassen Deutschlands für zwei Jahre die Einreise in eines der 29 Länder des Schengen-Raums untersagt wäre. Longbottom, der jeglichen #Antisemitismus bestritt, sagte gegenüber The Intercept, dass ihm nur noch sechs Monate blieben, um seinen Master-Abschluss in Menschenrechtsarbeit an der Berliner Alice-Salomon-Universität zu machen.

    „Werde ich meinen Master hier abschließen können? Wo werde ich leben?“, fragte Longbottom. “All diese Fragen sind sehr unklar.“ Longbottom, der transsexuell ist, lebt mit seinem Partner, einem italienischen Staatsbürger, in Berlin. Die Aussicht, getrennt zu werden, lastet schwer auf ihnen. „Ich habe nichts, womit ich neu anfangen könnte“, sagte er. „Als Transperson ist der Gedanke, jetzt in die USA zurückzukehren, wirklich beängstigend.“

    Kasia Wlaszczyk, 35, Kulturarbeiterin und polnische Staatsbürgerin, sagte, sie hätte nie gedacht, dass dies passieren könnte. Er betonte, dass Vorwürfe des Antisemitismus in Deutschland in erster Linie eine rassistische Taktik gegen #Palästinenser, #Araber und #Muslime seien und die Abschiebungsanordnungen eine Zunahme der Verwendung dieser Vorwürfe gegen alle, die sich mit ihnen solidarisieren, widerspiegelten. „Deutschland setzt diese Anschuldigungen als Waffe ein“, sagte er.

    Wlaszczyk, der ebenfalls trans ist, lebt seit seinem zehnten Lebensjahr nicht mehr in Polen. „Wenn das durchkommt, würde es mich aus der Gemeinschaft reißen, die ich mir hier aufgebaut habe“, sagte er.

    Das Gefühl eines drohenden Verlusts der Gemeinschaft war unter den Demonstranten weit verbreitet. „Meine Illusion von Berlin wurde durch die mangelnde Reaktion auf den #Völkermord zunichte gemacht“, sagte Shane O'#Brien, 29, ein irischer Staatsbürger. Die gewaltsame Unterdrückung arabischer Gemeinden in Berlin habe ihn erschüttert.

    Nach drei Jahren in Berlin fühlt sich die drohende Abschiebung für Roberta Murray, 31, die ebenfalls Irin ist, wie ein Bruch an. „Mein Leben ist hier“, sagte sie. „Ich mache keine Pläne für Irland. Ich glaube, dass wir gewinnen werden – und dass wir bleiben werden. Ich glaube nicht, dass dies vor Gericht Bestand haben wird.“

    Gorski und andere Anwälte reichten nun einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung sowie eine formelle #Berufung ein, in der sie die #Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnungen anfechten. Er wies darauf hin, dass er bereits an ähnlichen Fällen gearbeitet habe, in denen das Migrationsrecht dazu benutzt wurde, pro-palästinensische Aktivisten wegen ihrer Reden ins Visier zu nehmen. Was die aktuellen vier Fälle jedoch auszeichne, sei die Offenheit, mit der die sogenannte Staatsräson Deutschlands zur Rechtfertigung von Ausweisungen herangezogen werde.

    „Diese Menschen haben keine Vorstrafen“, sagte Gorski. Dennoch scheint die Berliner Regierung ein #Narrativ der ‚unmittelbaren Gefahr‘ zu konstruieren, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu umgehen.

    Gorski warnte, dass die Fälle ein Testlauf für eine umfassendere Unterdrückung von #Einwanderern und #Aktivisten in Deutschland seien und nicht nur um vier Demonstranten gehe. „Sie werden als Versuchskaninchen benutzt.“

    Dieser Artikel wurde erneut veröffentlicht mit Genehmigung von The Intercept, einer preisgekrönten gemeinnützigen Nachrichtenorganisation, die sich dafür einsetzt, die Mächtigen durch furchtlosen, kontroversen Journalismus zur Rechenschaft zu ziehen. Melde dich hier für den Newsletter von The Intercept an.

    Hanno Hauenstein ist ein in Berlin ansässiger unabhängiger Journalist und Autor. Seine Arbeiten sind in Publikationen wie The Guardian, The Intercept und der Berliner Zeitung erschienen.

    Quelle: +972 Magazine: Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Übersetzung: Thomas Trueten [Nicht authorisiert]

    Siehe auch: Staatsräson schiebt ab, via @jungewelt

    #Israel #Palästina #Germany @palestine @israel

  17. Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Die vier zur Ausweisung vorgesehenen Personen wurden nicht wegen eines Verbrechens verurteilt, sollen aber an Protesten gegen den israelischen Angriff auf Gaza teilgenommen haben.

    Von Hanno Hauenstein 1. April 2025

    Die Berliner #Ausländerbehörde will vier junge ausländische Einwohner abschieben, denen vorgeworfen wird, an Protesten gegen den #Krieg Israels gegen #Gaza teilgenommen zu haben. Dieser beispiellose Schritt gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der #Bürgerrechte in #Deutschland.

    Die nach deutschem #Migrationsrecht erlassenen #Abschiebungsanordnungen wurden unter politischem Druck und trotz interner Einwände des Leiters der Ausländerbehörde des Landes Berlin erlassen. Der interne Streit entstand, weil drei der von der Abschiebung betroffenen Personen Bürger von EU-Mitgliedstaaten sind, die normalerweise #Freizügigkeit zwischen EU-Ländern genießen.

    Die Anordnungen – ausgestellt vom Land #Berlin, dessen #Senatsverwaltung die #Einwanderungsbehörde beaufsichtigt – sollen in weniger als einem Monat in Kraft treten. Keiner der vier wurde wegen eines Verbrechens verurteilt. Die Fälle werden mit dem Einsatz von Abschiebungsanordnungen zur Unterdrückung sozialer Bewegungen in den Vereinigten Staaten verglichen.

    „Was wir hier sehen, ist direkt aus dem Handbuch der extremen Rechten entnommen“, sagte Alexander Gorski, ein Anwalt, der zwei der Demonstranten vertritt. „Man sieht es in den USA und auch in Deutschland: Politische Meinungsverschiedenheiten werden zum Schweigen gebracht, indem man den Migrationsstatus der Demonstranten ins Visier nimmt.“

    „Aus rechtlicher Sicht waren wir über die Argumentation beunruhigt, die uns an den Fall von Mahmoud Khalil erinnerte“, fuhr Gorski fort und bezog sich dabei auf den palästinensischen Absolventen der #Columbia University und ständigen Einwohner der #USA, der aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Aktivitäten auf dem Campus aus seinem Wohnhaus geholt wurde.

    Die vier Personen, die abgeschoben werden sollen – Cooper #Longbottom, Kasia #Wlaszczyk, Shane #O'Brien und Roberta #Murray – sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten, #Polens bzw. in den beiden letztgenannten Fällen #Irlands. Nach deutschem #Migrationsrecht benötigen die Behörden keine strafrechtliche Verurteilung, um eine #Abschiebungsanordnung zu erlassen, erklärte Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses für Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltverein. Die angeführten Gründe müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Abschiebung stehen, d. h. es spielen auch Faktoren eine Rolle, wie z. B. ob jemand von seiner Familie getrennt wird oder sein Geschäft verliert.

    „Die entscheidende Frage ist: Wie schwerwiegend ist die Bedrohung und wie verhältnismäßig ist die Reaktion?„, so Oberhäuser, der nicht in den Fall involviert ist. ‚Wenn jemand nur wegen seiner politischen Überzeugungen ausgewiesen wird, ist das eine massive Überreaktion.“

    "Vage und unbegründete Anschuldigungen"

    Gegen jeden der vier #Demonstranten werden von den Behörden separate Vorwürfe erhoben, die alle aus #Polizeiakten stammen und mit pro-palästinensischen Aktionen in Berlin in Verbindung stehen. Einige, aber nicht alle der Vorwürfe würden in Deutschland einer Strafanzeige entsprechen; fast keiner von ihnen wurde vor ein Strafgericht gebracht. Zu den fraglichen Protesten gehören ein Massen-Sit-in am Berliner #Hauptbahnhof, eine #Straßenblockade und die #Besetzung eines Gebäudes an der Freien Universität Berlin Ende 2024.

    Das einzige Ereignis, das die vier Fälle miteinander verband, war der Vorwurf, die Protestierenden hätten an der Besetzung der Universität teilgenommen, was Sachbeschädigung und angebliche Behinderung einer Verhaftung beinhaltete – eine sogenannte De-Arrest, die darauf abzielte, die Inhaftierung eines Mitprotestierenden zu verhindern. Keiner der Demonstranten wird wegen bestimmter Vandalismusakte oder der De-Arrest an der Universität angeklagt. Stattdessen wird in der Abschiebungsanordnung der Verdacht geäußert, dass sie an einer koordinierten Gruppenaktion teilgenommen haben. (Die Freie Universität teilte The Intercept mit, dass sie keine Kenntnis von den Abschiebungsanordnungen hatte.)

    Einige der Vorwürfe sind geringfügig. Zwei werden beispielsweise beschuldigt, einen Polizeibeamten als „Faschist“ bezeichnet zu haben – eine #Beleidigung eines Beamten, die eine Straftat darstellt. Drei werden beschuldigt, mit Gruppen demonstriert zu haben, die Slogans wie „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“ – was in Deutschland im vergangenen Jahr verboten wurde – und „freies Palästina“ skandierten. Die Behörden behaupten auch, dass alle vier antisemitische oder antiisraelische Parolen gerufen haben, ohne dass diese jedoch näher spezifiziert werden.

    Zwei von ihnen werden beschuldigt, einem Beamten oder einem anderen Demonstranten in den Arm gegriffen zu haben, um Verhaftungen bei der #Sitzblockade am Bahnhof zu verhindern. O'Brien, einer der irischen Staatsbürger, ist der einzige der vier, dessen Ausweisungsanordnung eine Anklage enthielt – die Anschuldigung, er habe einen Polizeibeamten als „#Faschisten“ bezeichnet –, die vor ein Strafgericht in Berlin gebracht wurde, wo er freigesprochen wurde. Allen vier wird ohne Beweise vorgeworfen, die Hamas zu unterstützen, eine Gruppe, die Deutschland als terroristische Organisation eingestuft hat.

    In drei der vier Ausweisungsbescheide wird ausdrücklich auf angebliche Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und die Unterstützung der #Hamas verwiesen, um zu argumentieren, dass die Demonstranten in Ausweisungsverfahren keinen Anspruch auf ihre verfassungsmäßigen Rechte auf freie #Meinungsäußerung und #Versammlungsfreiheit haben. „Was wir hier sehen, sind die härtesten verfügbaren Maßnahmen, die auf äußerst vagen und teilweise völlig unbegründeten Anschuldigungen basieren“, sagte Gorski, der Anwalt von zwei der Demonstranten.

    In einem beispiellosen Schritt, so Gorski, wird in drei der vier Ausweisungsbescheide das nationale Versprechen Deutschlands zur Verteidigung Israels – die #Staatsräson des Landes, auf Deutsch ‚Grund der Staatsräson‘als Rechtfertigung angeführt. Oberhäuser vom Einwanderungsausschuss der Anwaltskammer sagte, Staatsräson sei eher ein Prinzip als eine sinnvolle Rechtskategorie. Und ein parlamentarisches Gremium argumentierte kürzlich, dass die Bestimmung keine rechtsverbindlichen Auswirkungen habe. Diese Unterscheidung, so Oberhäuser, mache die Verwendung von Staatsräson in Abschiebeverfahren rechtlich zweifelhaft: „Das ist verfassungsrechtlich unzulässig.“

    Interne Einwände

    Interne E-Mails, die The Intercept vorliegen, zeigen, dass hinter den Kulissen politischer Druck ausgeübt wurde, die Abschiebungsanordnungen trotz der Einwände von Berliner Einwanderungsbeamten zu erlassen. Der Streit wurde zwischen Bürokraten aus den Senatsverwaltungen des Landes Berlin ausgetragen, dem Exekutivorgan des Landes unter der Leitung des Bürgermeisters Kai #Wegner, der wiederum vom Parlament der Stadt gewählt wird.

    Nachdem die Innenbehörde des Berliner Senats einen unterschriebenen Abschiebebescheid angefordert hatte, erhob Silke Buhlmann, Leiterin der Abteilung für #Kriminalprävention und Rückführung bei der Ausländerbehörde, Einwände. In einer E-Mail teilte Buhlmann mit, dass ihre Bedenken vom obersten Beamten der Ausländerbehörde, Engelhard #Mazanke, geteilt würden. #Buhlmann warnte ausdrücklich davor, dass die Rechtsgrundlage für den Entzug der Freizügigkeit der drei EU-Bürger unzureichend sei – und dass ihre #Abschiebung rechtswidrig wäre.

    „In Abstimmung mit Herrn Mazanke teile ich Ihnen mit, dass ich Ihrer Anordnung vom 20. Dezember 2024 – Anhörungen für die unter a) bis c) aufgeführten Personen durchzuführen und anschließend den Verlust der Freizügigkeit festzustellen – aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen kann“, schrieb Buhlmann und bezeichnete die drei Bürger aus EU-Staaten als Fälle A bis C. Buhlmann schrieb, dass die Polizeiberichte zwar „auf eine potenzielle Bedrohung der öffentlichen Ordnung durch die betroffenen Personen hindeuten, es aber keine rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen gibt, die eine hinreichend schwere und tatsächliche Bedrohung belegen würden“.

    Der interne Einspruch, der als Remonstration bezeichnet wird, wurde von Christian #Oestmann, einem Beamten der Berliner Senatsverwaltung, schnell abgewiesen. Er wies die Bedenken zurück und ordnete an, die Ausweisungsanordnungen trotzdem zu vollstrecken. „Für diese Personen kann eine fortgesetzte Bewegungsfreiheit aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht gerechtfertigt werden, unabhängig von etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen“, schrieb er. „Ich bitte daher darum, die Anhörungen sofort wie angeordnet durchzuführen.“

    In einer Stellungnahme gegenüber The Intercept erklärte ein Sprecher der Senatsverwaltung, dass das #Innenministerium die Aufsicht über die Einwanderungsbehörde habe. „Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport übt die technische und administrative Aufsicht über die staatliche Einwanderungsbehörde aus“, sagte der Sprecher. „Im Rahmen dieser Aufgabe ist sie befugt, Weisungen zu erteilen.“ Der Senat lehnte es unter Berufung auf den Datenschutz ab, sich zu den Einzelheiten der Fälle zu äußern. Die Einwanderungsbehörde reagierte nicht auf die Bitte von The Intercept um eine Stellungnahme.

    Letztendlich beugte sich Mazanke, der oberste Beamte der Einwanderungsbehörde, der Anordnung und unterzeichnete den Beschluss.

    "Sie werden als Versuchskaninchen benutzt"

    In Interviews mit The Intercept lehnten es die vier Demonstranten, die von den Abschiebungsanordnungen betroffen waren, ab, über die gegen sie erhobenen konkreten Vorwürfe zu sprechen. Allen vier wurde inzwischen auferlegt, Deutschland bis zum 21. April 2025 zu verlassen, andernfalls droht ihnen die Zwangsabschiebung.

    Die schwerwiegendsten Konsequenzen hätte Longbottom, ein 27-jähriger amerikanischer Student aus #Seattle, #Washington, zu tragen, dem nach dem Verlassen Deutschlands für zwei Jahre die Einreise in eines der 29 Länder des Schengen-Raums untersagt wäre. Longbottom, der jeglichen #Antisemitismus bestritt, sagte gegenüber The Intercept, dass ihm nur noch sechs Monate blieben, um seinen Master-Abschluss in Menschenrechtsarbeit an der Berliner Alice-Salomon-Universität zu machen.

    „Werde ich meinen Master hier abschließen können? Wo werde ich leben?“, fragte Longbottom. “All diese Fragen sind sehr unklar.“ Longbottom, der transsexuell ist, lebt mit seinem Partner, einem italienischen Staatsbürger, in Berlin. Die Aussicht, getrennt zu werden, lastet schwer auf ihnen. „Ich habe nichts, womit ich neu anfangen könnte“, sagte er. „Als Transperson ist der Gedanke, jetzt in die USA zurückzukehren, wirklich beängstigend.“

    Kasia Wlaszczyk, 35, Kulturarbeiterin und polnische Staatsbürgerin, sagte, sie hätte nie gedacht, dass dies passieren könnte. Er betonte, dass Vorwürfe des Antisemitismus in Deutschland in erster Linie eine rassistische Taktik gegen #Palästinenser, #Araber und #Muslime seien und die Abschiebungsanordnungen eine Zunahme der Verwendung dieser Vorwürfe gegen alle, die sich mit ihnen solidarisieren, widerspiegelten. „Deutschland setzt diese Anschuldigungen als Waffe ein“, sagte er.

    Wlaszczyk, der ebenfalls trans ist, lebt seit seinem zehnten Lebensjahr nicht mehr in Polen. „Wenn das durchkommt, würde es mich aus der Gemeinschaft reißen, die ich mir hier aufgebaut habe“, sagte er.

    Das Gefühl eines drohenden Verlusts der Gemeinschaft war unter den Demonstranten weit verbreitet. „Meine Illusion von Berlin wurde durch die mangelnde Reaktion auf den #Völkermord zunichte gemacht“, sagte Shane O'#Brien, 29, ein irischer Staatsbürger. Die gewaltsame Unterdrückung arabischer Gemeinden in Berlin habe ihn erschüttert.

    Nach drei Jahren in Berlin fühlt sich die drohende Abschiebung für Roberta Murray, 31, die ebenfalls Irin ist, wie ein Bruch an. „Mein Leben ist hier“, sagte sie. „Ich mache keine Pläne für Irland. Ich glaube, dass wir gewinnen werden – und dass wir bleiben werden. Ich glaube nicht, dass dies vor Gericht Bestand haben wird.“

    Gorski und andere Anwälte reichten nun einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung sowie eine formelle #Berufung ein, in der sie die #Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnungen anfechten. Er wies darauf hin, dass er bereits an ähnlichen Fällen gearbeitet habe, in denen das Migrationsrecht dazu benutzt wurde, pro-palästinensische Aktivisten wegen ihrer Reden ins Visier zu nehmen. Was die aktuellen vier Fälle jedoch auszeichne, sei die Offenheit, mit der die sogenannte Staatsräson Deutschlands zur Rechtfertigung von Ausweisungen herangezogen werde.

    „Diese Menschen haben keine Vorstrafen“, sagte Gorski. Dennoch scheint die Berliner Regierung ein #Narrativ der ‚unmittelbaren Gefahr‘ zu konstruieren, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu umgehen.

    Gorski warnte, dass die Fälle ein Testlauf für eine umfassendere Unterdrückung von #Einwanderern und #Aktivisten in Deutschland seien und nicht nur um vier Demonstranten gehe. „Sie werden als Versuchskaninchen benutzt.“

    Dieser Artikel wurde erneut veröffentlicht mit Genehmigung von The Intercept, einer preisgekrönten gemeinnützigen Nachrichtenorganisation, die sich dafür einsetzt, die Mächtigen durch furchtlosen, kontroversen Journalismus zur Rechenschaft zu ziehen. Melde dich hier für den Newsletter von The Intercept an.

    Hanno Hauenstein ist ein in Berlin ansässiger unabhängiger Journalist und Autor. Seine Arbeiten sind in Publikationen wie The Guardian, The Intercept und der Berliner Zeitung erschienen.

    Quelle: +972 Magazine: Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Übersetzung: Thomas Trueten [Nicht authorisiert]

    Siehe auch: Staatsräson schiebt ab, via @jungewelt

    #Israel #Palästina #Germany @palestine @ram

  18. Eine #freiheitlich #demokratische #digitalGesellschaft.

    Ist die möglich auf der technischen Basis von Systemen, die von Kapitalgebern finanziert und/ oder betrieben werden, deren Agenda eine libertäre, profitorientierte, und politisch wohl eher eine dem Gegenteil entsprechende ist?

    #Bluesky #X #Instagram usw.

    #NGO #SelbsthilfeOrganisationen #Vereine #Parteien #Initiativen #Kirche #FediKirche #digitaleKirche #Aktivisten #Engagierte #OpenSource

  19. Eine #freiheitlich #demokratische #digitalGesellschaft.

    Ist die möglich auf der technischen Basis von Systemen, die von Kapitalgebern finanziert und/ oder betrieben werden, deren Agenda eine libertäre, profitorientierte, und politisch wohl eher eine dem Gegenteil entsprechende ist?

    #Bluesky #X #Instagram usw.

    #NGO #SelbsthilfeOrganisationen #Vereine #Parteien #Initiativen #Kirche #FediKirche #digitaleKirche #Aktivisten #Engagierte #OpenSource

  20. Eine #freiheitlich #demokratische #digitalGesellschaft.

    Ist die möglich auf der technischen Basis von Systemen, die von Kapitalgebern finanziert und/ oder betrieben werden, deren Agenda eine libertäre, profitorientierte, und politisch wohl eher eine dem Gegenteil entsprechende ist?

    #Bluesky #X #Instagram usw.

    #NGO #SelbsthilfeOrganisationen #Vereine #Parteien #Initiativen #Kirche #FediKirche #digitaleKirche #Aktivisten #Engagierte #OpenSource

  21. Eine #freiheitlich #demokratische #digitalGesellschaft.

    Ist die möglich auf der technischen Basis von Systemen, die von Kapitalgebern finanziert und/ oder betrieben werden, deren Agenda eine libertäre, profitorientierte, und politisch wohl eher eine dem Gegenteil entsprechende ist?

    #Bluesky #X #Instagram usw.

    #NGO #SelbsthilfeOrganisationen #Vereine #Parteien #Initiativen #Kirche #FediKirche #digitaleKirche #Aktivisten #Engagierte #OpenSource

  22. Eine #freiheitlich #demokratische #digitalGesellschaft.

    Ist die möglich auf der technischen Basis von Systemen, die von Kapitalgebern finanziert und/ oder betrieben werden, deren Agenda eine libertäre, profitorientierte, und politisch wohl eher eine dem Gegenteil entsprechende ist?

    #Bluesky #X #Instagram usw.

    #NGO #SelbsthilfeOrganisationen #Vereine #Parteien #Initiativen #Kirche #FediKirche #digitaleKirche #Aktivisten #Engagierte #OpenSource

  23. In Erinnerung an #Kostas #Fragoulis - Wandbilder gegen #Antiziganismus und rassistische #Polizeigewalt

    Am 5. Dezember 2022 ist der 16-jährige Rom Kostas Fragoulis von einem Motorradpolizisten in #Thessaloniki/Griechenland erschossen worden. Knapp 3 Wochen später reagierten #Künstler*innen und #Aktivisten aus #Berlin und #Thessaloniki mit einer gemeinsamen Wandbild-Aktion in Zusammenarbeit mit den Angehörigen auf dieses Ereignis, das #Griechenland damals in Atem hielt.

    Kostas starb nur 500 Meter entfernt von der #Roma-Siedlung, in der er lebte. Angeblich hatte er eine nahe gelegene Tankstelle verlassen, ohne Benzin im Wert von 20 Euro zu bezahlen. Nach einer Verfolgungsjagd mit zwei zufällig anwesenden #Polizisten fielen die tödlichen Schüsse. Der Vorfall löste in ganz #Griechenland #Proteste und zum Teil heftige Auseinandersetzungen mit der #Polizei aus. In mehr als zehn Regionen des Landes gab es koordinierte Revolten, die von den jeweiligen Roma-Vierteln und -Siedlungen ausgingen. Befeuert wurden sie auch durch die zeitliche Nähe zum 6. Dezember, dem Jahrestag der Ermordung des 15-jährigen Alexandros #Grigoropoulos durch einen Polizisten im linksalternativen #Athener Stadtteil #Exarchia im Jahr 2008. Nach Kostas Tod unterstützten linke Aktivist*innen die Proteste der Roma. Ein lokaler Aktivist aus Thessaloniki stellte den Kontakt zwischen den Künstler*innen, der Roma-Siedlung und den Angehörigen von Kostas her.

    (...)

    „Es war nicht das Benzin, es war nicht das Geld, die Bullen haben auf mich geschossen, weil ich ein Roma war“.

    #Rassismus #Polizeigewalt #SayTheirNames

  24. #Journalisten und #Aktivisten aus #Russland und #Belarus, die ins EU-Exil gegangen sind, wurden über Jahre hinweg mit der #Pegasus-Spyware des israelischen Herstellers #NSO angegriffen. Eine Untersuchung von #AccessNow und dem #CitizenLab entdeckte Angriffe auf mindestens acht Personen, darunter die russische Journalistin #GalinaTimchenko. Die meisten Betroffenen leben im #Baltikum oder in #Warschau.

    #Pegasus #Cyberangriffe #Journalismus #Menschenrechte #Cybersecurity

    heise.de/news/Pegasus-Putin-kr

  25. Ja, wie heißt es denn jetzt eigentlich richtig? Ein #Statement gegen die inflationäre #Verwendung des Begriffs "#Hacker", weil eben nicht jeder Hacker ein Hacker und nicht jeder Hacker ein Krimineller ist.

    "In der digitalen Welt wird der Begriff „Hacker“ oft mit kriminellen Aktivitäten in Verbindung gebracht. Doch das Bild des Hackers ist vielschichtiger und nicht ausschließlich negativ. Hacker können #Innovatoren, #Beschützer, #Aktivisten oder #Kriminelle sein"

    dr-datenschutz.de/hacker-cyber

  26. Unter dem Titel „#Hassexport“ kündigte die Organisation so jetzt eine große Kampagne an, deren Ziel es ist, die globale #Anti-LGBTI*-Finanzierung von diversen #Hassgruppen zu entlarven. „Wir haben jetzt Beweise, dass #amerikanische #rechtsextreme #Gruppen Millionen ausgeben, um ihren #Hass in #afrikanischen #Ländern zu verbreiten. Ich sprach mit #Aktivisten vor Ort, die wirklich Angst haben, aber nicht aufgeben wollen. Sie sind bereit zu kämpfen und wir sind bereit, uns ihnen anzuschließen“ so Geschäftsführer #Matt #Beard.
    Das Mastermind von #All-Out verweist dabei auch auf [..]
    Laut einer aktuellen Studie haben die weltweiten Anti-LGBT*-Kräfte in den letzten zehn Jahren 280 Millionen US-Dollar an Finanzmitteln erhalten“, so Beard weiter.
    All-Out will nun die Hintermänner dieser Finanzaktionen schrittweise benennen und öffentlich machen. Wer die LGBTI*-Organisation selbst im Kampf gegen die Anti-LGBTI*-Finanzierung unterstützen will, kann dies mit einer Spende als „Equality Champion“ tun, wie Beard abschließend betont. <<
    https://www.schwulissimo.de/neuigkeiten/kampf-dem-fanatismus-einsatz-gegen-die-finanzierung-von-hass-projekten
    #LGBT #Hass #humanrights #Allout

  27. Angestellte von Bio-Betrieb quälen Rinder – Verfahren eingestellt.

    Mehr als 600 Stunden Videomaterial sammelten die #Aktivisten. Material, das kaum auszuhalten ist.

    Keinerlei Konsequenzen!

    Tiere werden behandelt wie Dreck, werden immer wieder mithilfe eines #Elektroschockers durch enge Gatter getrieben. #Die Tiere zittern durch die verabreichten Stromschläge, wanken und drohen auf die Seite zu stürzen. Nur die Gitterstäbe, so der Eindruck, halten sie davon ab."Es müssen Höllenqualen gewesen sein", kommentiert eine Aktivistin die Methoden der #Schlachthofangestellten in einer Kurzversion des Videos. Dass trotz "nachweisbarer Straftaten", so Friedrich #Mülln #SOKOTierschutz dennoch niemand zur Rechenschaft gezogen wurde, bekräftige den Eindruck...

    Werden Tiere gequält, hat das häufig keinerlei Konsequenzen.

    #Tierrechte #Tierleid #Tierquälerei #Ernährung #Ernährungswende #Landwirtschaft #Milch #Kälber #Kühe #Käse #Rinder #Karnisten
    #vystopie #Wut #Trauer #Hilflosigkeit #Agrarkriminalität #govegan