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#auslanderbehorde — Public Fediverse posts

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  1. Abschiebepolitik in Köln

    Das Handy eines Mannes, der nirgendwo hinkann

    Idris lebt seit mehr als 40 Jahren in Deutschland und soll nach Eritrea abgeschoben werden. Das gilt als praktisch unmöglich. Trotzdem durchsucht das Ausländeramt Köln sein Smartphone, während er im Gefängnis sitzt. Eine Geschichte über einen Kontrollapparat, der sich verselbstständigt hat.

    Winter 2024. Idris ist gerade in der JVA Siegburg angekommen. Um seine Cracksucht zu finanzieren, war er in einen Kiosk und mehrere Gaststätten eingestiegen, hatte Parfum in einer Drogerie geklaut, war immer wieder erwischt worden. Weil er die Taten während laufender Bewährungszeiten begangen hatte, muss er jetzt für insgesamt fünf Jahre ins Gefängnis.

    Ein Beamter reicht ihm die Gefängniskleidung und einem Umschlag mit seinen Wertsachen. Die Sachen sind aus der Untersuchungshaft überstellt worden, in der er vorher gewesen ist. Idris soll den Inhalt prüfen, bevor der Umschlag wieder verplombt und eingeschlossen wird. Im Umschlag liegt seine Halskette. Aber das Handy, das er beim Antritt der U-Haft Anfang des Jahres ebenfalls abgegeben hatte, fehlt.

    Was damit passiert ist, erfährt er erst zwei Monate später, durch einen Brief der für ihn zuständigen Ausländerbehörde Köln. „Anbei übersende ich Ihnen den Datenträger des oben genannten Inhaftierten zurück“, heißt es darin und weiter in bestem redundanten Amtsdeutsch. „Der Datenträger wurde im Zuge einer Datenträgerauswertung ausgewertet“, er könne nun zurück in die Verwahrung.

    Seit 40 Jahren geduldet

    Idris, der eigentlich anders heißt, lebt seit mehr als 40 Jahren in Deutschland. Er kam als Kind, hat hier die Schule besucht, einen Hauptschulabschluss gemacht, eine Schlosserlehre begonnen. Er hat auch früh eine Karriere als Kleinkrimineller begonnen, wie er selbst sagt. All das erzählt er vom Festnetztelefon des Gefängnisses aus, das er zu vorgeschriebenen Zeiten benutzen darf.

    Eine Aufenthaltserlaubnis hat er nicht, sein Antrag auf Asyl wurde bereits 1987 abgelehnt. Seit Jahrzehnten lebt er mit einer Duldung im Land, doch damit ist jetzt Schluss. Nach seiner Entlassung soll er Deutschland verlassen, das hat ihm das Ausländeramt im Herbst mitgeteilt.

    Das Problem: Das Land, aus dem er mit seiner Tante einst geflohen ist, der heutige Staat Eritrea, will ihn nicht. Eine Abschiebung dorthin ist ohnehin so gut wie unmöglich. Das Land gilt als eine der brutalsten Diktaturen der Welt, Abgeschobenen drohen Folter und willkürliche Haft. Als Geflüchteter aus der ehemaligen äthiopischen Provinz besaß Idris zudem nie eritreische Papiere, Eritrea erkennt ihn nicht als Staatsbürger an. „Ich bin faktisch staatenlos, seit über vierzig Jahren“, sagt Idris zu seinem Fall.

    Den deutschen Verwaltungsapparat interessiert das nicht. Für das Ausländeramt Köln ist Idris ein ausreisepflichtiger Straftäter, in so einem Fall gilt ein besonders schwerwiegendes „Ausweisungsinteresse“. Das Amt muss alles dafür vorbereiten, dass er nach seiner verbüßten Haftstrafe abgeschoben werden kann. Dazu darf es laut Aufenthaltsgesetz auch seine Datenträger durchsuchen.

    Vom Gefängnis in die IT-Forensik

    Während Idris in einer Zelle sitzt, geht sein Handy deswegen auf Reisen. Aus dem Umschlag mit seinen persönlichen Dingen in der Gefängnisverwahrung gelangt es an das Ausländeramt in Köln, dieses schickt es mit einem Prüfauftrag weiter an die Zentrale Ausländerbehörde in Essen.

    Die Behörde ist dafür zuständig, die Ämter in Köln und Düsseldorf bei Abschiebungen zu unterstützen. Dort arbeitet seit Herbst 2023 auch die „Stabsstelle Datenforensik“. Ihre Aufgabe: Die Datenträger von Menschen durchsuchen, die „ausreisepflichtig“ sind, um darauf nach Hinweisen für ihre Herkunft oder Identität zu suchen.

    Diese Abteilung eingerichtet hat das von den Grünen geführte Fluchtministerium in Nordrhein-Westfalen. In einem Erlass, der damals an alle Ausländerbehörden im Land ging, heißt es dazu: „Demnach ist ein Ausländer, der keinen Pass oder Passersatz besitzt, verpflichtet, an der Beschaffung eines Identitätspapieres mitzuwirken und alle Dokumente oder Datenträger auf Verlangen der Ausländerbehörde vorzulegen, die für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sein können.“ Komme die betroffene Person dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, könne die Behörde die Durchsuchung anordnen.

    Die Ausländerbehörden werden in dem Schreiben gebeten, „sich bei Bedarf an einer Datenträgerauswertung“ mit der jeweils für ihren Regierungsbezirk zuständigen Zentralen Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen dazu finde man unter dem Reiter „Auswertung Datenträger“ im System.

    Was ein Handy über Herkunft verraten soll

    Was in Essen mit seinem Handy geschieht, erfährt Idris nicht. Die Stadt Köln will dazu keine Auskunft erteilen. Ausgehend von dem, was ein Sprecher der Stadt mitteilt und was aus bisherigen Recherchen von netzpolitik.org bekannt ist, würde die Durchsuchung aber so ablaufen:

    Die Abteilung soll auf Idris’ Handy nach Indizien suchen, die auf eine Staatsangehörigkeit hindeuten können. Im besten Fall – aus Sicht der Behörde – wären das Fotos von Papieren oder Passnummern. Im weniger guten Fall geht es um „sachdienliche Hinweise“: Anrufe in ein bestimmtes Land etwa, gespeicherte Kontakte oder Sprachen, die er in Chatnachrichten verwendet hat.

    Um die Handys zu durchsuchen, schließen die Forensik-Fachleute die Geräte an einen Computer an, der alle Daten aus dem Gerät ausliest. Idris‘ Fotos, seine Nachrichten, wen er angerufen hat, was er auf Social Media postete – all das liegt nun bei der Behörde offen. Aus den relevanten Hinweisen, die sie in den Daten finden, erstellen Mitarbeiter*innen einen Bericht und schicken ihn zusammen mit dem Handy zurück an die Ausländerbehörde.

    Dieser letzte Schritt, die Auswertung und der Bericht, werde von einer Person mit Befähigung zum Richteramt gemacht, schreibt ein Sprecher der Stadt. Letzteres schreibt das Aufenthaltsgesetz vor. Damit soll sichergestellt sein, dass keine Informationen aus dem sogenannten „Kernbereich“ der privaten Lebensgestaltung in den Akten landen.

    „Was ist das für eine Verarscherei?“

    Formal ist das alles korrekt, rechtlich abgesichert. Ein Paragraf im Aufenthaltsgesetz erlaubt die Handydurchsuchung bereits seit mehr als zehn Jahren, wenn die Identität nicht mit anderen „milderen Mitteln“ geklärt werden kann, etwa durch die Vorlage einer Geburtsurkunde. Die Behörde darf in so einem Fall Datenträger einziehen, auch gegen den Willen der Betroffenen. In vielen Bundesländern ist das inzwischen Standard.

    Nur: Was soll das im Fall von Idris bringen? Seine Abschiebung scheitert ja nicht daran, dass seine Identität oder Staatsbürgerschaft nicht bekannt wären. Die deutschen Behörden kennen seinen Namen, sein Geburtsdatum.

    Idris kann nicht abgeschoben werden, weil die eritreische Botschaft ihm keine Papiere ausstellt. Das weiß auch die Ausländerbehörde. Was erhofft sie sich von der Durchsuchung? Und warum sammelt ein Staat überhaupt digitale Daten für eine Abschiebung, die diplomatisch unmöglich ist? Einfach, weil er es kann?

    „Auf meinem Handy werden sie sicher nichts finden“, sagt Idris. Darauf seien Fotos seiner drei Kinder in Deutschland. Der älteste studiert, der jüngste ist gerade zwölf Jahre alt. Von der Mutter der beiden jüngeren lebt er schon seit Jahren getrennt. „In Eritrea kenne ich niemanden, habe da niemanden.“

    Die Abschiebeanordnung im Herbst 2025 kommt trotzdem. „Was ist das für eine Verarscherei?“

    Zugriff aus der Haft

    Nordrhein-Westfalen wird seit 2022 von einer schwarz-grünen Koalition regiert. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) setzt auf eine harte Abschiebepolitik. Seit dem Anschlag von Solingen wurde die Linie noch weiter verschärft. Straftäter*innen sollen noch konsequenter abgeschoben werden. Nur wohin, wenn es keinen Zielstaat gibt? Für die Politik ist Idris ein Problem ohne Lösung.

    Liegt es daran, dass die Ausländerbehörden im Land derzeit besonders viele Handys einziehen? Allein in Köln hat das Ausländeramt im vergangenen Jahr mehr als 130 Datenträger eingezogen und durchsuchen lassen, teilt ein Sprecher der Stadt mit.

    „Sobald andere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung ausgeschöpft oder nicht erfolgversprechend sind, wird der Person bei ihrer Vorsprache angeboten, den Datenträger freiwillig zur Durchsicht vorzulegen“, schreibt er. Weigert sie sich, darf sie auch durchsucht werden.

    Bei Ausreisepflichtigen, die wie Idris in Haft sitzen, werde jeweils die zuständige Justizvollzugsanstalt angefragt. Seien dort Handys oder andere Datenträger in der Verwahrung, würden diese eingezogen.

    Eigentlich hätte Idris über den Einzug seines Handys informiert werden müssen, die Ausländerbehörde stellt dafür eine Bescheinigung aus. Diese gehe in solchen Fällen an das Gefängnis, schreibt der Sprecher, mit der Bitte, den Gefangenen zu informieren. Ob das jedoch im Einzelfall geschieht, das „entzieht sich des Einflussbereichs der Ausländerbehörde“.

    Öffentliche Zahlen, geheime Werkzeuge

    Um Smartphones wie das von Idris durchsuchen zu können, hat NRW einigen Aufwand betrieben. Die meisten Geräte sind heute mit Zugangscodes oder per Gesichtserkennung gesichert, nicht alle Betroffenen geben die Daten heraus, auch wenn das Aufenthaltsgesetz das vorschreibt. Die Behörde braucht dann ein Werkzeug, mit dem sie die Sicherungen überwinden und sich Zugang verschaffen kann.

    Die „Stabsstelle Datenforensik“, die in Essen auch Idris‘ Handy durchsucht hat, arbeitet deswegen mit einer IT-forensischen Ausstattung, die die Zentrale Ausländerbehörde eigens dafür angeschafft hat. Solche Werkzeuge funktionieren wie ein Dietrich, mit dem sich die meisten Smartphones öffnen lassen, auch ohne Zugangsdaten.

    Im Jahr 2024 hat die Stabsstelle auf diesem Weg die Datenträger von 114 Personen durchsucht und 93 Auswertungsberichte erstellt. Nur in zwei Prozent der Fälle scheiterten die Durchsuchungen. Das schreibt die Stadt Essen in ihrem Jahresbericht zur Arbeit der Zentralen Ausländerbehörde. Im Jahr darauf waren es bereits 254 durchsuchte Datenträger und 176 Berichte, teilt das zuständige Fluchtministerium auf Anfrage von netzpolitik.org mit.

    Eine weitere solche Stelle arbeitet in der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld. Zusammengenommen hätten beide Stellen im Jahr 2024 205 Datenträger durchsucht. Im Jahr darauf waren es 402.

    Die Kosten dafür trägt das Land NRW. Wie viel das kostet und von welchem Hersteller die Ausstattung stammt, das hält die schwarz-grüne Landesregierung allerdings geheim. „Aus Gründen des Datenschutzes“ will das zuständige Familienministerium auf Nachfrage keine Angaben machen.

    In anderen Bundesländern, die vergleichbare Software für die Durchsuchungen nach dem Aufenthaltsgesetz einsetzen, ist hingegen dokumentiert, woher die Produkte stammen: vom Unternehmen Cellebrite. Es verkauft seine IT-forensischen Produkte unter anderem an Polizeibehörden, die damit in den Handys mutmaßlicher Straftäter nach Beweisen suchen, aber auch an Geheimdienste oder das Militär. Seit einigen Jahren gehören auch Ausländerbehörden in Deutschland zum Kundenkreis. (Hier ist eine Karte, die zeigt, wo Cellebrite bereits für die Durchsuchung der Handys von Ausreisepflichtigen eingesetzt wird.)

    Stellt Cellebrite auch das Produkt, mit dem die Abteilung in Essen Handys durchsucht? Dafür gibt es keinen Beleg. Im bislang aktuellsten Jahresbericht der Stadt werden jedoch die Namen von zwei weiteren Cellebrite-Produkten genannt, die 2025 eingeführt werden sollten: Sie heißen Collector und Inspector und dienen dazu, die Festplatten von Computern zu durchsuchen. Auch das sind Datenträger und sie dürfen von den Ausländerbehörden ebenfalls eingezogen werden.

    Auf die Nachfrage, ob diese Werkzeuge inzwischen im Einsatz sind, antworteten die Zentrale Ausländerbehörde Essen und das Ministerium nicht.

    „Strafrechtlich relevante Zufallsfunde“

    Das Ministerium sieht in der Geheimhaltung offenbar auch eine Art ermittlungstaktischen Vorteil. „Konkrete Information über die verwendete Soft- und Hardware, die über Presseberichte an eine breite Öffentlichkeit gelangen, könnten den Erfolg zukünftiger digital-forensischer Maßnahmen gefährden“, schreibt es im Ablehnungsbescheid zu einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

    Nur: Es handelt sich streng genommen ja um gar keine Ermittlungen. Die Betroffenen sind keiner Straftat verdächtig, die Zentrale Ausländerbehörde ist auch keine Strafverfolgungsbehörde. Sie soll lediglich nach Hinweisen auf eine Nationalität suchen.

    Dass die Grenzen zwischen den Aufgaben von Ausländerbehörden und der Strafverfolgung hier zunehmend aufweichen, darauf deutet auch ein weiterer Satz aus dem Jahresberichtder Stadt Essen hin. In einem Abschnitt zu den „hervorragenden Ergebnissen“, die mit der Auswertung der Datenträger hätten erzielt werden können („In 87 Prozent der Fälle zumindest identitätsklärende Hinweise“), heißt es dort auch, „entdeckte und möglicherweise strafrechtlich relevante Zufallsfunde“ seien „an die zuständige Ausländerbehörde bzw. Strafermittlungsbehörde“ gemeldet worden.

    Auf Nachfrage, wie häufig es in den vergangenen Jahren zu solchen Zufallsfunden mit entsprechender Meldung kam und auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht, antwortet die Behörde nicht.

    Eine Maßnahme ohne Ziel

    Der Berliner Jurist Davy Wang koordiniert bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte Fälle zu eingezogenen Handys von Geflüchteten. Er hält eine solche Weitergabe für rechtswidrig. Das Aufenthaltsgesetz erlaube den Zugriff auf Datenträger ausschließlich, um Identität und Staatsangehörigkeit festzustellen sowie eine Rückführung zu ermöglichen. „Eine Befugnis, dabei gefundenen Daten zu anderen Zwecken – etwa zur Strafverfolgung – an andere Behörden weiterzuleiten, enthält das Gesetz nicht. Eine solche Weitergabe ist damit unzulässig.“

    Rechtswidrig sei auch das Vorgehen der Ausländerbehörde im Fall von Idris, sagt Wang. „Der Zugriff auf den gesamten Datenbestand des Handys stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar und darf nicht erfolgen, wenn damit der verfolgte Zweck überhaupt nicht erreicht werden kann.“

    Das Aufenthaltsgesetz erlaube diesen Eingriff nur unter engen Voraussetzungen. Im Falle von Idris sei klar, dass der Zweck – das Ermöglichen einer Rückführung – nicht erreichbar sei: „Seine Rückführung scheitert an faktischen Hindernissen, die im Verantwortungsbereich der eritreischen Botschaft liegen.“ Durch das Auswerten der Handydaten könnten diese weder beseitigt noch beeinflusst werden.

    „Solche Fälle zeigen, dass der Datenzugriff in der Praxis nicht als enges Ausnahmeinstrument gehandhabt wird, sondern als Routinemaßnahme“, sagt Wang, „auch dort, wo sie von vornherein nichts bewirken kann.“ Damit werde die Privatsphäre der betroffenen Personen jedoch strukturell ausgehöhlt. „Die Durchsuchung wird als Druckmittel zur Durchsetzung migrationspolitischer Ziele missbraucht.“

    Clara Bünger ist fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag. „Die Regierungen der letzten Jahre haben unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage sind, sich immer wieder neue grenzwertige oder sogar offen rechtswidrige Maßnahmen auszudenken, die den alleinigen Zweck haben, ausreisepflichtige Personen unter Druck zu setzen und sie zur Ausreise zu drängen“, sagt sie. Das ändere aber nichts daran, dass manche Menschen nicht abgeschoben werden könnten, weil sie zum Beispiel staatenlos sind.

    Auch wenn es am Ende nicht zur Abschiebung komme, hätten die Maßnahmen schwere Konsequenzen. „Häufig werden solche Grundrechtseingriffe zuerst an Geflüchteten oder anderen Gruppen mit geringer Beschwerdemacht getestet“, sagt sie. „Wenn Protest ausbleibt, werden sie später ausgeweitet.“

    „Bundesgebiet unverzüglich verlassen“

    Idris sitzt weiterhin in Haft, inzwischen in der JVA Aachen. Er hofft darauf, dass er vorzeitig entlassen wird und einen Entzug machen kann, in einer christlichen Einrichtung für Suchthilfe. Dort war er schon einmal, bevor er rückfällig wurde.

    Für ihn gilt allerdings weiterhin die Abschiebeanordnung aus Köln: „Sollten Sie aus irgendeinem Grund vorzeitig aus der Haft entlassen werden, haben Sie das Bundesgebiet unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach einer eventuellen Haftentlassung zu verlassen“, steht darin. Dass er das ohne Papiere nicht tun kann, ist klar.

    Idris hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen seine Abschiebeanordnung eingereicht und bittet um eine Aufenthaltserlaubnis. Nur damit kann er eine von der Krankenkasse finanzierte Therapie machen. „Nach einer erfolgreichen Drogentherapie würde die Abkehr von meinen kleinkriminellen Aktivitäten wirklich näher rücken, die mir bislang nicht gelungen ist“, schreibt er. „Genau darin setze ich meine Hoffnungen. Diesen Weg möchte ich endlich gehen. Ich bin krank. Und ich möchte meine Krankheit überwinden.“

    Das Schreiben hat er selbst mit Unterstützung verfasst, einen Rechtsbeistand hat er derzeit nicht.

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Migration, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  2. #Duisburg: Ein kurdischer Mann, der seit mehr als 3 Monaten im Krankenhaus behandelt wird, wurde beim Termin in der #Ausländerbehörde festgenommen, die Behandlung abrupt abgebrochen. Jetzt ist er in #Abschiebehaft, die #Abschiebung in den #Irak droht Montag. 1/2 www.nd-aktuell.de/artikel/1197...

    Abschiebung aus der Psychiatri...

  3. Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Die vier zur Ausweisung vorgesehenen Personen wurden nicht wegen eines Verbrechens verurteilt, sollen aber an Protesten gegen den israelischen Angriff auf Gaza teilgenommen haben.

    Von Hanno Hauenstein 1. April 2025

    Die Berliner #Ausländerbehörde will vier junge ausländische Einwohner abschieben, denen vorgeworfen wird, an Protesten gegen den #Krieg Israels gegen #Gaza teilgenommen zu haben. Dieser beispiellose Schritt gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der #Bürgerrechte in #Deutschland.

    Die nach deutschem #Migrationsrecht erlassenen #Abschiebungsanordnungen wurden unter politischem Druck und trotz interner Einwände des Leiters der Ausländerbehörde des Landes Berlin erlassen. Der interne Streit entstand, weil drei der von der Abschiebung betroffenen Personen Bürger von EU-Mitgliedstaaten sind, die normalerweise #Freizügigkeit zwischen EU-Ländern genießen.

    Die Anordnungen – ausgestellt vom Land #Berlin, dessen #Senatsverwaltung die #Einwanderungsbehörde beaufsichtigt – sollen in weniger als einem Monat in Kraft treten. Keiner der vier wurde wegen eines Verbrechens verurteilt. Die Fälle werden mit dem Einsatz von Abschiebungsanordnungen zur Unterdrückung sozialer Bewegungen in den Vereinigten Staaten verglichen.

    „Was wir hier sehen, ist direkt aus dem Handbuch der extremen Rechten entnommen“, sagte Alexander Gorski, ein Anwalt, der zwei der Demonstranten vertritt. „Man sieht es in den USA und auch in Deutschland: Politische Meinungsverschiedenheiten werden zum Schweigen gebracht, indem man den Migrationsstatus der Demonstranten ins Visier nimmt.“

    „Aus rechtlicher Sicht waren wir über die Argumentation beunruhigt, die uns an den Fall von Mahmoud Khalil erinnerte“, fuhr Gorski fort und bezog sich dabei auf den palästinensischen Absolventen der #Columbia University und ständigen Einwohner der #USA, der aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Aktivitäten auf dem Campus aus seinem Wohnhaus geholt wurde.

    Die vier Personen, die abgeschoben werden sollen – Cooper #Longbottom, Kasia #Wlaszczyk, Shane #O'Brien und Roberta #Murray – sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten, #Polens bzw. in den beiden letztgenannten Fällen #Irlands. Nach deutschem #Migrationsrecht benötigen die Behörden keine strafrechtliche Verurteilung, um eine #Abschiebungsanordnung zu erlassen, erklärte Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses für Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltverein. Die angeführten Gründe müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Abschiebung stehen, d. h. es spielen auch Faktoren eine Rolle, wie z. B. ob jemand von seiner Familie getrennt wird oder sein Geschäft verliert.

    „Die entscheidende Frage ist: Wie schwerwiegend ist die Bedrohung und wie verhältnismäßig ist die Reaktion?„, so Oberhäuser, der nicht in den Fall involviert ist. ‚Wenn jemand nur wegen seiner politischen Überzeugungen ausgewiesen wird, ist das eine massive Überreaktion.“

    "Vage und unbegründete Anschuldigungen"

    Gegen jeden der vier #Demonstranten werden von den Behörden separate Vorwürfe erhoben, die alle aus #Polizeiakten stammen und mit pro-palästinensischen Aktionen in Berlin in Verbindung stehen. Einige, aber nicht alle der Vorwürfe würden in Deutschland einer Strafanzeige entsprechen; fast keiner von ihnen wurde vor ein Strafgericht gebracht. Zu den fraglichen Protesten gehören ein Massen-Sit-in am Berliner #Hauptbahnhof, eine #Straßenblockade und die #Besetzung eines Gebäudes an der Freien Universität Berlin Ende 2024.

    Das einzige Ereignis, das die vier Fälle miteinander verband, war der Vorwurf, die Protestierenden hätten an der Besetzung der Universität teilgenommen, was Sachbeschädigung und angebliche Behinderung einer Verhaftung beinhaltete – eine sogenannte De-Arrest, die darauf abzielte, die Inhaftierung eines Mitprotestierenden zu verhindern. Keiner der Demonstranten wird wegen bestimmter Vandalismusakte oder der De-Arrest an der Universität angeklagt. Stattdessen wird in der Abschiebungsanordnung der Verdacht geäußert, dass sie an einer koordinierten Gruppenaktion teilgenommen haben. (Die Freie Universität teilte The Intercept mit, dass sie keine Kenntnis von den Abschiebungsanordnungen hatte.)

    Einige der Vorwürfe sind geringfügig. Zwei werden beispielsweise beschuldigt, einen Polizeibeamten als „Faschist“ bezeichnet zu haben – eine #Beleidigung eines Beamten, die eine Straftat darstellt. Drei werden beschuldigt, mit Gruppen demonstriert zu haben, die Slogans wie „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“ – was in Deutschland im vergangenen Jahr verboten wurde – und „freies Palästina“ skandierten. Die Behörden behaupten auch, dass alle vier antisemitische oder antiisraelische Parolen gerufen haben, ohne dass diese jedoch näher spezifiziert werden.

    Zwei von ihnen werden beschuldigt, einem Beamten oder einem anderen Demonstranten in den Arm gegriffen zu haben, um Verhaftungen bei der #Sitzblockade am Bahnhof zu verhindern. O'Brien, einer der irischen Staatsbürger, ist der einzige der vier, dessen Ausweisungsanordnung eine Anklage enthielt – die Anschuldigung, er habe einen Polizeibeamten als „#Faschisten“ bezeichnet –, die vor ein Strafgericht in Berlin gebracht wurde, wo er freigesprochen wurde. Allen vier wird ohne Beweise vorgeworfen, die Hamas zu unterstützen, eine Gruppe, die Deutschland als terroristische Organisation eingestuft hat.

    In drei der vier Ausweisungsbescheide wird ausdrücklich auf angebliche Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und die Unterstützung der #Hamas verwiesen, um zu argumentieren, dass die Demonstranten in Ausweisungsverfahren keinen Anspruch auf ihre verfassungsmäßigen Rechte auf freie #Meinungsäußerung und #Versammlungsfreiheit haben. „Was wir hier sehen, sind die härtesten verfügbaren Maßnahmen, die auf äußerst vagen und teilweise völlig unbegründeten Anschuldigungen basieren“, sagte Gorski, der Anwalt von zwei der Demonstranten.

    In einem beispiellosen Schritt, so Gorski, wird in drei der vier Ausweisungsbescheide das nationale Versprechen Deutschlands zur Verteidigung Israels – die #Staatsräson des Landes, auf Deutsch ‚Grund der Staatsräson‘als Rechtfertigung angeführt. Oberhäuser vom Einwanderungsausschuss der Anwaltskammer sagte, Staatsräson sei eher ein Prinzip als eine sinnvolle Rechtskategorie. Und ein parlamentarisches Gremium argumentierte kürzlich, dass die Bestimmung keine rechtsverbindlichen Auswirkungen habe. Diese Unterscheidung, so Oberhäuser, mache die Verwendung von Staatsräson in Abschiebeverfahren rechtlich zweifelhaft: „Das ist verfassungsrechtlich unzulässig.“

    Interne Einwände

    Interne E-Mails, die The Intercept vorliegen, zeigen, dass hinter den Kulissen politischer Druck ausgeübt wurde, die Abschiebungsanordnungen trotz der Einwände von Berliner Einwanderungsbeamten zu erlassen. Der Streit wurde zwischen Bürokraten aus den Senatsverwaltungen des Landes Berlin ausgetragen, dem Exekutivorgan des Landes unter der Leitung des Bürgermeisters Kai #Wegner, der wiederum vom Parlament der Stadt gewählt wird.

    Nachdem die Innenbehörde des Berliner Senats einen unterschriebenen Abschiebebescheid angefordert hatte, erhob Silke Buhlmann, Leiterin der Abteilung für #Kriminalprävention und Rückführung bei der Ausländerbehörde, Einwände. In einer E-Mail teilte Buhlmann mit, dass ihre Bedenken vom obersten Beamten der Ausländerbehörde, Engelhard #Mazanke, geteilt würden. #Buhlmann warnte ausdrücklich davor, dass die Rechtsgrundlage für den Entzug der Freizügigkeit der drei EU-Bürger unzureichend sei – und dass ihre #Abschiebung rechtswidrig wäre.

    „In Abstimmung mit Herrn Mazanke teile ich Ihnen mit, dass ich Ihrer Anordnung vom 20. Dezember 2024 – Anhörungen für die unter a) bis c) aufgeführten Personen durchzuführen und anschließend den Verlust der Freizügigkeit festzustellen – aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen kann“, schrieb Buhlmann und bezeichnete die drei Bürger aus EU-Staaten als Fälle A bis C. Buhlmann schrieb, dass die Polizeiberichte zwar „auf eine potenzielle Bedrohung der öffentlichen Ordnung durch die betroffenen Personen hindeuten, es aber keine rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen gibt, die eine hinreichend schwere und tatsächliche Bedrohung belegen würden“.

    Der interne Einspruch, der als Remonstration bezeichnet wird, wurde von Christian #Oestmann, einem Beamten der Berliner Senatsverwaltung, schnell abgewiesen. Er wies die Bedenken zurück und ordnete an, die Ausweisungsanordnungen trotzdem zu vollstrecken. „Für diese Personen kann eine fortgesetzte Bewegungsfreiheit aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht gerechtfertigt werden, unabhängig von etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen“, schrieb er. „Ich bitte daher darum, die Anhörungen sofort wie angeordnet durchzuführen.“

    In einer Stellungnahme gegenüber The Intercept erklärte ein Sprecher der Senatsverwaltung, dass das #Innenministerium die Aufsicht über die Einwanderungsbehörde habe. „Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport übt die technische und administrative Aufsicht über die staatliche Einwanderungsbehörde aus“, sagte der Sprecher. „Im Rahmen dieser Aufgabe ist sie befugt, Weisungen zu erteilen.“ Der Senat lehnte es unter Berufung auf den Datenschutz ab, sich zu den Einzelheiten der Fälle zu äußern. Die Einwanderungsbehörde reagierte nicht auf die Bitte von The Intercept um eine Stellungnahme.

    Letztendlich beugte sich Mazanke, der oberste Beamte der Einwanderungsbehörde, der Anordnung und unterzeichnete den Beschluss.

    "Sie werden als Versuchskaninchen benutzt"

    In Interviews mit The Intercept lehnten es die vier Demonstranten, die von den Abschiebungsanordnungen betroffen waren, ab, über die gegen sie erhobenen konkreten Vorwürfe zu sprechen. Allen vier wurde inzwischen auferlegt, Deutschland bis zum 21. April 2025 zu verlassen, andernfalls droht ihnen die Zwangsabschiebung.

    Die schwerwiegendsten Konsequenzen hätte Longbottom, ein 27-jähriger amerikanischer Student aus #Seattle, #Washington, zu tragen, dem nach dem Verlassen Deutschlands für zwei Jahre die Einreise in eines der 29 Länder des Schengen-Raums untersagt wäre. Longbottom, der jeglichen #Antisemitismus bestritt, sagte gegenüber The Intercept, dass ihm nur noch sechs Monate blieben, um seinen Master-Abschluss in Menschenrechtsarbeit an der Berliner Alice-Salomon-Universität zu machen.

    „Werde ich meinen Master hier abschließen können? Wo werde ich leben?“, fragte Longbottom. “All diese Fragen sind sehr unklar.“ Longbottom, der transsexuell ist, lebt mit seinem Partner, einem italienischen Staatsbürger, in Berlin. Die Aussicht, getrennt zu werden, lastet schwer auf ihnen. „Ich habe nichts, womit ich neu anfangen könnte“, sagte er. „Als Transperson ist der Gedanke, jetzt in die USA zurückzukehren, wirklich beängstigend.“

    Kasia Wlaszczyk, 35, Kulturarbeiterin und polnische Staatsbürgerin, sagte, sie hätte nie gedacht, dass dies passieren könnte. Er betonte, dass Vorwürfe des Antisemitismus in Deutschland in erster Linie eine rassistische Taktik gegen #Palästinenser, #Araber und #Muslime seien und die Abschiebungsanordnungen eine Zunahme der Verwendung dieser Vorwürfe gegen alle, die sich mit ihnen solidarisieren, widerspiegelten. „Deutschland setzt diese Anschuldigungen als Waffe ein“, sagte er.

    Wlaszczyk, der ebenfalls trans ist, lebt seit seinem zehnten Lebensjahr nicht mehr in Polen. „Wenn das durchkommt, würde es mich aus der Gemeinschaft reißen, die ich mir hier aufgebaut habe“, sagte er.

    Das Gefühl eines drohenden Verlusts der Gemeinschaft war unter den Demonstranten weit verbreitet. „Meine Illusion von Berlin wurde durch die mangelnde Reaktion auf den #Völkermord zunichte gemacht“, sagte Shane O'#Brien, 29, ein irischer Staatsbürger. Die gewaltsame Unterdrückung arabischer Gemeinden in Berlin habe ihn erschüttert.

    Nach drei Jahren in Berlin fühlt sich die drohende Abschiebung für Roberta Murray, 31, die ebenfalls Irin ist, wie ein Bruch an. „Mein Leben ist hier“, sagte sie. „Ich mache keine Pläne für Irland. Ich glaube, dass wir gewinnen werden – und dass wir bleiben werden. Ich glaube nicht, dass dies vor Gericht Bestand haben wird.“

    Gorski und andere Anwälte reichten nun einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung sowie eine formelle #Berufung ein, in der sie die #Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnungen anfechten. Er wies darauf hin, dass er bereits an ähnlichen Fällen gearbeitet habe, in denen das Migrationsrecht dazu benutzt wurde, pro-palästinensische Aktivisten wegen ihrer Reden ins Visier zu nehmen. Was die aktuellen vier Fälle jedoch auszeichne, sei die Offenheit, mit der die sogenannte Staatsräson Deutschlands zur Rechtfertigung von Ausweisungen herangezogen werde.

    „Diese Menschen haben keine Vorstrafen“, sagte Gorski. Dennoch scheint die Berliner Regierung ein #Narrativ der ‚unmittelbaren Gefahr‘ zu konstruieren, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu umgehen.

    Gorski warnte, dass die Fälle ein Testlauf für eine umfassendere Unterdrückung von #Einwanderern und #Aktivisten in Deutschland seien und nicht nur um vier Demonstranten gehe. „Sie werden als Versuchskaninchen benutzt.“

    Dieser Artikel wurde erneut veröffentlicht mit Genehmigung von The Intercept, einer preisgekrönten gemeinnützigen Nachrichtenorganisation, die sich dafür einsetzt, die Mächtigen durch furchtlosen, kontroversen Journalismus zur Rechenschaft zu ziehen. Melde dich hier für den Newsletter von The Intercept an.

    Hanno Hauenstein ist ein in Berlin ansässiger unabhängiger Journalist und Autor. Seine Arbeiten sind in Publikationen wie The Guardian, The Intercept und der Berliner Zeitung erschienen.

    Quelle: +972 Magazine: Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Übersetzung: Thomas Trueten [Nicht authorisiert]

    Siehe auch: Staatsräson schiebt ab, via @jungewelt

    #Israel #Palästina #Germany @palestine @israel

  4. Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Die vier zur Ausweisung vorgesehenen Personen wurden nicht wegen eines Verbrechens verurteilt, sollen aber an Protesten gegen den israelischen Angriff auf Gaza teilgenommen haben.

    Von Hanno Hauenstein 1. April 2025

    Die Berliner #Ausländerbehörde will vier junge ausländische Einwohner abschieben, denen vorgeworfen wird, an Protesten gegen den #Krieg Israels gegen #Gaza teilgenommen zu haben. Dieser beispiellose Schritt gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der #Bürgerrechte in #Deutschland.

    Die nach deutschem #Migrationsrecht erlassenen #Abschiebungsanordnungen wurden unter politischem Druck und trotz interner Einwände des Leiters der Ausländerbehörde des Landes Berlin erlassen. Der interne Streit entstand, weil drei der von der Abschiebung betroffenen Personen Bürger von EU-Mitgliedstaaten sind, die normalerweise #Freizügigkeit zwischen EU-Ländern genießen.

    Die Anordnungen – ausgestellt vom Land #Berlin, dessen #Senatsverwaltung die #Einwanderungsbehörde beaufsichtigt – sollen in weniger als einem Monat in Kraft treten. Keiner der vier wurde wegen eines Verbrechens verurteilt. Die Fälle werden mit dem Einsatz von Abschiebungsanordnungen zur Unterdrückung sozialer Bewegungen in den Vereinigten Staaten verglichen.

    „Was wir hier sehen, ist direkt aus dem Handbuch der extremen Rechten entnommen“, sagte Alexander Gorski, ein Anwalt, der zwei der Demonstranten vertritt. „Man sieht es in den USA und auch in Deutschland: Politische Meinungsverschiedenheiten werden zum Schweigen gebracht, indem man den Migrationsstatus der Demonstranten ins Visier nimmt.“

    „Aus rechtlicher Sicht waren wir über die Argumentation beunruhigt, die uns an den Fall von Mahmoud Khalil erinnerte“, fuhr Gorski fort und bezog sich dabei auf den palästinensischen Absolventen der #Columbia University und ständigen Einwohner der #USA, der aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Aktivitäten auf dem Campus aus seinem Wohnhaus geholt wurde.

    Die vier Personen, die abgeschoben werden sollen – Cooper #Longbottom, Kasia #Wlaszczyk, Shane #O'Brien und Roberta #Murray – sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten, #Polens bzw. in den beiden letztgenannten Fällen #Irlands. Nach deutschem #Migrationsrecht benötigen die Behörden keine strafrechtliche Verurteilung, um eine #Abschiebungsanordnung zu erlassen, erklärte Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses für Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltverein. Die angeführten Gründe müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Abschiebung stehen, d. h. es spielen auch Faktoren eine Rolle, wie z. B. ob jemand von seiner Familie getrennt wird oder sein Geschäft verliert.

    „Die entscheidende Frage ist: Wie schwerwiegend ist die Bedrohung und wie verhältnismäßig ist die Reaktion?„, so Oberhäuser, der nicht in den Fall involviert ist. ‚Wenn jemand nur wegen seiner politischen Überzeugungen ausgewiesen wird, ist das eine massive Überreaktion.“

    "Vage und unbegründete Anschuldigungen"

    Gegen jeden der vier #Demonstranten werden von den Behörden separate Vorwürfe erhoben, die alle aus #Polizeiakten stammen und mit pro-palästinensischen Aktionen in Berlin in Verbindung stehen. Einige, aber nicht alle der Vorwürfe würden in Deutschland einer Strafanzeige entsprechen; fast keiner von ihnen wurde vor ein Strafgericht gebracht. Zu den fraglichen Protesten gehören ein Massen-Sit-in am Berliner #Hauptbahnhof, eine #Straßenblockade und die #Besetzung eines Gebäudes an der Freien Universität Berlin Ende 2024.

    Das einzige Ereignis, das die vier Fälle miteinander verband, war der Vorwurf, die Protestierenden hätten an der Besetzung der Universität teilgenommen, was Sachbeschädigung und angebliche Behinderung einer Verhaftung beinhaltete – eine sogenannte De-Arrest, die darauf abzielte, die Inhaftierung eines Mitprotestierenden zu verhindern. Keiner der Demonstranten wird wegen bestimmter Vandalismusakte oder der De-Arrest an der Universität angeklagt. Stattdessen wird in der Abschiebungsanordnung der Verdacht geäußert, dass sie an einer koordinierten Gruppenaktion teilgenommen haben. (Die Freie Universität teilte The Intercept mit, dass sie keine Kenntnis von den Abschiebungsanordnungen hatte.)

    Einige der Vorwürfe sind geringfügig. Zwei werden beispielsweise beschuldigt, einen Polizeibeamten als „Faschist“ bezeichnet zu haben – eine #Beleidigung eines Beamten, die eine Straftat darstellt. Drei werden beschuldigt, mit Gruppen demonstriert zu haben, die Slogans wie „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“ – was in Deutschland im vergangenen Jahr verboten wurde – und „freies Palästina“ skandierten. Die Behörden behaupten auch, dass alle vier antisemitische oder antiisraelische Parolen gerufen haben, ohne dass diese jedoch näher spezifiziert werden.

    Zwei von ihnen werden beschuldigt, einem Beamten oder einem anderen Demonstranten in den Arm gegriffen zu haben, um Verhaftungen bei der #Sitzblockade am Bahnhof zu verhindern. O'Brien, einer der irischen Staatsbürger, ist der einzige der vier, dessen Ausweisungsanordnung eine Anklage enthielt – die Anschuldigung, er habe einen Polizeibeamten als „#Faschisten“ bezeichnet –, die vor ein Strafgericht in Berlin gebracht wurde, wo er freigesprochen wurde. Allen vier wird ohne Beweise vorgeworfen, die Hamas zu unterstützen, eine Gruppe, die Deutschland als terroristische Organisation eingestuft hat.

    In drei der vier Ausweisungsbescheide wird ausdrücklich auf angebliche Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und die Unterstützung der #Hamas verwiesen, um zu argumentieren, dass die Demonstranten in Ausweisungsverfahren keinen Anspruch auf ihre verfassungsmäßigen Rechte auf freie #Meinungsäußerung und #Versammlungsfreiheit haben. „Was wir hier sehen, sind die härtesten verfügbaren Maßnahmen, die auf äußerst vagen und teilweise völlig unbegründeten Anschuldigungen basieren“, sagte Gorski, der Anwalt von zwei der Demonstranten.

    In einem beispiellosen Schritt, so Gorski, wird in drei der vier Ausweisungsbescheide das nationale Versprechen Deutschlands zur Verteidigung Israels – die #Staatsräson des Landes, auf Deutsch ‚Grund der Staatsräson‘als Rechtfertigung angeführt. Oberhäuser vom Einwanderungsausschuss der Anwaltskammer sagte, Staatsräson sei eher ein Prinzip als eine sinnvolle Rechtskategorie. Und ein parlamentarisches Gremium argumentierte kürzlich, dass die Bestimmung keine rechtsverbindlichen Auswirkungen habe. Diese Unterscheidung, so Oberhäuser, mache die Verwendung von Staatsräson in Abschiebeverfahren rechtlich zweifelhaft: „Das ist verfassungsrechtlich unzulässig.“

    Interne Einwände

    Interne E-Mails, die The Intercept vorliegen, zeigen, dass hinter den Kulissen politischer Druck ausgeübt wurde, die Abschiebungsanordnungen trotz der Einwände von Berliner Einwanderungsbeamten zu erlassen. Der Streit wurde zwischen Bürokraten aus den Senatsverwaltungen des Landes Berlin ausgetragen, dem Exekutivorgan des Landes unter der Leitung des Bürgermeisters Kai #Wegner, der wiederum vom Parlament der Stadt gewählt wird.

    Nachdem die Innenbehörde des Berliner Senats einen unterschriebenen Abschiebebescheid angefordert hatte, erhob Silke Buhlmann, Leiterin der Abteilung für #Kriminalprävention und Rückführung bei der Ausländerbehörde, Einwände. In einer E-Mail teilte Buhlmann mit, dass ihre Bedenken vom obersten Beamten der Ausländerbehörde, Engelhard #Mazanke, geteilt würden. #Buhlmann warnte ausdrücklich davor, dass die Rechtsgrundlage für den Entzug der Freizügigkeit der drei EU-Bürger unzureichend sei – und dass ihre #Abschiebung rechtswidrig wäre.

    „In Abstimmung mit Herrn Mazanke teile ich Ihnen mit, dass ich Ihrer Anordnung vom 20. Dezember 2024 – Anhörungen für die unter a) bis c) aufgeführten Personen durchzuführen und anschließend den Verlust der Freizügigkeit festzustellen – aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen kann“, schrieb Buhlmann und bezeichnete die drei Bürger aus EU-Staaten als Fälle A bis C. Buhlmann schrieb, dass die Polizeiberichte zwar „auf eine potenzielle Bedrohung der öffentlichen Ordnung durch die betroffenen Personen hindeuten, es aber keine rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen gibt, die eine hinreichend schwere und tatsächliche Bedrohung belegen würden“.

    Der interne Einspruch, der als Remonstration bezeichnet wird, wurde von Christian #Oestmann, einem Beamten der Berliner Senatsverwaltung, schnell abgewiesen. Er wies die Bedenken zurück und ordnete an, die Ausweisungsanordnungen trotzdem zu vollstrecken. „Für diese Personen kann eine fortgesetzte Bewegungsfreiheit aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht gerechtfertigt werden, unabhängig von etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen“, schrieb er. „Ich bitte daher darum, die Anhörungen sofort wie angeordnet durchzuführen.“

    In einer Stellungnahme gegenüber The Intercept erklärte ein Sprecher der Senatsverwaltung, dass das #Innenministerium die Aufsicht über die Einwanderungsbehörde habe. „Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport übt die technische und administrative Aufsicht über die staatliche Einwanderungsbehörde aus“, sagte der Sprecher. „Im Rahmen dieser Aufgabe ist sie befugt, Weisungen zu erteilen.“ Der Senat lehnte es unter Berufung auf den Datenschutz ab, sich zu den Einzelheiten der Fälle zu äußern. Die Einwanderungsbehörde reagierte nicht auf die Bitte von The Intercept um eine Stellungnahme.

    Letztendlich beugte sich Mazanke, der oberste Beamte der Einwanderungsbehörde, der Anordnung und unterzeichnete den Beschluss.

    "Sie werden als Versuchskaninchen benutzt"

    In Interviews mit The Intercept lehnten es die vier Demonstranten, die von den Abschiebungsanordnungen betroffen waren, ab, über die gegen sie erhobenen konkreten Vorwürfe zu sprechen. Allen vier wurde inzwischen auferlegt, Deutschland bis zum 21. April 2025 zu verlassen, andernfalls droht ihnen die Zwangsabschiebung.

    Die schwerwiegendsten Konsequenzen hätte Longbottom, ein 27-jähriger amerikanischer Student aus #Seattle, #Washington, zu tragen, dem nach dem Verlassen Deutschlands für zwei Jahre die Einreise in eines der 29 Länder des Schengen-Raums untersagt wäre. Longbottom, der jeglichen #Antisemitismus bestritt, sagte gegenüber The Intercept, dass ihm nur noch sechs Monate blieben, um seinen Master-Abschluss in Menschenrechtsarbeit an der Berliner Alice-Salomon-Universität zu machen.

    „Werde ich meinen Master hier abschließen können? Wo werde ich leben?“, fragte Longbottom. “All diese Fragen sind sehr unklar.“ Longbottom, der transsexuell ist, lebt mit seinem Partner, einem italienischen Staatsbürger, in Berlin. Die Aussicht, getrennt zu werden, lastet schwer auf ihnen. „Ich habe nichts, womit ich neu anfangen könnte“, sagte er. „Als Transperson ist der Gedanke, jetzt in die USA zurückzukehren, wirklich beängstigend.“

    Kasia Wlaszczyk, 35, Kulturarbeiterin und polnische Staatsbürgerin, sagte, sie hätte nie gedacht, dass dies passieren könnte. Er betonte, dass Vorwürfe des Antisemitismus in Deutschland in erster Linie eine rassistische Taktik gegen #Palästinenser, #Araber und #Muslime seien und die Abschiebungsanordnungen eine Zunahme der Verwendung dieser Vorwürfe gegen alle, die sich mit ihnen solidarisieren, widerspiegelten. „Deutschland setzt diese Anschuldigungen als Waffe ein“, sagte er.

    Wlaszczyk, der ebenfalls trans ist, lebt seit seinem zehnten Lebensjahr nicht mehr in Polen. „Wenn das durchkommt, würde es mich aus der Gemeinschaft reißen, die ich mir hier aufgebaut habe“, sagte er.

    Das Gefühl eines drohenden Verlusts der Gemeinschaft war unter den Demonstranten weit verbreitet. „Meine Illusion von Berlin wurde durch die mangelnde Reaktion auf den #Völkermord zunichte gemacht“, sagte Shane O'#Brien, 29, ein irischer Staatsbürger. Die gewaltsame Unterdrückung arabischer Gemeinden in Berlin habe ihn erschüttert.

    Nach drei Jahren in Berlin fühlt sich die drohende Abschiebung für Roberta Murray, 31, die ebenfalls Irin ist, wie ein Bruch an. „Mein Leben ist hier“, sagte sie. „Ich mache keine Pläne für Irland. Ich glaube, dass wir gewinnen werden – und dass wir bleiben werden. Ich glaube nicht, dass dies vor Gericht Bestand haben wird.“

    Gorski und andere Anwälte reichten nun einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung sowie eine formelle #Berufung ein, in der sie die #Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnungen anfechten. Er wies darauf hin, dass er bereits an ähnlichen Fällen gearbeitet habe, in denen das Migrationsrecht dazu benutzt wurde, pro-palästinensische Aktivisten wegen ihrer Reden ins Visier zu nehmen. Was die aktuellen vier Fälle jedoch auszeichne, sei die Offenheit, mit der die sogenannte Staatsräson Deutschlands zur Rechtfertigung von Ausweisungen herangezogen werde.

    „Diese Menschen haben keine Vorstrafen“, sagte Gorski. Dennoch scheint die Berliner Regierung ein #Narrativ der ‚unmittelbaren Gefahr‘ zu konstruieren, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu umgehen.

    Gorski warnte, dass die Fälle ein Testlauf für eine umfassendere Unterdrückung von #Einwanderern und #Aktivisten in Deutschland seien und nicht nur um vier Demonstranten gehe. „Sie werden als Versuchskaninchen benutzt.“

    Dieser Artikel wurde erneut veröffentlicht mit Genehmigung von The Intercept, einer preisgekrönten gemeinnützigen Nachrichtenorganisation, die sich dafür einsetzt, die Mächtigen durch furchtlosen, kontroversen Journalismus zur Rechenschaft zu ziehen. Melde dich hier für den Newsletter von The Intercept an.

    Hanno Hauenstein ist ein in Berlin ansässiger unabhängiger Journalist und Autor. Seine Arbeiten sind in Publikationen wie The Guardian, The Intercept und der Berliner Zeitung erschienen.

    Quelle: +972 Magazine: Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Übersetzung: Thomas Trueten [Nicht authorisiert]

    Siehe auch: Staatsräson schiebt ab, via @jungewelt

    #Israel #Palästina #Germany @palestine @israel

  5. Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Die vier zur Ausweisung vorgesehenen Personen wurden nicht wegen eines Verbrechens verurteilt, sollen aber an Protesten gegen den israelischen Angriff auf Gaza teilgenommen haben.

    Von Hanno Hauenstein 1. April 2025

    Die Berliner #Ausländerbehörde will vier junge ausländische Einwohner abschieben, denen vorgeworfen wird, an Protesten gegen den #Krieg Israels gegen #Gaza teilgenommen zu haben. Dieser beispiellose Schritt gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der #Bürgerrechte in #Deutschland.

    Die nach deutschem #Migrationsrecht erlassenen #Abschiebungsanordnungen wurden unter politischem Druck und trotz interner Einwände des Leiters der Ausländerbehörde des Landes Berlin erlassen. Der interne Streit entstand, weil drei der von der Abschiebung betroffenen Personen Bürger von EU-Mitgliedstaaten sind, die normalerweise #Freizügigkeit zwischen EU-Ländern genießen.

    Die Anordnungen – ausgestellt vom Land #Berlin, dessen #Senatsverwaltung die #Einwanderungsbehörde beaufsichtigt – sollen in weniger als einem Monat in Kraft treten. Keiner der vier wurde wegen eines Verbrechens verurteilt. Die Fälle werden mit dem Einsatz von Abschiebungsanordnungen zur Unterdrückung sozialer Bewegungen in den Vereinigten Staaten verglichen.

    „Was wir hier sehen, ist direkt aus dem Handbuch der extremen Rechten entnommen“, sagte Alexander Gorski, ein Anwalt, der zwei der Demonstranten vertritt. „Man sieht es in den USA und auch in Deutschland: Politische Meinungsverschiedenheiten werden zum Schweigen gebracht, indem man den Migrationsstatus der Demonstranten ins Visier nimmt.“

    „Aus rechtlicher Sicht waren wir über die Argumentation beunruhigt, die uns an den Fall von Mahmoud Khalil erinnerte“, fuhr Gorski fort und bezog sich dabei auf den palästinensischen Absolventen der #Columbia University und ständigen Einwohner der #USA, der aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Aktivitäten auf dem Campus aus seinem Wohnhaus geholt wurde.

    Die vier Personen, die abgeschoben werden sollen – Cooper #Longbottom, Kasia #Wlaszczyk, Shane #O'Brien und Roberta #Murray – sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten, #Polens bzw. in den beiden letztgenannten Fällen #Irlands. Nach deutschem #Migrationsrecht benötigen die Behörden keine strafrechtliche Verurteilung, um eine #Abschiebungsanordnung zu erlassen, erklärte Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses für Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltverein. Die angeführten Gründe müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Abschiebung stehen, d. h. es spielen auch Faktoren eine Rolle, wie z. B. ob jemand von seiner Familie getrennt wird oder sein Geschäft verliert.

    „Die entscheidende Frage ist: Wie schwerwiegend ist die Bedrohung und wie verhältnismäßig ist die Reaktion?„, so Oberhäuser, der nicht in den Fall involviert ist. ‚Wenn jemand nur wegen seiner politischen Überzeugungen ausgewiesen wird, ist das eine massive Überreaktion.“

    "Vage und unbegründete Anschuldigungen"

    Gegen jeden der vier #Demonstranten werden von den Behörden separate Vorwürfe erhoben, die alle aus #Polizeiakten stammen und mit pro-palästinensischen Aktionen in Berlin in Verbindung stehen. Einige, aber nicht alle der Vorwürfe würden in Deutschland einer Strafanzeige entsprechen; fast keiner von ihnen wurde vor ein Strafgericht gebracht. Zu den fraglichen Protesten gehören ein Massen-Sit-in am Berliner #Hauptbahnhof, eine #Straßenblockade und die #Besetzung eines Gebäudes an der Freien Universität Berlin Ende 2024.

    Das einzige Ereignis, das die vier Fälle miteinander verband, war der Vorwurf, die Protestierenden hätten an der Besetzung der Universität teilgenommen, was Sachbeschädigung und angebliche Behinderung einer Verhaftung beinhaltete – eine sogenannte De-Arrest, die darauf abzielte, die Inhaftierung eines Mitprotestierenden zu verhindern. Keiner der Demonstranten wird wegen bestimmter Vandalismusakte oder der De-Arrest an der Universität angeklagt. Stattdessen wird in der Abschiebungsanordnung der Verdacht geäußert, dass sie an einer koordinierten Gruppenaktion teilgenommen haben. (Die Freie Universität teilte The Intercept mit, dass sie keine Kenntnis von den Abschiebungsanordnungen hatte.)

    Einige der Vorwürfe sind geringfügig. Zwei werden beispielsweise beschuldigt, einen Polizeibeamten als „Faschist“ bezeichnet zu haben – eine #Beleidigung eines Beamten, die eine Straftat darstellt. Drei werden beschuldigt, mit Gruppen demonstriert zu haben, die Slogans wie „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“ – was in Deutschland im vergangenen Jahr verboten wurde – und „freies Palästina“ skandierten. Die Behörden behaupten auch, dass alle vier antisemitische oder antiisraelische Parolen gerufen haben, ohne dass diese jedoch näher spezifiziert werden.

    Zwei von ihnen werden beschuldigt, einem Beamten oder einem anderen Demonstranten in den Arm gegriffen zu haben, um Verhaftungen bei der #Sitzblockade am Bahnhof zu verhindern. O'Brien, einer der irischen Staatsbürger, ist der einzige der vier, dessen Ausweisungsanordnung eine Anklage enthielt – die Anschuldigung, er habe einen Polizeibeamten als „#Faschisten“ bezeichnet –, die vor ein Strafgericht in Berlin gebracht wurde, wo er freigesprochen wurde. Allen vier wird ohne Beweise vorgeworfen, die Hamas zu unterstützen, eine Gruppe, die Deutschland als terroristische Organisation eingestuft hat.

    In drei der vier Ausweisungsbescheide wird ausdrücklich auf angebliche Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und die Unterstützung der #Hamas verwiesen, um zu argumentieren, dass die Demonstranten in Ausweisungsverfahren keinen Anspruch auf ihre verfassungsmäßigen Rechte auf freie #Meinungsäußerung und #Versammlungsfreiheit haben. „Was wir hier sehen, sind die härtesten verfügbaren Maßnahmen, die auf äußerst vagen und teilweise völlig unbegründeten Anschuldigungen basieren“, sagte Gorski, der Anwalt von zwei der Demonstranten.

    In einem beispiellosen Schritt, so Gorski, wird in drei der vier Ausweisungsbescheide das nationale Versprechen Deutschlands zur Verteidigung Israels – die #Staatsräson des Landes, auf Deutsch ‚Grund der Staatsräson‘als Rechtfertigung angeführt. Oberhäuser vom Einwanderungsausschuss der Anwaltskammer sagte, Staatsräson sei eher ein Prinzip als eine sinnvolle Rechtskategorie. Und ein parlamentarisches Gremium argumentierte kürzlich, dass die Bestimmung keine rechtsverbindlichen Auswirkungen habe. Diese Unterscheidung, so Oberhäuser, mache die Verwendung von Staatsräson in Abschiebeverfahren rechtlich zweifelhaft: „Das ist verfassungsrechtlich unzulässig.“

    Interne Einwände

    Interne E-Mails, die The Intercept vorliegen, zeigen, dass hinter den Kulissen politischer Druck ausgeübt wurde, die Abschiebungsanordnungen trotz der Einwände von Berliner Einwanderungsbeamten zu erlassen. Der Streit wurde zwischen Bürokraten aus den Senatsverwaltungen des Landes Berlin ausgetragen, dem Exekutivorgan des Landes unter der Leitung des Bürgermeisters Kai #Wegner, der wiederum vom Parlament der Stadt gewählt wird.

    Nachdem die Innenbehörde des Berliner Senats einen unterschriebenen Abschiebebescheid angefordert hatte, erhob Silke Buhlmann, Leiterin der Abteilung für #Kriminalprävention und Rückführung bei der Ausländerbehörde, Einwände. In einer E-Mail teilte Buhlmann mit, dass ihre Bedenken vom obersten Beamten der Ausländerbehörde, Engelhard #Mazanke, geteilt würden. #Buhlmann warnte ausdrücklich davor, dass die Rechtsgrundlage für den Entzug der Freizügigkeit der drei EU-Bürger unzureichend sei – und dass ihre #Abschiebung rechtswidrig wäre.

    „In Abstimmung mit Herrn Mazanke teile ich Ihnen mit, dass ich Ihrer Anordnung vom 20. Dezember 2024 – Anhörungen für die unter a) bis c) aufgeführten Personen durchzuführen und anschließend den Verlust der Freizügigkeit festzustellen – aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen kann“, schrieb Buhlmann und bezeichnete die drei Bürger aus EU-Staaten als Fälle A bis C. Buhlmann schrieb, dass die Polizeiberichte zwar „auf eine potenzielle Bedrohung der öffentlichen Ordnung durch die betroffenen Personen hindeuten, es aber keine rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen gibt, die eine hinreichend schwere und tatsächliche Bedrohung belegen würden“.

    Der interne Einspruch, der als Remonstration bezeichnet wird, wurde von Christian #Oestmann, einem Beamten der Berliner Senatsverwaltung, schnell abgewiesen. Er wies die Bedenken zurück und ordnete an, die Ausweisungsanordnungen trotzdem zu vollstrecken. „Für diese Personen kann eine fortgesetzte Bewegungsfreiheit aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht gerechtfertigt werden, unabhängig von etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen“, schrieb er. „Ich bitte daher darum, die Anhörungen sofort wie angeordnet durchzuführen.“

    In einer Stellungnahme gegenüber The Intercept erklärte ein Sprecher der Senatsverwaltung, dass das #Innenministerium die Aufsicht über die Einwanderungsbehörde habe. „Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport übt die technische und administrative Aufsicht über die staatliche Einwanderungsbehörde aus“, sagte der Sprecher. „Im Rahmen dieser Aufgabe ist sie befugt, Weisungen zu erteilen.“ Der Senat lehnte es unter Berufung auf den Datenschutz ab, sich zu den Einzelheiten der Fälle zu äußern. Die Einwanderungsbehörde reagierte nicht auf die Bitte von The Intercept um eine Stellungnahme.

    Letztendlich beugte sich Mazanke, der oberste Beamte der Einwanderungsbehörde, der Anordnung und unterzeichnete den Beschluss.

    "Sie werden als Versuchskaninchen benutzt"

    In Interviews mit The Intercept lehnten es die vier Demonstranten, die von den Abschiebungsanordnungen betroffen waren, ab, über die gegen sie erhobenen konkreten Vorwürfe zu sprechen. Allen vier wurde inzwischen auferlegt, Deutschland bis zum 21. April 2025 zu verlassen, andernfalls droht ihnen die Zwangsabschiebung.

    Die schwerwiegendsten Konsequenzen hätte Longbottom, ein 27-jähriger amerikanischer Student aus #Seattle, #Washington, zu tragen, dem nach dem Verlassen Deutschlands für zwei Jahre die Einreise in eines der 29 Länder des Schengen-Raums untersagt wäre. Longbottom, der jeglichen #Antisemitismus bestritt, sagte gegenüber The Intercept, dass ihm nur noch sechs Monate blieben, um seinen Master-Abschluss in Menschenrechtsarbeit an der Berliner Alice-Salomon-Universität zu machen.

    „Werde ich meinen Master hier abschließen können? Wo werde ich leben?“, fragte Longbottom. “All diese Fragen sind sehr unklar.“ Longbottom, der transsexuell ist, lebt mit seinem Partner, einem italienischen Staatsbürger, in Berlin. Die Aussicht, getrennt zu werden, lastet schwer auf ihnen. „Ich habe nichts, womit ich neu anfangen könnte“, sagte er. „Als Transperson ist der Gedanke, jetzt in die USA zurückzukehren, wirklich beängstigend.“

    Kasia Wlaszczyk, 35, Kulturarbeiterin und polnische Staatsbürgerin, sagte, sie hätte nie gedacht, dass dies passieren könnte. Er betonte, dass Vorwürfe des Antisemitismus in Deutschland in erster Linie eine rassistische Taktik gegen #Palästinenser, #Araber und #Muslime seien und die Abschiebungsanordnungen eine Zunahme der Verwendung dieser Vorwürfe gegen alle, die sich mit ihnen solidarisieren, widerspiegelten. „Deutschland setzt diese Anschuldigungen als Waffe ein“, sagte er.

    Wlaszczyk, der ebenfalls trans ist, lebt seit seinem zehnten Lebensjahr nicht mehr in Polen. „Wenn das durchkommt, würde es mich aus der Gemeinschaft reißen, die ich mir hier aufgebaut habe“, sagte er.

    Das Gefühl eines drohenden Verlusts der Gemeinschaft war unter den Demonstranten weit verbreitet. „Meine Illusion von Berlin wurde durch die mangelnde Reaktion auf den #Völkermord zunichte gemacht“, sagte Shane O'#Brien, 29, ein irischer Staatsbürger. Die gewaltsame Unterdrückung arabischer Gemeinden in Berlin habe ihn erschüttert.

    Nach drei Jahren in Berlin fühlt sich die drohende Abschiebung für Roberta Murray, 31, die ebenfalls Irin ist, wie ein Bruch an. „Mein Leben ist hier“, sagte sie. „Ich mache keine Pläne für Irland. Ich glaube, dass wir gewinnen werden – und dass wir bleiben werden. Ich glaube nicht, dass dies vor Gericht Bestand haben wird.“

    Gorski und andere Anwälte reichten nun einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung sowie eine formelle #Berufung ein, in der sie die #Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnungen anfechten. Er wies darauf hin, dass er bereits an ähnlichen Fällen gearbeitet habe, in denen das Migrationsrecht dazu benutzt wurde, pro-palästinensische Aktivisten wegen ihrer Reden ins Visier zu nehmen. Was die aktuellen vier Fälle jedoch auszeichne, sei die Offenheit, mit der die sogenannte Staatsräson Deutschlands zur Rechtfertigung von Ausweisungen herangezogen werde.

    „Diese Menschen haben keine Vorstrafen“, sagte Gorski. Dennoch scheint die Berliner Regierung ein #Narrativ der ‚unmittelbaren Gefahr‘ zu konstruieren, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu umgehen.

    Gorski warnte, dass die Fälle ein Testlauf für eine umfassendere Unterdrückung von #Einwanderern und #Aktivisten in Deutschland seien und nicht nur um vier Demonstranten gehe. „Sie werden als Versuchskaninchen benutzt.“

    Dieser Artikel wurde erneut veröffentlicht mit Genehmigung von The Intercept, einer preisgekrönten gemeinnützigen Nachrichtenorganisation, die sich dafür einsetzt, die Mächtigen durch furchtlosen, kontroversen Journalismus zur Rechenschaft zu ziehen. Melde dich hier für den Newsletter von The Intercept an.

    Hanno Hauenstein ist ein in Berlin ansässiger unabhängiger Journalist und Autor. Seine Arbeiten sind in Publikationen wie The Guardian, The Intercept und der Berliner Zeitung erschienen.

    Quelle: +972 Magazine: Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Übersetzung: Thomas Trueten [Nicht authorisiert]

    Siehe auch: Staatsräson schiebt ab, via @jungewelt

    #Israel #Palästina #Germany @palestine @ram

  6. Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Die vier zur Ausweisung vorgesehenen Personen wurden nicht wegen eines Verbrechens verurteilt, sollen aber an Protesten gegen den israelischen Angriff auf Gaza teilgenommen haben.

    Von Hanno Hauenstein 1. April 2025

    Die Berliner #Ausländerbehörde will vier junge ausländische Einwohner abschieben, denen vorgeworfen wird, an Protesten gegen den #Krieg Israels gegen #Gaza teilgenommen zu haben. Dieser beispiellose Schritt gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der #Bürgerrechte in #Deutschland.

    Die nach deutschem #Migrationsrecht erlassenen #Abschiebungsanordnungen wurden unter politischem Druck und trotz interner Einwände des Leiters der Ausländerbehörde des Landes Berlin erlassen. Der interne Streit entstand, weil drei der von der Abschiebung betroffenen Personen Bürger von EU-Mitgliedstaaten sind, die normalerweise #Freizügigkeit zwischen EU-Ländern genießen.

    Die Anordnungen – ausgestellt vom Land #Berlin, dessen #Senatsverwaltung die #Einwanderungsbehörde beaufsichtigt – sollen in weniger als einem Monat in Kraft treten. Keiner der vier wurde wegen eines Verbrechens verurteilt. Die Fälle werden mit dem Einsatz von Abschiebungsanordnungen zur Unterdrückung sozialer Bewegungen in den Vereinigten Staaten verglichen.

    „Was wir hier sehen, ist direkt aus dem Handbuch der extremen Rechten entnommen“, sagte Alexander Gorski, ein Anwalt, der zwei der Demonstranten vertritt. „Man sieht es in den USA und auch in Deutschland: Politische Meinungsverschiedenheiten werden zum Schweigen gebracht, indem man den Migrationsstatus der Demonstranten ins Visier nimmt.“

    „Aus rechtlicher Sicht waren wir über die Argumentation beunruhigt, die uns an den Fall von Mahmoud Khalil erinnerte“, fuhr Gorski fort und bezog sich dabei auf den palästinensischen Absolventen der #Columbia University und ständigen Einwohner der #USA, der aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Aktivitäten auf dem Campus aus seinem Wohnhaus geholt wurde.

    Die vier Personen, die abgeschoben werden sollen – Cooper #Longbottom, Kasia #Wlaszczyk, Shane #O'Brien und Roberta #Murray – sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten, #Polens bzw. in den beiden letztgenannten Fällen #Irlands. Nach deutschem #Migrationsrecht benötigen die Behörden keine strafrechtliche Verurteilung, um eine #Abschiebungsanordnung zu erlassen, erklärte Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses für Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltverein. Die angeführten Gründe müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Abschiebung stehen, d. h. es spielen auch Faktoren eine Rolle, wie z. B. ob jemand von seiner Familie getrennt wird oder sein Geschäft verliert.

    „Die entscheidende Frage ist: Wie schwerwiegend ist die Bedrohung und wie verhältnismäßig ist die Reaktion?„, so Oberhäuser, der nicht in den Fall involviert ist. ‚Wenn jemand nur wegen seiner politischen Überzeugungen ausgewiesen wird, ist das eine massive Überreaktion.“

    "Vage und unbegründete Anschuldigungen"

    Gegen jeden der vier #Demonstranten werden von den Behörden separate Vorwürfe erhoben, die alle aus #Polizeiakten stammen und mit pro-palästinensischen Aktionen in Berlin in Verbindung stehen. Einige, aber nicht alle der Vorwürfe würden in Deutschland einer Strafanzeige entsprechen; fast keiner von ihnen wurde vor ein Strafgericht gebracht. Zu den fraglichen Protesten gehören ein Massen-Sit-in am Berliner #Hauptbahnhof, eine #Straßenblockade und die #Besetzung eines Gebäudes an der Freien Universität Berlin Ende 2024.

    Das einzige Ereignis, das die vier Fälle miteinander verband, war der Vorwurf, die Protestierenden hätten an der Besetzung der Universität teilgenommen, was Sachbeschädigung und angebliche Behinderung einer Verhaftung beinhaltete – eine sogenannte De-Arrest, die darauf abzielte, die Inhaftierung eines Mitprotestierenden zu verhindern. Keiner der Demonstranten wird wegen bestimmter Vandalismusakte oder der De-Arrest an der Universität angeklagt. Stattdessen wird in der Abschiebungsanordnung der Verdacht geäußert, dass sie an einer koordinierten Gruppenaktion teilgenommen haben. (Die Freie Universität teilte The Intercept mit, dass sie keine Kenntnis von den Abschiebungsanordnungen hatte.)

    Einige der Vorwürfe sind geringfügig. Zwei werden beispielsweise beschuldigt, einen Polizeibeamten als „Faschist“ bezeichnet zu haben – eine #Beleidigung eines Beamten, die eine Straftat darstellt. Drei werden beschuldigt, mit Gruppen demonstriert zu haben, die Slogans wie „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“ – was in Deutschland im vergangenen Jahr verboten wurde – und „freies Palästina“ skandierten. Die Behörden behaupten auch, dass alle vier antisemitische oder antiisraelische Parolen gerufen haben, ohne dass diese jedoch näher spezifiziert werden.

    Zwei von ihnen werden beschuldigt, einem Beamten oder einem anderen Demonstranten in den Arm gegriffen zu haben, um Verhaftungen bei der #Sitzblockade am Bahnhof zu verhindern. O'Brien, einer der irischen Staatsbürger, ist der einzige der vier, dessen Ausweisungsanordnung eine Anklage enthielt – die Anschuldigung, er habe einen Polizeibeamten als „#Faschisten“ bezeichnet –, die vor ein Strafgericht in Berlin gebracht wurde, wo er freigesprochen wurde. Allen vier wird ohne Beweise vorgeworfen, die Hamas zu unterstützen, eine Gruppe, die Deutschland als terroristische Organisation eingestuft hat.

    In drei der vier Ausweisungsbescheide wird ausdrücklich auf angebliche Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und die Unterstützung der #Hamas verwiesen, um zu argumentieren, dass die Demonstranten in Ausweisungsverfahren keinen Anspruch auf ihre verfassungsmäßigen Rechte auf freie #Meinungsäußerung und #Versammlungsfreiheit haben. „Was wir hier sehen, sind die härtesten verfügbaren Maßnahmen, die auf äußerst vagen und teilweise völlig unbegründeten Anschuldigungen basieren“, sagte Gorski, der Anwalt von zwei der Demonstranten.

    In einem beispiellosen Schritt, so Gorski, wird in drei der vier Ausweisungsbescheide das nationale Versprechen Deutschlands zur Verteidigung Israels – die #Staatsräson des Landes, auf Deutsch ‚Grund der Staatsräson‘als Rechtfertigung angeführt. Oberhäuser vom Einwanderungsausschuss der Anwaltskammer sagte, Staatsräson sei eher ein Prinzip als eine sinnvolle Rechtskategorie. Und ein parlamentarisches Gremium argumentierte kürzlich, dass die Bestimmung keine rechtsverbindlichen Auswirkungen habe. Diese Unterscheidung, so Oberhäuser, mache die Verwendung von Staatsräson in Abschiebeverfahren rechtlich zweifelhaft: „Das ist verfassungsrechtlich unzulässig.“

    Interne Einwände

    Interne E-Mails, die The Intercept vorliegen, zeigen, dass hinter den Kulissen politischer Druck ausgeübt wurde, die Abschiebungsanordnungen trotz der Einwände von Berliner Einwanderungsbeamten zu erlassen. Der Streit wurde zwischen Bürokraten aus den Senatsverwaltungen des Landes Berlin ausgetragen, dem Exekutivorgan des Landes unter der Leitung des Bürgermeisters Kai #Wegner, der wiederum vom Parlament der Stadt gewählt wird.

    Nachdem die Innenbehörde des Berliner Senats einen unterschriebenen Abschiebebescheid angefordert hatte, erhob Silke Buhlmann, Leiterin der Abteilung für #Kriminalprävention und Rückführung bei der Ausländerbehörde, Einwände. In einer E-Mail teilte Buhlmann mit, dass ihre Bedenken vom obersten Beamten der Ausländerbehörde, Engelhard #Mazanke, geteilt würden. #Buhlmann warnte ausdrücklich davor, dass die Rechtsgrundlage für den Entzug der Freizügigkeit der drei EU-Bürger unzureichend sei – und dass ihre #Abschiebung rechtswidrig wäre.

    „In Abstimmung mit Herrn Mazanke teile ich Ihnen mit, dass ich Ihrer Anordnung vom 20. Dezember 2024 – Anhörungen für die unter a) bis c) aufgeführten Personen durchzuführen und anschließend den Verlust der Freizügigkeit festzustellen – aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen kann“, schrieb Buhlmann und bezeichnete die drei Bürger aus EU-Staaten als Fälle A bis C. Buhlmann schrieb, dass die Polizeiberichte zwar „auf eine potenzielle Bedrohung der öffentlichen Ordnung durch die betroffenen Personen hindeuten, es aber keine rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen gibt, die eine hinreichend schwere und tatsächliche Bedrohung belegen würden“.

    Der interne Einspruch, der als Remonstration bezeichnet wird, wurde von Christian #Oestmann, einem Beamten der Berliner Senatsverwaltung, schnell abgewiesen. Er wies die Bedenken zurück und ordnete an, die Ausweisungsanordnungen trotzdem zu vollstrecken. „Für diese Personen kann eine fortgesetzte Bewegungsfreiheit aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht gerechtfertigt werden, unabhängig von etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen“, schrieb er. „Ich bitte daher darum, die Anhörungen sofort wie angeordnet durchzuführen.“

    In einer Stellungnahme gegenüber The Intercept erklärte ein Sprecher der Senatsverwaltung, dass das #Innenministerium die Aufsicht über die Einwanderungsbehörde habe. „Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport übt die technische und administrative Aufsicht über die staatliche Einwanderungsbehörde aus“, sagte der Sprecher. „Im Rahmen dieser Aufgabe ist sie befugt, Weisungen zu erteilen.“ Der Senat lehnte es unter Berufung auf den Datenschutz ab, sich zu den Einzelheiten der Fälle zu äußern. Die Einwanderungsbehörde reagierte nicht auf die Bitte von The Intercept um eine Stellungnahme.

    Letztendlich beugte sich Mazanke, der oberste Beamte der Einwanderungsbehörde, der Anordnung und unterzeichnete den Beschluss.

    "Sie werden als Versuchskaninchen benutzt"

    In Interviews mit The Intercept lehnten es die vier Demonstranten, die von den Abschiebungsanordnungen betroffen waren, ab, über die gegen sie erhobenen konkreten Vorwürfe zu sprechen. Allen vier wurde inzwischen auferlegt, Deutschland bis zum 21. April 2025 zu verlassen, andernfalls droht ihnen die Zwangsabschiebung.

    Die schwerwiegendsten Konsequenzen hätte Longbottom, ein 27-jähriger amerikanischer Student aus #Seattle, #Washington, zu tragen, dem nach dem Verlassen Deutschlands für zwei Jahre die Einreise in eines der 29 Länder des Schengen-Raums untersagt wäre. Longbottom, der jeglichen #Antisemitismus bestritt, sagte gegenüber The Intercept, dass ihm nur noch sechs Monate blieben, um seinen Master-Abschluss in Menschenrechtsarbeit an der Berliner Alice-Salomon-Universität zu machen.

    „Werde ich meinen Master hier abschließen können? Wo werde ich leben?“, fragte Longbottom. “All diese Fragen sind sehr unklar.“ Longbottom, der transsexuell ist, lebt mit seinem Partner, einem italienischen Staatsbürger, in Berlin. Die Aussicht, getrennt zu werden, lastet schwer auf ihnen. „Ich habe nichts, womit ich neu anfangen könnte“, sagte er. „Als Transperson ist der Gedanke, jetzt in die USA zurückzukehren, wirklich beängstigend.“

    Kasia Wlaszczyk, 35, Kulturarbeiterin und polnische Staatsbürgerin, sagte, sie hätte nie gedacht, dass dies passieren könnte. Er betonte, dass Vorwürfe des Antisemitismus in Deutschland in erster Linie eine rassistische Taktik gegen #Palästinenser, #Araber und #Muslime seien und die Abschiebungsanordnungen eine Zunahme der Verwendung dieser Vorwürfe gegen alle, die sich mit ihnen solidarisieren, widerspiegelten. „Deutschland setzt diese Anschuldigungen als Waffe ein“, sagte er.

    Wlaszczyk, der ebenfalls trans ist, lebt seit seinem zehnten Lebensjahr nicht mehr in Polen. „Wenn das durchkommt, würde es mich aus der Gemeinschaft reißen, die ich mir hier aufgebaut habe“, sagte er.

    Das Gefühl eines drohenden Verlusts der Gemeinschaft war unter den Demonstranten weit verbreitet. „Meine Illusion von Berlin wurde durch die mangelnde Reaktion auf den #Völkermord zunichte gemacht“, sagte Shane O'#Brien, 29, ein irischer Staatsbürger. Die gewaltsame Unterdrückung arabischer Gemeinden in Berlin habe ihn erschüttert.

    Nach drei Jahren in Berlin fühlt sich die drohende Abschiebung für Roberta Murray, 31, die ebenfalls Irin ist, wie ein Bruch an. „Mein Leben ist hier“, sagte sie. „Ich mache keine Pläne für Irland. Ich glaube, dass wir gewinnen werden – und dass wir bleiben werden. Ich glaube nicht, dass dies vor Gericht Bestand haben wird.“

    Gorski und andere Anwälte reichten nun einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung sowie eine formelle #Berufung ein, in der sie die #Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnungen anfechten. Er wies darauf hin, dass er bereits an ähnlichen Fällen gearbeitet habe, in denen das Migrationsrecht dazu benutzt wurde, pro-palästinensische Aktivisten wegen ihrer Reden ins Visier zu nehmen. Was die aktuellen vier Fälle jedoch auszeichne, sei die Offenheit, mit der die sogenannte Staatsräson Deutschlands zur Rechtfertigung von Ausweisungen herangezogen werde.

    „Diese Menschen haben keine Vorstrafen“, sagte Gorski. Dennoch scheint die Berliner Regierung ein #Narrativ der ‚unmittelbaren Gefahr‘ zu konstruieren, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu umgehen.

    Gorski warnte, dass die Fälle ein Testlauf für eine umfassendere Unterdrückung von #Einwanderern und #Aktivisten in Deutschland seien und nicht nur um vier Demonstranten gehe. „Sie werden als Versuchskaninchen benutzt.“

    Dieser Artikel wurde erneut veröffentlicht mit Genehmigung von The Intercept, einer preisgekrönten gemeinnützigen Nachrichtenorganisation, die sich dafür einsetzt, die Mächtigen durch furchtlosen, kontroversen Journalismus zur Rechenschaft zu ziehen. Melde dich hier für den Newsletter von The Intercept an.

    Hanno Hauenstein ist ein in Berlin ansässiger unabhängiger Journalist und Autor. Seine Arbeiten sind in Publikationen wie The Guardian, The Intercept und der Berliner Zeitung erschienen.

    Quelle: +972 Magazine: Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Übersetzung: Thomas Trueten [Nicht authorisiert]

    Siehe auch: Staatsräson schiebt ab, via @jungewelt

    #Israel #Palästina #Germany @palestine @israel

  7. Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Die vier zur Ausweisung vorgesehenen Personen wurden nicht wegen eines Verbrechens verurteilt, sollen aber an Protesten gegen den israelischen Angriff auf Gaza teilgenommen haben.

    Von Hanno Hauenstein 1. April 2025

    Die Berliner #Ausländerbehörde will vier junge ausländische Einwohner abschieben, denen vorgeworfen wird, an Protesten gegen den #Krieg Israels gegen #Gaza teilgenommen zu haben. Dieser beispiellose Schritt gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der #Bürgerrechte in #Deutschland.

    Die nach deutschem #Migrationsrecht erlassenen #Abschiebungsanordnungen wurden unter politischem Druck und trotz interner Einwände des Leiters der Ausländerbehörde des Landes Berlin erlassen. Der interne Streit entstand, weil drei der von der Abschiebung betroffenen Personen Bürger von EU-Mitgliedstaaten sind, die normalerweise #Freizügigkeit zwischen EU-Ländern genießen.

    Die Anordnungen – ausgestellt vom Land #Berlin, dessen #Senatsverwaltung die #Einwanderungsbehörde beaufsichtigt – sollen in weniger als einem Monat in Kraft treten. Keiner der vier wurde wegen eines Verbrechens verurteilt. Die Fälle werden mit dem Einsatz von Abschiebungsanordnungen zur Unterdrückung sozialer Bewegungen in den Vereinigten Staaten verglichen.

    „Was wir hier sehen, ist direkt aus dem Handbuch der extremen Rechten entnommen“, sagte Alexander Gorski, ein Anwalt, der zwei der Demonstranten vertritt. „Man sieht es in den USA und auch in Deutschland: Politische Meinungsverschiedenheiten werden zum Schweigen gebracht, indem man den Migrationsstatus der Demonstranten ins Visier nimmt.“

    „Aus rechtlicher Sicht waren wir über die Argumentation beunruhigt, die uns an den Fall von Mahmoud Khalil erinnerte“, fuhr Gorski fort und bezog sich dabei auf den palästinensischen Absolventen der #Columbia University und ständigen Einwohner der #USA, der aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Aktivitäten auf dem Campus aus seinem Wohnhaus geholt wurde.

    Die vier Personen, die abgeschoben werden sollen – Cooper #Longbottom, Kasia #Wlaszczyk, Shane #O'Brien und Roberta #Murray – sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten, #Polens bzw. in den beiden letztgenannten Fällen #Irlands. Nach deutschem #Migrationsrecht benötigen die Behörden keine strafrechtliche Verurteilung, um eine #Abschiebungsanordnung zu erlassen, erklärte Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses für Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltverein. Die angeführten Gründe müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Abschiebung stehen, d. h. es spielen auch Faktoren eine Rolle, wie z. B. ob jemand von seiner Familie getrennt wird oder sein Geschäft verliert.

    „Die entscheidende Frage ist: Wie schwerwiegend ist die Bedrohung und wie verhältnismäßig ist die Reaktion?„, so Oberhäuser, der nicht in den Fall involviert ist. ‚Wenn jemand nur wegen seiner politischen Überzeugungen ausgewiesen wird, ist das eine massive Überreaktion.“

    "Vage und unbegründete Anschuldigungen"

    Gegen jeden der vier #Demonstranten werden von den Behörden separate Vorwürfe erhoben, die alle aus #Polizeiakten stammen und mit pro-palästinensischen Aktionen in Berlin in Verbindung stehen. Einige, aber nicht alle der Vorwürfe würden in Deutschland einer Strafanzeige entsprechen; fast keiner von ihnen wurde vor ein Strafgericht gebracht. Zu den fraglichen Protesten gehören ein Massen-Sit-in am Berliner #Hauptbahnhof, eine #Straßenblockade und die #Besetzung eines Gebäudes an der Freien Universität Berlin Ende 2024.

    Das einzige Ereignis, das die vier Fälle miteinander verband, war der Vorwurf, die Protestierenden hätten an der Besetzung der Universität teilgenommen, was Sachbeschädigung und angebliche Behinderung einer Verhaftung beinhaltete – eine sogenannte De-Arrest, die darauf abzielte, die Inhaftierung eines Mitprotestierenden zu verhindern. Keiner der Demonstranten wird wegen bestimmter Vandalismusakte oder der De-Arrest an der Universität angeklagt. Stattdessen wird in der Abschiebungsanordnung der Verdacht geäußert, dass sie an einer koordinierten Gruppenaktion teilgenommen haben. (Die Freie Universität teilte The Intercept mit, dass sie keine Kenntnis von den Abschiebungsanordnungen hatte.)

    Einige der Vorwürfe sind geringfügig. Zwei werden beispielsweise beschuldigt, einen Polizeibeamten als „Faschist“ bezeichnet zu haben – eine #Beleidigung eines Beamten, die eine Straftat darstellt. Drei werden beschuldigt, mit Gruppen demonstriert zu haben, die Slogans wie „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“ – was in Deutschland im vergangenen Jahr verboten wurde – und „freies Palästina“ skandierten. Die Behörden behaupten auch, dass alle vier antisemitische oder antiisraelische Parolen gerufen haben, ohne dass diese jedoch näher spezifiziert werden.

    Zwei von ihnen werden beschuldigt, einem Beamten oder einem anderen Demonstranten in den Arm gegriffen zu haben, um Verhaftungen bei der #Sitzblockade am Bahnhof zu verhindern. O'Brien, einer der irischen Staatsbürger, ist der einzige der vier, dessen Ausweisungsanordnung eine Anklage enthielt – die Anschuldigung, er habe einen Polizeibeamten als „#Faschisten“ bezeichnet –, die vor ein Strafgericht in Berlin gebracht wurde, wo er freigesprochen wurde. Allen vier wird ohne Beweise vorgeworfen, die Hamas zu unterstützen, eine Gruppe, die Deutschland als terroristische Organisation eingestuft hat.

    In drei der vier Ausweisungsbescheide wird ausdrücklich auf angebliche Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und die Unterstützung der #Hamas verwiesen, um zu argumentieren, dass die Demonstranten in Ausweisungsverfahren keinen Anspruch auf ihre verfassungsmäßigen Rechte auf freie #Meinungsäußerung und #Versammlungsfreiheit haben. „Was wir hier sehen, sind die härtesten verfügbaren Maßnahmen, die auf äußerst vagen und teilweise völlig unbegründeten Anschuldigungen basieren“, sagte Gorski, der Anwalt von zwei der Demonstranten.

    In einem beispiellosen Schritt, so Gorski, wird in drei der vier Ausweisungsbescheide das nationale Versprechen Deutschlands zur Verteidigung Israels – die #Staatsräson des Landes, auf Deutsch ‚Grund der Staatsräson‘als Rechtfertigung angeführt. Oberhäuser vom Einwanderungsausschuss der Anwaltskammer sagte, Staatsräson sei eher ein Prinzip als eine sinnvolle Rechtskategorie. Und ein parlamentarisches Gremium argumentierte kürzlich, dass die Bestimmung keine rechtsverbindlichen Auswirkungen habe. Diese Unterscheidung, so Oberhäuser, mache die Verwendung von Staatsräson in Abschiebeverfahren rechtlich zweifelhaft: „Das ist verfassungsrechtlich unzulässig.“

    Interne Einwände

    Interne E-Mails, die The Intercept vorliegen, zeigen, dass hinter den Kulissen politischer Druck ausgeübt wurde, die Abschiebungsanordnungen trotz der Einwände von Berliner Einwanderungsbeamten zu erlassen. Der Streit wurde zwischen Bürokraten aus den Senatsverwaltungen des Landes Berlin ausgetragen, dem Exekutivorgan des Landes unter der Leitung des Bürgermeisters Kai #Wegner, der wiederum vom Parlament der Stadt gewählt wird.

    Nachdem die Innenbehörde des Berliner Senats einen unterschriebenen Abschiebebescheid angefordert hatte, erhob Silke Buhlmann, Leiterin der Abteilung für #Kriminalprävention und Rückführung bei der Ausländerbehörde, Einwände. In einer E-Mail teilte Buhlmann mit, dass ihre Bedenken vom obersten Beamten der Ausländerbehörde, Engelhard #Mazanke, geteilt würden. #Buhlmann warnte ausdrücklich davor, dass die Rechtsgrundlage für den Entzug der Freizügigkeit der drei EU-Bürger unzureichend sei – und dass ihre #Abschiebung rechtswidrig wäre.

    „In Abstimmung mit Herrn Mazanke teile ich Ihnen mit, dass ich Ihrer Anordnung vom 20. Dezember 2024 – Anhörungen für die unter a) bis c) aufgeführten Personen durchzuführen und anschließend den Verlust der Freizügigkeit festzustellen – aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen kann“, schrieb Buhlmann und bezeichnete die drei Bürger aus EU-Staaten als Fälle A bis C. Buhlmann schrieb, dass die Polizeiberichte zwar „auf eine potenzielle Bedrohung der öffentlichen Ordnung durch die betroffenen Personen hindeuten, es aber keine rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen gibt, die eine hinreichend schwere und tatsächliche Bedrohung belegen würden“.

    Der interne Einspruch, der als Remonstration bezeichnet wird, wurde von Christian #Oestmann, einem Beamten der Berliner Senatsverwaltung, schnell abgewiesen. Er wies die Bedenken zurück und ordnete an, die Ausweisungsanordnungen trotzdem zu vollstrecken. „Für diese Personen kann eine fortgesetzte Bewegungsfreiheit aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht gerechtfertigt werden, unabhängig von etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen“, schrieb er. „Ich bitte daher darum, die Anhörungen sofort wie angeordnet durchzuführen.“

    In einer Stellungnahme gegenüber The Intercept erklärte ein Sprecher der Senatsverwaltung, dass das #Innenministerium die Aufsicht über die Einwanderungsbehörde habe. „Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport übt die technische und administrative Aufsicht über die staatliche Einwanderungsbehörde aus“, sagte der Sprecher. „Im Rahmen dieser Aufgabe ist sie befugt, Weisungen zu erteilen.“ Der Senat lehnte es unter Berufung auf den Datenschutz ab, sich zu den Einzelheiten der Fälle zu äußern. Die Einwanderungsbehörde reagierte nicht auf die Bitte von The Intercept um eine Stellungnahme.

    Letztendlich beugte sich Mazanke, der oberste Beamte der Einwanderungsbehörde, der Anordnung und unterzeichnete den Beschluss.

    "Sie werden als Versuchskaninchen benutzt"

    In Interviews mit The Intercept lehnten es die vier Demonstranten, die von den Abschiebungsanordnungen betroffen waren, ab, über die gegen sie erhobenen konkreten Vorwürfe zu sprechen. Allen vier wurde inzwischen auferlegt, Deutschland bis zum 21. April 2025 zu verlassen, andernfalls droht ihnen die Zwangsabschiebung.

    Die schwerwiegendsten Konsequenzen hätte Longbottom, ein 27-jähriger amerikanischer Student aus #Seattle, #Washington, zu tragen, dem nach dem Verlassen Deutschlands für zwei Jahre die Einreise in eines der 29 Länder des Schengen-Raums untersagt wäre. Longbottom, der jeglichen #Antisemitismus bestritt, sagte gegenüber The Intercept, dass ihm nur noch sechs Monate blieben, um seinen Master-Abschluss in Menschenrechtsarbeit an der Berliner Alice-Salomon-Universität zu machen.

    „Werde ich meinen Master hier abschließen können? Wo werde ich leben?“, fragte Longbottom. “All diese Fragen sind sehr unklar.“ Longbottom, der transsexuell ist, lebt mit seinem Partner, einem italienischen Staatsbürger, in Berlin. Die Aussicht, getrennt zu werden, lastet schwer auf ihnen. „Ich habe nichts, womit ich neu anfangen könnte“, sagte er. „Als Transperson ist der Gedanke, jetzt in die USA zurückzukehren, wirklich beängstigend.“

    Kasia Wlaszczyk, 35, Kulturarbeiterin und polnische Staatsbürgerin, sagte, sie hätte nie gedacht, dass dies passieren könnte. Er betonte, dass Vorwürfe des Antisemitismus in Deutschland in erster Linie eine rassistische Taktik gegen #Palästinenser, #Araber und #Muslime seien und die Abschiebungsanordnungen eine Zunahme der Verwendung dieser Vorwürfe gegen alle, die sich mit ihnen solidarisieren, widerspiegelten. „Deutschland setzt diese Anschuldigungen als Waffe ein“, sagte er.

    Wlaszczyk, der ebenfalls trans ist, lebt seit seinem zehnten Lebensjahr nicht mehr in Polen. „Wenn das durchkommt, würde es mich aus der Gemeinschaft reißen, die ich mir hier aufgebaut habe“, sagte er.

    Das Gefühl eines drohenden Verlusts der Gemeinschaft war unter den Demonstranten weit verbreitet. „Meine Illusion von Berlin wurde durch die mangelnde Reaktion auf den #Völkermord zunichte gemacht“, sagte Shane O'#Brien, 29, ein irischer Staatsbürger. Die gewaltsame Unterdrückung arabischer Gemeinden in Berlin habe ihn erschüttert.

    Nach drei Jahren in Berlin fühlt sich die drohende Abschiebung für Roberta Murray, 31, die ebenfalls Irin ist, wie ein Bruch an. „Mein Leben ist hier“, sagte sie. „Ich mache keine Pläne für Irland. Ich glaube, dass wir gewinnen werden – und dass wir bleiben werden. Ich glaube nicht, dass dies vor Gericht Bestand haben wird.“

    Gorski und andere Anwälte reichten nun einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung sowie eine formelle #Berufung ein, in der sie die #Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnungen anfechten. Er wies darauf hin, dass er bereits an ähnlichen Fällen gearbeitet habe, in denen das Migrationsrecht dazu benutzt wurde, pro-palästinensische Aktivisten wegen ihrer Reden ins Visier zu nehmen. Was die aktuellen vier Fälle jedoch auszeichne, sei die Offenheit, mit der die sogenannte Staatsräson Deutschlands zur Rechtfertigung von Ausweisungen herangezogen werde.

    „Diese Menschen haben keine Vorstrafen“, sagte Gorski. Dennoch scheint die Berliner Regierung ein #Narrativ der ‚unmittelbaren Gefahr‘ zu konstruieren, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu umgehen.

    Gorski warnte, dass die Fälle ein Testlauf für eine umfassendere Unterdrückung von #Einwanderern und #Aktivisten in Deutschland seien und nicht nur um vier Demonstranten gehe. „Sie werden als Versuchskaninchen benutzt.“

    Dieser Artikel wurde erneut veröffentlicht mit Genehmigung von The Intercept, einer preisgekrönten gemeinnützigen Nachrichtenorganisation, die sich dafür einsetzt, die Mächtigen durch furchtlosen, kontroversen Journalismus zur Rechenschaft zu ziehen. Melde dich hier für den Newsletter von The Intercept an.

    Hanno Hauenstein ist ein in Berlin ansässiger unabhängiger Journalist und Autor. Seine Arbeiten sind in Publikationen wie The Guardian, The Intercept und der Berliner Zeitung erschienen.

    Quelle: +972 Magazine: Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

    Übersetzung: Thomas Trueten [Nicht authorisiert]

    Siehe auch: Staatsräson schiebt ab, via @jungewelt

    #Israel #Palästina #Germany @palestine @ram