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#auslanderbehorde — Public Fediverse posts

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  1. Es ist doch unglaublich?! Eine gut ausgebildete #Krankenschwester mit gültigem Visum aus Afrika kann nicht arbeiten, weil die Ausbildung #Ausländerbehörde (Arbeitsmikration) in Zusammenarbeit mit dem #Arbeitsamt es nicht hinbekommt, ihren neuen Arbeitgeber in das Visum einzutragen. Der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber existiert schon seit mehreren Monaten. Nur die Arbeitsgenehmigung fehlt noch. Und das alles in einem Bereich, wo ohnehin händeringend #Fachkräfte 👇🏾

  2. KI in der Migrationsverwaltung

    „Es geht um Entscheidungen über Menschenleben“

    Ein geplantes Gesetz soll mehr Automatisierung in BAMF, Ausländerbehörden und Co. bringen. Die Integrationsbeauftragte begrüßt den KI-Einsatz in der Migrationsverwaltung. Doch Menschenrechtsorganisationen warnen vor Diskriminierung und Entscheidungen über Menschenleben.

    Schneller, besser, sicherer – das wünscht sich die Bundesregierung für Asyl- und Aufenthaltsverfahren von ihrem geplanten Gesetz zum Einsatz von KI in der Migrationsverwaltung. Der Entwurf, auf den sich die Bundesregierung Ende Juli geeinigt hat, würde dabei neben Asylantragstellenden auch Menschen betreffen, die ein Visum in Deutschland beantragen. Oder solche, die zwar kein Asyl, aber eine Duldung oder Aufenthaltserlaubnis bekommen haben.

    Das Gesetz führt vor allem drei Neuerungen ein: Erstens sollen Behörden, die mit dem Asyl- und Aufenthaltsgesetz zu tun haben, mit entsprechenden personenbezogenen Daten KI-Systeme etwa trainieren oder testen dürfen. Zweitens sollen sie damit auch ein „automatisiertes Verfahrensmonitoring“ einrichten können, etwa um Hinweise darauf zu bekommen, ob Antragstellende mit ähnlichen Eigenschaften besonders häufig abgelehnt werden. Drittens sollen BAMF und Ausländerbehörden bei Zweifeln an gemachten Angaben automatisiert Daten mit dem Internet abgleichen dürfen.

    Im Vergleich zum ersten bekanntgewordenen Referentenentwurf finden sich in der abgestimmten Regierungsfassung kleine Nachbesserungen, etwa dass biometrische Daten explizit nicht für die automatisierten Abgleiche von BAMF und Ausländerbehörden genutzt werden dürfen. Der Kritik von Verbänden und verschiedenen Bundesbeauftragten wird das nicht gerecht.

    Diskriminierung lässt sich nicht durch eine Vorschrift verhindern

    Nach Informationen von netzpolitik.org hatte etwa die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes Ferda Ataman während der Regierungsberatungen deutliche Bedenken geäußert. Unter anderem hatte sie kritisiert, dass ein Verbot diskriminierender Algorithmen nicht ausreichend thematisiert werde. Der Gesetzentwurf postuliert an mehreren Stellen lediglich, dass die entsprechenden Behörden dafür sorgen müssten, dass „diskriminierende Algorithmen weder herausgebildet noch verwendet werden“. Dafür sollen sie die nötigen „technischen und organisatorischen Vorkehrungen“ treffen. Die Antidiskriminierungsbeauftragte forderte dazu nach Informationen von netzpolitik.org, unter anderem jährliche Transparenzberichte über die entwickelten und eingesetzten Systeme zu erstellen.

    Auch mehrere Verbände haben einen zu schwachen Schutz vor Diskriminierung kritisiert. Nora Oppermann von der NGO AlgorithmWatch warnt davor, Menschen „unausgereiften KI-Systemen auszusetzen und ihre Schicksale für evidenzlose Forschung zu nutzen“.

    Pro Asyl schreibt in seiner Stellungnahme, dass die Vorgaben zur „Nachvollziehbarkeit der Systeme, zum Schutz hochsensibler personenbezogener Daten und zur Verhinderung diskriminierender Entscheidungen“ nicht ausreichen. Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin der Menschenrechtsorganisation, warnt in einer Pressemitteilung: „Ein Blankoschein für die Anwendung von KI für zig Behörden, wie es der Gesetzentwurf gerade vorsieht, ist höchst gefährlich“. Denn es gehe, so Judith, „um Entscheidungen über Menschenleben“.

    Die Organisation fordert, dass der Bundestag den Gesetzentwurf nicht weiterverfolgt oder grundlegend überarbeitet. Nach der Sommerpause wird er mit den Beratungen über den Entwurf beginnen.

    „Effizienz darf nicht zulasten verfassungsrechtlicher Grundsätze gehen“

    Eine Überarbeitung wünscht sich auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Louisa Specht-Riemenschneider (BfDI). Ein Sprecher der Behörde schreibt gegenüber netzpolitik.org, die Behörde sehe zwar, dass KI-Einsatz „Verwaltungsverfahren effizienter machen“ könne und begrüße dieses Ziel. „Effizienz darf aber nicht zulasten verfassungsrechtlicher Grundsätze gehen“. Aus Sicht der BfDI gebe es im parlamentarischen Verfahren Nachbesserungsbedarf.

    „Zum einen sollte der Gesetzentwurf klar regeln, welche Daten für Entwicklung und Einsatz von KI-Systemen genutzt werden dürfen“, so der BfDI-Sprecher. Wo anonymisierte Daten reichen, dürften auch keine personenbezogenen genutzt werden. Eine nächste Stufe wären pseudonymisierte Informationen. Nur wenn die nicht reichen, dürften personenbezogene Informationen für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen genutzt werden.

    Außerdem stelle der automatisierte Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten „einen erheblichen Grundrechtseingriff“ dar. „Deshalb reicht es nicht aus, erst das Ergebnis eines solchen Abgleichs durch einen Menschen überprüfen zu lassen“, so der Sprecher. Schon vorher müsse geprüft werden, „ob tatsächlich konkrete Zweifel bestehen, die einen solchen Abgleich rechtfertigen. Ein rein algorithmischer Automatismus muss als Auslöser ausgeschlossen sein.“

    Integrationsbeauftragte begrüßt KI-Pläne

    Positiv sieht das Vorhaben die Integrationsbeauftragte des Bundes Natalie Pawlik. „Die Entwicklung und der Einsatz von KI in der Migrationsverwaltung haben das Potenzial, Engpässe bei der Antragsbearbeitung zu verringern und die Wartezeit auf einen Bescheid zu verkürzen“, so eine Sprecherin der Beauftragten. Sie begrüßt unter anderem das „strikte Diskriminierungsverbot“. So bliebe „die Balance zwischen technischer Innovation und Datenschutz gewahrt“.

    In anderen Ländern, die bereits in größerem Maß automatisierte Systeme im Bereich der Migrationsverwaltung nutzen, zeigt sich, was schiefgehen kann: Im Jahr 2023 zeigten journalistische Recherchen Probleme und Diskriminierungen bei einer automatisierten Einstufung von Visumsantragstellenden in den Niederlanden: Das verwendete System stufte etwa nepalesische unverheiratete Männer bestimmten Alters in besondere Risikokategorien ein.

    Bei einem aktuellen Fall aus Großbritannien berief sich das dortige Innenministerium bei der Ablehnung eines Asylgesuchs auf ein Dokument, dessen Existenz nicht zweifelsfrei gezeigt werden konnte. Ein Richter wirft dem Ministerium daher vor, sich bei der Ablehnung auf „KI-halluzinierte“ Informationen zu stützten. Das jedoch verweist auf die individuelle Prüfung aller Anträge.

    Neu eingeführt werden soll in Großbritannien eine Alterserkennungtechnologie. Kritiker:innen fürchten, dass dadurch noch mehr unbegleitete, minderjährige Geflüchtete als bislang als Erwachsene eingestuft werden.

    Anna Biselli  ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  3. Urteil gegen Jan W. rechtskräftig

    Bundesgerichtshof verwirft Revisions-Antrag des verurteilten Ex-Ausländerbehörden-Mitarbeiters als unbegründet – nun muss er seine Haftstrafe antreten

    ejz.de/lokales/urteil-gegen-ja

    #Lüchow #Lüneburg #Prozess #Landgericht #Korruption #Ausländerbehörde #Lüchow

  4. Urteil gegen Jan W. rechtskräftig

    Bundesgerichtshof verwirft Revisions-Antrag des verurteilten Ex-Ausländerbehörden-Mitarbeiters als unbegründet – nun muss er seine Haftstrafe antreten

    ejz.de/lokales/urteil-gegen-ja

    #Lüchow #Lüneburg #Prozess #Landgericht #Korruption #Ausländerbehörde #Lüchow

  5. Stadt Köln soll Hilfe bei 500 Abschiebungen abgelehnt haben

    Vorwürfe gegen die Stadt Köln soll Hilfe bei 500 Abschiebungen abgelehnt haben 08.08.2026 – 07:38 UhrLesedauer: 1 Min.…
    #Koeln #Koln #Cologne #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #Köln #100137924 #Abschiebeflug #Abschiebung #AfD #Ausländerbehörde #Coesfeld #DeutschePresse-Agentur #Germany #KölnerStadt-Anzeiger #Nordrhein-Westfalen
    europesays.com/de/1223458/

  6. Eltern mit sogenanntem „aufenthaltsrechtlichem Gefälle" brauchen jetzt eine Zustimmung der #auslanderbehorde damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam wird.

    Die neuen Regelungen findet ihr v.a. in §§ 85a - 85d AufenthG.

  7. Eltern mit sogenanntem „aufenthaltsrechtlichem Gefälle" brauchen jetzt eine Zustimmung der #auslanderbehorde damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam wird.

    Die neuen Regelungen findet ihr v.a. in §§ 85a - 85d AufenthG.

  8. Eltern mit sogenanntem „aufenthaltsrechtlichem Gefälle" brauchen jetzt eine Zustimmung der #auslanderbehorde damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam wird.

    Die neuen Regelungen findet ihr v.a. in §§ 85a - 85d AufenthG.

  9. Eltern mit sogenanntem „aufenthaltsrechtlichem Gefälle" brauchen jetzt eine Zustimmung der #auslanderbehorde damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam wird.

    Die neuen Regelungen findet ihr v.a. in §§ 85a - 85d AufenthG.

  10. Eltern mit sogenanntem 
„aufenthaltsrechtlichem Gefälle" brauchen jetzt eine Zustimmung der
 #auslanderbehorde damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam wird.

    Die neuen Regelungen findet ihr v.a. in §§ 85a - 85d AufenthG.


  11. Meldekontrollen: Maßnahmen zur Wohnraumüberprüfung in Gladbeck

    Mit großem Aufgebot wurden sieben Mehrfamilienhäuser in Zweckel überprüft. Symbolbild: KI Stadt führt Meldekontrollen in sieben Mehrfamilienhäusern durch…
    #Gelsenkirchen #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #"Jobcenter" #Ausländerbehörde #Bauaufsicht #Bürgeramt #Germany #Gladbeck #KOD #Meldekontrollen #Nordrhein-Westfalen #Polizei
    europesays.com/de/1182937/

  12. Eine Studie zeigt große Unterschiede bei den Entscheidungen zum #Arbeitsmarktzugang von Migrant:innen in bayerischen #Ausländerbehörden. Dies scheint mir ein zeichen dafür,das diskriminierende Entscheidungskulturen in einzelnen #Behörden eine große Rolle spielen. Wo viele Mitarbeiter:innen einer #Ausländerbehörde eine ablehnede Haltung zeigen,beeinflussen sie sich vermutlich gegenseitig in ihren Entscheidungen.
    #migration #integration #bürokratie

    migazin.de/2026/05/19/gutachte

  13. Abschiebepolitik in Köln

    Das Handy eines Mannes, der nirgendwo hinkann

    Idris lebt seit mehr als 40 Jahren in Deutschland und soll nach Eritrea abgeschoben werden. Das gilt als praktisch unmöglich. Trotzdem durchsucht das Ausländeramt Köln sein Smartphone, während er im Gefängnis sitzt. Eine Geschichte über einen Kontrollapparat, der sich verselbstständigt hat.

    Winter 2024. Idris ist gerade in der JVA Siegburg angekommen. Um seine Cracksucht zu finanzieren, war er in einen Kiosk und mehrere Gaststätten eingestiegen, hatte Parfum in einer Drogerie geklaut, war immer wieder erwischt worden. Weil er die Taten während laufender Bewährungszeiten begangen hatte, muss er jetzt für insgesamt fünf Jahre ins Gefängnis.

    Ein Beamter reicht ihm die Gefängniskleidung und einem Umschlag mit seinen Wertsachen. Die Sachen sind aus der Untersuchungshaft überstellt worden, in der er vorher gewesen ist. Idris soll den Inhalt prüfen, bevor der Umschlag wieder verplombt und eingeschlossen wird. Im Umschlag liegt seine Halskette. Aber das Handy, das er beim Antritt der U-Haft Anfang des Jahres ebenfalls abgegeben hatte, fehlt.

    Was damit passiert ist, erfährt er erst zwei Monate später, durch einen Brief der für ihn zuständigen Ausländerbehörde Köln. „Anbei übersende ich Ihnen den Datenträger des oben genannten Inhaftierten zurück“, heißt es darin und weiter in bestem redundanten Amtsdeutsch. „Der Datenträger wurde im Zuge einer Datenträgerauswertung ausgewertet“, er könne nun zurück in die Verwahrung.

    Seit 40 Jahren geduldet

    Idris, der eigentlich anders heißt, lebt seit mehr als 40 Jahren in Deutschland. Er kam als Kind, hat hier die Schule besucht, einen Hauptschulabschluss gemacht, eine Schlosserlehre begonnen. Er hat auch früh eine Karriere als Kleinkrimineller begonnen, wie er selbst sagt. All das erzählt er vom Festnetztelefon des Gefängnisses aus, das er zu vorgeschriebenen Zeiten benutzen darf.

    Eine Aufenthaltserlaubnis hat er nicht, sein Antrag auf Asyl wurde bereits 1987 abgelehnt. Seit Jahrzehnten lebt er mit einer Duldung im Land, doch damit ist jetzt Schluss. Nach seiner Entlassung soll er Deutschland verlassen, das hat ihm das Ausländeramt im Herbst mitgeteilt.

    Das Problem: Das Land, aus dem er mit seiner Tante einst geflohen ist, der heutige Staat Eritrea, will ihn nicht. Eine Abschiebung dorthin ist ohnehin so gut wie unmöglich. Das Land gilt als eine der brutalsten Diktaturen der Welt, Abgeschobenen drohen Folter und willkürliche Haft. Als Geflüchteter aus der ehemaligen äthiopischen Provinz besaß Idris zudem nie eritreische Papiere, Eritrea erkennt ihn nicht als Staatsbürger an. „Ich bin faktisch staatenlos, seit über vierzig Jahren“, sagt Idris zu seinem Fall.

    Den deutschen Verwaltungsapparat interessiert das nicht. Für das Ausländeramt Köln ist Idris ein ausreisepflichtiger Straftäter, in so einem Fall gilt ein besonders schwerwiegendes „Ausweisungsinteresse“. Das Amt muss alles dafür vorbereiten, dass er nach seiner verbüßten Haftstrafe abgeschoben werden kann. Dazu darf es laut Aufenthaltsgesetz auch seine Datenträger durchsuchen.

    Vom Gefängnis in die IT-Forensik

    Während Idris in einer Zelle sitzt, geht sein Handy deswegen auf Reisen. Aus dem Umschlag mit seinen persönlichen Dingen in der Gefängnisverwahrung gelangt es an das Ausländeramt in Köln, dieses schickt es mit einem Prüfauftrag weiter an die Zentrale Ausländerbehörde in Essen.

    Die Behörde ist dafür zuständig, die Ämter in Köln und Düsseldorf bei Abschiebungen zu unterstützen. Dort arbeitet seit Herbst 2023 auch die „Stabsstelle Datenforensik“. Ihre Aufgabe: Die Datenträger von Menschen durchsuchen, die „ausreisepflichtig“ sind, um darauf nach Hinweisen für ihre Herkunft oder Identität zu suchen.

    Diese Abteilung eingerichtet hat das von den Grünen geführte Fluchtministerium in Nordrhein-Westfalen. In einem Erlass, der damals an alle Ausländerbehörden im Land ging, heißt es dazu: „Demnach ist ein Ausländer, der keinen Pass oder Passersatz besitzt, verpflichtet, an der Beschaffung eines Identitätspapieres mitzuwirken und alle Dokumente oder Datenträger auf Verlangen der Ausländerbehörde vorzulegen, die für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sein können.“ Komme die betroffene Person dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, könne die Behörde die Durchsuchung anordnen.

    Die Ausländerbehörden werden in dem Schreiben gebeten, „sich bei Bedarf an einer Datenträgerauswertung“ mit der jeweils für ihren Regierungsbezirk zuständigen Zentralen Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen dazu finde man unter dem Reiter „Auswertung Datenträger“ im System.

    Was ein Handy über Herkunft verraten soll

    Was in Essen mit seinem Handy geschieht, erfährt Idris nicht. Die Stadt Köln will dazu keine Auskunft erteilen. Ausgehend von dem, was ein Sprecher der Stadt mitteilt und was aus bisherigen Recherchen von netzpolitik.org bekannt ist, würde die Durchsuchung aber so ablaufen:

    Die Abteilung soll auf Idris’ Handy nach Indizien suchen, die auf eine Staatsangehörigkeit hindeuten können. Im besten Fall – aus Sicht der Behörde – wären das Fotos von Papieren oder Passnummern. Im weniger guten Fall geht es um „sachdienliche Hinweise“: Anrufe in ein bestimmtes Land etwa, gespeicherte Kontakte oder Sprachen, die er in Chatnachrichten verwendet hat.

    Um die Handys zu durchsuchen, schließen die Forensik-Fachleute die Geräte an einen Computer an, der alle Daten aus dem Gerät ausliest. Idris‘ Fotos, seine Nachrichten, wen er angerufen hat, was er auf Social Media postete – all das liegt nun bei der Behörde offen. Aus den relevanten Hinweisen, die sie in den Daten finden, erstellen Mitarbeiter*innen einen Bericht und schicken ihn zusammen mit dem Handy zurück an die Ausländerbehörde.

    Dieser letzte Schritt, die Auswertung und der Bericht, werde von einer Person mit Befähigung zum Richteramt gemacht, schreibt ein Sprecher der Stadt. Letzteres schreibt das Aufenthaltsgesetz vor. Damit soll sichergestellt sein, dass keine Informationen aus dem sogenannten „Kernbereich“ der privaten Lebensgestaltung in den Akten landen.

    „Was ist das für eine Verarscherei?“

    Formal ist das alles korrekt, rechtlich abgesichert. Ein Paragraf im Aufenthaltsgesetz erlaubt die Handydurchsuchung bereits seit mehr als zehn Jahren, wenn die Identität nicht mit anderen „milderen Mitteln“ geklärt werden kann, etwa durch die Vorlage einer Geburtsurkunde. Die Behörde darf in so einem Fall Datenträger einziehen, auch gegen den Willen der Betroffenen. In vielen Bundesländern ist das inzwischen Standard.

    Nur: Was soll das im Fall von Idris bringen? Seine Abschiebung scheitert ja nicht daran, dass seine Identität oder Staatsbürgerschaft nicht bekannt wären. Die deutschen Behörden kennen seinen Namen, sein Geburtsdatum.

    Idris kann nicht abgeschoben werden, weil die eritreische Botschaft ihm keine Papiere ausstellt. Das weiß auch die Ausländerbehörde. Was erhofft sie sich von der Durchsuchung? Und warum sammelt ein Staat überhaupt digitale Daten für eine Abschiebung, die diplomatisch unmöglich ist? Einfach, weil er es kann?

    „Auf meinem Handy werden sie sicher nichts finden“, sagt Idris. Darauf seien Fotos seiner drei Kinder in Deutschland. Der älteste studiert, der jüngste ist gerade zwölf Jahre alt. Von der Mutter der beiden jüngeren lebt er schon seit Jahren getrennt. „In Eritrea kenne ich niemanden, habe da niemanden.“

    Die Abschiebeanordnung im Herbst 2025 kommt trotzdem. „Was ist das für eine Verarscherei?“

    Zugriff aus der Haft

    Nordrhein-Westfalen wird seit 2022 von einer schwarz-grünen Koalition regiert. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) setzt auf eine harte Abschiebepolitik. Seit dem Anschlag von Solingen wurde die Linie noch weiter verschärft. Straftäter*innen sollen noch konsequenter abgeschoben werden. Nur wohin, wenn es keinen Zielstaat gibt? Für die Politik ist Idris ein Problem ohne Lösung.

    Liegt es daran, dass die Ausländerbehörden im Land derzeit besonders viele Handys einziehen? Allein in Köln hat das Ausländeramt im vergangenen Jahr mehr als 130 Datenträger eingezogen und durchsuchen lassen, teilt ein Sprecher der Stadt mit.

    „Sobald andere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung ausgeschöpft oder nicht erfolgversprechend sind, wird der Person bei ihrer Vorsprache angeboten, den Datenträger freiwillig zur Durchsicht vorzulegen“, schreibt er. Weigert sie sich, darf sie auch durchsucht werden.

    Bei Ausreisepflichtigen, die wie Idris in Haft sitzen, werde jeweils die zuständige Justizvollzugsanstalt angefragt. Seien dort Handys oder andere Datenträger in der Verwahrung, würden diese eingezogen.

    Eigentlich hätte Idris über den Einzug seines Handys informiert werden müssen, die Ausländerbehörde stellt dafür eine Bescheinigung aus. Diese gehe in solchen Fällen an das Gefängnis, schreibt der Sprecher, mit der Bitte, den Gefangenen zu informieren. Ob das jedoch im Einzelfall geschieht, das „entzieht sich des Einflussbereichs der Ausländerbehörde“.

    Öffentliche Zahlen, geheime Werkzeuge

    Um Smartphones wie das von Idris durchsuchen zu können, hat NRW einigen Aufwand betrieben. Die meisten Geräte sind heute mit Zugangscodes oder per Gesichtserkennung gesichert, nicht alle Betroffenen geben die Daten heraus, auch wenn das Aufenthaltsgesetz das vorschreibt. Die Behörde braucht dann ein Werkzeug, mit dem sie die Sicherungen überwinden und sich Zugang verschaffen kann.

    Die „Stabsstelle Datenforensik“, die in Essen auch Idris‘ Handy durchsucht hat, arbeitet deswegen mit einer IT-forensischen Ausstattung, die die Zentrale Ausländerbehörde eigens dafür angeschafft hat. Solche Werkzeuge funktionieren wie ein Dietrich, mit dem sich die meisten Smartphones öffnen lassen, auch ohne Zugangsdaten.

    Im Jahr 2024 hat die Stabsstelle auf diesem Weg die Datenträger von 114 Personen durchsucht und 93 Auswertungsberichte erstellt. Nur in zwei Prozent der Fälle scheiterten die Durchsuchungen. Das schreibt die Stadt Essen in ihrem Jahresbericht zur Arbeit der Zentralen Ausländerbehörde. Im Jahr darauf waren es bereits 254 durchsuchte Datenträger und 176 Berichte, teilt das zuständige Fluchtministerium auf Anfrage von netzpolitik.org mit.

    Eine weitere solche Stelle arbeitet in der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld. Zusammengenommen hätten beide Stellen im Jahr 2024 205 Datenträger durchsucht. Im Jahr darauf waren es 402.

    Die Kosten dafür trägt das Land NRW. Wie viel das kostet und von welchem Hersteller die Ausstattung stammt, das hält die schwarz-grüne Landesregierung allerdings geheim. „Aus Gründen des Datenschutzes“ will das zuständige Familienministerium auf Nachfrage keine Angaben machen.

    In anderen Bundesländern, die vergleichbare Software für die Durchsuchungen nach dem Aufenthaltsgesetz einsetzen, ist hingegen dokumentiert, woher die Produkte stammen: vom Unternehmen Cellebrite. Es verkauft seine IT-forensischen Produkte unter anderem an Polizeibehörden, die damit in den Handys mutmaßlicher Straftäter nach Beweisen suchen, aber auch an Geheimdienste oder das Militär. Seit einigen Jahren gehören auch Ausländerbehörden in Deutschland zum Kundenkreis. (Hier ist eine Karte, die zeigt, wo Cellebrite bereits für die Durchsuchung der Handys von Ausreisepflichtigen eingesetzt wird.)

    Stellt Cellebrite auch das Produkt, mit dem die Abteilung in Essen Handys durchsucht? Dafür gibt es keinen Beleg. Im bislang aktuellsten Jahresbericht der Stadt werden jedoch die Namen von zwei weiteren Cellebrite-Produkten genannt, die 2025 eingeführt werden sollten: Sie heißen Collector und Inspector und dienen dazu, die Festplatten von Computern zu durchsuchen. Auch das sind Datenträger und sie dürfen von den Ausländerbehörden ebenfalls eingezogen werden.

    Auf die Nachfrage, ob diese Werkzeuge inzwischen im Einsatz sind, antworteten die Zentrale Ausländerbehörde Essen und das Ministerium nicht.

    „Strafrechtlich relevante Zufallsfunde“

    Das Ministerium sieht in der Geheimhaltung offenbar auch eine Art ermittlungstaktischen Vorteil. „Konkrete Information über die verwendete Soft- und Hardware, die über Presseberichte an eine breite Öffentlichkeit gelangen, könnten den Erfolg zukünftiger digital-forensischer Maßnahmen gefährden“, schreibt es im Ablehnungsbescheid zu einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

    Nur: Es handelt sich streng genommen ja um gar keine Ermittlungen. Die Betroffenen sind keiner Straftat verdächtig, die Zentrale Ausländerbehörde ist auch keine Strafverfolgungsbehörde. Sie soll lediglich nach Hinweisen auf eine Nationalität suchen.

    Dass die Grenzen zwischen den Aufgaben von Ausländerbehörden und der Strafverfolgung hier zunehmend aufweichen, darauf deutet auch ein weiterer Satz aus dem Jahresberichtder Stadt Essen hin. In einem Abschnitt zu den „hervorragenden Ergebnissen“, die mit der Auswertung der Datenträger hätten erzielt werden können („In 87 Prozent der Fälle zumindest identitätsklärende Hinweise“), heißt es dort auch, „entdeckte und möglicherweise strafrechtlich relevante Zufallsfunde“ seien „an die zuständige Ausländerbehörde bzw. Strafermittlungsbehörde“ gemeldet worden.

    Auf Nachfrage, wie häufig es in den vergangenen Jahren zu solchen Zufallsfunden mit entsprechender Meldung kam und auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht, antwortet die Behörde nicht.

    Eine Maßnahme ohne Ziel

    Der Berliner Jurist Davy Wang koordiniert bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte Fälle zu eingezogenen Handys von Geflüchteten. Er hält eine solche Weitergabe für rechtswidrig. Das Aufenthaltsgesetz erlaube den Zugriff auf Datenträger ausschließlich, um Identität und Staatsangehörigkeit festzustellen sowie eine Rückführung zu ermöglichen. „Eine Befugnis, dabei gefundenen Daten zu anderen Zwecken – etwa zur Strafverfolgung – an andere Behörden weiterzuleiten, enthält das Gesetz nicht. Eine solche Weitergabe ist damit unzulässig.“

    Rechtswidrig sei auch das Vorgehen der Ausländerbehörde im Fall von Idris, sagt Wang. „Der Zugriff auf den gesamten Datenbestand des Handys stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar und darf nicht erfolgen, wenn damit der verfolgte Zweck überhaupt nicht erreicht werden kann.“

    Das Aufenthaltsgesetz erlaube diesen Eingriff nur unter engen Voraussetzungen. Im Falle von Idris sei klar, dass der Zweck – das Ermöglichen einer Rückführung – nicht erreichbar sei: „Seine Rückführung scheitert an faktischen Hindernissen, die im Verantwortungsbereich der eritreischen Botschaft liegen.“ Durch das Auswerten der Handydaten könnten diese weder beseitigt noch beeinflusst werden.

    „Solche Fälle zeigen, dass der Datenzugriff in der Praxis nicht als enges Ausnahmeinstrument gehandhabt wird, sondern als Routinemaßnahme“, sagt Wang, „auch dort, wo sie von vornherein nichts bewirken kann.“ Damit werde die Privatsphäre der betroffenen Personen jedoch strukturell ausgehöhlt. „Die Durchsuchung wird als Druckmittel zur Durchsetzung migrationspolitischer Ziele missbraucht.“

    Clara Bünger ist fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag. „Die Regierungen der letzten Jahre haben unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage sind, sich immer wieder neue grenzwertige oder sogar offen rechtswidrige Maßnahmen auszudenken, die den alleinigen Zweck haben, ausreisepflichtige Personen unter Druck zu setzen und sie zur Ausreise zu drängen“, sagt sie. Das ändere aber nichts daran, dass manche Menschen nicht abgeschoben werden könnten, weil sie zum Beispiel staatenlos sind.

    Auch wenn es am Ende nicht zur Abschiebung komme, hätten die Maßnahmen schwere Konsequenzen. „Häufig werden solche Grundrechtseingriffe zuerst an Geflüchteten oder anderen Gruppen mit geringer Beschwerdemacht getestet“, sagt sie. „Wenn Protest ausbleibt, werden sie später ausgeweitet.“

    „Bundesgebiet unverzüglich verlassen“

    Idris sitzt weiterhin in Haft, inzwischen in der JVA Aachen. Er hofft darauf, dass er vorzeitig entlassen wird und einen Entzug machen kann, in einer christlichen Einrichtung für Suchthilfe. Dort war er schon einmal, bevor er rückfällig wurde.

    Für ihn gilt allerdings weiterhin die Abschiebeanordnung aus Köln: „Sollten Sie aus irgendeinem Grund vorzeitig aus der Haft entlassen werden, haben Sie das Bundesgebiet unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach einer eventuellen Haftentlassung zu verlassen“, steht darin. Dass er das ohne Papiere nicht tun kann, ist klar.

    Idris hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen seine Abschiebeanordnung eingereicht und bittet um eine Aufenthaltserlaubnis. Nur damit kann er eine von der Krankenkasse finanzierte Therapie machen. „Nach einer erfolgreichen Drogentherapie würde die Abkehr von meinen kleinkriminellen Aktivitäten wirklich näher rücken, die mir bislang nicht gelungen ist“, schreibt er. „Genau darin setze ich meine Hoffnungen. Diesen Weg möchte ich endlich gehen. Ich bin krank. Und ich möchte meine Krankheit überwinden.“

    Das Schreiben hat er selbst mit Unterstützung verfasst, einen Rechtsbeistand hat er derzeit nicht.

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Migration, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  14. Das passt zusammen: Willkür, Überwachen und Strafen, ob mit #Razzia, #Jobcenter oder #Ausländerbehörde:

    "Die dänische Wohlfahrtsbehörde (Udbetaling Danmark) nutzt zahlreiche KI-basierte Algorithmen und Überwachungsdaten, um Sozialleistungen zu kontrollieren. Besonders betroffen sind dabei Menschen mit Behinderungen, Migrantinnen sowie Personen mit »unüblichen Lebensformen« - wie getrennte Paare. Ein Algorithmus stuft beispielsweise Menschen mit abweichenden Wohnverhältnissen oder Beziehungen gar als potenziell betrugsverdächtig ein. Um sich die Absurdität vorzustellen: Man denke an eine alleinerziehende Frau, die mit ihrer Schwester zusammenwohnt. Ein solches Modell gilt im Code als »nicht wirklich Single« - und damit als potenzieller Sozialbetrug. Dieses Beispiel ist hypothetisch, macht aber deutlich, wie Alltagsrealität unter algorithmischer Logik kriminalisiert wird."

    Zitiert aus: "Broligarchie: Die Machtspiele der Tech-Elite und wie sie Fortschritt verhindern | Fortschritt für 1%, Kosten für 99% der Menschen "von Aya Jaff, Seite 114

    Es gibt auch noch einen Artikel von @amnesty dazu:

    amnesty.org/en/latest/news/202

  15. Das passt zusammen: Willkür, Überwachen und Strafen, ob mit #Razzia, #Jobcenter oder #Ausländerbehörde:

    "Die dänische Wohlfahrtsbehörde (Udbetaling Danmark) nutzt zahlreiche KI-basierte Algorithmen und Überwachungsdaten, um Sozialleistungen zu kontrollieren. Besonders betroffen sind dabei Menschen mit Behinderungen, Migrantinnen sowie Personen mit »unüblichen Lebensformen« - wie getrennte Paare. Ein Algorithmus stuft beispielsweise Menschen mit abweichenden Wohnverhältnissen oder Beziehungen gar als potenziell betrugsverdächtig ein. Um sich die Absurdität vorzustellen: Man denke an eine alleinerziehende Frau, die mit ihrer Schwester zusammenwohnt. Ein solches Modell gilt im Code als »nicht wirklich Single« - und damit als potenzieller Sozialbetrug. Dieses Beispiel ist hypothetisch, macht aber deutlich, wie Alltagsrealität unter algorithmischer Logik kriminalisiert wird."

    Zitiert aus: "Broligarchie: Die Machtspiele der Tech-Elite und wie sie Fortschritt verhindern | Fortschritt für 1%, Kosten für 99% der Menschen "von Aya Jaff, Seite 114

    Es gibt auch noch einen Artikel von @amnesty dazu:

    amnesty.org/en/latest/news/202

  16. Das passt zusammen: Willkür, Überwachen und Strafen, ob mit #Razzia, #Jobcenter oder #Ausländerbehörde:

    "Die dänische Wohlfahrtsbehörde (Udbetaling Danmark) nutzt zahlreiche KI-basierte Algorithmen und Überwachungsdaten, um Sozialleistungen zu kontrollieren. Besonders betroffen sind dabei Menschen mit Behinderungen, Migrantinnen sowie Personen mit »unüblichen Lebensformen« - wie getrennte Paare. Ein Algorithmus stuft beispielsweise Menschen mit abweichenden Wohnverhältnissen oder Beziehungen gar als potenziell betrugsverdächtig ein. Um sich die Absurdität vorzustellen: Man denke an eine alleinerziehende Frau, die mit ihrer Schwester zusammenwohnt. Ein solches Modell gilt im Code als »nicht wirklich Single« - und damit als potenzieller Sozialbetrug. Dieses Beispiel ist hypothetisch, macht aber deutlich, wie Alltagsrealität unter algorithmischer Logik kriminalisiert wird."

    Zitiert aus: "Broligarchie: Die Machtspiele der Tech-Elite und wie sie Fortschritt verhindern | Fortschritt für 1%, Kosten für 99% der Menschen "von Aya Jaff, Seite 114

    Es gibt auch noch einen Artikel von @amnesty dazu:

    amnesty.org/en/latest/news/202

  17. Das passt zusammen: Willkür, Überwachen und Strafen, ob mit #Razzia, #Jobcenter oder #Ausländerbehörde:

    "Die dänische Wohlfahrtsbehörde (Udbetaling Danmark) nutzt zahlreiche KI-basierte Algorithmen und Überwachungsdaten, um Sozialleistungen zu kontrollieren. Besonders betroffen sind dabei Menschen mit Behinderungen, Migrantinnen sowie Personen mit »unüblichen Lebensformen« - wie getrennte Paare. Ein Algorithmus stuft beispielsweise Menschen mit abweichenden Wohnverhältnissen oder Beziehungen gar als potenziell betrugsverdächtig ein. Um sich die Absurdität vorzustellen: Man denke an eine alleinerziehende Frau, die mit ihrer Schwester zusammenwohnt. Ein solches Modell gilt im Code als »nicht wirklich Single« - und damit als potenzieller Sozialbetrug. Dieses Beispiel ist hypothetisch, macht aber deutlich, wie Alltagsrealität unter algorithmischer Logik kriminalisiert wird."

    Zitiert aus: "Broligarchie: Die Machtspiele der Tech-Elite und wie sie Fortschritt verhindern | Fortschritt für 1%, Kosten für 99% der Menschen "von Aya Jaff, Seite 114

    Es gibt auch noch einen Artikel von @amnesty dazu:

    amnesty.org/en/latest/news/202

  18. Das passt zusammen: Willkür, Überwachen und Strafen, ob mit #Razzia, #Jobcenter oder #Ausländerbehörde:

    "Die dänische Wohlfahrtsbehörde (Udbetaling Danmark) nutzt zahlreiche KI-basierte Algorithmen und Überwachungsdaten, um Sozialleistungen zu kontrollieren. Besonders betroffen sind dabei Menschen mit Behinderungen, Migrantinnen sowie Personen mit »unüblichen Lebensformen« - wie getrennte Paare. Ein Algorithmus stuft beispielsweise Menschen mit abweichenden Wohnverhältnissen oder Beziehungen gar als potenziell betrugsverdächtig ein. Um sich die Absurdität vorzustellen: Man denke an eine alleinerziehende Frau, die mit ihrer Schwester zusammenwohnt. Ein solches Modell gilt im Code als »nicht wirklich Single« - und damit als potenzieller Sozialbetrug. Dieses Beispiel ist hypothetisch, macht aber deutlich, wie Alltagsrealität unter algorithmischer Logik kriminalisiert wird."

    Zitiert aus: "Broligarchie: Die Machtspiele der Tech-Elite und wie sie Fortschritt verhindern | Fortschritt für 1%, Kosten für 99% der Menschen "von Aya Jaff, Seite 114

    Es gibt auch noch einen Artikel von @amnesty dazu:

    amnesty.org/en/latest/news/202

  19. RE: jena.fau.org/veranstaltung/ein

    Viele unserer #Syndikate (quasi die lokalen #Gewerkschaft|en) haben sogenannte AKVs, Arbeitskampfversammlungen. Hier kommen wir als Kolleg:innen gegenseitig zusammen und unterstützen uns bei unseren Kämpfen, tragen den aktuellen Stand von Arbeitskampfteams, #Betriebsgruppen, Branchenorganisationen und teilweise angebundenen Kollektivbetrieben zusammen. In manchen Städten wie #Dresden werden hier auch Kämpfe gegen #Krankenkassen, #Jobcenter und #Ausländerbehörde besprochen.

    Das Besondere: Wir kommen hier auf Augenhöhe zusammen, als ehrenamtlich arbeitende Genoss:innen um die Hilfe zur Selbsthilfe zu organisieren und unser Wissen und unsere Erfahrung gemeinsam zu erweitern.

    #Gewerkschaft #Basisarbeit #Kapitalismus #Utopie

  20. RE: jena.fau.org/veranstaltung/ein

    Viele unserer #Syndikate (quasi die lokalen #Gewerkschaft|en) haben sogenannte AKVs, Arbeitskampfversammlungen. Hier kommen wir als Kolleg:innen gegenseitig zusammen und unterstützen uns bei unseren Kämpfen, tragen den aktuellen Stand von Arbeitskampfteams, #Betriebsgruppen, Branchenorganisationen und teilweise angebundenen Kollektivbetrieben zusammen. In manchen Städten wie #Dresden werden hier auch Kämpfe gegen #Krankenkassen, #Jobcenter und #Ausländerbehörde besprochen.

    Das Besondere: Wir kommen hier auf Augenhöhe zusammen, als ehrenamtlich arbeitende Genoss:innen um die Hilfe zur Selbsthilfe zu organisieren und unser Wissen und unsere Erfahrung gemeinsam zu erweitern.

    #Gewerkschaft #Basisarbeit #Kapitalismus #Utopie

  21. RE: jena.fau.org/veranstaltung/ein

    Viele unserer #Syndikate (quasi die lokalen #Gewerkschaft|en) haben sogenannte AKVs, Arbeitskampfversammlungen. Hier kommen wir als Kolleg:innen gegenseitig zusammen und unterstützen uns bei unseren Kämpfen, tragen den aktuellen Stand von Arbeitskampfteams, #Betriebsgruppen, Branchenorganisationen und teilweise angebundenen Kollektivbetrieben zusammen. In manchen Städten wie #Dresden werden hier auch Kämpfe gegen #Krankenkassen, #Jobcenter und #Ausländerbehörde besprochen.

    Das Besondere: Wir kommen hier auf Augenhöhe zusammen, als ehrenamtlich arbeitende Genoss:innen um die Hilfe zur Selbsthilfe zu organisieren und unser Wissen und unsere Erfahrung gemeinsam zu erweitern.

    #Gewerkschaft #Basisarbeit #Kapitalismus #Utopie

  22. RE: jena.fau.org/veranstaltung/ein

    Viele unserer #Syndikate (quasi die lokalen #Gewerkschaft|en) haben sogenannte AKVs, Arbeitskampfversammlungen. Hier kommen wir als Kolleg:innen gegenseitig zusammen und unterstützen uns bei unseren Kämpfen, tragen den aktuellen Stand von Arbeitskampfteams, #Betriebsgruppen, Branchenorganisationen und teilweise angebundenen Kollektivbetrieben zusammen. In manchen Städten wie #Dresden werden hier auch Kämpfe gegen #Krankenkassen, #Jobcenter und #Ausländerbehörde besprochen.

    Das Besondere: Wir kommen hier auf Augenhöhe zusammen, als ehrenamtlich arbeitende Genoss:innen um die Hilfe zur Selbsthilfe zu organisieren und unser Wissen und unsere Erfahrung gemeinsam zu erweitern.

    #Gewerkschaft #Basisarbeit #Kapitalismus #Utopie

  23. RE: jena.fau.org/veranstaltung/ein

    Viele unserer #Syndikate (quasi die lokalen #Gewerkschaft|en) haben sogenannte AKVs, Arbeitskampfversammlungen. Hier kommen wir als Kolleg:innen gegenseitig zusammen und unterstützen uns bei unseren Kämpfen, tragen den aktuellen Stand von Arbeitskampfteams, #Betriebsgruppen, Branchenorganisationen und teilweise angebundenen Kollektivbetrieben zusammen. In manchen Städten wie #Dresden werden hier auch Kämpfe gegen #Krankenkassen, #Jobcenter und #Ausländerbehörde besprochen.

    Das Besondere: Wir kommen hier auf Augenhöhe zusammen, als ehrenamtlich arbeitende Genoss:innen um die Hilfe zur Selbsthilfe zu organisieren und unser Wissen und unsere Erfahrung gemeinsam zu erweitern.

    #Gewerkschaft #Basisarbeit #Kapitalismus #Utopie

  24. Es ist immer schön, wenn Ausländerbehörden nach wochenlanger Ignoranz plötzlich innerhalb von Stunden reagieren. 🤔
    Bleibt jedesmal nur die Frage: war es der Betreff „Abwendung einer eventuellen Amtshaftung durch die ABH“ oder doch der Empfänger*innenkreis?^^
    Ich muss mein Studiensetting optimieren.

    #Ausländerbehörde #FaireIntegration

  25. Es ist immer schön, wenn Ausländerbehörden nach wochenlanger Ignoranz plötzlich innerhalb von Stunden reagieren. 🤔
    Bleibt jedesmal nur die Frage: war es der Betreff „Abwendung einer eventuellen Amtshaftung durch die ABH“ oder doch der Empfänger*innenkreis?^^
    Ich muss mein Studiensetting optimieren.

    #Ausländerbehörde #FaireIntegration

  26. Es ist immer schön, wenn Ausländerbehörden nach wochenlanger Ignoranz plötzlich innerhalb von Stunden reagieren. 🤔
    Bleibt jedesmal nur die Frage: war es der Betreff „Abwendung einer eventuellen Amtshaftung durch die ABH“ oder doch der Empfänger*innenkreis?^^
    Ich muss mein Studiensetting optimieren.

    #Ausländerbehörde #FaireIntegration

  27. Es ist immer schön, wenn Ausländerbehörden nach wochenlanger Ignoranz plötzlich innerhalb von Stunden reagieren. 🤔
    Bleibt jedesmal nur die Frage: war es der Betreff „Abwendung einer eventuellen Amtshaftung durch die ABH“ oder doch der Empfänger*innenkreis?^^
    Ich muss mein Studiensetting optimieren.

    #Ausländerbehörde #FaireIntegration

  28. Es ist immer schön, wenn Ausländerbehörden nach wochenlanger Ignoranz plötzlich innerhalb von Stunden reagieren. 🤔
    Bleibt jedesmal nur die Frage: war es der Betreff „Abwendung einer eventuellen Amtshaftung durch die ABH“ oder doch der Empfänger*innenkreis?^^
    Ich muss mein Studiensetting optimieren.

    #Ausländerbehörde #FaireIntegration