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#beleidigung — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #beleidigung, aggregated by home.social.

  1. @Saupreiss Mir im Zusammenhang mit der #Wehrpflicht oder freiwilliger Beteiligung an der Verteidung der Bundesrepublik „Prostitution“ vorzuwerfen, während tatsächlich viele Menschen, vor allem Frauen als Opfer von Menschenhandel zwangsprostituiert sind, ist eine Beschimpfung, wie sie für mich als Frau schlimmer kaum sein kann. Sowas sollte nicht unter das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung fallen. Ich betrachte das jedenfalls als #Beleidigung. -> block

  2. Auf Facebook hat ein Remscheider AfD-Politiker eine Transfrau beleidigt und auch mit Gewalt gedroht. Nun tritt er zurück.

    Auf Facebook hat ein Remscheider AfD -Politiker eine Transfrau beleidigt und auch mit Gewalt gedroht. Nun tritt er zurück.#WDR #Remscheid #AfD #Rücktritt #Posting #Beleidigung #Anzeige #Transperson #NRW
    Nach Beleidigung von Transfrau - Remscheider AfD-Politiker tritt zurück

  3. Recht SymBadisch @olgkarlsruhe@bawü.social ·

    📝❌ Es wird Anklage erhoben, es kommt zu einer Hauptverhandlung, in der dem Angeklagten die Tat auch nachgewiesen werden kann und das Gericht stellt das Verfahren trotzdem ein - wie kann das sein?
    Bei einem sogenannten Verfahrenshindernis darf der Angeklagte nicht weiter verfolgt werden, vielmehr muss das Verfahren gegen ihn eingestellt werden. Um welches Verfahrenshindernis es im vorliegenden Fall ging und welche weiteren Beispiele es gibt, erzählt euch heute Sarah.
    #Verfahrenshindernis #Beleidigung #Strafantrag

  4. Regierung in SchMerzHaft

    ein Kind der arbeitenden Klasse
    nicht jammernd und nicht nölend
    bin fleißig, glücklich, motiviert
    man sieht mich auch nicht grölend

    übe Kritik als freier Bürger
    dafür beleidigt mich Herr Merz
    mein lieber Mann ich wähl dich nicht
    du hast nicht Kopf, nicht Herz

    bist der Untergang für dieses Land
    du schaffst nur für die Reichen
    gehst über alles Recht und Sinn
    in Hitze über Leichen

    #merz #cdu #cducsu #beleidigung #kalkül #neoliberal #nichtmeinkanzler #kapitalismus

  5. Die Beleidigten

    Krise der Meinungsfreiheit: Schon wieder geht die Polizei auf einer Demonstration wegen einer angeblichen Beleidigung des Bundeskanzlers gegen einen jungen Menschen vor. Solche Maßnahmen beschränken die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Eine Analyse.

    8. Mai 2026, in München demonstrieren junge Menschen gegen die Wehrpflicht. Eine 20-jährige Schülerin trägt ein Plakat mit der Aufschrift „Friedrich stirb doch selber an der Ostfront!“. Unter Einsatz von Gewalt und sogar Schlagstöcken bahnen sich Polizist:innen einen Weg zu der Schülerin, um ihre Personalien aufzunehmen. Das Plakat stellt angeblich eine Beleidigung des Bundeskanzlers dar, die Polizei verkündet später, ein Ermittlungsverfahren gegen die Schülerin einzuleiten.

    Man muss kein Jurist sein, um zu sehen, dass es sich hier wohl kaum um eine Straftat handelt. Es ist weder eine Beleidigung noch eine gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung noch eine Bedrohung des Kanzlers. Es ist der patzige Spruch: „Geh doch selber an die Front“ – um die Konsequenz ergänzt, was Wehrpflicht und Militärdienst nämlich ultimativ bedeuten können: im Krieg zu sterben.

    Wir sehen hier eine zugespitzte, klare und harte Kritik daran, dass die Regierung über das Leben, Schicksal und im Zweifelsfall den Tod von jungen Menschen entscheidet. Es ist eben nicht der mächtigste Mann des Landes, der bei einem Militäreinsatz sterben wird, sondern es sind die jungen Menschen, die er dorthin schickt.

    Keine Straftat

    Ronen Steinke hat in der Süddeutschen Zeitung (€) den Fall eingehend analysiert. Er schreibt:

    Der Kontext ist wichtig. Wie immer bei Äußerungen. Und eine Debatte, die von Krieg und Frieden handelt, also letztlich von Leben und Tod, wird unweigerlich immer einen anderen sprachlichen Klang haben als eine Debatte, die von Kultur- oder Steuerpolitik handelt. Das darf sich – darauf weist das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen immer wieder hin – natürlich nicht nur in der Sprache der Regierenden spiegeln, die etwa von „Kriegstüchtigkeit“ sprechen. Sondern auch in der Sprache der Kritiker dieser Regierung. Auch sie müssen nicht zartere Worte wählen. Man darf die Dinge, die einen umtreiben und besorgt stimmen, schon beim Namen nennen.

    Es ist nicht das erste Mal, dass die Polizei gegen Wehrpflicht-Proteste mit Härte vorgeht. Die Berliner Polizei hat im März bei einer Schüler-Demo bei einem 18-jährigen das Plakat „Merz leck Eier“ konfisziert, die Personalien des Jungen aufgenommen und Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der „Gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung“ eingeleitet.

    Chilling Effect

    Auch wenn die repressive Aktion nach hinten losging und zahlreiche Memes, Wiederholungen, Remixe und Songs auslöste, die millionenfach verbreitet wurden, ist die Message an Protestierende klar: Wir prüfen jedes eurer Plakate und gehen gegen euch öffentlichkeitswirksam und notfalls auch mit Gewalt vor. Passt auf, was ihr tut.

    Aus Perspektive von Meinungs- und Versammlungsfreiheit passiert dabei das, was man im englischen „Chilling Effect“ nennt. Solche repressiven Maßnahmen führen in der Regel dazu, dass Menschen davor scheuen, zu sagen, was sie sagen wollen, weil sie Konsequenzen fürchten. Die Maßnahmen haben also beschränkende Auswirkungen auf die Freiheit aller. Im deutschen Sprachgebrauch spricht man auch von Abschreckungseffekten und Einschüchterung.

    Moderne Majestätsbeleidigung

    Die Fälle der Einschränkung der Meinungsfreiheit auf Demonstrationen reihen sich eine in eine generelle Tendenz zur Verschärfung im Umgang mit Meinungsäußerungen. Sie geschehen vor dem Hintergrund einer Verschlechterung des Debattenklimas und einer Zunahme von  Hass, Hetze und Desinformation, die mit dem Erstarken der rechtsradikalen AfD zusammenhängt.

    So wurde der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches im Zuge dieser Entwicklung und unter dem Eindruck der Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke durch einen AfD-Anhänger im Jahr 2020 verschärft und um den Straftatbestand der Beleidigung erweitert. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, die sich gegen Personen des politischen Lebens richtet kann damit härter bestraft werden als die Beleidigung oder Verleumdung normaler Bürger:innen.

    Gesetze, die bestimmte Personengruppen höherstellen als andere, gibt es auch im Zusammenhang mit tätlichen Angriffen auf Vertreter:innen der Polizei und neuerdings auch von Rettungsdiensten. Derartige Regelungen stehen im Konflikt mit der Idee eines Rechtsstaates, der die Gleichbehandlung aller Menschen ja als einen elementaren Grundsatz hat.

    Zurück zu den Beleidigungen: So richtig und wichtig die Absicht gewesen sein mag, beispielsweise Kommunalpolitiker:innen vor den zunehmenden rechtsradikalen Angriffen in Schutz zu nehmen, so falsch hat sich die Sache in der Realität entwickelt. Das Gesetz wird seit der Einführung rege genutzt. Schon im Jahr 2021 waren es 748Fälle, im Jahr 2023 dann schon 2.598  und im letzten Jahr 4.792 Ermittlungsverfahren.

    Das liegt laut Ronen Steinke auch daran, dass die Schwelle, was als Beleidigung gilt, bei den Betroffenen, aber auch Polizei und Justiz in den letzten Jahren offenbar deutlich niedriger geworden ist. Die Fälle harmloser Plakate auf den Demonstrationen, aber ebenso die Verfolgung von „Beleidigungen“ wie „Lügenfritz“ oder „Lackaffe“ zeigen diese Tendenz. Die Sensibilität ist nicht nur auf Friedrich Merz beschränkt: Der Grünen-Politiker Robert Habeck ließ die Bezeichnungen „Vollpfosten“und „Schwachkopf“ verfolgen, auf „Du bist so 1 Pimmel“ gegen den Hamburger SPD-Innensenator Andy Grote löste eine Hausdurchsuchung aus und auch die rechtsradikale Alice Weidel nutzt den Paragrafen munter.

    Merz widerspricht Ermittlungen nicht

    Die Einschränkungen der Meinungsfreiheit geschehen nicht nur auf Demonstrationen, sondern, wie Ronen Steinke in seinem Buch und einem Gastartikel bei netzpolitik.orgbeschrieben hat, auch im Internet. Generell scheint es mittlerweile ein Schieflage zu geben, welche die Meinungsfreiheit über das Mittel der Beleidigung und hier speziell den §188 einschränkt und einschüchernde Effekte hat.

    Durch Recherchen verschiedener Medien kam schon im vergangenen Jahr heraus, dass Merz seit 2021 – noch als Oppositionsführer der Union – zahlreiche Strafanträge wegen mutmaßlicher Beleidigungen gegen ihn gestellt hat. In mindestens zwei Fällen führten diese zu Hausdurchsuchungen.

    Die Strafanträge sind laut der Recherchen anfangs auf Initiative von Merz entstanden. Seit Merz Kanzler ist, lässt er quasi von Amts wegen ermitteln, indem er den Ermittlungen nicht widerspricht. Die „Welt“ geht davon aus, dass Merz vor seiner Amtszeit als Unions-Chef Hunderte Strafanträge gestellt hat.

    Ein netzpolitik.org vorliegendes Dokument der Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph, die Merz in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter vertreten hat, untermauert diese Schätzungen mit fortlaufenden Fallnummern. Zwischen Mai und Dezember des Jahres 2025 sind laut Informationen des nd etwa 170 Strafanzeigen wegen Beleidigung des Bundeskanzlers gestellt worden.

    Machtgefälle ignoriert

    Hier läuft ein Instrument, das Politiker:innen vor Hass und Hetze schützen soll, mittlerweile vollkommen aus dem Ruder. Natürlich müssen sich auch Politiker:innen nicht alles gefallen lassen und bei Bedrohungen hört jeder Spaß auf. Dennoch sollte man bei Beleidigungen auch das Machtgefälle, die Privilegien und die Reichweite der Beteiligten berücksichtigen.

    Was sind ein einsamer pensionierter Wüterich im stillen Kämmerlein oder ein 18-jähriger Schüler im Vergleich zum Bundeskanzler? Wer hat hier welche Handlungsoptionen? Und kann es nicht sein, dass viele der heutigen Nutzer:innen gar nicht mehr den Unterschied zwischen dem privaten Raum, der Kneipe, dem Gespräch mit Kollegen – und dem Post auf Bluesky oder Facebook an 128 Follower:innen sehen? Ist diese Öffentlichkeit wirklich gleichwertig, mit der, die ein Spitzenpolitiker herstellen kann?

    Das alles sind Fragen, die sich diejenigen stellen sollten, die strafrechtlich gegen Beleidigungen vorgehen.

    Der Eifer, den Merz bei der Verfolgung von Beleidigungen zeigt, passt jedenfalls gut in eine Zeit der autoritären Verschiebung, in der sich die Bundesregierung von Rechtsradikalen vor sich hertreiben lässt und selbst die Axt an der demokratischen Zivilgesellschaft ansetzt.

    Die verlogenen Freunde der Meinungsfreiheit

    Ausgerechnet die rechtsradikale AfD versucht sich nun auf das Thema draufzusetzenund sich als Kämpferin für die Meinungsfreiheit zu inszenieren. Sie fordert die Abschaffung des Paragrafen 188 StGB. Dabei ist klar, dass die Partei selbst immer wieder gegen die Meinungs- und Pressefreiheit vorgeht, indem sie beispielsweise mit Hass und Häme gegen Journalist:innen agiert.

    Kritische Berichterstattung zur AfD führt bei verschiedenen Medien regelmäßig dazu, auch in E‑Mails und Leserkommentaren hier bei netzpolitik.org, dass Autor:innen beleidigt, eingeschüchtert und mit dem Tod bedroht werden. Ein Eintreten für die Meinungsfreiheit sieht anders aus und wer rechtsradikale Regierungen im Amt sieht, ob nun in den USA, Polen oder Ungarn, der weiß, dass die Meinungs- und Pressefreiheit von diesen als Erstes attackiert wird.

    Die AfD-Position ist dabei heuchlerisch. Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel hat selbst hunderte Anzeigen nach dem Paragrafen 188 gestellt, den sie jetzt wieder abschaffen will. Und auch der AfD-Mann Stephan Brandner, der in der gestrigen Bundestagssitzung den Paragrafen heftig kritisierte, ließ mit eben jenem zuletzt einen Rentner verfolgen, der ihn „Schrumpfpimmel“ genannt hatte.

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  6. Das Dada Tarot
    <Die Beleidigung>

    The Dada Tarot
    <The Insult>

    Idea Writing Command AI Realisation

    Meister Jeder, Dadaist, Realistiker 6/26
    #dada #Tarot #Beleidigung #Insult
    {AI am phantasieren, AI fantasising, AI en train de fantasmer}

  7. Mehrere Verfahren: Beleidigung von Merz unter Facebook-Post – Gericht verhängt hohe Geldstrafe für „Lügenfritz“

    welt.de/politik/deutschland/ar

    > Ein Monatsgehalt Strafe für die Bezeichnung „Lügenfritz“ für Friedrich Merz unter einem Facebook-Post – dieses Urteil erging im März, wie jetzt bekannt wurde. Doch das war nicht alles. Mit 39 Kommentaren beschäftigte sich die Staatsanwaltschaft, nur 15 Verfahren wurden eingestellt.

    Lügenfritz kostet 40 Tagessätze, aber Lügenkasper wurde eingestellt.

    Hört sich willkürlich an und man fragt sich, mit was sich unsere Justiz beschäftigen muss.

    #DEpol #Merz #Beleidigung #188StGB

  8. @Hui_Haunebuh @cojajo

    Was würde 2026 wohl die Staatsanwaltschaft Heilbronn mit jemandem wie Heinrich Heine tun, der dereinst schrieb:

    "Ich habe die friedlichste Gesinnung. Meine Wünsche sind: eine bescheidene Hütte, ein Strohdach, aber ein gutes Beet, gutes Essen, Milch und Butter, sehr frisch, vor dem Fenster Blumen, vor der Tür einige schöne Bäume, und wenn der liebe Gott mich ganz glücklich machen will, läßt er mich die Freude erleben, daß an diesen Bäumen etwa sechs bis sieben meiner Feinde aufgehängt werden. Mit gerührtem Herzen werde ich ihnen vor ihrem Tode alle Unbill verzeihen, die sie mir im Leben zugefügt – Ja, man muß seinen Feinden verzeihen, aber nicht früher, als bis sie gehenkt worden."

    (aus: Gedanken und Einfälle)

    projekt-gutenberg.org/authors/

    #heilbronn #stuttgart #lugenfritz #heine #HeinrichHeine #gedanken #deutschland #Beleidigungen #beleidigung #mittwoch #BadenWurttemberg #amtsgericht #merz #bundeskanzler

  9. :vz206: Friedrich Merz als "Lügenfritz" zu bezeichnen, ist kriminell :vz206:

    Nach Recherchen des Tagesspiegel hat das in der baden-württembergischen Provinz liegende Öhringer Gericht, für die Verwendung des Begriffs "Lügenfritz" 30 Tagessätze Geldstrafe ausgeworfen. Die beschuldigte Person hat den Strafbefehl rechtskräftig werden lassen.

    Die zuständige Staatsanwaltschaft Heilbronn behauptet, die Tat ("Lügenfritz") sei geeignet gewesen, das Vertrauen in die Integrität des Opfers (also des Bundeskanzlers) zu erschüttern, weil sie bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen hätte schüren können.

    Strafbar nach dem aktuellen Majestätsbeleidigungungsparagrafen § 188 StGB.

    Angeblich habe man Merz nicht in das Verfahren involviert, was deshalb spannend ist, weil, wenn das zutreffen sollte, die Heilbronner Staatsanwaltschaft dem Kanzler bewusst die Möglichkeit genommen hat, den Verfolgungseifer aus der Provinz zu dämpfen. Dieser könnte durch Widerspruch solche Verfahren sofort beenden, dazu müsste er aber von den Ermittlungen wissen.

    Presseanfragen dazu laufen in Heilbronn, im Justizministerium, bei der Generalstaatsanwaltschaft sowie im Bundeskanzleramt.

    Es spricht in diesem Fall vieles für eine zulässige Meinungsäußerung: es könnte sich nämlich um ein Werturteil und nicht um eine konkrete Tatsachenbehauptung handeln, denn ersichtlich handelt es sich um eine politische Kritik an einer Person des öffentlichen Lebens, die dadurch auffällig geworden ist, dass sie im Wahlkampf viele Versprechungen tätigte, die sie sofort nach der Wahl gebrochen hat.

    Der Begriff "Lügenfritz" enthält zwar eine Herabsetzung, erreicht aber nicht zwingend die Schwelle zur Schmähkritik. Ich hätte der nun verurteilten Person den Mut und die Ausdauer gewünscht, den Weg durch die Instanzen zu gehen.

    Die Strategie der Einschüchterung die auch im Bezirk Heilbronn praktiziert wird, geht viel zu leicht auf.

    Tagesspiegel:

    tagesspiegel.de/politik/umstri

    § 188 StGB
    gesetze-im-internet.de/stgb/__

    #heilbronn #Schwaben #baden #merz #beleidigung #lugenfritz #lugenfritze #meinungsfreiheit #bundeskanzler #cdu #csu #spd #grune #gruene #fdp #unterdruckung #berlin #bundestag #bundesregierung #provinz #innenpolitik #rechtspolitik #deutschland #mittwoch #dienstag #Nacht #nachtstimmung #mittwochnacht #polizei #polizeiBW #staatsachutz #tagesspiegel #geldstrafe #BadenWurttemberg #stuttgart #Hohenlohekreis #oehringen #öhringen #Majestätsbeleidigung #kriminalitat #kriminalisierung

  10. Wer unfassbar viel Zeit hat, knapp mehr als vier Stunden dauerte das Interview, wird auch hier bei Jung und Naiv im Gespräch mit Dr. Ronen Steinke fündig.

    Steinke weist im Zusammenhang mit diesen 'Beleidigungen' auch auf den Klasseanaspekt hin: Menschen mit entsprechender intellektueller, schulischer und universitärer Bildung, vermögen andere massiv herabzusetzen, ohne dass es den Tatbestand der Beleidigung formal erfüllt, aber nicht weniger kränkend sein kann.

    Dafür dürfte insbesondere gerade Friedrich Merz ein lebendiges Beispiel darstellen.

    jung-naiv.podigee.io/1146-823-

    #meinungsfreiheit #meinung #beleidigung #sz #suddeutschezeitung #RonenSteinke #samstag #Deutschland #merz #cdu #bundeskanzler #jungundnaiv #Klassenjustiz #klasse #Klassenfrage

  11. :vz250: Wer Merz einen 'Lackaffen' nennt, wird von der Staatsanwaltschaft Heilbronn mit einem Strafverfahren überzogen :vz250:

    Gestern verhandelte das Amtsgericht Heilbronn über einen Strafbefehl gegen den Einspruch eingelegt worden war. Tatvorwurf: Politikerbeleidigung zum Nachteil von Bundeskanzler Merz, den jemand einen 'Lackaffen' nannte.

    Auch wenn am Ende das Verfahren eingestellt wurde, aber nur bei Zahlung einer Geldauflage von 100 €, bleibt ein unangenehmer Beigeschmack.

    Ursprünglich hatte das AG den Strafbefehl erlassen. Wegen § 188 StGB, also dem neuen Majestätsbeleidigungstatbestand. Polizei, Staatsanwaltschaft sowie Amtsgericht gingen also davon aus, dass die Tat ("Lackaffe") geeignet sei, wie es im Gesetz heißt, Merz' "öffentliches Wirken erheblich zu erschweren". Ich glaube Merz sagt und tut selbst schon ausreichend, um ein 'öffentliches Wirken erheblich zu erschweren".

    Eine maßlose Justiz und Polizei sowie ein Kanzler, der sich von dem Majestätsbeleidigungsparagrafen schützen lassen muss.

    Hier ein Bericht der LTO

    lto.de/recht/meinung/m/kanzler

    § 188 StGB:
    gesetze-im-internet.de/stgb/__

    #merz #heilbronn #amtsgericht #staatsanwaltschaft #BadenWurttemberg #strafjustiz #meinungsfreiheit #samstag #deutschland #cdu #Lackaffe #beleidigung #Majestätsbeleidigung #einschüchterung #polizeiproblem #polizeiBW #lto
    #jura #Jurabubble #kanzkler #bundeskanzler

  12. Zahl der Ermittlungsverfahren wegen #Beleidigung hat sich im #Saarland im vergangenen Jahrzehnt von 172 Fällen auf 2626 um den Faktor 15 erhöht. Hundert Mal so viele Fälle von #Verleumdung und extremer Anstieg bei #Volksverhetzung.

    saarbruecker-zeitung.de/saarla

  13. Recht SymBadisch @olgkarlsruhe@bawü.social ·

    🗣️ 💬 Die Grenzen zwischen satirischer Meinungsäußerung und strafbarer Beleidigung sind oft fließend. Deswegen müssen sich die Gerichte in diesen Fällen sehr genau mit dem Gesagten, den Hintergründen und anderen Deutungsmöglichkeiten auseinandersetzen. Im vorliegenden Fall sah das Amtsgericht Freiburg die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten. Warum? Das seht ihr im Video.
    #Meme #Meinungsfreiheit #Beleidigung

  14. :vz206: Polizei Heilbronn verfolgt Rentner, weil dieser angeblich Merz mit Pinocchio verglichen haben soll :vz250:

    Meinungsfreiheit ist für manche ein Gräuel! Jetzt verfolgt die Heilbronner Polizei einen Rentner, weil diese letztes Jahr vor einem Besuch von Merz, auf facebook geschrieben haben soll 'Pinocchio kommt nach Heilbronn'.

    Nun gehört Friedrich Merz zu den empfindsamsten Seelen im Bundestag, er hat schon hunderte Menschen polizeilich verfolgen lassen, weil er sich beleidigt fühlte. Ob er sich auch vorliegend gekränkt fühlt ist offen, denn laut der WELT, habe die Heilbronner Polizei von sich aus, den Rentner verfolgt, nach dem Sonderparagrafen § 188 StGB, speziell für Politiker:innen erdacht: Geldstrafe oder Haft bis zu 3 (!) Jahren!

    Der Versuch Menschen einzuschüchtern die es wagen Kritik zu üben, ihnen kritische Stellungnahmen zu verbieten oder sie dafür einzusperren, das hat schon erste Anzeichen für eine Autokratie.

    Einschüchtern, unterdrücken, einsperren, und das wird künftig mit einer Polizei im Dienste des AfD, vermutlich noch zunehmen.

    Artikel der Welt:
    web.archive.org/web/2026022311

    § 188 StGB
    gesetze-im-internet.de/stgb/__

    #merz #FriedrichMerz #bundeskanzler #heilbronn #polizei #polizeiBW #heilbronnmittendrin #Verfolgung #politischeverfolgung #PolitischeJustiz #Meinungsfreiheit #polizeiproblem #diewelt #pinocchio #beleidigung #Jurabubble #deutschland #montag #rechtspolitik #innenpolitik #BadenWurttemberg #Rentner #stgb

  15. Ein Rentner aus Heilbronn hat Friedrich Merz auf Facebook scherzhaft als „Pinocchio“ bezeichnet – mit langer-Nase-Emoji. Und jetzt ermittelt laut „Heilbronner Stimme“ offenbar die Kriminalpolizei wegen #Beleidigung (§ 188 StGB). #schwachkopf

    Kanzler Merz als „Pinocchio“ b...

  16. Frauen eher leise

    Digitale Gewalt: „Hass im Netz führt dazu, dass Frauen eher leise auftreten“

    In ihrem neuen Buch „Feindbild Frau“ zeigt Ingrid Brodnig, wie Politiker*innen auf die systematischen Bedrohungen und Beleidigungen reagieren, die sie im Netz erleben. Im Interview spricht sie über dickes Fell, Durchsetzungslücken und Doppelstandards, die es Frauen schwer machen, sich dagegen zu wehren.

    Ingrid Brodnig beobachtet seit Jahren die Debattenkultur im Netz, wenn man diese so bezeichnen kann. Die österreichische Journalistin hat sich spezialisiert auf Bücher und Beiträge zu Falschinformationen und digitaler Gewalt. Während der Corona-Pandemie galt sie als gefragte Expertin, um Verschwörungstheorien rund um die Pandemie einzuordnen. Noch länger beschäftigt sich Brodnig mit dem, was oftmals unter „Hass im Netz“ gefasst wird: Hetzkampagnen, gezielten Bedrohungen und Beleidigungen im digitalen Raum, die oft unterhalb der Schwelle zur Straftat liegen und doch große Wirkung entfalten.

    Sechs Sachbücher hat Brodnig bislang veröffentlicht – unter anderem zu den Auswirkungen des Onlineseins auf die Gesellschaft, Falschnachrichten, Anonymität und zur Macht der großen Plattformen. Jetzt folgt ein weiteres. Für die Recherche hat sie mit Abgeordneten und Politikerinnen aus Deutschland und Österreich über ihre Erfahrungen mit Alltagsgewalt im Internet gesprochen, darunter Renate Künast und Anke Domscheit-Berg.

    „Eine substanzielle Aufarbeitung erfolgt kaum“

    Dass Politikerinnen im Netz besonders häufig bedroht und massiv beleidigt werden, ist kein neues Phänomen. Warum greifen Sie das Thema erneut auf?

    Wir sehen diese Fälle in den Medien. Da geht es jedes Jahr um eine andere Person: Renate Künast, Ricarda Lang, Heidi Reichinnek. Eine substanzielle Aufarbeitung erfolgt aber kaum.

    Wir beschäftigen uns kurz damit und freuen uns, dass Renate Künast einen juristischen Erfolg erzielt. Aber die Geschichte endet ja damit nicht.Ich wollte von den Politikerinnen erfahren: Wie erfahren sie die Anfeindungen? Und welche wiederkehrenden Muster lassen sich darin erkennen?

    Was haben Sie erfahren?

    Ich mache das an einem Beispiel fest. Vor ein paar Jahren gab es eine schreckliche Massenvergewaltigung in einem Bus in Indien, die Frau starb. Zu dieser Zeit schrieb jemand auf Twitter einer Politikerin, er würde ihr gerne eine Busfahrt durch Indien spendieren.

    Das ist eine verklausulierte Vergewaltigungsdrohung, die aus juristischer Sicht womöglich nicht als Vergewaltigungsdrohung eingestuft wird. Denn es wird keine Absicht formuliert im Sinne von: „Ich werde dich vergewaltigen.“ Die Frau sagte dazu: Es macht keinen Unterschied, ob das verklausuliert ist oder nicht, der Effekt ist der gleiche. Das reicht bis hin zu körperlichen Folgen, Herzzustände, Schlaflosigkeit, Zittern plötzlich vor einem TV-Auftritt.

    Sie wollen, dass die Menschen so mehr über die Folgen der Gewalt erfahren?

    Es gibt ein großes Bewusstsein dafür, dass Hass im Netz gegen Frauen existiert, aber die Debatte verpufft schnell an dieser Erkenntnis. Wenn man diese digitale Gewalt genauer beschreibt, dann wird viel klarer, was die Betroffenen erleben und was es auslöst.

    „Es ist schlimmer geworden in den vergangenen 10 Jahren“

    Sie haben bereits vor zehn Jahren ein Buch mit dem Titel “Hass im Netz” geschrieben, das sich auch mit der Gewalt gegen Politikerinnen befasst. Was hat sich seitdem verändert?

    Es ist schlimmer geworden. Ich habe zur Vorbereitung das alte Buch nochmal zur Hand genommen und gemerkt: Vieles darin würde ich heute nicht einmal mehr zitieren, weil es mir zu harmlos erscheint.

    Es gab eine Verrohung und auch Zermürbung in diesen zehn Jahren. Wir haben uns als Gesellschaft an vieles gewöhnt. Was vor zehn Jahren noch für eine aufgeregte Offline-Debatte gesorgt hätte, empfinden wir heute schon als Business as Usual.

    Gleichzeitig haben auch die Plattformen wesentliche Rückschritte gemacht. Dort konnte man eine Phase des Einlenkens beobachten, speziell nach der US-Präsidentschaftswahl im Jahr 2016. Damals wurde klar, wie stark Facebook und andere Plattformen für Propaganda genutzt wurden. Auch die EU schaute streng auf die Plattformen.

    Dieser Eindruck ist mit der Wiederwahl von Donald Trump komplett gekippt. Meta hat seine Richtlinien in vielen Punkten aufgeweicht. Formen der Beleidigung und Herabwürdigung gegen Frauen oder LGBTIQ-Personen sind jetzt explizit erlaubt. Man darf LGBTIQ-Personen auf Facebook und Instagram jetzt als “psychisch krank oder anormal” bezeichnen.

    „Frausein an sich ist eine Gefahr“

    Sie schreiben, die Erfahrungen dieser Politiker*innen seien für sie ein Symbol für den Zustand der Demokratie. Was meinen sie damit?

    Ich habe zehn Typen von wiederkehrenden geschlechtsspezifischen Beleidigungen und Bedrohungen herausgearbeitet. Ein Typus besteht in der Abwertung, die auf einer sexuellen Verwertungslogik basiert. Das wäre so ein Kommentar wie: “Niemand will dich ficken.” Frauen stehen also besonders im Fokus.

    Politikerinnen sind Frauen und sie sind sehr sichtbar. Beides ist eine Gefahrensituation im Internet. Mit Sichtbarkeit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Communitys auf mich aufmerksam werden, die für gänzlich andere Werte eintreten oder an mir ein Exempel statuieren wollen.

    Und Frausein an sich ist eine Gefahr, weil wir eine sehr starke maskulinistische Szene im Netz haben, deren Mitglieder moderne, selbstbewusste Frauen als zentrales Problem ansehen.

    Demokratie baut darauf auf, dass die unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen gleichwertig an der politischen Debatte teilhaben können. Das wurde hart erkämpft. Ich glaube, dass derzeit die Gefahr besteht, dass wir hier auf verschiedenen Ebenen Rückschritte machen.

    Ein gängiger Einwand lautet, wer in der Öffentlichkeit steht, müsse eben mehr aushalten, auch wenn es mal unfair zugeht.

    Renate Künast sagte zu mir, als Politikerin hätten die meisten ein bisschen Hornhaut auf der Seele. Für ihr Team seien die Hasskommentare gegen sie anfangs schwerer auszuhalten gewesen als für sie selbst.

    Mir macht das Sorge, wenn Menschen in öffentlichen Debatten in einer Demokratie Hornhaut auf der Seele brauchen, um hier überhaupt mitmachen zu können. Es ist immer leichter, eine solche dicke Haut einzufordern, wenn man nicht weiß, was Menschen erleben. Und bei Frauen ist der Verdacht natürlich besonders groß, dass sie einfach zu feinfühlig seien.

    Ziehen Frauen sich tatsächlich schneller zurück nach solchen Erfahrungen?

    Hass im Netz führt tatsächlich dazu, dass Frauen eher leise auftreten oder gar verstummen. 42 Prozent der Frauen, die hasserfüllte Kommentare erhalten, werden vorsichtiger beim Formulieren ihrer Meinung. Bei Männern sind es 16 Prozent, ergab eine norwegische Studie. Das ist ein demokratisches Alarmsignal!

    Aber das bedeutet nicht, das Frauen zu schwach sind. Alle Geschlechter erleben digitale Gewalt. Und in jedem einzelnen Fall ist das falsch.

    Bei Frauen gibt es allerdings diese spezielle sexualisierte Komponente. Und die hat zum einen eine besonders einschüchternde Wirkung. Zum anderen bekommen Frauen von klein auf gesagt, sie müssten sich vor Gefahren schützen. Es ist oft Teil ihrer Sozialisation, dass sie lernen, den Raum lieber zu verlassen, als zu riskieren, dass die Situation sich weiter zuspitzt.

    „Wir haben eine Zweiklassensituation“

    In Deutschland wird seit Jahren über Ansätze debattiert, um die Rechte von Betroffene zu stärken. Das Bundesjustizministerium arbeitet an einem „digitalen Gewaltschutzgesetz“. Betroffene sollen damit leichter auf dem Privatklageweg erfahren, wer hinter einem anonymen Account steckt. Was halten Sie davon?

    Das erscheint mir sinnvoll. Derzeit sind sehr häufig die Kosten einer Privatklage ein hohes Hindernis. Wir haben eine Zweiklassensituation, wo diejenigen, die es sich leisten können, leichter gegen digitale Gewalt vorgehen können als andere. Alles, was dazu beiträgt, das Kostenhindernis zu verringern, ist gut.

    Die Pläne für das Gesetz sehen außerdem vor, dass Accounts künftig nach wiederholten Rechtsverletzungen per Gerichtsbeschluss gesperrt werden. Ist das angemessen?

    Wir müssen eine Lösung finden für Personen, die fortwährend andere Menschen verletzen oder falsche Informationen verbreiten. Wir müssen dann aber auch die Frage nach der Resozialisierung stellen. Wann wird einem Menschen beispielsweise wieder zugesprochen, dass er oder sie wieder posten darf? Bei vielen dieser Nachschärfungen gilt: Der Teufel liegt im Detail. Es bleibt Feinstarbeit.

    „Die EU präsentiert sich gerne als Champion der digitalen Grundrechte“

    Auf EU-Ebene soll seit 2024 der Digital Services Act die Rechte von Nutzer*innen auf den großen Plattformen stärken. Meta, TikTok und Co. müssen etwa Meldeverfahren anbieten, die “leicht zugänglich und benutzerfreundlich” sind. Hat das zu einer Verbesserung beigetragen?

    Ohne den Digital Services Act wären wir derzeit sicher schlechter dran in Zeiten, in denen die großen Tech-Plattformen den Schulterschluss mit der Trump-Regierung üben. Der DSA ermöglicht es, hohe Geldbußen zu verhängen, wenn Unternehmen systemisch Risiken ignorieren oder Meldefunktionen fehlen. Aber diese Regeln müssen auch durchgesetzt werden. Bisher gab es aber nur eine negative Entscheidung aus Sicht der Plattformen, nämlich die 120 Millionen Euro Geldbuße für X.

    Die EU-Kommission und die EU als Ganzes präsentieren sich gerne als Champions der digitalen Grundrechte. Und auf dem Papier hat die EU auch gute Regeln geschaffen. Aber erst die nächsten ein, zwei Jahre werden zeigen, ob sie dieses Versprechen auch einlöst. Ob ich genügend geschützt werde, wenn Falsches über mich verbreitet wird, wenn ich fertig gemacht werde, wenn ich eingeschränkt werde.

    Kann die EU-Kommission die großen Plattformen kontrollieren? Kann sie potenziell rechtswidrige Kommentare auch ernsthaft und rasch prüfen? Und kann sie genügend gegen systemische Risiken unternehmen? An all diesen Fragen wird sich zeigen, wie mutig und selbstbewusst die EU auftritt – auch und gerade gegen die Konzerne in den USA.

    „Jede einzelne Anzeige, die leichter erfolgt, ist schon ein Fortschritt“

    Was könnte die Bundesregierung konkret tun, um die von Ihnen beschriebene Gewalt einzudämmen?

    Ich sehe einige konkrete Stellschrauben. Deutschland kann als Staat einige Rechtslücken schließen oder bürokratische Hürden nehmen. Zum Beispiel die Kostenreduktion. Oder auch bildbasierte digitale Gewalt stärker ahnden, zum Beispiel sexualisierte Deepfakes. Das löst das Problem nicht als Ganzes. Aber jede einzelne Anzeige, die leichter erfolgt, ist schon ein Fortschritt. Und die Regierung muss auf europäischer Ebene den Druck erhöhen, damit die eigentlich sinnvollen Regeln auch umgesetzt werden.

    Was können Einzelpersonen in dieser Situation beitragen?

    In der Tat, es gibt eine dritte Ebene: die Persönliche. Ich habe auch mit der Psychotherapeutin und Psychologin Dorothee Scholz gesprochen, die mit Betroffenen digitaler Gewalt zusammenarbeitet. Aus ihrer Sicht kann es die Weltwahrnehmung sehr verändern, wenn Menschen den ganzen Tag nur Hasskommentare lesen.

    Das heißt aber auch: Ich kann den Betroffenen solcher Vorfälle schreiben – öffentlich oder privat – und ihnen sagen: Das hast du nicht verdient, lass dich nicht unterkriegen oder du leistest wichtige Arbeit. Auch das hilft.

    Feindbild Frau. Wie Politikerinnen im Netz bedroht, beleidigt und verdrängt werden – und was wir alle dagegen tun können“ von Ingrid Brodnig erscheint am 25. Februar 2026 im Brandstätter Verlag. Die Autorin hält am 23.2. und am 16.3. Lesungen in Wien sowie am 26.2. eine Lesung in Berlin.

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Migrationskontrolle, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später eine eigene Zeitschrift mitgegründet. Ihre Arbeit wurden ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  17. 📌 Tiervergleich überschreitet Freiheitsbereich
    Bei einem Pfändungstermin wurde ein Landwirt wegen der Bezeichnung „Affe“ als Zollbeamter verurteilt – das Urteil betont, dass beleidigende Tiervergleiche strafbar sind, wenn sie den persönlichen Ehrschutz verletzen.
    #Strafrecht #Beleidigung #Ehrschutz

    strafrechtsiegen.de/beleidigun

  18. #Umfrage

    Du bist ein #Arschloch

    (A****l*** kann eine KI leicht vervollständigen)

    #Beleidigung oder einfach nur eine persönliche #Feststellung zum #Gegenüber oder einer #Person ?

    Ist diese Person, von dieser Titulierung, nun beleidigt, fehlt es dieser doch nur an der Bereitschaft dies/sich ändern zu wollen.