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#notigung — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #notigung, aggregated by home.social.

  1. @fahrradfalko

    JA: 🙏 DANKE ! Agathe Bauer :rainbow_heart_eyes:

    Der #Freispruch ist super wichtig, um #Radfahrende zu ermutigen, sich um die eigene #SicherheitImStraßenverkehr zu kümmern.

    Dass der Täter trotz #AutoGewalt und #Nötigung straffrei davonkam, ist allerdings völlig inakzeptabel. Darum:
    Wer noch nicht unterzeichnet hat - hier die entsprechende #Petition für mehr Sicherheit beim #Bundestag: https://epetitionen.bundestag.de/petit ✍️

    #motorisierteGewalt #Radfahren #SicherRadeln #Recht

  2. Zur Verwirrung der Begriffe #friedlich und #gewaltfrei/#gewalttätig haben unter anderem #Strafgerichte erheblich beigetragen, die Behaupten: #Sitzblockade ist friedlich, aber übt Gewalt (#Nötigung) gegen Dritte aus.
    Die Proteste in #Erfurt blieben offenbar gewaltfrei. Aber friedlich angesichts der gefährlichen AfD? Dieser Protest bricht den Frieden mit jener Partei und mit einem Staat, der sie schützt und nicht #prüf|t.

  3. Berlin: Kundgebung am 21.02.2025 „Der Oberstaatsanwalt und der Nazi“

    Vieles im Neukölln-Komplex klingt wie ein schlechter deutscher Krimi. Doch die Geschichte um den Oberstaatsanwalt Matthias Fenner sticht besonders heraus. 2020 ging ein Ruck durch die Berliner Sicherheitsbehörden, als die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) mitteilte, dass sie sämtliche #Ermittlungsverfahren zu der extrem rechten #Anschlagserie von nun an selbst übernehme, weil gegen den leitenden Oberstaatsanwalt Fenner, damals Leiter der Staatsschutzabteilung 231, der Vorwurf der Befangenheit laut geworden war. Am Freitag, den 21. Februar muss sich Fenner erstmals in der Öffentlichkeit beim Untersuchungsausschuss zum Neukölln-Komplex im Abgeordnetenhaus für die Vorwürfe und die mangelnden Ermittlungsergebnisse rechtfertigen. Wir werden da sein, beobachten und die Kundgebung um 12:30 nutzen, um das Gesagt einzuordnen und zu kommentieren.

    Hintergrund für den Vorwurf der #Befangenheit war eine bekannt gewordene Nachricht des Neonazis Tilo #Paulenz, einer von zwei bekannten Hauptverdächtigen der extrem rechten Terrorserie, an einen #Bezirksverordneten der #AfD Neukölln. In dieser Nachricht schrieb Paulenz, dass der #Oberstaatsanwalt Fenner ihm zu verstehen gegeben habe, dass sie sich keine Sorgen machen bräuchten, da er selbst AfD-nah sei. Dies war den Sicherheitsbehörden 2017 aufgefallen, als das Telefon von Paulenz überwacht wurde. Der Vermerk über diese Äußerung wurde jedoch zunächst ohne Konsequenzen zu den Akten gelegt. Erst drei Jahre später wurde der Vermerk öffentlich, als eine #Rechtsanwältin diesen entdeckte und eine Beschwerde an die #GenStA schickte.

    Fenner galt in linken Kreisen schon lange als rechter #Hardliner. Er ließ 2017 gegen die Mitglieder einer antifaschistischen Fahrradtour, bei der ein AfD-Wahlkampfstand beschädigt wurde, wegen »Bildung einer kriminellen Vereinigung« ermitteln. Ebenfalls 2017 wurden mehrere #Antifaschistinnen von einer #Observationseinheit des LKA aufgegriffen, als sie am U-Bahnhof Rudow Plakate mit Informationen über Neonazis anbrachten. Ohne dass die abgebildeten Neonazis Anzeigen stellten, wurde Oberstaatsanwalt Fenner tätig und erwirkte mehrere Hausdurchsuchungen. Das Resultat vor Gericht war ein Freispruch. Der Richter äußerte, dass es hier zu keinem Verfahren hätte kommen sollen. 2019 erhielten mehr als 100 queer-feministische #Aktivistinnen Anzeigen wegen #Widerstand gegen #Vollstreckungsbeamte, #Nötigung, #Vermummung und Verstoß gegen das #Versammlungsgesetz. Sie hatten sich mutmaßlich an einer #Sitzblockade gegen christliche #FundamentalistInnen beteiligt. Fenner veranlasste, dass alle Verfahren einzeln geführt werden mussten und Verteidiger*innen nur einen Fall zu selben Zeit vertreten durften. Der Paragraph 146 StPO - Verbot der Mehrfachverteidigung - wurde während der Verfahren gegen die RAF eingeführt und kommt nur sehr selten zum Einsatz.

    Gegen Rechts griff der Oberstaatsanwalt hingegen nicht sehr hart durch. Nach einem brutalen Angriff 2003 auf das #Baumblütenfest in #Rudow kamen die meisten der über 20 Angreifer (unter anderem Paulenz) mit Einstellungen oder Freisprüchen davon oder entgingen einer Anklage ganz. Am Verfahren war #Fenner damals noch als „normaler“ Staatsanwalt beteiligt. Die Skandale und fehlenden Ermittlungsergebnisse während der Zeit, als Fenner die Ermittlungen im Neukölln-Komplex führte, sprechen ihre eigene, sehr deutliche Sprache. 2024 sagte der Polizeibeamte Z. im Prozess gegen Thom und Paulenz aus, dass er es ungewöhnlich fand, dass Fenner Paulenz selbst vernommen habe, zumal dieser in dem Verfahren Geschädigter war. Derselbe Beamte hatte mehr Durchsuchungsorte zur Ermittlung angeregt, was von der #Staatsanwaltschaft jedoch nicht umgesetzt wurde. Die Expert*innenkommission, die eingesetzt wurde, um die mangelnden Ermittlungsergebnisse und Vorwürfe gegen die Sicherheitsbehörden zu untersuchen, berichtete, dass 2018 das LKA zudem bei der Staatsanwaltschaft beantragte, Beschlüsse zur DNA-Entnahme bei den Neuköllner #Neonazis zu erwirken. F. lehnte auch dies ab.

    Fenner war viele Jahre leitender #Staatsanwalt und trägt die Verantwortung für die mangelnde Aufklärung des Neukölln-Komplex. Der Fall Fenner zeigt auch, wie Nazis durch Sicherheitsbehörden geschützt werden und die Opfer rechter Gewalt alleingelassen. Dass daraus keine Konsequenzen erfolgen, ist ein Skandal und darf nicht so bleiben! Druck aufbauen, Öffentlichkeit schaffen, rechte Machenschaften in Polizei und #Justiz lückenlos aufdecken!

    Kommt am 21. Februar zum #Untersuchungsausschuss und zur Kundgebung um 12:30 vor dem #Abgeordnetenhaus. Lasst uns zeigen, dass wir die Betroffenen nicht alleine und die #Sicherheitsbehörden nicht davon kommen lassen.

    Besucht den Untersuchungsausschuss Neukölln-Komplex ab 9 Uhr im Abgeordnetenhaus - Raum 376, Niederkirchnerstr. 5, 10117 Berlin.

    Weitere Termine: 07. März, 21. März, 4. April, 16. Mai, 6. Juni, 20. Juni, 4. Juli 2025 – wahrscheinlich letzte öffentliche Sitzung – jeweils 9 Uhr, Raum 376

    aze – andere Zustände ermöglichen

    ASP – Agentur für soziale Perspektiven

    Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş

    Zur Pressemitteilung

  4. 5/ War sehr interessant. Prof. Dr. Thomas Fischer (Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.) hat aus Strafrechtssicht kommentiert. Er hatte fünf Thesen und These 4 war:

    Wenn es straflos wäre, hätte es keinen Sinn. Sie wollen strafbar sein, nur nicht bestraft werden.
    Man ehrt den Täter dadurch, dass man ihn bestraft.

    Ich glaube, dass da was dran ist. Was er auch mehrfach erwähnt hat ist „Nötigung von Verfassungsorganen“.

    gesetze-im-internet.de/stgb/__

    Das kam schon ganz am Anfang der ersten Blockaden auf Twitter mal auf. Dafür gibt es empfindliche Strafen.

    Er stellte auch die Frage, wer bestimmt, was wichtig ist, was ein rechtfertigender Notstand ist. „Wenn es erlaubt wäre, würde es jeder machen. Auch die AfD.“

    Ich denke, das widerspricht seiner These 4, denn es funktioniert nur, wenn es nicht erlaubt ist. Das ist ja der Teil mit dem #ZivilerUngehorsam.

    Prof. Dr. Katrin Höffler (Leipzig) hat viel über Gewaltbegriff gesprochen. Sie hat gegen die Einstufung als #kriminelleVereinigung argumentiert. Die Instrumentalisierung des Strafrechts sei schädlich. Die Kriminalisierung der Umweltbewegung habe Tradition, siehe #Gorleben.

    Sie meinte, dass in keinem anderen europäischen Land #Sitzblockade|n #Nötigung sei. Und das Zweitereihestrafrecht nicht funktioniere.

    Freut mich immer, wenn das jemand von den Fachleuten sagt. Ich habe es nie verstanden. Die Richterin im Verfahren gegen Hennig Jeschke fand es ja auch merkwürdig ...

    Dr. Jens Marquardt (Technische Universität Darmstadt) meinte, dass unter Streiks ja auch Unbeteiligte leiden würden. (den Punkt mit den Unbeteiligten machte Fischer immer wieder.)

    Das ist ja auch die Diskussion, die ich mit Peer immer wieder habe. Bei jeder Demo wird jemand gestört.

    Jens Marquardt hatte übrigens einen Fehler. Er meinte, dass LG nicht von Anfang an Autobahnen blockiert hätte, denn da war ja auch noch #EssenRettenLebenRetten. Das stimmt so nicht. Die LG hat am 12.11.2021 nach dem Gespräch mit Scholz (für Ende Januar) Autobahnblockaden angekündigt, sollte das Essen-Retten-Gesetz nicht schnell kommen. Es gab dann eine Aktion mit Containern am 08.01.2022 und dann gingen die Blockaden Ende Januar los.

    #LetzteGeneration

  5. Eine Meldung, in der ungefähr alle Missverständnisse zu #Rechtsstaat, #Demokratie und dem Verhältnis #Staat/#Zivilgesellschaft stecken:

    Nicht der Rechtsstaat handelt. Rechtsstaat begrenzt die Handlungsmöglichkeiten, weil eben nicht alles richtig ist, was nützlich erscheint.

    Und nicht die Innenministerin entscheidet, ob #Nötigung, #Sachbeschädigung, #Hausfriedensbruch verwirklicht sind. #Gewaltenteilung (Gibt es Urteile?)

    Tatsächlich hat der Staat die Pflicht, alle zur Verfügung stehenden Mittel zum Schutz vor der #Klimakrise einzusetzen.

    Das nicht zu tun aus Angst vor Wähler:innen-Zorn ist vielleicht einfach nur #kriminell, alle Grenzen überschreitend.

    #LetzteGeneration führt offenbar dazu, dass mehr über #Klimawandel gesprochen wird, wenn auch viele Politiker:innen lieber über die Aktionsformen diskutieren.

    Es reicht nicht, wenn mehr Menschen für #Klimaschutz eintreten. Die Regierungen müssen handeln für kollektive Rahmenbedingungen statt Privatisierung des Risikos.

    sueddeutsche.de/wissen/klima-k