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  1. Geschichtsvergessen und gefährlich

    Die Bundesregierung strukturiert die Arbeit des Verfassungschutzes und des BND grundlegend neu. Ihren gestern beschlossenen Gesetzentwurf sieht sie als „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“. Tatsächlich ist er geschichtsvergessen und eine Bedrohung für die Grundrechte aller. Ein Kommentar.

    Diese Reform ist überfällig. Zu lange haben Verfassungsschutz und BND auf rechtlich fragwürdiger Grundlage operiert. Das hatte auch das Bundesverfassungsgericht kritisiert und dem Bundestag bis Ende dieses Jahres Zeit gegeben, um etwa die Kontrolle des BND zu verbessern.

    Die Regierung folgt der Forderung aus Karlsruhe – und schießt weit am Ziel vorbei. In ihrem rund 730-seitigen Gesetzentwurf legt sie dar, wie „echte“ Geheimdienstarbeit und deren Kontrolle künftig aussehen soll. Gleichzeitig nutzt sie die Rüge der Karlsruher Richter:innen dazu, um Grundprinzipien der bundesdeutschen Nachkriegsdemokratie auf den Kopf zu stellen. Und das ist nicht nur gefährlich geschichtsvergessen, sondern auch eine Bedrohung für die Zivilgesellschaft und die Grundrechte aller.

    Die Schwächung des Trennungsgebots ist geschichtsvergessen

    Es waren die Alliierten, die der Bundesrepublik das Trennungsgebot als historische Lehre aus dem Nationalsozialismus auferlegten. Nie wieder sollte eine geheim operierende, politische Staatspolizei auf deutschem Boden agieren. Die Geheimdienste sollten sich demnach darauf beschränken, Informationen zu sammeln. Und nur die Polizei sollte direkt eingreifen dürfen.

    Diese Trennung will die Bundesregierung nun deutlich aufweichen. Geht es nach der Regierung, darf der Verfassungsschutz künftig heimlich in Wohnungen einbrechen, heimlich Gegenstände zerstören und manipulieren sowie heimlich Zurückhacken.

    Eine mächtige Parallelpolizei soll entstehen – nur wenige Wochen, bevor in drei Bundesländern gewählt wird. Am 6. September zunächst in Sachsen-Anhalt, wo die AfD als gesichert rechtsextremistisch gilt und in den Umfragen führt. Kommt sie dort an die Macht, könnte sie, wie bereits von ihr angekündigt, politische Beamt:innen austauschen. Auch der Leiter des Landesverfassungsschutzes ist ein politischer Beamter. Aus Sicht der AfD kommt die Reform wohl genau zur richtigen Zeit.

    Die Zivilgesellschaft rückt stärker ins Visier

    Aber auch wenn sich der Bundesverfassungsschutz an die Arbeit der Polizei annähert, arbeitet er in einer Hinsicht kategorisch anders als diese. Und das ist eine Gefahr für die Zivilgesellschaft, die es in Zeiten der Faschisierung mehr denn je braucht.

    Denn die Polizei braucht einen konkreten Anfangsverdacht, dass Menschen gegen geltendes Recht verstoßen, um strafrechtlich gegen sie zu ermitteln. Und in Ermittlungsverfahren können sich Betroffene wehren.

    Der Verfassungsschutz könnte eine Bedrohung hingegen schon dann als „erheblich beobachtungsbedürftig“ einstufen, wenn jemand sein Vorgehen verschleiert, etwa indem er seine Kommunikation verschlüsselt. Ebenso reichen künftig Bagatellstraftaten dafür aus, etwa Sticker zu kleben oder Plakate abzureißen, schreibt die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Und während der Beobachtung erfahren die Betroffenen in der Regel nichts von der Maßnahme.

    Bereits in der Vergangenheit hat der Verfassungsschutz politische Oppositionelle überwacht. Künftig müssen politische Aktivist:innen und ihr Umfeld damit rechnen, noch schneller ins Visier des Inlandsgeheimdienstes zu geraten – der dann noch mächtiger ist.

    Unzureichende Kontrolle hinter verschlossenen Türen

    Der massiven Ausweitung der Befugnisse steht eine Kontrolle gegenüber, die „weniger bürokratisch“ ist, wie die neue Chefin des Bundeskanzleramts, Nina Warken (CDU), in der heutigen Pressekonferenz sagte.

    Tatsächlich soll fortan ein gerade einmal neunköpfiger Unabhängiger Kontrollrat (UKRat) beide Dienste kontrollieren. Die G10-Kommission wird aufgelöst, und die Bundesdatenschutzbeauftragte soll ebenfalls außen vor bleiben. Geheimdienste verarbeiten vor allem Informationen, das Thema Datenschutz ist da offensichtlich zu lästig.

    Dessen ungeachtet bezeichnet Marc Henrichmann (CDU), Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, den UKRat als vorbildlich. Eine vergleichbare Kontrolle gebe es in kaum einem anderen europäischen Land. Organisationen wie Reporter ohne Grenzen sehen das anders: Sie weisen darauf hin, dass für Frankreich und die Niederlande Geheimdienstarbeit und Quellenschutz kein Widerspruch sind. Und in der britischen Geheimdienstkontrolle gibt es einen „Anwalt der Betroffenen“, der Interessen von Personen vertritt, die von Geheimdienstmaßnahmen betroffen sind.

    Vergleichbare Vorkehrungen zur Stärkung des Grundrechtsschutzes sucht man im Gesetzentwurf der Bundesregierung meist vergeblich. Es ist daher nur zu hoffen, dass sich die Abgeordneten des Bundestages vom „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“ (Alexander Dobrindt) nicht erschlagen lassen und nachbessern.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch “Amazon – Das Buch als Beute”; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  2. Heute soll die #Geheimdienstreform zu #BND und #BfV durchs Kabinett gehen.

    Bei uns findet ihr viele Einordnungen zu dem Gesetzentwurf - auch abseits der spektakulären Schlagzeilen über "echte" und "entfesselte" #Geheimdienste.

    💡 Unsere erste Einordnung:
    netzpolitik.org/2026/geheimd...

    1/3

    Zeitenwende für Spione

  3. Heute soll die #Geheimdienstreform zu #BND und #BfV durchs Kabinett gehen.

    Bei uns findet ihr viele Einordnungen zu dem Gesetzentwurf - auch abseits der spektakulären Schlagzeilen über "echte" und "entfesselte" #Geheimdienste.

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    Zeitenwende für Spione

  4. Heute soll die #Geheimdienstreform zu #BND und #BfV durchs Kabinett gehen.

    Bei uns findet ihr viele Einordnungen zu dem Gesetzentwurf - auch abseits der spektakulären Schlagzeilen über "echte" und "entfesselte" #Geheimdienste

    💡 Unsere erste Einordnung: netzpolitik.org/2026/geheimdie

    🧐 Verdächtige Leerstelle bei Datenkäufen #ADINT: netzpolitik.org/2026/aufruestu

    📬 Kommentar von @ulrichkelber: netzpolitik.org/2026/geheimdie

    ... weiter im nächsten Post ...

  5. Heute soll die #Geheimdienstreform zu #BND und #BfV durchs Kabinett gehen.

    Bei uns findet ihr viele Einordnungen zu dem Gesetzentwurf - auch abseits der spektakulären Schlagzeilen über "echte" und "entfesselte" #Geheimdienste

    💡 Unsere erste Einordnung: netzpolitik.org/2026/geheimdie

    🧐 Verdächtige Leerstelle bei Datenkäufen #ADINT: netzpolitik.org/2026/aufruestu

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  6. Geheimdienstreform

    „Der Schutz von Journalist:innen wird systematisch abgebaut“

    Die deutschen Geheimdienste sollen neue Regeln bekommen. Das wirkt sich auch auf die Arbeit von Journalist:innen in Deutschland und im Ausland aus. Maximilian Jung von Reporter ohne Grenzen erklärt im Interview, warum der BND Medienschaffende künftig leichter überwachen könnte und was das mit Pressefreiheit zu tun hat.

    Eine der wichtigsten Voraussetzung für die journalistische Arbeit ist die Vertraulichkeit: Quellen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kommunikation mit Medienschaffenden sicher ist. Journalist:innen brauchen Schutz für sensible Recherchen, wenn sie mit Gesprächspartner:innen auf aller Welt kommunizieren. Doch dieser Schutz ist durch die geplante Geheimdienstreform für BND und Bundesverfassungsschutz in Gefahr, warnt die Organisation Reporter ohne Grenzen.

    Über diesen Aspekt sprechen wir mit Maximilian Jung. Er setzt sich als Advocacy Referent bei Reporter ohne Grenzen (RSF) für die Presse- und Informationsfreiheit weltweit ein. Er recherchiert zu und arbeitet gegen staatliche Überwachung von Journalist*innen sowie den Einsatz von Spionagesoftware an. Im Interview erklärt er, wie die Geheimdienstreform die Arbeit von Journalist:innen betrifft und was man besser machen könnte.

    Einen absoluten Schutz vor Überwachung gibt es nicht

    Journalist:innen sind Berufsgeheimnisträger:innen. Was bedeutet das eigentlich?

    Das sind Menschen mit bestimmten Berufen: zum Beispiel Rechtsanwält:innen, Geistliche und auch Journalist:innen. Es geht darum, daraus hervorgehende Beziehungen zu schützen. Damit etwa Informationen, die Menschen im vertraulichen Gespräch mit ihrem Anwalt teilen, nicht in Strafverfahren genutzt werden können. Deshalb gibt es für Berufsgeheimnisträger:innen besondere Schutzmechanismen, sowohl in Polizeigesetzen als auch in Gesetzen für Nachrichtendienste.

    Dass das bei Journalist:innen und ihren Quellen auch der Fall ist, haben Journalist:innen und Journalismusverbände in Deutschland hart erkämpft.

    Leider gibt es aber eine Art Zweiklassengesellschaft und Rechtsanwält:innen und Geistliche erhalten oft ein höheres Schutzniveau. Denn seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2011 gilt, dass ein relativer Schutz ausreicht und im Einzelfall abgewogen werden muss: Ist jetzt der Schutz der Pressefreiheit wichtiger als das Strafverfolgungsinteresse oder das nachrichtendienstliche Interesse einer Behörde?

    Natürlich ist Journalist:innen an einem absoluten Schutz vor Überwachungen oder polizeilichen Maßnahmen gelegen. Aber diesen absoluten Schutz gibt es leider nicht.

    Wann darf denn nach der aktuellen Rechtslage der BND Journalist:innen überwachen?

    Heutzutage kommt das darauf an, wo die Journalist:in sich aufhält. Denn klassischerweise ist der BND für die Auslandsaufklärung zuständig. Es gibt rechtlich einen Unterschied zwischen Journalist:innen im Ausland, die mit Gesprächspartner:innen im Ausland sprechen, und Journalist:innen in Deutschland, die mit Menschen im Ausland sprechen.

    Bei Journalist:innen im Inland muss eine konkrete Beteiligung an Straftaten oder an Bestrebungen, die die Bundesrepublik gefährden könnten, belegt sein, bevor sie überwacht werden dürfen.

    Das bedeutet also, wenn ich jetzt einen Terroranschlag plane und darüber mit jemandem im Ausland spreche, bin ich nicht mehr geschützt?

    Genau, das dürfte der BND überwachen, das hat ja auch nichts mehr mit der journalistischen Tätigkeit zu tun.

    Was soll sich nun im geplanten BND-Gesetz ändern?

    Die Trennung zwischen Ausland-Ausland-Kommunikation und Ausland-Inland-Kommunikation wird praktisch aufgegeben. Das hat erst mal mit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu tun. Dafür wird die G10-Kommission abgeschafft, die für die Kontrolle solcher Ausland-Inland-Kommunikation zuständig ist. Die Kontrolle soll professionalisiert werden und beim Unabhängigen Kontrollrat liegen.

    Aber im Gesetzentwurf ist das so gelöst, dass die Eingriffsschwellen konsequent an das frühere Niveau der Ausland-Ausland-Kommunikation angeglichen werden, also nun überall niedriger sein sollen. Der Schutz von Journalist:innen und ihren Quellen wird dadurch systematisch abgebaut.

    Wie der BND Journalist:innen erkennt

    Was bedeutet das konkret für Journalist:innen in Deutschland?

    Bei Journalist:innen, die aus Deutschland mit Gesprächspartner:innen im Ausland kommunizieren, bräuchte es in Zukunft für eine Überwachung keinen konkreten Nachweis mehr, dass man an der Straftat oder ihrer Planung beteiligt ist. Es würde schon reichen, in einen weiten Zusammenhang mit einer erheblichen Bedrohung gebracht zu werden, weil der Nachrichtendienst annimmt, dass man entsprechende Nachrichten oder Informationen übermittelt oder entgegennimmt. Also wenn man mit einer Person Kontakt hat, bei der es um bedrohungsrelevante Informationen geht, die von Interesse für den BND sind.

    Wie kann der BND überhaupt erkennen, wer Journalist:in ist? Es gibt ja kein Register über Menschen im Journalismus.

    Das ist besonders kurios. Die Gesetzesbegründung verweist auf die Rangliste der Pressefreiheit, die wir bei Reporter ohne Grenzen jedes Jahr erstellen. Laut der Begründung soll der BND in Zukunft in diese Rangliste reinschauen. Und bei Ländern, die wir als „dunkelrot“ einstufen, weil es dort keine Pressefreiheit gibt oder sie stark unter Druck ist, dürfte er dann alle Personen überwachen, die für Staatsmedien arbeiten. Weil er dann annehmen würde, dass das keine Journalist:innen sind, sondern sie als verlängerter Arm diktatorischer Regime dienen.

    Darunter fallen ganz unterschiedliche Länder wie China, Russland und auch die Türkei.

    Wir lehnen das aus zwei Gründen ab: Die Rangliste der Pressefreiheit ist erstens nicht dazu da, staatliche Überwachungsmaßnahmen zu legitimieren. Sondern sie soll ein Instrument sein, um eben das Fehlen von Pressefreiheit anzuprangern, Missstände aufzudecken und internationalen Druck auszuüben.

    Zweitens ist die Rangliste nicht dazu geeignet, einzelne Journalist:innen zu bewerten, sondern sie macht Angaben dazu, wie es um die Pressefreiheit in einem Land strukturell bestellt ist.

    Was wäre ein besserer Weg, Journalist:innen zu identifizieren?

    Es gibt Standards wie die Journalism Trust Initiative. Dort gibt es einen Katalog, um zu überprüfen, ob Journalist:innen bestimmte ethische Standards und journalistische Praktiken einhalten oder sich etwa an das Zwei-Quellen-Prinzip halten. Das ist wesentlich geeigneter, als eine landesbezogene Rangliste zu nutzen und anzunehmen, dass es in einem Land keine Journalist:innen gibt.

    Neben der individuellen Überwachung von Personen und Gruppen betreibt der BND auch die sogenannte strategische Aufklärung. Dabei sucht er zum Beispiel in Kommunikationsströmen nach bestimmten Mustern und Suchbegriffen. Wie soll der BND dabei erkennen, dass er gerade die Kommunikation von Journalist:innen erfasst?

    Auch die strategische Aufklärung soll mit dem neuen Gesetz ausgeweitet werden. Im Gesetzentwurf steht: Sobald der BND davon erfährt, dass Kommunikation von Medienschaffenden überwacht und heruntergeladen worden ist, muss das sofort gelöscht werden.

    Das heißt, man muss am Ende darauf vertrauen, dass solche Prozesse funktionieren. Aber es wäre deutlich besser, das engmaschig zu kontrollieren.

    Kontrolle steht in keinem Verhältnis zu den Befugnissen

    Wer sollte eine solche Kontrolle durchführen?

    Momentan gibt es unterschiedliche Kontrollinstitutionen, zum Beispiel den Unabhängigen Kontrollrat und die Bundesbeauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit. Laut dem Entwurf soll deren Aufsicht jetzt beim Unabhängigen Kontrollrat konzentriert werden.

    Wir kritisieren sehr stark, dass es dort an einer entsprechenden personellen und finanziellen Ausstattung und technischen Expertise mangelt. Gerade wenn man das dazu ins Verhältnis setzt, wie viele neue Befugnisse und Mittel der BND in Zukunft bekommt. Da stellt sich die Frage: Wer soll das effektiv kontrollieren?

    Gibt es Beispiele aus anderen Ländern, wo der Schutz von Berufsgeheimnisträger:innen gut umgesetzt ist?

    Ein Kontrollelement könnte eine „Anwältin der Betroffenen“ sein, die es in anderen Ländern wie Großbritannien gibt. Das bedeutet, wenn der BND Journalist:innen individuell überwachen will, müsste er sich das von einer Person absegnen lassen, die die Betroffenenperspektive einnimmt und kennt – beispielsweise weil sie selbst einmal als Journalist:in gearbeitet hat.

    Der BND soll künftig auch viele Befugnisse bekommen, um Dinge automatisiert auszuwerten, beispielsweise mit KI-Systemen. Betrifft das auch Journalist:innen?

    „Es besteht die Gefahr, dass der Quellenschutz von hinten aufgerollt wird“

    Wie so ziemlich alle Sicherheitsbehörden in Deutschland sollen jetzt auch der Verfassungsschutz und der BND Plattformen für die automatisierte Datenanalyse erhalten. In den vergangenen Monaten gab es ja viel Diskussionen über Palantir-Software.

    Im Entwurf für die Geheimdienstreform ist alles, was mit KI und automatisierter Auswertung zu tun hat, sehr vage formuliert. Das würde dazu führen, dass es am Ende sehr weitreichende Befugnisse in diesem Bereich gibt, die nur schwer kontrolliert werden können.

    Wenn man das konsequent zu Ende denkt, besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass der Quellenschutz von hinten aufgerollt wird. Der BND dürfte zukünftig Person mit Hilfe automatisierter Datenanalyse auswerten, die dazu bislang keinerlei Anlass geboten haben. Und das selbstlernende System könnte daraus automatisch ein Risikoprofil erstellen. Dass die Nachrichtendienste das wollen, ist nachvollziehbar, wenn man beispielsweise an Spionageabwehr denkt.

    Aber wenn wir das auf Quellen von Journalist:innen beziehen, dann könnte das bedeuten, dass eine Person schon als Risiko markiert ist, bevor überhaupt eine Information weitergegeben wurde. Wir befürchten, dass Instrumente wie die automatisierte Datenanalyse dazu führen können, dass der Informationsfluss für relevante Informationen schon frühzeitig unterbrochen wird.

    Die Geheimdienstreform steht noch am Anfang des gesetzgeberischen Prozesses. Was erhofft ihr euch für das weitere Verfahren?

    Wir tauschen uns mit anderen Organisationen aus der digitalen Zivilgesellschaft und auch dem Bundeskanzleramt aus. Wir werden das parlamentarische Verfahren eng begleiten und uns für einen besseren Schutz von Journalist:innen einsetzen.

    In der Vergangenheit haben wir auch schon gegen Gesetze geklagt. Auch dass diese Reform notwendig geworden ist, ist die Folge einer erfolgreichen Klage von Reporter ohne Grenzen. Wenn die geplanten Änderungen in der jetzigen Form kommen, dann würden wir uns gut überlegen, ob es nicht wieder eine Klage geben müsste.

    Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  7. RE: mastodon.social/@tazgetroete/1

    #BfDI: Mit dem vorliegenden Entwurf geht eine massive Ausweitung von Befugnissen für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Bundesnachrichtendienst (BND) einher, die wiederum in deutlichem Widerspruch zur Einschränkung von Betroffenenrechten steht. Dies ist gepaart mit einer Einschränkung der effektiven Kontrolle.“
    #Politik #Datenschutz #Überwachung #BND #BfV

  8. RE: mastodon.social/@tazgetroete/1

    #BfDI: Mit dem vorliegenden Entwurf geht eine massive Ausweitung von Befugnissen für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Bundesnachrichtendienst (BND) einher, die wiederum in deutlichem Widerspruch zur Einschränkung von Betroffenenrechten steht. Dies ist gepaart mit einer Einschränkung der effektiven Kontrolle.“
    #Politik #Datenschutz #Überwachung #BND #BfV

  9. „Der Dritte Weg“ – sie sind unter uns! Am Dienstag, 14. Juli 2026 musste ich auf dem morgendlichen Spaziergang mit Fiete feststellen, dass an einer Rückseite eines Schildes im Wäldchen am Wietzeblick ein Aufkleber angebracht wurde. Es handelt sich um einen Aufkleber von „Der Dritte Weg“ mit der Aufschrift „Deutschland den Deutschen!“. Mehr im Blog.

    fokusm.com/der-dritte-weg-sie-

    #democracy #demokratie #derdritteweg #faschismus #bfv #langenhagen #noafd

  10. „Der Dritte Weg“ – sie sind unter uns! Am Dienstag, 14. Juli 2026 musste ich auf dem morgendlichen Spaziergang mit Fiete feststellen, dass an einer Rückseite eines Schildes im Wäldchen am Wietzeblick ein Aufkleber angebracht wurde. Es handelt sich um einen Aufkleber von „Der Dritte Weg“ mit der Aufschrift „Deutschland den Deutschen!“. Mehr im Blog.

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    #democracy #demokratie #derdritteweg #faschismus #bfv #langenhagen #noafd

  11. Der Weg zum Willkürstaat

    Geheimdienstreform: Zeitenwende für Spione

    Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sollen „echte“ Geheimdienste werden, sagt Innenminister Dobrindt. Jetzt zeigt der Entwurf für die Komplettreform, was das heißt: Zurückhacken, Abschnorcheln, Kameras anzapfen – und das mit weniger öffentlicher Kontrolle als zuvor.

    Fast 700 Seiten lang ist der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium, der Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst in nie dagewesenem Ausmaß aufrüsten soll. Die Dienste sollen etwa Zurückhacken dürfen und bekommen ein Arsenal neuer Befugnisse zu KI und Biometrie.

    Schon vor mehr als einem halben Jahr gab es Berichte zu Arbeiten an dem Gesetz. An einigen Stellen soll es gehakt haben, die Abstimmungen zum Bundesverfassungsschutzgesetz hätten sich verzögert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) habe unbedingt beide Gesetze gemeinsam durch die Tür bringen wollen.

    Nun ist der Referentenentwurf aus dem Innenministerium öffentlich. Es geht nicht nur um Ergänzungen, sondern um eine komplett neue Grundlage für die Arbeit der Dienste. Außerdem sollen mehr als zehn weitere Gesetze geändert werden. Der noch nicht in der Regierung abgestimmte Entwurf enthält zudem neue Regelungen für die Aufsicht der Geheimdienste. Unterm Strich soll die Kontrolle der Behörden schlanker werden – und öffentliche Transparenz noch weiter sinken. Die Übersicht.

    Drei übergeordnete Ziele

    Die umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts, so der Entwurf, verfolge „drei übergeordnete Ziele“: Erstens sollen die Dienste in Anbetracht der „verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland“ mehr Befugnisse erhalten. Zweitens solle der Entwurf der Vorrede zufolge die Kontrolle über die Geheimdienste stärken. Und drittens nehme er Anpassungen vor, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte.

    Ein Urteil aus dem Jahr 2024 beanstandet etwa, wie der BND mit innerdeutscher Kommunikation umgeht. Außerdem erachten die Richter:innen eine hauptamtliche Aufsicht als erforderlich, weil die bisher für die Kontrolle zuständige G‑10-Kommission nicht ausreiche. Um die Mängel zu beheben, hat das Gericht der Bundesregierung eine Frist Ende 2026 gesetzt. Das heißt: Die Zeit für eine Neuregelung drängt.

    Laut Medienberichten will die Bundesregierung den Entwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause abstimmen – dann könnte ab Herbst der Bundestag darüber diskutieren.

    Geheimdienste und Polizei nähern sich an

    Die geplanten Umbrüche für BND und Verfassungsschutz greifen das Trennungsgebot an, das in Deutschland wegen historischer Lehren bislang eine wichtige Grundlage für Geheimdienst- und Polizeipolitik war. Die verschiedenen Institutionen, so die Konsequenz aus Erfahrungen mit Gestapo und Stasi, sollten getrennte Aufgaben und Befugnisse haben. Während die Geheimdienste vor allem Informationen sammeln sollen, darf die Polizei auch direkt eingreifen.

    Mit der Reform will Innenminister Dobrindt, „dass aus dem Nachrichtendienst nun ein echter Geheimdienst wird“, wie er Anfang des Jahres mit Blick auf den Verfassungsschutz sagte. Offenbar versteht er darunter, dass ein Geheimdienst auch eingreifen soll. Das zeigt sich etwa an den geplanten Befugnissen für aktive Eingriffe in IT-Systeme. Verfassungsschutz und BND sollen demnach unter bestimmten Bedingungen zurückhacken dürfen.

    Die Trennung zwischen Geheimdiensten und anderen Sicherheitsbehörden verschwimmt auch bei den Möglichkeiten, Daten auszutauschen. Im Entwurf finden sich etwa Passagen, die es dem Verfassungsschutz erlauben, gemeinsam mit anderen deutschen Behörden Daten auszuwerten, auch automatisiert.

    Mittel sollen geheim bleiben

    Im Vergleich zu den vorigen Gesetzen schafft der neue Entwurf mehr Übersicht. Das aktuelle BND-Gesetz verweist an vielen Stellen auf die Regelungen für den Verfassungsschutz. Das soll sich ändern. Der Entwurf für die beiden neuen Gesetze zählt auch klarer als bisher „nachrichtendienstliche Mittel“ auf, die Verfassungsschutz und BND nutzen dürfen. Dazu gehören beispielsweise verdeckte Ermittler:innen im Internet, die sich in Online-Netzwerke einschleusen, sowie die Überwachung von Wohnräumen und Telekommunikation.

    Aber diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Dienste sollen ihre nachrichtendienstlichen Mittel lediglich in einer Dienstvorschrift „abschließend“ benennen. Darin hat die Öffentlichkeit jedoch keinen Einblick, denn Dienstvorschriften der Geheimdienste bleiben wie so vieles geheim. Genau so funktioniert auch das Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), das im Dezember verabschiedet wurde.

    Abschnorcheln bleibt erlaubt

    Nach wie vor soll der BND in großem Umfang Daten abschnorcheln. Konkret bedeutet das: Der Auslandsgeheimdienst soll Internetknoten anzapfen dürfen, Kommunikationsdaten ausleiten und die erhobenen personenbezogenen Daten auswerten. Bislang hieß das Fernmeldeaufklärung, der neue Gesetzentwurf bezeichnet das als „strategische Aufklärung“.

    Dem Entwurf zufolge soll der Geheimdienst solche Maßnahmen auf das „notwendige Maß“ und auf maximal 15 Prozent des Datenvolumens beschränken, „welches in allen Telekommunikationsnetzen übertragen werden kann“. Eine solche Beschränkung lässt sich aber nur schwer kontrollieren, was das Bundesinnenministerium (BMI) in seiner Begründung selbst einräumt.

    Zudem können etwa über den Internetknoten in Frankfurt am Main, den DE-CIX, mehr als 200 Terabit pro Sekunde (Tbit/s) fließen. In den vergangenen 12 Monaten flossen jedoch nur durchschnittlich rund 13 Tbit/s. Darf der BND also 15 Prozent des höchstmöglichen Datenvolumens abschöpfen, entspräche das schlicht dem gesamten Datenverkehr.

    Ein solches Ausspähen „reiner Inlandskommunikation“ ist für den Auslandsgeheimdienst grundsätzlich unzulässig. Allerdings lässt sich technisch nicht klar eingrenzen, welche Daten ausschließlich zum Inland gehören. Der BND müsste die Daten dem Entwurf zufolge also filtern – „soweit technisch möglich“. Dass das nicht immer funktioniert, war bereits vor mehr als zehn Jahren klar.

    Der Betreiber des DE-CIX sagte damals für seinen Internetknoten, dass selbst wenn „der BND das weltbeste Filtersystem bauen könnte, das 99,9 Prozent [Genauigkeit] erreicht, dann redet man immer noch über mehrere Millionen fehlerhaft getaggter Verbindungen – jeden Tag“.

    Das allein führt wohl dazu, dass der Auslandsgeheimdienst zwangsweise auch inländische Telekommunikation überwachen wird. Erlaubt ist ihm das allerdings nur, „wenn im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Maßnahme erforderlich ist, um Informationen zu zumindest erheblichen Bedrohungen zu erlangen“.

    Behörden sollen hacken dürfen

    Eine neue Befugnis im Entwurf ist, dass der BND ausdrücklich zurückhacken darf – wenn „eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut besteht“. In diesem Fall soll der Auslandsgeheimdienst Daten verändern oder löschen dürfen, Datenströme umleiten oder „den Betrieb informationstechnischer Systeme einschränken oder unterbinden“. Der BND soll also nicht nur Angriffe auf IT-Systeme aufdecken, sondern die Systeme der Angreifenden selbst angreifen dürfen.

    Unterstützung soll der BND von „inländischen öffentlichen Stellen“ wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Das BSI soll Software-Schwachstellen und auch sogenannte Zero-Day-Schwachstellen künftig proaktiv an den Geheimdienst weitergeben. Der BND soll diese Sicherheitslücken dann für Cyberangriffe auf andere Systeme ausnutzen dürfen. Zero Day („null Tage“) bedeutet, dass Angreifende eine Schwachstelle bereits verwenden können, während die Anbieter davon nichts wissen. Das heißt, es verbleiben null Tage Zeit, um sie zu schließen.

    Auch der Verfassungsschutz soll hacken dürfen. Dabei soll der Dienst Geräte manipulieren dürfen, die Daten umleiten, löschen oder Fehlinformationen verbreiten. Dieses Zurückhacken ist auch unter dem Begriff „Hackback“ bekannt, Fachleute kritisieren die Maßnahmen aus strategischen, rechtlichen und technischen Gründen.

    Dienste sollen KI kaufen, nutzen, trainieren

    Sowohl Verfassungsschutz als auch BND sollen dem Entwurf zufolge ausdrücklich personenbezogene Daten automatisiert auswerten dürfen. Für den BND ist das etwa im Paragrafen über die „Allgemeine Befugnis zur Weiterverarbeitung“ geregelt. Damit sind auch sogenannte KI-Systeme gemeint. Die dazu gehörige Begründung nennt Anwendungen, „welche für ihre Funktion selbstlernende Systeme verwenden und anpassungsfähig auf einen autonomen Betrieb ausgelegt sind“. Zudem soll der BND mit personenbezogenen Daten auch eigene KI-Anwendungen trainieren dürfen.

    Für einige KI-Auswertungen gibt es höhere Hürden, zum Beispiel wenn der Geheimdienst „personenbezogene Vorhersagen oder Empfehlungen“ erstellt oder automatisiert „Verhaltens- und Persönlichkeitsprofile“, um das „individuelle Bedrohungspotenzial“ einer Person einzuschätzen. Diese Ergebnisse gelten dann als „Auswertungsprodukte mit erheblichem Eingriffsgewicht“. Die Hürde: Solche Vorhersagen müssten dazu dienen, eine „zumindest erhebliche Bedrohung“ aufzuklären.

    Solche „erheblichen“ Bedrohungen gibt es im Aufgabenbereich des BND jedoch viele. Dazu zählen zum Beispiel organisierte Kriminalität, hybride Einflussnahme, Extremismus und dessen Unterstützung oder auch: „krisenhafte Entwicklungen im Ausland“, die theoretisch eine Auswirkung auf Deutschland haben könnten. Es ist also ein Begriff, der sich breit interpretieren lässt.

    Dass automatisierte Anwendungen und KI-Systeme schnell zu Verzerrungen und falschen Ergebnissen führen können, ist dabei offenbar auch dem Innenministerium klar. Der BND dürfe „keine diskriminierenden Algorithmen nutzen oder entwickeln“, heißt es analog zu anderen Gesetzen wie dem hessischen Polizeigesetz. Aber wie soll der BND – oder irgendeine Behörde – so etwas sicherstellen? Es gehört zum Wesen vieler KI-Systeme, dass sich deren Ergebnisse nicht leicht nachvollziehen lassen. Daher soll sich der BND die Ergebnisse stichprobenartig genau anschauen, heißt es im Entwurf, und sicherstellen, dass eine Entscheidung „zur Weiterverarbeitung/Maßnahmenveranlassung auch von einem Menschen aufgrund der vorliegenden Informationen getroffen worden wäre“.

    Niedrige Hürden für unsichere US-Software

    Eine der Sorgen bei den jüngsten KI-Regelungen für Polizeien war, dass Systeme von US-Anbietern wie Palantir zum Einsatz kommen könnten – Stichwort: digitale Souveränität. Dem will das Innenministerium durch eine Vorzugsregel für eigene und EU-Produkte entgegenwirken. Von privaten oder öffentlichen Stellen aus anderen Staaten dürfe der BND nur Anwendungen kaufen, wenn er selbst oder andere europäische Stellen keine ebenso geeignete Anwendung haben.

    Besonders eng, das wird aus der Begründung des Gesetzes deutlich, will man es hier aber nicht sehen. Wenn ein Produkt einmal angeschafft ist, soll es auch „beliebig lange“ genutzt werden dürfen. Und der BND soll auch nicht jedes Mal prüfen müssen, ob es auch eine europäische Lösung gibt. Es reiche, wenn er alle paar Jahre – die Begründung nennt drei bis fünf – schaut, „welche kommerziell verfügbaren Anwendungen für seine Tätigkeit von Relevanz sein könnten und ob es für diese Anwendungen europäische/deutsche Anbieter gibt“. Für den Softwaremarkt ist das eine sehr lange Zeit.

    Neben dem BND soll auch der Verfassungsschutz eine KI-Erlaubnis bekommen. Das steht in der Norm über „Qualifizierte Auswertung“. Die Rede ist von einer „automatisierten Anwendung, die durch Verknüpfung neue Erkenntnisse über die Persönlichkeit einer Person oder ihre Beziehungen zu anderen Personen oder zu Objekten gewinnt“.

    Gesichter suchen, öffentliche Kameras anzapfen

    Neben ausdrücklichen KI-Befugnissen geht es im Gesetzentwurf auch um biometrische Daten. Der Verfassungsschutz soll biometrische Merkmale mit allem abgleichen dürfen, worauf er „zur Erfüllung seiner Aufgaben zugreifen darf“, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, dass das für seine Aufgaben erforderlich ist. Das heißt, er soll es eigentlich immer machen dürfen, wenn es einen Grund dafür gibt, „also nicht lediglich auf Vorrat ins Blaue“.

    In der Begründung zum Entwurf heißt es weiter, dass ein Abgleich mit Daten erfolgen soll, die der Verfassungsschutz selbst gespeichert hat – oder mit für ihn zugänglichen Daten von Verfassungsschutzbehörden der Länder.

    Biometrische Abgleiche soll die Behörde auch nutzen dürfen. Damit soll sie Videoüberwachung live auswerten dürfen und prüfen, ob eine Person im Visier der Behörde an einem bestimmten Ort auftaucht. Für den Zugriff auf entsprechende Kamera soll der Verfassungsschutz Betreiber verpflichten dürfen, Aufnahmen herauszugeben, live auszuleiten oder gleich die Videoüberwachungsanlagen mit zu nutzen – zumindest wenn es um Überwachung von öffentlich zugänglichen Räumen geht. Das heißt, der Verfassungsschutz dürfte in Echtzeit Kameras am Bahnhof oder im Einkaufszentrum anzapfen.

    Auch der BND soll biometrische Daten auswerten dürfen. Ein Vergleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet soll ausdrücklich erlaubt sein. Das Verständnis von öffentlicher Zugänglichkeit ist hier allerdings etwas anders gefasst, als man es erwarten könnte. Denn dazu zählen für das BMI „alle Bereiche des Internets, auch solche, die mittels einer vorgelagerten Zugangshürde geschützt sind“. Erst wenn „Schutzmechanismen über rein formale Hürden hinausgehen“ werde dann der Zugriff zum Einsatz eines „nachrichtendienstlichen Mittels“, für das andere Hürden gelten.

    Um biometrische Daten abzugleichen, müsste der BND laut Entwurf keine eigenen Mittel nutzen – ein Abgleich dürfte auch über öffentliche oder private Stellen im Ausland erfolgen, wenn er selbst oder andere deutsche oder europäische Stellen das nicht können. Das öffnet die Tore dafür, dass der BND am Ende Anwendungen nutzt, die es nach europäischen Datenschutzrechten nicht geben dürfte. Der Geheimdienst könnte bei außereuropäischen Partnern um Hilfe bitten, für die schwächere Regeln gelten.

    Geheimdienst-Kontrolle soll schlanker werden

    Für die Kontrolle des Inlands- und Auslandsgeheimdienstes sind bislang unter anderem die G10-Kommission, das Parlamentarische Kontrollgremium und der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) zuständig. Die G‑10-Kommission soll dem Entwurf zufolge jedoch wegfallen. Das G‑10-Gesetz regelt derzeit, unter welchen Voraussetzungen in Deutschland die Geheimdienste von Bund und Ländern in das durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen dürfen und wie derartige Eingriffe kontrolliert werden.

    Künftig soll mehr Kontrolle im UKRat gebündelt werden, der neue Aufgaben bekommt und das Parlamentarische Kontrollgremium unterstützen soll. Bislang ist der UKRat als oberste Bundesbehörde nur für den Auslandsgeheimdienst BND zuständig. Laut Gesetzentwurf soll er künftig auch den Inlandsgeheimdienst kontrollieren.

    Ähnlich wie ein Gericht soll der UKRat besonders eingriffsintensive Einzelmaßnahmen beider Geheimdienste vorab genehmigen. Außerdem soll er die Dienste administrativ kontrollieren, etwa wie sie personenbezogene Daten verarbeiten.

    Mehr Befugnisse für den UKRat würden jedoch weniger Befugnisse für die Bundesdatenschutzbeauftragte bedeuten. Eine solche Schwächung der für Geheimdienste mitunter lästigen Behörde hatte die aus dem Amt scheidende Louisa Specht-Riemenschneider bereits befürchtet. Ihr Nachfolger Moritz Hennemann dürfte demnach nur noch weniger sensible Bereiche beaufsichtigen, etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der allgemeinen Verwaltung des BND oder bei Aus- und Fortbildungen.

    Noch weniger Transparenz als zuvor

    Einige neue Regeln sollen die Informationsfreiheit weiter einschränken. Schon heute sind die Geheimdienste vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen und müssen keine Dokumente an Bürger:innen freigeben – außer es geht um Umweltinformationen.

    Künftig sollen für Bürger:innen selbst solche Informationen über die drei Geheimdienste des Bundes tabu sein, die anderen staatlichen Stellen vorliegen. Insbesondere soll das für den Unabhängigen Kontrollrat gelten. In der Begründung des Entwurfs heißt es: „Alle Tätigkeiten der Nachrichtendienste sollen nach dem Willen des Gesetzgebers vom Anspruch auf Informationszugang ausgeschlossen sein.“

    Das hätte weitreichende Folgen. Nicht einmal eine Statistik über künftige Agent:innen in Ausbildung soll es noch geben. Eine Ausnahme im Gesetz für Hochschulstatistik soll verhindern, dass feindliche Akteure erfahren, wie viel Spionage-Personal Deutschland in Zukunft haben könnte. Während ihre Macht enorm wächst, sollen Deutschlands Geheimdienste also noch intransparenter werden.

    Anna Biselli  ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch “Amazon – Das Buch als Beute”; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  12. #brd #israel #palästina : #gaza / #genozid / #palästinasolidarität / #bds / #elsc / #inlandsgeheimdienst / #bfv/ #justiz

    „Die »Beobachtung« der Palästina-Solidaritätsgruppe BDS Berlin ist gestoppt und die Einstufung als »gesichert extremistische Bestrebung« zurückgezogen. Das geht aus einem Schreiben des Bundesamts für Verfassungsschutz an den Rechtsanwalt Ammar Bustami hervor, der die Gruppe vertritt.“

    jungewelt.de/loginFailed.php?r

  13. #brd #israel #palästina : #gaza / #genozid / #palästinasolidarität / #bds / #elsc / #inlandsgeheimdienst / #bfv/ #justiz

    „Die »Beobachtung« der Palästina-Solidaritätsgruppe BDS Berlin ist gestoppt und die Einstufung als »gesichert extremistische Bestrebung« zurückgezogen. Das geht aus einem Schreiben des Bundesamts für Verfassungsschutz an den Rechtsanwalt Ammar Bustami hervor, der die Gruppe vertritt.“

    jungewelt.de/loginFailed.php?r

  14. Verfassungsschutzbericht 2025. Die Demokratie ist weiter unter Druck. Jetzt handeln. Ich habe nun einmal eine zusammengefasste Analyse des Verfassungsschutzberichts 2025 mit Fokus auf politisch motivierte Kriminalität – rechts (PMK-rechts) erstellt und werde die Gefahren für die Demokratie hervorheben.

    fokusm.com/verfassungsschutzbe

    #democracy #demokratie #bfv #2025 #pkm-rechts #afd #afdverbot

  15. Verfassungsschutzbericht 2025. Die Demokratie ist weiter unter Druck. Jetzt handeln. Ich habe nun einmal eine zusammengefasste Analyse des Verfassungsschutzberichts 2025 mit Fokus auf politisch motivierte Kriminalität – rechts (PMK-rechts) erstellt und werde die Gefahren für die Demokratie hervorheben.

    fokusm.com/verfassungsschutzbe

    #democracy #demokratie #bfv #2025 #pkm-rechts #afd #afdverbot

  16. „Merz leck Eier“ – Provokation oder strafbare Beleidigung? Er tauchte auf Demonstrationen, Plakaten und Social Media immer wieder auf – und wurde rasch kriminalisiert. Teilweise berichten Schüler*innen von Besuchen vermeintlicher Verfassungsschützer. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut...

    fokusm.com/2026/05/25/protest-

    #democracy #demokratie #merz #cdu #bfv #schülerinnenproteste #wehrpflicht #eier

  17. „Merz leck Eier“ – Provokation oder strafbare Beleidigung? Er tauchte auf Demonstrationen, Plakaten und Social Media immer wieder auf – und wurde rasch kriminalisiert. Teilweise berichten Schüler*innen von Besuchen vermeintlicher Verfassungsschützer. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut...

    fokusm.com/2026/05/25/protest-

    #democracy #demokratie #merz #cdu #bfv #schülerinnenproteste #wehrpflicht #eier

  18. @kuketzblog
    @padeluun
    Das ist leider aber nicht auf #Palantir begrenzt. Die ganze #NSA, aber auch unser #ÜberwachungsClowns bei #BfV & Co ticken ja so #Allmachtsfantasken-mässig!
    Da ist weit mehr Obacht geboten, als nur beim Einsatz von Palantir!
    😑

  19. @kuketzblog
    @padeluun
    Das ist leider aber nicht auf #Palantir begrenzt. Die ganze #NSA, aber auch unser #ÜberwachungsClowns bei #BfV & Co ticken ja so #Allmachtsfantasken-mässig!
    Da ist weit mehr Obacht geboten, als nur beim Einsatz von Palantir!
    😑

  20. Unkenntnis allerorten

    Phishing auf Signal: Je größer das Ausmaß der Phishing-Attacke, desto mehr Unsinn gerät in die Debatte.

    Dabei sind die wichtigsten Fragen doch: Wie hätten Regierung und Parlament geschützt werden können und gab es Versäumnisse der Behörden? Ein Kommentar.

    Die Phishing-Attacke über den Messenger Signal hat die höchste Ebene der Politik erreicht. Zwei Ministerinnen und die Bundestagspräsidentin sind offenbar auf den Trick hereingefallen – und haben damit ihre Kontakte, Telefonnummern, Netzwerke und vermutlich auch Chat-Inhalte dem Angreifer offengelegt. Zahlreiche Signal-Gruppen im parlamentarischen Raum sollen derzeit von den Angreifern nahezu unbemerkt ausgelesen werden können, sagen Sicherheitskreise gegenüber dem Spiegel.

    Deutsche Medien berichten aufgeregt von einem „Signal-Hack“. Nur ist Phishing eben gerade kein üblicher „Hack“. Es handelt sich hier nicht um ein Softwareproblem oder eine Sicherheitslücke im Code, sondern einen Angriff auf die gutgläubige Person am Smartphone. Die vertraut dem sicheren Messenger so sehr, dass sie den mehr oder weniger plumpen Nachrichten eines gefälschten Signal-Supports Glauben schenkt und dann freigiebig und naiv ihre privaten Sicherheitscodes an die Angreifer herausgibt. Gleich zwei Mal hintereinander.

    Das kann passieren, denn die Angreifer spielen mit der Angst des Ziels, setzen es unter Druck. Wer nicht mit den Grundlagen der IT-Sicherheit vertraut ist, kann darauf hereinfallen. So bitter das ist.

    Umso mehr würde man von einer Spionageabwehr erwarten, dass sie vor solchen Attacken warnt – und vor allem auf höchster Ebene mit Nachdruck und frühzeitig sagt: „Wenn Sie ein vermeintlicher Signal-Support anschreibt, folgen Sie niemals dessen Anweisungen. Finger weg, das ist gefährlich! Der Signal-Support schreibt niemanden auf Signal an.“

    Haben die Behörden versagt?

    Wir wissen, dass diese Art der Phishing-Attacke seit mindestens September 2025 im Umlauf ist und schon früh auch Abgeordnete des Bundestages im Visier waren. Eine große Frage ist, wann die für die Abwehr von solchen Attacken zuständigen Behörden BSI und Verfassungsschutz selbst aktiv geworden sind und Regierung und Parlament gewarnt haben. Erst nach unserer Berichterstattung im Januar gab es Anfang Februareine offizielle Mitteilung der beiden Behörden. Haben diese erst so spät reagiert?

    Daran schließt sich die Frage an: Wann sind die mittlerweile angeblich 300 Betroffenen, die Bundestagspräsidentin und die beiden Ministerinnen auf das Phishing hereingefallen? Funktionieren hier Warnmechanismen nicht oder werden ignoriert? Und was hilft in Zukunft gegen solche geschickten, aber doch trivialen Angriffe?

    Aktionismus hilft nicht

    Was auf jeden Fall nicht hilft, sind spontan aufgestellte Forderungen wie die der Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU). Sie will als Konsequenz aus dem Schlamassel den Messenger Signal im Bundestag verbieten. Stattdessen sollen die Abgeordneten den „Bundes-Messenger“ Wire nutzen. Das ist realitätsfern wie unsinnig.

    Signal hat sich nicht ohne Grund als sicherer Messenger in Politik, Journalismus und Aktivismus etabliert. Er macht es endlich einfach, dass Menschen verschlüsselt, vertraulich und privat kommunizieren können – ohne sich in die Untiefen von E‑Mail-Verschlüsselung einarbeiten zu müssen. Das ist ein großer Gewinn an Sicherheit.

    Phishing ist auf allen möglichen Kommunikationskanälen und Programmen möglich: Nicht ohne Grund hat noch niemand ernsthaft gefordert, E‑Mails zu verbieten, weil darüber Phishing stattfindet. Dieser Art des Angriffs begegnet man mit Aufklärung, Warnungen und vor allem digitaler Bildung, nicht mit unsinnigen Verboten.

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  21. Plausible Deniability als strategisches Kalkül: Das #BfV hat einen Sicherheitshinweis veröffentlicht, der offenlegt, wie #Cyberakteure aus #China aktuell vorgehen, um Netzwerke auszuspähen und Cyberangriffe durchzuführen.

    Statt eigene, rückverfolgbare Serverinfrastruktur zu nutzen, kapern sie lieber in großer Zahl ungesicherte Alltagsgeräte - Heimrouter, Webcams, Netzwerkspeicher - und schalten diese als Relays zur Verschleierung vor ihre eigentlichen Operationen:

    verfassungsschutz.de/SharedDoc

  22. Plausible Deniability als strategisches Kalkül: Das #BfV hat einen Sicherheitshinweis veröffentlicht, der offenlegt, wie #Cyberakteure aus #China aktuell vorgehen, um Netzwerke auszuspähen und Cyberangriffe durchzuführen.

    Statt eigene, rückverfolgbare Serverinfrastruktur zu nutzen, kapern sie lieber in großer Zahl ungesicherte Alltagsgeräte - Heimrouter, Webcams, Netzwerkspeicher - und schalten diese als Relays zur Verschleierung vor ihre eigentlichen Operationen:

    verfassungsschutz.de/SharedDoc

  23. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) ist laut Medienberichten Opfer einer gezielten Phishing-Attacke auf den Messenger-Dienst Signal geworden. Die Angriffe richten sich gegen hochrangige Persönlichkeiten aus Politik, Militär und Journalismus. Der Spiegel bestätigte als erstes Medium den Vorfall – ... Mehr...

    fokusm.com/2026/04/24/signal-p

    #signal #security #bsi #bfv

  24. Nach aktuellen Erkenntnissen des #BSI und des #BfV führt ein wahrscheinlich staatlich gesteuerter Cyberakteur #Phishing-Angriffe über Messengerdienste, insbesondere #Signal durch. Im Fokus stehen hochrangige Ziele aus Politik, Militär und Diplomatie sowie Investigativjournalist:innen in Deutschland.

    Zur Erkennung solcher Phishing-Versuche und zum richtigen Umgang mit ihnen hat das BSI zu Ende letzter Woche einen neuen Leitfaden veröffentlicht:

    bsi.bund.de/DE/Themen/Unterneh #cybersecurity

  25. Nach aktuellen Erkenntnissen des #BSI und des #BfV führt ein wahrscheinlich staatlich gesteuerter Cyberakteur #Phishing-Angriffe über Messengerdienste, insbesondere #Signal durch. Im Fokus stehen hochrangige Ziele aus Politik, Militär und Diplomatie sowie Investigativjournalist:innen in Deutschland.

    Zur Erkennung solcher Phishing-Versuche und zum richtigen Umgang mit ihnen hat das BSI zu Ende letzter Woche einen neuen Leitfaden veröffentlicht:

    bsi.bund.de/DE/Themen/Unterneh #cybersecurity

  26. Löscht "kostenlose" #Messenger wie #Signalapp & #Whatsapp und kauft Eurer #Familie das sichere #Threema Das BA für Sicherheit i.d. Informationstechnik #BSI und BA für Verfassungsschutz #BfV warnen #Signal User vor dem russischen #Phishing www.bsi.bund.de/DE/Themen/Un... #Diday #UnPlugBigTech

  27. Altes Problem, neue Kritikalität: Seit gestern warnt das Bundesamt für Verfassungsschutz (#BfV) vor gezielten Cyberangriffen der russischen Gruppe #APT28, die dem Militärgeheimdienst #GRU zugeordnet wird.

    Auch wenn die Warnung aktuell ist, ist der Fall aus Sicht der #Cybersicherheit eigentlich nicht neu: Öffentlich auffindbare, veraltete Netzwerkgeräte werden schon seit geraumer Zeit systematisch als Einfallstor für nachrichtendienstliche Operationen genutzt:

    verfassungsschutz.de/SharedDoc

  28. Altes Problem, neue Kritikalität: Seit gestern warnt das Bundesamt für Verfassungsschutz (#BfV) vor gezielten Cyberangriffen der russischen Gruppe #APT28, die dem Militärgeheimdienst #GRU zugeordnet wird.

    Auch wenn die Warnung aktuell ist, ist der Fall aus Sicht der #Cybersicherheit eigentlich nicht neu: Öffentlich auffindbare, veraltete Netzwerkgeräte werden schon seit geraumer Zeit systematisch als Einfallstor für nachrichtendienstliche Operationen genutzt:

    verfassungsschutz.de/SharedDoc

  29. Kritische #Urproduktion im Fadenkreuz: Ohne #Energieversorgung funktioniert nichts - wie der Anschlag auf eine Berliner Kabelbrücke im Januar zeigte.

    Das #BfV warnt in seinem aktuellen Sicherheitshinweis: Staatliche Akteure und ihre Proxys greifen mit der vollen Bandbreite hybrider Instrumente an - #Sabotage, #Cyberspionage, Einflussnahme.

    Und strategische Abhängigkeiten durch ausländische #Investoren gefährden Deutschlands Handlungsfähigkeit:

    verfassungsschutz.de/SharedDoc #KRITIS

  30. @RDL Kollege Fabian hat mit dem Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam gesprochen. Dieser vertritt die drei von Kulturstaatsminister Weimer gebannten Buchhandlungen anwaltlich: den "Golden Shop" (Bremen), die "Rote Straße" (Göttingen) und "Zur schwankenden Weltkugel" (Berlin).

    Alle drei werden nun gegen den rechten Kulturkampf des Kulturstaatsminister vorgehen und gegen die Bundesrepublik Deutschland, aber auch gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vor Gericht ziehen.

    rdl.de/beitrag/wir-haben-es-mi

    #kultur #kulturkampf #kulturkampfminister #weimer #wolframweimer #kulturstaatsminister #brd #deutschland #bfv #Verfassungsschutz #BundesamtfürVerfassungsschutz #gesinnung #gesinnungskommission #gesinnungsprufung #sonntag #svenadam #Rechtsanwalt #Jurabubble #berlin #gottingen #omas_gegen_rechts_gottingen #bremen #HansestadtBremen #buchhandlung #buchhandlungspreis #rechtspolitik #innenpolitik #politik

  31. Warum der #Köln- #Beschluss einem #AfD- #Verbotsverfahren nicht entgegensteht.

    Das Verwaltungsgericht ( #VG ) Köln hat mit Beschluss vom 26. Februar 2026 (Az. 13 L 1109/25) dem Bundesamt für Verfassungsschutz ( #BfV ) untersagt, die Alternative für Deutschland ( #AfD ) als „gesichert #rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen. Das klingt erst mal wie ein Stoppschild für Bemühungen um ein #Verbotsverfahren der #AfD. Aber das ist es nicht.

    volksverpetzer.de/analyse/verw