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Ermittler verwechseln Staatstrojaner mit Telefonüberwachung
Das Bundesjustizamt hat erneut falsche Zahlen zum Einsatz von Staatstrojanern veröffentlicht. Unsere Nachfrage ergab: Ermittlungsbehörden haben das Hacken von Geräten mit dem Abhören von Telefonaten verwechselt. Die selben Behörden ordnen die Überwachungsmaßnahme an.
Ermittlungsbehörden und Justizbeamte haben erneut falsche Zahlen zum staatlichen Hacken gemeldet. Sechs Bundesländer mussten ihre Statistiken korrigieren, nachdem wir nachgefragt haben.
Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Im August hat die Behörde zeitversetzt die Zahlen für 2023 veröffentlicht. Wir haben darüber berichtet: Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern.
Per Informationsfreiheitsgesetz haben wir die Daten angefragt, die das Bundesamt von den Ländern bekommen hat und aus denen es die Berichte erstellt. Diese Daten haben wir auch erhalten, für Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung.
Wieder falsche Zahlen
Doch diese Dokumente enthielten andere Zahlen als die veröffentlichten Statistiken. Anfang September haben wir dem Bundesamt die Widersprüche mitgeteilt und um Prüfung gebeten. Im Januar hat das Amt die Statistiken zum ersten Mal korrigiert. Im Februar nochmal.
Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hacken Ermittler Geräte, um Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde im Jahr 2023 96 Mal angeordnet und 57 Mal eingesetzt. Korrigieren mussten sich Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.
Mittels „Online-Durchsuchung“ hacken Ermittler Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde im gleichen Zeitraum 31 Mal angeordnet und sieben Mal eingesetzt. Nordrhein-Westfalen hatte ursprünglich behauptet, die Online-Durchsuchung nicht genutzt zu haben. Tatsächlich gab es fünf Anordnungen in zwei Verfahren und einen Einsatz.
Abhören und Hacken verwechselt
Die veröffentlichten Zahlen zu staatlichem Hacken sind fast immer falsch. Seit fünf Jahren enthalten die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung auch Angaben zum Einsatz von Staatstrojanern. Schon im ersten Jahr waren die Zahlen falsch. Im zweiten Jahr wieder. Und im Dritten. Und jetzt wieder.
Das Bundesjustizamt hat nicht nur die gemeldeten Daten falsch übertragen. Die Länder haben auch falsche Daten geliefert. Das Bundesjustizamt verschickt Fragebögenmit ausführlichen Erklärungen. Landesjustizverwaltungen und Generalbundesanwalt füllen die aus.
Schon bei der ersten Statistik haben die Landesämter „Kreuzchen/Häkchen versehentlich falsch gesetzt“. Das setzt sich bis heute fort. In Sachsen ergab die Überprüfung, dass ursprünglich gemeldete Einsätze der Quellen-TKÜ doch nur „Maßnahmen der klassischen Telekommunikationsüberwachung“ waren.
Die Ermittler haben das Mithören von Telefonie mit heimlichem Hacken verwechselt.
Jura-Trick gegen Grundrecht
Diese Verwirrung ist bereits im Gesetz angelegt. Die Strafprozessordnung enthält einen Paragrafen zur Telekommunikationsüberwachung, der eigentlich das Abhören von Telefonaten regelt. 2017 haben Union und SPD zwei Sätze eingefügt, mit denen Ermittler auch Endgeräte hacken dürfen, um Kommunikation abzuhören.
Das Bundesverfassungsgericht hat staatliches Hacken auf absolute Ausnahmefälle beschränkt und extra ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen erfunden. Die Quellen-TKÜ ist ein juristischer Trick, um diese strengen Vorgaben zu umgehen.
Befürworter behaupten einfach, dass staatliches Hacken nur die moderne Version der normalen Telefonüberwachung sei.
Dabei ist das heimliche Hacken von Smartphones und Computern ein viel tiefergehender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Und Staatstrojaner halten Sicherheitslücken offen, um sie auszunutzen statt sie zu schließen – das gefährdet die Sicherheit aller Menschen.
Die juristische Gleichsetzung von Abhören und Hacken führt auch dazu, dass selbst Staatsanwälte die beiden Maßnahmen miteinander verwechseln. Dabei sind sie Strafrechts-Experten – und ordnen den Einsatz dieser Maßnahmen an.
Licht ins Dunkel
Deshalb sind die Statistiken zur Quellen-TKÜ nur ein Anhang in der Statistik der normalen Telekommunikationsüberwachung. Damit ist nicht erkennbar, bei welchen Straftaten die Quellen-TKÜ eingesetzt wird.
Das Justizamt schreibt nur allgemein: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“
Wir haben deshalb Abgeordnete in allen Bundesländern mit demokratischer Opposition gebeten, parlamentarische Anfragen zu stellen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (Nachklapp) und im Bund.
Hacken wegen Drogen
Für 29 Einsätze der Quellen-TKÜ haben die Regierungen die zugrundeliegende Straftat genannt. In zehn Fällen ging es um Betäubungsmittel, also Drogen. Sieben Mal ging es um Mord, drei Mal um Waffen.
Damit bestätigen die Zahlen erneut: Die Polizei nutzt Staatstrojaner vor allem wegen Drogendelikten. Staat und Überwachungsfirmen lassen Sicherheitslücken in Milliarden Geräten offen, um ein Dutzend Drogendealer zu überwachen.
Wenn Ermittler Geräte hacken dürfen, tun sie das nicht immer. Von 96 Anordnungen wurden nur 57 tatsächlich durchgeführt. Die meisten Regierungen wollen nicht sagen, warum genehmigte Einsätze nicht stattfinden. Wenn sie antworten, nennen sie fast immer „technische Gründe“. Nur einmal gab es neben technischen auch ermittlungstaktische Gründe, an denen ein Trojaner-Einsatz scheiterte.
Mehr Einstellungen als Anklagen
Selbst wenn Trojaner zum Einsatz kommen, führen sie nicht immer zum Ermittlungserfolg. Viele Regierungen geben keine Auskunft zu dieser Frage. Verfahren laufen demnach noch oder wurden abgegeben, eine Antwort wäre zu viel Aufwand oder würde die Sicherheit gefährden.
In den beantworteten elf Fällen gab es nur zwei Urteile und eine Anklage. Vier mal haben Trojaner „keine relevanten Erkenntnisse“ geliefert, drei Verfahren wurden mangels Tatverdacht eingestellt, in einem Fall hat der Hack den ursprünglichen Tatverdacht sogar ausgeräumt.
Keine Regierung nennt die eingesetzten Trojanerprodukte.
Hessen nennt immerhin die Zielgeräte: zwei iPhones, ein Android und ein Laptop mit Windows. Auch Hamburg hat ein iPhone gehackt. Dabei „wurden 896 Dateien in einem Umfang von 0,388 Gigabyte erhoben und ausgewertet“. In einem anderen Fall „wurden Daten im Umfang von circa 70 Gigabyte erhoben und ausgewertet“.
Antwort oder Sicherheit
Die Regierungen in Hamburg und Hessen nennen sogar Kalenderwochen, in denen die Trojaner zum Einsatz kamen. Viele andere Landesregierungen verweigern Auskünfte zu Technik, Daten oder Zeitpunkt. Thüringen verweigert fast jede Antwort, demnach hat die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Unterlagen bereits „vernichtet“.
Insgesamt antworten die Bundesländer sehr unterschiedlich. Einige Regierungen beantworten vorbildlich alle Fragen ihrer Abgeordneten. Andere verweigern viele Antworten vollständig, weil eine Auskunft angeblich die Sicherheit gefährdet. Welche Informationen die Sicherheit gefährden, scheint in Deutschland Ansichtssache der Bundesländer zu sein.
Andre Meister ist investigativer Journalist. Er hat netzpolitik.org mit aufgebaut, Auszeichungen erhalten und Strafanzeigen gestellt wie kassiert. Andre ist Gründungsmitglied der Vereine netzpolitik.org, Gesellschaft für Freiheitsrechte und Digitale Gesellschaft, Mitglied im Chaos Computer Club, Beobachter bei European Digital Rights und Beirat beim Centre for Democracy & Technology Europe. Nebenbei arbeitet er als System-Administrator. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Signal, Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Ermittler verwechseln Staatstrojaner mit Telefonüberwachung
Das Bundesjustizamt hat erneut falsche Zahlen zum Einsatz von Staatstrojanern veröffentlicht. Unsere Nachfrage ergab: Ermittlungsbehörden haben das Hacken von Geräten mit dem Abhören von Telefonaten verwechselt. Die selben Behörden ordnen die Überwachungsmaßnahme an.
Ermittlungsbehörden und Justizbeamte haben erneut falsche Zahlen zum staatlichen Hacken gemeldet. Sechs Bundesländer mussten ihre Statistiken korrigieren, nachdem wir nachgefragt haben.
Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Im August hat die Behörde zeitversetzt die Zahlen für 2023 veröffentlicht. Wir haben darüber berichtet: Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern.
Per Informationsfreiheitsgesetz haben wir die Daten angefragt, die das Bundesamt von den Ländern bekommen hat und aus denen es die Berichte erstellt. Diese Daten haben wir auch erhalten, für Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung.
Wieder falsche Zahlen
Doch diese Dokumente enthielten andere Zahlen als die veröffentlichten Statistiken. Anfang September haben wir dem Bundesamt die Widersprüche mitgeteilt und um Prüfung gebeten. Im Januar hat das Amt die Statistiken zum ersten Mal korrigiert. Im Februar nochmal.
Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hacken Ermittler Geräte, um Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde im Jahr 2023 96 Mal angeordnet und 57 Mal eingesetzt. Korrigieren mussten sich Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.
Mittels „Online-Durchsuchung“ hacken Ermittler Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde im gleichen Zeitraum 31 Mal angeordnet und sieben Mal eingesetzt. Nordrhein-Westfalen hatte ursprünglich behauptet, die Online-Durchsuchung nicht genutzt zu haben. Tatsächlich gab es fünf Anordnungen in zwei Verfahren und einen Einsatz.
Abhören und Hacken verwechselt
Die veröffentlichten Zahlen zu staatlichem Hacken sind fast immer falsch. Seit fünf Jahren enthalten die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung auch Angaben zum Einsatz von Staatstrojanern. Schon im ersten Jahr waren die Zahlen falsch. Im zweiten Jahr wieder. Und im Dritten. Und jetzt wieder.
Das Bundesjustizamt hat nicht nur die gemeldeten Daten falsch übertragen. Die Länder haben auch falsche Daten geliefert. Das Bundesjustizamt verschickt Fragebögenmit ausführlichen Erklärungen. Landesjustizverwaltungen und Generalbundesanwalt füllen die aus.
Schon bei der ersten Statistik haben die Landesämter „Kreuzchen/Häkchen versehentlich falsch gesetzt“. Das setzt sich bis heute fort. In Sachsen ergab die Überprüfung, dass ursprünglich gemeldete Einsätze der Quellen-TKÜ doch nur „Maßnahmen der klassischen Telekommunikationsüberwachung“ waren.
Die Ermittler haben das Mithören von Telefonie mit heimlichem Hacken verwechselt.
Jura-Trick gegen Grundrecht
Diese Verwirrung ist bereits im Gesetz angelegt. Die Strafprozessordnung enthält einen Paragrafen zur Telekommunikationsüberwachung, der eigentlich das Abhören von Telefonaten regelt. 2017 haben Union und SPD zwei Sätze eingefügt, mit denen Ermittler auch Endgeräte hacken dürfen, um Kommunikation abzuhören.
Das Bundesverfassungsgericht hat staatliches Hacken auf absolute Ausnahmefälle beschränkt und extra ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen erfunden. Die Quellen-TKÜ ist ein juristischer Trick, um diese strengen Vorgaben zu umgehen.
Befürworter behaupten einfach, dass staatliches Hacken nur die moderne Version der normalen Telefonüberwachung sei.
Dabei ist das heimliche Hacken von Smartphones und Computern ein viel tiefergehender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Und Staatstrojaner halten Sicherheitslücken offen, um sie auszunutzen statt sie zu schließen – das gefährdet die Sicherheit aller Menschen.
Die juristische Gleichsetzung von Abhören und Hacken führt auch dazu, dass selbst Staatsanwälte die beiden Maßnahmen miteinander verwechseln. Dabei sind sie Strafrechts-Experten – und ordnen den Einsatz dieser Maßnahmen an.
Licht ins Dunkel
Deshalb sind die Statistiken zur Quellen-TKÜ nur ein Anhang in der Statistik der normalen Telekommunikationsüberwachung. Damit ist nicht erkennbar, bei welchen Straftaten die Quellen-TKÜ eingesetzt wird.
Das Justizamt schreibt nur allgemein: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“
Wir haben deshalb Abgeordnete in allen Bundesländern mit demokratischer Opposition gebeten, parlamentarische Anfragen zu stellen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (Nachklapp) und im Bund.
Hacken wegen Drogen
Für 29 Einsätze der Quellen-TKÜ haben die Regierungen die zugrundeliegende Straftat genannt. In zehn Fällen ging es um Betäubungsmittel, also Drogen. Sieben Mal ging es um Mord, drei Mal um Waffen.
Damit bestätigen die Zahlen erneut: Die Polizei nutzt Staatstrojaner vor allem wegen Drogendelikten. Staat und Überwachungsfirmen lassen Sicherheitslücken in Milliarden Geräten offen, um ein Dutzend Drogendealer zu überwachen.
Wenn Ermittler Geräte hacken dürfen, tun sie das nicht immer. Von 96 Anordnungen wurden nur 57 tatsächlich durchgeführt. Die meisten Regierungen wollen nicht sagen, warum genehmigte Einsätze nicht stattfinden. Wenn sie antworten, nennen sie fast immer „technische Gründe“. Nur einmal gab es neben technischen auch ermittlungstaktische Gründe, an denen ein Trojaner-Einsatz scheiterte.
Mehr Einstellungen als Anklagen
Selbst wenn Trojaner zum Einsatz kommen, führen sie nicht immer zum Ermittlungserfolg. Viele Regierungen geben keine Auskunft zu dieser Frage. Verfahren laufen demnach noch oder wurden abgegeben, eine Antwort wäre zu viel Aufwand oder würde die Sicherheit gefährden.
In den beantworteten elf Fällen gab es nur zwei Urteile und eine Anklage. Vier mal haben Trojaner „keine relevanten Erkenntnisse“ geliefert, drei Verfahren wurden mangels Tatverdacht eingestellt, in einem Fall hat der Hack den ursprünglichen Tatverdacht sogar ausgeräumt.
Keine Regierung nennt die eingesetzten Trojanerprodukte.
Hessen nennt immerhin die Zielgeräte: zwei iPhones, ein Android und ein Laptop mit Windows. Auch Hamburg hat ein iPhone gehackt. Dabei „wurden 896 Dateien in einem Umfang von 0,388 Gigabyte erhoben und ausgewertet“. In einem anderen Fall „wurden Daten im Umfang von circa 70 Gigabyte erhoben und ausgewertet“.
Antwort oder Sicherheit
Die Regierungen in Hamburg und Hessen nennen sogar Kalenderwochen, in denen die Trojaner zum Einsatz kamen. Viele andere Landesregierungen verweigern Auskünfte zu Technik, Daten oder Zeitpunkt. Thüringen verweigert fast jede Antwort, demnach hat die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Unterlagen bereits „vernichtet“.
Insgesamt antworten die Bundesländer sehr unterschiedlich. Einige Regierungen beantworten vorbildlich alle Fragen ihrer Abgeordneten. Andere verweigern viele Antworten vollständig, weil eine Auskunft angeblich die Sicherheit gefährdet. Welche Informationen die Sicherheit gefährden, scheint in Deutschland Ansichtssache der Bundesländer zu sein.
Andre Meister ist investigativer Journalist. Er hat netzpolitik.org mit aufgebaut, Auszeichungen erhalten und Strafanzeigen gestellt wie kassiert. Andre ist Gründungsmitglied der Vereine netzpolitik.org, Gesellschaft für Freiheitsrechte und Digitale Gesellschaft, Mitglied im Chaos Computer Club, Beobachter bei European Digital Rights und Beirat beim Centre for Democracy & Technology Europe. Nebenbei arbeitet er als System-Administrator. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Signal, Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Ermittler verwechseln Staatstrojaner mit Telefonüberwachung
Das Bundesjustizamt hat erneut falsche Zahlen zum Einsatz von Staatstrojanern veröffentlicht. Unsere Nachfrage ergab: Ermittlungsbehörden haben das Hacken von Geräten mit dem Abhören von Telefonaten verwechselt. Die selben Behörden ordnen die Überwachungsmaßnahme an.
Ermittlungsbehörden und Justizbeamte haben erneut falsche Zahlen zum staatlichen Hacken gemeldet. Sechs Bundesländer mussten ihre Statistiken korrigieren, nachdem wir nachgefragt haben.
Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Im August hat die Behörde zeitversetzt die Zahlen für 2023 veröffentlicht. Wir haben darüber berichtet: Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern.
Per Informationsfreiheitsgesetz haben wir die Daten angefragt, die das Bundesamt von den Ländern bekommen hat und aus denen es die Berichte erstellt. Diese Daten haben wir auch erhalten, für Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung.
Wieder falsche Zahlen
Doch diese Dokumente enthielten andere Zahlen als die veröffentlichten Statistiken. Anfang September haben wir dem Bundesamt die Widersprüche mitgeteilt und um Prüfung gebeten. Im Januar hat das Amt die Statistiken zum ersten Mal korrigiert. Im Februar nochmal.
Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hacken Ermittler Geräte, um Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde im Jahr 2023 96 Mal angeordnet und 57 Mal eingesetzt. Korrigieren mussten sich Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.
Mittels „Online-Durchsuchung“ hacken Ermittler Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde im gleichen Zeitraum 31 Mal angeordnet und sieben Mal eingesetzt. Nordrhein-Westfalen hatte ursprünglich behauptet, die Online-Durchsuchung nicht genutzt zu haben. Tatsächlich gab es fünf Anordnungen in zwei Verfahren und einen Einsatz.
Abhören und Hacken verwechselt
Die veröffentlichten Zahlen zu staatlichem Hacken sind fast immer falsch. Seit fünf Jahren enthalten die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung auch Angaben zum Einsatz von Staatstrojanern. Schon im ersten Jahr waren die Zahlen falsch. Im zweiten Jahr wieder. Und im Dritten. Und jetzt wieder.
Das Bundesjustizamt hat nicht nur die gemeldeten Daten falsch übertragen. Die Länder haben auch falsche Daten geliefert. Das Bundesjustizamt verschickt Fragebögenmit ausführlichen Erklärungen. Landesjustizverwaltungen und Generalbundesanwalt füllen die aus.
Schon bei der ersten Statistik haben die Landesämter „Kreuzchen/Häkchen versehentlich falsch gesetzt“. Das setzt sich bis heute fort. In Sachsen ergab die Überprüfung, dass ursprünglich gemeldete Einsätze der Quellen-TKÜ doch nur „Maßnahmen der klassischen Telekommunikationsüberwachung“ waren.
Die Ermittler haben das Mithören von Telefonie mit heimlichem Hacken verwechselt.
Jura-Trick gegen Grundrecht
Diese Verwirrung ist bereits im Gesetz angelegt. Die Strafprozessordnung enthält einen Paragrafen zur Telekommunikationsüberwachung, der eigentlich das Abhören von Telefonaten regelt. 2017 haben Union und SPD zwei Sätze eingefügt, mit denen Ermittler auch Endgeräte hacken dürfen, um Kommunikation abzuhören.
Das Bundesverfassungsgericht hat staatliches Hacken auf absolute Ausnahmefälle beschränkt und extra ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen erfunden. Die Quellen-TKÜ ist ein juristischer Trick, um diese strengen Vorgaben zu umgehen.
Befürworter behaupten einfach, dass staatliches Hacken nur die moderne Version der normalen Telefonüberwachung sei.
Dabei ist das heimliche Hacken von Smartphones und Computern ein viel tiefergehender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Und Staatstrojaner halten Sicherheitslücken offen, um sie auszunutzen statt sie zu schließen – das gefährdet die Sicherheit aller Menschen.
Die juristische Gleichsetzung von Abhören und Hacken führt auch dazu, dass selbst Staatsanwälte die beiden Maßnahmen miteinander verwechseln. Dabei sind sie Strafrechts-Experten – und ordnen den Einsatz dieser Maßnahmen an.
Licht ins Dunkel
Deshalb sind die Statistiken zur Quellen-TKÜ nur ein Anhang in der Statistik der normalen Telekommunikationsüberwachung. Damit ist nicht erkennbar, bei welchen Straftaten die Quellen-TKÜ eingesetzt wird.
Das Justizamt schreibt nur allgemein: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“
Wir haben deshalb Abgeordnete in allen Bundesländern mit demokratischer Opposition gebeten, parlamentarische Anfragen zu stellen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (Nachklapp) und im Bund.
Hacken wegen Drogen
Für 29 Einsätze der Quellen-TKÜ haben die Regierungen die zugrundeliegende Straftat genannt. In zehn Fällen ging es um Betäubungsmittel, also Drogen. Sieben Mal ging es um Mord, drei Mal um Waffen.
Damit bestätigen die Zahlen erneut: Die Polizei nutzt Staatstrojaner vor allem wegen Drogendelikten. Staat und Überwachungsfirmen lassen Sicherheitslücken in Milliarden Geräten offen, um ein Dutzend Drogendealer zu überwachen.
Wenn Ermittler Geräte hacken dürfen, tun sie das nicht immer. Von 96 Anordnungen wurden nur 57 tatsächlich durchgeführt. Die meisten Regierungen wollen nicht sagen, warum genehmigte Einsätze nicht stattfinden. Wenn sie antworten, nennen sie fast immer „technische Gründe“. Nur einmal gab es neben technischen auch ermittlungstaktische Gründe, an denen ein Trojaner-Einsatz scheiterte.
Mehr Einstellungen als Anklagen
Selbst wenn Trojaner zum Einsatz kommen, führen sie nicht immer zum Ermittlungserfolg. Viele Regierungen geben keine Auskunft zu dieser Frage. Verfahren laufen demnach noch oder wurden abgegeben, eine Antwort wäre zu viel Aufwand oder würde die Sicherheit gefährden.
In den beantworteten elf Fällen gab es nur zwei Urteile und eine Anklage. Vier mal haben Trojaner „keine relevanten Erkenntnisse“ geliefert, drei Verfahren wurden mangels Tatverdacht eingestellt, in einem Fall hat der Hack den ursprünglichen Tatverdacht sogar ausgeräumt.
Keine Regierung nennt die eingesetzten Trojanerprodukte.
Hessen nennt immerhin die Zielgeräte: zwei iPhones, ein Android und ein Laptop mit Windows. Auch Hamburg hat ein iPhone gehackt. Dabei „wurden 896 Dateien in einem Umfang von 0,388 Gigabyte erhoben und ausgewertet“. In einem anderen Fall „wurden Daten im Umfang von circa 70 Gigabyte erhoben und ausgewertet“.
Antwort oder Sicherheit
Die Regierungen in Hamburg und Hessen nennen sogar Kalenderwochen, in denen die Trojaner zum Einsatz kamen. Viele andere Landesregierungen verweigern Auskünfte zu Technik, Daten oder Zeitpunkt. Thüringen verweigert fast jede Antwort, demnach hat die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Unterlagen bereits „vernichtet“.
Insgesamt antworten die Bundesländer sehr unterschiedlich. Einige Regierungen beantworten vorbildlich alle Fragen ihrer Abgeordneten. Andere verweigern viele Antworten vollständig, weil eine Auskunft angeblich die Sicherheit gefährdet. Welche Informationen die Sicherheit gefährden, scheint in Deutschland Ansichtssache der Bundesländer zu sein.
Andre Meister ist investigativer Journalist. Er hat netzpolitik.org mit aufgebaut, Auszeichungen erhalten und Strafanzeigen gestellt wie kassiert. Andre ist Gründungsmitglied der Vereine netzpolitik.org, Gesellschaft für Freiheitsrechte und Digitale Gesellschaft, Mitglied im Chaos Computer Club, Beobachter bei European Digital Rights und Beirat beim Centre for Democracy & Technology Europe. Nebenbei arbeitet er als System-Administrator. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Signal, Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Wichtiges Urteil für alle Messenger Nutzer:innen: Die Polizei darf Nachrichten erst lesen, ab dem Tag des richterlichen Beschlusses. D.h. sie darf keine Nachrichten mitlesen, die vorher geschrieben wurden. #BGH #OnlineDurchsuchung #Überwachung #QuellenTKÜ www.tagesschau.de/inland/gesel...
Bundesgerichtshof: Polizei dar... -
📬 Polizeigesetz Berlin: Heimliche Wohnungseinbrüche und KI-Überwachung werden legal
#ITSicherheit #ASOGBerlin #Datenschutz #Funkzellenabfrage #Gesichtserkennung #KIÜberwachung #OnlineDurchsuchung #PolizeigesetzBerlin #staatstrojaner https://sc.tarnkappe.info/e0d05b -
Edit: Dieser Beitrag wurde u.a. wegen angeblicher "Desinformation. Leugnung bzw Rechtfertigung des Tötens Zehntausender Kinder, Klassische Volksverhetzung", aber meist ohne jede Angabe von Gründen vom dt. Freundeskreis der Hamas mehrfach gemeldet.
Wer keine Argumente hat, setzt eben auf Denunziation statt auf eine Debatte. 🙄
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Not so #Funfact:
Das hoch-emotionale Totschlagsargumemt "Denkt denn keiner an die Kinder!!!" habe ich bisher exklusiv mit autoritären Rechten assoziiert, die damit seit Jahrzehnten wirklich *jede* sachliche und evidenzbasierte Debatte zu ihren Steckenpferden wie
- #Todesstrafe "für Kinderschänder"
- #BKAgesetz
- #Polizeigesetz|e der Länder
- #Vorratsdatenspeicherung
- #Onlinedurchsuchung
- #QuellenTKÜ
- #Internetsperren
- #Staatstrojaner
- #Chatkontrolle
lieber mit populist. Rabulistik und Panikmache statt mit log. Argumenten und evidenten Fakten "bereichern".
Mit der "Kinderkarte" verhinden sie sogar #Cannabisclubs, und setzen Haltezonen für ihre Autos vor Schulen durch, damit sie ihre Zöglinge im #Elterntaxi vor dem gefährl. Autoverkehr in Sicherheit wissen. ☝️🥸
Und weil auch den ultra-rechten Strategen der #Hamas der Erfolg des Konzepts "Kinderkarte ziehen" nicht entgangen ist, haben sie am #7oktober nicht nur israel. Kinder abgeschlachtet, vergewaltigt und entführt, sondern opfern willentlich und absichtsvoll tausende paläst. Kinder um genau die Bilder zu provozieren, die bei Beobachtern nicht anderes als Abscheu , Ekel und Entsetzen triggern, und damit die Fähigkeit logisch zu denken bei vielen komplett aushebeln.
Dass #Likud / #Netanjahu und #Hamas dabei Brüder im Geiste sind, sich und ihren Terror gegenseitig zur Rechtfertigung ihrer eigenen Existenz brauchen, und sowohl Likud als auch Hamas keinerlei Interesse daran haben das Leiden und Sterben zu beenden, fällt beim Anblick der grauenvollen Bilder einfach unter den Bewusstseinstisch.
In der Folge reicht es genau deshalb heute aus für die Opfer *beider* Seiten Empathie zu empfinden, und die klerikal-faschist. Terrorregime *beider* Bevölkerungsteile zu verurteilen, um vom hamas-o-philen #Melonenmob als "Kindermörder", "Zionazi" und "Fake Left" diffamiert und gecancelt zu werden, und das ist (mir) neu von "links" seit dem #7oktober.
Anstatt also sowohl #Likud / #Netanjahu als auch die #Hamas als Feinde zu betrachten, und sich mit den *allen *Opfern zu solidarisieren, lassen sich "Linke" vor den Karren *beider* rechten Regime spannen, und machen sich zu Helfershelfern rechter Menschenfeinde in einem Konflikt, der nur den Mördern und Kriegtreibern nutzt.
Und dieses Unvermögen die gar nicht mal so komplexen strateg. Interessen der Rechten zu begreifen und die entwicklungsrichtigen Konsequenzen daraus zu ziehen führt dazu, dass stramm-rechte CDUler und radikale Linke in seltener Harmonie die Anerkennung der islamist. Terrorregime in Afghanistan und Palästina fordern, weil die Absichten an den Hindukusch abschieben zu können und Jüd*innen in #Israel maximal
zu schaden gar keinen Interessenkonflikt darstellen.
Konsens unter Linken war mal:
Wer gemeinsam mit Nazis demonstriert, macht sich damit selbst zum Nazi.
Aber seit Linke gemeinsam mit expliziten Judenhassern demonstrieren, gilt diese Logik offenbar nicht mehr, und Israel-bezogener #Antisemitismus gehört in jeder #freepalestine-Gruppe zum Standardrepertoire.
Das kann man so machen, und sich einseitig mit den Opfern *und* Tätern *einer* Seite solidarisieren und gemein machen, aber dann ist mensch eben nur die billige Hilfstruppe für die Rechten beider Seiten, und nur noch in der eigenen Einbildung links. 🤷♂️
Ich bin lieber solidarisch mit *allen* Opfern im Pimmelkrieg der Utrarechten von Likud und Hamas.
Aber das muss jede*r für sich selbst entscheiden. -
CW: Nahostkonflikt, relativer Longread
@RitaWerner
#Funfact: Das hoch-emotionale Totschlagsargumemt "Denkt denn keiner an die Kinder!!!" habe ich bisher exklusiv mit autoritären Rechten assoziiert, die damit seit Jahrzehnten wirklich *jede* sachliche und evidenzbasierte Debatte zu ihren Steckenpferden wie
- #Todesstrafe "für Kindeschänder"
- #BKAgesetz
- #Polizeigesetz|e der Länder
- #Vorratsdatenspeicherung
- #Onlinedurchsuchung
- #QuellenTKÜ
- #Internetsperren
- #Staatsttojaner
- #Chatkontrolle
lieber mit populist. Rabulistik und Panikmache statt mit log. Argumenten und evidente. Fakten "bereichern".
Mit der "Kinderkarte" verhinden sie sogar #Cannabisclubs, und setzen Haltezonen für ihre Autos vor Schulen durch, damit sie ihre Zöglinge im #Elterntaxi vor dem gefährl. Autoverkehr in Sicherheit wissen. ☝️🥸
Und weil auch den ultra-rechten Strategen der #Hamas der Erfolg des Konzepts "Kinderkarte ziehen" nicht entgangen ist, haben sie am #7oktober nicht nur israel. Kinder abgeschlachtet, vergewaltigt und entführt, sondern opfern willentlich und absichtsvoll tausende paläst. Kinder um genau die Bilder zu provozieren, die bei westl. Beobachtern nicht anderes als Abscheu , Ekel und Entsetzen triggern, und damit die Fähigkeit logisch zu denken bei vielen komplett aushebeln.
Dass #Likud / #Netanjahu und #Hamas dabei Brüder im Geiste sind, sich und ihren Terror gegenseitig zur Rechtfertigung ihrer eigenen Existenz brauchen, und sowohl Likud als auch Hamas keinerlei Interesse daran haben das Leiden und Sterben zu beenden, fällt beim Anblick der grauenvollen Bilder einfach unter den Bewusstseinstisch.
In der Folge reicht es genau deshalb heute aus für die Opfer *beider* Seiten Empathie zu empfinden, und die klerikal-faschist. Terrorregime *beider* Bevölkerungsteile zu verurteilen, um vom hamas-o-phoilen #Melonenmob als "Kindermörder", "Zionazi" und "Fake Left" diffamiert und gecancelt zu werden, und das ist (mir) neu von "links" seit dem #7oktober.
Anstatt also sowohl #Likud / #Netanjahu als auch die #Hamas als Feinde zu betrachten, und sich mit den *allen *Opfern zu solidarisieren, lassen sich "Linke" vor den Karren *beider* rechten Regime spannen, und machen sich zu Helfershelfern rechter Menschenfeinde in einem Konflikt, der nur den Mördern und Kriegtreibern nutzt.
Und dieses Unvermögen die gar nicht mal so komplexen strateg. Interessen der Rechten zu begreifen und die entwicklungsrichtigen Konsequenzen daraus zu ziehen führt dazu, dass stramm-rechte CDUler und radikale Linke in seltener Harmonie die Anerkennung der islamist. Terrorregime in Afghanistan und Palästina fordern, weil die Absichten an den Hindukusch abschieben zu können und Jüd*innen in #Israel maximal
zu schaden gar keinen Interessenkonflikt darstellen.
Konsens unter Linken war mal:
Wer gemeinsam mit Nazis demonstriert, macht sich damit selbst zum Nazi.
Aber seit Linke gemeinsam mit expliziten Judenhassern demonstrieren, gilt diese Logik offenbar nicht mehr, und Israel-bezogener #Antisemitismus gehört in jeder #freepalestine-Gruppe zum Standardrepertoire.
Das kann man so machen, und sich einseitig mit den Opfern *und * Tätern *einer* Seite solidarisieren und gemein machen, aber dann ist man eben nur die billige Hilfstruppe für die Rechten beider Seiten, und nur noch in der eigenen Einbildung links. 🤷♂️
Ich bin lieber solidarisch mit *allen* Opfern im Pimmelkrieg der Utrarechten von Likud und Hamas.
Aber das muss jede*r für sich selbst entscheiden.
@dh -
📬 BVerfG rüttelt am „Staatstrojaner“: Grundrechte gegen digitale Überwachungsfantasien des Staates
#Datenschutz #ITSicherheit #bundesverfassungsgericht #Fernmeldegeheimnis #ITSystemGrundrecht #OnlineDurchsuchung #QuellenTKÜ #staatstrojaner https://sc.tarnkappe.info/1403af -
Wie das Amen in der Kirche: Kaum passiert was, beeilen sich Politiker ALLER Parteien, sich im Überwachungsphantasien zu überbieten!
#CDU und #SPD, bes. #Faeser wollen mehr #Überwachung.
Wie durchsichtig und infam!
Über den Attentäter lag genug vor, man andelte aber nicht!
#Chatkontrolle
#Voratsdatenspeicherung
#Onlinedurchsuchung
#Überwachunghttps://bsky.app/profile/fradie.bsky.social/post/3ldwh54zkmk2o
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In den #Tagesthemen wie üblich Forderungen nach #Chatkontrolle, #Voratsdatenspeicherung, #Onlinedurchsuchung - von #CDU und #SPD. Man hatte GENUG gegen den Attentäter von #Magdeburg in der Hand, handelte aber nicht! Was soll der Angriff auf das #Internet?!
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#Faschismus? Wir haben doch eine starke #Demokratie!
#Bezahlkarte, #Residenzpflicht, #Pushbacks,#Chatkontrolle, #Voratsdatenspeicherung, #Onlinedurchsuchung, #Staatstrojaner
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Der Faschismus kommt auf leisen Sohlen.
Wird Wasser langsam erhitzt, merkt der Frosch nicht, dass er gekocht wird. -
📬 BKA erhält Lizenz für heimliche Wohnungsdurchsuchungen
#Rechtssachen #BKA #KonstantinvonNotz #NancyFaeser #OnlineDurchsuchung #QuellenTelekommunikationsüberwachung #Terrorbekämpfung #Wohnungsdurchsuchungen https://sc.tarnkappe.info/31a121 -
@AnonNewsDE
Das wirft Fragen zur Rechtsstaatlichkeit auf!
#Bayern tendiert zu einem Polizei-Land.
Man bedenke: All die staatlichen Instrumente, die sie eingeführt haben, würde eine #AfD-Regierung sehr zu schätzen wissen! Und dann gnade uns werauchimmer.
#TKÜ
#QTKÜ
#Chatkontrolle
#Onlinedurchsuchung
#Überwachung
#Präventivhaft -
@metronaut
Die "demokratischen" Politiker in ihrer Angst vor dem Bürger, haben Instrumente geschaffen, mit denen #Überwachung, #Kriminalisierung und Repression ermöglicht und praktiziert wird.Diese Instrumente, in den Händen einer #AfD-Regierung wären eine Katastrophe!
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Die "demokratischen" Politiker haben Instrumente geschaffen, mit denen #Überwachung, Kriminalisierung und Repression möglich sind.
Diese Instrumente, in den Händen einer #AfD-Regierung wären eine Katastrophe!
#TKÜ
#QTKÜ
#Onlinedurchsuchung
#Staatstrojaner
#Überwachunghttps://twitter.com/AufstandLastGen/status/1672507194875469824?t=t3n0Ubb7aZ2rbqzS5ucT0A&s=19
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Urteil: Verfassungsschutz verstößt gegen Grundgesetz
"Terroristische Bedrohung" wird leichtfertig von Amts wegen festgestellt
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8000-20220428-urteil-verfassungsschutz-verstoesst-gegen-grundgesetz.htm
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Im Dezember hatte das Bundesamt für Justiz erstmals öffentlich gemacht, wie oft deutsche Ermittler die Geräte von Verdächtigen hacken. Die Zahlen erschienen überraschend hoch. Jetzt wurden sie korrigiert.
Bundesamt korrigiert Zahl der Staatstrojaner-Einsätze drastisch
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Die Leute, die für #Sicherheit und #Überwachung zuständig sind, sind mit ihren eigenen Formularen überfordert.
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert die Pläne der Großen Koalition, Kommunikation aus verschlüsselten Messenger-Diensten mitzuschneiden.
Staatstrojaner: "Überwachung übersteigt das für eine Demokratie erträgliche Maß" - DER SPIEGEL - Netzwelt
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Die CDU verknüpft die Kritik an der Corona-Demo in Berlin mit Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung, Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung.
Extremismus: CDU fordert nach Corona-Demo Vorratsdatenspeicherung - Golem.de
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Dass die Telekom bei 5G weiter auf Ericsson und Huawei setzt, ist klar. Ericsson konnte jetzt wohl einen Rahmenvertrag abschließen.
Neben Huawei: Telekom wählt Ericsson als zweiten 5G-Ausrüster - Golem.de
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Geheimdienste sollen laut einem Gesetzentwurf Datenverkehr umleiten können, doch das nützt ihnen nur etwas im Zusammenspiel mit weiteren Sicherheitslücken.
Staatstrojaner: Das bedeutet der Geheimdienstzugriff bei ISPs - Golem.de
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Laut Medienberichten ist der Vorgang in Spanien Teil des großangelegten Whatsapp-Hacks durch die NSO Group. Es ist der erste Fall in Europa.
NSO Group: Spanien setzt offenbar Staatstrojaner gegen Katalanen ein - Golem.de
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Die Regierung will Telekommunikationsanbieter in die Pflicht nehmen - etwa indem sie dem Verfassungsschutz helfen, Überwachungssoftware auf Geräte von Verdächtigen zu spielen. Die Branche und die Opposition protestieren.
Verfassungsschutzreform: Firmen sollen beim Installieren von Staatstrojanern helfen - DER SPIEGEL - Netzwelt
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Ein Gesetzentwurf aus dem Innenministerium möchte den deutschen Geheimdiensten das Hacken von Smartphones und Computern erlauben.
Verfassungsschutz, BND & MAD: Staatstrojaner für alle Geheimdienste - Golem.de
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Innenminister Seehofer konnte sich mit ihren Staatstrojaner-Plänen nicht durchsetzen. Reporter ohne Grenzen sieht dennoch Gefahren für Journalisten.
Verfassungsschutz: Verzicht auf Online-Durchsuchung begrüßt - Golem.de
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Trotz neuem Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes wissen die Netzbetreiber weiter nicht, ob sie Huawei bei 5G einsetzen dürfen. Der Bitkom und die Netzbetreiber wollen Klarheit.
Huawei: Deutsche Netzbetreiber wollen endlich Klarheit zu 5G - Golem.de
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‼️ Neues Polizeigesetz: Onlinedurchsuchung von Rechnern ohne Internet
📌 Laut dem in Mecklenburg-Vorpommern verabschiedeten Polizei-Gesetz dürfen Ermittler künftig heimlich Wohnungen betreten, um Trojaner auf gut gesicherten Rechnern zu installieren.
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Während in Deutschland überall über die Einführung von #Staatstrojaner, und #OnlineDurchsuchung diskutiert wird, verkauft ein Französischer Geheimdienstmitarbeiter Zugriff zur nationalen Polizei-Datenbank für 300 EUR.
Vor dem wahnsinnig hohen Missbrauchspotenzial staatlicher Trojaner warnen wir schon seit langem. Auch beim #Hessentrojaner hatten wir natürlich davor gewarnt: https://www.ccc.de/system/uploads/252/original/CCC-staatstrojaner-hessen.pdf