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#konstantinvonnotz — Public Fediverse posts

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  1. CSD-Anschlag in Berlin: Grüne kritisieren Dobrindts Pläne für härteres Strafrecht

    Der Grüneninnenpolitiker Konstantin von Notz hat Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Verschärfung des Strafrechts nach dem…
    #Berlin #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #AlexanderDobrindt #ChristopherStreetDay #CSD-AnschlaginBerlin #CSU #Germany #KonstantinvonNotz #Politik #Strafrecht
    europesays.com/de/1199826/

  2. Schamlose Heuchelei

    Forderungen nach CSD-Anschlag

    Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin ist der Schock groß. Doch die Reaktionen der führenden CDU-Politiker lassen sich leicht als bloße Heuchelei entlarven. Ein Kommentar.

    Das Entsetzen, der Schock und die Trauer sind groß über den Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day am Samstag. Ein mutmaßlicher Täter ist mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge am Rande des CSDs im Tiergarten gefahren und hat mindestens eine Person getötet sowie 29 weitere Menschen zum Teil schwer verletzt.

    Bestürzungen und Beileidsbekundungen führender Politiker ließen nicht lang auf sich warten. Vielen Queers sind sie aber übel aufgestoßen. Denn an schamloser Heuchelei sind diese nicht zu überbieten.

    Kanzler Friedrich Merz (CDU) beispielsweise hat an den Zusammenhalt appelliert und rief dazu auf, sich durch solche Taten nicht spalten zu lassen. Dabei beherrscht Merz die Kunst, die Gesellschaft zu spalten und Hetze zu verbreiten, selbst vorbildlich: Erinnert sei hier lediglich an seine Zirkuszelt-Aussage aus dem letzten Jahr. Damals verteidigte er die Entscheidung seiner Kollegin Julia Klöckner (CDU), anlässlich des CSD keine Regenbogenfahne auf dem Bundestag zu hissen, mit den Worten, der Bundestag sei „ja nun kein Zirkuszelt“, auf dem beliebig die Fahnen gehisst werden könnten.

    Es fühlt sich wie Hohn an

    Seit Jahren ist ein Anstieg von queerfeindlichen Anfeindungen, Gewalt und Hass gegen queere Menschen und Einrichtungen zu verzeichnen. Wie hat die Politik darauf reagiert? Mit Kürzungen. Viele zentrale Projekte der Aufklärungs- und Unterstützungslandschaft brechen weg, weil ihnen die Förderung gestrichen wird. Unter Stefan Evers, heute CDU-Bürgermeisterkandidat in Berlin, wurde beispielsweise queersensible Sexualaufklärung an Schulen eingestampft. Das bekommen viele queere Menschen zu spüren und gerade deshalb fühlt sich die nun bekundete Bestürzung wie Hohn an.

    Edwin Florina Greve, Referent für Antidiskriminierung beim Migrationsrat Berlin, fasst es so zusammen: „Kanzler Merz, der Regierende Bürgermeister Wegner oder Finanzsenator Evers können mit ihren Worten nicht darüber hinwegtäuschen, dass unter ihrer Verantwortung queere Schutzräume, Unterstützungsangebote und Bildungsprogramme gekürzt oder gestrichen werden und insgesamt nach wie vor unterfinanziert sind.“

    Erst kürzlich kam ein neuer Kahlschlag: Das CDU-geführte Familienministerium hat dem bundesweit einzigartigen Jugendnetzwerk Lambda die Finanzierung gestrichen. Damit haben queere Jugendliche, die Hilfe suchen oder mit queerfeindlicher Gewalt konfrontiert sind, in Zukunft möglicherweise keine Anlaufstelle mehr. Dabei steigt weiterhin die Zahl junger Menschen, die sich in akuten Krisen an den Verein wenden.

    Dobrindts Angriff auf Rechte von trans Menschen und Zusammenarbeit mit der Taliban

    Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigte sich anlässlich der „feigen, abscheulichen Attacke auf friedlich feiernde Menschen“ zutiefst erschüttert. Es ist aber eben derselbe Innenminister, der mit demokratisch äußerst fragwürdigen Manövern eine Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz durchzuboxen versucht, die trans Menschen ein Leben lang einem Zwangsouting bei Behörden unterzieht und ihre äußerst sensiblen Daten wie frühere Vornamen und Geschlechtseinträge automatisch an Sicherheitsbehörden übermitteln will.

    Damit setzt er sich nicht nur kaltblütig über Bedenken der Betroffenen hinweg, die darin die Entstehung einer sogenannten Rosa Liste sehen. Er befeuert damit auch das rechtspopulistische Narrativ, dass trans Menschen generell zu misstrauen sei, und rückt sie in die Nähe von Extremismus- und Terrorverdacht.

    Die Ermittlungen zum Anschlag sind noch nicht abgeschlossen. Der mutmaßliche Hauptverdächtige, den die Polizei am Sonntag erschossen hat, ist laut Polizeiangaben dem islamistischen Milieu zuzuordnen. Laut Ermittlungen hat er das Auto angemietet. Ob er bei dem Anschlag auch am Steuer des Fahrzeugs saß, ist bisher ungeklärt. Dobrindt sprach von einem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag.

    Es ist auch derselbe Innenminister, der schamlos mit der extremistischen islamistischen Terrorgruppe Taliban kooperiert, die lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie andere queere Menschen in Afghanistan verfolgt, vergewaltigt und ermordet und ihre systematische Vernichtung anstrebt. Dobrindt hat den Kontakt zu den Taliban seit 2025 intensiviert und direkte Gespräch geführt, mit dem Ziel, immer mehr Afghan*innen abzuschieben.

    Ergebnis: Sowohl das Generalkonsulat in Bonn als auch die afghanische Botschaft in Berlin werden nun von einem Vertreter der Taliban geleitet. Vier weitere Taliban-Vertreter will Dobrindt nun willkommen heißen – und das obwohl Deutschland die Taliban-Regierung in Afghanistan offiziell gar nicht anerkennt. Abgeschoben werden sollen in einigen Bundesländern neuerdings nicht mehr nur straffällig gewordene Afghan*innen, sondern auch alleinstehende Männer, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen.

    Geheimdienstreform im Namen der queeren Community?

    Es sollte nach der Gewalttat nicht lange dauern, bis Politiker den Anschlag auch für ihre politischen Ziele instrumentalisieren. Mehrere Unionspolitiker forderten erweiterte Befugnisse für Polizei und Geheimdienste. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), sowie auch der stellvertretende Fraktionschef Günter Krings (CDU) drängten auf eine schnelle Verabschiedung der kürzlich ins Rollen gebrachten großen Geheimdienstreform direkt nach der parlamentarischen Sommerpause. Auch Konstantin von Notz von den oppositionellen Grünen blies ins selbe Horn.

    Mit dieser Reform sollen der Bundesnachrichtendienst und der Verfassungsschutz mit Befugnissen in beispiellosem Ausmaß ausgestattet und laut Dobrindt zu „echten“ Geheimdiensten werden. Denn sie sollen nicht nur Informationen sammeln und beobachten, sondern auch – wie bisher die Polizei – etwa in IT-Systeme eindringen und bei Cyberangriffen zurückhacken dürfen. Dabei soll ihnen außerdem nicht so genau auf die Finger geschaut werden.

    Während BND und Verfassungsschutz mächtiger denn je werden, soll noch stärker in Grundrechte der Bevölkerung eingegriffen werden. Wenn Menschen Sticker kleben oder Plakate abreißen, dürfte das nach den Plänen wohl ausreichen, damit der Verfassungsschutz sie beobachten darf. Wie das der queeren Community helfen soll, bleibt fraglich.

    Zudem ist überhaupt nicht klar, ob fehlende Befugnisse der Polizei und der Geheimdienste bei diesem Anschlag ein Problem waren. Der mutmaßliche Attentäter stand unter polizeilicher Beobachtung: Diese hat ihn zeitweise observiert und auch sein Telefon überwacht, wie rbb24 berichtet. Auch seine Wohnung haben die Beamten bereits im Vorfeld des Anschlags durchsucht, nachdem dieser ein Foto von einer Waffe in sozialen Medien gepostet habe. Diese stellte sich als Spielzeugwaffe heraus. Zu behaupten, mit erweiterten Befugnissen hätte der Anschlag verhindert werden können, und diese als das Allheilmittel darzustellen, scheint hingegen ein Leichtes zu sein.

    Nicht auf Kosten der queeren Community

    Die vernichtende Kritik von zivilgesellschaftlichen Verbänden an diesem umstrittenen Umbau der Geheimdienste nun abschmettern und die Gesetzesnovelle auf Kosten der queeren Community durch den parlamentarischen Prozess durchpeitschen zu wollen, ist mindestens unsensibel. Das Innenministerium hat den Referentenentwurf erst vor einigen Wochen vorgestellt, er wurde im Kabinett noch nicht beraten.

    Auch die automatisierte Datenanalyse, mit der die Geheimdienste sensible Daten massenhaft auswerten und Personenprofile erstellen können, und das Vorhaben, den öffentlichen Raum in Echtzeit lückenlos überwachen und biometrische Daten mit Bildern aus dem Internet abgleichen zu dürfen, dürfte kaum im Interesse von queeren Menschen sein. Das würde jedwede Anonymität zerstören, die zuweilen überlebenswichtig ist, wenn man nicht den geschlechtlichen oder sexuellen Normen der Gesellschaft entspricht.

    Wir brauchen keine weiteren Grundrechtseingriffe. Was es jetzt braucht, ist die Förderung von Beratungs‑, Unterstützungs- und Aufklärungsprogrammen, Treff- und Kultureinrichtungen – und vor allen Dingen Selbstbestimmung.

    Timur Vorkul ist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Timur Vorkul - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  3. Schamlose Heuchelei

    Forderungen nach CSD-Anschlag

    Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin ist der Schock groß. Doch die Reaktionen der führenden CDU-Politiker lassen sich leicht als bloße Heuchelei entlarven. Ein Kommentar.

    Das Entsetzen, der Schock und die Trauer sind groß über den Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day am Samstag. Ein mutmaßlicher Täter ist mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge am Rande des CSDs im Tiergarten gefahren und hat mindestens eine Person getötet sowie 29 weitere Menschen zum Teil schwer verletzt.

    Bestürzungen und Beileidsbekundungen führender Politiker ließen nicht lang auf sich warten. Vielen Queers sind sie aber übel aufgestoßen. Denn an schamloser Heuchelei sind diese nicht zu überbieten.

    Kanzler Friedrich Merz (CDU) beispielsweise hat an den Zusammenhalt appelliert und rief dazu auf, sich durch solche Taten nicht spalten zu lassen. Dabei beherrscht Merz die Kunst, die Gesellschaft zu spalten und Hetze zu verbreiten, selbst vorbildlich: Erinnert sei hier lediglich an seine Zirkuszelt-Aussage aus dem letzten Jahr. Damals verteidigte er die Entscheidung seiner Kollegin Julia Klöckner (CDU), anlässlich des CSD keine Regenbogenfahne auf dem Bundestag zu hissen, mit den Worten, der Bundestag sei „ja nun kein Zirkuszelt“, auf dem beliebig die Fahnen gehisst werden könnten.

    Es fühlt sich wie Hohn an

    Seit Jahren ist ein Anstieg von queerfeindlichen Anfeindungen, Gewalt und Hass gegen queere Menschen und Einrichtungen zu verzeichnen. Wie hat die Politik darauf reagiert? Mit Kürzungen. Viele zentrale Projekte der Aufklärungs- und Unterstützungslandschaft brechen weg, weil ihnen die Förderung gestrichen wird. Unter Stefan Evers, heute CDU-Bürgermeisterkandidat in Berlin, wurde beispielsweise queersensible Sexualaufklärung an Schulen eingestampft. Das bekommen viele queere Menschen zu spüren und gerade deshalb fühlt sich die nun bekundete Bestürzung wie Hohn an.

    Edwin Florina Greve, Referent für Antidiskriminierung beim Migrationsrat Berlin, fasst es so zusammen: „Kanzler Merz, der Regierende Bürgermeister Wegner oder Finanzsenator Evers können mit ihren Worten nicht darüber hinwegtäuschen, dass unter ihrer Verantwortung queere Schutzräume, Unterstützungsangebote und Bildungsprogramme gekürzt oder gestrichen werden und insgesamt nach wie vor unterfinanziert sind.“

    Erst kürzlich kam ein neuer Kahlschlag: Das CDU-geführte Familienministerium hat dem bundesweit einzigartigen Jugendnetzwerk Lambda die Finanzierung gestrichen. Damit haben queere Jugendliche, die Hilfe suchen oder mit queerfeindlicher Gewalt konfrontiert sind, in Zukunft möglicherweise keine Anlaufstelle mehr. Dabei steigt weiterhin die Zahl junger Menschen, die sich in akuten Krisen an den Verein wenden.

    Dobrindts Angriff auf Rechte von trans Menschen und Zusammenarbeit mit der Taliban

    Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigte sich anlässlich der „feigen, abscheulichen Attacke auf friedlich feiernde Menschen“ zutiefst erschüttert. Es ist aber eben derselbe Innenminister, der mit demokratisch äußerst fragwürdigen Manövern eine Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz durchzuboxen versucht, die trans Menschen ein Leben lang einem Zwangsouting bei Behörden unterzieht und ihre äußerst sensiblen Daten wie frühere Vornamen und Geschlechtseinträge automatisch an Sicherheitsbehörden übermitteln will.

    Damit setzt er sich nicht nur kaltblütig über Bedenken der Betroffenen hinweg, die darin die Entstehung einer sogenannten Rosa Liste sehen. Er befeuert damit auch das rechtspopulistische Narrativ, dass trans Menschen generell zu misstrauen sei, und rückt sie in die Nähe von Extremismus- und Terrorverdacht.

    Die Ermittlungen zum Anschlag sind noch nicht abgeschlossen. Der mutmaßliche Hauptverdächtige, den die Polizei am Sonntag erschossen hat, ist laut Polizeiangaben dem islamistischen Milieu zuzuordnen. Laut Ermittlungen hat er das Auto angemietet. Ob er bei dem Anschlag auch am Steuer des Fahrzeugs saß, ist bisher ungeklärt. Dobrindt sprach von einem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag.

    Es ist auch derselbe Innenminister, der schamlos mit der extremistischen islamistischen Terrorgruppe Taliban kooperiert, die lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie andere queere Menschen in Afghanistan verfolgt, vergewaltigt und ermordet und ihre systematische Vernichtung anstrebt. Dobrindt hat den Kontakt zu den Taliban seit 2025 intensiviert und direkte Gespräch geführt, mit dem Ziel, immer mehr Afghan*innen abzuschieben.

    Ergebnis: Sowohl das Generalkonsulat in Bonn als auch die afghanische Botschaft in Berlin werden nun von einem Vertreter der Taliban geleitet. Vier weitere Taliban-Vertreter will Dobrindt nun willkommen heißen – und das obwohl Deutschland die Taliban-Regierung in Afghanistan offiziell gar nicht anerkennt. Abgeschoben werden sollen in einigen Bundesländern neuerdings nicht mehr nur straffällig gewordene Afghan*innen, sondern auch alleinstehende Männer, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen.

    Geheimdienstreform im Namen der queeren Community?

    Es sollte nach der Gewalttat nicht lange dauern, bis Politiker den Anschlag auch für ihre politischen Ziele instrumentalisieren. Mehrere Unionspolitiker forderten erweiterte Befugnisse für Polizei und Geheimdienste. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), sowie auch der stellvertretende Fraktionschef Günter Krings (CDU) drängten auf eine schnelle Verabschiedung der kürzlich ins Rollen gebrachten großen Geheimdienstreform direkt nach der parlamentarischen Sommerpause. Auch Konstantin von Notz von den oppositionellen Grünen blies ins selbe Horn.

    Mit dieser Reform sollen der Bundesnachrichtendienst und der Verfassungsschutz mit Befugnissen in beispiellosem Ausmaß ausgestattet und laut Dobrindt zu „echten“ Geheimdiensten werden. Denn sie sollen nicht nur Informationen sammeln und beobachten, sondern auch – wie bisher die Polizei – etwa in IT-Systeme eindringen und bei Cyberangriffen zurückhacken dürfen. Dabei soll ihnen außerdem nicht so genau auf die Finger geschaut werden.

    Während BND und Verfassungsschutz mächtiger denn je werden, soll noch stärker in Grundrechte der Bevölkerung eingegriffen werden. Wenn Menschen Sticker kleben oder Plakate abreißen, dürfte das nach den Plänen wohl ausreichen, damit der Verfassungsschutz sie beobachten darf. Wie das der queeren Community helfen soll, bleibt fraglich.

    Zudem ist überhaupt nicht klar, ob fehlende Befugnisse der Polizei und der Geheimdienste bei diesem Anschlag ein Problem waren. Der mutmaßliche Attentäter stand unter polizeilicher Beobachtung: Diese hat ihn zeitweise observiert und auch sein Telefon überwacht, wie rbb24 berichtet. Auch seine Wohnung haben die Beamten bereits im Vorfeld des Anschlags durchsucht, nachdem dieser ein Foto von einer Waffe in sozialen Medien gepostet habe. Diese stellte sich als Spielzeugwaffe heraus. Zu behaupten, mit erweiterten Befugnissen hätte der Anschlag verhindert werden können, und diese als das Allheilmittel darzustellen, scheint hingegen ein Leichtes zu sein.

    Nicht auf Kosten der queeren Community

    Die vernichtende Kritik von zivilgesellschaftlichen Verbänden an diesem umstrittenen Umbau der Geheimdienste nun abschmettern und die Gesetzesnovelle auf Kosten der queeren Community durch den parlamentarischen Prozess durchpeitschen zu wollen, ist mindestens unsensibel. Das Innenministerium hat den Referentenentwurf erst vor einigen Wochen vorgestellt, er wurde im Kabinett noch nicht beraten.

    Auch die automatisierte Datenanalyse, mit der die Geheimdienste sensible Daten massenhaft auswerten und Personenprofile erstellen können, und das Vorhaben, den öffentlichen Raum in Echtzeit lückenlos überwachen und biometrische Daten mit Bildern aus dem Internet abgleichen zu dürfen, dürfte kaum im Interesse von queeren Menschen sein. Das würde jedwede Anonymität zerstören, die zuweilen überlebenswichtig ist, wenn man nicht den geschlechtlichen oder sexuellen Normen der Gesellschaft entspricht.

    Wir brauchen keine weiteren Grundrechtseingriffe. Was es jetzt braucht, ist die Förderung von Beratungs‑, Unterstützungs- und Aufklärungsprogrammen, Treff- und Kultureinrichtungen – und vor allen Dingen Selbstbestimmung.

    Timur Vorkul ist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  4. @GrueneBundestag

    Aber gleich CDU/CSU/AfD überholen wollen?

    "Grüne fordern mehr Befugnisse für Behörden 

    Nach dem mutmaßlichen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin hat der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden im Vorgehen gegen gewaltbereite Islamisten gefordert. "Wir müssen wirklich alles daran setzen, dass unsere Sicherheitsbehörden die Fähigkeiten bekommen, gegen solche Bedrohungen besser vorzugehen als bisher", sagte von Notz am Sonntag in Berlin."

    Was stimmt den mit Euch nicht? Stunden nach dem Anschlag mehr Befugnisse fordern? Glaubt Ihr, das bringt Euch noch ein paar Stimmen in den Landtagswahlkämpfen?

    rtl.de/news/live-ticker-amokfa

    #grune #bundestag #konstantinvonnotz #irrlichternd #csd #berlin #csdberlin

  5. @GrueneBundestag

    Aber gleich CDU/CSU/AfD überholen wollen?

    "Grüne fordern mehr Befugnisse für Behörden 

    Nach dem mutmaßlichen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin hat der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden im Vorgehen gegen gewaltbereite Islamisten gefordert. "Wir müssen wirklich alles daran setzen, dass unsere Sicherheitsbehörden die Fähigkeiten bekommen, gegen solche Bedrohungen besser vorzugehen als bisher", sagte von Notz am Sonntag in Berlin."

    Was stimmt den mit Euch nicht? Stunden nach dem Anschlag mehr Befugnisse fordern? Glaubt Ihr, das bringt Euch noch ein paar Stimmen in den Landtagswahlkämpfen?

    rtl.de/news/live-ticker-amokfa

    #grune #bundestag #konstantinvonnotz #irrlichternd #csd #berlin #csdberlin

  6. @GrueneBundestag

    Aber gleich CDU/CSU/AfD überholen wollen?

    "Grüne fordern mehr Befugnisse für Behörden 

    Nach dem mutmaßlichen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin hat der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden im Vorgehen gegen gewaltbereite Islamisten gefordert. "Wir müssen wirklich alles daran setzen, dass unsere Sicherheitsbehörden die Fähigkeiten bekommen, gegen solche Bedrohungen besser vorzugehen als bisher", sagte von Notz am Sonntag in Berlin."

    Was stimmt den mit Euch nicht? Stunden nach dem Anschlag mehr Befugnisse fordern? Glaubt Ihr, das bringt Euch noch ein paar Stimmen in den Landtagswahlkämpfen?

    rtl.de/news/live-ticker-amokfa

    #grune #bundestag #konstantinvonnotz #irrlichternd #csd #berlin #csdberlin

  7. @GrueneBundestag

    Aber gleich CDU/CSU/AfD überholen wollen?

    "Grüne fordern mehr Befugnisse für Behörden 

    Nach dem mutmaßlichen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin hat der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden im Vorgehen gegen gewaltbereite Islamisten gefordert. "Wir müssen wirklich alles daran setzen, dass unsere Sicherheitsbehörden die Fähigkeiten bekommen, gegen solche Bedrohungen besser vorzugehen als bisher", sagte von Notz am Sonntag in Berlin."

    Was stimmt den mit Euch nicht? Stunden nach dem Anschlag mehr Befugnisse fordern? Glaubt Ihr, das bringt Euch noch ein paar Stimmen in den Landtagswahlkämpfen?

    rtl.de/news/live-ticker-amokfa

    #grune #bundestag #konstantinvonnotz #irrlichternd #csd #berlin #csdberlin

  8. @GrueneBundestag

    Aber gleich CDU/CSU/AfD überholen wollen?

    "Grüne fordern mehr Befugnisse für Behörden 

    Nach dem mutmaßlichen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin hat der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden im Vorgehen gegen gewaltbereite Islamisten gefordert. "Wir müssen wirklich alles daran setzen, dass unsere Sicherheitsbehörden die Fähigkeiten bekommen, gegen solche Bedrohungen besser vorzugehen als bisher", sagte von Notz am Sonntag in Berlin."

    Was stimmt den mit Euch nicht? Stunden nach dem Anschlag mehr Befugnisse fordern? Glaubt Ihr, das bringt Euch noch ein paar Stimmen in den Landtagswahlkämpfen?

    rtl.de/news/live-ticker-amokfa

    #grune #bundestag #konstantinvonnotz #irrlichternd #csd #berlin #csdberlin

  9. Staatsgeheimnis

    Sicherheitsbehörden und Databroker: Bundesregierung macht Datenkauf zum Staatsgeheimnis

    Die Bundesregierung verweigert Transparenz darüber, ob deutsche Sicherheitsbehörden bei Datenhändlern einkaufen. Die Frage ist brisant, denn für den Kauf gäbe es keine sichere Rechtsgrundlage. Das zeigen Dokumente aus dem Bundestag, die wir exklusiv vorab veröffentlichen.

    Diese Recherche entstand in Kooperation mit dem Bayerischen Rundfunk. Sie ist Teil der Databroker Files.

    Seit Monaten häufen sich Berichte über menschenfeindliche Übergriffe von Beamt*innen der US-Abschiebebehörde ICE. Sie inhaftieren massenhaft Menschen, die nach dem Willen der Regierung von US-Präsident Donald Trump das Land verlassen sollen. Um sie aufzuspüren, kann die Behörde ein mächtiges Werkzeug nutzen: Mit Tracking-Daten aus der Online-Werbeindustrie kann sie Milliarden Standorte von Handys ausspionieren.

    Die Angebote für solche Informationen kommen von Databrokern und darauf spezialisierten Dienstleistern. Gesammelt werden die Daten angeblich nur zu Werbezwecken, doch auch staatliche Stellen können beherzt zugreifen. Kommerzielle und staatliche Überwachung sind weltweit inzwischen eng verwoben.

    Neue Dokumente aus dem Bundestag zeigen jetzt: Die Bundesregierung verweigert zwar eine Auskunft darüber, ob deutsche Sicherheitsbehörden auf solche Standortdaten zugreifen – die Möglichkeit schließt sie aber ausdrücklich nicht aus.

    Zugleich nährt ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages Zweifel daran, ob staatliche Shoppingtouren bei Databrokern überhaupt rechtmäßig wären: Bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt fehlt demzufolge eine Ermächtigungsgrundlage; selbst für die mit weitreichenden Befugnissen ausgestatteten Geheimdienste ist die Rechtslage unklar.

    „Wir haben es hier mit einer echten Black Box zu tun“, konstatiert die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke). Sie lehnt es ab, dass Sicherheitsbehörden den Handel mit Werbedaten anheizen. Als „eindeutig rechtswidrig“ bezeichnet Polizeirechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München​​​​​​​ mögliche Datenkäufe durch Sicherheitsbehörden. Auch Geheimdienstforscher Thorsten Wetzling von der Denkfabrik Interface warnt: Behörden könnten beim Kauf von Datenbanken verfassungswidrig handeln.

    Regierung verweigert Transparenz

    Über die vielfältigen Gefahren von Handy-Standortdaten aus der Werbeindustrie haben wir in unserer Recherche-Reihe Databroker Files ausführlich berichtet. Anhand echter Datensätze konnten wir zeigen, wie detaillierte Bewegungsprofile auch Millionen Menschen in Deutschland gefährden. Ausspionieren lassen sich sogar Angestellte von Regierung, Militär und Geheimdiensten. Datenschützer*innen gehen davon aus, dass der Datenhandel in der Regel gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.

    Wie also hält es die Bundesregierung mit Databrokern? Das und mehr wollte die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt durch eine Kleine Anfrage erfahren. Solche Anfragen sind ein Werkzeug, das die Fraktionen im Bundestag nutzen können, um die Regierung zu kontrollieren.

    In der Antwort, die wir hier veröffentlichen, stellt die Bundesregierung bei den entscheidenden Fragen keine Transparenz her. Fragen dazu, ob Sicherheitsbehörden wie Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei bei Databrokern einkaufen, beantwortet sie nicht. Sie tut dies auch nicht in „eingestufter Form“; das heißt, selbst unter Ausschluss der Öffentlichkeit sollen die Abgeordneten keine Informationen zu einer möglichen Teilnahme am umstrittenen Datenhandel bekommen.

    „Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden“, rechtfertigt sich die Bundesregierung. Demnach könnten „Täter oder potenzielle Zielpersonen ihr Verhalten anpassen und künftige Maßnahmen dadurch erschweren oder gar vereiteln“. Weiter könnte eine Antwort „fremde staatliche Akteure dazu verleiten, entsprechende Dienste anzugreifen, um die jeweiligen Datenbestände im eigenen Sinne zu manipulieren.“

    „Absolut nicht hinnehmbar“

    Möglich ist es jedoch durchaus, dass deutsche Sicherheitsbehörden bereits bei Databrokern einkaufen. So schreibt die Regierung:

    Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass der Bezug von personenbezogenen Daten von Datenhändlern im Einzelfall zur Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen sein kann. Dies muss im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtslage individuell geprüft werden.

    Details nennt die Bundesregierung lediglich bei weniger sicherheitsrelevanten Behörden. So kauft etwa das „Bundesamt für Kartographie und Geodäsie“ seit einigen Jahren regelmäßig personenbezogene Daten ​​bei kommerziellen Anbietern. Zum Beispiel bei einem Unternehmen, das nach eigenen Angaben unter anderem Adressen von Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern anbietet. Solche Daten sind jedoch weitaus weniger brisant als etwa detaillierte Bewegungsprofile von Handy-Nutzenden.

    Die größtenteils ausgebliebene Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage kritisiert die Abgeordnete Donata Vogtschmidt scharf: „Es ist absolut nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung die Öffentlichkeit im Unklaren darüber lässt, ob und in welcher Form Sicherheitsbehörden persönliche Daten einkaufen, die die Menschen vermeintlich freiwillig für Werbezwecke freigegeben haben.“ Die Digitalpolitikerin fordert ​“​​​​​Transparenz darüber, wie und auf welcher Rechtsgrundlage deutsche Sicherheitsbehörden am Markt für kommerzielle Geschäfte mit persönlichen Daten beteiligt sind“.

    Weiter kritisiert die Abgeordnete, dass der riesige und in der Öffentlichkeit kaum bekannte Markt für personenbezogene Daten entstehen konnte: „Wie konnte es überhaupt dazu kommen?“ Eine Reform der DSGVO wäre wichtig, so Vogtschmidt, würde das Problem aber nicht an der Wurzel packen. Als solche benennt sie den Kapitalismus und das unausgeglichene Kräfteverhältnis zwischen Konzernen und Betroffenen. Ihre Forderung: „Wir brauchen Online-Plattformen im Gemeinwohl ohne Profitabsichten.“

    Mehr Transparenz in anderen Staaten

    Während die Bundesregierung jeglichen Einblick in mögliche Datenkäufe durch Sicherheitsbehörden für ein Risiko hält, liefern andere Staaten mehr Transparenz. Einkäufe von Handy-Standortdaten durch US-Behörden wurden spätestens ab dem Jahr 2020 schrittweise bekannt. Im November stellte ein Bericht des Kontrollgremiums PCLOBheraus, dass das FBI Kunde bei kommerziellen Datensammlern wie Clearview AI und Babel Street ist.

    In den Niederlanden beaufsichtigt das Gremium CTIVD die Geheimdienste. Bereits dessen Bericht aus dem Jahr 2018 handelte davon, wie Agent*innen kommerzielle Datensätze erworben haben. Auch in Norwegen bestätigte das parlamentarische Kontrollgremium EOS-Committee 2023 in einem öffentlichen Bericht, dass der militärische Geheimdienst massenhaft personenbezogene Daten gekauft hat. Die Aufseher*innen sparten nicht mit Kritik, weil der Behörde für das Daten-Shopping eine Rechtsgrundlage fehlte.

    Eine grundsätzliche Kritik am Handel mit personenbezogenen Daten aus dem Ökosystem der Online-Werbung ist, dass er in der Regel gegen das europäische Datenschutzrecht verstößt. Die Daten aus dem Angebot von Databrokern haben oftmals schon eine lange Reise hinter sich, noch bevor Sicherheitsbehörden überhaupt ins Spiel kommen. Bereits die Erhebung, etwa durch Apps und Tracking-Firmen, kann rechtswidrig sein, weil die Einwilligung der Nutzer*innen oft nicht informiert erfolgt und somit ungültig ist. Der Weiterverkauf wiederum kann gegen die Zweckbindung verstoßen, die etwa die DSGVO verlangt. Von Werbezwecken kann nämlich keine Rede mehr sein, sobald die Daten zur offenen Handelsware werden.

    Diesen Standpunkt vertrat 2024 auch das deutsche Verbraucherschutzministerium. Jüngst sprach die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider im Interviewmit netzpolitik.org von einer „unglaublichen Masse an Daten, die rechtswidrig genutzt werden“.

    Datenkauf als „besondere Gefahr“ für Grundrechte

    Hätten Sicherheitsbehörden des Bundes überhaupt eine Rechtsgrundlage, um bei Databrokern einzukaufen? Dieser Frage geht ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nach. Die dort tätigen Forscher*innen arbeiten laut Selbstbeschreibung parteipolitisch neutral und sachlich objektiv. Ebenfalls im Auftrag der Abgeordneten Vogtschmidt haben sie die „rechtlichen Voraussetzung und Grenzen des behördlichen Ankaufes von personenbezogenen Daten aus Werbedatenbanken“ untersucht. Hier veröffentlichen wir das 25 Seiten umfassende Gutachten [PDF].

    Aus dem Gutachten geht hervor: Sicherheitsbehörden fehlt eine klare Rechtsgrundlage für den Kauf von personenbezogenen Daten von Databrokern. Der Kauf kann zudem einen weitreichenden Grundrechtseingriff darstellen, für den es deshalb sehr hohe Hürden gibt. So könnten die Behörden damit etwa in das Recht auf informationelle Selbstbestimmungeingreifen.

    „Betroffene können in aller Regel weder überschauen noch beherrschen, welche Daten aus welchen Quellen in Werbedatenbanken gespeichert und miteinander verknüpft werden“, schreiben die Wissenschaftler*innen. Zudem besteht „beim Ankauf von Daten aus Werbedatenbanken eine besondere Gefahr von Eingriffen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung“.

    Wie intim Erkenntnisse aus solchen Daten sein können, zeigen die Databroker Files: Handy-Ortungen offenbarten beispielsweise Besuche in Bordellen, Kliniken oder Gefängnissen; die Nutzung bestimmter Apps kann Aufschluss über Krankheiten oder sexuelle Orientierunggeben.

    Wissenschaftliche Dienste: schwere Belastung für Betroffene

    Weiter gehen die Wissenschaftler*innen auf die „Schwere der Belastung“ von Betroffenen ein, wenn Behörden ihre personenbezogenen Daten kaufen. Zunächst erfahren die Betroffenen nichts davon, die Maßnahme ist also heimlich. Außerdem könne es sein, dass die Daten selbst rechtswidrig erhoben wurden. Weiter sei unklar, ob die gekauften Daten „überhaupt inhaltlich korrekt“ sind.

    Eine Studie des NATO-Forschungszentrums Stratcom schätzte 2021, dass im Durchschnitt nur 50 bis 60 Prozent der Daten von Databrokern „als präzise angesehen werden können.“ Auch unsere Recherchen zeigten, dass immer wieder Zeitstempel oder Geräte-Kennungen in den Datensätzen von Databrokern falsch sind. Im Fall von geheimdienstlicher Überwachung könnten also Unbeteiligte ins Visier geraten.

    Bei BKA und Bundespolizei konstatiert das Gutachten, dass ihnen eine „Ermächtigungsgrundlage“ fehle, um solche Daten zu kaufen. Das heißt: Es gibt in den Gesetzen, die die Arbeit dieser Sicherheitsbehörden regeln, keine Normen, die ein Shopping bei Databrokern erlauben oder rechtfertigen würden.

    Weniger deutlich fällt die rechtliche Einordnung allerdings bei den Geheimdiensten des Bundes aus, also Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst. Auch hier finden die Wissenschaftlichen Dienste keine ausdrückliche Rechtsgrundlage. Allerdings kommen sie zu dem Ergebnis, dass der Kauf solcher Daten möglicherweise in Einzelfällen gerechtfertigt sein könnte, wenn auch unter sehr begrenzten Umständen.

    Das Gutachten stellt zudem heraus:

    Unter welchen Umständen und mit welchen Methoden die Daten erhoben und in die Datenbank eingepflegt wurden, ist daher völlig offen und für den ankaufenden Nachrichtendienst auch kaum mit hinreichender Sicherheit überprüfbar. Es erscheint daher möglich, dass Nachrichtendienste durch den Ankauf an Daten gelangen könnten, die sie im Wege einer Überwachung nicht selbst erheben dürften.

    „Der Rechtsstaat versteckt keine Elefanten hinter Mäuselöchern“

    Thorsten Wetzling forscht für die gemeinnützige Denkfabrik Interface zu Geheimdiensten und ADINT. So nennt man die Erlangung geheimdienstlicher Erkenntnisse („intelligence“) durch Daten aus der Werbeindustrie („Ad“). Gerade die Aussicht auf Daten, die Geheimdienste sonst nicht erheben dürften, sieht Wetzling als wesentlichen Anreiz für ADINT. Hierbei könnten sich Geheimdienste auch umfangreiche Genehmigungsverfahren, Nutzungsbeschränkungen und Kontrollvorgaben sparen.

    Mit Blick auf das Gutachten beschreibt Wetzling die unklare Rechtslage als besorgniserregend. Gewichtige Gründe sprechen ihm zufolge dagegen, dass die entsprechenden Normen den verfassungsrechtlichen Standards der Bestimmtheit und der Verhältnismäßigkeit entsprechen.​​​​​ Der Forscher warnt:

    ​​​​​Sollte die Bundesregierung nachrichtendienstliche Datenkäufe tätigen, so ist deren rechtliche Grundlage ungewiss und verfassungswidriges Handeln durchaus möglich.

    Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider deutet die Rechtslage ähnlich. Ankauf und Nutzung von Werbedaten bedürften „spezieller gesetzlicher Regelungen, welche für die Sicherheitsbehörden bisher nicht bestehen“, schreibt ein Sprecher auf Anfrage von netzpolitik.org und BR. Eine allgemeine Ermächtigungsgrundlage reiche nicht aus. „Hier gilt: Der Rechtsstaat versteckt keine Elefanten hinter Mäuselöchern“, so der Sprecher.

    Deutlich wird auch Mark Zöller, der an der Ludwig-Maximilians-Universität München zu Polizeirecht forscht. Er sagt, es wäre „eindeutig rechtswidrig“, wenn Behörden personenbezogene Daten aus der Werbeindustrie kaufen würden. „Eine spezielle Ermächtigungsgrundlage für den Ankauf solch privater Datenbestände gibt es in keinem Sicherheitsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland.“ Es sei jedoch typisch für Sicherheitsbehörden, dass sie neue Instrumente ohne Rechtsgrundlage erst mal nutzen würden, „bis sich Widerstand regt“. Juristisch könne das aber zum Problem werden, weil damit auch die gerichtliche Verwertbarkeit auf diesem Weg erlangter Beweise in Frage stehe.

    Forscher Thorsten Wetzling sieht im Ankauf kommerzieller Daten „einen Paradigmenwechsel bei der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung“, der dringend reguliert werden muss. Das Mandat der unterschiedlichen Gremien zur Kontrolle der Geheimdienste sei für das Phänomen nicht ausreichend. ​​​​​​​Der Gesetzgeber sollte bei der anstehenden Geheimdienstreform jedoch nicht nur auf ADINT schauen, sondern „die ganze Palette des möglichen Zusammenwirkens privater und öffentlicher Stellen näher in den Blick nehmen“. Im Falle einer gesetzlichen Regelung fordert Wetzling eine Diskussion über Schutzvorkehrungen beim Kauf sensibler Daten – bis hin zu einem möglichen Verbot, hochsensible Daten überhaupt zu kaufen.

    Die Versuchung der Daten

    Darüber, wie Geheimdienste mit Databrokern umgehen sollten, gibt es im Bundestag gespaltene Meinungen. „Ich lehne es ab, dass Sicherheitsbehörden den vor Datenschutzverletzungen strotzenden Handel mit Werbedatenbanken anheizen und fordere einen gesetzlichen Riegel davor“, sagt Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt mit Blick auf die neusten Recherchen. Bereits zuvor sagte sie: „Geheimdienste sind Fremdkörper in der Demokratie und müssen schrittweise durch Informationsstellen ohne nachrichtendienstliche Mittel ersetzt werden“.

    Eine ambivalente Position äußerte der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter gegenüber netzpolitik.org und BR im Sommer 2024: „Angesichts der Bedrohungslage und der Ressourcenknappheit kann es durchaus sinnvoll sein, auch solche Daten verstärkt für die Aufklärung zu nutzen.“ Andererseits sprach er davon, Datenmarktplätze und Verkäufer zu regulieren, „damit solche Datensätze nicht von gegnerischen ausländischen Diensten im Rahmen hybrider Kriegsführung verwendet werden“ und um „unsere Bürger vor dem Datenabgriff durch ausländische Staaten zu schützen.“

    Der Abgeordnete Konstantin von Notz (Grüne) sprach sich 2024 für eine rechtliche Klärung aus. Er verglich das mit anderen Mitteln wie etwa dem Abhören von Telefongesprächen, bei denen es auch klare Regeln gibt.

    Auch der Thinktank Hybrid CoE, bei dem Fachleute im Auftrag von EU und NATO hybride Bedrohungen erforschen, bewertet ADINT als zweischneidig. „Die Frage, ob die Chancen die Risiken überwiegen, ist schwer zu beantworten, da sich beide offenbar die Waage halten“, sagte Sprecherin Kirsi Pere auf Anfrage von netzpolitik.org.

    Aus Perspektive von Daten- und Verbraucherschutz sollten die Maßnahmen bereits früher ansetzen, und zwar schon bei der schieren Anhäufung der Daten. Nicht zuletzt der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert ein Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken.

    EU-Kommission: „wachsendes Problem“

    Zumindest scheint im Zuge der Databroker Files das Bewusstsein dafür zu wachsen, wie gefährlich es ist, wenn Angebote von Databrokern praktisch allen offenstehen. Am 4. November haben netzpolitik.org und Recherche-Partner berichtet, wie Datenhändler metergenaue Standortdaten von EU-Personal verkaufen. Wenig später, am 19. November, thematisierte die EU-Kommission Databroker in einem Schreiben an EU-Parlament und Ministerrat. Darin heißt es, leicht gekürzt und aus dem Englischen übersetzt:

    Der Handel mit personenbezogenen Daten ist zu einem wachsenden Problem geworden. Solche intransparenten Praktiken untergraben zentrale Grundsätze des Datenschutzrechts und der Privatsphäre, verzerren den Wettbewerb und unterminieren das öffentliche Vertrauen in digitale Märkte. Eine konsequentere Durchsetzung der bestehenden Vorschriften ist erforderlich. Die Kommission wird prüfen, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig sind, um diese Praktiken einzudämmen und die Transparenz im Datenhandel zu erhöhen.

    Dabei stehen die Zeichen eigentlich auf Deregulierung. Anlass des Schreibens ist das Vorhaben der EU-Kommission, Daten für KI-Innovationen zu befreien. Auch der Digitale Omnibus, ein Gesetzpaket der EU-Kommission, will Unternehmen beim Datenschutz mehr freie Hand lassen. Offenbar erweisen sich die Databroker Files als Sand im Getriebe der Deregulierung.

    Bundesregierung „beobachtet aufmerksam“

    Noch im Herbst hatte sich die Bundesregierung mit möglichen Regulierungslücken beim Handel mit personenbezogenen Daten beschäftigt. Anlass war eine schriftliche Frage des Abgeordneten Konstantin von Notz (Grüne). Eine Lücke können etwa Datenmarktplätze sein, die Kontakt zwischen Databrokern und potenziellen Käufern herstellen. Prominentes Beispiel für einen Datenmarktplatz ist der Berliner Anbieter Datarade, der offenbar durch die Maschen der Datenschutz-Regulierung schlüpft und sogar von einer teilweise staatlichen Investition profitiert hat. Über Datarade konnte netzpolitk.org Kontakt zu einem Datenhändler herstellen, der dem Team letztlich 3,6 Milliarden Handy-Standortdaten aus Deutschland zur Verfügung stellte.

    In ihrer Antwort vom 16. September schreibt die Bundesregierung, sie „beobachtet aufmerksam die Entwicklungen im Bereich des Datenhandels“. Auch Datenmarktplätze erwähnt sie ausdrücklich. Zu Konsequenzen äußert sie sich jedoch zurückhaltend. „Sollte sich zeigen, dass zusätzliche Regelungen erforderlich sind, wird die Bundesregierung die erforderlichen Schritte prüfen“, heißt es. „Dies kann, je nach Sachlage, auch gesetzgeberische Maßnahmen einschließen.“

    Allein in den drei Monaten nach dieser Antwort sind vier große Enthüllungen über die Gefahren von Handy-Standortdaten erschienen – mit Daten aus Belgien, Irland, Frankreichund Italien.

    Ingo Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Er schreibt häufig über Datenmissbrauch und Datenschutz, Big Tech, Plattformregulierung, Transparenz, Lobbyismus, Online-Werbung, Wahlkämpfe und die Polizei. 2024 wurde er mit dem Alternativen Medienpreis und dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft sowie der Evangelischen Kirche. Seit 02/2025 ist sein Buch erhältlich: “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen”. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  10. Geheimdienstgesetz

    Der MAD hat ein neues Gesetz bekommen

    Der Militärische Abschirmdienst darf künftig deutlich mehr, hat der Bundestag mit einem neuen Geheimdienstgesetz beschlossen. Doch die Reform des kleinsten deutschen Geheimdienstes ist erst der Auftakt für weitere Änderungen am Geheimdienstrecht.

    Es gibt ein neues Geheimdienstgesetz in Deutschland. Weitgehend geräuschlos beschloss am gestrigen Donnerstag der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr. Es enthält auch ein völlig neues MAD-Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst. Der Entwurf der Bundesregierung ging dabei mit wenigen Änderungen aus dem Verteidigungsausschuss durchs Parlament.

    Damit bekommt der Militärgeheimdienst fortan deutlich mehr Befugnisse. Der MAD soll etwa künftig auch außerhalb von Militärgelände im Ausland operieren dürfen, eine Aufgabe, die bislang der BND übernahm. Fortan sollen beide Dienste sich bei ihren Aufgabenaufteilungen abstimmen.

    Ein unfertiger Befugniskatalog

    Der Katalog der sogenannten nachrichtendienstlichen Mittel, mit denen der Militärgeheimdienst seine Informationen sammeln darf, ist lang: von Observationen über den Einsatz von V-Personen off- und online bis zu verdeckten Eingriffen in IT-Systeme. Aber die Liste der Mittel im Gesetz ist nicht final, sondern kann durch Dienstvorschriften erweitert werden.

    Dieses geplante Vorgehen sahen Sachverständige in einer Anhörung zum Gesetz teils kritisch, da es unter anderem durch Geheimhaltung entsprechender Dienstvorschriften eine öffentliche Kontrolle der Geheimdienstbefugnisse verhindert. Eine solche „Erweiterung im Verborgenen ist untunlich“, kritisierte beispielsweise Christian Sieh vom Deutschen BundeswehrVerband die nun beschlossene Änderung.

    Den neuen Befugnissen gegenüber steht eine neue Kontrollinstanz: eine gerichtliche Überprüfung von besonders eingriffsintensiven Maßnahmen. Dafür soll in Zukunft das Amtsgericht Köln zuständig sein. Das stellt auf der einen Seite eine unabhängige richterliche Kontrolle dar, auf der anderen Seite birgt es jedoch die Gefahr, dass die Geheimdienstkontrolle zersplittert wird und keine der Kontrollinstanzen ein umfassendes Bild über die Gesamttätigkeiten des Dienstes hat.

    Politischer und rechtlicher Anlass

    Anlass für ein neues MAD-Gesetz war zum einen die geopolitische Lage. Deutschland sei für Russland „Zielfläche Nummer 1 in Europa“, sagte etwa die MAD-Präsidentin Martina Rosenberg. Da künftig 5.000 deutsche Soldat:innen an der NATO-Ostflanke in Litauen stationiert sein sollen, müsse der MAD mehr Möglichkeiten bekommen, unter anderem diese vor Spionage und Sabotage zu schützen.

    Einen zweiten, zwingenden Anlass für eine grundlegende Gesetzesreform gaben mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Es forderte beispielsweise in Urteilen zu Landesverfassungsschutzgesetzen eine unabhängige Kontrolle bestimmter Geheimdienstmaßnahmen und konkrete Eingriffsschwellen bei Grundrechtseingriffen – Defizite, die sich gleichermaßen bei Bundesgeheimdiensten finden.

    Dass das neue Gesetz den Vorgaben ausreichend gerecht wird, bezweifelt etwa die grüne Bundestagsabgeordnete Agnieszka Brugger. In ihrer Rede im Parlament mahnte sie an, dass Grundrechte im Spannungs- und Verteidigungsfall nach dem Gesetz nicht ausreichend geschützt seien. „Gerade wenn es um den absoluten Ernstfall für unsere Demokratie geht, zeigt sich, wie ernst wir es mit unserem Rechtsstaat nehmen“, so Brugger, die Mitglied für die Grünen im Verteidigungsausschuss ist. Auch die Bundesregierung könne kein Interesse daran haben, „dass in diesen ernsten Zeiten so ein Gesetz in Karlsruhe scheitert und wir wieder zurück auf Los sind“.

    Weitere neue Geheimdienstgesetze werden folgen

    Das neue MAD-Gesetz ist nur der Auftakt weitreichender Gesetzesänderungen im deutschen Geheimdienstrecht. Auch die Grundlagen von BND und Bundesverfassungsschutz sollen überarbeitet werden. Dass dies nicht gemeinsam passiert, um konsistente Regelungen zu schaffen, kritisierte etwa der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz zuvor gegenüber netzpolitik.org.

    Seine Parteikollegin Brugger fragte zur Gesetzesverabschiedung im Plenum: „Wo sind denn die Gesetze für die anderen Dienste? Wo sind die längst überfälligen Reformen der Sicherstellungsgesetze?“ Sie bezeichnet es als „schlicht unverantwortlich“, wie viel Zeit die Bundesregierung hier verstreichen lasse.

    Wie lange es dauert, bis auch die übrigen Geheimdienstgesetze neu beraten werden, ist bisher nicht bekannt. Nach Informationen des WDR soll es jedoch bereits seit November einen ersten Referentenentwurf für ein BND-Gesetz geben, mit einem deutlich größeren Umfang als dem der bisherigen Regelungen.

    Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  11. Ein Militärgeheimdienst

    Neues MAD-Gesetz: Ein Militärgeheimdienst wird aufgerüstet

    Die schwarz-rote Regierung will die Geheimdienstgesetze grundlegend erneuern. Los geht es mit einer neuen Rechtsgrundlage für den Militärischen Abschirmdienst. Der Entwurf auf dem Verteidigungsministerium würde dem bislang kleinsten Geheimdienst des Bundes deutlich mehr erlauben.

    5.000 Soldat:innen aus Deutschland sollen bis 2027 in Litauen stationiert sein. Ihre Aufgabe: Die NATO-Ostflanke in dem baltischen Staat schützen. Schon heute sind rund 400 Bundeswehr-Angehörige vor Ort im Baltikum, kürzlich hat in Vilnius eine deutsche Schule eröffnet. Gemeinsam mit der Panzerbrigade 45 ziehen auch deutsche Spione in das Gebiet. Sie gehören zum MAD, dem Militärischen Abschirmdienst. Der deutsche Militärgeheimdienst ist beispielsweise dafür zuständig, Spionage und Sabotage gegen die Bundeswehr abzuwehren oder auch Sicherheitsüberprüfungen bei Armeepersonal zu übernehmen. Doch künftig sollen die militärischen Spione noch viel mehr dürfen.

    Das steht im „Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“, einem Entwurf aus dem Verteidigungsministerium von Boris Pistorius (SPD). Hinter dem unscheinbaren Titel verbergen sich weitreichende Änderungen im deutschen Geheimdienstrecht. Das mehr als 100 Seiten starke Papier beinhaltet ein völlig neu geschriebenes MAD-Gesetz. Und es ist erst der Auftakt weiterer Geheimdienstreformen, die Schwarz-Rot in dieser Legislatur noch vorhat.

    Die Bundeswehr in Litauen sei Angriffspunkt für Spionage und Sabotage, warnte die Präsidentin des MAD Martina Rosenberg bei einer Anhörung der Geheimdienstchefs im deutschen Bundestag. Deutschland sei für Russland „Zielfläche Nummer eins in Europa“. Verbunden mit ihrer Warnung war die dringliche Forderung an die Parlamentarier:innen für mehr Befugnisse und Budget. Und den Dank, dass dies bereits auf den Weg gebracht wurde, „um so hoffentlich zeitnah mit gut ausgestatteten Behörden den vielfältigen Herausforderungen gestärkt entgegentreten zu können“.

    Die Geheimdienstchefin hat viele Gründe, dankbar zu sein. Ihr Dienst soll mit dem geplanten MAD-Gesetz weit mehr Kompetenzen bekommen, sowohl im analogen als auch digitalen Bereich. Vieles soll auf einer Ebene unterhalb des Gesetzes konkretisiert werden und entzieht sich so der Öffentlichkeit. Fachleute warnen vor möglichen Kontrolllücken und fordern, dass es eine Geheimdienstreform für alle drei bundesdeutschen Dienste zusammen braucht.

    MAD wird zum Verfassungsschutz

    Im neuen Gesetz wird der MAD als „Verfassungsschutzbehörde und abschirmender Nachrichtendienst der Bundeswehr“ bezeichnet und damit als eine weitere Verfassungsschutzbehörde neben dem Bundes- und den Landesverfassungsschutzämtern platziert. Doch vergleichbar sind die Einrichtungen nicht, das merkt die Bundesregierung auch in der Gesetzesbegründung an. Der MAD zeichne sich „durch eine Vielzahl an Unterschieden zu den zivilen Verfassungsschutzbehörden aus“. Künftig wird es einen weiteren großen Unterschied bei den Befugnissen im Ausland geben. Eine der deutlichen Ausweitung betrifft nämlich die Frage, wo der MAD aktiv sein darf.

    Bislang operiert der Militärgeheimdienst vor allem im Inland sowie in ausländischen Kasernen, in denen deutsche Soldat:innen stationiert sind. Doch er soll bald auch außerhalb der Militärgelände im Ausland agieren dürfen.

    Alles ist eine Information

    In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es, der MAD bearbeite „Sachverhalte im Ausland, die die Sicherheit der Bundeswehrangehörigen im Einsatz beeinträchtigen könnten“ und sammle dafür Informationen. Wobei Informationen für den Geheimdienst ein breites Feld sind:

    Der Begriff Informationen ist als Oberbegriff für alle sach- und personenbezogenen Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen sowie sonstigen Daten zu verstehen, die irgendeinen für die Aufgabenerfüllung des Militärischen Abschirmdienstes bedeutsamen Aussagegehalt haben oder haben können.

    Derartige Gummi-Formulierungen kommen öfter in Geheimdienst-Gesetzen vor. So steht im BND-Gesetz als zentrale Aufgabe des Auslandsgeheimdienstes, Erkenntnisse „von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu sammeln.

    Im Fall des MAD bedeutet das Informationsverständnis, dass der Militärgeheimdienst im Ausland künftig entsprechend der Regelungen etwa Telekommunikation überwachen, V-Personen einsetzen oder Ziele observieren darf. Was an dem Befugnisaufwuchs verwundert: Bislang war vor allem der BND als dedizierter Auslandsgeheimdienst dafür zuständig. Er sammelte bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr Erkenntnisse, die dafür entsprechend relevant waren. Und der BND behält diese Befugnisse auch weiterhin. Doch wie will die Bundesregierung verhindern, dass sich die beiden Geheimdienstbehörden ins Gehege kommen oder doppelt arbeiten?

    Informelle Aufteilung von Aufgaben

    Das Gesetz – geht es nach der Bundesregierung – soll das nicht regeln. MAD und BND sollen die Aufteilung auf einer informelleren Ebene klären. Der MAD nehme seine Aufgaben „im Einvernehmen mit dem Bundesnachrichtendienst“ wahr, heißt es gleich im zweiten Paragrafen des Gesetzentwurfs. Dieses Einvernehmen, so der Entwurf weiter, könne „für eine Reihe gleichgelagerter Fälle hergestellt werden“.

    Wie genau das aussieht, wird die Öffentlichkeit auf offiziellen Wegen dann vermutlich nicht erfahren. Denn im Gegensatz zu Gesetzen sind Vereinbarungen der Geheimdienste untereinander in aller Regel – wie es ihr Name nahelegt – geheim oder zumindest nicht öffentlich zugänglich.

    Neben der Transparenz könnte es aber auch Probleme mit der Effizienz der Arbeit geben, glaubt Corbinian Ruckerbauer von interface. Er koordiniert das European Intelligence Oversight Network (EION), das Nachrichtendienstkontrolleur:innen und anderen Expert:innen eine Plattform für regelmäßigen und strukturierten Austausch bietet. „Mit der Ausweitung der Befugnisse des MAD verschärft sich das Problem der überlagernden Zuständigkeiten der unterschiedlichen Geheimdienste im Zusammenhang mit der Bundeswehr“, schreibt Ruckerbauer gegenüber netzpolitik.org. Eine klare Abgrenzung zwischen den Diensten falle zunehmend schwer. „Das birgt erhebliche Risiken für die Effizienz der Arbeit der Sicherheitsbehörden einerseits und der Effektivität der Kontrolle andererseits.“

    Dienstvorschrift als Transparenzproblem

    Eine Vorliebe für nicht-gesetzliche Regelungen zeigt sich auch bei der Liste der „nachrichtendienstlichen Mittel“, die der MAD künftig nutzen sollen darf. Paragraf 8 des Gesetzentwurfs enthält insgesamt 15 Punkte: von „verdeckte Nachforschungen und verdeckte Befragungen“ bis zu „Einsichtnahme in Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik“. Doch wenn künftig neue entsprechende Spionagemethoden dazukommen, soll dafür keine Gesetzesänderung notwendig sein. Eine Dienstvorschrift würde reichen, wenn das neue Werkzeug vergleichbar mit der Liste ist, es keine spezielle gesetzliche Regelung braucht und der Unabhängige Kontrollrat zustimmt.

    Auch bei diesen Dienstvorschriften ist davon auszugehen, dass sie nicht von vornherein der Öffentlichkeit zugänglich sind – anders als ein Gesetz. „Wesentliche nachrichtendienstliche Mittel brauchen eine klare gesetzliche Grundlage“, schreibt Ruckerbauer dazu. „Ein einfacher Verweis auf Dienstvorschriften beeinträchtigt die demokratische Kontrolle des MAD und ist verfassungsrechtlich fragwürdig“, so der Experte für Geheimdienstkontrolle.

    Virtuelle Agenten

    Der Gesetzentwurf macht auch klar, dass sich der sehr weite Informationsbegriff auf digitale und analoge Informationen gleichermaßen bezieht. Für die Aufgabenerfüllung des MAD sei es egal, ob Beschaffung und Verarbeitung „realweltlich oder im Cyberraum“ stattfinden. Dazu passt es auch, dass es besonders im digitalen Raum jede Menge neue Kompetenzen für den Militärgeheimdienst geben soll.

    Eine davon ist der Einsatz „virtueller“ Agent:innen. Dabei bahnen Geheimdienst-Mitarbeitende verdeckt Kontakt zu Zielpersonen auf Online-Plattformen oder in Chatgruppen an. Das ist keine unbekannte Geheimdienstpraxis. So schickte etwa der Bundesverfassungsschutz laut Berichten der SZaus dem Jahr 2022 seine Mitarbeitenden in digitale rechtsradikale Kommunikationskanäle. Dort lasen die Spione nicht nur mit, sondern stimmten in volksverhetzende Inhalte ein – um sich Vertrauen zu erarbeiten.

    Fachleute kritisierten damals, dass es für solche digitalen Undercover-Ermittlungen bislang an einer expliziten Rechtsgrundlage fehle und dadurch etwa nicht klar geregelt sei, ab wann der Geheimdienst zu diesen Mitteln greifen darf. Für den MAD soll das nun offenbar geändert werden. Besonders geht es dabei um Fälle, wo sich Geheimdienstmitarbeitende nicht nur etwa in einschlägigen Foren und Kanälen aufhalten, sondern unter einer Tarnidentität besonderes Vertrauen zu Personen aufbauen. Dadurch versuchen sie mehr Informationen zu erhalten, als sie dies durch reines Mitlesen bekommen würden.

    Begründet wird dies mit „der zunehmenden Bedeutung von Internetplattformen und sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook, LinkedIn, MySpace (sic!) oder X für das Kommunikationsverhalten in der Bevölkerung“.

    Wenn „fremde Mächte“ angreifen

    Weit mehr als eine Anpassung der Rechtsgrundlage an gängige Geheimdienstpraktiken dürften auch die Paragrafen zum „Auslesen technischer Spuren informationstechnischer Angriffe fremder Mächte“ und zu damit verbundenen Auskunftsverlangen sein. Sie reagierten „insbesondere auf die immer relevanter werdenden Cyberangriffe“, schreibt eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums auf Anfrage von netzpolitik.org. Derzeit sei das nicht erlaubt.

    Man erhofft sich davon, besonders komplexe Angriffe aufklären zu können, „bei denen einzelne informationstechnische Systeme gezielt als Teil einer komplexeren Angriffsinfrastruktur eingesetzt werden.“ Dabei müssen diese Systeme nicht immer den Angreifern selbst gehören. Sie können beispielsweise auch über infizierte Drittsysteme Schadsoftware verteilen oder die Verfügbarkeit von Online-Diensten beeinträchtigen.

    Zur Auskunftspflicht für Dienste-Anbieter heißt es etwa in der Gesetzesbegründung: „Für einen Angriff werden auch Server genutzt, die in keinem unmittelbaren Bezug zu einer fremden Macht stehen, insbesondere auch Einrichtungen kommerzieller Hostinganbieter.“ Mit der Auskunftspflicht solle man Informationen „vorrangig ohne systeminvasive Maßnahmen“ erlangen können. Doch ausschließlich in Deutschland ansässige Anbieter wären von dieser Pflicht betroffen: Angriffsinfrastruktur im Ausland soll weiterhin „originär vom Bundesnachrichtendienst aufgeklärt“ werden.

    Führen mehr Kontrollinstanzen zu mehr Kontrolle?

    Die geplanten erweiterten Befugnisse bräuchten auf der anderen Seite eine starke Geheimdienstkontrolle. So heißt es schon im Vorspann des Gesetzentwurfs, dass das bisherige MAD-Gesetz „Vorgaben aus mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Recht der Sicherheitsbehörden“ nicht gerecht werde. Es brauche unter anderem eine unabhängige „Kontrolle von bestimmten Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes“.

    Um die umzusetzen, will die Bundesregierung eine neue Zuständigkeit etablieren: die des Amtsgerichts in Köln bei „besonderen Befugnissen“. Die gibt es bei besonders eingriffsintensiven Geheimdienstmaßnahmen, beispielsweise wenn V-Personen oder virtuelle Agenten Zielpersonen länger als ein halbes Jahr ausspionieren. Oder wenn es Maßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger:innen wie Medienschaffende oder Anwält:innen gibt.

    Löst eine neue Kontrollinstanz die Aufsichtsprobleme, die es immer wieder bei Geheimdiensten gibt? Ruckerbauer mahnt, Schwarz-Rot müsse bei der Reform darauf achten, „dass sie die Kontrolllücken im militärischen Bereich schließt und keine neuen entstehen“. Er empfiehlt: „Das Parlamentarische Kontrollgremium sollte zukünftig beispielsweise dringend auch das Militärische Nachrichtenwesen und dessen Zusammenwirken mit MAD und BND unter die Lupe nehmen dürfen.“

    Warum gerade das MAD-Gesetz?

    Unabhängig davon, was im neuen MAD-Gesetz am Ende steht, bleibt eine grundsätzliche Frage offen: Warum geht die Bundesregierung das Gesetz für den militärischen Geheimdienst separat an und führt die notwendigen Reformen für alle deutschen Bundesgeheimdienste nicht gemeinsam durch?

    „Die Erfahrungen aus der Ampelkoalition lehren, dass die umfassende Geheimdienstreform nicht weiter verschoben werden sollte“, sagt Ruckerbauer. „Stattdessen muss die Bundesregierung schnell die verfassungsgerichtlich festgestellten Defizite des Rechtsrahmens und der Kontrolle mit einer ganzheitlichen Reform angehen.“

    Auch Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag und stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, pocht auf eine Gesamtreform: „Eine grundlegende Reform des Rechts der Nachrichtendienste ist lange überfällig. Sie wurde auch vom Bundesverfassungsgericht wiederholt angemahnt. Dennoch sind die höchstrichterlichen Vorgaben bis heute nur teilweise umgesetzt“, so der Abgeordnete, der sich seit vielen Jahren mit Geheimdiensten auseinandersetzt. „Neben neuen rechtlichen Grundlagen für die tägliche Arbeit der Nachrichtendienste braucht es unbedingt eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle als Grundlage für notwendiges Vertrauen.“

    Notz bedauert, dass begonnene Bemühungen der früheren Ampelregierung bis heute nicht zu einer ganzheitlichen Geheimdienstreform geführt haben: „Statt die Reform ganzheitlich für alle drei Nachrichtendienste des Bundes anzugehen, legt man nun mit der Reform des MAD-Gesetzes nur einen Teil der Reform vor.“ Und die sei „noch stark überarbeitungsbedürftig“.

    Nach einer ersten Lesung im Parlament arbeiten die Abgeordneten nun in den Ausschüssen weiter an dem Gesetz. Die weiteren Gesetzesgrundlagen für BND und Verfassungsschutz dürften aber nicht lange auf sich warten lassen. Sie seien bereits in Arbeit, hieß es bei einer öffentlichen Anhörung der Geheimdienstchefs im Bundestag.

    Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle.  Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

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  12. Ein Militärgeheimdienst

    Neues MAD-Gesetz: Ein Militärgeheimdienst wird aufgerüstet

    Die schwarz-rote Regierung will die Geheimdienstgesetze grundlegend erneuern. Los geht es mit einer neuen Rechtsgrundlage für den Militärischen Abschirmdienst. Der Entwurf auf dem Verteidigungsministerium würde dem bislang kleinsten Geheimdienst des Bundes deutlich mehr erlauben.

    5.000 Soldat:innen aus Deutschland sollen bis 2027 in Litauen stationiert sein. Ihre Aufgabe: Die NATO-Ostflanke in dem baltischen Staat schützen. Schon heute sind rund 400 Bundeswehr-Angehörige vor Ort im Baltikum, kürzlich hat in Vilnius eine deutsche Schule eröffnet. Gemeinsam mit der Panzerbrigade 45 ziehen auch deutsche Spione in das Gebiet. Sie gehören zum MAD, dem Militärischen Abschirmdienst. Der deutsche Militärgeheimdienst ist beispielsweise dafür zuständig, Spionage und Sabotage gegen die Bundeswehr abzuwehren oder auch Sicherheitsüberprüfungen bei Armeepersonal zu übernehmen. Doch künftig sollen die militärischen Spione noch viel mehr dürfen.

    Das steht im „Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“, einem Entwurf aus dem Verteidigungsministerium von Boris Pistorius (SPD). Hinter dem unscheinbaren Titel verbergen sich weitreichende Änderungen im deutschen Geheimdienstrecht. Das mehr als 100 Seiten starke Papier beinhaltet ein völlig neu geschriebenes MAD-Gesetz. Und es ist erst der Auftakt weiterer Geheimdienstreformen, die Schwarz-Rot in dieser Legislatur noch vorhat.

    Die Bundeswehr in Litauen sei Angriffspunkt für Spionage und Sabotage, warnte die Präsidentin des MAD Martina Rosenberg bei einer Anhörung der Geheimdienstchefs im deutschen Bundestag. Deutschland sei für Russland „Zielfläche Nummer eins in Europa“. Verbunden mit ihrer Warnung war die dringliche Forderung an die Parlamentarier:innen für mehr Befugnisse und Budget. Und den Dank, dass dies bereits auf den Weg gebracht wurde, „um so hoffentlich zeitnah mit gut ausgestatteten Behörden den vielfältigen Herausforderungen gestärkt entgegentreten zu können“.

    Die Geheimdienstchefin hat viele Gründe, dankbar zu sein. Ihr Dienst soll mit dem geplanten MAD-Gesetz weit mehr Kompetenzen bekommen, sowohl im analogen als auch digitalen Bereich. Vieles soll auf einer Ebene unterhalb des Gesetzes konkretisiert werden und entzieht sich so der Öffentlichkeit. Fachleute warnen vor möglichen Kontrolllücken und fordern, dass es eine Geheimdienstreform für alle drei bundesdeutschen Dienste zusammen braucht.

    MAD wird zum Verfassungsschutz

    Im neuen Gesetz wird der MAD als „Verfassungsschutzbehörde und abschirmender Nachrichtendienst der Bundeswehr“ bezeichnet und damit als eine weitere Verfassungsschutzbehörde neben dem Bundes- und den Landesverfassungsschutzämtern platziert. Doch vergleichbar sind die Einrichtungen nicht, das merkt die Bundesregierung auch in der Gesetzesbegründung an. Der MAD zeichne sich „durch eine Vielzahl an Unterschieden zu den zivilen Verfassungsschutzbehörden aus“. Künftig wird es einen weiteren großen Unterschied bei den Befugnissen im Ausland geben. Eine der deutlichen Ausweitung betrifft nämlich die Frage, wo der MAD aktiv sein darf.

    Bislang operiert der Militärgeheimdienst vor allem im Inland sowie in ausländischen Kasernen, in denen deutsche Soldat:innen stationiert sind. Doch er soll bald auch außerhalb der Militärgelände im Ausland agieren dürfen.

    Alles ist eine Information

    In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es, der MAD bearbeite „Sachverhalte im Ausland, die die Sicherheit der Bundeswehrangehörigen im Einsatz beeinträchtigen könnten“ und sammle dafür Informationen. Wobei Informationen für den Geheimdienst ein breites Feld sind:

    Der Begriff Informationen ist als Oberbegriff für alle sach- und personenbezogenen Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen sowie sonstigen Daten zu verstehen, die irgendeinen für die Aufgabenerfüllung des Militärischen Abschirmdienstes bedeutsamen Aussagegehalt haben oder haben können.

    Derartige Gummi-Formulierungen kommen öfter in Geheimdienst-Gesetzen vor. So steht im BND-Gesetz als zentrale Aufgabe des Auslandsgeheimdienstes, Erkenntnisse „von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu sammeln.

    Im Fall des MAD bedeutet das Informationsverständnis, dass der Militärgeheimdienst im Ausland künftig entsprechend der Regelungen etwa Telekommunikation überwachen, V-Personen einsetzen oder Ziele observieren darf. Was an dem Befugnisaufwuchs verwundert: Bislang war vor allem der BND als dedizierter Auslandsgeheimdienst dafür zuständig. Er sammelte bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr Erkenntnisse, die dafür entsprechend relevant waren. Und der BND behält diese Befugnisse auch weiterhin. Doch wie will die Bundesregierung verhindern, dass sich die beiden Geheimdienstbehörden ins Gehege kommen oder doppelt arbeiten?

    Informelle Aufteilung von Aufgaben

    Das Gesetz – geht es nach der Bundesregierung – soll das nicht regeln. MAD und BND sollen die Aufteilung auf einer informelleren Ebene klären. Der MAD nehme seine Aufgaben „im Einvernehmen mit dem Bundesnachrichtendienst“ wahr, heißt es gleich im zweiten Paragrafen des Gesetzentwurfs. Dieses Einvernehmen, so der Entwurf weiter, könne „für eine Reihe gleichgelagerter Fälle hergestellt werden“.

    Wie genau das aussieht, wird die Öffentlichkeit auf offiziellen Wegen dann vermutlich nicht erfahren. Denn im Gegensatz zu Gesetzen sind Vereinbarungen der Geheimdienste untereinander in aller Regel – wie es ihr Name nahelegt – geheim oder zumindest nicht öffentlich zugänglich.

    Neben der Transparenz könnte es aber auch Probleme mit der Effizienz der Arbeit geben, glaubt Corbinian Ruckerbauer von interface. Er koordiniert das European Intelligence Oversight Network (EION), das Nachrichtendienstkontrolleur:innen und anderen Expert:innen eine Plattform für regelmäßigen und strukturierten Austausch bietet. „Mit der Ausweitung der Befugnisse des MAD verschärft sich das Problem der überlagernden Zuständigkeiten der unterschiedlichen Geheimdienste im Zusammenhang mit der Bundeswehr“, schreibt Ruckerbauer gegenüber netzpolitik.org. Eine klare Abgrenzung zwischen den Diensten falle zunehmend schwer. „Das birgt erhebliche Risiken für die Effizienz der Arbeit der Sicherheitsbehörden einerseits und der Effektivität der Kontrolle andererseits.“

    Dienstvorschrift als Transparenzproblem

    Eine Vorliebe für nicht-gesetzliche Regelungen zeigt sich auch bei der Liste der „nachrichtendienstlichen Mittel“, die der MAD künftig nutzen sollen darf. Paragraf 8 des Gesetzentwurfs enthält insgesamt 15 Punkte: von „verdeckte Nachforschungen und verdeckte Befragungen“ bis zu „Einsichtnahme in Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik“. Doch wenn künftig neue entsprechende Spionagemethoden dazukommen, soll dafür keine Gesetzesänderung notwendig sein. Eine Dienstvorschrift würde reichen, wenn das neue Werkzeug vergleichbar mit der Liste ist, es keine spezielle gesetzliche Regelung braucht und der Unabhängige Kontrollrat zustimmt.

    Auch bei diesen Dienstvorschriften ist davon auszugehen, dass sie nicht von vornherein der Öffentlichkeit zugänglich sind – anders als ein Gesetz. „Wesentliche nachrichtendienstliche Mittel brauchen eine klare gesetzliche Grundlage“, schreibt Ruckerbauer dazu. „Ein einfacher Verweis auf Dienstvorschriften beeinträchtigt die demokratische Kontrolle des MAD und ist verfassungsrechtlich fragwürdig“, so der Experte für Geheimdienstkontrolle.

    Virtuelle Agenten

    Der Gesetzentwurf macht auch klar, dass sich der sehr weite Informationsbegriff auf digitale und analoge Informationen gleichermaßen bezieht. Für die Aufgabenerfüllung des MAD sei es egal, ob Beschaffung und Verarbeitung „realweltlich oder im Cyberraum“ stattfinden. Dazu passt es auch, dass es besonders im digitalen Raum jede Menge neue Kompetenzen für den Militärgeheimdienst geben soll.

    Eine davon ist der Einsatz „virtueller“ Agent:innen. Dabei bahnen Geheimdienst-Mitarbeitende verdeckt Kontakt zu Zielpersonen auf Online-Plattformen oder in Chatgruppen an. Das ist keine unbekannte Geheimdienstpraxis. So schickte etwa der Bundesverfassungsschutz laut Berichten der SZaus dem Jahr 2022 seine Mitarbeitenden in digitale rechtsradikale Kommunikationskanäle. Dort lasen die Spione nicht nur mit, sondern stimmten in volksverhetzende Inhalte ein – um sich Vertrauen zu erarbeiten.

    Fachleute kritisierten damals, dass es für solche digitalen Undercover-Ermittlungen bislang an einer expliziten Rechtsgrundlage fehle und dadurch etwa nicht klar geregelt sei, ab wann der Geheimdienst zu diesen Mitteln greifen darf. Für den MAD soll das nun offenbar geändert werden. Besonders geht es dabei um Fälle, wo sich Geheimdienstmitarbeitende nicht nur etwa in einschlägigen Foren und Kanälen aufhalten, sondern unter einer Tarnidentität besonderes Vertrauen zu Personen aufbauen. Dadurch versuchen sie mehr Informationen zu erhalten, als sie dies durch reines Mitlesen bekommen würden.

    Begründet wird dies mit „der zunehmenden Bedeutung von Internetplattformen und sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook, LinkedIn, MySpace (sic!) oder X für das Kommunikationsverhalten in der Bevölkerung“.

    Wenn „fremde Mächte“ angreifen

    Weit mehr als eine Anpassung der Rechtsgrundlage an gängige Geheimdienstpraktiken dürften auch die Paragrafen zum „Auslesen technischer Spuren informationstechnischer Angriffe fremder Mächte“ und zu damit verbundenen Auskunftsverlangen sein. Sie reagierten „insbesondere auf die immer relevanter werdenden Cyberangriffe“, schreibt eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums auf Anfrage von netzpolitik.org. Derzeit sei das nicht erlaubt.

    Man erhofft sich davon, besonders komplexe Angriffe aufklären zu können, „bei denen einzelne informationstechnische Systeme gezielt als Teil einer komplexeren Angriffsinfrastruktur eingesetzt werden.“ Dabei müssen diese Systeme nicht immer den Angreifern selbst gehören. Sie können beispielsweise auch über infizierte Drittsysteme Schadsoftware verteilen oder die Verfügbarkeit von Online-Diensten beeinträchtigen.

    Zur Auskunftspflicht für Dienste-Anbieter heißt es etwa in der Gesetzesbegründung: „Für einen Angriff werden auch Server genutzt, die in keinem unmittelbaren Bezug zu einer fremden Macht stehen, insbesondere auch Einrichtungen kommerzieller Hostinganbieter.“ Mit der Auskunftspflicht solle man Informationen „vorrangig ohne systeminvasive Maßnahmen“ erlangen können. Doch ausschließlich in Deutschland ansässige Anbieter wären von dieser Pflicht betroffen: Angriffsinfrastruktur im Ausland soll weiterhin „originär vom Bundesnachrichtendienst aufgeklärt“ werden.

    Führen mehr Kontrollinstanzen zu mehr Kontrolle?

    Die geplanten erweiterten Befugnisse bräuchten auf der anderen Seite eine starke Geheimdienstkontrolle. So heißt es schon im Vorspann des Gesetzentwurfs, dass das bisherige MAD-Gesetz „Vorgaben aus mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Recht der Sicherheitsbehörden“ nicht gerecht werde. Es brauche unter anderem eine unabhängige „Kontrolle von bestimmten Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes“.

    Um die umzusetzen, will die Bundesregierung eine neue Zuständigkeit etablieren: die des Amtsgerichts in Köln bei „besonderen Befugnissen“. Die gibt es bei besonders eingriffsintensiven Geheimdienstmaßnahmen, beispielsweise wenn V-Personen oder virtuelle Agenten Zielpersonen länger als ein halbes Jahr ausspionieren. Oder wenn es Maßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger:innen wie Medienschaffende oder Anwält:innen gibt.

    Löst eine neue Kontrollinstanz die Aufsichtsprobleme, die es immer wieder bei Geheimdiensten gibt? Ruckerbauer mahnt, Schwarz-Rot müsse bei der Reform darauf achten, „dass sie die Kontrolllücken im militärischen Bereich schließt und keine neuen entstehen“. Er empfiehlt: „Das Parlamentarische Kontrollgremium sollte zukünftig beispielsweise dringend auch das Militärische Nachrichtenwesen und dessen Zusammenwirken mit MAD und BND unter die Lupe nehmen dürfen.“

    Warum gerade das MAD-Gesetz?

    Unabhängig davon, was im neuen MAD-Gesetz am Ende steht, bleibt eine grundsätzliche Frage offen: Warum geht die Bundesregierung das Gesetz für den militärischen Geheimdienst separat an und führt die notwendigen Reformen für alle deutschen Bundesgeheimdienste nicht gemeinsam durch?

    „Die Erfahrungen aus der Ampelkoalition lehren, dass die umfassende Geheimdienstreform nicht weiter verschoben werden sollte“, sagt Ruckerbauer. „Stattdessen muss die Bundesregierung schnell die verfassungsgerichtlich festgestellten Defizite des Rechtsrahmens und der Kontrolle mit einer ganzheitlichen Reform angehen.“

    Auch Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag und stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, pocht auf eine Gesamtreform: „Eine grundlegende Reform des Rechts der Nachrichtendienste ist lange überfällig. Sie wurde auch vom Bundesverfassungsgericht wiederholt angemahnt. Dennoch sind die höchstrichterlichen Vorgaben bis heute nur teilweise umgesetzt“, so der Abgeordnete, der sich seit vielen Jahren mit Geheimdiensten auseinandersetzt. „Neben neuen rechtlichen Grundlagen für die tägliche Arbeit der Nachrichtendienste braucht es unbedingt eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle als Grundlage für notwendiges Vertrauen.“

    Notz bedauert, dass begonnene Bemühungen der früheren Ampelregierung bis heute nicht zu einer ganzheitlichen Geheimdienstreform geführt haben: „Statt die Reform ganzheitlich für alle drei Nachrichtendienste des Bundes anzugehen, legt man nun mit der Reform des MAD-Gesetzes nur einen Teil der Reform vor.“ Und die sei „noch stark überarbeitungsbedürftig“.

    Nach einer ersten Lesung im Parlament arbeiten die Abgeordneten nun in den Ausschüssen weiter an dem Gesetz. Die weiteren Gesetzesgrundlagen für BND und Verfassungsschutz dürften aber nicht lange auf sich warten lassen. Sie seien bereits in Arbeit, hieß es bei einer öffentlichen Anhörung der Geheimdienstchefs im Bundestag.

    Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle.  Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

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    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  13. #Palantir: #Dobrindt ist „in höchstem Maße unglaubwürdig“

    Neu-Innenminister Dobrindt schließt die Nutzung der umstrittenen Software von Peter Thiels Palantir nicht aus. Der Grüne #KonstantinVonNotz fordert in diesem „verfassungsrechtlich extrem heiklen Feld“ die Beachtung der Bundestagsbeschlüsse und wirft Dobrindt Sonntagsreden bei der digitalen #Souveränität vor. #Thiel #PeterThiel netzpolitik.org/2025/palantir-

  14. #Palantir: #Dobrindt ist „in höchstem Maße unglaubwürdig“

    Neu-Innenminister Dobrindt schließt die Nutzung der umstrittenen Software von Peter Thiels Palantir nicht aus. Der Grüne #KonstantinVonNotz fordert in diesem „verfassungsrechtlich extrem heiklen Feld“ die Beachtung der Bundestagsbeschlüsse und wirft Dobrindt Sonntagsreden bei der digitalen #Souveränität vor. #Thiel #PeterThiel netzpolitik.org/2025/palantir-

  15. #Palantir: #Dobrindt ist „in höchstem Maße unglaubwürdig“

    Neu-Innenminister Dobrindt schließt die Nutzung der umstrittenen Software von Peter Thiels Palantir nicht aus. Der Grüne #KonstantinVonNotz fordert in diesem „verfassungsrechtlich extrem heiklen Feld“ die Beachtung der Bundestagsbeschlüsse und wirft Dobrindt Sonntagsreden bei der digitalen #Souveränität vor. #Thiel #PeterThiel netzpolitik.org/2025/palantir-

  16. #Palantir: #Dobrindt ist „in höchstem Maße unglaubwürdig“

    Neu-Innenminister Dobrindt schließt die Nutzung der umstrittenen Software von Peter Thiels Palantir nicht aus. Der Grüne #KonstantinVonNotz fordert in diesem „verfassungsrechtlich extrem heiklen Feld“ die Beachtung der Bundestagsbeschlüsse und wirft Dobrindt Sonntagsreden bei der digitalen #Souveränität vor. #Thiel #PeterThiel netzpolitik.org/2025/palantir-

  17. #Palantir: #Dobrindt ist „in höchstem Maße unglaubwürdig“

    Neu-Innenminister Dobrindt schließt die Nutzung der umstrittenen Software von Peter Thiels Palantir nicht aus. Der Grüne #KonstantinVonNotz fordert in diesem „verfassungsrechtlich extrem heiklen Feld“ die Beachtung der Bundestagsbeschlüsse und wirft Dobrindt Sonntagsreden bei der digitalen #Souveränität vor. #Thiel #PeterThiel netzpolitik.org/2025/palantir-

  18. Was #DieWelt da macht ist für mich eigentlich nur konsequent.

    Immerhin haben die mit #DonAlfonso eh schon ein #Libertär-#Nazi-Dauerprogramm am laufen.

    "Unglaublich" finde ich dagegen, dass #KonstantinVonNotz den #ElonMusk einen #Oligarchen genannt hat. 🫢

  19. Was #DieWelt da macht ist für mich eigentlich nur konsequent.

    Immerhin haben die mit #DonAlfonso eh schon ein #Libertär-#Nazi-Dauerprogramm am laufen.

    "Unglaublich" finde ich dagegen, dass #KonstantinVonNotz den #ElonMusk einen #Oligarchen genannt hat. 🫢

  20. Was #DieWelt da macht ist für mich eigentlich nur konsequent.

    Immerhin haben die mit #DonAlfonso eh schon ein #Libertär-#Nazi-Dauerprogramm am laufen.

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  21. Was #DieWelt da macht ist für mich eigentlich nur konsequent.

    Immerhin haben die mit #DonAlfonso eh schon ein #Libertär-#Nazi-Dauerprogramm am laufen.

    "Unglaublich" finde ich dagegen, dass #KonstantinVonNotz den #ElonMusk einen #Oligarchen genannt hat. 🫢

  22. Was #DieWelt da macht ist für mich eigentlich nur konsequent.

    Immerhin haben die mit #DonAlfonso eh schon ein #Libertär-#Nazi-Dauerprogramm am laufen.

    "Unglaublich" finde ich dagegen, dass #KonstantinVonNotz den #ElonMusk einen #Oligarchen genannt hat. 🫢

  23. @tagesschau

    Es braunt so braun … (und die #AfD freut sich über die Bestätigung)

    Entsprechend sind Irene #Mihalic und vor allem Konstantin von #Notz wohl tatsächlich die ultimativen "Grünen".

    Und die sind genauso überflüssig wie herbeigeredete "#Zeitenwenden" um sich wichtig zu machen.

    Einfache Regel: Wer Zeitenwenden fordert, wird nicht gewählt. Wir brauchen neue #Parteien, die für ein anderes politisches #System stehen.

    #IreneMihalic #KonstantinVonNotz #ZeitenwendeImInneren #Zeitenwende

  24. @tagesschau

    Es braunt so braun … (und die #AfD freut sich über die Bestätigung)

    Entsprechend sind Irene #Mihalic und vor allem Konstantin von #Notz wohl tatsächlich die ultimativen "Grünen".

    Und die sind genauso überflüssig wie herbeigeredete "#Zeitenwenden" um sich wichtig zu machen.

    Einfache Regel: Wer Zeitenwenden fordert, wird nicht gewählt. Wir brauchen neue #Parteien, die für ein anderes politisches #System stehen.

    #IreneMihalic #KonstantinVonNotz #ZeitenwendeImInneren #Zeitenwende

  25. @tagesschau

    Es braunt so braun … (und die #AfD freut sich über die Bestätigung)

    Entsprechend sind Irene #Mihalic und vor allem Konstantin von #Notz wohl tatsächlich die ultimativen "Grünen".

    Und die sind genauso überflüssig wie herbeigeredete "#Zeitenwenden" um sich wichtig zu machen.

    Einfache Regel: Wer Zeitenwenden fordert, wird nicht gewählt. Wir brauchen neue #Parteien, die für ein anderes politisches #System stehen.

    #IreneMihalic #KonstantinVonNotz #ZeitenwendeImInneren #Zeitenwende

  26. @tagesschau

    Es braunt so braun … (und die freut sich über die Bestätigung)

    Entsprechend sind Irene und vor allem Konstantin von wohl tatsächlich die ultimativen "Grünen".

    Und die sind genauso überflüssig wie herbeigeredete "#Zeitenwenden" um sich wichtig zu machen.

    Einfache Regel: Wer Zeitenwenden fordert, wird nicht gewählt. Wir brauchen neue , die für ein anderes politisches stehen.

  27. Migration und Antisemitismus müssen, anders als es Grüne wollen, zusammen gedacht werden. Die Basis des Islamismus wird jeden Tag breiter – wegen einer naiven Migrationspolitik, die jeden hereinlässt und gefährliche Leute nicht mehr loskriegt. Die Hamas ist längst unter uns.#Martenstein-Harald #IsraelHamas-AngriffaufIsrael #7Oktober2023 #Migration #Migrationspolitik #Islamismus #Antisemitismus #Gewalt #WAMS-Kolumne #Hamas #Israel #KonstantinvonNotz #Grüne #Neukölln #HaraldMartenstein #Bundestag #Juden #Krimi
    Demonstrationen von Judenhass in Deutschland: Die Hamas ist längst unter uns
  28. Asylrecht faktisch abgeschafft?

    Die Bundesinnenministerin sprach von einem “historischen Kompromiss” nach der Einigung der EU-Staaten über das neue Flüchtlingsverfahren. Alle Menschen, die “geringe Chancen auf Asyl” haben, genauer gesagt, bei denen die Anerkennungsquote unter 2% liegt, sollen in ein “Außengrenzenverfahren” gedrängt werden. Das betrifft auch […]

    https://extradienst.net/2023/06/09/asylrecht-faktisch-abgeschafft/

  29. Asylrecht faktisch abgeschafft?

    Die Bundesinnenministerin sprach von einem “historischen Kompromiss” nach der Einigung der EU-Staaten über das neue Flüchtlingsverfahren. Alle Menschen, die “geringe Chancen auf Asyl” haben, genauer gesagt, bei denen die Anerkennungsquote unter 2% liegt, sollen in ein “Außengrenzenverfahren” gedrängt werden. Das betrifft auch […]

    https://extradienst.net/2023/06/09/asylrecht-faktisch-abgeschafft/

  30. Asylrecht faktisch abgeschafft?

    Die Bundesinnenministerin sprach von einem “historischen Kompromiss” nach der Einigung der EU-Staaten über das neue Flüchtlingsverfahren. Alle Menschen, die “geringe Chancen auf Asyl” haben, genauer gesagt, bei denen die Anerkennungsquote unter 2% liegt, sollen in ein “Außengrenzenverfahren” gedrängt werden. Das betrifft auch […]

    https://extradienst.net/2023/06/09/asylrecht-faktisch-abgeschafft/

  31. Asylrecht faktisch abgeschafft?

    Die Bundesinnenministerin sprach von einem “historischen Kompromiss” nach der Einigung der EU-Staaten über das neue Flüchtlingsverfahren. Alle Menschen, die “geringe Chancen auf Asyl” haben, genauer gesagt, bei denen die Anerkennungsquote unter 2% liegt, sollen in ein “Außengrenzenverfahren” gedrängt werden. Das betrifft auch […]

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  32. Asylrecht faktisch abgeschafft?

    Die Bundesinnenministerin sprach von einem “historischen Kompromiss” nach der Einigung der EU-Staaten über das neue Flüchtlingsverfahren. Alle Menschen, die “geringe Chancen auf Asyl” haben, genauer gesagt, bei denen die Anerkennungsquote unter 2% liegt, sollen in ein “Außengrenzenverfahren” gedrängt werden. Das betrifft auch […]

    https://extradienst.net/2023/06/09/asylrecht-faktisch-abgeschafft/