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Ermittler verwechseln Staatstrojaner mit Telefonüberwachung
Das Bundesjustizamt hat erneut falsche Zahlen zum Einsatz von Staatstrojanern veröffentlicht. Unsere Nachfrage ergab: Ermittlungsbehörden haben das Hacken von Geräten mit dem Abhören von Telefonaten verwechselt. Die selben Behörden ordnen die Überwachungsmaßnahme an.
Ermittlungsbehörden und Justizbeamte haben erneut falsche Zahlen zum staatlichen Hacken gemeldet. Sechs Bundesländer mussten ihre Statistiken korrigieren, nachdem wir nachgefragt haben.
Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Im August hat die Behörde zeitversetzt die Zahlen für 2023 veröffentlicht. Wir haben darüber berichtet: Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern.
Per Informationsfreiheitsgesetz haben wir die Daten angefragt, die das Bundesamt von den Ländern bekommen hat und aus denen es die Berichte erstellt. Diese Daten haben wir auch erhalten, für Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung.
Wieder falsche Zahlen
Doch diese Dokumente enthielten andere Zahlen als die veröffentlichten Statistiken. Anfang September haben wir dem Bundesamt die Widersprüche mitgeteilt und um Prüfung gebeten. Im Januar hat das Amt die Statistiken zum ersten Mal korrigiert. Im Februar nochmal.
Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hacken Ermittler Geräte, um Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde im Jahr 2023 96 Mal angeordnet und 57 Mal eingesetzt. Korrigieren mussten sich Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.
Mittels „Online-Durchsuchung“ hacken Ermittler Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde im gleichen Zeitraum 31 Mal angeordnet und sieben Mal eingesetzt. Nordrhein-Westfalen hatte ursprünglich behauptet, die Online-Durchsuchung nicht genutzt zu haben. Tatsächlich gab es fünf Anordnungen in zwei Verfahren und einen Einsatz.
Abhören und Hacken verwechselt
Die veröffentlichten Zahlen zu staatlichem Hacken sind fast immer falsch. Seit fünf Jahren enthalten die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung auch Angaben zum Einsatz von Staatstrojanern. Schon im ersten Jahr waren die Zahlen falsch. Im zweiten Jahr wieder. Und im Dritten. Und jetzt wieder.
Das Bundesjustizamt hat nicht nur die gemeldeten Daten falsch übertragen. Die Länder haben auch falsche Daten geliefert. Das Bundesjustizamt verschickt Fragebögenmit ausführlichen Erklärungen. Landesjustizverwaltungen und Generalbundesanwalt füllen die aus.
Schon bei der ersten Statistik haben die Landesämter „Kreuzchen/Häkchen versehentlich falsch gesetzt“. Das setzt sich bis heute fort. In Sachsen ergab die Überprüfung, dass ursprünglich gemeldete Einsätze der Quellen-TKÜ doch nur „Maßnahmen der klassischen Telekommunikationsüberwachung“ waren.
Die Ermittler haben das Mithören von Telefonie mit heimlichem Hacken verwechselt.
Jura-Trick gegen Grundrecht
Diese Verwirrung ist bereits im Gesetz angelegt. Die Strafprozessordnung enthält einen Paragrafen zur Telekommunikationsüberwachung, der eigentlich das Abhören von Telefonaten regelt. 2017 haben Union und SPD zwei Sätze eingefügt, mit denen Ermittler auch Endgeräte hacken dürfen, um Kommunikation abzuhören.
Das Bundesverfassungsgericht hat staatliches Hacken auf absolute Ausnahmefälle beschränkt und extra ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen erfunden. Die Quellen-TKÜ ist ein juristischer Trick, um diese strengen Vorgaben zu umgehen.
Befürworter behaupten einfach, dass staatliches Hacken nur die moderne Version der normalen Telefonüberwachung sei.
Dabei ist das heimliche Hacken von Smartphones und Computern ein viel tiefergehender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Und Staatstrojaner halten Sicherheitslücken offen, um sie auszunutzen statt sie zu schließen – das gefährdet die Sicherheit aller Menschen.
Die juristische Gleichsetzung von Abhören und Hacken führt auch dazu, dass selbst Staatsanwälte die beiden Maßnahmen miteinander verwechseln. Dabei sind sie Strafrechts-Experten – und ordnen den Einsatz dieser Maßnahmen an.
Licht ins Dunkel
Deshalb sind die Statistiken zur Quellen-TKÜ nur ein Anhang in der Statistik der normalen Telekommunikationsüberwachung. Damit ist nicht erkennbar, bei welchen Straftaten die Quellen-TKÜ eingesetzt wird.
Das Justizamt schreibt nur allgemein: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“
Wir haben deshalb Abgeordnete in allen Bundesländern mit demokratischer Opposition gebeten, parlamentarische Anfragen zu stellen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (Nachklapp) und im Bund.
Hacken wegen Drogen
Für 29 Einsätze der Quellen-TKÜ haben die Regierungen die zugrundeliegende Straftat genannt. In zehn Fällen ging es um Betäubungsmittel, also Drogen. Sieben Mal ging es um Mord, drei Mal um Waffen.
Damit bestätigen die Zahlen erneut: Die Polizei nutzt Staatstrojaner vor allem wegen Drogendelikten. Staat und Überwachungsfirmen lassen Sicherheitslücken in Milliarden Geräten offen, um ein Dutzend Drogendealer zu überwachen.
Wenn Ermittler Geräte hacken dürfen, tun sie das nicht immer. Von 96 Anordnungen wurden nur 57 tatsächlich durchgeführt. Die meisten Regierungen wollen nicht sagen, warum genehmigte Einsätze nicht stattfinden. Wenn sie antworten, nennen sie fast immer „technische Gründe“. Nur einmal gab es neben technischen auch ermittlungstaktische Gründe, an denen ein Trojaner-Einsatz scheiterte.
Mehr Einstellungen als Anklagen
Selbst wenn Trojaner zum Einsatz kommen, führen sie nicht immer zum Ermittlungserfolg. Viele Regierungen geben keine Auskunft zu dieser Frage. Verfahren laufen demnach noch oder wurden abgegeben, eine Antwort wäre zu viel Aufwand oder würde die Sicherheit gefährden.
In den beantworteten elf Fällen gab es nur zwei Urteile und eine Anklage. Vier mal haben Trojaner „keine relevanten Erkenntnisse“ geliefert, drei Verfahren wurden mangels Tatverdacht eingestellt, in einem Fall hat der Hack den ursprünglichen Tatverdacht sogar ausgeräumt.
Keine Regierung nennt die eingesetzten Trojanerprodukte.
Hessen nennt immerhin die Zielgeräte: zwei iPhones, ein Android und ein Laptop mit Windows. Auch Hamburg hat ein iPhone gehackt. Dabei „wurden 896 Dateien in einem Umfang von 0,388 Gigabyte erhoben und ausgewertet“. In einem anderen Fall „wurden Daten im Umfang von circa 70 Gigabyte erhoben und ausgewertet“.
Antwort oder Sicherheit
Die Regierungen in Hamburg und Hessen nennen sogar Kalenderwochen, in denen die Trojaner zum Einsatz kamen. Viele andere Landesregierungen verweigern Auskünfte zu Technik, Daten oder Zeitpunkt. Thüringen verweigert fast jede Antwort, demnach hat die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Unterlagen bereits „vernichtet“.
Insgesamt antworten die Bundesländer sehr unterschiedlich. Einige Regierungen beantworten vorbildlich alle Fragen ihrer Abgeordneten. Andere verweigern viele Antworten vollständig, weil eine Auskunft angeblich die Sicherheit gefährdet. Welche Informationen die Sicherheit gefährden, scheint in Deutschland Ansichtssache der Bundesländer zu sein.
Andre Meister ist investigativer Journalist. Er hat netzpolitik.org mit aufgebaut, Auszeichungen erhalten und Strafanzeigen gestellt wie kassiert. Andre ist Gründungsmitglied der Vereine netzpolitik.org, Gesellschaft für Freiheitsrechte und Digitale Gesellschaft, Mitglied im Chaos Computer Club, Beobachter bei European Digital Rights und Beirat beim Centre for Democracy & Technology Europe. Nebenbei arbeitet er als System-Administrator. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Signal, Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Ermittler verwechseln Staatstrojaner mit Telefonüberwachung
Das Bundesjustizamt hat erneut falsche Zahlen zum Einsatz von Staatstrojanern veröffentlicht. Unsere Nachfrage ergab: Ermittlungsbehörden haben das Hacken von Geräten mit dem Abhören von Telefonaten verwechselt. Die selben Behörden ordnen die Überwachungsmaßnahme an.
Ermittlungsbehörden und Justizbeamte haben erneut falsche Zahlen zum staatlichen Hacken gemeldet. Sechs Bundesländer mussten ihre Statistiken korrigieren, nachdem wir nachgefragt haben.
Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Im August hat die Behörde zeitversetzt die Zahlen für 2023 veröffentlicht. Wir haben darüber berichtet: Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern.
Per Informationsfreiheitsgesetz haben wir die Daten angefragt, die das Bundesamt von den Ländern bekommen hat und aus denen es die Berichte erstellt. Diese Daten haben wir auch erhalten, für Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung.
Wieder falsche Zahlen
Doch diese Dokumente enthielten andere Zahlen als die veröffentlichten Statistiken. Anfang September haben wir dem Bundesamt die Widersprüche mitgeteilt und um Prüfung gebeten. Im Januar hat das Amt die Statistiken zum ersten Mal korrigiert. Im Februar nochmal.
Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hacken Ermittler Geräte, um Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde im Jahr 2023 96 Mal angeordnet und 57 Mal eingesetzt. Korrigieren mussten sich Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.
Mittels „Online-Durchsuchung“ hacken Ermittler Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde im gleichen Zeitraum 31 Mal angeordnet und sieben Mal eingesetzt. Nordrhein-Westfalen hatte ursprünglich behauptet, die Online-Durchsuchung nicht genutzt zu haben. Tatsächlich gab es fünf Anordnungen in zwei Verfahren und einen Einsatz.
Abhören und Hacken verwechselt
Die veröffentlichten Zahlen zu staatlichem Hacken sind fast immer falsch. Seit fünf Jahren enthalten die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung auch Angaben zum Einsatz von Staatstrojanern. Schon im ersten Jahr waren die Zahlen falsch. Im zweiten Jahr wieder. Und im Dritten. Und jetzt wieder.
Das Bundesjustizamt hat nicht nur die gemeldeten Daten falsch übertragen. Die Länder haben auch falsche Daten geliefert. Das Bundesjustizamt verschickt Fragebögenmit ausführlichen Erklärungen. Landesjustizverwaltungen und Generalbundesanwalt füllen die aus.
Schon bei der ersten Statistik haben die Landesämter „Kreuzchen/Häkchen versehentlich falsch gesetzt“. Das setzt sich bis heute fort. In Sachsen ergab die Überprüfung, dass ursprünglich gemeldete Einsätze der Quellen-TKÜ doch nur „Maßnahmen der klassischen Telekommunikationsüberwachung“ waren.
Die Ermittler haben das Mithören von Telefonie mit heimlichem Hacken verwechselt.
Jura-Trick gegen Grundrecht
Diese Verwirrung ist bereits im Gesetz angelegt. Die Strafprozessordnung enthält einen Paragrafen zur Telekommunikationsüberwachung, der eigentlich das Abhören von Telefonaten regelt. 2017 haben Union und SPD zwei Sätze eingefügt, mit denen Ermittler auch Endgeräte hacken dürfen, um Kommunikation abzuhören.
Das Bundesverfassungsgericht hat staatliches Hacken auf absolute Ausnahmefälle beschränkt und extra ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen erfunden. Die Quellen-TKÜ ist ein juristischer Trick, um diese strengen Vorgaben zu umgehen.
Befürworter behaupten einfach, dass staatliches Hacken nur die moderne Version der normalen Telefonüberwachung sei.
Dabei ist das heimliche Hacken von Smartphones und Computern ein viel tiefergehender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Und Staatstrojaner halten Sicherheitslücken offen, um sie auszunutzen statt sie zu schließen – das gefährdet die Sicherheit aller Menschen.
Die juristische Gleichsetzung von Abhören und Hacken führt auch dazu, dass selbst Staatsanwälte die beiden Maßnahmen miteinander verwechseln. Dabei sind sie Strafrechts-Experten – und ordnen den Einsatz dieser Maßnahmen an.
Licht ins Dunkel
Deshalb sind die Statistiken zur Quellen-TKÜ nur ein Anhang in der Statistik der normalen Telekommunikationsüberwachung. Damit ist nicht erkennbar, bei welchen Straftaten die Quellen-TKÜ eingesetzt wird.
Das Justizamt schreibt nur allgemein: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“
Wir haben deshalb Abgeordnete in allen Bundesländern mit demokratischer Opposition gebeten, parlamentarische Anfragen zu stellen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (Nachklapp) und im Bund.
Hacken wegen Drogen
Für 29 Einsätze der Quellen-TKÜ haben die Regierungen die zugrundeliegende Straftat genannt. In zehn Fällen ging es um Betäubungsmittel, also Drogen. Sieben Mal ging es um Mord, drei Mal um Waffen.
Damit bestätigen die Zahlen erneut: Die Polizei nutzt Staatstrojaner vor allem wegen Drogendelikten. Staat und Überwachungsfirmen lassen Sicherheitslücken in Milliarden Geräten offen, um ein Dutzend Drogendealer zu überwachen.
Wenn Ermittler Geräte hacken dürfen, tun sie das nicht immer. Von 96 Anordnungen wurden nur 57 tatsächlich durchgeführt. Die meisten Regierungen wollen nicht sagen, warum genehmigte Einsätze nicht stattfinden. Wenn sie antworten, nennen sie fast immer „technische Gründe“. Nur einmal gab es neben technischen auch ermittlungstaktische Gründe, an denen ein Trojaner-Einsatz scheiterte.
Mehr Einstellungen als Anklagen
Selbst wenn Trojaner zum Einsatz kommen, führen sie nicht immer zum Ermittlungserfolg. Viele Regierungen geben keine Auskunft zu dieser Frage. Verfahren laufen demnach noch oder wurden abgegeben, eine Antwort wäre zu viel Aufwand oder würde die Sicherheit gefährden.
In den beantworteten elf Fällen gab es nur zwei Urteile und eine Anklage. Vier mal haben Trojaner „keine relevanten Erkenntnisse“ geliefert, drei Verfahren wurden mangels Tatverdacht eingestellt, in einem Fall hat der Hack den ursprünglichen Tatverdacht sogar ausgeräumt.
Keine Regierung nennt die eingesetzten Trojanerprodukte.
Hessen nennt immerhin die Zielgeräte: zwei iPhones, ein Android und ein Laptop mit Windows. Auch Hamburg hat ein iPhone gehackt. Dabei „wurden 896 Dateien in einem Umfang von 0,388 Gigabyte erhoben und ausgewertet“. In einem anderen Fall „wurden Daten im Umfang von circa 70 Gigabyte erhoben und ausgewertet“.
Antwort oder Sicherheit
Die Regierungen in Hamburg und Hessen nennen sogar Kalenderwochen, in denen die Trojaner zum Einsatz kamen. Viele andere Landesregierungen verweigern Auskünfte zu Technik, Daten oder Zeitpunkt. Thüringen verweigert fast jede Antwort, demnach hat die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Unterlagen bereits „vernichtet“.
Insgesamt antworten die Bundesländer sehr unterschiedlich. Einige Regierungen beantworten vorbildlich alle Fragen ihrer Abgeordneten. Andere verweigern viele Antworten vollständig, weil eine Auskunft angeblich die Sicherheit gefährdet. Welche Informationen die Sicherheit gefährden, scheint in Deutschland Ansichtssache der Bundesländer zu sein.
Andre Meister ist investigativer Journalist. Er hat netzpolitik.org mit aufgebaut, Auszeichungen erhalten und Strafanzeigen gestellt wie kassiert. Andre ist Gründungsmitglied der Vereine netzpolitik.org, Gesellschaft für Freiheitsrechte und Digitale Gesellschaft, Mitglied im Chaos Computer Club, Beobachter bei European Digital Rights und Beirat beim Centre for Democracy & Technology Europe. Nebenbei arbeitet er als System-Administrator. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Signal, Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Ermittler verwechseln Staatstrojaner mit Telefonüberwachung
Das Bundesjustizamt hat erneut falsche Zahlen zum Einsatz von Staatstrojanern veröffentlicht. Unsere Nachfrage ergab: Ermittlungsbehörden haben das Hacken von Geräten mit dem Abhören von Telefonaten verwechselt. Die selben Behörden ordnen die Überwachungsmaßnahme an.
Ermittlungsbehörden und Justizbeamte haben erneut falsche Zahlen zum staatlichen Hacken gemeldet. Sechs Bundesländer mussten ihre Statistiken korrigieren, nachdem wir nachgefragt haben.
Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Im August hat die Behörde zeitversetzt die Zahlen für 2023 veröffentlicht. Wir haben darüber berichtet: Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern.
Per Informationsfreiheitsgesetz haben wir die Daten angefragt, die das Bundesamt von den Ländern bekommen hat und aus denen es die Berichte erstellt. Diese Daten haben wir auch erhalten, für Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung.
Wieder falsche Zahlen
Doch diese Dokumente enthielten andere Zahlen als die veröffentlichten Statistiken. Anfang September haben wir dem Bundesamt die Widersprüche mitgeteilt und um Prüfung gebeten. Im Januar hat das Amt die Statistiken zum ersten Mal korrigiert. Im Februar nochmal.
Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hacken Ermittler Geräte, um Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde im Jahr 2023 96 Mal angeordnet und 57 Mal eingesetzt. Korrigieren mussten sich Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.
Mittels „Online-Durchsuchung“ hacken Ermittler Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde im gleichen Zeitraum 31 Mal angeordnet und sieben Mal eingesetzt. Nordrhein-Westfalen hatte ursprünglich behauptet, die Online-Durchsuchung nicht genutzt zu haben. Tatsächlich gab es fünf Anordnungen in zwei Verfahren und einen Einsatz.
Abhören und Hacken verwechselt
Die veröffentlichten Zahlen zu staatlichem Hacken sind fast immer falsch. Seit fünf Jahren enthalten die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung auch Angaben zum Einsatz von Staatstrojanern. Schon im ersten Jahr waren die Zahlen falsch. Im zweiten Jahr wieder. Und im Dritten. Und jetzt wieder.
Das Bundesjustizamt hat nicht nur die gemeldeten Daten falsch übertragen. Die Länder haben auch falsche Daten geliefert. Das Bundesjustizamt verschickt Fragebögenmit ausführlichen Erklärungen. Landesjustizverwaltungen und Generalbundesanwalt füllen die aus.
Schon bei der ersten Statistik haben die Landesämter „Kreuzchen/Häkchen versehentlich falsch gesetzt“. Das setzt sich bis heute fort. In Sachsen ergab die Überprüfung, dass ursprünglich gemeldete Einsätze der Quellen-TKÜ doch nur „Maßnahmen der klassischen Telekommunikationsüberwachung“ waren.
Die Ermittler haben das Mithören von Telefonie mit heimlichem Hacken verwechselt.
Jura-Trick gegen Grundrecht
Diese Verwirrung ist bereits im Gesetz angelegt. Die Strafprozessordnung enthält einen Paragrafen zur Telekommunikationsüberwachung, der eigentlich das Abhören von Telefonaten regelt. 2017 haben Union und SPD zwei Sätze eingefügt, mit denen Ermittler auch Endgeräte hacken dürfen, um Kommunikation abzuhören.
Das Bundesverfassungsgericht hat staatliches Hacken auf absolute Ausnahmefälle beschränkt und extra ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen erfunden. Die Quellen-TKÜ ist ein juristischer Trick, um diese strengen Vorgaben zu umgehen.
Befürworter behaupten einfach, dass staatliches Hacken nur die moderne Version der normalen Telefonüberwachung sei.
Dabei ist das heimliche Hacken von Smartphones und Computern ein viel tiefergehender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Und Staatstrojaner halten Sicherheitslücken offen, um sie auszunutzen statt sie zu schließen – das gefährdet die Sicherheit aller Menschen.
Die juristische Gleichsetzung von Abhören und Hacken führt auch dazu, dass selbst Staatsanwälte die beiden Maßnahmen miteinander verwechseln. Dabei sind sie Strafrechts-Experten – und ordnen den Einsatz dieser Maßnahmen an.
Licht ins Dunkel
Deshalb sind die Statistiken zur Quellen-TKÜ nur ein Anhang in der Statistik der normalen Telekommunikationsüberwachung. Damit ist nicht erkennbar, bei welchen Straftaten die Quellen-TKÜ eingesetzt wird.
Das Justizamt schreibt nur allgemein: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“
Wir haben deshalb Abgeordnete in allen Bundesländern mit demokratischer Opposition gebeten, parlamentarische Anfragen zu stellen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (Nachklapp) und im Bund.
Hacken wegen Drogen
Für 29 Einsätze der Quellen-TKÜ haben die Regierungen die zugrundeliegende Straftat genannt. In zehn Fällen ging es um Betäubungsmittel, also Drogen. Sieben Mal ging es um Mord, drei Mal um Waffen.
Damit bestätigen die Zahlen erneut: Die Polizei nutzt Staatstrojaner vor allem wegen Drogendelikten. Staat und Überwachungsfirmen lassen Sicherheitslücken in Milliarden Geräten offen, um ein Dutzend Drogendealer zu überwachen.
Wenn Ermittler Geräte hacken dürfen, tun sie das nicht immer. Von 96 Anordnungen wurden nur 57 tatsächlich durchgeführt. Die meisten Regierungen wollen nicht sagen, warum genehmigte Einsätze nicht stattfinden. Wenn sie antworten, nennen sie fast immer „technische Gründe“. Nur einmal gab es neben technischen auch ermittlungstaktische Gründe, an denen ein Trojaner-Einsatz scheiterte.
Mehr Einstellungen als Anklagen
Selbst wenn Trojaner zum Einsatz kommen, führen sie nicht immer zum Ermittlungserfolg. Viele Regierungen geben keine Auskunft zu dieser Frage. Verfahren laufen demnach noch oder wurden abgegeben, eine Antwort wäre zu viel Aufwand oder würde die Sicherheit gefährden.
In den beantworteten elf Fällen gab es nur zwei Urteile und eine Anklage. Vier mal haben Trojaner „keine relevanten Erkenntnisse“ geliefert, drei Verfahren wurden mangels Tatverdacht eingestellt, in einem Fall hat der Hack den ursprünglichen Tatverdacht sogar ausgeräumt.
Keine Regierung nennt die eingesetzten Trojanerprodukte.
Hessen nennt immerhin die Zielgeräte: zwei iPhones, ein Android und ein Laptop mit Windows. Auch Hamburg hat ein iPhone gehackt. Dabei „wurden 896 Dateien in einem Umfang von 0,388 Gigabyte erhoben und ausgewertet“. In einem anderen Fall „wurden Daten im Umfang von circa 70 Gigabyte erhoben und ausgewertet“.
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BGH ruling: Police may not look into the past during chat surveillance
BGH draws clear red line for messenger surveillance via source-based telecommunications interception: Reading old messages is illegal.
#BGH #Datenschutz #Netzpolitik #Polizei #QuellenTKÜ #Überwachung #Urteil #news
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BGH-Beschluss: Polizei darf bei Chat-Überwachung nicht in Vergangenheit schauen
Der BGH zieht eine klare rote Linie bei der Überwachung von Messengern per Quellen-TKÜ: Das Mitlesen alter Nachrichten ohne strenge Auflagen ist rechtswidrig.
#BGH #Datenschutz #Netzpolitik #Polizei #QuellenTKÜ #Überwachung #Urteil #news
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Der BGH zieht eine klare rote Linie bei der Überwachung von Messengern per Quellen-TKÜ: Das Mitlesen alter Nachrichten ohne strenge Auflagen ist rechtswidrig.
#BGH #Datenschutz #Netzpolitik #Polizei #QuellenTKÜ #Überwachung #Urteil #news
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Wichtiges Urteil für alle Messenger Nutzer:innen: Die Polizei darf Nachrichten erst lesen, ab dem Tag des richterlichen Beschlusses. D.h. sie darf keine Nachrichten mitlesen, die vorher geschrieben wurden. #BGH #OnlineDurchsuchung #Überwachung #QuellenTKÜ www.tagesschau.de/inland/gesel...
Bundesgerichtshof: Polizei dar... -
Wichtiges Urteil für alle Messenger Nutzer:innen: Die Polizei darf Nachrichten erst lesen, ab dem Tag des richterlichen Beschlusses. D.h. sie darf keine Nachrichten mitlesen, die vorher geschrieben wurden. #BGH #OnlineDurchsuchung #Überwachung #QuellenTKÜ www.tagesschau.de/inland/gesel...
Bundesgerichtshof: Polizei dar... -
Wichtiges Urteil für alle Messenger Nutzer:innen: Die Polizei darf Nachrichten erst lesen, ab dem Tag des richterlichen Beschlusses. D.h. sie darf keine Nachrichten mitlesen, die vorher geschrieben wurden. #BGH #OnlineDurchsuchung #Überwachung #QuellenTKÜ www.tagesschau.de/inland/gesel...
Bundesgerichtshof: Polizei dar... -
Wichtiges Urteil für alle Messenger Nutzer:innen: Die Polizei darf Nachrichten erst lesen, ab dem Tag des richterlichen Beschlusses. D.h. sie darf keine Nachrichten mitlesen, die vorher geschrieben wurden. #BGH #OnlineDurchsuchung #Überwachung #QuellenTKÜ www.tagesschau.de/inland/gesel...
Bundesgerichtshof: Polizei dar... -
Anhörung zum Gesetzentwurf: Bundespolizei soll Staatstrojaner nutzen dürfen
Der neue Anlauf zur Reform des Bundespolizeigesetzes traf im Innenausschuss des Bundestags auf Kritik. Die Bundespolizei soll künftig Staatstrojaner nutzen dürfen, ohne dass für diese Hacking-Werkzeuge ein IT-Schwachstellenmanagement existiert.
Im Innenausschuss des Bundestags wurde vorgestern in einer Sachverständigen-Anhörung die Reform des Bundespolizeigesetzes (BPolG) diskutiert. Die Bundesregierung hatte dazu im Dezember einen umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Befugnisse der Bundespolizei ausbauen soll.
Künftig soll nun auch die Bundespolizei hacken dürfen. Dafür könnten Polizeibeamte Computer oder Smartphones mit Schadsoftware infiltrieren, um laufende Kommunikation und einige weitere Daten auszuleiten.
Neu sind im Gesetzentwurf auch die verdachtsunabhängigen Kontrollen in sogenannten „Waffenverbotszonen“, die von der Ampel-Vorgängerregierung für die Bundespolizei bereits beschlossen worden waren, aber im Bundesrat scheiterten. Diese Kontrollen stehen in der Kritik, weil die Diskriminierung von bestimmten Personengruppen befürchtet wird. Die früher geplanten Kontrollquittungen, die von Polizeibeamten nach solchen Kontrollen ausgehändigt werden sollten, fehlen im Gesetzentwurf.
Weggefallen im Vergleich zum Entwurf der Ampel ist auch die Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Uli Grötsch, SPD-Politiker und der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag, nannte den Streit darum eine „rein ideologische Debatte“. Es gäbe keine schlechten Erfahrungen damit auf Polizeiseite. Er bedauerte die fehlende Kennzeichnungspflicht, die polizeiliches Handeln nachvollziehbarer und transparenter gemacht hätte.
Kritische Anmerkungen von einigen geladenen Sachverständigen betrafen auch die neuen Regelungen zu V-Personen. Das sind polizeiliche Informationszuträger, die aber keine Polizeibeamten sind. Zwar sei der Kernbereichsschutz der Überwachten – also der Schutz ihrer Intimsphäre – im Gesetzentwurf enthalten, damit die V-Personen nicht etwa enge Beziehungen zu Ausgehorchten aufnehmen. Was aber darin fehle, seien zeitliche Vorgaben und ein Katalog, der vorgibt, welche Personen ungeeignet sind. Der war im Vorgängerentwurf der Ampel-Regierung noch enthalten. Er sollte dafür sorgen, dass keine Menschen als V-Personen in Frage kommen, die beispielsweise geschäftsunfähig oder minderjährig sind oder ihr Einkommen wesentlich über Polizeizahlungen beziehen.
Staatstrojaner gegen WhatsApp
Das Bundespolizeigesetz ist ein umfängliches Regelwerk mit zahlreichen Neuerungen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte schon in seiner ersten Stellungnahme zum Referentenentwurf die „äußerst kurze Stellungnahmefrist“ bemängelt, die der umfassenden Reform nicht gerecht werden könne. Der DAV konzentrierte sich daher auf besonders Kritikwürdiges. Dazu gehört die neue Regelung zu einer Version des Staatstrojaners, die im Amtsdeutsch „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ heißt. Diese Form des Staatstrojaners wird durch den Gesetzentwurf erstmals für die Bundespolizei zur Abwehr von Gefahren eingeführt.
Die „Quellen-TKÜ“ lehnt zwar ihren Namen an die Überwachung laufender Telekommunikation an, ist aber praktisch ein Hacking-Werkzeug. Die dafür notwendige Schadsoftware wird unter Ausnutzung von Sicherheitslücken heimlich auf einem Endgerät aufgebracht und zeichnet die gewünschten Inhalte unbemerkt vom Nutzer auf.
Im Gesetzentwurf heißt es, dass die Überwachung und Aufzeichnung von Telekommunikation „ohne Wissen der betroffenen Person auch in der Weise erfolgen [darf], dass mit technischen Mitteln in von der betroffenen Person genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird“, um an verschlüsselte Gespräche oder Messenger-Nachrichten zu kommen. Die Gesetzesbegründung erwähnt beispielsweise konkret den Messenger WhatsApp, der sich allerdings auch ohne Staatstrojaner als abhörbar erwies.
„Nicht zu Ende gedacht“
Neben der laufenden Telekommunikation sollen mit dem Staatstrojaner auch weitere Kommunikationsinhalte überwacht werden dürfen, „deren Übertragung zum Zeitpunkt der Überwachung bereits abgeschlossen ist“. Praktisch wären das beim Beispiel WhatsApp etwa gespeicherte Chat-Verläufe, die ebenfalls heimlich von der Schadsoftware aufgezeichnet werden dürften. Der Zeitpunkt der Anordnung des Staatstrojaners soll maßgeblich dafür sein, wie weit in die Vergangenheit die Schadsoftware gespeicherte Kommunikationsinhalte überwachen darf.
Die Sachverständige Lea Voigt, Juristin und Vorsitzende des Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit im DAV, sieht die Hacking-Befugnisse in ihrer Stellungnahme kritisch. Sie seien auch „nicht zu Ende gedacht“, sagte sie im Ausschuss. Denn laut der Begründung des Gesetzes sind sie für sofortige Interventionen vorgesehen, um Gefahren schnell abzuwehren. Staatstrojaner seien jedoch gar nicht sofort einsetzbar, sondern bräuchten eine gewisse Vorlaufzeit, um die Schadsoftware an Hard- und Software anzupassen, die sie heimlich ausspionieren soll. Die Begründung überzeuge also nicht.
Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, wurde in der Anhörung nach einem Beispiel für den Staatstrojanereinsatz gefragt. Er betonte, dass nur die Gefahrenabwehr im Vordergrund stünde, etwa bei Schleusungen. Es „komme nicht selten vor“, dass Polizisten beispielsweise „Handynummern bei geschleusten Personen“ fänden. Keiner wisse, ob es sich dabei um Nummern von Kontaktpersonen, Schleusern oder Angehörigen handele. Dann könne es um die abzuwendende Gefahr gehen, dass an unbekanntem Ort „irgendwo in Europa“ ein LKW führe, in dem Menschen zu ersticken drohten. Ein Staatstrojaner müsse dann „schnell zur Gefahrenabwehr“ genutzt werden.
Es herrscht offenkundig nicht nur bei Teggatz die Vorstellung, dass eine Spionagesoftware ein geeignetes Werkzeug sei, um in kürzester Zeit eine laufende Kommunikation abhören zu können. Denn auch in der Gesetzesbegründung ist der Staatstrojaner als „gefahrenabwehrende Sofortintervention“ charakterisiert.
Die Sachverständige Voigt weist in ihrer Stellungnahme diese Vorstellung ins Reich der Phantasie und zitiert den Generalbundesanwalt. Der hatte aus praktischen Erfahrungen berichtet, dass die Umsetzung der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ einige Zeit brauche: „In der Regel“ würden „zwischen Anordnung und Umsetzung jedenfalls einige Tage vergehen“.
Staatstrojaner sind Sicherheitsrisiken
Eine „Quellen-TKÜ“ birgt unvermeidlich verschiedene Risiken. Denn ein Staatstrojaner lässt sich nur heimlich einschleusen, wenn IT-Sicherheitslücken bei den gehackten Geräten offenstehen. Und dass sie offengelassen und eben nicht geschlossen werden, ist eine aktive Entscheidung und ein Sicherheitsrisiko für alle Computernutzer.
Zudem hat sich in den letzten Jahren ein wachsender Markt an kommerziellen Staatstrojaner-Anbietern etabliert, der eine zunehmende Bedrohung für die IT-Sicherheit, aber auch für die Achtung der Grund- und Menschenrechte ist. Wird eine Polizeibehörde Kunde eines solchen Anbieters, finanziert sie diesen gefährlichen Markt.
Der Sachverständige Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kritisierte, dass die „Quellen-TKÜ“ der Bundespolizei erlaubt werden soll, obgleich noch immer Vorschriften zum Schwachstellenmanagement fehlen. Denn in Deutschland gibt es bisher keine Regelungen, die IT-Sicherheitslücken hinsichtlich ihrer Risiken bewerten und vorschreiben, wie diese Schwachstellen jeweils zu behandeln sind. Dittmann verwies auf Millionenschäden für die Wirtschaft in Deutschland, die durch offene IT-Sicherheitslücken und Schadsoftware entstünden. Er forderte, ein staatliches Schwachstellenmanagement gesetzlich vorzuschreiben. Die „Quellen-TKÜ“ dürfe erst danach eingeführt werden.
Der Sachverständige erntete damit bei der grünen Innenexpertin und Polizeibeamtin Irene Mihalic Zustimmung. Sie nannt eine Staatstrojanerbefugnis für die Bundespolizei ohne ein vorgeschriebenes Schwachstellenmanagement „unverantwortlich“.
Auch Amnesty International hatte die Staatstrojaner-Befugnis kritisiert und die Besorgnis geäußert, dass die „Quellen-TKÜ“ auch gegen Personen zum Einsatz kommen könnte, die friedliche Proteste planen: Denn der Staatstrojaner „soll bezüglich Straftaten erlaubt werden, die etwa die Störung von öffentlichen Betrieben oder bestimmte Eingriffe in den Straßenverkehr erfassen, und zum Schutz von Einrichtungen des Bahn- und Luftverkehrs – Orten, an denen oft Proteste etwa für mehr Klimaschutz oder gegen Abschiebungen stattfinden“, wie Amnesty International schrieb. In einem Klima zunehmender Repression von friedlichem Protest forderte die Menschenrechtsorganisation „entsprechende Klarstellungen, die einen solchen Missbrauch ausschließen“.
Der Sachverständige Marc Wagner von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung verwies hingegen darauf, dass die „Quellen-TKÜ“ beim Bundeskriminalamt und in einigen Landespolizeigesetzen doch „längst Standard“ wäre. Das sei „nicht anderes als ein Update“. Doch selbst Wagner sieht wie die Sachverständigen Voigt und Dittmann die Eingriffsschwellen für den Staatstrojanereinsatz als zu niedrig.
Dittmann von der GFF bescheinigte dem Gesetzentwurf bei der Staatstrojanerbefugnis zudem „handwerkliche Fehler“. Insgesamt seien die Regelungen bei dieser sehr eingriffsintensiven Maßnahme nicht überzeugend.
Auch gute Nachrichten
Es gibt aus bürgerrechtlicher Sicht auch gute Nachrichten: Sowohl der Ausbau der Gesichtserkennung als auch Regelungen, die eine automatisierte Big-Data-Analyse nach Art von Palantir ermöglichen, sind nicht unter den neuen Befugnissen. Auch findet sich keine „KI“ im ganzen Gesetzentwurf.
Vielleicht ist das auch aus Kostengründen eine gute Nachricht, denn technisierte Überwachung ist ein teures Unterfangen. Der Polizeibeauftragte Grötsch wies in der Anhörung darauf hin, dass Bundespolizisten auch mit lange verschleppten Baumaßnahmen und schlechten Bedingungen an ihren Arbeitsplätzen zu kämpfen hätten, die er „teilweise desolat“ nannte. Die hohen Geldsummen für ohnehin fragwürdige Staatstrojaner-Anbieter könnten vielleicht woanders in der Bundespolizei sinnvoller investiert werden.
Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Edit: Dieser Beitrag wurde u.a. wegen angeblicher "Desinformation. Leugnung bzw Rechtfertigung des Tötens Zehntausender Kinder, Klassische Volksverhetzung", aber meist ohne jede Angabe von Gründen vom dt. Freundeskreis der Hamas mehrfach gemeldet.
Wer keine Argumente hat, setzt eben auf Denunziation statt auf eine Debatte. 🙄
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Not so #Funfact:
Das hoch-emotionale Totschlagsargumemt "Denkt denn keiner an die Kinder!!!" habe ich bisher exklusiv mit autoritären Rechten assoziiert, die damit seit Jahrzehnten wirklich *jede* sachliche und evidenzbasierte Debatte zu ihren Steckenpferden wie
- #Todesstrafe "für Kinderschänder"
- #BKAgesetz
- #Polizeigesetz|e der Länder
- #Vorratsdatenspeicherung
- #Onlinedurchsuchung
- #QuellenTKÜ
- #Internetsperren
- #Staatstrojaner
- #Chatkontrolle
lieber mit populist. Rabulistik und Panikmache statt mit log. Argumenten und evidenten Fakten "bereichern".
Mit der "Kinderkarte" verhinden sie sogar #Cannabisclubs, und setzen Haltezonen für ihre Autos vor Schulen durch, damit sie ihre Zöglinge im #Elterntaxi vor dem gefährl. Autoverkehr in Sicherheit wissen. ☝️🥸
Und weil auch den ultra-rechten Strategen der #Hamas der Erfolg des Konzepts "Kinderkarte ziehen" nicht entgangen ist, haben sie am #7oktober nicht nur israel. Kinder abgeschlachtet, vergewaltigt und entführt, sondern opfern willentlich und absichtsvoll tausende paläst. Kinder um genau die Bilder zu provozieren, die bei Beobachtern nicht anderes als Abscheu , Ekel und Entsetzen triggern, und damit die Fähigkeit logisch zu denken bei vielen komplett aushebeln.
Dass #Likud / #Netanjahu und #Hamas dabei Brüder im Geiste sind, sich und ihren Terror gegenseitig zur Rechtfertigung ihrer eigenen Existenz brauchen, und sowohl Likud als auch Hamas keinerlei Interesse daran haben das Leiden und Sterben zu beenden, fällt beim Anblick der grauenvollen Bilder einfach unter den Bewusstseinstisch.
In der Folge reicht es genau deshalb heute aus für die Opfer *beider* Seiten Empathie zu empfinden, und die klerikal-faschist. Terrorregime *beider* Bevölkerungsteile zu verurteilen, um vom hamas-o-philen #Melonenmob als "Kindermörder", "Zionazi" und "Fake Left" diffamiert und gecancelt zu werden, und das ist (mir) neu von "links" seit dem #7oktober.
Anstatt also sowohl #Likud / #Netanjahu als auch die #Hamas als Feinde zu betrachten, und sich mit den *allen *Opfern zu solidarisieren, lassen sich "Linke" vor den Karren *beider* rechten Regime spannen, und machen sich zu Helfershelfern rechter Menschenfeinde in einem Konflikt, der nur den Mördern und Kriegtreibern nutzt.
Und dieses Unvermögen die gar nicht mal so komplexen strateg. Interessen der Rechten zu begreifen und die entwicklungsrichtigen Konsequenzen daraus zu ziehen führt dazu, dass stramm-rechte CDUler und radikale Linke in seltener Harmonie die Anerkennung der islamist. Terrorregime in Afghanistan und Palästina fordern, weil die Absichten an den Hindukusch abschieben zu können und Jüd*innen in #Israel maximal
zu schaden gar keinen Interessenkonflikt darstellen.
Konsens unter Linken war mal:
Wer gemeinsam mit Nazis demonstriert, macht sich damit selbst zum Nazi.
Aber seit Linke gemeinsam mit expliziten Judenhassern demonstrieren, gilt diese Logik offenbar nicht mehr, und Israel-bezogener #Antisemitismus gehört in jeder #freepalestine-Gruppe zum Standardrepertoire.
Das kann man so machen, und sich einseitig mit den Opfern *und* Tätern *einer* Seite solidarisieren und gemein machen, aber dann ist mensch eben nur die billige Hilfstruppe für die Rechten beider Seiten, und nur noch in der eigenen Einbildung links. 🤷♂️
Ich bin lieber solidarisch mit *allen* Opfern im Pimmelkrieg der Utrarechten von Likud und Hamas.
Aber das muss jede*r für sich selbst entscheiden. -
Edit: Dieser Beitrag wurde u.a. wegen angeblicher "Desinformation. Leugnung bzw Rechtfertigung des Tötens Zehntausender Kinder, Klassische Volksverhetzung", aber meist ohne jede Angabe von Gründen vom dt. Freundeskreis der Hamas mehrfach gemeldet.
Wer keine Argumente hat, setzt eben auf Denunziation statt auf eine Debatte. 🙄
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Not so #Funfact:
Das hoch-emotionale Totschlagsargumemt "Denkt denn keiner an die Kinder!!!" habe ich bisher exklusiv mit autoritären Rechten assoziiert, die damit seit Jahrzehnten wirklich *jede* sachliche und evidenzbasierte Debatte zu ihren Steckenpferden wie
- #Todesstrafe "für Kinderschänder"
- #BKAgesetz
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- #Onlinedurchsuchung
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lieber mit populist. Rabulistik und Panikmache statt mit log. Argumenten und evidenten Fakten "bereichern".
Mit der "Kinderkarte" verhinden sie sogar #Cannabisclubs, und setzen Haltezonen für ihre Autos vor Schulen durch, damit sie ihre Zöglinge im #Elterntaxi vor dem gefährl. Autoverkehr in Sicherheit wissen. ☝️🥸
Und weil auch den ultra-rechten Strategen der #Hamas der Erfolg des Konzepts "Kinderkarte ziehen" nicht entgangen ist, haben sie am #7oktober nicht nur israel. Kinder abgeschlachtet, vergewaltigt und entführt, sondern opfern willentlich und absichtsvoll tausende paläst. Kinder um genau die Bilder zu provozieren, die bei Beobachtern nicht anderes als Abscheu , Ekel und Entsetzen triggern, und damit die Fähigkeit logisch zu denken bei vielen komplett aushebeln.
Dass #Likud / #Netanjahu und #Hamas dabei Brüder im Geiste sind, sich und ihren Terror gegenseitig zur Rechtfertigung ihrer eigenen Existenz brauchen, und sowohl Likud als auch Hamas keinerlei Interesse daran haben das Leiden und Sterben zu beenden, fällt beim Anblick der grauenvollen Bilder einfach unter den Bewusstseinstisch.
In der Folge reicht es genau deshalb heute aus für die Opfer *beider* Seiten Empathie zu empfinden, und die klerikal-faschist. Terrorregime *beider* Bevölkerungsteile zu verurteilen, um vom hamas-o-philen #Melonenmob als "Kindermörder", "Zionazi" und "Fake Left" diffamiert und gecancelt zu werden, und das ist (mir) neu von "links" seit dem #7oktober.
Anstatt also sowohl #Likud / #Netanjahu als auch die #Hamas als Feinde zu betrachten, und sich mit den *allen *Opfern zu solidarisieren, lassen sich "Linke" vor den Karren *beider* rechten Regime spannen, und machen sich zu Helfershelfern rechter Menschenfeinde in einem Konflikt, der nur den Mördern und Kriegtreibern nutzt.
Und dieses Unvermögen die gar nicht mal so komplexen strateg. Interessen der Rechten zu begreifen und die entwicklungsrichtigen Konsequenzen daraus zu ziehen führt dazu, dass stramm-rechte CDUler und radikale Linke in seltener Harmonie die Anerkennung der islamist. Terrorregime in Afghanistan und Palästina fordern, weil die Absichten an den Hindukusch abschieben zu können und Jüd*innen in #Israel maximal
zu schaden gar keinen Interessenkonflikt darstellen.
Konsens unter Linken war mal:
Wer gemeinsam mit Nazis demonstriert, macht sich damit selbst zum Nazi.
Aber seit Linke gemeinsam mit expliziten Judenhassern demonstrieren, gilt diese Logik offenbar nicht mehr, und Israel-bezogener #Antisemitismus gehört in jeder #freepalestine-Gruppe zum Standardrepertoire.
Das kann man so machen, und sich einseitig mit den Opfern *und* Tätern *einer* Seite solidarisieren und gemein machen, aber dann ist mensch eben nur die billige Hilfstruppe für die Rechten beider Seiten, und nur noch in der eigenen Einbildung links. 🤷♂️
Ich bin lieber solidarisch mit *allen* Opfern im Pimmelkrieg der Utrarechten von Likud und Hamas.
Aber das muss jede*r für sich selbst entscheiden. -
Edit: Dieser Beitrag wurde u.a. wegen angeblicher "Desinformation. Leugnung bzw Rechtfertigung des Tötens Zehntausender Kinder, Klassische Volksverhetzung", aber meist ohne jede Angabe von Gründen vom dt. Freundeskreis der Hamas mehrfach gemeldet.
Wer keine Argumente hat, setzt eben auf Denunziation statt auf eine Debatte. 🙄
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Not so #Funfact:
Das hoch-emotionale Totschlagsargumemt "Denkt denn keiner an die Kinder!!!" habe ich bisher exklusiv mit autoritären Rechten assoziiert, die damit seit Jahrzehnten wirklich *jede* sachliche und evidenzbasierte Debatte zu ihren Steckenpferden wie
- #Todesstrafe "für Kinderschänder"
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Mit der "Kinderkarte" verhinden sie sogar #Cannabisclubs, und setzen Haltezonen für ihre Autos vor Schulen durch, damit sie ihre Zöglinge im #Elterntaxi vor dem gefährl. Autoverkehr in Sicherheit wissen. ☝️🥸
Und weil auch den ultra-rechten Strategen der #Hamas der Erfolg des Konzepts "Kinderkarte ziehen" nicht entgangen ist, haben sie am #7oktober nicht nur israel. Kinder abgeschlachtet, vergewaltigt und entführt, sondern opfern willentlich und absichtsvoll tausende paläst. Kinder um genau die Bilder zu provozieren, die bei Beobachtern nicht anderes als Abscheu , Ekel und Entsetzen triggern, und damit die Fähigkeit logisch zu denken bei vielen komplett aushebeln.
Dass #Likud / #Netanjahu und #Hamas dabei Brüder im Geiste sind, sich und ihren Terror gegenseitig zur Rechtfertigung ihrer eigenen Existenz brauchen, und sowohl Likud als auch Hamas keinerlei Interesse daran haben das Leiden und Sterben zu beenden, fällt beim Anblick der grauenvollen Bilder einfach unter den Bewusstseinstisch.
In der Folge reicht es genau deshalb heute aus für die Opfer *beider* Seiten Empathie zu empfinden, und die klerikal-faschist. Terrorregime *beider* Bevölkerungsteile zu verurteilen, um vom hamas-o-philen #Melonenmob als "Kindermörder", "Zionazi" und "Fake Left" diffamiert und gecancelt zu werden, und das ist (mir) neu von "links" seit dem #7oktober.
Anstatt also sowohl #Likud / #Netanjahu als auch die #Hamas als Feinde zu betrachten, und sich mit den *allen *Opfern zu solidarisieren, lassen sich "Linke" vor den Karren *beider* rechten Regime spannen, und machen sich zu Helfershelfern rechter Menschenfeinde in einem Konflikt, der nur den Mördern und Kriegtreibern nutzt.
Und dieses Unvermögen die gar nicht mal so komplexen strateg. Interessen der Rechten zu begreifen und die entwicklungsrichtigen Konsequenzen daraus zu ziehen führt dazu, dass stramm-rechte CDUler und radikale Linke in seltener Harmonie die Anerkennung der islamist. Terrorregime in Afghanistan und Palästina fordern, weil die Absichten an den Hindukusch abschieben zu können und Jüd*innen in #Israel maximal
zu schaden gar keinen Interessenkonflikt darstellen.
Konsens unter Linken war mal:
Wer gemeinsam mit Nazis demonstriert, macht sich damit selbst zum Nazi.
Aber seit Linke gemeinsam mit expliziten Judenhassern demonstrieren, gilt diese Logik offenbar nicht mehr, und Israel-bezogener #Antisemitismus gehört in jeder #freepalestine-Gruppe zum Standardrepertoire.
Das kann man so machen, und sich einseitig mit den Opfern *und* Tätern *einer* Seite solidarisieren und gemein machen, aber dann ist mensch eben nur die billige Hilfstruppe für die Rechten beider Seiten, und nur noch in der eigenen Einbildung links. 🤷♂️
Ich bin lieber solidarisch mit *allen* Opfern im Pimmelkrieg der Utrarechten von Likud und Hamas.
Aber das muss jede*r für sich selbst entscheiden. -
Edit: Dieser Beitrag wurde u.a. wegen angeblicher "Desinformation. Leugnung bzw Rechtfertigung des Tötens Zehntausender Kinder, Klassische Volksverhetzung", aber meist ohne jede Angabe von Gründen vom dt. Freundeskreis der Hamas mehrfach gemeldet.
Wer keine Argumente hat, setzt eben auf Denunziation statt auf eine Debatte. 🙄
----
Not so #Funfact:
Das hoch-emotionale Totschlagsargumemt "Denkt denn keiner an die Kinder!!!" habe ich bisher exklusiv mit autoritären Rechten assoziiert, die damit seit Jahrzehnten wirklich *jede* sachliche und evidenzbasierte Debatte zu ihren Steckenpferden wie
- #Todesstrafe "für Kinderschänder"
- #BKAgesetz
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lieber mit populist. Rabulistik und Panikmache statt mit log. Argumenten und evidenten Fakten "bereichern".
Mit der "Kinderkarte" verhinden sie sogar #Cannabisclubs, und setzen Haltezonen für ihre Autos vor Schulen durch, damit sie ihre Zöglinge im #Elterntaxi vor dem gefährl. Autoverkehr in Sicherheit wissen. ☝️🥸
Und weil auch den ultra-rechten Strategen der #Hamas der Erfolg des Konzepts "Kinderkarte ziehen" nicht entgangen ist, haben sie am #7oktober nicht nur israel. Kinder abgeschlachtet, vergewaltigt und entführt, sondern opfern willentlich und absichtsvoll tausende paläst. Kinder um genau die Bilder zu provozieren, die bei Beobachtern nicht anderes als Abscheu , Ekel und Entsetzen triggern, und damit die Fähigkeit logisch zu denken bei vielen komplett aushebeln.
Dass #Likud / #Netanjahu und #Hamas dabei Brüder im Geiste sind, sich und ihren Terror gegenseitig zur Rechtfertigung ihrer eigenen Existenz brauchen, und sowohl Likud als auch Hamas keinerlei Interesse daran haben das Leiden und Sterben zu beenden, fällt beim Anblick der grauenvollen Bilder einfach unter den Bewusstseinstisch.
In der Folge reicht es genau deshalb heute aus für die Opfer *beider* Seiten Empathie zu empfinden, und die klerikal-faschist. Terrorregime *beider* Bevölkerungsteile zu verurteilen, um vom hamas-o-philen #Melonenmob als "Kindermörder", "Zionazi" und "Fake Left" diffamiert und gecancelt zu werden, und das ist (mir) neu von "links" seit dem #7oktober.
Anstatt also sowohl #Likud / #Netanjahu als auch die #Hamas als Feinde zu betrachten, und sich mit den *allen *Opfern zu solidarisieren, lassen sich "Linke" vor den Karren *beider* rechten Regime spannen, und machen sich zu Helfershelfern rechter Menschenfeinde in einem Konflikt, der nur den Mördern und Kriegtreibern nutzt.
Und dieses Unvermögen die gar nicht mal so komplexen strateg. Interessen der Rechten zu begreifen und die entwicklungsrichtigen Konsequenzen daraus zu ziehen führt dazu, dass stramm-rechte CDUler und radikale Linke in seltener Harmonie die Anerkennung der islamist. Terrorregime in Afghanistan und Palästina fordern, weil die Absichten an den Hindukusch abschieben zu können und Jüd*innen in #Israel maximal
zu schaden gar keinen Interessenkonflikt darstellen.
Konsens unter Linken war mal:
Wer gemeinsam mit Nazis demonstriert, macht sich damit selbst zum Nazi.
Aber seit Linke gemeinsam mit expliziten Judenhassern demonstrieren, gilt diese Logik offenbar nicht mehr, und Israel-bezogener #Antisemitismus gehört in jeder #freepalestine-Gruppe zum Standardrepertoire.
Das kann man so machen, und sich einseitig mit den Opfern *und* Tätern *einer* Seite solidarisieren und gemein machen, aber dann ist mensch eben nur die billige Hilfstruppe für die Rechten beider Seiten, und nur noch in der eigenen Einbildung links. 🤷♂️
Ich bin lieber solidarisch mit *allen* Opfern im Pimmelkrieg der Utrarechten von Likud und Hamas.
Aber das muss jede*r für sich selbst entscheiden. -
Edit: Dieser Beitrag wurde u.a. wegen angeblicher "Desinformation. Leugnung bzw Rechtfertigung des Tötens Zehntausender Kinder, Klassische Volksverhetzung", aber meist ohne jede Angabe von Gründen vom dt. Freundeskreis der Hamas mehrfach gemeldet.
Wer keine Argumente hat, setzt eben auf Denunziation statt auf eine Debatte. 🙄
----
Not so #Funfact:
Das hoch-emotionale Totschlagsargumemt "Denkt denn keiner an die Kinder!!!" habe ich bisher exklusiv mit autoritären Rechten assoziiert, die damit seit Jahrzehnten wirklich *jede* sachliche und evidenzbasierte Debatte zu ihren Steckenpferden wie
- #Todesstrafe "für Kinderschänder"
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Mit der "Kinderkarte" verhinden sie sogar #Cannabisclubs, und setzen Haltezonen für ihre Autos vor Schulen durch, damit sie ihre Zöglinge im #Elterntaxi vor dem gefährl. Autoverkehr in Sicherheit wissen. ☝️🥸
Und weil auch den ultra-rechten Strategen der #Hamas der Erfolg des Konzepts "Kinderkarte ziehen" nicht entgangen ist, haben sie am #7oktober nicht nur israel. Kinder abgeschlachtet, vergewaltigt und entführt, sondern opfern willentlich und absichtsvoll tausende paläst. Kinder um genau die Bilder zu provozieren, die bei Beobachtern nicht anderes als Abscheu , Ekel und Entsetzen triggern, und damit die Fähigkeit logisch zu denken bei vielen komplett aushebeln.
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In der Folge reicht es genau deshalb heute aus für die Opfer *beider* Seiten Empathie zu empfinden, und die klerikal-faschist. Terrorregime *beider* Bevölkerungsteile zu verurteilen, um vom hamas-o-philen #Melonenmob als "Kindermörder", "Zionazi" und "Fake Left" diffamiert und gecancelt zu werden, und das ist (mir) neu von "links" seit dem #7oktober.
Anstatt also sowohl #Likud / #Netanjahu als auch die #Hamas als Feinde zu betrachten, und sich mit den *allen *Opfern zu solidarisieren, lassen sich "Linke" vor den Karren *beider* rechten Regime spannen, und machen sich zu Helfershelfern rechter Menschenfeinde in einem Konflikt, der nur den Mördern und Kriegtreibern nutzt.
Und dieses Unvermögen die gar nicht mal so komplexen strateg. Interessen der Rechten zu begreifen und die entwicklungsrichtigen Konsequenzen daraus zu ziehen führt dazu, dass stramm-rechte CDUler und radikale Linke in seltener Harmonie die Anerkennung der islamist. Terrorregime in Afghanistan und Palästina fordern, weil die Absichten an den Hindukusch abschieben zu können und Jüd*innen in #Israel maximal
zu schaden gar keinen Interessenkonflikt darstellen.
Konsens unter Linken war mal:
Wer gemeinsam mit Nazis demonstriert, macht sich damit selbst zum Nazi.
Aber seit Linke gemeinsam mit expliziten Judenhassern demonstrieren, gilt diese Logik offenbar nicht mehr, und Israel-bezogener #Antisemitismus gehört in jeder #freepalestine-Gruppe zum Standardrepertoire.
Das kann man so machen, und sich einseitig mit den Opfern *und* Tätern *einer* Seite solidarisieren und gemein machen, aber dann ist mensch eben nur die billige Hilfstruppe für die Rechten beider Seiten, und nur noch in der eigenen Einbildung links. 🤷♂️
Ich bin lieber solidarisch mit *allen* Opfern im Pimmelkrieg der Utrarechten von Likud und Hamas.
Aber das muss jede*r für sich selbst entscheiden. -
Bundestag: Police May Hunt ATM Burglars with State Trojans
The members of parliament have passed a law on explosive hazards. Law enforcement officials are now allowed to carry out source-based TKÜ for ATM explosions.
#Finanzen #Geldautomaten #Netzpolitik #QuellenTKÜ #Trojaner #Überwachung #news
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Bundestag: Police May Hunt ATM Burglars with State Trojans
The members of parliament have passed a law on explosive hazards. Law enforcement officials are now allowed to carry out source-based TKÜ for ATM explosions.
#Finanzen #Geldautomaten #Netzpolitik #QuellenTKÜ #Trojaner #Überwachung #news
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#Finanzen #Geldautomaten #Netzpolitik #QuellenTKÜ #Trojaner #Überwachung #news
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Bundestag: Police May Hunt ATM Burglars with State Trojans
The members of parliament have passed a law on explosive hazards. Law enforcement officials are now allowed to carry out source-based TKÜ for ATM explosions.
#Finanzen #Geldautomaten #Netzpolitik #QuellenTKÜ #Trojaner #Überwachung #news
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Bundestag: Police May Hunt ATM Burglars with State Trojans
The members of parliament have passed a law on explosive hazards. Law enforcement officials are now allowed to carry out source-based TKÜ for ATM explosions.
#Finanzen #Geldautomaten #Netzpolitik #QuellenTKÜ #Trojaner #Überwachung #news
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Bundestag: Polizei darf mit Staatstrojanern Geldautomatensprenger jagen
Die Abgeordneten haben ein Gesetz zu Explosionsgefährdungen beschlossen. Strafverfolger dürfen damit eine Quellen-TKÜ bei Geldautomatensprengungen durchführen.
#Finanzen #Geldautomaten #Netzpolitik #QuellenTKÜ #Trojaner #Überwachung #news
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Bundestag: Polizei darf mit Staatstrojanern Geldautomatensprenger jagen
Die Abgeordneten haben ein Gesetz zu Explosionsgefährdungen beschlossen. Strafverfolger dürfen damit eine Quellen-TKÜ bei Geldautomatensprengungen durchführen.
#Finanzen #Geldautomaten #Netzpolitik #QuellenTKÜ #Trojaner #Überwachung #news
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Bundestag: Polizei darf mit Staatstrojanern Geldautomatensprenger jagen
Die Abgeordneten haben ein Gesetz zu Explosionsgefährdungen beschlossen. Strafverfolger dürfen damit eine Quellen-TKÜ bei Geldautomatensprengungen durchführen.
#Finanzen #Geldautomaten #Netzpolitik #QuellenTKÜ #Trojaner #Überwachung #news
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Bundestag: Polizei darf mit Staatstrojanern Geldautomatensprenger jagen
Die Abgeordneten haben ein Gesetz zu Explosionsgefährdungen beschlossen. Strafverfolger dürfen damit eine Quellen-TKÜ bei Geldautomatensprengungen durchführen.
#Finanzen #Geldautomaten #Netzpolitik #QuellenTKÜ #Trojaner #Überwachung #news
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Bundestag: Polizei darf mit Staatstrojanern Geldautomatensprenger jagen
Die Abgeordneten haben ein Gesetz zu Explosionsgefährdungen beschlossen. Strafverfolger dürfen damit eine Quellen-TKÜ bei Geldautomatensprengungen durchführen.
#Finanzen #Geldautomaten #Netzpolitik #QuellenTKÜ #Trojaner #Überwachung #news
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Und da die #QuellenTKÜ genauso ein Wiedergänger ist wie die #Vorratsdatenspeicherung, die #Chatkontrolle und die #Uploadfilter, gibts auch schon seit langem eine Stellungnahme dazu.
https://piratenpartei.de/2019/01/16/staatstrojaner-mehr-sicherheit-durch-sicherheitsluecken/ -
Und da die #QuellenTKÜ genauso ein Wiedergänger ist wie die #Vorratsdatenspeicherung, die #Chatkontrolle und die #Uploadfilter, gibts auch schon seit langem eine Stellungnahme dazu.
https://piratenpartei.de/2019/01/16/staatstrojaner-mehr-sicherheit-durch-sicherheitsluecken/ -
Und da die #QuellenTKÜ genauso ein Wiedergänger ist wie die #Vorratsdatenspeicherung, die #Chatkontrolle und die #Uploadfilter, gibts auch schon seit langem eine Stellungnahme dazu.
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Und da die #QuellenTKÜ genauso ein Wiedergänger ist wie die #Vorratsdatenspeicherung, die #Chatkontrolle und die #Uploadfilter, gibts auch schon seit langem eine Stellungnahme dazu.
https://piratenpartei.de/2019/01/16/staatstrojaner-mehr-sicherheit-durch-sicherheitsluecken/ -
Und da die #QuellenTKÜ genauso ein Wiedergänger ist wie die #Vorratsdatenspeicherung, die #Chatkontrolle und die #Uploadfilter, gibts auch schon seit langem eine Stellungnahme dazu.
https://piratenpartei.de/2019/01/16/staatstrojaner-mehr-sicherheit-durch-sicherheitsluecken/ -
Der #Landtag NRW gesteht dem #Verfassungsschutz #NRW mit recht schwammigen Formulierungen mehr Rechte zu.
Mit der #QuellenTKÜ sollen Kommunikation und private Daten von Verdächtigen überwacht werden, ohne dass diese es bemerken.
https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-mehr-rechte-fuer-den-nrw-verfassungsschutz-100.html.
Ratet mal, was wir #PIRATEN dazu sagen. 🤬 -
Der #Landtag NRW gesteht dem #Verfassungsschutz #NRW mit recht schwammigen Formulierungen mehr Rechte zu.
Mit der #QuellenTKÜ sollen Kommunikation und private Daten von Verdächtigen überwacht werden, ohne dass diese es bemerken.
https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-mehr-rechte-fuer-den-nrw-verfassungsschutz-100.html.
Ratet mal, was wir #PIRATEN dazu sagen. 🤬 -
Der #Landtag NRW gesteht dem #Verfassungsschutz #NRW mit recht schwammigen Formulierungen mehr Rechte zu.
Mit der #QuellenTKÜ sollen Kommunikation und private Daten von Verdächtigen überwacht werden, ohne dass diese es bemerken.
https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-mehr-rechte-fuer-den-nrw-verfassungsschutz-100.html.
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Der #Landtag NRW gesteht dem #Verfassungsschutz #NRW mit recht schwammigen Formulierungen mehr Rechte zu.
Mit der #QuellenTKÜ sollen Kommunikation und private Daten von Verdächtigen überwacht werden, ohne dass diese es bemerken.
https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-mehr-rechte-fuer-den-nrw-verfassungsschutz-100.html.
Ratet mal, was wir #PIRATEN dazu sagen. 🤬 -
Der #Landtag NRW gesteht dem #Verfassungsschutz #NRW mit recht schwammigen Formulierungen mehr Rechte zu.
Mit der #QuellenTKÜ sollen Kommunikation und private Daten von Verdächtigen überwacht werden, ohne dass diese es bemerken.
https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-mehr-rechte-fuer-den-nrw-verfassungsschutz-100.html.
Ratet mal, was wir #PIRATEN dazu sagen. 🤬 -
Wie viel #Chatkontrolle steckt eigentlich in der #QuellenTKÜ (Telekommunikationsüberwachung)? #Dobrindt feiert ja das neue Bundespolizeigesetz, das auch der #Bundespolizei die (Quellen-) TKÜ erlaubt. #BBA25
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Wie viel #Chatkontrolle steckt eigentlich in der #QuellenTKÜ (Telekommunikationsüberwachung)? #Dobrindt feiert ja das neue Bundespolizeigesetz, das auch der #Bundespolizei die (Quellen-) TKÜ erlaubt. #BBA25
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Wie viel #Chatkontrolle steckt eigentlich in der #QuellenTKÜ (Telekommunikationsüberwachung)? #Dobrindt feiert ja das neue Bundespolizeigesetz, das auch der #Bundespolizei die (Quellen-) TKÜ erlaubt. #BBA25
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Wie viel #Chatkontrolle steckt eigentlich in der #QuellenTKÜ (Telekommunikationsüberwachung)? #Dobrindt feiert ja das neue Bundespolizeigesetz, das auch der #Bundespolizei die (Quellen-) TKÜ erlaubt. #BBA25
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Wie viel #Chatkontrolle steckt eigentlich in der #QuellenTKÜ (Telekommunikationsüberwachung)? #Dobrindt feiert ja das neue Bundespolizeigesetz, das auch der #Bundespolizei die (Quellen-) TKÜ erlaubt. #BBA25
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CW: Nahostkonflikt, relativer Longread
@RitaWerner
#Funfact: Das hoch-emotionale Totschlagsargumemt "Denkt denn keiner an die Kinder!!!" habe ich bisher exklusiv mit autoritären Rechten assoziiert, die damit seit Jahrzehnten wirklich *jede* sachliche und evidenzbasierte Debatte zu ihren Steckenpferden wie
- #Todesstrafe "für Kindeschänder"
- #BKAgesetz
- #Polizeigesetz|e der Länder
- #Vorratsdatenspeicherung
- #Onlinedurchsuchung
- #QuellenTKÜ
- #Internetsperren
- #Staatsttojaner
- #Chatkontrolle
lieber mit populist. Rabulistik und Panikmache statt mit log. Argumenten und evidente. Fakten "bereichern".
Mit der "Kinderkarte" verhinden sie sogar #Cannabisclubs, und setzen Haltezonen für ihre Autos vor Schulen durch, damit sie ihre Zöglinge im #Elterntaxi vor dem gefährl. Autoverkehr in Sicherheit wissen. ☝️🥸
Und weil auch den ultra-rechten Strategen der #Hamas der Erfolg des Konzepts "Kinderkarte ziehen" nicht entgangen ist, haben sie am #7oktober nicht nur israel. Kinder abgeschlachtet, vergewaltigt und entführt, sondern opfern willentlich und absichtsvoll tausende paläst. Kinder um genau die Bilder zu provozieren, die bei westl. Beobachtern nicht anderes als Abscheu , Ekel und Entsetzen triggern, und damit die Fähigkeit logisch zu denken bei vielen komplett aushebeln.
Dass #Likud / #Netanjahu und #Hamas dabei Brüder im Geiste sind, sich und ihren Terror gegenseitig zur Rechtfertigung ihrer eigenen Existenz brauchen, und sowohl Likud als auch Hamas keinerlei Interesse daran haben das Leiden und Sterben zu beenden, fällt beim Anblick der grauenvollen Bilder einfach unter den Bewusstseinstisch.
In der Folge reicht es genau deshalb heute aus für die Opfer *beider* Seiten Empathie zu empfinden, und die klerikal-faschist. Terrorregime *beider* Bevölkerungsteile zu verurteilen, um vom hamas-o-phoilen #Melonenmob als "Kindermörder", "Zionazi" und "Fake Left" diffamiert und gecancelt zu werden, und das ist (mir) neu von "links" seit dem #7oktober.
Anstatt also sowohl #Likud / #Netanjahu als auch die #Hamas als Feinde zu betrachten, und sich mit den *allen *Opfern zu solidarisieren, lassen sich "Linke" vor den Karren *beider* rechten Regime spannen, und machen sich zu Helfershelfern rechter Menschenfeinde in einem Konflikt, der nur den Mördern und Kriegtreibern nutzt.
Und dieses Unvermögen die gar nicht mal so komplexen strateg. Interessen der Rechten zu begreifen und die entwicklungsrichtigen Konsequenzen daraus zu ziehen führt dazu, dass stramm-rechte CDUler und radikale Linke in seltener Harmonie die Anerkennung der islamist. Terrorregime in Afghanistan und Palästina fordern, weil die Absichten an den Hindukusch abschieben zu können und Jüd*innen in #Israel maximal
zu schaden gar keinen Interessenkonflikt darstellen.
Konsens unter Linken war mal:
Wer gemeinsam mit Nazis demonstriert, macht sich damit selbst zum Nazi.
Aber seit Linke gemeinsam mit expliziten Judenhassern demonstrieren, gilt diese Logik offenbar nicht mehr, und Israel-bezogener #Antisemitismus gehört in jeder #freepalestine-Gruppe zum Standardrepertoire.
Das kann man so machen, und sich einseitig mit den Opfern *und * Tätern *einer* Seite solidarisieren und gemein machen, aber dann ist man eben nur die billige Hilfstruppe für die Rechten beider Seiten, und nur noch in der eigenen Einbildung links. 🤷♂️
Ich bin lieber solidarisch mit *allen* Opfern im Pimmelkrieg der Utrarechten von Likud und Hamas.
Aber das muss jede*r für sich selbst entscheiden.
@dh -
CW: Nahostkonflikt, relativer Longread
@RitaWerner
#Funfact: Das hoch-emotionale Totschlagsargumemt "Denkt denn keiner an die Kinder!!!" habe ich bisher exklusiv mit autoritären Rechten assoziiert, die damit seit Jahrzehnten wirklich *jede* sachliche und evidenzbasierte Debatte zu ihren Steckenpferden wie
- #Todesstrafe "für Kindeschänder"
- #BKAgesetz
- #Polizeigesetz|e der Länder
- #Vorratsdatenspeicherung
- #Onlinedurchsuchung
- #QuellenTKÜ
- #Internetsperren
- #Staatsttojaner
- #Chatkontrolle
lieber mit populist. Rabulistik und Panikmache statt mit log. Argumenten und evidente. Fakten "bereichern".
Mit der "Kinderkarte" verhinden sie sogar #Cannabisclubs, und setzen Haltezonen für ihre Autos vor Schulen durch, damit sie ihre Zöglinge im #Elterntaxi vor dem gefährl. Autoverkehr in Sicherheit wissen. ☝️🥸
Und weil auch den ultra-rechten Strategen der #Hamas der Erfolg des Konzepts "Kinderkarte ziehen" nicht entgangen ist, haben sie am #7oktober nicht nur israel. Kinder abgeschlachtet, vergewaltigt und entführt, sondern opfern willentlich und absichtsvoll tausende paläst. Kinder um genau die Bilder zu provozieren, die bei westl. Beobachtern nicht anderes als Abscheu , Ekel und Entsetzen triggern, und damit die Fähigkeit logisch zu denken bei vielen komplett aushebeln.
Dass #Likud / #Netanjahu und #Hamas dabei Brüder im Geiste sind, sich und ihren Terror gegenseitig zur Rechtfertigung ihrer eigenen Existenz brauchen, und sowohl Likud als auch Hamas keinerlei Interesse daran haben das Leiden und Sterben zu beenden, fällt beim Anblick der grauenvollen Bilder einfach unter den Bewusstseinstisch.
In der Folge reicht es genau deshalb heute aus für die Opfer *beider* Seiten Empathie zu empfinden, und die klerikal-faschist. Terrorregime *beider* Bevölkerungsteile zu verurteilen, um vom hamas-o-phoilen #Melonenmob als "Kindermörder", "Zionazi" und "Fake Left" diffamiert und gecancelt zu werden, und das ist (mir) neu von "links" seit dem #7oktober.
Anstatt also sowohl #Likud / #Netanjahu als auch die #Hamas als Feinde zu betrachten, und sich mit den *allen *Opfern zu solidarisieren, lassen sich "Linke" vor den Karren *beider* rechten Regime spannen, und machen sich zu Helfershelfern rechter Menschenfeinde in einem Konflikt, der nur den Mördern und Kriegtreibern nutzt.
Und dieses Unvermögen die gar nicht mal so komplexen strateg. Interessen der Rechten zu begreifen und die entwicklungsrichtigen Konsequenzen daraus zu ziehen führt dazu, dass stramm-rechte CDUler und radikale Linke in seltener Harmonie die Anerkennung der islamist. Terrorregime in Afghanistan und Palästina fordern, weil die Absichten an den Hindukusch abschieben zu können und Jüd*innen in #Israel maximal
zu schaden gar keinen Interessenkonflikt darstellen.
Konsens unter Linken war mal:
Wer gemeinsam mit Nazis demonstriert, macht sich damit selbst zum Nazi.
Aber seit Linke gemeinsam mit expliziten Judenhassern demonstrieren, gilt diese Logik offenbar nicht mehr, und Israel-bezogener #Antisemitismus gehört in jeder #freepalestine-Gruppe zum Standardrepertoire.
Das kann man so machen, und sich einseitig mit den Opfern *und * Tätern *einer* Seite solidarisieren und gemein machen, aber dann ist man eben nur die billige Hilfstruppe für die Rechten beider Seiten, und nur noch in der eigenen Einbildung links. 🤷♂️
Ich bin lieber solidarisch mit *allen* Opfern im Pimmelkrieg der Utrarechten von Likud und Hamas.
Aber das muss jede*r für sich selbst entscheiden.
@dh