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#einzelfall — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #einzelfall, aggregated by home.social.

  1. Hat Polizist in Stuttgart, einen Menschen durch Schuss in den Rücken umgebracht?

    In der Nacht auf den 01. Juli erschießt die Stuttgarter Polizei einen 29-jahrigen. Wie stets, wenn Polizist*innen Menschen töten, wird behauptet, es sei in Notwehr geschehen. Innenminister Strobel suggeriert, das Opfer habe den Polizisten attackiert.

    Nun berichtet der SWR, ihm liege ein Video der Tat vor. Nur indirekt und nur im zugehörigen TV-Bericht erfährt man dann, dass das Opfer des Todesschusses sich "eher sogar von dem Polizeibeamten wegbewegt". Das spricht für einen Todesschuss in den Rücken. Immer wieder töten Polizist:innen Menschen durch Schüsse in den Rücken- und selbst das wird dann regelhaft als Notwehr deklariert.

    Die SWR-Berichterstattung ist kein Glanzstück, denn im schriftlichen Begleittext fehlt die oben zitierte Passage; diese stammt von Professor Dr. Buchert, der an der Polizeihochschule lehrt, und dem das Video zur Auswertung vorlag. Man muss das Video also erstmal bis zur Mitte anschauen, bis jener Kernsatz fällt, der für erhebliche Relevanz für den Sachverhalt ist.

    Die Polizei hat also augenscheinlich mal wieder einen vor der Polizei weggehenden Menschen umgebracht.

    swr.de/swraktuell/baden-wuertt

    (Professor Buchert ab Minute 1:47)

    Das Frauenkollektiv Stuttgart schrieb schon am 02. Juli von einem Schuss in den Rücken!

    stuttgart.organisierte-autonom

    #polizei #Polizeigewalt #todlichepolizeigewalt #stuttgart #polizeitotet #strobl #sonntag #badenwurttemberg #frauenkollektiv #einzelfall #Polizeieinsatz #DefundThePolice #polizeiBW #polizeinzelfall #polizei_bw

  2. Gegen Sprachverbote bei Demos: GFF verteidigt die Versammlungsfreiheit

    Im Einsatz für die Versammlungsfreiheit unterstützt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) / @Freiheitsrechte die Klage eines Demonstrierenden vor dem #Verwaltungsgericht #Berlin gegen eine polizeiliche #Sprachauflage bei einem pro-palästinensischen Protest im Februar. Immer häufiger erlässt die Berliner Polizei die Auflage, dass auf #Demonstrationen Redebeiträge und das Rufen von #Parolen lediglich auf Deutsch und Englisch erlaubt sind. In dem konkreten Fall zielte die Auflage auf die Untersagung von Äußerungen auf #Arabisch ab. Diese sogenannten Sprachverbote beschneiden das Recht auf Versammlungs- und #Meinungsfreiheit von Migrant*innen unzulässig und verstoßen gegen das #Diskriminierungsverbot. Dass Protestierende sich auf #Versammlungen in ihrer Erstsprache äußern können, ist die Voraussetzung, dass Menschen von ihrem Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch machen können. Ziel der #Klage ist ein #Grundsatzurteil, das #Sprachverbote für rechtswidrig erklärt. Damit will die GFF dieser diskriminierenden Verwaltungspraxis ein Ende #setzen und die Versammlungsfreiheit verteidigen.

    „Sprachverbote schaffen eine Zwei-Klassen-Versammlungsfreiheit. Sie sind nicht nur verfassungswidrig, sondern beschränken zudem die Sichtbarkeit marginalisierter Gruppen. Das verletzt klar das #Diskriminierungsverbot“, sagt Joschka Selinger, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

    Die Berliner #Polizei hatte dem Anmelder einer pro-palästinensischen Demonstration im Frühjahr 2025 in Berlin gegenüber eine Sprachauflage erlassen. Als Demonstrierende einen Redebeitrag auf Hebräisch hielten und Parolen auf Arabisch riefen, löste die Polizei die Demonstration auf. Dieses Vorgehen ist kein #Einzelfall: Auch bei Demonstrationen, die Frieden in der #Ukraine forderten, erließ die Berliner Polizei in der Vergangenheit Auflagen und verbot den Gebrauch der ukrainischen Sprache.

    Die Berliner Polizei begründet den Erlass von Sprachauflagen damit, dass es bei pro-palästinensischen Demonstrationen in der Vergangenheit zu strafbaren antisemitischen Äußerungen kam. Zudem sollen Teilnehmer*innen Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet haben. Die pauschale Beschränkung auf den Gebrauch bestimmter Sprachen ist jedoch unverhältnismäßig. Um #Äußerungsstraftaten bei Versammlungen zu erkennen, kann die Polizei sprachmittelnde Beamt*innen oder Dolmetscher*innen einsetzen.

    Gegen das Vorgehen der Polizei hat der Anmelder der Demonstration eine #Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben, an der die GFF mitwirkt. Zuletzt wurden im Mai ein Schriftsatz zur Begründung der #Rechtswidrigkeit des Sprachverbots eingereicht. Vor Gericht wird der Kläger von Rechtsanwalt Roland Meister vertreten.

    Weitere Informationen zum Verfahren

    Quelle: Pressemitteilung, 12. Juni 2025, via trueten.de

    #Versammlungsrecht ist #Grundrecht #Antirepression