#einzelfall — Public Fediverse posts
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RE: https://hessen.social/@JohnMeils/117224575618042643
Ich befürchte, das ist kein #Einzelfall
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Dass Deutschland eine reine Verteidigungsarmee sei, das wird gerne erzählt, aber Deutschland beteiligt sich ganz offiziell an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen (Irakkrieg). Seinerzeit verweigerte ein Soldat die Beteiligung, wurde dafür degradiert, was das Bundesverwaltungsgericht beanstandete.
Davon abgesehen steht die Bundeswehr in einer ungebrochenen Kontinuität zur mörderischen Wehrmacht. Wie sehr der Rechtsextremismus in ihr verankert ist, zeigen die vielen 'Einzelfälle', bis hinein in die Eliteeinheiten.
Erinnerst Du Dich an das KSK, in welchem oberste Vorgesetzte selbst ganz offen den Bezug zur Wehrmacht herstellten und förderten. Mir fällt da General a.D. Günzel ein, als Person und dessen Buch 'Geheime Krieger'. Abgesehen davon war das KSK selbst nach offizieller Beurteilung durchsetzt von Rechtsextremen. Das war kein bloßer Zufall, sondern ist strukturell so angelegt.
Das bedeutet, die deutsche Bundeswehr kann niemals ohne diese Vergangenheit gelesen und verstanden werden, sie wirkt bis in die Gegenwart fort, so sehr dies Politiker:innen auch leugnen oder jedesmal bagatellisierend von Einzelfällen sprechen mögen.
Jedem Menschen steht zudem das Recht zu, den Dienst an der Waffe zu verweigern. Dies meine ich nicht nur legalistisch, sondern als existentielle ethische Kategorie. Denn ein Zwang zum Töten verletzt das grundlegende Recht, nicht gegen die eigene, ernsthaft begründete moralische Überzeugung handeln zu müssen. Ein Zwang zu morden ist mit der Menschenwürde unvereinbar.
Mir ist bewusst, dass das Wort vom Mord hier auf Widerspruch stößt, aber am Ende ist es eben nichts anderes, so sehr Menschen an der Idee der moralisch gerechtfertigten Selbstverteidigung festhalten wollen.
Zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:
https://www.bverwg.de/de/pm/2005/38
Zu General a.D. Günzel:
https://de.wikipedia.org/wiki/Reinhard_G%C3%BCnzel?wprov=sfla1
#nowar #kdv #kriegsdienst #wehrdienst #Kriegsdienstverweigerer #wehrmacht #bundeswehr #einzelfall #einzelfälle #ksk #bundeswehrwegtreten #soldaten #moral #ethik #samstag #verteidigungspolitik #mord #kriegsverbrechen #kriegstuchtig #kriegstuchtigkeit #deutschland #generalgunzel #gunzel #bverwg #Bundesverwaltungsgericht #irak #irakkrieg #nato #natobombing #kriegsdienstverweigerer_innen #angriffskrieg #verteidigungsarmee #Kehl
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Gegen Sprachverbote bei Demos: GFF verteidigt die Versammlungsfreiheit
Im Einsatz für die Versammlungsfreiheit unterstützt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) / @Freiheitsrechte die Klage eines Demonstrierenden vor dem #Verwaltungsgericht #Berlin gegen eine polizeiliche #Sprachauflage bei einem pro-palästinensischen Protest im Februar. Immer häufiger erlässt die Berliner Polizei die Auflage, dass auf #Demonstrationen Redebeiträge und das Rufen von #Parolen lediglich auf Deutsch und Englisch erlaubt sind. In dem konkreten Fall zielte die Auflage auf die Untersagung von Äußerungen auf #Arabisch ab. Diese sogenannten Sprachverbote beschneiden das Recht auf Versammlungs- und #Meinungsfreiheit von Migrant*innen unzulässig und verstoßen gegen das #Diskriminierungsverbot. Dass Protestierende sich auf #Versammlungen in ihrer Erstsprache äußern können, ist die Voraussetzung, dass Menschen von ihrem Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch machen können. Ziel der #Klage ist ein #Grundsatzurteil, das #Sprachverbote für rechtswidrig erklärt. Damit will die GFF dieser diskriminierenden Verwaltungspraxis ein Ende #setzen und die Versammlungsfreiheit verteidigen.
„Sprachverbote schaffen eine Zwei-Klassen-Versammlungsfreiheit. Sie sind nicht nur verfassungswidrig, sondern beschränken zudem die Sichtbarkeit marginalisierter Gruppen. Das verletzt klar das #Diskriminierungsverbot“, sagt Joschka Selinger, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der GFF.
Die Berliner #Polizei hatte dem Anmelder einer pro-palästinensischen Demonstration im Frühjahr 2025 in Berlin gegenüber eine Sprachauflage erlassen. Als Demonstrierende einen Redebeitrag auf Hebräisch hielten und Parolen auf Arabisch riefen, löste die Polizei die Demonstration auf. Dieses Vorgehen ist kein #Einzelfall: Auch bei Demonstrationen, die Frieden in der #Ukraine forderten, erließ die Berliner Polizei in der Vergangenheit Auflagen und verbot den Gebrauch der ukrainischen Sprache.
Die Berliner Polizei begründet den Erlass von Sprachauflagen damit, dass es bei pro-palästinensischen Demonstrationen in der Vergangenheit zu strafbaren antisemitischen Äußerungen kam. Zudem sollen Teilnehmer*innen Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet haben. Die pauschale Beschränkung auf den Gebrauch bestimmter Sprachen ist jedoch unverhältnismäßig. Um #Äußerungsstraftaten bei Versammlungen zu erkennen, kann die Polizei sprachmittelnde Beamt*innen oder Dolmetscher*innen einsetzen.
Gegen das Vorgehen der Polizei hat der Anmelder der Demonstration eine #Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben, an der die GFF mitwirkt. Zuletzt wurden im Mai ein Schriftsatz zur Begründung der #Rechtswidrigkeit des Sprachverbots eingereicht. Vor Gericht wird der Kläger von Rechtsanwalt Roland Meister vertreten.
Weitere Informationen zum Verfahren
Quelle: Pressemitteilung, 12. Juni 2025, via trueten.de
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Mal eben ne Frage an die #Polizeihochschule: wann gedenkt der Lehrstuhl für sog. #Satire und WhatsApp seine Arbeit aufzunehmen und wann werden die Prüfungsleistungen von den bisherigen Absolventen (#Einzelfälle zwinkizwonki) nachgefordert?
Habe https://itiotentreff.chat angelesen und gekotzt.
Bin gespannt auf die #Einzelfall-ausmaße des Nazipolizeisumpfs, der nächste Woche ans Tageslicht kommen wird.
Wer schützt eigentlich #böhmermann vor der #Polizei?
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#Menschenwürde
Art. 1 GG#Fallgruppen zum #Abgleich und #Abgrenzung eines #Einzelfalls
-> #Aberkennung eines #autonomen #Wertes als #Mensch
#Menschenhandel, #Sklaverei, #Leibeigenschaft, #Schmähkritik-> #Aberkennung eines #Grundelements von #Selbstbestimmung
#Lebenslange #Freiheitsstrafe ohne #Chance auf #Freilassung, #Eingriffe in den #Kernbereich der #Privatsphäre -
#einzelfall
#ks2003: Thüringer Polizei nach Einsatz in Kassel in der Kritik | MZ.deKörperverletzung im Amt? Thüringer Polizei nach Einsatz in Kassel in der Kritik