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#grundsatzurteil — Public Fediverse posts

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  1. Gegen Sprachverbote bei Demos: GFF verteidigt die Versammlungsfreiheit

    Im Einsatz für die Versammlungsfreiheit unterstützt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) / @Freiheitsrechte die Klage eines Demonstrierenden vor dem #Verwaltungsgericht #Berlin gegen eine polizeiliche #Sprachauflage bei einem pro-palästinensischen Protest im Februar. Immer häufiger erlässt die Berliner Polizei die Auflage, dass auf #Demonstrationen Redebeiträge und das Rufen von #Parolen lediglich auf Deutsch und Englisch erlaubt sind. In dem konkreten Fall zielte die Auflage auf die Untersagung von Äußerungen auf #Arabisch ab. Diese sogenannten Sprachverbote beschneiden das Recht auf Versammlungs- und #Meinungsfreiheit von Migrant*innen unzulässig und verstoßen gegen das #Diskriminierungsverbot. Dass Protestierende sich auf #Versammlungen in ihrer Erstsprache äußern können, ist die Voraussetzung, dass Menschen von ihrem Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch machen können. Ziel der #Klage ist ein #Grundsatzurteil, das #Sprachverbote für rechtswidrig erklärt. Damit will die GFF dieser diskriminierenden Verwaltungspraxis ein Ende #setzen und die Versammlungsfreiheit verteidigen.

    „Sprachverbote schaffen eine Zwei-Klassen-Versammlungsfreiheit. Sie sind nicht nur verfassungswidrig, sondern beschränken zudem die Sichtbarkeit marginalisierter Gruppen. Das verletzt klar das #Diskriminierungsverbot“, sagt Joschka Selinger, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

    Die Berliner #Polizei hatte dem Anmelder einer pro-palästinensischen Demonstration im Frühjahr 2025 in Berlin gegenüber eine Sprachauflage erlassen. Als Demonstrierende einen Redebeitrag auf Hebräisch hielten und Parolen auf Arabisch riefen, löste die Polizei die Demonstration auf. Dieses Vorgehen ist kein #Einzelfall: Auch bei Demonstrationen, die Frieden in der #Ukraine forderten, erließ die Berliner Polizei in der Vergangenheit Auflagen und verbot den Gebrauch der ukrainischen Sprache.

    Die Berliner Polizei begründet den Erlass von Sprachauflagen damit, dass es bei pro-palästinensischen Demonstrationen in der Vergangenheit zu strafbaren antisemitischen Äußerungen kam. Zudem sollen Teilnehmer*innen Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet haben. Die pauschale Beschränkung auf den Gebrauch bestimmter Sprachen ist jedoch unverhältnismäßig. Um #Äußerungsstraftaten bei Versammlungen zu erkennen, kann die Polizei sprachmittelnde Beamt*innen oder Dolmetscher*innen einsetzen.

    Gegen das Vorgehen der Polizei hat der Anmelder der Demonstration eine #Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben, an der die GFF mitwirkt. Zuletzt wurden im Mai ein Schriftsatz zur Begründung der #Rechtswidrigkeit des Sprachverbots eingereicht. Vor Gericht wird der Kläger von Rechtsanwalt Roland Meister vertreten.

    Weitere Informationen zum Verfahren

    Quelle: Pressemitteilung, 12. Juni 2025, via trueten.de

    #Versammlungsrecht ist #Grundrecht #Antirepression

  2. Gegen Sprachverbote bei Demos: GFF verteidigt die Versammlungsfreiheit

    Im Einsatz für die Versammlungsfreiheit unterstützt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) / @Freiheitsrechte die Klage eines Demonstrierenden vor dem #Verwaltungsgericht #Berlin gegen eine polizeiliche #Sprachauflage bei einem pro-palästinensischen Protest im Februar. Immer häufiger erlässt die Berliner Polizei die Auflage, dass auf #Demonstrationen Redebeiträge und das Rufen von #Parolen lediglich auf Deutsch und Englisch erlaubt sind. In dem konkreten Fall zielte die Auflage auf die Untersagung von Äußerungen auf #Arabisch ab. Diese sogenannten Sprachverbote beschneiden das Recht auf Versammlungs- und #Meinungsfreiheit von Migrant*innen unzulässig und verstoßen gegen das #Diskriminierungsverbot. Dass Protestierende sich auf #Versammlungen in ihrer Erstsprache äußern können, ist die Voraussetzung, dass Menschen von ihrem Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch machen können. Ziel der #Klage ist ein #Grundsatzurteil, das #Sprachverbote für rechtswidrig erklärt. Damit will die GFF dieser diskriminierenden Verwaltungspraxis ein Ende #setzen und die Versammlungsfreiheit verteidigen.

    „Sprachverbote schaffen eine Zwei-Klassen-Versammlungsfreiheit. Sie sind nicht nur verfassungswidrig, sondern beschränken zudem die Sichtbarkeit marginalisierter Gruppen. Das verletzt klar das #Diskriminierungsverbot“, sagt Joschka Selinger, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

    Die Berliner #Polizei hatte dem Anmelder einer pro-palästinensischen Demonstration im Frühjahr 2025 in Berlin gegenüber eine Sprachauflage erlassen. Als Demonstrierende einen Redebeitrag auf Hebräisch hielten und Parolen auf Arabisch riefen, löste die Polizei die Demonstration auf. Dieses Vorgehen ist kein #Einzelfall: Auch bei Demonstrationen, die Frieden in der #Ukraine forderten, erließ die Berliner Polizei in der Vergangenheit Auflagen und verbot den Gebrauch der ukrainischen Sprache.

    Die Berliner Polizei begründet den Erlass von Sprachauflagen damit, dass es bei pro-palästinensischen Demonstrationen in der Vergangenheit zu strafbaren antisemitischen Äußerungen kam. Zudem sollen Teilnehmer*innen Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet haben. Die pauschale Beschränkung auf den Gebrauch bestimmter Sprachen ist jedoch unverhältnismäßig. Um #Äußerungsstraftaten bei Versammlungen zu erkennen, kann die Polizei sprachmittelnde Beamt*innen oder Dolmetscher*innen einsetzen.

    Gegen das Vorgehen der Polizei hat der Anmelder der Demonstration eine #Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben, an der die GFF mitwirkt. Zuletzt wurden im Mai ein Schriftsatz zur Begründung der #Rechtswidrigkeit des Sprachverbots eingereicht. Vor Gericht wird der Kläger von Rechtsanwalt Roland Meister vertreten.

    Weitere Informationen zum Verfahren

    Quelle: Pressemitteilung, 12. Juni 2025, via trueten.de

    #Versammlungsrecht ist #Grundrecht #Antirepression

  3. Gegen Sprachverbote bei Demos: GFF verteidigt die Versammlungsfreiheit

    Im Einsatz für die Versammlungsfreiheit unterstützt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) / @Freiheitsrechte die Klage eines Demonstrierenden vor dem #Verwaltungsgericht #Berlin gegen eine polizeiliche #Sprachauflage bei einem pro-palästinensischen Protest im Februar. Immer häufiger erlässt die Berliner Polizei die Auflage, dass auf #Demonstrationen Redebeiträge und das Rufen von #Parolen lediglich auf Deutsch und Englisch erlaubt sind. In dem konkreten Fall zielte die Auflage auf die Untersagung von Äußerungen auf #Arabisch ab. Diese sogenannten Sprachverbote beschneiden das Recht auf Versammlungs- und #Meinungsfreiheit von Migrant*innen unzulässig und verstoßen gegen das #Diskriminierungsverbot. Dass Protestierende sich auf #Versammlungen in ihrer Erstsprache äußern können, ist die Voraussetzung, dass Menschen von ihrem Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch machen können. Ziel der #Klage ist ein #Grundsatzurteil, das #Sprachverbote für rechtswidrig erklärt. Damit will die GFF dieser diskriminierenden Verwaltungspraxis ein Ende #setzen und die Versammlungsfreiheit verteidigen.

    „Sprachverbote schaffen eine Zwei-Klassen-Versammlungsfreiheit. Sie sind nicht nur verfassungswidrig, sondern beschränken zudem die Sichtbarkeit marginalisierter Gruppen. Das verletzt klar das #Diskriminierungsverbot“, sagt Joschka Selinger, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

    Die Berliner #Polizei hatte dem Anmelder einer pro-palästinensischen Demonstration im Frühjahr 2025 in Berlin gegenüber eine Sprachauflage erlassen. Als Demonstrierende einen Redebeitrag auf Hebräisch hielten und Parolen auf Arabisch riefen, löste die Polizei die Demonstration auf. Dieses Vorgehen ist kein #Einzelfall: Auch bei Demonstrationen, die Frieden in der #Ukraine forderten, erließ die Berliner Polizei in der Vergangenheit Auflagen und verbot den Gebrauch der ukrainischen Sprache.

    Die Berliner Polizei begründet den Erlass von Sprachauflagen damit, dass es bei pro-palästinensischen Demonstrationen in der Vergangenheit zu strafbaren antisemitischen Äußerungen kam. Zudem sollen Teilnehmer*innen Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet haben. Die pauschale Beschränkung auf den Gebrauch bestimmter Sprachen ist jedoch unverhältnismäßig. Um #Äußerungsstraftaten bei Versammlungen zu erkennen, kann die Polizei sprachmittelnde Beamt*innen oder Dolmetscher*innen einsetzen.

    Gegen das Vorgehen der Polizei hat der Anmelder der Demonstration eine #Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben, an der die GFF mitwirkt. Zuletzt wurden im Mai ein Schriftsatz zur Begründung der #Rechtswidrigkeit des Sprachverbots eingereicht. Vor Gericht wird der Kläger von Rechtsanwalt Roland Meister vertreten.

    Weitere Informationen zum Verfahren

    Quelle: Pressemitteilung, 12. Juni 2025, via trueten.de

    #Versammlungsrecht ist #Grundrecht #Antirepression

  4. Gegen Sprachverbote bei Demos: GFF verteidigt die Versammlungsfreiheit

    Im Einsatz für die Versammlungsfreiheit unterstützt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) / @Freiheitsrechte die Klage eines Demonstrierenden vor dem #Verwaltungsgericht #Berlin gegen eine polizeiliche #Sprachauflage bei einem pro-palästinensischen Protest im Februar. Immer häufiger erlässt die Berliner Polizei die Auflage, dass auf #Demonstrationen Redebeiträge und das Rufen von #Parolen lediglich auf Deutsch und Englisch erlaubt sind. In dem konkreten Fall zielte die Auflage auf die Untersagung von Äußerungen auf #Arabisch ab. Diese sogenannten Sprachverbote beschneiden das Recht auf Versammlungs- und #Meinungsfreiheit von Migrant*innen unzulässig und verstoßen gegen das #Diskriminierungsverbot. Dass Protestierende sich auf #Versammlungen in ihrer Erstsprache äußern können, ist die Voraussetzung, dass Menschen von ihrem Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch machen können. Ziel der #Klage ist ein #Grundsatzurteil, das #Sprachverbote für rechtswidrig erklärt. Damit will die GFF dieser diskriminierenden Verwaltungspraxis ein Ende #setzen und die Versammlungsfreiheit verteidigen.

    „Sprachverbote schaffen eine Zwei-Klassen-Versammlungsfreiheit. Sie sind nicht nur verfassungswidrig, sondern beschränken zudem die Sichtbarkeit marginalisierter Gruppen. Das verletzt klar das #Diskriminierungsverbot“, sagt Joschka Selinger, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

    Die Berliner #Polizei hatte dem Anmelder einer pro-palästinensischen Demonstration im Frühjahr 2025 in Berlin gegenüber eine Sprachauflage erlassen. Als Demonstrierende einen Redebeitrag auf Hebräisch hielten und Parolen auf Arabisch riefen, löste die Polizei die Demonstration auf. Dieses Vorgehen ist kein #Einzelfall: Auch bei Demonstrationen, die Frieden in der #Ukraine forderten, erließ die Berliner Polizei in der Vergangenheit Auflagen und verbot den Gebrauch der ukrainischen Sprache.

    Die Berliner Polizei begründet den Erlass von Sprachauflagen damit, dass es bei pro-palästinensischen Demonstrationen in der Vergangenheit zu strafbaren antisemitischen Äußerungen kam. Zudem sollen Teilnehmer*innen Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet haben. Die pauschale Beschränkung auf den Gebrauch bestimmter Sprachen ist jedoch unverhältnismäßig. Um #Äußerungsstraftaten bei Versammlungen zu erkennen, kann die Polizei sprachmittelnde Beamt*innen oder Dolmetscher*innen einsetzen.

    Gegen das Vorgehen der Polizei hat der Anmelder der Demonstration eine #Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben, an der die GFF mitwirkt. Zuletzt wurden im Mai ein Schriftsatz zur Begründung der #Rechtswidrigkeit des Sprachverbots eingereicht. Vor Gericht wird der Kläger von Rechtsanwalt Roland Meister vertreten.

    Weitere Informationen zum Verfahren

    Quelle: Pressemitteilung, 12. Juni 2025, via trueten.de

    #Versammlungsrecht ist #Grundrecht #Antirepression

  5. Gegen Sprachverbote bei Demos: GFF verteidigt die Versammlungsfreiheit

    Im Einsatz für die Versammlungsfreiheit unterstützt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) die Klage eines Demonstrierenden vor dem #Verwaltungsgericht #Berlin gegen eine polizeiliche #Sprachauflage bei einem pro-palästinensischen Protest im Februar. Immer häufiger erlässt die Berliner Polizei die Auflage, dass auf #Demonstrationen Redebeiträge und das Rufen von #Parolen lediglich auf Deutsch und Englisch erlaubt sind. In dem konkreten Fall zielte die Auflage auf die Untersagung von Äußerungen auf #Arabisch ab. Diese sogenannten Sprachverbote beschneiden das Recht auf Versammlungs- und #Meinungsfreiheit von Migrant*innen unzulässig und verstoßen gegen das #Diskriminierungsverbot. Dass Protestierende sich auf #Versammlungen in ihrer Erstsprache äußern können, ist die Voraussetzung, dass Menschen von ihrem Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch machen können. Ziel der #Klage ist ein #Grundsatzurteil, das #Sprachverbote für rechtswidrig erklärt. Damit will die GFF dieser diskriminierenden Verwaltungspraxis ein Ende #setzen und die Versammlungsfreiheit verteidigen.

    „Sprachverbote schaffen eine Zwei-Klassen-Versammlungsfreiheit. Sie sind nicht nur verfassungswidrig, sondern beschränken zudem die Sichtbarkeit marginalisierter Gruppen. Das verletzt klar das #Diskriminierungsverbot“, sagt Joschka Selinger, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

    Die Berliner #Polizei hatte dem Anmelder einer pro-palästinensischen Demonstration im Frühjahr 2025 in Berlin gegenüber eine Sprachauflage erlassen. Als Demonstrierende einen Redebeitrag auf Hebräisch hielten und Parolen auf Arabisch riefen, löste die Polizei die Demonstration auf. Dieses Vorgehen ist kein #Einzelfall: Auch bei Demonstrationen, die Frieden in der #Ukraine forderten, erließ die Berliner Polizei in der Vergangenheit Auflagen und verbot den Gebrauch der ukrainischen Sprache.

    Die Berliner Polizei begründet den Erlass von Sprachauflagen damit, dass es bei pro-palästinensischen Demonstrationen in der Vergangenheit zu strafbaren antisemitischen Äußerungen kam. Zudem sollen Teilnehmer*innen Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet haben. Die pauschale Beschränkung auf den Gebrauch bestimmter Sprachen ist jedoch unverhältnismäßig. Um #Äußerungsstraftaten bei Versammlungen zu erkennen, kann die Polizei sprachmittelnde Beamt*innen oder Dolmetscher*innen einsetzen.

    Gegen das Vorgehen der Polizei hat der Anmelder der Demonstration eine #Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben, an der die GFF mitwirkt. Zuletzt wurden im Mai ein Schriftsatz zur Begründung der #Rechtswidrigkeit des Sprachverbots eingereicht. Vor Gericht wird der Kläger von Rechtsanwalt Roland Meister vertreten.

    Weitere Informationen zum Verfahren

    Quelle: Pressemitteilung, 12. Juni 2025, via trueten.de

    #Versammlungsrecht ist #Grundrecht #Antirepression

  6. BGH erklärt Verwahrentgelt und Negativzins für teils unzulässig

    Sogenannte Negativzinsen auf Bankguthaben sind zumindest bei Spar- und Tagesgeldkonten unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kunden dürfen auf Rückzahlung hoffen. Von Egzona Hyseni.

    ➡️ tagesschau.de/wirtschaft/bgh-g

    #Negativzinsen #Verwahrentgelt #BGH #Grundsatzurteil

  7. EuGH stärkt Datenschutz bei personenbezogener Online-Werbung

    Wer auf Internetseiten den Cookies zustimmt, gibt persönliche Informationen von sich preis. Die bisherige Erfassung dieser Daten zu Werbezwecken verstoße gegen den Datenschutz, urteilte der EuGH. Von Gigi Deppe

    ➡️ tagesschau.de/ausland/europa/e

    #Internet #EUGH #Grundsatzurteil

  8. Erfolg für die #Grundrechte von Geflüchteten: Das Verwaltungsgericht Hannover erklärt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Handydaten unseres Klägers aus Syrien nicht auswerten und auslesen durfte. Damit bekräftigt das Gericht das #Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Februar der gängigen BAMF-Praxis eine Absage erteilt hat.

  9. @DerNarkotiseur was könnten Kinder mit einer Klage erreichen? Irgendein Anwalt müsste doch mediales Interesse an einer solchen Klage im Namen von Kindern gegen die Bundesrepublik Deutschland haben. Beim Klimaschutz geht es doch auch. #Rauchverbot #RauchverbotimAuto #Klimaschutz #Grundsatzurteil #BVerfG #KlimaschutzUrteil

  10. Der Oberste Gerichtshof der USA befasst sich an diesem Mittwoch mit dem strikten Abtreibungsgesetz des Bundesstaates Mississippi. Frauenrechtlerinnen befürchten eine massive Einschränkung des Rechts auf Abtreibung.
    US-Supreme Court prüft in Anhörung umstrittenes Abtreibungsgesetz | DW | 01.12.2021
    #USA #SupremeCourt #Abtreibung #Schwangerschaft #Frauen #Mississippi #RoevWade #Grundsatzurteil
  11. Klage gegen aufgesetztes #Parken: #Rechtsweg voller Hindernisse

    In #Bremen verklagen An­woh­ne­r*in­nen die Stadt, damit sie Maßnahmen gegen das #Gehwegparken ergreift.

    „Der rechtliche Vertreter des Verkehrsressorts realisiert erst nach einer halben Stunde Verhandlung, dass das #Gericht die Argumentation der Kläger gegen seine #Behörde tatsächlich angenommen hat.“

    taz.de/Klage-gegen-aufgesetzte

    #Fußweg #Barrierefreiheit #Autokorrektur #Stehzeug #Ordnungsamt #Klage #Grundsatzurteil

  12. Jahrelang führten Investoren, Aktienhändler und Banken den Fiskus an der Nase herum - und ließen sich Steuer-Milliarden erstatten, die nie gezahlt wurden. Jetzt gibt es ein höchstrichterliches Grundsatzurteil.
    BGH bestätigt Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften | DW | 28.07.2021
    #Cum-Ex-Geschäfte #BGH #Bundesgerichtshof #Grundsatzurteil
  13. Vor dem Obersten Gericht der USA macht sich der Bundesstaat Mississippi für ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen stark. Der Supreme Court muss klären, ob ein restriktives Gesetz in dem Staat verfassungswidrig ist.
    US-Bundesstaat Mississippi will Abtreibungsverbot durchsetzen | DW | 23.07.2021
    #USA #Mississippi #Arkansas #Abtreibungsverbot #SupremeCourt #Grundsatzurteil #JoeBiden #Justiz