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#kleineanfrage — Public Fediverse posts

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  1. #Spiegel + €

    »Dass die Bundesregierung hierzu keine einzige Frage beantwortet, wiegt angesichts der Dramatik der Vorwürfe besonders schwer. Die Nichtbeantwortung zeigt auch, dass die Bundesregierung der parlamentarischen Kontrolle keinen hohen Stellenwert einräumt«

    spiegel.de/politik/deutschland

    #SniperTourismus #KleineAnfrage

  2. #Spiegel + €

    »Dass die Bundesregierung hierzu keine einzige Frage beantwortet, wiegt angesichts der Dramatik der Vorwürfe besonders schwer. Die Nichtbeantwortung zeigt auch, dass die Bundesregierung der parlamentarischen Kontrolle keinen hohen Stellenwert einräumt«

    spiegel.de/politik/deutschland

    #SniperTourismus #KleineAnfrage

  3. #Spiegel + €

    »Dass die Bundesregierung hierzu keine einzige Frage beantwortet, wiegt angesichts der Dramatik der Vorwürfe besonders schwer. Die Nichtbeantwortung zeigt auch, dass die Bundesregierung der parlamentarischen Kontrolle keinen hohen Stellenwert einräumt«

    spiegel.de/politik/deutschland

    #SniperTourismus #KleineAnfrage

  4. #Spiegel + €

    »Dass die Bundesregierung hierzu keine einzige Frage beantwortet, wiegt angesichts der Dramatik der Vorwürfe besonders schwer. Die Nichtbeantwortung zeigt auch, dass die Bundesregierung der parlamentarischen Kontrolle keinen hohen Stellenwert einräumt«

    spiegel.de/politik/deutschland

    #SniperTourismus #KleineAnfrage

  5. Staatliches Hacken

    Ermittler verwechseln Staatstrojaner mit Telefonüberwachung

    Das Bundesjustizamt hat erneut falsche Zahlen zum Einsatz von Staatstrojanern veröffentlicht. Unsere Nachfrage ergab: Ermittlungsbehörden haben das Hacken von Geräten mit dem Abhören von Telefonaten verwechselt. Die selben Behörden ordnen die Überwachungsmaßnahme an.

    Ermittlungsbehörden und Justizbeamte haben erneut falsche Zahlen zum staatlichen Hacken gemeldet. Sechs Bundesländer mussten ihre Statistiken korrigieren, nachdem wir nachgefragt haben.

    Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Im August hat die Behörde zeitversetzt die Zahlen für 2023 veröffentlicht. Wir haben darüber berichtet: Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern.

    Per Informationsfreiheitsgesetz haben wir die Daten angefragt, die das Bundesamt von den Ländern bekommen hat und aus denen es die Berichte erstellt. Diese Daten haben wir auch erhalten, für Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung.

    Wieder falsche Zahlen

    Doch diese Dokumente enthielten andere Zahlen als die veröffentlichten Statistiken. Anfang September haben wir dem Bundesamt die Widersprüche mitgeteilt und um Prüfung gebeten. Im Januar hat das Amt die Statistiken zum ersten Mal korrigiert. Im Februar nochmal.

    Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hacken Ermittler Geräte, um Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde im Jahr 2023 96 Mal angeordnet und 57 Mal eingesetzt. Korrigieren mussten sich Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.

    Mittels „Online-Durchsuchung“ hacken Ermittler Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde im gleichen Zeitraum 31 Mal angeordnet und sieben Mal eingesetzt. Nordrhein-Westfalen hatte ursprünglich behauptet, die Online-Durchsuchung nicht genutzt zu haben. Tatsächlich gab es fünf Anordnungen in zwei Verfahren und einen Einsatz.

    Abhören und Hacken verwechselt

    Die veröffentlichten Zahlen zu staatlichem Hacken sind fast immer falsch. Seit fünf Jahren enthalten die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung auch Angaben zum Einsatz von Staatstrojanern. Schon im ersten Jahr waren die Zahlen falsch. Im zweiten Jahr wieder. Und im Dritten. Und jetzt wieder.

    Das Bundesjustizamt hat nicht nur die gemeldeten Daten falsch übertragen. Die Länder haben auch falsche Daten geliefert. Das Bundesjustizamt verschickt Fragebögenmit ausführlichen Erklärungen. Landesjustizverwaltungen und Generalbundesanwalt füllen die aus.

    Schon bei der ersten Statistik haben die Landesämter „Kreuzchen/Häkchen versehentlich falsch gesetzt“. Das setzt sich bis heute fort. In Sachsen ergab die Überprüfung, dass ursprünglich gemeldete Einsätze der Quellen-TKÜ doch nur „Maßnahmen der klassischen Telekommunikationsüberwachung“ waren.

    Die Ermittler haben das Mithören von Telefonie mit heimlichem Hacken verwechselt.

    Jura-Trick gegen Grundrecht

    Diese Verwirrung ist bereits im Gesetz angelegt. Die Strafprozessordnung enthält einen Paragrafen zur Telekommunikationsüberwachung, der eigentlich das Abhören von Telefonaten regelt. 2017 haben Union und SPD zwei Sätze eingefügt, mit denen Ermittler auch Endgeräte hacken dürfen, um Kommunikation abzuhören.

    Das Bundesverfassungsgericht hat staatliches Hacken auf absolute Ausnahmefälle beschränkt und extra ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen erfunden. Die Quellen-TKÜ ist ein juristischer Trick, um diese strengen Vorgaben zu umgehen.

    Befürworter behaupten einfach, dass staatliches Hacken nur die moderne Version der normalen Telefonüberwachung sei.

    Dabei ist das heimliche Hacken von Smartphones und Computern ein viel tiefergehender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Und Staatstrojaner halten Sicherheitslücken offen, um sie auszunutzen statt sie zu schließen – das gefährdet die Sicherheit aller Menschen.

    Die juristische Gleichsetzung von Abhören und Hacken führt auch dazu, dass selbst Staatsanwälte die beiden Maßnahmen miteinander verwechseln. Dabei sind sie Strafrechts-Experten – und ordnen den Einsatz dieser Maßnahmen an.

    Licht ins Dunkel

    Deshalb sind die Statistiken zur Quellen-TKÜ nur ein Anhang in der Statistik der normalen Telekommunikationsüberwachung. Damit ist nicht erkennbar, bei welchen Straftaten die Quellen-TKÜ eingesetzt wird.

    Das Justizamt schreibt nur allgemein: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“

    Wir haben deshalb Abgeordnete in allen Bundesländern mit demokratischer Opposition gebeten, parlamentarische Anfragen zu stellen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (Nachklapp) und im Bund.

    Hacken wegen Drogen

    Für 29 Einsätze der Quellen-TKÜ haben die Regierungen die zugrundeliegende Straftat genannt. In zehn Fällen ging es um Betäubungsmittel, also Drogen. Sieben Mal ging es um Mord, drei Mal um Waffen.

    Damit bestätigen die Zahlen erneut: Die Polizei nutzt Staatstrojaner vor allem wegen Drogendelikten. Staat und Überwachungsfirmen lassen Sicherheitslücken in Milliarden Geräten offen, um ein Dutzend Drogendealer zu überwachen.

    Wenn Ermittler Geräte hacken dürfen, tun sie das nicht immer. Von 96 Anordnungen wurden nur 57 tatsächlich durchgeführt. Die meisten Regierungen wollen nicht sagen, warum genehmigte Einsätze nicht stattfinden. Wenn sie antworten, nennen sie fast immer „technische Gründe“. Nur einmal gab es neben technischen auch ermittlungstaktische Gründe, an denen ein Trojaner-Einsatz scheiterte.

    Mehr Einstellungen als Anklagen

    Selbst wenn Trojaner zum Einsatz kommen, führen sie nicht immer zum Ermittlungserfolg. Viele Regierungen geben keine Auskunft zu dieser Frage. Verfahren laufen demnach noch oder wurden abgegeben, eine Antwort wäre zu viel Aufwand oder würde die Sicherheit gefährden.

    In den beantworteten elf Fällen gab es nur zwei Urteile und eine Anklage. Vier mal haben Trojaner „keine relevanten Erkenntnisse“ geliefert, drei Verfahren wurden mangels Tatverdacht eingestellt, in einem Fall hat der Hack den ursprünglichen Tatverdacht sogar ausgeräumt.

    Keine Regierung nennt die eingesetzten Trojanerprodukte.

    Hessen nennt immerhin die Zielgeräte: zwei iPhones, ein Android und ein Laptop mit Windows. Auch Hamburg hat ein iPhone gehackt. Dabei „wurden 896 Dateien in einem Umfang von 0,388 Gigabyte erhoben und ausgewertet“. In einem anderen Fall „wurden Daten im Umfang von circa 70 Gigabyte erhoben und ausgewertet“.

    Antwort oder Sicherheit

    Die Regierungen in Hamburg und Hessen nennen sogar Kalenderwochen, in denen die Trojaner zum Einsatz kamen. Viele andere Landesregierungen verweigern Auskünfte zu Technik, Daten oder Zeitpunkt. Thüringen verweigert fast jede Antwort, demnach hat die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Unterlagen bereits „vernichtet“.

    Insgesamt antworten die Bundesländer sehr unterschiedlich. Einige Regierungen beantworten vorbildlich alle Fragen ihrer Abgeordneten. Andere verweigern viele Antworten vollständig, weil eine Auskunft angeblich die Sicherheit gefährdet. Welche Informationen die Sicherheit gefährden, scheint in Deutschland Ansichtssache der Bundesländer zu sein.

    Andre Meister ist investigativer Journalist. Er hat netzpolitik.org mit aufgebaut, Auszeichungen erhalten und Strafanzeigen gestellt wie kassiert. Andre ist Gründungsmitglied der Vereine netzpolitik.org, Gesellschaft für Freiheitsrechte und Digitale Gesellschaft, Mitglied im Chaos Computer Club, Beobachter bei European Digital Rights und Beirat beim Centre for Democracy & Technology Europe. Nebenbei arbeitet er als System-Administrator. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Signal, Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  6. Staatliches Hacken

    Ermittler verwechseln Staatstrojaner mit Telefonüberwachung

    Das Bundesjustizamt hat erneut falsche Zahlen zum Einsatz von Staatstrojanern veröffentlicht. Unsere Nachfrage ergab: Ermittlungsbehörden haben das Hacken von Geräten mit dem Abhören von Telefonaten verwechselt. Die selben Behörden ordnen die Überwachungsmaßnahme an.

    Ermittlungsbehörden und Justizbeamte haben erneut falsche Zahlen zum staatlichen Hacken gemeldet. Sechs Bundesländer mussten ihre Statistiken korrigieren, nachdem wir nachgefragt haben.

    Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Im August hat die Behörde zeitversetzt die Zahlen für 2023 veröffentlicht. Wir haben darüber berichtet: Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern.

    Per Informationsfreiheitsgesetz haben wir die Daten angefragt, die das Bundesamt von den Ländern bekommen hat und aus denen es die Berichte erstellt. Diese Daten haben wir auch erhalten, für Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung.

    Wieder falsche Zahlen

    Doch diese Dokumente enthielten andere Zahlen als die veröffentlichten Statistiken. Anfang September haben wir dem Bundesamt die Widersprüche mitgeteilt und um Prüfung gebeten. Im Januar hat das Amt die Statistiken zum ersten Mal korrigiert. Im Februar nochmal.

    Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hacken Ermittler Geräte, um Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde im Jahr 2023 96 Mal angeordnet und 57 Mal eingesetzt. Korrigieren mussten sich Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.

    Mittels „Online-Durchsuchung“ hacken Ermittler Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde im gleichen Zeitraum 31 Mal angeordnet und sieben Mal eingesetzt. Nordrhein-Westfalen hatte ursprünglich behauptet, die Online-Durchsuchung nicht genutzt zu haben. Tatsächlich gab es fünf Anordnungen in zwei Verfahren und einen Einsatz.

    Abhören und Hacken verwechselt

    Die veröffentlichten Zahlen zu staatlichem Hacken sind fast immer falsch. Seit fünf Jahren enthalten die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung auch Angaben zum Einsatz von Staatstrojanern. Schon im ersten Jahr waren die Zahlen falsch. Im zweiten Jahr wieder. Und im Dritten. Und jetzt wieder.

    Das Bundesjustizamt hat nicht nur die gemeldeten Daten falsch übertragen. Die Länder haben auch falsche Daten geliefert. Das Bundesjustizamt verschickt Fragebögenmit ausführlichen Erklärungen. Landesjustizverwaltungen und Generalbundesanwalt füllen die aus.

    Schon bei der ersten Statistik haben die Landesämter „Kreuzchen/Häkchen versehentlich falsch gesetzt“. Das setzt sich bis heute fort. In Sachsen ergab die Überprüfung, dass ursprünglich gemeldete Einsätze der Quellen-TKÜ doch nur „Maßnahmen der klassischen Telekommunikationsüberwachung“ waren.

    Die Ermittler haben das Mithören von Telefonie mit heimlichem Hacken verwechselt.

    Jura-Trick gegen Grundrecht

    Diese Verwirrung ist bereits im Gesetz angelegt. Die Strafprozessordnung enthält einen Paragrafen zur Telekommunikationsüberwachung, der eigentlich das Abhören von Telefonaten regelt. 2017 haben Union und SPD zwei Sätze eingefügt, mit denen Ermittler auch Endgeräte hacken dürfen, um Kommunikation abzuhören.

    Das Bundesverfassungsgericht hat staatliches Hacken auf absolute Ausnahmefälle beschränkt und extra ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen erfunden. Die Quellen-TKÜ ist ein juristischer Trick, um diese strengen Vorgaben zu umgehen.

    Befürworter behaupten einfach, dass staatliches Hacken nur die moderne Version der normalen Telefonüberwachung sei.

    Dabei ist das heimliche Hacken von Smartphones und Computern ein viel tiefergehender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Und Staatstrojaner halten Sicherheitslücken offen, um sie auszunutzen statt sie zu schließen – das gefährdet die Sicherheit aller Menschen.

    Die juristische Gleichsetzung von Abhören und Hacken führt auch dazu, dass selbst Staatsanwälte die beiden Maßnahmen miteinander verwechseln. Dabei sind sie Strafrechts-Experten – und ordnen den Einsatz dieser Maßnahmen an.

    Licht ins Dunkel

    Deshalb sind die Statistiken zur Quellen-TKÜ nur ein Anhang in der Statistik der normalen Telekommunikationsüberwachung. Damit ist nicht erkennbar, bei welchen Straftaten die Quellen-TKÜ eingesetzt wird.

    Das Justizamt schreibt nur allgemein: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“

    Wir haben deshalb Abgeordnete in allen Bundesländern mit demokratischer Opposition gebeten, parlamentarische Anfragen zu stellen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (Nachklapp) und im Bund.

    Hacken wegen Drogen

    Für 29 Einsätze der Quellen-TKÜ haben die Regierungen die zugrundeliegende Straftat genannt. In zehn Fällen ging es um Betäubungsmittel, also Drogen. Sieben Mal ging es um Mord, drei Mal um Waffen.

    Damit bestätigen die Zahlen erneut: Die Polizei nutzt Staatstrojaner vor allem wegen Drogendelikten. Staat und Überwachungsfirmen lassen Sicherheitslücken in Milliarden Geräten offen, um ein Dutzend Drogendealer zu überwachen.

    Wenn Ermittler Geräte hacken dürfen, tun sie das nicht immer. Von 96 Anordnungen wurden nur 57 tatsächlich durchgeführt. Die meisten Regierungen wollen nicht sagen, warum genehmigte Einsätze nicht stattfinden. Wenn sie antworten, nennen sie fast immer „technische Gründe“. Nur einmal gab es neben technischen auch ermittlungstaktische Gründe, an denen ein Trojaner-Einsatz scheiterte.

    Mehr Einstellungen als Anklagen

    Selbst wenn Trojaner zum Einsatz kommen, führen sie nicht immer zum Ermittlungserfolg. Viele Regierungen geben keine Auskunft zu dieser Frage. Verfahren laufen demnach noch oder wurden abgegeben, eine Antwort wäre zu viel Aufwand oder würde die Sicherheit gefährden.

    In den beantworteten elf Fällen gab es nur zwei Urteile und eine Anklage. Vier mal haben Trojaner „keine relevanten Erkenntnisse“ geliefert, drei Verfahren wurden mangels Tatverdacht eingestellt, in einem Fall hat der Hack den ursprünglichen Tatverdacht sogar ausgeräumt.

    Keine Regierung nennt die eingesetzten Trojanerprodukte.

    Hessen nennt immerhin die Zielgeräte: zwei iPhones, ein Android und ein Laptop mit Windows. Auch Hamburg hat ein iPhone gehackt. Dabei „wurden 896 Dateien in einem Umfang von 0,388 Gigabyte erhoben und ausgewertet“. In einem anderen Fall „wurden Daten im Umfang von circa 70 Gigabyte erhoben und ausgewertet“.

    Antwort oder Sicherheit

    Die Regierungen in Hamburg und Hessen nennen sogar Kalenderwochen, in denen die Trojaner zum Einsatz kamen. Viele andere Landesregierungen verweigern Auskünfte zu Technik, Daten oder Zeitpunkt. Thüringen verweigert fast jede Antwort, demnach hat die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Unterlagen bereits „vernichtet“.

    Insgesamt antworten die Bundesländer sehr unterschiedlich. Einige Regierungen beantworten vorbildlich alle Fragen ihrer Abgeordneten. Andere verweigern viele Antworten vollständig, weil eine Auskunft angeblich die Sicherheit gefährdet. Welche Informationen die Sicherheit gefährden, scheint in Deutschland Ansichtssache der Bundesländer zu sein.

    Andre Meister ist investigativer Journalist. Er hat netzpolitik.org mit aufgebaut, Auszeichungen erhalten und Strafanzeigen gestellt wie kassiert. Andre ist Gründungsmitglied der Vereine netzpolitik.org, Gesellschaft für Freiheitsrechte und Digitale Gesellschaft, Mitglied im Chaos Computer Club, Beobachter bei European Digital Rights und Beirat beim Centre for Democracy & Technology Europe. Nebenbei arbeitet er als System-Administrator. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Signal, Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  7. Staatliches Hacken

    Ermittler verwechseln Staatstrojaner mit Telefonüberwachung

    Das Bundesjustizamt hat erneut falsche Zahlen zum Einsatz von Staatstrojanern veröffentlicht. Unsere Nachfrage ergab: Ermittlungsbehörden haben das Hacken von Geräten mit dem Abhören von Telefonaten verwechselt. Die selben Behörden ordnen die Überwachungsmaßnahme an.

    Ermittlungsbehörden und Justizbeamte haben erneut falsche Zahlen zum staatlichen Hacken gemeldet. Sechs Bundesländer mussten ihre Statistiken korrigieren, nachdem wir nachgefragt haben.

    Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Im August hat die Behörde zeitversetzt die Zahlen für 2023 veröffentlicht. Wir haben darüber berichtet: Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern.

    Per Informationsfreiheitsgesetz haben wir die Daten angefragt, die das Bundesamt von den Ländern bekommen hat und aus denen es die Berichte erstellt. Diese Daten haben wir auch erhalten, für Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung.

    Wieder falsche Zahlen

    Doch diese Dokumente enthielten andere Zahlen als die veröffentlichten Statistiken. Anfang September haben wir dem Bundesamt die Widersprüche mitgeteilt und um Prüfung gebeten. Im Januar hat das Amt die Statistiken zum ersten Mal korrigiert. Im Februar nochmal.

    Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hacken Ermittler Geräte, um Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde im Jahr 2023 96 Mal angeordnet und 57 Mal eingesetzt. Korrigieren mussten sich Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen und Thüringen.

    Mittels „Online-Durchsuchung“ hacken Ermittler Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde im gleichen Zeitraum 31 Mal angeordnet und sieben Mal eingesetzt. Nordrhein-Westfalen hatte ursprünglich behauptet, die Online-Durchsuchung nicht genutzt zu haben. Tatsächlich gab es fünf Anordnungen in zwei Verfahren und einen Einsatz.

    Abhören und Hacken verwechselt

    Die veröffentlichten Zahlen zu staatlichem Hacken sind fast immer falsch. Seit fünf Jahren enthalten die Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung auch Angaben zum Einsatz von Staatstrojanern. Schon im ersten Jahr waren die Zahlen falsch. Im zweiten Jahr wieder. Und im Dritten. Und jetzt wieder.

    Das Bundesjustizamt hat nicht nur die gemeldeten Daten falsch übertragen. Die Länder haben auch falsche Daten geliefert. Das Bundesjustizamt verschickt Fragebögenmit ausführlichen Erklärungen. Landesjustizverwaltungen und Generalbundesanwalt füllen die aus.

    Schon bei der ersten Statistik haben die Landesämter „Kreuzchen/Häkchen versehentlich falsch gesetzt“. Das setzt sich bis heute fort. In Sachsen ergab die Überprüfung, dass ursprünglich gemeldete Einsätze der Quellen-TKÜ doch nur „Maßnahmen der klassischen Telekommunikationsüberwachung“ waren.

    Die Ermittler haben das Mithören von Telefonie mit heimlichem Hacken verwechselt.

    Jura-Trick gegen Grundrecht

    Diese Verwirrung ist bereits im Gesetz angelegt. Die Strafprozessordnung enthält einen Paragrafen zur Telekommunikationsüberwachung, der eigentlich das Abhören von Telefonaten regelt. 2017 haben Union und SPD zwei Sätze eingefügt, mit denen Ermittler auch Endgeräte hacken dürfen, um Kommunikation abzuhören.

    Das Bundesverfassungsgericht hat staatliches Hacken auf absolute Ausnahmefälle beschränkt und extra ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen erfunden. Die Quellen-TKÜ ist ein juristischer Trick, um diese strengen Vorgaben zu umgehen.

    Befürworter behaupten einfach, dass staatliches Hacken nur die moderne Version der normalen Telefonüberwachung sei.

    Dabei ist das heimliche Hacken von Smartphones und Computern ein viel tiefergehender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Und Staatstrojaner halten Sicherheitslücken offen, um sie auszunutzen statt sie zu schließen – das gefährdet die Sicherheit aller Menschen.

    Die juristische Gleichsetzung von Abhören und Hacken führt auch dazu, dass selbst Staatsanwälte die beiden Maßnahmen miteinander verwechseln. Dabei sind sie Strafrechts-Experten – und ordnen den Einsatz dieser Maßnahmen an.

    Licht ins Dunkel

    Deshalb sind die Statistiken zur Quellen-TKÜ nur ein Anhang in der Statistik der normalen Telekommunikationsüberwachung. Damit ist nicht erkennbar, bei welchen Straftaten die Quellen-TKÜ eingesetzt wird.

    Das Justizamt schreibt nur allgemein: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“

    Wir haben deshalb Abgeordnete in allen Bundesländern mit demokratischer Opposition gebeten, parlamentarische Anfragen zu stellen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (Nachklapp) und im Bund.

    Hacken wegen Drogen

    Für 29 Einsätze der Quellen-TKÜ haben die Regierungen die zugrundeliegende Straftat genannt. In zehn Fällen ging es um Betäubungsmittel, also Drogen. Sieben Mal ging es um Mord, drei Mal um Waffen.

    Damit bestätigen die Zahlen erneut: Die Polizei nutzt Staatstrojaner vor allem wegen Drogendelikten. Staat und Überwachungsfirmen lassen Sicherheitslücken in Milliarden Geräten offen, um ein Dutzend Drogendealer zu überwachen.

    Wenn Ermittler Geräte hacken dürfen, tun sie das nicht immer. Von 96 Anordnungen wurden nur 57 tatsächlich durchgeführt. Die meisten Regierungen wollen nicht sagen, warum genehmigte Einsätze nicht stattfinden. Wenn sie antworten, nennen sie fast immer „technische Gründe“. Nur einmal gab es neben technischen auch ermittlungstaktische Gründe, an denen ein Trojaner-Einsatz scheiterte.

    Mehr Einstellungen als Anklagen

    Selbst wenn Trojaner zum Einsatz kommen, führen sie nicht immer zum Ermittlungserfolg. Viele Regierungen geben keine Auskunft zu dieser Frage. Verfahren laufen demnach noch oder wurden abgegeben, eine Antwort wäre zu viel Aufwand oder würde die Sicherheit gefährden.

    In den beantworteten elf Fällen gab es nur zwei Urteile und eine Anklage. Vier mal haben Trojaner „keine relevanten Erkenntnisse“ geliefert, drei Verfahren wurden mangels Tatverdacht eingestellt, in einem Fall hat der Hack den ursprünglichen Tatverdacht sogar ausgeräumt.

    Keine Regierung nennt die eingesetzten Trojanerprodukte.

    Hessen nennt immerhin die Zielgeräte: zwei iPhones, ein Android und ein Laptop mit Windows. Auch Hamburg hat ein iPhone gehackt. Dabei „wurden 896 Dateien in einem Umfang von 0,388 Gigabyte erhoben und ausgewertet“. In einem anderen Fall „wurden Daten im Umfang von circa 70 Gigabyte erhoben und ausgewertet“.

    Antwort oder Sicherheit

    Die Regierungen in Hamburg und Hessen nennen sogar Kalenderwochen, in denen die Trojaner zum Einsatz kamen. Viele andere Landesregierungen verweigern Auskünfte zu Technik, Daten oder Zeitpunkt. Thüringen verweigert fast jede Antwort, demnach hat die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Unterlagen bereits „vernichtet“.

    Insgesamt antworten die Bundesländer sehr unterschiedlich. Einige Regierungen beantworten vorbildlich alle Fragen ihrer Abgeordneten. Andere verweigern viele Antworten vollständig, weil eine Auskunft angeblich die Sicherheit gefährdet. Welche Informationen die Sicherheit gefährden, scheint in Deutschland Ansichtssache der Bundesländer zu sein.

    Andre Meister ist investigativer Journalist. Er hat netzpolitik.org mit aufgebaut, Auszeichungen erhalten und Strafanzeigen gestellt wie kassiert. Andre ist Gründungsmitglied der Vereine netzpolitik.org, Gesellschaft für Freiheitsrechte und Digitale Gesellschaft, Mitglied im Chaos Computer Club, Beobachter bei European Digital Rights und Beirat beim Centre for Democracy & Technology Europe. Nebenbei arbeitet er als System-Administrator. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Signal, Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  8. :vz206: Die AfD hetzt gegen die Rote Hilfe 🚩 🏴

    In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung, fragt die AfD nach zahlreichen Details zur linken Solidaritätsorgansiation Rote Hilfe e.V.

    Die RH kann auf eine über 100-jährige Geschichte zurück schauen und wurde von Gründung an, seitens der Konservativen und Rechten verfolgt, entrechtet und verboten.

    Nachdem es die Banken nicht geschafft haben, die RH auf finanziellem Wege zu zerschlagen, springt nun, wenig überraschend, die AfD auf den Zug auf und fragt unter anderem, ob der Bundesregierung "dokumentierte Fälle vor(liegen), die eine aktiv kämpferische und aggressiv-kämpferische Haltung der Roten Hilfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) nachweisen, oder beschränken sich die Vorwürfe auf ideologische Stellungnahmen".

    Diese und weitere Fragen, darunter zu Bezügen zu "Antifa-Ost" sowie "linken Szenebuchläden", zielen im Kern auf ein Verbot der RH, etwas das schon unter vorherigen Bundesinnenministern angedacht, aber bislang nicht umgesetzt wurde.

    Mit dem weiteren Erstarken rechtsextremer Kräfte, rückt ein Verbotsverfahren vermutlich näher.

    bundestag.de/presse/hib/kurzme

    #rotehilfe #rh #gls #glsbank #sparkasse #sparkassegoettingen #afd #bundestag #berlin #antifa #antifaost #dresden #dresdenneustadt #faschismus #neonazi #neofaschismus #Dienstag #deutschland #verfolgung #kleineanfrage #verbot #verbotsverfahren #fdgo #buchladen #buchhandlung #linkeszene #linke #bmi #bundesinnenminister #jurabubble #bundesinneministerium #dienstagmorgen

  9. :vz206: Die AfD hetzt gegen die Rote Hilfe 🚩 🏴

    In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung, fragt die AfD nach zahlreichen Details zur linken Solidaritätsorgansiation Rote Hilfe e.V.

    Die RH kann auf eine über 100-jährige Geschichte zurück schauen und wurde von Gründung an, seitens der Konservativen und Rechten verfolgt, entrechtet und verboten.

    Nachdem es die Banken nicht geschafft haben, die RH auf finanziellem Wege zu zerschlagen, springt nun, wenig überraschend, die AfD auf den Zug auf und fragt unter anderem, ob der Bundesregierung "dokumentierte Fälle vor(liegen), die eine aktiv
    kämpferische und aggressiv-kämpferische Haltung der Roten Hilfe
    gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) nachweisen, oder beschränken sich die Vorwürfe auf ideologische Stellungnahmen".

    Diese und weitere Fragen, darunter zu Bezügen zu "Antifa-Ost" sowie "linken Szenebuchläden", zielen im Kern auf ein Verbot der RH, etwas das schon unter vorherigen Bundesinnenministern angedacht, aber bislang nicht umgesetzt wurde.

    Mit dem weiteren Erstarken rechtsextremer Kräfte, rückt ein Verbotsverfahren vermutlich näher.

    bundestag.de/presse/hib/kurzme

    #rotehilfe #rh #gls #glsbank #sparkasse #sparkassegoettingen #afd #bundestag #berlin #antifa #antifaost #dresden #dresdenneustadt #faschismus #neonazi #neofaschismus #Dienstag #deutschland #verfolgung #kleineanfrage #verbot #verbotsverfahren #fdgo #buchladen #buchhandlung #linkeszene #linke #bmi #bundesinnenminister #jurabubble #bundesinneministerium #dienstagmorgen

  10. :vz206: Die AfD hetzt gegen die Rote Hilfe 🚩 🏴

    In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung, fragt die AfD nach zahlreichen Details zur linken Solidaritätsorgansiation Rote Hilfe e.V.

    Die RH kann auf eine über 100-jährige Geschichte zurück schauen und wurde von Gründung an, seitens der Konservativen und Rechten verfolgt, entrechtet und verboten.

    Nachdem es die Banken nicht geschafft haben, die RH auf finanziellem Wege zu zerschlagen, springt nun, wenig überraschend, die AfD auf den Zug auf und fragt unter anderem, ob der Bundesregierung "dokumentierte Fälle vor(liegen), die eine aktiv kämpferische und aggressiv-kämpferische Haltung der Roten Hilfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) nachweisen, oder beschränken sich die Vorwürfe auf ideologische Stellungnahmen".

    Diese und weitere Fragen, darunter zu Bezügen zu "Antifa-Ost" sowie "linken Szenebuchläden", zielen im Kern auf ein Verbot der RH, etwas das schon unter vorherigen Bundesinnenministern angedacht, aber bislang nicht umgesetzt wurde.

    Mit dem weiteren Erstarken rechtsextremer Kräfte, rückt ein Verbotsverfahren vermutlich näher.

    bundestag.de/presse/hib/kurzme

    #rotehilfe #rh #gls #glsbank #sparkasse #sparkassegoettingen #afd #bundestag #berlin #antifa #antifaost #dresden #dresdenneustadt #faschismus #neonazi #neofaschismus #Dienstag #deutschland #verfolgung #kleineanfrage #verbot #verbotsverfahren #fdgo #buchladen #buchhandlung #linkeszene #linke #bmi #bundesinnenminister #jurabubble #bundesinneministerium #dienstagmorgen

  11. :vz206: Die AfD hetzt gegen die Rote Hilfe 🚩 🏴

    In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung, fragt die AfD nach zahlreichen Details zur linken Solidaritätsorgansiation Rote Hilfe e.V.

    Die RH kann auf eine über 100-jährige Geschichte zurück schauen und wurde von Gründung an, seitens der Konservativen und Rechten verfolgt, entrechtet und verboten.

    Nachdem es die Banken nicht geschafft haben, die RH auf finanziellem Wege zu zerschlagen, springt nun, wenig überraschend, die AfD auf den Zug auf und fragt unter anderem, ob der Bundesregierung "dokumentierte Fälle vor(liegen), die eine aktiv
    kämpferische und aggressiv-kämpferische Haltung der Roten Hilfe
    gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) nachweisen, oder beschränken sich die Vorwürfe auf ideologische Stellungnahmen".

    Diese und weitere Fragen, darunter zu Bezügen zu "Antifa-Ost" sowie "linken Szenebuchläden", zielen im Kern auf ein Verbot der RH, etwas das schon unter vorherigen Bundesinnenministern angedacht, aber bislang nicht umgesetzt wurde.

    Mit dem weiteren Erstarken rechtsextremer Kräfte, rückt ein Verbotsverfahren vermutlich näher.

    bundestag.de/presse/hib/kurzme

    #rotehilfe #rh #gls #glsbank #sparkasse #sparkassegoettingen #afd #bundestag #berlin #antifa #antifaost #dresden #dresdenneustadt #faschismus #neonazi #neofaschismus #Dienstag #deutschland #verfolgung #kleineanfrage #verbot #verbotsverfahren #fdgo #buchladen #buchhandlung #linkeszene #linke #bmi #bundesinnenminister #jurabubble #bundesinneministerium #dienstagmorgen

  12. :vz206: Die AfD hetzt gegen die Rote Hilfe 🚩 🏴

    In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung, fragt die AfD nach zahlreichen Details zur linken Solidaritätsorgansiation Rote Hilfe e.V.

    Die RH kann auf eine über 100-jährige Geschichte zurück schauen und wurde von Gründung an, seitens der Konservativen und Rechten verfolgt, entrechtet und verboten.

    Nachdem es die Banken nicht geschafft haben, die RH auf finanziellem Wege zu zerschlagen, springt nun, wenig überraschend, die AfD auf den Zug auf und fragt unter anderem, ob der Bundesregierung "dokumentierte Fälle vor(liegen), die eine aktiv kämpferische und aggressiv-kämpferische Haltung der Roten Hilfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) nachweisen, oder beschränken sich die Vorwürfe auf ideologische Stellungnahmen".

    Diese und weitere Fragen, darunter zu Bezügen zu "Antifa-Ost" sowie "linken Szenebuchläden", zielen im Kern auf ein Verbot der RH, etwas das schon unter vorherigen Bundesinnenministern angedacht, aber bislang nicht umgesetzt wurde.

    Mit dem weiteren Erstarken rechtsextremer Kräfte, rückt ein Verbotsverfahren vermutlich näher.

    bundestag.de/presse/hib/kurzme

    #rotehilfe #rh #gls #glsbank #sparkasse #sparkassegoettingen #afd #bundestag #berlin #antifa #antifaost #dresden #dresdenneustadt #faschismus #neonazi #neofaschismus #Dienstag #deutschland #verfolgung #kleineanfrage #verbot #verbotsverfahren #fdgo #buchladen #buchhandlung #linkeszene #linke #bmi #bundesinnenminister #jurabubble #bundesinneministerium #dienstagmorgen

  13. @hib_Nachrichten
    Sehr gute #KleineAnfrage

    Kleine Anfrage zu #Privatiers #Finanzpolitik #Bundestag Wie viele Personen ihren Lebensunterhalt nach Informationen der Bundesregierung in Deutschland überwiegend aus Kapitaleinkünften finanzieren

    Danke an @GrueneBundestag

  14. @fragdenstaat @arnesemsrott
    🔮Und nach dem #Informationsfreiheitsgesetz wird die Möglichkeit der Opposition #KleineAnfrage|n zu stellen, eingeschränkt werden, weil ja die Regierung - wenn man sie selbst ist - wichtigeres zu tun hat als beliebig viele (eventuell #551) Fragen von Abgeordneten zu beantworten.🔮

  15. @a_watch @fragdenstaat
    Informationsfreiheit nur für #KleineAnfrage|n so lange man in der Opposition ist. Wenn man selbst die Regierung darstellt, die antworten soll, geraten die auch ganz schnell ins Visier.

    Dann ist's aus mit:
    "Man wird doch mal fragen dürfen."

  16. Hattet ihr mitbekommen, dass die EPP, also die #cducsu auf Europaebene, schon im Januar eine Anfrage zur Finanzierung von NGOs gestellt hatte? Sehr ähnlich zu der von Merz einen Monat später und teilweise gegen die gleichen NGOs!
    Wieso wurde das erstmal gar nicht und dann auch nicht in der Berichterstattung zu Zweiterem erwähnt?! Stattdessen wurde so getan, als ob es einfach ein Charakterfehler von #Merz sei. Auch die Betroffenen hätten auf das strategische, koordinierte Vorgehen noch deutlich hinweisen können.
    @greenpeace_de @attac #kleineanfrage #arschlochgesellschaft #faschismuskommtleise
    corporateeurope.org/en/2025/01

  17. Die #KleineAnfrage der Union mit #551Fragen hat gemeinnützige Organisationen ins Licht gerückt – und gleichzeitig viele verunsichert. Was genau #Neutralitätspflichten bedeuten und welche konkreten Auswirkungen das auf Vereinsarbeit hat, erklärt GFF-Jurist Ali Ighreiz👇.

  18. Die #kleineAnfrage ist beantwortet:
    - Keine Bildung von „Schattenstruktur“ durch NGOs
    - Es gibt ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
    - Gemeinnützigkeit: Beurteilung steuerlicher Einzelfälle obliegt der zuständigen Landesfinanzbehörde

    Keine Überraschungen.
    Also: viel Lärm um nichts.

    bundestag.de/presse/hib/kurzme

  19. Mit großer Sorge haben wir die Kleine Anfrage „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Kenntnis genommen.

    Die darin anklingenden Unterstellungen gegenüber zivilgesellschaftlichen Initiativen und gemeinnützigen Vereinen waren für uns Anlass, einen Offenen Brief an unseren CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Gebhart zu adressieren.

    hausamwestbahnhof.de/offener-b

    #KleineAnfrage #CDU #Engagement #Demokratie #Soziokultur #Gemeinnützigkeit #Südpfalz

  20. Nur eine Kleine Anfrage? Wissenschaftler*innen und Kommunikator*innen diskutieren kontrovers über die #KleineAnfrage der CDU/CSU zur Neutralität staatlich geförderter Organisationen. Ein Einblick in die Debatten👇 #Wisskomm
    wissenschaftskommunikation.de/

  21. CW: Politik, CDU

    "Er schiebt die #Polarisierung immer weiter voran, der Graben zwischen linken und rechten Parteien wird immer größer." #Merz

    Genau was ich sage! Unerträglich, dieser Mensch, genau DAS ist sein Programm! 😠

    Die Äußerung von #Schnieder ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten: "Wenn die aus einer bestimmten Richtung jetzt sehr laut rufen, dann waren die Fragestellungen doch ganz schön richtig."

    tagesschau.de/inland/gesellsch

    #KleineAnfrage #Union #CDU #OmasgegenRechts #Verfassungsblog

  22. Bundestags-#Petition: „Sicherstellung einer langfristigen ausreichenden Finanzierung für zivilgesellschaftliche Initiativen“:

    „Mit der Petition soll erreicht werden, dass eine langfristige ausreichende Finanzierung aus dem Bundeshaushalt für zivilgesellschaftliche Initiativen, welche zum Verständnis demokratischer Prozesse und zu gegenseitiger Akzeptanz beitragen, sicher gestellt wird“

    epetitionen.bundestag.de/petit

    #OmasGegenRechts #depol #KleineAnfrage #Bundestag

  23. "Kleine Anfrage", große Debatte. Nicht nur die Omas gegen Rechts sind wütend. Die #Kulturzeit hat sich diese Woche mit dem Thema beschäftigt, und unter anderem mit verschiedenen NGOs gesprochen. Hier der Beitrag aus der Sendung zum Nachschauen:

    3sat.de/kultur/kulturzeit/dani

    #KleineAnfrage #NGOs #Zivilgesellschaft #Verpasstodon #3sat

  24. Über 300 Nominierungen für Friedensnobelpreis

    a.k.a.

    Liste für Merz' nächste #KleineAnfrage steht.

    orf.at/stories/3386808/

  25. verfassungsblog.de/offener-bri
    Gut gekontert, #Verfassungsblog !!!
    Auf die unsägliche #kleineanfrage der #cdu #csu hat der Verfassungsblog sehr differenziert und durchdacht geantwortet und die Notwendigkeit kritischer #ngos für unsere #demokratie betont.
    Lest bitte den Artikel und verbreitet ihn weiter.
    Wir lassen uns nicht unterkriegen!😉

  26. #551Fragen #KleineAnfrage #CDU #NoCDU #OmasGegenRechts #Correctiv #einschuchterungsmanover
    Hier hat sich die No_CDU bei ihrer Frage selbst in's Knie geschossen. Correctiv hat selbst offen gelegt, dass sie u.a. mit der #KonradAdenauerStiftung punktuell kooperiert haben.

  27. +++ 551 Kleine Anfragen der CDU sind teilweise illegal +++

    verfassungsblog.de: "Zum Schutz der #Grundrechte der betroffenen Vereinigungen hätte die Bundestagspräsidentin die Anfrage daher in dieser Form zurückweisen müssen und nicht veröffentlichen dürfen. … Das Verfassungsorgan #Bundestag steht nicht über den Grundrechten – auch nicht im Rahmen seines Informationshandelns." verfassungsblog.de/anfrage-bun

    #551fragen #Merz #illegal #Grundgesetz #cdu #cduNazis #FaschoMerz #kleineAnfrage #BTW2025 #BTW25

  28. Wisst ihr noch die #Bauernproteste? Straßen blockieren, „die #Ampel stürzen“, #Galgen für #Grüne – mitorganisiert von #Verbänden, die Millionen an #Steuergeld kassieren.

    Komisch, damals hat das die #CDU nicht gestört. Manche haben es sogar gefeiert. Schon seltsam, oder?

    #551fragen #politik #kleineanfrage

  29. CW: #depol #Demokratie #Zivilgesellschaft

    #Attac:
    "
    CDU/CSU: Großangriff auf demokratische Zivilgesellschaft hat begonnen

    Kleine Anfrage der Union greift rechtsextremes Narrativ vom „Deep State“ auf
    "
    attac.de/startseite/teaser-det

    25.2.2025

    #CDU #Correctiv #DeepState #Demokratie #friedrich_merz #Gemeinnützigkeit #Hetze #KleineAnfrage #OmasGegenRechts #Springer #Verschwörungserzählung #Zivilgesellschaft

  30. Das kann ja noch was werden mit der #CDU. Sie findet anscheinend, dass die Proteste gegen ihr #verfassungsfeindlich|es Verhalten parteipolitisches Engagement seien, das gemeinnützigen Einrichtungen untersagt sei. Ja, klar. Nichts könnte weiter davon entfernt sein, etwas für die Gemeinschaft zu tun, als gegen verfassungsfeindliches Verhalten auf die Straße zu gehen. Jedenfalls anscheinend aus Sicht der CDU.

    Diese Täter-Opfer-Umkehr ist schon schwer erträglich.

    Hey CDU, ihr mögt keine Proteste gegen euer verfassungsfeindliches Verhalten? Dann lasst das doch einfach. Man würde meinen, dass das nicht so schwer wäre. Jedenfalls, wenn einem der moralische Kompass nicht völlig abhanden gekommen wäre.

    Das ist, als würde der Bully einer Schulklasse die Klassenkonferenz zu seinem Verhalten als Mobbing bezeichnen.

    Unfassbar, wie tief die gesunken sind.

    #KleineAnfrage #Bundestag #VictimBlaming

    dserver.bundestag.de/btd/20/15

  31. CDU und CSU attackieren im Bundestag frontal und im Stile Trumps, die ihr nicht genehme Zivilgesellschaft. Neben "Omas gegen rechts", haben die Konservativen auch Campact e.V., Corrective, Attac, die Amadeu Antonio Stiftung, PETA e.V., Foodwatch und weitere im Visier.

    In einer aberwitzigen 551 (!) Fragen umfassenden "Kleinen Anfrage", agitieren CDU/CSU gegen die Vereine, stilisieren sich als Opfer und murmeln verschwörungsgeneigt vom 'Deep State'.

    Hier kann die "Kleine Anfrage" mit 551 Fragen auf der Seite des Bundestages nachgelesen werden:
    dip.bundestag.de/drucksache/po

    #bundestag #cdu #csu #merz #dobrindt #correctiv #peta #omasgegenrechts #amadeuantoniostiftung #foodwatch #kleineanfrage

    @campact @OmasgR @Omas_gegen_Rechts_Hamburg @Omas_gegen_rechts_Duisburg @attac @Peta @amadeuantonio
    @correctiv_org

  32. @bkastl joa, die #CDU / #CSU möchte wohl absolut keine #Koalition mit ner anderen Partei als der AfD eingehen... Zumindest sollte sich bei solchen Aktionen #SPD stark überlegen, ob sie irgendwas mit denen noch zutun haben will.

    #wahl2025 #BTW25 #KleineAnfrage #Union #fuckup

  33. @Anke Domscheit-Berg hat die Zahl der Treffen mit SAP und Microsoft seit 2022 (also in den letzten 2,5 Jahren) gezählt:

    • bei Treffen mit SAP waren 10 Mal der Kanzler und 20 Mal Minister:innen mit dabei
    • bei Treffen mit Microsoft waren 2 Mal der Kanzler und 18 Mal Minster:innen mit dabei

    #opensource #sovereignty

    ------
    Anke Domscheit-Berg wrote the following post Mon, 23 Sep 2024 09:47:16 +0200
    Ich mach jedenfalls weiter konkrete #Digitalpolitik mit hohem Anspruch.

    Neu auf meiner HP: Analyse u Original-Antwort der BuReg auf meine #KleineAnfrage zu Abhängigkeiten von #Microsoft, #Sicherheitsrisiken, Lobbyismus, u #Deloscloud. ⬇️

    https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2024/09/microsoft_lobby/
  34. Ich mach jedenfalls weiter konkrete #Digitalpolitik mit hohem Anspruch.

    Neu auf meiner HP: Analyse u Original-Antwort der BuReg auf meine #KleineAnfrage zu Abhängigkeiten von #Microsoft, #Sicherheitsrisiken, Lobbyismus, u #Deloscloud. ⬇️

    mdb.anke.domscheit-berg.de/202

  35. Wegen tausender kleiner Anfragen würden die Beamten ihre "eigentliche Arbeit" nach Feierabend erledigen – es sind aber viel zu wenige kleine Anfragen. Best of Informationsfreiheit: Kleine Anfragen – große Probleme