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#herbertreul — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #herbertreul, aggregated by home.social.

  1. An öffentlichen Gebäuden bei uns wehen die Fahnen heute auf Halbmast. Der NRW-Innenminister Herbert Reul hat die Trauerbeflaggung angeordnet.

    Gedenken an die Flutkatastrophe


    Es ist der fünfte Jahrestag der Flutkatastrophe in Teilen NRWs und Rheinland-Pfalz. Mehr als 180 Menschen sind ums Leben gekommen. Die Flutkatastrophe habe unermessliches Leid gebracht, sagt Reul.

    Unermessliches Leid und staatliches Engagement


    Er will an die Opfer erinnern. Gleichzeitig sagte er, dass das Land Verantwortung übernehme und alles dafür tun werde, die Menschen zu schützen.#NRW #Flutkatastrophe #Rheinland-Pfalz #HerbertReul #Politik
    Minden-Lübbecke: Trauerbeflaggung wegen Jahrestag der Flutkatastrophe

  2. An öffentlichen Gebäuden bei uns wehen die Fahnen heute auf Halbmast. Der NRW-Innenminister Herbert Reul hat die Trauerbeflaggung angeordnet.

    Gedenken an die Flutkatastrophe


    Es ist der fünfte Jahrestag der Flutkatastrophe in Teilen NRWs und Rheinland-Pfalz. Mehr als 180 Menschen sind ums Leben gekommen. Die Flutkatastrophe habe unermessliches Leid gebracht, sagt Reul.

    Unermessliches Leid und staatliches Engagement


    Er will an die Opfer erinnern. Gleichzeitig sagte er, dass das Land Verantwortung übernehme und alles dafür tun werde, die Menschen zu schützen.#NRW #Flutkatastrophe #Rheinland-Pfalz #HerbertReul #Politik
    Minden-Lübbecke: Trauerbeflaggung wegen Jahrestag der Flutkatastrophe

  3. Einer der Rechtsextremen, die im Juni das Hermannsdenkmal besetzt haben, ist ein Mitarbeiter von Abgeordneten von AfD und FPÖ.

    Einer der Rechtsextremen, die im Juni das Hermannsdenkmal besetzt haben, ist ein Mitarbeiter von Abgeordneten von AfD und FPÖ .#WDR #Lokalzeit #Ostwestfalen #Lippe #OWL #wdrde #WestdeutscherRundfunk #StudioBielefeld #Hermannsdenkmal #AfD #FPÖ #Besetzung #Innenausschuss #HerbertReul #Ermittlungen #NRW
    Nach Besetzung von Hermannsdenkmal: Einer der Besetzer arbeitet für die AfD

  4. Einer der Rechtsextremen, die im Juni das Hermannsdenkmal besetzt haben, ist ein Mitarbeiter von Abgeordneten von AfD und FPÖ.

    Einer der Rechtsextremen, die im Juni das Hermannsdenkmal besetzt haben, ist ein Mitarbeiter von Abgeordneten von AfD und FPÖ .#WDR #Lokalzeit #Ostwestfalen #Lippe #OWL #wdrde #WestdeutscherRundfunk #StudioBielefeld #Hermannsdenkmal #AfD #FPÖ #Besetzung #Innenausschuss #HerbertReul #Ermittlungen #NRW
    Nach Besetzung von Hermannsdenkmal: Einer der Besetzer arbeitet für die AfD

  5. Einer der Rechtsextremen, die im Juni das Hermannsdenkmal besetzt haben, ist ein Mitarbeiter von Abgeordneten von AfD und FPÖ.

    Einer der Rechtsextremen, die im Juni das Hermannsdenkmal besetzt haben, ist ein Mitarbeiter von Abgeordneten von AfD und FPÖ .#WDR #Lokalzeit #Ostwestfalen #Lippe #OWL #wdrde #WestdeutscherRundfunk #StudioBielefeld #Hermannsdenkmal #AfD #FPÖ #Besetzung #Innenausschuss #HerbertReul #Ermittlungen #NRW
    Nach Besetzung von Hermannsdenkmal: Einer der Besetzer arbeitet für die AfD

  6. Einer der Rechtsextremen, die im Juni das Hermannsdenkmal besetzt haben, ist ein Mitarbeiter von Abgeordneten von AfD und FPÖ.

    Einer der Rechtsextremen, die im Juni das Hermannsdenkmal besetzt haben, ist ein Mitarbeiter von Abgeordneten von AfD und FPÖ .#WDR #Lokalzeit #Ostwestfalen #Lippe #OWL #wdrde #WestdeutscherRundfunk #StudioBielefeld #Hermannsdenkmal #AfD #FPÖ #Besetzung #Innenausschuss #HerbertReul #Ermittlungen #NRW
    Nach Besetzung von Hermannsdenkmal: Einer der Besetzer arbeitet für die AfD

  7. #HerbertReul auf dem #CSD in #Köln.

    Ich bin zwiegespalten. Ja, klar ist das auch Wahlkampf. Und es ist auch sein Job als #Innenminister #NRW. Und garantiert stimme ich in vielen Punkten fundamental nicht mit seiner #Politik überein.

    Aber hätte auch garantiert nicht jeder aus der #NieMehrCDU gemacht...

  8. #HerbertReul auf dem #CSD in #Köln.

    Ich bin zwiegespalten. Ja, klar ist das auch Wahlkampf. Und es ist auch sein Job als #Innenminister #NRW. Und garantiert stimme ich in vielen Punkten fundamental nicht mit seiner #Politik überein.

    Aber hätte auch garantiert nicht jeder aus der #NieMehrCDU gemacht...

  9. #HerbertReul auf dem #CSD in #Köln.

    Ich bin zwiegespalten. Ja, klar ist das auch Wahlkampf. Und es ist auch sein Job als #Innenminister #NRW. Und garantiert stimme ich in vielen Punkten fundamental nicht mit seiner #Politik überein.

    Aber hätte auch garantiert nicht jeder aus der #NieMehrCDU gemacht...

  10. #HerbertReul auf dem #CSD in #Köln.

    Ich bin zwiegespalten. Ja, klar ist das auch Wahlkampf. Und es ist auch sein Job als #Innenminister #NRW. Und garantiert stimme ich in vielen Punkten fundamental nicht mit seiner #Politik überein.

    Aber hätte auch garantiert nicht jeder aus der #NieMehrCDU gemacht...

  11. Jochen Ott tritt nach unten

    “Kölner Stadtanzeiger” erreicht “BILD”-Zeitungsniveau

    Als ich den heutigen “Kölner Stadtanzeiger” in Augenschein nahm, prangte in “Bild”-Manier auf Seite eins: “Bürgergeld trotz Haftbefehl” vom Düsseldorf-Korrespondenten Gerhard Voogt. Er skandalisiert zu Unrecht, entweder in solider Unkenntnis oder böswilliger Ignoranz des Sozialgeheimnisses nach SGB, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 1,2 GG und das Sozialstaatsgebot nach Artikel 20 Grundgesetz sowie die Tatsache, dass das Erlassen eines Haftbefehls durch die Staatsanwaltschaft oder Justiz eben nicht zwangsläufig zur Versagung des Bürgergelds führen kann. Er übersieht dabei nicht nur die einfache Tatsache, dass auch gegen solche Menschen, solange sie nicht rechtskräftig verurteilt sind, Recht und Gesetz gelten, sie also auch Bürgergeld erhalten müssen. In schon fast an den Ton der AfD grenzender Aggressivität wird dann über diesen scheinbaren “Skandal” hergezogen und die Nichtjuristen Karl-Josef Laumann und Herbert Reul zitiert, die auf Voogts Masche hereinfallen, und beide auf Nachfrage das “Gerechtigkeitsempfinden der Bürger” tangiert sehen.

    Dieser Artikel ist so reißerisch aufgemacht, dass es nicht bei unterstelltem “Ungerechtigkeitsempfinden” bleibt, sondern – obgleich es keinerlei Statistiken darüber gibt, wie relevant die Zahlen sind, was der Autor selbst sogar zugibt – reißerisch eine ganz andere Tatsache damit verknüpft wird. Nämlich, dass in NRW “mit Haftbefehl gesucht wird, wer zum Teil schwere Gewalt und Tötungsdelikte begangen hat. Ganz überwiegend seien aber nicht gezahlte Geldstrafen, Verkehrsdelikte, Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung Ursache für die Fahndung.”

    Das Eine hat offensichtlich mit dem Anderen  ursächlich überhaupt nichts zu tun.  Warum stellt Voogt das dann in einen direkten Zusammenhang? Fehlte nur noch, dass er das “gesunde Volksempfinden” für seine offensichtlich von keiner Sachkenntnis getrübte Story zitiert.  Und er hat offensichtlich Herrn Laumann die auch nicht gerade von Kenntnis der Praxis in den Außenstellen der BA getrübte Bemerkung entlockt: “Hier sollte doch nochmal genau hingeschaut werden, was beim Datenaustausch möglich ist”. Gar nichts ist möglich, weil auch für Bürgergeldempänger die Grundrechte unserer Verfassung gelten!

    Soll also bei Bürgergeldempfängern eine pauschale Schuldvermutung gelten?

    Liest man die zitierten Politiker und das feine Konstrukt Voogts, der Bürgergeldempfänger geschickt in die Nähe von Kriminellen bugsiert, gilt bei denen keine Unschuldsvermutung. Das ist infam und rechtswidrig. Bei genauerem Hinsehen handelt es sich in der absoluten Mehrzahl der Fälle um Personen, die nicht zuletzt aufgrund ihrer sozial schwachen Stellung Bagatelldelikte, wie Ladendiebstähle oder Schwarzfahren, begehen oder Analphabeten sind, die dann z.B. Gerichtstermine und Vorladungen verpassen oder in solch prekären Verhältnissen wohnen, dass die Post nicht zuverlässig zugestellt wird. Gilt für diese Personen das Grundrecht, dass eine Person nur bestraft werden kann, wenn sie rechtskräftig verurteilt ist, etwa nicht? Sollen ohnehin sozial schwache Menschen ohne Gerichtsurteil allein  aufgrund eines Haftbefehls erst einmal wohnungslos und mittellos werden? Denn genau das wäre die Konsequenz aus der Forderung, Menschen wegen eines Haftbefehls Bürgergeld zu sperren. Das wäre mit den Prizipien unseres Rechtstaates nicht zu vereinbaren.

    Ganze Debatte von Unkenntnis geprägt

    Aus meiner Beratungstätigkeit für die Bundesagentur für Arbeit weiß ich, dass es nach Aussagen vieler Arbeitsberater:innen einen kleinen Prozentsatz von – damals Hartz 4 – heute  Bürgergeldempfänger:innen – gibt, bei denen das alle drei Monate angeordnete Erscheinen im Amt nichts daran ändert, dass deren soziale Prognose so schlecht ist, sie sich für keinen Job mehr eignen, sei es aus gesundheitlichen, physischen oder psychischen Gründen. Sie sind einfach beim besten Willen nicht vermittelbar oder keinem “normalen” Arbeitgeber zumutbar. In diesen Fällen sind die Termine im Amt reine Schikane – sagen selbst langjährige Mitarbeiter, die ihre Klientel kennen. In völliger Ignoranz solcher Fälle, deren Zahl nur einen geringen Prozentsatz der Arbeitslosen ausmacht, dient die seit zwei Jahren vor allem von der AfD und FDP,  der CDU/CSU , aber auch Teilen der SPD geführte Kampagne gegen das Bürgergeld, dem die Union damals zugestimmt hat, einer beispiellosen Neid- und Mißgunstdebatte, um die Gesellschaft zu spalten.

    Rigoroses Vorgehen trotz psychischer oder physischer Probleme

    Bernhard “Felix” von Grünberg, mein langjähriger Landtagskollege und SPD-Politiker, Ehrenvorsitzender des Mietervereins in Bonn, der – längst im Ruhestand – immer noch jede Woche Donnerstags eine Sozialsprechstunde im Rathaus hält, ist da völlig anderer Meinung: “Es gibt hunderte von Fällen, in denen die Menschen in so prekären Verhältnissen leben, dass sie entweder Briefe nicht erreichen oder auch etwa von Angststörungen beherrscht werden, die nicht behandelt sind und die deshalb ihre Briefe nicht öffnen, zum Teil panische Angst vor staatlichen und offiziellen Scheiben haben. Im besonders krassen Fällen werden solche Personen verurteilt, wegen Schwarzfahren, bis hin zu Steuerhinterziehung, weil sie keine Steuererklärung abgegeben haben und unverhältnismäßig hoch geschätzt wurden, – oder wegen Bagatelldelikten. Die dann ihre Wohnung und Existenz verlieren, weil Fristen versäumt, Einsprüche oder Rechtsmittel nicht eingelegt wurden., weil schlichtes Unwissen, Ängste und Schamgefühl überwiegen.”

    Jochen Ott schwadroniert drauflos und setzt noch einen drauf

    Auch der Spitzenkandidat der NRW-SPD für die Landtagswahl 2027, Jochen Ott, glänzt im besagten Artikel bar jeder Sachkenntnis und  setzt noch einen drauf, indem er pauschalisiert: “Menschen, die per Haftbefehl gesucht werden, sind in der Regel gerade nicht einfach zuhause anzutreffen” … und … “Der Sozialstaat lebt von Akzeptanz. Deshalb ist für mich klar, dass Personen, die sich bewusst staatlichen Maßnahmen entziehen, gleichzeitig nicht staatliche Leistungen beziehen können.” So ein Quatsch, der Sozialstaat ist nach Artikel 20 Grundgesetz Eckpfeiler unserer Verfassung, die wir verteidigen müssen. Nach seiner Logik müssten allen Bürgergeldempfänger:innen, die nicht am Mikrozensus teilnehmen oder ein Bußgeld fürs Falschparken nicht bezahlen, und insbesondere solche, die mit Haftbefehl gesucht werden, die aber im Straf- oder Bußgeldverfahren schließlich freigesprochen werden, sofort das Bürgergeld entzogen werden. So tönt die AfD. So bekämpft man sie nicht.

    SPD-Spitzenkandidat wanzt sich rechtspopulistischen Forderungen an

    Bewegt sich Jochen Ott damit ohnehin intellektuell schon auf AfD-Niveau, schwadroniert er bar jeder Rechts- und Verfassungskenntnisse weiter und fordert: “endlich dafür zu sorgen dass Jobcenter und Justiz ihre Daten schneller austauschen. Dafür muss die Digitalisierung der Verwaltungen auf allen Ebenen mit Hochdruck vorangetrieben werden.”  Hört, hört! Hier tönt ein Sozialdemokrat, der bar jeder Rechts- und Verfassungskenntnisse einen pauschalen Datenaustausch zwischen Justiz und Jobcentern fordert, weder das Sozialdatengeheimnis kennt, das solche persönlichen Verhältnisse schützt, und der offensichtlich  in der Sozialpolitik völlig empathielos gegenüber den realen Problemen der Menschen in prekären Verhältnissen auftritt. Er wanzt sich hier aufs Peinlichste rechtspopulistischen Forderungen an.

    Ott ein Sicherheitsrisiko für die SPD?

    Es wird der SPD in NRW mit Sicherheit schaden, wenn ihr Spitzenkandidat Jochen Ott, ein Bürgerkind aus der Großstadt Köln, die ehemaligs zur Stammwähler:innenschaft der SPD gehörende Klasse Menschen und ihre Grundrechte derart mit Verachtung behandelt.  Kein Wunder, dass auch in NRW in sozial schwachen Stadtteilen die AfD inzwischen an Boden gewinnt.  Kein Wunder, dass die SPD in Umfragen immer weiter absackt, wenn die Sozialdemokratie mit derartiger Ignoranz über sozial schwache Menschen urteilt und über ihre Probleme hinweggeht.

    Wie kommt ein solcher Artikel in den “Kölner Stadtanzeiger”?

    Der Pressesprecher einer Bundestagsfraktion erzählt hierzu folgende Geschichte aus den 80er Jahren, die damals noch in Bonn spielt: “Es ist heiß, es ist Wochenende und es passiert nichts in der Hauptstadt. Also ruft der Journalist X Jutta Ditfurth an und erzählt ihr, was er gehört habe, was angeblich Otto Schily von ihr denke. Er schreibt auf, was sie dazu sagt, dann ruft er Otto Schily an und liest ihm vor, was Jutta Ditfurth über ihn gesagt hat. Er schreibt auf, was der dazu entgegnet und schon ist der Artikel fertig mit der Überschrift ‘Grüne Partei vor der Spaltung?'”

    Hitze und Langeweile in Düsseldorf

    Genau so bekommt man in Düsseldorf einen Artikel, wenn einem nichts anderes einfällt, als ein abwegiges, irrelevantes, aber zur Spaltung der Gesellschaft geeignetes Thema, zu dem man in sams- oder sonntäglicher Hitze  ein paar nichtsahnende Politiker anruft und ihre menschlich verständliche Reaktion zitiert.  Und schon ist der Artikel fertig und mangels anderer Krawallmeldungen sogar auf Seite eins.  Der Artikel zeigt uns aber noch etwas anderes. Wie weit schon Intoleranz und Verrohung gegenüber Menschen am Rand der Gesellschaft fortgeschritten sind und die Bereitschaft zur Spaltung durch “Treten nach unten” gediehen ist.

    Glückwunsch, Herr Voogt, Sie haben das gut herausgearbeitet und der Demokratie einen – um es präsidial zu sagen – grandiosen, phantastischen und herausragenden, exzellenten Dienst erwiesen!

  12. Jochen Ott tritt nach unten

    “Kölner Stadtanzeiger” erreicht “BILD”-Zeitungsniveau

    Als ich den heutigen “Kölner Stadtanzeiger” in Augenschein nahm, prangte in “Bild”-Manier auf Seite eins: “Bürgergeld trotz Haftbefehl” vom Düsseldorf-Korrespondenten Gerhard Voogt. Er skandalisiert zu Unrecht, entweder in solider Unkenntnis oder böswilliger Ignoranz des Sozialgeheimnisses nach SGB, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 1,2 GG und das Sozialstaatsgebot nach Artikel 20 Grundgesetz sowie die Tatsache, dass das Erlassen eines Haftbefehls durch die Staatsanwaltschaft oder Justiz eben nicht zwangsläufig zur Versagung des Bürgergelds führen kann. Er übersieht dabei nicht nur die einfache Tatsache, dass auch gegen solche Menschen, solange sie nicht rechtskräftig verurteilt sind, Recht und Gesetz gelten, sie also auch Bürgergeld erhalten müssen. In schon fast an den Ton der AfD grenzender Aggressivität wird dann über diesen scheinbaren “Skandal” hergezogen und die Nichtjuristen Karl-Josef Laumann und Herbert Reul zitiert, die auf Voogts Masche hereinfallen, und beide auf Nachfrage das “Gerechtigkeitsempfinden der Bürger” tangiert sehen.

    Dieser Artikel ist so reißerisch aufgemacht, dass es nicht bei unterstelltem “Ungerechtigkeitsempfinden” bleibt, sondern – obgleich es keinerlei Statistiken darüber gibt, wie relevant die Zahlen sind, was der Autor selbst sogar zugibt – reißerisch eine ganz andere Tatsache damit verknüpft wird. Nämlich, dass in NRW “mit Haftbefehl gesucht wird, wer zum Teil schwere Gewalt und Tötungsdelikte begangen hat. Ganz überwiegend seien aber nicht gezahlte Geldstrafen, Verkehrsdelikte, Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung Ursache für die Fahndung.”

    Das Eine hat offensichtlich mit dem Anderen  ursächlich überhaupt nichts zu tun.  Warum stellt Voogt das dann in einen direkten Zusammenhang? Fehlte nur noch, dass er das “gesunde Volksempfinden” für seine offensichtlich von keiner Sachkenntnis getrübte Story zitiert.  Und er hat offensichtlich Herrn Laumann die auch nicht gerade von Kenntnis der Praxis in den Außenstellen der BA getrübte Bemerkung entlockt: “Hier sollte doch nochmal genau hingeschaut werden, was beim Datenaustausch möglich ist”. Gar nichts ist möglich, weil auch für Bürgergeldempänger die Grundrechte unserer Verfassung gelten!

    Soll also bei Bürgergeldempfängern eine pauschale Schuldvermutung gelten?

    Liest man die zitierten Politiker und das feine Konstrukt Voogts, der Bürgergeldempfänger geschickt in die Nähe von Kriminellen bugsiert, gilt bei denen keine Unschuldsvermutung. Das ist infam und rechtswidrig. Bei genauerem Hinsehen handelt es sich in der absoluten Mehrzahl der Fälle um Personen, die nicht zuletzt aufgrund ihrer sozial schwachen Stellung Bagatelldelikte, wie Ladendiebstähle oder Schwarzfahren, begehen oder Analphabeten sind, die dann z.B. Gerichtstermine und Vorladungen verpassen oder in solch prekären Verhältnissen wohnen, dass die Post nicht zuverlässig zugestellt wird. Gilt für diese Personen das Grundrecht, dass eine Person nur bestraft werden kann, wenn sie rechtskräftig verurteilt ist, etwa nicht? Sollen ohnehin sozial schwache Menschen ohne Gerichtsurteil allein  aufgrund eines Haftbefehls erst einmal wohnungslos und mittellos werden? Denn genau das wäre die Konsequenz aus der Forderung, Menschen wegen eines Haftbefehls Bürgergeld zu sperren. Das wäre mit den Prizipien unseres Rechtstaates nicht zu vereinbaren.

    Ganze Debatte von Unkenntnis geprägt

    Aus meiner Beratungstätigkeit für die Bundesagentur für Arbeit weiß ich, dass es nach Aussagen vieler Arbeitsberater:innen einen kleinen Prozentsatz von – damals Hartz 4 – heute  Bürgergeldempfänger:innen – gibt, bei denen das alle drei Monate angeordnete Erscheinen im Amt nichts daran ändert, dass deren soziale Prognose so schlecht ist, sie sich für keinen Job mehr eignen, sei es aus gesundheitlichen, physischen oder psychischen Gründen. Sie sind einfach beim besten Willen nicht vermittelbar oder keinem “normalen” Arbeitgeber zumutbar. In diesen Fällen sind die Termine im Amt reine Schikane – sagen selbst langjährige Mitarbeiter, die ihre Klientel kennen. In völliger Ignoranz solcher Fälle, deren Zahl nur einen geringen Prozentsatz der Arbeitslosen ausmacht, dient die seit zwei Jahren vor allem von der AfD und FDP,  der CDU/CSU , aber auch Teilen der SPD geführte Kampagne gegen das Bürgergeld, dem die Union damals zugestimmt hat, einer beispiellosen Neid- und Mißgunstdebatte, um die Gesellschaft zu spalten.

    Rigoroses Vorgehen trotz psychischer oder physischer Probleme

    Bernhard “Felix” von Grünberg, mein langjähriger Landtagskollege und SPD-Politiker, Ehrenvorsitzender des Mietervereins in Bonn, der – längst im Ruhestand – immer noch jede Woche Donnerstags eine Sozialsprechstunde im Rathaus hält, ist da völlig anderer Meinung: “Es gibt hunderte von Fällen, in denen die Menschen in so prekären Verhältnissen leben, dass sie entweder Briefe nicht erreichen oder auch etwa von Angststörungen beherrscht werden, die nicht behandelt sind und die deshalb ihre Briefe nicht öffnen, zum Teil panische Angst vor staatlichen und offiziellen Scheiben haben. Im besonders krassen Fällen werden solche Personen verurteilt, wegen Schwarzfahren, bis hin zu Steuerhinterziehung, weil sie keine Steuererklärung abgegeben haben und unverhältnismäßig hoch geschätzt wurden, – oder wegen Bagatelldelikten. Die dann ihre Wohnung und Existenz verlieren, weil Fristen versäumt, Einsprüche oder Rechtsmittel nicht eingelegt wurden., weil schlichtes Unwissen, Ängste und Schamgefühl überwiegen.”

    Jochen Ott schwadroniert drauflos und setzt noch einen drauf

    Auch der Spitzenkandidat der NRW-SPD für die Landtagswahl 2027, Jochen Ott, glänzt im besagten Artikel bar jeder Sachkenntnis und  setzt noch einen drauf, indem er pauschalisiert: “Menschen, die per Haftbefehl gesucht werden, sind in der Regel gerade nicht einfach zuhause anzutreffen” … und … “Der Sozialstaat lebt von Akzeptanz. Deshalb ist für mich klar, dass Personen, die sich bewusst staatlichen Maßnahmen entziehen, gleichzeitig nicht staatliche Leistungen beziehen können.” So ein Quatsch, der Sozialstaat ist nach Artikel 20 Grundgesetz Eckpfeiler unserer Verfassung, die wir verteidigen müssen. Nach seiner Logik müssten allen Bürgergeldempfänger:innen, die nicht am Mikrozensus teilnehmen oder ein Bußgeld fürs Falschparken nicht bezahlen, und insbesondere solche, die mit Haftbefehl gesucht werden, die aber im Straf- oder Bußgeldverfahren schließlich freigesprochen werden, sofort das Bürgergeld entzogen werden. So tönt die AfD. So bekämpft man sie nicht.

    SPD-Spitzenkandidat wanzt sich rechtspopulistischen Forderungen an

    Bewegt sich Jochen Ott damit ohnehin intellektuell schon auf AfD-Niveau, schwadroniert er bar jeder Rechts- und Verfassungskenntnisse weiter und fordert: “endlich dafür zu sorgen dass Jobcenter und Justiz ihre Daten schneller austauschen. Dafür muss die Digitalisierung der Verwaltungen auf allen Ebenen mit Hochdruck vorangetrieben werden.”  Hört, hört! Hier tönt ein Sozialdemokrat, der bar jeder Rechts- und Verfassungskenntnisse einen pauschalen Datenaustausch zwischen Justiz und Jobcentern fordert, weder das Sozialdatengeheimnis kennt, das solche persönlichen Verhältnisse schützt, und der offensichtlich  in der Sozialpolitik völlig empathielos gegenüber den realen Problemen der Menschen in prekären Verhältnissen auftritt. Er wanzt sich hier aufs Peinlichste rechtspopulistischen Forderungen an.

    Ott ein Sicherheitsrisiko für die SPD?

    Es wird der SPD in NRW mit Sicherheit schaden, wenn ihr Spitzenkandidat Jochen Ott, ein Bürgerkind aus der Großstadt Köln, die ehemaligs zur Stammwähler:innenschaft der SPD gehörende Klasse Menschen und ihre Grundrechte derart mit Verachtung behandelt.  Kein Wunder, dass auch in NRW in sozial schwachen Stadtteilen die AfD inzwischen an Boden gewinnt.  Kein Wunder, dass die SPD in Umfragen immer weiter absackt, wenn die Sozialdemokratie mit derartiger Ignoranz über sozial schwache Menschen urteilt und über ihre Probleme hinweggeht.

    Wie kommt ein solcher Artikel in den “Kölner Stadtanzeiger”?

    Der Pressesprecher einer Bundestagsfraktion erzählt hierzu folgende Geschichte aus den 80er Jahren, die damals noch in Bonn spielt: “Es ist heiß, es ist Wochenende und es passiert nichts in der Hauptstadt. Also ruft der Journalist X Jutta Ditfurth an und erzählt ihr, was er gehört habe, was angeblich Otto Schily von ihr denke. Er schreibt auf, was sie dazu sagt, dann ruft er Otto Schily an und liest ihm vor, was Jutta Ditfurth über ihn gesagt hat. Er schreibt auf, was der dazu entgegnet und schon ist der Artikel fertig mit der Überschrift ‘Grüne Partei vor der Spaltung?'”

    Hitze und Langeweile in Düsseldorf

    Genau so bekommt man in Düsseldorf einen Artikel, wenn einem nichts anderes einfällt, als ein abwegiges, irrelevantes, aber zur Spaltung der Gesellschaft geeignetes Thema, zu dem man in sams- oder sonntäglicher Hitze  ein paar nichtsahnende Politiker anruft und ihre menschlich verständliche Reaktion zitiert.  Und schon ist der Artikel fertig und mangels anderer Krawallmeldungen sogar auf Seite eins.  Der Artikel zeigt uns aber noch etwas anderes. Wie weit schon Intoleranz und Verrohung gegenüber Menschen am Rand der Gesellschaft fortgeschritten sind und die Bereitschaft zur Spaltung durch “Treten nach unten” gediehen ist.

    Glückwunsch, Herr Voogt, Sie haben das gut herausgearbeitet und der Demokratie einen – um es präsidial zu sagen – grandiosen, phantastischen und herausragenden, exzellenten Dienst erwiesen!

  13. Jochen Ott tritt nach unten

    “Kölner Stadtanzeiger” erreicht “BILD”-Zeitungsniveau

    Als ich den heutigen “Kölner Stadtanzeiger” in Augenschein nahm, prangte in “Bild”-Manier auf Seite eins: “Bürgergeld trotz Haftbefehl” vom Düsseldorf-Korrespondenten Gerhard Voogt. Er skandalisiert zu Unrecht, entweder in solider Unkenntnis oder böswilliger Ignoranz des Sozialgeheimnisses nach SGB, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 1,2 GG und das Sozialstaatsgebot nach Artikel 20 Grundgesetz sowie die Tatsache, dass das Erlassen eines Haftbefehls durch die Staatsanwaltschaft oder Justiz eben nicht zwangsläufig zur Versagung des Bürgergelds führen kann. Er übersieht dabei nicht nur die einfache Tatsache, dass auch gegen solche Menschen, solange sie nicht rechtskräftig verurteilt sind, Recht und Gesetz gelten, sie also auch Bürgergeld erhalten müssen. In schon fast an den Ton der AfD grenzender Aggressivität wird dann über diesen scheinbaren “Skandal” hergezogen und die Nichtjuristen Karl-Josef Laumann und Herbert Reul zitiert, die auf Voogts Masche hereinfallen, und beide auf Nachfrage das “Gerechtigkeitsempfinden der Bürger” tangiert sehen.

    Dieser Artikel ist so reißerisch aufgemacht, dass es nicht bei unterstelltem “Ungerechtigkeitsempfinden” bleibt, sondern – obgleich es keinerlei Statistiken darüber gibt, wie relevant die Zahlen sind, was der Autor selbst sogar zugibt – reißerisch eine ganz andere Tatsache damit verknüpft wird. Nämlich, dass in NRW “mit Haftbefehl gesucht wird, wer zum Teil schwere Gewalt und Tötungsdelikte begangen hat. Ganz überwiegend seien aber nicht gezahlte Geldstrafen, Verkehrsdelikte, Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung Ursache für die Fahndung.”

    Das Eine hat offensichtlich mit dem Anderen  ursächlich überhaupt nichts zu tun.  Warum stellt Voogt das dann in einen direkten Zusammenhang? Fehlte nur noch, dass er das “gesunde Volksempfinden” für seine offensichtlich von keiner Sachkenntnis getrübte Story zitiert.  Und er hat offensichtlich Herrn Laumann die auch nicht gerade von Kenntnis der Praxis in den Außenstellen der BA getrübte Bemerkung entlockt: “Hier sollte doch nochmal genau hingeschaut werden, was beim Datenaustausch möglich ist”. Gar nichts ist möglich, weil auch für Bürgergeldempänger die Grundrechte unserer Verfassung gelten!

    Soll also bei Bürgergeldempfängern eine pauschale Schuldvermutung gelten?

    Liest man die zitierten Politiker und das feine Konstrukt Voogts, der Bürgergeldempfänger geschickt in die Nähe von Kriminellen bugsiert, gilt bei denen keine Unschuldsvermutung. Das ist infam und rechtswidrig. Bei genauerem Hinsehen handelt es sich in der absoluten Mehrzahl der Fälle um Personen, die nicht zuletzt aufgrund ihrer sozial schwachen Stellung Bagatelldelikte, wie Ladendiebstähle oder Schwarzfahren, begehen oder Analphabeten sind, die dann z.B. Gerichtstermine und Vorladungen verpassen oder in solch prekären Verhältnissen wohnen, dass die Post nicht zuverlässig zugestellt wird. Gilt für diese Personen das Grundrecht, dass eine Person nur bestraft werden kann, wenn sie rechtskräftig verurteilt ist, etwa nicht? Sollen ohnehin sozial schwache Menschen ohne Gerichtsurteil allein  aufgrund eines Haftbefehls erst einmal wohnungslos und mittellos werden? Denn genau das wäre die Konsequenz aus der Forderung, Menschen wegen eines Haftbefehls Bürgergeld zu sperren. Das wäre mit den Prizipien unseres Rechtstaates nicht zu vereinbaren.

    Ganze Debatte von Unkenntnis geprägt

    Aus meiner Beratungstätigkeit für die Bundesagentur für Arbeit weiß ich, dass es nach Aussagen vieler Arbeitsberater:innen einen kleinen Prozentsatz von – damals Hartz 4 – heute  Bürgergeldempfänger:innen – gibt, bei denen das alle drei Monate angeordnete Erscheinen im Amt nichts daran ändert, dass deren soziale Prognose so schlecht ist, sie sich für keinen Job mehr eignen, sei es aus gesundheitlichen, physischen oder psychischen Gründen. Sie sind einfach beim besten Willen nicht vermittelbar oder keinem “normalen” Arbeitgeber zumutbar. In diesen Fällen sind die Termine im Amt reine Schikane – sagen selbst langjährige Mitarbeiter, die ihre Klientel kennen. In völliger Ignoranz solcher Fälle, deren Zahl nur einen geringen Prozentsatz der Arbeitslosen ausmacht, dient die seit zwei Jahren vor allem von der AfD und FDP,  der CDU/CSU , aber auch Teilen der SPD geführte Kampagne gegen das Bürgergeld, dem die Union damals zugestimmt hat, einer beispiellosen Neid- und Mißgunstdebatte, um die Gesellschaft zu spalten.

    Rigoroses Vorgehen trotz psychischer oder physischer Probleme

    Bernhard “Felix” von Grünberg, mein langjähriger Landtagskollege und SPD-Politiker, Ehrenvorsitzender des Mietervereins in Bonn, der – längst im Ruhestand – immer noch jede Woche Donnerstags eine Sozialsprechstunde im Rathaus hält, ist da völlig anderer Meinung: “Es gibt hunderte von Fällen, in denen die Menschen in so prekären Verhältnissen leben, dass sie entweder Briefe nicht erreichen oder auch etwa von Angststörungen beherrscht werden, die nicht behandelt sind und die deshalb ihre Briefe nicht öffnen, zum Teil panische Angst vor staatlichen und offiziellen Scheiben haben. Im besonders krassen Fällen werden solche Personen verurteilt, wegen Schwarzfahren, bis hin zu Steuerhinterziehung, weil sie keine Steuererklärung abgegeben haben und unverhältnismäßig hoch geschätzt wurden, – oder wegen Bagatelldelikten. Die dann ihre Wohnung und Existenz verlieren, weil Fristen versäumt, Einsprüche oder Rechtsmittel nicht eingelegt wurden., weil schlichtes Unwissen, Ängste und Schamgefühl überwiegen.”

    Jochen Ott schwadroniert drauflos und setzt noch einen drauf

    Auch der Spitzenkandidat der NRW-SPD für die Landtagswahl 2027, Jochen Ott, glänzt im besagten Artikel bar jeder Sachkenntnis und  setzt noch einen drauf, indem er pauschalisiert: “Menschen, die per Haftbefehl gesucht werden, sind in der Regel gerade nicht einfach zuhause anzutreffen” … und … “Der Sozialstaat lebt von Akzeptanz. Deshalb ist für mich klar, dass Personen, die sich bewusst staatlichen Maßnahmen entziehen, gleichzeitig nicht staatliche Leistungen beziehen können.” So ein Quatsch, der Sozialstaat ist nach Artikel 20 Grundgesetz Eckpfeiler unserer Verfassung, die wir verteidigen müssen. Nach seiner Logik müssten allen Bürgergeldempfänger:innen, die nicht am Mikrozensus teilnehmen oder ein Bußgeld fürs Falschparken nicht bezahlen, und insbesondere solche, die mit Haftbefehl gesucht werden, die aber im Straf- oder Bußgeldverfahren schließlich freigesprochen werden, sofort das Bürgergeld entzogen werden. So tönt die AfD. So bekämpft man sie nicht.

    SPD-Spitzenkandidat wanzt sich rechtspopulistischen Forderungen an

    Bewegt sich Jochen Ott damit ohnehin intellektuell schon auf AfD-Niveau, schwadroniert er bar jeder Rechts- und Verfassungskenntnisse weiter und fordert: “endlich dafür zu sorgen dass Jobcenter und Justiz ihre Daten schneller austauschen. Dafür muss die Digitalisierung der Verwaltungen auf allen Ebenen mit Hochdruck vorangetrieben werden.”  Hört, hört! Hier tönt ein Sozialdemokrat, der bar jeder Rechts- und Verfassungskenntnisse einen pauschalen Datenaustausch zwischen Justiz und Jobcentern fordert, weder das Sozialdatengeheimnis kennt, das solche persönlichen Verhältnisse schützt, und der offensichtlich  in der Sozialpolitik völlig empathielos gegenüber den realen Problemen der Menschen in prekären Verhältnissen auftritt. Er wanzt sich hier aufs Peinlichste rechtspopulistischen Forderungen an.

    Ott ein Sicherheitsrisiko für die SPD?

    Es wird der SPD in NRW mit Sicherheit schaden, wenn ihr Spitzenkandidat Jochen Ott, ein Bürgerkind aus der Großstadt Köln, die ehemaligs zur Stammwähler:innenschaft der SPD gehörende Klasse Menschen und ihre Grundrechte derart mit Verachtung behandelt.  Kein Wunder, dass auch in NRW in sozial schwachen Stadtteilen die AfD inzwischen an Boden gewinnt.  Kein Wunder, dass die SPD in Umfragen immer weiter absackt, wenn die Sozialdemokratie mit derartiger Ignoranz über sozial schwache Menschen urteilt und über ihre Probleme hinweggeht.

    Wie kommt ein solcher Artikel in den “Kölner Stadtanzeiger”?

    Der Pressesprecher einer Bundestagsfraktion erzählt hierzu folgende Geschichte aus den 80er Jahren, die damals noch in Bonn spielt: “Es ist heiß, es ist Wochenende und es passiert nichts in der Hauptstadt. Also ruft der Journalist X Jutta Ditfurth an und erzählt ihr, was er gehört habe, was angeblich Otto Schily von ihr denke. Er schreibt auf, was sie dazu sagt, dann ruft er Otto Schily an und liest ihm vor, was Jutta Ditfurth über ihn gesagt hat. Er schreibt auf, was der dazu entgegnet und schon ist der Artikel fertig mit der Überschrift ‘Grüne Partei vor der Spaltung?'”

    Hitze und Langeweile in Düsseldorf

    Genau so bekommt man in Düsseldorf einen Artikel, wenn einem nichts anderes einfällt, als ein abwegiges, irrelevantes, aber zur Spaltung der Gesellschaft geeignetes Thema, zu dem man in sams- oder sonntäglicher Hitze  ein paar nichtsahnende Politiker anruft und ihre menschlich verständliche Reaktion zitiert.  Und schon ist der Artikel fertig und mangels anderer Krawallmeldungen sogar auf Seite eins.  Der Artikel zeigt uns aber noch etwas anderes. Wie weit schon Intoleranz und Verrohung gegenüber Menschen am Rand der Gesellschaft fortgeschritten sind und die Bereitschaft zur Spaltung durch “Treten nach unten” gediehen ist.

    Glückwunsch, Herr Voogt, Sie haben das gut herausgearbeitet und der Demokratie einen – um es präsidial zu sagen – grandiosen, phantastischen und herausragenden, exzellenten Dienst erwiesen!

    Über Roland Appel:

    Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @[email protected]

  14. Grüne: Palantir nein, Datenanalyse ja

    Die grüne Partei diskutiert das Für und Wider der Zusammenarbeit der Polizei mit dem US-Konzern Palantir. Die Urabstimmung „Stoppt Palantir, sofort!“ wird Anfang Juli in Baden-Württemberg stattfinden. Auch in Nordrhein-Westfalen votierten die Landesgrünen einstimmig gegen Palantir. Aber es geht fast nur um den Tech-Giganten und kaum darum, die automatisierte Datenanalyse zu hinterfragen.

    Die Mitglieder der grünen Partei wollen in der Frage der aktiven Palantir-Nutzung bei der Polizei kein Auge mehr zudrücken und machen Druck: In Baden-Württemberg läuft gerade eine Urabstimmung gegen den Einsatz, in Nordrhein-Westfalen hat die Landesdelegiertenkonferenz gestern beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, die Nutzung von Palantir bei der automatisierten Datenanalyse zu stoppen.

    Die automatisierte Datenanalyse mit oder ohne Hilfe der Palantir-Software steht in der Kritik, weil auch millionenfach völlig Unbeteiligte und Unverdächtige mit in eine solche Datenrasterung gelangen. In mehreren Bundesländern laufen Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die entsprechenden Regelungen in den Landespolizeigesetzen wenden. Besonders aber die Kooperation mit dem US-Konzern begegnet wachsender Skepsis, weil die mit ihm verbundenen Milliardäre Peter Thiel und Geschäftsführer Alexander Karp den engen Schulterschluss mit US-Präsident Donald Trump suchen. Weil der wiederum ein kaum vorhersagbares Verhalten an den Tag legt und nicht mehr als verlässlicher Bündnispartner gilt, wird die Zusammenarbeit vermehrt als Sicherheitsrisiko und als Problem für die digitale Souveränität betrachtet.

    Doch so sehr sich viele Grüne gegen Palantir sträuben und basisdemokratischen Druck aufzubauen versuchen: Es geht in erster Linie gegen den Mulitimilliardenkonzern und weniger um die Frage, welche Befugnisse die Polizeien beim automatisierten Durchleuchten ihrer Datenbanken umsetzen dürfen.

    Innerparteilicher Streit

    In einigen Bundesländern in Deutschland ist die Polizei Vertragspartner von Palantir: Nordrhein-Westfalen und Hessen nutzen die Software des US-Konzerns schon viele Jahre, Bayern und Baden-Württemberg haben damit erst später begonnen. An der Basis der auch grün regierten Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg rumort es, besonders seit der Ruf des Konzerns in den letzten Monaten merklich gelitten hat.

    Der Vertrag mit Palantir läuft in Nordrhein-Westfalen Mitte Oktober 2026 aus. Anders als die Unionsinnenminister in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen hatte sich NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) vor wenigen Tagen für eine europäische Lösung statt Palantir ausgesprochen. Nach fast einem Jahrzehnt Zusammenarbeit ist also ein Ende in Sicht.

    Im Ländle hingegen ist die Zusammenarbeit erst wenige Monate alt. Der innerparteiliche Streit um den US-Konzern war bei den Grünen hochgekocht, nachdem 2025 eine Petition mit 13.000 Unterstützern und einer nachfolgenden Anhörung im Landtag ohne Folgen blieb. Auch Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Tobias Keber hatte in dieser Anhörung nochmals seine schon zuvor deutliche Kritik an dem „hochinvasiven Instrument“ der automatisierten Datenanalyse bekräftigt.

    Doch zu diesem Zeitpunkt war der Vertrag mit dem Tech-Giganten schon besiegelt. Er war im März 2025 geschlossen worden. Die CDU informierte den grünen Koalitionspartner darüber offenbar erst im Nachhinein. Doch die grünen Abgeordneten im baden-württembergischen Landtag votierten nicht etwa für eine Rückabwicklung des Vertrags, sondern nickten letztlich einen Deal ab, der den Weg für die Palantir-Software bei der Polizei freigab: die Vergrößerung des Nationalparks Schwarzwald gegen die Einführung von Palantir-Software.

    Daraufhin taten sich enttäuschte Grüne zusammen, um eine Urabstimmung zu erzwingen. Sie verlangen darin den sofortigen Stopp der Palantir-Einführung und erst recht des praktischen Einsatzes.

    Die benötigten 1.242 Menschen für diese Urabstimmungsinitiative sind schon vor ein paar Tagen erreicht worden. Nun haben die Ortstermine im Ländle begonnen, um über die Abstimmung zu informieren.

    26.000 Mitglieder können abstimmen

    Die Parteizentrale der Landesgrünen war gezwungen, eine E‑Mail an alle 26.000 Mitglieder zu senden, um ihnen diese Urabstimmung bekannt zu machen, die Anfang Juli als Papierwahl stattfinden wird. Die Grünen-Mitglieder können sich über das Für und Wider der Abstimmung nun Gedanken machen.

    Der grüne Landesverband Baden-Württemberg teilt auf Anfrage von netzpolitik.org mit, dass die Urabstimmung „Stoppt Palantir, sofort!“ entsprechend der Urabstimmungsordnung unterstützt wird und zwar „organisatorisch, personell und finanziell, ohne die inhaltliche Meinungsbildung der Mitgliedschaft zu beeinflussen“. Ein Pressesprecher betont, dass bereits im Wahlprogramm zur Landtagswahl eine europäische Alternative zu Palantir bis spätestens 2030 gefordert war und auch im Koalitionsvertrag mit der CDU vereinbart sei: „Wir setzen uns daher dafür ein, dass der bestehende Vertrag gekündigt wird, sobald eine europäische Alternative einsatzbereit ist, spätestens jedoch bis 2030.“

    Der Pressesprecher wertet ein positives Mitgliedervotum für den Palantir-Stopp „als Bestärkung dieses Kurses“.

    Ende Juli wird das Ergebnis feststehen, das der neue Ministerpräsident in Baden-Württemberg, Cem Özdemir, nicht wird ignorieren können. Denn fände die Urabstimmung eine Mehrheit, widerspräche sie dem aktuellen Koalitionsvertrag mit der CDU. Darin hatte sich die grün-schwarze Landesregierung zwar darauf verständigt, sich „weiterhin aktiv und intensiv dafür einzusetzen, dass spätestens bis zum Jahr 2030 eine europäische Alternative zu Palantir bereitgestellt wird“. Doch in der Urabstimmung wird ein sofortiges Ende der Zusammenarbeit verlangt.

    CDU-Landesverband hält sich bedeckt

    Dass Palantir in Baden-Württemberg kaum noch Unterstützer hat, wird auch beim Koalitionspartner der Grünen deutlich: Nicht einmal die CDU im Ländle setzt mehr auf den in der letzten Legislaturperiode noch hofierten Anbieter. Der CDU-Landesverband von Baden-Württemberg lässt auf Anfrage von netzpolitik.org wissen, dass „im Bereich der Sicherheitsbehörden […] die geopolitische Gesamtlage eine zunehmende europäische Eigenständigkeit“ erfordere.

    Die Frage, ob und wie sich der CDU-Landesverband für die Kündigung des für Baden-Württemberg abgeschlossenen Vertrags mit Palantir einsetzt, bleibt allerdings unbeantwortet. Die Palantir-Urabstimmung der Grünen kommentiert der Landesverband trotz Anfrage nicht.

    Klar ist nur: Die CDU im Süden geht in Richtung digitale Souveränität. Eine Pressesprecherin erklärt: „Darum setzen [wir] uns weiterhin aktiv und intensiv dafür ein, dass spätestens bis zum Jahr 2030 eine europäische Alternative zu Palantir bereitgestellt wird.“ Man werde die „bereits auf den Weg gebrachte Entwicklungskooperation“ zügig vorantreiben.

    Schluss mit Palantir in NRW

    Auch weiter nördlich in Nordrhein-Westfalen ist die Ablehnung von Palantir so geschlossen wie nur denkbar: Die Landesdelegiertenkonferenz der NRW-Grünenstimmte am Sonntag ohne eine einzige Gegenstimme für ein Ende der Palantir-Nutzung im Bundesland: „Schluss mit Palantir – europäische Technologie-Souveränität ist nicht verhandelbar“. Die schwarz-grüne Landesregierung ist damit aufgefordert, aus dem Vertrag mit Palantir auszusteigen und im Zuge der Neuausschreibung keinen neuen Vertrag mit dem Unternehmen einzugehen.

    Der ursprüngliche Text des Antragstellers Jürgen Blümer hatte die Landesregierung noch aufgefordert, die Nutzung von Palantir sofort zu stoppen und auch „sofort mit der Ausarbeitung eines verfassungskonformen Polizeigesetzes zu beginnen“, wie Blümer auf Anfrage von netzpolitik.org mitteilte. Im letztlich abgestimmten Antrag sind beide Forderungen aber herausgenommen worden. „Auch wenn ich es gerne schneller hätte, muss ich mich den Fakten beugen, dass derartige Prozesse nun einmal länger dauern“, sagte der grüne Antragsteller.

    Es geht also nur um die Beendigung der Nutzung der Software von Palantir, wie Julia Höller, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Landtag und Sprecherin für Innenpolitik, in ihrer kurzen Rede vor dem Parteitag deutlich machte. Sie setzte sich dafür ein, „unabhängig von Tech-Oligarchen“ zu werden und „endlich Schluss mit Palantir“ zu machen. Der US-Konzern widerspreche „grundlegend unseren Werten“, und mit „Feinden der Freiheit“ dürfe es keine Kooperation geben.

    Die automatisierte Datenanalyse an sich stellte sie aber keineswegs in Frage – trotz erheblicher Kritikpunkte an der Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen. Höller forderte, „keine neuen Verträge mit Palantir“ einzugehen, im selben Atemzug rief sie aber dazu auf, eine „europäische Alternative“ zu suchen. Wichtig sei, dass diese „nicht dem US CLOUD Act“ unterliege.

    Das US-Gesetz schreibt US-Unternehmen Pflichten vor, die sie zu einer Herausgabe von Informationen an nationale Behörden zwingen können. Die NRW-Datenschutzbeauftragte hatte moniert, dass der polizeiliche Datenbestand „nicht kontrollierbaren Zugriffen der US-Behörden unterliegen“ könne, vor allem beim nun gesetzlich erlaubten „KI-Training“. Die NRW-Datenschützerin senkte generell den Daumen, was dieses „KI-Training“ anbelangt, weil „im Gesetz nicht ansatzweise ausreichende Maßnahmen“ geregelt seien, um den Risiken angemessen zu begegnen.

    Höller machte unzweideutig klar, dass sie dennoch an der automatisierten Datenanalyse und dem bestehenden Polizeigesetz festhalten wolle. Sie begründete das mit den Floskeln, die auch Polizeivertreter gern verwenden: „Bedrohungen sind real“, Polizeien „brauchen moderne Werkzeuge“. Damit machte sie sich indirekt die Argumentation zu eigen, dass es ohne eine automatisierte Datenanalyse nicht möglich sei, Gefahren abzuwehren. Sie rühmte sich dabei mit dem 2025 aktualisierten Polizeigesetz in NRW, das jetzt mehr Kontrolle und Nachvollziehbarkeit beim Softwareeinsatz brächte. Das grüne Publikum des Parteitags applaudierte.

    Für Höller ist die Alternative zu Palantir „nicht gar keine Software“, sondern eben eine „europäische Alternative“. Die Idee, dass es auch moderne Werkzeuge für die Polizei geben kann, die keine automatisierte Datenrasterung durchführen, kam ihr offenbar nicht.

    Wo ist der Konflikt mit der CDU?

    Der NRW-Antragsteller Jürgen Blümer betont gegenüber netzpolitik.org, dass er auch das Ziel verfolgt habe, die Grünen im Ländle zu unterstützen: „Die Urabstimmung gegen Palantir in Baden-Württemberg sollte Rückenwind erhalten.“ Das sei mit Unterstützung der NRW-Landtagsfraktion „gelungen“.

    Er sagt aber auch: „Es wird da einen Konflikt mit der CDU geben.“ Worin dieser Konflikt bestehen soll, ist aber gar nicht klar. Denn der kampferprobte jahrelange NRW-Innenminister Reul hat sich zwar gegen Palantir positioniert, mitnichten jedoch gegen die automatisierte Datenanalyse. Der schwarze Reul und die grüne Höller liegen also in Sachen automatisierter Überwachung auf einer Linie.

    Nun hofft Blümer auf Hilfe für seine Position: „Was nun helfen kann, ist die Unterstützung der Zivilgesellschaft, die in ihrer Mehrheit diesen von Reul gewünschten Überwachungsstaat ablehnt.“ Dazu zählt für ihn auch die Ablehnung des Einsatzes von „KI“ bei der Polizei.

    Blümer nimmt kein Blatt vor den Mund: „Der Zugriff von Sicherheitsbehörden auf Werkzeuge, deren innere Logik sich nicht mehr darstellen lässt – und sich damit einer Kontrolle durch Politik und Zivilgesellschaft entzieht –, stellt aus meiner Sicht einen klaren Verfassungsbruch dar. Wir können es uns als Gesellschaft in einer Zeit des heraufziehenden Faschismus nicht leisten, einen unkontrollierbaren Überwachungsapparat auf die Menschen loszulassen.“

    Die Urabstimmung in Baden-Württemberg wird zeigen, welche Position die grüne Basis einnimmt: ein sofortiger Schlussstrich unter den Palantir-Vertrag oder das Palantir-Ende auf die lange Bank schieben. Doch über die automatisierte Datenanalyse an sich wird auch im Ländle nicht abgestimmt.

    Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Constanze Kurz - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  15. Grüne: Palantir nein, Datenanalyse ja

    Die grüne Partei diskutiert das Für und Wider der Zusammenarbeit der Polizei mit dem US-Konzern Palantir. Die Urabstimmung „Stoppt Palantir, sofort!“ wird Anfang Juli in Baden-Württemberg stattfinden. Auch in Nordrhein-Westfalen votierten die Landesgrünen einstimmig gegen Palantir. Aber es geht fast nur um den Tech-Giganten und kaum darum, die automatisierte Datenanalyse zu hinterfragen.

    Die Mitglieder der grünen Partei wollen in der Frage der aktiven Palantir-Nutzung bei der Polizei kein Auge mehr zudrücken und machen Druck: In Baden-Württemberg läuft gerade eine Urabstimmung gegen den Einsatz, in Nordrhein-Westfalen hat die Landesdelegiertenkonferenz gestern beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, die Nutzung von Palantir bei der automatisierten Datenanalyse zu stoppen.

    Die automatisierte Datenanalyse mit oder ohne Hilfe der Palantir-Software steht in der Kritik, weil auch millionenfach völlig Unbeteiligte und Unverdächtige mit in eine solche Datenrasterung gelangen. In mehreren Bundesländern laufen Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die entsprechenden Regelungen in den Landespolizeigesetzen wenden. Besonders aber die Kooperation mit dem US-Konzern begegnet wachsender Skepsis, weil die mit ihm verbundenen Milliardäre Peter Thiel und Geschäftsführer Alexander Karp den engen Schulterschluss mit US-Präsident Donald Trump suchen. Weil der wiederum ein kaum vorhersagbares Verhalten an den Tag legt und nicht mehr als verlässlicher Bündnispartner gilt, wird die Zusammenarbeit vermehrt als Sicherheitsrisiko und als Problem für die digitale Souveränität betrachtet.

    Doch so sehr sich viele Grüne gegen Palantir sträuben und basisdemokratischen Druck aufzubauen versuchen: Es geht in erster Linie gegen den Mulitimilliardenkonzern und weniger um die Frage, welche Befugnisse die Polizeien beim automatisierten Durchleuchten ihrer Datenbanken umsetzen dürfen.

    Innerparteilicher Streit

    In einigen Bundesländern in Deutschland ist die Polizei Vertragspartner von Palantir: Nordrhein-Westfalen und Hessen nutzen die Software des US-Konzerns schon viele Jahre, Bayern und Baden-Württemberg haben damit erst später begonnen. An der Basis der auch grün regierten Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg rumort es, besonders seit der Ruf des Konzerns in den letzten Monaten merklich gelitten hat.

    Der Vertrag mit Palantir läuft in Nordrhein-Westfalen Mitte Oktober 2026 aus. Anders als die Unionsinnenminister in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen hatte sich NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) vor wenigen Tagen für eine europäische Lösung statt Palantir ausgesprochen. Nach fast einem Jahrzehnt Zusammenarbeit ist also ein Ende in Sicht.

    Im Ländle hingegen ist die Zusammenarbeit erst wenige Monate alt. Der innerparteiliche Streit um den US-Konzern war bei den Grünen hochgekocht, nachdem 2025 eine Petition mit 13.000 Unterstützern und einer nachfolgenden Anhörung im Landtag ohne Folgen blieb. Auch Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Tobias Keber hatte in dieser Anhörung nochmals seine schon zuvor deutliche Kritik an dem „hochinvasiven Instrument“ der automatisierten Datenanalyse bekräftigt.

    Doch zu diesem Zeitpunkt war der Vertrag mit dem Tech-Giganten schon besiegelt. Er war im März 2025 geschlossen worden. Die CDU informierte den grünen Koalitionspartner darüber offenbar erst im Nachhinein. Doch die grünen Abgeordneten im baden-württembergischen Landtag votierten nicht etwa für eine Rückabwicklung des Vertrags, sondern nickten letztlich einen Deal ab, der den Weg für die Palantir-Software bei der Polizei freigab: die Vergrößerung des Nationalparks Schwarzwald gegen die Einführung von Palantir-Software.

    Daraufhin taten sich enttäuschte Grüne zusammen, um eine Urabstimmung zu erzwingen. Sie verlangen darin den sofortigen Stopp der Palantir-Einführung und erst recht des praktischen Einsatzes.

    Die benötigten 1.242 Menschen für diese Urabstimmungsinitiative sind schon vor ein paar Tagen erreicht worden. Nun haben die Ortstermine im Ländle begonnen, um über die Abstimmung zu informieren.

    26.000 Mitglieder können abstimmen

    Die Parteizentrale der Landesgrünen war gezwungen, eine E‑Mail an alle 26.000 Mitglieder zu senden, um ihnen diese Urabstimmung bekannt zu machen, die Anfang Juli als Papierwahl stattfinden wird. Die Grünen-Mitglieder können sich über das Für und Wider der Abstimmung nun Gedanken machen.

    Der grüne Landesverband Baden-Württemberg teilt auf Anfrage von netzpolitik.org mit, dass die Urabstimmung „Stoppt Palantir, sofort!“ entsprechend der Urabstimmungsordnung unterstützt wird und zwar „organisatorisch, personell und finanziell, ohne die inhaltliche Meinungsbildung der Mitgliedschaft zu beeinflussen“. Ein Pressesprecher betont, dass bereits im Wahlprogramm zur Landtagswahl eine europäische Alternative zu Palantir bis spätestens 2030 gefordert war und auch im Koalitionsvertrag mit der CDU vereinbart sei: „Wir setzen uns daher dafür ein, dass der bestehende Vertrag gekündigt wird, sobald eine europäische Alternative einsatzbereit ist, spätestens jedoch bis 2030.“

    Der Pressesprecher wertet ein positives Mitgliedervotum für den Palantir-Stopp „als Bestärkung dieses Kurses“.

    Ende Juli wird das Ergebnis feststehen, das der neue Ministerpräsident in Baden-Württemberg, Cem Özdemir, nicht wird ignorieren können. Denn fände die Urabstimmung eine Mehrheit, widerspräche sie dem aktuellen Koalitionsvertrag mit der CDU. Darin hatte sich die grün-schwarze Landesregierung zwar darauf verständigt, sich „weiterhin aktiv und intensiv dafür einzusetzen, dass spätestens bis zum Jahr 2030 eine europäische Alternative zu Palantir bereitgestellt wird“. Doch in der Urabstimmung wird ein sofortiges Ende der Zusammenarbeit verlangt.

    CDU-Landesverband hält sich bedeckt

    Dass Palantir in Baden-Württemberg kaum noch Unterstützer hat, wird auch beim Koalitionspartner der Grünen deutlich: Nicht einmal die CDU im Ländle setzt mehr auf den in der letzten Legislaturperiode noch hofierten Anbieter. Der CDU-Landesverband von Baden-Württemberg lässt auf Anfrage von netzpolitik.org wissen, dass „im Bereich der Sicherheitsbehörden […] die geopolitische Gesamtlage eine zunehmende europäische Eigenständigkeit“ erfordere.

    Die Frage, ob und wie sich der CDU-Landesverband für die Kündigung des für Baden-Württemberg abgeschlossenen Vertrags mit Palantir einsetzt, bleibt allerdings unbeantwortet. Die Palantir-Urabstimmung der Grünen kommentiert der Landesverband trotz Anfrage nicht.

    Klar ist nur: Die CDU im Süden geht in Richtung digitale Souveränität. Eine Pressesprecherin erklärt: „Darum setzen [wir] uns weiterhin aktiv und intensiv dafür ein, dass spätestens bis zum Jahr 2030 eine europäische Alternative zu Palantir bereitgestellt wird.“ Man werde die „bereits auf den Weg gebrachte Entwicklungskooperation“ zügig vorantreiben.

    Schluss mit Palantir in NRW

    Auch weiter nördlich in Nordrhein-Westfalen ist die Ablehnung von Palantir so geschlossen wie nur denkbar: Die Landesdelegiertenkonferenz der NRW-Grünenstimmte am Sonntag ohne eine einzige Gegenstimme für ein Ende der Palantir-Nutzung im Bundesland: „Schluss mit Palantir – europäische Technologie-Souveränität ist nicht verhandelbar“. Die schwarz-grüne Landesregierung ist damit aufgefordert, aus dem Vertrag mit Palantir auszusteigen und im Zuge der Neuausschreibung keinen neuen Vertrag mit dem Unternehmen einzugehen.

    Der ursprüngliche Text des Antragstellers Jürgen Blümer hatte die Landesregierung noch aufgefordert, die Nutzung von Palantir sofort zu stoppen und auch „sofort mit der Ausarbeitung eines verfassungskonformen Polizeigesetzes zu beginnen“, wie Blümer auf Anfrage von netzpolitik.org mitteilte. Im letztlich abgestimmten Antrag sind beide Forderungen aber herausgenommen worden. „Auch wenn ich es gerne schneller hätte, muss ich mich den Fakten beugen, dass derartige Prozesse nun einmal länger dauern“, sagte der grüne Antragsteller.

    Es geht also nur um die Beendigung der Nutzung der Software von Palantir, wie Julia Höller, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Landtag und Sprecherin für Innenpolitik, in ihrer kurzen Rede vor dem Parteitag deutlich machte. Sie setzte sich dafür ein, „unabhängig von Tech-Oligarchen“ zu werden und „endlich Schluss mit Palantir“ zu machen. Der US-Konzern widerspreche „grundlegend unseren Werten“, und mit „Feinden der Freiheit“ dürfe es keine Kooperation geben.

    Die automatisierte Datenanalyse an sich stellte sie aber keineswegs in Frage – trotz erheblicher Kritikpunkte an der Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen. Höller forderte, „keine neuen Verträge mit Palantir“ einzugehen, im selben Atemzug rief sie aber dazu auf, eine „europäische Alternative“ zu suchen. Wichtig sei, dass diese „nicht dem US CLOUD Act“ unterliege.

    Das US-Gesetz schreibt US-Unternehmen Pflichten vor, die sie zu einer Herausgabe von Informationen an nationale Behörden zwingen können. Die NRW-Datenschutzbeauftragte hatte moniert, dass der polizeiliche Datenbestand „nicht kontrollierbaren Zugriffen der US-Behörden unterliegen“ könne, vor allem beim nun gesetzlich erlaubten „KI-Training“. Die NRW-Datenschützerin senkte generell den Daumen, was dieses „KI-Training“ anbelangt, weil „im Gesetz nicht ansatzweise ausreichende Maßnahmen“ geregelt seien, um den Risiken angemessen zu begegnen.

    Höller machte unzweideutig klar, dass sie dennoch an der automatisierten Datenanalyse und dem bestehenden Polizeigesetz festhalten wolle. Sie begründete das mit den Floskeln, die auch Polizeivertreter gern verwenden: „Bedrohungen sind real“, Polizeien „brauchen moderne Werkzeuge“. Damit machte sie sich indirekt die Argumentation zu eigen, dass es ohne eine automatisierte Datenanalyse nicht möglich sei, Gefahren abzuwehren. Sie rühmte sich dabei mit dem 2025 aktualisierten Polizeigesetz in NRW, das jetzt mehr Kontrolle und Nachvollziehbarkeit beim Softwareeinsatz brächte. Das grüne Publikum des Parteitags applaudierte.

    Für Höller ist die Alternative zu Palantir „nicht gar keine Software“, sondern eben eine „europäische Alternative“. Die Idee, dass es auch moderne Werkzeuge für die Polizei geben kann, die keine automatisierte Datenrasterung durchführen, kam ihr offenbar nicht.

    Wo ist der Konflikt mit der CDU?

    Der NRW-Antragsteller Jürgen Blümer betont gegenüber netzpolitik.org, dass er auch das Ziel verfolgt habe, die Grünen im Ländle zu unterstützen: „Die Urabstimmung gegen Palantir in Baden-Württemberg sollte Rückenwind erhalten.“ Das sei mit Unterstützung der NRW-Landtagsfraktion „gelungen“.

    Er sagt aber auch: „Es wird da einen Konflikt mit der CDU geben.“ Worin dieser Konflikt bestehen soll, ist aber gar nicht klar. Denn der kampferprobte jahrelange NRW-Innenminister Reul hat sich zwar gegen Palantir positioniert, mitnichten jedoch gegen die automatisierte Datenanalyse. Der schwarze Reul und die grüne Höller liegen also in Sachen automatisierter Überwachung auf einer Linie.

    Nun hofft Blümer auf Hilfe für seine Position: „Was nun helfen kann, ist die Unterstützung der Zivilgesellschaft, die in ihrer Mehrheit diesen von Reul gewünschten Überwachungsstaat ablehnt.“ Dazu zählt für ihn auch die Ablehnung des Einsatzes von „KI“ bei der Polizei.

    Blümer nimmt kein Blatt vor den Mund: „Der Zugriff von Sicherheitsbehörden auf Werkzeuge, deren innere Logik sich nicht mehr darstellen lässt – und sich damit einer Kontrolle durch Politik und Zivilgesellschaft entzieht –, stellt aus meiner Sicht einen klaren Verfassungsbruch dar. Wir können es uns als Gesellschaft in einer Zeit des heraufziehenden Faschismus nicht leisten, einen unkontrollierbaren Überwachungsapparat auf die Menschen loszulassen.“

    Die Urabstimmung in Baden-Württemberg wird zeigen, welche Position die grüne Basis einnimmt: ein sofortiger Schlussstrich unter den Palantir-Vertrag oder das Palantir-Ende auf die lange Bank schieben. Doch über die automatisierte Datenanalyse an sich wird auch im Ländle nicht abgestimmt.

    Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  16. Grüne: Palantir nein, Datenanalyse ja

    Die grüne Partei diskutiert das Für und Wider der Zusammenarbeit der Polizei mit dem US-Konzern Palantir. Die Urabstimmung „Stoppt Palantir, sofort!“ wird Anfang Juli in Baden-Württemberg stattfinden. Auch in Nordrhein-Westfalen votierten die Landesgrünen einstimmig gegen Palantir. Aber es geht fast nur um den Tech-Giganten und kaum darum, die automatisierte Datenanalyse zu hinterfragen.

    Die Mitglieder der grünen Partei wollen in der Frage der aktiven Palantir-Nutzung bei der Polizei kein Auge mehr zudrücken und machen Druck: In Baden-Württemberg läuft gerade eine Urabstimmung gegen den Einsatz, in Nordrhein-Westfalen hat die Landesdelegiertenkonferenz gestern beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, die Nutzung von Palantir bei der automatisierten Datenanalyse zu stoppen.

    Die automatisierte Datenanalyse mit oder ohne Hilfe der Palantir-Software steht in der Kritik, weil auch millionenfach völlig Unbeteiligte und Unverdächtige mit in eine solche Datenrasterung gelangen. In mehreren Bundesländern laufen Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die entsprechenden Regelungen in den Landespolizeigesetzen wenden. Besonders aber die Kooperation mit dem US-Konzern begegnet wachsender Skepsis, weil die mit ihm verbundenen Milliardäre Peter Thiel und Geschäftsführer Alexander Karp den engen Schulterschluss mit US-Präsident Donald Trump suchen. Weil der wiederum ein kaum vorhersagbares Verhalten an den Tag legt und nicht mehr als verlässlicher Bündnispartner gilt, wird die Zusammenarbeit vermehrt als Sicherheitsrisiko und als Problem für die digitale Souveränität betrachtet.

    Doch so sehr sich viele Grüne gegen Palantir sträuben und basisdemokratischen Druck aufzubauen versuchen: Es geht in erster Linie gegen den Mulitimilliardenkonzern und weniger um die Frage, welche Befugnisse die Polizeien beim automatisierten Durchleuchten ihrer Datenbanken umsetzen dürfen.

    Innerparteilicher Streit

    In einigen Bundesländern in Deutschland ist die Polizei Vertragspartner von Palantir: Nordrhein-Westfalen und Hessen nutzen die Software des US-Konzerns schon viele Jahre, Bayern und Baden-Württemberg haben damit erst später begonnen. An der Basis der auch grün regierten Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg rumort es, besonders seit der Ruf des Konzerns in den letzten Monaten merklich gelitten hat.

    Der Vertrag mit Palantir läuft in Nordrhein-Westfalen Mitte Oktober 2026 aus. Anders als die Unionsinnenminister in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen hatte sich NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) vor wenigen Tagen für eine europäische Lösung statt Palantir ausgesprochen. Nach fast einem Jahrzehnt Zusammenarbeit ist also ein Ende in Sicht.

    Im Ländle hingegen ist die Zusammenarbeit erst wenige Monate alt. Der innerparteiliche Streit um den US-Konzern war bei den Grünen hochgekocht, nachdem 2025 eine Petition mit 13.000 Unterstützern und einer nachfolgenden Anhörung im Landtag ohne Folgen blieb. Auch Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Tobias Keber hatte in dieser Anhörung nochmals seine schon zuvor deutliche Kritik an dem „hochinvasiven Instrument“ der automatisierten Datenanalyse bekräftigt.

    Doch zu diesem Zeitpunkt war der Vertrag mit dem Tech-Giganten schon besiegelt. Er war im März 2025 geschlossen worden. Die CDU informierte den grünen Koalitionspartner darüber offenbar erst im Nachhinein. Doch die grünen Abgeordneten im baden-württembergischen Landtag votierten nicht etwa für eine Rückabwicklung des Vertrags, sondern nickten letztlich einen Deal ab, der den Weg für die Palantir-Software bei der Polizei freigab: die Vergrößerung des Nationalparks Schwarzwald gegen die Einführung von Palantir-Software.

    Daraufhin taten sich enttäuschte Grüne zusammen, um eine Urabstimmung zu erzwingen. Sie verlangen darin den sofortigen Stopp der Palantir-Einführung und erst recht des praktischen Einsatzes.

    Die benötigten 1.242 Menschen für diese Urabstimmungsinitiative sind schon vor ein paar Tagen erreicht worden. Nun haben die Ortstermine im Ländle begonnen, um über die Abstimmung zu informieren.

    26.000 Mitglieder können abstimmen

    Die Parteizentrale der Landesgrünen war gezwungen, eine E‑Mail an alle 26.000 Mitglieder zu senden, um ihnen diese Urabstimmung bekannt zu machen, die Anfang Juli als Papierwahl stattfinden wird. Die Grünen-Mitglieder können sich über das Für und Wider der Abstimmung nun Gedanken machen.

    Der grüne Landesverband Baden-Württemberg teilt auf Anfrage von netzpolitik.org mit, dass die Urabstimmung „Stoppt Palantir, sofort!“ entsprechend der Urabstimmungsordnung unterstützt wird und zwar „organisatorisch, personell und finanziell, ohne die inhaltliche Meinungsbildung der Mitgliedschaft zu beeinflussen“. Ein Pressesprecher betont, dass bereits im Wahlprogramm zur Landtagswahl eine europäische Alternative zu Palantir bis spätestens 2030 gefordert war und auch im Koalitionsvertrag mit der CDU vereinbart sei: „Wir setzen uns daher dafür ein, dass der bestehende Vertrag gekündigt wird, sobald eine europäische Alternative einsatzbereit ist, spätestens jedoch bis 2030.“

    Der Pressesprecher wertet ein positives Mitgliedervotum für den Palantir-Stopp „als Bestärkung dieses Kurses“.

    Ende Juli wird das Ergebnis feststehen, das der neue Ministerpräsident in Baden-Württemberg, Cem Özdemir, nicht wird ignorieren können. Denn fände die Urabstimmung eine Mehrheit, widerspräche sie dem aktuellen Koalitionsvertrag mit der CDU. Darin hatte sich die grün-schwarze Landesregierung zwar darauf verständigt, sich „weiterhin aktiv und intensiv dafür einzusetzen, dass spätestens bis zum Jahr 2030 eine europäische Alternative zu Palantir bereitgestellt wird“. Doch in der Urabstimmung wird ein sofortiges Ende der Zusammenarbeit verlangt.

    CDU-Landesverband hält sich bedeckt

    Dass Palantir in Baden-Württemberg kaum noch Unterstützer hat, wird auch beim Koalitionspartner der Grünen deutlich: Nicht einmal die CDU im Ländle setzt mehr auf den in der letzten Legislaturperiode noch hofierten Anbieter. Der CDU-Landesverband von Baden-Württemberg lässt auf Anfrage von netzpolitik.org wissen, dass „im Bereich der Sicherheitsbehörden […] die geopolitische Gesamtlage eine zunehmende europäische Eigenständigkeit“ erfordere.

    Die Frage, ob und wie sich der CDU-Landesverband für die Kündigung des für Baden-Württemberg abgeschlossenen Vertrags mit Palantir einsetzt, bleibt allerdings unbeantwortet. Die Palantir-Urabstimmung der Grünen kommentiert der Landesverband trotz Anfrage nicht.

    Klar ist nur: Die CDU im Süden geht in Richtung digitale Souveränität. Eine Pressesprecherin erklärt: „Darum setzen [wir] uns weiterhin aktiv und intensiv dafür ein, dass spätestens bis zum Jahr 2030 eine europäische Alternative zu Palantir bereitgestellt wird.“ Man werde die „bereits auf den Weg gebrachte Entwicklungskooperation“ zügig vorantreiben.

    Schluss mit Palantir in NRW

    Auch weiter nördlich in Nordrhein-Westfalen ist die Ablehnung von Palantir so geschlossen wie nur denkbar: Die Landesdelegiertenkonferenz der NRW-Grünenstimmte am Sonntag ohne eine einzige Gegenstimme für ein Ende der Palantir-Nutzung im Bundesland: „Schluss mit Palantir – europäische Technologie-Souveränität ist nicht verhandelbar“. Die schwarz-grüne Landesregierung ist damit aufgefordert, aus dem Vertrag mit Palantir auszusteigen und im Zuge der Neuausschreibung keinen neuen Vertrag mit dem Unternehmen einzugehen.

    Der ursprüngliche Text des Antragstellers Jürgen Blümer hatte die Landesregierung noch aufgefordert, die Nutzung von Palantir sofort zu stoppen und auch „sofort mit der Ausarbeitung eines verfassungskonformen Polizeigesetzes zu beginnen“, wie Blümer auf Anfrage von netzpolitik.org mitteilte. Im letztlich abgestimmten Antrag sind beide Forderungen aber herausgenommen worden. „Auch wenn ich es gerne schneller hätte, muss ich mich den Fakten beugen, dass derartige Prozesse nun einmal länger dauern“, sagte der grüne Antragsteller.

    Es geht also nur um die Beendigung der Nutzung der Software von Palantir, wie Julia Höller, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Landtag und Sprecherin für Innenpolitik, in ihrer kurzen Rede vor dem Parteitag deutlich machte. Sie setzte sich dafür ein, „unabhängig von Tech-Oligarchen“ zu werden und „endlich Schluss mit Palantir“ zu machen. Der US-Konzern widerspreche „grundlegend unseren Werten“, und mit „Feinden der Freiheit“ dürfe es keine Kooperation geben.

    Die automatisierte Datenanalyse an sich stellte sie aber keineswegs in Frage – trotz erheblicher Kritikpunkte an der Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen. Höller forderte, „keine neuen Verträge mit Palantir“ einzugehen, im selben Atemzug rief sie aber dazu auf, eine „europäische Alternative“ zu suchen. Wichtig sei, dass diese „nicht dem US CLOUD Act“ unterliege.

    Das US-Gesetz schreibt US-Unternehmen Pflichten vor, die sie zu einer Herausgabe von Informationen an nationale Behörden zwingen können. Die NRW-Datenschutzbeauftragte hatte moniert, dass der polizeiliche Datenbestand „nicht kontrollierbaren Zugriffen der US-Behörden unterliegen“ könne, vor allem beim nun gesetzlich erlaubten „KI-Training“. Die NRW-Datenschützerin senkte generell den Daumen, was dieses „KI-Training“ anbelangt, weil „im Gesetz nicht ansatzweise ausreichende Maßnahmen“ geregelt seien, um den Risiken angemessen zu begegnen.

    Höller machte unzweideutig klar, dass sie dennoch an der automatisierten Datenanalyse und dem bestehenden Polizeigesetz festhalten wolle. Sie begründete das mit den Floskeln, die auch Polizeivertreter gern verwenden: „Bedrohungen sind real“, Polizeien „brauchen moderne Werkzeuge“. Damit machte sie sich indirekt die Argumentation zu eigen, dass es ohne eine automatisierte Datenanalyse nicht möglich sei, Gefahren abzuwehren. Sie rühmte sich dabei mit dem 2025 aktualisierten Polizeigesetz in NRW, das jetzt mehr Kontrolle und Nachvollziehbarkeit beim Softwareeinsatz brächte. Das grüne Publikum des Parteitags applaudierte.

    Für Höller ist die Alternative zu Palantir „nicht gar keine Software“, sondern eben eine „europäische Alternative“. Die Idee, dass es auch moderne Werkzeuge für die Polizei geben kann, die keine automatisierte Datenrasterung durchführen, kam ihr offenbar nicht.

    Wo ist der Konflikt mit der CDU?

    Der NRW-Antragsteller Jürgen Blümer betont gegenüber netzpolitik.org, dass er auch das Ziel verfolgt habe, die Grünen im Ländle zu unterstützen: „Die Urabstimmung gegen Palantir in Baden-Württemberg sollte Rückenwind erhalten.“ Das sei mit Unterstützung der NRW-Landtagsfraktion „gelungen“.

    Er sagt aber auch: „Es wird da einen Konflikt mit der CDU geben.“ Worin dieser Konflikt bestehen soll, ist aber gar nicht klar. Denn der kampferprobte jahrelange NRW-Innenminister Reul hat sich zwar gegen Palantir positioniert, mitnichten jedoch gegen die automatisierte Datenanalyse. Der schwarze Reul und die grüne Höller liegen also in Sachen automatisierter Überwachung auf einer Linie.

    Nun hofft Blümer auf Hilfe für seine Position: „Was nun helfen kann, ist die Unterstützung der Zivilgesellschaft, die in ihrer Mehrheit diesen von Reul gewünschten Überwachungsstaat ablehnt.“ Dazu zählt für ihn auch die Ablehnung des Einsatzes von „KI“ bei der Polizei.

    Blümer nimmt kein Blatt vor den Mund: „Der Zugriff von Sicherheitsbehörden auf Werkzeuge, deren innere Logik sich nicht mehr darstellen lässt – und sich damit einer Kontrolle durch Politik und Zivilgesellschaft entzieht –, stellt aus meiner Sicht einen klaren Verfassungsbruch dar. Wir können es uns als Gesellschaft in einer Zeit des heraufziehenden Faschismus nicht leisten, einen unkontrollierbaren Überwachungsapparat auf die Menschen loszulassen.“

    Die Urabstimmung in Baden-Württemberg wird zeigen, welche Position die grüne Basis einnimmt: ein sofortiger Schlussstrich unter den Palantir-Vertrag oder das Palantir-Ende auf die lange Bank schieben. Doch über die automatisierte Datenanalyse an sich wird auch im Ländle nicht abgestimmt.

    Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Constanze Kurz - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  17. :vz206: Polizeigewalt: Und immer sterben Menschen oder landen im Koma :vz206:

    Wie das WDR-Politmagazin Westpol heute berichtet, hat die zuständige Staatsanwaltschaft offenbar sehr voreilig ein Verfahren um Pedro C. zu den Akten gelegt. Pedro landete nach einem brutalen Polizeieinsatz im April im Wachkoma. Quälende Minuten wurde er in Bauchlage fixiert, eine typische Situation in der Menschen immer wieder sterben.

    Auch das Grundrechtekomitee beklagte diese Polizeibrutalität und forderte Aufklärung.

    Ab Mittwoch wird im Fall des während einer Fixierung gestorbenen Ibrahima Barry, einer der seltenen Strafprozesse gegen Polizist:innen beginnen.

    In dem Westpol-Beitrag kommt Inneminster Reul zu Wort, der sich jegliche Kritik verbittet, es gebe keinerlei systemische Defizite, Die Polizei sei super ausgebildet.

    Westpol:
    www1.wdr.de/politik/politik-in

    Pedro C, und das Grundrechtekomitee:
    grundrechtekomitee.de/details/

    Ibrahima Barry:
    nd-aktuell.de/artikel/1188749.

    @wdr
    #wdr #ibrahimabarry #pedrocorona #polizei #polizeitote #PolizeiTötet #nrw #Polizeinrw #polizeigewalt #deutschland #sonntag #grundrechtekommitee #gefluchtete #reul #HerbertReul #innenminister #Düsseldorf

  18. :vz206: Polizeigewalt: Und immer sterben Menschen oder landen im Koma :vz206:

    Wie das WDR-Politmagazin Westpol heute berichtet, hat die zuständige Staatsanwaltschaft offenbar sehr voreilig ein Verfahren um Pedro C. zu den Akten gelegt. Pedro landete nach einem brutalen Polizeieinsatz im April im Wachkoma. Quälende Minuten wurde er in Bauchlage fixiert, eine typische Situation in der Menschen immer wieder sterben.

    Auch das Grundrechtekomitee beklagte diese Polizeibrutalität und forderte Aufklärung.

    Ab Mittwoch wird im Fall des während einer Fixierung gestorbenen Ibrahima Barry, einer der seltenen Strafprozesse gegen Polizist:innen beginnen.

    In dem Westpol-Beitrag kommt Inneminster Reul zu Wort, der sich jegliche Kritik verbittet, es gebe keinerlei systemische Defizite, Die Polizei sei super ausgebildet.

    Westpol:
    www1.wdr.de/politik/politik-in

    Pedro C, und das Grundrechtekomitee:
    grundrechtekomitee.de/details/

    Ibrahima Barry:
    nd-aktuell.de/artikel/1188749.

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  19. :vz206: Polizeigewalt: Und immer sterben Menschen oder landen im Koma :vz206:

    Wie das WDR-Politmagazin Westpol heute berichtet, hat die zuständige Staatsanwaltschaft offenbar sehr voreilig ein Verfahren um Pedro C. zu den Akten gelegt. Pedro landete nach einem brutalen Polizeieinsatz im April im Wachkoma. Quälende Minuten wurde er in Bauchlage fixiert, eine typische Situation in der Menschen immer wieder sterben.

    Auch das Grundrechtekomitee beklagte diese Polizeibrutalität und forderte Aufklärung.

    Ab Mittwoch wird im Fall des während einer Fixierung gestorbenen Ibrahima Barry, einer der seltenen Strafprozesse gegen Polizist:innen beginnen.

    In dem Westpol-Beitrag kommt Inneminster Reul zu Wort, der sich jegliche Kritik verbittet, es gebe keinerlei systemische Defizite, Die Polizei sei super ausgebildet.

    Westpol:
    www1.wdr.de/politik/politik-in

    Pedro C, und das Grundrechtekomitee:
    grundrechtekomitee.de/details/

    Ibrahima Barry:
    nd-aktuell.de/artikel/1188749.

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  20. :vz206: Polizeigewalt: Und immer sterben Menschen oder landen im Koma :vz206:

    Wie das WDR-Politmagazin Westpol heute berichtet, hat die zuständige Staatsanwaltschaft offenbar sehr voreilig ein Verfahren um Pedro C. zu den Akten gelegt. Pedro landete nach einem brutalen Polizeieinsatz im April im Wachkoma. Quälende Minuten wurde er in Bauchlage fixiert, eine typische Situation in der Menschen immer wieder sterben.

    Auch das Grundrechtekomitee beklagte diese Polizeibrutalität und forderte Aufklärung.

    Ab Mittwoch wird im Fall des während einer Fixierung gestorbenen Ibrahima Barry, einer der seltenen Strafprozesse gegen Polizist:innen beginnen.

    In dem Westpol-Beitrag kommt Inneminster Reul zu Wort, der sich jegliche Kritik verbittet, es gebe keinerlei systemische Defizite, Die Polizei sei super ausgebildet.

    Westpol:
    www1.wdr.de/politik/politik-in

    Pedro C, und das Grundrechtekomitee:
    grundrechtekomitee.de/details/

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  21. :vz206: Polizeigewalt: Und immer sterben Menschen oder landen im Koma :vz206:

    Wie das WDR-Politmagazin Westpol heute berichtet, hat die zuständige Staatsanwaltschaft offenbar sehr voreilig ein Verfahren um Pedro C. zu den Akten gelegt. Pedro landete nach einem brutalen Polizeieinsatz im April im Wachkoma. Quälende Minuten wurde er in Bauchlage fixiert, eine typische Situation in der Menschen immer wieder sterben.

    Auch das Grundrechtekomitee beklagte diese Polizeibrutalität und forderte Aufklärung.

    Ab Mittwoch wird im Fall des während einer Fixierung gestorbenen Ibrahima Barry, einer der seltenen Strafprozesse gegen Polizist:innen beginnen.

    In dem Westpol-Beitrag kommt Inneminster Reul zu Wort, der sich jegliche Kritik verbittet, es gebe keinerlei systemische Defizite, Die Polizei sei super ausgebildet.

    Westpol:
    www1.wdr.de/politik/politik-in

    Pedro C, und das Grundrechtekomitee:
    grundrechtekomitee.de/details/

    Ibrahima Barry:
    nd-aktuell.de/artikel/1188749.

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  22. Datenauswertung in der Polizei: Herbert Reul fordert europäische Alternative zu Palantir-Software

    NRW-Innenminister Herbert ​Reul fordert eine europäische Alternative zur umstrittenen Überwachungssoftware des US-Unternehmens Palantir. Man brauche modernste Technik, um…
    #EuropeSays #EU #Europa #CDU #DatenauswertunginderPolizei #Digital #Europäisch #Europäische #HerbertReul #Palantir #Polizei #Software
    europesays.com/europa/51337/

  23. Migration: Reul: Grenzkontrollen bringen Ordnung in Migrationsfrage

    Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul lehnt ein Ende der Kontrollen an den Grenzen zu Belgien und den Niederlanden ab.…
    #EuropeSays #EU #Europa #Belgien #CDU #EuropäischeUnion #Grenzkontrolle #HerbertReul #KölnerStadt-Anzeiger #Migration #Migrationsfrage #News #Niederlande #Nordrhein-Westfalen
    europesays.com/europa/48439/

  24. ICE-Attentäter von Siegburg war zwei Mal überprüft worden

    Die Polizei in NRW hatte den mutmaßlichen Attentäter aus einem ICE bei Köln bereits vor der Tat auf…
    #Bonn #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #"Siegburg" #Attentäter #DPA #Einstufung #Ergebnis #Germany #HerbertReul #ICE #Nordrhein-Westfalen #PeRiskoP #Prüffall #Zug
    europesays.com/de/1044381/

  25. Gelsenkirchen: Sparkassenkunden demonstrieren für vollen Schadenersatz – Panorama

    Rund 300 enttäuschte Kunden und Angehörige haben nach dem Millionen-Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse in der Innenstadt demonstriert…
    #Gelsenkirchen #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #BankenundFinanzindustrie #CDU #Germany #HerbertReul #Kriminalität #Nordrhein-Westfalen #Panorama #Sparkasse #SüddeutscheZeitung
    europesays.com/de/1001531/

  26. Aachen: NRW-Innenminister Herbert Reul dankt Helfern nach ICE-Anschlag

    Täter aus Aachen Herbert Reul dankt Helfern nach Anschlag in ICE 27.04.2026 – 07:55 UhrLesedauer: 2 Min. Polizisten…
    #Aachen #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #"Siegburg" #100137924 #CDU #DeutschePresse-Agentur #FrankfurtamMain #Germany #HerbertReul #ICE #Köln-Deutz #Nordrhein-Westfalen #Polizei #Sprengstoff #Zug
    europesays.com/de/976107/

  27. Nicht verfassungskonform

    Automatisierte Datenanalyse in NRW: Palantir-Gesetz nicht verfassungskonform

    Die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen geht mit der im neuen Polizeigesetz geregelten automatisierten Datenanalyse hart ins Gericht. In ihrem Tätigkeitsbericht bezweifelt sie die Rechtmäßigkeit der Norm, die den Einsatz von Palantir-Software erlaubt. Der NRW-Innenminister Herbert Reul liebäugelt mit Palantir-Alternativen.

    Einige Regelungen im neuen Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen durchbrechen den Grundsatz der Zweckbindung. Das schreibt die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, in ihrem am Freitag veröffentlichten 31. Tätigkeitsbericht für 2025. Sie begründet darin ihre „Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ des Gesetzes. „Trotz mehrfacher Intervention“ wurden ihre Einwände jedoch „im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt“. Viel deutlicher hätte die Datenschutzbeauftragte zur Ignoranz ihrer Expertise durch die Landesregierung nicht werden können.

    Nach mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren musste Nordrhein-Westfalen sein Polizeigesetz anpassen. Auch für die darin geregelte automatisierte Datenanalyse machte Karlsruhe im Februar 2023 neue detaillierte Vorgaben.

    Der etwas sperrige Rechtsbegriff „automatisierte Datenanalyse“ beschreibt die übergreifende Auswertung von polizeilichen Datensammlungen, die in NRW mit Hilfe des US-Konzerns Palantir vollzogen wird. Innenminister Herbert Reul (73, CDU) hatte in einem Interview mit dem Merkur im Sommer 2025 erklärt, bei dem Anbieter zunächst bleiben zu wollen. Der Fünf-Jahres-Vertrag mit Palantir wurde dann zwar verlängert, aber nur bis Oktober 2026.

    Gayks Kritik bezieht sich auch auf den Konzern, vor allem aber richtet sie sich gegen die rechtlichen Regelungen: Die polizeilichen Befugnisse bei der Datenanalyse in NRW wurden nach dem Palantir-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht etwa beschnitten, sondern beträchtlich ausgebaut und erlauben nun beispielsweise auch „KI“-Training. Diese erheblich erweiterten Analysebefugnisse im Polizeigesetz (§ 23 Abs. 6) wurden vom Landtag bereits beschlossen.

    „Sogar noch einmal verschärft“

    Gayk kritisiert in der Pressemitteilung zu ihrem Tätigkeitsbericht, den sie NRW-Landtagspräsident André Kuper (CDU) übergab, den generellen Trend zu „ungezügelter Datennutzung“. Zudem würden Gesetze „teils im Eilverfahren verabschiedet“, so dass der Schutz der Grundrechte „nicht mit der notwendigen Sorgfalt berücksichtigt“ werde.

    Beim Polizeigesetz wird Gayk in ihrem Tätigkeitsbericht besonders deutlich. Denn „schon beim ursprünglichen Text des PolG NRW“ wären „gesetzliche Ergänzungen“ notwendig gewesen. Das hätte sie auch in ihrer damaligen Stellungnahme deutlich gemacht. Die Verantwortlichen ignorierten die Expertise ihrer Datenschutzbeauftragten. Gayk schreibt:

    Doch die Landesregierung ist darauf nicht nur nicht eingegangen – sie hat im überarbeiteten PolG NRW das Eingriffsgewicht möglicher polizeilicher Datenanalysen sogar noch einmal verschärft. Das hat zur Folge, dass das neue Gesetz erst recht nicht die Anforderungen an eine verfassungskonforme Norm erfüllen dürfte.

    Denn nach den neuen Befugnissen dürfen nicht nur „Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Organisationen, Objekten und Sachen hergestellt werden“, sondern auch „selbstständig arbeitende oder selbstlernende Systeme“ eingesetzt werden. Damit sind kaum eingegrenzte Formen von Software-Auswertungen gemeint, auch mit sogenannter „Künstlicher Intelligenz“. Polizeiliche Daten aus Registern oder Fahndungssystemen können beispielsweise mit Telekommunikationsdaten und vielen weiteren Datenarten verknüpft und automatisiert ausgewertet werden.

    All dies hatte Gayk auch „zusätzlich in einer an den Landtag NRW gerichteten Stellungnahme deutlich gemacht“. Doch auch im Landtag fruchteten ihre Argumente nicht: „Keiner dieser Hinweise wurde im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt.“

    Die Datenschutzbeauftragte ruft dabei ins Gedächtnis, dass bei der ersten Einführung der Datenanalyse in NRW noch besonders betont worden sei, „dass dieser Eingriff keine große Intensität aufweise – da KI gerade nicht zum Einsatz komme“. Jetzt hingegen sei nicht nur der Einsatz von „KI“ erlaubt, sondern sogar das „KI“-Training.

    Im Jahr 2022 wurde im Polizeigesetz die Rechtsgrundlage für die Datenanalyse geschaffen, die in NRW den Namen DAR (Datenbankübergreifende Analyse- und Recherche) trägt und von Palantir schon seit 2019 für mindestens 39 Millionen Euro bereitgestellt wird. Seit dem Bohei um „KI“ wirbt der journalistenfeindliche Konzern mit bizarrer politischer Agendadamit, dass auch seine Software Künstliche Intelligenz beinhalte.

    Software-Training

    Die neue Regelung zum „KI“-Training enthält die Erlaubnis zur „Entwicklung, Überprüfung, Änderung oder zum Trainieren von IT-Produkten“. Das werfe zusätzliche Probleme auf, wenn die Polizei NRW dazu gespeicherte echte Daten von Menschen verwenden darf. Denn die Norm sehe „so gut wie keine Einschränkungen oder Voraussetzungen vor“, so Gayk. Zwar sollen die in das Training einfließenden Daten grundsätzlich anonymisiert werden. Aber das wurde ausgehebelt durch den Zusatz, dass die Anonymisierung auch unterbleiben kann, wenn sie „voraussichtlich mit einem hohen Aufwand verbunden“ ist.

    Die Datenschutzbeauftragte hatte im Gesetzgebungsprozess gefordert, dass keine identifizierenden Informationen in das Software-Training einfließen sollen. Schließlich sei „die KI darauf ausgelegt“, Zusammenhänge zwischen Daten zu erkennen. Die könnten auch dann hergestellt werden, wenn der Name weggelassen würde. „Eine Anonymisierung gestaltet sich damit generell schwierig“, so Gayk.

    Doch sie blieb auch mit diesem Einwand ungehört. Die NRW-Datenschützerin senkt nun zum „KI“-Training klar den Daumen:

    Insgesamt sind im Gesetz nicht ansatzweise ausreichende Maßnahmen geregelt, um den mit der Nutzung zu Trainingszwecken einhergehenden Risiken […] angemessen zu begegnen.

    Umdenken bei Herbert Reul

    Neben diesen rechtlichen Bedenken beim „KI“-Training weisen Juristen schon länger auf das Problem, dass durch die Zusammenarbeit mit dem US-Konzern Palantir Polizeidaten in die Vereinigten Staaten abfließen könnten. Auch die NRW-Datenschutzbeauftragte betont in ihrem Bericht, dass sie die Landesregierung darauf hingewiesen hätte, „dass der Programmanbieter der US-amerikanischen Gesetzgebung unterliegt“. Gayk macht deutlich, dass zwei US-Gesetze hier einschlägig wären, nämlich der US CLOUD Act aus dem Jahr 2018 und der US Foreign Intelligence Surveillance Act. Diese böten US-Behörden „weitreichende Möglichkeiten, auf die Daten des Anbieters zuzugreifen“:

    Da das Programm den Polizeidatenbestand nahezu vollständig einbezieht, würde dieser Datenbestand dann, wenn er im Zusammenhang mit KI-Training auch dem Programmanbieter zur Verfügung steht, nicht kontrollierbaren Zugriffen der US-Behörden unterliegen.

    An dem seit 2017 amtierenden Innenminister Herbert Reul scheinen solche Hinweise nicht mehr gänzlich abzuprallen. Denn dass in NRW weiter mit Palantir zusammengearbeitet wird, ist nicht mehr ausgemacht. Der Widerstand gegen den US-Konzern ist zwischenzeitlich wohl zu deutlich gewachsen.

    Reul sucht nun eine neue Analysesoftware für die Polizei, wie die dpa am Wochenende meldete. Denn Mitte Oktober läuft der Vertrag mit Palantir aus. Offenbar hat das vom US-Konzern und auch von deutschen Polizeianwendern gern besungene fast mythische Ansehen der Palantir-Software, der aktuell kein anderer Anbieter im Markt funktional das Wasser reichen kann, einige Kratzer bekommen.

    An Gayks Einschätzungen zur Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen zur automatisierten Datenanalyse in NRW ändert ein möglicher neuer Vertragspartner aber nichts. Denn ihre Kritik richtet sich gegen die außerordentlich weitgehenden Befugnisse, nicht nur gegen den Anbieter.

    Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Constanze Kurz - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  28. Nicht verfassungskonform

    Automatisierte Datenanalyse in NRW: Palantir-Gesetz nicht verfassungskonform

    Die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen geht mit der im neuen Polizeigesetz geregelten automatisierten Datenanalyse hart ins Gericht. In ihrem Tätigkeitsbericht bezweifelt sie die Rechtmäßigkeit der Norm, die den Einsatz von Palantir-Software erlaubt. Der NRW-Innenminister Herbert Reul liebäugelt mit Palantir-Alternativen.

    Einige Regelungen im neuen Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen durchbrechen den Grundsatz der Zweckbindung. Das schreibt die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, in ihrem am Freitag veröffentlichten 31. Tätigkeitsbericht für 2025. Sie begründet darin ihre „Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ des Gesetzes. „Trotz mehrfacher Intervention“ wurden ihre Einwände jedoch „im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt“. Viel deutlicher hätte die Datenschutzbeauftragte zur Ignoranz ihrer Expertise durch die Landesregierung nicht werden können.

    Nach mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren musste Nordrhein-Westfalen sein Polizeigesetz anpassen. Auch für die darin geregelte automatisierte Datenanalyse machte Karlsruhe im Februar 2023 neue detaillierte Vorgaben.

    Der etwas sperrige Rechtsbegriff „automatisierte Datenanalyse“ beschreibt die übergreifende Auswertung von polizeilichen Datensammlungen, die in NRW mit Hilfe des US-Konzerns Palantir vollzogen wird. Innenminister Herbert Reul (73, CDU) hatte in einem Interview mit dem Merkur im Sommer 2025 erklärt, bei dem Anbieter zunächst bleiben zu wollen. Der Fünf-Jahres-Vertrag mit Palantir wurde dann zwar verlängert, aber nur bis Oktober 2026.

    Gayks Kritik bezieht sich auch auf den Konzern, vor allem aber richtet sie sich gegen die rechtlichen Regelungen: Die polizeilichen Befugnisse bei der Datenanalyse in NRW wurden nach dem Palantir-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht etwa beschnitten, sondern beträchtlich ausgebaut und erlauben nun beispielsweise auch „KI“-Training. Diese erheblich erweiterten Analysebefugnisse im Polizeigesetz (§ 23 Abs. 6) wurden vom Landtag bereits beschlossen.

    „Sogar noch einmal verschärft“

    Gayk kritisiert in der Pressemitteilung zu ihrem Tätigkeitsbericht, den sie NRW-Landtagspräsident André Kuper (CDU) übergab, den generellen Trend zu „ungezügelter Datennutzung“. Zudem würden Gesetze „teils im Eilverfahren verabschiedet“, so dass der Schutz der Grundrechte „nicht mit der notwendigen Sorgfalt berücksichtigt“ werde.

    Beim Polizeigesetz wird Gayk in ihrem Tätigkeitsbericht besonders deutlich. Denn „schon beim ursprünglichen Text des PolG NRW“ wären „gesetzliche Ergänzungen“ notwendig gewesen. Das hätte sie auch in ihrer damaligen Stellungnahme deutlich gemacht. Die Verantwortlichen ignorierten die Expertise ihrer Datenschutzbeauftragten. Gayk schreibt:

    Doch die Landesregierung ist darauf nicht nur nicht eingegangen – sie hat im überarbeiteten PolG NRW das Eingriffsgewicht möglicher polizeilicher Datenanalysen sogar noch einmal verschärft. Das hat zur Folge, dass das neue Gesetz erst recht nicht die Anforderungen an eine verfassungskonforme Norm erfüllen dürfte.

    Denn nach den neuen Befugnissen dürfen nicht nur „Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Organisationen, Objekten und Sachen hergestellt werden“, sondern auch „selbstständig arbeitende oder selbstlernende Systeme“ eingesetzt werden. Damit sind kaum eingegrenzte Formen von Software-Auswertungen gemeint, auch mit sogenannter „Künstlicher Intelligenz“. Polizeiliche Daten aus Registern oder Fahndungssystemen können beispielsweise mit Telekommunikationsdaten und vielen weiteren Datenarten verknüpft und automatisiert ausgewertet werden.

    All dies hatte Gayk auch „zusätzlich in einer an den Landtag NRW gerichteten Stellungnahme deutlich gemacht“. Doch auch im Landtag fruchteten ihre Argumente nicht: „Keiner dieser Hinweise wurde im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt.“

    Die Datenschutzbeauftragte ruft dabei ins Gedächtnis, dass bei der ersten Einführung der Datenanalyse in NRW noch besonders betont worden sei, „dass dieser Eingriff keine große Intensität aufweise – da KI gerade nicht zum Einsatz komme“. Jetzt hingegen sei nicht nur der Einsatz von „KI“ erlaubt, sondern sogar das „KI“-Training.

    Im Jahr 2022 wurde im Polizeigesetz die Rechtsgrundlage für die Datenanalyse geschaffen, die in NRW den Namen DAR (Datenbankübergreifende Analyse- und Recherche) trägt und von Palantir schon seit 2019 für mindestens 39 Millionen Euro bereitgestellt wird. Seit dem Bohei um „KI“ wirbt der journalistenfeindliche Konzern mit bizarrer politischer Agendadamit, dass auch seine Software Künstliche Intelligenz beinhalte.

    Software-Training

    Die neue Regelung zum „KI“-Training enthält die Erlaubnis zur „Entwicklung, Überprüfung, Änderung oder zum Trainieren von IT-Produkten“. Das werfe zusätzliche Probleme auf, wenn die Polizei NRW dazu gespeicherte echte Daten von Menschen verwenden darf. Denn die Norm sehe „so gut wie keine Einschränkungen oder Voraussetzungen vor“, so Gayk. Zwar sollen die in das Training einfließenden Daten grundsätzlich anonymisiert werden. Aber das wurde ausgehebelt durch den Zusatz, dass die Anonymisierung auch unterbleiben kann, wenn sie „voraussichtlich mit einem hohen Aufwand verbunden“ ist.

    Die Datenschutzbeauftragte hatte im Gesetzgebungsprozess gefordert, dass keine identifizierenden Informationen in das Software-Training einfließen sollen. Schließlich sei „die KI darauf ausgelegt“, Zusammenhänge zwischen Daten zu erkennen. Die könnten auch dann hergestellt werden, wenn der Name weggelassen würde. „Eine Anonymisierung gestaltet sich damit generell schwierig“, so Gayk.

    Doch sie blieb auch mit diesem Einwand ungehört. Die NRW-Datenschützerin senkt nun zum „KI“-Training klar den Daumen:

    Insgesamt sind im Gesetz nicht ansatzweise ausreichende Maßnahmen geregelt, um den mit der Nutzung zu Trainingszwecken einhergehenden Risiken […] angemessen zu begegnen.

    Umdenken bei Herbert Reul

    Neben diesen rechtlichen Bedenken beim „KI“-Training weisen Juristen schon länger auf das Problem, dass durch die Zusammenarbeit mit dem US-Konzern Palantir Polizeidaten in die Vereinigten Staaten abfließen könnten. Auch die NRW-Datenschutzbeauftragte betont in ihrem Bericht, dass sie die Landesregierung darauf hingewiesen hätte, „dass der Programmanbieter der US-amerikanischen Gesetzgebung unterliegt“. Gayk macht deutlich, dass zwei US-Gesetze hier einschlägig wären, nämlich der US CLOUD Act aus dem Jahr 2018 und der US Foreign Intelligence Surveillance Act. Diese böten US-Behörden „weitreichende Möglichkeiten, auf die Daten des Anbieters zuzugreifen“:

    Da das Programm den Polizeidatenbestand nahezu vollständig einbezieht, würde dieser Datenbestand dann, wenn er im Zusammenhang mit KI-Training auch dem Programmanbieter zur Verfügung steht, nicht kontrollierbaren Zugriffen der US-Behörden unterliegen.

    An dem seit 2017 amtierenden Innenminister Herbert Reul scheinen solche Hinweise nicht mehr gänzlich abzuprallen. Denn dass in NRW weiter mit Palantir zusammengearbeitet wird, ist nicht mehr ausgemacht. Der Widerstand gegen den US-Konzern ist zwischenzeitlich wohl zu deutlich gewachsen.

    Reul sucht nun eine neue Analysesoftware für die Polizei, wie die dpa am Wochenende meldete. Denn Mitte Oktober läuft der Vertrag mit Palantir aus. Offenbar hat das vom US-Konzern und auch von deutschen Polizeianwendern gern besungene fast mythische Ansehen der Palantir-Software, der aktuell kein anderer Anbieter im Markt funktional das Wasser reichen kann, einige Kratzer bekommen.

    An Gayks Einschätzungen zur Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen zur automatisierten Datenanalyse in NRW ändert ein möglicher neuer Vertragspartner aber nichts. Denn ihre Kritik richtet sich gegen die außerordentlich weitgehenden Befugnisse, nicht nur gegen den Anbieter.

    Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.