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#parteienverbot — Public Fediverse posts

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  1. @Sabine1963 @ottenser @realbloginista @BlumeEvolution Übrigens glaube ich nicht, dass ein #Parteienverbot „nichts mehr bringen [würde].“ Gerade jetzt. @campact und andere Organisationen der Zivilgesellschaft und ein paar anerkannte und engagierte Jurist*innen sollten das Verfahren planen und tragen. #afdverbotjetzt #noafd

  2. Die Union soll endlich aufhören, so zu tun, als ginge es um Abtreibung. Der zweite Senat ist für Parteienverbote da. Also auch für ein AfD-Verbot. Die CDU schützt die AfD – das ist der Skandal! #AfD #CDU #Parteienverbot #Verfassungsgericht #EinfacheSprache

  3. Ein krasses Fehlurteil?

    Das Bundesverwaltungsgericht hat heute das rechtsextremistische Magazin “Compact” nicht verboten, sondern das von der damaligen Bundesinnenministerin Faeser ausgesprochene Verbot mit Hinweis auf die Pressefreiheit aufgehoben. Man habe zwar weitreichende Teile des Magazins als gesichert rechtsextremistisch bewertet, aber bei der “Gesamtwürdigung” des Inhalts und der Tatsache, dass es ja allgemein eine demokratische Öffentlichkeit gebe, überwiege die Meinungsfreiheit. Ein krasses Fehlurteil, das auf einem Missverständnis des Prinzips der “wehrhaften Demokratie” des Grundgesetzes beruht, das ein Organisations- und Parteienverbot – im Gegensatz zur Weimarer Verfassung – möglich macht.

    Gesamtwürdigung nicht vorgesehen

    Ein signifikanter Kernsatz des Urteils, den der Vorsitzende bei der Urteilsverkündung vortrug, besteht darin, dass das Gericht das Magazin zwar für in weiten Teilen rechtsextremistisch halte, dass aber eben diese “Gesamtwürdigung” vorgenommen wurde und man danach zu dem Schluss gekommen sei, dass das Magazin insgesamt nicht ausschließlich rechtsextremistisch sei. Jürgen Elsässer, Neonazi und Verschwörungspublizist bejubelte das Urteil und kündigte an, nun mit noch mehr Elan an der Verbreitung seiner rechtsextremen Weltsicht zu arbeiten. Ist nun eingetreten, was die Zögerlichen befürchten, wenn sie vor dem Scheitern eines Parteiverbots der AfD warnen? Bei genauem Hinsehen: Nein!

    Organisationsverbot ist kein Parteiverbot

    Schon bei der Prüfung des Organisationsverbotes gab es Zweifel am formalen Vorgehen des Bundesinnenministeriums. Handelt es sich doch bei “Compact” um die Publikation eines (gesichert rechtsextremen) Vereins, nicht um ein Unternehmen, also einen Presseverlag. Aber diese Frage ist nicht entscheidend gewesen. Ausschlaggebend war, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht nur den Inhalt der rechtsextremistischen Artikel über “Re-Migration” und und viele andere bewertet hat, die in ihrem Kern gegen Grundrechte wie  den Gleichheitsgrundsatz, das Demokratiegebot, das Rechtsstaatsgebot, das Asylgrundrecht und viele andere Normen in aktiv-kämpferischer Weise polemisierten. Das Gericht hat anschließend, so sagt es selbst, eine “Gesamtwürdigung” vorgenommen, nach der der Gesamtinhalt des Magazins zu berücksichtigen gewesen sei. Danach sei es eben nicht durchgehend gesichert rechtsextremistisch. Eine solche “Gesamtwürdigung” ist die befremdliche und möglicherweise grob fehlerhafte Anwendung einer im Gesetz nicht vorgesehenen Abwägungsklausel. Die aber sieht weder das Grundgesetz vor, noch steht sie im Einklang mit dem politischen und einfachen Strafrecht und dem Presserecht. Sie würde nicht nur bedeuten, dass Rassisten und Grundrechtsfeinde nur eine bestimmte Anzahl unverdächtiger Artikel daneben platzieren müssten, um das Kriterium der Verfassungsfeindlichkeit nicht mehr zu erfüllen.

    Relativierende “Gesamtabwägung” sachfremd

    In der analogen Anwendung würde dies bedeuten, dass etwa ein Mörder nicht wegen Mordes oder Totschlags verurteilt werden könnte, wenn er z.B. Altenheime und Kindergärten gebaut und Millionen für deren Unterhalt gespendet hätte. Oder ein notorischer Neonazi nicht für Volksverhetzung bestraft würde, weil er als Herzchirurg viele Leben gerettet hat. Sind bestimmte Tatbestandsmerkmale und Tatbestände im Strafrecht erfüllt, ist die Tat zu verurteilen, gelten allenfalls bei der Strafzumessung Milderungsgründe oder – im Falle der Schuldunfähigkeit die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie. Übertragen auf die AfD würde das bedeuten, dass selbst gesichert rechtsextremistische Landesverbände der Partei nicht verboten werden könnten, solange es harmlose Mitglieder oder Landesverbände wie NRW gibt, die es nicht so heftig treiben, wie Bernd Höcke und die Sachsen. Damit würde Artikel 21 Grundgesetz Absatz 2 – 4, die das Parteiverbot regeln, völlig ins Leere laufen. Dabei ist das Grundgesetz sehr klar:

    Artikel 21  – Parteienverbot:

    (2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

    (3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.

    (4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

     Im Grundgesetz gibt es keine Relativierung der Verbotskriterien

    Art. 21 richtet sich “nach den Zielen” oder dem ” Verhalten ihrer Anhänger” , das erfordert nicht, etwa, dass alle ihre Mitglieder oder alle Anhänger die Kriterien nach Abs. 2 erfüllen müssen, denn das wäre ja auch gar nicht feststellbar, weil es auch die Wähler:innen umfasst. Das Bundesverwaltungsgericht hat offensichtlich das Prinzip der “wehrhaften Demokratie”, das das Grundgesetz präzise und eng nach zu erfüllenden Kriterien beschreibt und das mit politikwissenschaftlichen und im Falle der gesicherten rechtsextremistischen Haltung auch  geheimdienstlichen Mitteln ermittelt werden darf, sieht eine relativierende “Gesamtwürdigung” nicht vor.

    Meinungs- und Pressefreiheit aus Artikel 5 GG gilt auch nicht schrankenlos

    Das Presserecht soll nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen vor rassistischer Hetze und gegen gezielte Diskriminierung schützen. Es schützt auch das Recht auf Gegendarstellung bei falschen Fakten und Behauptungen. Warum dies gegenüber einem solchen Magazin nicht gelten soll, dessen erklärtes Ziel ist, “das System zu stürzen”, erschließt sich nicht.

    Das gilt dem Sinne nach auch für das Bundesverwaltungsgerichtsurteil über “Compact”. Der dort getroffene Verweis, es gebe ja schließlich noch eine demokratische Öffentlichkeit, über das sich Leser anderweitig informieren könnten, geht völlig fehl und an der Realität vorbei. Denn im Umkehrschluss erforderte dann ein Organisationsverbot eines solches Magazins eine vorherige fortgeschrittene Zerrüttung der Pressefreiheit und der unabhängigen Öffentlichkeit. Das ist so weltfremd wie konstruiert.

     Die Realität des Mediums Internet nicht zur Kenntnis genommen

    Diese “Relativierung” ist auch im Bezug auf die “Pressefreiheit” abwegig. Sie verkennt völlig, dass sich gerade für rechtsextreme Propaganda anfällige Personen zumeist ausschließlich aus bestimmten Medien wie “Compact” und anderen rechtsextremen Kanälen im Internet – etwa auf Medien wie Youtube oder TikTok informieren, die rechtsextreme Inhalte per Algorithmus nach oben manipulieren. Insofern handelt es sich um eine realitätsfremdes Urteil, das die Praxis des rechtsextremistischen Einflusses auf Internet-Medien völlig verkennt. So hat “Compact” zwar “nur” 40.000 Stück Auflage, aber Compact TV rund eine halbe Million Abonnenten auf Internet-Plattformen.

    Für die höchsten Verwaltungsrichter des Landes scheint das Internet noch “Neuland ” zu sein!

  4. @jcwagner.bsky.social das Problem fängt schon damit an, dass zu wenige unseren Rechtsstaat verstehen und "Verbot" mit "Verbotsverfahren" verwechseln und die Begriffe auch noch Synonym benutzen.
    Dass so getan wird, als könnte die Regierung, eine oder mehrere Parteien oder Politikys selbst eine Partei verbieten.
    Wer solche Aussagen trifft, sägt bereits am Rechtsstaat und unterstützt AfD-Rhetorik.
    Besser wäre es m.E. nicht ein "AfD-Verbot" zu fordern, sondern "dem Bundesverfassungsgericht endlich zu erlauben unseren Rechtsstaat zu schützen, seinen Job zu machen und auf die Einhaltung der demokratischen Spielregeln zu achten."
    Genau dafür ist das Verfahren so gedacht wie es ist. Es schließt quasi ausdrücklich aus, dass sich irgendwie "eines Konkurrenten entledigt" werden kann und auch, dass Parteien zu Unrecht aus dem Wettbewerb genommen werden.
    Wer dieses fundamentale Prinzip unseres Staates nicht verstanden hat, sollte zumindest nicht an dessen Spitze stehen.
    #AfDVerbot #AfDVerbotsverfahren #noAfD #Rechtsstaat #Verfassungsgericht #Parteienverbot

  5. @HaWeCom @berlinfokus

    Die Dame steht nicht mit beiden Füßen auf dem Grundgesetz. Das ist in einem seiner Ewigkeits-Paragraphen glasklar geregelt: "Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten." (GG Art 9 Abs. 2)

    Gilt auch für Parteien. Artikel 20 regelt nur das spezielle Verfahren bei dem Vereinigungstyp "Partei".

    #Verfassung #Grundgesetz #AFD #Parteienverbot

  6. Rechtsextreme Vereine - Verboten - aber nicht verschwunden

    Die Mitglieder verbotener Vereine kehren meist unter anderem Vorzeichen zurück. Die rechtsextreme Gesinnung bleibt allerdings unverändert.#Rechtsextremismus #Rechtsextreme #Parteienverbot #RechtsextremeGesinnung
    Rechtsextreme Vereine: Warum Verbote das Problem nicht lösen

  7. Ich bin ja skeptisch, ob die Beweise für ein #Parteienverbot den bisherigen Kriterien des BVerfGerichts stand halten. Angesichts der offensichtlichen Unterstützung mehrerer Parteien durch Russland müssen aber vielleicht genau diese Kriterien geändert werden. Der Staat wird aus dem Inneren angegriffen, sagen unsere Staatsschützer. Wir sollten handeln. Dringend. deutschlandfunk.de/deutsche-ge

  8. @AfDVerbotJetzt

    Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes schreibt das Verbot verfassungsfeindlicher Vereinigen zwingend vor. Eine Abwägung ("Das Nähere regelt ein Gesetz") ist nicht vorgesehen.

    Für mich stehen Menschen, die vor diesem Hintergrund ein Verbotsverfahren gegen die AFD ablehnen, nicht auf dem Boden unserer Verfassung.

    Das schließt die RichterInnen des Bundesverfassungsgerichts, die die NPD nicht verboten haben, mit ein.

    GG Art. 9 Absatz 2 im Wortlaut und vollständig:
    "Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten."

    #Gundgesetz #GG #Verfassung #AFD #AFDVerbot #Parteienverbot #BVG

  9. "Kleinstparteien ohne jede politische Wirkmacht können nicht 'darauf ausgehen' und darum auch nicht verboten werden. Ihnen kann lediglich die Teil-Finanzierung mit öffentlichen Geldern gestrichen werden."

    tagesschau.de/inland/innenpoli #parteienverbot

  10. Wenn von einer Partei versucht werde die Verfassungsordnung zu beseitigen, „dann muss als Ultima Ratio darauf auch mit einem #Parteienverbot reagiert werden können“, sagt BVerfG-Präsident Stephan Harbarth im Gespräch mit Marietta Slomka.
    ▶️ zdf.de/nachrichten-sendungen/h

    ✔️✔️✔️

    #AfDVerbotsverfahren #GG

  11. Nach einem Vierteljahr jetzt auch Antwort des #CSU-#MdB: "Vertrauen in die Politik gewinnt man durch Respekt, Verlässlichkeit und überzeugende Lösungen, nicht durch ein #Parteienverbot"

    Er befürchtet #AfD-"Märtyrer-Mythos", hält den #Verfassungsschutz für ausreichend, macht die Ampel für Vertrauensverluste verantwortlich, wünscht sich Migrationssteuerung und kritisiert an Parteien den "Drang zur Mitte" [sic], der das "Spektrum unnötig verengt", Fragen "totgeschwiegen" habe

    Tja: Art 20 (4) GG

  12. Eine Gefahr für uns alle - AfD-Verbot jetzt!

    „Die Ereignisse von 1933 bis 1945 hätten spätestens 1928 bekämpft werden müssen. Später war es zu spät. Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf Landesverrat genannt wird. Man darf nicht warten, bis aus dem Schneeball eine Lawine geworden ist. Man muss den rollenden Schneeball zertreten. …“

    Damit formulierte Erich Kästner die Erkenntnis aus dem Versagen von Politik und Gesellschaft am Ende der Weimarer #Republik. Mit Entsetzen fühlen sich die letzten überlebenden #Verfolgten des #Naziregimes, ihre Nachkommen und alle, die ihnen zugehört haben, seit Jahren daran erinnert. Der scheinbar unaufhaltsame Aufstieg der #AfD beherrscht seit Jahren die Schlagzeilen und #Talkshows, während der Nazi Björn #Höcke seine Position als Ideologe und „Strippenzieher“ in- und außerhalb der Partei durchsetzen und stabilisieren konnte. Die derzeitigen #Massenproteste nach dem Geheimtreffen von AfD-Vertreter*innen und anderen extrem Rechten zu einem „Masterplan #Remigration“ kommen da keinen Moment zu früh.

    „Der ‚Flügel‘ wird nicht mehr gebraucht, er hat die Partei erobert.“ So Florian Gutsche, Bundesvorsitzender der VVN-BdA. „Die Enthüllung der Deportationspläne haben die menschenverachtende Ideologie der AfD in den Fokus der öffentlichen Debatte gebracht. Neu sind diese Pläne jedoch nicht. Schon in ihrem #Grundsatzprogramm ist sie als völkisch-nationalistische Partei zu erkennen. Durch die #Parteienfinanzierung der AfD werden seit Jahren #Nazis staatlich alimentiert.“

    Mit Blick auf die Programmatik und die politische Praxis der AfD stellen wir fest:

    - Die AfD steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes und verstößt mit ihren Bestrebungen gegen unsere #Verfassung.

    - Sie geht planvoll vor und es erscheint möglich, dass sie mit ihren verfassungswidrigen Zielen Erfolg haben könnte.

    Damit ist ein #Parteienverbot nach Artikel 21 (2) des Grundgesetzes möglich und vor dem Hintergrund unserer historischen Erfahrung notwendig.

    Das Grundgesetz wurde als Gegenentwurf zur NS-Diktatur verfasst und beschlossen. Zahlreiche Bestimmungen, insbesondere der Vorrang der #Grundrechte, machen dies deutlich. Auch Artikel 139, mit dem die alliierten Mächte am 8. Mai 1949 – dem Jahrestag der Befreiung – die weitere Gültigkeit von #Entnazifizierungsbestimmungen festlegten, ist immer noch Mahnung und Auftrag.

    - Deshalb unterstützen wir die Forderung nach einem Verbot der AfD.

    - Wir fordern die #Bundesregierung, #Bundesrat und #Bundestag auf, einen Antrag für ein AfD-Verbot zu stellen.

    trueten.de/archives/13079-Eine #NoAfD #Antifa

    Quelle: Pressemitteilung VVN-BdA

  13. Eine Gefahr für uns alle - AfD-Verbot jetzt!

    „Die Ereignisse von 1933 bis 1945 hätten spätestens 1928 bekämpft werden müssen. Später war es zu spät. Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf Landesverrat genannt wird. Man darf nicht warten, bis aus dem Schneeball eine Lawine geworden ist. Man muss den rollenden Schneeball zertreten. …“

    Damit formulierte Erich Kästner die Erkenntnis aus dem Versagen von Politik und Gesellschaft am Ende der Weimarer #Republik. Mit Entsetzen fühlen sich die letzten überlebenden #Verfolgten des #Naziregimes, ihre Nachkommen und alle, die ihnen zugehört haben, seit Jahren daran erinnert. Der scheinbar unaufhaltsame Aufstieg der #AfD beherrscht seit Jahren die Schlagzeilen und #Talkshows, während der Nazi Björn #Höcke seine Position als Ideologe und „Strippenzieher“ in- und außerhalb der Partei durchsetzen und stabilisieren konnte. Die derzeitigen #Massenproteste nach dem Geheimtreffen von AfD-Vertreter*innen und anderen extrem Rechten zu einem „Masterplan #Remigration“ kommen da keinen Moment zu früh.

    „Der ‚Flügel‘ wird nicht mehr gebraucht, er hat die Partei erobert.“ So Florian Gutsche, Bundesvorsitzender der VVN-BdA. „Die Enthüllung der Deportationspläne haben die menschenverachtende Ideologie der AfD in den Fokus der öffentlichen Debatte gebracht. Neu sind diese Pläne jedoch nicht. Schon in ihrem #Grundsatzprogramm ist sie als völkisch-nationalistische Partei zu erkennen. Durch die #Parteienfinanzierung der AfD werden seit Jahren #Nazis staatlich alimentiert.“

    Mit Blick auf die Programmatik und die politische Praxis der AfD stellen wir fest:

    - Die AfD steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes und verstößt mit ihren Bestrebungen gegen unsere #Verfassung.

    - Sie geht planvoll vor und es erscheint möglich, dass sie mit ihren verfassungswidrigen Zielen Erfolg haben könnte.

    Damit ist ein #Parteienverbot nach Artikel 21 (2) des Grundgesetzes möglich und vor dem Hintergrund unserer historischen Erfahrung notwendig.

    Das Grundgesetz wurde als Gegenentwurf zur NS-Diktatur verfasst und beschlossen. Zahlreiche Bestimmungen, insbesondere der Vorrang der #Grundrechte, machen dies deutlich. Auch Artikel 139, mit dem die alliierten Mächte am 8. Mai 1949 – dem Jahrestag der Befreiung – die weitere Gültigkeit von #Entnazifizierungsbestimmungen festlegten, ist immer noch Mahnung und Auftrag.

    - Deshalb unterstützen wir die Forderung nach einem Verbot der AfD.

    - Wir fordern die #Bundesregierung, #Bundesrat und #Bundestag auf, einen Antrag für ein AfD-Verbot zu stellen.

    trueten.de/archives/13079-Eine #NoAfD #Antifa

    Quelle: Pressemitteilung VVN-BdA

  14. Eine Gefahr für uns alle - AfD-Verbot jetzt!

    „Die Ereignisse von 1933 bis 1945 hätten spätestens 1928 bekämpft werden müssen. Später war es zu spät. Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf Landesverrat genannt wird. Man darf nicht warten, bis aus dem Schneeball eine Lawine geworden ist. Man muss den rollenden Schneeball zertreten. …“

    Damit formulierte Erich Kästner die Erkenntnis aus dem Versagen von Politik und Gesellschaft am Ende der Weimarer #Republik. Mit Entsetzen fühlen sich die letzten überlebenden #Verfolgten des #Naziregimes, ihre Nachkommen und alle, die ihnen zugehört haben, seit Jahren daran erinnert. Der scheinbar unaufhaltsame Aufstieg der #AfD beherrscht seit Jahren die Schlagzeilen und #Talkshows, während der Nazi Björn #Höcke seine Position als Ideologe und „Strippenzieher“ in- und außerhalb der Partei durchsetzen und stabilisieren konnte. Die derzeitigen #Massenproteste nach dem Geheimtreffen von AfD-Vertreter*innen und anderen extrem Rechten zu einem „Masterplan #Remigration“ kommen da keinen Moment zu früh.

    „Der ‚Flügel‘ wird nicht mehr gebraucht, er hat die Partei erobert.“ So Florian Gutsche, Bundesvorsitzender der VVN-BdA. „Die Enthüllung der Deportationspläne haben die menschenverachtende Ideologie der AfD in den Fokus der öffentlichen Debatte gebracht. Neu sind diese Pläne jedoch nicht. Schon in ihrem #Grundsatzprogramm ist sie als völkisch-nationalistische Partei zu erkennen. Durch die #Parteienfinanzierung der AfD werden seit Jahren #Nazis staatlich alimentiert.“

    Mit Blick auf die Programmatik und die politische Praxis der AfD stellen wir fest:

    - Die AfD steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes und verstößt mit ihren Bestrebungen gegen unsere #Verfassung.

    - Sie geht planvoll vor und es erscheint möglich, dass sie mit ihren verfassungswidrigen Zielen Erfolg haben könnte.

    Damit ist ein #Parteienverbot nach Artikel 21 (2) des Grundgesetzes möglich und vor dem Hintergrund unserer historischen Erfahrung notwendig.

    Das Grundgesetz wurde als Gegenentwurf zur NS-Diktatur verfasst und beschlossen. Zahlreiche Bestimmungen, insbesondere der Vorrang der #Grundrechte, machen dies deutlich. Auch Artikel 139, mit dem die alliierten Mächte am 8. Mai 1949 – dem Jahrestag der Befreiung – die weitere Gültigkeit von #Entnazifizierungsbestimmungen festlegten, ist immer noch Mahnung und Auftrag.

    - Deshalb unterstützen wir die Forderung nach einem Verbot der AfD.

    - Wir fordern die #Bundesregierung, #Bundesrat und #Bundestag auf, einen Antrag für ein AfD-Verbot zu stellen.

    trueten.de/archives/13079-Eine #NoAfD #Antifa

    Quelle: Pressemitteilung VVN-BdA

  15. AfD-Verbot - Thierse (SPD): "Unsere Demokratie ist in einem kritischen Zustand"

    Wolfgang Thierse hält die Prüfung eines AfD-Verbots für geboten. Einen Antrag auf Aberkennung von Grundrechten gegenüber Björn Höcke sei unterstützenswert.#WolfgangThierse #Rechtsextremismus #Parteienverbot #Verfasungschutz
    AfD-Verbot - Thierse: "Demokratie in einem kritischen Zustand"

  16. Debatte um AfD-Verbot: Interview Wolfgang Thierse, SPD, Ex-Bundestagspräsident

    Wolfgang Thierse hält die Prüfung eines AfD-Verbots für geboten. Einen Antrag auf Aberkennung von Grundrechten gegenüber Björn Höcke sei unterstützenswert.#WolfgangThierse #Rechtsextremismus #Parteienverbot #Verfasungschutz
    AfD-Verbot - Thierse: "Demokratie in einem kritischen Zustand"

  17. Heribert Prantl zu AfD-Verbot - "Die Gefahr ist groß"

    Mit dem Treffen Rechtsradikaler in Potsdam ist es nun für den Publizisten Heribert Prantl Zeit für ein AfD-Verbot. Die Gefahr werde unterschätzt.#AfD #Verbot #Parteienverbot #Grundgesetz #Verfassungsschutz #BjörnHöcke #HeribertPrantl
    Sollte die AfD verboten werden? Heribert Prantl, Publizist und Jurist

  18. Die Debatte um die #AfD wird zur Zeit weitgehend vom #Parteienverbot bestimmt. Ein Verfahren zur Grundrechtsverwirkung (Art. 18 GG) wird noch nicht als erfolgversprechendere, weil gezieltere Option wahrgenommen. Deswegen: zeichnet und teilt auch diese Petition: weact.campact.de/petitions/weh

  19. Man wird ja wohl in diesem unserem Deutschland noch gesichert rechtsextrem sein und die Demokratie legal abschaffen dürfen !!1!

    #Verfassungsgericht #Parteienverbot #FurchtbareJuristen