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#lieferdienste — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #lieferdienste, aggregated by home.social.

  1. Jeden Tag fahren tausende moderner #Sklaven durch unsere Innenstädte und wir schauen nicht hin.

    Die #Lieferdienste wie #Lieferande, Wolt oder #Uber Eats wachsen, aber ihre Profite gehen auf Kosten der Schwächsten - die Fahrrad-#Kuriere, die uns das #Essen bringen sitzen in der Falle.

    Sie arbeiten teils für die Hälfte des #Mindestlohn, wohnen unter katastrophalen Bedingungen, werden von allen Seiten ausgenommen und sind hochverschuldet.

    Mit falschen Versprechungen wurden sie nach #Deutschland gelockt und ein Job beim #Lieferdienst ist oft ihre einzige Möglichkeit, an Geld zu kommen.

    Wie kann diese illegale #Ausbeutung mitten in einem der modernsten Länder der Welt passieren? Wie ziehen sich die Lieferdienste aus der Verantwortung? Und wie lang kann sich dieses System noch aufrecht erhalten?

    Ich hab mich tief eingegraben in die Maschen der Lieferdienste und ihrer Subunternehmer um euch genau diese Fragen zu beantworten.

    youtube.com/watch?v=XBJdETpimgw

    #Funfacts

  2. Jeden Tag fahren tausende moderner #Sklaven durch unsere Innenstädte und wir schauen nicht hin.

    Die #Lieferdienste wie #Lieferande, Wolt oder #Uber Eats wachsen, aber ihre Profite gehen auf Kosten der Schwächsten - die Fahrrad-#Kuriere, die uns das #Essen bringen sitzen in der Falle.

    Sie arbeiten teils für die Hälfte des #Mindestlohn, wohnen unter katastrophalen Bedingungen, werden von allen Seiten ausgenommen und sind hochverschuldet.

    Mit falschen Versprechungen wurden sie nach #Deutschland gelockt und ein Job beim #Lieferdienst ist oft ihre einzige Möglichkeit, an Geld zu kommen.

    Wie kann diese illegale #Ausbeutung mitten in einem der modernsten Länder der Welt passieren? Wie ziehen sich die Lieferdienste aus der Verantwortung? Und wie lang kann sich dieses System noch aufrecht erhalten?

    Ich hab mich tief eingegraben in die Maschen der Lieferdienste und ihrer Subunternehmer um euch genau diese Fragen zu beantworten.

    youtube.com/watch?v=XBJdETpimgw

    #Funfacts

  3. @JoernPaulini @Life_is
    An meinem #Transporthänger habe ich eine #Fahne dran, die ist mit Absicht deutlich zur Fahrbahn hin abgeknickt. Das sorgt in der Regel für deutlich größeren #Überholabstand, vor allem bei den hochpreisigeren #Dosen. Die #Lieferdienste mit ihren kleinen verbeulten #Rostlauben lassen sich davon leider nicht beeindrucken.

  4. @JoernPaulini @Life_is
    An meinem #Transporthänger habe ich eine #Fahne dran, die ist mit Absicht deutlich zur Fahrbahn hin abgeknickt. Das sorgt in der Regel für deutlich größeren #Überholabstand, vor allem bei den hochpreisigeren #Dosen. Die #Lieferdienste mit ihren kleinen verbeulten #Rostlauben lassen sich davon leider nicht beeindrucken.

  5. Sklavenartige Systeme

    Lieferando, Wolt & Co.: „Brutaler Manchesterkapitalismus, der die Rechte von Arbeitnehmern aushöhlt“

    Subunternehmen in der Lieferdienstbranche unterlaufen Arbeitsstandards, entrechten Arbeitnehmer*innen und schaffen „beinahe sklavenartige Systeme“. Das sagt der Arbeitsrechtler Martin Bechert im Interview. Die EU-Plattformrichtlinie soll nun für bessere Arbeitsbedingungen sorgen – doch ist das wirklich möglich?

    Lieferdienste wie Wolt oder Lieferando stehen in der Kritik, um den Platz des schlechtesten Arbeitgebers zu buhlen. Das Rennen nimmt an Fahrt auf, seit die Plattformen ihre Fahrer*innen nicht mehr selbst anstellen, sondern über Subunternehmen. Bei Subunternehmen haben Fahrer*innen oft nicht mal Arbeitsverträge oder müssen mehrere hundert Euro zahlen, um einen Vertrag zu bekommen. Ausbleibende Lohnzahlungen, fristlose Entlassungen und keine Elternzeit sind andere arbeitsrechtliche Verstöße, von denen Fahrer*innen berichten.

    Die EU hat im April 2024 die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit verabschiedet. Die Richtlinie soll die Arbeitsstandards für Tätigkeiten verbessern, die über eine digitale Arbeitsplattform organisiert werden. Der dritte Artikel der Richtlinie sieht es als Aufgabe der Mitgliedstaaten vor, Maßnahmen explizit zum Schutz der Fahrer*innen zu erlassen, die bei Subunternehmen angestellt sind.

    Bis zum 02. Dezember 2026 ist die Bundesregierung verpflichtet, ein nationales Gesetz aus der Richtlinie zu formulieren. Doch wie wirksam werden mögliche Schutzmaßnahmen sein und wie kann das deutsche Arbeitsrecht an algorithmisches Management angepasst werden? Das hat netzpolitik.org den Rechtsanwalt Martin Bechert gefragt, der in diesem Feld tätig ist.

    Bei Subunternehmen sind die Erfolgsaussichten gering

    Martin Bechert, Sie sind Anwalt für Arbeitsrecht, Sie vertreten den Betriebsrat von Lieferando in Berlin und Kurierfahrer*innen gegenüber Plattformen vor Gericht. Worum geht es dabei?

    Im Fall des Betriebsrats geht es häufig um Mitbestimmungsrechte, die die Plattformen verletzen. Bei den Fahrern geht es fast durchgängig um Kündigungen oder Entgelte, die nicht gezahlt wurden.

    Haben Sie auch Fahrer*innen vertreten, die bei Subunternehmen angestellt sind?

    Ja. Bei den Personen, die bei Subunternehmen angestellt waren, war das Hauptproblem, dass die Unternehmen keinen Lohn gezahlt haben. Erst vor Gericht haben die Betroffenen erfahren, bei wem sie angestellt sind. Wenn sie zum Beispiel mit der App von Wolt gefahren sind, haben sie Wolt verklagt. Die Plattform hat ihnen dann vor Gericht erklärt, bei welchem Subunternehmer sie angestellt waren.

    Deswegen sind die Erfolgsaussichten für Fahrer, die bei Subunternehmen angestellt sind, leider gering. Die Plattformen nutzen die Auslagerung als Mittel, um ihre Arbeitgeberpflichten zu umgehen. Und an die Subunternehmen kommt man über den Rechtsweg kaum ran, weil es oft irgendwelche zwielichtigen Briefkastenfirmen sind.

    Wie werden Arbeitnehmerrechte von Subunternehmen missachtet?

    Ich kenne kein Subunternehmen, das seine Mitarbeiter tatsächlich fair behandelt oder alle arbeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt. Das ist mir in meiner Praxis noch nicht vorgekommen. Subunternehmen sind ein klassischer Fall, in dem Schwarzgeld erarbeitet wird. Die Unternehmen leisten keine Sozialabgaben, zahlen keinen Mindestlohn und auch keine Steuern.

    Warum lagern Plattformen ihre Fahrer*innen überhaupt auf Subunternehmen aus?

    Die Lieferdienste sagen, sie müssten flexibel sein. Aber das ist ein vorgeschobener Grund. Flexibel könnte man auch mit einem Pool aus Springern oder durch einen Bereitschaftsdienst sein. Aber hier wird auf beinahe sklavenartige Systeme zurückgegriffen. Das kann mit wirtschaftlichen Druck wirklich nicht gerechtfertigt werden.

    Wie können solche Strukturen überhaupt existieren?

    Solche Strukturen existieren, weil staatliche Aufsichtsbehörden ihre Vorgaben und Verbote nicht richtig durchsetzen. Subunternehmen bilden kriminelle Strukturen, die bis zur organisierten Kriminalität reichen. Für manche politischen Entscheidungsträger handelt es sich bei Kurieren scheinbar um Menschen zweiter Klasse. Sonst wäre schon längst etwas gegen diese Strukturen passiert.

    Außer einer Direktanstellung sind alle Maßnahmen Flickschusterei

    Laut des dritten Artikels der EU-Plattformarbeitsrichtlinie müssen Arbeitnehmer*innen, die bei Subunternehmen angestellt sind, „denselben Schutz gemäß dieser Richtlinie genießen wie jene, die in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis“ mit einer Plattform stehen. Wie kann dieser Schutz aussehen?

    Diese Formulierung umfasst einen sehr beschränkten Rahmen. Es geht nicht darum, Fahrer auf einmal direkt bei Plattformen anzustellen. Eigentlich geht es nur darum, einen Rahmen zu schaffen, der Fahrern ermöglicht, sich an die Plattformen zu wenden, die für ihre Löhne haften. Für den Fall, dass die Subunternehmen, bei denen sie angestellt sind, Löhne nicht zahlen. Das nennt sich gesamtschuldnerische Haftung und ist in der EU-Plattformarbeitsrichtlinie als mögliche Maßnahme vorgesehen. Sozial- und Steuerabgaben können Subunternehmen dann trotzdem noch umgehen.

    Wie sieht es mit weiteren Arbeitnehmerrechten aus wie Mutterschutz, Kündigungsschutz oder Arbeitszeitregelungen?

    “Derselbe Schutz” wie bei einer Direktanstellung bezieht sich nur auf den Lohn. Andere Arbeitnehmerrechte, dazu gehören auch Gesundheitsschutz oder Datenschutz, fallen nicht darunter. Die Beschäftigungssituation wird also katastrophal bleiben.

    Wenn sich aber Plattformen bisher jeglicher Arbeitgeberverantwortung entziehen und Angestellte, die zum Beispiel versuchen einen Betriebsrat zu gründen, versuchen zu kündigen, wird es für Einzelpersonen praktisch überhaupt möglich sein, Lohnansprüche gegenüber der Plattform durchsetzen?

    Bei Subunternehmen werden Fahrer derzeit sogar nicht mal gekündigt, sie fliegen einfach aus der App. Fahrer sind gegenüber den Plattformen und Subunternehmen in einer viel schwächeren Position. Mit der gesamtschuldnerischen Haftung gäbe es eine Chance, fehlende Lohnzahlungen gegenüber der Plattform einzuklagen. Trotzdem ist der Ansatz Flickschusterei. Um arbeitsrechtliche Verstöße zu vermeiden, würde nur eine Direktanstellung an die Plattformen tatsächlich was nützen.

    Mit der Bundesregierung wird kein Direktanstellungsgebot kommen

    Arbeitsministerin Bärbel Bas wollte ein Verbot von Subunternehmen prüfen, aber gegenüber dem rbb sagte das Bundesarbeitsministerium, ein Direktanstellungsgebot sei das letzte Mittel. Wird die nationale Plattformarbeitsrichtlinie so ein Gebot enthalten?

    Nein, das Direktanstellungsgebot wird nicht kommen. Bei der europäischen Richtlinie haben die Plattformen gute Lobbyarbeit geleistet, weshalb das Schutzniveau immer weiter gesenkt wurde, bis es das Problem nicht wirklich lösen wird.

    Die Bundesregierung sollte als nächsten Schritt die gesamtschuldnerische Haftung sauber umsetzen, dann haben wir immerhin das. Positiv hervorzuheben sind die in der Richtlinie vorgeschriebenen Transparenzrechte. Wir werden dadurch hoffentlich mehr Einsicht in die algorithmischen Systeme bekommen. Diese Systeme entscheiden zum Beispiel darüber, welcher Fahrer welchen Auftrag bekommt.

    In Diskussionen über ein Direktanstellungsgebot werden Parallelen zur Fleischindustrie gezogen. Arbeitnehmer*innen müssen seit dem 2020 beschlossenen Arbeitsschutzgesetz direkt im Betrieb angestellt sein. Ein Grund dafür war zum Beispiel, dass sich die Branche oder Teilbranche rechtssicher abgrenzen lässt. Ist dieses Argument bei Lieferdiensten erfüllt?

    Solche formellen Argumente sind Scheinargumente. Natürlich ließe sich das erfüllen. Wenn die gesamtschuldnerische Haftung umgesetzt wird, können wir den kriminellen Strukturen jahrelang weiter zuschauen, bis der Fall wieder in die EU geht und dann haben wir in zehn Jahren vielleicht ein Direktanstellungsgebot. Die Schutzmaßnahmen der EU-Richtlinie werden nicht ausreichen, wie sich zeigen wird. Das ist meine feste Überzeugung.

    Arbeitsbedingungen in der Lieferbranche sind bekannt

    Dann ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine Frage des politischen Willens?

    Ja, so ist es. Es ist eine Frage des politischen Willens und nicht eine Frage der Tatsachen. Die Tatsachen liegen offen da. Kein Mensch kann sagen, die Arbeitsbedingungen bei Subunternehmen seien gut oder annähernd gesetzmäßig.

    Was antworten Sie auf das Argument, ein Direktanstellungsgebot sei keine geeignete Maßnahme, weil es einen starken Eingriff in den freien Markt darstellen würde. Rechtlich sind Subunternehmen ja erlaubt.

    Wir wollen den Markteingriff, weil der Markt nicht funktioniert. Der Eingriff ist notwendig, weil wir es mit einem brutalen Manchesterkapitalismus zu tun haben, der die Rechte von Arbeitnehmern aushöhlt.

    Der Arbeitnehmerbegriff und der Betriebsbegriff im Arbeitsrecht müssen reformiert werden

    Können sich Fahrer*innen bei Rechtsverletzungen auf deutsches Arbeitsrecht berufen?

    Der Sinn des Arbeitsrechts ist es, diejenigen zu schützen, die von ihrem Arbeitgeber schwer abhängig sind. Das sind die Arbeitnehmer. Im deutschen Arbeitsrecht stehen wir dabei vor zwei großen Problemen.

    Das erste Problem ist der Arbeitnehmerbegriff. Schauen wir auf einen Uberfahrer. Wir sehen, der braucht Schutz, aber er gilt nicht als Arbeitnehmer, sondern als Selbstständiger. Warum ist der nicht Arbeitnehmer? Der Arbeitnehmerbegriff muss deswegen erweitert werden und zwar um den Schutzaspekt, der zweckmäßig ist, um eine Tätigkeit ausführen zu können.

    Das zweite Problem betrifft den Betriebsbegriff. Der Arbeitgeber darf bestimmen, wo Arbeitnehmer ihre Vertretung, den Betriebsrat, wählen. Warum ist das so? Das Bundesarbeitsgericht argumentiert, dass ein Betriebsrat nur dort mitbestimmen kann, wo eine Leitung Entscheidungen trifft.

    Aber was ist, wenn es keine Vorgesetzten mehr gibt, weil alles algorithmisch gesteuert wird? So ist es bei Lieferando in vielen Städten der Fall. Dann haben alle Arbeitnehmer einen Betriebsrat und zwar den am Betriebssitz. Ein Betriebsrat soll nach der Betriebsverfassung aber aus Kollegen bestehen, die sich vor Ort um die lokalen Arbeitsverhältnisse kümmern. Welchen Nutzen hätte es für sämtliche Fahrer aus Freiburg, wenn sie beispielsweise in Berlin vertreten werden?

    Arbeitnehmer sollten deswegen bestimmen dürfen, wie sie ihre Vertretung organisieren. Wenn Fahrer in Freiburg beschließen einen Betriebsrat zu gründen, dann muss der Arbeitgeber eben jemanden dorthin stellen, der verhandeln darf. Der Betriebsbegriff müsste dahingehend angepasst werden.

    Würde man so einen Betriebsbegriff definieren, wäre es dann egal, ob der Arbeitgeber ein algorithmisches Management oder eine physische Person ist?

    Ja, das wäre egal, weil ein grundsätzliches Recht geschaffen wäre.

    Aber an Subunternehmerstrukturen kommt das Arbeitsrecht nicht ran?

    Diese Subunternehmerstrukturen sind Verhältnisse, bei denen ich es für unrealistisch halte, dass sich ein Betriebsrat gründen oder eine Gewerkschaft tätig werden kann. Solange diese Strukturen bestehen, gibt es bestenfalls Arbeitsverhältnisse zweiter Klasse, eher wahrscheinlich sind Verhältnisse in einem kriminellen Umfeld.

    Rechte von heute sichern Rechte für morgen

    Sind diese Fragen zum Arbeitnehmerschutz in Zeiten algorithmischen Managements auch für andere Branchen relevant?

    Diese Lieferdienstbranche ist ein arbeitsrechtliches Labor, von dem Leute denken, es würde sie nicht betreffen. Aber algorithmisches Management wird es zukünftig in vielen Bereichen geben. Heute kommt eine Bestellung algorithmisch gesteuert vom Restaurant zum Kunden, morgen werden die Krankenschwester oder der Chirurg im Krankenhaus algorithmisch koordiniert. Wenn man sich jetzt um die Rechte von Fahrern kümmert, sichert man sich oder seinen Kindern zukünftig Rechte.

    Laura Jaruszewski ist von Januar bis März 2026 Praktikantin bei Netzpolitik. Ansonsten studiert sie in Göttingen Sozialwissenschaften und interessiert sich für Überwachungstechnologien und antifeministische Bewegungen im Netz. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  6. Sklavenartige Systeme

    Lieferando, Wolt & Co.: „Brutaler Manchesterkapitalismus, der die Rechte von Arbeitnehmern aushöhlt“

    Subunternehmen in der Lieferdienstbranche unterlaufen Arbeitsstandards, entrechten Arbeitnehmer*innen und schaffen „beinahe sklavenartige Systeme“. Das sagt der Arbeitsrechtler Martin Bechert im Interview. Die EU-Plattformrichtlinie soll nun für bessere Arbeitsbedingungen sorgen – doch ist das wirklich möglich?

    Lieferdienste wie Wolt oder Lieferando stehen in der Kritik, um den Platz des schlechtesten Arbeitgebers zu buhlen. Das Rennen nimmt an Fahrt auf, seit die Plattformen ihre Fahrer*innen nicht mehr selbst anstellen, sondern über Subunternehmen. Bei Subunternehmen haben Fahrer*innen oft nicht mal Arbeitsverträge oder müssen mehrere hundert Euro zahlen, um einen Vertrag zu bekommen. Ausbleibende Lohnzahlungen, fristlose Entlassungen und keine Elternzeit sind andere arbeitsrechtliche Verstöße, von denen Fahrer*innen berichten.

    Die EU hat im April 2024 die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit verabschiedet. Die Richtlinie soll die Arbeitsstandards für Tätigkeiten verbessern, die über eine digitale Arbeitsplattform organisiert werden. Der dritte Artikel der Richtlinie sieht es als Aufgabe der Mitgliedstaaten vor, Maßnahmen explizit zum Schutz der Fahrer*innen zu erlassen, die bei Subunternehmen angestellt sind.

    Bis zum 02. Dezember 2026 ist die Bundesregierung verpflichtet, ein nationales Gesetz aus der Richtlinie zu formulieren. Doch wie wirksam werden mögliche Schutzmaßnahmen sein und wie kann das deutsche Arbeitsrecht an algorithmisches Management angepasst werden? Das hat netzpolitik.org den Rechtsanwalt Martin Bechert gefragt, der in diesem Feld tätig ist.

    Bei Subunternehmen sind die Erfolgsaussichten gering

    Martin Bechert, Sie sind Anwalt für Arbeitsrecht, Sie vertreten den Betriebsrat von Lieferando in Berlin und Kurierfahrer*innen gegenüber Plattformen vor Gericht. Worum geht es dabei?

    Im Fall des Betriebsrats geht es häufig um Mitbestimmungsrechte, die die Plattformen verletzen. Bei den Fahrern geht es fast durchgängig um Kündigungen oder Entgelte, die nicht gezahlt wurden.

    Haben Sie auch Fahrer*innen vertreten, die bei Subunternehmen angestellt sind?

    Ja. Bei den Personen, die bei Subunternehmen angestellt waren, war das Hauptproblem, dass die Unternehmen keinen Lohn gezahlt haben. Erst vor Gericht haben die Betroffenen erfahren, bei wem sie angestellt sind. Wenn sie zum Beispiel mit der App von Wolt gefahren sind, haben sie Wolt verklagt. Die Plattform hat ihnen dann vor Gericht erklärt, bei welchem Subunternehmer sie angestellt waren.

    Deswegen sind die Erfolgsaussichten für Fahrer, die bei Subunternehmen angestellt sind, leider gering. Die Plattformen nutzen die Auslagerung als Mittel, um ihre Arbeitgeberpflichten zu umgehen. Und an die Subunternehmen kommt man über den Rechtsweg kaum ran, weil es oft irgendwelche zwielichtigen Briefkastenfirmen sind.

    Wie werden Arbeitnehmerrechte von Subunternehmen missachtet?

    Ich kenne kein Subunternehmen, das seine Mitarbeiter tatsächlich fair behandelt oder alle arbeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt. Das ist mir in meiner Praxis noch nicht vorgekommen. Subunternehmen sind ein klassischer Fall, in dem Schwarzgeld erarbeitet wird. Die Unternehmen leisten keine Sozialabgaben, zahlen keinen Mindestlohn und auch keine Steuern.

    Warum lagern Plattformen ihre Fahrer*innen überhaupt auf Subunternehmen aus?

    Die Lieferdienste sagen, sie müssten flexibel sein. Aber das ist ein vorgeschobener Grund. Flexibel könnte man auch mit einem Pool aus Springern oder durch einen Bereitschaftsdienst sein. Aber hier wird auf beinahe sklavenartige Systeme zurückgegriffen. Das kann mit wirtschaftlichen Druck wirklich nicht gerechtfertigt werden.

    Wie können solche Strukturen überhaupt existieren?

    Solche Strukturen existieren, weil staatliche Aufsichtsbehörden ihre Vorgaben und Verbote nicht richtig durchsetzen. Subunternehmen bilden kriminelle Strukturen, die bis zur organisierten Kriminalität reichen. Für manche politischen Entscheidungsträger handelt es sich bei Kurieren scheinbar um Menschen zweiter Klasse. Sonst wäre schon längst etwas gegen diese Strukturen passiert.

    Außer einer Direktanstellung sind alle Maßnahmen Flickschusterei

    Laut des dritten Artikels der EU-Plattformarbeitsrichtlinie müssen Arbeitnehmer*innen, die bei Subunternehmen angestellt sind, „denselben Schutz gemäß dieser Richtlinie genießen wie jene, die in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis“ mit einer Plattform stehen. Wie kann dieser Schutz aussehen?

    Diese Formulierung umfasst einen sehr beschränkten Rahmen. Es geht nicht darum, Fahrer auf einmal direkt bei Plattformen anzustellen. Eigentlich geht es nur darum, einen Rahmen zu schaffen, der Fahrern ermöglicht, sich an die Plattformen zu wenden, die für ihre Löhne haften. Für den Fall, dass die Subunternehmen, bei denen sie angestellt sind, Löhne nicht zahlen. Das nennt sich gesamtschuldnerische Haftung und ist in der EU-Plattformarbeitsrichtlinie als mögliche Maßnahme vorgesehen. Sozial- und Steuerabgaben können Subunternehmen dann trotzdem noch umgehen.

    Wie sieht es mit weiteren Arbeitnehmerrechten aus wie Mutterschutz, Kündigungsschutz oder Arbeitszeitregelungen?

    “Derselbe Schutz” wie bei einer Direktanstellung bezieht sich nur auf den Lohn. Andere Arbeitnehmerrechte, dazu gehören auch Gesundheitsschutz oder Datenschutz, fallen nicht darunter. Die Beschäftigungssituation wird also katastrophal bleiben.

    Wenn sich aber Plattformen bisher jeglicher Arbeitgeberverantwortung entziehen und Angestellte, die zum Beispiel versuchen einen Betriebsrat zu gründen, versuchen zu kündigen, wird es für Einzelpersonen praktisch überhaupt möglich sein, Lohnansprüche gegenüber der Plattform durchsetzen?

    Bei Subunternehmen werden Fahrer derzeit sogar nicht mal gekündigt, sie fliegen einfach aus der App. Fahrer sind gegenüber den Plattformen und Subunternehmen in einer viel schwächeren Position. Mit der gesamtschuldnerischen Haftung gäbe es eine Chance, fehlende Lohnzahlungen gegenüber der Plattform einzuklagen. Trotzdem ist der Ansatz Flickschusterei. Um arbeitsrechtliche Verstöße zu vermeiden, würde nur eine Direktanstellung an die Plattformen tatsächlich was nützen.

    Mit der Bundesregierung wird kein Direktanstellungsgebot kommen

    Arbeitsministerin Bärbel Bas wollte ein Verbot von Subunternehmen prüfen, aber gegenüber dem rbb sagte das Bundesarbeitsministerium, ein Direktanstellungsgebot sei das letzte Mittel. Wird die nationale Plattformarbeitsrichtlinie so ein Gebot enthalten?

    Nein, das Direktanstellungsgebot wird nicht kommen. Bei der europäischen Richtlinie haben die Plattformen gute Lobbyarbeit geleistet, weshalb das Schutzniveau immer weiter gesenkt wurde, bis es das Problem nicht wirklich lösen wird.

    Die Bundesregierung sollte als nächsten Schritt die gesamtschuldnerische Haftung sauber umsetzen, dann haben wir immerhin das. Positiv hervorzuheben sind die in der Richtlinie vorgeschriebenen Transparenzrechte. Wir werden dadurch hoffentlich mehr Einsicht in die algorithmischen Systeme bekommen. Diese Systeme entscheiden zum Beispiel darüber, welcher Fahrer welchen Auftrag bekommt.

    In Diskussionen über ein Direktanstellungsgebot werden Parallelen zur Fleischindustrie gezogen. Arbeitnehmer*innen müssen seit dem 2020 beschlossenen Arbeitsschutzgesetz direkt im Betrieb angestellt sein. Ein Grund dafür war zum Beispiel, dass sich die Branche oder Teilbranche rechtssicher abgrenzen lässt. Ist dieses Argument bei Lieferdiensten erfüllt?

    Solche formellen Argumente sind Scheinargumente. Natürlich ließe sich das erfüllen. Wenn die gesamtschuldnerische Haftung umgesetzt wird, können wir den kriminellen Strukturen jahrelang weiter zuschauen, bis der Fall wieder in die EU geht und dann haben wir in zehn Jahren vielleicht ein Direktanstellungsgebot. Die Schutzmaßnahmen der EU-Richtlinie werden nicht ausreichen, wie sich zeigen wird. Das ist meine feste Überzeugung.

    Arbeitsbedingungen in der Lieferbranche sind bekannt

    Dann ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine Frage des politischen Willens?

    Ja, so ist es. Es ist eine Frage des politischen Willens und nicht eine Frage der Tatsachen. Die Tatsachen liegen offen da. Kein Mensch kann sagen, die Arbeitsbedingungen bei Subunternehmen seien gut oder annähernd gesetzmäßig.

    Was antworten Sie auf das Argument, ein Direktanstellungsgebot sei keine geeignete Maßnahme, weil es einen starken Eingriff in den freien Markt darstellen würde. Rechtlich sind Subunternehmen ja erlaubt.

    Wir wollen den Markteingriff, weil der Markt nicht funktioniert. Der Eingriff ist notwendig, weil wir es mit einem brutalen Manchesterkapitalismus zu tun haben, der die Rechte von Arbeitnehmern aushöhlt.

    Der Arbeitnehmerbegriff und der Betriebsbegriff im Arbeitsrecht müssen reformiert werden

    Können sich Fahrer*innen bei Rechtsverletzungen auf deutsches Arbeitsrecht berufen?

    Der Sinn des Arbeitsrechts ist es, diejenigen zu schützen, die von ihrem Arbeitgeber schwer abhängig sind. Das sind die Arbeitnehmer. Im deutschen Arbeitsrecht stehen wir dabei vor zwei großen Problemen.

    Das erste Problem ist der Arbeitnehmerbegriff. Schauen wir auf einen Uberfahrer. Wir sehen, der braucht Schutz, aber er gilt nicht als Arbeitnehmer, sondern als Selbstständiger. Warum ist der nicht Arbeitnehmer? Der Arbeitnehmerbegriff muss deswegen erweitert werden und zwar um den Schutzaspekt, der zweckmäßig ist, um eine Tätigkeit ausführen zu können.

    Das zweite Problem betrifft den Betriebsbegriff. Der Arbeitgeber darf bestimmen, wo Arbeitnehmer ihre Vertretung, den Betriebsrat, wählen. Warum ist das so? Das Bundesarbeitsgericht argumentiert, dass ein Betriebsrat nur dort mitbestimmen kann, wo eine Leitung Entscheidungen trifft.

    Aber was ist, wenn es keine Vorgesetzten mehr gibt, weil alles algorithmisch gesteuert wird? So ist es bei Lieferando in vielen Städten der Fall. Dann haben alle Arbeitnehmer einen Betriebsrat und zwar den am Betriebssitz. Ein Betriebsrat soll nach der Betriebsverfassung aber aus Kollegen bestehen, die sich vor Ort um die lokalen Arbeitsverhältnisse kümmern. Welchen Nutzen hätte es für sämtliche Fahrer aus Freiburg, wenn sie beispielsweise in Berlin vertreten werden?

    Arbeitnehmer sollten deswegen bestimmen dürfen, wie sie ihre Vertretung organisieren. Wenn Fahrer in Freiburg beschließen einen Betriebsrat zu gründen, dann muss der Arbeitgeber eben jemanden dorthin stellen, der verhandeln darf. Der Betriebsbegriff müsste dahingehend angepasst werden.

    Würde man so einen Betriebsbegriff definieren, wäre es dann egal, ob der Arbeitgeber ein algorithmisches Management oder eine physische Person ist?

    Ja, das wäre egal, weil ein grundsätzliches Recht geschaffen wäre.

    Aber an Subunternehmerstrukturen kommt das Arbeitsrecht nicht ran?

    Diese Subunternehmerstrukturen sind Verhältnisse, bei denen ich es für unrealistisch halte, dass sich ein Betriebsrat gründen oder eine Gewerkschaft tätig werden kann. Solange diese Strukturen bestehen, gibt es bestenfalls Arbeitsverhältnisse zweiter Klasse, eher wahrscheinlich sind Verhältnisse in einem kriminellen Umfeld.

    Rechte von heute sichern Rechte für morgen

    Sind diese Fragen zum Arbeitnehmerschutz in Zeiten algorithmischen Managements auch für andere Branchen relevant?

    Diese Lieferdienstbranche ist ein arbeitsrechtliches Labor, von dem Leute denken, es würde sie nicht betreffen. Aber algorithmisches Management wird es zukünftig in vielen Bereichen geben. Heute kommt eine Bestellung algorithmisch gesteuert vom Restaurant zum Kunden, morgen werden die Krankenschwester oder der Chirurg im Krankenhaus algorithmisch koordiniert. Wenn man sich jetzt um die Rechte von Fahrern kümmert, sichert man sich oder seinen Kindern zukünftig Rechte.

    Laura Jaruszewski ist von Januar bis März 2026 Praktikantin bei Netzpolitik. Ansonsten studiert sie in Göttingen Sozialwissenschaften und interessiert sich für Überwachungstechnologien und antifeministische Bewegungen im Netz. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Laura Jaruszewski, Interview - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  7. Sklavenartige Systeme

    Lieferando, Wolt & Co.: „Brutaler Manchesterkapitalismus, der die Rechte von Arbeitnehmern aushöhlt“

    Subunternehmen in der Lieferdienstbranche unterlaufen Arbeitsstandards, entrechten Arbeitnehmer*innen und schaffen „beinahe sklavenartige Systeme“. Das sagt der Arbeitsrechtler Martin Bechert im Interview. Die EU-Plattformrichtlinie soll nun für bessere Arbeitsbedingungen sorgen – doch ist das wirklich möglich?

    Lieferdienste wie Wolt oder Lieferando stehen in der Kritik, um den Platz des schlechtesten Arbeitgebers zu buhlen. Das Rennen nimmt an Fahrt auf, seit die Plattformen ihre Fahrer*innen nicht mehr selbst anstellen, sondern über Subunternehmen. Bei Subunternehmen haben Fahrer*innen oft nicht mal Arbeitsverträge oder müssen mehrere hundert Euro zahlen, um einen Vertrag zu bekommen. Ausbleibende Lohnzahlungen, fristlose Entlassungen und keine Elternzeit sind andere arbeitsrechtliche Verstöße, von denen Fahrer*innen berichten.

    Die EU hat im April 2024 die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit verabschiedet. Die Richtlinie soll die Arbeitsstandards für Tätigkeiten verbessern, die über eine digitale Arbeitsplattform organisiert werden. Der dritte Artikel der Richtlinie sieht es als Aufgabe der Mitgliedstaaten vor, Maßnahmen explizit zum Schutz der Fahrer*innen zu erlassen, die bei Subunternehmen angestellt sind.

    Bis zum 02. Dezember 2026 ist die Bundesregierung verpflichtet, ein nationales Gesetz aus der Richtlinie zu formulieren. Doch wie wirksam werden mögliche Schutzmaßnahmen sein und wie kann das deutsche Arbeitsrecht an algorithmisches Management angepasst werden? Das hat netzpolitik.org den Rechtsanwalt Martin Bechert gefragt, der in diesem Feld tätig ist.

    Bei Subunternehmen sind die Erfolgsaussichten gering

    Martin Bechert, Sie sind Anwalt für Arbeitsrecht, Sie vertreten den Betriebsrat von Lieferando in Berlin und Kurierfahrer*innen gegenüber Plattformen vor Gericht. Worum geht es dabei?

    Im Fall des Betriebsrats geht es häufig um Mitbestimmungsrechte, die die Plattformen verletzen. Bei den Fahrern geht es fast durchgängig um Kündigungen oder Entgelte, die nicht gezahlt wurden.

    Haben Sie auch Fahrer*innen vertreten, die bei Subunternehmen angestellt sind?

    Ja. Bei den Personen, die bei Subunternehmen angestellt waren, war das Hauptproblem, dass die Unternehmen keinen Lohn gezahlt haben. Erst vor Gericht haben die Betroffenen erfahren, bei wem sie angestellt sind. Wenn sie zum Beispiel mit der App von Wolt gefahren sind, haben sie Wolt verklagt. Die Plattform hat ihnen dann vor Gericht erklärt, bei welchem Subunternehmer sie angestellt waren.

    Deswegen sind die Erfolgsaussichten für Fahrer, die bei Subunternehmen angestellt sind, leider gering. Die Plattformen nutzen die Auslagerung als Mittel, um ihre Arbeitgeberpflichten zu umgehen. Und an die Subunternehmen kommt man über den Rechtsweg kaum ran, weil es oft irgendwelche zwielichtigen Briefkastenfirmen sind.

    Wie werden Arbeitnehmerrechte von Subunternehmen missachtet?

    Ich kenne kein Subunternehmen, das seine Mitarbeiter tatsächlich fair behandelt oder alle arbeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt. Das ist mir in meiner Praxis noch nicht vorgekommen. Subunternehmen sind ein klassischer Fall, in dem Schwarzgeld erarbeitet wird. Die Unternehmen leisten keine Sozialabgaben, zahlen keinen Mindestlohn und auch keine Steuern.

    Warum lagern Plattformen ihre Fahrer*innen überhaupt auf Subunternehmen aus?

    Die Lieferdienste sagen, sie müssten flexibel sein. Aber das ist ein vorgeschobener Grund. Flexibel könnte man auch mit einem Pool aus Springern oder durch einen Bereitschaftsdienst sein. Aber hier wird auf beinahe sklavenartige Systeme zurückgegriffen. Das kann mit wirtschaftlichen Druck wirklich nicht gerechtfertigt werden.

    Wie können solche Strukturen überhaupt existieren?

    Solche Strukturen existieren, weil staatliche Aufsichtsbehörden ihre Vorgaben und Verbote nicht richtig durchsetzen. Subunternehmen bilden kriminelle Strukturen, die bis zur organisierten Kriminalität reichen. Für manche politischen Entscheidungsträger handelt es sich bei Kurieren scheinbar um Menschen zweiter Klasse. Sonst wäre schon längst etwas gegen diese Strukturen passiert.

    Außer einer Direktanstellung sind alle Maßnahmen Flickschusterei

    Laut des dritten Artikels der EU-Plattformarbeitsrichtlinie müssen Arbeitnehmer*innen, die bei Subunternehmen angestellt sind, „denselben Schutz gemäß dieser Richtlinie genießen wie jene, die in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis“ mit einer Plattform stehen. Wie kann dieser Schutz aussehen?

    Diese Formulierung umfasst einen sehr beschränkten Rahmen. Es geht nicht darum, Fahrer auf einmal direkt bei Plattformen anzustellen. Eigentlich geht es nur darum, einen Rahmen zu schaffen, der Fahrern ermöglicht, sich an die Plattformen zu wenden, die für ihre Löhne haften. Für den Fall, dass die Subunternehmen, bei denen sie angestellt sind, Löhne nicht zahlen. Das nennt sich gesamtschuldnerische Haftung und ist in der EU-Plattformarbeitsrichtlinie als mögliche Maßnahme vorgesehen. Sozial- und Steuerabgaben können Subunternehmen dann trotzdem noch umgehen.

    Wie sieht es mit weiteren Arbeitnehmerrechten aus wie Mutterschutz, Kündigungsschutz oder Arbeitszeitregelungen?

    “Derselbe Schutz” wie bei einer Direktanstellung bezieht sich nur auf den Lohn. Andere Arbeitnehmerrechte, dazu gehören auch Gesundheitsschutz oder Datenschutz, fallen nicht darunter. Die Beschäftigungssituation wird also katastrophal bleiben.

    Wenn sich aber Plattformen bisher jeglicher Arbeitgeberverantwortung entziehen und Angestellte, die zum Beispiel versuchen einen Betriebsrat zu gründen, versuchen zu kündigen, wird es für Einzelpersonen praktisch überhaupt möglich sein, Lohnansprüche gegenüber der Plattform durchsetzen?

    Bei Subunternehmen werden Fahrer derzeit sogar nicht mal gekündigt, sie fliegen einfach aus der App. Fahrer sind gegenüber den Plattformen und Subunternehmen in einer viel schwächeren Position. Mit der gesamtschuldnerischen Haftung gäbe es eine Chance, fehlende Lohnzahlungen gegenüber der Plattform einzuklagen. Trotzdem ist der Ansatz Flickschusterei. Um arbeitsrechtliche Verstöße zu vermeiden, würde nur eine Direktanstellung an die Plattformen tatsächlich was nützen.

    Mit der Bundesregierung wird kein Direktanstellungsgebot kommen

    Arbeitsministerin Bärbel Bas wollte ein Verbot von Subunternehmen prüfen, aber gegenüber dem rbb sagte das Bundesarbeitsministerium, ein Direktanstellungsgebot sei das letzte Mittel. Wird die nationale Plattformarbeitsrichtlinie so ein Gebot enthalten?

    Nein, das Direktanstellungsgebot wird nicht kommen. Bei der europäischen Richtlinie haben die Plattformen gute Lobbyarbeit geleistet, weshalb das Schutzniveau immer weiter gesenkt wurde, bis es das Problem nicht wirklich lösen wird.

    Die Bundesregierung sollte als nächsten Schritt die gesamtschuldnerische Haftung sauber umsetzen, dann haben wir immerhin das. Positiv hervorzuheben sind die in der Richtlinie vorgeschriebenen Transparenzrechte. Wir werden dadurch hoffentlich mehr Einsicht in die algorithmischen Systeme bekommen. Diese Systeme entscheiden zum Beispiel darüber, welcher Fahrer welchen Auftrag bekommt.

    In Diskussionen über ein Direktanstellungsgebot werden Parallelen zur Fleischindustrie gezogen. Arbeitnehmer*innen müssen seit dem 2020 beschlossenen Arbeitsschutzgesetz direkt im Betrieb angestellt sein. Ein Grund dafür war zum Beispiel, dass sich die Branche oder Teilbranche rechtssicher abgrenzen lässt. Ist dieses Argument bei Lieferdiensten erfüllt?

    Solche formellen Argumente sind Scheinargumente. Natürlich ließe sich das erfüllen. Wenn die gesamtschuldnerische Haftung umgesetzt wird, können wir den kriminellen Strukturen jahrelang weiter zuschauen, bis der Fall wieder in die EU geht und dann haben wir in zehn Jahren vielleicht ein Direktanstellungsgebot. Die Schutzmaßnahmen der EU-Richtlinie werden nicht ausreichen, wie sich zeigen wird. Das ist meine feste Überzeugung.

    Arbeitsbedingungen in der Lieferbranche sind bekannt

    Dann ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine Frage des politischen Willens?

    Ja, so ist es. Es ist eine Frage des politischen Willens und nicht eine Frage der Tatsachen. Die Tatsachen liegen offen da. Kein Mensch kann sagen, die Arbeitsbedingungen bei Subunternehmen seien gut oder annähernd gesetzmäßig.

    Was antworten Sie auf das Argument, ein Direktanstellungsgebot sei keine geeignete Maßnahme, weil es einen starken Eingriff in den freien Markt darstellen würde. Rechtlich sind Subunternehmen ja erlaubt.

    Wir wollen den Markteingriff, weil der Markt nicht funktioniert. Der Eingriff ist notwendig, weil wir es mit einem brutalen Manchesterkapitalismus zu tun haben, der die Rechte von Arbeitnehmern aushöhlt.

    Der Arbeitnehmerbegriff und der Betriebsbegriff im Arbeitsrecht müssen reformiert werden

    Können sich Fahrer*innen bei Rechtsverletzungen auf deutsches Arbeitsrecht berufen?

    Der Sinn des Arbeitsrechts ist es, diejenigen zu schützen, die von ihrem Arbeitgeber schwer abhängig sind. Das sind die Arbeitnehmer. Im deutschen Arbeitsrecht stehen wir dabei vor zwei großen Problemen.

    Das erste Problem ist der Arbeitnehmerbegriff. Schauen wir auf einen Uberfahrer. Wir sehen, der braucht Schutz, aber er gilt nicht als Arbeitnehmer, sondern als Selbstständiger. Warum ist der nicht Arbeitnehmer? Der Arbeitnehmerbegriff muss deswegen erweitert werden und zwar um den Schutzaspekt, der zweckmäßig ist, um eine Tätigkeit ausführen zu können.

    Das zweite Problem betrifft den Betriebsbegriff. Der Arbeitgeber darf bestimmen, wo Arbeitnehmer ihre Vertretung, den Betriebsrat, wählen. Warum ist das so? Das Bundesarbeitsgericht argumentiert, dass ein Betriebsrat nur dort mitbestimmen kann, wo eine Leitung Entscheidungen trifft.

    Aber was ist, wenn es keine Vorgesetzten mehr gibt, weil alles algorithmisch gesteuert wird? So ist es bei Lieferando in vielen Städten der Fall. Dann haben alle Arbeitnehmer einen Betriebsrat und zwar den am Betriebssitz. Ein Betriebsrat soll nach der Betriebsverfassung aber aus Kollegen bestehen, die sich vor Ort um die lokalen Arbeitsverhältnisse kümmern. Welchen Nutzen hätte es für sämtliche Fahrer aus Freiburg, wenn sie beispielsweise in Berlin vertreten werden?

    Arbeitnehmer sollten deswegen bestimmen dürfen, wie sie ihre Vertretung organisieren. Wenn Fahrer in Freiburg beschließen einen Betriebsrat zu gründen, dann muss der Arbeitgeber eben jemanden dorthin stellen, der verhandeln darf. Der Betriebsbegriff müsste dahingehend angepasst werden.

    Würde man so einen Betriebsbegriff definieren, wäre es dann egal, ob der Arbeitgeber ein algorithmisches Management oder eine physische Person ist?

    Ja, das wäre egal, weil ein grundsätzliches Recht geschaffen wäre.

    Aber an Subunternehmerstrukturen kommt das Arbeitsrecht nicht ran?

    Diese Subunternehmerstrukturen sind Verhältnisse, bei denen ich es für unrealistisch halte, dass sich ein Betriebsrat gründen oder eine Gewerkschaft tätig werden kann. Solange diese Strukturen bestehen, gibt es bestenfalls Arbeitsverhältnisse zweiter Klasse, eher wahrscheinlich sind Verhältnisse in einem kriminellen Umfeld.

    Rechte von heute sichern Rechte für morgen

    Sind diese Fragen zum Arbeitnehmerschutz in Zeiten algorithmischen Managements auch für andere Branchen relevant?

    Diese Lieferdienstbranche ist ein arbeitsrechtliches Labor, von dem Leute denken, es würde sie nicht betreffen. Aber algorithmisches Management wird es zukünftig in vielen Bereichen geben. Heute kommt eine Bestellung algorithmisch gesteuert vom Restaurant zum Kunden, morgen werden die Krankenschwester oder der Chirurg im Krankenhaus algorithmisch koordiniert. Wenn man sich jetzt um die Rechte von Fahrern kümmert, sichert man sich oder seinen Kindern zukünftig Rechte.

    Laura Jaruszewski ist von Januar bis März 2026 Praktikantin bei Netzpolitik. Ansonsten studiert sie in Göttingen Sozialwissenschaften und interessiert sich für Überwachungstechnologien und antifeministische Bewegungen im Netz. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Laura Jaruszewski, Interview - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  8. Sklavenartige Systeme

    Lieferando, Wolt & Co.: „Brutaler Manchesterkapitalismus, der die Rechte von Arbeitnehmern aushöhlt“

    Subunternehmen in der Lieferdienstbranche unterlaufen Arbeitsstandards, entrechten Arbeitnehmer*innen und schaffen „beinahe sklavenartige Systeme“. Das sagt der Arbeitsrechtler Martin Bechert im Interview. Die EU-Plattformrichtlinie soll nun für bessere Arbeitsbedingungen sorgen – doch ist das wirklich möglich?

    Lieferdienste wie Wolt oder Lieferando stehen in der Kritik, um den Platz des schlechtesten Arbeitgebers zu buhlen. Das Rennen nimmt an Fahrt auf, seit die Plattformen ihre Fahrer*innen nicht mehr selbst anstellen, sondern über Subunternehmen. Bei Subunternehmen haben Fahrer*innen oft nicht mal Arbeitsverträge oder müssen mehrere hundert Euro zahlen, um einen Vertrag zu bekommen. Ausbleibende Lohnzahlungen, fristlose Entlassungen und keine Elternzeit sind andere arbeitsrechtliche Verstöße, von denen Fahrer*innen berichten.

    Die EU hat im April 2024 die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit verabschiedet. Die Richtlinie soll die Arbeitsstandards für Tätigkeiten verbessern, die über eine digitale Arbeitsplattform organisiert werden. Der dritte Artikel der Richtlinie sieht es als Aufgabe der Mitgliedstaaten vor, Maßnahmen explizit zum Schutz der Fahrer*innen zu erlassen, die bei Subunternehmen angestellt sind.

    Bis zum 02. Dezember 2026 ist die Bundesregierung verpflichtet, ein nationales Gesetz aus der Richtlinie zu formulieren. Doch wie wirksam werden mögliche Schutzmaßnahmen sein und wie kann das deutsche Arbeitsrecht an algorithmisches Management angepasst werden? Das hat netzpolitik.org den Rechtsanwalt Martin Bechert gefragt, der in diesem Feld tätig ist.

    Bei Subunternehmen sind die Erfolgsaussichten gering

    Martin Bechert, Sie sind Anwalt für Arbeitsrecht, Sie vertreten den Betriebsrat von Lieferando in Berlin und Kurierfahrer*innen gegenüber Plattformen vor Gericht. Worum geht es dabei?

    Im Fall des Betriebsrats geht es häufig um Mitbestimmungsrechte, die die Plattformen verletzen. Bei den Fahrern geht es fast durchgängig um Kündigungen oder Entgelte, die nicht gezahlt wurden.

    Haben Sie auch Fahrer*innen vertreten, die bei Subunternehmen angestellt sind?

    Ja. Bei den Personen, die bei Subunternehmen angestellt waren, war das Hauptproblem, dass die Unternehmen keinen Lohn gezahlt haben. Erst vor Gericht haben die Betroffenen erfahren, bei wem sie angestellt sind. Wenn sie zum Beispiel mit der App von Wolt gefahren sind, haben sie Wolt verklagt. Die Plattform hat ihnen dann vor Gericht erklärt, bei welchem Subunternehmer sie angestellt waren.

    Deswegen sind die Erfolgsaussichten für Fahrer, die bei Subunternehmen angestellt sind, leider gering. Die Plattformen nutzen die Auslagerung als Mittel, um ihre Arbeitgeberpflichten zu umgehen. Und an die Subunternehmen kommt man über den Rechtsweg kaum ran, weil es oft irgendwelche zwielichtigen Briefkastenfirmen sind.

    Wie werden Arbeitnehmerrechte von Subunternehmen missachtet?

    Ich kenne kein Subunternehmen, das seine Mitarbeiter tatsächlich fair behandelt oder alle arbeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt. Das ist mir in meiner Praxis noch nicht vorgekommen. Subunternehmen sind ein klassischer Fall, in dem Schwarzgeld erarbeitet wird. Die Unternehmen leisten keine Sozialabgaben, zahlen keinen Mindestlohn und auch keine Steuern.

    Warum lagern Plattformen ihre Fahrer*innen überhaupt auf Subunternehmen aus?

    Die Lieferdienste sagen, sie müssten flexibel sein. Aber das ist ein vorgeschobener Grund. Flexibel könnte man auch mit einem Pool aus Springern oder durch einen Bereitschaftsdienst sein. Aber hier wird auf beinahe sklavenartige Systeme zurückgegriffen. Das kann mit wirtschaftlichen Druck wirklich nicht gerechtfertigt werden.

    Wie können solche Strukturen überhaupt existieren?

    Solche Strukturen existieren, weil staatliche Aufsichtsbehörden ihre Vorgaben und Verbote nicht richtig durchsetzen. Subunternehmen bilden kriminelle Strukturen, die bis zur organisierten Kriminalität reichen. Für manche politischen Entscheidungsträger handelt es sich bei Kurieren scheinbar um Menschen zweiter Klasse. Sonst wäre schon längst etwas gegen diese Strukturen passiert.

    Außer einer Direktanstellung sind alle Maßnahmen Flickschusterei

    Laut des dritten Artikels der EU-Plattformarbeitsrichtlinie müssen Arbeitnehmer*innen, die bei Subunternehmen angestellt sind, „denselben Schutz gemäß dieser Richtlinie genießen wie jene, die in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis“ mit einer Plattform stehen. Wie kann dieser Schutz aussehen?

    Diese Formulierung umfasst einen sehr beschränkten Rahmen. Es geht nicht darum, Fahrer auf einmal direkt bei Plattformen anzustellen. Eigentlich geht es nur darum, einen Rahmen zu schaffen, der Fahrern ermöglicht, sich an die Plattformen zu wenden, die für ihre Löhne haften. Für den Fall, dass die Subunternehmen, bei denen sie angestellt sind, Löhne nicht zahlen. Das nennt sich gesamtschuldnerische Haftung und ist in der EU-Plattformarbeitsrichtlinie als mögliche Maßnahme vorgesehen. Sozial- und Steuerabgaben können Subunternehmen dann trotzdem noch umgehen.

    Wie sieht es mit weiteren Arbeitnehmerrechten aus wie Mutterschutz, Kündigungsschutz oder Arbeitszeitregelungen?

    “Derselbe Schutz” wie bei einer Direktanstellung bezieht sich nur auf den Lohn. Andere Arbeitnehmerrechte, dazu gehören auch Gesundheitsschutz oder Datenschutz, fallen nicht darunter. Die Beschäftigungssituation wird also katastrophal bleiben.

    Wenn sich aber Plattformen bisher jeglicher Arbeitgeberverantwortung entziehen und Angestellte, die zum Beispiel versuchen einen Betriebsrat zu gründen, versuchen zu kündigen, wird es für Einzelpersonen praktisch überhaupt möglich sein, Lohnansprüche gegenüber der Plattform durchsetzen?

    Bei Subunternehmen werden Fahrer derzeit sogar nicht mal gekündigt, sie fliegen einfach aus der App. Fahrer sind gegenüber den Plattformen und Subunternehmen in einer viel schwächeren Position. Mit der gesamtschuldnerischen Haftung gäbe es eine Chance, fehlende Lohnzahlungen gegenüber der Plattform einzuklagen. Trotzdem ist der Ansatz Flickschusterei. Um arbeitsrechtliche Verstöße zu vermeiden, würde nur eine Direktanstellung an die Plattformen tatsächlich was nützen.

    Mit der Bundesregierung wird kein Direktanstellungsgebot kommen

    Arbeitsministerin Bärbel Bas wollte ein Verbot von Subunternehmen prüfen, aber gegenüber dem rbb sagte das Bundesarbeitsministerium, ein Direktanstellungsgebot sei das letzte Mittel. Wird die nationale Plattformarbeitsrichtlinie so ein Gebot enthalten?

    Nein, das Direktanstellungsgebot wird nicht kommen. Bei der europäischen Richtlinie haben die Plattformen gute Lobbyarbeit geleistet, weshalb das Schutzniveau immer weiter gesenkt wurde, bis es das Problem nicht wirklich lösen wird.

    Die Bundesregierung sollte als nächsten Schritt die gesamtschuldnerische Haftung sauber umsetzen, dann haben wir immerhin das. Positiv hervorzuheben sind die in der Richtlinie vorgeschriebenen Transparenzrechte. Wir werden dadurch hoffentlich mehr Einsicht in die algorithmischen Systeme bekommen. Diese Systeme entscheiden zum Beispiel darüber, welcher Fahrer welchen Auftrag bekommt.

    In Diskussionen über ein Direktanstellungsgebot werden Parallelen zur Fleischindustrie gezogen. Arbeitnehmer*innen müssen seit dem 2020 beschlossenen Arbeitsschutzgesetz direkt im Betrieb angestellt sein. Ein Grund dafür war zum Beispiel, dass sich die Branche oder Teilbranche rechtssicher abgrenzen lässt. Ist dieses Argument bei Lieferdiensten erfüllt?

    Solche formellen Argumente sind Scheinargumente. Natürlich ließe sich das erfüllen. Wenn die gesamtschuldnerische Haftung umgesetzt wird, können wir den kriminellen Strukturen jahrelang weiter zuschauen, bis der Fall wieder in die EU geht und dann haben wir in zehn Jahren vielleicht ein Direktanstellungsgebot. Die Schutzmaßnahmen der EU-Richtlinie werden nicht ausreichen, wie sich zeigen wird. Das ist meine feste Überzeugung.

    Arbeitsbedingungen in der Lieferbranche sind bekannt

    Dann ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine Frage des politischen Willens?

    Ja, so ist es. Es ist eine Frage des politischen Willens und nicht eine Frage der Tatsachen. Die Tatsachen liegen offen da. Kein Mensch kann sagen, die Arbeitsbedingungen bei Subunternehmen seien gut oder annähernd gesetzmäßig.

    Was antworten Sie auf das Argument, ein Direktanstellungsgebot sei keine geeignete Maßnahme, weil es einen starken Eingriff in den freien Markt darstellen würde. Rechtlich sind Subunternehmen ja erlaubt.

    Wir wollen den Markteingriff, weil der Markt nicht funktioniert. Der Eingriff ist notwendig, weil wir es mit einem brutalen Manchesterkapitalismus zu tun haben, der die Rechte von Arbeitnehmern aushöhlt.

    Der Arbeitnehmerbegriff und der Betriebsbegriff im Arbeitsrecht müssen reformiert werden

    Können sich Fahrer*innen bei Rechtsverletzungen auf deutsches Arbeitsrecht berufen?

    Der Sinn des Arbeitsrechts ist es, diejenigen zu schützen, die von ihrem Arbeitgeber schwer abhängig sind. Das sind die Arbeitnehmer. Im deutschen Arbeitsrecht stehen wir dabei vor zwei großen Problemen.

    Das erste Problem ist der Arbeitnehmerbegriff. Schauen wir auf einen Uberfahrer. Wir sehen, der braucht Schutz, aber er gilt nicht als Arbeitnehmer, sondern als Selbstständiger. Warum ist der nicht Arbeitnehmer? Der Arbeitnehmerbegriff muss deswegen erweitert werden und zwar um den Schutzaspekt, der zweckmäßig ist, um eine Tätigkeit ausführen zu können.

    Das zweite Problem betrifft den Betriebsbegriff. Der Arbeitgeber darf bestimmen, wo Arbeitnehmer ihre Vertretung, den Betriebsrat, wählen. Warum ist das so? Das Bundesarbeitsgericht argumentiert, dass ein Betriebsrat nur dort mitbestimmen kann, wo eine Leitung Entscheidungen trifft.

    Aber was ist, wenn es keine Vorgesetzten mehr gibt, weil alles algorithmisch gesteuert wird? So ist es bei Lieferando in vielen Städten der Fall. Dann haben alle Arbeitnehmer einen Betriebsrat und zwar den am Betriebssitz. Ein Betriebsrat soll nach der Betriebsverfassung aber aus Kollegen bestehen, die sich vor Ort um die lokalen Arbeitsverhältnisse kümmern. Welchen Nutzen hätte es für sämtliche Fahrer aus Freiburg, wenn sie beispielsweise in Berlin vertreten werden?

    Arbeitnehmer sollten deswegen bestimmen dürfen, wie sie ihre Vertretung organisieren. Wenn Fahrer in Freiburg beschließen einen Betriebsrat zu gründen, dann muss der Arbeitgeber eben jemanden dorthin stellen, der verhandeln darf. Der Betriebsbegriff müsste dahingehend angepasst werden.

    Würde man so einen Betriebsbegriff definieren, wäre es dann egal, ob der Arbeitgeber ein algorithmisches Management oder eine physische Person ist?

    Ja, das wäre egal, weil ein grundsätzliches Recht geschaffen wäre.

    Aber an Subunternehmerstrukturen kommt das Arbeitsrecht nicht ran?

    Diese Subunternehmerstrukturen sind Verhältnisse, bei denen ich es für unrealistisch halte, dass sich ein Betriebsrat gründen oder eine Gewerkschaft tätig werden kann. Solange diese Strukturen bestehen, gibt es bestenfalls Arbeitsverhältnisse zweiter Klasse, eher wahrscheinlich sind Verhältnisse in einem kriminellen Umfeld.

    Rechte von heute sichern Rechte für morgen

    Sind diese Fragen zum Arbeitnehmerschutz in Zeiten algorithmischen Managements auch für andere Branchen relevant?

    Diese Lieferdienstbranche ist ein arbeitsrechtliches Labor, von dem Leute denken, es würde sie nicht betreffen. Aber algorithmisches Management wird es zukünftig in vielen Bereichen geben. Heute kommt eine Bestellung algorithmisch gesteuert vom Restaurant zum Kunden, morgen werden die Krankenschwester oder der Chirurg im Krankenhaus algorithmisch koordiniert. Wenn man sich jetzt um die Rechte von Fahrern kümmert, sichert man sich oder seinen Kindern zukünftig Rechte.

    Laura Jaruszewski ist von Januar bis März 2026 Praktikantin bei Netzpolitik. Ansonsten studiert sie in Göttingen Sozialwissenschaften und interessiert sich für Überwachungstechnologien und antifeministische Bewegungen im Netz. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Laura Jaruszewski, Interview - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  9. Marktbericht: HelloFresh rechnet auch 2026 mit Umsatzminus

    Die Aktien des Kochboxenversenders HelloFresh sind auf ein Rekordtief abgesackt. Das liegt an einem schwachen Ausblick: Im laufenden Jahr rechnet das Management mit einem deutlichen Umsatzrückgang.

    ➡️ tagesschau.de/wirtschaft/finan

    #HelloFresh #Lieferdienste

  10. Ausgeliefert! Das Geschäft mit den Kurierfahrern

    Nicht nur in #Berlin und #Hamburg gehören sie längst dazu: #Fahrradkuriere, die #Burger, #Pizza und Co nach Hause liefern. Tausende der #Rider kommen aus #Indien, angelockt vom Versprechen auf ein #Studium in #Deutschland – und haben sich dafür hochverschuldet. Die rbb Story deckt ein System mehrfacher #Ausbeutung junger Menschen auf, an dem viele mitverdienen: #Sprachschulen, #Vermittler, #Subunternehmer und Liefer-Apps. Eine Recherche auf der dunklen Seite der #Lieferdienste.

    Film von Fabian Grieger und Jan Wiese anzusehen bei uns im Blog.

    #CapitalismIsADeathCult #Organize! #Gewerkschaft

  11. Next: TOP Ö 5.2 „Lange Str. - #Klimaresiliente #Straßenumgestaltung
    Auch hier Verbesserung #Mikroklima - starke #Versiegelung soll für mehr #Stadtgrün in #Osnabrück mit Bäumen und #Versickerung geöffnet werden. Ich habe für die Einrichtung #Ladebereiche für #Pflegedienste und #Lieferdienste vorgeschlagen, da der Parkdruck sehr hoch ist, @heikopanzer Verschiebung #Radbügel ggü. Pflanzbereiche zur Vermeidung #Türunfälle .
    Im #StUA einstimmig angenommen.
    osnabrueck.sitzung-online.de/p

  12. Next: TOP Ö 5.2 „Lange Str. - #Klimaresiliente #Straßenumgestaltung
    Auch hier Verbesserung #Mikroklima - starke #Versiegelung soll für mehr #Stadtgrün in #Osnabrück mit Bäumen und #Versickerung geöffnet werden. Ich habe für die Einrichtung #Ladebereiche für #Pflegedienste und #Lieferdienste vorgeschlagen, da der Parkdruck sehr hoch ist, @heikopanzer Verschiebung #Radbügel ggü. Pflanzbereiche zur Vermeidung #Türunfälle .
    Im #StUA einstimmig angenommen.
    osnabrueck.sitzung-online.de/p

  13. @ndaktuell
    Die Geschichten aus Lieferdiensten wie Wolt, Uber Eats oder Lieferando zeigen: Outsourcing heißt Ausbeutung — und wer streikt, bekommt Prügel.

    Wenn Chefs Fahrer bedrohen und verletzen, wenn der Mindestlohn ignoriert und Sozialversicherung umgangen wird, dann ist das kein Betriebsunfall — das ist Klassenkrieg.

    Solidarität heißt, sich nicht wegducken.
    Solidarität heißt, sich zusammenschließen — gegen Subunternehmen, Unsicherheit und Boss-Willkür.
    Riders sind nicht flexibel — sie sind Arbeiter:innen.

    #RidersRights #Solidarität #Plattformarbeit #Antikapitalismus #Klassenkampf #Selbstorganisation #Lieferdienste #Arbeitskämpfe

  14. #rbb24 Recherche ist es gelungen, Jarosław T. an seinem tatsächlichen Wohnort in einer Kleingartensiedlung im polnischen Poznán aufzufinden. Er ist alkoholkrank und lebt unter prekären Umständen. Im Interview mit dem rbb sagt er; er höre zum ersten Mal, dass er mehrere Firmen leiten und der Chef von mehr als hundert #lieferkuriere gewesen sein soll, die für #wolt gearbeitet haben. Offenbar ist Jarosław T. als Strohmann benutzt worden.“
    #arbeit #versklavung #Lieferdienste #kapitalismus #arbeitsrecht #Stadtbild #merz #FleißigeBiene #spd

    rbb24.de/wirtschaft/beitrag/20

  15. Subunternehmen bei Lieferdiensten sollen verboten werden - was bedeutet das für dich?

    Beliebte Lieferdienste setzen Subunternehmen für das Ausliefern von deinem Essen ein – wie lange noch? Bärbel Bas will das gesetzlich verbieten.

    swr3.de/aktuell/nachrichten/li

    #Lieferdienste #UberEats #Lieferando #Subunternehmen

  16. 11KM-Podcast: Ausgeliefert und ausgebeutet - das Geschäft mit Kurieren

    Lieferkuriere werden in Deutschland immer wieder systematisch ausgebeutet. 11KM berichtet über kriminelle Subunternehmer, die für Wolt, Uber Eats und Lieferando tätig sind - und darüber, wer wirklich den Preis bezahlt.

    ➡️ tagesschau.de/11km-podcast-lie

    #11KM #Podcast #Lieferdienste

  17. Uber Eats, Wolt und Co.: Bas will Verbot von Subunternehmern

    Ausbeutung, erzwungene Schwarzarbeit und Gewalt - eine rbb-Recherche deckt kriminelle Strukturen in der Branche der Lieferdienste für Essen auf. Arbeitsministerin Bas will den Sektor jetzt stärker regulieren.

    ➡️ tagesschau.de/investigativ/rbb

    #Lieferdienste #Subunternehmer #BärbelBas

  18. Koalition will Schwarzarbeit bei Lieferdiensten bekämpfen

    Im Kampf gegen Schwarzarbeit nimmt die Bundesregierung Lieferdienste für Essen ins Visier. Neben Barbershops und Kosmetikstudios sollen auch für sie künftig strengere Regeln gelten.

    ➡️ tagesschau.de/inland/bundesreg

    #Schwarzarbeit #Lieferdienste

  19. Wie Lieferdienste ihre Verantwortung auslagern

    Bargeldübergaben, Druck, undurchsichtige Beschäftigungsformen: In der Branche der Lieferdienste herrschen zunehmend prekäre Arbeitsbedingungen. Kontraste konnte sie nun erstmals im Umfeld des Lieferando-Subunternehmens Fleetlery dokumentieren.

    ➡️ tagesschau.de/investigativ/kon

    #Arbeitsrecht #Lieferdienste #Lieferando #Subunternehmer

  20. Wieso die Lieferando-Mitarbeiter die Arbeit niederlegen

    Bei Lieferando häufen sich die Arbeitskämpfe. In vielen Städten demonstrieren die Beschäftigten gegen Massenentlassungen und für bessere Arbeitsbedingungen. Was sind die Probleme beim Lieferdienst?

    ➡️ tagesschau.de/wirtschaft/unter

    #Arbeitsbedingungen #Streiks #Lieferando #Lieferdienste

  21. 🚗 Pflege braucht Platz!

    Die neue Aktion der Stadt Bielefeld zur Öffnung privater Parkplätze für Pflegedienste ist ein Anfang – aber freiwillig reicht nicht.

    Die LiB fordert:
    ✅ Verbindliche Sonderparkplätze
    ✅ Klare Genehmigung
    ✅ Integration in Stadtplanung

    🔗 lokaldemokratie-in-bielefeld.d

    #Pflege #Handwerk #Lieferdienste #Bielefeld #LiB

  22. „App-basierte #Lieferdienste

    Wegwerfjobs für marginalisierte Menschen

    Sogenannte Gig-Work hat zu Recht einen schlechten Ruf. Dennoch ist der Arbeitssektor in den vergangenen Jahren stark gewachsen.

    Eine repräsentative Studie hat nun herausgefunden, warum Menschen solche Jobs überhaupt annehmen – und warum sie so oft schnell wieder kündigen.“

    netzpolitik.org/2025/app-basie

  23. #App-basierte #Lieferdienste:

    #Wegwerfjobs für #marginalisierte #Menschen

    Sogenannte #GigWork hat zu #Recht einen schlechten Ruf. Dennoch ist der #Arbeitssektor in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Eine #repräsentative #Studie hat nun herausgefunden, warum Menschen solche Jobs überhaupt annehmen – und warum sie so oft schnell wieder kündigen.

    netzpolitik.org/2025/app-basie

  24. #App-basierte #Lieferdienste:

    #Wegwerfjobs für #marginalisierte #Menschen

    Sogenannte #GigWork hat zu #Recht einen schlechten Ruf. Dennoch ist der #Arbeitssektor in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Eine #repräsentative #Studie hat nun herausgefunden, warum Menschen solche Jobs überhaupt annehmen – und warum sie so oft schnell wieder kündigen.

    netzpolitik.org/2025/app-basie

  25. @scrat Hi 😀​ man sollte jeden anbieter meiden der mit #dpd liefert. meine erfahrungen waren mehrfach ähnlich. die achten nicht auf ihre #subunternehmer. das gilt für alle #lieferdienste die hauptsächlich von subunternehmen ausliefern lassen.

  26. Irgendwie fühle ich mich nach wie vor schlecht, nach 19 Uhr über eine App mir kurzfristig Lebensmittel nach Hause schicken zu lassen. Komme mir dabei vor wie eine Ausbeuterin. 🫤
    Scrolle ich mich durch die Bewertungen sehe ich, dass da sich manche sogar beschweren, wenn sie um Mitternacht!! zig Lebensmittel bestellt haben, die dann nicht SOFORT bei Ihnen ankommen.

    Bin ich da komisch oder funktioniert unsere Welt tatsächlich mittlerweile so eigenartig?

    #konsumgesellschaft #lieferdienste

  27. Moderne Stadtplanung.
    Damit #Handwerk, #Pflege- und #Lieferdienste nicht Zeit & Nerven mit Stau & Parkplatzsuche vergeuden:
    - private PKW so weit wie möglich an den Stadtrand
    - Lieferzonen großzügig ausweisen

  28. #China setzt verstärkt auf #Drohnen für #Lieferdienste. Diese Entwicklung wird staatlich gefördert und soll die Wirtschaft ankurbeln.

    n-tv.de/wirtschaft/Lieferdrohn

    Die Technologie findet bereits Anwendung in verschiedenen Bereichen, von der Lieferung von #Medikamente​n bis zur Überwachung von #Infrastruktur.

    Allerdings gibt es noch Herausforderungen wie begrenzte #Flugzeiten, Abhängigkeit von Importen und regulatorische Hürden.

    #Wirtschaft #Logistik #SmartCity #E-Commerce #Flugtaxis #Luftraum

  29. How to discredit yourself instantly: Deutsche Ubereats-Website kann keine deutsche Zeitangaben UND vor allen Dingen: Zeigt Entfernungen in fucking Meilen an!!!

    Tja, dann doch bei der Konkurrenz bestellt.

    #fail #ubereats #lieferdienste

  30. Gibt es in Deutschland irgendwo irgendeine Form von "Swatting-Register"?

    Also einen Dienstleister z.B. für #Lieferdienste, wo man seine #Adresse hinterlegen kann, und damit kundtut, dass man ganz sicher keine Pizzen geliefert bekommen möchte?

    Es gibt anscheinend zumindest in den USA einige Registries für Polizei und Notrufzentralen, um das #Swatting im ursprünglichen Sinn zu bekämpfen, aber in Deutschland habe ich noch nichts davon gehört.

    PS: Nein, es klingelt bei mir nicht permanent, das ist keine persönliche Frage.

  31. Die Kunden sorgen sich nun, dass alles teurer wird.

    Gegen #Scheinselbständigkeit: EU-Staaten befürworten Richtlinie für #Lieferdienste.

    Der #EU Rat hat neue Vorgaben final angenommen, um die Bedingungen für über 28 Millionen Menschen zu verbessern, die in der EU über Online-Plattformen arbeiten.

  32. Lieferando sagt, sie können sich die Lohn-Erhöhungen, die von der Gewerkschaft gefordert werden, nicht leisten, weil es nicht wirtschaftlich ist.

    Tja, wenn euer Geschäftsmodell auf Ausbeutung passiert, ist es vielleicht Zeit, aufzuhören? 🤷

    wien.orf.at/stories/3266069/

    #Foodora #Lieferdienste #Wien