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#ausweis — Public Fediverse posts

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  1. @jk

    Danke für diesen Hinweis, dass der Reisepass versagt werden darf, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Mann zwischen 17 und 45 Jahren, ohne Genehmigung für länger als drei Monate die BRD verlassen möchte.

    Die aktuelle Relevanz mag heute, April 2026, noch nicht so groß sein, so behaupte etwa das Verteidigungsministerium, man wolle per Verwaltungsvorschrift regeln, dass die notwendige Genehmigung "als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist".

    Aber! Aber die gesetzlichen Grundlagen sind geschaffen, und sobald es der Bundesregierung beliebt, werden sie scharf gestellt und umgesetzt. Das kann dann in den kommenden Jahren schneller passieren, als heute viele denken.

    Quelle zum Zitat aus dem Verteidigungsministerium:

    spiegel.de/politik/deutschland

    #passgesetz #wehrpflicht #zwangsdienst #kriegsdienst #kdv #militar #ausweis #Ausreise #ausreiseverbote #deutschland #samstag #samstagabend #kriegsdienst #mann #manner #bmv #verteidigungspolitik #Rechtspolitik #jurabubble

  2. @jk

    Danke für diesen Hinweis, dass der Reisepass versagt werden darf, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Mann zwischen 17 und 45 Jahren, ohne Genehmigung für länger als drei Monate die BRD verlassen möchte.

    Die aktuelle Relevanz mag heute, April 2026, noch nicht so groß sein, so behaupte etwa das Verteidigungsministerium, man wolle per Verwaltungsvorschrift regeln, dass die notwendige Genehmigung "als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist".

    Aber! Aber die gesetzlichen Grundlagen sind geschaffen, und sobald es der Bundesregierung beliebt, werden sie scharf gestellt und umgesetzt. Das kann dann in den kommenden Jahren schneller passieren, als heute viele denken.

    Quelle zum Zitat aus dem Verteidigungsministerium:

    spiegel.de/politik/deutschland

    #passgesetz #wehrpflicht #zwangsdienst #kriegsdienst #kdv #militar #ausweis #Ausreise #ausreiseverbote #deutschland #samstag #samstagabend #kriegsdienst #mann #manner #bmv #verteidigungspolitik #Rechtspolitik #jurabubble

  3. @jk

    Danke für diesen Hinweis, dass der Reisepass versagt werden darf, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Mann zwischen 17 und 45 Jahren, ohne Genehmigung für länger als drei Monate die BRD verlassen möchte.

    Die aktuelle Relevanz mag heute, April 2026, noch nicht so groß sein, so behaupte etwa das Verteidigungsministerium, man wolle per Verwaltungsvorschrift regeln, dass die notwendige Genehmigung "als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist".

    Aber! Aber die gesetzlichen Grundlagen sind geschaffen, und sobald es der Bundesregierung beliebt, werden sie scharf gestellt und umgesetzt. Das kann dann in den kommenden Jahren schneller passieren, als heute viele denken.

    Quelle zum Zitat aus dem Verteidigungsministerium:

    spiegel.de/politik/deutschland

    #passgesetz #wehrpflicht #zwangsdienst #kriegsdienst #kdv #militar #ausweis #Ausreise #ausreiseverbote #deutschland #samstag #samstagabend #kriegsdienst #mann #manner #bmv #verteidigungspolitik #Rechtspolitik #jurabubble

  4. @jk

    Danke für diesen Hinweis, dass der Reisepass versagt werden darf, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Mann zwischen 17 und 45 Jahren, ohne Genehmigung für länger als drei Monate die BRD verlassen möchte.

    Die aktuelle Relevanz mag heute, April 2026, noch nicht so groß sein, so behaupte etwa das Verteidigungsministerium, man wolle per Verwaltungsvorschrift regeln, dass die notwendige Genehmigung "als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist".

    Aber! Aber die gesetzlichen Grundlagen sind geschaffen, und sobald es der Bundesregierung beliebt, werden sie scharf gestellt und umgesetzt. Das kann dann in den kommenden Jahren schneller passieren, als heute viele denken.

    Quelle zum Zitat aus dem Verteidigungsministerium:

    spiegel.de/politik/deutschland

    #passgesetz #wehrpflicht #zwangsdienst #kriegsdienst #kdv #militar #ausweis #Ausreise #ausreiseverbote #deutschland #samstag #samstagabend #kriegsdienst #mann #manner #bmv #verteidigungspolitik #Rechtspolitik #jurabubble

  5. @jk

    Danke für diesen Hinweis, dass der Reisepass versagt werden darf, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Mann zwischen 17 und 45 Jahren, ohne Genehmigung für länger als drei Monate die BRD verlassen möchte.

    Die aktuelle Relevanz mag heute, April 2026, noch nicht so groß sein, so behaupte etwa das Verteidigungsministerium, man wolle per Verwaltungsvorschrift regeln, dass die notwendige Genehmigung "als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist".

    Aber! Aber die gesetzlichen Grundlagen sind geschaffen, und sobald es der Bundesregierung beliebt, werden sie scharf gestellt und umgesetzt. Das kann dann in den kommenden Jahren schneller passieren, als heute viele denken.

    Quelle zum Zitat aus dem Verteidigungsministerium:

    spiegel.de/politik/deutschland

    #passgesetz #wehrpflicht #zwangsdienst #kriegsdienst #kdv #militar #ausweis #Ausreise #ausreiseverbote #deutschland #samstag #samstagabend #kriegsdienst #mann #manner #bmv #verteidigungspolitik #Rechtspolitik #jurabubble

  6. #Biometrie-Daten: Airlines sollen Zugriff auf #Pass-Chips erhalten

    "Die #Bundesregierung will privaten Fluglinien erlauben, biometrische Fotos von RFID-Chips im #Ausweis auszulesen – für eine Minute Zeitersparnis."

    glm.io/206936

    Als ob es keine wichtigeren Vorgänge gibt, die man endlich mal "digitalisieren" müsste...

    Ja, es soll "freiwillig" bleiben -- es wäre aber ein "Dammbruch", der abzulehnen istt

    #Datenschutz #Verkehrsministerium #Fluggastabfertigung #Checkin #Lichtbild

  7. #Biometrie-Daten: Airlines sollen Zugriff auf #Pass-Chips erhalten

    "Die #Bundesregierung will privaten Fluglinien erlauben, biometrische Fotos von RFID-Chips im #Ausweis auszulesen – für eine Minute Zeitersparnis."

    glm.io/206936

    Als ob es keine wichtigeren Vorgänge gibt, die man endlich mal "digitalisieren" müsste...

    Ja, es soll "freiwillig" bleiben -- es wäre aber ein "Dammbruch", der abzulehnen istt

    #Datenschutz #Verkehrsministerium #Fluggastabfertigung #Checkin #Lichtbild

  8. #Biometrie-Daten: Airlines sollen Zugriff auf #Pass-Chips erhalten

    "Die #Bundesregierung will privaten Fluglinien erlauben, biometrische Fotos von RFID-Chips im #Ausweis auszulesen – für eine Minute Zeitersparnis."

    glm.io/206936

    Als ob es keine wichtigeren Vorgänge gibt, die man endlich mal "digitalisieren" müsste...

    Ja, es soll "freiwillig" bleiben -- es wäre aber ein "Dammbruch", der abzulehnen istt

    #Datenschutz #Verkehrsministerium #Fluggastabfertigung #Checkin #Lichtbild

  9. #Biometrie-Daten: Airlines sollen Zugriff auf #Pass-Chips erhalten

    "Die #Bundesregierung will privaten Fluglinien erlauben, biometrische Fotos von RFID-Chips im #Ausweis auszulesen – für eine Minute Zeitersparnis."

    glm.io/206936

    Als ob es keine wichtigeren Vorgänge gibt, die man endlich mal "digitalisieren" müsste...

    Ja, es soll "freiwillig" bleiben -- es wäre aber ein "Dammbruch", der abzulehnen istt

    #Datenschutz #Verkehrsministerium #Fluggastabfertigung #Checkin #Lichtbild

  10. Widerstand und Beleidigung im Supermarkt endet im Gewahrsam

    POL-GE: Widerstand und Beleidigung im Supermarkt endet im Gewahrsam 14.03.2026 – 06:12 Uhr Ein 45jähriger, stark alkoholisierter Gelsenkirchener…
    #Gelsenkirchen #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #Ausweis #Blutprobe #Germany #Gewahrsam #hausverbot #Knie #Nachfrage #Nordrhein-Westfalen #NRW #Polizei #Supermarkt
    europesays.com/de/868967/

  11. Digitale Brieftasche

    EU-Kommission will Amazon dein Gesicht geben

    Ende dieses Jahres soll die digitale Brieftasche für alle kommen. Doch Bürgerrechtsorganisationen warnen, dass die EU-Kommission zentrale Datenschutzgarantien aushöhlen und Nutzer:innen zur Weitergabe biometrischer Daten zwingen will. Wer eine Flasche Wein kaufen möchte, muss dafür im Laden unter Umständen den Personalausweis zücken. Erst nach einem prüfenden Blick des Kassierers auf das Geburtsdatum können Kund:innen dann bezahlen – oder nicht.

    Weit mehr Daten könnten schon bald bei der geplanten EUDI-Wallet ausgetauscht werden, warnt die Nichtregierungsorganisation epicenter.works in einer Stellungnahme. Wer die digitale Brieftasche künftig einsetzt, könnte dann sogar gezwungen sein, die eigenen biometrischen Gesichtsdaten an Unternehmen weiterzugeben.

    Verantwortlich dafür sind Änderungen der Europäischen Kommission, so die österreichische Nichtregierungsorganisation. Die Kommission höhle im Nachhinein die rechtlich vorgegebenen Schutzgarantien aus, auf die sich EU-Parlament und der Rat geeinigt hatten.

    Mit der „European Digital Identity Wallet“ sollen sich künftig Bürger:innen und Organisationen online und offline ausweisen können. Die Bundesregierung hat ihren Start in Deutschland zum 2. Januar 2027 angekündigt.

    Wenn soziale Plattformen Gesundheitsdaten abfragen

    Konkret bezieht sich die Kritik von epicenter.works auf drei aktuelle Konsultationsentwürfe von sogenannten Durchführungsrechtsakten. Diese Rechtsvorschriften regeln die praktische Umsetzung von EU-Verordnungen. Insgesamt 40 von ihnen will die Kommission erlassen, bevor die digitale Brieftasche verfügbar ist.

    Als besonders problematisch bewertet epicenter.works die Regelung, wonach „relying parties“ (zu deutsch: „vertrauenswürdige Parteien“) je nach Mitgliedstaat sogenannte Registrierungszertifikate nicht verpflichtend, sondern nur optional erhalten sollen.

    Vertrauenswürdige Parteien können Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sein. Sie müssen sich laut eIDAS-Verordnung, die der europäischen Wallet zugrundeliegt, vorab in einem EU-Mitgliedstaat registrieren. Dabei müssen sie darlegen, welche Daten sie zu welchem Zweck von den Nutzer:innen anfordern werden.

    Diese Datenbeschränkung lässt sich technisch mit Registrierungszertifikaten kontrollieren. Sie dienen als eine Art Datenausweis, mit dem sich die vertrauenswürdigen Parteien gegenüber den Wallets legitimieren und die Abfragekategorien beschränken. Registrieren sich Nutzer:innen etwa mit Hilfe der Wallet bei einem sozialen Netzwerk, soll das so erst gar keine Gesundheitsdaten abfragen können.

    Die eIDAS-Verordnung sieht solche Registrierungszertifikate zwar nicht explizit vor. Allerdings könne eine Wallet ohne diese technisch nicht ohne weiteres überprüfen, ob Informationsanfragen angemessen sind, schreibt epicenter.works. Und das widerspreche Artikel 5b Abs. 3 der Verordnung, wonach vertrauenswürdige Parteien nur jene Daten abfragen dürfen, die sie auch bei ihrer Registrierung angegeben haben.

    Die Nichtregierungsorganisation plädiert daher für technische Kontrolle statt nur für Vertrauen. Andernfalls könnten etwa Unternehmen die vorgesehenen Schutzmaßnahmen relativ leicht umgehen, indem sie einen Mitgliedstaat als Niederlassungsort wählen, der keine Registrierungszertifikate ausstellt. „Unternehmen aus Ländern wie Irland könnten Schutzmechanismen der Wallet umgehen, so dass illegale Anfragen nach zu vielen Informationen möglich werden“, sagt Thomas Lohninger von epicenter.works.

    EU-Kommission handelt „unprofessionell“

    Es ist nicht das erste Mal, dass die Kommission die rechtlichen Vorgaben aus Sicht zivilgesellschaftlicher Organisationen untergraben will.

    Bereits im November 2024 hatte die Kommission versucht, die Registrierung von vertrauenswürdigen Parteien freiwillig zu machen. Damals hatte sie die zweite Charge an Durchführungsrechtsaktenveröffentlicht. Nachdem mehrere Organisationen gefordert hatten, die dort aufgemachten „Schlupflöcher“ zu schließen, korrigierte die Kommission vorübergehend ihre Position, nur um wenige Wochen später zu ihrer ursprünglichen Forderung zurückzukehren.

    „Dieses inkonsequente Vorgehen der […] EU-Kommission in einer so wichtigen Angelegenheit ist unprofessionell“, schreibt epicenter.works in der aktuellen Stellungnahme, „und es untergräbt das Vertrauen der Öffentlichkeit in das künftige eIDAS-Ökosystem erheblich.“ Die Nichtregierungsorganisation fordert die Kommission erneut dazu auf, „die Registrierung von vertrauenswürdigen Parteien verbindlich vorzuschreiben“. Nur so sei ein einheitliches Schutzniveau in der gesamten EU zu gewährleisten.

    Kommission will Recht auf Pseudonymität beschneiden

    Die eIDAS-Verordnung sieht außerdem vor, dass sich Wallet-Nutzer:innen im Alltag auch mit selbstgewählten Pseudonymen gegenüber Unternehmen und Behörden ausweisen können, sofern aus rechtlicher Sicht keine weiteren Daten erforderlich sind. So sollen sie ihre Identität und ihre persönlichen Daten vor übermäßigen Zugriff schützen. Dieses Recht auf Pseudonymität greife die Kommission auf zweierlei Art an, kritisiert epicenter.works.

    Zum einen unterscheide die Kommission nicht klar zwischen Anwendungsfällen der Wallet, in denen die vertrauenswürdige Partei gesetzlich dazu verpflichtet ist, Nutzer:innen zu identifizieren, und solchen, in denen eine solche Verpflichtung nicht besteht. Dabei sei diese Unterscheidung essentiell, um die Rechte der Nutzer:innen zu wahren.

    Zum anderen beschränke die Kommission den Gebrauch von Pseudonymen auf Authentifizerungsmaßnahmen – also etwa auf die Verwendung von pseudonymen Logins bei Webdiensten. „Die Kommission legt die eIDAS-Verordnung sehr einseitig aus“, schreibt epicenter.works. „Und sie übersieht dabei, dass die vertrauenswürdigen Parteien dazu verpflichtet sind, Pseudonyme generell zu akzeptieren, unabhängig von der Authentifizierungsfunktion der Wallet.“Damit könnten Unternehmen die rechtliche Identität von Nutzer:innen abfragen, ohne dass dies erforderlich ist.

    Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um Alterskontrollen sei diese Verengung fahrlässig: „Soziale Medienplattformen, Pornografie-Websites, Glücksspiel- und andere Online-Anbieter werden derzeit als potenzielle vertrauende Parteien diskutiert“, mahnt epicenter.works. „Diese Anbieter seien möglicherweise sehr daran interessiert, Identitätsdaten von Nutzer:innen zu erhalten, verfügen jedoch über keine Rechtsgrundlage, um eine solche Identifizierung zu verlangen.“

    Biometrische Gesichtsdaten sollen ebenfalls in die Wallet

    Die übermittelten Informationen könnten sogar biometrische Gesichtsdaten enthalten. Die Kommission will diese verpflichtend in jenen Datensatz aufnehmen, der zur Identifizierung von Nutzer:innen verwendet wird. Bislang soll dieses „Minimum-Datenset“ den vollen Name, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie die Nationalität enthalten.

    Unternehmen wie Amazon könnten damit nicht nur Namen und Anschrift ihrer Kund:innen erhalten, sondern auch eine Bilddatei mit deren Gesicht. Die Kommission nehme hier eine „massive Verschiebung“ vor, kritisiert epicenter.works, die der Gesetzestext explizit nicht vorsehe. Gleichzeitig würde damit „die gesamte Verarbeitung über die EUDI-Wallet unter Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung fallen, was wesentlich strengere Schutzmaßnahmen erfordern würde.“

    „Wir sind wirklich entsetzt, welche Änderungen vor dem Start der digitalen Brieftasche nun vorgebracht werden“, sagt Thomas Lohninger. „Verpflichtende Gesichtsbilder würden ganz neue Gefahren durch biometrische Daten bei Online-Plattformen mit sich bringen. Offenbar ist die Akzeptanz in der Industrie für die Politik relevanter als das Vertrauen aus der Bevölkerung.“

    epicenter.works fordert die Kommission auf, die entsprechende Stelle aus dem Entwurf ersatzlos zu streichen. Gleichzeitig mahnt sie, dass die Kommission das gesamte Projekt gefährde, indem sie kurz vor dem Start der Wallet derart weitreichende Änderungen an den technischen Spezifikationen vornehme.

    Offener Brief erinnert Kommission an rechtliche Vorgaben

    An die Kritik von epicenter.works knüpfen zehn europäische Organisationen an, die heute gemeinsam einen offenen Brief publiziert haben. Sie richten sich darin unter anderem an die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen. Initiiert hat das Schreiben die Vereinigung von Bürgerrechtsorganisationen European Digital Rights, zu den Unterzeichnern zählen unter anderem der Chaos Computer Club und die Digitale Gesellschaft aus Deutschland, Homo Digitalis aus Griechenland, IT-Pol aus Dänemark, ApTI aus Rumänien und Vrijschrift.org aus den Niederlanden.

    Die Organisationen zeigen sich „zutiefst besorgt“ darüber, dass die Kommission die Grundrechte von Millionen EU-Bürger:innen aushöhlen wolle. Die aktuell vorliegenden Entwürfe der Durchführungsrechtsakte „bergen die Gefahr, einige der zentralen Schutzmaßnahmen zu schwächen, die die eIDAS-Verordnung vorsieht.“ Das sei umso dramatischer, weil derzeit auch darüber diskutiertwird, die Wallet für Alterskontrollen zu verwenden.

    Der offene Brief ruft die Kommission und die Mitgliedsstaaten dazu auf, die Befürchtungen der Zivilgesellschaft ernstzunehmen und die rechtlichen Vorgaben der eIDAS-Verordnung einzuhalten. Die digitale Brieftasche könne nur dann erfolgreich sein, wenn sie einen starken Datenschutz und Rechtssicherheit böte – und zwar in allen EU-Staaten gleichermaßen.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  12. Digitale Brieftasche

    EU-Kommission will Amazon dein Gesicht geben

    Ende dieses Jahres soll die digitale Brieftasche für alle kommen. Doch Bürgerrechtsorganisationen warnen, dass die EU-Kommission zentrale Datenschutzgarantien aushöhlen und Nutzer:innen zur Weitergabe biometrischer Daten zwingen will. Wer eine Flasche Wein kaufen möchte, muss dafür im Laden unter Umständen den Personalausweis zücken. Erst nach einem prüfenden Blick des Kassierers auf das Geburtsdatum können Kund:innen dann bezahlen – oder nicht.

    Weit mehr Daten könnten schon bald bei der geplanten EUDI-Wallet ausgetauscht werden, warnt die Nichtregierungsorganisation epicenter.works in einer Stellungnahme. Wer die digitale Brieftasche künftig einsetzt, könnte dann sogar gezwungen sein, die eigenen biometrischen Gesichtsdaten an Unternehmen weiterzugeben.

    Verantwortlich dafür sind Änderungen der Europäischen Kommission, so die österreichische Nichtregierungsorganisation. Die Kommission höhle im Nachhinein die rechtlich vorgegebenen Schutzgarantien aus, auf die sich EU-Parlament und der Rat geeinigt hatten.

    Mit der „European Digital Identity Wallet“ sollen sich künftig Bürger:innen und Organisationen online und offline ausweisen können. Die Bundesregierung hat ihren Start in Deutschland zum 2. Januar 2027 angekündigt.

    Wenn soziale Plattformen Gesundheitsdaten abfragen

    Konkret bezieht sich die Kritik von epicenter.works auf drei aktuelle Konsultationsentwürfe von sogenannten Durchführungsrechtsakten. Diese Rechtsvorschriften regeln die praktische Umsetzung von EU-Verordnungen. Insgesamt 40 von ihnen will die Kommission erlassen, bevor die digitale Brieftasche verfügbar ist.

    Als besonders problematisch bewertet epicenter.works die Regelung, wonach „relying parties“ (zu deutsch: „vertrauenswürdige Parteien“) je nach Mitgliedstaat sogenannte Registrierungszertifikate nicht verpflichtend, sondern nur optional erhalten sollen.

    Vertrauenswürdige Parteien können Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sein. Sie müssen sich laut eIDAS-Verordnung, die der europäischen Wallet zugrundeliegt, vorab in einem EU-Mitgliedstaat registrieren. Dabei müssen sie darlegen, welche Daten sie zu welchem Zweck von den Nutzer:innen anfordern werden.

    Diese Datenbeschränkung lässt sich technisch mit Registrierungszertifikaten kontrollieren. Sie dienen als eine Art Datenausweis, mit dem sich die vertrauenswürdigen Parteien gegenüber den Wallets legitimieren und die Abfragekategorien beschränken. Registrieren sich Nutzer:innen etwa mit Hilfe der Wallet bei einem sozialen Netzwerk, soll das so erst gar keine Gesundheitsdaten abfragen können.

    Die eIDAS-Verordnung sieht solche Registrierungszertifikate zwar nicht explizit vor. Allerdings könne eine Wallet ohne diese technisch nicht ohne weiteres überprüfen, ob Informationsanfragen angemessen sind, schreibt epicenter.works. Und das widerspreche Artikel 5b Abs. 3 der Verordnung, wonach vertrauenswürdige Parteien nur jene Daten abfragen dürfen, die sie auch bei ihrer Registrierung angegeben haben.

    Die Nichtregierungsorganisation plädiert daher für technische Kontrolle statt nur für Vertrauen. Andernfalls könnten etwa Unternehmen die vorgesehenen Schutzmaßnahmen relativ leicht umgehen, indem sie einen Mitgliedstaat als Niederlassungsort wählen, der keine Registrierungszertifikate ausstellt. „Unternehmen aus Ländern wie Irland könnten Schutzmechanismen der Wallet umgehen, so dass illegale Anfragen nach zu vielen Informationen möglich werden“, sagt Thomas Lohninger von epicenter.works.

    EU-Kommission handelt „unprofessionell“

    Es ist nicht das erste Mal, dass die Kommission die rechtlichen Vorgaben aus Sicht zivilgesellschaftlicher Organisationen untergraben will.

    Bereits im November 2024 hatte die Kommission versucht, die Registrierung von vertrauenswürdigen Parteien freiwillig zu machen. Damals hatte sie die zweite Charge an Durchführungsrechtsaktenveröffentlicht. Nachdem mehrere Organisationen gefordert hatten, die dort aufgemachten „Schlupflöcher“ zu schließen, korrigierte die Kommission vorübergehend ihre Position, nur um wenige Wochen später zu ihrer ursprünglichen Forderung zurückzukehren.

    „Dieses inkonsequente Vorgehen der […] EU-Kommission in einer so wichtigen Angelegenheit ist unprofessionell“, schreibt epicenter.works in der aktuellen Stellungnahme, „und es untergräbt das Vertrauen der Öffentlichkeit in das künftige eIDAS-Ökosystem erheblich.“ Die Nichtregierungsorganisation fordert die Kommission erneut dazu auf, „die Registrierung von vertrauenswürdigen Parteien verbindlich vorzuschreiben“. Nur so sei ein einheitliches Schutzniveau in der gesamten EU zu gewährleisten.

    Kommission will Recht auf Pseudonymität beschneiden

    Die eIDAS-Verordnung sieht außerdem vor, dass sich Wallet-Nutzer:innen im Alltag auch mit selbstgewählten Pseudonymen gegenüber Unternehmen und Behörden ausweisen können, sofern aus rechtlicher Sicht keine weiteren Daten erforderlich sind. So sollen sie ihre Identität und ihre persönlichen Daten vor übermäßigen Zugriff schützen. Dieses Recht auf Pseudonymität greife die Kommission auf zweierlei Art an, kritisiert epicenter.works.

    Zum einen unterscheide die Kommission nicht klar zwischen Anwendungsfällen der Wallet, in denen die vertrauenswürdige Partei gesetzlich dazu verpflichtet ist, Nutzer:innen zu identifizieren, und solchen, in denen eine solche Verpflichtung nicht besteht. Dabei sei diese Unterscheidung essentiell, um die Rechte der Nutzer:innen zu wahren.

    Zum anderen beschränke die Kommission den Gebrauch von Pseudonymen auf Authentifizerungsmaßnahmen – also etwa auf die Verwendung von pseudonymen Logins bei Webdiensten. „Die Kommission legt die eIDAS-Verordnung sehr einseitig aus“, schreibt epicenter.works. „Und sie übersieht dabei, dass die vertrauenswürdigen Parteien dazu verpflichtet sind, Pseudonyme generell zu akzeptieren, unabhängig von der Authentifizierungsfunktion der Wallet.“Damit könnten Unternehmen die rechtliche Identität von Nutzer:innen abfragen, ohne dass dies erforderlich ist.

    Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um Alterskontrollen sei diese Verengung fahrlässig: „Soziale Medienplattformen, Pornografie-Websites, Glücksspiel- und andere Online-Anbieter werden derzeit als potenzielle vertrauende Parteien diskutiert“, mahnt epicenter.works. „Diese Anbieter seien möglicherweise sehr daran interessiert, Identitätsdaten von Nutzer:innen zu erhalten, verfügen jedoch über keine Rechtsgrundlage, um eine solche Identifizierung zu verlangen.“

    Biometrische Gesichtsdaten sollen ebenfalls in die Wallet

    Die übermittelten Informationen könnten sogar biometrische Gesichtsdaten enthalten. Die Kommission will diese verpflichtend in jenen Datensatz aufnehmen, der zur Identifizierung von Nutzer:innen verwendet wird. Bislang soll dieses „Minimum-Datenset“ den vollen Name, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie die Nationalität enthalten.

    Unternehmen wie Amazon könnten damit nicht nur Namen und Anschrift ihrer Kund:innen erhalten, sondern auch eine Bilddatei mit deren Gesicht. Die Kommission nehme hier eine „massive Verschiebung“ vor, kritisiert epicenter.works, die der Gesetzestext explizit nicht vorsehe. Gleichzeitig würde damit „die gesamte Verarbeitung über die EUDI-Wallet unter Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung fallen, was wesentlich strengere Schutzmaßnahmen erfordern würde.“

    „Wir sind wirklich entsetzt, welche Änderungen vor dem Start der digitalen Brieftasche nun vorgebracht werden“, sagt Thomas Lohninger. „Verpflichtende Gesichtsbilder würden ganz neue Gefahren durch biometrische Daten bei Online-Plattformen mit sich bringen. Offenbar ist die Akzeptanz in der Industrie für die Politik relevanter als das Vertrauen aus der Bevölkerung.“

    epicenter.works fordert die Kommission auf, die entsprechende Stelle aus dem Entwurf ersatzlos zu streichen. Gleichzeitig mahnt sie, dass die Kommission das gesamte Projekt gefährde, indem sie kurz vor dem Start der Wallet derart weitreichende Änderungen an den technischen Spezifikationen vornehme.

    Offener Brief erinnert Kommission an rechtliche Vorgaben

    An die Kritik von epicenter.works knüpfen zehn europäische Organisationen an, die heute gemeinsam einen offenen Brief publiziert haben. Sie richten sich darin unter anderem an die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen. Initiiert hat das Schreiben die Vereinigung von Bürgerrechtsorganisationen European Digital Rights, zu den Unterzeichnern zählen unter anderem der Chaos Computer Club und die Digitale Gesellschaft aus Deutschland, Homo Digitalis aus Griechenland, IT-Pol aus Dänemark, ApTI aus Rumänien und Vrijschrift.org aus den Niederlanden.

    Die Organisationen zeigen sich „zutiefst besorgt“ darüber, dass die Kommission die Grundrechte von Millionen EU-Bürger:innen aushöhlen wolle. Die aktuell vorliegenden Entwürfe der Durchführungsrechtsakte „bergen die Gefahr, einige der zentralen Schutzmaßnahmen zu schwächen, die die eIDAS-Verordnung vorsieht.“ Das sei umso dramatischer, weil derzeit auch darüber diskutiertwird, die Wallet für Alterskontrollen zu verwenden.

    Der offene Brief ruft die Kommission und die Mitgliedsstaaten dazu auf, die Befürchtungen der Zivilgesellschaft ernstzunehmen und die rechtlichen Vorgaben der eIDAS-Verordnung einzuhalten. Die digitale Brieftasche könne nur dann erfolgreich sein, wenn sie einen starken Datenschutz und Rechtssicherheit böte – und zwar in allen EU-Staaten gleichermaßen.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Daniel Leisegang - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  13. Digitale Brieftasche

    EU-Kommission will Amazon dein Gesicht geben

    Ende dieses Jahres soll die digitale Brieftasche für alle kommen. Doch Bürgerrechtsorganisationen warnen, dass die EU-Kommission zentrale Datenschutzgarantien aushöhlen und Nutzer:innen zur Weitergabe biometrischer Daten zwingen will. Wer eine Flasche Wein kaufen möchte, muss dafür im Laden unter Umständen den Personalausweis zücken. Erst nach einem prüfenden Blick des Kassierers auf das Geburtsdatum können Kund:innen dann bezahlen – oder nicht.

    Weit mehr Daten könnten schon bald bei der geplanten EUDI-Wallet ausgetauscht werden, warnt die Nichtregierungsorganisation epicenter.works in einer Stellungnahme. Wer die digitale Brieftasche künftig einsetzt, könnte dann sogar gezwungen sein, die eigenen biometrischen Gesichtsdaten an Unternehmen weiterzugeben.

    Verantwortlich dafür sind Änderungen der Europäischen Kommission, so die österreichische Nichtregierungsorganisation. Die Kommission höhle im Nachhinein die rechtlich vorgegebenen Schutzgarantien aus, auf die sich EU-Parlament und der Rat geeinigt hatten.

    Mit der „European Digital Identity Wallet“ sollen sich künftig Bürger:innen und Organisationen online und offline ausweisen können. Die Bundesregierung hat ihren Start in Deutschland zum 2. Januar 2027 angekündigt.

    Wenn soziale Plattformen Gesundheitsdaten abfragen

    Konkret bezieht sich die Kritik von epicenter.works auf drei aktuelle Konsultationsentwürfe von sogenannten Durchführungsrechtsakten. Diese Rechtsvorschriften regeln die praktische Umsetzung von EU-Verordnungen. Insgesamt 40 von ihnen will die Kommission erlassen, bevor die digitale Brieftasche verfügbar ist.

    Als besonders problematisch bewertet epicenter.works die Regelung, wonach „relying parties“ (zu deutsch: „vertrauenswürdige Parteien“) je nach Mitgliedstaat sogenannte Registrierungszertifikate nicht verpflichtend, sondern nur optional erhalten sollen.

    Vertrauenswürdige Parteien können Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sein. Sie müssen sich laut eIDAS-Verordnung, die der europäischen Wallet zugrundeliegt, vorab in einem EU-Mitgliedstaat registrieren. Dabei müssen sie darlegen, welche Daten sie zu welchem Zweck von den Nutzer:innen anfordern werden.

    Diese Datenbeschränkung lässt sich technisch mit Registrierungszertifikaten kontrollieren. Sie dienen als eine Art Datenausweis, mit dem sich die vertrauenswürdigen Parteien gegenüber den Wallets legitimieren und die Abfragekategorien beschränken. Registrieren sich Nutzer:innen etwa mit Hilfe der Wallet bei einem sozialen Netzwerk, soll das so erst gar keine Gesundheitsdaten abfragen können.

    Die eIDAS-Verordnung sieht solche Registrierungszertifikate zwar nicht explizit vor. Allerdings könne eine Wallet ohne diese technisch nicht ohne weiteres überprüfen, ob Informationsanfragen angemessen sind, schreibt epicenter.works. Und das widerspreche Artikel 5b Abs. 3 der Verordnung, wonach vertrauenswürdige Parteien nur jene Daten abfragen dürfen, die sie auch bei ihrer Registrierung angegeben haben.

    Die Nichtregierungsorganisation plädiert daher für technische Kontrolle statt nur für Vertrauen. Andernfalls könnten etwa Unternehmen die vorgesehenen Schutzmaßnahmen relativ leicht umgehen, indem sie einen Mitgliedstaat als Niederlassungsort wählen, der keine Registrierungszertifikate ausstellt. „Unternehmen aus Ländern wie Irland könnten Schutzmechanismen der Wallet umgehen, so dass illegale Anfragen nach zu vielen Informationen möglich werden“, sagt Thomas Lohninger von epicenter.works.

    EU-Kommission handelt „unprofessionell“

    Es ist nicht das erste Mal, dass die Kommission die rechtlichen Vorgaben aus Sicht zivilgesellschaftlicher Organisationen untergraben will.

    Bereits im November 2024 hatte die Kommission versucht, die Registrierung von vertrauenswürdigen Parteien freiwillig zu machen. Damals hatte sie die zweite Charge an Durchführungsrechtsaktenveröffentlicht. Nachdem mehrere Organisationen gefordert hatten, die dort aufgemachten „Schlupflöcher“ zu schließen, korrigierte die Kommission vorübergehend ihre Position, nur um wenige Wochen später zu ihrer ursprünglichen Forderung zurückzukehren.

    „Dieses inkonsequente Vorgehen der […] EU-Kommission in einer so wichtigen Angelegenheit ist unprofessionell“, schreibt epicenter.works in der aktuellen Stellungnahme, „und es untergräbt das Vertrauen der Öffentlichkeit in das künftige eIDAS-Ökosystem erheblich.“ Die Nichtregierungsorganisation fordert die Kommission erneut dazu auf, „die Registrierung von vertrauenswürdigen Parteien verbindlich vorzuschreiben“. Nur so sei ein einheitliches Schutzniveau in der gesamten EU zu gewährleisten.

    Kommission will Recht auf Pseudonymität beschneiden

    Die eIDAS-Verordnung sieht außerdem vor, dass sich Wallet-Nutzer:innen im Alltag auch mit selbstgewählten Pseudonymen gegenüber Unternehmen und Behörden ausweisen können, sofern aus rechtlicher Sicht keine weiteren Daten erforderlich sind. So sollen sie ihre Identität und ihre persönlichen Daten vor übermäßigen Zugriff schützen. Dieses Recht auf Pseudonymität greife die Kommission auf zweierlei Art an, kritisiert epicenter.works.

    Zum einen unterscheide die Kommission nicht klar zwischen Anwendungsfällen der Wallet, in denen die vertrauenswürdige Partei gesetzlich dazu verpflichtet ist, Nutzer:innen zu identifizieren, und solchen, in denen eine solche Verpflichtung nicht besteht. Dabei sei diese Unterscheidung essentiell, um die Rechte der Nutzer:innen zu wahren.

    Zum anderen beschränke die Kommission den Gebrauch von Pseudonymen auf Authentifizerungsmaßnahmen – also etwa auf die Verwendung von pseudonymen Logins bei Webdiensten. „Die Kommission legt die eIDAS-Verordnung sehr einseitig aus“, schreibt epicenter.works. „Und sie übersieht dabei, dass die vertrauenswürdigen Parteien dazu verpflichtet sind, Pseudonyme generell zu akzeptieren, unabhängig von der Authentifizierungsfunktion der Wallet.“Damit könnten Unternehmen die rechtliche Identität von Nutzer:innen abfragen, ohne dass dies erforderlich ist.

    Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um Alterskontrollen sei diese Verengung fahrlässig: „Soziale Medienplattformen, Pornografie-Websites, Glücksspiel- und andere Online-Anbieter werden derzeit als potenzielle vertrauende Parteien diskutiert“, mahnt epicenter.works. „Diese Anbieter seien möglicherweise sehr daran interessiert, Identitätsdaten von Nutzer:innen zu erhalten, verfügen jedoch über keine Rechtsgrundlage, um eine solche Identifizierung zu verlangen.“

    Biometrische Gesichtsdaten sollen ebenfalls in die Wallet

    Die übermittelten Informationen könnten sogar biometrische Gesichtsdaten enthalten. Die Kommission will diese verpflichtend in jenen Datensatz aufnehmen, der zur Identifizierung von Nutzer:innen verwendet wird. Bislang soll dieses „Minimum-Datenset“ den vollen Name, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie die Nationalität enthalten.

    Unternehmen wie Amazon könnten damit nicht nur Namen und Anschrift ihrer Kund:innen erhalten, sondern auch eine Bilddatei mit deren Gesicht. Die Kommission nehme hier eine „massive Verschiebung“ vor, kritisiert epicenter.works, die der Gesetzestext explizit nicht vorsehe. Gleichzeitig würde damit „die gesamte Verarbeitung über die EUDI-Wallet unter Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung fallen, was wesentlich strengere Schutzmaßnahmen erfordern würde.“

    „Wir sind wirklich entsetzt, welche Änderungen vor dem Start der digitalen Brieftasche nun vorgebracht werden“, sagt Thomas Lohninger. „Verpflichtende Gesichtsbilder würden ganz neue Gefahren durch biometrische Daten bei Online-Plattformen mit sich bringen. Offenbar ist die Akzeptanz in der Industrie für die Politik relevanter als das Vertrauen aus der Bevölkerung.“

    epicenter.works fordert die Kommission auf, die entsprechende Stelle aus dem Entwurf ersatzlos zu streichen. Gleichzeitig mahnt sie, dass die Kommission das gesamte Projekt gefährde, indem sie kurz vor dem Start der Wallet derart weitreichende Änderungen an den technischen Spezifikationen vornehme.

    Offener Brief erinnert Kommission an rechtliche Vorgaben

    An die Kritik von epicenter.works knüpfen zehn europäische Organisationen an, die heute gemeinsam einen offenen Brief publiziert haben. Sie richten sich darin unter anderem an die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen. Initiiert hat das Schreiben die Vereinigung von Bürgerrechtsorganisationen European Digital Rights, zu den Unterzeichnern zählen unter anderem der Chaos Computer Club und die Digitale Gesellschaft aus Deutschland, Homo Digitalis aus Griechenland, IT-Pol aus Dänemark, ApTI aus Rumänien und Vrijschrift.org aus den Niederlanden.

    Die Organisationen zeigen sich „zutiefst besorgt“ darüber, dass die Kommission die Grundrechte von Millionen EU-Bürger:innen aushöhlen wolle. Die aktuell vorliegenden Entwürfe der Durchführungsrechtsakte „bergen die Gefahr, einige der zentralen Schutzmaßnahmen zu schwächen, die die eIDAS-Verordnung vorsieht.“ Das sei umso dramatischer, weil derzeit auch darüber diskutiertwird, die Wallet für Alterskontrollen zu verwenden.

    Der offene Brief ruft die Kommission und die Mitgliedsstaaten dazu auf, die Befürchtungen der Zivilgesellschaft ernstzunehmen und die rechtlichen Vorgaben der eIDAS-Verordnung einzuhalten. Die digitale Brieftasche könne nur dann erfolgreich sein, wenn sie einen starken Datenschutz und Rechtssicherheit böte – und zwar in allen EU-Staaten gleichermaßen.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Daniel Leisegang - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  14. #Online- #Ausweis:

    Der #ePerso ist tot, lange lebe der ePerso

    #IT- #Fachleuten gilt der elektronische Personalausweis gemeinhin als gut durchdacht und sicher. Dennoch fristet dessen #eID-Funktion auch wegen politischer Versäumnisse ein Nischendasein. Zwei Projekte der Sparkassen und des Föderalen IT-Architekturboards könnten das nun ändern.
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    netzpolitik.org/2026/online-au

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  19. #Online- #Ausweis mit externem #Kartenleser und #Linux nutzen.

    In diesem Video zeige ich Dir, wie Du Dich mit Deinem #Personalausweis und einem USB #Kartenleser mit der offiziellen #AusweisApp des #Bundes online legitimieren kannst.

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  24. Die Kehrseite der Altersverifizierung: Ab März 2026 haben Discord-Nutzer, die ihr Alter nicht per Gesichtserkennung oder amtlichem Ausweis verifizieren, keinen Zugriff mehr auf Server und Kanäle mit Altersbeschränkung. Andere Unternehmen analysieren bereits per KI das Nutzerverhalten und Kontodaten, um Minderjährige zu identifizieren. Durch die Altersverifizierung werden wir alle in Zukunft noch wesentlich stärker durchleuchtet, kontrolliert und überwacht. Ich halte die teils sehr restriktiven Vorgehensweisen der Social-Media-Plattformen und KI-Unternehmen, die nicht nur Kinder und Jugendliche betreffen, sondern uns alle, für keinen gut durchdachten Ansatz.

    theverge.com/policy/876131/dis

    #datenschutz #altersverifizierung #socialmedia #discord #gesichtserkennung #ausweis #kontrolle #uberwachung

  25. Kostenlose Geschenke und freier Eintritt am Geburtstag

    Nürnberg geschenkt Hier feiern Geburtstagskinder völlig umsonst 11.02.2026 – 05:11 UhrLesedauer: 2 Min. Badespaß (Symbolbild): Den …
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    europesays.com/de/788406/

  26. #Ausweis kostet jetzt 46 Euro: Vom #Sozialhilfe- und #Bürgergeld- #Regelsatz nicht gedeckt.

    Dr. Utz Anhalt zeigt, warum diese #Pflichtgebühr für viele kein „kleiner Aufpreis“, sondern faktisch eine Kürzung des #Existenzminimums ist – und welche zusätzlichen Kosten (z. B. durch #digitale #Passbilder seit Mai 2025) oft noch obendrauf kommen.

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