home.social

#bundesdigitalministerium — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #bundesdigitalministerium, aggregated by home.social.

fetched live
  1. Digitale Brieftasche d-you

    Fachleute warnen vor Sicherheitsrisiken und Vertrauensverlust

    Wenige Monate vor ihrem Start fehlten der digitalen Brieftasche entscheidende Funktionen, kritisierten Fachleute bei einer Anhörung im Bundestag. Verbesserte Sicherheit sei nötig, um Vertrauen für d‑you zu schaffen.

    Vertrauen ist entscheidend für den Erfolg der digitalen Brieftasche. Das machten 14 Sachverständige in einer Anhörung im Bundestag am Dienstag deutlich. Und viele von ihnen bezweifeln, dass die staatliche Wallet „d‑you“ dafür die Voraussetzungen mitbringt.

    In der Anhörung ging es um das Digitale Identitätengesetz, über das der Bundestag derzeit verhandelt. Es soll die rechtliche Grundlage für die staatliche Wallet liefern. Die digitale Brieftasche soll am 2. Januar 2027 starten – und damit in weniger als drei Monaten. In der Smartphone-App sollen Bürger:innen künftig digitale Ausweisdokumente, Zeugnisse und Hotelreservierungen ablegen können.

    Zu Beginn soll allerdings nur die Ausweisfunktion verfügbar sein, später folgen Führerschein und ein Lichtbildnachweis. Erst danach sollen schrittweise weitere Funktionen hinzukommen, die auch für mehr Sicherheit sowie Verbraucher- und Datenschutz sorgen sollen.

    Fachleute warnen vor „Cookie-Banner 2.0“

    So fehlen zum Start essenzielle Schutzfunktionen wie pseudonyme Logins, Zero-Knowledge-Proofs und die selektive Datenfreigabe. Was etwas sperrig klingt, hat handfeste Folgen im digitalen Alltag: Sie ermöglichen es Nutzer:innen, ihre Identität zu schützen oder nur das Allernotwendigste an Informationen preiszugeben. Ohne diese Funktionen bietet die Wallet ausschließlich eine Klarnamen-Identifizierung, wie etwa der Vertreter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andreas Hartl, betonte.

    Anders als in anderen EU-Staaten gebe es in Deutschland „keinerlei Prüfung, ob es verhältnismäßig ist, welche Daten abgefragt werden“, sagte Thomas Lohninger von der österreichischen Bürgerrechtsorganisation epicenter.works. Er befürchtet in seiner Stellungnahme, dass Unternehmen gleich zu Beginn übermäßig viele Daten aus der Wallet abfragen. Damit schaffe die Bundesregierung zugleich einen De-facto-Standard, der alles andere als datenschutzfreundlich ist, heißt es in der Stellungnahme von Bianca Kastl vom Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit (InÖG).

    Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisierte, dass die Verantwortung für den Datenschutz auf die Nutzer:innen abgewälzt werde. Wie bei den Cookie-Bannern könnten sie davon überfordert sein, die richtigen Daten freizugeben, so Ehrig.

    „Signierte Daten verfolgen Menschen ein Leben lang“

    Eine übermäßige Datenweitergabe wiege umso schwerer, weil die Daten kryptografisch signiert werden, mahnten mehrere Fachleute. Diese verifizierten Daten tragen damit so etwas wie ein staatliches Echtheitssiegel, das sie auch überaus wertvoll für Datenhandel und Identitätsdiebstahl macht, warnte Bianca Kastl.

    Besonders kritisch werteten die Fachleute die Entscheidung der Bundesregierung, das biometrische Lichtbild verpflichtend in die Wallet aufzunehmen, das damit ebenfalls signiert werde. „Signierte Daten verfolgen Menschen ein Leben lang“, sagte Thomas Lohninger.

    Auch die Entscheidung, ein Cloud-basiertes Hardware-Sicherheitsmodul als Sicherheitsanker zu verwenden, sieht Kastl kritisch. Dieser Ansatz schaffe einen zentralen „Single Point of Failure“, der „das Schadensausmaß bei Datenabflüssen massiv“ erhöhe und dem Prinzip Security by Design widerspreche.

    Thorsten Lodderstedt von der Common Codes GmbH, die für das Digitalministerium die staatliche Wallet entwickelt, verteidigte die Architekturentscheidung. Sie böte „die beste Balance aus Sicherheit, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit“. Auch Frankreich habe diesen Weg aus diesen Gründen eingeschlagen.

    Mehr Kontrolle bei „vertrauenden Beteiligten“

    Statt die Verantwortung für den Datenschutz auf die einzelnen Nutzer:innen abzuwälzen, schlugen die Fachleute gleich mehrere Alternativen vor.

    Jiska Classen von der Universität Potsdam forderte, dass nur Smartphones mit einem sogenannten Sicherheitselement die Wallet verwenden sollten, also mit einer zertifizierten, separaten Hardwarekomponente. Zudem brauche es eine bessere Haftungsregelung für den Fall einer missbräuchlichen Nutzung bei einem gehackten Gerät.

    Außerdem forderten gleich mehrere Fachleute, im Digitale Identitätengesetz ein risikobasiertes Registrier- und Prüfverfahren für Diensteanbieter vorzusehen. Wenn sich Banken, Online-Shops oder Behörden registrieren, sollte die Aufsichtsbehörde vorab prüfen, ob die sogenannten „vertrauenden Beteiligten“ ausschließlich das zwingend erforderliche Minimum an Daten anfordern. Sensible Daten sollten sie zudem nur dann erhalten, wenn dafür eine explizite gesetzliche Verpflichtung besteht. Das kann etwa bei einer Kontoeröffnung der Fall sein. Soziale Plattformen benötigen hingegen keine Adressdaten.

    Ein öffentlich zugängliches Verzeichnis sollte dann transparent aufzeigen, welche Daten etwa Unternehmen zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage abfragen dürfen. „Die eIDAS-Verordnung sollte eine Alternative zu Google und Co. schaffen“, erinnerte Lohninger in der Anhörung an die Ursprünge der Wallet. „Ich habe aber große Sorge, dass die Konzerne von der Wallet profitieren könnten.“ Nur mit strikten Regeln und größtmöglicher Transparenz ließe sich deren Datenhunger einhegen.

    Das Recht aufs Pseudonym

    Benötigt ein Wallet-Angebot nicht zwingend einen Ausweis, sollte die Nutzung von Pseudonymen der Standard sein, so eine weitere Forderung. Nutzer:innen können dann selbstgewählte Namen wie „brieftaube123“ verwenden, die keine Rückschlüsse auf ihre wahre Identität zulassen. Dass es diese Möglichkeit zum Start der Wallet nicht gebe, wertet der Bundesdatenschutzbeauftragte gestern als „misslich“.

    Ein Pseudonym verhindere „Über-Identifizierung“, Tracking und kommerzielle Profilbildung, sagte auch Bianca Kastl. Sie verweist in ihrer Stellungnahme auf die Recherchen zu den Databroker Files von netzpolitik.org. Diese hätten gezeigt, „wie allein durch Metadaten umfassende, standortgenau aufgelöste Profile von Personen geschaffen werden können“. Die Wallet drohe dieses Problem noch zu verschärfen.

    Lina Ehrig vom vzbv warnt zudem davor, dass Anbieter digitaler Brieftaschen Rabatte und Zusatzfunktionen anbieten könnten, wenn Nutzer:innen im Gegenzug zustimmen, dass Nachweise aus der digitalen Brieftasche über verschiedene Dienste hinweg verknüpft werden dürfen. Der Verband fordert ein klares Verbot solcher Koppelungsgeschäfte. „Nur so kann verhindert werden, dass die digitale Brieftasche zu einem Instrument der bereichsübergreifenden Profilbildung wird“, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme.

    Gegen den schleichenden Zwang

    Darüber hinaus sollte es den Nutzer:innen überlassen bleiben, das Lichtbild in ihre Wallet hochzuladen. Dadurch sollten ihnen keine Nachteile entstehen, wie es auch die technischen Vorgaben der EU-Kommission vorsehen.

    „Es braucht daher dringend wenigstens eine Opt-Out Option, mit der sich Nutzer:innen gegen eine Speicherung ihres biometrischen Lichtbilds in der digitalen Brieftasche entscheiden können“, schreibt der vzbv. Und Thomas Lohninger ergänzte: „Vertrauen wird mühsam verdient, der schnellste Weg, es zu verlieren, ist Menschen zu etwas zu zwingen.“

    Die Fachleute warnten auch davor, dass die Wallet selbst nach und nach faktisch verpflichtend werden könnte. Digitale Identitätssysteme in anderen Ländern wie etwa Indien seien im Laufe der Zeit zur Voraussetzung geworden, um etwa Verwaltungsdienste nutzen zu können, wie Lohninger ausführte.

    So könnten beispielsweise immer mehr staatliche Stellen auf die Wallet als Standardvoraussetzung für ihre Dienstleistungen setzen. Lehrer:innen könnten etwa von ihren Schulen dazu gezwungen werden, die Wallet bei internen IT-Systemen zu verwenden, sagte Lohninger.

    „Vergessen Sie nicht die Müllabfuhr“

    Verstoßen Unternehmen gegen Auflagen, sollten Nutzer:innen das anonym an eine unabhängige Anlaufstelle melden können. Diese Meldung sollte bestenfalls direkt und „medienbruchfrei“ aus dem geplanten Datenschutz-Dashboard der App erfolgen, fordert Kastl.

    Das Dashboard soll Nutzer:innen in der Wallet eine Übersicht etwa über die angeforderten, geteilten und gelöschten Daten bieten. Bisher fehlt dieses Kontrollwerkzeug in „d‑you“, weil die EU-Kommission die Protokolle für Löschanfragen und Beschwerden noch nicht umgesetzt habe.

    Bei Verstößen sollten die relying parties auch sanktioniert werden. Die Strafe solle so weit gehen, dass etwa Unternehmen die Registrierung entzogen wird und sie aus dem Wallet-Ökosystem ausgeschlossen werden. „Sie bauen hier ein Ökosystem, vergessen Sie nicht die Müllabfuhr“, sagte Thomas Lohninger in Richtung der Bundestagsabgeordneten.

    Vertrauen muss man sich verdienen

    Angesichts der Fülle an Defiziten bei Datenschutz und Sicherheit forderten der Bundesdatenschutzbeauftragte und Thomas Lohninger mindestens eine Übergangslösung zum Start der Wallet: Zu Beginn sollte sie demnach nur dort zum Einsatz kommen, wo eine gesetzliche Ausweispflicht besteht. Erst wenn die Nutzer:innen etwa Pseudonyme nutzen könnten, sollte der Einsatzkreis erweitert werden.

    Ähnlich sieht das Bianca Kastl: „Ein Start mit einer nicht datensparsam nutzbaren Wallet stellt einen erheblichen Mangel dar“. Sie fordert ebenso wie der vzbv, dass die Wallet erst dann „im Verbraucherkontext“ eingesetzt wird, wenn sie datensparsame Kernfunktionen bietet.

    Darüber hinaus fordern die Fachleute, dass vor dem Start der Wallet eine umfassende Datenschutz-Folgenabschätzung erstellt wird. Bis dato liege weder eine solche Folgenabschätzung vor, noch gebe es ein verbindliches Bekenntnis zu einer unabhängigen Datenschutz-Zertifizierung. „Die Veröffentlichung einer solchen Betrachtung“, schreibt der BfDI, „würde Transparenz und eine Vertrauensgrundlage schaffen.“

    Offenlegung: Bianca Kastl schreibt eine monatliche Kolumne auf netzpolitik.org.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch “Amazon – Das Buch als Beute”; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  2. Digitale Brieftasche

    Bundestag debattiert über digitale Brieftasche: 100 Tage vor dem Start wächst die Kritik an „d‑you“

    Anfang Januar soll in Deutschland die digitale Brieftasche starten. Doch es hapert bei Sicherheit, Datenschutz und den Vorbereitungen in den Kommunen. Opposition und Verbraucherschützer*innen warnen vor einem Vertrauensverlust.

    In genau 100 Tagen soll die digitale Brieftasche „d‑you“ bundesweit an den Start gehen – wenn auch deutlich kleiner als geplant. So soll zu Beginn nur die Ausweisfunktion nutzbar sein, später folgen Führerschein und ein Lichtbildnachweis. Erst danach sollen schrittweise weitere Funktionen hinzukommen.

    Für den Start am 2. Januar 2027 hat Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) vor allem zweierlei im Fokus: „Sicherheit ist unsere Verantwortung, Selbstbestimmung ist Ihr Recht“, sagte der Minister gestern im Bundestag. Für die Sicherheit sorge, dass Nachweise in der digitalen Brieftasche verschlüsselt gespeichert würden. Selbstbestimmung bedeute, dass die Nutzung freiwillig bleibe und die Nutzer:innen entscheiden, welche Daten sie weitergeben.

    Kritik an unzureichender Sicherheit

    Rebecca Lenhard von den Grünen überzeugt das nicht. In der Bundestagsdebatte kritisierte die Abgeordnete, dass die Wallet zum Start weder Pseudonyme noch einen Zero-Knowledge-Proof biete.

    Beides sind Verfahren, mit denen Nutzer:innen ihre Identität und ihre persönlichen Daten vor übermäßigem Zugriff durch Unternehmen und Behörden schützen können. Mit selbstgewählten Pseudonymen sollen sie sich ausweisen können, wenn keine weiteren Daten erforderlich sind.

    Im Fall von Alterskontrollen ginge es noch datensparsamer. Hier kann sich der Datenaustausch auf den Zero-Knowledge-Proof (ZKP, zu Deutsch: Null-Wissen-Beweis) beschränken. Damit wird beispielsweise ausschließlich übermittelt, ob Personen ein Mindestalter überschreiten oder nicht. Die der deutschen Wallet zugrundeliegende EU-Verordnung sieht vor, dass beide Verfahren in die digitale Brieftasche integriert werden.

    Dass dies nicht von Anfang an der Fall ist, wertet Lenhard als schwerwiegendes Versäumnis: „Vertrauen kann man am Ende nicht mit einem Update einspielen, und deshalb ist Sicherheit von vornherein ein ganz wichtiges Gut“, betonte sie gestern im Bundestag.

    Eine ähnliche Kritik kommt aus der Zivilgesellschaft. In einer aktuellen Stellungnahmefordert der Verbraucherschutz Bundesverband (vzbv) die Bundesregierung auf, beim Schutz sensibler Daten nachzubessern. Die digitale Brieftasche müsse von Anfang an und standardmäßig pseudonyme Nutzung, selektive Datenoffenlegung und datensparsame Altersverifikation ermöglichen. Andernfalls riskiere die Regierung, dass die „d‑you“ bereits „ab Bereitstellung mehrheitlich abgelehnt wird“.

    „Wer so Daten schützen will, der lässt auch sein Fahrrad unangeschlossen draußen stehen“

    Sonja Lemke (Die Linke) kritisierte in ihrem Redebeitrag die Entscheidung, in der deutschen Wallet signierte Daten zu verwenden. Bereits im Oktober 2024 hatte sichdas damals noch zuständige Innenministerium (BMI) für eine Architektur-Variante entschieden, die auf „Signed Credentials“ setzt. Diese Entscheidung, zu der offenbar auch ganz eigene Interessen führten, hat weitreichende Folgen für die Sicherheit der App.

    Bei diesem Verfahren werden die übermittelten Daten mit einer kryptografischen Signatur versehen. Sie tragen damit quasi ein Echtheitssiegel – auch lange nach der Übermittlung. Dieses Siegel mache die Daten allerdings überaus wertvoll für Datenhandel und Identitätsdiebstahl, warnten schon damals unabhängig voneinander das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundesdatenschutzbeauftragte und mehrere IT-Sicherheitsforscher:innen.

    „Wer so Daten schützen will, der lässt auch sein Fahrrad unangeschlossen draußen stehen, in der Hoffnung, dass schon irgendjemand klingeln wird, wenn es geklaut wird“, sagte Lemke. Sie rief das Digitalministerium dazu auf, den Start der digitalen Brieftasche zu verschieben. „Nehmen Sie sich Zeit, das vernünftig zu machen“, sagte sie in Richtung von Digitalminister Wildberger.

    Kommunen unvorbereitet

    Ein späterer Termin könnte auch den Kommunen zugutekommen. Die seien Rebecca Lenhard zufolge nicht ausreichend auf „d‑you“ vorbereitet, obwohl die digitale Brieftasche gerade hier zum Einsatz kommen soll.

    Auch Sonja Lemke wies darauf hin, dass die Kommunen „d‑you“ noch nicht einsetzen können. Zudem gebe es mit der Bund-ID und dem elektronischen Personalausweis Doppelstrukturen, die allerdings kaum jemand kenne. „Das Problem ist ja nicht die verfügbare Technik, es ist die Kommunikation und das Wissen“, so Lemke.

    Ein Fachgespräch der Unions-Fraktionen stützt diese Einschätzung aus erster Hand. An dem Austausch hatten Anfang Juli mehr als 300 Bürgermeister:innen, Landrät:innen und IT-Verantwortliche aus Kommunen, kreisfreien Städten und Landkreisen teilgenommen. Mehr als 90 Prozent von ihnen gaben an, noch „in einer frühen Vorbereitungsphase“ für die nationale digitale Brieftasche zu stecken. Für eine flächendeckende Umsetzung fehlten ein klarer Fahrplan, Leitfäden sowie technische Standards, Schnittstellen und Referenzarchitekturen.

    „Ohne diese Klarheit wird es kein erfolgreicher Roll-out“, fürchtet auch der Wallet-Berichterstatter der Unionsfraktion, Markus Reichel (CDU).

    Sachverständigen-Anhörung am 6. Oktober

    Die Debatte wird in zwei Wochen vertieft weitergehen. Nach der halbstündigen Aussprache hat die Mehrheit des Bundestages den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

    Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Er hat eine Anhörung von Sachverständigen für den 6. Oktober angesetzt.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch “Amazon – Das Buch als Beute”; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  3. Nein, es ist nicht verwunderlich: Die #ausweisapp2 gibt es auch auf #fdroid. Okay, der Eintrag sieht ziemlich verweist aus. Vielleicht nutzt es etwas der @Bundesregierung und dem @BMDS zu zeigen, dass #FOSS und fdroid ernst zu nehmen sind.

    * Installiert die AusweisApp von fdroid (oder wechselt)
    * Schreibt der #Bundesregierung eine Mail
    * Schreibt der #bundesdigitalministerium eine Mail
    * Macht Werbung für die APP bei fdroid!

    f-droid.org/packages/com.gover

    #ausweisapp #bundesdigitalminister

  4. #Bundesdigitalministerium tauchte zum ersten Mal im Protokoll der 61. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages am 04.03.2026 auf. Das Protokoll findet sich unter dserver.bundestag.de/btp/21/21

  5. Digitale Brieftasche

    EU-Kommission will Amazon dein Gesicht geben

    Ende dieses Jahres soll die digitale Brieftasche für alle kommen. Doch Bürgerrechtsorganisationen warnen, dass die EU-Kommission zentrale Datenschutzgarantien aushöhlen und Nutzer:innen zur Weitergabe biometrischer Daten zwingen will. Wer eine Flasche Wein kaufen möchte, muss dafür im Laden unter Umständen den Personalausweis zücken. Erst nach einem prüfenden Blick des Kassierers auf das Geburtsdatum können Kund:innen dann bezahlen – oder nicht.

    Weit mehr Daten könnten schon bald bei der geplanten EUDI-Wallet ausgetauscht werden, warnt die Nichtregierungsorganisation epicenter.works in einer Stellungnahme. Wer die digitale Brieftasche künftig einsetzt, könnte dann sogar gezwungen sein, die eigenen biometrischen Gesichtsdaten an Unternehmen weiterzugeben.

    Verantwortlich dafür sind Änderungen der Europäischen Kommission, so die österreichische Nichtregierungsorganisation. Die Kommission höhle im Nachhinein die rechtlich vorgegebenen Schutzgarantien aus, auf die sich EU-Parlament und der Rat geeinigt hatten.

    Mit der „European Digital Identity Wallet“ sollen sich künftig Bürger:innen und Organisationen online und offline ausweisen können. Die Bundesregierung hat ihren Start in Deutschland zum 2. Januar 2027 angekündigt.

    Wenn soziale Plattformen Gesundheitsdaten abfragen

    Konkret bezieht sich die Kritik von epicenter.works auf drei aktuelle Konsultationsentwürfe von sogenannten Durchführungsrechtsakten. Diese Rechtsvorschriften regeln die praktische Umsetzung von EU-Verordnungen. Insgesamt 40 von ihnen will die Kommission erlassen, bevor die digitale Brieftasche verfügbar ist.

    Als besonders problematisch bewertet epicenter.works die Regelung, wonach „relying parties“ (zu deutsch: „vertrauenswürdige Parteien“) je nach Mitgliedstaat sogenannte Registrierungszertifikate nicht verpflichtend, sondern nur optional erhalten sollen.

    Vertrauenswürdige Parteien können Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sein. Sie müssen sich laut eIDAS-Verordnung, die der europäischen Wallet zugrundeliegt, vorab in einem EU-Mitgliedstaat registrieren. Dabei müssen sie darlegen, welche Daten sie zu welchem Zweck von den Nutzer:innen anfordern werden.

    Diese Datenbeschränkung lässt sich technisch mit Registrierungszertifikaten kontrollieren. Sie dienen als eine Art Datenausweis, mit dem sich die vertrauenswürdigen Parteien gegenüber den Wallets legitimieren und die Abfragekategorien beschränken. Registrieren sich Nutzer:innen etwa mit Hilfe der Wallet bei einem sozialen Netzwerk, soll das so erst gar keine Gesundheitsdaten abfragen können.

    Die eIDAS-Verordnung sieht solche Registrierungszertifikate zwar nicht explizit vor. Allerdings könne eine Wallet ohne diese technisch nicht ohne weiteres überprüfen, ob Informationsanfragen angemessen sind, schreibt epicenter.works. Und das widerspreche Artikel 5b Abs. 3 der Verordnung, wonach vertrauenswürdige Parteien nur jene Daten abfragen dürfen, die sie auch bei ihrer Registrierung angegeben haben.

    Die Nichtregierungsorganisation plädiert daher für technische Kontrolle statt nur für Vertrauen. Andernfalls könnten etwa Unternehmen die vorgesehenen Schutzmaßnahmen relativ leicht umgehen, indem sie einen Mitgliedstaat als Niederlassungsort wählen, der keine Registrierungszertifikate ausstellt. „Unternehmen aus Ländern wie Irland könnten Schutzmechanismen der Wallet umgehen, so dass illegale Anfragen nach zu vielen Informationen möglich werden“, sagt Thomas Lohninger von epicenter.works.

    EU-Kommission handelt „unprofessionell“

    Es ist nicht das erste Mal, dass die Kommission die rechtlichen Vorgaben aus Sicht zivilgesellschaftlicher Organisationen untergraben will.

    Bereits im November 2024 hatte die Kommission versucht, die Registrierung von vertrauenswürdigen Parteien freiwillig zu machen. Damals hatte sie die zweite Charge an Durchführungsrechtsaktenveröffentlicht. Nachdem mehrere Organisationen gefordert hatten, die dort aufgemachten „Schlupflöcher“ zu schließen, korrigierte die Kommission vorübergehend ihre Position, nur um wenige Wochen später zu ihrer ursprünglichen Forderung zurückzukehren.

    „Dieses inkonsequente Vorgehen der […] EU-Kommission in einer so wichtigen Angelegenheit ist unprofessionell“, schreibt epicenter.works in der aktuellen Stellungnahme, „und es untergräbt das Vertrauen der Öffentlichkeit in das künftige eIDAS-Ökosystem erheblich.“ Die Nichtregierungsorganisation fordert die Kommission erneut dazu auf, „die Registrierung von vertrauenswürdigen Parteien verbindlich vorzuschreiben“. Nur so sei ein einheitliches Schutzniveau in der gesamten EU zu gewährleisten.

    Kommission will Recht auf Pseudonymität beschneiden

    Die eIDAS-Verordnung sieht außerdem vor, dass sich Wallet-Nutzer:innen im Alltag auch mit selbstgewählten Pseudonymen gegenüber Unternehmen und Behörden ausweisen können, sofern aus rechtlicher Sicht keine weiteren Daten erforderlich sind. So sollen sie ihre Identität und ihre persönlichen Daten vor übermäßigen Zugriff schützen. Dieses Recht auf Pseudonymität greife die Kommission auf zweierlei Art an, kritisiert epicenter.works.

    Zum einen unterscheide die Kommission nicht klar zwischen Anwendungsfällen der Wallet, in denen die vertrauenswürdige Partei gesetzlich dazu verpflichtet ist, Nutzer:innen zu identifizieren, und solchen, in denen eine solche Verpflichtung nicht besteht. Dabei sei diese Unterscheidung essentiell, um die Rechte der Nutzer:innen zu wahren.

    Zum anderen beschränke die Kommission den Gebrauch von Pseudonymen auf Authentifizerungsmaßnahmen – also etwa auf die Verwendung von pseudonymen Logins bei Webdiensten. „Die Kommission legt die eIDAS-Verordnung sehr einseitig aus“, schreibt epicenter.works. „Und sie übersieht dabei, dass die vertrauenswürdigen Parteien dazu verpflichtet sind, Pseudonyme generell zu akzeptieren, unabhängig von der Authentifizierungsfunktion der Wallet.“Damit könnten Unternehmen die rechtliche Identität von Nutzer:innen abfragen, ohne dass dies erforderlich ist.

    Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um Alterskontrollen sei diese Verengung fahrlässig: „Soziale Medienplattformen, Pornografie-Websites, Glücksspiel- und andere Online-Anbieter werden derzeit als potenzielle vertrauende Parteien diskutiert“, mahnt epicenter.works. „Diese Anbieter seien möglicherweise sehr daran interessiert, Identitätsdaten von Nutzer:innen zu erhalten, verfügen jedoch über keine Rechtsgrundlage, um eine solche Identifizierung zu verlangen.“

    Biometrische Gesichtsdaten sollen ebenfalls in die Wallet

    Die übermittelten Informationen könnten sogar biometrische Gesichtsdaten enthalten. Die Kommission will diese verpflichtend in jenen Datensatz aufnehmen, der zur Identifizierung von Nutzer:innen verwendet wird. Bislang soll dieses „Minimum-Datenset“ den vollen Name, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie die Nationalität enthalten.

    Unternehmen wie Amazon könnten damit nicht nur Namen und Anschrift ihrer Kund:innen erhalten, sondern auch eine Bilddatei mit deren Gesicht. Die Kommission nehme hier eine „massive Verschiebung“ vor, kritisiert epicenter.works, die der Gesetzestext explizit nicht vorsehe. Gleichzeitig würde damit „die gesamte Verarbeitung über die EUDI-Wallet unter Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung fallen, was wesentlich strengere Schutzmaßnahmen erfordern würde.“

    „Wir sind wirklich entsetzt, welche Änderungen vor dem Start der digitalen Brieftasche nun vorgebracht werden“, sagt Thomas Lohninger. „Verpflichtende Gesichtsbilder würden ganz neue Gefahren durch biometrische Daten bei Online-Plattformen mit sich bringen. Offenbar ist die Akzeptanz in der Industrie für die Politik relevanter als das Vertrauen aus der Bevölkerung.“

    epicenter.works fordert die Kommission auf, die entsprechende Stelle aus dem Entwurf ersatzlos zu streichen. Gleichzeitig mahnt sie, dass die Kommission das gesamte Projekt gefährde, indem sie kurz vor dem Start der Wallet derart weitreichende Änderungen an den technischen Spezifikationen vornehme.

    Offener Brief erinnert Kommission an rechtliche Vorgaben

    An die Kritik von epicenter.works knüpfen zehn europäische Organisationen an, die heute gemeinsam einen offenen Brief publiziert haben. Sie richten sich darin unter anderem an die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen. Initiiert hat das Schreiben die Vereinigung von Bürgerrechtsorganisationen European Digital Rights, zu den Unterzeichnern zählen unter anderem der Chaos Computer Club und die Digitale Gesellschaft aus Deutschland, Homo Digitalis aus Griechenland, IT-Pol aus Dänemark, ApTI aus Rumänien und Vrijschrift.org aus den Niederlanden.

    Die Organisationen zeigen sich „zutiefst besorgt“ darüber, dass die Kommission die Grundrechte von Millionen EU-Bürger:innen aushöhlen wolle. Die aktuell vorliegenden Entwürfe der Durchführungsrechtsakte „bergen die Gefahr, einige der zentralen Schutzmaßnahmen zu schwächen, die die eIDAS-Verordnung vorsieht.“ Das sei umso dramatischer, weil derzeit auch darüber diskutiertwird, die Wallet für Alterskontrollen zu verwenden.

    Der offene Brief ruft die Kommission und die Mitgliedsstaaten dazu auf, die Befürchtungen der Zivilgesellschaft ernstzunehmen und die rechtlichen Vorgaben der eIDAS-Verordnung einzuhalten. Die digitale Brieftasche könne nur dann erfolgreich sein, wenn sie einen starken Datenschutz und Rechtssicherheit böte – und zwar in allen EU-Staaten gleichermaßen.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  6. Gegen die Grundrechte

    Sozialstaatsreform: Kommission empfiehlt Abbau von Grundrechten

    Eine Fachkommission der Bundesregierung hat Empfehlungen vorgelegt, die den Sozialstaat bürgernäher und digitaler machen sollen. Dafür will sie den Datenschutz aufweichen und Verfahren mit Hilfe sogenannter Künstlicher Intelligenz automatisieren. Wohlfahrtsverbände warnen vor zusätzlicher Diskriminierung.

    Der Sozialstaat stehe vor einem „digitalen Neustart“. Das verkündete Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), als sie am Dienstag den Abschlussbericht der „Kommission zur Sozialstaatsreform“ entgegennahm.

    Die Kommission empfiehlt insgesamt 26 Maßnahmen, um den Sozialstaat zu „modernisieren“. Sie sollen das Sozialleistungssystem vereinheitlichen, mehr „Erwerbsanreize“ für Leistungsbeziehende schaffen und rechtliche Vorgaben vereinfachen.

    Das Schutzniveau des Sozialstaats werde dadurch nicht gesenkt, betonte Bas. Stattdessen zielten die Empfehlungen darauf ab, den Leistungsvollzug effizienter zu machen. Vor allem die Empfehlungen zur Verwaltungsdigitalisierung wertet die Ministerin dahingehend als „Quantensprung“.

    Tatsächlich droht aber gerade hier ein Abbau elementarer Schutzvorkehrungen. Denn die Kommission will unter anderem den Datenschutz aufweichen und Verfahren weitgehend automatisiert „auch unter Nutzung von Künstlicher Intelligenz“ beschleunigen. Wohlfahrtsverbände befürchten, dass ohnehin benachteiligte Menschengruppen zusätzlich diskriminiert werden.

    Plattformbasierte Modernisierung mit Sozialportal

    Der Kommission gehörten Vertreter:innen des Bundes, der Länder und der Kommunen an. Vertreter:innen aus der Wissenschaft oder der Zivilgesellschaft waren in dem Gremium nicht vertreten. Es führte aber Gespräche mit insgesamt 90 Expert:innen und Interessenvertreter:innen unterschiedlicher Verbände und Sozialpartner.

    Für eine „konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung“ strebt die Kommission quasi im Backend eine „technisch sichere und souveräne Technologieplattform für Bund, Länder und Kommunen“ mit einheitlichen Standards und Schnittstellen an. Die Basiskomponenten dafür soll der Deutschland-Stack liefern, das Prestigeprojekt des Bundesdigitalministeriums.

    Im Frontend sollen Bürger:innen alle Leistungen gebündelt über ein zentrales „Sozialportal“ einsehen sowie Anträge stellen und Bescheide abrufen können. Der Sozialstaat soll für sie so „transparenter und leichter zugänglich“ werden.

    Behördenübergreifender Datenaustausch

    Damit Verwaltungen leichter untereinander Daten austauschen können, sollen sie behördenübergreifend die steuerliche Identifikationsnummer nutzen. Diese lebenslang gültige Personenkennziffer erhalten alle Bürger:innen vom Bundeszentralamt für Steuern bei Geburt.

    Schon die Ampel-Regierung hatte geplant, die Steuer-ID dazu zu nutzen, um Verwaltungsdaten zusammenzuführen. Jurist:innen und Datenschützer:innen kritisieren die Einführung einer solchen Personenkennzahl unter anderem mit Bezug auf das Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig.

    Darüber hinaus spricht sich die Kommission dafür aus, das sogenannte Once-Only-Prinzip konsequent umzusetzen. Es sieht vor, dass Bürger:innen ihre Antragsdaten nur noch einer Behörde mitteilen, die diese dann an andere Behörden weitergeben kann.

    Der „komplexe“ Sozialdatenschutz

    Dafür müsse der Gesetzgeber aber zum einen den „komplexen Sozialdatenschutz“ aufweichen. Konkret empfiehlt die Kommission, entsprechende Regelungen im Ersten und im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch zusammenzuführen. Zum anderen müsse dafür der Ersterhebungsgrundsatz reformiert oder gar gestrichen werden – sofern dies „mit dem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar wäre“.

    Der Ersterhebungsgrundsatz sieht vor, dass personenbezogene Sozialdaten grundsätzlich direkt bei der betroffenen Person selbst erhoben werden müssen und nicht etwa beim Arbeitgeber. Betroffene Person können so derzeit selbst darüber entscheiden, ob und wie ihre Daten preis- und weitergegeben werden.

    Mehr KI, weniger Kontrolle

    Darüber hinaus will die Kommission Verwaltungsverfahren mit dem Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz beschleunigen. Auf diese Weise will sie auch den „sich verschärfenden Fachkräfteengpässen“ begegnen.

    So sollen „rein regelgebundene Prozesse ohne Ermessens- und Beurteilungsspielraum“ künftig „weitgehend automatisiert ablaufen“. Damit sind Verwaltungsprozesse gemeint, bei denen ein Sachverhalt formal auf klare Voraussetzungen geprüft wird – also etwa ob eine Frist eingehalten wurde oder ein:e Antragssteller:in ein bestimmtes Alter erreicht hat.

    Aber auch bei Ermessensentscheidungen soll KI verstärkt zum Einsatz kommen – allerdings nur „unterstützend“, wie der Bericht betont. Die Entscheidungen müssten „in menschlicher Hand“ verbleiben. Zugleich spricht sich die Kommission dafür aus, das sogenannte Vier-Augen-Prinzip einzuschränken. Es sieht vor, dass mindestens zwei Behördenmitarbeitende gemeinsam einen Sachverhalt prüfen.

    Wohlfahrtsverbände warnen vor KI-Einsatz

    Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht diese Empfehlungen „überaus kritisch“. „Auch ‚unterstützende‘ KI kann systematische Benachteiligung verstärken“, schreibt der Verband auf Anfrage von netzpolitik.org. „Besonders gravierend ist die fehlende Transparenz vieler KI‑Modelle und die Gefahr, soziale Feinheiten auszublenden.“ Das Vier-Augen-Prinzip sei „ein unverzichtbarer Schutzmechanismus im Sozialstaat“ und insbesondere bei KI-gestützten Verfahren wichtig. „Hier brauchen wir mehr Kontrolle, nicht weniger“, so der Verband.

    „Nachvollziehbarkeit und Transparenz müssen zu jeder Zeit gewährleistet sein“, mahnt auch der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband. Er verweist auf Forschungsergebnisse, wonach Algorithmen dazu neigen, ohnehin benachteiligte Menschengruppen weiter zu diskriminieren. „Sofern der Ermessensspielraum nicht zugunsten der Bürgerinnen und Bürger genutzt wird, muss deshalb immer durch eine qualifizierte Person entschieden werden“, schreibt die Arbeiterwohlfahrt.

    Selbst dann seien die Risiken aber noch immer hoch, sagt die Bundestagsabgeordnete Sonja Lemke (Die Linke). Diverse Studien und Umfragen hätten gezeigt, dass Menschen KI-Ergebnissen recht blind vertrauten. „Daher besteht die Gefahr, dass Ermessensentscheidungen, die von der KI unterstützt werden, am Ende faktisch allein von der KI getroffen werden – mit allem Bias, rassistischen und sexistischen Vorurteilen, die in ihr stecken“, so Lemke gegenüber netzpolitik.org. „Das ist Politik auf Kosten derjenigen, die existenziell von Sozialleistungen abhängig sind.“

    „Commitment“ oder Grundgesetzänderung

    Die Kommission drängt auf eine rasche und einheitliche Umsetzung ihrer Empfehlungen. Bund, Länder und Kommunen müssten bundesweit geltende Vorgaben festlegen. Dazu zählen einheitliche Datenformate, Schnittstellen und IT-Dienste.

    Dafür brauche es insbesondere ein „Commitment“ der Kommunen, betonte die Arbeitsministerin am Dienstag im ARD-Morgenmagazin. Nicht jede Kommune könne künftig ihre eigene Software behalten, so Bas.

    Gelingt eine solche Einigung nicht, spricht sich die Kommission dafür aus, Artikel 91c des Grundgesetzes so anzupassen, dass „durch zustimmungspflichtige Bundesgesetze Standards, Sicherheitsanforderungen und Komponenten verbindlich festgelegt werden können“. Dafür braucht die schwarz-rote Koalition allerdings mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag – und damit die Unterstützung der Linkspartei oder der AfD.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den »Blättern für deutsche und internationale Politik«. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik »Medienkritik«. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-‭30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  7. Das #Fedivers ohne das #Bundesdigitalministerium?

    Ja, aber sicher! #Wirtschaftsfaschisten haben hier nichts zu suchen! Bleibt bei #Meta und #Murks oder macht euch auf #bsky breit.

    Hier nur zins- und handelsfrei!☝️

    Ich habe blockiert.✔️

  8. Das #Bundesdigitalministerium ist jetzt auf Mastodon: Willkommen im #Fediverse! Folgt @BMDS für Infos dazu, wie sich Bundesminister Dr. Karsten Wildberger mit seinem Ministerium für weniger Bürokratie, mehr Service und schnellere Entscheidungen einsetzt. Unser gemeinsames Ziel ist klar: eine moderne, leistungsfähige und vernetzte Verwaltung, die euch und die Wirtschaft unterstützt und den Alltag entlastet. #FollowFriday

  9. 📣 #FirstTröt

    Das #Fediverse ohne #Bundesdigitalministerium? Undenkbar!

    Warum es unserem Chef echt wichtig ist hier zu starten, erzählt er im Video.👇

    #WirMachen #Digitalisierung und #Staatsmodernisierung und freuen uns auf den Austausch!

  10. Ich war gestern morgen mal am #Bundesdigitalministerium und hatte nicht ganz zufällig Mikrofone und ein Aufnahmegerät dabei. Ihr werdet nicht glauben, was dann passiert ist... #Wildberger #Podcast #DigitaleSouveränität

    RE: https://bsky.app/profile/did:plc:zv657bpskxtjkvbdd5wymjam/post/3lynbzcwsnd2o

  11. Thomas #Jarzombek:

    #Glasfaser- und #Mobilfunkausbau vor #Naturschutz:

    Das #Bundesdigitalministerium will schnell eine Änderung des #Telekommunikationsgesetzes voranbringen. Staatssekretär Jarzombek machte dies im #Bundesrat klar.

    Der Telco-Branchenverband VATM hat eine Gesetzesinitiative  des Bundesdigitalministeriums für einen schnelleren Mobilfunk- und Glasfaserausbau begrüßt.

    golem.de/news/thomas-jarzombek

  12. Staatssekretär Stefan Schnorr Korrupt? 🧐

    #Glasfaserausbau: #Digitalministerium schützte die Telekom gegen Wettbewerber

    "Im Wettbewerb um den Glasfaserausbau in Deutschland hat ein Staatssekretär im #Bundesdigitalministerium offenbar die Deutsche Telekom bevorzugt behandelt. Das geht aus Dokumenten hervor, die dem Tagesspiegel exklusiv vorliegen."
    tagesspiegel.de/politik/glasfa

Share on Mastodon

Enter the server where you have an account.