#gegenwartig — Public Fediverse posts
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#Neuheit sei die #Zentralkategorie #gegenwärtiger #westlicher #Gesellschaften, wodurch #Neuerung sowie ihre #reflexive #Planung, #Verbreitung und #Verfestigung als #Innovationen #quer durch #sämtliche #gesellschaftliche #Teilbereiche zur #dominanten #treibenden #Kraft #zukünftiger #Gesellschaften werde.
#Semantische #Ebene: #diskursives #Phänomen
#Pragmatische #Ebene: #Handeln
#Grammatische #Ebene: #institutionalisierte #Ordnungen#Fischer #Sampling #Musikproduktion S.62ff.
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#Neuheit sei die #Zentralkategorie #gegenwärtiger #westlicher #Gesellschaften, wodurch #Neuerung sowie ihre #reflexive #Planung, #Verbreitung und #Verfestigung als #Innovationen #quer durch #sämtliche #gesellschaftliche #Teilbereiche zur #dominanten #treibenden #Kraft #zukünftiger #Gesellschaften werde.
#Semantische #Ebene: #diskursives #Phänomen
#Pragmatische #Ebene: #Handeln
#Grammatische #Ebene: #institutionalisierte #Ordnungen#Fischer #Sampling #Musikproduktion S.62ff.
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#Neuheit sei die #Zentralkategorie #gegenwärtiger #westlicher #Gesellschaften, wodurch #Neuerung sowie ihre #reflexive #Planung, #Verbreitung und #Verfestigung als #Innovationen #quer durch #sämtliche #gesellschaftliche #Teilbereiche zur #dominanten #treibenden #Kraft #zukünftiger #Gesellschaften werde.
#Semantische #Ebene: #diskursives #Phänomen
#Pragmatische #Ebene: #Handeln
#Grammatische #Ebene: #institutionalisierte #Ordnungen#Fischer #Sampling #Musikproduktion S.62ff.
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#Neuheit sei die #Zentralkategorie #gegenwärtiger #westlicher #Gesellschaften, wodurch #Neuerung sowie ihre #reflexive #Planung, #Verbreitung und #Verfestigung als #Innovationen #quer durch #sämtliche #gesellschaftliche #Teilbereiche zur #dominanten #treibenden #Kraft #zukünftiger #Gesellschaften werde.
#Semantische #Ebene: #diskursives #Phänomen
#Pragmatische #Ebene: #Handeln
#Grammatische #Ebene: #institutionalisierte #Ordnungen#Fischer #Sampling #Musikproduktion S.62ff.
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#Fallbearbeitung #Gäfgen
Hat sich D wegen #Verleitung eines #Untergebenen zur #Nötigung im #Amt §§ 357, 240 Abs.1 #StGB #strafbar gemacht?#Frage nach #Rechtfertigung §32 #StGB
P1: #Anwendbarkeit auf #Amtsträger? Darf #Strafrecht #hoheitliche #Eingriffsbefugnis #begründen?
P2: Fehlen eines #gegenwärtigen #Angriffes.#Rechtfertigungsproblematik #Erlaubnistatbestandsirrtum
-> Stellte sich D vor, dass ein #Rechtfertigungsgrund (gegenw. Angriff) vorlag? -
#Fallbearbeitung #Gäfgen
Hat sich D wegen #Verleitung eines #Untergebenen zur #Nötigung im #Amt §§ 357, 240 Abs.1 #StGB #strafbar gemacht?#Frage nach #Rechtfertigung §32 #StGB
P1: #Anwendbarkeit auf #Amtsträger? Darf #Strafrecht #hoheitliche #Eingriffsbefugnis #begründen?
P2: Fehlen eines #gegenwärtigen #Angriffes.#Rechtfertigungsproblematik #Erlaubnistatbestandsirrtum
-> Stellte sich D vor, dass ein #Rechtfertigungsgrund (gegenw. Angriff) vorlag? -
#Fallbearbeitung #Gäfgen
Hat sich D wegen #Verleitung eines #Untergebenen zur #Nötigung im #Amt §§ 357, 240 Abs.1 #StGB #strafbar gemacht?#Frage nach #Rechtfertigung §32 #StGB
P1: #Anwendbarkeit auf #Amtsträger? Darf #Strafrecht #hoheitliche #Eingriffsbefugnis #begründen?
P2: Fehlen eines #gegenwärtigen #Angriffes.#Rechtfertigungsproblematik #Erlaubnistatbestandsirrtum
-> Stellte sich D vor, dass ein #Rechtfertigungsgrund (gegenw. Angriff) vorlag? -
Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht#Entwicklung in #Deutschland.
#Ursprünglich Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: #Politisch #Verfolgte #genießen #Asyl#Reform 1993: #Fassung Art. 16a GG in #gegenwärtiger #Form
-> #Grundrechtsverhinderungsrecht#Relativierung der #Bedeutung:
-> #Deteilregelungen auf #EU #Ebene
-> #EGMR #Rechtsprechung: #Einheitliches #Schutzsystem für #Europa; #EMRK
-> #Komplementärer #Schutz durch andere #Grundrechte-> 002 (Folien) <-
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Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht#Entwicklung in #Deutschland.
#Ursprünglich Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: #Politisch #Verfolgte #genießen #Asyl#Reform 1993: #Fassung Art. 16a GG in #gegenwärtiger #Form
-> #Grundrechtsverhinderungsrecht#Relativierung der #Bedeutung:
-> #Deteilregelungen auf #EU #Ebene
-> #EGMR #Rechtsprechung: #Einheitliches #Schutzsystem für #Europa; #EMRK
-> #Komplementärer #Schutz durch andere #Grundrechte-> 002 (Folien) <-
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Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht#Entwicklung in #Deutschland.
#Ursprünglich Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: #Politisch #Verfolgte #genießen #Asyl#Reform 1993: #Fassung Art. 16a GG in #gegenwärtiger #Form
-> #Grundrechtsverhinderungsrecht#Relativierung der #Bedeutung:
-> #Deteilregelungen auf #EU #Ebene
-> #EGMR #Rechtsprechung: #Einheitliches #Schutzsystem für #Europa
-> #Komplementärer #Schutz durch andere #Grundrechte -
Art. 16a
#Recht auf #Asyl; #Asylrecht#Entwicklung in #Deutschland.
#Ursprünglich Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: #Politisch #Verfolgte #genießen #Asyl#Reform 1993: #Fassung Art. 16a GG in #gegenwärtiger #Form
-> #Grundrechtsverhinderungsrecht#Relativierung der #Bedeutung:
-> #Deteilregelungen auf #EU #Ebene
-> #EGMR #Rechtsprechung: #Einheitliches #Schutzsystem für #Europa
-> #Komplementärer #Schutz durch andere #Grundrechte -
Die #Verfassungsbeschwerde ist regelmäßig #formell nicht #zulässig, wenn sie sich gegen #Normen richtet (#Gesetz, #Rechtsverordnung, #Satzung), weil diese #Rechtsvorschriften eines #Vollzuges bedürfen und als solcher #unmittelbar und #gegenwärtig betreffen.
Ausnahme: Wenn die #Rechtsnorm die #beschwerdeführende #Person selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschwert.
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Die #Verfassungsbeschwerde ist regelmäßig #formell nicht #zulässig, wenn sie sich gegen #Normen richtet (#Gesetz, #Rechtsverordnung, #Satzung), weil diese #Rechtsvorschriften eines #Vollzuges bedürfen und als solcher #unmittelbar und #gegenwärtig betreffen.
Ausnahme: Wenn die #Rechtsnorm die #beschwerdeführende #Person selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschwert.
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Die #Verfassungsbeschwerde ist regelmäßig #formell nicht #zulässig, wenn sie sich gegen #Normen richtet (#Gesetz, #Rechtsverordnung, #Satzung), weil diese #Rechtsvorschriften eines #Vollzuges bedürfen und als solcher #unmittelbar und #gegenwärtig betreffen.
Ausnahme: Wenn die #Rechtsnorm die #beschwerdeführende #Person selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschwert.
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Die #Verfassungsbeschwerde ist regelmäßig #formell nicht #zulässig, wenn sie sich gegen #Normen richtet (#Gesetz, #Rechtsverordnung, #Satzung), weil diese #Rechtsvorschriften eines #Vollzuges bedürfen und als solcher #unmittelbar und #gegenwärtig betreffen.
Ausnahme: Wenn die #Rechtsnorm die #beschwerdeführende #Person selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschwert.
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#Innerhalb meiner #potenziellen #Reichweite befindet sich auch die #Welt, die nur durch #Idealisierung #erreichbar ist, im #Sinn eines "und so #weiter".
Ein #Muster für eine solche #Potentialitätszone ist die #gegenwärtige #Reichweite von #Zeitgenossen, deren #Handhabungsbereich sich nicht mit meinem deckt.Alfred #Schütz - #Gesammelte #Aufsätze I - #Das #Problem der #sozialen #Wirklichkeit - Über die #Mannigfaltigen #Wirklichkeiten, S. 258 f.