#gafgen — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #gafgen, aggregated by home.social.
-
#Fallbearbeitung #Gäfgen
Hat sich D wegen #Verleitung eines #Untergebenen zur #Nötigung im #Amt §§ 357, 240 Abs.1 #StGB #strafbar gemacht?#Frage nach #Rechtfertigung §32 #StGB
P1: #Anwendbarkeit auf #Amtsträger? Darf #Strafrecht #hoheitliche #Eingriffsbefugnis #begründen?
P2: Fehlen eines #gegenwärtigen #Angriffes.#Rechtfertigungsproblematik #Erlaubnistatbestandsirrtum
-> Stellte sich D vor, dass ein #Rechtfertigungsgrund (gegenw. Angriff) vorlag? -
#Fallbearbeitung #Gäfgen
Hat sich D wegen #Verleitung eines #Untergebenen zur #Nötigung im #Amt §§ 357, 240 Abs.1 #StGB #strafbar gemacht?#Frage nach #Rechtfertigung §32 #StGB
P1: #Anwendbarkeit auf #Amtsträger? Darf #Strafrecht #hoheitliche #Eingriffsbefugnis #begründen?
P2: Fehlen eines #gegenwärtigen #Angriffes.#Rechtfertigungsproblematik #Erlaubnistatbestandsirrtum
-> Stellte sich D vor, dass ein #Rechtfertigungsgrund (gegenw. Angriff) vorlag? -
#Fallbearbeitung #Gäfgen
Hat sich D wegen #Verleitung eines #Untergebenen zur #Nötigung im #Amt §§ 357, 240 Abs.1 #StGB #strafbar gemacht?#Frage nach #Rechtfertigung §32 #StGB
P1: #Anwendbarkeit auf #Amtsträger? Darf #Strafrecht #hoheitliche #Eingriffsbefugnis #begründen?
P2: Fehlen eines #gegenwärtigen #Angriffes.#Rechtfertigungsproblematik #Erlaubnistatbestandsirrtum
-> Stellte sich D vor, dass ein #Rechtfertigungsgrund (gegenw. Angriff) vorlag? -
#Staatlicher #Eingriff in das #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
#Grundsätzlich #möglich im #Sinn des #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 im #Unterschied zu Art. 1 Abs. 1 S. 1 Alt. 1.
#Insofern ist #staatlich #praktizierte #Folter #grundgesetzlich nicht #möglich, ein #finaler #Rettungsschuss (#Erschießen eines #Geiselnehmer) jedoch schon.
-
#Staatlicher #Eingriff in das #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
#Grundsätzlich #möglich im #Sinn des #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 im #Unterschied zu Art. 1 Abs. 1 S. 1 Alt. 1.
#Insofern ist #staatlich #praktizierte #Folter #grundgesetzlich nicht #möglich, ein #finaler #Rettungsschuss (#Erschießen eines #Geiselnehmer) jedoch schon.