#anwendbarkeit — Public Fediverse posts
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#Fallbearbeitung #Gäfgen
Hat sich D wegen #Verleitung eines #Untergebenen zur #Nötigung im #Amt §§ 357, 240 Abs.1 #StGB #strafbar gemacht?#Frage nach #Rechtfertigung §32 #StGB
P1: #Anwendbarkeit auf #Amtsträger? Darf #Strafrecht #hoheitliche #Eingriffsbefugnis #begründen?
P2: Fehlen eines #gegenwärtigen #Angriffes.#Rechtfertigungsproblematik #Erlaubnistatbestandsirrtum
-> Stellte sich D vor, dass ein #Rechtfertigungsgrund (gegenw. Angriff) vorlag? -
#Fallbearbeitung #Gäfgen
Hat sich D wegen #Verleitung eines #Untergebenen zur #Nötigung im #Amt §§ 357, 240 Abs.1 #StGB #strafbar gemacht?#Frage nach #Rechtfertigung §32 #StGB
P1: #Anwendbarkeit auf #Amtsträger? Darf #Strafrecht #hoheitliche #Eingriffsbefugnis #begründen?
P2: Fehlen eines #gegenwärtigen #Angriffes.#Rechtfertigungsproblematik #Erlaubnistatbestandsirrtum
-> Stellte sich D vor, dass ein #Rechtfertigungsgrund (gegenw. Angriff) vorlag? -
#Fallbearbeitung #Gäfgen
Hat sich D wegen #Verleitung eines #Untergebenen zur #Nötigung im #Amt §§ 357, 240 Abs.1 #StGB #strafbar gemacht?#Frage nach #Rechtfertigung §32 #StGB
P1: #Anwendbarkeit auf #Amtsträger? Darf #Strafrecht #hoheitliche #Eingriffsbefugnis #begründen?
P2: Fehlen eines #gegenwärtigen #Angriffes.#Rechtfertigungsproblematik #Erlaubnistatbestandsirrtum
-> Stellte sich D vor, dass ein #Rechtfertigungsgrund (gegenw. Angriff) vorlag? -
Die #Beilegung von #Streitigkeiten vor #privaten #Schiedsgerichten kann gegen #Prinzipien #demokratischer #Selbstbestimmung und #rechtsstaatlicher #Ausübung #hoheitlicher #Gewalt #verstoßen.
#EGMR 2018: #Anwendbarkeit des #Prinzip, dass der #Ausschluss der #Öffentlichkeit bei der #Verhandlung auch durch #Schiedsgericht #Revisionsgrund ist. #Faires #Verfahren Art. 6 Abs 1 #EMRK
#Völkerrecht; #Parastaatlichkeit
#FAZ, 11.08.22, #Staat und #Recht, Gerhard #Wagner - Ende auf Raten?
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Die #Beilegung von #Streitigkeiten vor #privaten #Schiedsgerichten kann gegen #Prinzipien #demokratischer #Selbstbestimmung und #rechtsstaatlicher #Ausübung #hoheitlicher #Gewalt #verstoßen.
#EGMR 2018: #Anwendbarkeit des #Prinzip, dass der #Ausschluss der #Öffentlichkeit bei der #Verhandlung auch durch #Schiedsgericht #Revisionsgrund ist. #Faires #Verfahren Art. 6 Abs 1 #EMRK
#Völkerrecht; #Parastaatlichkeit
#FAZ, 11.08.22, #Staat und #Recht, Gerhard #Wagner - Ende auf Raten?
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Die #Beilegung von #Streitigkeiten vor #privaten #Schiedsgerichten kann gegen #Prinzipien #demokratischer #Selbstbestimmung und #rechtsstaatlicher #Ausübung #hoheitlicher #Gewalt #verstoßen.
#EGMR 2018: #Anwendbarkeit des #Prinzip, dass der #Ausschluss der #Öffentlichkeit bei der #Verhandlung auch durch #Schiedsgericht #Revisionsgrund ist. #Faires #Verfahren Art. 6 Abs 1 #EMRK
#Völkerrecht; #Parastaatlichkeit
#FAZ, 11.08.22, #Staat und #Recht, Gerhard #Wagner - Ende auf Raten?
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Ein #rechtsstaatliches #Strafrecht bestrafe #Taten, nicht #Gesinnungen; Ein #Gesinnungsstrafrecht sei kein gutes #Strafrecht;
#Frage nach #Anwendbarkeit von § 140 #StGB - #Belohnung und #Billigung von #Straftaten auf #Verwendung des Z- #Symbol als #Billigung der #Straftat eines #Angriffskrieg nach #Völkerrecht: §13 #VStGB - #Verbrechen der #Aggression;
siehe auch §138 Abs. 1 Nr. 5 #StGB;
#Völkerstrafgesetzbuch; #Handlung
#SZ, 2.4.22, #Meinung, S. 5, Heribert #Prantl - Die #Putin #Rune
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#Praxis des #Bundesnachrichtendienst #BND als #Verstoß gegen Art. 10 GG: #Briefgeheimnis; #Postgeheimnis; #Fernmeldegeheimnis;
#Frage nach #Anwendbarkeit des #persönlichen #Schutzbereiches; #Klage durch #Gesellschaft für #Freiheitsrechte, #GFF, #Buermeyer, vor #Bundesverfassungsgericht
#Bäcker, #Verfahrensbevollmächtigter: #Geltung des GG bei #Überwachung von #Ausländern im #Ausland.
#Welt, 09.05.20, #Politik, S.4, Dirk #Banse, Michael #Behrendt - Es ist eine #Wilde #Welt da #draussen.
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Art. 19 Abs. 3 GG:
Die #Grundrechte gelten auch für #inländische #juristische #Personen, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind.Die #wesensmäßige #Anwendbarkeit gilt nicht für #juristische #Personen des #Öffentlichen #Rechts.
#Konfusionsargument: Keine #grundrechtstypische #Gefährdungslage: Steht dem #Staat nicht in #Überordnungsverhältnis bzw. #Unterordnungsverhältnis #gegenüber.#Vorlesung 5,1 vom 26.04.21 und 04.05.21 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Folge der #Constitutio #Antoniniana für die #Rechtsentwicklung im #Reich;
#Anwendbarkeit des #Rechts als #Unterscheidung von #Ius #Gentium und #Ius #Civile #Proprium:
#Freie #Reichsbürger #insgesamt #Adressaten des #vormals #spezifisch #römischen #Ius #Civile #Proprium;#Prominente #Forschungsfrage: #Eingang #fremder #Rechtsformen in #römisches #Recht oder #Romanisierung #lokaler #Rechte.
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 12. Sitzung
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#Folge der #Constitutio #Antoniniana für die #Rechtsentwicklung im #Reich;
#Anwendbarkeit des #Rechts als #Unterscheidung von #Ius #Gentium und #Ius #Civile #Proprium:
#Freie #Reichsbürger #insgesamt #Adressaten des #vormals #spezifisch #römischen #Ius #Civile #Proprium;#Prominente #Forschungsfrage: #Eingang #fremder #Rechtsformen in #römisches #Recht oder #Romanisierung #lokaler #Rechte.
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 12. Sitzung
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#Kontroversen der #Rechtsschulen im #Prinzipat
Ist #Kauf #Tausch ?
#Kontroverse#Relevanz der #Frage wegen #Existenz des #System der #Rechtseinrichtungen;
#Klageformel der #Emptio #Venditio #Rechtsschutz für #Kaufvertrag#Tausch #Permutatio: Keine #Klageformel im #Prätorischen #Edikt
#Frage nach #Anwendbarkeit des #Kaufrecht#Proculianer: Nur #Kauf von #Institutsgarantie #umfasst
#Sabinianer: #Materielle #Austauschgerechtigkeit#Römische #Rechtsgeschichte
#Avenarius, 10. Sitzung -
#Kontroversen der #Rechtsschulen im #Prinzipat
Ist #Kauf #Tausch ?
#Kontroverse#Relevanz der #Frage wegen #Existenz des #System der #Rechtseinrichtungen;
#Klageformel der #Emptio #Venditio #Rechtsschutz für #Kaufvertrag#Tausch #Permutatio: Keine #Klageformel im #Prätorischen #Edikt
#Frage nach #Anwendbarkeit des #Kaufrecht#Proculianer: Nur #Kauf von #Institutsgarantie #umfasst
#Sabinianer: #Materielle #Austauschgerechtigkeit#Römische #Rechtsgeschichte
#Avenarius, 10. Sitzung -
#Frage nach #Anwendbarkeit der #Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 HS 1 #GG auf #Werbung mit #wirtschaftlicher #Zwecksetzung;
#Schutzbereich #unterschiedlicher #Grundrechte #potenziell #betroffen; Im #Sinn von #Meinungsfreiheit #ähnlich geschützt wie #falsche #Tatsachenbehauptung insofern als dass auch #Faktor für #Grundlagen für #Meinungsbildungen;
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#Frage nach #Anwendbarkeit des #Rückwirkungsverbot auf #Maßregeln der #Besserung und #Sicherung nach § 61 #StGB.
#Maßregeln gehören #Systematisch eigentlich nicht zum #StGB; #Abstandsgebot sei zu #wahren, wenn das der #Fall ist, habe die #Maßregel keine #funktionale #Identität zur #Strafe, wodurch #Rückwirkungsverbot #gewahrt wird.
#Rostalski #Strafrecht I, 03a
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#Frage nach #Anwendbarkeit des #Rückwirkungsverbot auf #Maßregeln der #Besserung und #Sicherung nach § 61 #StGB.
#Maßregeln gehören #Systematisch eigentlich nicht zum #StGB; #Abstandsgebot sei zu #wahren, wenn das der #Fall ist, habe die #Maßregel keine #funktionale #Identität zur #Strafe, wodurch #Rückwirkungsverbot #gewahrt wird.
#Rostalski #Strafrecht I, 03a