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  1. DHL will Pakete in Packstationen stecken, die sich nur per App öffnen lassen. Kein Smartphone? Keine App? Dann bleibt das Fach zu. Der vzbv klagt nun gegen diesen App-Zwang. Gut so: Postsendungen dürfen kein Eintrittstest in die Smartphone-Pflicht werden. Wahlfreiheit heißt: Paket bekommen, ohne vorher Daten abzuliefern. Technik ist Service, nicht Türsteher. Wer liefert, muss liefern, nicht umerziehen. Ja! Dazu hatte Digitalcourage auch schon einen BigBrotherAward vergeben. Und nun klagt der #vzbv dagegen. (Artikel vom März 2026.)

    #Digitalzwang #DHL #Packstation #Verbraucherschutz #Wahlfreiheit

    glm.io/206399?n

  2. DHL will Pakete in Packstationen stecken, die sich nur per App öffnen lassen. Kein Smartphone? Keine App? Dann bleibt das Fach zu. Der vzbv klagt nun gegen diesen App-Zwang. Gut so: Postsendungen dürfen kein Eintrittstest in die Smartphone-Pflicht werden. Wahlfreiheit heißt: Paket bekommen, ohne vorher Daten abzuliefern. Technik ist Service, nicht Türsteher. Wer liefert, muss liefern, nicht umerziehen. Ja! Dazu hatte Digitalcourage auch schon einen BigBrotherAward vergeben. Und nun klagt der #vzbv dagegen. (Artikel vom März 2026.)

    #Digitalzwang #DHL #Packstation #Verbraucherschutz #Wahlfreiheit

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  3. DHL will Pakete in Packstationen stecken, die sich nur per App öffnen lassen. Kein Smartphone? Keine App? Dann bleibt das Fach zu. Der vzbv klagt nun gegen diesen App-Zwang. Gut so: Postsendungen dürfen kein Eintrittstest in die Smartphone-Pflicht werden. Wahlfreiheit heißt: Paket bekommen, ohne vorher Daten abzuliefern. Technik ist Service, nicht Türsteher. Wer liefert, muss liefern, nicht umerziehen. Ja! Dazu hatte Digitalcourage auch schon einen BigBrotherAward vergeben. Und nun klagt der #vzbv dagegen. (Artikel vom März 2026.)

    #Digitalzwang #DHL #Packstation #Verbraucherschutz #Wahlfreiheit

    glm.io/206399?n

  4. DHL will Pakete in Packstationen stecken, die sich nur per App öffnen lassen. Kein Smartphone? Keine App? Dann bleibt das Fach zu. Der vzbv klagt nun gegen diesen App-Zwang. Gut so: Postsendungen dürfen kein Eintrittstest in die Smartphone-Pflicht werden. Wahlfreiheit heißt: Paket bekommen, ohne vorher Daten abzuliefern. Technik ist Service, nicht Türsteher. Wer liefert, muss liefern, nicht umerziehen. Ja! Dazu hatte Digitalcourage auch schon einen BigBrotherAward vergeben. Und nun klagt der #vzbv dagegen. (Artikel vom März 2026.)

    #Digitalzwang #DHL #Packstation #Verbraucherschutz #Wahlfreiheit

    glm.io/206399?n

  5. DHL will Pakete in Packstationen stecken, die sich nur per App öffnen lassen. Kein Smartphone? Keine App? Dann bleibt das Fach zu. Der vzbv klagt nun gegen diesen App-Zwang. Gut so: Postsendungen dürfen kein Eintrittstest in die Smartphone-Pflicht werden. Wahlfreiheit heißt: Paket bekommen, ohne vorher Daten abzuliefern. Technik ist Service, nicht Türsteher. Wer liefert, muss liefern, nicht umerziehen. Ja! Dazu hatte Digitalcourage auch schon einen BigBrotherAward vergeben. Und nun klagt der #vzbv dagegen. (Artikel vom März 2026.)

    #Digitalzwang #DHL #Packstation #Verbraucherschutz #Wahlfreiheit

    glm.io/206399?n

  6. Recht auf Reparatur

    Der lange Weg zu einer nachhaltigen Konsumkultur

    Weniger wegwerfen, mehr reparieren: Damit die große Idee der Kreislaufwirtschaft endlich Wirklichkeit werden kann, führt Deutschland bald ein neues Gesetz ein. Doch das „Recht auf Reparatur“ könnte verpuffen, wenn die Preise nicht sinken und wir unsere Konsumkultur nicht verändern.

    Muharrem Batman sitzt auf einem Drehhocker und beugt sich mit prüfendem Blick über einen vollbeladenen Werkstatttisch. Irgendwo hier muss seine Uhrmacher-Lupe liegen, doch zwischen Werkzeugen und Kleinteilen ist sie schwer zu finden. Es ist fast wie auf einem Wimmelbild: Schraubendreher in zahlreichen Größen liegen herum, zwischen ihnen sprießen dicke und dünne Elektrokabel hervor. Eigentlich müsse er mal wieder aufräumen, schmunzelt der Mann mit den kurzen grauen Haaren. „Aber ich liebe mein Chaos auch.“

    Es dauert nicht lange, bis er mittendrin die Lupe findet. Er kneift ein Auge zusammen, mit dem anderen schaut er durch die Linse und untersucht die Druckknöpfe eines alten CD-Players. Es ist ein silbernes, eckiges Gerät aus den 90er-Jahren. Die Anlage reagiert nicht mehr, ein Kunde hat sie zum Reparieren vorbeigebracht. Wahrscheinlich sind die Knöpfe schuld, vermutet der Fachmann und nimmt einen von ihnen auseinander.

    Muharrem Batman träumt vom Ende der Wegwerfgesellschaft. Geräte auseinanderbauen, Fehler finden, Technik wieder zum Laufen bringen – das ist sein Default-Mode. Sechs Tage die Woche, von Montag bis Samstag, immer zwischen 10 und 20 Uhr ist er in seinem Geschäft „Batmans Repaircafé“ in Berlin-Neukölln anzutreffen. In der Zeit können Kund*innen ihre defekte Technik bei ihm abgeben.

    Jedes Jahr werden etwa drei Millionen Tonnen neue Elektrogeräte auf den deutschen Markt gespült, vieles davon wird irgendwann zu Elektroschrott und zum Problem für die Umwelt. Die Politik hat das seit längerem erkannt, doch der Weg zum nachhaltigeren Umgang mit Technik ist lang. Ein neues „Recht auf Reparatur“ in der EU soll helfen. Damit es zum Erfolg wird, braucht es Menschen wie Muharrem Batman – und eine richtig gemachte Umsetzung in Deutschland.

    Deutschland hat ein Elektroschrott-Problem

    Elektroschrott stellt die Menschheit vor ein großes Problem. Wenn er im normalen Hausabfall landet, kann es passieren, dass er unsachgemäß verbrannt wird und dabei umweltschädliche Dämpfe entstehen. Wie viel Elektroschrott falsch entsorgt wird, lässt sich nur schätzen. 2022 ging das Umweltbundesamt von 86.000 Tonnen aus, seitdem hat die Gesamtmenge der genutzten Geräte weiter deutlich zugenommen.

    In Deutschland gibt es deshalb eine Mindestsammelquote für elektronische Altgeräte, die in kommunalen Wertstoffhöfen oder Elektrofachmärkten abgegeben werden müssen. Demnach müssten 65 Prozent alter Geräte fachgerecht gesammelt werden wie neue angeschafft werden. Das selbstgesteckte Ziel verfehlt Deutschland meilenweit. 2024 wurden 920.000 Tonnen Altgeräte fachgerecht entsorgt, das ist weniger als ein Drittel der pro Jahr neu auf den Markt gebrachten Geräte.

    Etwa 80 Prozent dieser alten Geräte werden recycelt. Das ist besser, als sie im Hausmüll verschwinden zu lassen, weil manche der verbauten Rohstoffe wiederverwertet werden können. Doch auch Recycling ist nicht unproblematisch, weil Rohstoffe verloren gehen, statt sie in andere Produktkreisläufe einzubauen. Am besten wäre es deshalb, man würde so viele gebrauchte Geräte wie möglich reparieren und weiternutzen. Derzeit geschieht das aber nur bei zwei Prozent der gesammelten Geräte.

    Das Recht auf Reparatur soll Elektromüll reduzieren

    Die Europäische Union hat deshalb vor einigen Jahren weitreichende Pläne für eine nachhaltige Konsumwirtschaft beschlossen. Das Ziel ist es, bis 2050 vollständig kreislauforientiert und klimaneutral zu wirtschaften. In der Kreislaufwirtschaft sollen Ressourcen und Produkte so lange wie möglich wiederverwendet, repariert und recycelt werden, um weniger Ressourcen zu verbrauchen und Abfälle zu reduzieren. Ein Baustein, um den Konsum umweltschonender zu machen, ist das Reparieren.

    Im Juli 2024 ist eine EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur in Kraft getreten, derzeit sind die Mitgliedsstaaten mit der Umsetzung auf nationaler Ebene an der Reihe. In Deutschland hat die Bundesregierung dafür bis zum 31. Juli 2026 Zeit. Einen ersten Entwurf hat das Bundesjustizministerium im Januar vorgelegt, den Bundesjustizministerin Hubig als wichtigen Beitrag für „eine neue Kultur des Reparierens“ vorstellte.

    Das übergeordnete Ziel des Gesetzes: Reparaturen sollen verbraucherfreundlicher werden, weil sie länger möglich und einfacher umzusetzen sind. Dafür sollen Reparaturen von bestimmten technischen Gebrauchsgütern wie Waschmaschinen, Staubsaugern oder Smartphones künftig „unentgeltlich oder zu einem angemessenen Entgelt“ angeboten werden, auch nachdem die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Hersteller dürfen die Reparierbarkeit ihrer Produkte nicht mehr verhindern, zum Beispiel durch ausbleibende Updates oder indem sie technische Schutzmaßnahmen einbauen. Außerdem werden sie verpflichtet, Ersatzteile zu einen „angemessenen Preis“ an Händler und Werkstätten zu verkaufen.

    Ob Reparaturen in Deutschland tatsächlich verbraucherfreundlicher werden, hängt maßgeblich davon ab, wie die EU-Richtlinie im Detail umgesetzt wird. Die Ausgangslage ist gut: 78 Prozent der deutschen Verbraucher*innen wünschen sich, ihre elektronischen Geräte einfacher reparieren lassen zu können. Zu dem Ergebnis kommt eine international angelegte Studie des Nürnberger Instituts für Marktentscheidungen.

    Dass Elektrogeräte bislang meist entsorgt, statt repariert werden, liegt vor allem an den zu hohen Kosten. Dies ist laut einer Umfrage des Forschungsinstituts forsa der am häufigsten genannte Grund, der eine Reparatur verhindert. Befragte geben außerdem an, dass sie sich gegen eine Reparatur entschieden hätten, weil die zu umständlich gewesen sei, ein Fachmensch davon abgeraten habe oder passende Ersatzteile gefehlt hätten.

    Kreatives Chaos zwischen Kunst und Schrott

    Für Muharrem Batman sind Reparaturen nicht nur ein Job, sondern eine Lebensaufgabe. Schon als Kind sei er ein „Freak-Bastler“ gewesen, sein Vater habe ihn früh mit auf Flohmärkte genommen und ihm geraten, „etwas zu machen, das sonst keiner macht“. Mitte der 90er-Jahre als junger Erwachsener in den Treptower Hallen wusste er deshalb ziemlich gut, welche elektronischen Geräte und welches Zubehör er aufkaufen musste, um sie zu reparieren, aufzupolieren und weiterzuverkaufen.

    Seit mehr als 20 Jahren ist der Neuköllner nun Ansprechpartner für Reparaturen in Neukölln, seit 2021 findet man sein Geschäft im legendären alten Karstadt-Gebäude am Hermannplatz. Nach der Pleite der Warenhauskette soll das Galeria Kaufhaus zum Treffpunkt für den Kiez werden, mit Lebensmittelgeschäften, Gastronomie und Räumen für Vereine. Mittendrin: Batmans Repaircafe.

    Betritt man das Geschäft, bleibt der Blick an einer Schaufensterpuppe im Eingangsbereich hängen. Sie ragt aus einem Berg aus Röhrenfernsehern, Drehscheibentelefonen und elektronischen Küchengeräten empor und dreht sich fortwährend um sich selbst. Die Puppe ist nackt, nur alte Elektrogeräte muss sie tragen. Um ihren Hals sind schwarze Kabel gewickelt, an deren Enden ein gelbes Bügeleisen von Philips, ein Standmixer ohne Aufsatz und ein roter Föhn hängen. In der einen Hand hält die Puppe ein Rührgerät und einen Toaster, in der anderen ein Glätteisen und eine Polaroidkamera.

    Schaut man sich im Geschäft weiter um, fallen Modellköpfe ins Auge, die auf einer Glasvitrine stehen und mit Kabeln frisiert sind. Auf dem einen wachsen alte Litzenkabel zu zwei fransigen Zöpfen zusammen, an dem anderen zu einem geflochtenen Bart, der dritte trägt einen blauen Irokesenschnitt. Muharrem Batman hat die Blickfänger selbst aus Elektroschrott gebaut. Seine Kunstwerke bestehen aus alten Kleingeräten, die Menschen weggeworfen haben.

    Inmitten dieses kreativen Chaos aus Kunst, Schrott, Werkzeugen und Ersatzteilen schraubt der Bastler an Geräten wie dem silbernen CD-Player. Batmans Reparaturbetrieb heißt „Repaircafé“, obwohl er selbst lieber von einer Werkstatt sprechen würde, weil er dieselben Leistungen wie in herkömmlichen Reparaturbetrieben anbietet. So darf der Inhaber sein Geschäft aber nicht nennen, weil er auf dem Papier keinen Meisterabschluss vorzuweisen hat. Seine Kund*innen kommen trotzdem immer wieder, erzählt Batman, auch wegen der fairen Preise. „Da bin ich sehr sozial und die wissen: Der ist korrekt.“

    Wie teuer dürfen Reparaturen sein?

    Studien zufolge werden Reparaturen für Verbraucher*innen dann zu einer realen Entscheidungsoption, wenn sie den Geldbeutel nicht zu stark belasten und die Kosten im Verhältnis zum Neupreis nicht zu hoch sind. Verschiedene Studien kommen zu dem Schluss, dass Verbraucher*innen eine Reparatur nicht mehr in Betracht ziehen, sobald der Preis höher als 30 Prozent des Neupreises liegt. Laut dem Nürnberger Institut für Marktforschung liegt die Preisschwelle sogar nur zwischen 15 und 20 Prozent.

    Um die Preisgestaltung ringen verschiedene Verbände bei der deutschen Umsetzung des Rechts auf Reparatur hart. Ausgerechnet diese Frage bleibt im Gesetzesentwurf der Bundesregierung schwammig. Denn die Formulierung eines „angemessenen Entgelts“ ermöglicht keinen Aufschluss, welche Preise Verbraucher*innen künftig tatsächlich erwarten werden.

    Das kritisiert etwa Keo Sasha Rigorth vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Pressemitteilung: „Mit Blick auf den teuer werdenden Verbraucheralltag“ sei das unverständlich. „Ein Elektrogerät zu reparieren, statt es wegzuwerfen, sollte die Umwelt und gleichzeitig den Geldbeutel der Menschen schonen.“

    68 Prozent der Händler und 63 Prozent der Hersteller gehen infolge des neuen Rechts von steigenden Kosten für Reparaturen aus. Zu dem Ergebnis kommt eine Studie des IFH Kölnaus dem Jahr 2025, für die Verbraucher*innen, Fachhändler und Hersteller befragt wurden, welche Veränderungen sie infolge des Reparaturrechts erwarten. Die Gründe für erwartete Kostensteigerungen liegen beispielsweise in steigenden Kosten für zusätzlichen Personalbedarf, weil mehr Menschen Reparaturen nachfragen würden. Zudem müssten Hersteller Ersatzteile länger lagern.

    Zum ersten Entwurf des Justizministeriums haben 26 Interessenvertretungen Stellung bezogen. Eine davon ist die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), die mehr als drei Millionen Unternehmen in Deutschland vertritt. Anders als der vzbv bewertet der Verband die gesetzliche Vorgabe eines „angemessenen Preises“ für Reparaturen als Vorteil für Verbraucher*innen. Allerdings könnten Werkstätten infolge des neuen Rechts gezwungen sein, Reparaturen zu Preisen unterhalb der tatsächlichen Kosten durchzuführen, so die Sorge der DIHK.

    Noch weniger aufseiten der Verbraucher*innen steht der Handelsverband Deutschland (HDE), der ebenfalls Stellung bezogen hat. Der HDE vertritt rund 280.000 Einzelhandelsunternehmen und fordert, neben sämtlichen Kosten eine übliche Gewinnspanne in den Reparaturpreis einzuberechnen.

    Trotz der kritischen Rückmeldungen bleibt die Schwammigkeit im finalen Gesetzentwurf, den die Bundesregierung Ende März beschlossen hat, bestehen. Allerdings ist nicht mehr von einem „angemessenen Preis“ die Rede, sondern von einem „angemessenen Entgelt“.

    Neue Aufgaben für alte Knöpfe

    Muharrem Batman sagt, er könne seine günstigen Preise deshalb anbieten, weil er „kein Diplom mit goldenem Rahmen an der Wand hängen“ hat. Hinzu kommt, dass er für seine Ladenfläche im Galeria Kaufhaus kaum Miete zahlen muss. Die Geschäftsführung sei kulant und unterstütze seine Tätigkeit, erzählt der Tüftler. Das Reparaturgeschäft bringe schließlich neuen Schwung ins Haus, von dem beide Parteien profitieren. Auch Personalkosten fallen neben Batmans eigenem Gehalt nicht an.

    Ihm sei es wichtig, dass sich jede*r eine Reparatur bei ihm leisten kann, erzählt Batman, während er sich über den vollbepackten Werkzeugtisch beugt. Da Ersatzteile ein Preistreiber sein können, gerade wenn man sie in größeren Mengen vorhalten muss, hat der Neuköllner dafür eine günstige und naheliegende Lösung gefunden: Er sammelt sie aus alten Elektrogeräten, die Kund*innen zur Entsorgung bei ihm abgegeben haben oder deren Defekt eine Reparatur nicht mehr beheben kann.

    Der Tüftler nutzt alles, was noch wiederverwendbar ist. In etwa der Hälfte aller Fälle könne er auf seinen wachsenden Bestand an Ersatzteilen zurückgreifen. Batmans Art zu reparieren gibt eine Vorahnung darauf, wie eine nachhaltige Konsumkultur aussehen könnte, die nicht davon geprägt ist, immer mehr Gewinn erzielen zu wollen.

    Auch für den alten CD-Player könnte er die passende Lösung haben. Ein paar Ersatzteile liegen auf dem Tisch verteilt. Der Bastler fischt einen Druckknopf heraus, den er bis zur Elektroplatte auseinanderbaut. Er führt daran vor, wie der Kontakt in so einem Knopf funktioniert und weshalb am CD-Player nichts mehr passiert, wenn man auf einen Knopf drückt: Die Köpfe sind von innen korrodiert und reagieren deshalb nicht mehr.

    Hersteller in die Pflicht nehmen

    Dass Ersatzteile ein Preistreiber sein können, hat auch der Gesetzgeber erkannt. Der Entwurf der Bundesregierung sieht deshalb auch für sie einen „angemessenen Preis“ vor. Aber auch hier gehen die Meinungen auseinander, was das genau heißen sollte.

    Die Nichtregierungsorganisation Germanwatch e.V. gibt auf Nachfrage von netzpolitik.org an, dass Ersatzteile einen Preis von 15 bis 20 Prozent des Gesamtneupreises nicht übersteigen sollten. Bis zu dieser Preisschwelle könne der Gesamtpreis einer Reparatur noch unter der 30-Prozent-Quote liegen. Ausgenommen sollten nur Fälle sein, „in denen die tatsächlichen Produktionskosten für Ersatzteile diese Marke für Hersteller zu einem Minusgeschäft machen würden.“

    Der vzbv fordert, Hersteller stärker in die Pflicht für faire Ersatzteilpreise zu nehmen und auf europäischer Ebene Kriterien für „angemessene“ Ersatzteilpreise zu definieren. Bisher könnten diese im betriebswirtschaftlichen Sinne als „angemessen“ gelten, praktisch die Inanspruchnahme einer Reparatur jedoch wirtschaftlich unattraktiv machen, kritisieren die Verbraucherschützer*innen. Zukünftig sollten Hersteller Ersatzteilpreise dann nicht mehr so weit erhöhen dürfen, dass der Reparaturpreis Verbraucher*innen abschreckt.

    Vertreter der Online-Community iFixit gehen noch einen Schritt weiter und kritisieren, dass Hersteller Preise weiterhin variabel bestimmen könnten, solange es keine bindenden Informationspflichten gebe, die die Preise für Ersatzteile festlegen. „Deswegen brauchen wir verbindliche Reparaturvorschriften, die Angaben zur Reparaturfähigkeit des Designs sowie zur langfristigen Verfügbarkeit erschwinglicher Ersatzteile enthalten“, fordert Thomas Opsomer aus dem Policy Team von iFixit gegenüber netzpolitik.org. Die Informationen sollten an der Verkaufsstelle dargestellt sein, damit Verbraucher*innen mit deren Hilfe ihre Kaufentscheidung abwägen können.

    Um die Konsumkultur heute zu verändern, müssten Hersteller in die Pflicht genommen werden für das, was sie produzieren und wie sie produzieren, sagt Thomas Opsomer. Er und seine Kolleg*innen von iFixit hatten sich auch in den europäischen Gesetzgebungsprozess eingebracht. Das Unternehmen betreibt eine Plattform für die nach eigener Auskunft größte Reparatur-Community der Welt.

    Ein Anfang wäre gemacht, so Opsomer, wenn Reparaturfähigkeit zur rechtmäßigen Grundlage für alle Gerätearten erklärt würde und nicht, wie bislang, nur für einige wenige. Ausnahmen könne man später noch definieren. Aktuell gilt das Recht auf Reparatur beispielsweise nicht für elektronische Kleingeräte wie Kaffeemaschinen, Toaster und Kopfhörer.

    Eine andere Konsumkultur muss gewollt sein

    Damit das Recht auf Reparatur zur gelebten Praxis werde, brauche es ein Umdenken in der Gesellschaft, führt Thomas Opsomer weiter aus. Ein nicht-reparierbares Produkt, das kurzfristig billig sei, werde schließlich langfristig teuer, sowohl für den Geldbeutel als auch für die Umwelt. Ein reparaturfähiges Produkt sei hingegen kurzfristig teurer, würde langfristig aber billiger werden. Ein solcher Mentalitätswandel wäre jedoch schwer vorstellbar, solange die Verbraucher ständig mit Werbung für neue Produkte konfrontiert werden.

    Am Ende muss mehr als nur der Preis stimmen: Es bräuchte auch ein größeres kollektives Bedürfnis, das zu erhalten, was da ist, statt etwas Neues zu konsumieren. Überkonsum und Elektroschrott sind ein gesellschaftliches Problem, das nur bedingt durch individuelles Handeln gelöst werden kann.

    Heutzutage werde die Last der richtigen Konsumentscheidung jedoch permanent den Verbraucher*innen aufgebürdet, kritisiert Autor Gabriel Yoran in seinem Buch „Die Verkrempelung der Welt“. Selbst wohlmeinende Verbraucherschutzorganisationen würden dazu beitragen, die Problemlösung auf das Individuum zu verschieben.

    Auch das Recht auf Reparatur ist eine individuelle Lösung. Für eine nachhaltige Konsumkultur bräuchte einen grundlegenden Strukturwandel. Am Ende muss mehr repariert werden als ein paar Elektrogeräte: unser Wirtschaftssystem.

    Die Idee der Kreislaufwirtschaft kommt dem benötigten Strukturwandel derzeit am nächsten und erschwingliche Reparaturen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings werden Hersteller wohl nicht auf diesem Weg vorangehen. Ihr Ziel besteht weiterhin darin, das Bedürfnis des Konsumierens durch neue Produkte zu stillen oder neue Bedürfnisse zu kreieren.

    Ein Ort, wo Menschen einander helfen

    Muharrem Batman wäre nicht Muharrem Batman, wenn er für das Problem der Konsumkultur nicht auch eine Lösung im Kopf hätte. Am liebsten würde er die verschiedenen Probleme des digitalen, spätkapitalistischen Lebens auf einen Schlag lösen: den linearen Konsum, die leerstehenden Innenstädte, die Vereinzelung im Alltag. Immer noch sitzt er auf seinem Drehhocker vor dem Werkstatttisch. Während er von seiner Zukunftsvision erzählt, verschränkt er die Hände hinter dem Kopf.

    „Ich möchte, dass Menschen wieder zusammenkommen – aber analog, so wie es früher war. Meine Vision ist ein Ort, wo alles unter einem Dach ist, was Nachhaltigkeit, Umwelt und soziales Leben betrifft. Wo sich Menschen gegenseitig helfen, etwas unternehmen, zusammen basteln und tüfteln. Ein zentraler Punkt, wo der Mensch sich selbst gegenübersteht.“

    Diesen Ort nennt Batman „Erlebniskaufhaus“. Dort sollen im Regal Gebrauchtwaren neben Neuwaren stehen. Wenn Menschen sehen, dass da kein Qualitätsunterschied ist, würden sie sich hoffentlich eher für ein repariertes Produkt entscheiden. Im Erlebniskaufhaus müsste es außerdem in jeder Warenabteilung eine adäquate Werkstatt geben, in der Fachpersonal und Kund*innen nebeneinander oder gemeinsam Reparaturen durchführen. „Das ist kein Projekt mehr, das ist für mich zu einer Mission geworden“, betont Batman.

    Wie weit der Weg zu diesem Ziel noch sein könnte, zeigt die Geschichte des silbernen CD-Players mit den korrodierten Tasten. Alle Knöpfe auszutauschen wäre „eine ziemliche Fummelarbeit“, seufzt Batman. Die Reparatur würde wohl etwa 30 Euro kosten. Der Bastler zuckt mit den Schultern. Am Ende muss der Kunde entscheiden, ob er das Gerät reparieren lässt oder für 50 Euro ein neues anschafft.

    Laura Jaruszewski ist von Januar bis März 2026 Praktikantin bei Netzpolitik. Ansonsten studiert sie in Göttingen Sozialwissenschaften und interessiert sich für Überwachungstechnologien und antifeministische Bewegungen im Netz. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  7. Erinnerung an den vzbv-Verbraucherschutzpreis 2015: eine bewegende Laudatio und Dankesworte für Rena Tangens. Kurzporträt und Preisverleihung in einem konzentrierten Clip – wertvoll für alle, die Verbraucherschutz lieben! #Verbraucherschutz #vzbv #RenaTangens #Laudatio #Preisverleihung #Verbraucher #German
    video.fuss.bz.it/videos/watch/

  8. #Verbraucherzentrale:
    "
    Gerichtserfolg für Verbraucher:innen: Der Freunde-Finder von Facebook ist rechtswidrig. Meta verarbeitete auch Daten von Nicht-Nutzenden illegal. Zudem sind umfassende Werbeprofile ohne klare Zustimmung unzulässig, entschied das Landgericht Berlin.
    "
    verbraucherzentrale.de/wissen/

    24.2.2026

    #Datenkrake #Datenschutz #DSGVO #Facebook #Kontakte #Meta #Nutzungsprofil #PersonenbezogeneDaten #Smartphone #SocialMedia #vzbv #Werbung

  9. Gesundheitsdaten

    Bundesgesundheitsministerium: So umfassend will Warken die Gesundheitsdaten aller Versicherten verknüpfen

    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat ihre Digitalisierungsstrategie vorgelegt. Darin betont die CDU-Ministerin, die Patient:innensouveränität stärken zu wollen. Tatsächlich aber will sie eine der umfassendsten Gesundheitsdateninfrastrukturen weltweit aufbauen. Nutznießer sind Forschung und Pharma-Unternehmen. Die Rechte der Patient:innen bleiben auf der Strecke.

    Rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte, ihre Gesundheitsdaten täglich übermittelt an ein nationales Forschungsdatenzentrum, verknüpfbar mit hunderten Medizinregistern und europaweit vernetzt – das ist die Vision von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).

    Die Ministerin präsentierte in der vergangenen Woche ihre „Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“. Darin verspricht Warken eine bessere medizinische Versorgung und mehr Patientensouveränität. Tatsächlich aber zielt ihre Strategie vor allem darauf ab, eine der umfassendsten Gesundheitsdateninfrastrukturen weltweit aufzubauen.

    Das knapp 30-seitige Papier legt zugleich die Grundlage für ein umfangreiches „Digitalgesetz“. Den Entwurf will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch im laufenden Quartal vorlegen. Die Rechte der Patient:innen drohen darin weitgehend auf der Strecke zu bleiben.

    Die geplante Dateninfrastruktur ruht auf drei Säulen: die elektronische Patientenakte, das Forschungsdatenzentrum Gesundheit und das geplante Medizinregistergesetz. Das Zusammenspiel aller drei Vorhaben ebnet auch der EU-weiten Vernetzung der Gesundheitsdaten den Weg.

    Die ePA soll zur „Gesundheits(daten)plattform“ werden

    Alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, besitzen seit Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA); seit Oktober 2025 sind Behandelnde dazu verpflichtet, sie zu verwenden. Gesundheitsministerin Warken will die ePA nicht nur zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ der ärztlichen Versorgung machen, sondern auch zur „Gesundheits(daten)plattform“ ausbauen.

    Dafür sollen erstens mehr strukturierte Daten in die ePA fließen, die dann „möglichst in Echtzeit für entsprechende Anwendungsfälle nachnutzbar“ sind. Derzeit sind dort vor allem noch PDF-Dateien hinterlegt, die nicht einmal durchsuchbar sind, was den Umgang mit der ePA aus Sicht von Behandelnden deutlich erschwert.

    Zweitens soll die ePA weitere Funktionen wie eine digitale Terminvermittlung und elektronische Überweisungen erhalten. Die Patientenakte soll so „auch interessanter werden für diejenigen, die nicht krank sind“, kündigte Warken an. Derzeit nutzen gerade einmal rund 4 Millionen Menschen ihre ePA aktiv. Bis zum Jahr 2030 soll sich ihre Zahl, so das Ziel des BMG, auf 20 Millionen erhöhen.

    „Künstliche Intelligenz“ soll Symptome auswerten

    Wer sich krank fühlt, soll künftig auch über die ePA-App eine digitale Ersteinschätzung einholen können. Mit Hilfe eines Fragenkatalogs sollen Versicherte dann erfahren, ob ihre Symptome den Gang zur Hausärztin oder gar zur Notfallambulanz rechtfertigen.

    Diese Auswertung soll offenbar auch mit Hilfe sogenannter Künstliche Intelligenz erfolgen. Ohnehin soll KI laut Warken „in Zukunft da eingesetzt werden können, wo sie die Qualität der Behandlung erhöht, beim Dokumentationsaufwand entlastet oder bei der Kommunikation unterstützt“. Bis 2028 sollen beispielsweise mehr als 70 Prozent der Einrichtungen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung KI-gestützte Dokumentation nutzen – ungeachtet der hohen Risiken etwa für die Patientensicherheit oder die Autonomie der Leistungserbringer.

    Dafür will das BMG „unnötigen bürokratischen Aufwand“ für KI-Anbieter reduzieren. Das Ministerium strebt dafür mit Blick auf den Digitalen Omnibus der EU-Kommission „eine gezielte Anpassung der KI-Verordnung“ an. Das umstrittene Gesetzesvorhaben der Kommission zielt darauf ab, Regeln für risikoreiche KI-Systeme hinauszuzögern und den Datenschutz deutlich einzuschränken. Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen eindringlich, dass mit dem Omnibus der „größte Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“ drohe.

    Forschungsdatenzentrum soll als „Innovationsmotor“ wirken

    Die in der ePA hinterlegten Daten sollen aber nicht nur der ärztlichen Versorgung dienen, sondern vor allem auch der Forschung zugutekommen. Sie sollen künftig – sofern Versicherte dem nicht aktiv widersprechen – täglich automatisch an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) gehen. Während Warken die ePA als „Dreh- und Angelpunkt“ der Versorgung sieht, beschreibt sie das FDZ als „Innovationsmotor“ der Gesundheitsforschung.

    Das FDZ wurde nach jahrelangen Verzögerungen im vergangenen Herbst erst handlungsfähig. Es ist beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn angesiedelt. Forschende können sich bei dem Zentrum registrieren, um mit den dort hinterlegten Daten zu arbeiten. Auch Pharma-Unternehmen können sich bewerben. Eine Voraussetzung für eine Zusage ist, dass die Forschung einem nicht näher definierten „Gemeinwohl“ dient.

    Die pseudonymisierten Gesundheitsdaten sollen das FDZ nicht verlassen. Stattdessen erhalten Forschende Zugriff auf einen Datenzuschnitt, der auf ihre Forschungsfrage abgestimmt ist. Die Analysen erfolgen in einer „sicheren Verarbeitungsumgebung“ auf einem virtuellen Desktop, das Forschende übers Internet aufrufen können.

    Ob dabei tatsächlich angemessene Schutzstandards bestehen, muss indes bezweifelt werden. Denn das Forschungszentrum verfügte in den vergangenen Jahren nicht einmal über ein IT-Sicherheitskonzept, weshalb auch ein Gerichtsverfahren der Gesellschaft für Freiheitsrechte ruht.

    Gemeinsam mit der netzpolitik.org-Redakteurin Constanze Kurz hatte die GFF gegen die zentrale Sammlung sensibler Gesundheitsdaten beim FDZ geklagt. Aus ihrer Sicht sind die gesetzlich vorgesehenen Schutzstandards unzureichend, um die sensiblen Gesundheitsdaten vor Missbrauch zu schützen. Sie verlangt daher für alle Versicherten ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht gegen die Sekundärnutzung der eigenen Gesundheitsdaten. Nachdem das FDZ seit Oktober den aktiven Betrieb aufgenommen hat, dürfte das ruhende Verfahren in Kürze fortgesetzt werden.

    „Real-World-Überwachung“ ermöglichen

    Dessen ungeachtet haben sich laut BfArM-Präsident Karl Broich bereits 80 Einrichtungen beim FDZ registriert. Die Antragsteller kommen zu gleichen Teilen aus Wirtschaft, Verwaltung und Forschung. Mehr als zwei Drittel von ihnen hätten bereits konkrete Forschungsanträge gestellt, bis zum Ende des Jahres will Warken diese Zahl über die Schwelle von 300 hieven. Alle positiv beschiedenen Anträge sollen künftig in einem öffentlichen Antragsregister einsehbar sein.

    Zum Jahreswechsel wird das FDZ wohl auch über weit mehr Daten verfügen als derzeit. Bislang übermitteln die gesetzlichen Krankenkassen die Abrechnungsdaten all ihrer Versicherten an das Forschungszentrum. Diese geben bereits Auskunft darüber, welche Leistungen und Diagnosen die Versicherungen in Rechnung gestellt bekommen haben.

    Ab dem vierten Quartal dieses Jahres sollen dann nach und nach die Behandlungsdaten aus der ePA hinzukommen. Den Anfang machen Daten aus der elektronischen Medikationsliste, anschließend folgen die Laborfunde, dann weitere Inhalte.

    Der baldige Datenreichtum gibt dem FDZ aus Sicht von BfArM-Chef Broich gänzlich neue Möglichkeiten. Er geht davon aus, dass seine Behörde in zehn Jahren bundesweit „einer der großen Daten-Hubs“ ist. Mit den vorliegenden Daten könnten Forschende dann umfassende „Lifecycle-Beobachtungen“ durchführen – „eine Real-World-Überwachung also, die klassische klinische Prüfungen so nicht abdecken können“.

    Auch im FDZ soll „Künstliche Intelligenz“ mitwirken. Zum einen in der Forschung selbst: „Dafür arbeiten wir an Konzepten, die Datenschutz, Sicherheit und wissenschaftliche Nutzbarkeit von Beginn an zusammendenken“, sagt Broich. Zum anderen soll das FDZ Datensätze etwa für das Training von Sprachmodellen bereitstellen, wie die Digitalisierungsstrategie des BMG ausführt und auch bereits gesetzlich festgeschrieben ist. Sowohl Training als auch Validierung und Testen von KI-Systemen sind eine zulässige Nutzungsmöglichkeiten. Das bedeutet konkret: Die sensiblen Gesundheitsdaten von Millionen Versicherten können zum Training von Sprachmodellen verwendet werden.

    Warken will Medizinregister miteinander verknüpfen

    Ab 2028 könnten Trainingsdaten dann auch detaillierte Daten zu Krebserkrankungen enthalten. Denn in knapp zwei Jahren sollen die FDZ-Datenbestände mit Krebsregistern sowie dem Projekt genomDE verknüpft werden, das Erbgutinformationen von Patient:innen sammelt.

    Die Datenfülle beim FDZ dürfte damit noch einmal ordentlich zunehmen. Allein die Krebsregister der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz halten Daten von insgesamt mehr als drei Millionen Patient:innen vor. Wer nicht möchte, dass etwa die eigenen Krebsdaten mit den Genomdaten verknüpft werden, muss mindestens einem der Register komplett widersprechen.

    Im Gegensatz etwa zu den Krebsregistern der Länder, die auf Basis spezieller rechtlicher Grundlagen arbeiten, bewegen sich die meisten anderen Medizinregister dem BMG zufolge derzeit „in einem heterogenen Normengeflecht von EU-, Bundes- und Landesrecht“, was „die Schaffung einer validen Datenbasis“ behindere.

    Das Ministerium hat daher bereits im Oktober das „Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung“ auf den Weg gebracht. Der Referentenentwurf sieht vor, einheitliche rechtliche Vorgaben und Qualitätsstandards für Medizinregister zu schaffen.

    Ein Zentrum für Medizinregister (ZMR), das ebenfalls am BfArM angesiedelt wäre, soll demnach bestehende Medizinregister nach festgelegten Vorgaben etwa hinsichtlich Datenschutz und Datenqualität bewerten. Qualifizierte Register werden dann in einem Verzeichnis aufgeführt, dürfen zu einem festgelegten Zweck kooperieren und auch anlassbezogen Daten zusammenführen. Die personenbezogenen Daten, die dort gespeichert sind, können für die Dauer von bis zu 100 Jahren in den Registern gespeichert werden.

    Derzeit gibt es bundesweit rund 350 Medizinregister. Zu den größten zählen das „Deutsche Herzschrittmacher Register“, das die Daten von mehr als einer Million Patient:innen enthält, und das „TraumaRegister DGU“ mit Daten von mehr als 100.000 Patient:innen. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass etwa drei Viertel der bestehenden Medizinregister Interesse daran haben könnten, in das Verzeichnis des ZMR aufgenommen zu werden.

    Verbraucher- und Datenschützer:innen mahnen Schutzvorkehrungen an

    Gesundheitsdaten, die dem ZMR vorliegen, sollen ebenfalls pseudonymisiert oder anonymisiert der Forschung bereitstehen. Das geplante Medizinregistergesetz sieht außerdem vor, dass die Daten qualifizierter Register ebenfalls miteinander verknüpft werden können.

    Zu diesem Zweck sollen Betreiber von Medizinregistern und die meldenden Gesundheitseinrichtungen registerübergreifende Pseudonyme erstellen dürfen. Als Grundlage dafür soll der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer von Versicherten (KVNR) dienen.

    Fachleute weisen darauf hin, dass eine Pseudonymisierung insbesondere bei Gesundheitsdaten keinen ausreichenden Schutz vor Re-Identifikation bietet. Das Risiko wächst zudem, wenn ein Datensatz mit weiteren Datensätzen zusammengeführt wird, wenn diese weitere personenbezogene Daten der gleichen Person enthält.

    Das Netzwerk Datenschutzexpertise warnt zudem davor, die Krankenversichertennummer in einer Vielzahl von Registern vorzuhalten. Weil im Gesetzentwurf notwendige Schutzvorkehrungen fehlen würden, sei „das Risiko der Reidentifizierung bei derart pseudonymisierten Datensätzen massiv erhöht“.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert die Menge an personenbezogenen Daten, die laut Gesetzentwurf an qualifizierte Medizinregister übermittelt werden dürfen. Dazu zählen neben sozialdemographischen Informationen auch Angaben zu Lebensumständen und Gewohnheiten sowie „zu einem Migrationshintergrund oder einer ethnischen Zugehörigkeit, der Familienstand oder die Haushaltsgröße“.

    Um die Patient:innendaten besser zu schützen, forderte der Verband bereits im November vergangenen Jahres, eindeutig identifizierende Daten vom Kerndatensatz eines Medizinregisters getrennt aufzubewahren.

    Gesundheitsministerium schafft Schnittstellen in die EU

    Das Gesundheitsministerium lässt sich davon jedoch nicht beirren und strebt weitere Datenverknüpfungen an. Laut seiner Digitalisierungsstrategie will das BMG das Forschungspseudonym auch dazu nutzen, um die Gesundheits- und Pflegedaten „mit Sozialdaten und Todesdaten zu Forschungszwecken“ sowie „mit Abrechnungs- und ePA-Daten“ zu verbinden. Ob Versicherte dieser umfangreichen Datenverknüpfung überhaupt noch effektiv und transparent widersprechen können, ist derzeit zweifelhaft. Sicher aber ist: Der Aufwand dürfte immens sein.

    Die Digitalisierungsstrategie macht ebenfalls deutlich, dass das Ministerium die geplanten Maßnahmen auch in Vorbereitung auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ergreift. Der EHDS ist der erste sektorenspezifische Datenraum in der EU und soll als Blaupause für weitere sogenannte Datenräume dienen. Schon in wenigen Jahren sollen hier die Gesundheitsdaten von rund 450 Millionen EU-Bürger:innen zusammenlaufen und grenzüberschreitend ausgetauscht werden.

    Konkret bedeutet das: In gut drei Jahren, ab Ende März 2029, können auch Forschende aus der EU beim FDZ Gesundheitsdaten beantragen. Und das Zentrum für Medizinregister soll dem BMG zufolge ebenfalls Teil der europäischen Gesundheitsdateninfrastruktur werden.

    Der größte Brückenschlag in der Gesundheitsdateninfrastruktur steht also erst noch bevor. Und auch hier bleibt die Ministerin eine überzeugende Antwort schuldig, was die Versicherten davon haben.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  10. @verbraucherzentrale_sh das ist schade und traurig. Gerade als #Verbraucherzentrale wäre eine aktiv gepflegte Instanz im #Fediverse, auch als Zeichen für Andere, wichtig.

    Was können wir hier für ein Umdenken bei euch bzw beim Bundesverband der #Verbraucherzentrale tun?

    Vielleicht sollten wir alle mal eine E-Mail an [email protected] schicken?! 🤔

    #vzbv

  11. Digitale Brieftasche

    „Auf einem ähnlich unguten Weg wie die elektronische Patientenakte“

    Das Jahr Null der elektronischen Patientenakte war mit zahlreichen Problemen gepflastert. Gelöst sind diese noch lange nicht, warnt die Sicherheitsforscherin Bianca Kastl. Auch deshalb drohten nun ganz ähnliche Probleme auch bei einem weiteren staatlichen Digitalisierungsprojekt.

    Rückblickend sei es ein Jahr zahlreicher falscher Risikoabwägungen bei der IT-Sicherheit im Gesundheitswesen gewesen, lautete das Fazit von Bianca Kastl auf dem 39. Chaos Communication Congress in Hamburg. Und auch auf das kommende Jahr blickt sie wenig optimistisch.

    Kastl hatte gemeinsam mit dem Sicherheitsexperten Martin Tschirsich auf dem Chaos Communication Congress im vergangenen Jahr gravierende Sicherheitslücken bei der elektronischen Patientenakte aufgezeigt. Sie ist Vorsitzende des Innovationsverbunds Öffentliche Gesundheit e. V. und Kolumnistin bei netzpolitik.org.

    Die Sicherheitslücken betrafen die Ausgabepro­zesse von Versichertenkarten, die Beantragungsportale für Praxisausweise und den Umgang mit den Karten im Alltag. Angreifende hätten auf jede beliebige ePA zugreifen können, so das Fazit der beiden Sicherheitsexpert:innen im Dezember 2024.

    „Warum ist das alles bei der ePA so schief gelaufen?“, lautet die Frage, die Kastl noch immer beschäftigt. Zu Beginn ihres heutigen Vortrags zog sie ein Resümee. „Ein Großteil der Probleme der Gesundheitsdigitalisierung der vergangenen Jahrzehnte sind Identifikations- und Authentifizierungsprobleme.“ Und diese Probleme bestünden nicht nur bei der ePA in Teilen fort, warnt Kastl, sondern gefährdeten auch das nächste große Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung: die staatliche EUDI-Wallet, mit der sich Bürger:innen online und offline ausweisen können sollen.

    Eine Kaskade an Problemen

    Um die Probleme bei der ePA zu veranschaulichen, verwies Kastl auf eine Schwachstelle, die sie und Tschirsich vor einem Jahr aufgezeigt hatten. Sie betrifft einen Dienst, der sowohl für die ePA als auch für das E-Rezept genutzt wird: das Versichertenstammdaten-Management (VSDM). Hier sind persönliche Daten der Versicherten und Angaben zu deren Versicherungsschutz hinterlegt. Die Schwachstelle ermöglichte es Angreifenden, falsche Nachweise vom VSDM-Server zu beziehen, die vermeintlich belegen, dass eine bestimmte elektronische Gesundheitskarte vor Ort vorliegt. Auf diese Weise ließen sich dann theoretisch unbefugt sensible Gesundheitsdaten aus elektronischen Patientenakten abrufen.

    Nach den Enthüllungen versprach der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen ePA-Start „ohne Restrisiko“. Doch unmittelbar nach dem Starttermin konnten Kastl und Tschirsich in Zusammenarbeit mit dem IT-Sicherheitsforscher Christoph Saatjohann erneut unbefugt Zugriff auf die ePA erlangen. Und auch dieses Mal benötigten sie dafür keine Gesundheitskarte, sondern nutzten Schwachstellen im Identifikations- und Authentifizierungsprozess aus.

    „Mit viel Gaffa Tape“ sei die Gematik daraufhin einige Probleme angegangen, so Kastl. Wirklich behoben seien diese jedoch nicht. Für die anhaltenden Sicherheitsprobleme gibt es aus ihrer Sicht mehrere Gründe.

    So hatte Lauterbach in den vergangenen Jahren zulasten der Sicherheit deutlich aufs Tempo gedrückt. Darüber hinaus verabschiedete der Bundestag Ende 2023 das Digital-Gesetz und schränkte damit die Aufsichtsbefugnisse und Vetorechte der Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) massiv ein. „Ich darf jetzt zwar etwas sagen, aber man muss mir theoretisch nicht mehr zuhören“, fasste die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider die Machtbeschneidung ihrer Aufsichtsbehörde zusammen.

    EUDI-Wallet: Fehler, die sich wiederholen

    Auch deshalb sind aus Kastls Sicht kaum Vorkehrungen getroffen worden, damit sich ähnliche Fehler in Zukunft nicht wiederholen. Neue Sicherheitsprobleme drohen aus Kastls Sicht schon im kommenden Jahr bei der geplanten staatlichen EUDI-Wallet. „Die Genese der deutschen staatlichen EUDI-Wallet befindet sich auf einem ähnlich unguten Weg wie die ePA“, warnte Kastl.

    Die digitale Brieftasche auf dem Smartphone soll das alte Portemonnaie ablösen und damit auch zahlreiche Plastikkarten wie den Personalausweis, den Führerschein oder die Gesundheitskarte. Die deutsche Wallet soll am 2. Januar 2027 bundesweit an den Start gehen, wie Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) vor wenigen Wochen verkündete.

    Kastl sieht bei dem Projekt deutliche Parallelen zum ePA-Start. Bei beiden ginge es um ein komplexes „Ökosystem“, bei dem ein Scheitern weitreichende Folgen hat. Dennoch seien die Sicherheitsvorgaben unklar, außerdem gebe es keine Transparenz bei der Planung und der Kommunikation. Darüber hinaus gehe die Bundesregierung bei der Wallet erneut Kompromisse zulasten der Sicherheit, des Datenschutzes und damit der Nutzer:innen ein.

    Signierte Daten, bitte schnell

    In ihrem Vortrag verweist Kastl auf eine Entscheidung der Ampel-Regierung im Oktober 2024. Der damalige Bundes-CIO Markus Richter (CDU) verkündete auf LinkedIn, dass sich das Bundesinnenministerium „in Abstimmung mit BSI und BfDI“ für eine Architektur-Variante bei der deutschen Wallet entschieden habe, die auf signierte Daten setzt. Richter ist heute Staatssekretär im Bundesdigitalministerium.

    Der Entscheidung ging im September 2024 ein Gastbeitrag von Rafael Laguna de la Vera in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung voraus, in dem dieser eine höhere Geschwindigkeit bei der Wallet-Entwicklung forderte: „Nötig ist eine digitale Wallet auf allen Smartphones für alle – und dies bitte schnell.“

    Laguna de la Vera wurde 2019 zum Direktor der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) berufen, die derzeit einen Prototypen für die deutsche Wallet entwickelt. Seine Mission hatte der Unternehmer zu Beginn seiner Amtszeit so zusammengefasst: „Wir müssen Vollgas geben und innovieren, dass es nur so knallt.“ In seinem FAZ-Text plädiert er dafür, die „‚German Angst‘ vor hoheitlichen Signaturen“ zu überwinden. „Vermeintlich kleine Architekturentscheidungen haben oft große Auswirkungen“, schließt Laguna de la Vera seinen Text.

    Sichere Kanäle versus signierte Daten

    Tatsächlich hat die Entscheidung für signierte Daten weitreichende Folgen. Und sie betreffen auch dieses Mal die Identifikations- und Authentifizierungsprozesse.

    Grundsätzlich sind bei der digitalen Brieftasche zwei unterschiedliche Wege möglich, um die Echtheit und die Integrität von übermittelten Identitätsdaten zu bestätigen: mit Hilfe sicherer Kanäle („Authenticated Channel“) oder durch das Signieren von Daten („Signed Credentials“).

    Der sichere Kanal kommt beim elektronischen Personalausweis zum Einsatz. Hier wird die Echtheit der übermittelten Personenidentifizierungsdaten durch eine sichere und vertrauenswürdige Übermittlung gewährleistet. Die technischen Voraussetzungen dafür schafft der im Personalausweis verbaute Chip.

    Bei den Signed Credentials hingegen werden die übermittelten Daten etwa mit einem Sicherheitsschlüssel versehen. Sie tragen damit auch lange nach der Übermittlung quasi ein Echtheitssiegel.

    Kritik von vielen Seiten

    Dieses Siegel macht die Daten allerdings auch überaus wertvoll für Datenhandel und Identitätsdiebstahl, so die Warnung der Bundesdatenschutzbeauftragten, mehrererSicherheitsforscher:innen und zivilgesellschaftlicher Organisationen.

    Bereits im Juni 2022 wies das BSI auf die Gefahr hin, „dass jede Person, die in den Besitz der Identitätsdaten mit Signatur gelangt, über nachweislich authentische Daten verfügt und dies auch beliebig an Dritte weitergeben kann, ohne dass der Inhaber der Identitätsdaten dies kontrollieren kann“. Und der Verbraucherschutz Bundesverband sprach sich im November 2024 in einem Gutachten ebenfalls klar gegen signierte Daten aus.

    Risiken werden individualisiert

    An dieser Stelle schließt sich für Kastl der Kreis zwischen den Erfahrungen mit der elektronischen Patientenakte in diesem Jahr und der geplanten digitalen Brieftasche.

    Um die Risiken bei der staatlichen Wallet zu minimieren, sind aus Kastls Sicht drei Voraussetzungen entscheidend, die sie und Martin Tschirsich schon auf dem Congress im vergangen Jahr genannt hatten.

    Das sind erstens eine unabhängige und belastbare Bewertung von Sicherheitsrisiken, zweitens eine transparente Kommunikation von Risiken gegenüber Betroffenen und drittens ein offener Entwicklungsprozess über den gesamten Lebenszyklus eines Projekts. Vor einem Jahr fanden sie bei den Verantwortlichen damit kein Gehör.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den »Blättern für deutsche und internationale Politik«. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik »Medienkritik«. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-‭30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  12. Staatsgeheimnis

    Sicherheitsbehörden und Databroker: Bundesregierung macht Datenkauf zum Staatsgeheimnis

    Die Bundesregierung verweigert Transparenz darüber, ob deutsche Sicherheitsbehörden bei Datenhändlern einkaufen. Die Frage ist brisant, denn für den Kauf gäbe es keine sichere Rechtsgrundlage. Das zeigen Dokumente aus dem Bundestag, die wir exklusiv vorab veröffentlichen.

    Diese Recherche entstand in Kooperation mit dem Bayerischen Rundfunk. Sie ist Teil der Databroker Files.

    Seit Monaten häufen sich Berichte über menschenfeindliche Übergriffe von Beamt*innen der US-Abschiebebehörde ICE. Sie inhaftieren massenhaft Menschen, die nach dem Willen der Regierung von US-Präsident Donald Trump das Land verlassen sollen. Um sie aufzuspüren, kann die Behörde ein mächtiges Werkzeug nutzen: Mit Tracking-Daten aus der Online-Werbeindustrie kann sie Milliarden Standorte von Handys ausspionieren.

    Die Angebote für solche Informationen kommen von Databrokern und darauf spezialisierten Dienstleistern. Gesammelt werden die Daten angeblich nur zu Werbezwecken, doch auch staatliche Stellen können beherzt zugreifen. Kommerzielle und staatliche Überwachung sind weltweit inzwischen eng verwoben.

    Neue Dokumente aus dem Bundestag zeigen jetzt: Die Bundesregierung verweigert zwar eine Auskunft darüber, ob deutsche Sicherheitsbehörden auf solche Standortdaten zugreifen – die Möglichkeit schließt sie aber ausdrücklich nicht aus.

    Zugleich nährt ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages Zweifel daran, ob staatliche Shoppingtouren bei Databrokern überhaupt rechtmäßig wären: Bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt fehlt demzufolge eine Ermächtigungsgrundlage; selbst für die mit weitreichenden Befugnissen ausgestatteten Geheimdienste ist die Rechtslage unklar.

    „Wir haben es hier mit einer echten Black Box zu tun“, konstatiert die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke). Sie lehnt es ab, dass Sicherheitsbehörden den Handel mit Werbedaten anheizen. Als „eindeutig rechtswidrig“ bezeichnet Polizeirechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München​​​​​​​ mögliche Datenkäufe durch Sicherheitsbehörden. Auch Geheimdienstforscher Thorsten Wetzling von der Denkfabrik Interface warnt: Behörden könnten beim Kauf von Datenbanken verfassungswidrig handeln.

    Regierung verweigert Transparenz

    Über die vielfältigen Gefahren von Handy-Standortdaten aus der Werbeindustrie haben wir in unserer Recherche-Reihe Databroker Files ausführlich berichtet. Anhand echter Datensätze konnten wir zeigen, wie detaillierte Bewegungsprofile auch Millionen Menschen in Deutschland gefährden. Ausspionieren lassen sich sogar Angestellte von Regierung, Militär und Geheimdiensten. Datenschützer*innen gehen davon aus, dass der Datenhandel in der Regel gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.

    Wie also hält es die Bundesregierung mit Databrokern? Das und mehr wollte die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt durch eine Kleine Anfrage erfahren. Solche Anfragen sind ein Werkzeug, das die Fraktionen im Bundestag nutzen können, um die Regierung zu kontrollieren.

    In der Antwort, die wir hier veröffentlichen, stellt die Bundesregierung bei den entscheidenden Fragen keine Transparenz her. Fragen dazu, ob Sicherheitsbehörden wie Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei bei Databrokern einkaufen, beantwortet sie nicht. Sie tut dies auch nicht in „eingestufter Form“; das heißt, selbst unter Ausschluss der Öffentlichkeit sollen die Abgeordneten keine Informationen zu einer möglichen Teilnahme am umstrittenen Datenhandel bekommen.

    „Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden“, rechtfertigt sich die Bundesregierung. Demnach könnten „Täter oder potenzielle Zielpersonen ihr Verhalten anpassen und künftige Maßnahmen dadurch erschweren oder gar vereiteln“. Weiter könnte eine Antwort „fremde staatliche Akteure dazu verleiten, entsprechende Dienste anzugreifen, um die jeweiligen Datenbestände im eigenen Sinne zu manipulieren.“

    „Absolut nicht hinnehmbar“

    Möglich ist es jedoch durchaus, dass deutsche Sicherheitsbehörden bereits bei Databrokern einkaufen. So schreibt die Regierung:

    Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass der Bezug von personenbezogenen Daten von Datenhändlern im Einzelfall zur Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen sein kann. Dies muss im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtslage individuell geprüft werden.

    Details nennt die Bundesregierung lediglich bei weniger sicherheitsrelevanten Behörden. So kauft etwa das „Bundesamt für Kartographie und Geodäsie“ seit einigen Jahren regelmäßig personenbezogene Daten ​​bei kommerziellen Anbietern. Zum Beispiel bei einem Unternehmen, das nach eigenen Angaben unter anderem Adressen von Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern anbietet. Solche Daten sind jedoch weitaus weniger brisant als etwa detaillierte Bewegungsprofile von Handy-Nutzenden.

    Die größtenteils ausgebliebene Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage kritisiert die Abgeordnete Donata Vogtschmidt scharf: „Es ist absolut nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung die Öffentlichkeit im Unklaren darüber lässt, ob und in welcher Form Sicherheitsbehörden persönliche Daten einkaufen, die die Menschen vermeintlich freiwillig für Werbezwecke freigegeben haben.“ Die Digitalpolitikerin fordert ​“​​​​​Transparenz darüber, wie und auf welcher Rechtsgrundlage deutsche Sicherheitsbehörden am Markt für kommerzielle Geschäfte mit persönlichen Daten beteiligt sind“.

    Weiter kritisiert die Abgeordnete, dass der riesige und in der Öffentlichkeit kaum bekannte Markt für personenbezogene Daten entstehen konnte: „Wie konnte es überhaupt dazu kommen?“ Eine Reform der DSGVO wäre wichtig, so Vogtschmidt, würde das Problem aber nicht an der Wurzel packen. Als solche benennt sie den Kapitalismus und das unausgeglichene Kräfteverhältnis zwischen Konzernen und Betroffenen. Ihre Forderung: „Wir brauchen Online-Plattformen im Gemeinwohl ohne Profitabsichten.“

    Mehr Transparenz in anderen Staaten

    Während die Bundesregierung jeglichen Einblick in mögliche Datenkäufe durch Sicherheitsbehörden für ein Risiko hält, liefern andere Staaten mehr Transparenz. Einkäufe von Handy-Standortdaten durch US-Behörden wurden spätestens ab dem Jahr 2020 schrittweise bekannt. Im November stellte ein Bericht des Kontrollgremiums PCLOBheraus, dass das FBI Kunde bei kommerziellen Datensammlern wie Clearview AI und Babel Street ist.

    In den Niederlanden beaufsichtigt das Gremium CTIVD die Geheimdienste. Bereits dessen Bericht aus dem Jahr 2018 handelte davon, wie Agent*innen kommerzielle Datensätze erworben haben. Auch in Norwegen bestätigte das parlamentarische Kontrollgremium EOS-Committee 2023 in einem öffentlichen Bericht, dass der militärische Geheimdienst massenhaft personenbezogene Daten gekauft hat. Die Aufseher*innen sparten nicht mit Kritik, weil der Behörde für das Daten-Shopping eine Rechtsgrundlage fehlte.

    Eine grundsätzliche Kritik am Handel mit personenbezogenen Daten aus dem Ökosystem der Online-Werbung ist, dass er in der Regel gegen das europäische Datenschutzrecht verstößt. Die Daten aus dem Angebot von Databrokern haben oftmals schon eine lange Reise hinter sich, noch bevor Sicherheitsbehörden überhaupt ins Spiel kommen. Bereits die Erhebung, etwa durch Apps und Tracking-Firmen, kann rechtswidrig sein, weil die Einwilligung der Nutzer*innen oft nicht informiert erfolgt und somit ungültig ist. Der Weiterverkauf wiederum kann gegen die Zweckbindung verstoßen, die etwa die DSGVO verlangt. Von Werbezwecken kann nämlich keine Rede mehr sein, sobald die Daten zur offenen Handelsware werden.

    Diesen Standpunkt vertrat 2024 auch das deutsche Verbraucherschutzministerium. Jüngst sprach die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider im Interviewmit netzpolitik.org von einer „unglaublichen Masse an Daten, die rechtswidrig genutzt werden“.

    Datenkauf als „besondere Gefahr“ für Grundrechte

    Hätten Sicherheitsbehörden des Bundes überhaupt eine Rechtsgrundlage, um bei Databrokern einzukaufen? Dieser Frage geht ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nach. Die dort tätigen Forscher*innen arbeiten laut Selbstbeschreibung parteipolitisch neutral und sachlich objektiv. Ebenfalls im Auftrag der Abgeordneten Vogtschmidt haben sie die „rechtlichen Voraussetzung und Grenzen des behördlichen Ankaufes von personenbezogenen Daten aus Werbedatenbanken“ untersucht. Hier veröffentlichen wir das 25 Seiten umfassende Gutachten [PDF].

    Aus dem Gutachten geht hervor: Sicherheitsbehörden fehlt eine klare Rechtsgrundlage für den Kauf von personenbezogenen Daten von Databrokern. Der Kauf kann zudem einen weitreichenden Grundrechtseingriff darstellen, für den es deshalb sehr hohe Hürden gibt. So könnten die Behörden damit etwa in das Recht auf informationelle Selbstbestimmungeingreifen.

    „Betroffene können in aller Regel weder überschauen noch beherrschen, welche Daten aus welchen Quellen in Werbedatenbanken gespeichert und miteinander verknüpft werden“, schreiben die Wissenschaftler*innen. Zudem besteht „beim Ankauf von Daten aus Werbedatenbanken eine besondere Gefahr von Eingriffen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung“.

    Wie intim Erkenntnisse aus solchen Daten sein können, zeigen die Databroker Files: Handy-Ortungen offenbarten beispielsweise Besuche in Bordellen, Kliniken oder Gefängnissen; die Nutzung bestimmter Apps kann Aufschluss über Krankheiten oder sexuelle Orientierunggeben.

    Wissenschaftliche Dienste: schwere Belastung für Betroffene

    Weiter gehen die Wissenschaftler*innen auf die „Schwere der Belastung“ von Betroffenen ein, wenn Behörden ihre personenbezogenen Daten kaufen. Zunächst erfahren die Betroffenen nichts davon, die Maßnahme ist also heimlich. Außerdem könne es sein, dass die Daten selbst rechtswidrig erhoben wurden. Weiter sei unklar, ob die gekauften Daten „überhaupt inhaltlich korrekt“ sind.

    Eine Studie des NATO-Forschungszentrums Stratcom schätzte 2021, dass im Durchschnitt nur 50 bis 60 Prozent der Daten von Databrokern „als präzise angesehen werden können.“ Auch unsere Recherchen zeigten, dass immer wieder Zeitstempel oder Geräte-Kennungen in den Datensätzen von Databrokern falsch sind. Im Fall von geheimdienstlicher Überwachung könnten also Unbeteiligte ins Visier geraten.

    Bei BKA und Bundespolizei konstatiert das Gutachten, dass ihnen eine „Ermächtigungsgrundlage“ fehle, um solche Daten zu kaufen. Das heißt: Es gibt in den Gesetzen, die die Arbeit dieser Sicherheitsbehörden regeln, keine Normen, die ein Shopping bei Databrokern erlauben oder rechtfertigen würden.

    Weniger deutlich fällt die rechtliche Einordnung allerdings bei den Geheimdiensten des Bundes aus, also Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst. Auch hier finden die Wissenschaftlichen Dienste keine ausdrückliche Rechtsgrundlage. Allerdings kommen sie zu dem Ergebnis, dass der Kauf solcher Daten möglicherweise in Einzelfällen gerechtfertigt sein könnte, wenn auch unter sehr begrenzten Umständen.

    Das Gutachten stellt zudem heraus:

    Unter welchen Umständen und mit welchen Methoden die Daten erhoben und in die Datenbank eingepflegt wurden, ist daher völlig offen und für den ankaufenden Nachrichtendienst auch kaum mit hinreichender Sicherheit überprüfbar. Es erscheint daher möglich, dass Nachrichtendienste durch den Ankauf an Daten gelangen könnten, die sie im Wege einer Überwachung nicht selbst erheben dürften.

    „Der Rechtsstaat versteckt keine Elefanten hinter Mäuselöchern“

    Thorsten Wetzling forscht für die gemeinnützige Denkfabrik Interface zu Geheimdiensten und ADINT. So nennt man die Erlangung geheimdienstlicher Erkenntnisse („intelligence“) durch Daten aus der Werbeindustrie („Ad“). Gerade die Aussicht auf Daten, die Geheimdienste sonst nicht erheben dürften, sieht Wetzling als wesentlichen Anreiz für ADINT. Hierbei könnten sich Geheimdienste auch umfangreiche Genehmigungsverfahren, Nutzungsbeschränkungen und Kontrollvorgaben sparen.

    Mit Blick auf das Gutachten beschreibt Wetzling die unklare Rechtslage als besorgniserregend. Gewichtige Gründe sprechen ihm zufolge dagegen, dass die entsprechenden Normen den verfassungsrechtlichen Standards der Bestimmtheit und der Verhältnismäßigkeit entsprechen.​​​​​ Der Forscher warnt:

    ​​​​​Sollte die Bundesregierung nachrichtendienstliche Datenkäufe tätigen, so ist deren rechtliche Grundlage ungewiss und verfassungswidriges Handeln durchaus möglich.

    Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider deutet die Rechtslage ähnlich. Ankauf und Nutzung von Werbedaten bedürften „spezieller gesetzlicher Regelungen, welche für die Sicherheitsbehörden bisher nicht bestehen“, schreibt ein Sprecher auf Anfrage von netzpolitik.org und BR. Eine allgemeine Ermächtigungsgrundlage reiche nicht aus. „Hier gilt: Der Rechtsstaat versteckt keine Elefanten hinter Mäuselöchern“, so der Sprecher.

    Deutlich wird auch Mark Zöller, der an der Ludwig-Maximilians-Universität München zu Polizeirecht forscht. Er sagt, es wäre „eindeutig rechtswidrig“, wenn Behörden personenbezogene Daten aus der Werbeindustrie kaufen würden. „Eine spezielle Ermächtigungsgrundlage für den Ankauf solch privater Datenbestände gibt es in keinem Sicherheitsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland.“ Es sei jedoch typisch für Sicherheitsbehörden, dass sie neue Instrumente ohne Rechtsgrundlage erst mal nutzen würden, „bis sich Widerstand regt“. Juristisch könne das aber zum Problem werden, weil damit auch die gerichtliche Verwertbarkeit auf diesem Weg erlangter Beweise in Frage stehe.

    Forscher Thorsten Wetzling sieht im Ankauf kommerzieller Daten „einen Paradigmenwechsel bei der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung“, der dringend reguliert werden muss. Das Mandat der unterschiedlichen Gremien zur Kontrolle der Geheimdienste sei für das Phänomen nicht ausreichend. ​​​​​​​Der Gesetzgeber sollte bei der anstehenden Geheimdienstreform jedoch nicht nur auf ADINT schauen, sondern „die ganze Palette des möglichen Zusammenwirkens privater und öffentlicher Stellen näher in den Blick nehmen“. Im Falle einer gesetzlichen Regelung fordert Wetzling eine Diskussion über Schutzvorkehrungen beim Kauf sensibler Daten – bis hin zu einem möglichen Verbot, hochsensible Daten überhaupt zu kaufen.

    Die Versuchung der Daten

    Darüber, wie Geheimdienste mit Databrokern umgehen sollten, gibt es im Bundestag gespaltene Meinungen. „Ich lehne es ab, dass Sicherheitsbehörden den vor Datenschutzverletzungen strotzenden Handel mit Werbedatenbanken anheizen und fordere einen gesetzlichen Riegel davor“, sagt Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt mit Blick auf die neusten Recherchen. Bereits zuvor sagte sie: „Geheimdienste sind Fremdkörper in der Demokratie und müssen schrittweise durch Informationsstellen ohne nachrichtendienstliche Mittel ersetzt werden“.

    Eine ambivalente Position äußerte der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter gegenüber netzpolitik.org und BR im Sommer 2024: „Angesichts der Bedrohungslage und der Ressourcenknappheit kann es durchaus sinnvoll sein, auch solche Daten verstärkt für die Aufklärung zu nutzen.“ Andererseits sprach er davon, Datenmarktplätze und Verkäufer zu regulieren, „damit solche Datensätze nicht von gegnerischen ausländischen Diensten im Rahmen hybrider Kriegsführung verwendet werden“ und um „unsere Bürger vor dem Datenabgriff durch ausländische Staaten zu schützen.“

    Der Abgeordnete Konstantin von Notz (Grüne) sprach sich 2024 für eine rechtliche Klärung aus. Er verglich das mit anderen Mitteln wie etwa dem Abhören von Telefongesprächen, bei denen es auch klare Regeln gibt.

    Auch der Thinktank Hybrid CoE, bei dem Fachleute im Auftrag von EU und NATO hybride Bedrohungen erforschen, bewertet ADINT als zweischneidig. „Die Frage, ob die Chancen die Risiken überwiegen, ist schwer zu beantworten, da sich beide offenbar die Waage halten“, sagte Sprecherin Kirsi Pere auf Anfrage von netzpolitik.org.

    Aus Perspektive von Daten- und Verbraucherschutz sollten die Maßnahmen bereits früher ansetzen, und zwar schon bei der schieren Anhäufung der Daten. Nicht zuletzt der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert ein Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken.

    EU-Kommission: „wachsendes Problem“

    Zumindest scheint im Zuge der Databroker Files das Bewusstsein dafür zu wachsen, wie gefährlich es ist, wenn Angebote von Databrokern praktisch allen offenstehen. Am 4. November haben netzpolitik.org und Recherche-Partner berichtet, wie Datenhändler metergenaue Standortdaten von EU-Personal verkaufen. Wenig später, am 19. November, thematisierte die EU-Kommission Databroker in einem Schreiben an EU-Parlament und Ministerrat. Darin heißt es, leicht gekürzt und aus dem Englischen übersetzt:

    Der Handel mit personenbezogenen Daten ist zu einem wachsenden Problem geworden. Solche intransparenten Praktiken untergraben zentrale Grundsätze des Datenschutzrechts und der Privatsphäre, verzerren den Wettbewerb und unterminieren das öffentliche Vertrauen in digitale Märkte. Eine konsequentere Durchsetzung der bestehenden Vorschriften ist erforderlich. Die Kommission wird prüfen, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig sind, um diese Praktiken einzudämmen und die Transparenz im Datenhandel zu erhöhen.

    Dabei stehen die Zeichen eigentlich auf Deregulierung. Anlass des Schreibens ist das Vorhaben der EU-Kommission, Daten für KI-Innovationen zu befreien. Auch der Digitale Omnibus, ein Gesetzpaket der EU-Kommission, will Unternehmen beim Datenschutz mehr freie Hand lassen. Offenbar erweisen sich die Databroker Files als Sand im Getriebe der Deregulierung.

    Bundesregierung „beobachtet aufmerksam“

    Noch im Herbst hatte sich die Bundesregierung mit möglichen Regulierungslücken beim Handel mit personenbezogenen Daten beschäftigt. Anlass war eine schriftliche Frage des Abgeordneten Konstantin von Notz (Grüne). Eine Lücke können etwa Datenmarktplätze sein, die Kontakt zwischen Databrokern und potenziellen Käufern herstellen. Prominentes Beispiel für einen Datenmarktplatz ist der Berliner Anbieter Datarade, der offenbar durch die Maschen der Datenschutz-Regulierung schlüpft und sogar von einer teilweise staatlichen Investition profitiert hat. Über Datarade konnte netzpolitk.org Kontakt zu einem Datenhändler herstellen, der dem Team letztlich 3,6 Milliarden Handy-Standortdaten aus Deutschland zur Verfügung stellte.

    In ihrer Antwort vom 16. September schreibt die Bundesregierung, sie „beobachtet aufmerksam die Entwicklungen im Bereich des Datenhandels“. Auch Datenmarktplätze erwähnt sie ausdrücklich. Zu Konsequenzen äußert sie sich jedoch zurückhaltend. „Sollte sich zeigen, dass zusätzliche Regelungen erforderlich sind, wird die Bundesregierung die erforderlichen Schritte prüfen“, heißt es. „Dies kann, je nach Sachlage, auch gesetzgeberische Maßnahmen einschließen.“

    Allein in den drei Monaten nach dieser Antwort sind vier große Enthüllungen über die Gefahren von Handy-Standortdaten erschienen – mit Daten aus Belgien, Irland, Frankreichund Italien.

    Ingo Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Er schreibt häufig über Datenmissbrauch und Datenschutz, Big Tech, Plattformregulierung, Transparenz, Lobbyismus, Online-Werbung, Wahlkämpfe und die Polizei. 2024 wurde er mit dem Alternativen Medienpreis und dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft sowie der Evangelischen Kirche. Seit 02/2025 ist sein Buch erhältlich: “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen”. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  13. #VZBV:
    "
    Highspeed-Internet: Gericht verbietet Werbung von 1&1

    Landgericht Koblenz gibt Klage der Verbraucherzentrale gegen die 1&1 Telecommunication SE wegen Irreführung statt
    "
    " sogenannter Glasfaser-DSL-Tarif war buchbar. .. Tatsächlich bezögen sich die Verfügbarkeitsprüfung und das Tarifangebot auf einen „Vectoring-Anschluss“,.."

    vzbv.de/urteile/highspeed-inte

    20.10.2025

    #1&1 #Deutschland #DSL #Glasfaser #Glasfaserausbau Glasfasertarif #Internet #Provider #Vectoring #Verbraucherzentrale

  14. @chpietsch
    Austausch-Programm für #Pixel-hardware-Defekt nur mit #Google-ID? Hört sich ... interessant an. #VZBV fragen? Oder Anwält*in?

    @frebelt @cryptgoat

  15. Der #VZBV fordert im #Tagesspiegel dazu auf, den #Datenschutz nicht auszuhöhlen, indem pauschal die Anforderungen für kleine und mittelgroße Organisationen abgesenkt werden. Das ist richtig, denn die Konsequenz wäre, dass nur noch große Organisationen vertrauenswürdig wäre. Besonders in der #Wohlfahrtspflege würde das Schutzlücken mit katastrophalen Folgen für Klienten führen.
    🔗 background.tagesspiegel.de/dig («Kein Ausschluss von Klein- und mittelständischen Unternehmen aus der DSGVO»)

  16. Betroffene des 2021 bekannt gewordenen #Facebook Datenlecks können sich ab sofort der #Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) anschließen.

    Durch das Facebook-Datenleck waren #Daten von 533 Millionen Nutzerinnen und Nutzern öffentlich geworden.

    Unter den Daten sollen sich auch rund 6 Millionen Facebook-Konten aus Deutschland befinden.

    Details zum Eintragen in das Klageregister in der vzbv-Meldung 👇 vzbv.de/pressemitteilungen/fac

    #vzbv #datenschutz #teamdatenschutz

    /team

  17. #Sammelklage gegen #Facebook wegen Datenleck:

    Klageregister ist eröffnet
    2021 veröffentlichten Hacker massenhaft #Daten von Facebook-Nutzer:innen. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte.

    Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands ( #vzbv ) können Sie Ihre Ansprüche auf #Schadenersatz gegen Facebook nun geltend machen. Das Klageregister ist eröffnet.

    sammelklagen.de/verfahren/face

    #datenschutz

  18. Das wird in der Tat eine der dicken Brocken für das neue Justiz- und #Verbraucherschutz-Ministerium #BMJ und des @BMWK! Der #Fernwärme-Markt braucht v.a. mehr #Preiskontrolle und faire Preise für #Verbraucher:innen, damit die #Akzeptanz für diese wichtige Säule der #Wärmewende hoch bleibt. Der Bundesverband Verbraucherzentralen #VZBV hat die Forderung jüngst nochmal erneuert und mit einer Studie unterfüttert! #Energieverbrauchrunter #Energiesparen #Sanierung #GasExit #lessismore #Effizienzwende #Nahwärme #Wärmenetz #fernwarme

    🔗 vzbv.de/pressemitteilungen/teu

  19. Keine Zweiklassengesellschaft im Netz! Die #Telekom schafft künstlich Engpässe, um beim Internetzugang doppelt abzukassieren. Das verletzt die #Netzneutralität und belastet vor allem Verbraucher*innen und kleinere Anbieter*innen. Gemeinsam mit @epicenter_works dem Verbraucherzentrale Bundesverband #vzbv und @vanschewick erheben wir Beschwerde bei der #Bundesnetzagentur.

    netzbremse.de/

  20. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (#vzbv) hat beim OLG Stuttgart eine Unterlassungsklage gegen Lidl eingereicht, bei der es um die Nutzung der Lidl-Plus-App (g+) geht: der Discounter informiert die Kunden unzureichend darüber, dass sie die App-Rabatte nur erhalten, wenn sie dafür mit ihren persönlichen Daten zahlen.
    golem.de/news/rabatte-fuer-per
    #Datenschutz #Verbraucherschutz

  21. Es wäre ein bisschen schade für den Tech-Journalismus, wenn man nicht mehr jede Woche einen Skandalbericht über verhaltensbasierte #Werbung vom Baum schütteln kann, aber besser wäre es natürlich für die Verbraucher'innen, man haut das von vorne bis hinten betrügerische Werbegeschäft auf den Müllhaufen der Internetgeschichte.

    Der #VZBV fordert und skizziert das - natürlich viel sachlicher formuliert als von mir jetzt - in einem neuen Positionspapier.
    vzbv.de/pressemitteilungen/per
    #adtech #DSGVO

  22. #news ⚡ VZBV hält EU-Pläne gegen Temu und Shein für nicht ausreichend: Die EU unternimmt nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) nicht genug gegen Billigwaren aus China, die direkt an E... hubu.de/?p=265820 | #euplaene #shein #temu #vzbv #hubu

  23. Anfang September und die 🇩🇪 #Gasspeicher sind zu 95,03% (und in der 🇪🇺 zu über 92%) gefüllt. Das ist eine gute Nachricht für den #Winter.

    @BMWK
    @BNetzA
    #BDEW #VKU #BDI #VZBV

    agsi.gie.eu/data-overview/DE

  24. Wir freuen uns auf den Dialog mit
    ➡️ Wirtschaft u.a. mit #BDI & #DIHK
    ➡️ Gewerkschaften u.a. mit #DGB
    ➡️ Energiewirtschaft u.a. mit #BDEW & #VKU
    ➡️ Verbraucherschutz u.a. #VZBV
    ➡️ Energie- & Wirtschaftsministerkonferenz mit #TobiasGoldschmidt & #HubertAiwanger

  25. Es gibt Kritik am Ticketverkauf der DB:

    "#Ticketkauf bei der Bahn: #Verbraucherschützer sehen fehlgeleitete #Digitalisierung

    Der #vzbv kritisiert, dass die Bahn #Fahrkarten zunehmend online verkauft. Die Deutsche Bahn erwidert dem gegenüber heise online."

    heise.de/news/Ticketkauf-bei-d

  26. #Tagesschau:

    "Nach einem Urteil drohen #Mobilfunk-Anbietern offenbar Klagen, weil sie Vertragsdaten jahrelang unrechtmäßig an die #Schufa gegeben haben sollen. Auch dies könnte schon bald von einer Klagewelle erfasst werden."

    tagesschau.de/investigativ/ndr

    25.9.2023

    #BigBrother #Datenschutz #DSK #Missbrauch #Schadenersatz #VATM #VZBV

  27. #Tagesschau:

    "Nach einem Urteil drohen #Mobilfunk-Anbietern offenbar Klagen, weil sie Vertragsdaten jahrelang unrechtmäßig an die #Schufa gegeben haben sollen. Auch dies könnte schon bald von einer Klagewelle erfasst werden."

    tagesschau.de/investigativ/ndr

    25.9.2023

    #BigBrother #Datenschutz #DSK #Missbrauch #Schadenersatz #VATM #VZBV

  28. #Tagesschau:

    "Nach einem Urteil drohen #Mobilfunk-Anbietern offenbar Klagen, weil sie Vertragsdaten jahrelang unrechtmäßig an die #Schufa gegeben haben sollen. Auch dies könnte schon bald von einer Klagewelle erfasst werden."

    tagesschau.de/investigativ/ndr

    25.9.2023

    #BigBrother #Datenschutz #DSK #Missbrauch #Schadenersatz #VATM #VZBV

  29. #Tagesschau:

    "Nach einem Urteil drohen #Mobilfunk-Anbietern offenbar Klagen, weil sie Vertragsdaten jahrelang unrechtmäßig an die #Schufa gegeben haben sollen. Auch dies könnte schon bald von einer Klagewelle erfasst werden."

    tagesschau.de/investigativ/ndr

    25.9.2023

    #BigBrother #Datenschutz #DSK #Missbrauch #Schadenersatz #VATM #VZBV

  30. #Tagesschau:

    "Nach einem Urteil drohen #Mobilfunk-Anbietern offenbar Klagen, weil sie Vertragsdaten jahrelang unrechtmäßig an die #Schufa gegeben haben sollen. Auch dies könnte schon bald von einer Klagewelle erfasst werden."

    tagesschau.de/investigativ/ndr

    25.9.2023

    #BigBrother #Datenschutz #DSK #Missbrauch #Schadenersatz #VATM #VZBV

  31. Obwohl Datenschützer die Praxis als rechtswidrig einstufen, wollen Vodafone, Telefónica & Co. Auskunfteien weiter ohne Einwilligung beliefern.
    Scoring: Mobilfunkbetreiber geben weiter Handy-Daten ungefragt an Schufa & Co.
  32. Obwohl Datenschützer die Praxis als rechtswidrig einstufen, wollen Vodafone, Telefónica & Co. Auskunfteien weiter ohne Einwilligung beliefern.
    Scoring: Mobilfunkbetreiber geben weiter Handy-Daten ungefragt an Schufa & Co.