home.social

#digitaleromnibus — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #digitaleromnibus, aggregated by home.social.

  1. Gesundheitsdaten

    Bundesgesundheitsministerium: So umfassend will Warken die Gesundheitsdaten aller Versicherten verknüpfen

    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat ihre Digitalisierungsstrategie vorgelegt. Darin betont die CDU-Ministerin, die Patient:innensouveränität stärken zu wollen. Tatsächlich aber will sie eine der umfassendsten Gesundheitsdateninfrastrukturen weltweit aufbauen. Nutznießer sind Forschung und Pharma-Unternehmen. Die Rechte der Patient:innen bleiben auf der Strecke.

    Rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte, ihre Gesundheitsdaten täglich übermittelt an ein nationales Forschungsdatenzentrum, verknüpfbar mit hunderten Medizinregistern und europaweit vernetzt – das ist die Vision von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).

    Die Ministerin präsentierte in der vergangenen Woche ihre „Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“. Darin verspricht Warken eine bessere medizinische Versorgung und mehr Patientensouveränität. Tatsächlich aber zielt ihre Strategie vor allem darauf ab, eine der umfassendsten Gesundheitsdateninfrastrukturen weltweit aufzubauen.

    Das knapp 30-seitige Papier legt zugleich die Grundlage für ein umfangreiches „Digitalgesetz“. Den Entwurf will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch im laufenden Quartal vorlegen. Die Rechte der Patient:innen drohen darin weitgehend auf der Strecke zu bleiben.

    Die geplante Dateninfrastruktur ruht auf drei Säulen: die elektronische Patientenakte, das Forschungsdatenzentrum Gesundheit und das geplante Medizinregistergesetz. Das Zusammenspiel aller drei Vorhaben ebnet auch der EU-weiten Vernetzung der Gesundheitsdaten den Weg.

    Die ePA soll zur „Gesundheits(daten)plattform“ werden

    Alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, besitzen seit Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA); seit Oktober 2025 sind Behandelnde dazu verpflichtet, sie zu verwenden. Gesundheitsministerin Warken will die ePA nicht nur zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ der ärztlichen Versorgung machen, sondern auch zur „Gesundheits(daten)plattform“ ausbauen.

    Dafür sollen erstens mehr strukturierte Daten in die ePA fließen, die dann „möglichst in Echtzeit für entsprechende Anwendungsfälle nachnutzbar“ sind. Derzeit sind dort vor allem noch PDF-Dateien hinterlegt, die nicht einmal durchsuchbar sind, was den Umgang mit der ePA aus Sicht von Behandelnden deutlich erschwert.

    Zweitens soll die ePA weitere Funktionen wie eine digitale Terminvermittlung und elektronische Überweisungen erhalten. Die Patientenakte soll so „auch interessanter werden für diejenigen, die nicht krank sind“, kündigte Warken an. Derzeit nutzen gerade einmal rund 4 Millionen Menschen ihre ePA aktiv. Bis zum Jahr 2030 soll sich ihre Zahl, so das Ziel des BMG, auf 20 Millionen erhöhen.

    „Künstliche Intelligenz“ soll Symptome auswerten

    Wer sich krank fühlt, soll künftig auch über die ePA-App eine digitale Ersteinschätzung einholen können. Mit Hilfe eines Fragenkatalogs sollen Versicherte dann erfahren, ob ihre Symptome den Gang zur Hausärztin oder gar zur Notfallambulanz rechtfertigen.

    Diese Auswertung soll offenbar auch mit Hilfe sogenannter Künstliche Intelligenz erfolgen. Ohnehin soll KI laut Warken „in Zukunft da eingesetzt werden können, wo sie die Qualität der Behandlung erhöht, beim Dokumentationsaufwand entlastet oder bei der Kommunikation unterstützt“. Bis 2028 sollen beispielsweise mehr als 70 Prozent der Einrichtungen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung KI-gestützte Dokumentation nutzen – ungeachtet der hohen Risiken etwa für die Patientensicherheit oder die Autonomie der Leistungserbringer.

    Dafür will das BMG „unnötigen bürokratischen Aufwand“ für KI-Anbieter reduzieren. Das Ministerium strebt dafür mit Blick auf den Digitalen Omnibus der EU-Kommission „eine gezielte Anpassung der KI-Verordnung“ an. Das umstrittene Gesetzesvorhaben der Kommission zielt darauf ab, Regeln für risikoreiche KI-Systeme hinauszuzögern und den Datenschutz deutlich einzuschränken. Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen eindringlich, dass mit dem Omnibus der „größte Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“ drohe.

    Forschungsdatenzentrum soll als „Innovationsmotor“ wirken

    Die in der ePA hinterlegten Daten sollen aber nicht nur der ärztlichen Versorgung dienen, sondern vor allem auch der Forschung zugutekommen. Sie sollen künftig – sofern Versicherte dem nicht aktiv widersprechen – täglich automatisch an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) gehen. Während Warken die ePA als „Dreh- und Angelpunkt“ der Versorgung sieht, beschreibt sie das FDZ als „Innovationsmotor“ der Gesundheitsforschung.

    Das FDZ wurde nach jahrelangen Verzögerungen im vergangenen Herbst erst handlungsfähig. Es ist beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn angesiedelt. Forschende können sich bei dem Zentrum registrieren, um mit den dort hinterlegten Daten zu arbeiten. Auch Pharma-Unternehmen können sich bewerben. Eine Voraussetzung für eine Zusage ist, dass die Forschung einem nicht näher definierten „Gemeinwohl“ dient.

    Die pseudonymisierten Gesundheitsdaten sollen das FDZ nicht verlassen. Stattdessen erhalten Forschende Zugriff auf einen Datenzuschnitt, der auf ihre Forschungsfrage abgestimmt ist. Die Analysen erfolgen in einer „sicheren Verarbeitungsumgebung“ auf einem virtuellen Desktop, das Forschende übers Internet aufrufen können.

    Ob dabei tatsächlich angemessene Schutzstandards bestehen, muss indes bezweifelt werden. Denn das Forschungszentrum verfügte in den vergangenen Jahren nicht einmal über ein IT-Sicherheitskonzept, weshalb auch ein Gerichtsverfahren der Gesellschaft für Freiheitsrechte ruht.

    Gemeinsam mit der netzpolitik.org-Redakteurin Constanze Kurz hatte die GFF gegen die zentrale Sammlung sensibler Gesundheitsdaten beim FDZ geklagt. Aus ihrer Sicht sind die gesetzlich vorgesehenen Schutzstandards unzureichend, um die sensiblen Gesundheitsdaten vor Missbrauch zu schützen. Sie verlangt daher für alle Versicherten ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht gegen die Sekundärnutzung der eigenen Gesundheitsdaten. Nachdem das FDZ seit Oktober den aktiven Betrieb aufgenommen hat, dürfte das ruhende Verfahren in Kürze fortgesetzt werden.

    „Real-World-Überwachung“ ermöglichen

    Dessen ungeachtet haben sich laut BfArM-Präsident Karl Broich bereits 80 Einrichtungen beim FDZ registriert. Die Antragsteller kommen zu gleichen Teilen aus Wirtschaft, Verwaltung und Forschung. Mehr als zwei Drittel von ihnen hätten bereits konkrete Forschungsanträge gestellt, bis zum Ende des Jahres will Warken diese Zahl über die Schwelle von 300 hieven. Alle positiv beschiedenen Anträge sollen künftig in einem öffentlichen Antragsregister einsehbar sein.

    Zum Jahreswechsel wird das FDZ wohl auch über weit mehr Daten verfügen als derzeit. Bislang übermitteln die gesetzlichen Krankenkassen die Abrechnungsdaten all ihrer Versicherten an das Forschungszentrum. Diese geben bereits Auskunft darüber, welche Leistungen und Diagnosen die Versicherungen in Rechnung gestellt bekommen haben.

    Ab dem vierten Quartal dieses Jahres sollen dann nach und nach die Behandlungsdaten aus der ePA hinzukommen. Den Anfang machen Daten aus der elektronischen Medikationsliste, anschließend folgen die Laborfunde, dann weitere Inhalte.

    Der baldige Datenreichtum gibt dem FDZ aus Sicht von BfArM-Chef Broich gänzlich neue Möglichkeiten. Er geht davon aus, dass seine Behörde in zehn Jahren bundesweit „einer der großen Daten-Hubs“ ist. Mit den vorliegenden Daten könnten Forschende dann umfassende „Lifecycle-Beobachtungen“ durchführen – „eine Real-World-Überwachung also, die klassische klinische Prüfungen so nicht abdecken können“.

    Auch im FDZ soll „Künstliche Intelligenz“ mitwirken. Zum einen in der Forschung selbst: „Dafür arbeiten wir an Konzepten, die Datenschutz, Sicherheit und wissenschaftliche Nutzbarkeit von Beginn an zusammendenken“, sagt Broich. Zum anderen soll das FDZ Datensätze etwa für das Training von Sprachmodellen bereitstellen, wie die Digitalisierungsstrategie des BMG ausführt und auch bereits gesetzlich festgeschrieben ist. Sowohl Training als auch Validierung und Testen von KI-Systemen sind eine zulässige Nutzungsmöglichkeiten. Das bedeutet konkret: Die sensiblen Gesundheitsdaten von Millionen Versicherten können zum Training von Sprachmodellen verwendet werden.

    Warken will Medizinregister miteinander verknüpfen

    Ab 2028 könnten Trainingsdaten dann auch detaillierte Daten zu Krebserkrankungen enthalten. Denn in knapp zwei Jahren sollen die FDZ-Datenbestände mit Krebsregistern sowie dem Projekt genomDE verknüpft werden, das Erbgutinformationen von Patient:innen sammelt.

    Die Datenfülle beim FDZ dürfte damit noch einmal ordentlich zunehmen. Allein die Krebsregister der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz halten Daten von insgesamt mehr als drei Millionen Patient:innen vor. Wer nicht möchte, dass etwa die eigenen Krebsdaten mit den Genomdaten verknüpft werden, muss mindestens einem der Register komplett widersprechen.

    Im Gegensatz etwa zu den Krebsregistern der Länder, die auf Basis spezieller rechtlicher Grundlagen arbeiten, bewegen sich die meisten anderen Medizinregister dem BMG zufolge derzeit „in einem heterogenen Normengeflecht von EU-, Bundes- und Landesrecht“, was „die Schaffung einer validen Datenbasis“ behindere.

    Das Ministerium hat daher bereits im Oktober das „Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung“ auf den Weg gebracht. Der Referentenentwurf sieht vor, einheitliche rechtliche Vorgaben und Qualitätsstandards für Medizinregister zu schaffen.

    Ein Zentrum für Medizinregister (ZMR), das ebenfalls am BfArM angesiedelt wäre, soll demnach bestehende Medizinregister nach festgelegten Vorgaben etwa hinsichtlich Datenschutz und Datenqualität bewerten. Qualifizierte Register werden dann in einem Verzeichnis aufgeführt, dürfen zu einem festgelegten Zweck kooperieren und auch anlassbezogen Daten zusammenführen. Die personenbezogenen Daten, die dort gespeichert sind, können für die Dauer von bis zu 100 Jahren in den Registern gespeichert werden.

    Derzeit gibt es bundesweit rund 350 Medizinregister. Zu den größten zählen das „Deutsche Herzschrittmacher Register“, das die Daten von mehr als einer Million Patient:innen enthält, und das „TraumaRegister DGU“ mit Daten von mehr als 100.000 Patient:innen. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass etwa drei Viertel der bestehenden Medizinregister Interesse daran haben könnten, in das Verzeichnis des ZMR aufgenommen zu werden.

    Verbraucher- und Datenschützer:innen mahnen Schutzvorkehrungen an

    Gesundheitsdaten, die dem ZMR vorliegen, sollen ebenfalls pseudonymisiert oder anonymisiert der Forschung bereitstehen. Das geplante Medizinregistergesetz sieht außerdem vor, dass die Daten qualifizierter Register ebenfalls miteinander verknüpft werden können.

    Zu diesem Zweck sollen Betreiber von Medizinregistern und die meldenden Gesundheitseinrichtungen registerübergreifende Pseudonyme erstellen dürfen. Als Grundlage dafür soll der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer von Versicherten (KVNR) dienen.

    Fachleute weisen darauf hin, dass eine Pseudonymisierung insbesondere bei Gesundheitsdaten keinen ausreichenden Schutz vor Re-Identifikation bietet. Das Risiko wächst zudem, wenn ein Datensatz mit weiteren Datensätzen zusammengeführt wird, wenn diese weitere personenbezogene Daten der gleichen Person enthält.

    Das Netzwerk Datenschutzexpertise warnt zudem davor, die Krankenversichertennummer in einer Vielzahl von Registern vorzuhalten. Weil im Gesetzentwurf notwendige Schutzvorkehrungen fehlen würden, sei „das Risiko der Reidentifizierung bei derart pseudonymisierten Datensätzen massiv erhöht“.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert die Menge an personenbezogenen Daten, die laut Gesetzentwurf an qualifizierte Medizinregister übermittelt werden dürfen. Dazu zählen neben sozialdemographischen Informationen auch Angaben zu Lebensumständen und Gewohnheiten sowie „zu einem Migrationshintergrund oder einer ethnischen Zugehörigkeit, der Familienstand oder die Haushaltsgröße“.

    Um die Patient:innendaten besser zu schützen, forderte der Verband bereits im November vergangenen Jahres, eindeutig identifizierende Daten vom Kerndatensatz eines Medizinregisters getrennt aufzubewahren.

    Gesundheitsministerium schafft Schnittstellen in die EU

    Das Gesundheitsministerium lässt sich davon jedoch nicht beirren und strebt weitere Datenverknüpfungen an. Laut seiner Digitalisierungsstrategie will das BMG das Forschungspseudonym auch dazu nutzen, um die Gesundheits- und Pflegedaten „mit Sozialdaten und Todesdaten zu Forschungszwecken“ sowie „mit Abrechnungs- und ePA-Daten“ zu verbinden. Ob Versicherte dieser umfangreichen Datenverknüpfung überhaupt noch effektiv und transparent widersprechen können, ist derzeit zweifelhaft. Sicher aber ist: Der Aufwand dürfte immens sein.

    Die Digitalisierungsstrategie macht ebenfalls deutlich, dass das Ministerium die geplanten Maßnahmen auch in Vorbereitung auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ergreift. Der EHDS ist der erste sektorenspezifische Datenraum in der EU und soll als Blaupause für weitere sogenannte Datenräume dienen. Schon in wenigen Jahren sollen hier die Gesundheitsdaten von rund 450 Millionen EU-Bürger:innen zusammenlaufen und grenzüberschreitend ausgetauscht werden.

    Konkret bedeutet das: In gut drei Jahren, ab Ende März 2029, können auch Forschende aus der EU beim FDZ Gesundheitsdaten beantragen. Und das Zentrum für Medizinregister soll dem BMG zufolge ebenfalls Teil der europäischen Gesundheitsdateninfrastruktur werden.

    Der größte Brückenschlag in der Gesundheitsdateninfrastruktur steht also erst noch bevor. Und auch hier bleibt die Ministerin eine überzeugende Antwort schuldig, was die Versicherten davon haben.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  2. Falsche Richtung

    Interview mit der Bundesdatenschutzbeauftragten: „Die aktuelle Debatte geht in die falsche Richtung“

    Louisa Specht-Riemenschneider erklärt, warum KI und Datenschutz so schlecht zusammengehen und die Datenpolitik ein gesellschaftspolitisches Ziel braucht. Außerdem nennt sie eine überraschend niedrige Zahl neuer Mitarbeitender, falls ihre Behörde die zentrale Wirtschaftsaufsicht erhält.

    Seit gut einem Jahr ist Louisa Specht-Riemenschneider Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Nicht nur die schwarz-rote Bundesregierung hat sich mittlerweile weitreichende Reformen beim Datenschutz vorgenommen, sondern auch die EU-Kommission will die Datenschutzgrundverordnung erstmalig schleifen.

    Wir haben Specht-Riemenschneider in ihrem Berliner Büro getroffen und sie gefragt, wo sie in der hitzig geführten Reformdebatte steht. Sie kritisiert Teile der Pläne der EU-Kommission, spricht sich aber auch selbst entschieden für eine Reform aus. Der datenschutzrechtliche Rahmen erfülle seine Funktion nicht, allerdings laufe die aktuelle Debatte in die falsche Richtung. Vor Veränderungen in der Datenpolitik müsse eine gesellschaftspolitische Zielsetzung stehen, so die Forderung der Datenschutzbeauftragten.

    Auch zu den umstrittenen Themen Gesundheitsdigitalisierung und Reform der Datenschutzaufsicht in Deutschland haben wir die Juristin befragt.

    „An jeder Ecke fehlen Daten für gemeinwohlorientierte Zwecke“

    Sie haben als Rechtswissenschaftlerin immer die Bedeutung von Daten für Innovation betont und einen Ausgleich zwischen Datennutzung und Datenschutz gesucht. Für viele bedeutet das momentan vor allem, den Datenschutz zurückzubauen. Auf dem Digitale-Souveränitäts-Gipfel in Berlin lautete die neue Leitlinie „Product First, Regulation Second“. Ihre Behörde soll den Zusatz „Beauftragte für Datennutzung“ erhalten. Geht die Entwicklung also in die richtige Richtung?

    Für mich stand nie zur Debatte, ob Datenschutz und Datennutzung zusammengehen. Die DSGVO soll genau das erreichen. Sie will ja nicht Datennutzung um jeden Preis verhindern, sondern gewährleisten, dass dabei Grundrechte gewahrt bleiben. Gleichzeitig gibt es andere Grundrechte wie den Schutz der Gesundheit, die es notwendig machen, dass Daten verarbeitet werden. Beides muss man in Einklang bringen.

    In der öffentlichen Debatte wird derzeit allerdings versucht, diese zwei Positionen gegeneinander auszuspielen. Wir sind an einem Punkt, wo wir eine entscheidende Weichenstellung machen können. Und ich würde mir eine viel stärker gesellschaftspolitische Diskussion darüber wünschen, wo wir eigentlich hin wollen.

    Also für welche Zwecke Daten genutzt werden sollen und für welche nicht?

    Ja, wollen wir als Gesellschaft etwa Daten für verbesserte Krebstherapien nutzen? Oder wollen wir verbesserte Datennutzbarkeit für rein kommerzielle Interessen? Das beantwortet mir momentan politisch niemand.

    Wir haben zwar 1.000 Strategien, aber es fehlt ein Leitbild, an dem wir die Datenpolitik und auch die Regulierung ausrichten. Gerade jetzt wäre die Gelegenheit, in der wir in Europa – anders als die USA oder China – eine Datennutzungsagenda entwickeln könnten, die Grundrechte, Demokratie und Freiheit mitdenkt.

    Bei der Gesundheitsdigitalisierung heißt es, der Datenschutz gefährde Leben. In der Wirtschaft gefährde er Europas Wettbewerbsfähigkeit. Spüren Sie diesen Gegenwind?

    Ja, und ich finde es unheimlich schade, dass die Diskussion in die falsche Richtung geht. Der Rechtsrahmen für Datenschutz und Datennutzung funktioniert offensichtlich nicht so, wie er eigentlich funktionieren sollte. Einerseits haben wir eine unglaubliche Masse an Daten, die rechtswidrig genutzt werden, wie etwa die „Databroker Files“ gezeigt haben. Andererseits fehlen an jeder Ecke Daten für gemeinwohlorientierte Zwecke.

    Diese Gemengelage führt dazu, dass der Datenschutz zum Buhmann für alles gemacht wird. Vergangenes Jahr habe ich gelesen, dass in einem Seniorenheim keine Weckmänner verteilt werden konnten, wegen des Datenschutzes. Das ist natürlich großer Quatsch, aber diese Missverständnisse werden unter anderem dadurch hervorgerufen, dass der Rechtsrahmen sehr komplex ist.

    „Es gibt im Omnibus auch Aspekte, die ich begrüße“

    Mit ihrem „Digitalen Omnibus“ fährt die EU-Kommission aktuell in die andere Richtung. Sie schlägt erstmals weitreichende Änderungen an der DSGVO vor. Verbraucher- und Datenschutzorganisationen sowie Teile des EU-Parlaments sprechen von einem Angriff auf die Grundlagen des europäischen Datenschutzes.

    Ich halte nichts davon, die Welt in Schwarz und Weiß einzuteilen. Die Kommission schlägt Regelungen vor, von denen einige datenschutzrechtlich ganz klar kritisch zu werten sind. Wenn ich zum Beispiel meine Betroffenenrechte nur noch für datenschutzrechtliche Zwecke ausüben darf, dann schränkt mich das in meinen Rechten elementar ein. Gegen einen Missbrauchseinwand spricht nichts, aber er muss richtig formuliert sein.

    Es gibt im Omnibus jedoch auch Aspekte, die ich begrüße. Die Vereinheitlichung von Digitalrechtsakten zum Beispiel, also die Zusammenfassung von Datennutzungsgesetzen im Data Act. Auch die Vorschläge zu Cookie-Bannern sind in ihrer Grundrichtung zu begrüßen.

    Für Kritik sorgt auch der Plan, die Definition personenbezogener Daten deutlich enger zu fassen und pseudonymisierte Daten unter bestimmten Umständen von der DSGVO auszunehmen. Man folge da nur der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, heißt es von der Kommission. Der Jurist und Datenschutzexperte Max Schrems und andere sagen, das geht weit darüber hinaus. Wer hat Recht?

    Man kann das Urteil so oder so lesen. Ich frage mich, ob die geplanten Änderungen – wenn man genau hinschaut – tatsächlich eine Abweichung vom derzeitigen Standard darstellen. Dazu berate ich mich gerade noch mit meinen Kolleg:innen in der Datenschutzkonferenz und möchte dem ungern vorgreifen.

    Ein weiterer Streitpunkt sind KI-Systeme. Die Kommission will klarstellen, dass diese auch ohne Einwilligung, auf Basis des legitimen Interesses, mit personenbezogenen Daten trainiert und betrieben werden dürfen.

    Die Kommission folgt hier einer Empfehlung des Europäischen Datenschutzausschusses, bei der jedoch leider nicht genau ausformuliert wurde, unter welchen Bedingungen KI auf das berechtigte Interesse gestützt werden kann. Der Omnibus unterscheidet hier leider auch nicht zwischen KI-Training zu kommerziellen oder zu gemeinwohlorientierten Zwecken oder zur Ausübung anderer Grundrechte.

    Sie ist offenbar getrieben von der Sorge, Europa könne im sogenannten KI-Wettrennen verlieren. Gehen Datenschutz und KI einfach nicht zusammen?

    Ja, der geltende Datenschutz-Rechtsrahmen und KI gehen ganz schlecht zusammen. Das Hauptproblem ist, dass unklar ist, wie man Betroffenenrechte geltend machen soll, wenn KI-Systeme sich einzelne Daten merken. Wie sollen Löschansprüche ausgeübt werden? Wie soll der Berichtigungsanspruch praktisch umgesetzt werden? Diese Fragen beantwortet auch der Digitale Omnibus nicht. Es wäre klug, wenn sich der europäische Gesetzgeber die Zeit nehmen würde, über diese Frage etwas intensiver nachzudenken.

    Da sind wir auch wieder bei der Gretchenfrage: Für welche Zwecke wollen wir als Gesellschaft KI und für welche nicht? Das scheint mir wirklich eine Grundsatzdiskussion zu sein, die wir dringend führen und dann gesetzgeberisch entsprechend handeln müssen. Entwicklung und Einsatz von KI für gemeinwohlorientierte Zwecke oder zur Ausübung von Grundrechten würde ich gern gesetzlich privilegiert sehen, für andere Zwecke ist das meines Erachtens weniger erforderlich. Große Player, die kommerzielle KI-Modelle anbieten, können mit der Rechtsunsicherheit gut umgehen.

    Wo eine Reform ansetzen sollte

    Viele Datenschützer:innen warnen davor, im aktuellen politischen Klima solche Grundsatzfragen zu stellen und das große Fass DSGVO überhaupt aufzumachen.

    Ich möchte eine Grundsatzdebatte sogar vehement einfordern. Der bestehende Rechtsrahmen funktioniert nicht so, wie er funktionieren soll. Natürlich will ich die DSGVO nicht insgesamt nochmal zur Abstimmung stellen. Aber wir sollten über Nachbesserungen im geltenden Rechtsrahmen sprechen. Das Interessante am Omnibus ist ja nicht nur das, was drinsteht, sondern vor allem das, was nicht drin steht.

    Was fehlt Ihnen?

    Wie bekomme ich zum Beispiel eine Databroker-Regelung in die DSGVO? Wie schaffen wir es, dass Selbstbestimmung nicht nur auf dem Papier existiert?

    Das Grundproblem ist die Einwilligung. Wir hatten in den 1960er- und 1970er-Jahren eine ähnliche Diskussion zu Selbstbestimmung im Verbraucherschutzrecht. Schon damals war klar, dass Verbraucher:innen Entscheidungen treffen, die manchmal nicht selbstbestimmt sind, weil es Machtasymmetrien gibt. Also müssen wir dafür sorgen, dass wir die Vertragsparteien auf Augenhöhe bekommen, damit Verbraucher:innen gleichberechtigt entscheiden können.

    Warum führen wir diese Diskussion nicht auch bei der DSGVO? Dafür müssen wir deren Grundsätze nicht anfassen, sondern an die Frage der Einwilligung ran. Und wir müssen dafür sorgen, dass die DSGVO besser in der Praxis umgesetzt wird. Das ist nur vordergründig eine Frage des Bürokratieabbaus.

    Sondern?

    Ich höre oft von Unternehmer:innen, dass sie Datenschutz beachten wollen, aber nicht wissen, wie sie dabei am besten vorgehen. Wenn wir also am Ende mehr Rechtsklarheit in die Verordnung hineinbekommen, dann ist das auch ein Weg, um Betroffene besser zu schützen, weil die Regeln besser umgesetzt können. Auch der risikobasierte Ansatz der DSGVO sollte weiter ausdifferenziert werden. Also dass nicht alle die gleichen Pflichten haben, sondern ähnlich wie bei der KI-Verordnung die Verantwortung größer ist, wenn das Risiko der Datenverarbeitung zunimmt.

    Wie man das Problem der Databroker lösen könnte

    Erst kürzlich konnten wir mit den gerade schon angesprochenen Databroker-Recherchen zeigen, wie sich selbst hochrangiges EU-Personal ausspionieren lässt – mit Daten aus dem Ökosystem der Online-Werbung, die wir kostenfrei von Databrokern bekommen haben. Wie löst man dieses Problem?

    Das ist nicht trivial, weil Werbe-Tracking mit Einwilligung zulässig sein kann, in vielen Fällen wohl aber Zweifel an der Rechtsgültigkeit der Einwilligungen bestehen. Deshalb müssen wir uns zunächst anschauen, wie die Datenströme verlaufen: Ich habe ein Endgerät mit der Werbe-ID, von dem Daten an einen Databroker gehen, der häufig in einem Drittstaat sitzt, beispielsweise in den USA. Und dann habe ich einen Datenankäufer, der etwa in einem anderen europäischen Staat sitzt.

    Den Databroker in den USA kriegt man aufsichtsrechtlich sehr schwer zu fassen, da bräuchte man Amtshilfe von US-Behörden. Beim Datenankäufer ist es einfacher, wenn er in einem EU-Mitgliedstaat sitzt. Er ist aber das letzte Glied in der Kette. Selbst wenn wir nachweisen können, dass er sich datenschutzwidrig verhält, beendet das noch nicht den Datenhandel.

    Daher wäre es am sinnvollsten, die Apps ins Visier zu nehmen, die die Werbe-ID weitergeben. Wir sollten darüber nachdenken, ob die Ausleitung der Werbe-ID grundsätzlich beschränkt werden sollte – auch wenn Nutzer:innen „einwilligen“. Das könnte man übrigens auch in einem Omnibus regeln.

    Um die Komplexität noch zu erhöhen, gibt es auch noch das Teilproblem der Datenmarktplätze. Das sind die Plattformen, auf denen Interessierte und Anbieter von Daten zusammenkommen. Der größte Marktplatz hat seinen Sitz in Berlin, die Berliner Datenschutzaufsicht kam zu dem Schluss, dass die DSGVO nicht anwendbar ist, weil er nur Kontakte vermittelt und selbst die Datensätze nicht verarbeitet.

    Wir hatten eine ähnliche Situation schon mal beim geistigen Eigentum. Filesharing-Clients hatten einst auch argumentiert, dass sie nur den Kontakt zwischen Person A und Person B herstellen, die dann Musikstücke austauschen. Damals haben die Gerichte die Vermittlungsplattform mit dem Täter quasi gleichgestellt. Eine solche Störerhaftung könnte man auch im Datenschutzrecht vorsehen.

    Ich weiß, dass es die Rechtsauffassung gibt, dass die Tätigkeiten von Datenmarktplätzen heute schon eine Verarbeitungstätigkeit sind. Aber selbst dann wäre es hilfreich, dies explizit ins Gesetz zu schreiben, um Rechtsklarheit zu schaffen. Das könnte man gegebenenfalls sogar auf nationaler Ebene lösen, ohne den Weg über die EU.

    „Eine Verpflichtung wäre eine großer Schritt“

    Überraschenderweise hat die EU-Kommission auch einen neuen Rechtsrahmen für Consent-Manager für Cookies in den Omnibus aufgenommen, obwohl dieser ja eigentlich nur eine technische Anpassung sein sollte. In Deutschland gibt es die Möglichkeit schon länger, Ihre Behörde hat neulich den ersten Cookie-Manager für Deutschland anerkannt. Würde das das Databroker-Problem lösen?

    Nein, aber es löst ein anderes Problem.

    Wenn ich das Ziel verfolge, Cookie-Banner zu reduzieren, dann habe ich dafür verschiedene Möglichkeiten. Eine besteht darin, den Verbraucher:innen die Möglichkeit zu geben, vorab generell zu erklären, für welche Zwecke Cookies bei ihnen gesetzt werden dürfen und für welche nicht. Und die Website-Betreiber zugleich dazu zu verpflichten, diese Entscheidung auch zu akzeptieren.

    Das ist auch der Punkt, den ich beim Omnibus einigermaßen positiv sehe. Da steht drin, dass Website-Betreiber die Cookie-Einstellung akzeptieren sollten. Wenn die Vorgabe so zu lesen ist, dass sie dazu verpflichtet sind, dann wäre das ein großer Schritt. Denn diese Pflicht sieht die deutsche Rechtslage derzeit nicht vor. Das ist ja der große Kritikpunkt an den Einwilligungsmanagementsystemen, wie sie in Deutschland gegenwärtig vorgesehen sind.

    „Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht“

    Sie sprachen eingangs das Grundrecht auf Schutz der Gesundheit an. Die elektronische Patientenakte hat ein ereignisreiches Jahr hinter sich. Auf Sicherheitslücken in der ePA angesprochen, haben Sie mal den Vergleich gezogen, dass in ein Haus auch eingebrochen werden kann – „ganz gleich, wie gut die Alarmanlage ist“. Ist das nicht eine schräge Analogie?

    Was ich damit sagen wollte, ist, dass wir nie eine hundertprozentige Sicherheit im technischen System haben können. Eine solche Sicherheit gibt es nicht.

    Wir müssen allerdings alles tun, um Sicherheitslücken so früh wie möglich zu erkennen, zu schließen und deren Zahl so gering wie möglich zu halten. Das sind die drei Dinge, die wahnsinnig wichtig sind.

    Allerdings ist bei der Sicherheit der ePA das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) der primäre Ansprechpartner. Wir als Datenschutzaufsicht schauen uns vor allem die Datenverarbeitung an, die in der ePA stattfindet. Das BSI ist dafür zuständig, im Dialog mit dem Bundesgesundheitsministerium und der Gematik, die Sicherheitslücken zu schließen. Wir werden dann darüber informiert und dürfen uns dazu äußern.

    Das war ja mal anders.

    Früher mussten Spezifikation der Gematik von uns „freigeben“ werden, sie musste also Einvernehmen mit uns herstellen. Jetzt muss sie uns nur noch ins Benehmen setzen. Ich darf jetzt zwar etwas sagen, aber man muss mir theoretisch nicht mehr zuhören.

    In ihren Vorversionen verfügte die ePA noch über zahlreiche Möglichkeiten, mit denen Versicherte genauer einstellen konnten, welche Dokumente Behandelnde sehen dürfen und welche nicht. Davon ist heute nicht mehr viel übrig. Ist das Versprechen einer patientenzenterierten ePA überhaupt noch zu halten?

    Es kommt darauf an, was man als patientenzentriert definiert. Die Einstellungen in der ePA 2.0 waren dokumentengenauer. Das wurde ein Stück weit zurückgeschraubt. Wir werden allerdings mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) bald eine Rechtslage bekommen, die möglicherweise wieder feinere Einstellungen vorsieht. Die Details dazu werden derzeit noch ausgearbeitet.

    Ein großes Problem in der ePA war, dass Leistungserbringer immer auch die Abrechnungsdaten zu sehen bekamen, die die Krankenkasse in die Patientenakte einstellt. Selbst wenn ich eingestellt hatte, dass bestimmte Leistungserbringer Dokumente nicht sehen sollen. Ärzte hätten dann trotzdem sehen können, dass man schon bei einem anderen Arzt war und wie die Diagnose lautete. Das ist zumindest abgestellt worden und das ist ein Fortschritt.

    „Für eine patientenztentrierte ePA ist es noch nicht zu spät“

    Dennoch bleibt die Frage, ob die Chance vertan wurde, ein großes Digitalisierungsprojekt datenschutzorientiert auf die Beine zu stellen?

    Ich muss selbst entscheiden können, welche Daten in meine ePA hineinkommen. Das kann ich aber nur tun, wenn ich vernünftig informiert werde. Bislang wird äußerst wenig dafür getan, dass Informationen auch bei den Menschen ankommen.

    Und das vor allem deswegen, weil das Gesetz überall Informationserteilungspflichten vorsieht, aber nicht fordert, dass die Information von den Patient:innen auch wahrgenommen wird. Erst jetzt startet eine breit angelegte Werbekampagne des BMG. Insgesamt wurde aus meiner Sicht viel zu spät und mit viel zu geringer Priorität informiert. Wir haben dazu gerade eine große Umfrage durchgeführt und veröffentlichen die Ergebnisse bald in unserem Datenschutzbarometer.

    Wir haben unzählige Beratungsschreiben an die Krankenkassen geschrieben, damit die Informationen möglichst gut verstanden werden. Damit Menschen sich wirklich befähigt fühlen, informierte Entscheidungen zu treffen, muss ich anders informieren als in einem fünfseitigen Brief, den Versicherte bekommen und dann achtlos in den Müll schmeißen, weil sie denken, das es eine weitere Beitragsanpassung ist. Ich sehe die Verantwortung aber hier wie gesagt auch beim Gesetzgeber.

    Ist die Chance vertan, dass die ePA dem Anspruch an Information und Selbstbestimmung gerecht wird? Ich glaube nicht. Aber es ist verdammt spät.

    „Das würde meine Behörde und mich sehr schmerzen“

    Lassen Sie uns zum Schluss über eine weitere Datenschutz-Baustelle sprechen: die Verteilung der Aufsichtskompetenz in Deutschland. Ihre Behörde könnte die Aufsicht über die Geheimdienste verlieren.

    Das ist für mich eine ganz schwierige Situation. Der Verlust der Aufsicht über die Nachrichtendienste würde meine Behörde und mich sehr schmerzen. Nicht weil wir dann zwanzig Mitarbeiter weniger hätten. Sondern weil wir die einzige Stelle sind, die eine komplette Übersicht über die Sicherheitsbehörden insgesamt hat und darüber, wie sie Daten von Bürgerinnen und Bürgern nutzen.

    Die aktuelle politische Diskussion geht klar in die Richtung, dass Nachrichtendienste mehr Befugnisse erhalten sollen. Ein solcher Machtzuwachs lässt sich aber nur dann rechtfertigen, wenn gleichzeitig ein vernünftiges Aufsichtsregime gewährleistet wird.

    Die Pläne kämen einer Entmachtung Ihrer Behörde gleich.

    Teile der Aufsicht, die wir bisher ausgeübt haben, sollen in einen unabhängigen Kontrollrat verlagert werden. Das wäre eine Zerfaserung der Aufsicht, die Gesamtübersicht über die Sicherheitsbehörden wäre nicht mehr gegeben. Das finde ich bedenklich. Wir sind nämlich auch die einzige Stelle, die die Gesamtheit des Überwachungsdrucks im Blick behalten kann.

    Wir haben derzeit eine Haushaltssituation, wo alle sparen sollen. Ich frage mich, wieso da eine neue Stelle geschaffen werden soll, die Aufgaben übernimmt, für die eine andere Behörde jahrelang Kompetenz aufgebaut hat. Haben wir vielleicht zu genau hingeschaut in den vergangenen Jahren?

    An anderer Stelle könnte Ihre Behörde an Bedeutung gewinnen. Der Koalitionsvertrag sieht eine Bündelung der Zuständigkeiten und Kompetenzen bei der Aufsicht über Wirtschaft und Vereine bei Ihnen vor. Dafür kursieren unterschiedliche Modelle.

    Auch diese Situation ist für mich persönlich nicht ganz leicht, weil ich meine Kolleg:innen aus der Datenschutzkonferenz (DSK) sehr schätze. Die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden machen hervorragende Arbeit.

    Gleichwohl glaube ich, dass 18 Aufsichtsbehörden zwangsläufig auch mal unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten. Wir können nicht alles auf DSK-Ebene diskutieren und gemeinsam entscheiden. Es gibt daher gute Argumente für eine Bündelung. Ich glaube auch, dass man Aufsicht und Beratung dann besser skalieren könnte.

    Unabhängig davon, welches Modell es am Ende wird, muss die Datenschutzkonferenz für die Aufsicht über öffentliche Stellen eine eigene Geschäftsstelle bekommen, weil durch den wechselnden Vorsitz zu viele Kapazitäten in Organisationsfragen gebunden werden.

    Zum Abschluss die Preisfrage: Wie viele neue Stellen bräuchten Sie, wenn es zu einer Zentralisierung kommen sollte, also einer vollständigen Verlagerung der Wirtschaftsaufsicht von den Länderbehörden zu Ihnen?

    Wir gehen je nach Ausgestaltung von einer hohen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Zahl aus.

    Ihre Länderkolleg:innen rechnen mit deutlich höheren Zahlen.

    Wir haben das intern durchgerechnet und gehen von Skalierungseffekten aus. Insofern kommen wir mit deutlich weniger Stellen aus, als derzeit in der öffentlichen Diskussion angenommen wird.

    Ingo  Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Er schreibt häufig über Datenmissbrauch und Datenschutz, Big Tech, Plattformregulierung, Transparenz, Lobbyismus, Online-Werbung, Wahlkämpfe und die Polizei. 2024 wurde er mit dem Alternativen Medienpreis und dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft sowie der Evangelischen Kirche. Seit 02/2025 ist sein Buch erhältlich: “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen”. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den »Blättern für deutsche und internationale Politik«. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik »Medienkritik«. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-‭30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.