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#eukommission — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #eukommission, aggregated by home.social.

  1. Buchungen für Zugtickets durch Europa sollen einfacher werden

    Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollen Bahnfahrten durch Europa in der App der heimischen Bahnanbieter gebucht werden können. Außerdem sollen Fahrgäste mehr Rechte bekommen. Von Sarah López.

    ➡️ tagesschau.de/ausland/europa/b

    #EUKommission #Bahnfahren #Mobilität #Bahn

  2. Nur noch ein Ticket: EU will internationale Zugreisen erleichtern

    Mehrere Anbieter, aber nur noch ein Ticket: Die EU-Kommission will internationale Zugreisen vereinfachen und Fahrgastrechte stärken. So soll Bahnfahren als Alternative zum Fliegen attraktiver werden.

    ➡️ tagesschau.de/ausland/europa/e

    #EUKommission #Zugfahren #Mobilität #Bahn

  3. Von der Leyen soll die Milliardenstrafe gegen Google persönlich in letzter Minute gestoppt haben. Jahrelange Verfahren, fertige Beschlüsse – einfach weggewischt, weil der Druck aus Washington offenbar zu groß wurde. Europäisches Recht gilt offenbar nur so lange, wie es niemanden Mächtigen stört. Mein Kommentar dazu: 👇

    kuketz-blog.de/kommentar-von-d

    #DMA #DigitalMarketsAct #Google #BigTech #EUKommission #VonderLeyen #Lobbyismus #Digitalpolitik

  4. Von der Leyen soll die Milliardenstrafe gegen Google persönlich in letzter Minute gestoppt haben. Jahrelange Verfahren, fertige Beschlüsse – einfach weggewischt, weil der Druck aus Washington offenbar zu groß wurde. Europäisches Recht gilt offenbar nur so lange, wie es niemanden Mächtigen stört. Mein Kommentar dazu: 👇

    kuketz-blog.de/kommentar-von-d

    #DMA #DigitalMarketsAct #Google #BigTech #EUKommission #VonderLeyen #Lobbyismus #Digitalpolitik

  5. Von der Leyen soll die Milliardenstrafe gegen Google persönlich in letzter Minute gestoppt haben. Jahrelange Verfahren, fertige Beschlüsse – einfach weggewischt, weil der Druck aus Washington offenbar zu groß wurde. Europäisches Recht gilt offenbar nur so lange, wie es niemanden Mächtigen stört. Mein Kommentar dazu: 👇

    kuketz-blog.de/kommentar-von-d

    #DMA #DigitalMarketsAct #Google #BigTech #EUKommission #VonderLeyen #Lobbyismus #Digitalpolitik

  6. „Grenzpartnerschaft“ EU-USA

    Erzwungene „Grenzpartnerschaft“: EU-Kommission will US-Behörden erlauben, politische Ansichten und „Herkunft“ abzufragen

    Laut dem nun vorliegenden Entwurf eines Rahmenabkommens über eine „Grenzpartnerschaft“ mit der Trump-Administration dürfen US-Behörden in EU-Staaten nicht nur Gesichtsbilder, sondern auch Namen, Gesundheitsdaten oder sexuelle Orientierung in Polizeidatenbanken abfragen.

    Die Europäische Kommission hat nach Erteilung ihres Verhandlungsmandats im vergangenen Dezember ein Rahmenabkommen mit den USA über eine „Grenzpartnerschaft“ fertig ausgehandelt. Den Entwurf hat die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht. Demzufolge geht das geplante Abkommen weit über die bislang bekannten US-Forderungen hinaus.

    Den Abschluss einer „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) hatte die US-Regierung bereits 2022 von allen Teilnehmerstaaten des Visa-Waiver-Programms (VWP) verlangt – mit einer Frist bis Ende 2026. Das VWP ermöglicht Staatsangehörigen aus 43 befreundeten Ländern im Rahmen von Kurzaufenthalten bis zu 90 Tagen visafreies Reisen in die USA – und umgekehrt.

    Nun knüpft die Regierung in Washington die weitere Teilnahme an dem Programm an den Abschluss der „Grenzpartnerschaft“: Die beteiligten Staaten sollen ihre Polizeidatenbanken für US-Behörden öffnen. Wer sich weigert, verliert den visafreien Status. Das Abkommen soll dem Entwurf zufolge auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen. EU-Mitgliedstaaten sollen also ihrerseits Zugriff auf US-Datenbanken erhalten – sofern sich die US-Regierung nicht dagegen sperrt.

    Mehr als Fingerabdrücke und Gesichtsbilder

    Im Entwurf für das Rahmenabkommen ist nun auch die Rede davon, die Datenabfrage dazu zu nutzen dass „Personen, die ein echtes Risiko für die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen“, daran gehindert werden, in den USA „zu verbleiben“. Es geht also auch um Abschiebungen, wie sie derzeit monatlich tausendfach von der brutalen US-Einwanderungsbehörde ICE durchgeführt werden. Ursprünglich hieß es, die „Grenzpartnerschaft“ solle nur bei Einreisen in die USA angewandt werden.

    Außerdem galt bislang, dass US-Grenzbehörden nur Zugriff auf Fingerabdrücke und Lichtbilder in Polizeidatenbanken der VWP-Staaten verlangen. Im von der EU-Kommission ausgehandelten Entwurf steht darüber hinaus, dass auch „alphanumerische Daten zur Identifizierung einer Person, wie Vorname, Nachname und Geburtsdatum“ abgefragt werden können.

    Kommt es bei einer Anfrage zu einem Treffer, darf die angefragte Behörde – in Deutschland etwa das Bundeskriminalamt – ihrerseits nachfragen, was das Interesse an der Person ausgelöst hat und alle „bei der anfragenden zuständigen Behörde verfügbaren alphanumerischen und kontextuellen Daten zu derselben Person anfordern“.

    Weitergabe an Drittstaaten möglich

    Unter bestimmten Bedingungen dürfen laut Entwurf auch besonders sensible Kategorien personenbezogener Daten übermittelt werden, darunter Informationen zu „rassischer oder ethnischer Herkunft, politischen Ansichten oder religiösen oder sonstigen Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit“ sowie Angaben zu „Gesundheit oder Sexualleben“.

    Der Entwurf erlaubt sogar die Weitergabe empfangener Daten an Behörden in Drittstaaten oder internationale Organisationen – allerdings nur mit vorheriger Zustimmung der übermittelnden Behörde. Welche Drittstaaten konkret gemeint sein könnten, lässt der Entwurf offen. In Betracht kämen neben Interpol auch enge Verbündete der USA, etwa Großbritannien oder andere Staaten des Commonwealth sowie Israel, das eigene Abkommen zum Datentausch mit den USA geschlossen hat.

    In Deutschland wären Millionen Datensätze betroffen

    Angaben zu den abfrageberechtigten Behörden – auf US-Seite kämen vor allem der Zoll- und Grenzschutz (Customs and Border Protection, CBP) sowie ICE in Frage – enthält der nun veröffentlichte Rahmenentwurf nicht. Das soll jeweils in bilateralen Umsetzungsabkommen geregelt werden, die jeder betroffene Staat separat mit Washington schließen muss.

    In Deutschland beträfe dies wohl die INPOL-Datenbank aller Polizeien des Bundes und der Länder, die derzeit Fotos und Fingerabdrücke von 5,4 Millionen Personen enthält – darunter mehr als die Hälfte Asylsuchende. Selbst innerhalb der EU gibt es bislang keinen gegenseitigen Direktzugriff auf derartig umfangreiche Informationssysteme einzelner Mitgliedstaaten – das geplante Abkommen mit den USA ist deshalb besonders intrusiv.

    Das Rahmenabkommen regelt auch den Einsatz von Software zur Erstellung von Prognosen aus den abgefragten Datensätzen. Zwar sollen Entscheidungen mit „erheblichen nachteiligen Auswirkungen“ nicht ausschließlich automatisiert erfolgen, sondern stets mit „menschlicher Beteiligung“. Vollautomatische Entscheidungen sind aber erlaubt, wenn dies „nach dem jeweiligen Rechtsrahmen der Vertragsparteien zulässig“ ist. In der EU wäre dies nach der KI-Verordnung ausgeschlossen, in den USA gibt es einen vergleichbaren Rechtsakt nicht.

    Eingeschränkte Rechte für Betroffene

    Der Entwurf enthält auch Vorgaben zur Protokollierung für „Prüftätigkeiten“ unter anderem von Datenschutzbehörden. Das Abkommen sieht außerdem vor, dass betroffene Personen Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung beantragen können.

    Diese Rechte stehen jedoch unter Einschränkungsvorbehalt: Verwehrt werden darf der Zugang unter anderem aus Gründen der nationalen Sicherheit, zum Schutz laufender Ermittlungen oder zur Strafverfolgung.

    Den Entwurf des Rahmenabkommens werden die EU-Innen- und Justizminister*innen auf einer ihrer kommenden Sitzungen beraten. Nach derzeitigem Stand wird das Parlament daran nicht beteiligt. Die endgültige Entscheidung über den Abschluss wird dann im Rat der Europäischen Union von den 27 Mitgliedstaaten getroffen. Ob dies noch vor der Sommerpause erfolgt, ist unklar. Auch die US-Regierung muss ihre Zustimmung zu dem Entwurf geben. Bis zur Deadline am 31. Dezember 2026 könnte es dann in Kraft treten.

    Matthias Monroy, Wissensarbeiter, Aktivist und Mitglied der Redaktion der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP. Außerdem Redakteur für Innenpolitik der Zeitung nd.Der Tag. Texte auf Englisch unter digit.site36.net, auf Twitter @matthimon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  7. „Grenzpartnerschaft“ EU-USA

    Erzwungene „Grenzpartnerschaft“: EU-Kommission will US-Behörden erlauben, politische Ansichten und „Herkunft“ abzufragen

    Laut dem nun vorliegenden Entwurf eines Rahmenabkommens über eine „Grenzpartnerschaft“ mit der Trump-Administration dürfen US-Behörden in EU-Staaten nicht nur Gesichtsbilder, sondern auch Namen, Gesundheitsdaten oder sexuelle Orientierung in Polizeidatenbanken abfragen.

    Die Europäische Kommission hat nach Erteilung ihres Verhandlungsmandats im vergangenen Dezember ein Rahmenabkommen mit den USA über eine „Grenzpartnerschaft“ fertig ausgehandelt. Den Entwurf hat die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht. Demzufolge geht das geplante Abkommen weit über die bislang bekannten US-Forderungen hinaus.

    Den Abschluss einer „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) hatte die US-Regierung bereits 2022 von allen Teilnehmerstaaten des Visa-Waiver-Programms (VWP) verlangt – mit einer Frist bis Ende 2026. Das VWP ermöglicht Staatsangehörigen aus 43 befreundeten Ländern im Rahmen von Kurzaufenthalten bis zu 90 Tagen visafreies Reisen in die USA – und umgekehrt.

    Nun knüpft die Regierung in Washington die weitere Teilnahme an dem Programm an den Abschluss der „Grenzpartnerschaft“: Die beteiligten Staaten sollen ihre Polizeidatenbanken für US-Behörden öffnen. Wer sich weigert, verliert den visafreien Status. Das Abkommen soll dem Entwurf zufolge auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen. EU-Mitgliedstaaten sollen also ihrerseits Zugriff auf US-Datenbanken erhalten – sofern sich die US-Regierung nicht dagegen sperrt.

    Mehr als Fingerabdrücke und Gesichtsbilder

    Im Entwurf für das Rahmenabkommen ist nun auch die Rede davon, die Datenabfrage dazu zu nutzen dass „Personen, die ein echtes Risiko für die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen“, daran gehindert werden, in den USA „zu verbleiben“. Es geht also auch um Abschiebungen, wie sie derzeit monatlich tausendfach von der brutalen US-Einwanderungsbehörde ICE durchgeführt werden. Ursprünglich hieß es, die „Grenzpartnerschaft“ solle nur bei Einreisen in die USA angewandt werden.

    Außerdem galt bislang, dass US-Grenzbehörden nur Zugriff auf Fingerabdrücke und Lichtbilder in Polizeidatenbanken der VWP-Staaten verlangen. Im von der EU-Kommission ausgehandelten Entwurf steht darüber hinaus, dass auch „alphanumerische Daten zur Identifizierung einer Person, wie Vorname, Nachname und Geburtsdatum“ abgefragt werden können.

    Kommt es bei einer Anfrage zu einem Treffer, darf die angefragte Behörde – in Deutschland etwa das Bundeskriminalamt – ihrerseits nachfragen, was das Interesse an der Person ausgelöst hat und alle „bei der anfragenden zuständigen Behörde verfügbaren alphanumerischen und kontextuellen Daten zu derselben Person anfordern“.

    Weitergabe an Drittstaaten möglich

    Unter bestimmten Bedingungen dürfen laut Entwurf auch besonders sensible Kategorien personenbezogener Daten übermittelt werden, darunter Informationen zu „rassischer oder ethnischer Herkunft, politischen Ansichten oder religiösen oder sonstigen Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit“ sowie Angaben zu „Gesundheit oder Sexualleben“.

    Der Entwurf erlaubt sogar die Weitergabe empfangener Daten an Behörden in Drittstaaten oder internationale Organisationen – allerdings nur mit vorheriger Zustimmung der übermittelnden Behörde. Welche Drittstaaten konkret gemeint sein könnten, lässt der Entwurf offen. In Betracht kämen neben Interpol auch enge Verbündete der USA, etwa Großbritannien oder andere Staaten des Commonwealth sowie Israel, das eigene Abkommen zum Datentausch mit den USA geschlossen hat.

    In Deutschland wären Millionen Datensätze betroffen

    Angaben zu den abfrageberechtigten Behörden – auf US-Seite kämen vor allem der Zoll- und Grenzschutz (Customs and Border Protection, CBP) sowie ICE in Frage – enthält der nun veröffentlichte Rahmenentwurf nicht. Das soll jeweils in bilateralen Umsetzungsabkommen geregelt werden, die jeder betroffene Staat separat mit Washington schließen muss.

    In Deutschland beträfe dies wohl die INPOL-Datenbank aller Polizeien des Bundes und der Länder, die derzeit Fotos und Fingerabdrücke von 5,4 Millionen Personen enthält – darunter mehr als die Hälfte Asylsuchende. Selbst innerhalb der EU gibt es bislang keinen gegenseitigen Direktzugriff auf derartig umfangreiche Informationssysteme einzelner Mitgliedstaaten – das geplante Abkommen mit den USA ist deshalb besonders intrusiv.

    Das Rahmenabkommen regelt auch den Einsatz von Software zur Erstellung von Prognosen aus den abgefragten Datensätzen. Zwar sollen Entscheidungen mit „erheblichen nachteiligen Auswirkungen“ nicht ausschließlich automatisiert erfolgen, sondern stets mit „menschlicher Beteiligung“. Vollautomatische Entscheidungen sind aber erlaubt, wenn dies „nach dem jeweiligen Rechtsrahmen der Vertragsparteien zulässig“ ist. In der EU wäre dies nach der KI-Verordnung ausgeschlossen, in den USA gibt es einen vergleichbaren Rechtsakt nicht.

    Eingeschränkte Rechte für Betroffene

    Der Entwurf enthält auch Vorgaben zur Protokollierung für „Prüftätigkeiten“ unter anderem von Datenschutzbehörden. Das Abkommen sieht außerdem vor, dass betroffene Personen Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung beantragen können.

    Diese Rechte stehen jedoch unter Einschränkungsvorbehalt: Verwehrt werden darf der Zugang unter anderem aus Gründen der nationalen Sicherheit, zum Schutz laufender Ermittlungen oder zur Strafverfolgung.

    Den Entwurf des Rahmenabkommens werden die EU-Innen- und Justizminister*innen auf einer ihrer kommenden Sitzungen beraten. Nach derzeitigem Stand wird das Parlament daran nicht beteiligt. Die endgültige Entscheidung über den Abschluss wird dann im Rat der Europäischen Union von den 27 Mitgliedstaaten getroffen. Ob dies noch vor der Sommerpause erfolgt, ist unklar. Auch die US-Regierung muss ihre Zustimmung zu dem Entwurf geben. Bis zur Deadline am 31. Dezember 2026 könnte es dann in Kraft treten.

    Matthias Monroy, Wissensarbeiter, Aktivist und Mitglied der Redaktion der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP. Außerdem Redakteur für Innenpolitik der Zeitung nd.Der Tag. Texte auf Englisch unter digit.site36.net, auf Twitter @matthimon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Matthias Monroy - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  8. Diese EU-Kommission sollte die Füße stillhalten, sie haben sich mit ihrer dilettantischen App schon genug blamiert.

    #EUKommission: Länder sollen bei #Altersprüfung aus den Puschen kommen. heise.de/news/Altersverifikati

  9. Deutlich weniger Asylanträge in Deutschland und Europa: Neue EU-Zahlen zeigen starken Rückgang.

    Deutschland erlebt bei den aktuellen Asylzahlen eine bemerkenswerte Entwicklung, denn im ersten Quartal 2026 ist die Zahl der Anträge deutlich gesunken und hat damit eine Verschiebung innerhalb Europas ausgelöst.

    t1p.de/b8n11

    #Asylpolitik #Migration #Deutschland #EU #Asylanträge #Flüchtlinge #Syrien #Ukraine #Afghanistan #Europa #Politik #Innenpolitik #EUKommission #Merz #Dobrindt

  10. #EU-App zur #Altersprüfung: Experten knacken „Sorglos-Paket“ in Minuten.

    Die #EUKommission will den #Jugendschutz im Netz per App revolutionieren. Doch rasch entpuppt sich das Versprechen von Anonymität und Sicherheit als sehr fragil.
    heise.de/news/EU-App-zur-Alter

  11. Die #EU erlaubt Teudschland, energieintensive Unternehmen mit Milliarden zu entlasten. Die #EUKommission genehmigte ein Förderprogramm ( #Industriestrom ) über 3,8 Milliarden Euro, mit dem die #Stromkosten für Teile der #Industrie gesenkt werden sollen.

  12. Schädliche Anreize

    EU-Forschungsabteilung: Ein Internet ohne schädliche Anreize ist möglich

    Soziale Netzwerke und ihre auf Überwachung und Personalisierung basierenden Geschäftsmodelle schaffen Anreize, die letztlich die Demokratie gefährden. Für die EU ist es höchste Zeit, dem etwas entgegenzusetzen, fordert eine umfassende Studie der Forschungsabteilung der EU-Kommission.

    Es ist schon eine Ansage: Die EU sollte in ihrem Streben nach digitaler Souveränität neue Geschäftsmodelle im digitalen Raum entwickeln, die besser mit der Demokratie vereinbar sind. Zu diesem Schluss kommt eine neue Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission.

    Der Titel der englischsprachigen Studie ist so alarmierend wie programmatisch: „Fractured reality – How democracy can win the global struggle over the information space“ (auf Deutsch: „Zersplitterte Realität – Wie die Demokratie den globalen Kampf um den Informationsraum gewinnen kann“). Verfasst haben sie ein Dutzend renommierter Forscher:innen zu dem Thema, darunter die Hauptautoren, der Kognitionspsychologe Stephan Lewandowsky und der Verhaltensforscher Mario Scharfbillig.

    Aufmerksamkeitsökonomie unter der Lupe

    In der heutigen „Aufmerksamkeitsökonomie“ ist die Zeit und Aufnahmefähigkeit von Menschen begrenzt, schreiben die Autor:innen. Viele Online-Dienste, insbesondere soziale Medien, kämpfen geschickt um das kostbare Gut: Sie haben ihre personalisierten Produkte so gestaltet, dass Nutzer:innen möglichst lange auf ihrem Dienst bleiben. Dann können sie ihnen möglichst viele und passgenaue Werbeanzeigen einblenden.

    Dies begünstige „strukturell – wenn auch unbeabsichtigt – Inhalte, die die Demokratie bedrohen, da die menschliche Aufmerksamkeit Informationen bevorzugt, die negativ, emotional und konfliktgeladen sind“, heißt es in der Studie. Zudem würden die Dienste den Weg zu Echokammern ebnen. In diesen würden sich Menschen gegenseitig unwidersprochen ihre Ansichten bestätigen.

    Grundsätzlich neu sei dieses Phänomen zwar nicht, jedoch ermögliche Technologie eine zuvor ungekannte Vielfalt und Fragmentierung von Wahrnehmungen der Realität. Dies sei ein Problem: „Demokratische Institutionen und die Demokratie selbst können ohne ein gewisses Maß an gemeinsamer Realität nicht überleben.“

    Wenn sich soziale Medien nun zunehmend zu einer wichtigen Informationsquelle entwickeln und sich strukturell bedingt Informationen minderwertiger Qualität schneller verbreiten, öffnet das die Tür für Falschnachrichten, ob unbeabsichtigt (Misinformation) oder bewusst gestreut (Desinformation). Inzwischen habe sich das Phänomen jedoch gewandelt: Es gehe nicht mehr darum, konkrete Behauptungen aufzustellen oder anzufechten, sondern darum, den Informationsraum zu überfluten („flooding the zone“).

    Dominanter Fantasie-Industrie-Komplex

    Während Informationsmanipulation früher auf „systematischen Lügen“ basierte, setze sich die heutige Situation aus einer Mischung aus Desinformation, Täuschung, irreführenden Informationen und wahren Kernen zusammen. Die Autor:innen beschreiben dies als „Fantasie-Industrie-Komplex“, der sich selbst organisiere und lose koordiniert sei.

    Ziel der Informationsmanipulation sei es heute oft nicht, Menschen von bestimmten falschen Behauptungen zu überzeugen, sondern „abzulenken, Misstrauen zu schüren und antidemokratische Normen, autoritäre Instinkte und Verhaltensweisen zu aktivieren“. Dies sei ein systemisches Problem, betonen die Autor:innen. „Einzelpersonen für Fehlinformationen verantwortlich zu machen, verkennt die eigentliche Ursache.“

    Mit diesem „Fantasie-Industrie-Komplex“ ist eine der Ko-Autor:innen allzu gut vertraut. Als Studentin hatte die heute an der Georgetown University lehrende Desinformationsforscherin Renée DiResta ein Praktikum beim US-Geheimdienst CIA absolviert. Daraus drehten ihr rechte und rechtsextreme US-Influencer:innen einen Strick: Unter anderem Elon Musk nutzte seinen Einfluss sowie die Tatsache, den Kurznachrichtendienst X zu besitzen, um mit vermeintlichen Enthüllungen über einen „Zensur-Industrie-Komplex“ politisch Stimmung zu machen.

    Im Zentrum der Auseinandersetzung fand sich DiResta wieder. In einschlägigen Ecken des Internets als „CIA Renee“ verunglimpft, ging es ihren Widersacher:innen vor allem darum, ihre Glaubwürdigkeit und in weiterer Folge die des Stanford Internet Observatory (SIO) zu beschädigen. Zu dieser Zeit forschte DiResta dort zu Desinformation und landete im Visier von US-Republikanern. Denen gefiel nicht, dass das SIO ihre oft auf Lügen basierende Wahlkampftaktik offenlegte.

    Republikaner hacken Forschung kurz und klein

    Der konzertierte Angriff auf das SIO und eine Reihe anderer vergleichbarer Institute, der auch aus Anhörungen im republikanischen Repräsentantenhaus bestand, hatte schließlich Erfolg. Verträge wurden nicht verlängert, das Budget gekürzt, im Jahr 2024 machte die Stanford University das SIO ganz dicht – gerade noch rechtzeitig vor den US-Präsidentschaftswahlen im Herbst.

    Auf den Druck von rechts reagierten neben US-Universitäten auch einige prominente soziale Netzwerke: Meta kündigte etwa öffentlichkeitswirksam an, zeitgleich zum Amtsantritt Donald Trumps seine Moderationsregeln auf Facebook und Instagram zurückzuschrauben. Im Sommer darauf zog auch YouTube still und heimlich nach. Solange Falschinformationen rund um Themen wie Impfungen, Minderheiten oder Wahlbetrug im „öffentlichen Interesse“ stehen, bleiben sie auf dem größten Video-Streamingportal der Welt unmoderiert stehen.

    Vor dieser von der Realität weitgehend losgelösten Entwicklung warnen die Autor:innen der EU-Studie. „Demokratie braucht einen gesunden Informationsraum, der ausreichend genaue und überprüfbare Informationen enthält, eine politische Vielfalt an Meinungen und Stimmen zulässt, breit gefächerte Besitzverhältnisse im Medienbereich umfasst sowie ein geringes Maß an schädlichen Inhalten und Fehlinformationen aufweist, wenn wir ein gewisses Realitätsgefühl erhalten wollen“.

    Abkehr von der Aufmerksamkeitsökonomie

    Um dem etwas entgegenzusetzen, bringen die Autor:innen konkrete Empfehlungen mit. Zuvorderst müssten wir alternative öffentliche Räume schaffen, sowohl online als auch offline, die nicht von der Aufmerksamkeitsökonomie abhängen. Wir sollten uns auch vom Erfolg crowd-basierter und dezentraler Ansätze wie jenem der Online-Enzyklopädie Wikipedia inspirieren lassen.

    Nutzer:innen sollten zugleich mehr Autonomie erhalten, etwa mit einer Verbesserung des Plattformdesigns durch Erkenntnisse aus der Verhaltensforschung. Beispielsweise durch Abkühlphasen – etwas, was der anstehende Digital Fairness Act der EU durchaus auf dem Schirm hat.

    Verbesserungsmöglichkeiten macht die Studie auch bei Faktenchecks aus. Selbst wenn diese stattfinden, erreichen sie oft ihr Zielpublikum nicht. Das ließe sich durch angepasste Ausspiel-Mechanismen verändern. Zudem sollten ausgewiesene Verbreiter:innen von Falschinformationen demonetarisiert werden: „Solange Desinformation profitabel ist, wird sie nicht verschwinden“.

    Indes weisen die Autor:innen darauf hin, dass keine dieser Maßnahmen ausreiche, wenn keine Alternativen zu den derzeitigen Geschäftsmodellen entstehen, die auf „Engagement“ basierten. Als Alternativen stellen sie unter anderem Abo-Modelle in den Raum, eine Besteuerung digitaler Werbeanzeigen, oder auch Gebühren für Online-Dienste, die besonders viel Falschinformationen verbreiten. Helfen könnten auch Auflagen zu Interoperabilität, mit der Nutzer:innen ihre Daten möglichst einfach von einem Anbieter zu einem anderen mitnehmen und umziehen könnten.

    Papiertiger ohne europäische Alternativen

    Bleibt aber immer noch das Problem, dass die meisten großen Online-Dienste derzeit nicht aus Europa stammen. Forschungsergebnisse deuten der EU-Studie zufolge darauf hin, dass Algorithmen von Plattformbetreibern zu deren Gunsten instrumentalisiert werden – was sich wohl am deutlichsten an dem zur rechten Propagandaplattform umgebauten Xablesen lässt.

    „Die Informationsdiät der Europäer liegt somit in den Händen ausländischer Akteure, die möglicherweise nicht die europäischen demokratischen Werte teilen“, warnen die Autor:innen. Trotz der vorangegangenen Empfehlungen lassen sich diese Werte ohne digitale Souveränität und Autonomie der EU nicht vollständig schützen, schreiben sie.

    Dabei dürfe die EU jedoch nicht in offenkundige Fallen tappen, warnt die Studie: „Es besteht derzeit die Gefahr, dass ein verstärktes Streben nach digitaler Souveränität auf Technologieebene die Chance auf einen besseren demokratischen Rahmen verspielt und ähnliche Probleme in Europa wiederholt, insbesondere wenn Geschäftsmodelle nicht mit demokratischen Prinzipien vereinbar sind.“

    Mit demokratischen Modellen experimentieren

    Um die Stellung der EU im digitalen Raum zu stärken, sollte Europa in dezentrale System wie Atmosphere, Fediverse, Mastodon oder Eurosky investieren und zugleich eine europäische Cloud-Infrastruktur samt ausreichender Rechenkapazität schaffen. Damit ließe sich die Macht ausländischer Unternehmen schwächen, während die alternativen Dienste „demokratische Modelle in Echtzeit“ erforschen könnten. Neben finanzieller Förderung solcher Ansätze könnten etwa Verpflichtungen für öffentliche Einrichtungen und Behörden, die entstehenden Online-Dienste zu nutzen, anstatt auf X und Co. zu verharren, deren Attraktivität steigern.

    Darüber hinaus sollte die EU bei der Forschung keine Kompromisse machen. „Das rasante Tempo des Wandels stellt die Forschung vor die Herausforderung, Schritt zu halten und Auswirkungen zu untersuchen, zumal Plattformdaten größtenteils privat bleiben“, heißt es in der Studie. Den im Digital Services Act (DSA) enthaltenen Zugang für die Wissenschaft, der bis heute noch nicht so recht vollständig umgesetzt ist, geht den Autor:innen augenscheinlich nicht weit genug.

    Angesichts des Bedarfs an schnellerer Forschung und Evaluierung digitaler Strategien sei ein europäisches „CERN für Daten und Demokratie“ erforderlich, um die in Europa fragmentierten Kapazitäten für die kontinuierliche Plattformforschung im industriellen Maßstab zu bündeln. Trotz ihrer globalen Vorreiterrolle bei der Digitalregulierung sollte sich die EU lieber beeilen: „Ein globaler Innovationswettlauf ohne Berücksichtigung seiner gesellschaftlichen Folgen könnte die Fähigkeit der Gesellschaften überfordern, diese Veränderungen friedlich zu bewältigen.“

    Tomas Rudl ist in Wien aufgewachsen, hat dort für diverse Provider gearbeitet und daneben Politikwissenschaft studiert. Seine journalistische Ausbildung erhielt er im Heise-Verlag, wo er für die Mac & i, c’t und Heise Online schrieb. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Bluesky. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  13. Die #EU will wissen wo und wann du im Internetz bist.

    #EUKommission will Altersnachweis per #App.
    Mit einer amtlichen Software sollen EU-Bürger ihr Alter im Internet verifizieren.

  14. @deutschlandfunk Könnten wir sowas in Zukunft nicht vorher stärker regulieren, bevor es auf die Menschheit losgelassen wird?

    #chatGPT #ki #euKommission

  15. Brüssel will Aufklärung über Spionage-Vorwürfe gegen Ungarn

    Ungarn soll Informationen von EU-Treffen an Russland weitergegeben haben. Das legen abgehörte Telefonate nahe. Brüssel sieht Klärungsbedarf und will das Thema auf die Chefebene heben.

    ➡️ tagesschau.de/ausland/europa/e

    #Ungarn #Russland #EU #Orban #EUKommission

  16. #b1204

    Fahrradtour
    mit Abolish Frontex:

    Kritische Radtour: Wer profitiert vom EU-Grenzregime?

    12.04.2026 15–16Uhr

    programm.infraunited.org/cable

    Treffpunkt:
    Ecke Zimmerstraße / Jerusalemer Straße, 10117 Berlin Mitte
    Mit
    Abolish Frontex & Cables of Resistance

    Mit einer Radtour wollen wir einige dieser Profiteure des EU-Grenzregimes in der Innenstadt ausfindig machen und aufzeigen, welche Rolle sie in diesem gewalttätigen System spielen.

    Unsere Stops: Axel Springer Verlag (BILD) • Thales • NTT • IOM • Elettronica • DLR • European Fencing • IBM • Rheinmetall • EU-Kommission • US-Botschaft • Sopra Steria • ESG • Airbus • German Drones • BMI

    Die Tour wird auf deutsch stattfinden – bei Bedarf mit Informationen auf Englisch.

    Falls du ein Fahrrad brauchst, melde dich bei uns! [email protected].

    Mehr Informationen unter abolishfrontex.org/border-prof.

    #Fahrradtour #Radtour #Berlin #Bewegungskonferenz #gegenBigTech #Zimmerstraße #JerusalemerStraße #Mitte #EU #Grenzregime #AxelSpringerVerlag #Thales #NTT #IOM #Elettronica #DLR #EuropeanFencing #IBM #Rheinmetall #EUKommission #USBotschaft #SopraSteria #ESG #Airbus #GermanDrones #BMI #Frontex #Politik #AbolishFrontex #CablesofResistance #Bildung

  17. Langweiliger werden

    Breakpoint: Soziale Medien müssen langweiliger werden

    Große Techkonzerne investieren Milliarden, um uns so lange wie möglich auf ihren Plattformen zu halten. Mit Erfolg: Viele von uns verbringen nahezu ein Viertel ihrer Lebenszeit online. Damit bringen wir den Betreibern ordentlich Geld ein – ob wir das wollen oder nicht. Ändern soll das ein neues EU-Gesetz.

    Es lässt mich nicht los, dieses kleine, viereckige Gerät. Das eine Ding, das ich immer bei mir trage, selbst wenn ich nur vom Schlafzimmer in die Küche laufe. In der Bahn, in Pausen, beim Warten an der Ampel, vorm Einschlafen, direkt nach dem Aufwachen: In jeder freien Sekunde geht mein erster Griff zum Smartphone. Selbst wenn ich Besseres zu tun hätte und selbst wenn mich der Inhalt eigentlich gar nicht interessiert oder ich vom Scrollen schon längst Kopfschmerzen habe. Auch dann, wenn ich eigentlich nicht frei habe. Wenn ich – so wie jetzt gerade – eine Hausarbeit für die Uni schreiben sollte oder eine Kolumne abgeben muss.

    Meine durchschnittliche tägliche Bildschirmzeit auf Instagram beträgt zwei Stunden. Zwei Stunden jeden Tag. Auf ein Jahr hochgerechnet sind das 730 Stunden, die ich mit einer einzigen App verbracht habe. In dieser Zeit hätte ich im vergangenen Jahr eine Sprache lernen oder ein gesamtes zusätzliches Studiensemester im Umfang von 30 ECTS abschließen können. Ganz abgesehen von der Zeit, die ich auf WhatsApp, beim Surfen oder mit Serien verbringe. Mir ist das seit Jahren bewusst. Und trotzdem ändert sich nichts. Das ist kein persönliches Versagen. Es ist Systemdesign.

    Laut einer Studie aus dem Jahr 2025 verbringen deutsche Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren im Schnitt über 200 Minuten täglich im Netz. Das entspricht einem Teilzeitjob. 68 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu: „Es kommt oft vor, dass ich mich vergesse und viel mehr Zeit am Handy verbringe, als ich geplant hatte.“ Das ist kein Charakterproblem. Das ist das Ergebnis von Milliarden Euro, die in Systeme investiert wurden, um genau das zu erreichen.

    By Design

    Soziale Medien sind längst nicht nur Unterhaltungsmedien. Sie sind Aufmerksamkeitsmaschinen. Ihr Geschäftsmodell basiert nicht auf guten Inhalten, die produzieren sie nicht einmal selbst. Und wenn wir ehrlich sind, ist der meiste Content in Sozialen Medien weder besonders unterhaltsam noch bereichernd.

    Das Geschäftsmodell basiert darauf, menschliche Aufmerksamkeit zu binden, zu messen und in Werbeeinnahmen zu verwandeln. Je länger wir scrollen, desto wertvoller sind wir als Nutzer. Unsere Zeit ist das Produkt.

    Die Mechanismen sind gut dokumentiert: Plattformen wie Meta und ByteDance setzen auf denselben neurobiologischen Mechanismus wie Spielautomaten: den variablen Verstärkungsplan. Das Gehirn schüttet Dopamin nicht aus, wenn es eine Belohnung erhält, sondern während es eine erwartet. Es ist das Vielleicht, das süchtig macht. Vielleicht unterhält mich der nächste Clip besser als der davor.

    Dazu kommen Endlosscrolling ohne natürliche Pause, Push-Benachrichtigungen im Sekundentakt, Empfehlungssysteme, die nicht das Interessanteste zeigen, sondern das, was uns emotional am stärksten aktiviert. Der Schließen-Button kleiner und grauer als der Weiter-Button. Die Datenschutzeinstellungen hinter drei Menüs versteckt. Die Kündigung, die nach jeder Menge Kleingedrucktem den Account nur für dreißig Tage stilllegt.

    All das zusammen ergibt eine Architektur, in der Freiheit simuliert wird – du kannst ja jederzeit aufhören – aber strukturell verhindert. Wer hier „zu viel“ Zeit verbringt, hat nicht versagt. Er hat sich einem System ergeben, das dafür optimiert wurde, ihn auf der Plattform zu halten. Und das es gleichzeitig schafft, uns all das als emanzipatorisch zu verkaufen.

    Soft Power reicht nicht aus

    Auf solche Probleme antworten Entscheidungsträger gerne mit weichen Steuerungselementen: etwa mehr Medienkompetenz in der Schule. Das ist nicht falsch. Aber es ist unzureichend – selbst wenn dieser Forderung endlich einmal ernsthaft nachgegangen würde. Es wäre so, als würde man einem rauchenden Jugendlichen sagen, er solle mehr Willenskraft aufbringen, anstatt Tabakwerbung zu regulieren und Zigarettenhersteller zur Verantwortung zu ziehen.

    Das strukturelle Problem ist eine fundamentale Machtasymmetrie: Auf der einen Seite Unternehmen mit Milliardenumsätzen und Tausenden Mitarbeitern, die sich rund um die Uhr mit einer Frage beschäftigen: Wie halten wir Menschen möglichst lange auf der Plattform? Und auf der anderen Seite Nutzer, die – selbst wenn sie wissen, wie ihnen da eigentlich geschieht – nahezu keine Möglichkeit haben, sich davor zu schützen und gleichzeitig weiterhin große Online-Plattformen zu nutzen.

    Brüssel will mehr digitalen Verbraucherschutz

    Nach Jahren der Diskussion plant die EU-Kommission den Digital Fairness Act (DFA); ein Gesetz, das das digitale Verbraucherrecht grundlegend neugestalten soll. Grundlage ist eine Erhebung aus dem Oktober 2024, deren Befund ernüchternd ausfiel: Die bestehenden EU-Verbraucherschutzgesetze taugen für das digitale Zeitalter nicht. Verbraucher werden durch manipulative Online-Praktiken zu Vertragsabschlüssen verleitet, die sie sonst nicht getätigt hätten.

    Der DFA soll nach aktueller Beschreibung seitens des EU-Parlaments unter anderem vier Kernprobleme regulieren: Dark Patterns, suchterzeugendes Design, Influencer-Marketing und die unlautere Personalisierung durch die Plattformbetreiber selbst.

    Kein Wunder, dass die Plattformen dagegen Sturm laufen. TikTok erklärte in der Konsultation zum geplanten Gesetz, es bestehe nur sehr begrenzter Bedarf an zusätzlicher Regulierung. ByteDance, Meta, Google: Sie alle wissen, was auf dem Spiel steht. Weniger manipulatives Design bedeutet weniger Verweildauer, weniger Werbeeinnahmen.

    Die EU hat mit DSA, DMA und AI Act bereits ambitionierte Digitalgesetze verabschiedet. Diese Regelwerke haben eine gemeinsame Leerstelle: Sie regulieren Inhalte und Marktmacht, nicht das Design der Plattformen. Der DFA soll genau diese Lücke schließen. Entscheidend wird – wie so oft – die Durchsetzung des Acts sein. Die EU hat eine unrühmliche Geschichte, ambitionierte Gesetze zu verabschieden und sie anschließend unzureichend durchzusetzen.

    „Langweiliger“, aber freier

    Ich will keine App-freie Welt. Keine vordigitale Idylle, wie sie so mancher Kulturpessimist allzu gerne zeichnet. Was ich will, ist die tatsächliche Freiheit, darüber zu entscheiden, wie ich meine Zeit verbringe. Eine App-Architektur, die mich nicht gegen mich selbst ausspielt.

    Soziale Medien müssen langweiliger werden. Nicht im Sinne schlechterer Inhalte – die sind ohnehin meist beliebig. Sondern im Sinne eines Designs ohne psychologische Fallen. Das zu ermöglichen, ist eine politische Entscheidung. Und es wird Zeit, dass diese Entscheidung zugunsten der Verbraucher in Brüssel getroffen wird.

    Carla Siepmann schreibt seit 2022 frei für netzpolitik.org. Sie interessiert sich für Gewalt im Netz, Soziale Medien und digitalen Jugendschutz. Seit 2023 erscheint ihre monatliche Kolumne auf netzpolitik.org. Kontakt: [email protected], @CarlaSiepmann. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  18. EU-Kommission stellt Plan zur Förderung von Start-ups vor

    EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen will heute konkrete Pläne für eine Förderung junger Gründer vorlegen. Für Start-ups soll es zukünftig EU-weit einen einheitlichen Rechtsrahmen geben. Von Thomas Spickhofen.

    ➡️ tagesschau.de/wirtschaft/unter

    #EUKommission #StartUps

  19. @solarpapst

    Ungklärt auch nach wie vor die Frage woher das Uran dafür herkommen soll.

    Und wohin es nachher entsorgt wird.

    Aber klar bis dahin haben wir bestimmt einen Exoplaneten kolonisiert , der alle Kriterien erfüllt.

    Vorher wird sich doch sicher irgendein kriegsgeiler Psychopth finden lassen, der über die entsprechende Boden"Schätze" verfügt.
    Ich komm sicher gleich wieder drauf, wer dafür in Frage käme.

    WTF, #EUKommission ?

  20. Aus dem Bereich der SEHR guten Ideen, heute:

    EU-Kommission höhlt Datenschutz der digitalen Brieftasche aus.

    Das Need-to-know-Prinzip der kommenden #EUDIWallet für Ausweisdokumente war eine ihrer Stärken. Ausgerechnet das verwässert die #EUKommission aber nun.

  21. Ex-Grünen-Bundestagsabgeordneter #Trittin: „Renaissance der #Kernenergie ist eine Lüge“ - Der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete Trittin hat die Äußerungen von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen zu einer Renaissance der Kernenergie als falsch kritisiert.

    #atomstrom #kernenergie #atomkraft #atomkraftneindanke #eu #leyen #eukommission

    deutschlandfunk.de/ex-gruenen-

  22. Ex-Grünen-Bundestagsabgeordneter #Trittin: „Renaissance der Kernenergie ist eine Lüge“ - Der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete Trittin hat die Äußerungen von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen zu einer Renaissance der Kernenergie als falsch kritisiert.

    #atomstrom #kernenergie #atomkraft #atomkraftneindanke #eu #leyen #eukommission

    deutschlandfunk.de/ex-gruenen-

  23. Digitale Brieftasche

    EU-Kommission will Amazon dein Gesicht geben

    Ende dieses Jahres soll die digitale Brieftasche für alle kommen. Doch Bürgerrechtsorganisationen warnen, dass die EU-Kommission zentrale Datenschutzgarantien aushöhlen und Nutzer:innen zur Weitergabe biometrischer Daten zwingen will. Wer eine Flasche Wein kaufen möchte, muss dafür im Laden unter Umständen den Personalausweis zücken. Erst nach einem prüfenden Blick des Kassierers auf das Geburtsdatum können Kund:innen dann bezahlen – oder nicht.

    Weit mehr Daten könnten schon bald bei der geplanten EUDI-Wallet ausgetauscht werden, warnt die Nichtregierungsorganisation epicenter.works in einer Stellungnahme. Wer die digitale Brieftasche künftig einsetzt, könnte dann sogar gezwungen sein, die eigenen biometrischen Gesichtsdaten an Unternehmen weiterzugeben.

    Verantwortlich dafür sind Änderungen der Europäischen Kommission, so die österreichische Nichtregierungsorganisation. Die Kommission höhle im Nachhinein die rechtlich vorgegebenen Schutzgarantien aus, auf die sich EU-Parlament und der Rat geeinigt hatten.

    Mit der „European Digital Identity Wallet“ sollen sich künftig Bürger:innen und Organisationen online und offline ausweisen können. Die Bundesregierung hat ihren Start in Deutschland zum 2. Januar 2027 angekündigt.

    Wenn soziale Plattformen Gesundheitsdaten abfragen

    Konkret bezieht sich die Kritik von epicenter.works auf drei aktuelle Konsultationsentwürfe von sogenannten Durchführungsrechtsakten. Diese Rechtsvorschriften regeln die praktische Umsetzung von EU-Verordnungen. Insgesamt 40 von ihnen will die Kommission erlassen, bevor die digitale Brieftasche verfügbar ist.

    Als besonders problematisch bewertet epicenter.works die Regelung, wonach „relying parties“ (zu deutsch: „vertrauenswürdige Parteien“) je nach Mitgliedstaat sogenannte Registrierungszertifikate nicht verpflichtend, sondern nur optional erhalten sollen.

    Vertrauenswürdige Parteien können Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sein. Sie müssen sich laut eIDAS-Verordnung, die der europäischen Wallet zugrundeliegt, vorab in einem EU-Mitgliedstaat registrieren. Dabei müssen sie darlegen, welche Daten sie zu welchem Zweck von den Nutzer:innen anfordern werden.

    Diese Datenbeschränkung lässt sich technisch mit Registrierungszertifikaten kontrollieren. Sie dienen als eine Art Datenausweis, mit dem sich die vertrauenswürdigen Parteien gegenüber den Wallets legitimieren und die Abfragekategorien beschränken. Registrieren sich Nutzer:innen etwa mit Hilfe der Wallet bei einem sozialen Netzwerk, soll das so erst gar keine Gesundheitsdaten abfragen können.

    Die eIDAS-Verordnung sieht solche Registrierungszertifikate zwar nicht explizit vor. Allerdings könne eine Wallet ohne diese technisch nicht ohne weiteres überprüfen, ob Informationsanfragen angemessen sind, schreibt epicenter.works. Und das widerspreche Artikel 5b Abs. 3 der Verordnung, wonach vertrauenswürdige Parteien nur jene Daten abfragen dürfen, die sie auch bei ihrer Registrierung angegeben haben.

    Die Nichtregierungsorganisation plädiert daher für technische Kontrolle statt nur für Vertrauen. Andernfalls könnten etwa Unternehmen die vorgesehenen Schutzmaßnahmen relativ leicht umgehen, indem sie einen Mitgliedstaat als Niederlassungsort wählen, der keine Registrierungszertifikate ausstellt. „Unternehmen aus Ländern wie Irland könnten Schutzmechanismen der Wallet umgehen, so dass illegale Anfragen nach zu vielen Informationen möglich werden“, sagt Thomas Lohninger von epicenter.works.

    EU-Kommission handelt „unprofessionell“

    Es ist nicht das erste Mal, dass die Kommission die rechtlichen Vorgaben aus Sicht zivilgesellschaftlicher Organisationen untergraben will.

    Bereits im November 2024 hatte die Kommission versucht, die Registrierung von vertrauenswürdigen Parteien freiwillig zu machen. Damals hatte sie die zweite Charge an Durchführungsrechtsaktenveröffentlicht. Nachdem mehrere Organisationen gefordert hatten, die dort aufgemachten „Schlupflöcher“ zu schließen, korrigierte die Kommission vorübergehend ihre Position, nur um wenige Wochen später zu ihrer ursprünglichen Forderung zurückzukehren.

    „Dieses inkonsequente Vorgehen der […] EU-Kommission in einer so wichtigen Angelegenheit ist unprofessionell“, schreibt epicenter.works in der aktuellen Stellungnahme, „und es untergräbt das Vertrauen der Öffentlichkeit in das künftige eIDAS-Ökosystem erheblich.“ Die Nichtregierungsorganisation fordert die Kommission erneut dazu auf, „die Registrierung von vertrauenswürdigen Parteien verbindlich vorzuschreiben“. Nur so sei ein einheitliches Schutzniveau in der gesamten EU zu gewährleisten.

    Kommission will Recht auf Pseudonymität beschneiden

    Die eIDAS-Verordnung sieht außerdem vor, dass sich Wallet-Nutzer:innen im Alltag auch mit selbstgewählten Pseudonymen gegenüber Unternehmen und Behörden ausweisen können, sofern aus rechtlicher Sicht keine weiteren Daten erforderlich sind. So sollen sie ihre Identität und ihre persönlichen Daten vor übermäßigen Zugriff schützen. Dieses Recht auf Pseudonymität greife die Kommission auf zweierlei Art an, kritisiert epicenter.works.

    Zum einen unterscheide die Kommission nicht klar zwischen Anwendungsfällen der Wallet, in denen die vertrauenswürdige Partei gesetzlich dazu verpflichtet ist, Nutzer:innen zu identifizieren, und solchen, in denen eine solche Verpflichtung nicht besteht. Dabei sei diese Unterscheidung essentiell, um die Rechte der Nutzer:innen zu wahren.

    Zum anderen beschränke die Kommission den Gebrauch von Pseudonymen auf Authentifizerungsmaßnahmen – also etwa auf die Verwendung von pseudonymen Logins bei Webdiensten. „Die Kommission legt die eIDAS-Verordnung sehr einseitig aus“, schreibt epicenter.works. „Und sie übersieht dabei, dass die vertrauenswürdigen Parteien dazu verpflichtet sind, Pseudonyme generell zu akzeptieren, unabhängig von der Authentifizierungsfunktion der Wallet.“Damit könnten Unternehmen die rechtliche Identität von Nutzer:innen abfragen, ohne dass dies erforderlich ist.

    Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um Alterskontrollen sei diese Verengung fahrlässig: „Soziale Medienplattformen, Pornografie-Websites, Glücksspiel- und andere Online-Anbieter werden derzeit als potenzielle vertrauende Parteien diskutiert“, mahnt epicenter.works. „Diese Anbieter seien möglicherweise sehr daran interessiert, Identitätsdaten von Nutzer:innen zu erhalten, verfügen jedoch über keine Rechtsgrundlage, um eine solche Identifizierung zu verlangen.“

    Biometrische Gesichtsdaten sollen ebenfalls in die Wallet

    Die übermittelten Informationen könnten sogar biometrische Gesichtsdaten enthalten. Die Kommission will diese verpflichtend in jenen Datensatz aufnehmen, der zur Identifizierung von Nutzer:innen verwendet wird. Bislang soll dieses „Minimum-Datenset“ den vollen Name, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie die Nationalität enthalten.

    Unternehmen wie Amazon könnten damit nicht nur Namen und Anschrift ihrer Kund:innen erhalten, sondern auch eine Bilddatei mit deren Gesicht. Die Kommission nehme hier eine „massive Verschiebung“ vor, kritisiert epicenter.works, die der Gesetzestext explizit nicht vorsehe. Gleichzeitig würde damit „die gesamte Verarbeitung über die EUDI-Wallet unter Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung fallen, was wesentlich strengere Schutzmaßnahmen erfordern würde.“

    „Wir sind wirklich entsetzt, welche Änderungen vor dem Start der digitalen Brieftasche nun vorgebracht werden“, sagt Thomas Lohninger. „Verpflichtende Gesichtsbilder würden ganz neue Gefahren durch biometrische Daten bei Online-Plattformen mit sich bringen. Offenbar ist die Akzeptanz in der Industrie für die Politik relevanter als das Vertrauen aus der Bevölkerung.“

    epicenter.works fordert die Kommission auf, die entsprechende Stelle aus dem Entwurf ersatzlos zu streichen. Gleichzeitig mahnt sie, dass die Kommission das gesamte Projekt gefährde, indem sie kurz vor dem Start der Wallet derart weitreichende Änderungen an den technischen Spezifikationen vornehme.

    Offener Brief erinnert Kommission an rechtliche Vorgaben

    An die Kritik von epicenter.works knüpfen zehn europäische Organisationen an, die heute gemeinsam einen offenen Brief publiziert haben. Sie richten sich darin unter anderem an die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen. Initiiert hat das Schreiben die Vereinigung von Bürgerrechtsorganisationen European Digital Rights, zu den Unterzeichnern zählen unter anderem der Chaos Computer Club und die Digitale Gesellschaft aus Deutschland, Homo Digitalis aus Griechenland, IT-Pol aus Dänemark, ApTI aus Rumänien und Vrijschrift.org aus den Niederlanden.

    Die Organisationen zeigen sich „zutiefst besorgt“ darüber, dass die Kommission die Grundrechte von Millionen EU-Bürger:innen aushöhlen wolle. Die aktuell vorliegenden Entwürfe der Durchführungsrechtsakte „bergen die Gefahr, einige der zentralen Schutzmaßnahmen zu schwächen, die die eIDAS-Verordnung vorsieht.“ Das sei umso dramatischer, weil derzeit auch darüber diskutiertwird, die Wallet für Alterskontrollen zu verwenden.

    Der offene Brief ruft die Kommission und die Mitgliedsstaaten dazu auf, die Befürchtungen der Zivilgesellschaft ernstzunehmen und die rechtlichen Vorgaben der eIDAS-Verordnung einzuhalten. Die digitale Brieftasche könne nur dann erfolgreich sein, wenn sie einen starken Datenschutz und Rechtssicherheit böte – und zwar in allen EU-Staaten gleichermaßen.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  24. Historischer Schritt: Freier Übergang zwischen Spanien und Gibraltar.

    Ab dem 10. April werden an der Landesgrenze zwischen Spanien und Gibraltar keine Ausweise mehr kontrolliert. Damit endet eine jahrelange Phase der Unsicherheit, die seit dem Brexit von zähen Verhandlungen begleitet war.

    t1p.de/pl6oz

    #Spanien #Gibraltar #BrexitFolgen #Grenzöffnung #EU #Schengen #Zollunion #Pendler #Andalusien #LaLínea #GibraltarAirport #EinAusreisesystem #EES #EUKommission #EuropäischesParlament

  25. #Pestizide mit Ewigkeitszulassung, hochgefährliche Stoffe, die trotz Verbots noch jahrelang im Einsatz bleiben: Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus will die #EUKommission regelm. Sicherheitsprüfungen für viele Pestizidwirkstoffe abschaffen – und alle Wünsche der #Pestizidindustrie erfüllen.☠️
    umweltinstitut.org/landwirtsch

  26. "In Rubios netter Rede stecken vier harte Botschaften für Europa ..."
    Herr Reitz: Nach Ihrer Meinung und Analyse

    Botschaft 1: "Die Trump-Administration will zu Europa stehen, aber: ..."

    Falsch, die Trump-Regierung steht nur zu sich selbst, nicht mal zu den ganzen USA, nur zu Maga-Trump-USA!

    Botschaft 2: "Dieser falsche Weg, er besteht aus einer falschen Migrationspolitik und einer unkontrollierten Einwanderung. ..."

    So wie es bisher lief, war es kontraproduktiv! Aber so wie es Rubio und Maga-Trump-USA machen und Herr Dobrindt nachgiert, ist genauso kontra-produktiv!
    (Eigentlich eine eigene Botschaft)
    "...Einer falschen Klimapolitik, die in die Deindustrialisierung führt und uns unseren Wohlstand kostet: „Klimakult“, sagt Rubio ..."

    Der Klimawandel ist Fakt, und nichts dagegen zu unternehmen, ist dumm!
    (noch eine eigene Botschaft)
    "...Schließlich dem idealistischen Irrtum über die internationale „regelbasierte“ Ordnung. ..."

    Gesetze sind auch "Regeln" und Gesetze/Regeln gibt es seit es die Menschheit gibt, nein... länger, selbst im Tierreich gibt es Regeln, nämlich meist, daß das Alpha-Tierchen zuerst fressen darf. Aber wir als "Homo Sapiens" wollen ja wohl nicht zurück zum Niveau der Tiere so wie Trump-Maga! Von daher: "Regelbasierte" Ordnung ist notwendig und richtig!

    Botschaft 3: "Freiheit, Rechtstaatlichkeit, Wissenschaft ..."

    Was soll dagegen gelten? Trumps kranker Wille wie im "Friedensrat"?

    Botschaft 4: "Internationale Zusammenarbeit? Gerne. ..."

    Quatsch! Trump-Maga-USA wollen die Unterwerfung Europas!

    Mein Fazit: Die Trump-Maga-USA haben den Boden der Rationalität verlassen. Trump-Maga-USA repräsentieren auch nicht die ganze USA, sieht man an den ICE Einsätzen gegen demokratische Bundesstaaten. Trump-Maga-USA führen einen Putsch durch, um eine Nazi-Herrschaft zu errichten.
    Darum geht es, nichts anderes. Macht für Wenige über Viele ohne Rechte. Und da stört ein Europa der Werte und Regeln!

    focus.de/politik/deutschland/m

    #trumpeltier #trump #maga #maga_facism #us #usa #usa_fascism #usnazis #nokings #democrats #republicansagainsttrump #ice #icemurder #icekiller #reneegood #alexpretti #minneapolis #democracy #defenddemocracy #eu #europe #europeisbetter #europa #deutschland #bundestag #bundesregierung #eucommission #eukommission @EUCommission @Bundesregierung @bundestag @cdu @spd @GrueneBundestag @dielinke @RitchieTorres @RepShontelBrown @RepJimHimes