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#vertragsverletzungsverfahren — Public Fediverse posts

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  1. Und das wird nicht das letzte Vertragsverletzungsverfahren bleiben.
    Eine effektive Politik der Ministerin, zum Nutzen ihres Arbeitgebers, dem Gasversorger E.ON, und zum Schaden der Republik.

    Transformation verzögern, durch nicht - Umsetzung von EU-Recht, nicht verfassungskonformen Gesetzen usw. Wird alles vor Gericht gekippt, aber egal. Die Fossilen können jahrelang weiter fette Gewinne machen.

    #KatherinaReiche #Reiche #EU #Vertragsverletzungsverfahren #Gas

    t-online.de/finanzen/energie/i

  2. Deutschland hatte bis Mitte Mai 2026 Zeit, die von der EU-Kommission festgestellten Lücken zu schließen. Das ist nicht Passiert, jetzt kann die Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen und Geldbußen beantragen. Also: Deutschland droht wegen mangelnder Barrierefreiheit ein EU-Vertragsverletzungsverfahren vor Gericht – während gleichzeitig ständig von "Inklusion als Staatsziel" gesprochen wird. Worte und Umsetzung klaffen hier eklatant auseinander.

    #EAA #Barrierefreiheit #Vertragsverletzungsverfahren

  3. EU-Kommission eröffnet sieben Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

    Unsere "fleißige" Bundesregierung bekommt 7 Mahnbriefe von der Europäischen Kommission aus Brüssel

    Wegen nicht umgesetzter EU-Regeln in nationales Recht.
    unter anderen auch "die Bekämpfung schwerer Umweltstraftaten"

    2 Monate Zeit - das wird teuer......

    deutschlandfunk.de/eu-kommissi

    #EUKommission
    #Vertragsverletzungsverfahren
    #EU
    #Mahnbriefe

  4. Ökozid  

    Ökozid = Bürokratie

    Die im März 2024 vom Europäischen Rat verabschiedete Umweltstrafrechtsrichtlinie 2024/1203 führt härtere Sanktionen gegen schwere Umweltkriminalität ein, die oft als „Ökozid“ bezeichnet werden. Unter diesen Begriff fallen großflächige, erhebliche, langfristige oder irreversible Schäden und die oft unwiderrufliche Zerstörung oder Beschädigung an Ökosystemen. Der aus dem Griechischen und Lateinischen stammende Begriff Ökozid wird häufig als „Mord an der Umwelt“ übersetzt.

    Die EU-Richtlinie schafft erstmals einen europaweit harmonisierten Mindeststandard für Straftatbestände und Sanktionen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Handlungen als Straftaten zu verfolgen, die unvertretbare Umweltschäden verursachen. Die Umsetzung in nationales Recht hat 24 Monate Zeit, die Frist läuft bis zum 21. Mai dieses Jahres. Deutschland hat diesen Termin versäumt und muss nun mit einem Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU rechnen. Die Verpflichtung, die Richtlinie umzusetzen, gilt auch für Deutschland, obwohl dieses als einziges Land in der EU gegen die Richtlinie gestimmt hat. 

    Irreversible Umweltschäden werden künftig empfindlicher bestraft. Der Katalog für Umweltstraftaten wird von neun auf zwanzig erhöht, wobei die Mitgliedstaaten weitere Straftatbestände schaffen dürfen. Die Haftstrafen werden verschärft und können künftig bis zu zehn Jahre betragen. Der Bußgeldrahmen für Unternehmen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz wird vervierfacht und geht nunmehr bis 40 Mio. €. Zusätzlich sind einschneidende Nebenfolgen möglich, darunter der Ausschluss von öffentlichen Leistungen, der Entzug von Genehmigungen oder gar die Auflösung des Unternehmens.

    Das Ökosystem wird ein eigenständiges Schutzgut und dem Rechtsgüterschutz von Menschen gleichgestellt. Handlungen werden schon als strafbar geahndet, wenn sie geeignet sind, erhebliche Umweltschäden herbeizuführen – ein konkreter Schaden muss nicht mehr nachgewiesen werden. Strafrechtlich erfasst und geahndet werden unter anderem das Inverkehrbringen umweltgefährdender Produkte und invasiver Arten oder die Ausrottung von Pflanzen oder Tieren. Schwere Umweltverstöße können künftig mit den klassischen Methoden gegen die Organisierte Kriminalität verfolgt werden. 

    Am 9. April 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen. Die erste Beratung m Parlament ist für den 11. Juni vorgesehen, danach geht der Entwurf zur Beratung in die Fachausschüsse, zunächst im Bundesrat. Anschließend folgt die Beratung in den Ausschüssen des Bundestags. Für  Unternehmen und Wirtschaftsverbände bringt die Reform drastische Änderungen durch Strafverschärfungen, Ausweitung von Straftatbeständen und Verbandshaftung mit sich. 

    Wirtschafts- und Branchenverbände sind gehalten, ihr Risikomanagement und ihre Unternehmenscompliance zu verbessern. Genehmigungstreue und Regelkonformität, die Einhaltung aller geltenden Gesetze und behördlichen Vorschriften reichen künftig nicht mehr. Die Unternehmen müssen die die Entwicklungen der Praxis und die Rechtsprechung ständig verfolgen. Die internen Unternehmensrichtlinien und ethischen Standards bekommen einen höheren Stellenwert. Die Verfahrensprozesse müssen materiell und umweltverträglich dokumentierbar sein.

    Ein Verstoß gegen die Richtlinie liegt künftig selbst dann vor, wenn eine Genehmigung formal rechtmäßig erteilt wurde, jedoch auf betrügerische Weise oder durch Erpressung, Korruption oder Zwang oder andere Weise des Rechtsmissbrauchs erlangt wurde. Zudem dürfen sich Unternehmen nicht darauf verlassen, dass Genehmigtes für alle Zeiten legal ist. Sie müssen aktiv gemanagt, regelmäßig auf den Stand von Technik und Recht geprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Viele Tatbestände sind als Gefährdungsdelikte ausgestaltet . Damit setzt Strafbarkeit nicht unbedingt mehr eine konkret eingetretene Gefahr voraus, sondern es genügt ein Verhalten, das erhebliche Umweltschäden verursachen kann.

    Erwartungsgemäß stehen Teile der Wirtschaft dieser Vielzahl von Neuerungen kritisch gegenüber. Sie sehen manche Bestimmungen als zu vage und allzu bürokratisch an und plädieren für präzisere Formulierungen. Ende 2025 hatte es eine ausführliche Verbändeanhörung gegeben, danach waren Teile des Referentenentwurfs geändert oder konkretisiert worden.

    Offenbar ist der Vorwurf der Bürokratie besonders geeignet und beliebt, um beabsichtigte Normen und Vorschriften zu kritisieren – vor allem wenn es um soziale oder ökologische Vorgaben geht. Wirtschaft und Parteien sind sich schnell einig, wenn es um die Forderung nach Entbürokratisierung geht. Besonders die Europäische Union steht im Fokus der Bürokratiekritiker. So liegt die Vermutung nahe, dass die Ablehnung der Strafrechtsrichtlinie gegen schwere Umweltkriminalität nur unter dem Deckmantel von Bürokratiegründen erfolgt und sich tatsächlich gegen die Sache richtet.

    Ökologisch ist die neue EU-Regelung ein wichtiger Fortschritt. Allerdings fordert ein breites Bündnis unter Führung der Initiative ‘Stop Ecocide’ unverändert die weltweite Anerkennung von Ökozid als fünftem internationalen Verbrechen. Die Zerstörung von Ökosystemen und die Vernichtung von Lebensgrundlage dürften nicht weiterhin legal bleiben. Sie müssten dem Völkerstrafrecht unterworfen werden, das eine persönliche und individuelle strafrechtliche Verantwortung für Kernverbrechen vorsieht, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren.

    Als Beispiele für Ökozid werden großflächige Brandrodungen und Abholzungen in tropischen Regenwäldern genannt, schwere Ölkatastrophen in sensiblen Meeres- oder Flussgebieten, exzessiver und unregulierter Bergbau, saurer Regen, Nuklearexplosionen, Chemiekatastrophen, Tankerunglücke und die industrielle Verschmutzung von Trinkwasserreservoirs oder der Atmosphäre, aber auch Massentierhaltung und Überfischung.

    Das Konzept des Ökozids als Verbrechen entstand in den 70er Jahren, nachdem der Einsatz des Entlaubungsmittels Agent Orange seitens der USA die Bevölkerung geschädigt und die Tier- und Pflanzenwelt in Vietnam verwüstet hatte und damit die Sensibilität für dieses Thema gewachsen war. 2010 wurden den Vereinten Nationen die ersten Vorschläge unterbreitet. 2019 und 2024 wurde den Vertragsstaaten des IStGH entsprechende Initiativen vorgelegt. 2013 nahm sich eine europäische Bürgerinitiative der Angelegenheit an und ergänzte sie um die Idee, Produkten den Marktzugang zur EU zu verweigern, die aus ökozidalen Aktivitäten entsteht.

    1991 legte die International Law Commission der UN einen ‘Draft Code of Crimes Against the Peace and Security of Mankind‘ zur Beratung vor. 23 Mitgliedstaaten gaben Stellungnahmen ab, vielfach mit Einwänden und Anregungen. Nur drei Länder sprachen sich gegen die Aufnahme eines Umweltverbrechens aus, die Niederlande, Großbritannien und die USA. Diskutiert wurde auch hier die Frage des Vorsatzes. Bislang hatte noch keine Institution ein Verfahren zur Messung des Vorsatzes vorgelegt. Einige Staaten vertraten die Auffassung, dass schwere Umweltschädigungen zumeist Teil des Gewinnstrebens seien und für Verbrechen dieser Art kein Nachweis des Vorsatzes erforderlich sei.

    Der aus diesen Überlegungen entstandene Text wurde in die Beratungen des Römischen Statuts eingebracht, das Gründungsdokument des Internationalen Strafgerichtshofs, der 2002 seine Arbeit aufnahm. Ökozid wurde nicht als eigenständige Verbrechen in das Statut aufgenommen, sondern nur in Verbindung mit einem Kriegsverbrechen. Weitere Konferenzen und Resolutionen, auch ein Votum des Papstes zugunsten einer neuen Verbrechenskategorie, änderten daran nichts.

    Bereits 1977 hatten die Vereinten Nationen eine Konvention über das Verbot von militärischen oder jeder anderen feindliche Nutzung von Umweltveränderungstechniken für den Fall verabschiedet, dass sich ein Land im Krieg befindet. Darin werden Techniken verboten, die mit „weitreichenden, lang anhaltenden oder schwerwiegenden Auswirkungen als Mittel zur Zerstörung, Schädigung oder Verletzung eines anderen Vertragsstaates“ eingesetzt werden. Eine vergleichbare Regelung für Friedenszeiten gibt es überraschenderweise nicht.

    Ein immer wieder auftauchender Diskussionspunkt ist die Frage, ob beim Ökozid Vorsatz gegeben sein muss. Bereits 1973 heißt es in einem Konventionsentwurf, „dass der Mensch der Umwelt in Kriegs- und Friedenszeiten bewusst oder unbewusst irreparable Schäden zugefügt hat.“ Grund sei, dass der Vorsatz oft nur unmöglich nachzuweisen, sondern im Wesentlichen irrelevant sei. Der Schaden müsse nicht bewusst erfolgen.

    Eine Vielzahl von Politiker/innen und Parlamentarier/innen sowie etliche IStGH-Mitgliedstaaten haben sich der Forderung von ‘Stop Ecocide’ angeschlossen. Das Europäische Parlament hat Anfang 2021 „die EU und die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Anerkennung von Ökozid als internationales Verbrechen im Rahmen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs zu fördern.“

    Vierzehn Länder haben Ökozid inzwischen als Straftatbestand in ihrem nationalen Strafrecht verankert. Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich allerdings. Die Bewegung gewinnt international weiter an Dynamik. In verschiedenen Parlamenten wurden entsprechende Gesetzesentwürfe eingebracht.

    Die weitere Zuständigkeit bzw. Verantwortung für eine internationale Regelung liegt nun beim IStGH. 2021 hat ‘Stop Ecocide’ eine Legaldefinition erarbeitet und öffentlich vorgestellt. Danach „bedeutet Ökozid rechtswidrige oder willkürliche Handlungen, mit dem Wissen begangen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit schwerer und entweder weitreichender oder langfristiger Schäden für die Umwelt besteht, die durch diese Handlungen verursacht werden.“

    Bislang gelten vier schwere Straftaten nach Völkerstrafrecht als Verbrechen, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes betreffen. Dies sind Völkermord (Genozid), Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression (Angriffskrieg). Ziel ist die Erweiterung  des Römischen Statuts der Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), der einzigen Institution, die unmittelbar auf die Strafjustizsysteme ihrer derzeit 123 Mitgliedstaaten zugreifen kann. Auch Ökozid soll künftig als Verbrechen behandelt werden.

    # Völkermord sind Handlungen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören (z. B. durch Tötung, schwere Verletzungen oder die Verhinderung von Geburten).

    # Als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten weitreichende oder systematische Angriffe auf die Zivilbevölkerung. Dazu zählen unter anderem Mord, Versklavung, Folter, Vergewaltigung, Vertreibung oder Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen.

    • # Kriegsverbrechen sind schwere Verstöße gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts (Genfer Abkommen), wie die vorsätzliche Tötung von Zivilisten und Kriegsgefangenen, Geiselnahme, Folter oder die Zerstörung von nicht militärisch nutzbarem Eigentum.
    • # Verbrechen der Aggression (Angriffskrieg): Die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges durch eine Person in einer Führungsposition, die die politische oder militärische Aktion eines Staates kontrolliert.

    Im Gegensatz zum allgemeinen Völkerrecht, das Staaten zur Verantwortung zieht, regelt das Völkerstrafrecht die Verantwortlichkeit und Strafbarkeit von Einzelpersonen. Das zuständige internationale Gericht zur Verfolgung dieser Kernverbrechen ist der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag. Er wird tätig, sofern nationale Gerichte dazu weder willens noch in der Lage sind. In vielen Staaten – auch in Deutschland – gilt dabei das Weltrechtsprinzip, das die weltweite Verfolgung von Kriegsverbrechen erlaubt. Täter können vor Gericht gestellt werden, unabhängig davon, wo die Tat begangen wurde oder welche Staatsangehörigkeit Täter oder Opfer haben. Rechtliche Grundlage in Deutschland ist das Völkerstrafgesetzbuch von 2002.

    Anders als die Grundsätze der Menschenrechte, die die Rechte von Individuen festschreiben, regelt das Völkerstrafrecht die Verantwortung und Verpflichtung der Einzelpersonen. Damit stellt es einen Umbruch dar: Während allein die Staaten Völkerrechtssubjekte sind, erzeugt es unmittelbare Verpflichtungen für Einzelpersonen. Daher gehören auch die notwendigen Verfahrensweisen und der Internationale Strafgerichtshof zu seinem Prozessrecht. Diese internationale Organisation nahm 2002 ihre Arbeit auf, ihr gehören heute 125 Staaten an. Die USA, Russland, China, Israel, der Iran, Indien, die Türkei und eine Reihe anderer Staaten sind nicht Mitglied.

    Über Heiner Jüttner:

    Der Autor war von 1972 bis 1982 FDP-Mitglied, 1980 Bundestagskandidat, 1981-1982 Vorsitzender in Aachen, 1982-1983 Landesvorsitzender der Liberalen Demokraten NRW, 1984 bis 1991 Ratsmitglied der Grünen in Aachen, 1991-98 Beigeordneter der Stadt Aachen. 1999–2007 kaufmännischer Geschäftsführer der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel, die die Stadt Aachen und den Kreis Aachen mit Trinkwasser beliefert.

  5. #EU-Kommission leitet #Vertragsverletzungsverfahren gegen #Deutschland ein. Thema: Deutschland hat die Bestimmungen der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der #Geldwäsche (Richtlinie (EU) 2018/1673) nicht ordnungsgemäß umgesetzt. In der Richtlinie werden Straftatbestände und Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen im Zusammenhang mit Geldwäsche festgelegt.
    ec.europa.eu/commission/pressc

  6. europesays.com/lu-de/7106/ Vertragsverletzungsverfahren im Januar: wichtigste Beschlüsse betreffend Luxemburg #Luxemburg #Vertragsverletzungsverfahren(EU)

  7. Ein bisschen wie eine Klatsche für #Gaskathi #Reiche @BMWK liest sich das schon: "Denn für die Novellierung ist nun nicht mehr das BMWE federführend verantwortlich (...). Reiches Vorschläge nicht gut genug" > Ihre Vorlage zur #GEG-Novelle war wohl auf zu viel Widerstand gestoßen. Ansonsten bleibt leider weiter abzuwarten, wie schlimm die Reform des #Gebäudeenergiegesetz äh #Gebäudemodernisierungsgesetz nun wird. Viel Positives ist auch der #BMWSB-Truppe um die abwesende Bauministerin und #SörenBartol leider nicht zuzutrauen. Bis auf weiteres gilt:
    👉 Das aktuelle #GEG gilt fort!
    👉 Die Verunsicherung geht allerdings weiter.
    👉 Eine fristgerechte #EPBD-Umsetzung ist so nicht zu schaffen. Die Chaostruppe um #Reiche und der ganzen Bundesregierung riskiert fahrlässig ein #Vertragsverletzungsverfahren.

    #DankeFürNichts an die #FossilLobby, aber Danke an den Background #Tagesspiegel #KlimaEnergie für den heutigen Schnipsel!

    #TwixerheißtjetztTwix #Gebäudesanierung #Effizienzwende #Wärmewende #AufGehts #Energieverbrauchrunter #Lebensqualitäthoch #Effizienzrepublik #Eff1st

  8. 🚭 #Zigarettenfilter mit #Plastik – Antwort der #Kommission

    Im Juni habe ich eine Anfrage an die EU-Kommission gestellt, da Zigarettenfilter unsere Städte, Böden und Gewässer belasten. Nun die Antwort: #Vertragsverletzungsverfahren laufen, Daten werden ausgewertet, 2027 folgt eine Bewertung. Das sind wichtige Schritte, aber wir brauchen schnellere Fortschritte, klare Einhaltung von Regeln und echte Alternativen. 🌍💪

  9. Während wir in #Deutschland noch darüber nachdenken, wann und wie wir #NIS2 umzusetzen gedenken, geht die EU-Kommission die nächsten Schritte im #Vertragsverletzungsverfahren: Nachdem die Deadline im Oktober letzten Jahres abgelaufen ist, ist das angestoßene Vertragsverletzungsverfahren nun in Stufe 2 angelangt. Ein schwacher Trost für jeden Digitalpolitiker: Immerhin sind die neuen EU-Briefe auch an 19 weitere Mitgliedstaaten rausgegangen:
    germany.representation.ec.euro #cybersecurity #cybersicherheit

  10. #NIS2 nicht umgesetzt: EU-Strafe für Deutschland rückt einen Schritt näher

    "Die EU-Kommission hat die zweite Stufe des #Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es die NIS2-RL noch nicht umgesetzt hat.

    Die angeschriebenen 19 EU-Staaten haben nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls droht die Exekutivinstanz damit, die Fälle an den EGH zu verweisen. Dieser könnte dann etwa #Bußgelder verhängen"
    heise.de/news/NIS2-nicht-umges

  11. Kritik an #Polizeizusammenarbeit: EU-Kommission leitet #Vertragsverletzungsverfahren ein

    "Die Europäische Kommission wirft Deutschland und 17 anderen EU-Staaten vor, nicht genug für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den #Polizeibehörden zu tun. Sie leite daher ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren ein, weil die Staaten aus Sicht der Behörde gegen eine entsprechende EU-Richtlinie verstoßen, teilte die Kommission in Brüssel mit."
    n-tv.de/ticker/EU-Kommission-l

  12. EU leitet #Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen #NIS2 ein

    "Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es die NIS2-Richtlinie und andere #Kritis-Vorgaben nicht umgesetzt hat." heise.de/news/Vertragsverletzu

  13. Es ist gekommen, wie es kommen musste: Heute hat die #EU ein #Vertragsverletzungsverfahren gegen #Deutschland und alle 22 weiteren europäischen Staaten eingeleitet, die #NIS2 noch nicht umgesetzt haben. Jetzt darf man nur hoffen, dass jenseits aller politischen Querelen hierzulande die Umsetzung nicht noch weiter auf die lange Bank geschoben wird – die #Bedrohungslage ist da, NIS2 gibt es bereits seit 2022 – worauf also noch warten?
    ec.europa.eu/commission/pressc

  14. Danke @VSinkevicius: Die EU-Kommission eröffnet #Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichendem #Naturschutz. Bund @cem_oezdemir & @steffilemke müssen jetzt -effet utile- Länder koordinieren, neue #Schutzgebiete ausweisen & insgesamt Erhaltungsmaßnahmen durchführen! #Rebhuhn #Natura2000

  15. #Österreich zu Vorlage von #Klimaplan aufgefordert

    Die Europäische Kommission hat Österreich heute in Brüssel erneut zur Vorlage seines Nationalen Energie- und Klimaplans (#NEKP) aufgefordert. Die Brüsseler Behörde eröffnete im Dezember 2023 ein #Vertragsverletzungsverfahren.

    orf.at/stories/3349633/

    #Klimakrise #Politik

  16. Nur wegen Karoline #Edtstadler (#ÖVP / #Volkspartei) steht #Österreich vor einem EU-#Vertragsverletzungsverfahren.
    Weil sie den (wie vorgeschrieben) von Leonore #Gewessler gesendeten ENTWURF(!!) zum #Klimaschutzplan (#NEKP) zurückziehen hat lassen.

    Verdammt noch mal, das war ein Entwurf!!! Keine endgültige Fassung, die dann bis 30. Juni 2024 vorgelegt werden muss.

    Aber es ist ja wie immer. Die #ÖVP / #Volkspartei torpediert #Klimaschutz wo es nur geht. Ist ja eigentlich eh NUR #Menschheitsschutz, das #Klima ist das Klima und braucht so gesehen keinen Schutz, auch auf der #Venus gibt es ein Klima, ist jedoch für Mensch und Tier unbewohnbar 🤷‍♂️.
    #ÖVPGameOver, #NeuwahlenJETZT!

    "Kein #Klimaplan-Entwurf in Brüssel
    EU-Verfahren gegen Österreich"
    orf.at/stories/3343538/

  17. Die EU-Kommission hat 5 Entscheidungen bei laufenden #Vertragsverletzungsverfahren gegen 🇩🇪 gefällt. Sie betreffen:
    ▪️die Anerkennung von Berufsqualifikationen
    ▪️Terrorismusbekämpfung
    ▪️Reglungen für Hafendienste
    ▪️den Luftverkehr
    ▪️die Binnenschifffahrt
    germany.representation.ec.euro

    🐦🔗: n.respublicae.eu/EUinDE/status

  18. Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt ein neues polnisches Gesetz zur Prüfung des Einflusses Russlands auf die innere Sicherheit des Landes gegen EU-Recht. Darum leiten wir ein #Vertragsverletzungsverfahren gegen 🇵🇱 ein. germany.representation.ec.euro

    🐦🔗: n.respublicae.eu/EUinDE/status

  19. In letzter Minute haben sich Deutschland und Frankreich doch noch dem #Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen #Ungarn angeschlossen. Zuvor hatte der LSVD das "Zaudern der Bundesregierung" kritisiert
    queer.de/detail.php?article_id

  20. Die Europäische Kommission wirft #Ungarn die Diskriminierung von #LGBTQI-Menschen vor.
    Österreich sollte sich im EU-#Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn stärker einbringen, fordert der Neos-Abgeordnete Yannick Shetty in seinem Gastkommentar.
    derstandard.at/story/200014434

  21. Die Kommission leitet in 4 Fällen rechtliche Schritte gegen Deutschland ein – sie betreffen die:
    ⚖️Rückführung Drittstaatsangehöriger
    ⚖️Gesamt-Energieeffizienz von Gebäuden
    ⚖️Arbeitnehmerfreizügigkeit
    ⚖️elektronische LKW-Maut
    #Vertragsverletzungsverfahren germany.representation.ec.euro

    🐦🔗: nitter.eu/EUinDE/status/157545

  22. 🇪🇺🇩🇪 Die EU-Kommission hat ein #Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet – wegen mangelnder Umsetzung der Regeln zu Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und nachhaltigem Finanzwesen. germany.representation.ec.euro

    🐦🔗: nitter.eu/EUinDE/status/157257

  23. Auch die schwüle Hitze konnte sie nicht stoppen. Tausende Ungarn nahmen an der Pride-Parade in Budapest teil und zeigten in bunter Kleidung, was sie vom hochumstrittenen LGBTQ-Gesetz der Regierung Orban halten.
    Tausende nahmen am Pride-Marsch in Budapest teil | DW | 23.07.2022
    #Ungarn #Budapest #PrideParade #LGBTQ #ViktorOrban #EU #Vertragsverletzungsverfahren #Minderheiten
  24. Die EU-Kommission hat der Bundesregierung erneut einen blauen Brief geschickt, weil die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung nicht umgesetzt sei.
    Datenschutz bei Polizei: Neues EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
  25. Im Fall des Kulturförderers Osman Kavala ignoriert die Türkei weiter ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und internationale Kritik. Ein Gericht entscheidet, dass Kavala hinter Gittern bleibt.
    Türkei hält Kulturmäzen Kavala weiter in Haft | DW | 21.02.2022
    #Türkei #OsmanKavala #Gericht #Europarat #EGMR #Vertragsverletzungsverfahren #RecepTayyipErdogan
  26. Seit Jahren stößt sich die EU an der polnischen Disziplinarkammer für Richter. Diese widerspreche Prinzipen der Rechtsstaatlichkeit. Polens Präsident Andrzej Duda will jetzt den Streit entschärfen.
    Polen will Ende des Justiz-Streits mit der EU | DW | 03.02.2022
    #AndrzejDuda #Polen #Disziplinarkammer #Richter #Justiz #Vertragsverletzungsverfahren #PiS
  27. Der Europarat treibt das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei wegen der unrechtmäßigen Inhaftierung Osman Kavalas voran und schaltet seinen Gerichtshof ein. Damit werden Strafmaßnahmen immer wahrscheinlicher.
    Der Fall Kavala: Europarat will Türkei sanktionieren | DW | 03.02.2022
    #Türkei #OsmanKavala #Haft #Europarat #EuropäischerGerichtshoffürMenschenrechte #EGMR #Streit #Vertragsverletzungsverfahren
  28. Der Justizstreit der EU mit Warschau geht in die nächste Runde: Die EU-Kommission hat ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen die polnische Regierung eingeleitet. Die spricht von einem Angriff auf die Verfassung.
    EU-Kommission leitet Verfahren gegen Polen ein | DW | 22.12.2021
    #Polen #EU #Brüssel #Vertragsverletzungsverfahren #MateuszMorawiecki #EU-Kommissar #PaoloGentiloni #Verfassung #Souveränität
  29. Der Fall Kavala könnte die Türkei und den Europarat endgültig entzweien. Nach Ablauf eines Ultimatums stehen scharfe Sanktionen im Raum. Einen wirtschaftlichen Schaden trägt Ankara schon jetzt davon.
    Türkei und Europarat: Über Kreuz | DW | 03.12.2021
    #Türkei #Europarat #Rechtsstaatlichkeit #Justiz #OsmanKavala #Sanktionen #Vertragsverletzungsverfahren #Währungskrise #RatingagenturFitch
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