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  1. Aufrüstung der Geheimdienste

    Innenministerium lässt Datenkäufe in der Grauzone

    Die Bundesregierung verrät nicht, ob deutsche Geheimdienste bei Databrokern Daten aus der Werbeindustrie kaufen. Vieles spricht dafür, doch auch die neue Geheimdienst-Reform soll keine klare Rechtsgrundlage schaffen. Kritiker:innen wie die Bundesdatenschutzbeauftragte haben verfassungsrechtliche Bedenken.

    Das Haus von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat gerade einen Entwurf für eine tiefgreifende Geheimdienstreform vorgelegt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst sollen weitreichende neue Befugnisse bekommen und auch technisch aufrüsten, etwa bei staatlichem Hacking, KI und Videoüberwachung.

    Nach einer anderen Form der Überwachung sucht man im Gesetzestext jedoch vergeblich: Die Überwachung mit kommerziell gehandelten Daten. Insbesondere Daten, die angeblich nur für Werbezwecke gesammelt werden, sind inzwischen zur Handelsware geworden. Databroker haben beispielsweise metergenaue Standortdatenvon Smartphones im Angebot. Auch Informationen zu Vorlieben von Personen oder ihrem Online-Verhalten lassen sich erwerben.

    Der Fachbegriff für Überwachung auf Grundlage von Werbedaten ist ADINT. Der Begriff steht für Advertising-Based Intelligence, also werbebasierte Aufklärung, und taucht lediglich in der Begründung für das neue BND-Gesetz auf. Expert*innen sehen darin den Hinweis, dass deutsche Dienste durchaus ADINT nutzen könnten – allerdings ohne saubere Rechtsgrundlage.

    Staatliche Überwachung mit kommerziellen Daten

    Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk zeigen seit 2024, dass sich mit Standortdaten aus der Werbeindustrie auch hochrangige Beamte der Bundesregierung und der EU-Kommission, NATO-Militärstützpunkte und sogar Mitarbeitende von Geheimdiensten ausspionieren lassen.

    Seit Längerem ist bekannt, dass US-Behörden wie das FBI oder die Abschiebe-Miliz ICEADINT einsetzen. Zuletzt hatten Recherchen aufgedeckt, dass auch die ungarische und die österreichische Regierung Produkte eines ADINT-Dienstleisters erworben haben. Die Bundesregierung hatte Fragen von Journalist:innen dazu in der Vergangenheit nicht beantwortet.

    Strittig ist, ob die Nutzung von ADINT-Daten durch deutsche Geheimdienste legal wäre. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weckte daran Zweifel. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider und andere Expert:innen hatten wiederholt betont, dass es dafür eine ausdrückliche Grundlage im Gesetz brauche. Staatliche Stellen könnten sich nicht auf allgemeine Generalklauseln stützen, die es ihnen erlauben, Daten zu erheben.

    Eingeständnis durch die Hintertür?

    Eine klare Regelung für Datenkäufe konnte auch die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) im neuen Gesetzentwurf nicht finden. Behördensprecher Karsten Füllhaase erklärt auf Anfrage von netzpolitik.org:

    Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält weder für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) noch für den Bundesnachrichtendienst (BND) eine explizite Rechtsgrundlage für den Ankauf und die Nutzung kommerzieller Daten, insbesondere von Werbedatenbanken. Die Bundesregierung stützt bereits nach der aktuell geltenden Rechtslage den Datenkauf auf die Generalklauseln nach § 8 Bundesverfassungsschutzgesetz bzw. § 5 BND-Gesetz. Diese Normen werden durch den vorgelegten Gesetzentwurf nur unwesentlich geändert.

    Dennoch taucht das Wort „ADINT“ im Gesetzentwurf auf, und zwar in den Erläuterungen zu Paragraf 88 des neuen BND-Gesetzes. Dort geht es darum, unter welchen Bedingungen der deutsche Auslandsgeheimdienst Daten an andere Stellen weitergeben darf. Zitat: „Unter diese Norm fällt auch die Übermittlung von angekauften Datensammlungen z.B. von umfänglichen Werbedaten (sog. ADINT-Daten), oder von im Internet verfügbaren Datenleaks.“

    Solche Daten können dem Entwurf zufolge auch automatisiert und in Gänze an andere übermittelt werden. Die Vermutung liegt nahe: Darf der BND solche Daten weitergeben, dann geht die Bundesregierung offenbar auch davon aus, dass er sie haben kann – und möglicherweise auch erwerben.

    Auch an anderen Stellen taucht Ankauf von Daten in der Begründung des Gesetzes auf. „Damit wird deutlich, dass es sich um einen üblichen modus operandi des BND handelt“, schlussfolgert der Jurist Peter Schantz. Der ehemalige Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verfasst und kritisiert darin das Fehlen einer gesetzlichen Regelung. Für notwendig hält er sie unter anderem deshalb, weil Dienste auch sensible Daten kaufen könnten.

    Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert Entwurf

    „Hätte der Staat diese Daten auch selbst erheben dürfen?“ Diese Frage nach dem sogenannten “hypothetischen Ersatzeingriff“ müsse sich der Gesetzgeber stellen, so Schantz. Dabei müsse berücksichtigt werden, ob die Verkäufer die Daten selbst überhaupt rechtmäßig verarbeiten.

    Im Fall von Werbedaten bezweifeln viele Fachleute – von Datenschutzbehörden über Jurist*innen bis hin zum Verbraucherschutzministerium –, dass deren Verarbeitung und Verkauf durch Databroker legal ist. Ursprünglich wurden die Daten in der Regel für Werbezwecke erhoben, nicht für Datenhandel oder Überwachung; die Einwilligung der Betroffenen kann allein deshalb nicht wirksam sein.

    Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte ist der Auffassung, „dass die Nutzung kommerzieller Werbedaten einer inhaltlich bestimmten und normenklaren gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf“, erklärt deren Sprecher. Er weist auf das „potentiell sehr hohe Eingriffsgewicht“ der Überwachung mit Werbedaten hin. Das erfordere nach Auffassung der BfDI „verfassungsrechtlich neben erhöhten Anforderungen an Zweckbindung und Dokumentation auch ausreichende Kontrollmechanismen“. Schließlich würden die Maßnahmen heimlich erfolgen und betroffenen Menschen wäre eine nachträgliche Rechtsverfolgung kaum möglich. Der vorgelegte Gesetzentwurf erfülle diese Anforderungen nicht.

    Ähnlich argumentiert Jurist Schantz: Kontrolle und Rechtsschutz müssten gewährleistet sein. Ihm zufolge müsse einbezogen werden, welcher Personenkreis betroffen ist, schließlich enthalten Pakete von Databrokern oft Daten über Millionen Menschen. Es drohe „die Umgehung der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Eingriffsvoraussetzungen, die an die staatliche Datenerhebung zu stellen wären“, warnt er.

    In Großbritannien werden Datenkäufe kontrolliert

    Politikwissenschaftler Thorsten Wetzling von der Stiftung Interface kritisiert den Gesetzentwurf mit Blick auf ADINT ebenso als unzureichend. Er und sein Co-Autor Corbinian Ruckerbauer gehörten zu den ersten, die in Deutschland den Blick auf die „Informationsbeschaffung mit der Kreditkarte“ gelenkt haben.

    „Die Regierung pocht weiterhin auf größtmögliche Beinfreiheit bei ihren Datenkäufen“, kommentiert Wetzling heute. Andere Länder würden das anders handhaben. Ein Beispiel sei das Vereinigte Königreich, „wo zumindest ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der unabhängigen Rechtskontrolle erforderlich wird, wenn ein Nachrichtendienst dort gekaufte Daten in seine eigenen IT-Systeme einverleiben will.“

    In Deutschland hingegen sei bisher nicht geplant, dass der Unabhängige Kontrollrat auch bei der kommerziellen Datenbeschaffung tätig wird. Die Bundesbehörde soll bei der Kontrolle der Geheimdienste künftig grundsätzlich wichtiger werden – aber nicht im Bereich ADINT. Wetzling zufolge müsste der Kontrollrat eigentlich Verträge mit privaten Dienstleistern vor Kaufentscheidungen sichten dürfen oder die Nutzung gekaufter Daten in den Systemen des BND genehmigen.

    Der Staat müsse nachrichtendienstliche Datenkäufe stärker begrenzen und wirksamer kontrollieren, sagt der Forscher. Dafür sprächen „gewichtige Argumente des Grundrechtsschutzes, aber auch der nationalen Sicherheit“, so Wetzling mit Blick auf das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Sie hätten hervorgehoben, dass „beim Ankauf von Daten aus Werbedatenbanken eine besondere Gefahr von Eingriffen in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung“ besteht und das „Erfordernis ausdrücklicher gesetzlicher Schutzvorkehrungen“ ins Spiel gebracht.

    Keine harmlosen Daten

    Kritik haben die Fachleute an einem weiteren Aspekt: In der Begründung für das Gesetz stellt das Innenministerium ADINT in Zusammenhang mit „allgemein zugänglichen Quellen“. Forscher Wetzling und Jurist Schantz finden das nicht überzeugend.

    „Offenbar werden die Daten als wenig sensibel eingestuft, weil fälschlich angenommen wird, sie seien allgemein zugänglich“, schreibt Jurist Schantz in seiner Stellungnahme. Dies sei erstens nicht zutreffend, weil sie zwar käuflich seien, aber nicht frei abrufbar. Zweitens seien auch allgemein zugängliche Daten nicht per se schutzlos.

    „Unverfroren“ findet das Thorsten Wetzling von Interface. Einerseits gebe es „den millionenfachen Ankauf von Datensätzen mit erstaunlich granularen personenbezogenen Daten“, andererseits offen zugängliche Infos wie Presseveröffentlichungen. Die Bundesregierung setze das gleich. ADINT stelle jedoch einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung dar. Dass dieser „verzwergt“, also kleingeredet werden soll, ist Wetzling zufolge „nicht vertrauensfördernd“.

    Ingo Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Seine Themen sind Daten, Macht und die digitale Öffentlichkeit. Ingos Veröffentlichungen wurden mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem European Press Prize, dem Alternativen Medienpreis, dem Datenschutz-Medienpreis und zwei Grimme-Online-Awards. Sein Buch “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen” war für den Deutschen Sachbuchpreis nominiert und wurde als eines der Wissensbücher des Jahres 2025 geehrt. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft, der Evangelischen Kirche und des Netzwerk Recherche. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  2. #tagesschau:
    "
    Die Schattendatenbank der Schufa
    "
    ".. Schufa speichert unbemerkt von der Öffentlichkeit veraltete Daten von Mio. Verbrauchern auf längere Zeit. Das ergeben Recherchen ... Alles rechtens, so die Schufa, doch Daten- und Verbraucherschützer sind alarmiert."

    tagesschau.de/investigativ/ndr

    15.7.2026

    #Daten #Datenhandel #Datenmissbrauch #Datenschutz #Datentest #DSGVO #InformationelleSelbstbestimmung #Missbrauch #RechtAufVergessenwerden #Schufa #Verantwortungslosigkeit #Verbraucherschutz

  3. #tagesschau:
    "
    Die Schattendatenbank der Schufa
    "
    ".. Schufa speichert unbemerkt von der Öffentlichkeit veraltete Daten von Mio. Verbrauchern auf längere Zeit. Das ergeben Recherchen ... Alles rechtens, so die Schufa, doch Daten- und Verbraucherschützer sind alarmiert."

    tagesschau.de/investigativ/ndr

    15.7.2026

    #Daten #Datenhandel #Datenmissbrauch #Datenschutz #Datentest #DSGVO #InformationelleSelbstbestimmung #Missbrauch #RechtAufVergessenwerden #Schufa #Verantwortungslosigkeit #Verbraucherschutz

  4. Millionendeal mit Überwachungsfirma

    Regierung in Österreich will Menschen mit illegalen Daten orten können

    Das Werkzeug Webloc soll Menschen anhand ihrer Handy-Standorte ausspionieren können. Zu den bislang bekannten Kunden gehören die US-Abschiebemiliz ICE und die abgewählte Orbán-Regierung in Ungarn. Jetzt ist klar: Auch Österreich hat zugegriffen.

    Wer in Österreich ein Handy nutzt, dessen genaue Standortdaten könnten auf den Bildschirmen dortiger Ermittler*innen landen. Das Innenministerium hat jüngst die Lizenz für eine Überwachungs-Software verlängert, die auf massenhaft erfassten Handy-Ortungen basiert. Das zeigt ein Dokument aus einem öffentlichen Vergabeportal. Zuerst berichtet hatte die Tageszeitung Der Standard.

    Konkret geht es um das Werkzeug namens Webloc der US-Firma Penlink. Hierzu hatte im April das Citizen Lab der Universität Toronto einen Bericht veröffentlicht. Demnach soll Webloc Zugang zu einem Datenstrom von bis zu 500 Millionen Handys weltweit bieten. Zu den verfügbaren Daten sollen unter anderem genaue GPS-Standorte gehören sowie die einzigartigen Werbekennungen eines Geräts („mobile advertising ID“). Eine kurzfristige Presseanfrage von netzpolitik.org hat die US-Firma Penlink nicht beantwortet.

    Den Weg der Daten von populären Handy-Apps in fremde Hände konnten die Recherchen zu den Databroker Files von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk seit 2024 zeigen. Angeblich nur zu Werbezwecken erhoben fließen die Daten über das Ökosystem der Werbe-Industrie an Datenhändler und von dort zu Überwachungsunternehmen. Betroffen sind potenziell alle Menschen, die ein Handy mit werbefinanzierten Apps nutzen und keine digitale Selbstverteidigung betreiben.

    Mithilfe der Werbe-ID lassen sich solche Handy-Standortdaten mühelos zu Bewegungsprofilen verknüpfen. Sie geben oftmals unter anderem Wohnort und Arbeitsplatz preis, aber auch sensible Details über das Privatleben wie Besuche in Arztpraxen, Kliniken, religiösen Gebäuden oder Bordellen.

    Der Fachbegriff für Erkenntnisse aus Daten der Werbe-Industrie ist ADINT. Sicherheitsbehörden können mit ADINT-Software diese Daten kinderleicht durchforsten: Ähnlich wie man etwa mit Google Maps nach Restaurants in der Nähe suchen kann, können Polizist*innen mit ADINT-Software nach Bewegungsprofilen von Menschen in einem bestimmten Areal suchen.

    Fachleute sehen im Handel mit den Standortdaten einen Verstoß gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Bereits 2024 schrieb das deutsche Verbraucherschutzministerium: „Die Übertragung von personenbezogenen Daten als Selbstzweck, also als reine Handelsware, ist aus unserer Sicht mit dem Datenschutzrecht nicht vereinbar.“ In Deutschland und Österreich bezweifeln Fachleute zudem, dass Sicherheitsbehörden solche Daten nutzen dürfen.

    Zwei Jahre Überwachung, 1,85 Millionen Euro

    Auf Anfrage von netzpolitik.org kommentiert das Innenministerium in Österreich den Einsatz von Webloc nicht direkt. „Über konkrete Softwarelösungen und deren Einsatz kann öffentlich keine Auskunft erteilt werden“, schreibt ein Sprecher. „Fakt ist, dass wir diese nur im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten nutzen.“

    Die erste Aussage ist nicht korrekt. Das Ministerium kann sich durchaus äußern, will das aber offenbar nicht. Die zweite Aussage ist nicht belegbar: Wenn das Ministerium über die Software schweigt, lässt sich auch nicht unabhängig prüfen, ob ihr Einsatz legal ist.

    In der ausweichenden Antwort der Behörde stecken jedoch Hinweise darauf, wer die Software zu welchem Zweck einsetzen könnte: Zuständig ist demnach die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst; in einer kurzen Vorrede geht der Sprecher auf „extremistische und terroristische Straftaten“ ein.

    Laut Vergabeportal hat Österreich schon einmal an Penlink gezahlt. Die Rede ist von einer „Verlängerung“ der Lizenz um weitere zwei Jahre. Kostenpunkt dieses Mal: rund 1,85 Millionen Euro. Zum Paket gehören demnach nicht nur Webloc, sondern auch weitere Produkte der Firma.

    Deren Hauptprodukt heißt Tangles. Es soll dem Citizen Lab zufolge etwa soziale Medien, Foren, Telegram-Gruppen und andere Orte im Netz überwachen können. Kund*innen können demnach etwa nach Namen, Telefonnummern oder E‑Mail-Adressen suchen, um sich online verfügbare Informationen über eine Person anzeigen zu lassen. Bereits 2024 hatte Österreich eine Lizenz für Tangles gezahlt; das Zusatzprodukt Webloc taucht in dem älteren Dokument jedoch nicht ausdrücklich auf.

    Tracking-Forscher: „Das ist anlasslose Massenüberwachung.“

    Der Wiener Tracking-Forscher Wolfie Christl kritisiert den Einsatz von Webloc. Auf Mastodon schreibt er:

    Auch wenn Webloc ’nur’ zur Überwachung von Einzelnen genutzt wird, sammelt und analysiert es täglich Daten über Millionen Unbeteiligte. Das ist anlasslose Massenüberwachung. Diese komplett zweckentfremdete Nutzung von Werbedaten für staatliche Überwachung ist ein Dammbruch.

    Die Daten, auf denen Werkzeuge wie Webloc basieren, hält Christl mit Blick auf die DSGVO für illegal. Niemand in der Lieferkette habe eine gültige Einwilligung, um solche Daten für staatliche Überwachung weiterzugeben. Eine solche Einwilligung bräuchte es aber – und zwar von jeder betroffenen Person. „Eine andere DSGVO-Rechtsgrundlage als die Einwilligung ist kaum denkbar“, schreibt Christl.

    Getrennt davon zu betrachten sei die Frage, ob das Innenministerium eine Rechtsgrundlage für die Nutzung der Daten habe. „Die österreichische Datenschutzbehörde muss eine Untersuchung einleiten“, schreibt der Forscher.

    Datenschutzbehörde in Österreich weiß nichts Näheres

    Auf Anfrage von netzpolitik.org teilt die Datenschutzbehörde in Österreich mit, sie habe „keine näheren Kenntnisse über den geplanten Einsatz der genannten Software durch das BMI“. Demnach sei man auch nicht vom Ministerium dazu konsultiert worden. Eine solche Konsultation sei nötig, wenn eine Behörde bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung ein hohes Risiko erkennen würde, erklärt der Sprecher.

    Wird die Datenschutzbehörde nun aktiv? Eine klare Antwort gibt der Sprecher nicht, hält sich aber alle Türen offen: Man könne „jederzeit im Rahmen eines Beschwerde- oder amtswegigen Prüfverfahrens die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben überprüfen“.

    Mit dem nun bekannt gewordenen Lizenzdeal ist Österreich das zweite EU-Land auf der Kundenliste von Webloc. Im April berichtete das Investigativmedium VSquare, dass die ungarische Regierung unter dem inzwischen abgewählten Premier Viktor Orbán Webloc-Lizenzen gekauft habe. In den USA soll die paramilitärische US-Abschiebebehörde ICE das Werkzeug nutzen können, um gezielt Menschen anhand ihrer Handy-Standorte aufzuspüren.

    Deutschland hält Databroker-Deals geheim

    Verwenden auch deutsche Sicherheitsbehörden Werkzeuge wie Webloc, oder kaufen sie sich die Standortdaten einfach selbst ein? Die Bundesregierung macht daraus ein Staatsgeheimnis. Ende 2025 hat sie nach einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten Donata Vogtschmidt (Die Linke) die Auskunft verweigert; damals ging es um Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei.

    Auch in den Ländern mauern die Regierungen. Eine Recherche von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk im Juni hat gezeigt: In neun Bundesländern will sich die Polizei nicht über mögliche Databroker-Deals äußern. Nur in fünf Bundesländern hatte die Polizei solche Deals verneint.

    In Brandenburg habe die Polizei zwar Daten von „beispielsweise Wirtschaftsauskunfteien“ erworben, nicht aber kommerzielle Standortdaten. Einzig in Mecklenburg-Vorpommern hatte die Landespolizei eingeräumt, Standortdaten der Werbe-Industrie genutzt zu haben. Die dortige Datenschutzbehörde hat daraufhin eine Prüfung eingeleitet.

    Opposition in Österreich: „nicht lockerlassen“

    Wieso wollen sich so viele Behörden auf Bundes- und Landesebene nicht äußern? „Das Mauern gegenüber der Presse und uns allen lässt nichts Gutes ahnen“, sagte Florian Siekmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag, mit Blick auf sein Bundesland. Und mit seiner Skepsis ist er nicht allein: In mindestens acht deutschen Bundesländern fordert die Opposition nach unseren Recherchen Aufklärung.

    Auch in Österreich will die Opposition weiter Druck machen. Der grüne Abgeordnete Süleyman Zorba hatte bereits vergeblich versucht, Transparenz zu schaffen. „Erst hieß es, jede Auskunft gefährde die nationale Sicherheit. Nun ist der Einsatz der Software in öffentlichen Vergabeunterlagen dokumentiert“, fasst er gegenüber dem Standard zusammen.

    „Ich werde nicht lockerlassen, bis Innenminister Gerhard Karner offenlegt, auf welcher gesetzlichen Grundlage das Ministerium handelt, welche Daten verarbeitet werden und wer deren Einsatz kontrolliert“, so Zorba weiter. Die Bevölkerung habe ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihren Daten geschieht.

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  5. Moin,

    ich habe aufgrund eines konkreten Anlasses* heute mal auf einem gebraucht organisierten Testandroiden für mich das erste Mal einen Google-Account (mit Fantasiedaten) angelegt. Auf Details zum Anlaß - dann vermutlich mit Nennung von Roß und Reiter - komme ich separat später noch einmal zurück.

    Das ist der totale Horror.

    Ständig nervt das Ding mit dem Wunsch nach Datenabsaugungen, der gruselige Spielladen beginnt ungefragt mit der Aktualisierung irgendwelcher dubioser (vorinstallierter) Apps und trümmert einen mit Werbung und ähnlichem zu.

    Dazu kommt die schlechte Bedienung und fehlende Übersicht usw.

    Und daß ein Android im Auslieferungszustand (vermutlich vom Vorbesitzer zurückgesetzt, nehme ich an) mit herstellereigener UI wirklich ein Gruselkabinett ist, fällt mir dann auch wieder auf. Vorinstallierte Bloatware, jede Menge Kram nicht zu deinstallieren, nicht zu deaktivieren...

    Bin ich froh, daß ich diesen Test auf einem separaten Gerät gestartet habe, was zudem nur WLAN via Gastzugang erhalten hat.

    Und die Meinung über im Anlaß genannte Bank dümpelt zwischen unseriös und kriminell... später ggf. mehr.

    * vgl.
    https://hhmx.de/@nick/1766833
    https://hhmx.de/@nick/2335607

    #Android #Google #Account #Horror #Datenhandel #Digitalsklave #PlayStore

    Und es soll noch schlimmer werden:
    Dein Handy wird bald nicht mehr dir gehören. 103 Tage bis zum Lockdown.
    https://keepandroidopen.org/de/
    Ab September 2026 wird ein stilles Update von Google ohne Zustimmung der Nutzer alle Android-Apps blockieren, deren Entwickler sich nicht bei Google registriert, ihren Vertrag nicht unterzeichnet und nicht bezahlt haben.
    Jede App und jedes Gerät, weltweit, ohne Möglichkeit des Widerspruchs.

  6. Moin,

    ich habe aufgrund eines konkreten Anlasses* heute mal auf einem gebraucht organisierten Testandroiden für mich das erste Mal einen Google-Account (mit Fantasiedaten) angelegt. Auf Details zum Anlaß - dann vermutlich mit Nennung von Roß und Reiter - komme ich separat später noch einmal zurück.

    Das ist der totale Horror.

    Ständig nervt das Ding mit dem Wunsch nach Datenabsaugungen, der gruselige Spielladen beginnt ungefragt mit der Aktualisierung irgendwelcher dubioser (vorinstallierter) Apps und trümmert einen mit Werbung und ähnlichem zu.

    Dazu kommt die schlechte Bedienung und fehlende Übersicht usw.

    Und daß ein Android im Auslieferungszustand (vermutlich vom Vorbesitzer zurückgesetzt, nehme ich an) mit herstellereigener UI wirklich ein Gruselkabinett ist, fällt mir dann auch wieder auf. Vorinstallierte Bloatware, jede Menge Kram nicht zu deinstallieren, nicht zu deaktivieren...

    Bin ich froh, daß ich diesen Test auf einem separaten Gerät gestartet habe, was zudem nur WLAN via Gastzugang erhalten hat.

    Und die Meinung über im Anlaß genannte Bank dümpelt zwischen unseriös und kriminell... später ggf. mehr.

    * vgl.
    https://hhmx.de/@nick/1766833
    https://hhmx.de/@nick/2335607

    #Android #Google #Account #Horror #Datenhandel #Digitalsklave #PlayStore

    Und es soll noch schlimmer werden:
    Dein Handy wird bald nicht mehr dir gehören. 103 Tage bis zum Lockdown.
    https://keepandroidopen.org/de/
    Ab September 2026 wird ein stilles Update von Google ohne Zustimmung der Nutzer alle Android-Apps blockieren, deren Entwickler sich nicht bei Google registriert, ihren Vertrag nicht unterzeichnet und nicht bezahlt haben.
    Jede App und jedes Gerät, weltweit, ohne Möglichkeit des Widerspruchs.

  7. Daten-Schwarzmarkt

    Deutsche Polizei nutzt offenbar rechtswidrig Databroker

    In mindestens zwei Bundesländern hat sich die Polizei Daten von Databrokern beschafft, wie Recherchen von netzpolitik.org und BR erstmals zeigen. Mit solchen Daten könnten sich Handys metergenau orten lassen. Fachleute halten das für illegal, eine Datenschutzbehörde hat sich bereits eingeschaltet.

    Fachleute haben es schon vermutet, jetzt belegen Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk exklusiv: Auch in Deutschland nutzt die Polizei Daten der Werbe-Industrie. Mindestens zwei Landeskriminalämter haben sich von kommerziellen Anbietern Daten beschafft.

    Dahinter steckt das oftmals illegale Geschäft der Databroker. Erhoben werden solche Daten etwa angeblich zu Werbezwecken, doch über Databroker werden sie zur Handelsware. In die Hände der Datenhändler gelangen sie über Tracking-Firmen, abgesaugt von populären Apps – und in der Regel ohne Wissen der Betroffenen.

    Zum Angebot der Databroker gehören auch metergenaue Ortungen, aus denen sich Bewegungsprofile von Handys und ihren Besitzer*innen ablesen lassen: Wohnort, Arbeitsplatz und mehr. Das gefährdet nicht nur die Privatsphäre aller, sondern lässt sich auch für Spionage und Sabotage nutzen. Expert*innen aus Politik und Wissenschaft sehen im Handel mit Standortdaten deshalb eine Gefahr für die nationale Sicherheit.

    Dass Polizeibehörden selbst Daten von Databrokern nutzen, war bislang nur von wenigen Staaten bekannt, etwa den USA und seit Kurzem Ungarn. Jetzt haben das auch zwei deutsche Landeskriminalämter bestätigt: Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Anlass waren Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Presseanfragen von netzpolitik.org und dem BR.

    Ein Geschäft, das Europas Sicherheit bedroht

    Möglicherweise nutzen noch mehr deutsche Landespolizeien solche Daten. In neun Bundesländern haben die Behörden eine Auskunft verweigert. Nur in fünf Bundesländern hat die Polizei den Einsatz klar verneint.

    In Reaktion auf die Recherche hat der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern eine Prüfung eingeleitet. Weder seine Behörde noch die sonstigen 15 Landesdatenschutzbehörden, die wir angefragt haben, sehen eine konkrete rechtliche Grundlage für die Nutzung von Werbedaten durch die Polizei.

    Auch der Polizeirechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München hält die Praxis für rechtswidrig. Er spricht von einem „wirklich massiven“ Risiko, dass Behörden Daten erhalten, die sie nicht zu sehen bekommen sollten.

    Unsere Recherche zeigt: Auf wahrscheinlich illegale Weise unterstützt die Polizei den Schwarzmarkt der Databroker. Damit beteiligen sich deutsche Behörden im Namen der Sicherheit an einem Geschäft, das selbst Europas Sicherheit bedroht. Ob und wie viel Steuergeld dabei geflossen ist, wissen wir jedoch nicht.

    Brandenburg „greift auf Datenhändler zurück“

    Ein wichtiger Baustein unserer Recherche war eine Liste von sogenannten ADINT-Firmen. ADINT steht für Advertising-based Intelligence, also werbebasierte Aufklärung. Die Liste haben der Tracking-Forscher Wolfie Christl und das Citizen Lab der Universität Toronto bereitgestellt. Sie arbeiten an einer globalen Bestandsaufnahme zum Missbrauch von Werbedaten für Überwachungszwecke. Ihre bislang unveröffentlichten Zwischenergebnisse sind in unsere IFG- und Presseanfragen an deutsche Behörden geflossen.

    Die Polizei in Brandenburg antwortete:

    Das Landeskriminalamt Brandenburg greift zur Bekämpfung unterschiedlicher Kriminalitätsphänomene bei der Informationsbeschaffung anlassbezogen auch auf Datenhändler oder andere Anbieter kommerziell erwerblicher Daten zurück.

    Unter anderem würden „in den Phänomenbereichen Cybercrime und Wirtschaftskriminalität Daten weniger kommerzieller Anbieter erhoben“. Dies diene „in der Regel zur Analyse von Täter- und Tatzusammenhängen“.

    Mehr zu den Daten und ihren Quellen, den beteiligten Firmen oder entsprechenden Verträgen wollte die Behörde nicht offenlegen. Das könne „Belange der Strafverfolgung und ‑vollstreckung, der Gefahrenabwehr sowie die Tätigkeit der Polizei beeinträchtigen“. Wir wissen deshalb nicht genau, welche kommerziellen Daten die Polizei in Brandenburg nutzt und ob dazu auch Handy-Standortdaten gehören.

    Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hat unsere IFG-Anfrage so beantwortet:

    Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Kriminalität, die im Zuständigkeitsbereich des LKA MV liegt, wie zum Beispiel im Bereich der Bekämpfung von Cybercrime oder auch Wirtschaftskriminalität, erfolgt mitunter die Nutzung von Daten weniger und etablierter kommerzieller Anbieter, insbesondere für eine erste Analyse von Beteiligungen und Verflechtungen.

    Erst nach einer weiteren Presseanfrage wurde die Behörde genauer: Zu den Daten gehörten demnach auch Standortdaten der Werbeindustrie. Das LKA legt aber nicht offen, ob es die Daten selbst erworben oder einen ADINT-Dienstleister genutzt hat. Künftig will die Behörde allerdings keine kommerziellen Daten mehr nutzen: Es sei “gegenwärtig und auch zukünftig” nicht vorgesehen.

    Mecklenburg-Vorpommern: Datenschutzbehörde prüft

    Was sagt die zuständige Datenschutzbehörde zu den Databroker-Deals der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern? Das LKA hatte die Behörde „über ein entsprechendes Produkt informiert“, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage. Anlass sei ein „regelmäßiger, informeller Austausch“ gewesen. „Bereits in diesem Termin haben wir uns kritisch zum Einsatz und insbesondere Zweifel an einer tragfähigen Rechtsgrundlage geäußert.“

    Dass die Polizei das Produkt tatsächlich eingesetzt hat, erfuhr die Behörde jedoch erst auf Anfrage von netzpolitik.org und BR, wie der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt auf Anfrage erklärt. Daraufhin habe die Behörde eine Prüfung eingeleitet. Zunächst müsse man herausfinden, welche Daten die Polizei tatsächlich genutzt habe und wofür – mehr Details zum konkreten Fall könne er deshalb nicht nennen. Grundsätzlich weist der Datenschützer jedoch auf drei mögliche Probleme bei kommerziellen Werbedaten hin:

    Erstens könne die Polizei mit Standortdaten aus der Werbe-Industrie „ähnliche Erkenntnisse“ gewinnen wie mit einer Funkzellenabfrage – so nennt man es, wenn die Polizei Handys über Daten von Mobilfunkanbietern ortet. Diese Überwachungsmaßnahme muss aber ein*e Richter*in genehmigen. „Einen solchen Richtervorbehalt würde man zum Beispiel umgehen, wenn man kommerzielle Standortdaten nutzt, ohne dass man eine entsprechende Rechtsgrundlage dafür hat“, erklärt Schmidt.

    Zweitens stecken in den Angeboten von Databrokern oftmals Daten von Millionen Geräten, also von sehr vielen Unbeteiligten. Daran seien noch mal andere Anforderungen geknüpft, als wenn es nur um Verdächtige gehe, erklärt der Datenschützer. „Wir prüfen selbstverständlich auch, ob Daten von unbeteiligten Dritten angekauft worden sind.“

    Drittens ist bei kommerziell erworbenen Standortdaten nicht klar, ob sie rechtmäßig erhoben wurden. Die bisherigen Recherchen von BR und netzpolitik.org zeigen: Von der informierten Einwilligung, auf die sich viele App-Betreiber und Databroker mit Blick auf die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berufen, kann in der Regel keine Rede sein. Schmidt sagt: „Diese Daten dann für polizeiliche Ermittlungen zu verwenden, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht ganz unproblematisch.“

    Die Prüfung könnte Schmidt zufolge etwa ein halbes Jahr lang dauern. Das heißt, Ergebnisse kommen nicht vor der Landtagswahl am 20. September, in der die in Teilen rechtsextreme AfD Umfragen zufolge stärkste Kraft werden könnte. Was würde eine potenzielle AfD-Regierung mit einem solchen Überwachungs-Instrument tun?

    Polizei-Behörden sehen sich im Recht

    Der Fall Mecklenburg-Vorpommern könnte für ganz Deutschland wichtig sein. Denn unsere Recherchen zeigen: Bundesweit gehen die Einschätzungen von Polizei- und Datenschutzbehörden zur Rechtmäßigkeit der Nutzung von Werbedaten auseinander.

    Wir haben alle 16 Landesdatenschutzbehörden angefragt – keine nannte eine konkrete Rechtsgrundlage für den Einsatz kommerzieller Standortdaten durch die Polizei.

    Offenbar bräuchte es jedoch eine solche Grundlage. Allgemeine Ermittlungsbefugnisse, sogenannte Generalklauseln, dürften nicht ausreichen. Das sagt etwa die Landesdatenschutzbeauftragte von Brandenburg auf Nachfrage von BR und netzpolitik.org. Generalklauseln “können unseres Erachtens nicht für die Erhebung und Verwendung kommerzieller Standortdaten herangezogen werden”.

    Das LKA Brandenburg, das nach eigener Aussage auf Datenhändler zurückgreift, hat unsere Frage zur Rechtsgrundlage nicht beantwortet. Andere Polizeibehörden argumentieren jedoch mit Generalklauseln. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern beruft sich etwa auf allgemeine Befugnisse in der Strafprozessordnung und dem Landespolizeigesetz. Auch die Landeskriminalämter von Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Saarland halten den Einsatz kommerzieller Standortdaten für rechtlich möglich.

    Diese neun LKAs schweigen

    Während die Polizeibehörden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern einige Fragen offenlassen, sind die Behörden der meisten anderen Bundesländer noch weniger transparent.

    Lediglich die Polizei in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hat den Einsatz kommerzieller Werbedaten bei unseren jüngsten Presseanfragen klar verneint.

    Neun weitere LKAs verwiesen auf Geheimschutzgründe und äußern sich nicht. „Um die Wirksamkeit der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr effektiv zu schützen und laufende Verfahren nicht zu gefährden, müssen diese Angaben vertraulich behandelt werden“, heißt es etwa aus Sachsen. Thüringen und Baden-Württemberg verweisen auf „polizeitaktische Gründe“.

    Von „sensiblen Bereichen der Polizeiarbeit“, schreiben die Behörden in Niedersachsen und Hamburg. Auch Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und das Saarland verweigerten eine Auskunft.

    Jurist: Praxis ist „rechtswidrig“

    Darf die Polizei nun Werbedaten nutzen oder nicht? Der Jurist Mark Zöller ist Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München und forscht dort zu Innerer Sicherheit und Digitalisierung. Im Gespräch mit netzpolitik.org und BR sagt er zur Nutzung von Werbedaten durch die Polizei: „Nach dem jetzigen Stand der Dinge wäre das rechtswidrig.“

    Eine Ermächtigungsgrundlage gebe es in keinem Polizeigesetz, Behörden könnten sich nicht auf bestehende Generalklauseln berufen. „Wer das im Moment macht, handelt ohne gesetzliche Grundlage.“

    Zwar könne die Polizei im Einzelfall auch illegal erhobene Daten verwenden, wie der Jurist erklärt. Die Rechtsprechung folge dem Muster: Je schlimmer die Straftat, desto eher könne auch ein rechtswidrig erhobenes Beweismittel benutzt werden. Im Fall von Standortdaten und anderen Informationen aus der Werbeindustrie brauche es jedoch ausdrückliche gesetzliche Regelungen.

    „Das Risiko halte ich für wirklich massiv, dass man da über die Hintertür Daten erhält, die man auf verfassungskonformen Weg als Staat eigentlich gar nicht zu sehen bekommen sollte“, sagt Zöller. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtsmüssten sich Menschen darauf verlassen können, dass ihre Daten nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben werden.

    „Wir sehen das sehr häufig, dass Polizeibehörden neue technische Möglichkeiten erkennen und dann schon mal voranpreschen, weil die Verlockung groß ist, so etwas zu nutzen“, sagt Zöller mit Blick auf den Datenhandel. Auch ermittlungstaktisch könne man das nachvollziehen. Im Rechtsstaat funktioniere die Logik jedoch anders herum: „Erst regeln, dann loslegen.“

    Zöller sieht es kritisch, dass mehrere Polizeibehörden den Einsatz von Werbedaten weder bestätigen noch verneinen: „Das spricht dafür, dass das auch dort zumindest in Erwägung gezogen wird.“

    Der Wiener Tracking-Forscher Wolfie Christl warnt vor den Folgen staatlicher Überwachung mit Werbedaten: „Sollten deutsche Polizeibehörden ADINT-Systeme einsetzen, wäre damit eine Art unkontrollierte Massenüberwachung möglich – auf Grundlage großer Mengen zugekaufter personenbezogener Verhaltensdaten über Millionen von Menschen in Deutschland.“

    Er spricht vom „Missbrauch“ der Daten für Überwachung. „Es gibt über die gesamte Datenlieferkette hinweg keine Rechtsgrundlage für eine Weitergabe dieser Daten für Überwachungszwecke.“

    Bundesbehörden mauern ebenfalls

    Nicht nur in den Bundesländern verweigern Sicherheitsbehörden Transparenz, sondern auch auf Bundesebene. Nutzen etwa die Bundespolizei und Bundeskriminalamt Daten der Werbe-Industrie? Das wollte Ende 2025 die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) in einer Kleinen Anfrage wissen. Die Bundesregierung gab keine Auskunft.

    Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden.

    Nicht einmal in eingestufter Form, also unter Auflagen zur Geheimhaltung, wollte die Regierung das Parlament über eine mögliche Nutzung von Werbedaten durch Polizeibehörden informieren. Auch Auskünfte zur Nutzung durch Geheimdienste verweigerte sie auf vorherige Anfragen von netzpolitik.org und BR.

    Fachleute halten es jedoch für wahrscheinlich, dass auch Bundesbehörden bei Databrokern einkaufen oder Dienste von ADINT-Anbietern nutzen. „Es gibt gute Gründe, davon auszugehen, dass dies längst geschieht“, schlussfolgern die Autoren einer Studie des Thinktanks Interface im Jahr 2024. Hinweise darauf gibt es unter anderem in der Begründung für die 2023 beschlossene Novelle des BND-Gesetzes.

    Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sehen Hinweise, „dass die Praxis kein Ausnahmephänomen darstellt, sondern zunehmend Teil des behördlichen Informationsmanagements wird“. Das dazu gehörige Gutachten entstand auf Anfrage von Linken-Politikerin Vogtschmidt.

    Sollten Bundesbehörden tatsächlich Werbedaten kaufen, würde das laut Gutachten rechtlich auf tönernen Füßen stehen: Bundespolizei und Bundeskriminalamt hätten dafür keine Rechtsgrundlage, heißt es. Eine klare Rechtsgrundlage fehlt demnach sogar für Geheimdienste, die deutlich mehr Befugnisse zur Überwachung haben.

    Politiker*innen warnen über Parteigrenzen hinweg

    Hinter dem Geschäft mit Handy-Standortdaten steckt globale kommerzielle Massenüberwachung. Hierzu recherchieren netzpolitik.org, Bayerischer Rundfunk und internationale Recherche-Partner seit Februar 2024. Databroker bündeln Daten aus der Werbe-Industrie und verkaufen sie in riesigen Paketen, in der Regel rechtswidrig. Dabei geht es längst nicht mehr um personalisierte Werbung. Die Daten werden zur Handelsware – ein klarer Bruch mit der Zweckbindung, wie sie die DSGVO verlangt.

    Allein anhand von Gratis-Kostproben verschiedener Anbieter konnte das Recherche-Team inzwischen mehr als 13 Milliarden Handy-Standorte von Millionen Betroffenen weltweit sammeln und auswerten.

    In zahlreichen Veröffentlichungen haben die Databroker Files gezeigt: In den Daten stecken teils genaueste Bewegungsprofile. Sie verraten Wohnadressen und Urlaubsziele, aber auch Privates wie Besuche in Kliniken, Bordellen oder religiösen Einrichtungen. Ausspionieren lassen sich selbst hochrangige Beamt*innen der Bundesregierung und der EU-Kommission oder Menschen mit Zugang zu Militärstützpunkten und Geheimdiensten.

    Sicherheitsbehörden müssen die milliardenfachen Standortdaten nicht selbst auswerten. Dafür bieten spezialisierte Firmen Software an. Zum Angebot gehört eine interaktive, grafische Nutzungsoberfläche, ähnlich wie ein Online-Kartendienst. Statt nach Restaurants können Beamt*innen damit etwa nach Handy-Ortungen in bestimmten Gebieten suchen sowie nach den Bewegungsprofilen bestimmter Geräte.

    Für den Zugriff auf solche Software verlangen ADINT-Firmen eine Gebühr. Zur Branche gehören etwa die US-amerikanische Firma Penlink, das israelische Unternehmen Rayzone oder das italienische RCS Labs. Zu den öffentlich bekannten Kunden zählen die US-amerikanische Abschiebe-Miliz ICE und die ungarische Regierung, wie kürzlich das Citizen Lab der Universität Torotono mit dem Medium VSquare aufgedeckt hat.

    Parteiübergreifend haben Politiker*innen in Deutschland und in der EU den unkontrollierten Handel mit Standortdaten aus der Werbeindustrie als Gefahr für die innere und äußere Sicherheit bezeichnet. Mit Blick auf erhöhte Gefahr von Spionage ist die Sorge groß, dass ausländische Geheimdienste solche Daten nutzen.

    netzpolitik.org und Bayerischer Rundfunk recherchieren weiter zur Nutzung von Werbedaten durch Polizeibehörden. Für Hinweise sind die Autoren Ingo Dachwitz und Sebastian Meineck dankbar. Ingo Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Seine Themen sind Daten, Macht und die digitale Öffentlichkeit. Ingos Veröffentlichungen wurden mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem European Press Prize, dem Alternativen Medienpreis, dem Datenschutz-Medienpreis und zwei Grimme-Online-Awards. Sein Buch “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen” war für den Deutschen Sachbuchpreis nominiert und wurde als eines der Wissensbücher des Jahres 2025 geehrt. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft, der Evangelischen Kirche und des Netzwerk Recherche. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  8. Das war ein feiner Workshop gestern beim Career Service an der @tudresden!

    12 Studis aus allen möglichen Fachrichtungen haben mit mir die Welt des Online-Datenhandels kennengelernt. In der Vorstellungsrunde sollten sie mal tippen, welche App auf ihren Handys wohl am neugierigsten ist.

    Nach einem kurzen Einstieg zu Privatsphäre im Netz und dem "Ich hab ja nichts zu verbergen"-Thema, haben wir geklärt, was Tracking eigentlich ist, was der eigene Browser so über einen selbst verrät, wie Apps Daten an Dritte senden und wie man sichtbar macht, welche Tracker man eigentlich auf dem eigenen Handy hat. @fdroidorg kennen sie nun, ebenso @exodus und den #DiDay.
    Zum Schluss konnten dann alle ihre Einschätzung vom Anfang über die neugierigen Apps selbst überprüfen (stimmte alles ;-)).

    Insbesondere das Ausprobieren kam gut an, damit man sich bei diesem Thema nicht so hilflos und ausgeliefert fühlt.

    #Datenschutz #Medienkompetenz #Datenhandel #Databroker #Tracking #digitaleMündigkeit #Privacy

  9. Das war ein feiner Workshop gestern beim Career Service an der @tudresden!

    12 Studis aus allen möglichen Fachrichtungen haben mit mir die Welt des Online-Datenhandels kennengelernt. In der Vorstellungsrunde sollten sie mal tippen, welche App auf ihren Handys wohl am neugierigsten ist.

    Nach einem kurzen Einstieg zu Privatsphäre im Netz und dem "Ich hab ja nichts zu verbergen"-Thema, haben wir geklärt, was Tracking eigentlich ist, was der eigene Browser so über einen selbst verrät, wie Apps Daten an Dritte senden und wie man sichtbar macht, welche Tracker man eigentlich auf dem eigenen Handy hat. @fdroidorg kennen sie nun, ebenso @exodus und den #DiDay.
    Zum Schluss konnten dann alle ihre Einschätzung vom Anfang über die neugierigen Apps selbst überprüfen (stimmte alles ;-)).

    Insbesondere das Ausprobieren kam gut an, damit man sich bei diesem Thema nicht so hilflos und ausgeliefert fühlt.

    #Datenschutz #Medienkompetenz #Datenhandel #Databroker #Tracking #digitaleMündigkeit #Privacy

  10. Gefühlt täglich schreibt der #Tagesspiegel über #DatingApps. #Clickbait. Funktioniert auch bei mir.

    Hier vergleicht #TobiasLangleyHunt 16 dieser Apps und wie immer taucht nicht einmal das Wort #Datenschutz auf. Auch kein Wort davon, daß allein 5 der Apps zum #MatchGroup-Konzern gehören und nur 5 #EU-Firmen sind. Kein Wort zum #Datenhandel. #DSGVO my ass. Und da sollen wir unsere echten Namen, Bilder und sexuellen Vorlieben einstellen? No way.

    tagesspiegel.de/berlin/es-muss

  11. Gefühlt täglich schreibt der #Tagesspiegel über #DatingApps. #Clickbait. Funktioniert auch bei mir.

    Hier vergleicht #TobiasLangleyHunt 16 #Dating-Apps und wie immer taucht nicht einmal das Wort #Datenschutz auf. Auch kein Wort davon, daß allein 5 der Apps zum #MatchGroup-Konzern gehören und nur 5 #EU-Firmen sind. Kein Wort zum #Datenhandel. #DSGVO my ass. Und da sollen wir unsere echten Namen, Bilder und sexuellen Vorlieben einstellen? No way.

    tagesspiegel.de/berlin/es-muss

  12. RSI-Expertin Elisa Nannini warnt: Datenbroker handeln persönliche Infos. Tipps: nur notwendige Daten teilen, AGB prüfen, unnötige Apps löschen, Löschanträge stellen, starke Passwörter + 2FA nutzen, bei Werbeanrufen Quelle verlangen. Mehr: srf.ch/news/dialog/datenhandel 🔒📵 #Datenschutz #Datenhandel #Privatsphäre #Privacy #Security

  13. RSI-Expertin Elisa Nannini warnt: Datenbroker handeln persönliche Infos. Tipps: nur notwendige Daten teilen, AGB prüfen, unnötige Apps löschen, Löschanträge stellen, starke Passwörter + 2FA nutzen, bei Werbeanrufen Quelle verlangen. Mehr: srf.ch/news/dialog/datenhandel 🔒📵 #Datenschutz #Datenhandel #Privatsphäre #Privacy #Security

  14. Recherchen von BR und netzpolitik.org zeigen, was aus dem Datenhandel mit Smartphone-Standorten werden kann: Datenhändler bieten Bewegungsprofile aus Millionen Geräten frei zum Kauf an

    imagcon.de/2026/04/smartphone-tracking-warum-werbe-ids-ein-sicherheitsproblem-sind-und-wie-man-sie-deaktiviert/

    #Standortdaten #WerbeID #Android #iOS #Datenhandel #Privacy

  15. Recherchen von BR und netzpolitik.org zeigen, was aus dem Datenhandel mit Smartphone-Standorten werden kann: Datenhändler bieten Bewegungsprofile aus Millionen Geräten frei zum Kauf an

    imagcon.de/2026/04/smartphone-tracking-warum-werbe-ids-ein-sicherheitsproblem-sind-und-wie-man-sie-deaktiviert/

    #Standortdaten #WerbeID #Android #iOS #Datenhandel #Privacy

  16. Große ARD-Doku: Achtung, Datenhandel! Lebensgefahr!

    netzpolitik.org/2026/grosse-ar

    > Erhoben zu Werbezwecken, verschleudert im Internet: Standortdaten aus der Werbe-Industrie können Menschen gefährden. Das zeigt die ARD-Doku

    #Werbung #Internet #Standortdaten #Daten #Datenhandel #Lebensgefahr #WerbeIndustrie #ARD #Doku
    #Netzpolitik

  17. Ob Schulbusroute oder Kriegsgebiete: Standortdaten zum Verkauf

    Eine Jugendliche aus Oberbayern, eine Dissidentin, Soldaten im Krieg: BR-Recherchen zeigen, wie viele gängige Apps Menschen ins Visier von Stalkern, Kriminellen und Geheimdiensten bringen können.

    Bei @BR24

    br.de/nachrichten/deutschland-

    #Standortdaten #Datenhandel #DatabrokerFiles

  18. Ob Schulbusroute oder Kriegsgebiete: Standortdaten zum Verkauf

    Eine Jugendliche aus Oberbayern, eine Dissidentin, Soldaten im Krieg: BR-Recherchen zeigen, wie viele gängige Apps Menschen ins Visier von Stalkern, Kriminellen und Geheimdiensten bringen können.

    Bei @BR24

    br.de/nachrichten/deutschland-

    #Standortdaten #Datenhandel #DatabrokerFiles

  19. Datenhändler bieten Bewegungsdaten aus Millionen Smartphones zum Kauf an. In der Ukraine könnten die Daten laut BR-Recherchen Frontstellungen und geheime Produktionsstätten deutscher Rüstungsunternehmen enttarnen.

    tagesschau.de/investigativ/br-

    #Standortdaten #DatabrokerFiles #datenhandel

  20. Datenhändler bieten Bewegungsdaten aus Millionen Smartphones zum Kauf an. In der Ukraine könnten die Daten laut BR-Recherchen Frontstellungen und geheime Produktionsstätten deutscher Rüstungsunternehmen enttarnen.

    tagesschau.de/investigativ/br-

    #Standortdaten #DatabrokerFiles #datenhandel

  21. „Gefährliche Apps – Im Netz der Datenhändler“

    Der Film zeigt: Apps sammeln detaillierte Standortdaten – oft anonymisiert, landen sie in einem weltweiten Netzwerk von Datenhändlern. Wohn‑ und Arbeitsorte, sensible Aufenthalte werden sichtbar; Nutzer geraten ins Visier von Stalkern, Kriminellen oder Geheimdiensten. 📱🔍🌍⚠️ ardmediathek.de/video/story/ge #Datenschutz #Datenhandel #Investigativ #Doku

  22. „Gefährliche Apps – Im Netz der Datenhändler“

    Der Film zeigt: Apps sammeln detaillierte Standortdaten – oft anonymisiert, landen sie in einem weltweiten Netzwerk von Datenhändlern. Wohn‑ und Arbeitsorte, sensible Aufenthalte werden sichtbar; Nutzer geraten ins Visier von Stalkern, Kriminellen oder Geheimdiensten. 📱🔍🌍⚠️ ardmediathek.de/video/story/ge #Datenschutz #Datenhandel #Investigativ #Doku

  23. Moinsen.

    Heute ist mal wieder ein "digitaler Unabhängigkeitstag".

    https://di.day/de

    Und ich habe es geschafft, die im Beitrag von @[email protected] erwähnte Dokumentation bei ARTE vollständig zu sehen - übrigens via Zapp, einer freien App, die im F-Droid-Repository zu finden ist.

    Gefährliche Apps - Im Netz der Datenhändler
    https://www.arte.tv/de/videos/123951-000-A/gefaehrliche-apps-im-netz-der-datenhaendler/
    52 Min. | Verfügbar bis zum 14.07.2026

    Für mich nicht wirklich Neues und leider wird auch nicht wirklich auf Gegenmaßnahmen eingegangen (im Gegenteil, es wird einmal erwähnt, man hätte keine Wahl - was schlicht falsch ist). Dennoch sollte diese Doku über abfließende Daten, den Handel damit und die sich damit ergebenden gefährlichen Möglichkeiten eigentlich von der gesamten Bevölkerung verinnerlicht werden.

    Vermeidet unfreie Apps, prüft Apps auf deren Verhalten vor der Installation, dichtet Eure Geräte ab, setzt Schutzmaßnahmen ein (filtert Traffic), verzichtet auf Registrierungen, wenn nicht notwendig (insbesondere bei bekannten Datenkraken), macht Euch schlau!

    Und bedenkt, daß es normalerweise nichts kostenlos gibt... möglicherweise seid Ihr nämlich das Produkt. Und ja, wer dies liest, ist vermutlich im Fediverse unterwegs und daher wahrscheinlich schon im Bilde... ;-)

    Und übrigens, Android sollte offen gehalten werden!
    https://keepandroidopen.org/de/

    CC
    @[email protected]
    @[email protected]

    #Dokumentation #ARTE #Datenhandel #DID #DUT #Android #iOS #Fediverse

  24. Moinsen.

    Heute ist mal wieder ein "digitaler Unabhängigkeitstag".

    https://di.day/de

    Und ich habe es geschafft, die im Beitrag von @[email protected] erwähnte Dokumentation bei ARTE vollständig zu sehen - übrigens via Zapp, einer freien App, die im F-Droid-Repository zu finden ist.

    Gefährliche Apps - Im Netz der Datenhändler
    https://www.arte.tv/de/videos/123951-000-A/gefaehrliche-apps-im-netz-der-datenhaendler/
    52 Min. | Verfügbar bis zum 14.07.2026

    Für mich nicht wirklich Neues und leider wird auch nicht wirklich auf Gegenmaßnahmen eingegangen (im Gegenteil, es wird einmal erwähnt, man hätte keine Wahl - was schlicht falsch ist). Dennoch sollte diese Doku über abfließende Daten, den Handel damit und die sich damit ergebenden gefährlichen Möglichkeiten eigentlich von der gesamten Bevölkerung verinnerlicht werden.

    Vermeidet unfreie Apps, prüft Apps auf deren Verhalten vor der Installation, dichtet Eure Geräte ab, setzt Schutzmaßnahmen ein (filtert Traffic), verzichtet auf Registrierungen, wenn nicht notwendig (insbesondere bei bekannten Datenkraken), macht Euch schlau!

    Und bedenkt, daß es normalerweise nichts kostenlos gibt... möglicherweise seid Ihr nämlich das Produkt. Und ja, wer dies liest, ist vermutlich im Fediverse unterwegs und daher wahrscheinlich schon im Bilde... ;-)

    Und übrigens, Android sollte offen gehalten werden!
    https://keepandroidopen.org/de/

    CC
    @[email protected]
    @[email protected]

    #Dokumentation #ARTE #Datenhandel #DID #DUT #Android #iOS #Fediverse

  25. #arte zeigt: Gefährliche Apps - Im Netz der Datenhändler

    > Die #Apps auf … Handys sammeln detaillierte #Standortdaten. Was den meisten jedoch nicht bewusst ist: Die Informationen landen oft in einem undurchsichtigen, weltweiten Netzwerk aus #Datenhändlern und #Werbefirmen.

    @br_data, Maximilian Zierer,
    Florian Heinhold, Rebecca Ciesielski, verfügbar bis 14/07/2026: arte.tv/de/videos/123951-000-A

    #Datenschutz #TeamDatenschutz #Verbraucherschutz #Marketing #Datenhandel #Werbung #DiDay

  26. #arte zeigt: Gefährliche Apps - Im Netz der Datenhändler

    > Die #Apps auf … Handys sammeln detaillierte #Standortdaten. Was den meisten jedoch nicht bewusst ist: Die Informationen landen oft in einem undurchsichtigen, weltweiten Netzwerk aus #Datenhändlern und #Werbefirmen.

    @br_data, Maximilian Zierer,
    Florian Heinhold, Rebecca Ciesielski, verfügbar bis 14/07/2026: arte.tv/de/videos/123951-000-A

    #Datenschutz #TeamDatenschutz #Verbraucherschutz #Marketing #Datenhandel #Werbung #DiDay

  27. arte.tv/de/videos/123951-000-A

    Jede harmlose App könnte ein digitaler Verräter in deiner Tasche sein.
    ARTE zeigt, wie Standortdaten aus Apps in einem globalen Netzwerk von Datenhändlern landen – mit realen Risiken für Privatpersonen, Journalist:innen, Behörden und sogar Soldaten.
    Das ist kein „Personalisierungsproblem“, das ist ein Sicherheitsproblem.

    #Datenschutz #Datenhandel #Überwachung #Tracking #Privatsphäre #Sicherheit #Cybersecurity #Apps #Digitalpolitik #arte

  28. arte.tv/de/videos/123951-000-A

    Jede harmlose App könnte ein digitaler Verräter in deiner Tasche sein.
    ARTE zeigt, wie Standortdaten aus Apps in einem globalen Netzwerk von Datenhändlern landen – mit realen Risiken für Privatpersonen, Journalist:innen, Behörden und sogar Soldaten.
    Das ist kein „Personalisierungsproblem“, das ist ein Sicherheitsproblem.

    #Datenschutz #Datenhandel #Überwachung #Tracking #Privatsphäre #Sicherheit #Cybersecurity #Apps #Digitalpolitik #arte

  29. Handys & Apps als Killer

    Die entsprechende Recherche von netzpolitik.org und dem Bayrischen Rundfunk hatte ich als Leser schon vor längerer Zeit wahrgenommen. Maximilian Zierer, Florian Heinhold und Rebecca Ciesielski haben es im Auftrag vom Bayrischen Rundfunk, der Deutschen Welle und Arte nun auch filmisch eindrucksvoll umgesetzt:

    Gefährliche Apps – Im Netz der Datenhändler – Apps sammeln detaillierte Standortdaten. Die Informationen landen in einem weltweiten Netzwerk aus Datenhändlern und Werbefirmen. Sie verraten Wohnorte und Arbeitsplätze – bis hin zu Bordellbesuchen oder Klinikaufenthalten. Die Dokumentation zeigt, wie leicht Nutzer ins Visier von Stalkern, Kriminellen oder Geheimdiensten geraten können.” Verfügbar bis 14.7.

    Ich schliesse daraus, dass es instinktiv eine grandios gute Idee von mir war (und ist), dass mein Smartphone in der Regel zuhause auf dem Sofa liegt, wenn ich meine Wohnung verlasse. Und ich fast durchgehend auf das Laden von Apps verzichte, weil die alle spionieren (wollen). Daten sind halt zu wertvoll. Und, wie der Film eindrucksvoll zeigt, unter Umständen tödlich.

    Einen Schutz oder auch nur das amtseidlich geschworene “Abwenden von Schaden” von uns ist von der gegenwärtigen Datenschutzpolitik unserer Regierungen und Parteien nicht zu erwarten. Sie betreiben das Gegenteil. Auch das unterschlägt diese gute Filmarbeit nicht. Dafür werden unsere Publikationspartner von netzpolitik.org hier mal angemessen präsentiert. Danke.

    Über Martin Böttger:

    Martin Böttger ist seit 2014 Herausgeber des Beueler-Extradienst. Sein Lebenslauf findet sich hier...
    Sie können dem Autor auch via Fediverse folgen unter: @martin.boettger

  30. Gefährliche Apps - Im Netz der Datenhändler

    Apps sammeln detaillierte Standortdaten. Die Informationen landen in einem weltweiten Netzwerk aus Datenhändlern und Werbefirmen. Sie verraten Wohnorte und Arbeitsplätze – bis hin zu Bordellbesuchen oder Klinikaufenthalten. Die Dokumentation zeigt, wie leicht Nutzer ins Visier von Stalkern, Kriminellen oder Geheimdiensten geraten können.

    ⚠️ Und bitte denkt dran: Schmeißt Apps wie #WetterOnline von eurem #Smartphone, nutzt freie Alternativen und löscht die #WerbeID bzw. sperrt den Zugriff darauf.

    arte.tv/de/videos/123951-000-A

    #DatabrokerFiles #Tracking #Privacy #Datenhandel

  31. Gefährliche Apps - Im Netz der Datenhändler

    Apps sammeln detaillierte Standortdaten. Die Informationen landen in einem weltweiten Netzwerk aus Datenhändlern und Werbefirmen. Sie verraten Wohnorte und Arbeitsplätze – bis hin zu Bordellbesuchen oder Klinikaufenthalten. Die Dokumentation zeigt, wie leicht Nutzer ins Visier von Stalkern, Kriminellen oder Geheimdiensten geraten können.

    ⚠️ Und bitte denkt dran: Schmeißt Apps wie #WetterOnline von eurem #Smartphone, nutzt freie Alternativen und löscht die #WerbeID bzw. sperrt den Zugriff darauf.

    arte.tv/de/videos/123951-000-A

    #DatabrokerFiles #Tracking #Privacy #Datenhandel

  32. Die gefährlichsten Firmen der Welt - Big Tech

    Überwachung, Datenhandel, Manipulation - welche Macht haben globale Digitalkonzerne? Wie verändern Daten und Algorithmen Wirtschaft, Politik und Gesellschaft?

    📺 zdf.de/dokus/zdfinfo-die-gefae

    #tv #zdf #doku #sicherheit #macht #usa #uberwachung #datenhandel #wirtschaft #manipulation #digitalkonzerne #politik #bigtech #google #facebook #amazon

  33. Die gefährlichsten Firmen der Welt - Big Tech

    Überwachung, Datenhandel, Manipulation - welche Macht haben globale Digitalkonzerne? Wie verändern Daten und Algorithmen Wirtschaft, Politik und Gesellschaft?

    📺 zdf.de/dokus/zdfinfo-die-gefae

    #tv #zdf #doku #sicherheit #macht #usa #uberwachung #datenhandel #wirtschaft #manipulation #digitalkonzerne #politik #bigtech #google #facebook #amazon