@Oberlandesgericht_FfM Das ist eine interessante Entscheidung, wenn auch mit Erwägungen zum konkreten Einzelfall begründet. Denn andere Obergerichte gehen z.T. nicht einmal dann von einer "Selbstwiderlegung" der Eilbedürftigkeit aus, denn die Berufungsbegründungsfrist einmal verlängert und diese Verlängerung komplett ausgeschöpft wird.
Jetzt wäre es natürlich schön, wenn der Bundesgerichtshof Gelegenheit bekäme, sich klärend dazu zu äußern. Pech nur, dass in Eilsachen der Rechtsweg beim OLG endet, weil der Gesetzgeber - nicht unlogisch - meint, dass in Eilverfahren keine Grundsatzfragen geklärt werden sollten.
Kleiner Haken: was tun, wenn es - wie hier - um eine Grundsatzfrage in Eilverfahren geht. Muss das dann am Ende beim Bundesverfassungsgericht landen ?
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