#ausreiseverbot — Public Fediverse posts
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Jetzt hat sich der Präsident von El Salvador, Nayib Bukele, in einem sarkastischen Post zu der Genehmigungspflicht für Ausreisen von Männern zwischen 17 und 45 Jahren geäußert:
Original:
"Ah, but remember, they live in a “full democracy” and we live in a “dictatorship”. I’m sure the people who make the freedom and democracy indexes will be updating them immediately."
(Übersetzung)
"Ach ja, aber vergesst nicht: Sie leben in einer „vollwertigen Demokratie“, und wir leben in einer „Diktatur“. Ich bin mir sicher, dass die Verfasser der Freiheits- und Demokratieindizes diese umgehend aktualisieren werden."Quelle:
https://x.com/nayibbukele/status/2040452132474700128#elsalvador #elsalvadorangovernment #NayibBukele #PresidentBukele #BukeleNayib #ausreise #berlin #deutschland #ausreiseverbot #dienstag #demokratie #diktatur #bundestag #Bundesregierung #spd #cdu #csu #regierung #bundeswehr #kriegsdienst #wehrdienst
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Jetzt hat sich der Präsident von El Salvador, Nayib Bukele, in einem sarkastischen Post zu der Genehmigungspflicht für Ausreisen von Männern zwischen 17 und 45 Jahren geäußert:
Original:
"Ah, but remember, they live in a “full democracy” and we live in a “dictatorship”. I’m sure the people who make the freedom and democracy indexes will be updating them immediately."
(Übersetzung)
"Ach ja, aber vergesst nicht: Sie leben in einer „vollwertigen Demokratie“, und wir leben in einer „Diktatur“. Ich bin mir sicher, dass die Verfasser der Freiheits- und Demokratieindizes diese umgehend aktualisieren werden."Quelle:
https://x.com/nayibbukele/status/2040452132474700128#elsalvador #elsalvadorangovernment #NayibBukele #PresidentBukele #BukeleNayib #ausreise #berlin #deutschland #ausreiseverbot #dienstag #demokratie #diktatur #bundestag #Bundesregierung #spd #cdu #csu #regierung #bundeswehr #kriegsdienst #wehrdienst
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Jetzt hat sich der Präsident von El Salvador, Nayib Bukele, in einem sarkastischen Post zu der Genehmigungspflicht für Ausreisen von Männern zwischen 17 und 45 Jahren geäußert:
Original:
"Ah, but remember, they live in a “full democracy” and we live in a “dictatorship”. I’m sure the people who make the freedom and democracy indexes will be updating them immediately."
(Übersetzung)
"Ach ja, aber vergesst nicht: Sie leben in einer „vollwertigen Demokratie“, und wir leben in einer „Diktatur“. Ich bin mir sicher, dass die Verfasser der Freiheits- und Demokratieindizes diese umgehend aktualisieren werden."Quelle:
https://x.com/nayibbukele/status/2040452132474700128#elsalvador #elsalvadorangovernment #NayibBukele #PresidentBukele #BukeleNayib #ausreise #berlin #deutschland #ausreiseverbot #dienstag #demokratie #diktatur #bundestag #Bundesregierung #spd #cdu #csu #regierung #bundeswehr #kriegsdienst #wehrdienst
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Jetzt hat sich der Präsident von El Salvador, Nayib Bukele, in einem sarkastischen Post zu der Genehmigungspflicht für Ausreisen von Männern zwischen 17 und 45 Jahren geäußert:
Original:
"Ah, but remember, they live in a “full democracy” and we live in a “dictatorship”. I’m sure the people who make the freedom and democracy indexes will be updating them immediately."
(Übersetzung)
"Ach ja, aber vergesst nicht: Sie leben in einer „vollwertigen Demokratie“, und wir leben in einer „Diktatur“. Ich bin mir sicher, dass die Verfasser der Freiheits- und Demokratieindizes diese umgehend aktualisieren werden."Quelle:
https://x.com/nayibbukele/status/2040452132474700128#elsalvador #elsalvadorangovernment #NayibBukele #PresidentBukele #BukeleNayib #ausreise #berlin #deutschland #ausreiseverbot #dienstag #demokratie #diktatur #bundestag #Bundesregierung #spd #cdu #csu #regierung #bundeswehr #kriegsdienst #wehrdienst
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Doch, die Regelung zum Ausreiseverbot für Männer , wenn sie länger als drei Monate das Land verlassen wollen und sich keine Genehmigung eingeholt haben, war versteckt!
Zwar konnten sie alle nachlesen: auf Seite 65 der entsprechenden Drucksache steht dann sogar zur Erläuterung der Neuregelung: "Absatz 2 legt zunächst fest, dass das WPflG – wie bisher – im Spannungs- oder Verteidigungsfall vollständig gilt. Künftig wird dies auch dann der Fall sein, wenn die Bundesregierung eine Rechtsverordnung über die verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst nach dem neuen § 2a erlässt. In diesem Fall müssen alle Normen des WPflG angewandt werden, um die Durchsetzung der Wehrpflicht vollziehen zu können."
(Drucksache 21/1853)Und? Haben hier in Fediverse alle verstanden was das jetzt bedeutet?
Es kommt noch besser: im Gesetzgebungsverfahren wurde die Sache mit der Rechtsverordnung gestrichen, die Norm gilt somit uneingeschränkt.
Transparente Kommunikation sieht anders aus. Wieso haben denn weder CDU und SPD im Bundestag noch das Verteidigungsministerium offen gesagt: "Lieber Männer, zwischen 17 und 45, Ihr dürft künftig nur noch mit unserer Erlaubnis länger als 3 Monate ins Ausland! Was haltet Ihr davon?"
Stattdessen versteckt man die Neuregelung regelrecht.
Und in der Beschlussempfehlung (Drucksache 21/3076) findet sich dann kein Sterbenswörtchen mehr zur Begründung der Verschärfung.
So sieht nicht nur intransparente Kommunikation aus, sondern man kann sich sicher sein, dass sich die Berliner Politik etwas dabei gedacht hat, das genau so versteckt zu platzieren und es gerade nicht zu thematisieren! Übrigens, wer sich mal die Sachverständigengutachten zur Anhörung im Verteidigungsausschuss durchlesen will: an denen ist das ebenfalls völlig vorbei gegangen! Wenn schon die das augenscheinlich nicht verstanden haben, was da vorgelegt wurde, ist es recht wohlfeil, ja mutet zynisch an, zu fragen, ob "die Medien" Gesetzentwürfe denn "gar nicht mehr" anschauen würden.
Drucksache 21/1853 -als PDF-
https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101853.pdfDrucksache 21/3076 -als PDF-
https://dserver.bundestag.de/btd/21/030/2103076.pdfLink zur Anhörung im Verteidigungsausschuss (dort dann die Links zu den einzelnen Sachverständigengutachten):
https://www.bundestag.de/ausschuesse/verteidigung/sitzungen/1111474-1111474#bmv #wehrpflicht #ausreiseverbot #brd #deutschland #zynismus #verteidigungsministerium #manner #armee #bundeswehr #bundestag #spd #cdu #merz #pistorius #Bundesregierung #montag #ostermontag #deutschland #ausreise #ausreisegenehmigung
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Doch, die Regelung zum Ausreiseverbot für Männer , wenn sie länger als drei Monate das Land verlassen wollen und sich keine Genehmigung eingeholt haben, war versteckt!
Zwar konnten sie alle nachlesen: auf Seite 65 der entsprechenden Drucksache steht dann sogar zur Erläuterung der Neuregelung: "Absatz 2 legt zunächst fest, dass das WPflG – wie bisher – im Spannungs- oder Verteidigungsfall vollständig gilt. Künftig wird dies auch dann der Fall sein, wenn die Bundesregierung eine Rechtsverordnung über die verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst nach dem neuen § 2a erlässt. In diesem Fall müssen alle Normen des WPflG angewandt werden, um die Durchsetzung der Wehrpflicht vollziehen zu können."
(Drucksache 21/1853)Und? Haben hier in Fediverse alle verstanden was das jetzt bedeutet?
Es kommt noch besser: im Gesetzgebungsverfahren wurde die Sache mit der Rechtsverordnung gestrichen, die Norm gilt somit uneingeschränkt.
Transparente Kommunikation sieht anders aus. Wieso haben denn weder CDU und SPD im Bundestag noch das Verteidigungsministerium offen gesagt: "Lieber Männer, zwischen 17 und 45, Ihr dürft künftig nur noch mit unserer Erlaubnis länger als 3 Monate ins Ausland! Was haltet Ihr davon?"
Stattdessen versteckt man die Neuregelung regelrecht.
Und in der Beschlussempfehlung (Drucksache 21/3076) findet sich dann kein Sterbenswörtchen mehr zur Begründung der Verschärfung.
So sieht nicht nur intransparente Kommunikation aus, sondern man kann sich sicher sein, dass sich die Berliner Politik etwas dabei gedacht hat, das genau so versteckt zu platzieren und es gerade nicht zu thematisieren! Übrigens, wer sich mal die Sachverständigengutachten zur Anhörung im Verteidigungsausschuss durchlesen will: an denen ist das ebenfalls völlig vorbei gegangen! Wenn schon die das augenscheinlich nicht verstanden haben, was da vorgelegt wurde, ist es recht wohlfeil, ja mutet zynisch an, zu fragen, ob "die Medien" Gesetzentwürfe denn "gar nicht mehr" anschauen würden.
Drucksache 21/1853 -als PDF-
https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101853.pdfDrucksache 21/3076 -als PDF-
https://dserver.bundestag.de/btd/21/030/2103076.pdfLink zur Anhörung im Verteidigungsausschuss (dort dann die Links zu den einzelnen Sachverständigengutachten):
https://www.bundestag.de/ausschuesse/verteidigung/sitzungen/1111474-1111474#bmv #wehrpflicht #ausreiseverbot #brd #deutschland #zynismus #verteidigungsministerium #manner #armee #bundeswehr #bundestag #spd #cdu #merz #pistorius #Bundesregierung #montag #ostermontag #deutschland #ausreise #ausreisegenehmigung
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Doch, die Regelung zum Ausreiseverbot für Männer , wenn sie länger als drei Monate das Land verlassen wollen und sich keine Genehmigung eingeholt haben, war versteckt!
Zwar konnten sie alle nachlesen: auf Seite 65 der entsprechenden Drucksache steht dann sogar zur Erläuterung der Neuregelung: "Absatz 2 legt zunächst fest, dass das WPflG – wie bisher – im Spannungs- oder Verteidigungsfall vollständig gilt. Künftig wird dies auch dann der Fall sein, wenn die Bundesregierung eine Rechtsverordnung über die verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst nach dem neuen § 2a erlässt. In diesem Fall müssen alle Normen des WPflG angewandt werden, um die Durchsetzung der Wehrpflicht vollziehen zu können."
(Drucksache 21/1853)Und? Haben hier in Fediverse alle verstanden was das jetzt bedeutet?
Es kommt noch besser: im Gesetzgebungsverfahren wurde die Sache mit der Rechtsverordnung gestrichen, die Norm gilt somit uneingeschränkt.
Transparente Kommunikation sieht anders aus. Wieso haben denn weder CDU und SPD im Bundestag noch das Verteidigungsministerium offen gesagt: "Lieber Männer, zwischen 17 und 45, Ihr dürft künftig nur noch mit unserer Erlaubnis länger als 3 Monate ins Ausland! Was haltet Ihr davon?"
Stattdessen versteckt man die Neuregelung regelrecht.
Und in der Beschlussempfehlung (Drucksache 21/3076) findet sich dann kein Sterbenswörtchen mehr zur Begründung der Verschärfung.
So sieht nicht nur intransparente Kommunikation aus, sondern man kann sich sicher sein, dass sich die Berliner Politik etwas dabei gedacht hat, das genau so versteckt zu platzieren und es gerade nicht zu thematisieren! Übrigens, wer sich mal die Sachverständigengutachten zur Anhörung im Verteidigungsausschuss durchlesen will: an denen ist das ebenfalls völlig vorbei gegangen! Wenn schon die das augenscheinlich nicht verstanden haben, was da vorgelegt wurde, ist es recht wohlfeil, ja mutet zynisch an, zu fragen, ob "die Medien" Gesetzentwürfe denn "gar nicht mehr" anschauen würden.
Drucksache 21/1853 -als PDF-
https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101853.pdfDrucksache 21/3076 -als PDF-
https://dserver.bundestag.de/btd/21/030/2103076.pdfLink zur Anhörung im Verteidigungsausschuss (dort dann die Links zu den einzelnen Sachverständigengutachten):
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Doch, die Regelung zum Ausreiseverbot für Männer , wenn sie länger als drei Monate das Land verlassen wollen und sich keine Genehmigung eingeholt haben, war versteckt!
Zwar konnten sie alle nachlesen: auf Seite 65 der entsprechenden Drucksache steht dann sogar zur Erläuterung der Neuregelung: "Absatz 2 legt zunächst fest, dass das WPflG – wie bisher – im Spannungs- oder Verteidigungsfall vollständig gilt. Künftig wird dies auch dann der Fall sein, wenn die Bundesregierung eine Rechtsverordnung über die verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst nach dem neuen § 2a erlässt. In diesem Fall müssen alle Normen des WPflG angewandt werden, um die Durchsetzung der Wehrpflicht vollziehen zu können."
(Drucksache 21/1853)Und? Haben hier in Fediverse alle verstanden was das jetzt bedeutet?
Es kommt noch besser: im Gesetzgebungsverfahren wurde die Sache mit der Rechtsverordnung gestrichen, die Norm gilt somit uneingeschränkt.
Transparente Kommunikation sieht anders aus. Wieso haben denn weder CDU und SPD im Bundestag noch das Verteidigungsministerium offen gesagt: "Lieber Männer, zwischen 17 und 45, Ihr dürft künftig nur noch mit unserer Erlaubnis länger als 3 Monate ins Ausland! Was haltet Ihr davon?"
Stattdessen versteckt man die Neuregelung regelrecht.
Und in der Beschlussempfehlung (Drucksache 21/3076) findet sich dann kein Sterbenswörtchen mehr zur Begründung der Verschärfung.
So sieht nicht nur intransparente Kommunikation aus, sondern man kann sich sicher sein, dass sich die Berliner Politik etwas dabei gedacht hat, das genau so versteckt zu platzieren und es gerade nicht zu thematisieren! Übrigens, wer sich mal die Sachverständigengutachten zur Anhörung im Verteidigungsausschuss durchlesen will: an denen ist das ebenfalls völlig vorbei gegangen! Wenn schon die das augenscheinlich nicht verstanden haben, was da vorgelegt wurde, ist es recht wohlfeil, ja mutet zynisch an, zu fragen, ob "die Medien" Gesetzentwürfe denn "gar nicht mehr" anschauen würden.
Drucksache 21/1853 -als PDF-
https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101853.pdfDrucksache 21/3076 -als PDF-
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Doch, die Regelung zum Ausreiseverbot für Männer , wenn sie länger als drei Monate das Land verlassen wollen und sich keine Genehmigung eingeholt haben, war versteckt!
Zwar konnten sie alle nachlesen: auf Seite 65 der entsprechenden Drucksache steht dann sogar zur Erläuterung der Neuregelung: "Absatz 2 legt zunächst fest, dass das WPflG – wie bisher – im Spannungs- oder Verteidigungsfall vollständig gilt. Künftig wird dies auch dann der Fall sein, wenn die Bundesregierung eine Rechtsverordnung über die verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst nach dem neuen § 2a erlässt. In diesem Fall müssen alle Normen des WPflG angewandt werden, um die Durchsetzung der Wehrpflicht vollziehen zu können."
(Drucksache 21/1853)Und? Haben hier in Fediverse alle verstanden was das jetzt bedeutet?
Es kommt noch besser: im Gesetzgebungsverfahren wurde die Sache mit der Rechtsverordnung gestrichen, die Norm gilt somit uneingeschränkt.
Transparente Kommunikation sieht anders aus. Wieso haben denn weder CDU und SPD im Bundestag noch das Verteidigungsministerium offen gesagt: "Lieber Männer, zwischen 17 und 45, Ihr dürft künftig nur noch mit unserer Erlaubnis länger als 3 Monate ins Ausland! Was haltet Ihr davon?"
Stattdessen versteckt man die Neuregelung regelrecht.
Und in der Beschlussempfehlung (Drucksache 21/3076) findet sich dann kein Sterbenswörtchen mehr zur Begründung der Verschärfung.
So sieht nicht nur intransparente Kommunikation aus, sondern man kann sich sicher sein, dass sich die Berliner Politik etwas dabei gedacht hat, das genau so versteckt zu platzieren und es gerade nicht zu thematisieren! Übrigens, wer sich mal die Sachverständigengutachten zur Anhörung im Verteidigungsausschuss durchlesen will: an denen ist das ebenfalls völlig vorbei gegangen! Wenn schon die das augenscheinlich nicht verstanden haben, was da vorgelegt wurde, ist es recht wohlfeil, ja mutet zynisch an, zu fragen, ob "die Medien" Gesetzentwürfe denn "gar nicht mehr" anschauen würden.
Drucksache 21/1853 -als PDF-
https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101853.pdfDrucksache 21/3076 -als PDF-
https://dserver.bundestag.de/btd/21/030/2103076.pdfLink zur Anhörung im Verteidigungsausschuss (dort dann die Links zu den einzelnen Sachverständigengutachten):
https://www.bundestag.de/ausschuesse/verteidigung/sitzungen/1111474-1111474#bmv #wehrpflicht #ausreiseverbot #brd #deutschland #zynismus #verteidigungsministerium #manner #armee #bundeswehr #bundestag #spd #cdu #merz #pistorius #Bundesregierung #montag #ostermontag #deutschland #ausreise #ausreisegenehmigung
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Meines Erachtens ist nicht eine etwaige aktuelle praktische Umsetzung von Bedeutung, sondern hier werden Grundlagen geschaffen, bzw. reaktiviert, um zukünftig Betroffene besser überwachen und kontrollieren zu können.
Du kennst § 7 Absatz 1 Nr. 7 Passgesetz? Danach ist bei Beantragung eines Reisepasses dieses zwingend zu versagen, wenn "ein Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will".
Es ist das Zusammenspiel solcher Bestimmungen die künftig problematisch werden kann. Zudem sollte es misstrauisch stimmen, dass weder Bundestag noch Bundesregierung vor der Reaktivierung jener Genehmigungspflicht, dies offen und transparent kommuniziert, bzw. zur Diskussion gestellt haben.
Quelle zumPassgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__7.html#wehrpflicht #ausreise #ausreiseverbote #ausreiseverbot #bmv #verteidigungspolitik #montag #ostermontag #reisefreiheit #reiseverbot #pass #reisepass #grenze
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Meines Erachtens ist nicht eine etwaige aktuelle praktische Umsetzung von Bedeutung, sondern hier werden Grundlagen geschaffen, bzw. reaktiviert, um zukünftig Betroffene besser überwachen und kontrollieren zu können.
Du kennst § 7 Absatz 1 Nr. 7 Passgesetz? Danach ist bei Beantragung eines Reisepasses dieses zwingend zu versagen, wenn "ein Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will".
Es ist das Zusammenspiel solcher Bestimmungen die künftig problematisch werden kann. Zudem sollte es misstrauisch stimmen, dass weder Bundestag noch Bundesregierung vor der Reaktivierung jener Genehmigungspflicht, dies offen und transparent kommuniziert, bzw. zur Diskussion gestellt haben.
Quelle zumPassgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__7.html#wehrpflicht #ausreise #ausreiseverbote #ausreiseverbot #bmv #verteidigungspolitik #montag #ostermontag #reisefreiheit #reiseverbot #pass #reisepass #grenze
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Meines Erachtens ist nicht eine etwaige aktuelle praktische Umsetzung von Bedeutung, sondern hier werden Grundlagen geschaffen, bzw. reaktiviert, um zukünftig Betroffene besser überwachen und kontrollieren zu können.
Du kennst § 7 Absatz 1 Nr. 7 Passgesetz? Danach ist bei Beantragung eines Reisepasses dieses zwingend zu versagen, wenn "ein Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will".
Es ist das Zusammenspiel solcher Bestimmungen die künftig problematisch werden kann. Zudem sollte es misstrauisch stimmen, dass weder Bundestag noch Bundesregierung vor der Reaktivierung jener Genehmigungspflicht, dies offen und transparent kommuniziert, bzw. zur Diskussion gestellt haben.
Quelle zumPassgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__7.html#wehrpflicht #ausreise #ausreiseverbote #ausreiseverbot #bmv #verteidigungspolitik #montag #ostermontag #reisefreiheit #reiseverbot #pass #reisepass #grenze
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Reisefreiheit nur für Patrioten?
"Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen ..."
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/reise-zu-protest-verweigert-innenministerium-mauert-bei-politischem-reiseverbot/
a-fsa.de/d/3tb
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8347-20230326-reisefreiheit-nur-fuer-patrioten.htm
Link: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8347-20230326-reisefreiheit-nur-fuer-patrioten.html
Tags: #Ausreiseverbot #EU #Antifaschisten #VVN #BdA #PNR #Flugreisedaten #VDS #Vorratsdatenspeicherung #FalsePositives #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Polizei #Geheimdienste #Meinungsfreiheit #Datenschutz -
Bundesvorsitzender der VVN-BdA erhielt Ausreiseverbot – deutsche Polizei behindert Antifa-Proteste in Bulgarien
Am 24. Februar 2023 wurde Florian Gutsche, Bundesvorsitzender der VVN-BdA, am #Berlin|er #Flughafen von Beamten der #Bundespolizei im Rahmen einer offensichtlich vorbereiteten Aktion abgefangen.
Gutsche war auf dem Weg nach #Bulgarien, wo er als #Beobachter an internationalen Protesten gegen den faschistischen „ #Lukov-Marsch“ in #Sofia teilnehmen wollte. Er wurde zwei Stunden festgehalten und befragt, sein Gepäck durchsucht und mit einer sechsseitigen „ #Ausreiseuntersagung“ wieder entlassen. Diese beinhaltete die Drohung, dass man ihn bei Zuwiderhandlung „in Gewahrsam nehmen“ und strafrechtlich verfolgen werde. Das #Ausreiseverbot wurde im Rahmen des #Passgesetz|es für
jegliche #Auslandsreise an dem Wochenende erlassen.Die Verfügung wurde damit begründet, dass damit zu rechnen sei, dass Gutsche „das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen“ würde. Indizien sah die Polizei in „mitgeführter Kleidung und Utensilien, die klar dem linken Phänomenbereich zuzuordnen sind“.
Die Verfügung wurde damit begründet, dass damit zu rechnen sei, dass Gutsche „das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen“ würde. Indizien sah die Polizei in „mitgeführter Kleidung und Utensilien, die klar dem linken Phänomenbereich zuzuordnen sind“. Darunter ein schwarzer Pulli, eine schwarze Jacke, eine Fahne und eine Broschüre der VVN-BdA. Gutsche wurde ohne jeden Beleg pauschal unterstellt an gewalttätigen Auseinandersetzungen im Ausland teilnehmen zu wollen.
Seit vielen Jahren unterstützt die VVN-BdA legale Proteste gegen geschichtsrevisionistische und neofaschistische Großveranstaltungen in #Lettland, #Ungarn und #Bulgarien. Sie trifft dort auch immer wieder auf Gruppen deutscher #Neonazis. Es ist nicht das erste Mal, dass Mitglieder der VVN-BdA dabei polizeilich behindert werden. Bereits 2015 wurden fünf Mitglieder, darunter der Bundesgeschäftsführer Thomas Willms, in #Riga stundenlang festgehalten, schikaniert und nach #Litauen abgeschoben. Die Bundesvorsitzende Cornelia Kerth war zeitgleich von einer lettischen Fluggesellschaft abgewiesen worden. Neu ist jetzt, dass die deutsche #Polizei nicht nur #Schützenhilfe für lettische, ungarische und bulgarische Stellen leistet, sondern selbst aktiv wird.
Wir stellen fest:
Nicht der #Protest gegen Neonazi-Veranstaltungen ist ein Problem, sondern die offene und unerhörte #Glorifizierung von Waffen-SS und einheimischer mörderische antisemitischer Freiwilligenverbände in #Osteuropa.
Wir protestieren gegen den schweren Eingriff in die #Grundrechte unseres Bundesvorsitzenden Florian Gutsche.
Wir protestieren gegen den Versuch der deutschen Polizei, #Antifa-Proteste jetzt sogar im Ausland zu behindern.
Die VVN-BdA wird auch weiterhin nach allen Kräften befreundete antifaschistische und zivilgesellschaftliche Gruppen in Osteuropa unterstützen.
Bundessprecher*innenkreis der VVN-BdA
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Der Iran lässt Angehörige des früheren Fußballnationalspielers Ali Daei nicht ausreisen. Sie hatten sich mit systemkritischen Protesten solidarisiert.
Flugzeug zu Zwischenstopp gezwungen: Gefangen im Iran