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#jugendschutz — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #jugendschutz, aggregated by home.social.

  1. ChatGPT as school shooting support: 30 more lawsuits filed against OpenAI

    More victims of a school massacre are suing OpenAI. The company allegedly failed to inform authorities about the shooter’s violent intentions despite warnings.

    heise.de/en/background/ChatGPT

    #ChatGPT #IT #Jugendschutz #Netzpolitik #news

  2. ChatGPT als Amoklauf-Unterstützung: 30 weitere Klagen gegen OpenAI eingereicht

    Weitere Opfer eines Schulmassakers verklagen OpenAI. Die Firma habe trotz Hinweisen die Behörden nicht informiert, dass die Amokläuferin Gewaltabsichten hatte.

    heise.de/hintergrund/ChatGPT-a

    #ChatGPT #IT #Jugendschutz #Netzpolitik #news

  3. ChatGPT als Amoklauf-Unterstützung: 30 weitere Klagen gegen OpenAI eingereicht

    Weitere Opfer eines Schulmassakers verklagen OpenAI. Die Firma habe trotz Hinweisen die Behörden nicht informiert, dass die Amokläuferin Gewaltabsichten hatte.

    heise.de/hintergrund/ChatGPT-a

    #ChatGPT #IT #Jugendschutz #Netzpolitik #news

  4. ChatGPT als Amoklauf-Unterstützung: 30 weitere Klagen gegen OpenAI eingereicht

    Weitere Opfer eines Schulmassakers verklagen OpenAI. Die Firma habe trotz Hinweisen die Behörden nicht informiert, dass die Amokläuferin Gewaltabsichten hatte.

    heise.de/hintergrund/ChatGPT-a

    #ChatGPT #IT #Jugendschutz #Netzpolitik #news

  5. ChatGPT als Amoklauf-Unterstützung: 30 weitere Klagen gegen OpenAI eingereicht

    Weitere Opfer eines Schulmassakers verklagen OpenAI. Die Firma habe trotz Hinweisen die Behörden nicht informiert, dass die Amokläuferin Gewaltabsichten hatte.

    heise.de/hintergrund/ChatGPT-a

    #ChatGPT #IT #Jugendschutz #Netzpolitik #news

  6. ChatGPT als Amoklauf-Unterstützung: 30 weitere Klagen gegen OpenAI eingereicht

    Weitere Opfer eines Schulmassakers verklagen OpenAI. Die Firma habe trotz Hinweisen die Behörden nicht informiert, dass die Amokläuferin Gewaltabsichten hatte.

    heise.de/hintergrund/ChatGPT-a

    #ChatGPT #IT #Jugendschutz #Netzpolitik #news

  7. Sonderausschuss – Europäische Kommission

    Mehdi Arfaoui, Soziologe, Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) und École des Hautes Études en Sciences…
    #EuropeSays #EU #Europa #Cybersicherheit #Europäisch #Europäische #Hetze #Jugendschutz #KünstlicheIntelligenz
    europesays.com/europa/92040/

  8. Sonderausschuss – Europäische Kommission

    Mehdi Arfaoui, Soziologe, Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) und École des Hautes Études en Sciences…
    #EuropeSays #EU #Europa #Cybersicherheit #Europäisch #Europäische #Hetze #Jugendschutz #KünstlicheIntelligenz
    europesays.com/europa/91265/

  9. Dieter Schnaas in seiner Tauchsieder-Kolumne: „Der Gewinner heißt Meta." Der Konzern gibt zu, digitale Suchtmittel zu vertreiben — und entgeht genau dadurch der Verurteilung.

    Seine Parallele: das Tabakabkommen von 1998. 200 Mrd. Dollar über 25 Jahre an 46 Bundesstaaten.

    @larsbas hat in #9vor9 dieselbe Parallele gezogen. Nur sah er darin den Anfang echter Regulierung. Schnaas sieht ein Prinzip: Freikauf statt Urteil.

    #Meta #Jugendschutz #BigTech #Digitalpolitik #DSA wiwo.de/politik/deutschland/me

  10. Dieter Schnaas in seiner Tauchsieder-Kolumne: „Der Gewinner heißt Meta." Der Konzern gibt zu, digitale Suchtmittel zu vertreiben — und entgeht genau dadurch der Verurteilung.

    Seine Parallele: das Tabakabkommen von 1998. 200 Mrd. Dollar über 25 Jahre an 46 Bundesstaaten.

    @larsbas hat in #9vor9 dieselbe Parallele gezogen. Nur sah er darin den Anfang echter Regulierung. Schnaas sieht ein Prinzip: Freikauf statt Urteil.

    #Meta #Jugendschutz #BigTech #Digitalpolitik #DSA wiwo.de/politik/deutschland/me

  11. Dieter Schnaas in seiner Tauchsieder-Kolumne: „Der Gewinner heißt Meta." Der Konzern gibt zu, digitale Suchtmittel zu vertreiben — und entgeht genau dadurch der Verurteilung.

    Seine Parallele: das Tabakabkommen von 1998. 200 Mrd. Dollar über 25 Jahre an 46 Bundesstaaten.

    @larsbas hat in #9vor9 dieselbe Parallele gezogen. Nur sah er darin den Anfang echter Regulierung. Schnaas sieht ein Prinzip: Freikauf statt Urteil.

    #Meta #Jugendschutz #BigTech #Digitalpolitik #DSA wiwo.de/politik/deutschland/me

  12. Dieter Schnaas in seiner Tauchsieder-Kolumne: „Der Gewinner heißt Meta." Der Konzern gibt zu, digitale Suchtmittel zu vertreiben — und entgeht genau dadurch der Verurteilung.

    Seine Parallele: das Tabakabkommen von 1998. 200 Mrd. Dollar über 25 Jahre an 46 Bundesstaaten.

    @larsbas hat in #9vor9 dieselbe Parallele gezogen. Nur sah er darin den Anfang echter Regulierung. Schnaas sieht ein Prinzip: Freikauf statt Urteil.

    #Meta #Jugendschutz #BigTech #Digitalpolitik #DSA wiwo.de/politik/deutschland/me

  13. Dieter Schnaas in seiner Tauchsieder-Kolumne: „Der Gewinner heißt Meta." Der Konzern gibt zu, digitale Suchtmittel zu vertreiben — und entgeht genau dadurch der Verurteilung.

    Seine Parallele: das Tabakabkommen von 1998. 200 Mrd. Dollar über 25 Jahre an 46 Bundesstaaten.

    @larsbas hat in #9vor9 dieselbe Parallele gezogen. Nur sah er darin den Anfang echter Regulierung. Schnaas sieht ein Prinzip: Freikauf statt Urteil.

    #Meta #Jugendschutz #BigTech #Digitalpolitik #DSA wiwo.de/politik/deutschland/me

  14. Falscher Weg

    Social-Media-Verbot bis 15 Jahre: Frankreich wählt den falschen Weg

    Das französische Parlament hat sich auf ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige geeinigt. Das wird die digitale Welt für junge Menschen nicht sicherer machen und gefährdet alle. Denn es bereitet den Weg für ein Internet, das nur noch mit Ausweiskontrolle zugänglich ist. Ein Kommentar.

    Am Dienstag hat sich das französische Parlament auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der jungen Menschen bis 15 Jahren Accounts auf sozialen Medien verbieten soll. Damit steuert Frankreich auch auf Alterskontrollen für alle zu, die notwendig wären, um die Altersgrenze durchzusetzen. Es ist zudem das erste EU-Land, das dem australischen Modell folgt.

    In Kraft treten sollen die neuen Regelungen bereits nach den Sommerferien. Im Vorfeld haben Fachleute gewarnt, dass nationale Social-Media-Verbote nicht mit EU-Recht vereinbar wären, weil das Gesetz über digitale Dienste (DSA) solchen Alleingängen enge Grenzen setzt. Allerdings könnte die EU bald neue Realitäten schaffen, denn die EU-Kommission plant bis Herbst einen Vorschlag für Zugangsverbote und Altersbeschränkungen.

    Auf gleich fünf Ebenen ist das französische Social-Media-Verbot falsch und schlecht.

    1. Es ist falsch, weil Aussperren nicht schützt

    In digitalen Räumen gehen junge Menschen ihren Bedürfnissen nach, etwa nach Spaß, Gemeinschaft, Neugier, Aufklärung oder Herausforderung. Gerade für isolierte oder marginalisierte Kinder sind soziale Medien eine „Lebensader“, schreibt etwa UNICEF. Dabei begegnen sie jedoch allerlei Gefahren – teils, weil sie aktiv danach suchen. Es ist weltfremd zu glauben, ein Verbot könnte sie davon abhalten. Selbst ein von der EU-Kommission berufenes Duo, das nach Anhörung von Expert*innen für Alterskontrollen plädiert, schreibt: Es brauche einen Wandel in gesellschaftlichen Einstellungen, weil sich Verbote umgehen lassen.

    Junge Menschen in Frankreich dürften teils auf frei zugängliche Seiten ausweichen, teils die Kontrollen austricksen, etwa mit simplen Werkzeugen wie VPN-Diensten. So macht es jedenfalls die Mehrheit der betroffenen Minderjährigen in Australien. Hinzu kommt: Einige Gefahren für junge Menschen, etwa Cybermobbing oder das Verbreiten intimer Aufnahmen, geschehen oftmals unter Gleichaltrigen. Alterskontrollen ändern daran nichts.

    Selbst Befürworter*innen von Social-Media-Verboten und Alterskontrollen pochen aus diesen Gründen auf ein umfassendes Schutzkonzept. Dazu gehören etwa sicherere Designs auf Plattformen wie TikTok und Instagram, auch gegen Lobby-Widerstände, sowie ein Hilfesystem, das Personal und Geld kostet. Verbote sind dagegen billig zu haben – und diesen Weg hat Frankreich eingeschlagen.

    2. Es ist falsch, weil Alterskontrollen alle gefährden

    Noch ist nicht beschlossen, welche Methoden der Alterskontrolle in Frankreich zum Einsatz kommen sollen. Gerade bei Verpflichtungen für Plattformen kann Frankreich das EU-Recht in die Quere kommen, zumindest wenn die Plattformen nicht freiwillig mitziehen. Es dürfte jedoch unwahrscheinlich sein, dass sich Social-Media-Plattformen komplett verweigern – zu viele Staaten haben bereits ähnliche Regulierungen eingeführt oder arbeiten daran. Jüngst hat die EU zudem eine Alterskontroll-App („Mini-Wallet“) vorgestellt, die EU-weit zum Einsatz kommen soll.

    Nach wie vor gibt es jedoch keine Technologie, die den hohen Ansprüchen an Alterskontrollen genügen könnte. Durch die Bank weg fordern Befürworter*innen von Alterskontrollen Methoden, die sowohl genau und robust als auch datensparsam und diskriminierungsfrei sind, aber beides zusammen geht nicht.

    Selbst vorbildlich umgesetzte Alterskontrollen schaffen einen potenziell gefährlichen Kontroll-Apparat. Einmal eingeführt, bräuchte eine solche Infrastruktur nur noch zwei verschärfende Updates – ein technisches und ein juristisches – und fertig ist der Apparat für Massenüberwachung. Auch der Deutsche Ethikrat hat eindringlich vor Missbrauch der Technologie gewarnt.

    Es drohen etwa Ausweispflicht oder Klarnamenpflicht; sie könnten leicht missbraucht werden und bedrohen freie Kommunikation im Netz. Entsprechende Begehrlichkeiten liegen zumindest nahe, autoritäre Parteien werden in Europa zunehmend mächtiger. Schon heute gibt es erste Rufe nach einem möglichen Verbot von VPN-Diensten.

    3. Es ist falsch, weil es bessere Lösungen gibt

    Zum Schutz junger Menschen in der digitalen Welt gibt es Dutzende teils sehr ambitionierte Ansätze. Allein das interdisziplinäre Gremium aus deutschen Fachleuten hat 56 Empfehlungen ausgearbeitet. 54 davon handeln nicht von Social-Media-Verbot und Alterskontrollen.

    Es geht unter anderem um sicherere Räume und ums Ende von suchtfördernden Mechanismen und manipulativen Designs. Zum Beispiel sollen Plattformen keine Push-Benachrichtigungen, keine personalisierten Feeds mit schier unwiderstehlicher Sogwirkung und kein Endlos-Scrolling nutzen. Tech-Konzerne dürften sich mit Händen und Füßen dagegen wehren.

    Es geht auch um niedrigschwellige Werkzeuge für elterliche Kontrolle. Um menschliche Fürsorge durch ein Hilfesystem mit geschulten Ansprechpersonen von der Schwangerschaft über die Kita bis hin zur Schule – das ist kostspielig. Unter all den Optionen ist keine so gefährlich für Grundrechte und zugleich so billig zu haben wie Zugangsverbote und Alterskontrollen.

    4. Es ist falsch, weil es nicht EU-weit ausgehandelt wurde

    Sowohl Befürworter*innen als auch Kritiker*innen von Social-Media-Verboten haben sich immer wieder für EU-weite Lösungen ausgesprochen. Nicht zuletzt durch Gesetze wie DSA und DMA haben sich EU und Mitgliedstaaten auf eine EU-weite Plattformregulierung verständigt. Das schützt vor Zersplitterung und jahrelangen Rechtsstreits. Die EU-Kommission hat sogar für Herbst einen eigenen Vorschlag angekündigt.

    Präsident Emmanuel Macron, der zur nächsten Präsidentschaftswahl 2027 nicht mehr antreten darf, hatte das französische Social-Media-Verbot jedoch zur Chefsache gemacht. Anscheinend will er sich damit ein politisches Erbe setzen und Frankreich als Vorreiter inszenieren.

    5. Es ist falsch, weil es den falschen Fokus setzt

    Nachrichtenmedien in Frankreich, Deutschland und vielen anderen Ländern werden nun mit Tunnelblick über das Verbot bis 15 Jahre berichten. Seit Monaten gelingt es nicht, die internationale Debatte von dieser einen Maßnahme zu lösen. Expert*innen werden in Interviews vor allem dazu befragt, wie sie das Verbot bewerten. Auch Umfragen in der Bevölkerung kreisen immer wieder um diese eine Frage. Politik und Medien bestärken sich gegenseitig in dieser Fixierung.

    Es ist ein wertvolles Momentum, dass Kinder- und Jugendschutz im Netz gerade in vielen Staaten weit oben auf der Tagesordnung steht. Aber die Debatte kreist um technische Lösungsversuche, die schweren Schaden anrichten könnten. Aus dem Blick geraten dabei dringend notwendige Maßnahmen gegen die ausbeuterischen Praktiken von Tech-Konzernen, die ohne Rücksicht aufs Wohlbefinden ihrer Nutzer*innen Aufmerksamkeit bündeln und daraus maximalen Profit schlagen.

    Und es gerät auch aus dem Blick, dass junge Menschen statt Verboten vor allem Fürsorge von Eltern, Aufsichtspersonen und Pädagog*innen brauchen sowie gute Optionen für altersgerechte Beschäftigung.

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  15. Bericht mit Mängeln

    Wissenschaftlicher Anstrich für Alterskontrollen

    Im Namen des Jugendschutzes sollen alle im Netz ihr Alter nachweisen, das will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU). Die Forderung stützt sie auf einen Expert*innen-Bericht, der bei Alterskontrollen erhebliche Mängel aufweist. Die Analyse.

    Am Montag hat sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) für umfassende Alterskontrollen im Netz ausgesprochen, die weit über soziale Medien hinausgehen. Die Pläne markieren das Ende der Arbeit eines EU-Gremiums für Kinder- und Jugendschutz im Netz. Nach fünf Monaten haben die beiden Co-Vorsitzenden die Ergebnisse vorgelegt.

    Auf 156 Seiten schildern die Gesundheits-Expert*innen, warum unter anderem flächendeckende Alterskontrollen junge Menschen vor den Gefahren der digitalen Welt schützen sollen. Im Vorfeld hat das Duo in drei Terminen Fachleute angehört. Auf Grundlage des Berichts will die EU-Kommission nach dem Sommer ein Gesetz vorschlagen, so von der Leyen.

    In aller Kürze haben wir den Bericht bereits am Montag zusammengefasst. Diese Analyse zeigt nun anhand von vier zentralen Problemen, warum der Bericht der Expert*innen auf tönernen Füßen steht. Der Fokus liegt dabei auf den Empfehlungen zu Alterskontrollen, weil sie auf besondere Weise Grundrechte einschränken.

    Auf Anfrage von netzpolitik.org verteidigt der Co-Vorsitzende Jörg Fegert den Bericht als „wissenschaftsbasiert“. Er gibt an, dass die EU-Kommission ihn und seine Co-Vorsitzende Melchior „auch inhaltlich unterstützt“ habe. Maria Melchior verweist auf Anfrage auf ihren Kollegen.

    Überblick: Das empfiehlt der Bericht

    In der Debatte um Alterskontrollen und Social-Media-Verbote sind vor allem fünf Empfehlungen des Berichts zentral:

    1. Drastische Ausweitung über soziale Medien hinaus: Social-Media-Verbot war gestern – die Expert*innen wollen praktisch alles mit einer Altersschranke versehen, was jungen Menschen schaden könnte. Das geht weit über das australische Modell hinaus. Treffen kann es laut Bericht neben sozialen Medien auch App-Marktplätze, Videospiele, Chatbots oder Videoplattformen. Den Rundumschlag bezeichnet der Bericht eher verharmlosend als „social media+“. Die EU-weite Altersgrenze soll bei 13 Jahren liegen.

    2. Hohe Anforderungen an sichere Designs: Um für Jugendliche weiter zugänglich zu sein, müssten Plattformen wie TikTok und Instagram so manches ändern. Der Bericht warnt zum Beispiel vor suchtfördernden Mechanismen und manipulativen Designs, vor unendlichem Scrollen, Push-Benachrichtigungen und Personalisierung. Das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) geht solche Risiken bereits an, gilt aber nicht für alle digitalen Räume. Hier könnte das geplante Gesetz über digitale Fairness (Digital Fairness Act) nachhelfen, heißt es im Bericht.

    3. Beweistlastumkehr: Aktuell läuft es so, dass Aufsichtsbehörden einschreiten, wenn sie erfahren, dass ein Dienst im Netz gegen Regeln verstoßen könnte. Die Expert*innen wollen dieses Prinzip umkehren: Anbieter sollten zuerst beweisen, dass ihre Dienste für junge Menschen sicher sind, bevor sie überhaupt auf den europäischen Markt dürfen.

    4. Strenge Alterskontrollen: Es soll „effektive“ Systeme zur Alterskontrolle für alle geben, heißt es im Bericht. Einfach ausgedrückt sollen die Kontrollen sicherstellen, dass junge Menschen keine unerwünschten digitalen Räume mehr betreten können.

    5. Nationale Alleingänge plus EU-weite Regeln: Einerseits empfiehlt der Bericht EU-weite Regeln und warnt: „Die Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts für digitale Dienstleistungen stellt ein reales Risiko dar.“ Andererseits heißt es: Mitgliedstaaten könnten dennoch eigene Wege gehen und etwa ein höheres Mindestalter als 13 Jahre festlegen. Zur Begründung verweist der Bericht lediglich auf „nationale und historische Kontexte“.

    Erstes Problem: Hier spricht nicht „das Gremium“

    Der Abschlussbericht der EU-Expert*innen ist nicht das erste Papier zu diesem Thema. Zuvor hatten sich auch ein deutsches Expert*innen-Gremium und der Deutsche Ethikratgeäußert. Es gibt aber einen wichtigen Unterschied.

    Der Deutsche Ethikrat hat 26 Mitglieder; sie sollen laut Gesetz „naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren“ und ein „plurales Meinungsspektrum“ vertreten. Das deutsche Expert*innen-Gremium war mit 18 Mitgliedern auch interdiszplinär besetzt, mit Fachleuten für unter anderem Medienrecht, Medienpädagogik, Gesundheit oder Kriminologie.

    Die Expertise hinter dem EU-Bericht dagegen ist schmaler. Verfasst haben ihn lediglich die beiden Co-Vorsitzenden des Gremiums, Jörg Fegert (Experte für Kinder- und Jugendpsychiatrie aus Ulm) und Maria Melchior (Expertin für öffentilche Gesundheit aus Paris). Sie schreiben: „Die Verantwortung für die Empfehlungen liegt allein bei uns.“

    In einem Presse-Briefing der EU-Kommission wollten Journalist*innen wissen, wie die Empfehlungen des EU-Berichts zustande kamen. Die Antwort: Man habe im Gremium keinen Konsens angestrebt. Auf Anfrage von netzpolitik.org erklärt Fegert mehr dazu. Die Rolle von ihm und Melchior sei es gewesen, „wissenschaftsbasiert die Argumente abzuwägen und sich gemeinsam auf Empfehlungen zu einigen“. Der Prozess sei so angelegt gewesen, dass er auf „zeitnahe Ergebnisse“ abzielt. Man habe sich auf die „Erfahrung“ seiner Co-Vorsitzenden und von ihm „verlassen“.

    Im Gegensatz zu den Empfehlungen des Deutschen Ethikrats und des deutschen Gremiums setzt der EU-Bericht also auf Vertrauen statt Debatte. Viele Nachrichtenmedien haben berichtet, das „EU-Gremium“ habe Empfehlungen vorgelegt. Aber das ist irreführend. In dem Abschlussbericht spricht kein Gremium, sondern ein Duo. Ein möglicher Grund für des Medienecho: Auch die EU-Kommission spricht in ihrer öffentlichen Kommunikation mal von den Ko-Vorsitzenden des Panels, mal vereinfachend vom „Panel“.

    Zweites Problem: Irreführung bei Alterskontrollen

    Bei Alterskontrollen formulieren Fegert und Melchior Ansprüche, die nicht miteinander vereinbar sind. Einerseits sollen Alterskontrollen streng sein, wie aus ihrem Bericht hervorgeht. Sie sollen etwa das Alter von Personen „präzise“ feststellen und „robust“ sein gegen Umgehungsversuche.

    Anderseits sollen Alterskontrollen dem Bericht zufolge mild sein: Sie sollen „verhältnismäßig“ sein, Grundrechte wahren und „höchsten“ Standards für Datenschutz und Privatsphäre entsprechen. Sie sollen „inklusiv“ sein und „diskriminierungsfrei“. Weiter sollen sie „auf die Verarbeitung von Ausweisdokumenten oder biometrischen Daten zum Zwecke der Altersschätzung verzichten“.

    Der Knackpunkt: Strenge und milde Ansätze widersprechen sich. Wie wir bereits berichtet haben, gibt es keine Lösung, die Vorteile beider Ansätze in sich vereint. So brauchen präzise und robuste Alterskontrollen Belege, dass ein Mensch tatsächlich erwachsen ist. Sie brauchen Belege, dass jemand den Altersnachweis nicht von einer anderen Person geklaut hat. Möglich ist das aber nur mit Einbußen bei unter anderem Privatsphäre, Zugänglichkeit und Teilhabe. Wer alles auf einmal verspricht, führt in die Irre.

    Die EU-Kommission hat eine App für Alterskontrollen entwickeln lassen, die „Mini-Wallet“. Hierfür sollen Menschen auch ihr Gesicht biometrisch scannen, wie ein Demo-Video zeigt. Damit soll die App prüfen, ob das Gesicht vor der Kamera mit dem Foto auf dem Ausweis übereinstimmt. Kurz nach Veröffentlichung des Prototypen hat ein IT-Sicherheitsexperte die App in nur zwei Minuten gehackt. Sowohl beim Deutschen Ethikrat als auch beim deutschen Expert*innen-Gremium ist die Mini-Wallet durchgefallen. Beide Gremien haben geschrieben, die Mini-Wallet sei „abzulehnen“.

    Jörg Fegert, Co-Autor des EU-Berichts, war selbst Teil des deutschen Gremiums, das die Mini-Wallet ablehnt. Im EU-Bericht schreiben er und seine Co-Autorin jedoch das glatte Gegenteil: Die Mini-Wallet sei „robust, benutzerfreundlich und die Privatsphäre wahrend“, sie könne ein „geeignetes Werkzeug“ sein. Kritik an der Mini-Wallet kommt nicht zur Sprache.

    Auf Anfrage von netzpolitik.org erklärt Fegert: „Es stimmt, dass ich auch Mitglied der deutschen Kommission war. Dort wurde über die Entscheidungen abgestimmt, es waren nicht alle Empfehlungen einstimmige Empfehlungen.“ Die Ablehnung der Mini-Wallet durch den Deutschen Ethikrat sei „eine Momentaufnahme in einer Pilotphase“ gewesen. Die Mini-Wallet sei noch nicht vollständig „zero-knowledge-proof“ gewesen.

    Fegert nutzt die Bezeichnung „zero-knowledge-proof“ in seiner Antwort wie ein Adjektiv. Es ist aber ein Nomen. Das englische Wort „proof“ bedeutet hier nicht „geschützt“, sondern „Beweis“.

    Auch im Bericht ist Zero Knowledge Proof ein wichtiges Stichwort. Hier schreibt das Duo, Methoden zur Alterskontrolle sollten diesen Standard nutzen. Einfach ausgedrückt soll er Tracking vermeiden: Nutzende sollen bei der Altersabfrage anonym bleiben. Dienste sollen bloß erfahren, ob jemand eine Altersschwelle überschreitet, mehr nicht. Das Problem: In den öffentlichen Spezifkationen zur Mini-Wallet ist dieser „Zero Knowledge Proof“ nach wie vor nur optional und nicht verpflichtend. Die von Fegert erwähnte „Momentaufnahme“ ist also immer noch Status quo.

    Zuletzt gibt es eine praktische Hürde für die geplanten Alterskontrollen, wie aus dem Bericht hervorgeht. Viele junge Menschen haben keinen Ausweis, den sie in ihrer Alterskontroll-App hinterlegen könnten. EU-Mitgliedstaaten sollen dafür zuständige Stellen benennen, heißt es im Bericht: „Die Benennung vertrauenswürdiger Anbieter von Altersnachweisen (…) ist für das wirksame Funktionieren der Altersüberprüfung in der EU von entscheidender Bedeutung.“

    Von wem sollen die Kinder und Jugendlichen in der EU ihre Altersnachweise bekommen? Das steht noch nicht fest. Es fehlt Klarheit, wie viel Bürokratie die Kontrollen im Alltag bedeuten – für Kinder, Familien und Behörden.

    Drittes Problem: Unklare Zielsetzung

    Es ist das wohl wichtigste Argument der Kritiker*innen von Alterskontrollen: Menschen können die Kontrollen einfach umgehen. Das liegt an der Architektur des Internets. Mit VPN-Diensten oder dem Tor-Browser lassen sich an einem Ort altersbeschränkte Websites ohne Schranken besuchen, und zwar kinderleicht. Der Internetverkehr fließt dann über Server an einem anderen Ort, etwa über ein anderes Land ohne Alterskontrollen.

    In Australien, wo seit Dezember 2025 ein Social-Media-Verbot bis 16 Jahre gilt, umgeht sogar die Mehrheit junger Menschen die Altersschranken. Das zeigen mehrere ersteErhebungen. Auch Fegert und Melchior schreiben: „Erste Ergebnisse aus Ländern, die pauschale Altersbeschränkungen für den Zugang zu sozialen Medien eingeführt haben, zeigen, dass die meisten Minderjährigen einen Weg finden, diese Regelungen zu umgehen.“

    Das weckt Zweifel, ob Alterskontrollen überhaupt geeignet sind, junge Menschen wirksam vor den Gefahren des Internets zu schützen. Für staatliches Handeln ist Geeignetheit ein zentraler Maßstab.

    Diese Zweifel finden im Bericht keinen Platz. Stattdessen beschreiben Fegert und Melchior ein anderes Verständnis vom Zweck der Alterskontrollen. Sie verweisen auf die Minderheit der Betroffenen, die sich durch ein Social-Media-Verbot von digitalen Diensten zurückgezogen haben. Diese jungen Menschen würden dann mehr Zeit für Offline-Aktivitäten haben, zum Beispiel Sport. „Dies zeigt, dass ein fortschreitender Wandel hinsichtlich der Normen für die Nutzung von Social Media+ durch Minderjährige möglich ist und anerkannt werden muss“, schreibt das Duo.

    Das ist zunächst Spekulation: Ob das Verbot wirklich gesellschaftliche Normen verändert hat, müssten Sozialwissenschaftler*innen untersuchen. Weiter spekuliert das Duo, Altersbeschränkungen würden „kulturellen Wandel fördern“. Und: „Die Wirksamkeit von Altersbeschränkungen würde einen Wandel in gesellschaftlichen Einstellungen erfordern.“

    Damit beschreiben die beiden Gesundheits-Expert*innen einen fundamental anderen Ansatz. Demnach wären Alterskontrollen nicht etwa „robust“ gegen Umgehungsversuche, wie es an anderer Stelle im Bericht heißt. Sie wären kein Schutzschirm, der Gefahren von Kindern und Jugendlichen fernhält. Stattdessen wären Altersschranken vor allem ein Signal mit normativer Wirkung. Junge Menschen und Familien würden daraufhin ihren Umgang mit sozialen Medien überdenken, zur Einsicht gelangen und sich selbst schützen.

    Was versprechen sich die Expert*innen also wirklich von Altersschranken: ein Signal oder einen echten Schutzschirm? Für Eltern dürfte der Unterschied wichtig sein. Sollten sie darauf vertrauen, dass Alterskontrollen ihre Kinder vor Gefahren abschirmen – oder müssten sie vielmehr bei ihren Kindern um Einsicht werben, weil die Kontrollen eher symbolisch sind?

    Die Frage ist auch essentiell, um zu bewerten, ob Alterskontrollen rechtsstaatlich wären. Ein Signal ist ein sehr anderer Zweck als ein Schutzschirm. Der Erfolg lässt sich schwerer vorhersagen oder empirisch belegen. Aus rechtsstaatlicher Perspektive braucht es aber genaue Begründungen, ob Alterskontrollen geeignet und erforderlich wären, um ihren Zweck zu erfüllen.

    Jörg Fegert kann auf Anfrage von netzpolitik.org „keine verfassungsrechtliche Problematik im deutschen Kontext erkennen“, schreibt er. Es gehe darum, nicht-altersangemessene Mechanismen und Inhalte von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten. Zudem führt er einen weiteren, also dritten, Zweck von Alterskontrollen an. Demnach könnten Alterskontrollen zum „Empowerment“ junger Menschen beitragen, wenn Plattformen Beschwerden und Meldungen junger Menschen bevorzugt behandeln müssten. Einfach ausgedrückt: Alle sollen ihr Alter nachweisen – damit Inhaltsmoderator*innen bei TikTok oder Instagram Meldungen von Erwachsenen nachrangig behandeln.

    Beide Erläuterungen des Experten blenden zentrale Aspekte aus: Altersschranken gelten für digitale Räume in der Breite, nicht allein für riskante Mechanismen und Inhalte. Davon betroffen wären nicht nur junge Leute, sondern alle 450 Millionen Menschen in der EU, die etwa ihre Ausweise und Gesichter scannen lassen müssten. Wer die Altersschranken nicht überwinden will oder kann, wäre von wichtigen Angeboten für Information und Teilhabe abgeschnitten. Das sind tiefe Eingriffe, die Grundrechte einschränken. Umso wichtiger ist die Frage nach dem genauen Zweck der Maßnahme und ihrer Verhältnismäßigkeit.

    Bestenfalls bewertet das ein interdisziplinäres Gremium mit unter anderem Jurist*innen, die ihre Abwägungen und ihren Dissens öffentlich nachvollziehbar ausführen. Die EU-Kommission hat sich für einen anderen Weg entschieden.

    Viertes Problem: Unwissenschaftliche Sprache

    An mehreren Stellen nutzt der Bericht Formulierungen, die eher nach Pressestelle klingen als nach wissenschaftlicher Analyse. Mindestens drei Passagen fallen besonders ins Auge.

    1. „state-of-the-art“: Das Duo schreibt, die Alterskontroll-App der EU (Mini-Wallet) entspreche dem „höchsten technologischen Standard“, („state-of-the-art“). Das ist auffällig wertend und beißt sich mit der Ablehnung von Ethikrat und deutschem Expert*innen-Gremium. Der Begriff steht auch in einer Pressemitteilung der EU-Kommission, die ihre eigene App als „state-of-the-art“ anpreist.

    2. „Zugang zu Kindern“: Im Mai nutzte Ursula von der Leyen eine auffällige Formulierung: „Die Frage ist nicht, ob junge Menschen Zugang zu sozialen Medien haben sollten; die Frage ist, ob soziale Medien Zugang zu jungen Menschen haben sollten.“ Alltagssprache ist das nicht, sondern ein Stilmittel. Im Fokus steht nicht mehr, dass die die Politik jungen Menschen etwas wegnimmt. Stattdessen stehen Social-Media-Konzerne im Fokus, die Kindern anscheinend zu nahe kommen. Mehrfach übernehmen auch Fegert und Melchior das Stilmittel, etwa wenn sie darüber schreiben, wie Dienste „Zugang zu Kindern und Jugendlichen erhalten“.

    3. „child safety gap“: Ein weiterer auffälliger Begriff im Bericht lässt sich nur mit Vorgeschichte verstehen. Anbieter wie Meta scannen anlasslos Nachrichten, um Hinweise auf sogenanntes Material von Kindesmissbrauch zu finden. Kritiker*innen haben dafür die Bezeichnung freiwillige Chatkontrolle etabliert. Rechtens ist diese Form der Massenüberwachung privater Kommunikation nur durch eine befristete Ausnahmeregelung. Eine Weile lang sah es so aus, als könnte sich die EU nicht auf eine Verlängerung einigen. Die Lobby-Organisation Thorn warnte deshalb vor einer „Kinderschutzlücke“ („child safety gap“). Der Begriff lenkt von der Kritik an der Maßnahme ab und rückt die Sicherheit von Kindern in den Fokus. Bislang fehlen stichhaltige Belege, ob Chatkontrolle wirklich zur Sicherheit beiträgt. Auch die EU-Kommission hat das Wort „gap“ in ihrer öffentlichen Kommunikation übernommen. In ihrem Bericht schreiben auch Fegert und Melchior vom „child safety gap“. Im Einklang mit der EU-Kommission fordern sie eine Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle und eine dauerhafte Chatkontrolle.

    Das sind zunächst nur drei Details aus einem langen Papier. Aber sie werfen die Frage auf: Wie viel von diesem Bericht ist wissenschaftlich fundiert – und wie viel ist politische Agenda der EU-Kommission?

    Fegert erklärt hierzu auf Anfrage von netzpolitik.org: „Wir waren in unseren Empfehlungen frei und unabhängig.“ Er bezeichnet den Bericht als „wissenschaftbasierte Politikberatung“. Im Zentrum stehe „Evidenz als Ausgangspunkt für die Entwicklung der Empfehlungen“. Er räumt jedoch ein: Expert*innen aus der EU-Kommission hätten ihn und Melchior „auch inhaltlich bei Recherchen und Informationsbeschaffung unterstützt“.

    Bei mindestens zwei von drei Treffen des Expert*innen-Gremiums war Ursula von der Leyen persönlich vor Ort, wie auch Fegert bestätigt. Rund zwei Monate, bevor das Gremium seine Ergebnisse präsentiert hat, sagte von der Leyen: „Ohne Ergebnisse des Gremiums vorwegzunehmen: Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen.“ Damit hat die Kommissionspräsidentin ihren Expert*innen quasi in den Block diktiert, was sie von ihnen erwartet.

    Bei der Präsentation des Papiers sagte von der Leyen schließlich: „Das sind genau die Belege, auf die wir gewartet haben.“ Fegert erklärt auf Anfrage: „Die Verantwortung für den Inhalt des Berichts und der Empfehlungen liegt ausschließlich bei uns Ko-Vorsitzenden.“

    Wer wie das Duo einen Bericht von öffentlichem Interesse verfasst, dürfte Einflussnahme aus vielen Richtungen erleben – das allein muss nichts bedeuten. Entscheidend ist, was im Bericht steht, ob die Argumente vollständig und schlüssig sind. Und gerade beim grundrechtlich sensiblen Thema Alterskontrollen finden sich erhebliche Mängel. Losgelöst von den Beweggründen der Beteiligten erfüllt der Bericht damit eine bestimmte Funktion: Er gibt den netzpolitischen Plänen der EU-Kommission einen wissenschaftlichen Anstrich.

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Sebastian Meineck - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  16. Bericht mit Mängeln

    Wissenschaftlicher Anstrich für Alterskontrollen

    Im Namen des Jugendschutzes sollen alle im Netz ihr Alter nachweisen, das will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU). Die Forderung stützt sie auf einen Expert*innen-Bericht, der bei Alterskontrollen erhebliche Mängel aufweist. Die Analyse.

    Am Montag hat sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) für umfassende Alterskontrollen im Netz ausgesprochen, die weit über soziale Medien hinausgehen. Die Pläne markieren das Ende der Arbeit eines EU-Gremiums für Kinder- und Jugendschutz im Netz. Nach fünf Monaten haben die beiden Co-Vorsitzenden die Ergebnisse vorgelegt.

    Auf 156 Seiten schildern die Gesundheits-Expert*innen, warum unter anderem flächendeckende Alterskontrollen junge Menschen vor den Gefahren der digitalen Welt schützen sollen. Im Vorfeld hat das Duo in drei Terminen Fachleute angehört. Auf Grundlage des Berichts will die EU-Kommission nach dem Sommer ein Gesetz vorschlagen, so von der Leyen.

    In aller Kürze haben wir den Bericht bereits am Montag zusammengefasst. Diese Analyse zeigt nun anhand von vier zentralen Problemen, warum der Bericht der Expert*innen auf tönernen Füßen steht. Der Fokus liegt dabei auf den Empfehlungen zu Alterskontrollen, weil sie auf besondere Weise Grundrechte einschränken.

    Auf Anfrage von netzpolitik.org verteidigt der Co-Vorsitzende Jörg Fegert den Bericht als „wissenschaftsbasiert“. Er gibt an, dass die EU-Kommission ihn und seine Co-Vorsitzende Melchior „auch inhaltlich unterstützt“ habe. Maria Melchior verweist auf Anfrage auf ihren Kollegen.

    Überblick: Das empfiehlt der Bericht

    In der Debatte um Alterskontrollen und Social-Media-Verbote sind vor allem fünf Empfehlungen des Berichts zentral:

    1. Drastische Ausweitung über soziale Medien hinaus: Social-Media-Verbot war gestern – die Expert*innen wollen praktisch alles mit einer Altersschranke versehen, was jungen Menschen schaden könnte. Das geht weit über das australische Modell hinaus. Treffen kann es laut Bericht neben sozialen Medien auch App-Marktplätze, Videospiele, Chatbots oder Videoplattformen. Den Rundumschlag bezeichnet der Bericht eher verharmlosend als „social media+“. Die EU-weite Altersgrenze soll bei 13 Jahren liegen.

    2. Hohe Anforderungen an sichere Designs: Um für Jugendliche weiter zugänglich zu sein, müssten Plattformen wie TikTok und Instagram so manches ändern. Der Bericht warnt zum Beispiel vor suchtfördernden Mechanismen und manipulativen Designs, vor unendlichem Scrollen, Push-Benachrichtigungen und Personalisierung. Das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) geht solche Risiken bereits an, gilt aber nicht für alle digitalen Räume. Hier könnte das geplante Gesetz über digitale Fairness (Digital Fairness Act) nachhelfen, heißt es im Bericht.

    3. Beweistlastumkehr: Aktuell läuft es so, dass Aufsichtsbehörden einschreiten, wenn sie erfahren, dass ein Dienst im Netz gegen Regeln verstoßen könnte. Die Expert*innen wollen dieses Prinzip umkehren: Anbieter sollten zuerst beweisen, dass ihre Dienste für junge Menschen sicher sind, bevor sie überhaupt auf den europäischen Markt dürfen.

    4. Strenge Alterskontrollen: Es soll „effektive“ Systeme zur Alterskontrolle für alle geben, heißt es im Bericht. Einfach ausgedrückt sollen die Kontrollen sicherstellen, dass junge Menschen keine unerwünschten digitalen Räume mehr betreten können.

    5. Nationale Alleingänge plus EU-weite Regeln: Einerseits empfiehlt der Bericht EU-weite Regeln und warnt: „Die Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts für digitale Dienstleistungen stellt ein reales Risiko dar.“ Andererseits heißt es: Mitgliedstaaten könnten dennoch eigene Wege gehen und etwa ein höheres Mindestalter als 13 Jahre festlegen. Zur Begründung verweist der Bericht lediglich auf „nationale und historische Kontexte“.

    Erstes Problem: Hier spricht nicht „das Gremium“

    Der Abschlussbericht der EU-Expert*innen ist nicht das erste Papier zu diesem Thema. Zuvor hatten sich auch ein deutsches Expert*innen-Gremium und der Deutsche Ethikratgeäußert. Es gibt aber einen wichtigen Unterschied.

    Der Deutsche Ethikrat hat 26 Mitglieder; sie sollen laut Gesetz „naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren“ und ein „plurales Meinungsspektrum“ vertreten. Das deutsche Expert*innen-Gremium war mit 18 Mitgliedern auch interdiszplinär besetzt, mit Fachleuten für unter anderem Medienrecht, Medienpädagogik, Gesundheit oder Kriminologie.

    Die Expertise hinter dem EU-Bericht dagegen ist schmaler. Verfasst haben ihn lediglich die beiden Co-Vorsitzenden des Gremiums, Jörg Fegert (Experte für Kinder- und Jugendpsychiatrie aus Ulm) und Maria Melchior (Expertin für öffentilche Gesundheit aus Paris). Sie schreiben: „Die Verantwortung für die Empfehlungen liegt allein bei uns.“

    In einem Presse-Briefing der EU-Kommission wollten Journalist*innen wissen, wie die Empfehlungen des EU-Berichts zustande kamen. Die Antwort: Man habe im Gremium keinen Konsens angestrebt. Auf Anfrage von netzpolitik.org erklärt Fegert mehr dazu. Die Rolle von ihm und Melchior sei es gewesen, „wissenschaftsbasiert die Argumente abzuwägen und sich gemeinsam auf Empfehlungen zu einigen“. Der Prozess sei so angelegt gewesen, dass er auf „zeitnahe Ergebnisse“ abzielt. Man habe sich auf die „Erfahrung“ seiner Co-Vorsitzenden und von ihm „verlassen“.

    Im Gegensatz zu den Empfehlungen des Deutschen Ethikrats und des deutschen Gremiums setzt der EU-Bericht also auf Vertrauen statt Debatte. Viele Nachrichtenmedien haben berichtet, das „EU-Gremium“ habe Empfehlungen vorgelegt. Aber das ist irreführend. In dem Abschlussbericht spricht kein Gremium, sondern ein Duo. Ein möglicher Grund für des Medienecho: Auch die EU-Kommission spricht in ihrer öffentlichen Kommunikation mal von den Ko-Vorsitzenden des Panels, mal vereinfachend vom „Panel“.

    Zweites Problem: Irreführung bei Alterskontrollen

    Bei Alterskontrollen formulieren Fegert und Melchior Ansprüche, die nicht miteinander vereinbar sind. Einerseits sollen Alterskontrollen streng sein, wie aus ihrem Bericht hervorgeht. Sie sollen etwa das Alter von Personen „präzise“ feststellen und „robust“ sein gegen Umgehungsversuche.

    Anderseits sollen Alterskontrollen dem Bericht zufolge mild sein: Sie sollen „verhältnismäßig“ sein, Grundrechte wahren und „höchsten“ Standards für Datenschutz und Privatsphäre entsprechen. Sie sollen „inklusiv“ sein und „diskriminierungsfrei“. Weiter sollen sie „auf die Verarbeitung von Ausweisdokumenten oder biometrischen Daten zum Zwecke der Altersschätzung verzichten“.

    Der Knackpunkt: Strenge und milde Ansätze widersprechen sich. Wie wir bereits berichtet haben, gibt es keine Lösung, die Vorteile beider Ansätze in sich vereint. So brauchen präzise und robuste Alterskontrollen Belege, dass ein Mensch tatsächlich erwachsen ist. Sie brauchen Belege, dass jemand den Altersnachweis nicht von einer anderen Person geklaut hat. Möglich ist das aber nur mit Einbußen bei unter anderem Privatsphäre, Zugänglichkeit und Teilhabe. Wer alles auf einmal verspricht, führt in die Irre.

    Die EU-Kommission hat eine App für Alterskontrollen entwickeln lassen, die „Mini-Wallet“. Hierfür sollen Menschen auch ihr Gesicht biometrisch scannen, wie ein Demo-Video zeigt. Damit soll die App prüfen, ob das Gesicht vor der Kamera mit dem Foto auf dem Ausweis übereinstimmt. Kurz nach Veröffentlichung des Prototypen hat ein IT-Sicherheitsexperte die App in nur zwei Minuten gehackt. Sowohl beim Deutschen Ethikrat als auch beim deutschen Expert*innen-Gremium ist die Mini-Wallet durchgefallen. Beide Gremien haben geschrieben, die Mini-Wallet sei „abzulehnen“.

    Jörg Fegert, Co-Autor des EU-Berichts, war selbst Teil des deutschen Gremiums, das die Mini-Wallet ablehnt. Im EU-Bericht schreiben er und seine Co-Autorin jedoch das glatte Gegenteil: Die Mini-Wallet sei „robust, benutzerfreundlich und die Privatsphäre wahrend“, sie könne ein „geeignetes Werkzeug“ sein. Kritik an der Mini-Wallet kommt nicht zur Sprache.

    Auf Anfrage von netzpolitik.org erklärt Fegert: „Es stimmt, dass ich auch Mitglied der deutschen Kommission war. Dort wurde über die Entscheidungen abgestimmt, es waren nicht alle Empfehlungen einstimmige Empfehlungen.“ Die Ablehnung der Mini-Wallet durch den Deutschen Ethikrat sei „eine Momentaufnahme in einer Pilotphase“ gewesen. Die Mini-Wallet sei noch nicht vollständig „zero-knowledge-proof“ gewesen.

    Fegert nutzt die Bezeichnung „zero-knowledge-proof“ in seiner Antwort wie ein Adjektiv. Es ist aber ein Nomen. Das englische Wort „proof“ bedeutet hier nicht „geschützt“, sondern „Beweis“.

    Auch im Bericht ist Zero Knowledge Proof ein wichtiges Stichwort. Hier schreibt das Duo, Methoden zur Alterskontrolle sollten diesen Standard nutzen. Einfach ausgedrückt soll er Tracking vermeiden: Nutzende sollen bei der Altersabfrage anonym bleiben. Dienste sollen bloß erfahren, ob jemand eine Altersschwelle überschreitet, mehr nicht. Das Problem: In den öffentlichen Spezifkationen zur Mini-Wallet ist dieser „Zero Knowledge Proof“ nach wie vor nur optional und nicht verpflichtend. Die von Fegert erwähnte „Momentaufnahme“ ist also immer noch Status quo.

    Zuletzt gibt es eine praktische Hürde für die geplanten Alterskontrollen, wie aus dem Bericht hervorgeht. Viele junge Menschen haben keinen Ausweis, den sie in ihrer Alterskontroll-App hinterlegen könnten. EU-Mitgliedstaaten sollen dafür zuständige Stellen benennen, heißt es im Bericht: „Die Benennung vertrauenswürdiger Anbieter von Altersnachweisen (…) ist für das wirksame Funktionieren der Altersüberprüfung in der EU von entscheidender Bedeutung.“

    Von wem sollen die Kinder und Jugendlichen in der EU ihre Altersnachweise bekommen? Das steht noch nicht fest. Es fehlt Klarheit, wie viel Bürokratie die Kontrollen im Alltag bedeuten – für Kinder, Familien und Behörden.

    Drittes Problem: Unklare Zielsetzung

    Es ist das wohl wichtigste Argument der Kritiker*innen von Alterskontrollen: Menschen können die Kontrollen einfach umgehen. Das liegt an der Architektur des Internets. Mit VPN-Diensten oder dem Tor-Browser lassen sich an einem Ort altersbeschränkte Websites ohne Schranken besuchen, und zwar kinderleicht. Der Internetverkehr fließt dann über Server an einem anderen Ort, etwa über ein anderes Land ohne Alterskontrollen.

    In Australien, wo seit Dezember 2025 ein Social-Media-Verbot bis 16 Jahre gilt, umgeht sogar die Mehrheit junger Menschen die Altersschranken. Das zeigen mehrere ersteErhebungen. Auch Fegert und Melchior schreiben: „Erste Ergebnisse aus Ländern, die pauschale Altersbeschränkungen für den Zugang zu sozialen Medien eingeführt haben, zeigen, dass die meisten Minderjährigen einen Weg finden, diese Regelungen zu umgehen.“

    Das weckt Zweifel, ob Alterskontrollen überhaupt geeignet sind, junge Menschen wirksam vor den Gefahren des Internets zu schützen. Für staatliches Handeln ist Geeignetheit ein zentraler Maßstab.

    Diese Zweifel finden im Bericht keinen Platz. Stattdessen beschreiben Fegert und Melchior ein anderes Verständnis vom Zweck der Alterskontrollen. Sie verweisen auf die Minderheit der Betroffenen, die sich durch ein Social-Media-Verbot von digitalen Diensten zurückgezogen haben. Diese jungen Menschen würden dann mehr Zeit für Offline-Aktivitäten haben, zum Beispiel Sport. „Dies zeigt, dass ein fortschreitender Wandel hinsichtlich der Normen für die Nutzung von Social Media+ durch Minderjährige möglich ist und anerkannt werden muss“, schreibt das Duo.

    Das ist zunächst Spekulation: Ob das Verbot wirklich gesellschaftliche Normen verändert hat, müssten Sozialwissenschaftler*innen untersuchen. Weiter spekuliert das Duo, Altersbeschränkungen würden „kulturellen Wandel fördern“. Und: „Die Wirksamkeit von Altersbeschränkungen würde einen Wandel in gesellschaftlichen Einstellungen erfordern.“

    Damit beschreiben die beiden Gesundheits-Expert*innen einen fundamental anderen Ansatz. Demnach wären Alterskontrollen nicht etwa „robust“ gegen Umgehungsversuche, wie es an anderer Stelle im Bericht heißt. Sie wären kein Schutzschirm, der Gefahren von Kindern und Jugendlichen fernhält. Stattdessen wären Altersschranken vor allem ein Signal mit normativer Wirkung. Junge Menschen und Familien würden daraufhin ihren Umgang mit sozialen Medien überdenken, zur Einsicht gelangen und sich selbst schützen.

    Was versprechen sich die Expert*innen also wirklich von Altersschranken: ein Signal oder einen echten Schutzschirm? Für Eltern dürfte der Unterschied wichtig sein. Sollten sie darauf vertrauen, dass Alterskontrollen ihre Kinder vor Gefahren abschirmen – oder müssten sie vielmehr bei ihren Kindern um Einsicht werben, weil die Kontrollen eher symbolisch sind?

    Die Frage ist auch essentiell, um zu bewerten, ob Alterskontrollen rechtsstaatlich wären. Ein Signal ist ein sehr anderer Zweck als ein Schutzschirm. Der Erfolg lässt sich schwerer vorhersagen oder empirisch belegen. Aus rechtsstaatlicher Perspektive braucht es aber genaue Begründungen, ob Alterskontrollen geeignet und erforderlich wären, um ihren Zweck zu erfüllen.

    Jörg Fegert kann auf Anfrage von netzpolitik.org „keine verfassungsrechtliche Problematik im deutschen Kontext erkennen“, schreibt er. Es gehe darum, nicht-altersangemessene Mechanismen und Inhalte von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten. Zudem führt er einen weiteren, also dritten, Zweck von Alterskontrollen an. Demnach könnten Alterskontrollen zum „Empowerment“ junger Menschen beitragen, wenn Plattformen Beschwerden und Meldungen junger Menschen bevorzugt behandeln müssten. Einfach ausgedrückt: Alle sollen ihr Alter nachweisen – damit Inhaltsmoderator*innen bei TikTok oder Instagram Meldungen von Erwachsenen nachrangig behandeln.

    Beide Erläuterungen des Experten blenden zentrale Aspekte aus: Altersschranken gelten für digitale Räume in der Breite, nicht allein für riskante Mechanismen und Inhalte. Davon betroffen wären nicht nur junge Leute, sondern alle 450 Millionen Menschen in der EU, die etwa ihre Ausweise und Gesichter scannen lassen müssten. Wer die Altersschranken nicht überwinden will oder kann, wäre von wichtigen Angeboten für Information und Teilhabe abgeschnitten. Das sind tiefe Eingriffe, die Grundrechte einschränken. Umso wichtiger ist die Frage nach dem genauen Zweck der Maßnahme und ihrer Verhältnismäßigkeit.

    Bestenfalls bewertet das ein interdisziplinäres Gremium mit unter anderem Jurist*innen, die ihre Abwägungen und ihren Dissens öffentlich nachvollziehbar ausführen. Die EU-Kommission hat sich für einen anderen Weg entschieden.

    Viertes Problem: Unwissenschaftliche Sprache

    An mehreren Stellen nutzt der Bericht Formulierungen, die eher nach Pressestelle klingen als nach wissenschaftlicher Analyse. Mindestens drei Passagen fallen besonders ins Auge.

    1. „state-of-the-art“: Das Duo schreibt, die Alterskontroll-App der EU (Mini-Wallet) entspreche dem „höchsten technologischen Standard“, („state-of-the-art“). Das ist auffällig wertend und beißt sich mit der Ablehnung von Ethikrat und deutschem Expert*innen-Gremium. Der Begriff steht auch in einer Pressemitteilung der EU-Kommission, die ihre eigene App als „state-of-the-art“ anpreist.

    2. „Zugang zu Kindern“: Im Mai nutzte Ursula von der Leyen eine auffällige Formulierung: „Die Frage ist nicht, ob junge Menschen Zugang zu sozialen Medien haben sollten; die Frage ist, ob soziale Medien Zugang zu jungen Menschen haben sollten.“ Alltagssprache ist das nicht, sondern ein Stilmittel. Im Fokus steht nicht mehr, dass die die Politik jungen Menschen etwas wegnimmt. Stattdessen stehen Social-Media-Konzerne im Fokus, die Kindern anscheinend zu nahe kommen. Mehrfach übernehmen auch Fegert und Melchior das Stilmittel, etwa wenn sie darüber schreiben, wie Dienste „Zugang zu Kindern und Jugendlichen erhalten“.

    3. „child safety gap“: Ein weiterer auffälliger Begriff im Bericht lässt sich nur mit Vorgeschichte verstehen. Anbieter wie Meta scannen anlasslos Nachrichten, um Hinweise auf sogenanntes Material von Kindesmissbrauch zu finden. Kritiker*innen haben dafür die Bezeichnung freiwillige Chatkontrolle etabliert. Rechtens ist diese Form der Massenüberwachung privater Kommunikation nur durch eine befristete Ausnahmeregelung. Eine Weile lang sah es so aus, als könnte sich die EU nicht auf eine Verlängerung einigen. Die Lobby-Organisation Thorn warnte deshalb vor einer „Kinderschutzlücke“ („child safety gap“). Der Begriff lenkt von der Kritik an der Maßnahme ab und rückt die Sicherheit von Kindern in den Fokus. Bislang fehlen stichhaltige Belege, ob Chatkontrolle wirklich zur Sicherheit beiträgt. Auch die EU-Kommission hat das Wort „gap“ in ihrer öffentlichen Kommunikation übernommen. In ihrem Bericht schreiben auch Fegert und Melchior vom „child safety gap“. Im Einklang mit der EU-Kommission fordern sie eine Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle und eine dauerhafte Chatkontrolle.

    Das sind zunächst nur drei Details aus einem langen Papier. Aber sie werfen die Frage auf: Wie viel von diesem Bericht ist wissenschaftlich fundiert – und wie viel ist politische Agenda der EU-Kommission?

    Fegert erklärt hierzu auf Anfrage von netzpolitik.org: „Wir waren in unseren Empfehlungen frei und unabhängig.“ Er bezeichnet den Bericht als „wissenschaftbasierte Politikberatung“. Im Zentrum stehe „Evidenz als Ausgangspunkt für die Entwicklung der Empfehlungen“. Er räumt jedoch ein: Expert*innen aus der EU-Kommission hätten ihn und Melchior „auch inhaltlich bei Recherchen und Informationsbeschaffung unterstützt“.

    Bei mindestens zwei von drei Treffen des Expert*innen-Gremiums war Ursula von der Leyen persönlich vor Ort, wie auch Fegert bestätigt. Rund zwei Monate, bevor das Gremium seine Ergebnisse präsentiert hat, sagte von der Leyen: „Ohne Ergebnisse des Gremiums vorwegzunehmen: Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen.“ Damit hat die Kommissionspräsidentin ihren Expert*innen quasi in den Block diktiert, was sie von ihnen erwartet.

    Bei der Präsentation des Papiers sagte von der Leyen schließlich: „Das sind genau die Belege, auf die wir gewartet haben.“ Fegert erklärt auf Anfrage: „Die Verantwortung für den Inhalt des Berichts und der Empfehlungen liegt ausschließlich bei uns Ko-Vorsitzenden.“

    Wer wie das Duo einen Bericht von öffentlichem Interesse verfasst, dürfte Einflussnahme aus vielen Richtungen erleben – das allein muss nichts bedeuten. Entscheidend ist, was im Bericht steht, ob die Argumente vollständig und schlüssig sind. Und gerade beim grundrechtlich sensiblen Thema Alterskontrollen finden sich erhebliche Mängel. Losgelöst von den Beweggründen der Beteiligten erfüllt der Bericht damit eine bestimmte Funktion: Er gibt den netzpolitischen Plänen der EU-Kommission einen wissenschaftlichen Anstrich.

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  17. Die Verbieterin

    Verbot für unter 13-Jährige: Von der Leyen will Alterskontrollen weit über Social Media hinaus

    Die EU-Kommissionspräsidentin will das australische Modell drastisch ausweiten und plant flächendeckende Alterskontrollen im Netz. Treffen kann es nicht nur soziale Medien, sondern auch App-Marktplätze, Videospiele, Chatbots. Grundlage sind neue Empfehlungen eines Expert*innen-Gremiums.

    In der EU sollen strenge Kontrollen Menschen im Netz nach Altersgruppen sortieren. Dafür hat sich Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) ausgesprochen, als sie am heutigen Montag die Empfehlungen eines Expert*innen-Gremiums zum Schutz junger Menschen im Netz entgegengenommen hat.

    Ins Rollen gekommen ist die internationale Debatte, nachdem die australische Regierung ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt hat, verbunden mit strengen Alterskontrollen. Erste Studien zeigen jedoch, dass ein Großteil der australischen Jugendlichen soziale Medien weiter nutzt. Ein breiter Chor aus Fachleuten hält solche Verbote für schädlich, selbst wenn sie funktionieren würden. Dennoch wollen zahlreiche EU-Staaten das australische Modell nachahmen – und die EU-Kommissionspräsidentin will es drastisch ausweiten.

    Auf der Pressekonferenz spricht von der Leyen von „Social Media Plus“ und bekräftigt damit die frisch vorgelegten Empfehlungen des Gremiums aus internationalen Fachleuten. Mit dem euphemistischen Begriff „Social Media Plus“ will das Gremium „in der Breite Dienste definieren, die Minderjährigen zugänglich sein könnten und altersunangemessene und/oder risikobehaftete Merkmale aufweisen“. Als Beispiele nennt der Bericht auch App-Marktplätze, Videospiele, Videoplattformen, KI-Systeme und „Companions“; das sind Chatbots, die den Eindruck einer Vertrauensperson erwecken.

    Mit Social Media hat das allerdings wenig zu tun. Vielmehr ist „Social Media Plus“ ein dehnbarer Begriff für allerlei Dienste im Netz, die die EU künftig mit strengen Altersschranken belegen könnte.

    Ein nach Altersgruppen abgestuftes Internet

    Für „Social Media Plus“ soll den Expert*innen zufolge eine EU-weite Altersgrenze von 13 Jahren gelten. Geplant ist ein Modell mit mehreren Stufen. Die Kleinsten bis 3 Jahre sollen gar keine Bildschirmzeit haben. 3- bis 13-Jährige sollen nur unter Aufsicht Internet-fähige Geräte nutzen dürfen. Für 13- bis 17-Jährige sollen Dienste nur dann zugänglich sein, wenn sie dem Alter angemessen sind, etwa durch Jugendschutz-Features. Die elterliche Kontrolle soll dabei zunehmend schwinden, während junge Menschen selbstständiger werden.

    Die Durchsetzung der feinen Altersstufen soll den Expert*innen zufolge nicht nur bei Eltern oder Aufsichtspersonen liegen. Stattdessen sollen technische Kontrollsysteme sicherstellen, dass Menschen digitale Räume nur gemäß ihrer Altersgruppe betreten. Die Expert*innen empfehlen „effektive Systeme zur Alterskontrolle“. In dem Kontext hat sich von der Leyen einmal mehr für die Alterskontroll-App der EU ausgesprochen, die sogenannte „Mini-Wallet“.

    Zusätzlich könnten EU-Mitgliedstaaten nationale Einschränkungen einführen, heißt es im Papier der Expert*innen. Insgesamt haben die Fachleute 156 Seiten Bericht und 26 Seiten Zusammenfassung vorgelegt. Wir werden dazu noch eine ausführliche Analyse veröffentlichen.

    Das EU-Gremium hatte sich am 5. März 2026 erstmals getroffen. Lange bevor die Expert*innen ihre Ergebnisse vorlegen konnten, hatte sich von der Leyen bereits öffentlich für das ein Social-Media-Verbot und Alterskontrollen stark gemacht und damit Einfluss auf das Gremium genommen.

    Andere Fachleute empfehlen das Gegenteil

    Parallel haben sich in Deutschland bereits zwei weitere Gremien mit demselben Thema befasst: Der Deutsche Ethikrat hat ein Social-Media-Verbot klar abgelehnt und enge Grenzen für Alterskontrollen gezogen. Ein weiteres Expert*innen-Gremium  ist bei Social-Media-Verbot und Alterskontrollen zu gemischten Ergebnissen gekommen.

    Mehr als 400 Forschende aus 29 Ländern haben bereits im März eindringlich vor Alterskontrollen gewarnt und einen Stopp entsprechender Gesetzesvorhaben gefordert. Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“, schreiben sie in einem offenen Brief. Auf dem Spiel stünden „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und „Autonomie“ aller Menschen.

    Auf der Pressekonferenz sagte von der Leyen mit Blick auf ihr eigenes Expert*innen-Gremium, aus dem Englischen übersetzt: „Das sind genau die Belege, auf die wir gewartet haben.“ Sie sprach von Daten, Fakten und Konsens. Das ist jedoch grob irreführend, denn andere Fachleute fordern das glatte Gegenteil: kein Social-Media-Verbot und keine Alterskontrollen.

    Die Bundesregierung hatte im April mitgeteilt, noch keine gemeinsame Position zum Social-Media-Verbot zu haben. Mitte Mai hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach anfänglichen Sympathien für das Konzept ausdrücklich „Nein“ zu einem Social-Media-Verbot gesagt. Wenig später hatte sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisch geäußert und damit die Position seines Parteichefs Markus Söder gestützt.

    Deutscher Ethikrat warnte vor Zensur und Missbrauch

    Je nach Ausgestaltung droht mit Alterskontrollen ein umfassender Kontroll-Apparat oder gar ein Apparat zur Massenüberwachung. Wer zentrale Dienste des Internets nutzen will, könnte sich künftig mit amtlichen Dokumenten oder Scans des Gesichts ausweisen müssen. Die EU arbeitet an mehreren angeblich datensparsamen Lösungen: die kleine digitale Brieftasche („Mini-Wallet“) und die normale digitale Brieftasche („EUDI-Wallet“).

    Die Mini-Wallet haben der Deutsche Ethikrat und das deutsche Expert*innen-Gremium bereits klar abgelehnt. Bei der EUDI-Wallet droht die EU-Kommission derzeit, die gesetzlich verankerten Pläne zum Schutz der Privatsphäre zu sabotieren.

    Mit Blick auf Alterskontrollen warnte der Deutsche Ethikrat:

    Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.

    Genau dieses Instrument will Ursula von der Leyen offenbar EU-weit einführen. Zunächst werde sie sich die Empfehlungen genau durchlesen, sagte sie auf der Pressekonferenz. „Nach dem Sommer“ könne die EU-Kommission einen Gesetzentwurf vorlegen. Wie unter anderem Euractiv berichtete, eignet sich als Datum die für September geplante jährliche „Rede zur Lage der Union“.

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  18. Gefahren von Alterskontrollen

    Die Expert*innen verheddern sich

    Müssen Menschen im Netz künftig ihr Alter nachweisen oder nicht? Bei dieser Frage verstricken sich die vom Familienministerium einberufenen Expert*innen in Widersprüche. Der drohenden Massenüberwachung setzen sie wenig entgegen. Eine Analyse.

    Kein Aspekt der aktuellen Jugendschutz-Debatte ist brisanter als Alterskontrollen für alle. Es droht ein Kontroll-Apparat, dem sich Menschen im Netz flächendeckend fügen sollen. Einmal eingerichtet ließe er sich mühelos in einen Apparat zur Massenüberwachung ausbauen: Tracking statt Datenschutz, Klarnamen statt Anonymität.

    Der Deutsche Ethikrat hat die Probleme erkannt, als er Mitte Juni ausführlich vor den Gefahren von Alterskontrollen gewarnt hat. Dennoch hat der Ethikrat einen Spielraum für „verpflichtende“ Alterskontrollen gesehen. Bekräftigt hat das inzwischen eine weitere Gruppe aus Fachleuten: die vom Familienministerium einberufene Expert*innen-Kommission.

    Sie hat am am 24. Juni ihre 56 Empfehlungen für Kinder- und Jugendschutz im Netz vorgelegt. Ähnlich wie der Ethikrat erkennen die Expert*innen zumindest einige Gefahren von Alterskontrollen an, raten von manchen Methoden ab. Andererseits sind Alterskontrollen eine zentrale Säule ihrer Empfehlungen. Wie geht das zusammen?

    Zwar konnten sich die Expert*innen nicht darauf einigen, ob es wie in Australien ein einheitliches Mindestalter für soziale Medien geben soll – oder eher flexible Altersgrenzen je nach Dienst und Risiko. In beiden Fällen jedoch müssten Menschen im Netz nach Altersgruppen sortiert werden. Ohne Alterskontrollen scheint es den Expert*innen zufolge also nicht zu gehen. Aber mit ihnen geht es auch nicht, wie die Analyse zeigt.

    Das sind die Lücken in der Argumentation

    Aus den Warnungen und Empfehlungen der Expert*innen rund um Alterskontrollen entsteht kein schlüssiges Bild. Zentral ist folgende Passage:

    Besonders problematisch sind Verfahren, die biometrische Merkmale auswerten oder anhand umfangreicher Verhaltens- und Nutzungsdaten auf das Alter schließen. Sie bergen Risiken für die Privatsphäre, die informationelle Selbstbestimmung und den Schutz vor Diskriminierung. Gleichzeitig droht eine weitere Machtkonzentration bei großen Plattform- und Betriebssystemanbietern, wenn diese zu zentralen Vermittlern digitaler Altersnachweise werden.

    Damit fassen die Expert*innen mehrere Gefahren von Alterskontrollen treffend zusammen. Der Clou: Kurz darauf empfehlen die Expert*innen Methoden der Alterskontrolle, die zumindest manche dieser Gefahren ebenso mit sich bringen.

    Zwar sollten primär Eltern prüfen, worauf ihre Kinder zugreifen; zwar sollten Daten zum Schutz der Privatsphäre auf dem Endgerät bleiben. Trotzdem könne es den Expert*innen zufolge als Ergänzung eine „verpflichtende“ Alterskontrolle geben, und zwar „durch Altersschätzung per Kamera oder Verifikation mit offiziellen Dokumenten“. Das wirft mindestens zwei Probleme auf.

    Erstens: Diskriminierung. Altersschätzung per Kamera benachteiligt strukturell Menschen, deren Gesicht eine Software nicht korrekt einschätzen kann. Denkbare Gründe sind etwa sichtbare Verletzungen oder Behinderungen. Auch offizielle Dokumente sind eine Hürde, die vulnerable gesellschaftliche Gruppen weiter benachteiligen kann. Allein in Deutschland gibt es Schätzungen zufolgeHunderttausende Menschen ohne Aufenthaltstitel. Viele von ihnen dürften keine Papiere haben, die mit einer Alterskontroll-App kompatibel wären. Wie ist das mit dem Anspruch auf „Schutz vor Diskriminierung“ vereinbar?

    Insbesondere für junge Menschen ist Altersschätzung schlecht geeignet. Wenn ein Mensch nicht sicher sagen kann, ob ein Teenager wie 16 oder wie 17 Jahre aussieht, dann kann das auch keine Software. In Deutschland hat die Kommission für Jugendmedienschutz deshalb mal einen Puffer festgelegt: „Personen müssen von dem System als mindestens 23 erkannt werden, um Zugang zu den ab 18 Jahren bewerteten Inhalten zu bekommen.“ Die Expert*innen-Kommission empfiehlt jedoch abgestufte Jugendschutz-Funktionen, je nachdem, ob jemand etwa 13, 16 oder 18 Jahre alt ist. Für diese feinen Altersstufen ist Software zur Alterseinschätzung zu grob.

    Zweitens: Machtkonzentration. Ohne die mächtigen US-Konzerne Apple und Google scheint es derzeit nicht zu laufen. In der EU entstehen gerade zwei Lösungen, die das Alter datensparsam anhand offizieller Dokumente prüfen sollen, und beide sind von deren mobilen Betriebssystemen abhängig.

    Zum einen ist da der im April vorgelegte Prototyp einer „Mini-Wallet“ für iOS und Google-basiertes Android. Der ist bei Fachleuten bereits durchgefallen. Unter anderem der Ethikrat und die Expert*innen des Familienministeriums lehnen die Mini-Wallet ab. Zum anderen ist da die geplante digitale Brieftasche, „EUDI-Wallet“. Die deutsche Version dieser Wallet wird zunächst auch nur für iOS und Google-basiertes Android entwickelt. Wie ist das mit dem Anspruch vereinbar, keine Macht bei großen Plattform- und Betriebssystemanbietern zu konzentrieren?

    EUDI-Wallet: Alles auf eine Karte

    Ausdrücklich empfehlen die Expert*innen die EUDI-Wallet als Methode der Alterskontrolle für „erhöhte rechtliche Anforderungen“ sowie für eine feste Altersgrenze nach australischem Vorbild. Hier zeigen sich zwei weitere Probleme.

    Erstens: Ein empfindlicher Vorbehalt. Die Expert*innen knüpfen ihre Empfehlung der EUDI-Wallet an bestimmte Anforderungen. Das ihr zugrunde liegende Gesetz, die eIDAS‑2.0‑Verordnung, soll demnach „vollständig erfüllt“ sein. Genau das droht gerade zu scheitern. In der Umsetzung höhlt die EU-Kommission die Schutzrechte der digitalen Brieftasche aus. Einbußen in Datenschutz und Privatsphäre zeichnen sich ab. Wenn die EUDI-Wallet ihre eigenen Ansprüche nicht erfüllt, womit sollen Menschen dann ihr Alter nachweisen?

    Zweitens: Keine Alternative. Selbst wenn doch alles klappt mit der EUDI-Wallet, ihre Nutzung muss „freiwillig“ sein. Wer sie nicht haben will, darf nicht eingeschränkt oder benachteiligt werden. Auch das steht in der eIDAS-Verordnung. Bloß, welche Methode der Alterskontrolle käme anstelle der EUDI-Wallet in Frage? Die Expert*innen nennen keine konkrete Lösung. Stattdessen betonen sie, was sie nicht wollen: keine Mini-Wallet, kein Vorzeigen von Pass und Gesicht vor der Kamera.

    Was bei den Ausführungen der Expert*innen völlig unter den Tisch fällt: Alterskontrollen lassen sich mühelos umgehen, etwa mit VPN-Diensten. Genau das passiert gerade in Australien. An dieser Stelle kippt das Vorhaben ins Absurde. Wovor sollen die Kontrollen schützen, wenn junge Menschen auf der Suche nach Verbotenem einfach einen kleinen Umweg machen?

    Wann sollen Alterskontrollen Grundrechte einschränken?

    Das Ergebnis ist ernüchternd. Keine Methode der Alterskontrolle kann den von den Expert*innen selbst ins Feld geführten Ansprüchen voll gerecht werden. Es fehlt eine fundierte Abwägung: Unter welchen Umständen sollen Alterskontrollen Grundrechte einschränken? Sollte die Gesellschaft ein Stück weit Diskriminerung und Machtkonzentration in Kauf nehmen – und warum?

    Diese undankbare Diskussion vermeiden die Fachleute. Stattdessen servieren sie ein unschlüssiges Nebeneinander von Empfehlungen und Warnungen.

    Für die internationale Debatte um Alterskontrollen im Netz ist das leider symptomatisch. Ähnlich argumentieren auch die EU-Kommission und die G7-Staaten, CDU, SPD und Grüne: Wieder und wieder empfehlen Befürworter*innen von Alterskontrollen Methoden, die den selbst gesteckten Ansprüchen nicht genügen. Das Ergebnis kann nur enttäuschen.

    Internationale Warnungen verhallen

    Alterskontrollen sind nur eine von insgesamt 56 Empfehlungen der deutschen Expert*innen-Kommission. Es geht unter anderem auch um Aufklärung, Prävention und Bildung, um die Rolle von Eltern, Schulen und Jugendhilfe. Keine dieser Empfehlungen birgt allerdings so weitreichende Gefahren wie Alterskontrollen. Der deutsche Ethikrat schreibt:

    Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.

    Mehr als 400 internationale Forscher*innen aus IT-Sicherheit und Datenschutz warnten in einem offenen Brief vom März 2026: Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“. Es fehle ein klares Verständnis dafür, was diese Kontrollen anrichten können, für „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen.

    Eine drittes Paket an Empfehlungen kommt noch

    Derzeit erarbeitet noch ein weiteres – also ein drittes – Gremium Vorschläge zum Schutz junger Menschen im Netz, und zwar auf EU-Ebene. Teils gibt es bei den Gremien personelle Überschneidungen: Judith Simon ist Professorin an der Universität Hamburg zur Ethik in der Informationstechnologie. Sie ist Mitglied im Ethikrat und im deutschen Gremium und war zu Gast im EU-Gremium.

    In einer Doppelrolle unterwegs ist der Co-Vorsitzende des EU-Gremiums, Jörg Fegert, Professor an der Uniklinik Ulm für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. Er war auch Teil des deutschen Gremiums.

    Am 13. Juli soll das EU-Gremium seine Ergebnisse EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) vorlegen. Es könnte das netzpolitisch einflussreichste der drei Pakete werden, denn Plattformregulierung wird vor allem auf EU-Ebene verhandelt. Auch Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte mit Blick auf die deutschen Fachleute: „Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt.“

    Gelingen kann aber nichts, solange sich die Politik und ihre Berater*innen um unangenehme Fragen drücken: Welche Nachteile wollen wir als Gesellschaft wirklich in Kauf nehmen – mit oder ohne Alterskontrollen?

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  19. Jugendschutz-Empfehlungen: Alternativen

    Expert*innen-Kommission schlägt Alternativen zum Social-Media-Verbot vor

    Im Auftrag der Bundesregierung haben Fachleute Empfehlungen für Jugendschutz im Netz erarbeitet. Sie schlagen neben einem EU-weiten Social-Media-Verbot unter 13 Jahren auch vor, die Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen – und spielen den Ball so zurück an die Politik.

    Schutz, Befähigung und Teilhabe – auf diesen drei Säulen bauen die Empfehlungen auf, die die Expert*innen-Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ heute vorgestellt hat.

    Seit Herbst 2025 haben die 18 Mitglieder der vom Familienministerium einberufenen Kommission, darunter Jurist*innen, Bildungsforscher*innen und Mediziner*innen, an den Empfehlungen gearbeitet. Die Leitfragen: Was brauchen Kinder in den verschiedenen Phasen ihres Aufwachsens – und wer trägt die Verantwortung dafür?

    Die Empfehlungen reichen vom Babyalter bis zur Volljährigkeit und richten sich an verschiedene Menschen und Institutionen, die Kinder beim Aufwachsen im Digitalen begleiten – Eltern ebenso wie Schulen, Kitas, Ärzt*innen oder Jugendhilfe. Vor allem enthalten sie aber zahlreiche Handlungsempfehlungen für die Politik.

    In der öffentlichen Debatte geht es allerdings vor allem um eine Frage: Sollten Kinder und Jugendliche aus Sozialen Medien ausgesperrt werden? Und falls ja: bis zu welchem Alter? Bereits vor der Vorstellung der Empfehlungen hatten sich Politiker*innen beider Regierungsparteien für ein solches Verbot ausgesprochen – bis hin zu Bundeskanzler Merz, der erst Sympathien bekundete und später zu einem „Nein“ umschwenkte.

    Schutz, Befähigung und Teilhabe: „Die drei Dimensionen bedingen einander“, heißt es dazu in den Empfehlungen: „Schutz darf nicht in pauschalen Ausschluss münden, Befähigung darf nicht strukturelle Verantwortung auf Kinder abwälzen, Teilhabe darf nicht heißen, junge Menschen unbegleitet zu lassen.“ Verantwortung dürfe nicht allein auf Eltern oder die Kinder selbst geschoben werden. Vielmehr müssten auch Plattformen dafür geradestehen, wenn es um die Gestaltung ihrer Produkte geht.

    Das klingt nach einem salomonischen Urteil, das die Interessen und Bedürfnisse aller Seiten abwägt und zu einem Mittelweg kommt. Aber was heißt das konkret?

    Was sagt die Kommission zum Social-Media-Verbot?

    Die Kommission empfiehlt, Social Media für Kinder unter einem Mindestalter von 13 Jahren zu verbieten – allerdings nur als eine von zwei Alternativen. Unter der Überschrift “Risiko- und designorientiert regulieren” empfiehlt sie, das bereits existierende Gesetz für digitale Dienste (DSA) weiter zu schärfen.

    Der DSA sieht bereits vor, dass Plattformen in der EU Kinder und Jugendliche besonders vor Gefahren schützen müssen, allerdings kritisieren die Expert*innen die Vorschriften als zu allgemein. Auch bemängeln sie, dass der DSA Plattformen nicht zu strengen Alterskontrollen verpflichtet. Zugleich schreiben sie, dass pauschale Social-Media-Verbote ab 15 oder 16 Jahren nach australischem Vorbild zu kurz greifen, “weil sie sehr unterschiedliche Dienste gleich behandeln, Teilhabe behindern und Umgehung fördern”.

    Sie schlagen daher für die Konkretisierung der EU-Regeln zwei Alternativen vor und verschieben damit die Entscheidung für oder gegen ein Verbot an die Politik:

    Alternative 1: gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts mit wirksamer Altersprüfung und abgestuften Schutzstandards für 13–16 und 16–18 Jahre.

    Alternative 2: keine einheitliche Altersgrenze, sondern dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen nach Risikobewertung des jeweiligen Angebots (z. B. algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams).

    In beiden Fällen gelte: „Nationale Alleingänge“ sollten vermieden werden und die Regeln EU-weit einheitlich sein.

    Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bevorzugt offenbar den ersten Vorschlag: „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre.“ Für Kinder jünger als 13 solle ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt.

    Prien will sich für eine europäische Lösung einsetzen.

    Was sagt die Kommission zu Alterskontrollen?

    Als Teil der ersten Alternative – Social-Media-Verbot – geben die Expert*innen auch eine Empfehlung für strenge Alterskontrollen ab – denn ohne diese lässt sich ein Mindestalter von 13 Jahren nicht durchsetzen.

    Zugleich kritisieren sie, dass Plattformen derzeit weitgehend selbst entscheiden können, wie sie das Alter von Nutzer*innen prüfen. „Biometrische oder verhaltensdatenbasierte Verfahren gefährden Privatsphäre und Selbstbestimmung.“ EU und Bund sollten daher klare Vorgaben dafür machen, mit welchen Methoden Alterskontrollen stattfinden dürfen und dabei bestimmte Mindeststandards festlegen. So solle etwa nur das Erreichen eines Mindestalters an die Plattform kommuniziert oder das biometrische Daten nur auf dem Endgerät verarbeitet werden.

    Nimmt die Kommission auch Plattformen in die Pflicht?

    Ja, ergänzend zu den genannten Alternativen für die Schärfung der europäischen Regeln im DSA. Weil die Gefahren für Minderjährige nicht nur in einzelnen Inhalten, sondern in der Gestaltung der Dienste selbst liegen, müssten auch diese für einen „Jugendschutz by Design and Default“ sorgen, schreiben die Expert*innen.

    Konkret empfehlen sie, für die Accounts von Minderjährigen einen verbindlichen Katalog von sicheren Voreinstellungen einzuführen. Er soll beispielsweise algorithmisch gesteuerte Feeds, personalisierte Werbung, suchtverstärkenden Funktionen oder manipulative Designs wie Endlos-Scrolling verbieten.

    Dadurch verlagere sich der Schutz auf die Gestaltung der Plattform und sei nicht mehr davon abhängig, wie medienkompetent einzelne Kinder oder Eltern sind.

    Was sagt die Kommission zu einem Handyverbot an Schulen?

    Politiker*innen hatten in der Vergangenheit immer wieder ein bundesweites Handyverbot an Schulen gefordert. „Die private Gerätenutzung im Unterricht lenkt erheblich ab, erschwert eine konzentrierte Lernatmosphäre und schränkt in den Pausen das soziale Miteinander ein“ schreibt die Expert*innenkommission dazu. „In Mobbingsituationen kann sie verstärkend wirken.“

    Die Fachleute kritisieren, dass die Regeln je nach Bundesland oder Schulform derzeit unterschiedlich ausfallen und empfehlen eine „weitgehende Einschränkung“ von privaten Handys an Schulen, die auch in den Schulgesetzen verankert wird.

    An Grundschulen und bis einschließlich der siebten Klasse sollen private Geräte im Unterricht wie in den Pausen bundesweit verboten werden, so die Empfehlung. Ab der achten Klasse sollen Schulen gemeinsam mit ihren Schüler*innen Nutzungskonzepte erarbeiten.

    Welche Empfehlungen spricht die Kommission für Eltern aus?

    Um die Bildschirmzeit in den ersten Lebensjahren zu reduzieren, sollen Eltern nach der Geburt bessere Beratungsangebote erhalten, die generell ausgebaut und besser unterstützt werden sollen. Es außerdem sinnvoll, Eltern im Umgang mit den Bildern ihrer Kinder zu sensibilisieren.

    Zugleich empfehlen die Expert*innen, ähnlich wie bei der Einführung der gewaltfreien Erziehung, auch eine gesetzliche Regelung, die die Rechte von Kindern um einen „Schutz vor digitaler Vernachlässigung“ erweitert. Eltern sollen also im Zweifel auch dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn sie ihre Erziehungspflichten im Digitalen vernachlässigen.

    Auch für diese Empfehlung äußerst Familienministerin Prien „große Sympathie“.

    Was war der Arbeitsauftrag?

    Ende 2025 hatte das Bundesfamilienministerium die Kommission einberufen. Die 18 Mitglieder kommen aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Kriminologie, Pädagogik und Bildungsforschung.

    Ihre Arbeit wurde zuletzt vor allem vor dem Hintergrund eines diskutierten Social-Media-Verbotes wahrgenommen. Der eigentliche Arbeitsauftrag ist jedoch wesentlich breiter und beginnt schon mit der Frage, wie die digitale Welt auf Kleinkinder wirkt.

    Der Auftrag an die Fachleute war, zunächst eine Bestandsaufnahme der Forschungslage zu machen und darauf basierend Empfehlungen abzugeben. Die Leitfrage lautet: Wie können Kinder und Jugendliche die beste Chance auf Teilhabe im Netz bekommen und zugleich vor Gefahren geschützt werden?

    Warum wurden die Ergebnisse vorgezogen?

    Ursprünglich war geplant, dass die Kommission ein Jahr lang arbeitet. Dann hat zum Jahresbeginn die Diskussion um ein Social-Media-Verbot in Deutschland und in der EU stark angezogen – nachdem Australien im Januar ein solches Verbot eingeführt hat. Der Bundeskanzler bekundete seine „Sympathien“ für ein Social-Media-Verbot und schwenkte später zu einem Nein um, Fachpolitiker*innen der SPD veröffentlichten ein Forderungspapier.

    Das Familienministerium geriet unter Druck und entschied, den Bericht auf einen Termin vor der Sommerpause vorzuziehen.

    Bereits Ende April erschien außerdem ein Zwischenbericht zum Forschungsstand. Er schloss ein Social-Media-Verbot nicht aus. Zugleich ging daraus hervor, dass ein pauschales Verbot nach australischem Vorbild Kindern und Jugendlichen eher nicht hilft. Dafür seien die Gefahren und Vorteile des Internets zu komplex.

    Was passiert auf Ebene der EU?

    Wichtiger als die Entwicklung in Deutschland ist im Zweifel ohnehin, was die EU-Kommission festlegt, denn die Regulierung des Internets erfolgt überwiegend gesamteuropäisch. Auch dort machen Politiker*innen jedoch massiven Druck für ein Verbot und Alterskontrollen.

    Die EU-Kommission hat ebenfalls ein Gremium eingesetzt, das Empfehlungen zum Jugendschutz abgeben soll. Teils sitzen darin die gleichen Personen wie in der Expert*innenkommission des Familienministeriums. Die Ergebnisse werden zum 13. Juli erwartet. Danach wird die EU-Kommission ihr weiteres Vorgehen planen.

    Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen machte allerdings schon vor der Veröffentlichung klar, wohin die Reise gehen soll. „Ohne Ergebnisse des Gremiums vorwegzunehmen: Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen“, sagte sie im Mai. Mit „Aufschub“ ist in diesem Fall gemeint: Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unterhalb einer bestimmten Altersgrenze.

    Warum würde ein Social-Media-Verbot das Internet für alle umkrempeln?

    Um Jugendliche unterhalb eines bestimmten Alters von Plattformen fernzuhalten, müsste das Alter aller Internet-Nutzer*innen verlässlich geprüft werden. Nach derzeitigem Stand der Technik passiert das entweder über die Kontrolle von Ausweispapieren, über eine biometrische Erfassung des Gesichts, mit der das Alter geschätzt wird, oder mit einer Kombination aus beiden Verfahren.

    Auch für einen Altersnachweis mit der App, die die EU-Kommission vor einigen Wochen als „datensparsame“ Alternative und vermeintlichen „Goldstandard“ vorgestellt hat, müssten Nutzer*innen zunächst ihr Gesicht biometrisch scannen lassen.

    Fachleute kritisieren, dass mit den Voraussetzungen für solche Alterskontrollen auch die technische Infrastruktur geschaffen wird, um Menschen im Netz verlässlich zu identifizieren. Anonym könnte dann niemand mehr auf den Plattformen unterwegs sein. Das ist allerdings eine wichtige Voraussetzung für eine freie Meinungsäußerung und viele weitere wichtige Grundrechte in einer Demokratie.

    Für Jugendliche hätte eine solche Deanonymisierung ebenfalls negative Folgen. Auch sie profitieren davon, freien und anonymen Zugang zu Informationen im Netz zu bekommen, etwa zu sexueller Orientierung oder Aufklärung.

    Eine weitere, womöglich noch größere Gefahr: Mit der gleichen Infrastruktur könnten nach einem Regierungswechsel auch weitere Nutzergruppe aus dem Netz ausgesperrt oder politisch unliebsame Inhalte blockiert werden. Das kritisierte kürzlich auch der Deutsche Ethikrat, der ebenfalls beauftragt war, sich zu einem Social-Media-Verbot zu äußern. Die Fachleute in diesem Gremium sprachen sich – aus den genannten Gründen – klar gegen ein solches Verbot aus.

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Netzpolitik, Überwachungstechnologien, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award, dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit und dem Datenschutz-Medienpreis. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Chris Köver - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  20. Jugendschutz-Empfehlungen: Alternativen

    Expert*innen-Kommission schlägt Alternativen zum Social-Media-Verbot vor

    Im Auftrag der Bundesregierung haben Fachleute Empfehlungen für Jugendschutz im Netz erarbeitet. Sie schlagen neben einem EU-weiten Social-Media-Verbot unter 13 Jahren auch vor, die Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen – und spielen den Ball so zurück an die Politik.

    Schutz, Befähigung und Teilhabe – auf diesen drei Säulen bauen die Empfehlungen auf, die die Expert*innen-Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ heute vorgestellt hat.

    Seit Herbst 2025 haben die 18 Mitglieder der vom Familienministerium einberufenen Kommission, darunter Jurist*innen, Bildungsforscher*innen und Mediziner*innen, an den Empfehlungen gearbeitet. Die Leitfragen: Was brauchen Kinder in den verschiedenen Phasen ihres Aufwachsens – und wer trägt die Verantwortung dafür?

    Die Empfehlungen reichen vom Babyalter bis zur Volljährigkeit und richten sich an verschiedene Menschen und Institutionen, die Kinder beim Aufwachsen im Digitalen begleiten – Eltern ebenso wie Schulen, Kitas, Ärzt*innen oder Jugendhilfe. Vor allem enthalten sie aber zahlreiche Handlungsempfehlungen für die Politik.

    In der öffentlichen Debatte geht es allerdings vor allem um eine Frage: Sollten Kinder und Jugendliche aus Sozialen Medien ausgesperrt werden? Und falls ja: bis zu welchem Alter? Bereits vor der Vorstellung der Empfehlungen hatten sich Politiker*innen beider Regierungsparteien für ein solches Verbot ausgesprochen – bis hin zu Bundeskanzler Merz, der erst Sympathien bekundete und später zu einem „Nein“ umschwenkte.

    Schutz, Befähigung und Teilhabe: „Die drei Dimensionen bedingen einander“, heißt es dazu in den Empfehlungen: „Schutz darf nicht in pauschalen Ausschluss münden, Befähigung darf nicht strukturelle Verantwortung auf Kinder abwälzen, Teilhabe darf nicht heißen, junge Menschen unbegleitet zu lassen.“ Verantwortung dürfe nicht allein auf Eltern oder die Kinder selbst geschoben werden. Vielmehr müssten auch Plattformen dafür geradestehen, wenn es um die Gestaltung ihrer Produkte geht.

    Das klingt nach einem salomonischen Urteil, das die Interessen und Bedürfnisse aller Seiten abwägt und zu einem Mittelweg kommt. Aber was heißt das konkret?

    Was sagt die Kommission zum Social-Media-Verbot?

    Die Kommission empfiehlt, Social Media für Kinder unter einem Mindestalter von 13 Jahren zu verbieten – allerdings nur als eine von zwei Alternativen. Unter der Überschrift “Risiko- und designorientiert regulieren” empfiehlt sie, das bereits existierende Gesetz für digitale Dienste (DSA) weiter zu schärfen.

    Der DSA sieht bereits vor, dass Plattformen in der EU Kinder und Jugendliche besonders vor Gefahren schützen müssen, allerdings kritisieren die Expert*innen die Vorschriften als zu allgemein. Auch bemängeln sie, dass der DSA Plattformen nicht zu strengen Alterskontrollen verpflichtet. Zugleich schreiben sie, dass pauschale Social-Media-Verbote ab 15 oder 16 Jahren nach australischem Vorbild zu kurz greifen, “weil sie sehr unterschiedliche Dienste gleich behandeln, Teilhabe behindern und Umgehung fördern”.

    Sie schlagen daher für die Konkretisierung der EU-Regeln zwei Alternativen vor und verschieben damit die Entscheidung für oder gegen ein Verbot an die Politik:

    Alternative 1: gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts mit wirksamer Altersprüfung und abgestuften Schutzstandards für 13–16 und 16–18 Jahre.

    Alternative 2: keine einheitliche Altersgrenze, sondern dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen nach Risikobewertung des jeweiligen Angebots (z. B. algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams).

    In beiden Fällen gelte: „Nationale Alleingänge“ sollten vermieden werden und die Regeln EU-weit einheitlich sein.

    Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bevorzugt offenbar den ersten Vorschlag: „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre.“ Für Kinder jünger als 13 solle ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt.

    Prien will sich für eine europäische Lösung einsetzen.

    Was sagt die Kommission zu Alterskontrollen?

    Als Teil der ersten Alternative – Social-Media-Verbot – geben die Expert*innen auch eine Empfehlung für strenge Alterskontrollen ab – denn ohne diese lässt sich ein Mindestalter von 13 Jahren nicht durchsetzen.

    Zugleich kritisieren sie, dass Plattformen derzeit weitgehend selbst entscheiden können, wie sie das Alter von Nutzer*innen prüfen. „Biometrische oder verhaltensdatenbasierte Verfahren gefährden Privatsphäre und Selbstbestimmung.“ EU und Bund sollten daher klare Vorgaben dafür machen, mit welchen Methoden Alterskontrollen stattfinden dürfen und dabei bestimmte Mindeststandards festlegen. So solle etwa nur das Erreichen eines Mindestalters an die Plattform kommuniziert oder das biometrische Daten nur auf dem Endgerät verarbeitet werden.

    Nimmt die Kommission auch Plattformen in die Pflicht?

    Ja, ergänzend zu den genannten Alternativen für die Schärfung der europäischen Regeln im DSA. Weil die Gefahren für Minderjährige nicht nur in einzelnen Inhalten, sondern in der Gestaltung der Dienste selbst liegen, müssten auch diese für einen „Jugendschutz by Design and Default“ sorgen, schreiben die Expert*innen.

    Konkret empfehlen sie, für die Accounts von Minderjährigen einen verbindlichen Katalog von sicheren Voreinstellungen einzuführen. Er soll beispielsweise algorithmisch gesteuerte Feeds, personalisierte Werbung, suchtverstärkenden Funktionen oder manipulative Designs wie Endlos-Scrolling verbieten.

    Dadurch verlagere sich der Schutz auf die Gestaltung der Plattform und sei nicht mehr davon abhängig, wie medienkompetent einzelne Kinder oder Eltern sind.

    Was sagt die Kommission zu einem Handyverbot an Schulen?

    Politiker*innen hatten in der Vergangenheit immer wieder ein bundesweites Handyverbot an Schulen gefordert. „Die private Gerätenutzung im Unterricht lenkt erheblich ab, erschwert eine konzentrierte Lernatmosphäre und schränkt in den Pausen das soziale Miteinander ein“ schreibt die Expert*innenkommission dazu. „In Mobbingsituationen kann sie verstärkend wirken.“

    Die Fachleute kritisieren, dass die Regeln je nach Bundesland oder Schulform derzeit unterschiedlich ausfallen und empfehlen eine „weitgehende Einschränkung“ von privaten Handys an Schulen, die auch in den Schulgesetzen verankert wird.

    An Grundschulen und bis einschließlich der siebten Klasse sollen private Geräte im Unterricht wie in den Pausen bundesweit verboten werden, so die Empfehlung. Ab der achten Klasse sollen Schulen gemeinsam mit ihren Schüler*innen Nutzungskonzepte erarbeiten.

    Welche Empfehlungen spricht die Kommission für Eltern aus?

    Um die Bildschirmzeit in den ersten Lebensjahren zu reduzieren, sollen Eltern nach der Geburt bessere Beratungsangebote erhalten, die generell ausgebaut und besser unterstützt werden sollen. Es außerdem sinnvoll, Eltern im Umgang mit den Bildern ihrer Kinder zu sensibilisieren.

    Zugleich empfehlen die Expert*innen, ähnlich wie bei der Einführung der gewaltfreien Erziehung, auch eine gesetzliche Regelung, die die Rechte von Kindern um einen „Schutz vor digitaler Vernachlässigung“ erweitert. Eltern sollen also im Zweifel auch dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn sie ihre Erziehungspflichten im Digitalen vernachlässigen.

    Auch für diese Empfehlung äußerst Familienministerin Prien „große Sympathie“.

    Was war der Arbeitsauftrag?

    Ende 2025 hatte das Bundesfamilienministerium die Kommission einberufen. Die 18 Mitglieder kommen aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Kriminologie, Pädagogik und Bildungsforschung.

    Ihre Arbeit wurde zuletzt vor allem vor dem Hintergrund eines diskutierten Social-Media-Verbotes wahrgenommen. Der eigentliche Arbeitsauftrag ist jedoch wesentlich breiter und beginnt schon mit der Frage, wie die digitale Welt auf Kleinkinder wirkt.

    Der Auftrag an die Fachleute war, zunächst eine Bestandsaufnahme der Forschungslage zu machen und darauf basierend Empfehlungen abzugeben. Die Leitfrage lautet: Wie können Kinder und Jugendliche die beste Chance auf Teilhabe im Netz bekommen und zugleich vor Gefahren geschützt werden?

    Warum wurden die Ergebnisse vorgezogen?

    Ursprünglich war geplant, dass die Kommission ein Jahr lang arbeitet. Dann hat zum Jahresbeginn die Diskussion um ein Social-Media-Verbot in Deutschland und in der EU stark angezogen – nachdem Australien im Januar ein solches Verbot eingeführt hat. Der Bundeskanzler bekundete seine „Sympathien“ für ein Social-Media-Verbot und schwenkte später zu einem Nein um, Fachpolitiker*innen der SPD veröffentlichten ein Forderungspapier.

    Das Familienministerium geriet unter Druck und entschied, den Bericht auf einen Termin vor der Sommerpause vorzuziehen.

    Bereits Ende April erschien außerdem ein Zwischenbericht zum Forschungsstand. Er schloss ein Social-Media-Verbot nicht aus. Zugleich ging daraus hervor, dass ein pauschales Verbot nach australischem Vorbild Kindern und Jugendlichen eher nicht hilft. Dafür seien die Gefahren und Vorteile des Internets zu komplex.

    Was passiert auf Ebene der EU?

    Wichtiger als die Entwicklung in Deutschland ist im Zweifel ohnehin, was die EU-Kommission festlegt, denn die Regulierung des Internets erfolgt überwiegend gesamteuropäisch. Auch dort machen Politiker*innen jedoch massiven Druck für ein Verbot und Alterskontrollen.

    Die EU-Kommission hat ebenfalls ein Gremium eingesetzt, das Empfehlungen zum Jugendschutz abgeben soll. Teils sitzen darin die gleichen Personen wie in der Expert*innenkommission des Familienministeriums. Die Ergebnisse werden zum 13. Juli erwartet. Danach wird die EU-Kommission ihr weiteres Vorgehen planen.

    Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen machte allerdings schon vor der Veröffentlichung klar, wohin die Reise gehen soll. „Ohne Ergebnisse des Gremiums vorwegzunehmen: Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen“, sagte sie im Mai. Mit „Aufschub“ ist in diesem Fall gemeint: Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unterhalb einer bestimmten Altersgrenze.

    Warum würde ein Social-Media-Verbot das Internet für alle umkrempeln?

    Um Jugendliche unterhalb eines bestimmten Alters von Plattformen fernzuhalten, müsste das Alter aller Internet-Nutzer*innen verlässlich geprüft werden. Nach derzeitigem Stand der Technik passiert das entweder über die Kontrolle von Ausweispapieren, über eine biometrische Erfassung des Gesichts, mit der das Alter geschätzt wird, oder mit einer Kombination aus beiden Verfahren.

    Auch für einen Altersnachweis mit der App, die die EU-Kommission vor einigen Wochen als „datensparsame“ Alternative und vermeintlichen „Goldstandard“ vorgestellt hat, müssten Nutzer*innen zunächst ihr Gesicht biometrisch scannen lassen.

    Fachleute kritisieren, dass mit den Voraussetzungen für solche Alterskontrollen auch die technische Infrastruktur geschaffen wird, um Menschen im Netz verlässlich zu identifizieren. Anonym könnte dann niemand mehr auf den Plattformen unterwegs sein. Das ist allerdings eine wichtige Voraussetzung für eine freie Meinungsäußerung und viele weitere wichtige Grundrechte in einer Demokratie.

    Für Jugendliche hätte eine solche Deanonymisierung ebenfalls negative Folgen. Auch sie profitieren davon, freien und anonymen Zugang zu Informationen im Netz zu bekommen, etwa zu sexueller Orientierung oder Aufklärung.

    Eine weitere, womöglich noch größere Gefahr: Mit der gleichen Infrastruktur könnten nach einem Regierungswechsel auch weitere Nutzergruppe aus dem Netz ausgesperrt oder politisch unliebsame Inhalte blockiert werden. Das kritisierte kürzlich auch der Deutsche Ethikrat, der ebenfalls beauftragt war, sich zu einem Social-Media-Verbot zu äußern. Die Fachleute in diesem Gremium sprachen sich – aus den genannten Gründen – klar gegen ein solches Verbot aus.

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Netzpolitik, Überwachungstechnologien, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award, dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit und dem Datenschutz-Medienpreis. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  21. Jugendschutz-Empfehlungen: Alternativen

    Expert*innen-Kommission schlägt Alternativen zum Social-Media-Verbot vor

    Im Auftrag der Bundesregierung haben Fachleute Empfehlungen für Jugendschutz im Netz erarbeitet. Sie schlagen neben einem EU-weiten Social-Media-Verbot unter 13 Jahren auch vor, die Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen – und spielen den Ball so zurück an die Politik.

    Schutz, Befähigung und Teilhabe – auf diesen drei Säulen bauen die Empfehlungen auf, die die Expert*innen-Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ heute vorgestellt hat.

    Seit Herbst 2025 haben die 18 Mitglieder der vom Familienministerium einberufenen Kommission, darunter Jurist*innen, Bildungsforscher*innen und Mediziner*innen, an den Empfehlungen gearbeitet. Die Leitfragen: Was brauchen Kinder in den verschiedenen Phasen ihres Aufwachsens – und wer trägt die Verantwortung dafür?

    Die Empfehlungen reichen vom Babyalter bis zur Volljährigkeit und richten sich an verschiedene Menschen und Institutionen, die Kinder beim Aufwachsen im Digitalen begleiten – Eltern ebenso wie Schulen, Kitas, Ärzt*innen oder Jugendhilfe. Vor allem enthalten sie aber zahlreiche Handlungsempfehlungen für die Politik.

    In der öffentlichen Debatte geht es allerdings vor allem um eine Frage: Sollten Kinder und Jugendliche aus Sozialen Medien ausgesperrt werden? Und falls ja: bis zu welchem Alter? Bereits vor der Vorstellung der Empfehlungen hatten sich Politiker*innen beider Regierungsparteien für ein solches Verbot ausgesprochen – bis hin zu Bundeskanzler Merz, der erst Sympathien bekundete und später zu einem „Nein“ umschwenkte.

    Schutz, Befähigung und Teilhabe: „Die drei Dimensionen bedingen einander“, heißt es dazu in den Empfehlungen: „Schutz darf nicht in pauschalen Ausschluss münden, Befähigung darf nicht strukturelle Verantwortung auf Kinder abwälzen, Teilhabe darf nicht heißen, junge Menschen unbegleitet zu lassen.“ Verantwortung dürfe nicht allein auf Eltern oder die Kinder selbst geschoben werden. Vielmehr müssten auch Plattformen dafür geradestehen, wenn es um die Gestaltung ihrer Produkte geht.

    Das klingt nach einem salomonischen Urteil, das die Interessen und Bedürfnisse aller Seiten abwägt und zu einem Mittelweg kommt. Aber was heißt das konkret?

    Was sagt die Kommission zum Social-Media-Verbot?

    Die Kommission empfiehlt, Social Media für Kinder unter einem Mindestalter von 13 Jahren zu verbieten – allerdings nur als eine von zwei Alternativen. Unter der Überschrift “Risiko- und designorientiert regulieren” empfiehlt sie, das bereits existierende Gesetz für digitale Dienste (DSA) weiter zu schärfen.

    Der DSA sieht bereits vor, dass Plattformen in der EU Kinder und Jugendliche besonders vor Gefahren schützen müssen, allerdings kritisieren die Expert*innen die Vorschriften als zu allgemein. Auch bemängeln sie, dass der DSA Plattformen nicht zu strengen Alterskontrollen verpflichtet. Zugleich schreiben sie, dass pauschale Social-Media-Verbote ab 15 oder 16 Jahren nach australischem Vorbild zu kurz greifen, “weil sie sehr unterschiedliche Dienste gleich behandeln, Teilhabe behindern und Umgehung fördern”.

    Sie schlagen daher für die Konkretisierung der EU-Regeln zwei Alternativen vor und verschieben damit die Entscheidung für oder gegen ein Verbot an die Politik:

    Alternative 1: gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts mit wirksamer Altersprüfung und abgestuften Schutzstandards für 13–16 und 16–18 Jahre.

    Alternative 2: keine einheitliche Altersgrenze, sondern dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen nach Risikobewertung des jeweiligen Angebots (z. B. algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams).

    In beiden Fällen gelte: „Nationale Alleingänge“ sollten vermieden werden und die Regeln EU-weit einheitlich sein.

    Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bevorzugt offenbar den ersten Vorschlag: „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre.“ Für Kinder jünger als 13 solle ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt.

    Prien will sich für eine europäische Lösung einsetzen.

    Was sagt die Kommission zu Alterskontrollen?

    Als Teil der ersten Alternative – Social-Media-Verbot – geben die Expert*innen auch eine Empfehlung für strenge Alterskontrollen ab – denn ohne diese lässt sich ein Mindestalter von 13 Jahren nicht durchsetzen.

    Zugleich kritisieren sie, dass Plattformen derzeit weitgehend selbst entscheiden können, wie sie das Alter von Nutzer*innen prüfen. „Biometrische oder verhaltensdatenbasierte Verfahren gefährden Privatsphäre und Selbstbestimmung.“ EU und Bund sollten daher klare Vorgaben dafür machen, mit welchen Methoden Alterskontrollen stattfinden dürfen und dabei bestimmte Mindeststandards festlegen. So solle etwa nur das Erreichen eines Mindestalters an die Plattform kommuniziert oder das biometrische Daten nur auf dem Endgerät verarbeitet werden.

    Nimmt die Kommission auch Plattformen in die Pflicht?

    Ja, ergänzend zu den genannten Alternativen für die Schärfung der europäischen Regeln im DSA. Weil die Gefahren für Minderjährige nicht nur in einzelnen Inhalten, sondern in der Gestaltung der Dienste selbst liegen, müssten auch diese für einen „Jugendschutz by Design and Default“ sorgen, schreiben die Expert*innen.

    Konkret empfehlen sie, für die Accounts von Minderjährigen einen verbindlichen Katalog von sicheren Voreinstellungen einzuführen. Er soll beispielsweise algorithmisch gesteuerte Feeds, personalisierte Werbung, suchtverstärkenden Funktionen oder manipulative Designs wie Endlos-Scrolling verbieten.

    Dadurch verlagere sich der Schutz auf die Gestaltung der Plattform und sei nicht mehr davon abhängig, wie medienkompetent einzelne Kinder oder Eltern sind.

    Was sagt die Kommission zu einem Handyverbot an Schulen?

    Politiker*innen hatten in der Vergangenheit immer wieder ein bundesweites Handyverbot an Schulen gefordert. „Die private Gerätenutzung im Unterricht lenkt erheblich ab, erschwert eine konzentrierte Lernatmosphäre und schränkt in den Pausen das soziale Miteinander ein“ schreibt die Expert*innenkommission dazu. „In Mobbingsituationen kann sie verstärkend wirken.“

    Die Fachleute kritisieren, dass die Regeln je nach Bundesland oder Schulform derzeit unterschiedlich ausfallen und empfehlen eine „weitgehende Einschränkung“ von privaten Handys an Schulen, die auch in den Schulgesetzen verankert wird.

    An Grundschulen und bis einschließlich der siebten Klasse sollen private Geräte im Unterricht wie in den Pausen bundesweit verboten werden, so die Empfehlung. Ab der achten Klasse sollen Schulen gemeinsam mit ihren Schüler*innen Nutzungskonzepte erarbeiten.

    Welche Empfehlungen spricht die Kommission für Eltern aus?

    Um die Bildschirmzeit in den ersten Lebensjahren zu reduzieren, sollen Eltern nach der Geburt bessere Beratungsangebote erhalten, die generell ausgebaut und besser unterstützt werden sollen. Es außerdem sinnvoll, Eltern im Umgang mit den Bildern ihrer Kinder zu sensibilisieren.

    Zugleich empfehlen die Expert*innen, ähnlich wie bei der Einführung der gewaltfreien Erziehung, auch eine gesetzliche Regelung, die die Rechte von Kindern um einen „Schutz vor digitaler Vernachlässigung“ erweitert. Eltern sollen also im Zweifel auch dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn sie ihre Erziehungspflichten im Digitalen vernachlässigen.

    Auch für diese Empfehlung äußerst Familienministerin Prien „große Sympathie“.

    Was war der Arbeitsauftrag?

    Ende 2025 hatte das Bundesfamilienministerium die Kommission einberufen. Die 18 Mitglieder kommen aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Kriminologie, Pädagogik und Bildungsforschung.

    Ihre Arbeit wurde zuletzt vor allem vor dem Hintergrund eines diskutierten Social-Media-Verbotes wahrgenommen. Der eigentliche Arbeitsauftrag ist jedoch wesentlich breiter und beginnt schon mit der Frage, wie die digitale Welt auf Kleinkinder wirkt.

    Der Auftrag an die Fachleute war, zunächst eine Bestandsaufnahme der Forschungslage zu machen und darauf basierend Empfehlungen abzugeben. Die Leitfrage lautet: Wie können Kinder und Jugendliche die beste Chance auf Teilhabe im Netz bekommen und zugleich vor Gefahren geschützt werden?

    Warum wurden die Ergebnisse vorgezogen?

    Ursprünglich war geplant, dass die Kommission ein Jahr lang arbeitet. Dann hat zum Jahresbeginn die Diskussion um ein Social-Media-Verbot in Deutschland und in der EU stark angezogen – nachdem Australien im Januar ein solches Verbot eingeführt hat. Der Bundeskanzler bekundete seine „Sympathien“ für ein Social-Media-Verbot und schwenkte später zu einem Nein um, Fachpolitiker*innen der SPD veröffentlichten ein Forderungspapier.

    Das Familienministerium geriet unter Druck und entschied, den Bericht auf einen Termin vor der Sommerpause vorzuziehen.

    Bereits Ende April erschien außerdem ein Zwischenbericht zum Forschungsstand. Er schloss ein Social-Media-Verbot nicht aus. Zugleich ging daraus hervor, dass ein pauschales Verbot nach australischem Vorbild Kindern und Jugendlichen eher nicht hilft. Dafür seien die Gefahren und Vorteile des Internets zu komplex.

    Was passiert auf Ebene der EU?

    Wichtiger als die Entwicklung in Deutschland ist im Zweifel ohnehin, was die EU-Kommission festlegt, denn die Regulierung des Internets erfolgt überwiegend gesamteuropäisch. Auch dort machen Politiker*innen jedoch massiven Druck für ein Verbot und Alterskontrollen.

    Die EU-Kommission hat ebenfalls ein Gremium eingesetzt, das Empfehlungen zum Jugendschutz abgeben soll. Teils sitzen darin die gleichen Personen wie in der Expert*innenkommission des Familienministeriums. Die Ergebnisse werden zum 13. Juli erwartet. Danach wird die EU-Kommission ihr weiteres Vorgehen planen.

    Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen machte allerdings schon vor der Veröffentlichung klar, wohin die Reise gehen soll. „Ohne Ergebnisse des Gremiums vorwegzunehmen: Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen“, sagte sie im Mai. Mit „Aufschub“ ist in diesem Fall gemeint: Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unterhalb einer bestimmten Altersgrenze.

    Warum würde ein Social-Media-Verbot das Internet für alle umkrempeln?

    Um Jugendliche unterhalb eines bestimmten Alters von Plattformen fernzuhalten, müsste das Alter aller Internet-Nutzer*innen verlässlich geprüft werden. Nach derzeitigem Stand der Technik passiert das entweder über die Kontrolle von Ausweispapieren, über eine biometrische Erfassung des Gesichts, mit der das Alter geschätzt wird, oder mit einer Kombination aus beiden Verfahren.

    Auch für einen Altersnachweis mit der App, die die EU-Kommission vor einigen Wochen als „datensparsame“ Alternative und vermeintlichen „Goldstandard“ vorgestellt hat, müssten Nutzer*innen zunächst ihr Gesicht biometrisch scannen lassen.

    Fachleute kritisieren, dass mit den Voraussetzungen für solche Alterskontrollen auch die technische Infrastruktur geschaffen wird, um Menschen im Netz verlässlich zu identifizieren. Anonym könnte dann niemand mehr auf den Plattformen unterwegs sein. Das ist allerdings eine wichtige Voraussetzung für eine freie Meinungsäußerung und viele weitere wichtige Grundrechte in einer Demokratie.

    Für Jugendliche hätte eine solche Deanonymisierung ebenfalls negative Folgen. Auch sie profitieren davon, freien und anonymen Zugang zu Informationen im Netz zu bekommen, etwa zu sexueller Orientierung oder Aufklärung.

    Eine weitere, womöglich noch größere Gefahr: Mit der gleichen Infrastruktur könnten nach einem Regierungswechsel auch weitere Nutzergruppe aus dem Netz ausgesperrt oder politisch unliebsame Inhalte blockiert werden. Das kritisierte kürzlich auch der Deutsche Ethikrat, der ebenfalls beauftragt war, sich zu einem Social-Media-Verbot zu äußern. Die Fachleute in diesem Gremium sprachen sich – aus den genannten Gründen – klar gegen ein solches Verbot aus.

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Netzpolitik, Überwachungstechnologien, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award, dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit und dem Datenschutz-Medienpreis. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

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  22. Alterskontrollen

    Der Pudding wird uns auf die Füße fallen

    Weltweit drängen Regierungen auf Alterskontrollen im Netz. Robust, anonym und zugänglich sollen sie sein. Während die Debatte um das Für und Wider kreist, geht das Wichtigste vergessen: Keine Technologie kann diese Ansprüche erfüllen. Eine Intervention.

    Unmögliche Dinge haben eine magische Anziehungskraft. Kein Tier der Welt kann gleichermaßen Eier, Wolle, Milch und Fleisch liefern, trotzdem lebt die eierlegende Wollmilchsau zumindest in unserer Fantasie. Einen festen Platz im kulturellen Gedächtnis hat auch die Katze aus der Vorstellung des Physikers Erwin Schrödinger, die sowohl tot als auch lebendig ist. Und dann gibt es noch den Kreis, den man gerne quadrieren; den Pudding, den man an die Wand nageln will.

    Ein Konzept kann noch so widersprüchlich sein, in unserer Vorstellung kann es schlüssig und sinnvoll erscheinen. Genau so verhält es sich mit jenen Alterskontrollen im Netz, die Politiker*innen auf höchster Ebene fordern, seit Australien ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt hat. Diese Alterskontrollen sollen nämlich mehrere Eigenschaften zugleich erfüllen, die sich nicht miteinander kombinieren lassen.

    • Einerseits sollen Alterskontrollen im Netz sehr streng sein. Kinder und Jugendliche sollen sie möglichst nicht umgehen können. Eine derzeit weit verbreitete Abfrage wie „Bist du erwachsen?“ genügt demnach nicht. Die Kontrollen sollen deshalb genau, wirksam, zuverlässig und robust sein.
    • Andererseits sollen Alterskontrollen im Netz sehr mild sein. Menschen sollen von den Kontrollen nicht benachteiligt werden; ihre Grundrechte auf Datenschutz und Privatsphäre sollen nicht leiden. Die Kontrollen sollen deshalb zugänglich, anonym und datensparsam sein. Sie sollen außerdem nicht diskriminieren und Teilhabeermöglichen, zwei weitere Grundrechte.

    Diese und weitere Ansprüche an Alterskontrollen fallen immer wieder in der Debatte. Sie tauchen etwa in den Leitlinien zur Umsetzung des Gesetzes über Digitale Dienste (DSA) für Minderjährige auf, im Forderungspapier wichtiger Politiker*innen der SPD, in einem Gesetzentwurf der Grünen im Bundestag, im Parteitagsbeschluss der CDU in einem Papier vom Europäischen Datenschutzausschuss oder in einer Einigung der G7-Staaten. Die Ansprüche klingen vielversprechend und glaubhaft, gerade wenn Politiker*innen auf höchster Ebene sie beharrlich wiederholen.

    Das Problem: Alles auf einmal geht nicht. Alterskontrollen sind entweder zu mild oder zu streng. Es gibt keine Lösung, die Vorteile beider Ansätze in sich vereint. Warum das so ist, machen drei Beispiele anschaulich.

    Erstens: Bist du denn schon alt genug?

    ☝️ Anspruch: Zuverlässige Alterskontrollen brauchen Belege, dass ein Mensch tatsächlich erwachsen ist.

    🔍 Realitäts-Check: Die aktuell in der EU geplante Lösung, um das Alter von Menschen im Netz zu prüfen, ist die Alterskontroll-App. Sie soll einer Website verraten, ob ein Mensch eine Altersschwelle überschreitet oder nicht. Die App basiert auf Ausweispapieren oder anderen Dokumenten. Menschen brauchen für die App außerdem ein Smartphone, Stand aktuell mit iOS oder Google-basiertem Android. Das bedeutet Handyzwang und den Zwang, die Betriebssysteme von US-Konzernen zu nutzen. All das sind Hürden.

    Es gibt allein in Deutschland nach Schätzungen Hunderttausende Menschen ohne Aufenthaltstitel. Es ist unklar, ob sie Papiere haben, die mit einer EU-Ausweis-App kompatibel wären; oft misstrauen sie Behörden. Hinzu kommen Menschen, die ihre Ausweispapiere schlicht nicht digital scannen wollen oder kein (geeignetes) Handy haben.

    Eine weitere Option der Altersüberprüfung sind KI-basierte Gesichtsscans. Dann würde eine Software das Alter einer Person schätzen. Diese Technologie ist nicht nur ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre, sie macht auch Fehler. Sie kann etwa Menschen benachteiligen, die jünger aussehen, als sie sind. Oder deren Gesicht nicht so aussieht wie die Gesichter, für die die Software optimiert wurde, beispielsweise wegen einer Verletzung oder Behinderung. Und auch hier gibt es technische Hürden: Menschen brauchen eine Handykamera, die funktioniert.

    Solche Hürden sind niedrig für Menschen mit bestimmen Privilegien, aber sie sind hoch für Menschen, denen solche Privilegien fehlen. Das kann marginalisierte Gruppen weiter benachteiligen. Wer die Hürden nicht überwinden kann oder will, muss auf digitale Teilhabe verzichten.

    📌 Zwischenfazit: Sollen Alterskontrollen ernsthaft zuverlässig sein, könnten sie nicht für alle zugänglich sein. Sie müssten Teilhabe einschränken und diskriminieren – was Befürworter*innen ausdrücklich nicht wollen.

    Zweitens: Bist du’s wirklich?

    ☝️ Anspruch: Robuste Alterskontrollen verlangen, dass Menschen den Altersnachweis nicht von jemandem klauen.

    🔍 Realitäts-Check: Diesen Anspruch können datensparsame Lösungen wie die Alterskontroll-App der EU nicht überzeugend erfüllen. Gegenüber einer altersbeschränkten Website soll die App nur weitergeben, ob jemand eine Altersschwelle überschritten hat, mehr nicht. Das ist wichtig zum Schutz der Privatsphäre, im besten Fall läuft das sogar anonym.

    >Eine Website kann dann allerdings nicht prüfen, ob eine Person ihren Nachweis geklaut hat – etwa, weil sie das Handy von jemand anderem benutzt.

    Eindämmen ließe sich der Nachweis-Klau nur mit weniger Privatsphäre. Man müsste Nachweis und Nutzer*in enger verknüpfen. Eine Option: Wer eine beschränkte Website öffnen will, müsste dafür in Echtzeit das eigene Gesicht scannen lassen. Eine Software könnte das Alter abschätzen, oder das Gesicht mit einem Ausweisdokument abgleichen, aus dem das Alter hervorgeht. Eine andere Option wäre ein passwortgeschützter Account, wo der geprüfte Altersnachweis hinterlegt ist. Dann könnten Website-Betreiber allerdings aus den Aktivitäten einer Person Profile bilden.

    📌 Zwischenfazit: Sollen Altersschranken ernsthaft robust sein, ginge das nur mit Einbußen bei der Privatsphäre – was Befürworter*innen ausdrücklich nicht wollen.

    Drittens: Bleib da, wo ich dich sehen kann!

    ☝️ Anspruch: Wirksame Alterskontrollen verlangen, dass Menschen die beschränkten Inhalte nicht einfach über einen Umweg abrufen.

    🔍 Realitäts-Check: Hier kippt das Vorhaben ins Absurde. Junge Menschen müssen Alterskontrollen gar nicht erst austricksen, sie können sie einfach vermeiden. Das hat mit der Architektur des Internets zu tun. Alterskontrollen sind wie ein eisernes Tor auf einem Pfad, der in einen Wald führt. Man muss dieses Tor nicht aufkriegen – man kann einfach den ausgetretenen Pfad verlassen und irgendwo zwischen den Bäumen in den Wald spazieren.

    Mit VPN-Diensten oder dem Tor-Browser lassen sich altersbeschränkte Websites ohne Schranken besuchen. Der Internetverkehr fließt dann über Server an einen anderen Ort, etwa ein anderes Land ohne Alterskontrollen. Im Mai hat eine Analyse vom Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments Aufsehen erregt. Im Rahmen einer Abwägung bezeichneten die Autor*innen VPN-Dienste auch als Lücke im Jugendschutz, die geschlossen werden müsse („A loophole that needs closing“).

    VPN-Dienste verbieten? Für Grundrechte wie Datenschutz und Privatsphäre wäre das katastrophal. Es würde die Demokratie untergraben. Denn VPN-Dienste oder auch das Tor-Netzwerk sind wichtige Werkzeuge digitaler Selbstverteidigung. Sie schützen unter anderem Journalist*innen, Whistleblower*innen, Oppositionelle, Dissident*innen. Autoritäre Regierungen wie Russland, Iran oder Nordkorea gehen dagegen vor – also Regime, die es als Bedrohung ansehen, wenn sich Menschen frei und anonym Informationen beschaffen und kommunizieren können.

    📌 Zwischenfazit: Sollen Alterskontrollen ernsthaft wirksam sein, müsste man auch Werkzeuge wie VPN-Dienste einschränken, die für Grundrechte im Netz essentiell sind – was in einer Demokratie nicht wünschenswert sein kann.

    Fazit: Die Rechnung geht nicht auf

    Alterskontrollen, die alle Ansprüche erfüllen: Das erscheint nur schlüssig, wenn man nicht genau hinschaut. Wer ohne Abstriche strenge und zugleich milde Alterskontrollen verspricht, kennt sich nicht aus oder ist nicht aufrichtig.

    • Die CDU verlangt in ihrem Parteitagsbeschluss: „ein effektives und technisch belastbares Altersverifikationssystem“. Die Verifikation habe „datensparsam, sicher und unter Wahrung europäischer Datenschutzstandards zu erfolgen.“ Das klappt nicht.
    • Wichtige SPD-Politiker*innen rund um Justizministerin Stefanie Hubig fordern: „eine verpflichtende, wirksame und datensparsame Altersverifizierung“. Das klappt nicht.
    • Die Grünen wollen „eine rechtssichere, verlässliche, diskriminierungsfreie, datensparsame und grundrechtsschonende Lösung.“ Das klappt nicht.
    • Der Europäische Datenschutzausschuss verlangt von Alterskontrollen: Zugänglichkeit, Zuverlässigkeit, Robustheit und „datenschutzfreundlichste verfügbare Methoden“. Das klappt nicht.
    • Die DSA-Leitlinien der EU-Kommission zum Schutz von Minderjährigen wollen Alterskontrollen bewerten nach: Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Robustheit, Nicht-Intrusivität und Nichtdiskriminierung. Das klappt nicht.
    • Die G7-Staaten wollen „robuste, zuverlässige und Privatsphäre wahrende Lösungen zur Altersüberprüfung“. Das klappt nicht.

    Eine realistische Debatte ist nur möglich, wenn sich die Beteiligten ehrlich machen und klar benennen, was klappt und was nicht. Nur so können sich Abgeordnete, Diplomat*innen, Forschende, Wähler*innen und alle anderen Interessierten eine Meinung bilden und informierte Entscheidungen treffen.

    Welche Nachteile wollen wir als Gesellschaft in Kauf nehmen, wenn wir Alterskontrollen mild oder streng gestalten? Befürworter*innen von Alterskontrollen sind darauf eine Antwort schuldig. Denn es gibt keine Option ohne Nachteile:

    • Entweder die Alterskontrollen – oder besser: Altersschranken sind mild, dann brauchen junge Menschen viele andere Schutzmaßnahmen. Dafür bietet das Gesetz über digitale Dienste eine Menge Werkzeuge, etwa Vorschriften gegen manipulative Designs und suchtfördernde Mechanismen. Kombinieren ließe sich das mit klugen und offenen Jugendschutz-Werkzeugen.
    • Oder aber die Alterskontrollen sind streng, dann gefährden sie die Grundrechte aller. Schlimmstenfalls droht ein Netz nach Vorbild autoritärer Regime.

    Warnung von Forscher*innen verhallt

    Strenge Alterskontrollen für alle – umgesetzt mit einer staatlich verordneten Ausweis-App – legen den Grundstein für ein umfassenden Kontroll-Apparat. Selbst wenn das System mit hohen Datenschutz-Standards startet, gibt es keine Garantie, dass das so bleibt. Es bräuchte nur ein technisches und ein juristisches Update, um einen datensparsamen Kontroll-Apparat in einen gefährlichen Überwachungsapparat zu verwandeln.

    In einem solchen Fall könnte die einmal ausgerollte App plötzlich doch Klarnamen oder feste Kennungen übertragen und damit die Anonymität im Netz untergraben. Eine menschenfeindliche Regierung könnte mithilfe der App neben Minderjährigen weitere gesellschaftliche Gruppen aus digitalen Räumen drängen – etwa sortiert nach Geburtsort im In- oder Ausland. Technologisch wäre so etwas kein Problem.

    Eine dringende Warnung gab es im März von mehr als 400 internationalen Forscher*innen aus IT-Sicherheit und Datenschutz in einem offenen Brief. Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“, schrieben die Expert*innen aus 29 Ländern. Es fehle ein klares Verständnis dafür, was diese Kontrollen anrichten können, für „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen.

    Die Warnung ist offenbar verhallt. Selbst das vom Familienministerium einberufene Expert*innen-Gremium hat die Gefahren von Alterskontrollen in einem 128-seitigen Zwischenbericht zum Forschungsstand nicht beachtet.

    Am 24. Juni soll das deutsche Expert*innen-Gremium Empfehlungen vorlegen, wenig später ein Gremium auf EU-Ebene. Bis September könnte die EU-Kommission einen Gesetzentwurf vorlegen. Längst hat Ursula von der Leyen klargemacht, dass sie ein Social-Media-Verbot für Minderjährige befürwortet – was unweigerlich mit Alterskontrollen einhergehen würde. Die Kommissionspräsidentin greift förmlich nach dem Hammer, um den Pudding an die Wand zu nageln. Auf die Füße fallen würde er uns allen.

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  23. Schutz von Kindern vor antisozialen Plattformen

    Zu den Untoten, die partout nicht sterben wollen, gehört die Schnapsidee, man könne Kinder und Jugendliche durch altersabhängige Verbote vor den unbestrittenen Gefahren der kommerziellen antisozialen Plattformen schützen. Gerade ist der Hydra ein neuer Kopf nachgewachsen: Der Ausschuss für Erziehung und Bildung des britischen Parlaments hat befunden, dass man die seelische Gesundheit von Kindern bis 16 Jahren durch gesetzliche Verbote schützen. Auaa! Herr, wirf Hirn vom Himmel! Sogar bis hierhin wirkt die Lobbyarbeit, die ein gewisser Herr Z.

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    #Allgemein #Empfehlung #Hintergrund #Mobilfunk #antisoziale #Eltern #identitt #jugendschutz #politik #privacy #privatsphre #smartphone #unplugmeta #UnplugMusk #UnplugTrump

  24. Kinderpornografie: Frankreich ermittelt gegen Grok – Twi-X – Murks

    Unsere Gesetze hinken der technischen Entwicklung um Jahre hinterher. Das gilt nicht nur für Deutschland, sondern für die gesamte westliche Welt. Der gesetzliche Schutz gegen digitale Gewalt, insbesondere durch sexualisierte Deepfakes, ist überwiegend völlig unzureichend. Aber einen kleinen Hebel haben die Aufsichtsbehörden gefunden: Kinder. Überall stehen Kinder unter besonderem Schutz. Sogar in den USA, wo Privatsphäre ansonsten ein unbekanntes Konzept ist, gibt es strenge Gesetze zum Schutz der Privatsphäre von Kindern. Den Trick, Kinder als Vehikel für juristisches

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    #Allgemein #Empfehlung #Hintergrund #antisoziale #cybercrime #deepfake #jugendschutz #KI #politik #twix #UnplugMusk #UnplugTrump