#subsidiar — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #subsidiar, aggregated by home.social.
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Sichere #Herkunftsstaaten: Warum wir nicht noch mehr davon brauchen.
Die #Verschärfungsspirale in der #deutschen #Migrationspolitik dreht sich weiter. Härter werden, schneller abschieben, mehr Leistungen kürzen – merkst du was? Die #Rhetorik wird immer #menschenfeindlicher. Seitdem die #Koalition aus #Union und #SPD im #Amt ist, wurde schon der #Familiennachzug für #subsidiär #Schutzberechtigte ausgesetzt, es werden weiterhin #Grenzkontrollen durchgeführt, die...
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Mis amigos tuvieron que subsidiar el costo de establecer mi dinámico oxigenerapia | Boleto #administrar #amigos #costo #dinero #Mis #oxigenerapia #subsidiar #tuvieron #vital #ButterWord #Spanish_News Comenta tu opinión 👇
https://butterword.com/mis-amigos-tuvieron-que-subsidiar-el-costo-de-establecer-mi-dinamico-oxigenerapia-boleto/?feed_id=35495&_unique_id=6890549fe0411 -
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Normstruktur
Art. 13 Abs. 1 -> #Grundrecht
Art. 13 Abs. 2 bis 5 -> #Schrankenregelungen
Art. 13 Abs. 6 -> #Parlamentarische #Kontrolle
Art. 13 Abs. 7 -> #Subsidiäre #Schrankenregelung#Persönlicher #Schutzbereich:
#Jedermann: #Natürliche #Personen; #Nutzungsberechtigung im #Unterschied zu #Eigentum
#Strittig bzgl. #Berechtigung: #Mieter die in #Wohnung #bleiben.
Nicht #umfasst: #Hausbesetzer (#strittig) -
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Normstruktur
Art. 13 Abs. 1 -> #Grundrecht
Art. 13 Abs. 2 bis 5 -> #Schrankenregelungen
Art. 13 Abs. 6 -> #Parlamentarische #Kontrolle
Art. 13 Abs. 7 -> #Subsidiäre #Schrankenregelung#Persönlicher #Schutzbereich:
#Jedermann: #Natürliche #Personen; #Nutzungsberechtigung im #Unterschied zu #Eigentum
#Strittig bzgl. #Berechtigung: #Mieter die in #Wohnung #bleiben.
Nicht #umfasst: #Hausbesetzer (#strittig) -
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Wortlaut nicht #aussagekräftig: #Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit
#Mögliche #Auslegung:
-> #Programmsatz (-)
-> #Beschränkung auf #Kernbereich der #Persönlichkeitsentfaltung (-)
-> #BVerfG: #Auffanggrundrecht: #Subsidiär zu #anderen #Grundrecht (+)#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG#Wortlaut nicht #aussagekräftig: #Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit
#Mögliche #Auslegung:
-> #Programmsatz (-)
-> #Beschränkung auf #Kernbereich der #Persönlichkeitsentfaltung (-)
-> #BVerfG: #Auffanggrundrecht: #Subsidiär zu #anderen #Grundrecht (+)#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes
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Art. 12 Abs. 1 #GG
#Deutschengrundrecht
Art. 12. Abs. 2
#Jedermann - Wenn #Niemand, dann...
Art. 12 Abs. 3
#Jedermann#Persönlich(er) #Schutzbereich
Art. 12 Abs. 1 #GG
#Wortlaut #Deutsch(e); #Ausländer #subsidiär nach #Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 #GG #geschützt
#EU-#Ausländer: #Diskriminierungsverbot #aufgrund von #Staatsangehörigkeit; Art. 2 Abs. 1 #GG #entsrechend #ausfüllen;#Juristische #Personen Art. 19 Abs. 3 #GG auch.
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#Juristische #Landkarte des #Rechts Ende des 18. #Jahrhunderts kurz vor #Untergang des #heiligen #römischen #Reiches #deutscher #Nationen
#Territoriale #Rechte, die sich aus #Partikularrechten von #Stadt und #Markt, aber auch #Kommunitäten wie der #Universität zusammensetzte. Ferner #Landrecht als #übergeordnetem #Recht, sowie #römischem #Recht, das #Subsidiär #Anwendung fand.
#Rechtsvielfalt #Rechtsordnung
#Einführungswoche #Wielsch #Rechtswissenschaften im 21. #Jahrhundert.