#bundesrecht — Public Fediverse posts
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Nr. 2 war nicht verfassungswidrig, weil nur redundante Deklaration von vorrangigem #Bundesrecht. Obwohl seither 2× das passive #Wahlalter gesenkt worden ist und die jetzigen 18 Jahre wegen identischer Voraussetzung für die #Wahlberechtigung sinnlos sind, steht es bis heute so in der #Verfassung. Nach der #Strafrechtsreform von 1969 ist es aber nicht mehr so anwendbar. Ob es Amtsunfähigkeit ohne Einzelfallentscheidung geben sollte, war dabei strittig. [6/10]
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Nr. 2 war nicht verfassungswidrig, weil nur redundante Deklaration von vorrangigem #Bundesrecht. Obwohl seither 2× das passive #Wahlalter gesenkt worden ist und die jetzigen 18 Jahre wegen identischer Voraussetzung für die #Wahlberechtigung sinnlos sind, steht es bis heute so in der #Verfassung. Nach der #Strafrechtsreform von 1969 ist es aber nicht mehr so anwendbar. Ob es Amtsunfähigkeit ohne Einzelfallentscheidung geben sollte, war dabei strittig. [6/10]
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Nr. 2 war nicht verfassungswidrig, weil nur redundante Deklaration von vorrangigem #Bundesrecht. Obwohl seither 2× das passive #Wahlalter gesenkt worden ist und die jetzigen 18 Jahre wegen identischer Voraussetzung für die #Wahlberechtigung sinnlos sind, steht es bis heute so in der #Verfassung. Nach der #Strafrechtsreform von 1969 ist es aber nicht mehr so anwendbar. Ob es Amtsunfähigkeit ohne Einzelfallentscheidung geben sollte, war dabei strittig. [6/10]
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Nr. 2 war nicht verfassungswidrig, weil nur redundante Deklaration von vorrangigem #Bundesrecht. Obwohl seither 2× das passive #Wahlalter gesenkt worden ist und die jetzigen 18 Jahre wegen identischer Voraussetzung für die #Wahlberechtigung sinnlos sind, steht es bis heute so in der #Verfassung. Nach der #Strafrechtsreform von 1969 ist es aber nicht mehr so anwendbar. Ob es Amtsunfähigkeit ohne Einzelfallentscheidung geben sollte, war dabei strittig. [6/10]
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Nr. 2 war nicht verfassungswidrig, weil nur redundante Deklaration von vorrangigem #Bundesrecht. Obwohl seither 2× das passive #Wahlalter gesenkt worden ist und die jetzigen 18 Jahre wegen identischer Voraussetzung für die #Wahlberechtigung sinnlos sind, steht es bis heute so in der #Verfassung. Nach der #Strafrechtsreform von 1969 ist es aber nicht mehr so anwendbar. Ob es Amtsunfähigkeit ohne Einzelfallentscheidung geben sollte, war dabei strittig. [6/10]
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@Nasenbaer Die Ausführungen im #NPD-Urteil bei den Randnummern 600 ff. kann man m.E. kaum anders lesen. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/01/bs20170117_2bvb000113.html#abs600
Abgesehn davon, dass das #Parteiengesetz und letztlich schon das Gebot innerparteilicher Demokratie keine größeren Lücken in der gebietlichen Gliederung zulässt. Das ist im Übrigen reines #Bundesrecht.
Maximal ist die Wirkung kurz *nach* einer Wahl, weil dann die Mandate bis zur nächsten weg sind (sofern das #BVerfG beim Mandatsverlust als Nebenfolge bleibt).
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Die #Idee der #Ausarbeitung #Europäischer #Rechte #erklärt sich durch den Wunsch nach #höheren #Standards und #Verbindlichkeit #Zunächst in #Europa #Fokus auf #Wirtschaftsrecht; #Ausarbeitung der #Europäischen #Grundrechtecharta ab 1999.
#Wirkung von #Völkerrechtlichen #Verträgen in #Deutschland: #Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG
#Eigentlich #Gleichrangig mit #Bundesrecht.
#Lösung: #Völkerrechtsfreundliche #Auslegung von #Gesetzen.#Vorlesung 7,2 3.5.21 #Grundrechte #Nußberger
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Die #Idee der #Ausarbeitung #Europäischer #Rechte #erklärt sich durch den Wunsch nach #höheren #Standards und #Verbindlichkeit #Zunächst in #Europa #Fokus auf #Wirtschaftsrecht; #Ausarbeitung der #Europäischen #Grundrechtecharta ab 1999.
#Wirkung von #Völkerrechtlichen #Verträgen in #Deutschland: #Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG
#Eigentlich #Gleichrangig mit #Bundesrecht.
#Lösung: #Völkerrechtsfreundliche #Auslegung von #Gesetzen.#Vorlesung 7,2 3.5.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Bedeutung von #Grundrechten in #Landesverfassungen;
#Festhalten an #Besonderheiten, die #aufgrund #kultureller #Überlieferung für #wichtig #erachtet werden.
#Rechtsschutz über #Landesverfassungsgerichte
#NRW: #Individual #Verfassungsbeschwerde seit 2019;
#Art. 31 GG: #Bundesrecht #bricht #Landesrecht#Relevanz:
#Corona #Verordnungen sind #Landesverordnungen#Honecker #Verfassungsgerichtshof #Berlin: #Frage #Verletzung #Menschenwürde
#Vorlesung 7,1 3.5.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Unterscheidung von #Verrechtlichung als #Differenzierung und #Verrechtlichung als #Vereinfachung.
#Komplexität #Komplexitätszuwachs
#Sprache des §1587 a Abs. 2 BGB im #Unterschied zu #Grundgesetzlichen #Formulierungen aus der #Zeit der #Entstehung des #Grundgesetz: Bsp.: #Eigentum #Verpflichtet #Art 14 oder #Bundesrecht #bricht #Landesrecht;
#Einführungswoche #Rechtswissenschaften; Angelika #Nußberger - #Recht & #Sprache