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#bundesrecht — Public Fediverse posts

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  1. Nr. 2 war nicht verfassungswidrig, weil nur redundante Deklaration von vorrangigem #Bundesrecht. Obwohl seither 2× das passive #Wahlalter gesenkt worden ist und die jetzigen 18 Jahre wegen identischer Voraussetzung für die #Wahlberechtigung sinnlos sind, steht es bis heute so in der #Verfassung. Nach der #Strafrechtsreform von 1969 ist es aber nicht mehr so anwendbar. Ob es Amtsunfähigkeit ohne Einzelfallentscheidung geben sollte, war dabei strittig. [6/10]

  2. Nr. 2 war nicht verfassungswidrig, weil nur redundante Deklaration von vorrangigem #Bundesrecht. Obwohl seither 2× das passive #Wahlalter gesenkt worden ist und die jetzigen 18 Jahre wegen identischer Voraussetzung für die #Wahlberechtigung sinnlos sind, steht es bis heute so in der #Verfassung. Nach der #Strafrechtsreform von 1969 ist es aber nicht mehr so anwendbar. Ob es Amtsunfähigkeit ohne Einzelfallentscheidung geben sollte, war dabei strittig. [6/10]

  3. Nr. 2 war nicht verfassungswidrig, weil nur redundante Deklaration von vorrangigem #Bundesrecht. Obwohl seither 2× das passive #Wahlalter gesenkt worden ist und die jetzigen 18 Jahre wegen identischer Voraussetzung für die #Wahlberechtigung sinnlos sind, steht es bis heute so in der #Verfassung. Nach der #Strafrechtsreform von 1969 ist es aber nicht mehr so anwendbar. Ob es Amtsunfähigkeit ohne Einzelfallentscheidung geben sollte, war dabei strittig. [6/10]

  4. Nr. 2 war nicht verfassungswidrig, weil nur redundante Deklaration von vorrangigem #Bundesrecht. Obwohl seither 2× das passive #Wahlalter gesenkt worden ist und die jetzigen 18 Jahre wegen identischer Voraussetzung für die #Wahlberechtigung sinnlos sind, steht es bis heute so in der #Verfassung. Nach der #Strafrechtsreform von 1969 ist es aber nicht mehr so anwendbar. Ob es Amtsunfähigkeit ohne Einzelfallentscheidung geben sollte, war dabei strittig. [6/10]

  5. Nr. 2 war nicht verfassungswidrig, weil nur redundante Deklaration von vorrangigem #Bundesrecht. Obwohl seither 2× das passive #Wahlalter gesenkt worden ist und die jetzigen 18 Jahre wegen identischer Voraussetzung für die #Wahlberechtigung sinnlos sind, steht es bis heute so in der #Verfassung. Nach der #Strafrechtsreform von 1969 ist es aber nicht mehr so anwendbar. Ob es Amtsunfähigkeit ohne Einzelfallentscheidung geben sollte, war dabei strittig. [6/10]

  6. @Nasenbaer Die Ausführungen im #NPD-Urteil bei den Randnummern 600 ff. kann man m.E. kaum anders lesen. bundesverfassungsgericht.de/Sh

    Abgesehn davon, dass das #Parteiengesetz und letztlich schon das Gebot innerparteilicher Demokratie keine größeren Lücken in der gebietlichen Gliederung zulässt. Das ist im Übrigen reines #Bundesrecht.

    Maximal ist die Wirkung kurz *nach* einer Wahl, weil dann die Mandate bis zur nächsten weg sind (sofern das #BVerfG beim Mandatsverlust als Nebenfolge bleibt).