#techoligarchen — Public Fediverse posts
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Der Anschlagsreflex – ein Ablenkungsmanöver?
Lange keinen Anschlag gehabt? Nun überbieten sich die rechten Politiker wieder ohne Sachkenntnis, aber mit jeder Menge neuer Maßnahmen zum Rechtstaatsabbau, um von den Verantwortlichkeiten im Einzelnen abzulenken, das eigene politische Süppchen zu kochen. Und Dinge zu fordern, die sachfremd sind, nichts nützen, aber Vorurteile vertiefen, ein Klima der Intoleranz und des Glaubens in die Allmacht eines “starken Staates” und einer autoritären Gesellschaft stärken. Sprich: die Demokratie weiter in Zweifel ziehen und abbauen. Verschärfung des Jugendstrafrechts, elektronische Fußfessel, Entzug der Staatsbürgerschaft – politischer Unsinn, den die CDU/CSU fordert, bevor es die AfD tut.
Egal wie sachfremd, wirkungslos oder bereits vorhanden, erstmal wird drauflosgeschwafelt, irgendeine Symbolpolitik ohne Wirkung wird man am Ende auf jeden Fall durchbekommen – so das Ergebnis der meisten Anschläge der letzten dreißig Jahre, von 9/11 bis heute. Ob von Rechtsextremisten (die allermeisten), Islamisten (die spektakulärsten und am meisten von rechts politisch instrumentalisierten) Linksextremisten (von denen bisher keine gefunden oder identifiziert wurden, die es aber gewesen sein müssen, damit die blödsinnige “Hufeisentheorie:” links gleich rechts, wieder stimmt). Nach jedem Vorfall dieser Art melden sich die üblichen Verdächtigen, Dobrindt, Söder, ein Polizei-Lobbyist mit SPD-Parteibuch, und alle fordern sie “Härte” des Gesetzes, Verschärfungen, und mehr staatliches Eingreifen – nur gegen die Ursachen geht niemand vor.
Präventivhaft, Fußfessel und Erwachsenenstrafrecht?
Wer wie Innenminister Dobrindt “Präventivhaft” für Gefährder vorschlägt, macht damit deutlich, zum einen nicht zu wissen, wovon er spricht, denn die Zahl allein der islamistischen “Gefährder” wird in Deutschland von den Verfassungsschutzbehörden mit zwischen 410 und ca. neuntausend beziffert. Aber diese Erkenntnisse sind Vermutungen und Einschätzungen, die nicht aus konkreten strafbaren Handlungen, sondern überwiegend aufgrund von Beobachtungen im Vorfeld, Nutzung bestimmter Inhalte im Netz, Zugehörigkeit zu bestimmten Foren oder Chatgruppen, Teilnahme an Veranstaltungen oder Besuch von bestimmten Moscheen beruhen. Ein Rechtsstaat des Grundgesetzes kann aber nicht wie der NS-Staat aufgrund von Vermutungen “präventiv” in “Schutzhaft” nehmen, wer nicht wegen konkreter Taten oder Tatpläne verurteilt wurde. Selbst bei verurteilten Straftätern wie dem Berliner Fall ist die konkrete Situation eben nicht einfach. Der befand sich nämlich mitnichten “auf Bewährung” in Freiheit, sondern weil die Staatsanwaltschaft gegen seine Verurteilung Revision eingelegt hatte und deshalb das Urteil nicht rechtskräftig war. Die Aufhebung des Haftbefehls war somit zwangsläufig.
Täter war unter Beobachtung des LKA
Das zuständige Gericht hatte die Strafe gerade nicht zur Bewährung ausgesetzt, sondern eine “Vorbewährung” verhängt, mit der Deliquenten zur Teilnahme an einem De-Islamisierungskurs gezwungen werden können. Dieses war eingeleitet worden, zwei Termine hatten stattgefunden, aber ebensowenig zu einem Ergebnis geführt, wie eine vom LKA Berlin durchgeführte Videoüberwachung seines Hauseingangs, die keine konkreten Hiweise auf seine geplante Tat ergaben. Auch eine elektronische Fußfessel hätte mit großer Wahrscheinlichkeit seinen Anschlag nicht verhindern können, da damit zwar sein Standort zu verfolgen gewesen wäre, aber anders als im Falle der Annäherung von verurteilten Beziehungstätern an ihre Opfer, ja keine permanente Überwachung rund um die Uhr möglich gewesen ist. Die Frage, an welcher Stelle Fehler gemacht wurden, wird sich also viel eher im Bereich der ja stattgefundenen Observationsmaßnahmen und der Anwendung von Gesetzen stellen, nicht aber im Bereich der jetzt wieder erhobenen Forderungen nach Gesetzesverschärfungen.
Jurist sieht Forderungen nach Strafverschärfungen kritisch
Ein aufschlussreiches Interview gab heute der Jurist Prof. Dr. Matthias Jahn dem Deutschlandfunk. Er hält die vorgeschlagenen Maßnahmen für eine “Ablenkungsstrategie”. Denn die geforderten Möglichkeiten, gegen einen konkret bevorstehenden Anschlag Präventivgewahrsam zu verhängen, wie sie in einigen Landespolizeigesetzen z.B. in Bayern möglich ist, ist nur in sehr engen Grenzen wegen der Verhältnismäßigkeit eines derartig tiefen des Grundrechtseingriffes möglich. Auch wurde diese Möglichkeit geschaffen, um z.B. Gewalttaten im Zusammenhang mit Demonstrationen zu verhindern. Gleichwohl hätten die Behörden in Berlin nach der dortigen Rechtslage wohl auch ohne Gesetzesänderungen zumindest zeitlich begrenzt von einer solchen Regelung Gebrauch machen können. Wenn man denn zur Einschätzung gekommen wäre, dass ein Terroranschlag wirklich konkret bevorstand. Genau dafür hat aber wohl die Observation durch das LKA keine Anhaltspunkte ergeben. Es fällt Politikern wie Dobrindt offensichtlich schwer, zuzugeben, dass es eben bei der Einschätzung auch im konkreten Fall niemals absolute Sicherheit geben kann. Anstatt dies zuzugeben, werden nun wieder alle möglichen Verschärfungen gefordert, die die Illusion wecken, es gäbe eine absolute Sicherheit, die es in Wirklichkeit in einem demokratischen Rechtsstaat niemals geben kann.
Handlungsunfähigkeit gegen Agitation im Internet und vor Ort?
Aufgrund des offensichtlichen Widerspruchs zwischen Forderung von Scheinlösungen aus der Politik, von denen die Politiker, die sie erheben, eigentlich wissen müssten, dass sie weder mit unserer Verfassung vereinbar sind, und zudem auch gar nicht wirksam wären, selbst wenn sie beschlossen würden, entsteht genau die Glaubwürdigkeitslücke, die Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremisten von der AfD ist. So kann die AfD ein Wahlkampfthema besetzen und “AfD-Halbierer” Merz hat wieder ein Eigentor geschossen. Anstatt das Jugendstrafrecht verschärfen zu wollen, das ohnehin für den 21-jährigen Täter eine untergeordnete Rolle spielte, wäre es besser gewesen nachzudenken und die Ursachen zu betrachten, wie Thüringens Verfassungsschutzchef Stephen Kramer gegenüber dem “Kölner Stadtanzeiger”: “Wir stellen fest, dass wir es bei radikalisierten Extremisten immer öfter mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Sie sind insbesondere in der Adoleszenz besonders vulnerabel, d.h. emotional empfänglich für soziale Bindungen, die dann später missbraucht werden und zur Radikalisierung führen. Die Hemmschwelle, auch brutale Gewalt einzusetzen, sinkt abei immer schneller und öfter.”
Salafistin im Rheinischen Braunkohlerevier
Ein nahes Beispiel dafür ist die Salafistin Hanna Hansen, fünfmalige Deutsche Meisterin im Kickboxen, die auf ihren Social-Media-Kanälen u.a. bei Instagram mit 224.000 Followern vor allem junge Frauen missioniert, zum Islam zu konvertieren. Sie befürwortet die Unterwerfung unter eine religiöse Ordnung und hetzt gegen demokratische Freiheiten u.a. unter Verwendung verfassungswidriger Symbole. In Niederaußem bei Bergheim nahe Köln bot sie in einer Kampfsportschule, die vom bekannten Salafisten Pierre Vogel gegründet und betrieben wurde, Kampfsporttraining für Frauen an. Vogel wiederum erteilt laut “Kölner Stadtanzeiger” im dortigen “Fight Club” vier- bis zehnjährigen Kindern Boxtraining. Die Gemeinde Bergheim hat bisher dagegen keine rechtliche Handhabe gefunden.
Islamismus und rechte Gewalt, Terror und Hetze – ohne Konsequenz für die Plattformen
Nach unserem Strafgesetzbuch wird der Anstifter wie der Täter bestraft. Wer also jemanden dazu bestimmt, eine Straftat zu begehen, oder jemandem die Gelegenheit bietet, dies zu tun, sollte wie der Täter bestraft werden. Das gilt in der analogen Welt. Aber der Rechtsstaat und auch die Politik weigern sich hartnäckig, die Gesetze in der digitalen Welt durchzusetzen. Nahezu alle Terroristen, die in den letzten Jahrzehnten in Deutschland aus rassistischen, religiösen, rechtsextremistischen oder islamistischen Motiven gemordet haben, haben sich im Internet und auf ganz konkreten Plattformen radikalisiert, die alle bisher ungeschoren geblieben sind. Nicht zuletzt, weil die Politik es versäumt hat, diese Plattformen wirkungsvoll zu regulieren und Presserecht und Strafrecht gegen diese Plattformen und ihre Nutzer durchzusetzen.
Tech-Oligarchen hofieren – EU-Grundrechtsschutz der Bürger:innen preisgeben
Die US-Tech-Oligarchen manipulieren mit ihren Algorithmen, die Krawall, Extremismus, Demokratiefeindlichkeit und Islamismus ebenso vorrangig verbreiten, wie Rechtsextremismus. Sie werden dafür weder besteuert, noch von der EU und dem Bundesgesetzgeber zur Verantwortung gezogen. Schlimmer: sie werden geschont und gestreichelt, weil ihr “Pate” Trump mit Zöllen droht. Schlimmer noch: Datenschutz-Grundverordnung, IA-Act und Digital Markets Act, drei wichtige Waffen der EU gegen die Übergriffe, Manipulationen und Datenklau der (a)sozialen Netzwerke werden derzeit “entschärft”. Ausgerechnet EVP-Fraktionschef Weber (CSU) betreibt seit Monaten im Bündnis und mit Unterstützung der rechtsextremen Fraktion im EU-Prlament mit den “Omnibus-Gesetzen” die Verwässerung der Schutzrechte gegenüber den Internetkonzernen der USA.
Grundrecht auf Informationsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung in Gefahr
Die schwarz-rote Bundesregierung hat darüber hinaus die praktische Abschaffung des Datenschutzes beschlossen, den Teile der Wirtschaft Merz, Dobrindt und Reiche systematisch als “Bürokratie” diffamieren. Wer im Jahr 2026 noch nicht erkannt hat, dass die Bedrohung der Freiheitsrechte im Internet nicht von den Behörden ausgeht, die Grundrechte der Menschen und persönliche Daten schützen, sondern von den Digitalkonzernen, die immer mehr Daten über Konsumenten sammeln, Urheberrechte mißachten, Betriebsgeheimnisse stehlen und Spionage betreiben und damit Menschen gläsern machen, die ihnen inzwischen freiwillig ihre Daten ausliefern, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
Der SPD muss, als diese Pläne in die Koalitionsvereinbarung geschrieben und im Kabinett kürzlich bekräftigt wurden, wohl gerade der Kopf vor Müdigkeit in die Suppenschüssel gefallen sein. Über beide Ohren. Die Wählerin wird es ihnen danken: SPD demnächst einstellig.
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Der Anschlagsreflex – ein Ablenkungsmanöver?
Lange keinen Anschlag gehabt? Nun überbieten sich die rechten Politiker wieder ohne Sachkenntnis, aber mit jeder Menge neuer Maßnahmen zum Rechtstaatsabbau, um von den Verantwortlichkeiten im Einzelnen abzulenken, das eigene politische Süppchen zu kochen. Und Dinge zu fordern, die sachfremd sind, nichts nützen, aber Vorurteile vertiefen, ein Klima der Intoleranz und des Glaubens in die Allmacht eines “starken Staates” und einer autoritären Gesellschaft stärken. Sprich: die Demokratie weiter in Zweifel ziehen und abbauen. Verschärfung des Jugendstrafrechts, elektronische Fußfessel, Entzug der Staatsbürgerschaft – politischer Unsinn, den die CDU/CSU fordert, bevor es die AfD tut.
Egal wie sachfremd, wirkungslos oder bereits vorhanden, erstmal wird drauflosgeschwafelt, irgendeine Symbolpolitik ohne Wirkung wird man am Ende auf jeden Fall durchbekommen – so das Ergebnis der meisten Anschläge der letzten dreißig Jahre, von 9/11 bis heute. Ob von Rechtsextremisten (die allermeisten), Islamisten (die spektakulärsten und am meisten von rechts politisch instrumentalisierten) Linksextremisten (von denen bisher keine gefunden oder identifiziert wurden, die es aber gewesen sein müssen, damit die blödsinnige “Hufeisentheorie:” links gleich rechts, wieder stimmt). Nach jedem Vorfall dieser Art melden sich die üblichen Verdächtigen, Dobrindt, Söder, ein Polizei-Lobbyist mit SPD-Parteibuch, und alle fordern sie “Härte” des Gesetzes, Verschärfungen, und mehr staatliches Eingreifen – nur gegen die Ursachen geht niemand vor.
Präventivhaft, Fußfessel und Erwachsenenstrafrecht?
Wer wie Innenminister Dobrindt “Präventivhaft” für Gefährder vorschlägt, macht damit deutlich, zum einen nicht zu wissen, wovon er spricht, denn die Zahl allein der islamistischen “Gefährder” wird in Deutschland von den Verfassungsschutzbehörden mit zwischen 410 und ca. neuntausend beziffert. Aber diese Erkenntnisse sind Vermutungen und Einschätzungen, die nicht aus konkreten strafbaren Handlungen, sondern überwiegend aufgrund von Beobachtungen im Vorfeld, Nutzung bestimmter Inhalte im Netz, Zugehörigkeit zu bestimmten Foren oder Chatgruppen, Teilnahme an Veranstaltungen oder Besuch von bestimmten Moscheen beruhen. Ein Rechtsstaat des Grundgesetzes kann aber nicht wie der NS-Staat aufgrund von Vermutungen “präventiv” in “Schutzhaft” nehmen, wer nicht wegen konkreter Taten oder Tatpläne verurteilt wurde. Selbst bei verurteilten Straftätern wie dem Berliner Fall ist die konkrete Situation eben nicht einfach. Der befand sich nämlich mitnichten “auf Bewährung” in Freiheit, sondern weil die Staatsanwaltschaft gegen seine Verurteilung Revision eingelegt hatte und deshalb das Urteil nicht rechtskräftig war. Die Aufhebung des Haftbefehls war somit zwangsläufig.
Täter war unter Beobachtung des LKA
Das zuständige Gericht hatte die Strafe gerade nicht zur Bewährung ausgesetzt, sondern eine “Vorbewährung” verhängt, mit der Deliquenten zur Teilnahme an einem De-Islamisierungskurs gezwungen werden können. Dieses war eingeleitet worden, zwei Termine hatten stattgefunden, aber ebensowenig zu einem Ergebnis geführt, wie eine vom LKA Berlin durchgeführte Videoüberwachung seines Hauseingangs, die keine konkreten Hiweise auf seine geplante Tat ergaben. Auch eine elektronische Fußfessel hätte mit großer Wahrscheinlichkeit seinen Anschlag nicht verhindern können, da damit zwar sein Standort zu verfolgen gewesen wäre, aber anders als im Falle der Annäherung von verurteilten Beziehungstätern an ihre Opfer, ja keine permanente Überwachung rund um die Uhr möglich gewesen ist. Die Frage, an welcher Stelle Fehler gemacht wurden, wird sich also viel eher im Bereich der ja stattgefundenen Observationsmaßnahmen und der Anwendung von Gesetzen stellen, nicht aber im Bereich der jetzt wieder erhobenen Forderungen nach Gesetzesverschärfungen.
Jurist sieht Forderungen nach Strafverschärfungen kritisch
Ein aufschlussreiches Interview gab heute der Jurist Prof. Dr. Matthias Jahn dem Deutschlandfunk. Er hält die vorgeschlagenen Maßnahmen für eine “Ablenkungsstrategie”. Denn die geforderten Möglichkeiten, gegen einen konkret bevorstehenden Anschlag Präventivgewahrsam zu verhängen, wie sie in einigen Landespolizeigesetzen z.B. in Bayern möglich ist, ist nur in sehr engen Grenzen wegen der Verhältnismäßigkeit eines derartig tiefen des Grundrechtseingriffes möglich. Auch wurde diese Möglichkeit geschaffen, um z.B. Gewalttaten im Zusammenhang mit Demonstrationen zu verhindern. Gleichwohl hätten die Behörden in Berlin nach der dortigen Rechtslage wohl auch ohne Gesetzesänderungen zumindest zeitlich begrenzt von einer solchen Regelung Gebrauch machen können. Wenn man denn zur Einschätzung gekommen wäre, dass ein Terroranschlag wirklich konkret bevorstand. Genau dafür hat aber wohl die Observation durch das LKA keine Anhaltspunkte ergeben. Es fällt Politikern wie Dobrindt offensichtlich schwer, zuzugeben, dass es eben bei der Einschätzung auch im konkreten Fall niemals absolute Sicherheit geben kann. Anstatt dies zuzugeben, werden nun wieder alle möglichen Verschärfungen gefordert, die die Illusion wecken, es gäbe eine absolute Sicherheit, die es in Wirklichkeit in einem demokratischen Rechtsstaat niemals geben kann.
Handlungsunfähigkeit gegen Agitation im Internet und vor Ort?
Aufgrund des offensichtlichen Widerspruchs zwischen Forderung von Scheinlösungen aus der Politik, von denen die Politiker, die sie erheben, eigentlich wissen müssten, dass sie weder mit unserer Verfassung vereinbar sind, und zudem auch gar nicht wirksam wären, selbst wenn sie beschlossen würden, entsteht genau die Glaubwürdigkeitslücke, die Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremisten von der AfD ist. So kann die AfD ein Wahlkampfthema besetzen und “AfD-Halbierer” Merz hat wieder ein Eigentor geschossen. Anstatt das Jugendstrafrecht verschärfen zu wollen, das ohnehin für den 21-jährigen Täter eine untergeordnete Rolle spielte, wäre es besser gewesen nachzudenken und die Ursachen zu betrachten, wie Thüringens Verfassungsschutzchef Stephen Kramer gegenüber dem “Kölner Stadtanzeiger”: “Wir stellen fest, dass wir es bei radikalisierten Extremisten immer öfter mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Sie sind insbesondere in der Adoleszenz besonders vulnerabel, d.h. emotional empfänglich für soziale Bindungen, die dann später missbraucht werden und zur Radikalisierung führen. Die Hemmschwelle, auch brutale Gewalt einzusetzen, sinkt abei immer schneller und öfter.”
Salafistin im Rheinischen Braunkohlerevier
Ein nahes Beispiel dafür ist die Salafistin Hanna Hansen, fünfmalige Deutsche Meisterin im Kickboxen, die auf ihren Social-Media-Kanälen u.a. bei Instagram mit 224.000 Followern vor allem junge Frauen missioniert, zum Islam zu konvertieren. Sie befürwortet die Unterwerfung unter eine religiöse Ordnung und hetzt gegen demokratische Freiheiten u.a. unter Verwendung verfassungswidriger Symbole. In Niederaußem bei Bergheim nahe Köln bot sie in einer Kampfsportschule, die vom bekannten Salafisten Pierre Vogel gegründet und betrieben wurde, Kampfsporttraining für Frauen an. Vogel wiederum erteilt laut “Kölner Stadtanzeiger” im dortigen “Fight Club” vier- bis zehnjährigen Kindern Boxtraining. Die Gemeinde Bergheim hat bisher dagegen keine rechtliche Handhabe gefunden.
Islamismus und rechte Gewalt, Terror und Hetze – ohne Konsequenz für die Plattformen
Nach unserem Strafgesetzbuch wird der Anstifter wie der Täter bestraft. Wer also jemanden dazu bestimmt, eine Straftat zu begehen, oder jemandem die Gelegenheit bietet, dies zu tun, sollte wie der Täter bestraft werden. Das gilt in der analogen Welt. Aber der Rechtsstaat und auch die Politik weigern sich hartnäckig, die Gesetze in der digitalen Welt durchzusetzen. Nahezu alle Terroristen, die in den letzten Jahrzehnten in Deutschland aus rassistischen, religiösen, rechtsextremistischen oder islamistischen Motiven gemordet haben, haben sich im Internet und auf ganz konkreten Plattformen radikalisiert, die alle bisher ungeschoren geblieben sind. Nicht zuletzt, weil die Politik es versäumt hat, diese Plattformen wirkungsvoll zu regulieren und Presserecht und Strafrecht gegen diese Plattformen und ihre Nutzer durchzusetzen.
Tech-Oligarchen hofieren – EU-Grundrechtsschutz der Bürger:innen preisgeben
Die US-Tech-Oligarchen manipulieren mit ihren Algorithmen, die Krawall, Extremismus, Demokratiefeindlichkeit und Islamismus ebenso vorrangig verbreiten, wie Rechtsextremismus. Sie werden dafür weder besteuert, noch von der EU und dem Bundesgesetzgeber zur Verantwortung gezogen. Schlimmer: sie werden geschont und gestreichelt, weil ihr “Pate” Trump mit Zöllen droht. Schlimmer noch: Datenschutz-Grundverordnung, IA-Act und Digital Markets Act, drei wichtige Waffen der EU gegen die Übergriffe, Manipulationen und Datenklau der (a)sozialen Netzwerke werden derzeit “entschärft”. Ausgerechnet EVP-Fraktionschef Weber (CSU) betreibt seit Monaten im Bündnis und mit Unterstützung der rechtsextremen Fraktion im EU-Prlament mit den “Omnibus-Gesetzen” die Verwässerung der Schutzrechte gegenüber den Internetkonzernen der USA.
Grundrecht auf Informationsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung in Gefahr
Die schwarz-rote Bundesregierung hat darüber hinaus die praktische Abschaffung des Datenschutzes beschlossen, den Teile der Wirtschaft Merz, Dobrindt und Reiche systematisch als “Bürokratie” diffamieren. Wer im Jahr 2026 noch nicht erkannt hat, dass die Bedrohung der Freiheitsrechte im Internet nicht von den Behörden ausgeht, die Grundrechte der Menschen und persönliche Daten schützen, sondern von den Digitalkonzernen, die immer mehr Daten über Konsumenten sammeln, Urheberrechte mißachten, Betriebsgeheimnisse stehlen und Spionage betreiben und damit Menschen gläsern machen, die ihnen inzwischen freiwillig ihre Daten ausliefern, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
Der SPD muss, als diese Pläne in die Koalitionsvereinbarung geschrieben und im Kabinett kürzlich bekräftigt wurden, wohl gerade der Kopf vor Müdigkeit in die Suppenschüssel gefallen sein. Über beide Ohren. Die Wählerin wird es ihnen danken: SPD demnächst einstellig.
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Der Anschlagsreflex – ein Ablenkungsmanöver?
Lange keinen Anschlag gehabt? Nun überbieten sich die rechten Politiker wieder ohne Sachkenntnis, aber mit jeder Menge neuer Maßnahmen zum Rechtstaatsabbau, um von den Verantwortlichkeiten im Einzelnen abzulenken, das eigene politische Süppchen zu kochen und Dinge zu fordern, die sachfremd sind, nichts nützen, aber Vorurteile vertiefen, ein Klima der Intoleranz und des Glaubens in die Allmacht eines “Starken Staates” und einer autoritären Gesellschaft stärken: Sprich: Die Demokratie weiter in Zweifel ziehen und abbauen.Verschärfung des Jugendstrafrechts, elektronische Fußfessel, Entzug der Staatsbürgerschaft – politischer Unsinn, den die CDU/CSU fordert, bevor es die AfD tut.
Egal wie sachfremd, wirkungslos oder bereits vorhanden, erstmal wird drauflosgeschwafelt, irgendeine Symbolpolitik ohne Wirkung wird man am Ende auf jeden Fall durchbekommen – so das Ergebnis der meisten Anschläge der letzten dreißig Jahre, von “Nine-Eleven” bis heute. Ob von Rechtsextremisten (die allermeisten) Islamisten (die spektakulärsten und am meisten von rechts politisch instrumentalisierten) Linksextremisten (von denen bisher keine gefunden oder identifiziert wurden, die es aber gewesen sein müssen, damit die blödsinnige “Hufeisentheorie:” Links gleich Rechts, wieder stimmt) nach jedem Vorfall dieser Art melden sich die üblichen Verdächtigen, Dobrindt, Söder, ein Polizei-Lobbyist mit SPD-Parteibuch und alle fordern sie “Härte” des Gesetzes, Verschärfungen, und mehr staatliches Eingreifen – nur gegen die Ursachen geht niemand vor.
Präventivhaft, Fußfessel und Erwachsenenstrafrecht?
Wer wie Innenminister Dobrindt “Präventivhaft” für Gefährder vorschlägt, macht damit deutlich, zum einen nicht zu wissen, wovon er spricht, denn die Zahl allein der islamistischen “Gefährder” wird in Deutschland von den Verfassungsschutzbehörden mit zwischen 410 und ca. neuntausend beziffert. Aber diese Erkenntnisse sind Vermutungen und Einschätzungen, die nicht aus konkreten strafbaren Handlungen, sondern überwiegend aufgrund von Beobachtungen im Vorfeld, Nutzung bestimmter Inhalte im Netz, Zugehörigkeit zu bestimmten Foren oder Chatgruppen, Teilnahme an Veranstaltungen oder Besuch von bestimmten Moscheen beruhen. Ein Rechtstaat des Grundgesetzes kann aber nicht wie der NS-Staat aufgrund von Vermutungen “präventiv” in “Schutzhaft” nehmen, wer nicht wegen konkreter Taten oder Tatpläne verurteilt wurde. Selbst bei verurteilten Straftätern wie dem Berliner Fall ist die konkrete Situation eben nicht einfach gelegen. Der befand sich nämlich mitnichten “auf Bewährung” in Freiheit, sondern, weil die Staatsanwaltschaft gegen seine Verurteilung Revision eingelegt hatte und deshalb das Urteil nicht rechtskräftig war. Die Aufhebung des Haftbefehls war somit zwangsläufig.
Täter war unter Beobachtung des LKA
Das zuständige Gericht hatte die Strafe gerade nicht zur Bewährung ausgesetzt, sondern eine “Vorbewährung” verhängt, mit der Deliquenten zur Teilnahme an einem De-Islamisierungskurs gezwungen werden können. Dieses war eingeleitet worden, zwei Termine hatten stattgefunden, aber ebensowenig zu einem Ergebnis gekommen, wie eine vom LKA Berlin durchgeführte Videoüberwachung seines Hauseingangs, die keine konkreten Hiweise auf seine geplante Tat ergaben. Auch eine elektronische Fußfessel hätte mit großer Wahrscheinlichkeit seinen Anschlag nicht verhindern können, da mit zwar sein Standort zu verfolgen gewesen wäre, aber anders als im Falle der Annäherung von verurteilten Beziehungstätern an ihre Opfer ja keine permanente Überwachung rund um die Uhr möglich gewesen wäre. Die Frage, an welcher Stelle Fehler gemacht wurden, wird sich also viel eher im Bereich der ja stattgefundenen Observationsmaßnahmen und der Anwendung von Gesetzen stellen, nicht aber im Bereich der jetzt wieder erhobenen Forderungen nach Gesetzesverschärfungen.
Jurist sieht Forderungen nach Strafverschärfungen kritisch
Ein aufschlussreiches Interview gab heute der Jurist Prof. Dr. Matthias Jahn dem Deutschlandfunk: Er hält die vorgeschlagenen Maßnahmen für eine “Ablenkungsstrategie”. Denn die geforderten Möglichkeiten, gegen einen konkret bevorstehenden Anschlag Präventivgewahrsam zu verhängen, wie sie in einigen Landespolizeigesetzen z.B. in Bayern möglich ist, ist nur in sehr engen Grenzen wegen der Verhältnismäßigkeit eines derartig tiefen des Grundrechtseingriffes möglich. Auch wurde diese Möglichkeit geschaffen, um z.B. gewalttaten im Zusammenhang mit Demonstrationen zu verhindern. Gleichwohl hätten die Behörden in Berlin nach der dortigen Rechtslage wohl auch ohne Gesetzesänderungen zumindest zeitlich begrenzt von einer solchen Regelung Gebrauch machen können: Wenn man denn zur Einschätzung gekommen wäre, dass ein Terroranschlag wirklich konkret bevorstand. Genau dafür hat aber wohl die Observation durch das LKA keine Anhaltspunkte ergeben. Es fällt Politikern wie Dobrindt offensichtlich schwer, zuzugeben, dass es eben bei der Einschätzung auch im konkreten Fall niemals absolute Sicherheit geben kann. Anstatt dies zuzugeben, werden nun wieder alle möglichen Verschärfungen gefordert, die die Illusion wecken, es gäbe eine absolute Sicherheit, die es in Wirklichkeit in einem demokratischen Rechtsstaat niemals geben kann.
Handlungsunfähigkeit gegen Agitation im Internet und vor Ort?
Aufgrund des offensichtlichen Widerspruchs zwischen Forderung von Scheinlösungen aus der Politik, von denen die Politiker, die sie erheben, eigentlich wissen müssten, dass sie weder mit unserer Verfassung vereinbar sind und zudem auch gar nicht wirksam wären, selbst wenn sie beschlossen würden, entsteht genau die Glaubwürdigkeitslücke, die Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremisten von der AfD ist. So kann die AfD ein Wahlkampfthema besetzen und “AfD-Halbierer” Merz hat wieder ein Eigentor geschossen. Anstatt das Jugendstrafrecht verschärfen zu wollen, das ohnehin für den 21-jährigen Täter eine untergeordnete Rolle spielte, wäre es besser gewesen nachzudenken und die Ursachen zu betrachten, wie Thüringens Verfassungsschutzchef Stephen Kramer gegenüber dem “Kölner Stadtanzeiger”: “Wir stellen fest, dass wir es bei radikalisierten Extremisten immer öfter mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Sie sind insbesondere in der Adoleszenz besonders vulnerabel, d.h. emotional empfänglich für soziale Bindungen, die dann später missbraucht werden und zur Radikalisierung führen. Die Hemmschwelle, auch brutale Gewalt einzusetzen, sinkt abei immer schneller und öfter.”
Salafistin im Rheinischen Braunkohlerevier
Ein nahes Beispiel dafür ist die Salafistin Hanna Hansen, fünfmalige Deutsche Meisterin im Kickboxen, die auf ihren Social Media-Kanälen u.a. bei Instagram mit 224.000 Followern vor allem junge Frauen missioniert, zum Islam zu konvertieren. Sie befürwortet die Unterwerfung unter eine religiöse Ordnung und hetzt gegen demokratische Freiheiten u.a. unter Verwendung verfassungswidriger Symbole. In Niederaußem bei Bergheim nahe Köln bot sie in einer Kampfsportschule, die vom bekannten Salafisten Pierre Vogel gegründet und betrieben wurde, Kampfsporttraining für Frauen an. Vogel wiederum erteilt laut “Kölner Stadtanzeiger” im dortigen “Fight Club” vier- bis zehnjährigen Kindern Boxtraining. Die Gemeinde Bergheim hat bisher dagegen keine rechtliche Handhabe gefunden.
Islamismus und rechte Gewalt, Terror und Hetze – ohne Konsequenz für die Plattformen
Nach unserem Strafgesetzbuch wird der Anstifter wie der Täter bestraft. Wer also jemanden dazu bestimmt, eine Straftat zu begehen, oder jemandem die Gelegenheit bietet, dies zu tun, sollte wie der Täter bestraft werden. Das gilt in der analogen Welt, aber der Rechtstaat und auch die Politik weigern sich hartnäckig, die Gesetze in der digitalen Welt durchzusetzen. Nahezu alle Terroristen, die in den letzten Jahrzehnten in Deutschland aus rassistischen, religiösen, rechtsextremistischen oder islamistischen Motiven gemordet haben, haben sich im Internet und auf ganz konkreten Plattformen radikalisiert, die alle bisher ungeschoren geblieben sind. Nicht zuletzt, weil die Politik es versäumt hat, diese Plattformen wirkungsvoll zu regulieren und Pesserecht und Strafrecht gegen diese Plattformen und ihre Nutzer durchzusetzen.
Tech-Oligarchen hofieren – EU-Grundrechtsschutz der Bürger:innen preisgeben
Die US-Tech-Oligarchen manipulieren mit ihren Algorithmen, die Krawall, Extremismus, Demokratiefeindlichkeit und Islamismus ebenso vorrangig verbreiten, wie Rechtsextremismus, werden dafür weder besteuert, noch von der EU und dem Bundesgesetzgeber zur Verantwortung gezogen, schlimmer: Sie werden geschont und gestreichelt, weil ihr “Pate” Trump mit Zöllen droht. Schlimmer noch: Datenschutz-Grundverordnung, IA-Act und Digital Markets Act, drei wichtige Waffen der EU gegen die Übergriffe, Manipulationen und Datenklau der (a)sozialen Netzwerke werden derzeit “entschärft.” Ausgerechnet EVP-Fraktionschef Weber (CSU) betreibt seit Monaten im Bündnis und mit Unterstützung der rechtsextremen Fraktion im EU-Prlament mit den “Omnibus-Gesetzen” die Verwässerung der Schutzrechte gegenüber den Internetkonzernen der USA.
Grundrecht auf Informationsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung in Gefahr
Die Schwarz-Rote Bundesregierung hat darüber hinaus die praktische Abschaffung des Datenschutzes beschlossen, den Teile der Wirtschaft Merz, Dobrindt und Reiche systematisch als “Bürokratie” diffamieren. Wer im Jahr 2026 noch nicht erkannt hat, dass die Bedrohung der Freiheitsrechte im Internet nicht von den Behörden ausgeht, die Grundrechte der Menschen und persönliche Daten schützen, sondern von den Digitalkonzernen, die immer mehr Daten über Konsumenten sammeln, Urheberrechte mißachten, Betriebsgeheimnisse stehlen und Spionage betreiben und damit Menschen gläsern machen, die ihnen inzwischen freiwillig ihre Daten ausliefern, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
Der SPD muss, als diese Pläne in die Koalitionsvereinbarung geschrieben und im Kabinett kürzlich bekräftigt wurden, wohl gerade der Kopf vor Müdigkeit in die Suppenschüssel gefallen sein. Über beide Ohren. Die Wählerin wird es ihnen danken: SPD demnächst einstellig.
Über Roland Appel:
Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @[email protected]
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Der Anschlagsreflex – ein Ablenkungsmanöver?
Lange keinen Anschlag gehabt? Nun überbieten sich die rechten Politiker wieder ohne Sachkenntnis, aber mit jeder Menge neuer Maßnahmen zum Rechtstaatsabbau, um von den Verantwortlichkeiten im Einzelnen abzulenken, das eigene politische Süppchen zu kochen und Dinge zu fordern, die sachfremd sind, nichts nützen, aber Vorurteile vertiefen, ein Klima der Intoleranz und des Glaubens in die Allmacht eines “Starken Staates” und einer autoritären Gesellschaft stärken: Sprich: Die Demokratie weiter in Zweifel ziehen und abbauen.Verschärfung des Jugendstrafrechts, elektronische Fußfessel, Entzug der Staatsbürgerschaft – politischer Unsinn, den die CDU/CSU fordert, bevor es die AfD tut.
Egal wie sachfremd, wirkungslos oder bereits vorhanden, erstmal wird drauflosgeschwafelt, irgendeine Symbolpolitik ohne Wirkung wird man am Ende auf jeden Fall durchbekommen – so das Ergebnis der meisten Anschläge der letzten dreißig Jahre, von “Nine-Eleven” bis heute. Ob von Rechtsextremisten (die allermeisten) Islamisten (die spektakulärsten und am meisten von rechts politisch instrumentalisierten) Linksextremisten (von denen bisher keine gefunden oder identifiziert wurden, die es aber gewesen sein müssen, damit die blödsinnige “Hufeisentheorie:” Links gleich Rechts, wieder stimmt) nach jedem Vorfall dieser Art melden sich die üblichen Verdächtigen, Dobrindt, Söder, ein Polizei-Lobbyist mit SPD-Parteibuch und alle fordern sie “Härte” des Gesetzes, Verschärfungen, und mehr staatliches Eingreifen – nur gegen die Ursachen geht niemand vor.
Präventivhaft, Fußfessel und Erwachsenenstrafrecht?
Wer wie Innenminister Dobrindt “Präventivhaft” für Gefährder vorschlägt, macht damit deutlich, zum einen nicht zu wissen, wovon er spricht, denn die Zahl allein der islamistischen “Gefährder” wird in Deutschland von den Verfassungsschutzbehörden mit zwischen 410 und ca. neuntausend beziffert. Aber diese Erkenntnisse sind Vermutungen und Einschätzungen, die nicht aus konkreten strafbaren Handlungen, sondern überwiegend aufgrund von Beobachtungen im Vorfeld, Nutzung bestimmter Inhalte im Netz, Zugehörigkeit zu bestimmten Foren oder Chatgruppen, Teilnahme an Veranstaltungen oder Besuch von bestimmten Moscheen beruhen. Ein Rechtstaat des Grundgesetzes kann aber nicht wie der NS-Staat aufgrund von Vermutungen “präventiv” in “Schutzhaft” nehmen, wer nicht wegen konkreter Taten oder Tatpläne verurteilt wurde. Selbst bei verurteilten Straftätern wie dem Berliner Fall ist die konkrete Situation eben nicht einfach gelegen. Der befand sich nämlich mitnichten “auf Bewährung” in Freiheit, sondern, weil die Staatsanwaltschaft gegen seine Verurteilung Revision eingelegt hatte und deshalb das Urteil nicht rechtskräftig war. Die Aufhebung des Haftbefehls war somit zwangsläufig.
Täter war unter Beobachtung des LKA
Das zuständige Gericht hatte die Strafe gerade nicht zur Bewährung ausgesetzt, sondern eine “Vorbewährung” verhängt, mit der Deliquenten zur Teilnahme an einem De-Islamisierungskurs gezwungen werden können. Dieses war eingeleitet worden, zwei Termine hatten stattgefunden, aber ebensowenig zu einem Ergebnis gekommen, wie eine vom LKA Berlin durchgeführte Videoüberwachung seines Hauseingangs, die keine konkreten Hiweise auf seine geplante Tat ergaben. Auch eine elektronische Fußfessel hätte mit großer Wahrscheinlichkeit seinen Anschlag nicht verhindern können, da mit zwar sein Standort zu verfolgen gewesen wäre, aber anders als im Falle der Annäherung von verurteilten Beziehungstätern an ihre Opfer ja keine permanente Überwachung rund um die Uhr möglich gewesen wäre. Die Frage, an welcher Stelle Fehler gemacht wurden, wird sich also viel eher im Bereich der ja stattgefundenen Observationsmaßnahmen und der Anwendung von Gesetzen stellen, nicht aber im Bereich der jetzt wieder erhobenen Forderungen nach Gesetzesverschärfungen.
Jurist sieht Forderungen nach Strafverschärfungen kritisch
Ein aufschlussreiches Interview gab heute der Jurist Prof. Dr. Matthias Jahn dem Deutschlandfunk: Er hält die vorgeschlagenen Maßnahmen für eine “Ablenkungsstrategie”. Denn die geforderten Möglichkeiten, gegen einen konkret bevorstehenden Anschlag Präventivgewahrsam zu verhängen, wie sie in einigen Landespolizeigesetzen z.B. in Bayern möglich ist, ist nur in sehr engen Grenzen wegen der Verhältnismäßigkeit eines derartig tiefen des Grundrechtseingriffes möglich. Auch wurde diese Möglichkeit geschaffen, um z.B. gewalttaten im Zusammenhang mit Demonstrationen zu verhindern. Gleichwohl hätten die Behörden in Berlin nach der dortigen Rechtslage wohl auch ohne Gesetzesänderungen zumindest zeitlich begrenzt von einer solchen Regelung Gebrauch machen können: Wenn man denn zur Einschätzung gekommen wäre, dass ein Terroranschlag wirklich konkret bevorstand. Genau dafür hat aber wohl die Observation durch das LKA keine Anhaltspunkte ergeben. Es fällt Politikern wie Dobrindt offensichtlich schwer, zuzugeben, dass es eben bei der Einschätzung auch im konkreten Fall niemals absolute Sicherheit geben kann. Anstatt dies zuzugeben, werden nun wieder alle möglichen Verschärfungen gefordert, die die Illusion wecken, es gäbe eine absolute Sicherheit, die es in Wirklichkeit in einem demokratischen Rechtsstaat niemals geben kann.
Handlungsunfähigkeit gegen Agitation im Internet und vor Ort?
Aufgrund des offensichtlichen Widerspruchs zwischen Forderung von Scheinlösungen aus der Politik, von denen die Politiker, die sie erheben, eigentlich wissen müssten, dass sie weder mit unserer Verfassung vereinbar sind und zudem auch gar nicht wirksam wären, selbst wenn sie beschlossen würden, entsteht genau die Glaubwürdigkeitslücke, die Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremisten von der AfD ist. So kann die AfD ein Wahlkampfthema besetzen und “AfD-Halbierer” Merz hat wieder ein Eigentor geschossen. Anstatt das Jugendstrafrecht verschärfen zu wollen, das ohnehin für den 21-jährigen Täter eine untergeordnete Rolle spielte, wäre es besser gewesen nachzudenken und die Ursachen zu betrachten, wie Thüringens Verfassungsschutzchef Stephen Kramer gegenüber dem “Kölner Stadtanzeiger”: “Wir stellen fest, dass wir es bei radikalisierten Extremisten immer öfter mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Sie sind insbesondere in der Adoleszenz besonders vulnerabel, d.h. emotional empfänglich für soziale Bindungen, die dann später missbraucht werden und zur Radikalisierung führen. Die Hemmschwelle, auch brutale Gewalt einzusetzen, sinkt abei immer schneller und öfter.”
Salafistin im Rheinischen Braunkohlerevier
Ein nahes Beispiel dafür ist die Salafistin Hanna Hansen, fünfmalige Deutsche Meisterin im Kickboxen, die auf ihren Social Media-Kanälen u.a. bei Instagram mit 224.000 Followern vor allem junge Frauen missioniert, zum Islam zu konvertieren. Sie befürwortet die Unterwerfung unter eine religiöse Ordnung und hetzt gegen demokratische Freiheiten u.a. unter Verwendung verfassungswidriger Symbole. In Niederaußem bei Bergheim nahe Köln bot sie in einer Kampfsportschule, die vom bekannten Salafisten Pierre Vogel gegründet und betrieben wurde, Kampfsporttraining für Frauen an. Vogel wiederum erteilt laut “Kölner Stadtanzeiger” im dortigen “Fight Club” vier- bis zehnjährigen Kindern Boxtraining. Die Gemeinde Bergheim hat bisher dagegen keine rechtliche Handhabe gefunden.
Islamismus und rechte Gewalt, Terror und Hetze – ohne Konsequenz für die Plattformen
Nach unserem Strafgesetzbuch wird der Anstifter wie der Täter bestraft. Wer also jemanden dazu bestimmt, eine Straftat zu begehen, oder jemandem die Gelegenheit bietet, dies zu tun, sollte wie der Täter bestraft werden. Das gilt in der analogen Welt, aber der Rechtstaat und auch die Politik weigern sich hartnäckig, die Gesetze in der digitalen Welt durchzusetzen. Nahezu alle Terroristen, die in den letzten Jahrzehnten in Deutschland aus rassistischen, religiösen, rechtsextremistischen oder islamistischen Motiven gemordet haben, haben sich im Internet und auf ganz konkreten Plattformen radikalisiert, die alle bisher ungeschoren geblieben sind. Nicht zuletzt, weil die Politik es versäumt hat, diese Plattformen wirkungsvoll zu regulieren und Pesserecht und Strafrecht gegen diese Plattformen und ihre Nutzer durchzusetzen.
Tech-Oligarchen hofieren – EU-Grundrechtsschutz der Bürger:innen preisgeben
Die US-Tech-Oligarchen manipulieren mit ihren Algorithmen, die Krawall, Extremismus, Demokratiefeindlichkeit und Islamismus ebenso vorrangig verbreiten, wie Rechtsextremismus, werden dafür weder besteuert, noch von der EU und dem Bundesgesetzgeber zur Verantwortung gezogen, schlimmer: Sie werden geschont und gestreichelt, weil ihr “Pate” Trump mit Zöllen droht. Schlimmer noch: Datenschutz-Grundverordnung, IA-Act und Digital Markets Act, drei wichtige Waffen der EU gegen die Übergriffe, Manipulationen und Datenklau der (a)sozialen Netzwerke werden derzeit “entschärft.” Ausgerechnet EVP-Fraktionschef Weber (CSU) betreibt seit Monaten im Bündnis und mit Unterstützung der rechtsextremen Fraktion im EU-Prlament mit den “Omnibus-Gesetzen” die Verwässerung der Schutzrechte gegenüber den Internetkonzernen der USA.
Grundrecht auf Informationsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung in Gefahr
Die Schwarz-Rote Bundesregierung hat darüber hinaus die praktische Abschaffung des Datenschutzes beschlossen, den Teile der Wirtschaft Merz, Dobrindt und Reiche systematisch als “Bürokratie” diffamieren. Wer im Jahr 2026 noch nicht erkannt hat, dass die Bedrohung der Freiheitsrechte im Internet nicht von den Behörden ausgeht, die Grundrechte der Menschen und persönliche Daten schützen, sondern von den Digitalkonzernen, die immer mehr Daten über Konsumenten sammeln, Urheberrechte mißachten, Betriebsgeheimnisse stehlen und Spionage betreiben und damit Menschen gläsern machen, die ihnen inzwischen freiwillig ihre Daten ausliefern, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
Der SPD muss, als diese Pläne in die Koalitionsvereinbarung geschrieben und im Kabinett kürzlich bekräftigt wurden, wohl gerade der Kopf vor Müdigkeit in die Suppenschüssel gefallen sein. Über beide Ohren. Die Wählerin wird es ihnen danken: SPD demnächst einstellig.
Über Roland Appel:
Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @[email protected]
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Der Anschlagsreflex – ein Ablenkungsmanöver?
Lange keinen Anschlag gehabt? Nun überbieten sich die rechten Politiker wieder ohne Sachkenntnis, aber mit jeder Menge neuer Maßnahmen zum Rechtstaatsabbau, um von den Verantwortlichkeiten im Einzelnen abzulenken, das eigene politische Süppchen zu kochen und Dinge zu fordern, die sachfremd sind, nichts nützen, aber Vorurteile vertiefen, ein Klima der Intoleranz und des Glaubens in die Allmacht eines “Starken Staates” und einer autoritären Gesellschaft stärken: Sprich: Die Demokratie weiter in Zweifel ziehen und abbauen.Verschärfung des Jugendstrafrechts, elektronische Fußfessel, Entzug der Staatsbürgerschaft – politischer Unsinn, den die CDU/CSU fordert, bevor es die AfD tut.
Egal wie sachfremd, wirkungslos oder bereits vorhanden, erstmal wird drauflosgeschwafelt, irgendeine Symbolpolitik ohne Wirkung wird man am Ende auf jeden Fall durchbekommen – so das Ergebnis der meisten Anschläge der letzten dreißig Jahre, von “Nine-Eleven” bis heute. Ob von Rechtsextremisten (die allermeisten) Islamisten (die spektakulärsten und am meisten von rechts politisch instrumentalisierten) Linksextremisten (von denen bisher keine gefunden oder identifiziert wurden, die es aber gewesen sein müssen, damit die blödsinnige “Hufeisentheorie:” Links gleich Rechts, wieder stimmt) nach jedem Vorfall dieser Art melden sich die üblichen Verdächtigen, Dobrindt, Söder, ein Polizei-Lobbyist mit SPD-Parteibuch und alle fordern sie “Härte” des Gesetzes, Verschärfungen, und mehr staatliches Eingreifen – nur gegen die Ursachen geht niemand vor.
Präventivhaft, Fußfessel und Erwachsenenstrafrecht?
Wer wie Innenminister Dobrindt “Präventivhaft” für Gefährder vorschlägt, macht damit deutlich, zum einen nicht zu wissen, wovon er spricht, denn die Zahl allein der islamistischen “Gefährder” wird in Deutschland von den Verfassungsschutzbehörden mit zwischen 410 und ca. neuntausend beziffert. Aber diese Erkenntnisse sind Vermutungen und Einschätzungen, die nicht aus konkreten strafbaren Handlungen, sondern überwiegend aufgrund von Beobachtungen im Vorfeld, Nutzung bestimmter Inhalte im Netz, Zugehörigkeit zu bestimmten Foren oder Chatgruppen, Teilnahme an Veranstaltungen oder Besuch von bestimmten Moscheen beruhen. Ein Rechtstaat des Grundgesetzes kann aber nicht wie der NS-Staat aufgrund von Vermutungen “präventiv” in “Schutzhaft” nehmen, wer nicht wegen konkreter Taten oder Tatpläne verurteilt wurde. Selbst bei verurteilten Straftätern wie dem Berliner Fall ist die konkrete Situation eben nicht einfach gelegen. Der befand sich nämlich mitnichten “auf Bewährung” in Freiheit, sondern, weil die Staatsanwaltschaft gegen seine Verurteilung Revision eingelegt hatte und deshalb das Urteil nicht rechtskräftig war. Die Aufhebung des Haftbefehls war somit zwangsläufig.
Täter war unter Beobachtung des LKA
Das zuständige Gericht hatte die Strafe gerade nicht zur Bewährung ausgesetzt, sondern eine “Vorbewährung” verhängt, mit der Deliquenten zur Teilnahme an einem De-Islamisierungskurs gezwungen werden können. Dieses war eingeleitet worden, zwei Termine hatten stattgefunden, aber ebensowenig zu einem Ergebnis gekommen, wie eine vom LKA Berlin durchgeführte Videoüberwachung seines Hauseingangs, die keine konkreten Hiweise auf seine geplante Tat ergaben. Auch eine elektronische Fußfessel hätte mit großer Wahrscheinlichkeit seinen Anschlag nicht verhindern können, da mit zwar sein Standort zu verfolgen gewesen wäre, aber anders als im Falle der Annäherung von verurteilten Beziehungstätern an ihre Opfer ja keine permanente Überwachung rund um die Uhr möglich gewesen wäre. Die Frage, an welcher Stelle Fehler gemacht wurden, wird sich also viel eher im Bereich der ja stattgefundenen Observationsmaßnahmen und der Anwendung von Gesetzen stellen, nicht aber im Bereich der jetzt wieder erhobenen Forderungen nach Gesetzesverschärfungen.
Jurist sieht Forderungen nach Strafverschärfungen kritisch
Ein aufschlussreiches Interview gab heute der Jurist Prof. Dr. Matthias Jahn dem Deutschlandfunk: Er hält die vorgeschlagenen Maßnahmen für eine “Ablenkungsstrategie”. Denn die geforderten Möglichkeiten, gegen einen konkret bevorstehenden Anschlag Präventivgewahrsam zu verhängen, wie sie in einigen Landespolizeigesetzen z.B. in Bayern möglich ist, ist nur in sehr engen Grenzen wegen der Verhältnismäßigkeit eines derartig tiefen des Grundrechtseingriffes möglich. Auch wurde diese Möglichkeit geschaffen, um z.B. gewalttaten im Zusammenhang mit Demonstrationen zu verhindern. Gleichwohl hätten die Behörden in Berlin nach der dortigen Rechtslage wohl auch ohne Gesetzesänderungen zumindest zeitlich begrenzt von einer solchen Regelung Gebrauch machen können: Wenn man denn zur Einschätzung gekommen wäre, dass ein Terroranschlag wirklich konkret bevorstand. Genau dafür hat aber wohl die Observation durch das LKA keine Anhaltspunkte ergeben. Es fällt Politikern wie Dobrindt offensichtlich schwer, zuzugeben, dass es eben bei der Einschätzung auch im konkreten Fall niemals absolute Sicherheit geben kann. Anstatt dies zuzugeben, werden nun wieder alle möglichen Verschärfungen gefordert, die die Illusion wecken, es gäbe eine absolute Sicherheit, die es in Wirklichkeit in einem demokratischen Rechtsstaat niemals geben kann.
Handlungsunfähigkeit gegen Agitation im Internet und vor Ort?
Aufgrund des offensichtlichen Widerspruchs zwischen Forderung von Scheinlösungen aus der Politik, von denen die Politiker, die sie erheben, eigentlich wissen müssten, dass sie weder mit unserer Verfassung vereinbar sind und zudem auch gar nicht wirksam wären, selbst wenn sie beschlossen würden, entsteht genau die Glaubwürdigkeitslücke, die Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremisten von der AfD ist. So kann die AfD ein Wahlkampfthema besetzen und “AfD-Halbierer” Merz hat wieder ein Eigentor geschossen. Anstatt das Jugendstrafrecht verschärfen zu wollen, das ohnehin für den 21-jährigen Täter eine untergeordnete Rolle spielte, wäre es besser gewesen nachzudenken und die Ursachen zu betrachten, wie Thüringens Verfassungsschutzchef Stephen Kramer gegenüber dem “Kölner Stadtanzeiger”: “Wir stellen fest, dass wir es bei radikalisierten Extremisten immer öfter mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Sie sind insbesondere in der Adoleszenz besonders vulnerabel, d.h. emotional empfänglich für soziale Bindungen, die dann später missbraucht werden und zur Radikalisierung führen. Die Hemmschwelle, auch brutale Gewalt einzusetzen, sinkt abei immer schneller und öfter.”
Salafistin im Rheinischen Braunkohlerevier
Ein nahes Beispiel dafür ist die Salafistin Hanna Hansen, fünfmalige Deutsche Meisterin im Kickboxen, die auf ihren Social Media-Kanälen u.a. bei Instagram mit 224.000 Followern vor allem junge Frauen missioniert, zum Islam zu konvertieren. Sie befürwortet die Unterwerfung unter eine religiöse Ordnung und hetzt gegen demokratische Freiheiten u.a. unter Verwendung verfassungswidriger Symbole. In Niederaußem bei Bergheim nahe Köln bot sie in einer Kampfsportschule, die vom bekannten Salafisten Pierre Vogel gegründet und betrieben wurde, Kampfsporttraining für Frauen an. Vogel wiederum erteilt laut “Kölner Stadtanzeiger” im dortigen “Fight Club” vier- bis zehnjährigen Kindern Boxtraining. Die Gemeinde Bergheim hat bisher dagegen keine rechtliche Handhabe gefunden.
Islamismus und rechte Gewalt, Terror und Hetze – ohne Konsequenz für die Plattformen
Nach unserem Strafgesetzbuch wird der Anstifter wie der Täter bestraft. Wer also jemanden dazu bestimmt, eine Straftat zu begehen, oder jemandem die Gelegenheit bietet, dies zu tun, sollte wie der Täter bestraft werden. Das gilt in der analogen Welt, aber der Rechtstaat und auch die Politik weigern sich hartnäckig, die Gesetze in der digitalen Welt durchzusetzen. Nahezu alle Terroristen, die in den letzten Jahrzehnten in Deutschland aus rassistischen, religiösen, rechtsextremistischen oder islamistischen Motiven gemordet haben, haben sich im Internet und auf ganz konkreten Plattformen radikalisiert, die alle bisher ungeschoren geblieben sind. Nicht zuletzt, weil die Politik es versäumt hat, diese Plattformen wirkungsvoll zu regulieren und Pesserecht und Strafrecht gegen diese Plattformen und ihre Nutzer durchzusetzen.
Tech-Oligarchen hofieren – EU-Grundrechtsschutz der Bürger:innen preisgeben
Die US-Tech-Oligarchen manipulieren mit ihren Algorithmen, die Krawall, Extremismus, Demokratiefeindlichkeit und Islamismus ebenso vorrangig verbreiten, wie Rechtsextremismus, werden dafür weder besteuert, noch von der EU und dem Bundesgesetzgeber zur Verantwortung gezogen, schlimmer: Sie werden geschont und gestreichelt, weil ihr “Pate” Trump mit Zöllen droht. Schlimmer noch: Datenschutz-Grundverordnung, IA-Act und Digital Markets Act, drei wichtige Waffen der EU gegen die Übergriffe, Manipulationen und Datenklau der (a)sozialen Netzwerke werden derzeit “entschärft.” Ausgerechnet EVP-Fraktionschef Weber (CSU) betreibt seit Monaten im Bündnis und mit Unterstützung der rechtsextremen Fraktion im EU-Prlament mit den “Omnibus-Gesetzen” die Verwässerung der Schutzrechte gegenüber den Internetkonzernen der USA.
Grundrecht auf Informationsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung in Gefahr
Die Schwarz-Rote Bundesregierung hat darüber hinaus die praktische Abschaffung des Datenschutzes beschlossen, den Teile der Wirtschaft Merz, Dobrindt und Reiche systematisch als “Bürokratie” diffamieren. Wer im Jahr 2026 noch nicht erkannt hat, dass die Bedrohung der Freiheitsrechte im Internet nicht von den Behörden ausgeht, die Grundrechte der Menschen und persönliche Daten schützen, sondern von den Digitalkonzernen, die immer mehr Daten über Konsumenten sammeln, Urheberrechte mißachten, Betriebsgeheimnisse stehlen und Spionage betreiben und damit Menschen gläsern machen, die ihnen inzwischen freiwillig ihre Daten ausliefern, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
Der SPD muss, als diese Pläne in die Koalitionsvereinbarung geschrieben und im Kabinett kürzlich bekräftigt wurden, wohl gerade der Kopf vor Müdigkeit in die Suppenschüssel gefallen sein. Über beide Ohren. Die Wählerin wird es ihnen danken: SPD demnächst einstellig.
Über Roland Appel:
Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @[email protected]
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#linke #gruene #spd verlassen #x
Das ist die gute Nachricht.
Die schlechte:
Angeblich soll #Bluesky genutzt werden.
Und bei Mastodon sind zwar vereinzelt Landesverbände, die Bundesparteien sind aktiv nicht hier vertreten.
Ausnahme: @dielinke
@spdbt hat zumindest schon mal einen inaktiven Account.
Zu den Grünen konnte ich nichts finden auf Bundesebene.https://www.tagesschau.de/inland/spd-gruene-linke-rueckzug-x-100.html
Unterm Strich schön, dass die #Techoligarchen weiter geschwächt werden.
#WirVerlassenX
#techbros -
#linke #gruene #spd verlassen #x
Das ist die gute Nachricht.
Die schlechte:
Angeblich soll #Bluesky genutzt werden.
Und bei Mastodon sind zwar vereinzelt Landesverbände, die Bundesparteien sind aktiv nicht hier vertreten.
Ausnahme: @dielinke
@spdbt hat zumindest schon mal einen inaktiven Account.
Zu den Grünen konnte ich nichts finden auf Bundesebene.https://www.tagesschau.de/inland/spd-gruene-linke-rueckzug-x-100.html
Unterm Strich schön, dass die #Techoligarchen weiter geschwächt werden.
#WirVerlassenX
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Und bei Mastodon sind zwar vereinzelt Landesverbände, die Bundesparteien sind aktiv nicht hier vertreten.
Ausnahme: @dielinke
@spdbt hat zumindest schon mal einen inaktiven Account.
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Das ist die gute Nachricht.
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Und bei Mastodon sind zwar vereinzelt Landesverbände, die Bundesparteien sind aktiv nicht hier vertreten.
Ausnahme: @dielinke
@spdbt hat zumindest schon mal einen inaktiven Account.
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Unterm Strich schön, dass die #Techoligarchen weiter geschwächt werden.
#WirVerlassenX
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Das ist die gute Nachricht.
Die schlechte:
Angeblich soll #Bluesky genutzt werden.
Und bei Mastodon sind zwar vereinzelt Landesverbände, die Bundesparteien sind aktiv nicht hier vertreten.
Ausnahme: @dielinke
@spdbt hat zumindest schon mal einen inaktiven Account.
Zu den Grünen konnte ich nichts finden auf Bundesebene.https://www.tagesschau.de/inland/spd-gruene-linke-rueckzug-x-100.html
Unterm Strich schön, dass die #Techoligarchen weiter geschwächt werden.
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#techbros -
Wenn steinreiche "Genies" sagen das Demokratie ihre wirtschaftliche Entwicklung behindert, z.B. durch Steuern, durch Gesetze die Monopole verhindern sollen usw., vergessen sie das ihr Reichtum nur im Rahmen dieser Demokratie (vor allem der US-Demokratie) möglich war. In keinem anderen System wäre es ihnen möglich gewesen, diesen Reichtum zu erreichen. Es zeigt in Wahrheit nur den bösen Charakter der Leute, die eine Leiter zerstören mit der sie es geschafft haben.
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Er ist doch inzwischen und zu Glück schon da.
Findest Du es wirklich nicht gut, wenn möglichst viele empathische, demokratische und kluge Menschen im #Fediverse sind?
Findest Du es wirklich nicht gut, wenn niemand #BigTech braucht, um sich mit diesen bei bei #SocialMedia austauschen zu können?
Findest Du es wirklich nicht gut, wenn wir hier auch andere, sachlich vorgetragen Ansichten diskutieren können?
Ich freue mich jedenfalls darüber, dass wir so in einem vor #TechOligarchen, #Algorithmen, #Bots, #Trollen und #Erregungsspiralen weitestgehend behüteten Raum Brücken bauen und Dialoge führen können.
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Er ist doch inzwischen und zu Glück schon da.
Findest Du es wirklich nicht gut, wenn möglichst viele empathische, demokratische und kluge Menschen im #Fediverse sind?
Findest Du es wirklich nicht gut, wenn niemand #BigTech braucht, um sich mit diesen bei bei #SocialMedia austauschen zu können?
Findest Du es wirklich nicht gut, wenn wir hier auch andere, sachlich vorgetragen Ansichten diskutieren können?
Ich freue mich jedenfalls darüber, dass wir so in einem vor #TechOligarchen, #Algorithmen, #Bots, #Trollen und #Erregungsspiralen weitestgehend behüteten Raum Brücken bauen und Dialoge führen können.
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Er ist doch inzwischen und zu Glück schon da.
Findest Du es wirklich nicht gut, wenn möglichst viele empathische, demokratische und kluge Menschen im #Fediverse sind?
Findest Du es wirklich nicht gut, wenn niemand #BigTech braucht, um sich mit diesen bei bei #SocialMedia austauschen zu können?
Findest Du es wirklich nicht gut, wenn wir hier auch andere, sachlich vorgetragen Ansichten diskutieren können?
Ich freue mich jedenfalls darüber, dass wir so in einem vor #TechOligarchen, #Algorithmen, #Bots, #Trollen und #Erregungsspiralen weitestgehend behüteten Raum Brücken bauen und Dialoge führen können.
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Er ist doch inzwischen und zu Glück schon da.
Findest Du es wirklich nicht gut, wenn möglichst viele empathische, demokratische und kluge Menschen im #Fediverse sind?
Findest Du es wirklich nicht gut, wenn niemand #BigTech braucht, um sich mit diesen bei bei #SocialMedia austauschen zu können?
Findest Du es wirklich nicht gut, wenn wir hier auch andere, sachlich vorgetragen Ansichten diskutieren können?
Ich freue mich jedenfalls darüber, dass wir so in einem vor #TechOligarchen, #Algorithmen, #Bots, #Trollen und #Erregungsspiralen weitestgehend behüteten Raum Brücken bauen und Dialoge führen können.
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Was war da nochmal? Ohne den Bundespräsidenten, der zum morgigen “Tag der Demokratiegeschichte” einen Beitrag im Rhein-Sieg-Anzeiger (Kölner Stadtanzeiger) geschrieben hat, wüssten es noch weniger Menschen – im “Bonner Generalanzeiger” findet man den Gastbeitrag übrigens nicht. Das ist traurig und bezeichnend für die überwiegend rechte und reaktionäre Konnotation deutscher Geschichte. Dass an diesem Tag das erste demokratische Revolution in Berlin zu Barrikadenkämpfen und Schüssen des Militärs auf die Demokraten führte und ihren vorläufigen Höhepunkt fand, ist heute zumeist vergessen.
Es ist kein Wissen, das – wie in Frankreich die Revolution von 1789 – an allen Schulen präsent ist. Dabei war die Revolution 1848/49 der Ausgangspunkt der Forderungen, die 1919 in die Weimarer Verfassung und 1949 vom Parlamentarischen Rat ins Grundgesetz geschrieben wurden. Es gibt immer noch keine Geschichtsschreibung, die das Wissen um den langen Kampf um Grund- und Freiheitsrechte in Europa und insbesondere in Deutschland positiv besetzt und ins Bewußtsein der Öffentlichkeit bringt. Dieser Kampf war immer ein internationaler Kampf, denn gleichzeitig begehrten die Demokraten und Liberalen 1789, 1832 und 1848 immer wieder gegen die Obrigkeit und die Fürsten auf. Stattdessen überlässt es die demokratische Öffentlichkeit regelmäßig rechtsreaktionären Geschichtsklitterern, mit Zerrbildern wie der Verniedlichung des Nationalsozialismus als “Fliegenschiß” der angeblich glorreichen, vor allem autoritären und feudalen deutschen Geschichte, das Bewusstsein besonders von jungen Menschen zu beeinflussen.
Demokratische, Grundrechtliche Tradition: Fehlanzeige
Wer weiss schon, dass es bereits 1789 für einige Jahre die “Mainzer Republik” gab, in der Grundrechte galten und Demokratie herrschte? Noch immer herrscht in vielen Geschichtsbüchern, aber auch im allgemeinen Bewusstsein, ein Bild vom Hambacher Treffen europäischer Bürger und Demokraten 1832 vor, das durch reaktionäre Interpretation durch Studentenverbindungen geprägt wurde. Wer dagegen die hervorragende Ausstellung zur Geschichte der Freiheitsbewegungen auf Burg Hambach besucht, dem wird vermittelt, dass sich damals bereits die späteren Revolutionäre von 1848 aus Süddeutschland und vielen anderen Ländern, aus Frankreich und den Niederlanden trafen, um ihre Vorstellungen von Demokratie in ganz Europa auszutauschen.
Quellen gibt es genügend – sie werden nur nicht genutzt
Dabei haben in den vergangenen Jahren Autoren wie Jörg Bong oder Christopher Clark wichtige Beiträge zur Revolution von 1848/49 in Europa geleistet. 1978 waren es die Jungdemokraten, die Jugendorganisation, die mit der damals noch linksliberalen FDP zusammenarbeitete, die mit Schriften, Köpfen und Musik zu 1848 an die fortschrittliche und soziale Tradition des Liberalismus und der Radikalen Demokraten von den Aufständen und Volksversammlungen in Südbaden bis zur Paulskirche und ihrer Verfassung erinnerten. So forderte die
Offenburger Volksversammlung am 12.9. 1847:
“1. Garantie der Grund- und Menschenrechte – Aufhebung aller diese Rechte einschränkenden Verordnungen und Gesetze wie z.B. die Karlsbader Beschlüsse von 1819.”
“2. Absolute Pressefreiheit ohne jede Zensur.”
“3. Gewissens- und Lehrfreiheit, Gleichheit aller Religionen und Bekenntnisse.”
“4. Vereidigung des Militärs auf die Verfassung.”
“5. …persönliche Freiheit, …Vereinigungsfreiheit … Versammlungsfreiheit…Freizügigkeit…”
“6. Vertretung des Volkes beim deutschen Bund”
7. Wehrdienst des Volkes statt stehender Heere der Fürsten
“8. Gerechte Besteuerung mit progressiver Einkommensteuer”
“9. Schulausbildung für alle”
“10. Wir verlangen Ausgleichung des Mißverhältnisses zwischen Arbeit und Kapital. Die Gesellschaft ist schuldig, die Arbeit zu heben und zu schützen.”
“11. Einsetzung von Geschworenengerichten. Der Bürger werde vom Bürger gerichtet.”
“12. Wir verlangen eine volkstümliche Staatsverwaltung … An die Stelle der Vielregierung der Beamten trete die Selbstregierung des Volkes.”
“13. Wir verlangen die Abschaffung aller Vorrechte. Jedem sei die Achtung freier Mitbürger einziger Vorzug und Lohn.”
Die Geschichte des Kampfes um demokratische Rechte ist aktueller den je. Vor allem zeigt sie, dass Grund- und Freiheitsrechte nicht durch ihr Niederschreiben in der Verfassung gewährleistet sind, sondern immer wieder gelebt, erkämpft und verteidigt werden müssen. Und sie müssen an der Realität der Gegenwart gespiegelt und gemessen werden.
Verfassungsanspruch und -Realität
So ist etwa heute die Forderung nach gleichwertiger Bildung materiell und tatsächlich nicht gewährleistet. Unsere Schulen und Hochschulen sind infrastrukturell marode und pädagogisch unterversorgt. Sie sind den Anforderungen einer modernen, auf Einwanderung angewiesenen Gesellschaft insbesondere im Bereich der Sprach-, Demokratie- und Medienkompetenzvermittlung völlig unzureichend gewachsen, bis zum Versagen. Angesichts der Publikumsbeschimpfungen unserer angeblich faulen Gesellschaft von Wirtschaftslobbyistin und Staatssekretärin Connemann “Lifestyle-Teilzeit” bis zum Kanzler “Mit Vier-Tage Woche und Live Balance bringen wir Deutschland nicht wieder nach vorn” erscheinen die Forderungen 10 bis 13 von 1847 heute geradezu revolutionär. Dabei sind sie heute durch Artikel 14 Grundgesetz (“Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll gleichzeitig dem Wohle der Allgemeinheit dienen.”) und Artikel 15 GG (Gemeineigentum und Gemeinwirtschaft) aktuelles und ummittelbar geltendes Verfassungsrecht. Sie werden vom Gesetzgeber nur nicht angewendet. Obwohl sie durchaus geeignet wären, den Mißständen durch die Bau- und Mietenpolitik von Immobilienkonzernen und Haus- und Grundbesitzern wie Vonovia und anderen einen Riegel vorzuschieben.
Unkulturminister Weimer
Ein jüngstes Beispiel, wie auch heute wieder Freiheitsrechte durch reaktionäre Politiker eingeschränkt werden, ist das Vorgehen des sich selbst als konservativer Kulturkämpfer verstehenden Kulturstaatsministers Weimer, der angeblich “linke” Buchläden mithilfe einer mißbräuchlichen Nutzung von Geheimdienstinformationen von der Förderung seines Buchhandelspreises ausgeschlossen hat. Dies, und sein Versuch, die Biennale-Chefin Tricia Tuttle aus dem Amt zu drängen, erinnert an die Spitzeltätigkeit der Gesinnungspolizei und Zensur der deutschen und österreichischen Fürsten zu Zeiten des Vormärz 1848 und danach.
Meinungsmanipulation und Pressefreiheit in Gefahr
Die Freiheit der Presse und die Meinungsfreiheit sind wie nie in der jüngeren Geschichte inzwischen bedroht. Und zwar ganz anders, als Demokratiefeinde von J.D. Vance bis zur AfD dies behaupten. Ursache des Zeitungssterbens und des immer schlechter werdenden Journalismus – auch in den öffentlich-rechtlichen Medien – ist die illegale Nutzung personenbezogener im Internet gewonnener Daten durch die Tech-Oligarchen, vornehmlich aus den USA und China. Ihr Geschäftsmodell “personalisierter Werbung” und ihrer Algorithmnen entzieht der privatwirtschaftlichen Presse weltweit Werbemittel in Billionenhöhe und manipuliert das demokratische Bewusstsein durch die Verbreitung rechtsextremer, menschenverachtender und demokratiefeindlicher Propaganda.
Datenschutz durchzusetzen ist ein Kampf um Freiheitsrechte
Das scheinbar “kostenlose” Angebot begann damit, dass Facebook seine Nutzer zwang, ihre Adressbücher hochzuladen und Google das Suchverhalten seiner Nutzer:innen in allen Details registrierte, analysierte und ausforschte. Es endet noch lange nicht mit der immer differenzierteren Ausspähung aller Nutzer:innen von diesen Plattformen, die von der politischen Einstellung über Hobbys und Konsumverhalten bis zu sexuellen Vorlieben und Orientierungen alles wissen. Ein einschlägiges Verbot personalisierter Werbung auf Plattformen im Internet mit empfindlichen Strafen hat bisher keine Regierung weltweit gewagt. Manipulation und die Bevorzugung demokratiefeindlicher Inhalte sind die Folge. Statt regulierend einzugreifen und den Konzernen ihre Grenzen aufzuzeigen und vor allem durchzusetzen, ruft man nun ziemlich hilflos zum Social-Media-Verbot für Jugendliche – ein demokratisches Armutszeugnis. Dann die derzeitige Bundesregierung stattdessen mit dem “Omnibus-Gesetz” auf EU-Ebene den Schutz gegen Tech-Oligarchen verwässert und den Datenschutz als “Bürokratie” verunglimpft, ist ein Verrat an den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und am Grundgesetz.
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Was war da nochmal? Ohne den Bundespräsidenten, der zum morgigen “Tag der Demokratiegeschichte” einen Beitrag im Rhein-Sieg-Anzeiger (Kölner Stadtanzeiger) geschrieben hat, wüssten es noch weniger Menschen – im “Bonner Generalanzeiger” findet man den Gastbeitrag übrigens nicht. Das ist traurig und bezeichnend für die überwiegend rechte und reaktionäre Konnotation deutscher Geschichte. Dass an diesem Tag das erste demokratische Revolution in Berlin zu Barrikadenkämpfen und Schüssen des Militärs auf die Demokraten führte und ihren vorläufigen Höhepunkt fand, ist heute zumeist vergessen.
Es ist kein Wissen, das – wie in Frankreich die Revolution von 1789 – an allen Schulen präsent ist. Dabei war die Revolution 1848/49 der Ausgangspunkt der Forderungen, die 1919 in die Weimarer Verfassung und 1949 vom Parlamentarischen Rat ins Grundgesetz geschrieben wurden. Es gibt immer noch keine Geschichtsschreibung, die das Wissen um den langen Kampf um Grund- und Freiheitsrechte in Europa und insbesondere in Deutschland positiv besetzt und ins Bewußtsein der Öffentlichkeit bringt. Dieser Kampf war immer ein internationaler Kampf, denn gleichzeitig begehrten die Demokraten und Liberalen 1789, 1832 und 1848 immer wieder gegen die Obrigkeit und die Fürsten auf. Stattdessen überlässt es die demokratische Öffentlichkeit regelmäßig rechtsreaktionären Geschichtsklitterern, mit Zerrbildern wie der Verniedlichung des Nationalsozialismus als “Fliegenschiß” der angeblich glorreichen, vor allem autoritären und feudalen deutschen Geschichte, das Bewusstsein besonders von jungen Menschen zu beeinflussen.
Demokratische, Grundrechtliche Tradition: Fehlanzeige
Wer weiss schon, dass es bereits 1789 für einige Jahre die “Mainzer Republik” gab, in der Grundrechte galten und Demokratie herrschte? Noch immer herrscht in vielen Geschichtsbüchern, aber auch im allgemeinen Bewusstsein, ein Bild vom Hambacher Treffen europäischer Bürger und Demokraten 1832 vor, das durch reaktionäre Interpretation durch Studentenverbindungen geprägt wurde. Wer dagegen die hervorragende Ausstellung zur Geschichte der Freiheitsbewegungen auf Burg Hambach besucht, dem wird vermittelt, dass sich damals bereits die späteren Revolutionäre von 1848 aus Süddeutschland und vielen anderen Ländern, aus Frankreich und den Niederlanden trafen, um ihre Vorstellungen von Demokratie in ganz Europa auszutauschen.
Quellen gibt es genügend – sie werden nur nicht genutzt
Dabei haben in den vergangenen Jahren Autoren wie Jörg Bong oder Christopher Clark wichtige Beiträge zur Revolution von 1848/49 in Europa geleistet. 1978 waren es die Jungdemokraten, die Jugendorganisation, die mit der damals noch linksliberalen FDP zusammenarbeitete, die mit Schriften, Köpfen und Musik zu 1848 an die fortschrittliche und soziale Tradition des Liberalismus und der Radikalen Demokraten von den Aufständen und Volksversammlungen in Südbaden bis zur Paulskirche und ihrer Verfassung erinnerten. So forderte die
Offenburger Volksversammlung am 12.9. 1847:
“1. Garantie der Grund- und Menschenrechte – Aufhebung aller diese Rechte einschränkenden Verordnungen und Gesetze wie z.B. die Karlsbader Beschlüsse von 1819.”
“2. Absolute Pressefreiheit ohne jede Zensur.”
“3. Gewissens- und Lehrfreiheit, Gleichheit aller Religionen und Bekenntnisse.”
“4. Vereidigung des Militärs auf die Verfassung.”
“5. …persönliche Freiheit, …Vereinigungsfreiheit … Versammlungsfreiheit…Freizügigkeit…”
“6. Vertretung des Volkes beim deutschen Bund”
7. Wehrdienst des Volkes statt stehender Heere der Fürsten
“8. Gerechte Besteuerung mit progressiver Einkommensteuer”
“9. Schulausbildung für alle”
“10. Wir verlangen Ausgleichung des Mißverhältnisses zwischen Arbeit und Kapital. Die Gesellschaft ist schuldig, die Arbeit zu heben und zu schützen.”
“11. Einsetzung von Geschworenengerichten. Der Bürger werde vom Bürger gerichtet.”
“12. Wir verlangen eine volkstümliche Staatsverwaltung … An die Stelle der Vielregierung der Beamten trete die Selbstregierung des Volkes.”
“13. Wir verlangen die Abschaffung aller Vorrechte. Jedem sei die Achtung freier Mitbürger einziger Vorzug und Lohn.”
Die Geschichte des Kampfes um demokratische Rechte ist aktueller den je. Vor allem zeigt sie, dass Grund- und Freiheitsrechte nicht durch ihr Niederschreiben in der Verfassung gewährleistet sind, sondern immer wieder gelebt, erkämpft und verteidigt werden müssen. Und sie müssen an der Realität der Gegenwart gespiegelt und gemessen werden.
Verfassungsanspruch und -Realität
So ist etwa heute die Forderung nach gleichwertiger Bildung materiell und tatsächlich nicht gewährleistet. Unsere Schulen und Hochschulen sind infrastrukturell marode und pädagogisch unterversorgt. Sie sind den Anforderungen einer modernen, auf Einwanderung angewiesenen Gesellschaft insbesondere im Bereich der Sprach-, Demokratie- und Medienkompetenzvermittlung völlig unzureichend gewachsen, bis zum Versagen. Angesichts der Publikumsbeschimpfungen unserer angeblich faulen Gesellschaft von Wirtschaftslobbyistin und Staatssekretärin Connemann “Lifestyle-Teilzeit” bis zum Kanzler “Mit Vier-Tage Woche und Live Balance bringen wir Deutschland nicht wieder nach vorn” erscheinen die Forderungen 10 bis 13 von 1847 heute geradezu revolutionär. Dabei sind sie heute durch Artikel 14 Grundgesetz (“Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll gleichzeitig dem Wohle der Allgemeinheit dienen.”) und Artikel 15 GG (Gemeineigentum und Gemeinwirtschaft) aktuelles und ummittelbar geltendes Verfassungsrecht. Sie werden vom Gesetzgeber nur nicht angewendet. Obwohl sie durchaus geeignet wären, den Mißständen durch die Bau- und Mietenpolitik von Immobilienkonzernen und Haus- und Grundbesitzern wie Vonovia und anderen einen Riegel vorzuschieben.
Unkulturminister Weimer
Ein jüngstes Beispiel, wie auch heute wieder Freiheitsrechte durch reaktionäre Politiker eingeschränkt werden, ist das Vorgehen des sich selbst als konservativer Kulturkämpfer verstehenden Kulturstaatsministers Weimer, der angeblich “linke” Buchläden mithilfe einer mißbräuchlichen Nutzung von Geheimdienstinformationen von der Förderung seines Buchhandelspreises ausgeschlossen hat. Dies, und sein Versuch, die Biennale-Chefin Tricia Tuttle aus dem Amt zu drängen, erinnert an die Spitzeltätigkeit der Gesinnungspolizei und Zensur der deutschen und österreichischen Fürsten zu Zeiten des Vormärz 1848 und danach.
Meinungsmanipulation und Pressefreiheit in Gefahr
Die Freiheit der Presse und die Meinungsfreiheit sind wie nie in der jüngeren Geschichte inzwischen bedroht. Und zwar ganz anders, als Demokratiefeinde von J.D. Vance bis zur AfD dies behaupten. Ursache des Zeitungssterbens und des immer schlechter werdenden Journalismus – auch in den öffentlich-rechtlichen Medien – ist die illegale Nutzung personenbezogener im Internet gewonnener Daten durch die Tech-Oligarchen, vornehmlich aus den USA und China. Ihr Geschäftsmodell “personalisierter Werbung” und ihrer Algorithmnen entzieht der privatwirtschaftlichen Presse weltweit Werbemittel in Billionenhöhe und manipuliert das demokratische Bewusstsein durch die Verbreitung rechtsextremer, menschenverachtender und demokratiefeindlicher Propaganda.
Datenschutz durchzusetzen ist ein Kampf um Freiheitsrechte
Das scheinbar “kostenlose” Angebot begann damit, dass Facebook seine Nutzer zwang, ihre Adressbücher hochzuladen und Google das Suchverhalten seiner Nutzer:innen in allen Details registrierte, analysierte und ausforschte. Es endet noch lange nicht mit der immer differenzierteren Ausspähung aller Nutzer:innen von diesen Plattformen, die von der politischen Einstellung über Hobbys und Konsumverhalten bis zu sexuellen Vorlieben und Orientierungen alles wissen. Ein einschlägiges Verbot personalisierter Werbung auf Plattformen im Internet mit empfindlichen Strafen hat bisher keine Regierung weltweit gewagt. Manipulation und die Bevorzugung demokratiefeindlicher Inhalte sind die Folge. Statt regulierend einzugreifen und den Konzernen ihre Grenzen aufzuzeigen und vor allem durchzusetzen, ruft man nun ziemlich hilflos zum Social-Media-Verbot für Jugendliche – ein demokratisches Armutszeugnis. Dann die derzeitige Bundesregierung stattdessen mit dem “Omnibus-Gesetz” auf EU-Ebene den Schutz gegen Tech-Oligarchen verwässert und den Datenschutz als “Bürokratie” verunglimpft, ist ein Verrat an den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und am Grundgesetz.
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"People talk about how much energy it takes to train an #ai model … But it also takes a lot of energy to train a human. It takes like 20 years of life and all of the food you eat during that time before you get smart." - #samaltman
Das Training eines #LLMs benötigt 20-25 MW. Ein Mensch bis zum erreichen des 20. Lebensjahres 0,876 MW. Das Statement vom #techoligarchen ist nicht nur falsch, sondern auch billige Polemik, á la #fossileLobby mit dem #co2 Fußabdruck.
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Neue Ordnung
Ein Jahr Trump
#Universitäten unter Druck, #Soldaten auf den Straßen, #TechOligarchen und #christliche #Fundamentalisten an den #Schalthebeln der Macht. Und im Hintergrund " #Project2025" – ein Masterplan für den #radikalen Umbau der Macht.https://www.zdf.de/video/dokus/terra-x-history-102/donald-trump--amerikas-neue-revolution-100
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Neue Ordnung
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Der spanische Regierungschef hat die #TechOligarchen herausgefordert. Und bekommt jetzt deren Hass ab. Kübelweise. Dabei tut er nur genau das, vor dem sich die EU-Kommission seit Jahren drückt. Dieser Angriff auf #Sánchez ist ein Angriff auf uns alle.
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Der spanische Regierungschef hat die #TechOligarchen herausgefordert. Und bekommt jetzt deren Hass ab. Kübelweise. Dabei tut er nur genau das, vor dem sich die EU-Kommission seit Jahren drückt. Dieser Angriff auf #Sánchez ist ein Angriff auf uns alle.
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Der spanische Regierungschef hat die #TechOligarchen herausgefordert. Und bekommt jetzt deren Hass ab. Kübelweise. Dabei tut er nur genau das, vor dem sich die EU-Kommission seit Jahren drückt. Dieser Angriff auf #Sánchez ist ein Angriff auf uns alle.
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Der spanische Regierungschef hat die #TechOligarchen herausgefordert. Und bekommt jetzt deren Hass ab. Kübelweise. Dabei tut er nur genau das, vor dem sich die EU-Kommission seit Jahren drückt. Dieser Angriff auf #Sánchez ist ein Angriff auf uns alle.
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Na geht doch. #dsa
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/digitales/x-grok-musk-ki-chatbot-eu-kommission-100.html
Und wenn #tagesschau die kostenlose #Werbung für #facebook und #whatsapp einstellt, dann wäre das auch ein kleiner Schritt zur Unabhängigkeit von #techoligarchen
Nicht vergessen: Am kommenden Sonntag ist di.day. -
Na geht doch. #dsa
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#hubig #spd #bundesregierung #nebelkerze #rechtsdurchsetzung #gesetze
Frau Hubig wirft Nebelkerzen. Ihre zu Digitalrechte erhobenen Forderungen nach neuen Gesetzen sind schon längst erfüllt.
Es gibt den DSA und personenbezogene Fotografien sind wegen bestehender Rechtslage schon lange verboten.
Sie traut sich halt nicht, die bestehenden Gesetze gegen die #Techoligarchen durchzusetzen und lenkt dadurch von dem eigentlichen Problem der mangelnden Rechtsdurchsetzung ab.
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/ki-kuenstliche-intelligenz-missbrauch-justiz-hubig-100.html -
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Es gibt den DSA und personenbezogene Fotografien sind wegen bestehender Rechtslage schon lange verboten.
Sie traut sich halt nicht, die bestehenden Gesetze gegen die #Techoligarchen durchzusetzen und lenkt dadurch von dem eigentlichen Problem der mangelnden Rechtsdurchsetzung ab.
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Frau Hubig wirft Nebelkerzen. Ihre zu Digitalrechte erhobenen Forderungen nach neuen Gesetzen sind schon längst erfüllt.
Es gibt den DSA und personenbezogene Fotografien sind wegen bestehender Rechtslage schon lange verboten.
Sie traut sich halt nicht, die bestehenden Gesetze gegen die #Techoligarchen durchzusetzen und lenkt dadurch von dem eigentlichen Problem der mangelnden Rechtsdurchsetzung ab.
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RE: https://social.tchncs.de/@kuketzblog/115906659454558030
EU Digital Omnibus & Datenschutz – eine umfassende Einordnung und Kritik
Zitat:
"Würden die Vorschläge durchkommen, wären chinesische Bürger gegenüber Privatunternehmen somit besser geschützt als EU-Bürger. Damit würde die EU auch an politischer Glaubwürdigkeit verlieren, was die Einhaltung von Menschenrechten betrifft. Sie müsste sich den Vorwurf gefallen lassen, ihre Prinzipien über Bord zu werfen, wenn es der Wirtschaft nützt."
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RE: https://social.tchncs.de/@kuketzblog/115906659454558030
EU Digital Omnibus & Datenschutz – eine umfassende Einordnung und Kritik
Zitat:
"Würden die Vorschläge durchkommen, wären chinesische Bürger gegenüber Privatunternehmen somit besser geschützt als EU-Bürger. Damit würde die EU auch an politischer Glaubwürdigkeit verlieren, was die Einhaltung von Menschenrechten betrifft. Sie müsste sich den Vorwurf gefallen lassen, ihre Prinzipien über Bord zu werfen, wenn es der Wirtschaft nützt."
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"Würden die Vorschläge durchkommen, wären chinesische Bürger gegenüber Privatunternehmen somit besser geschützt als EU-Bürger. Damit würde die EU auch an politischer Glaubwürdigkeit verlieren, was die Einhaltung von Menschenrechten betrifft. Sie müsste sich den Vorwurf gefallen lassen, ihre Prinzipien über Bord zu werfen, wenn es der Wirtschaft nützt."
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Project 2025 – Wie das Silicon Valley die Demokratie „disruptet“
Project 2025, das ultrakonservative Manifest der Heritage Foundation soll mit Hilfe des Silicon Valey und der aktuellen Trump Administration, die
https://www.apfeltalk.de/magazin/ki/project-2025-wie-das-silicon-valley-die-demokratie-disruptet/
#Feature #KI #News #Autokratie #BigData #Demokratie #ElonMusk #HeritageFoundation #KnstlicheIntelligenz #PeterThiel #Project2025 #SiliconValley #TechOligarchen #berwachung #USA -
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@hateaid
#whatasapp #facebook #datenschutz #Techoligarchen
Wie geht das eigentlich zusammen damit, dass WeAct Werbung für facebook und whatsapp machen, aber mastodon ignorieren? -
@hateaid
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@hateaid
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#TikTok - Übernahme vollendet die mediale #Gleichschaltung der #USA
"In den USA wird mit diesem Deal die mediale Gleichschaltung der digitalen Welt vollendet."
"Das ist das Beste aus #Pest und #Cholera: #TechOligarchen bekommen die Daten und Kontrolle, aus #China kommen die Algorithmen."
-
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Und alle schauen wie die verängstigten Häschen zu. #KI #Wettrüsten #TechOligarchen
Das KI-Wettrüsten der Tech-Mil... -
#ccc #Frankfurt #digitalpolitik #Techoligarchen
Der CCC Frankfurt veranstaltet jeden 2. Dienstag im Monat einen digitalpolitischen Abend in der Hohenstaufenstraße 8 in 60327 Frankfurt am Main.
Am 8.7.2025 um 19:00 Uhr werden wir uns fragen: "Thiel, Musk, Zuckerberg - Wie konnte das passieren?“ Eingeladen sind alle Interessierte, ausdrücklich willkommen sind "Nicht-Nerds".
https://ccc-ffm.de/2025/06/di-8-7-2025-1900-digitalpolitischer-abend/ -
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Am 8.7.2025 um 19:00 Uhr werden wir uns fragen: "Thiel, Musk, Zuckerberg - Wie konnte das passieren?“ Eingeladen sind alle Interessierte, ausdrücklich willkommen sind "Nicht-Nerds".
https://ccc-ffm.de/2025/06/di-8-7-2025-1900-digitalpolitischer-abend/ -
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Unternehmer und Politaktivist - Das ist Peter Thiel
Er gilt als Förderer des Rechtsrucks in den USA. Peter Thiel hat Paypal und Palantir mitgegründet, ist nun Milliardär und unterstützt Donald Trump und JD Vance.#ElonMusk #Tech-Oligarchie #Tech-Oligarchen #PeterThielPayPalMitgründer
Peter Thiel: Werdegang, Erfolge und Politik -
Unternehmer und Politaktivist - Das ist Peter Thiel
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