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#data-broker — Public Fediverse posts

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  1. Das Bundeskartellamt dreht frei und findet, Tracking sollte nicht Tracking genannt werden und eine Hand als Stopp-Icon ist zu negativ konnotiert.

    Kann man sich nicht ausdenken, ist aber so:

    "Unter anderem werden die bisher verwendete ‚Warnhand‘ und der von App-Herausgebern als alarmierend wahrgenommene Begriff ‚Tracking‘ nicht mehr verwendet“, erklärt das Kartellamt in einem FAQ zu der Entscheidung"
    netzpolitik.org/2026/bundeskartellamt-apple-muss-tracking-schutz-anpassen/

    Nach einem auch von deutschen Zeitungsverlagen angestrengten Verfahren beim Kartellamt wird der Schutz nun verwässert – mit klaren Nachteilen für die Nutzer:innen
    netzpolitik.org/2026/absurde-entscheidung-kartellamt-verpflichtet-apple-zu-manipulativem-design/

    Offenbar ist das mittlerweile der ganz normale Fallout, wenn konservative Regierungen am Drücker sind
    😵‍💫

    #Privatsphäre #Verbraucherschutz #Datenschutz #Privacy #Tracking #Persönlichkeitsrechte #DataBroker #Kartellamt #Bundeskartellamt

  2. Gefährliches Werkzeug

    Angebot an LVMH: Gefährliches Überwachungs-Werkzeug breitet sich aus

    Ein Werkzeug namens Webloc kann Menschen mit Daten aus dem Werbe-Tracking teils metergenau orten und verfolgen. Bislang war nur bekannt, dass staatliche Stellen das nutzen. Jetzt zeigen Recherchen: Die Technologie wird offenbar auch Unternehmen angeboten.

    Mit Daten aus der Werbe-Industrie lassen sich Millionen Handys weltweit orten, teils auf wenige Meter genau. Spezialisierte Unternehmen wie Penlink aus den USA sammeln solche Daten, bereiten sie auf, und bauen daraus Werkzeuge, um Menschen anhand ihrer Bewegungsprofile auszuspähen. Zu den Kund*innen von Penlink könnten jedoch nicht nur Sicherheitsbehörden gehören, wie bisher bekannt. Auch für private Unternehmen könnte das Überwachungs-Werkzeug zugänglich sein.

    Das zeigt eine Recherche des französischen Mediums Mediapart von Anfang August, die netzpolitik.org zum Teil bestätigen konnte. Dahinter steckt eine brisante Ausweitung der globalen Überwachung mit vermeintlich harmlosen Werbedaten.

    Der Fachbegriff dafür ist ADINT. Die Abkürzung steht für werbebasierte Aufklärung („Advertising-based Intelligence“). Angeblich nur für Werbezwecke erhoben fließen Milliarden Handy-Standortdaten über populäre Apps durchs Ökosystem der Werbe-Industrie – und gelangen über Datenhändler zu ADINT-Firmen. Fachleute halten es mit Blick auf die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) für illegal, solche Daten zu handeln. Von einer informierten Einwilligung, auf die sich Werbetreibende berufen, kann in diesem Fall nämlich keine Rede mehr sein.

    Das ADINT-Werkzeug der Firma Penlink heißt Webloc. Zu den bislang bekannten Nutzer*innen von Webloc gehören die Abschiebe-Miliz ICE der US-Regierung sowie Behörden in Ungarn und Österreich – nicht jedoch private Unternehmen.

    Vermittelt über eine private Sicherheitsfirma wurde Webloc jüngst einem französischen Konzern für Luxusgüter präsentiert, wie zuerst Mediapart berichtet hat. Der Konzern versucht gerade, Fälle von Diebstahl aufzuklären. Auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigen die beteiligten Unternehmen wesentliche Teile der Recherche. Der US-Anbieter Penlink allerdings hat Fragen von Mediapart und netzpolitik.org nicht beantwortet. Deshalb wissen wir nicht genau, welche Rolle er bei dem Angebot gespielt hat.

    Eine „neue Technologie“

    Der französische Konzern LVMH („Moët Hennessy Louis Vuitton“) verkauft Luxusgüter wie Uhren, Schmuck und Spirituosen und gehört zu den 100 wertvollsten Unternehmen der Welt. Die Pressestelle schreibt auf Anfrage von netzpolitik.org: Vergangenes Jahr sei es in einem der Häuser des Konzerns zu Diebstählen gekommen. Die Polizei ermittele immer noch. Für LVMH arbeite zudem ein privates Sicherheitsunternehmen. An dieses Unternehmen habe sich ein Dienstleister gewandt und eine „neue Technologie“ präsentiert.

    Dieser Dienstleister war offenbar Penlink, die „neue Technologie“ Webloc. Was dann geschah, beschreibt LVMH auf Englisch wie folgt:

    Zu diesem Zeitpunkt war Moët Hennessy die Art der Technologie nicht bekannt. Der Dienstleister führte zur Untermauerung seines Angebots einen Test durch, ohne dass Moët Hennessy Kenntnis von der zugrunde liegenden Technologie oder deren Funktionsweise hatte.

    Sobald Moët Hennessy verstanden hatte, was vorgeschlagen wurde, beendete das Unternehmen unverzüglich alle weiteren Gespräche und verfolgte das Angebot nicht weiter. Moët Hennessy hatte zu keinem Zeitpunkt Zugang zu Berichten, Schlussfolgerungen oder Daten aus diesem Test und hatte keine Kenntnis von etwaigen daraus resultierenden Informationen, sofern solche überhaupt existieren.

    Kurzum: LVMH betont die Distanz zu Penlink und sei keine Kundin geworden.

    Kontakt über private Sicherheitsfirma

    Der Einsatz von ADINT zur Aufklärung von Diebstählen wäre zumindest plausibel gewesen: Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie können zeigen, welche Geräte zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort waren, beispielsweise einem Tatort. Die getrackten Geräte lassen sich daraufhin weiterverfolgen, etwa zu Privatadressen.

    Genau dafür könnte auch Webloc geeignet sein. Im April hat das Citizen Lab der Universität Toronto einen Bericht über dessen Fähigkeiten veröffentlicht. Mithilfe einer grafischen Oberfläche sollen Kund*innen demnach suchen können, welches Handy in einem bestimmten Gebiet unterwegs war. Außerdem soll Webloc das Bewegungsprofil einzelner Handys anzeigen können.

    Bei der von LVHM beauftragten Sicherheitsfirma handelt es sich offenbar um Amarante. Auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt Geschäftsführer Alexandre Hollander, sein Unternehmen habe einen von Penlink „ausgearbeiteten Anwendungsfall an LVMH weitergeleitet“. Doch LVMH habe sich gegen das Produkt entschieden. Weiter betont Amarant, Webloc nicht zu „verkaufen“ oder zu „vermarkten“.

    Tracking-Forscher: Nutzung durch Firmen „inakzeptabel“

    Die Schilderungen der beiden Unternehmen passen zusammen, sind aber nicht frei von Lücken. So will LVHM auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren, Amarante zu beschäftigen. Amarante wiederum teilt mit, nicht zur Aufklärung von Diebstählen engagiert worden zu sein.

    Den Kern des Mediapart-Berichts bestätigen die Antworten jedoch: Ein Angebot für das Überwachungs-Werkzeug Webloc wurde einem privaten Unternehmen unterbreitet. Wenn das kein Einzelfall war, könnte sich der Kreis von Webloc-Kund*innen über staatliche Stellen hinaus drastisch erweitern.

    Mediapart stützt seine Recherchen zudem auf interne Dokumente und Aussagen von Quellen. Das kann netzpolitik.org von außen nicht prüfen. Dem Bericht zufolge werde Webloc mindestens seit vergangenem Jahr an französische Unternehmen vermarktet, beispielsweise um Diebstähle aufzudecken, die Konkurrenz auszuforschen oder um zu ermitteln, wie vertrauliche Informationen durchsickern.

    Der Wiener Tracking-Forscher Wolfie Christl hat die Forschung des Citizen Lab zu Webloc geleitet. Mit Blick auf die Mediapart-Recherche sagt er gegenüber netzpolitik.org: „Der Missbrauch von App- und Werbedaten für Überwachung ist demokratiepolitisch gefährlich und rechtlich höchst fragwürdig. Eine Nutzung dieser invasiven und unverhältnismäßigen Technologien durch private Firmen ist gänzlich inakzeptabel.“

    Standortdaten können tiefe Einblicke gewähren

    Es ist üblich, dass Überwachungsfirmen ihre Produkte als besonders mächtig darstellen. Selbst testen konnten Journalist*innen Webloc aber bislang nicht. Wie gefährlich Daten der Werbe-Industrie grundsätzlich sein können, zeigen die Databroker-Files-Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk seit 2024. Dem Team liegen inzwischen mehr als 13 Milliarden Handy-Standortdaten verschiedener Datenhändler vor.

    In diesen Daten fanden sich die Bewegungsprofile zahlreicher Menschen, darunter sogar Angehörige von Militär und Geheimdiensten sowie hochrangige Regierungsbeamt*innen. Zwar können solche Daten in Teilen veraltet, ungenau oder falsch sein. Die Daten können aber auch im Detail verraten, wo potenziell Millionen Menschen zur Arbeit gehen und wohnen, welche Kitas, Arztpraxen oder Bordelle sie aufsuchen.

    Über Parteigrenzen hinweg sahen Politiker*innen darin eine Gefahr für die nationale Sicherheit, etwa wegen Spionage und Sabotage. Diese Gefahr dürfte steigen, je mehr Menschen und Unternehmen Zugriff auf solche Werkzeuge haben. Abhilfe schaffen könnte ein Verbot von Tracking und Profilbildung für Werbezwecke, das beispielsweise Verbraucherschützer*innen fordern. Es würde den sprudelnden Daten förmlich den Hahn abdrehen.

    Offenbar wollen Regierungen die Tracking-Daten jedoch lieber selbst missbrauchen, statt sie zu verbieten. Die Polizei in mindestens einem deutschen Bundesland hat ADINT bereits eingesetzt, wie unsere Recherchen im Juni zeigten. Auf Landes- und Bundesebene verweigern Regierungen in Deutschland Transparenz über den Einsatz von ADINT.

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  3. Udviklere: Pas på Ad Libraries, der forråder dine brugeres placering #Privatliv

    På tværs af mobile platforme giver reklame-virksomheder udviklere software development kits (SDK'er), der gør det nemt at tjene penge på deres apps

    Men de samme SDK'er kan automatisk fodre brugernes location data i annonce-systemer, som #databroker bruger til at spore personer

    Mange udviklere er ikke opmærksomme på denne krænkelse af privatlivets fred, for de brugere, der er berørt
    eff.org/deeplinks/2026/07/deve

  4. La Californie ouvre un droit direct d'effacement auprès des data brokers. Sur le papier, c'est une avancée réelle. En pratique, la surface du problème reste entière : des centaines de brokers, des délais variables, et aucune garantie que les données revendues avant la demande disparaissent aussi. Un droit à exercer, pas une solution automatique. #privacy #databroker #infosec
    malware.news/t/californians-ca

  5. Bringt es eigentlich was, wenn ich jetzt bei allen Konten, die ich habe, die Email Adresse durch einen Alias ersetze?

    Können #databroker dann nicht theoretisch über Historie feststellen, dass die Adresse bei Dienst X und bei Dienst Y sich von [email protected] zu jeweils Alias 1 und Alias 2 geändert haben und man dann noch sagen kann "X war vorher Max Mustermann und Y war vorher Max Mustermann, also ist das DIESER Max Mustermann."

    #datenschutz #privacy

  6. Cory Doctorow: Med "surveillance pricing," har virksomheder endelig fundet noget, som #AI kan gøre, bedre, langt bedre end mennesker:

    - prisstigninger.

    ..er "surveillance pricing,"praksis med at opkræve hver kunde en forskellig pris for hver transaktion, baseret på massive #overvågning -dossierer, som #BigTech og #databroker har samlet

    .. at Google har meddelt, at det er deres plan for at tjene penge på AI, efter mistet hundredvis af milliarder 💲 på chatbots
    pluralistic.net/2026/07/30/pay

  7. RE: mastodon.social/@austinkocher/

    What? Why does Thomson Reuters have this data in the first place?
    Did they buy it from someone else? Maybe that weirdo Musko sold it to them?
    Maybe they don’t have it? Maybe they’re only pretending to have it?

    #USPol #personalInformation #dataBroker

  8. Cory Doctorow @pluralistic.net

    At slippe af med #databroker ville ikke løse alle vores problemer, men vi ville helt sikkert nå langt for at løse mange af dem

    I stedet for lovligt at kræve platforme til at spionere på børn (for at udelukke dem fra at blive målrettet af platformes #algoritme ), kunne vi forbyde platforme fra at spionere på nogen, herunder børn, hvilket betyder, at børn ikke kunne identificeres (mindre målrettet) af algoritmer eller annoncer
    pluralistic.net/2026/07/23/dro

  9. Reminder of how dire our digital privacy situation has become...

    TikTok can spy on you even if you don’t have an account.

    bbc.com/future/article/2026021

    Collecting personal data just to resell it should be outlawed in my opinion.

    But combine this with data brokers, ChatControl’s recent vote, and the global push for age verification through 'trusted private third parties', all while data theft is at an all-time high, and you start wondering if we aren’t attending a clown show with very real consequences.

    #Privacy #TikTok #ChatControl #DataBroker #AgeVerification

  10. #ICE Is Using #DataBroker Tools to ‘Identify Unaccompanied Minors’ and ‘Fraud’

    A newly renewed, $25 million-per-year contract with a subsidiary of #ThomsonReuters further expands the power of ICE under the #Trump administration.
    #immigration

    wired.com/story/ice-unaccompan

  11. Aufrüstung der Geheimdienste

    Innenministerium lässt Datenkäufe in der Grauzone

    Die Bundesregierung verrät nicht, ob deutsche Geheimdienste bei Databrokern Daten aus der Werbeindustrie kaufen. Vieles spricht dafür, doch auch die neue Geheimdienst-Reform soll keine klare Rechtsgrundlage schaffen. Kritiker:innen wie die Bundesdatenschutzbeauftragte haben verfassungsrechtliche Bedenken.

    Das Haus von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat gerade einen Entwurf für eine tiefgreifende Geheimdienstreform vorgelegt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst sollen weitreichende neue Befugnisse bekommen und auch technisch aufrüsten, etwa bei staatlichem Hacking, KI und Videoüberwachung.

    Nach einer anderen Form der Überwachung sucht man im Gesetzestext jedoch vergeblich: Die Überwachung mit kommerziell gehandelten Daten. Insbesondere Daten, die angeblich nur für Werbezwecke gesammelt werden, sind inzwischen zur Handelsware geworden. Databroker haben beispielsweise metergenaue Standortdatenvon Smartphones im Angebot. Auch Informationen zu Vorlieben von Personen oder ihrem Online-Verhalten lassen sich erwerben.

    Der Fachbegriff für Überwachung auf Grundlage von Werbedaten ist ADINT. Der Begriff steht für Advertising-Based Intelligence, also werbebasierte Aufklärung, und taucht lediglich in der Begründung für das neue BND-Gesetz auf. Expert*innen sehen darin den Hinweis, dass deutsche Dienste durchaus ADINT nutzen könnten – allerdings ohne saubere Rechtsgrundlage.

    Staatliche Überwachung mit kommerziellen Daten

    Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk zeigen seit 2024, dass sich mit Standortdaten aus der Werbeindustrie auch hochrangige Beamte der Bundesregierung und der EU-Kommission, NATO-Militärstützpunkte und sogar Mitarbeitende von Geheimdiensten ausspionieren lassen.

    Seit Längerem ist bekannt, dass US-Behörden wie das FBI oder die Abschiebe-Miliz ICEADINT einsetzen. Zuletzt hatten Recherchen aufgedeckt, dass auch die ungarische und die österreichische Regierung Produkte eines ADINT-Dienstleisters erworben haben. Die Bundesregierung hatte Fragen von Journalist:innen dazu in der Vergangenheit nicht beantwortet.

    Strittig ist, ob die Nutzung von ADINT-Daten durch deutsche Geheimdienste legal wäre. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weckte daran Zweifel. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider und andere Expert:innen hatten wiederholt betont, dass es dafür eine ausdrückliche Grundlage im Gesetz brauche. Staatliche Stellen könnten sich nicht auf allgemeine Generalklauseln stützen, die es ihnen erlauben, Daten zu erheben.

    Eingeständnis durch die Hintertür?

    Eine klare Regelung für Datenkäufe konnte auch die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) im neuen Gesetzentwurf nicht finden. Behördensprecher Karsten Füllhaase erklärt auf Anfrage von netzpolitik.org:

    Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält weder für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) noch für den Bundesnachrichtendienst (BND) eine explizite Rechtsgrundlage für den Ankauf und die Nutzung kommerzieller Daten, insbesondere von Werbedatenbanken. Die Bundesregierung stützt bereits nach der aktuell geltenden Rechtslage den Datenkauf auf die Generalklauseln nach § 8 Bundesverfassungsschutzgesetz bzw. § 5 BND-Gesetz. Diese Normen werden durch den vorgelegten Gesetzentwurf nur unwesentlich geändert.

    Dennoch taucht das Wort „ADINT“ im Gesetzentwurf auf, und zwar in den Erläuterungen zu Paragraf 88 des neuen BND-Gesetzes. Dort geht es darum, unter welchen Bedingungen der deutsche Auslandsgeheimdienst Daten an andere Stellen weitergeben darf. Zitat: „Unter diese Norm fällt auch die Übermittlung von angekauften Datensammlungen z.B. von umfänglichen Werbedaten (sog. ADINT-Daten), oder von im Internet verfügbaren Datenleaks.“

    Solche Daten können dem Entwurf zufolge auch automatisiert und in Gänze an andere übermittelt werden. Die Vermutung liegt nahe: Darf der BND solche Daten weitergeben, dann geht die Bundesregierung offenbar auch davon aus, dass er sie haben kann – und möglicherweise auch erwerben.

    Auch an anderen Stellen taucht Ankauf von Daten in der Begründung des Gesetzes auf. „Damit wird deutlich, dass es sich um einen üblichen modus operandi des BND handelt“, schlussfolgert der Jurist Peter Schantz. Der ehemalige Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verfasst und kritisiert darin das Fehlen einer gesetzlichen Regelung. Für notwendig hält er sie unter anderem deshalb, weil Dienste auch sensible Daten kaufen könnten.

    Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert Entwurf

    „Hätte der Staat diese Daten auch selbst erheben dürfen?“ Diese Frage nach dem sogenannten “hypothetischen Ersatzeingriff“ müsse sich der Gesetzgeber stellen, so Schantz. Dabei müsse berücksichtigt werden, ob die Verkäufer die Daten selbst überhaupt rechtmäßig verarbeiten.

    Im Fall von Werbedaten bezweifeln viele Fachleute – von Datenschutzbehörden über Jurist*innen bis hin zum Verbraucherschutzministerium –, dass deren Verarbeitung und Verkauf durch Databroker legal ist. Ursprünglich wurden die Daten in der Regel für Werbezwecke erhoben, nicht für Datenhandel oder Überwachung; die Einwilligung der Betroffenen kann allein deshalb nicht wirksam sein.

    Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte ist der Auffassung, „dass die Nutzung kommerzieller Werbedaten einer inhaltlich bestimmten und normenklaren gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf“, erklärt deren Sprecher. Er weist auf das „potentiell sehr hohe Eingriffsgewicht“ der Überwachung mit Werbedaten hin. Das erfordere nach Auffassung der BfDI „verfassungsrechtlich neben erhöhten Anforderungen an Zweckbindung und Dokumentation auch ausreichende Kontrollmechanismen“. Schließlich würden die Maßnahmen heimlich erfolgen und betroffenen Menschen wäre eine nachträgliche Rechtsverfolgung kaum möglich. Der vorgelegte Gesetzentwurf erfülle diese Anforderungen nicht.

    Ähnlich argumentiert Jurist Schantz: Kontrolle und Rechtsschutz müssten gewährleistet sein. Ihm zufolge müsse einbezogen werden, welcher Personenkreis betroffen ist, schließlich enthalten Pakete von Databrokern oft Daten über Millionen Menschen. Es drohe „die Umgehung der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Eingriffsvoraussetzungen, die an die staatliche Datenerhebung zu stellen wären“, warnt er.

    In Großbritannien werden Datenkäufe kontrolliert

    Politikwissenschaftler Thorsten Wetzling von der Stiftung Interface kritisiert den Gesetzentwurf mit Blick auf ADINT ebenso als unzureichend. Er und sein Co-Autor Corbinian Ruckerbauer gehörten zu den ersten, die in Deutschland den Blick auf die „Informationsbeschaffung mit der Kreditkarte“ gelenkt haben.

    „Die Regierung pocht weiterhin auf größtmögliche Beinfreiheit bei ihren Datenkäufen“, kommentiert Wetzling heute. Andere Länder würden das anders handhaben. Ein Beispiel sei das Vereinigte Königreich, „wo zumindest ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der unabhängigen Rechtskontrolle erforderlich wird, wenn ein Nachrichtendienst dort gekaufte Daten in seine eigenen IT-Systeme einverleiben will.“

    In Deutschland hingegen sei bisher nicht geplant, dass der Unabhängige Kontrollrat auch bei der kommerziellen Datenbeschaffung tätig wird. Die Bundesbehörde soll bei der Kontrolle der Geheimdienste künftig grundsätzlich wichtiger werden – aber nicht im Bereich ADINT. Wetzling zufolge müsste der Kontrollrat eigentlich Verträge mit privaten Dienstleistern vor Kaufentscheidungen sichten dürfen oder die Nutzung gekaufter Daten in den Systemen des BND genehmigen.

    Der Staat müsse nachrichtendienstliche Datenkäufe stärker begrenzen und wirksamer kontrollieren, sagt der Forscher. Dafür sprächen „gewichtige Argumente des Grundrechtsschutzes, aber auch der nationalen Sicherheit“, so Wetzling mit Blick auf das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Sie hätten hervorgehoben, dass „beim Ankauf von Daten aus Werbedatenbanken eine besondere Gefahr von Eingriffen in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung“ besteht und das „Erfordernis ausdrücklicher gesetzlicher Schutzvorkehrungen“ ins Spiel gebracht.

    Keine harmlosen Daten

    Kritik haben die Fachleute an einem weiteren Aspekt: In der Begründung für das Gesetz stellt das Innenministerium ADINT in Zusammenhang mit „allgemein zugänglichen Quellen“. Forscher Wetzling und Jurist Schantz finden das nicht überzeugend.

    „Offenbar werden die Daten als wenig sensibel eingestuft, weil fälschlich angenommen wird, sie seien allgemein zugänglich“, schreibt Jurist Schantz in seiner Stellungnahme. Dies sei erstens nicht zutreffend, weil sie zwar käuflich seien, aber nicht frei abrufbar. Zweitens seien auch allgemein zugängliche Daten nicht per se schutzlos.

    „Unverfroren“ findet das Thorsten Wetzling von Interface. Einerseits gebe es „den millionenfachen Ankauf von Datensätzen mit erstaunlich granularen personenbezogenen Daten“, andererseits offen zugängliche Infos wie Presseveröffentlichungen. Die Bundesregierung setze das gleich. ADINT stelle jedoch einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung dar. Dass dieser „verzwergt“, also kleingeredet werden soll, ist Wetzling zufolge „nicht vertrauensfördernd“.

    Ingo Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Seine Themen sind Daten, Macht und die digitale Öffentlichkeit. Ingos Veröffentlichungen wurden mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem European Press Prize, dem Alternativen Medienpreis, dem Datenschutz-Medienpreis und zwei Grimme-Online-Awards. Sein Buch “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen” war für den Deutschen Sachbuchpreis nominiert und wurde als eines der Wissensbücher des Jahres 2025 geehrt. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft, der Evangelischen Kirche und des Netzwerk Recherche. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  12. Nutzt auch die Polizei in #Berlin kommerzielle Standortdaten von #Databroker-Diensten?

    „Eine Beantwortung kann aus Geheimhaltungsgründen nicht erfolgen.“

    pardok.parlament-berlin.de/sta

  13. For people wanting to start opting out we bundled the largest data broker firms and people search site with opt out links to save you the time looking them up. (regularly updated) co source Thumpersecure‘s Github . #databroker #optout #privacy #DROP privacyinsightsolutions.com/da

  14. 💓 Privacy-first social principles at play here - D.R.O.P. - Delete Request and Opt-out Platform.
    ❌ Let's say NO to surveillance data harvesting and commercial exploitation.

    #privacy #privacymatters #databroker #dataharvesting

  15. 🚛 Neuer Beitrag auf ChristiansBlog.eu

    30 Euro Rabatt – und der Preis meiner Daten

    Von der Discounter-App bis zum vernetzten Auto: Wie Unternehmen Kunden mit Rabatten, digitalen Diensten und Bonusprogrammen binden und warum Daten dabei längst zur neuen Währung geworden sind.

    🔗 https://christiansblog.eu/post/allgemein/rabattschlacht/

    #Datenschutz #Tracking #Kundenkarten #Rabatt-Apps #Payback #Databroker #Netzpolitik #CCC #Autohersteller #Digitalisierung #Verbraucherschutz

  16. Millionendeal mit Überwachungsfirma

    Regierung in Österreich will Menschen mit illegalen Daten orten können

    Das Werkzeug Webloc soll Menschen anhand ihrer Handy-Standorte ausspionieren können. Zu den bislang bekannten Kunden gehören die US-Abschiebemiliz ICE und die abgewählte Orbán-Regierung in Ungarn. Jetzt ist klar: Auch Österreich hat zugegriffen.

    Wer in Österreich ein Handy nutzt, dessen genaue Standortdaten könnten auf den Bildschirmen dortiger Ermittler*innen landen. Das Innenministerium hat jüngst die Lizenz für eine Überwachungs-Software verlängert, die auf massenhaft erfassten Handy-Ortungen basiert. Das zeigt ein Dokument aus einem öffentlichen Vergabeportal. Zuerst berichtet hatte die Tageszeitung Der Standard.

    Konkret geht es um das Werkzeug namens Webloc der US-Firma Penlink. Hierzu hatte im April das Citizen Lab der Universität Toronto einen Bericht veröffentlicht. Demnach soll Webloc Zugang zu einem Datenstrom von bis zu 500 Millionen Handys weltweit bieten. Zu den verfügbaren Daten sollen unter anderem genaue GPS-Standorte gehören sowie die einzigartigen Werbekennungen eines Geräts („mobile advertising ID“). Eine kurzfristige Presseanfrage von netzpolitik.org hat die US-Firma Penlink nicht beantwortet.

    Den Weg der Daten von populären Handy-Apps in fremde Hände konnten die Recherchen zu den Databroker Files von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk seit 2024 zeigen. Angeblich nur zu Werbezwecken erhoben fließen die Daten über das Ökosystem der Werbe-Industrie an Datenhändler und von dort zu Überwachungsunternehmen. Betroffen sind potenziell alle Menschen, die ein Handy mit werbefinanzierten Apps nutzen und keine digitale Selbstverteidigung betreiben.

    Mithilfe der Werbe-ID lassen sich solche Handy-Standortdaten mühelos zu Bewegungsprofilen verknüpfen. Sie geben oftmals unter anderem Wohnort und Arbeitsplatz preis, aber auch sensible Details über das Privatleben wie Besuche in Arztpraxen, Kliniken, religiösen Gebäuden oder Bordellen.

    Der Fachbegriff für Erkenntnisse aus Daten der Werbe-Industrie ist ADINT. Sicherheitsbehörden können mit ADINT-Software diese Daten kinderleicht durchforsten: Ähnlich wie man etwa mit Google Maps nach Restaurants in der Nähe suchen kann, können Polizist*innen mit ADINT-Software nach Bewegungsprofilen von Menschen in einem bestimmten Areal suchen.

    Fachleute sehen im Handel mit den Standortdaten einen Verstoß gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Bereits 2024 schrieb das deutsche Verbraucherschutzministerium: „Die Übertragung von personenbezogenen Daten als Selbstzweck, also als reine Handelsware, ist aus unserer Sicht mit dem Datenschutzrecht nicht vereinbar.“ In Deutschland und Österreich bezweifeln Fachleute zudem, dass Sicherheitsbehörden solche Daten nutzen dürfen.

    Zwei Jahre Überwachung, 1,85 Millionen Euro

    Auf Anfrage von netzpolitik.org kommentiert das Innenministerium in Österreich den Einsatz von Webloc nicht direkt. „Über konkrete Softwarelösungen und deren Einsatz kann öffentlich keine Auskunft erteilt werden“, schreibt ein Sprecher. „Fakt ist, dass wir diese nur im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten nutzen.“

    Die erste Aussage ist nicht korrekt. Das Ministerium kann sich durchaus äußern, will das aber offenbar nicht. Die zweite Aussage ist nicht belegbar: Wenn das Ministerium über die Software schweigt, lässt sich auch nicht unabhängig prüfen, ob ihr Einsatz legal ist.

    In der ausweichenden Antwort der Behörde stecken jedoch Hinweise darauf, wer die Software zu welchem Zweck einsetzen könnte: Zuständig ist demnach die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst; in einer kurzen Vorrede geht der Sprecher auf „extremistische und terroristische Straftaten“ ein.

    Laut Vergabeportal hat Österreich schon einmal an Penlink gezahlt. Die Rede ist von einer „Verlängerung“ der Lizenz um weitere zwei Jahre. Kostenpunkt dieses Mal: rund 1,85 Millionen Euro. Zum Paket gehören demnach nicht nur Webloc, sondern auch weitere Produkte der Firma.

    Deren Hauptprodukt heißt Tangles. Es soll dem Citizen Lab zufolge etwa soziale Medien, Foren, Telegram-Gruppen und andere Orte im Netz überwachen können. Kund*innen können demnach etwa nach Namen, Telefonnummern oder E‑Mail-Adressen suchen, um sich online verfügbare Informationen über eine Person anzeigen zu lassen. Bereits 2024 hatte Österreich eine Lizenz für Tangles gezahlt; das Zusatzprodukt Webloc taucht in dem älteren Dokument jedoch nicht ausdrücklich auf.

    Tracking-Forscher: „Das ist anlasslose Massenüberwachung.“

    Der Wiener Tracking-Forscher Wolfie Christl kritisiert den Einsatz von Webloc. Auf Mastodon schreibt er:

    Auch wenn Webloc ’nur’ zur Überwachung von Einzelnen genutzt wird, sammelt und analysiert es täglich Daten über Millionen Unbeteiligte. Das ist anlasslose Massenüberwachung. Diese komplett zweckentfremdete Nutzung von Werbedaten für staatliche Überwachung ist ein Dammbruch.

    Die Daten, auf denen Werkzeuge wie Webloc basieren, hält Christl mit Blick auf die DSGVO für illegal. Niemand in der Lieferkette habe eine gültige Einwilligung, um solche Daten für staatliche Überwachung weiterzugeben. Eine solche Einwilligung bräuchte es aber – und zwar von jeder betroffenen Person. „Eine andere DSGVO-Rechtsgrundlage als die Einwilligung ist kaum denkbar“, schreibt Christl.

    Getrennt davon zu betrachten sei die Frage, ob das Innenministerium eine Rechtsgrundlage für die Nutzung der Daten habe. „Die österreichische Datenschutzbehörde muss eine Untersuchung einleiten“, schreibt der Forscher.

    Datenschutzbehörde in Österreich weiß nichts Näheres

    Auf Anfrage von netzpolitik.org teilt die Datenschutzbehörde in Österreich mit, sie habe „keine näheren Kenntnisse über den geplanten Einsatz der genannten Software durch das BMI“. Demnach sei man auch nicht vom Ministerium dazu konsultiert worden. Eine solche Konsultation sei nötig, wenn eine Behörde bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung ein hohes Risiko erkennen würde, erklärt der Sprecher.

    Wird die Datenschutzbehörde nun aktiv? Eine klare Antwort gibt der Sprecher nicht, hält sich aber alle Türen offen: Man könne „jederzeit im Rahmen eines Beschwerde- oder amtswegigen Prüfverfahrens die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben überprüfen“.

    Mit dem nun bekannt gewordenen Lizenzdeal ist Österreich das zweite EU-Land auf der Kundenliste von Webloc. Im April berichtete das Investigativmedium VSquare, dass die ungarische Regierung unter dem inzwischen abgewählten Premier Viktor Orbán Webloc-Lizenzen gekauft habe. In den USA soll die paramilitärische US-Abschiebebehörde ICE das Werkzeug nutzen können, um gezielt Menschen anhand ihrer Handy-Standorte aufzuspüren.

    Deutschland hält Databroker-Deals geheim

    Verwenden auch deutsche Sicherheitsbehörden Werkzeuge wie Webloc, oder kaufen sie sich die Standortdaten einfach selbst ein? Die Bundesregierung macht daraus ein Staatsgeheimnis. Ende 2025 hat sie nach einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten Donata Vogtschmidt (Die Linke) die Auskunft verweigert; damals ging es um Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei.

    Auch in den Ländern mauern die Regierungen. Eine Recherche von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk im Juni hat gezeigt: In neun Bundesländern will sich die Polizei nicht über mögliche Databroker-Deals äußern. Nur in fünf Bundesländern hatte die Polizei solche Deals verneint.

    In Brandenburg habe die Polizei zwar Daten von „beispielsweise Wirtschaftsauskunfteien“ erworben, nicht aber kommerzielle Standortdaten. Einzig in Mecklenburg-Vorpommern hatte die Landespolizei eingeräumt, Standortdaten der Werbe-Industrie genutzt zu haben. Die dortige Datenschutzbehörde hat daraufhin eine Prüfung eingeleitet.

    Opposition in Österreich: „nicht lockerlassen“

    Wieso wollen sich so viele Behörden auf Bundes- und Landesebene nicht äußern? „Das Mauern gegenüber der Presse und uns allen lässt nichts Gutes ahnen“, sagte Florian Siekmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag, mit Blick auf sein Bundesland. Und mit seiner Skepsis ist er nicht allein: In mindestens acht deutschen Bundesländern fordert die Opposition nach unseren Recherchen Aufklärung.

    Auch in Österreich will die Opposition weiter Druck machen. Der grüne Abgeordnete Süleyman Zorba hatte bereits vergeblich versucht, Transparenz zu schaffen. „Erst hieß es, jede Auskunft gefährde die nationale Sicherheit. Nun ist der Einsatz der Software in öffentlichen Vergabeunterlagen dokumentiert“, fasst er gegenüber dem Standard zusammen.

    „Ich werde nicht lockerlassen, bis Innenminister Gerhard Karner offenlegt, auf welcher gesetzlichen Grundlage das Ministerium handelt, welche Daten verarbeitet werden und wer deren Einsatz kontrolliert“, so Zorba weiter. Die Bevölkerung habe ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihren Daten geschieht.

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  17. Offenbar ist die Bundesregierung Opfer des Lobbying der #Ad-Tracking Industrie geworden: Es geht um #Cookie-Banner

    „Die Bundesregierung betreibt in Brüssel offenbar gezielte Interessenvertretung zugunsten der Adtech- und Verlagsindustrie und auf Kosten der Verbraucher:innen“, schreibt auf Anfrage etwa Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Ausgerechnet die Regelung, die Nutzer:innen endlich eine einfachere Kontrolle über Tracking und Profilbildung ermöglichen würde, soll gestrichen werden.“

    netzpolitik.org/2026/online-tr…

    #Google #Privacy #DataBroker #Digital-Omnibus

  18. #ICE Appears to Be Buying Immigrants’ #TaxIdentifiers from a #DataBroker

    #Immigration and #Customs Enforcement (ICE) appears to be purchasing records related to immigrants’ tax identifiers from a data broker, potentially skirting a court order that banned ICE from sourcing such information, according to Senator Ron Wyden and government procurement records reviewed by 404 Media.

    The contract, worth nearly $10 million, is related to ITINs, or Individual Taxpayer #identification Numbers, which is the identifier many undocumented people use to file their taxes rather than a #SocialSecurity number (#SSN ).
    #privacy #security #itin #immigrants

    404media.co/ice-appears-to-be-