#bleiberechtsregelungen — Public Fediverse posts
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Sicher ist nur die Unsicherheit – #Spendenaufruf für Abdalah
Am Dienstag, den 7. November wurde unser Freund #Abdalah nach #Ghana abgeschoben. Zusammen mit fünf Geflüchteten hatte er 2020 gegen die #Hausordnung in der #Landeserstaufnahmeeinrichtung #Freiburg geklagt. Der #Prozess ist weiterhin vor dem #Verwaltungsgericht Freiburg anhängig. Wir protestieren gegen den #Abschiebewahn und rufen zu Spenden für Abdalah auf.
Die #Polizei holte Abdalah am Montagabend in seiner Unterkunft ab, er verbrachte die Nacht auf der Polizeistation. Am Dienstagmorgen wurde er in München um 7 Uhr zusammen mit anderen Geflüchteten in einen Charter-Flug gezwungen. Für Abdalah ist die #Abschiebung das bittere Ende seiner #Flucht nach Europa. 2007 floh er aus Ghana, überquerte 2011 das Mittelmeer und schlug sich danach in #Italien als #Taxifahrer durch. 2019 erreichte er Deutschland. Nirgendwo konnte er sich sicher sein.
Normalerweise muss der deutsche Staat im #Asylverfahren den Geflüchteten nachweisen, dass sie in ihrem #Herkunftsland nicht verfolgt wurden. Da Ghana als sogenanntes sicheres Herkunftsland eingestuft ist, musste Abdalah mit seinem #Asylantrag gegen die staatliche Vorannahme argumentieren, dass Ghana komplett sicher sei. Diese #Beweislastumkehr führt bei Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern zu niedrigen Anerkennungsquoten – auch Abdalahs Asylantrag wurde als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
In Ghana steht #Homosexualität unter Strafe, wiederholt kam es zu polizeilichen Übergriffen bei Demonstrationen sowie Einschüchterungen und Strafen gegenüber unabhängigen Journalist*innen. Entgegen ähnlichen Einwänden sollen aktuell #Georgien und #Moldau zu sicheren Herkunftsländern deklariert werden. Das zeigt: Mit der Realität vor Ort hat die Einstufung nichts zu tun. Dafür werden Geflüchtete aus diesen Ländern in #Deutschland dazu verpflichtet, bis zu ihrer Abschiebung in #Aufnahmelagern zu wohnen. Sie haben nur eine Woche Zeit, um gegen die Ablehnung ihres Asylantrags zu klagen und unterliegen einem #Arbeitsverbot, das ein Bleiberecht über eine A#usbildung verunmöglicht. Das eigentliche Ziel dieser Konstruktion ist #Migrationsverhinderung durch #Entrechtung.
Abdalahs Abschiebung muss auch im Kontext des aktuellen Abschiebewahns gesehen werden. Mit Unterstützung Deutschlands reicht es der EU nicht, Geflüchtete mit #Schallkanonen zu beschießen. Per #Migrationsabkommen werden Nicht-EU-Staaten dafür bezahlt, die Geflüchteten schon außerhalb Europas in die Wüste zu schicken. Wer wie Abdalah diesen Horror überlebt, darf dann auch in Deutschland nicht zur Ruhe kommen. Schon heute finden #PushBacks an der bayrischen Grenze statt, schon heute ist jeder zweite #Abschiebehaft-Gefangene zu Unrecht in Haft, schon heute erhalten Geflüchtete häufig weniger #Sozialleistungen als nach dem gesetzlichen #Existenzminimum. Mit dem neuen #Gesetzespaket der #Bundesregierung soll all das nun erneut verschärft werden. Getrieben von der Vorstellung, Geflüchtete würden ihre Flucht nach Deutschland abbrechen, wenn sie erfahren, dass sie in Deutschland #Sozialleistungen nur noch per Bezahlkarte erhalten.
Diese offenkundige Irrationalität verwundert nicht, weil es der Politik vor allem darum geht, Handlungsmacht zu suggerieren und dem ohnehin schäumenden Volk nach dem Mund zu reden. Dass sich ausgerechnet #Arbeitgeberverbände für #Bleiberechtsregelungen aussprechen und die Politik an die eigenen Staatsinteressen einer funktionierenden #Wirtschaft erinnern, zeigt wie sehr die bürgernahe Politik von ihrem rassistischen Wahn beseelt ist. Ist das #Asylrecht erstmal vollständig abgeschafft, wird der Traum der reinen Selektion wahr: Deutschland den Deutschen (und ihren hochqualifizierten Fachkräften aus dem Ausland).
Ende Oktober war Bundeskanzler #Scholz in Ghana, um #Fachkräfte abzuwerben. Dabei wurde er mit Student*innen konfrontiert, die sich gegen diesen #Braindrain wehren. Abdalah war schon hier und hat bis zu seinem Arbeitsverbot in einem Hotel gearbeitet. Trotz seiner prekären Situation hat er den Mut aufgebracht, sich politisch gegen seine Entrechtung einzusetzen und bessere Lebensbedingungen für alle Geflüchteten einzuklagen. 12 Jahre hat Abdalah versucht, sich in #Europa ein eigenes Leben aufzubauen. Die Abschiebung zerstört diese Möglichkeit. Noch auf der Polizeistation sagt er am Telefon, dass er in Ghana nicht bleiben kann und sich bald wieder auf den lebensgefährlichen Weg nach #Lybien machen will. Dass Schutzsuchende wie Abdalah hin und her geschleudert werden, ist das Ergebnis einer rassistischen Ideologie, die weiterhin der Kritik bedarf. Wir protestieren gegen diesen Wahn und rufen zu Spenden für Abdalah auf.
Bankverbindung
Aktion Bleiberecht
Volksbank Breisgau Nord e.G.
IBAN: DE75 6809 2000 0000 3615 26
BIC: GENODE61EMM
Stichwort: AbdalahPaypal
[email protected]Homepage: https://www.aktionbleiberecht.de/2023/11/sicher-ist-nur-die-unsicherheit-spendenaufruf-fuer-abdalah/
Instagram: https://www.instagram.com/p/Cz3tfvYItE2/?utm_source=ig_web_copy_link&igshid=MzRlODBiNWFlZA== -
Sicher ist nur die Unsicherheit – #Spendenaufruf für Abdalah
Am Dienstag, den 7. November wurde unser Freund #Abdalah nach #Ghana abgeschoben. Zusammen mit fünf Geflüchteten hatte er 2020 gegen die #Hausordnung in der #Landeserstaufnahmeeinrichtung #Freiburg geklagt. Der #Prozess ist weiterhin vor dem #Verwaltungsgericht Freiburg anhängig. Wir protestieren gegen den #Abschiebewahn und rufen zu Spenden für Abdalah auf.
Die #Polizei holte Abdalah am Montagabend in seiner Unterkunft ab, er verbrachte die Nacht auf der Polizeistation. Am Dienstagmorgen wurde er in München um 7 Uhr zusammen mit anderen Geflüchteten in einen Charter-Flug gezwungen. Für Abdalah ist die #Abschiebung das bittere Ende seiner #Flucht nach Europa. 2007 floh er aus Ghana, überquerte 2011 das Mittelmeer und schlug sich danach in #Italien als #Taxifahrer durch. 2019 erreichte er Deutschland. Nirgendwo konnte er sich sicher sein.
Normalerweise muss der deutsche Staat im #Asylverfahren den Geflüchteten nachweisen, dass sie in ihrem #Herkunftsland nicht verfolgt wurden. Da Ghana als sogenanntes sicheres Herkunftsland eingestuft ist, musste Abdalah mit seinem #Asylantrag gegen die staatliche Vorannahme argumentieren, dass Ghana komplett sicher sei. Diese #Beweislastumkehr führt bei Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern zu niedrigen Anerkennungsquoten – auch Abdalahs Asylantrag wurde als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
In Ghana steht #Homosexualität unter Strafe, wiederholt kam es zu polizeilichen Übergriffen bei Demonstrationen sowie Einschüchterungen und Strafen gegenüber unabhängigen Journalist*innen. Entgegen ähnlichen Einwänden sollen aktuell #Georgien und #Moldau zu sicheren Herkunftsländern deklariert werden. Das zeigt: Mit der Realität vor Ort hat die Einstufung nichts zu tun. Dafür werden Geflüchtete aus diesen Ländern in #Deutschland dazu verpflichtet, bis zu ihrer Abschiebung in #Aufnahmelagern zu wohnen. Sie haben nur eine Woche Zeit, um gegen die Ablehnung ihres Asylantrags zu klagen und unterliegen einem #Arbeitsverbot, das ein Bleiberecht über eine A#usbildung verunmöglicht. Das eigentliche Ziel dieser Konstruktion ist #Migrationsverhinderung durch #Entrechtung.
Abdalahs Abschiebung muss auch im Kontext des aktuellen Abschiebewahns gesehen werden. Mit Unterstützung Deutschlands reicht es der EU nicht, Geflüchtete mit #Schallkanonen zu beschießen. Per #Migrationsabkommen werden Nicht-EU-Staaten dafür bezahlt, die Geflüchteten schon außerhalb Europas in die Wüste zu schicken. Wer wie Abdalah diesen Horror überlebt, darf dann auch in Deutschland nicht zur Ruhe kommen. Schon heute finden #PushBacks an der bayrischen Grenze statt, schon heute ist jeder zweite #Abschiebehaft-Gefangene zu Unrecht in Haft, schon heute erhalten Geflüchtete häufig weniger #Sozialleistungen als nach dem gesetzlichen #Existenzminimum. Mit dem neuen #Gesetzespaket der #Bundesregierung soll all das nun erneut verschärft werden. Getrieben von der Vorstellung, Geflüchtete würden ihre Flucht nach Deutschland abbrechen, wenn sie erfahren, dass sie in Deutschland #Sozialleistungen nur noch per Bezahlkarte erhalten.
Diese offenkundige Irrationalität verwundert nicht, weil es der Politik vor allem darum geht, Handlungsmacht zu suggerieren und dem ohnehin schäumenden Volk nach dem Mund zu reden. Dass sich ausgerechnet #Arbeitgeberverbände für #Bleiberechtsregelungen aussprechen und die Politik an die eigenen Staatsinteressen einer funktionierenden #Wirtschaft erinnern, zeigt wie sehr die bürgernahe Politik von ihrem rassistischen Wahn beseelt ist. Ist das #Asylrecht erstmal vollständig abgeschafft, wird der Traum der reinen Selektion wahr: Deutschland den Deutschen (und ihren hochqualifizierten Fachkräften aus dem Ausland).
Ende Oktober war Bundeskanzler #Scholz in Ghana, um #Fachkräfte abzuwerben. Dabei wurde er mit Student*innen konfrontiert, die sich gegen diesen #Braindrain wehren. Abdalah war schon hier und hat bis zu seinem Arbeitsverbot in einem Hotel gearbeitet. Trotz seiner prekären Situation hat er den Mut aufgebracht, sich politisch gegen seine Entrechtung einzusetzen und bessere Lebensbedingungen für alle Geflüchteten einzuklagen. 12 Jahre hat Abdalah versucht, sich in #Europa ein eigenes Leben aufzubauen. Die Abschiebung zerstört diese Möglichkeit. Noch auf der Polizeistation sagt er am Telefon, dass er in Ghana nicht bleiben kann und sich bald wieder auf den lebensgefährlichen Weg nach #Lybien machen will. Dass Schutzsuchende wie Abdalah hin und her geschleudert werden, ist das Ergebnis einer rassistischen Ideologie, die weiterhin der Kritik bedarf. Wir protestieren gegen diesen Wahn und rufen zu Spenden für Abdalah auf.
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Sicher ist nur die Unsicherheit – #Spendenaufruf für Abdalah
Am Dienstag, den 7. November wurde unser Freund #Abdalah nach #Ghana abgeschoben. Zusammen mit fünf Geflüchteten hatte er 2020 gegen die #Hausordnung in der #Landeserstaufnahmeeinrichtung #Freiburg geklagt. Der #Prozess ist weiterhin vor dem #Verwaltungsgericht Freiburg anhängig. Wir protestieren gegen den #Abschiebewahn und rufen zu Spenden für Abdalah auf.
Die #Polizei holte Abdalah am Montagabend in seiner Unterkunft ab, er verbrachte die Nacht auf der Polizeistation. Am Dienstagmorgen wurde er in München um 7 Uhr zusammen mit anderen Geflüchteten in einen Charter-Flug gezwungen. Für Abdalah ist die #Abschiebung das bittere Ende seiner #Flucht nach Europa. 2007 floh er aus Ghana, überquerte 2011 das Mittelmeer und schlug sich danach in #Italien als #Taxifahrer durch. 2019 erreichte er Deutschland. Nirgendwo konnte er sich sicher sein.
Normalerweise muss der deutsche Staat im #Asylverfahren den Geflüchteten nachweisen, dass sie in ihrem #Herkunftsland nicht verfolgt wurden. Da Ghana als sogenanntes sicheres Herkunftsland eingestuft ist, musste Abdalah mit seinem #Asylantrag gegen die staatliche Vorannahme argumentieren, dass Ghana komplett sicher sei. Diese #Beweislastumkehr führt bei Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern zu niedrigen Anerkennungsquoten – auch Abdalahs Asylantrag wurde als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
In Ghana steht #Homosexualität unter Strafe, wiederholt kam es zu polizeilichen Übergriffen bei Demonstrationen sowie Einschüchterungen und Strafen gegenüber unabhängigen Journalist*innen. Entgegen ähnlichen Einwänden sollen aktuell #Georgien und #Moldau zu sicheren Herkunftsländern deklariert werden. Das zeigt: Mit der Realität vor Ort hat die Einstufung nichts zu tun. Dafür werden Geflüchtete aus diesen Ländern in #Deutschland dazu verpflichtet, bis zu ihrer Abschiebung in #Aufnahmelagern zu wohnen. Sie haben nur eine Woche Zeit, um gegen die Ablehnung ihres Asylantrags zu klagen und unterliegen einem #Arbeitsverbot, das ein Bleiberecht über eine A#usbildung verunmöglicht. Das eigentliche Ziel dieser Konstruktion ist #Migrationsverhinderung durch #Entrechtung.
Abdalahs Abschiebung muss auch im Kontext des aktuellen Abschiebewahns gesehen werden. Mit Unterstützung Deutschlands reicht es der EU nicht, Geflüchtete mit #Schallkanonen zu beschießen. Per #Migrationsabkommen werden Nicht-EU-Staaten dafür bezahlt, die Geflüchteten schon außerhalb Europas in die Wüste zu schicken. Wer wie Abdalah diesen Horror überlebt, darf dann auch in Deutschland nicht zur Ruhe kommen. Schon heute finden #PushBacks an der bayrischen Grenze statt, schon heute ist jeder zweite #Abschiebehaft-Gefangene zu Unrecht in Haft, schon heute erhalten Geflüchtete häufig weniger #Sozialleistungen als nach dem gesetzlichen #Existenzminimum. Mit dem neuen #Gesetzespaket der #Bundesregierung soll all das nun erneut verschärft werden. Getrieben von der Vorstellung, Geflüchtete würden ihre Flucht nach Deutschland abbrechen, wenn sie erfahren, dass sie in Deutschland #Sozialleistungen nur noch per Bezahlkarte erhalten.
Diese offenkundige Irrationalität verwundert nicht, weil es der Politik vor allem darum geht, Handlungsmacht zu suggerieren und dem ohnehin schäumenden Volk nach dem Mund zu reden. Dass sich ausgerechnet #Arbeitgeberverbände für #Bleiberechtsregelungen aussprechen und die Politik an die eigenen Staatsinteressen einer funktionierenden #Wirtschaft erinnern, zeigt wie sehr die bürgernahe Politik von ihrem rassistischen Wahn beseelt ist. Ist das #Asylrecht erstmal vollständig abgeschafft, wird der Traum der reinen Selektion wahr: Deutschland den Deutschen (und ihren hochqualifizierten Fachkräften aus dem Ausland).
Ende Oktober war Bundeskanzler #Scholz in Ghana, um #Fachkräfte abzuwerben. Dabei wurde er mit Student*innen konfrontiert, die sich gegen diesen #Braindrain wehren. Abdalah war schon hier und hat bis zu seinem Arbeitsverbot in einem Hotel gearbeitet. Trotz seiner prekären Situation hat er den Mut aufgebracht, sich politisch gegen seine Entrechtung einzusetzen und bessere Lebensbedingungen für alle Geflüchteten einzuklagen. 12 Jahre hat Abdalah versucht, sich in #Europa ein eigenes Leben aufzubauen. Die Abschiebung zerstört diese Möglichkeit. Noch auf der Polizeistation sagt er am Telefon, dass er in Ghana nicht bleiben kann und sich bald wieder auf den lebensgefährlichen Weg nach #Lybien machen will. Dass Schutzsuchende wie Abdalah hin und her geschleudert werden, ist das Ergebnis einer rassistischen Ideologie, die weiterhin der Kritik bedarf. Wir protestieren gegen diesen Wahn und rufen zu Spenden für Abdalah auf.
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Sicher ist nur die Unsicherheit – #Spendenaufruf für Abdalah
Am Dienstag, den 7. November wurde unser Freund #Abdalah nach #Ghana abgeschoben. Zusammen mit fünf Geflüchteten hatte er 2020 gegen die #Hausordnung in der #Landeserstaufnahmeeinrichtung #Freiburg geklagt. Der #Prozess ist weiterhin vor dem #Verwaltungsgericht Freiburg anhängig. Wir protestieren gegen den #Abschiebewahn und rufen zu Spenden für Abdalah auf.
Die #Polizei holte Abdalah am Montagabend in seiner Unterkunft ab, er verbrachte die Nacht auf der Polizeistation. Am Dienstagmorgen wurde er in München um 7 Uhr zusammen mit anderen Geflüchteten in einen Charter-Flug gezwungen. Für Abdalah ist die #Abschiebung das bittere Ende seiner #Flucht nach Europa. 2007 floh er aus Ghana, überquerte 2011 das Mittelmeer und schlug sich danach in #Italien als #Taxifahrer durch. 2019 erreichte er Deutschland. Nirgendwo konnte er sich sicher sein.
Normalerweise muss der deutsche Staat im #Asylverfahren den Geflüchteten nachweisen, dass sie in ihrem #Herkunftsland nicht verfolgt wurden. Da Ghana als sogenanntes sicheres Herkunftsland eingestuft ist, musste Abdalah mit seinem #Asylantrag gegen die staatliche Vorannahme argumentieren, dass Ghana komplett sicher sei. Diese #Beweislastumkehr führt bei Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern zu niedrigen Anerkennungsquoten – auch Abdalahs Asylantrag wurde als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
In Ghana steht #Homosexualität unter Strafe, wiederholt kam es zu polizeilichen Übergriffen bei Demonstrationen sowie Einschüchterungen und Strafen gegenüber unabhängigen Journalist*innen. Entgegen ähnlichen Einwänden sollen aktuell #Georgien und #Moldau zu sicheren Herkunftsländern deklariert werden. Das zeigt: Mit der Realität vor Ort hat die Einstufung nichts zu tun. Dafür werden Geflüchtete aus diesen Ländern in #Deutschland dazu verpflichtet, bis zu ihrer Abschiebung in #Aufnahmelagern zu wohnen. Sie haben nur eine Woche Zeit, um gegen die Ablehnung ihres Asylantrags zu klagen und unterliegen einem #Arbeitsverbot, das ein Bleiberecht über eine A#usbildung verunmöglicht. Das eigentliche Ziel dieser Konstruktion ist #Migrationsverhinderung durch #Entrechtung.
Abdalahs Abschiebung muss auch im Kontext des aktuellen Abschiebewahns gesehen werden. Mit Unterstützung Deutschlands reicht es der EU nicht, Geflüchtete mit #Schallkanonen zu beschießen. Per #Migrationsabkommen werden Nicht-EU-Staaten dafür bezahlt, die Geflüchteten schon außerhalb Europas in die Wüste zu schicken. Wer wie Abdalah diesen Horror überlebt, darf dann auch in Deutschland nicht zur Ruhe kommen. Schon heute finden #PushBacks an der bayrischen Grenze statt, schon heute ist jeder zweite #Abschiebehaft-Gefangene zu Unrecht in Haft, schon heute erhalten Geflüchtete häufig weniger #Sozialleistungen als nach dem gesetzlichen #Existenzminimum. Mit dem neuen #Gesetzespaket der #Bundesregierung soll all das nun erneut verschärft werden. Getrieben von der Vorstellung, Geflüchtete würden ihre Flucht nach Deutschland abbrechen, wenn sie erfahren, dass sie in Deutschland #Sozialleistungen nur noch per Bezahlkarte erhalten.
Diese offenkundige Irrationalität verwundert nicht, weil es der Politik vor allem darum geht, Handlungsmacht zu suggerieren und dem ohnehin schäumenden Volk nach dem Mund zu reden. Dass sich ausgerechnet #Arbeitgeberverbände für #Bleiberechtsregelungen aussprechen und die Politik an die eigenen Staatsinteressen einer funktionierenden #Wirtschaft erinnern, zeigt wie sehr die bürgernahe Politik von ihrem rassistischen Wahn beseelt ist. Ist das #Asylrecht erstmal vollständig abgeschafft, wird der Traum der reinen Selektion wahr: Deutschland den Deutschen (und ihren hochqualifizierten Fachkräften aus dem Ausland).
Ende Oktober war Bundeskanzler #Scholz in Ghana, um #Fachkräfte abzuwerben. Dabei wurde er mit Student*innen konfrontiert, die sich gegen diesen #Braindrain wehren. Abdalah war schon hier und hat bis zu seinem Arbeitsverbot in einem Hotel gearbeitet. Trotz seiner prekären Situation hat er den Mut aufgebracht, sich politisch gegen seine Entrechtung einzusetzen und bessere Lebensbedingungen für alle Geflüchteten einzuklagen. 12 Jahre hat Abdalah versucht, sich in #Europa ein eigenes Leben aufzubauen. Die Abschiebung zerstört diese Möglichkeit. Noch auf der Polizeistation sagt er am Telefon, dass er in Ghana nicht bleiben kann und sich bald wieder auf den lebensgefährlichen Weg nach #Lybien machen will. Dass Schutzsuchende wie Abdalah hin und her geschleudert werden, ist das Ergebnis einer rassistischen Ideologie, die weiterhin der Kritik bedarf. Wir protestieren gegen diesen Wahn und rufen zu Spenden für Abdalah auf.
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Am Dienstag, den 7. November wurde unser Freund #Abdalah nach #Ghana abgeschoben. Zusammen mit fünf Geflüchteten hatte er 2020 gegen die #Hausordnung in der #Landeserstaufnahmeeinrichtung #Freiburg geklagt. Der #Prozess ist weiterhin vor dem #Verwaltungsgericht Freiburg anhängig. Wir protestieren gegen den #Abschiebewahn und rufen zu Spenden für Abdalah auf.
Die #Polizei holte Abdalah am Montagabend in seiner Unterkunft ab, er verbrachte die Nacht auf der Polizeistation. Am Dienstagmorgen wurde er in München um 7 Uhr zusammen mit anderen Geflüchteten in einen Charter-Flug gezwungen. Für Abdalah ist die #Abschiebung das bittere Ende seiner #Flucht nach Europa. 2007 floh er aus Ghana, überquerte 2011 das Mittelmeer und schlug sich danach in #Italien als #Taxifahrer durch. 2019 erreichte er Deutschland. Nirgendwo konnte er sich sicher sein.
Normalerweise muss der deutsche Staat im #Asylverfahren den Geflüchteten nachweisen, dass sie in ihrem #Herkunftsland nicht verfolgt wurden. Da Ghana als sogenanntes sicheres Herkunftsland eingestuft ist, musste Abdalah mit seinem #Asylantrag gegen die staatliche Vorannahme argumentieren, dass Ghana komplett sicher sei. Diese #Beweislastumkehr führt bei Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern zu niedrigen Anerkennungsquoten – auch Abdalahs Asylantrag wurde als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
In Ghana steht #Homosexualität unter Strafe, wiederholt kam es zu polizeilichen Übergriffen bei Demonstrationen sowie Einschüchterungen und Strafen gegenüber unabhängigen Journalist*innen. Entgegen ähnlichen Einwänden sollen aktuell #Georgien und #Moldau zu sicheren Herkunftsländern deklariert werden. Das zeigt: Mit der Realität vor Ort hat die Einstufung nichts zu tun. Dafür werden Geflüchtete aus diesen Ländern in #Deutschland dazu verpflichtet, bis zu ihrer Abschiebung in #Aufnahmelagern zu wohnen. Sie haben nur eine Woche Zeit, um gegen die Ablehnung ihres Asylantrags zu klagen und unterliegen einem #Arbeitsverbot, das ein Bleiberecht über eine A#usbildung verunmöglicht. Das eigentliche Ziel dieser Konstruktion ist #Migrationsverhinderung durch #Entrechtung.
Abdalahs Abschiebung muss auch im Kontext des aktuellen Abschiebewahns gesehen werden. Mit Unterstützung Deutschlands reicht es der EU nicht, Geflüchtete mit #Schallkanonen zu beschießen. Per #Migrationsabkommen werden Nicht-EU-Staaten dafür bezahlt, die Geflüchteten schon außerhalb Europas in die Wüste zu schicken. Wer wie Abdalah diesen Horror überlebt, darf dann auch in Deutschland nicht zur Ruhe kommen. Schon heute finden #PushBacks an der bayrischen Grenze statt, schon heute ist jeder zweite #Abschiebehaft-Gefangene zu Unrecht in Haft, schon heute erhalten Geflüchtete häufig weniger #Sozialleistungen als nach dem gesetzlichen #Existenzminimum. Mit dem neuen #Gesetzespaket der #Bundesregierung soll all das nun erneut verschärft werden. Getrieben von der Vorstellung, Geflüchtete würden ihre Flucht nach Deutschland abbrechen, wenn sie erfahren, dass sie in Deutschland #Sozialleistungen nur noch per Bezahlkarte erhalten.
Diese offenkundige Irrationalität verwundert nicht, weil es der Politik vor allem darum geht, Handlungsmacht zu suggerieren und dem ohnehin schäumenden Volk nach dem Mund zu reden. Dass sich ausgerechnet #Arbeitgeberverbände für #Bleiberechtsregelungen aussprechen und die Politik an die eigenen Staatsinteressen einer funktionierenden #Wirtschaft erinnern, zeigt wie sehr die bürgernahe Politik von ihrem rassistischen Wahn beseelt ist. Ist das #Asylrecht erstmal vollständig abgeschafft, wird der Traum der reinen Selektion wahr: Deutschland den Deutschen (und ihren hochqualifizierten Fachkräften aus dem Ausland).
Ende Oktober war Bundeskanzler #Scholz in Ghana, um #Fachkräfte abzuwerben. Dabei wurde er mit Student*innen konfrontiert, die sich gegen diesen #Braindrain wehren. Abdalah war schon hier und hat bis zu seinem Arbeitsverbot in einem Hotel gearbeitet. Trotz seiner prekären Situation hat er den Mut aufgebracht, sich politisch gegen seine Entrechtung einzusetzen und bessere Lebensbedingungen für alle Geflüchteten einzuklagen. 12 Jahre hat Abdalah versucht, sich in #Europa ein eigenes Leben aufzubauen. Die Abschiebung zerstört diese Möglichkeit. Noch auf der Polizeistation sagt er am Telefon, dass er in Ghana nicht bleiben kann und sich bald wieder auf den lebensgefährlichen Weg nach #Lybien machen will. Dass Schutzsuchende wie Abdalah hin und her geschleudert werden, ist das Ergebnis einer rassistischen Ideologie, die weiterhin der Kritik bedarf. Wir protestieren gegen diesen Wahn und rufen zu Spenden für Abdalah auf.
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IBAN: DE75 6809 2000 0000 3615 26
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Info vom Paritätischen: "Das Chancen-Aufenthaltsrecht in der Beratungspraxis
Bereits im November 2021 wurde mit dem #Koalitionsvertrag der #Ampelkoalition die Einführung eines Chancen-#Aufenthaltsrechts angekündigt. Dieses sollte der bisherigen Praxis der „#Kettenduldungen“ entgegengesetzt werden und geduldeten Personen die Möglichkeit bieten, anhand einer „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ die Voraussetzungen für einen längerfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Trotz der im Koalitionsvertrag recht konkret benannten Voraussetzungen für das beabsichtigte Aufenthaltsrecht, dauerte es noch über ein Jahr bis das politische Vorhaben gesetzlich umgesetzt wurde. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts am 31.12.2022 wurde schließlich in § 104c #AufenthG die gesetzliche Grundlage für eine entsprechende #Aufenthaltserlaubnis geschaffen.
Auch wenn der Paritätische Gesamtverband die Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts grundsätzlich begrüßt, ist festzuhalten, dass hinsichtlich der Ausgestaltung noch Raum für Verbesserungen besteht. Entgegen des gesetzgeberischen Ziels ist eine dauerhafte Abschaffung von „Kettenduldungen“ durch das Chancen-Aufenthaltsrecht in seiner gegenwärtigen Form nicht zu erwarten, unter anderem aufgrund der #Stichtagsregelung, der einmaligen #Erteilungsdauer von 18 Monaten und der Tatsache, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht Ende 2025 wieder außer Kraft tritt. Diese und weitere Einschränkungen sollten im Rahmen künftiger Reformen abgeschafft und somit auch langfristig Möglichkeiten eröffnet werden, die #Integrationsleistungen aller Menschen durch Zugang zu #Bleiberechtsregelungen anzuerkennen.
Die vorliegende #Arbeitshilfe soll Berater*innen dabei helfen, ihre Klient*innen sowohl hinsichtlich der #Antragstellung wie auch mit Blick auf den Übergang in die Bleiberechtsregelungen zu begleiten. Die Broschüre ist entsprechend bewusst praxisnah gestaltet worden und enthält zahlreiche Tipps und Hinweise für die Beratungspraxis. Sie stellt zunächst ausführlich dar, was hinsichtlich der Erteilungsvoraussetzungen des § 104c AufenthG sowie der Antragstellung zu beachten ist und behandelt anschließend vor allem die Voraussetzungen, Besonderheiten und Schwierigkeiten bei einem Übergang in die Bleiberechtsregelungen der §§ 25a und 25b AufenthG."
Download (PDF): https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/broschuere_chancenaufenthaltsrecht-2023_web.pdf #Flucht #Migration
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Info vom Paritätischen: "Das Chancen-Aufenthaltsrecht in der Beratungspraxis
Bereits im November 2021 wurde mit dem #Koalitionsvertrag der #Ampelkoalition die Einführung eines Chancen-#Aufenthaltsrechts angekündigt. Dieses sollte der bisherigen Praxis der „#Kettenduldungen“ entgegengesetzt werden und geduldeten Personen die Möglichkeit bieten, anhand einer „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ die Voraussetzungen für einen längerfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Trotz der im Koalitionsvertrag recht konkret benannten Voraussetzungen für das beabsichtigte Aufenthaltsrecht, dauerte es noch über ein Jahr bis das politische Vorhaben gesetzlich umgesetzt wurde. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts am 31.12.2022 wurde schließlich in § 104c #AufenthG die gesetzliche Grundlage für eine entsprechende #Aufenthaltserlaubnis geschaffen.
Auch wenn der Paritätische Gesamtverband die Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts grundsätzlich begrüßt, ist festzuhalten, dass hinsichtlich der Ausgestaltung noch Raum für Verbesserungen besteht. Entgegen des gesetzgeberischen Ziels ist eine dauerhafte Abschaffung von „Kettenduldungen“ durch das Chancen-Aufenthaltsrecht in seiner gegenwärtigen Form nicht zu erwarten, unter anderem aufgrund der #Stichtagsregelung, der einmaligen #Erteilungsdauer von 18 Monaten und der Tatsache, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht Ende 2025 wieder außer Kraft tritt. Diese und weitere Einschränkungen sollten im Rahmen künftiger Reformen abgeschafft und somit auch langfristig Möglichkeiten eröffnet werden, die #Integrationsleistungen aller Menschen durch Zugang zu #Bleiberechtsregelungen anzuerkennen.
Die vorliegende #Arbeitshilfe soll Berater*innen dabei helfen, ihre Klient*innen sowohl hinsichtlich der #Antragstellung wie auch mit Blick auf den Übergang in die Bleiberechtsregelungen zu begleiten. Die Broschüre ist entsprechend bewusst praxisnah gestaltet worden und enthält zahlreiche Tipps und Hinweise für die Beratungspraxis. Sie stellt zunächst ausführlich dar, was hinsichtlich der Erteilungsvoraussetzungen des § 104c AufenthG sowie der Antragstellung zu beachten ist und behandelt anschließend vor allem die Voraussetzungen, Besonderheiten und Schwierigkeiten bei einem Übergang in die Bleiberechtsregelungen der §§ 25a und 25b AufenthG."
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Info vom Paritätischen: "Das Chancen-Aufenthaltsrecht in der Beratungspraxis
Bereits im November 2021 wurde mit dem #Koalitionsvertrag der #Ampelkoalition die Einführung eines Chancen-#Aufenthaltsrechts angekündigt. Dieses sollte der bisherigen Praxis der „#Kettenduldungen“ entgegengesetzt werden und geduldeten Personen die Möglichkeit bieten, anhand einer „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ die Voraussetzungen für einen längerfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Trotz der im Koalitionsvertrag recht konkret benannten Voraussetzungen für das beabsichtigte Aufenthaltsrecht, dauerte es noch über ein Jahr bis das politische Vorhaben gesetzlich umgesetzt wurde. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts am 31.12.2022 wurde schließlich in § 104c #AufenthG die gesetzliche Grundlage für eine entsprechende #Aufenthaltserlaubnis geschaffen.
Auch wenn der Paritätische Gesamtverband die Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts grundsätzlich begrüßt, ist festzuhalten, dass hinsichtlich der Ausgestaltung noch Raum für Verbesserungen besteht. Entgegen des gesetzgeberischen Ziels ist eine dauerhafte Abschaffung von „Kettenduldungen“ durch das Chancen-Aufenthaltsrecht in seiner gegenwärtigen Form nicht zu erwarten, unter anderem aufgrund der #Stichtagsregelung, der einmaligen #Erteilungsdauer von 18 Monaten und der Tatsache, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht Ende 2025 wieder außer Kraft tritt. Diese und weitere Einschränkungen sollten im Rahmen künftiger Reformen abgeschafft und somit auch langfristig Möglichkeiten eröffnet werden, die #Integrationsleistungen aller Menschen durch Zugang zu #Bleiberechtsregelungen anzuerkennen.
Die vorliegende #Arbeitshilfe soll Berater*innen dabei helfen, ihre Klient*innen sowohl hinsichtlich der #Antragstellung wie auch mit Blick auf den Übergang in die Bleiberechtsregelungen zu begleiten. Die Broschüre ist entsprechend bewusst praxisnah gestaltet worden und enthält zahlreiche Tipps und Hinweise für die Beratungspraxis. Sie stellt zunächst ausführlich dar, was hinsichtlich der Erteilungsvoraussetzungen des § 104c AufenthG sowie der Antragstellung zu beachten ist und behandelt anschließend vor allem die Voraussetzungen, Besonderheiten und Schwierigkeiten bei einem Übergang in die Bleiberechtsregelungen der §§ 25a und 25b AufenthG."
Download (PDF): https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/broschuere_chancenaufenthaltsrecht-2023_web.pdf #Flucht #Migration