Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Bundestag
Die Bundesregierung will das Wissenschaftszeitvertragsgesetz reformieren: Erstverträge sollen vor der Promotion mindestens drei, danach mindestens zwei Jahre laufen.
Elternzeit und Pflege verlängern künftig auch Drittmittelverträge. Studentische Hilfskräfte dürfen bis zu acht Jahre arbeiten.