#gleichstellungsgesetz — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #gleichstellungsgesetz, aggregated by home.social.
-
Auch wieder in diesem Jahr: #männer bekommen zum Start 🛫 Flügel, #frauen Fussfesseln angelegt…
#Gleichstellungsgesetz #quote #gendern #equalrights #chancengleichheit #genderequality #stopsexism #ard #ttt #thilomischke
#endgenderbias #cdu #csu #patriarchy #misogynie #privilege #metoo #rapeculture #broculture -
In #Sachsen soll ein neues #Gleichstellungsgesetz das seit 1994 geltende #Frauenförderungsgesetz im öffentlichen Dienst ablösen.
Im Zentrum stehen anscheinend die Postenvergabe und die Vereinbarkeit von Berufsleben und Familie.
Wie aber z.B. alternative Familienmodelle oder Menschen, die nicht in ein binäres Muster fallen, mit gedacht werden, bleibt abzuwarten.
Der Inhalt des Gesetzes steht jedenfalls noch nicht sicher fest. "Verbände und Kommunen können bis Mitte Februar über den Gesetzentwurf diskutieren. Danach soll er noch vor der Sommerpause 2023 in den Landtag eingebracht werden. Ziel ist, dass das Gleichstellungsgesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann."
Mehr dazu auch in folgendem MDR #Sachsenspiegel-Beitrag:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/gleichstellung-gesetz-frau-gleichberechtigung-100.htmlWegen der unglücklichen Bildsprache empfehle ich übrigens den Videobeitrag ganz unten. Inhaltlich gut zusammengefasst und da stecken saubere Interviews drin, aber dieses klischeebehaftete Intro löst bei mir nur Kopfschütteln aus.
-
In #Sachsen soll ein neues #Gleichstellungsgesetz das seit 1994 geltende #Frauenförderungsgesetz im öffentlichen Dienst ablösen.
Im Zentrum stehen anscheinend die Postenvergabe und die Vereinbarkeit von Berufsleben und Familie.
Wie aber z.B. alternative Familienmodelle oder Menschen, die nicht in ein binäres Muster fallen, mit gedacht werden, bleibt abzuwarten.
Der Inhalt des Gesetzes steht jedenfalls noch nicht sicher fest. "Verbände und Kommunen können bis Mitte Februar über den Gesetzentwurf diskutieren. Danach soll er noch vor der Sommerpause 2023 in den Landtag eingebracht werden. Ziel ist, dass das Gleichstellungsgesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann."
Mehr dazu auch in folgendem MDR #Sachsenspiegel-Beitrag:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/gleichstellung-gesetz-frau-gleichberechtigung-100.htmlWegen der unglücklichen Bildsprache empfehle ich übrigens den Videobeitrag ganz unten. Inhaltlich gut zusammengefasst und da stecken saubere Interviews drin, aber dieses klischeebehaftete Intro löst bei mir nur Kopfschütteln aus.
-
In #Sachsen soll ein neues #Gleichstellungsgesetz das seit 1994 geltende #Frauenförderungsgesetz im öffentlichen Dienst ablösen.
Im Zentrum stehen anscheinend die Postenvergabe und die Vereinbarkeit von Berufsleben und Familie.
Wie aber z.B. alternative Familienmodelle oder Menschen, die nicht in ein binäres Muster fallen, mit gedacht werden, bleibt abzuwarten.
Der Inhalt des Gesetzes steht jedenfalls noch nicht sicher fest. "Verbände und Kommunen können bis Mitte Februar über den Gesetzentwurf diskutieren. Danach soll er noch vor der Sommerpause 2023 in den Landtag eingebracht werden. Ziel ist, dass das Gleichstellungsgesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann."
Mehr dazu auch in folgendem MDR #Sachsenspiegel-Beitrag:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/gleichstellung-gesetz-frau-gleichberechtigung-100.htmlWegen der unglücklichen Bildsprache empfehle ich übrigens den Videobeitrag ganz unten. Inhaltlich gut zusammengefasst und da stecken saubere Interviews drin, aber dieses klischeebehaftete Intro löst bei mir nur Kopfschütteln aus.
-
In #Sachsen soll ein neues #Gleichstellungsgesetz das seit 1994 geltende #Frauenförderungsgesetz im öffentlichen Dienst ablösen.
Im Zentrum stehen anscheinend die Postenvergabe und die Vereinbarkeit von Berufsleben und Familie.
Wie aber z.B. alternative Familienmodelle oder Menschen, die nicht in ein binäres Muster fallen, mit gedacht werden, bleibt abzuwarten.
Der Inhalt des Gesetzes steht jedenfalls noch nicht sicher fest. "Verbände und Kommunen können bis Mitte Februar über den Gesetzentwurf diskutieren. Danach soll er noch vor der Sommerpause 2023 in den Landtag eingebracht werden. Ziel ist, dass das Gleichstellungsgesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann."
Mehr dazu auch in folgendem MDR #Sachsenspiegel-Beitrag:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/gleichstellung-gesetz-frau-gleichberechtigung-100.htmlWegen der unglücklichen Bildsprache empfehle ich übrigens den Videobeitrag ganz unten. Inhaltlich gut zusammengefasst und da stecken saubere Interviews drin, aber dieses klischeebehaftete Intro löst bei mir nur Kopfschütteln aus.
-
In #Sachsen soll ein neues #Gleichstellungsgesetz das seit 1994 geltende #Frauenförderungsgesetz im öffentlichen Dienst ablösen.
Im Zentrum stehen anscheinend die Postenvergabe und die Vereinbarkeit von Berufsleben und Familie.
Wie aber z.B. alternative Familienmodelle oder Menschen, die nicht in ein binäres Muster fallen, mit gedacht werden, bleibt abzuwarten.
Der Inhalt des Gesetzes steht jedenfalls noch nicht sicher fest. "Verbände und Kommunen können bis Mitte Februar über den Gesetzentwurf diskutieren. Danach soll er noch vor der Sommerpause 2023 in den Landtag eingebracht werden. Ziel ist, dass das Gleichstellungsgesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann."
Mehr dazu auch in folgendem MDR #Sachsenspiegel-Beitrag:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/gleichstellung-gesetz-frau-gleichberechtigung-100.htmlWegen der unglücklichen Bildsprache empfehle ich übrigens den Videobeitrag ganz unten. Inhaltlich gut zusammengefasst und da stecken saubere Interviews drin, aber dieses klischeebehaftete Intro löst bei mir nur Kopfschütteln aus.
-
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG#Begriffe von #Gleichheit
#Gleichberechtigung iSv Art. 3 Abs. 2 S. 1: #Gleichheit im #Recht; #Chancengleichheit
#Gleichstellung kein #Begriff des #Grundgesetz: #Idee der #Ergebnisgleichheit nicht #verankert; Allerdings:
#Förderklausel Art. 3 Abs 2 S. 2 folglich #Gleichstellungsgesetze#Diskriminierungsverbot iSv Art. 3 Abs 3 S. 1: #Verbot der #Ungleichbehandlung aufgrund #bestimmten #Kriteriums
-
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG#Begriffe von #Gleichheit
#Gleichberechtigung iSv Art. 3 Abs. 2 S. 1: #Gleichheit im #Recht; #Chancengleichheit
#Gleichstellung kein #Begriff des #Grundgesetz: #Idee der #Ergebnisgleichheit nicht #verankert; Allerdings:
#Förderklausel Art. 3 Abs 2 S. 2 folglich #Gleichstellungsgesetze#Diskriminierungsverbot iSv Art. 3 Abs 3 S. 1: #Verbot der #Ungleichbehandlung aufgrund #bestimmten #Kriteriums