home.social

Search

16 results for “ermo”

  1. 🚨 Neues Siemens ProductCERT Advisory: Authenticated Remote Code Execution in WinCC

    ⚠️ Eine Schwachstelle in Siemens WinCC ermöglicht eine authentifizierte Remote Code Execution (RCE).

    📌 Beschreibung:
    Die Schwachstelle könnte es einem authentifizierten Angreifer ermöglichen, eigenen Code auf dem betroffenen System auszuführen. Der CVSS-Score beträgt 8,8 / 8,7.

    📄 Das zugehörige Advisory ist hier abrufbar: cert-portal.siemens.com/produc

    🌐 Weitere Advisories finden Sie unter: gai-netconsult.de/advisories

    👏 Herzlichen Glückwunsch an Sascha sowie an unsere ehemaligen Kollegen Simon und Jonathan zu diesem Fund!

  2. Heute erinnert @[email protected] u.a. an den Geburtstag von Rosa Labzowski 🖤💔, die im Alter von 20 Jahren nach Auschwitz deportiert u. dort in der Gaskammer ermordet wurde, weil sie Jüdin war.

    Möge ihre Seele in Frieden ruhen 🙏

    #KeinVergessen #KeinVerblassen #NieWieder

    RE: https://bsky.app/profile/did:plc:rvw72m6w257rqprx2yydrj66/post/3mxsh72l2cd2w

  3. TY @taz.de! Er hat. #OrangeDecibyte #VPTrump und die #Christiban, die diesen #dicktator ermöglichen, z.B. #PresidentThiel, #PresidentVought, #PresidentEllison, #PresidentBezos und #PresidentMiller haben eine junge #Demokratie zerstört (1965-2025 => #VotingRightsAct). #ALText: #strongerTogether:)

  4. Am 2. Oktober 2026 benachrichtigte mich das Team von Patchstack über eine Sicherheitslücke in Form Block 1.8.1 und niedriger, die es einem Angreifer ermöglichte, Cross-Site-Scripting (XSS) auf der Seite der Formularübermittlungen im Backend auszuführen. Schauen wir uns einmal an, was passiert ist.

    […]

    epiph.yt/blog/2026/cross-site- #DevSec #ITSec #Plugin #Sicherheit #Update #WordPress #XSS
  5. Weitersagen: Am 14.10.26 im Kino Kaarst, um 17 und um 20 Uhr.
    Zum ersten Mal barrierefreies Kino mit der GRETA-App.
    Die Kino-App GRETA ermöglicht blinden, sehbehinderten sowie gehörlosen und hörgeschädigten Menschen ein inklusives Filmerlebnis durch Audiodeskription, Untertitel oder Gebärdensprache.
    #Inklusion
    #barrierefrei
    #kinokaarst
    #GRETA-App
    #Kinofüralle
    #dasgewisseetwas

  6. „A9. Mord auf der Autobahn“: Alle Podcast-Folgen hier hören

    2023 wurde die aus Potsdam-Mittelmark stammende Lehrerin Carolin G. (40) in ihrem Pkw ermordet. Ihr Ex-Partner hatte im Streit um den Sohn die Tat geplant und einen Schulfreund damit beauftragt. Der…

    maz-online.de/brandenburg/mord

    #Potsdam #MAZ #MärkischeAllgemeine #Brandenburg

  7. Heute beim Tag der Soziokultur in Sachsen-Anhalt. Wie schaffen wir Orte, die Gemeinschaft ermöglichen? Genau hier setzt das MehrWertOrte-Konzept bei CoWorkLand an: Coworking, Kultur, Bildung und Nahversorgung verbinden, um lebendige und tragfähige Begegnungsorte zu schaffen. Denn lebendige Dörfer und Kleinstädte brauchen mehr als Infrastruktur: Sie brauchen Orte des Miteinanders, wie Salzwedels Bürgermeister Olaf Meining anschaulich in seiner Rede erklärt.

    #Soziokultur #MehrWertOrte #CoWorkLand

  8. Der ProWOZ ist der Förderverein von WOZ-Leser:innen und besteht seit 1984. Die Unterstützung des Vereins trägt zum stabilen finanziellen Fundament der WOZ bei und ermöglicht so kontinuierlich unabhängigen und fundierten Journalismus.

    ProWOZ @woz
    #Prowoz #forderverein #Journalismus
    prowoz.ch/

  9. Ihr habt kein Doctolib-Konto? Eure Patientendaten können trotzdem dort landen, wenn eure Arztpraxis den Dienst einsetzt. Je nach Konfiguration sogar der Grund für euren Arztbesuch. Patienten haben oft kaum Einfluss darauf, welcher Dienstleister ihre Gesundheitsdaten verarbeitet. Und jetzt baut Doctolib auch noch sein KI-Geschäft aus und ermöglicht sogar die Weiterverwendung von Audioaufnahmen für KI-Training, sofern Patienten gesondert einwilligen. Wer will das wirklich?

    Prüft eure Einwilligungen und lehnt Aufzeichnungen beim Arzt ab, wenn ihr das nicht möchtet. Ein kurzer Leitfaden, was ihr tun könnt. 👇

    kuketz-blog.de/doctolib-erst-d

    #Doctolib #Gesundheitsdaten #Datenschutz

  10. Shares übernimmt Treezor und baut so eine umfassende BaaS-Infrastruktur, die Konten, Zahlungen und Investment-Lösungen auf einer einheitlichen Plattform vereint. IT-Profis können sich auf modulare, regulierte White-Label-Finanzdienste freuen, die Innovation und schnelle Markteinführung ermöglichen.
    #Aktuell #Anwendung #BaaS #Fintech #treezor #Audio
    https://www.it-finanzmag...
    it-finanzmagazin.de/shares-bau

  11. 💥Ankündigung! Mittwoch 14.10.2026💥

    🔥✊🏾OFFENES INTERNATIONALISTISCHES ANTIFA TREFFEN FU✊🏾🔥

    Mittwoch, 14.10.2026 | 16:00 Uhr | GalileA FU Berlin, Otto-von-Simson-Straße 26  14195 Berlin

    Anreise: U3, Bus 110 Freie Universität | Bus M11 Hittorfstraße

    📣 Aufruf: demo-ticker-berlin.org/?p=9492 - @astafuberlin  @korfu_berlin

    #b1410 #Internationalismus #Antifa

    Du bist neu an der Uni - oder auch auch schon länger dabei, und findest jetzt ist es Zeit, aktiv zu werden für eine solidarische Gesellschaft ohne Rechtsruck und Krieg?

    Dann komm zum Offenen Antifaschistischen und Internationalistische Treffen an der FU (OAIT-FU) organisiert vom AStA! 🏴✊

    Darum wollen wir uns organisieren:

    Die Uni verweigert Studierenden auf Druck der AfD hin Räume für den Kongress „Take Back The Future“.

    Die Besetzung des Theaterhofs wird auf Anrufen des Präsidiums von der Polizei weggeknüppelt; etliche Studierende werden in den Uni-Gängen Pfefferspray ausgesetzt.

    Der Senat verschärft das Ordnungsrecht und ermöglicht somit seit vielen Jahren wieder politische Exmatrikulationen.

    Erst vor kurzem ist die AfD mit Tochterunternehmen in eine Villa in Dahlem eingezogen.

    Aber nicht nur an der Uni werden das Erstarken autoritärer Kräfte und ein zunehmend repressives Klima spürbar:

    Erst vor wenigen Wochen wurde eine lesbische Frau nach Uganda abgeschoben und jeder dritte Euro des neuen Bundeshaushalts fließt in Militarisierung.

    Es gibt also viel zu tun.

    Mit dem OAIT-FU wollen wir an der Uni einen Ort für Vernetzung schaffen und Gegenstrategien besprechen.

    Also komm vorbei!

    Whose universities? Our universities!

  12. RE: mastodon.social/@die_gute_stun

    Willkommen bei Mastodon, @die_gute_stunde!
    Kostenlose digitale Veranstaltungen für Senior*innen und alle Menschen, die sich für #Kunst, #Kultur interessieren?
    Veranstaltungen für Menschen mit #Demenz und barrierefreie Verlinkung, so dass auch #PflegendeAngehörige ihren Lieben den Zugang ermöglichen können?
    Es ist mir eine Ehre, mit euch zu arbeiten!
    #NeuHier #DigitaleSouveränität #NachhaltigeDigitalisierung

  13. Ich kann mich an kein massenmediales Engagement für ein "Existenzrecht" der #DDR, von #Jugoslawien, der #Sowjetunion, der #Tschechoslowakei, etc. erinnern.

    Ich kann mich allerdings recht gut daran erinnern, wie Bundesregierungen in einigen Fällen sehr engagiert an der Beseitigung der jeweiligen Existenz mitgewirkt haben.

    Das Völkerrecht spricht Menschen ein #Existenzrecht zu, nicht Staaten.

    Leider haben Menschen deutlich weniger Fürsprache, und sie geht selten über "große Sorge" und "Mahnungen" hinaus, während bei Unterdrückung, Vertreibung, und Ermordung zugesehen, wenn nicht gar die Hand gereicht wird.

  14. Währungsstruktur 14.10.2026 – AUD übernimmt die Spitzenposition

    Währungsstärken zum Schlusskurs der 06:00-Uhr-H1-Kerze.

    Zur Wochenmitte verändert sich die Marktstruktur deutlich. Der Australische Dollar (AUD) gewinnt fünf Plätze und übernimmt mit einer Stärke-Kennzahl von 6,50 die Spitzenposition. Der Kanadische Dollar (CAD) verbessert sich ebenfalls und steigt auf Rang 2, während das Britische Pfund (GBP) Rang 3 behauptet.

    Besonders auffällig ist der Aufstieg des Neuseeländischen Dollars (NZD), der vier Plätze gewinnt und auf Rang 4 vorrückt. Die stärksten Gegenbewegungen zeigen der Japanische Yen (JPY) und der US-Dollar (USD): Beide verlieren jeweils sechs Plätze. JPY fällt auf Rang 7 zurück, USD auf den letzten Rang.

    Aktuelle Rangfolge

    1. 🇦🇺 AUD – Stärke-Kennzahl 6,50 (↑ +5)
    2. 🇨🇦 CAD – Stärke-Kennzahl 4,42 (↑ +2)
    3. 🇬🇧 GBP – Stärke-Kennzahl 4,08 (=)
    4. 🇳🇿 NZD – Stärke-Kennzahl 3,75 (↑ +4)
    5. 🇨🇭 CHF – Stärke-Kennzahl 2,58 (=)
    6. 🇪🇺 EUR – Stärke-Kennzahl 2,50 (↑ +1)
    7. 🇯🇵 JPY – Stärke-Kennzahl 2,17 (↓ −6)
    8. 🇺🇸 USD – Stärke-Kennzahl 2,00 (↓ −6)

    Die Währungsstärken beschreiben die aktuelle relative Stärkeverteilung der acht Hauptwährungen.

    Sie dienen innerhalb der TrendTechnik® als erster Filter trendtechnischer Analysen.

    Erst das Zusammenspiel aller Trendgesetze ermöglicht eine fundierte Einordnung der aktuellen Marktstruktur.

    Sie stellen weder Handelssignale noch Kursprognosen dar.

    TrendTechnik®-Fokus

    Besonders auffällig ist heute die gegenläufige Entwicklung von AUD und JPY. Während der Australische Dollar vom sechsten auf den ersten Rang steigt und die Spitzenposition übernimmt, fällt der Japanische Yen vom ersten auf den siebten Rang zurück.

    Zusätzlich verliert auch der US-Dollar deutlich an relativer Stärke und fällt vom zweiten auf den letzten Rang zurück, während CAD und NZD sichtbar an Boden gewinnen.

    Dadurch rückt das Währungspaar AUD/JPY heute für die weitere Strukturanalyse besonders in den Fokus.

    Die nachfolgende Grafik fasst die aktuelle Marktstruktur noch einmal übersichtlich zusammen.

    📚 Wenn dich interessiert, wie sich Marktstrukturen objektiv analysieren lassen, findest du regelmäßig neue Denkanstöße in unserer TrendTechnik®-Impulsreihe.

    #TrendTechnik #Währungsstruktur #Währungsstärken #Forex #Marktanalyse #Finanzmärkte

  15. Währungsstruktur 13.10.2026 – JPY übernimmt die Spitzenposition

    Währungsstärken zum Schlusskurs der 06:00-Uhr-H1-Kerze.

    Am zweiten Handelstag der Woche verändert sich die Marktstruktur deutlich. Der Japanische Yen (JPY) gewinnt vier Plätze und übernimmt mit einer Stärke-Kennzahl von 5,83 die Spitzenposition. Der US-Dollar (USD) verbessert sich um zwei Plätze auf Rang 2, während das Britische Pfund (GBP) einen Rang abgibt und auf Rang 3 steht.

    Die stärkste Gegenbewegung zeigt der Australische Dollar (AUD). Er verliert fünf Plätze und fällt von Rang 1 auf Rang 6 zurück. CAD gewinnt drei Plätze und steigt auf Rang 4. CHF verliert zwei Ränge, EUR einen Rang. NZD bleibt unverändert auf dem letzten Platz.

    Aktuelle Rangfolge

    1. 🇯🇵 JPY – Stärke-Kennzahl 5,83 (↑ +4)
    2. 🇺🇸 USD – Stärke-Kennzahl 4,67 (↑ +2)
    3. 🇬🇧 GBP – Stärke-Kennzahl 3,75 (↓ −1)
    4. 🇨🇦 CAD – Stärke-Kennzahl 3,75 (↑ +3)
    5. 🇨🇭 CHF – Stärke-Kennzahl 3,58 (↓ −2)
    6. 🇦🇺 AUD – Stärke-Kennzahl 3,17 (↓ −5)
    7. 🇪🇺 EUR – Stärke-Kennzahl 1,83 (↓ −1)
    8. 🇳🇿 NZD – Stärke-Kennzahl 1,42 (=)

    Die Währungsstärken beschreiben die aktuelle relative Stärkeverteilung der acht Hauptwährungen.

    Sie dienen innerhalb der TrendTechnik® als erster Filter trendtechnischer Analysen.

    Erst das Zusammenspiel aller Trendgesetze ermöglicht eine fundierte Einordnung der aktuellen Marktstruktur.

    Sie stellen weder Handelssignale noch Kursprognosen dar.

    TrendTechnik®-Fokus

    Besonders auffällig ist heute die gegenläufige Entwicklung von JPY und AUD. Während der Japanische Yen vom fünften auf den ersten Rang steigt und die Spitzenposition übernimmt, fällt der Australische Dollar vom ersten auf den sechsten Rang zurück.

    Gleichzeitig verbessern sich USD und CAD deutlich, während CHF zwei Plätze abgibt.

    Dadurch rückt das Währungspaar JPY/AUD heute für die weitere Strukturanalyse besonders in den Fokus.

    Die nachfolgende Grafik fasst die aktuelle Marktstruktur noch einmal übersichtlich zusammen.

    📚 Wenn dich interessiert, wie sich Marktstrukturen objektiv analysieren lassen, findest du regelmäßig neue Denkanstöße in unserer TrendTechnik®-Impulsreihe.

    #TrendTechnik #Währungsstruktur #Währungsstärken #Forex #Marktanalyse #Finanzmärkte

  16. Gesichtersuchmaschine PimEyes

    Ein Verbot, das niemand durchsetzt

    Seit mehr als einem Jahr verbietet die EU bestimmte Formen biometrischer Gesichtsdatenbanken. Doch die Suchmaschine PimEyes macht einfach weiter. Die zuständige Bundesnetzagentur hält sich bedeckt – und die Bundesregierung laviert gar um das Verbot herum.

    Ein einzelnes Foto eines Gesichtes reicht. Lädt man es in die Suchmaschine PimEyes hoch, hakt ein paar Kästchen ab, um den Nutzungsbestimmungen zuzustimmen, und drückt dann auf „Suchen“, erscheint wenige Sekunden später eine Übersicht. Darauf Fotos von Gesichtern, die eine Ähnlichkeit aufweisen, samt der Links zu den Fundstellen im Netz – egal wo und wie obskur.

    Wenn das Internet ein Heuhaufen ist, wie die New York Times damals schrieb, dann ist PimEyes ein Magnet. Eine Technologie, mit der sich Fotos noch aus den hintersten versteckten Winkeln des Netzes ziehen lassen.

    netzpolitik.org nannte die Suchmaschine in einem ersten Bericht vor sechs Jahren einen „Angriff auf die Anonymität“.

    Ein Verbot wie gemacht für PimEyes

    Seitdem hat sich einiges getan. PimEyes hat nicht nur den Besitzer gewechselt und gehört jetzt einem georgischen Geschäftsmann. Auch die EU hat reagiert. In der KI-Verordnung – dem großen Regelwerk, das den Einsatz von KI in der Union regeln soll – steht in einer Liste von verbotenen Dingen explizit auch einen Absatz, der direkt auf biometrische Suchmaschinen wie PimEyes zielt.

    Verboten sind demnach: „KI-Systeme, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern.“ Wenn man es nicht besser wüsste, man könnte meinen: Gemeint ist PimEyes.

    Das EU-Parlament, das sich besonders für dieses Verbot eingesetzt hat, warnte vor den gesellschaftlichen Auswirkungen. Solche Suchmaschinen könnten das Gefühl von Massenüberwachung verstärken und seien eine Gefahr für Grundrechte wie die Privatsphäre. So steht es in der Begründung des Verbotes. Auch der Rat der Mitgliedstaaten und die EU-Kommission haben dem zugestimmt.

    Erstmal niemand zuständig

    Sprung drei Jahre in die Zukunft: Es ist der 2. Februar 2025, und die Verbote aus der KI-Verordnung werden anwendbar. Doch noch gibt es niemanden, der sie durchsetzen könnte. Die einzelnen Mitgliedstaaten, so sieht es die Verordnung vor, müssen erst eine Stelle benennen, die offiziell für die Aufsicht über das Regelwerk und seine Verbote zuständig ist.

    PimEyes ist derweil weiter online und bietet etwa Nutzer*innen in Deutschland ein Monatsabo für 32,90 Euro, mit dem man bis zu 75 Gesichter am Tag suchen kann.

    Im Sommer 2026 ist es dann soweit. Die Bundesregierung bestimmt mit einem neuen Gesetz die Bundesnetzagentur zur offiziellen Aufsichtsbehörde. Sie ist damit für die Aufsicht über diejenigen zuständig, die KI-Systeme in Deutschland entwickeln oder anbieten: für Innovationsförderung, für Beschwerden – und auch für die Einhaltung der Verbote.

    Werkzeug für Stalking und Einschüchterung

    Seit unseren ersten Berichten über PimEyes im Jahr 2020 hat sich bei der öffentlich zugänglichen Gesichtersuchmaschine im Kern wenig verändert. Nach wie vor braucht man nur einen Screenshot oder ein flüchtiges Foto, um eine Person per PimEyes zu suchen.

    Die Suchmaschine erfasst die biometrischen Eigenheiten des Gesichts, etwa die Abstände von Augen, Nase und Mund, und vergleicht diese mit den Templates von Milliarden anderen Gesichtern, die es im Netz gefunden und auf dieselbe Weise vermessen hat. Sie basiert damit sehr wahrscheinlich auf eben der Technologie, die laut KI-Verordnung in der EU verboten ist.

    Kritiker*innen sehen in PimEyes vor allem eine große Bedrohung. Weil die Fotofundstellen im Netz sehr wahrscheinlich zu weiteren Informationen wie Namen, Wohnorten, Arbeitsstellen führen, machen sie alle, die im öffentlichen Raum unterwegs sind, wiedererkennbar und angreifbar: „jederzeit, überall und durch beliebige Dritte“.

    „Damit existiert eine Infrastruktur, die tief in Grundrechte von vielen Millionen Menschen eingreift und Missbrauch Tür und Tor öffnet“, warnt der Chaos Computer Club, „etwa für Stalking, Einschüchterung oder umfassende Verhaltensanalyse – selbstredend ohne Wissen und ohne Einwilligung der Betroffenen.“

    Die Behörde hätte viele Möglichkeiten

    Die Bundesnetzagentur könnte jetzt aktiv werden. Als Aufsichtsbehörde könnte sie eine Untersuchung von PimEyes einleiten. Dafür muss sie nicht darauf warten, dass sich einzelne Betroffene über PimEyes beschweren – bislang liegt laut BNetzA eine solche Beschwerde vor. Sie kann aber einfach selbst tätig werden.

    Doch auf Nachfrage von netzpolitik.org hält sich die Behörde bedeckt. „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu geplanten und aktuellen Verfahren nicht äußern.“

    Dabei hätte die BNetzA viele Möglichkeiten. Sie könnte in einem ersten Schritt die Frage klären, ob PimEyes überhaupt unter das Verbot fällt. Dazu könnte sie von dem Unternehmen Auskunft verlangen, Unterlagen anfordern, eine technische Prüfung einleiten. Selbst Vor-Ort-Termine sieht das Gesetz vor.

    Laut den Leitlinien der EU-Kommission greift das Verbot, wenn ein System alle der folgenden Bedingungen erfüllt: Es sammelt Gesichtsbilder ungezielt aus dem Netz oder aus Überwachungsaufnahmen. Es erstellt daraus eine Datenbank zur Gesichtserkennung oder erweitert diese. Und das passiert mit Hilfe eines KI-Systems.

    Sollte bei der Prüfung herauskommen, dass die Suchmaschine diese Bedingungen erfüllt und somit gegen die EU-Regeln verstößt, könnte die Aufsichtsbehörde die nächste Phase einleiten.

    Weil PimEyes seine Suche nicht nur in Deutschland anbietet, sondern in der gesamten EU, müsste die BNetzA sich mit anderen nationalen Behörden und dem „AI Office“ der EU-Kommission koordinieren. „Möglich wäre auch ein gemeinsames Vorgehen von Aufsichtsbehörden mehrerer EU-Mitgliedstaaten,“ schrieb die Behörde auf eine frühere Anfrage von netzpolitik.org.

    Das Unternehmen würde dann aufgefordert, die verbotenen Handlungen in der EU einzustellen, also damit aufzuhören, weiter wahllos Gesichter im Netz zu vermessen und die Daten in seine Datenbanken zu kippen. Wenn das nicht passiert, käme danach die Aufforderung, das Angebot in der EU vom Markt zu nehmen.

    Bleibt das Angebot dennoch im Netz, folgt eine Kaskade von möglichen Sanktionen – bis hin zu Geldstrafen von bis zu 7 Prozent des weltweiten jährlichen Umsatzes. Je länger im Netz, je weniger das Unternehmen kooperiert, umso höher kann die Strafe ausfallen. So in der Theorie.

    Außerhalb der EU, außer Reichweite?

    In der Praxis sitzt PimEyes allerdings nicht in der EU. Das ursprünglich in Polen gegründete Unternehmen, das zwischenzeitlich auch auf den Seychellen gemeldet war, soll seinen Sitz inzwischen in Dubai haben. So genau weiß das offenbar derzeit niemand.

    Das würde es schwieriger machen, diese Maßnahmen auch durchzusetzen. Es wäre allerdings nicht unmöglich. Das sagt der Leiter der NGO AlgorithmWatch, Matthias Spielkamp, und verweist auf die Erfahrungen in Fällen von Steuerhinterziehung.

    Und das sagt auch der Hamburger IT-Sicherheitsexperte und Aktivist Matthias Marx, der sich seit Jahren gegen die Suchmaschinen engagiert.

    Marx hatte sein Gesicht 2020 in den Datenbanken von PimEyes wiedergefunden und versucht seitdem, die Hamburger Datenschutzbehörde zu einem Verfahren gegen die Suchmaschine zu bewegen. Denn nicht nur mit der KI-Verordnung könnte PimEyes über Kreuz liegen. Auch die Europäischen Datenschutzregeln (DSGVO) verbieten es, die biometrischen Daten einer Person ohne deren Einverständnis einfach aus dem Netz zu klauben.

    Die Hamburger Behörde hat das Verfahren nach fünf Jahren allerdings eingestellt. Die Begründung: Die Suchmaschine handle zwar rechtswidrig, reagiere aber aus Dubai nicht auf Anfragen. Marx will das nicht akzeptieren und klagt derzeit mit Unterstützung der österreichischen NGO noyb und des Chaos Computer Clubs gegen den Bescheid.

    Er glaubt, die Behörde hätte durchaus Möglichkeiten, Sanktionen durchzusetzen. So nutze PimEyes für die Abwicklungen der Abo-Zahlungen einen Dienstleister, der unter anderem eine Niederlassung in den Niederlanden hat. Gelder in Europa könnten eingefroren werden oder Maßnahmen direkt gegen den georgischen Geschäftsführer verhängt werden.

    Die Untätigkeit der Hamburger Behörde sendet aus seiner Sicht ein gefährliches Signal: „Wenn Aufsichtsbehörden bei so klaren Rechtsverstößen nicht handeln, entsteht ein gefährlicher Präzedenzfall.“ Biometrische Massenüberwachung dürfe sich nicht allein deshalb durchsetzen, weil ihre Anbieter auf die Untätigkeit der Behörden spekulieren.

    Sollte die Klage erfolgreich sein, müsste die Behörde erneut über Marx’ ursprüngliche Beschwerde entscheiden und voraussichtlich Maßnahmen gegen PimEyes treffen.

    Bundesregierung will Gesichtersuche für die Polizei

    Skurril wirkt der Umgang mit PimEyes aber noch aus einem weiteren Grund. Denn die Bundesregierung vertritt keineswegs die Haltung, dass die biometrische Gesichtersuche nach Art von PimEyes verboten gehört. Spätestens seitdem Journalist*innen das frühere RAF-Mitglied Daniela Klette mit Hilfe von PimEyes auf Facebook fanden und identifizierten, waren Begehrlichkeiten geweckt.

    Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen deswegen demnächst selbst mit solchen Suchmaschinen im Netz fahnden dürfen. Sie dürften dann nach Beschuldigten schwerer Straftaten suchen, aber auch nach Zeug*innen. So will es die Bundesregierung und hat dafür schon ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht. Explizit sollen die Behörden dafür auch Drittanbieter nutzen dürfen. Wie PimEyes.

    Dass sich dieses Begehren mit der KI-Verordnung schwer vereinbaren lässt, dessen ist man sich offensichtlich auch in den Ministerien bewusst. Deswegen hat man sich eine argumentative Hintertür gebaut. Ein Verbot durch die KI-Verordnung gelte nicht, „sofern für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme eingesetzt werden“, schreibt das Bundesjustizministerium in der Gesetzesbegründung.

    Diese Lesart findet sich auch in einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Demnach verbiete die KI-Verordnung nicht den Aufbau einer Datenbank per se, sondern nur das „ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern mittels KI“. Solche Datenbanken könnten auch ohne Künstliche Intelligenz erstellt werden, schreiben die Wissenschaftlichen Dienste weiter.

    „Der Einsatz von KI ist also nicht zwingend erforderlich, um einen biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet durchzuführen“, so das Fazit. Es komme „auf die konkrete Ausgestaltung und technische Umsetzung des in den Gesetzesentwürfen vorgesehenen biometrischen Abgleichs an“. Wer hier wen inspiriert hat, ist nicht klar.

    Abgeordnete sind anderer Meinung

    Der EU-Abgeordnete Tiemo Wölken (SPD) hat die KI-Verordnung im Parlament mit verhandelt. Er hat wenig Verständnis für das Zaudern und Infragestellen. „Der AI Act ist eindeutig: Das Erstellen von Datenbanken mit Gesichtsbildern aus dem Internet ist seit dem 2. Februar 2025 verboten“, sagt Wölken.

    Die Definition von KI-System in der Verordnung sei dabei bewusst so breit formuliert, dass sie auch Analysesoftware wie PimEyes erfasse. „Eine anderslautende Bewertung durch die Aufsichtsbehörden ginge direkt gegen den Willen des Gesetzgebers. Ich erwarte deshalb von der Bundesnetzagentur, dass sie aktiv wird und PimEyes endlich verbietet.“

    Auch die EU-Abgeordnete Alexandra Geese (Die Grünen/EFA) erwartet ein klares Verbot von PimEyes. „Der Geist der KI-Verordnung entspricht sehr klar dem Wunsch der großen Mehrheit der Menschen in einer freiheitlichen Gesellschaft: keine Überwachung im öffentlichen Raum und keine Bedrohung durch Technologie, die es fremden Menschen ermöglicht, uns ohne unser Wissen in der Menge identifizieren und vor der Haustür oder am Arbeitsplatz aufzulauern.“

    Sollte die Aufsichtsbehörde tatsächlich zu der Auffassung gelangen, die KI-Verordnung decke PimEyes nicht ab, „müssen wir als Gesetzgeber dringend über weitere Maßnahmen zum Schutz unserer Freiheit nachdenken“.

    Nicht nur aus dem EU-Parlament, auch aus dem Bundestag kommen klare Worte. Johannes Schätzl, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, sagt Datenbanken wie PimEyes basierten seinem Verständnis nach auf einer durch die KI-Verordnung verbotenen Praktik. „Aus meiner Sicht müsste die BNetzA mögliche Verstöße gegen die KI-VO überprüfen.“

    Sollte sich dabei herausstellen, dass das Verbot nicht greift, müsste man „in der Tat auf europäischer Ebene nachjustieren, denn es war der ausdrückliche Wille des europäischen Gesetzgebers, diese Praktik in Europa auszuschließen. Ein Einsatz wäre nur möglich, wenn dieses Recht aktiv umgangen wird.“

    „Dies sollte auch in deutschen Gesetzesentwürfen nicht angelegt sein“, sagt Schätzl. Und stellt sich damit auch gegen seine eigene Partei, die in der Regierungsverantwortung an dem Verbot sägt.

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Netzpolitik, Überwachungstechnologien, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award, dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit und dem Datenschutz-Medienpreis. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Share on Mastodon

Enter the server where you have an account.