#bwahlg — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #bwahlg, aggregated by home.social.
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… ist in #Bayern auch kommunal verboten, und die Münchner Bürgerentscheidsatzung übernimmt das explizit. Laut VGH Hessen gilt das allerdings nicht für #Briefwähler, sondern nur für klassische #Exitpolls. Die Formulierung im #GLKrWG ist leicht anders als im #BWahlG, und hier sind wohl auch ausschließlich Briefwähler befragt worden, aber dass #Briefwahl keine Stimmabgabe ist, sollte dann auch hier gelten. Ungültigkeit des Bürgerentscheids ist eh nochmal eine andere Frage. [8/8]
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Im #Wahllokal kann man nach Optik gehn oder nachfragen, aber bei der #Briefwahl und der Auszählung der Stimmabgabevermerke für die #Wahlbeteiligung bliebe an sich nur der Vorname zur Unterscheidung. Deshalb ist die explizite Zuordnung von Diversen und Undefinierten befremdlich. Die #Wahlorgane sind auch nicht weisungsgebunden. Im #WStatG existieren keine #Wahlvorstände, und in #BWahlG und #BWO keine #Wahlstatistik. Unter »durchführende Stellen« steht im #WStatG insoweit bloß im Passiv … [2/3]
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Im #Wahllokal kann man nach Optik gehn oder nachfragen, aber bei der #Briefwahl und der Auszählung der Stimmabgabevermerke für die #Wahlbeteiligung bliebe an sich nur der Vorname zur Unterscheidung. Deshalb ist die explizite Zuordnung von Diversen und Undefinierten befremdlich. Die #Wahlorgane sind auch nicht weisungsgebunden. Im #WStatG existieren keine #Wahlvorstände, und in #BWahlG und #BWO keine #Wahlstatistik. Unter »durchführende Stellen« steht im #WStatG insoweit bloß im Passiv … [2/3]
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Im #Wahllokal kann man nach Optik gehn oder nachfragen, aber bei der #Briefwahl und der Auszählung der Stimmabgabevermerke für die #Wahlbeteiligung bliebe an sich nur der Vorname zur Unterscheidung. Deshalb ist die explizite Zuordnung von Diversen und Undefinierten befremdlich. Die #Wahlorgane sind auch nicht weisungsgebunden. Im #WStatG existieren keine #Wahlvorstände, und in #BWahlG und #BWO keine #Wahlstatistik. Unter »durchführende Stellen« steht im #WStatG insoweit bloß im Passiv … [2/3]
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Im #Wahllokal kann man nach Optik gehn oder nachfragen, aber bei der #Briefwahl und der Auszählung der Stimmabgabevermerke für die #Wahlbeteiligung bliebe an sich nur der Vorname zur Unterscheidung. Deshalb ist die explizite Zuordnung von Diversen und Undefinierten befremdlich. Die #Wahlorgane sind auch nicht weisungsgebunden. Im #WStatG existieren keine #Wahlvorstände, und in #BWahlG und #BWO keine #Wahlstatistik. Unter »durchführende Stellen« steht im #WStatG insoweit bloß im Passiv … [2/3]
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Im #Wahllokal kann man nach Optik gehn oder nachfragen, aber bei der #Briefwahl und der Auszählung der Stimmabgabevermerke für die #Wahlbeteiligung bliebe an sich nur der Vorname zur Unterscheidung. Deshalb ist die explizite Zuordnung von Diversen und Undefinierten befremdlich. Die #Wahlorgane sind auch nicht weisungsgebunden. Im #WStatG existieren keine #Wahlvorstände, und in #BWahlG und #BWO keine #Wahlstatistik. Unter »durchführende Stellen« steht im #WStatG insoweit bloß im Passiv … [2/3]
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Aber das #BWahlG müssen sie wegen den neuen Toleranzgrenzen für die #Wahlkreise zwingend anlangen. Entweder für eine große #Wahlkreisreform oder um die Toleranzen wieder zurückzudrehn. Ich würd ja eigentlich eher auf Letzteres tippen, aber mit dem Totalausfall der Ampel in der Sache bliebe der Anpassungsbedarf trotzdem enorm. [2/2]
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@bmi … (was in dem Zusammenhang der einzig relevante Fall ist). Wobei das an sich schon in § 32 #BWO falsch ist. Bei § 20 Abs. 2 Satz 2 #BWahlG handelt es sich in der Sache (und mit vollster Absicht des #Gesetzgebers) um eine neue Voraussetzung für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen, auch wenn es sprachlich nicht so formuliert ist. Das einzige zweifellos korrekte Exemplar in einer Stichprobe von etwa 20 ist von der #Kreiswahlleiterin #Saarbrücken: https://www.regionalverband-saarbruecken.de/verwaltung-politik/politik/wahlen/bundestagswahl-2021-1 [2/2]
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Entgegen landläufiger Meinung werden die Beisitzer in den #Wahlvorständen laut #BWahlG normalerweise nicht von den Gemeinden berufen. Standardmäßig sucht sich der #Wahlvorsteher seine Beisitzer selber zusammen. Real ist das aber wohl bloß noch in #Hamburg so. Das gehört zu den Regelungen, wo die Bundesländer Abweichungen festlegen dürfen. Nachdem die zugehörigen Erlasse o. Ä. teils sehr schwer zu finden sind und ihre Nichtexistenz kaum nachweisbar ist, … #WahlThread [1/9]
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Eigentlich ist das #Nachrücken seit Juni 2023 überhaupt dysfunktional geworden. Bei #Schäuble hat die #Bundeswahlleiterin dann zumindest bemerkt, dass der § 45 Absatz 3 #BWahlG nicht mehr existiert (ist jetzt Absatz 2) und schreibt vorsichthalber bloß noch § 45 ohne Absatz. #WahlThread #Scheuer [1/2]
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… sondern lediglich auf »das Wahlrecht« im Paragrafen, der das deutsche #Wahlrecht regelt, Bezug genommen. #Mehrfachstaatler können auch woanders formal wahlberechtigt sein, ohne gegen irgendwas zu verstoßen (im Gegensatz zu auswärtigen #Unionsbürgern). Allerdings heißt es im #EuWG »darf nur einmal«, während im #BWahlG anders als in der #Wahlbenachrichtigung »kann« steht. [3/4]
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Bei »5 Prozent der im #Wahlgebiet abgegebenen gültigen #Zweitstimmen« dürften eigentlich #Auslandsdeutsche nicht mitzählen. Ist seinerzeit (1984) nicht angepasst worden, wie die in größerem Umfang wahlberechtigt geworden sind. Dieses »Wahlgebiet« hat sich mit der jüngsten #Wahlrechtsreform auch ziemlich im #BWahlG ausgebreitet. Früher hat das übrigens mal #Bundesgebiet geheißen. [1/2]
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Heute steht der #Wahltag der #Europawahl2024 im #BGBl. Sind noch 298 Tage.
Ob die @Bundesregierung auch den Samstag, Freitag oder Donnerstag davor nehmen hätte können, ist übrigens nicht so klar. Der Sonntag steht (nur) im #BWahlG und gilt entsprechend, soweit im #EuWG nichts Anderes bestimmt ist. Das enthält Regelungen zum Wahltag, aber nichts zum Wochentag. Anders als bei #Bundestagswahlen ist die #Bundesregierung und nicht der #Bundespräsident zuständig. #EP24 https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/213/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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Die Antwort des @bmi ist falsch. Kreiswahlämter sind keine #Wahlorgane und unterliegen bezüglich der Durchführung von Bundeswahlen der Sachweisungsbefugnis des BMI. Wenn sie insoweit keine Bundesbehörden wären, wär das #BWahlG im Bundesrat zustimmungspflichtig. Soweit die #Briefwahl bis heute nicht von Gemeindebehörden durchgeführt wird, sind allerdings die #Kreiswahlleiter zuständig, und die sind im Gegensatz zu den Wahlämtern der Gemeinden Wahlorgane. #Wahlamt https://dserver.bundestag.de/btd/20/079/2007945.pdf