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#mehrfachstaatler — Public Fediverse posts

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  1. … sondern lediglich auf »das Wahlrecht« im Paragrafen, der das deutsche #Wahlrecht regelt, Bezug genommen. #Mehrfachstaatler können auch woanders formal wahlberechtigt sein, ohne gegen irgendwas zu verstoßen (im Gegensatz zu auswärtigen #Unionsbürger⁠n). Allerdings heißt es im #EuWG »darf nur einmal«, während im #BWahlG anders als in der #Wahlbenachrichtigung »kann« steht. [3/4]