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#daniela-klette — Public Fediverse posts

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  1. CW: Klette-Prozess

    dieser Eklat oder Tumult, von dem Medien berichten, wurde bewerkstelligt von den Justizbediensteten. (Ich war drin und habs gesehen). Sie rissen friedlichen Personen aus dem Publikum ziemlich gewaltsam und brutal ein kleines Banner »Freiheit für Daniela« aus den Händen und machten ein mordsmäßiges Bohei daraus. Peinlich und unangemessen, diese Krawallnummer.

    #DanielaKlette
    #Prozess
    #KrawallJustiz

  2. CW: Reisen

    hab ich schon gesagt, dass ich packen hasse? Ich hasse besonders, wenn ich mich für Regen und Kälte ausrüsten muss.

    Es geht wieder nach Verden, wo morgen und übermorgen die Nebenklage, die Angeklagte und die Verteidigung plädieren.

    #Reisen
    #packen
    #Verden
    #DanielaKlette

  3. Rund um den Ersten Mai gab es wieder Solidarität mit #DanielaKlette. Im Aufruf zum antiautoritären Block gegen die Gesamtscheiße auf der Berliner Revolutionären Demo wurde ihre Inhaftierung kritisiert und in Norddeutschland ihre Freiheit auf Schildern gefordert. #FreeDaniela #R1MB

  4. Plädoyers im Verfahren gegen #DanielaKlette voraussichtlich ab 28. April 2026. Sollten an diesem Tag keine Beweisanträge mehr gestellt werden, wird event. die Staatsanwaltschaft plädieren. Daniela und ihre Verteidigung könnten am 12. / 13. Mai ihre Plädoyers halten. freiheit-fuer-daniela.de/termine/

    Termine – Freiheit für Daniela...

  5. Die neue Anklage der BAW gegen #DanielaKlette wird in @[email protected] vorgestellt. »Die Anklage ist politisch motiviert«, schreibt LTO und bezieht sich auf Danielas Rechtsanwalt Lukas Theune: www.lto.de/recht/nachri...

    LTO.de - Legal Tribune Online ...

  6. »Die Rückkehr der RAF-Prozesse«, titelt die »junge Welt«. Denn es gibt weitere Anklagen gegen #DanielaKlette, die bald in einem neuen Prozess verhandelt werden sollen. Es geht um Aktionen der Stadtguerilla in den 1990ern. www.jungewelt.de/artikel/5199...

    Fall Daniela Klette: Rückkehr ...

  7. Vor dem Landgericht in Verden läuft bereits ein Prozess gegen die mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin Klette. Nun hat die Bundesanwaltschaft nach Informationen von NDR, WDR und SZ Anklage erhoben - zu Taten, die der RAF zugerechnet werden.#DanielaKlette #RAF #Anklage
    Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin Klette
  8. Mutmaßliches RAF-Mitglied: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Klette

    Vor dem Landgericht in Verden läuft bereits ein Prozess gegen die mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin Klette. Nun hat die Bundesanwaltschaft nach Informationen von NDR, WDR und SZ Anklage erhoben - zu Taten, die der RAF zugerechnet werden.

    ➡️ tagesschau.de/investigativ/ndr

    #DanielaKlette #RAF #Anklage

  9. Die Schriftsteller*in Stephanie Bart beobachtet den Prozess gegen #DanielaKlette seit Beginn - und widerspricht der Behauptung, es sei ein normales Strafverfahren. Radio Corax @[email protected] hat mit ihr über ihre Einschätzung gesprochen: radiocorax.de/ein-besonder...

    radiocorax.de/ein-besonders-...

  10. Ein besonders normales Strafverfahren

    Daniela Klette ist in Verden wegen versuchten und vollendeten Raubüberfall in 13 Fällen angeklagt, an denen sie zwischen 1999 und 2016 mutmaßlich beteiligt gewesen sein soll. Der Prozess gegen sie ist dabei ganz besonders normal, wie die Schriftsteller…... mehr

    radiocorax.de/ein-besonders-no

    #DanielaKlette #Justiz #Politik #RAF

  11. Biometrische Fotofahndung

    Rechtlich fragwürdig: Bundesregierung will biometrische Fotofahndung im Netz

    Die Polizei soll künftig Fahndungsfotos mit allen im Internet verfügbaren Bildern abgleichen dürfen. In der EU sind die technischen Grundlagen für diese Fotofahndung eigentlich verboten. Dennoch will die Bundesregierung Ermittlungsbehörden genau das nun erlauben.

    Die Bundesregierung will der Polizei erlauben, für die Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung künftig das Internet nach Gesichtern zu durchsuchen. Ein Fahndungsfoto soll dafür mit allen im öffentlichen Internet auffindbaren Gesichtern biometrisch abgeglichen werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) haben sich dazu vergangenen Donnerstag auf drei Gesetzentwürfe geeinigt.

    Biometrische Gesichtserkennung beruht darauf, dass jedes Gesicht einzigartige Merkmale hat, etwa den Abstand von Augen, Nasenspitze und Kinn. Diese Merkmale lassen ich vermessen und als Daten darstellen, das sogenannte Template. Diese Templates werden dann automatisiert miteinander verglichen.

    Sicherheitspolitiker*innen fordern den Einsatz dieser Fahndungsmethode spätestens seitdem Journalist*innen Ende 2023 das untergetauchte mutmaßliche ehemalige RAF-Mitglied Daniela Klette aufspürten. Sie verwendeten dafür die kommerzielle Gesichtersuchmaschine PimEyes und fanden Bilder von Klette, die unter neuer Identität in Berlin lebte.

    Allerdings verbietet die KI-Verordnung der Europäischen Union, Gesichtsbilder aus dem Internet wahllos einzusammeln und daraus biometrische Datenbanken zu erstellen. Die Ministerien wollen dieses Verbot offenbar gezielt umgehen. Sie betonen, dass für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme genutzt würden. Außerdem würden beim geplanten „Ad-hoc-Vergleich“ keine Daten dauerhaft gespeichert. Wie dies technisch umgesetzt werden soll, geht aus den Gesetzentwürfen nicht hervor.

    Das Vorhaben knüpft an die Debatte um das sogenannte Sicherheitspaket im Herbst 2024 an. Damals scheiterte die Ampel-Regierung mit ihren Plänen, weil den Ländern einige der geplanten Überwachungsbefugnisse nicht weit genug gingen.

    Insgesamt bringt die Bundesregierung jetzt drei Gesetzentwürfe auf den Weg. Bundesjustizministerin Hubig stellte die geplanten Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) vor. Parallel kommen aus dem Bundesinnenministerium zwei Entwürfe mit vergleichbaren Befugnissen für die Polizeibehörden des Bundes.

    Wie der biometrische Abgleich funktionieren soll

    Laut den Plänen aus dem Justizministerium soll die Polizei die biometrische Fahndung einsetzen dürfen, um die Identität oder den Aufenthaltsort von Beschuldigten oder Zeug*innen festzustellen. Erlaubt sein soll das beim Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung – das sind etwa Mord und Vergewaltigung, aber auch Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Drogendelikte.

    Einen Abgleich mit „öffentlich zugänglichen Echtzeitbildern“ schließt das Gesetz explizit aus. Außerdem darf der Abgleich nur auf Anordnung einer Staatsanwaltschaft erfolgen. Sollte der Einsatz keine Ermittlungsansätze, also Treffer, ergeben, müssen die Daten nach dem Abgleich wieder gelöscht werden.

    Keine Datenbank mit Milliarden von Gesichtern

    Um im öffentlichen Internet nach Personen suchen zu können, müssen Ermittlungsbehörden die öffentlich im Netz verfügbaren Fotos von Gesichtern zunächst durchsuchen, sammeln und in Templates umrechnen. Dabei entsteht eine Datenbank mit den biometrischen Entsprechungen von möglicherweise Milliarden von Gesichtern.

    Das Ministerium betont, dass diese Vergleichsdatenbank bei dem geplanten „Ad-hoc-Abgleich“ nicht dauerhaft gespeichert würde. Die Templates müssten stattdessen für jeden Abgleich neu erstellt werden. Damit sei die „Erstellung einer dauerhaften Datenbank, die aus dem Internet erhobene Lichtbilder und/oder zugehörige Templates vorhält, […] ausgeschlossen“.

    Allerdings steht das so nicht explizit im Gesetzentwurf. Dieser legt nur fest, dass die „beim Abgleich erhobenen und verarbeiteten Daten“ im Anschluss „unverzüglich“ zu löschen sind, wenn sie für die weiteren Ermittlungen nicht relevant sind. Die Referenzdatenbank selbst erwähnt der Text nicht explizit.

    EU-KI-Verordnung: Warum das Vorhaben problematisch ist

    Hinzu kommt: Artikel 5 der KI-Verordnung verbietet „das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme […] oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern“.

    Aus Sicht von Dirk Lewandowski ist die Sache damit eindeutig. Der Professor für Information Research & Information Retrieval an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg hat für die Organisation AlgorithmWatch ein Gutachten erstellt. Darin kommt er zu dem Schluss, dass die KI-Verordnung es „ausnahmslos“ verbiete, „durch ein anlassloses Scraping von Gesichter-Aufnahmen Datenbanken zur Gesichtserkennung aufzubauen“.

    Ohne eine solche Referenzdatenbank könne der Abgleich nicht sinnvoll duchgeführt werden. Laut Lewandowski scheitere ein solches Vorhaben damit rechtlich wie praktisch.

    Bundestagsgutachten: Wie das Verbot umgangen werden könnte

    Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommt allerdings zu einem leicht anderen Schluss. Demnach verbiete die KI-Verordnung nicht den Aufbau einer Datenbank, sondern nur das „ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern mittels KI […], da es die Privatsphäre und den Datenschutz der Betroffenen erheblich beeinträchtigt und das Gefühl ständiger Überwachung erzeugt“.

    Das in der KI-Verordnung festgelegte Verbot gelte demnach nur dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden die Datenbanken mit Hilfe von KI-Systemen erstellen. Werden dafür keine solchen Systeme verwendet, greife die Verordnung nicht. Die Kernfrage sei also, „ob – und wenn ja, wann – bei dem biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet KI ins Spiel kommt“.

    Datenbanken von Bildern aus dem Internet könnten auch ohne Künstliche Intelligenz erstellt werden, schreiben die Wissenschaftlichen Dienste weiter. So können beispielsweise Bilder mit herkömmlichen Methoden aus dem Netz heruntergeladen und dann in einer Datenbank gespeichert werden.

    „Der Einsatz von KI ist also nicht zwingend erforderlich, um einen biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet durchzuführen“, so das Fazit der Wissenschaftlichen Dienste, sondern es komme „auf die konkrete Ausgestaltung und technische Umsetzung des in den Gesetzesentwürfen vorgesehenen biometrischen Abgleichs an“.

    Ministerium geht durch die Hintertür

    Das Justizministerium argumentiert in die gleiche Richtung. In der Gesetzesbegründung schreibt das Ministerium, ein Verbot durch die KI-Verordnung gelte nicht, „sofern für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme eingesetzt werden“.

    Diese Auslegung vertritt auch die EU-Kommission in ihren Leitlinien zur Einhaltung der Verbote aus der KI-Verordnung. Die Sichtweise würde allerdings bedeuten, dass auch andere Datenbanken zur Gesichtersuche, etwa von kommerziellen Anbietern wie PimEyes und Clearview, in der EU nicht verboten wären.

    Damit würde die Kommission explizit die erklärte Absicht des EU-Parlaments umgehen. Dieses hatte bei den Verhandlungen um die KI-Verordnung auf das Verbot bestanden, weil mit der Gesichtersuche die Anonymität im öffentlichen Raum bedroht wird und es die gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Überwachungsmöglichkeit fürchtete.

    Fachleute für den Schutz von Grundrechten weisen bereits seit Jahren auf die Gefahren hin, die mit der biometrischen Gesichtersuche einhergehen: Die biometrischen Merkmale eines Gesichtes sind unveränderlich. Mit Hilfe der Suche lassen sich Fotos einer Person im Internet finden – und darüber indirekt wahrscheinlich auch ihr Name, der Arbeitgeber oder der Wohnort. Ein Schnappschuss reicht dafür aus.

    Das erhöht nicht nur das Risiko für Stalking, sondern kann dazu führen, dass man sich auch auf einer Demonstration, bei einem Arztbesuch oder in anderen Situationen ständig beobachtet fühlt und sein Verhalten entsprechend anpasst. Der Chaos Computer Club spricht in einer Stellungnahme von der „Idee einer allgegenwärtigen Überwachung und Datenrasterung, der niemand mehr ausweichen kann“.

    Die Ministerien haben die Gesetzentwürfe jetzt an die Länder geschickt. Auch Verbände können jetzt bis Anfang April ihre Kritik und Verbesserungsvorschläge zu den Vorhaben einreichen – einiges davon könnte in die Entwürfe einfließen. Eines des Gesetze benötigt zudem die Zustimmung des Bundesrates.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Chris Köver recherchiert und schreibt über Migration, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  12. ↕️ Renverse.co ↕️ Solidarité avec Daniela Klette ! Brochure: Daniela Klette a été arrêtée en Allemagne en 2024, après 30 ans de cavale et est accusée d'avoir fait partie de la RAF, groupe de lutte armé allemand dans les années 80. #Solidarité #DanielaKlette #RAF #Justice

    Solidarité avec Daniela Klette...

  13. Ganz besonders normal

    Daniela Klettes Sonderhaftbedingungen

    gegenüber den Bedingungen des Normalvollzugs – ein Überblick nach Auskunft der Verteidigung

    ‚Das »normale Strafverfahren« gegen Daniela Klette unterscheidet sich von den meisten anderen »normalen Strafverfahren« dadurch, dass fast nichts an ihm normal ist. Das gilt auch für die Haftbedingungen. Alle Gefangenen in dem Trakt, in dem Daniela Klette inhaftiert ist, sind in Untersuchungshaft. Entsprechend ist im Folgenden mit »Normalvollzug« der Untersuchungshaft-Normalvollzug gemeint und nicht der Strafhaft-Normalvollzug.…‘

    akweb.de/politik/besonders-nor

    #RAF #DanielaKlette #Knast #Repression

  14. »Das RAF-Verfahren gegen Daniela Klette in Verden an der Aller ist ein antikommunistischer Schauprozess.« #DanielaKlette jammert nicht über ihre Sonderhaftbedingungen. Dennoch lesenswert, was Stephanie Bart in analyse&kritik dazu schreibt: www.akweb.de/politik/beso... #SozialeIsolation #ObstVerbot

    Ganz besonders normal

  15. Daniela Klette hatte aus der Untersuchungshaft ein Grußwort an die 31. Rosa-Luxemburg-Konferenz geschickt, das von den Behörden zurückgehalten wurde und nun von der Jungen Welt veröffentlicht wurde. Hier ist es in voller Länge dokumentiert: freiheit-fuer-daniela.de/daniela-klet... #DanielaKlette

  16. Daniela Klettes Grußwort für die Trauerfeier von Rolf Becker, die am 7. Januar 2026 in Hamburg stattfand: freiheit-fuer-daniela.de/daniela-klet... #DanielaKlette

    Daniela Klette: Grußwort für d...

  17. Zeugin im #DanielaKlette Prozess: „Der Geldräuber war nett“ und: „Mir ging es gut, weil ich nicht schlecht behandelt worden war“, erklärt die Kassenleiterin eines Osnabrücker Supermarktes 11 Jahre nach der Tat. Auch andere Zeug*innen berichteten Gleichlautendes. www.rnd.de/politik/proz...

    Prozess gegen Ex-RAF-Terrorist...

  18. Über die Arbeit der drei Anwält*innen von #DanielaKlette erfährt man, wenn man deren Anträge studiert, die sie bisher im Prozess in Verden gestellt haben. Drei davon sind hier dokumentiert: freiheit-fuer-daniela.de/category/ant...

    Antrag – Freiheit für Daniela ...

  19. Zum Verfahren gegen #DanielaKlette und dem 48. Verhandlungstag titelt das RND: »Lost in Eitze: Der Prozess, die RAF-Frau und ein Dorf im Ausnahmezustand« Außerdem: Die Zeugen der Polizei leiden unter »bemerkenswerten Amnesien«, meint Thorsten Fuchs vom RND: archive.ph/AEhNe

    archive.ph/AEhNe

  20. Wie die Zeugen im Prozess gegen #DanielaKlette durch Presseberichte und Verhöre bei der Polizei auf ein »RAF-Trio« festgelegt werden, zeigt der Antrag der Verteidigung vom 5. August 2025 für ein aussagepsychologisches Sachverständigengutachten: freiheit-fuer-daniela.de/antrag-vom-5... #FreeDaniela

    Antrag vom 5. August 2025 für ...

  21. #Köln: Infos und Gespräch zum Prozess gegen #DanielaKlette und dem kommenden Prozess am OLG Düsseldorf gegen AntifaschistInnen im Budepest-Komplex. Do, 18.12.2025, 19h im #SSK Cafe, Salierring 37, Köln #antifa #k1812

  22. R.I.P. Rolf Becker (31. März 1935 - 12. Dezember 2025) Vor einem Jahr hat er auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz in Berlin diesen starken Gruß von #DanielaKlette aus dem Knast verlesen: freiheit-fuer-daniela.de/daniela-klet...

    Daniela Klette: Grußwort aus d...

  23. Der aktuelle Raubprozess gegen #DanielaKlette soll ausgesetzt werden und auf Klärung im RAF-Prozess warten, schreibt nd: Es gibt einen entsprechenden Antrag der Rechtsanwälte: www.nd-aktuell.de/artikel/1195... #freeDaniela

    Klette-Antrag: Raubprozess mus...

  24. Fall #DanielaKlette: Verkürzter Prozess Staatsanwaltschaft zieht fünf Anklagepunkte zurück. RAF-Aktionen sollen im Herbst 2026 vor Gericht verhandelt werden. Die Bundesanwaltschaft plant, im Laufe des Jahres 2026 weitere Anklagen zu erheben. Mehr bei junge Welt: www.jungewelt.de/artikel/5126...

    Fall Daniela Klette: Verkürzte...

  25. Sehen, wie es ist. Haben wir es beim RAF-Prozess gegen #DanielaKlette mit einer Reinszenierung des Stammheimer Verfahrens zu tun? Stephanie Bart über den Prozess in Verden in "analyse und kritik", ohne Bezahlschranke: knack.news/14335 #TheodorPrinzing #LarsEngelke #freeDaniela

    knack[punkt] » Sehen, wie es i...

  26. Prozess gegen #DanielaKlette in #Verden: »Es geht um die Bestrafung einer Widersacherin« Der Strafverteidiger Lukas Theune über den Stand des seit März laufenden Gerichtsverfahrens gegen die ehemalige Militante aus der RAF Daniela Klette: www.nd-aktuell.de/artikel/1195... #FreeDaniela

    Klette-Prozess: »Es geht um di...

  27. »#DanielaKlette: Ankläger wollen Teile der Vorwürfe gegen die ehemalige RAF-Terroristin einstellen«

    spiegel.de/panorama/justiz/dan

    »Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela #Klette will die Staatsanwaltschaft zu fünf Raubüberfällen nicht weiter verhandeln.

    Ziel der Ankläger sei es, möglichen Zeugen eine Aussage vor Gericht zu ersparen.«

    Sowas hab ich ja noch nie gehört.

  28. »RAF-Prozess beschleunigen

    Anklage streicht fünf Vorwürfe gegen Daniela #Klette«
    n-tv.de/panorama/Anklage-strei

    »Mit Überfällen auf Geldtransporter soll RAF-Terroristin Daniela Klette mit zwei Komplizen Millionen erbeutet haben.

    Dabei kommen auch Menschen zu Schaden. Aus Rücksicht auf die Opfer lässt die Staatsanwaltschaft einige Vorwürfe fallen.«

    #DanielaKlette

  29. Ihren 67. Geburtstag verbrachte #DanielaKlette heute vor Gericht. Als sie den Saal betrat, standen Aktivisten im Zuschauerraum auf und stimmten „Happy Birthday“ an. Daniela zeigte sich gerührt, winkte und deutete eine Umarmung an. Presse: www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachse... #Solidarität

    Geburtstag im Gericht – Aktivi...