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https://www.europesays.com/es/506187/ El círculo cercano a Trump revela por qué publica mensajes subidos de tono sobre la guerra de Irán: «Quiere asustarlos» #BreakingNews #BreakingNews #cercano #circulo #FeaturedNews #FeaturedNews #Headlines #Internacional #International #InternationalNews #InternationalNews #LatestNews #LatestNews #News #Noticias #NoticiasDestacadas #NoticiasDestacadas #por #revela #Titulares #trump #ÚltimasNoticias #ÚltimasNoticias #World #WorldNews #WorldNews
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El plan B del Project Manager
¿Por qué el project manager nunca se asusta en un laberinto?
Porque siempre tiene un "plan de salida". -
Ostermarsch am 4. April 2026: Zum gemeinsamen Ostermarsch für Frieden und Abrüstung rufen am Ostersamstag, 4. April 2026, vier Lüneburger Vereine und Initiativen auf. Die Auftaktkundgebung findet statt um „5 vor 12“, 11:55 Uhr, am Clamartpark. Nach einem Zug durch die Innenstadt [...]
Der Beitrag Friedensbündnis Lüneburg: Ostermarsch am 4. April 2026 erschien zuerst auf Lüne-Blog. https://luene-blog.de/friedensbuendnis-lueneburg-ostermarsch-4-april-2026/?utm_source=dlvr.it&utm_medium=mastodon #Engagement #Kultur #Lüneburg #Politik #Globalisierung
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La estrella mundial tuteando al Consul e informando(es lo que se traduce en sus líneas) de que sacaba del país a varias personas, no se fueran a asustar en la República Dominicana.
A un palmo por encima del suelo caminaba. Seguro que se ahorraria mucho dinero en aviones privados, él ya volaba solito.
Fuente: eldiario.es
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🌍 ■ Un español en Suiza cuenta el dinero conseguido en propinas en tres meses y se asusta: "Voy ahora mismo al banco que no quiero líos con Hacienda" ■ "Me voy a comprar una casa".
https://www.huffingtonpost.es/global/un-espanol-suiza-cuenta-dinero-conseguido-propinas-tres-meses-asusta-voy-banco-quiero-lios-hacienda.html?int=MASTODON_WORLD -
🌍 ■ Un español en Suiza cuenta el dinero conseguido en propinas en tres meses y se asusta: "Voy ahora mismo al banco que no quiero líos con Hacienda" ■ "Me voy a comprar una casa".
https://www.huffingtonpost.es/global/un-espanol-suiza-cuenta-dinero-conseguido-propinas-tres-meses-asusta-voy-banco-quiero-lios-hacienda.html?int=MASTODON_WORLD -
🍓 Hay miradas que te lo dicen todo sin abrir la boca.
No es que estén tristes, es que parece que lo ven todo con un filtro diferente, más real y a la vez más frágil.
Es esa gente que se fija en el detalle que los demás pasan por alto y que, en lugar de solo mirar, se empapa de lo que tiene delante.No es falta de alegría, es que llevan encima mucha conciencia.
Al final, ser sensible no es ninguna debilidad; es tener la capacidad de ver el mundo con todos sus matices, con lo bueno y lo malo, sin anestesia.
Son ojos que no están vacíos, están llenos de historias y de una verdad que a veces hasta asusta un poco de lo directa que es.✦────────✦
#miradas #sensibilidad #vidareal #esencia #profundidad #sinfiltros #detalles
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Assistindo: A Hora do Arrepio
Título original: R.L.Stine's The Haunting Hour
Primeira temporada
Ano: 2010Historias assustadoras do famoso autor e mestre do terror R.L.Stine. Dedicados ao público jovem, os contos de horror foram criados para causar arrepios, mas não necessariamente pesadelos, com personagens sinistros e cenas apavorantes!
#RLStinesTheHauntingHour #AHoradoArrepio #RLStines #JenyCassady #BrendanMeyer #BaileeMadison #MattAngel #GeoffRedknap #ConnorPrice #TieraSkovbye #primevideo
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Hay momentos en los que parece que se apaga la luz de golpe y te quedas a oscuras, sin brújula y con una sensación de vacío que asusta.
Es eso que llaman la noche oscura del alma, pero que en realidad se siente como si estuvieras en el fondo de un pozo intentando escalar paredes de barro.No es una simple tristeza de un par de días; es ese punto donde nada de lo que antes te llenaba tiene sentido.
Te cuestionas todo: quién eres, qué haces aquí y para qué tanto esfuerzo si al final te sientes así de sola.
Es agotador porque no hay una herida que se vea, pero duele en sitios donde no sabías ni que tenías sensibilidad.Lo curioso (y lo más difícil de tragar) es que ese vacío no viene a hundirte por puro gusto, sino a obligarte a soltar lo que ya no te sirve.
Es como si la vida te reseteara a las malas porque vas cargando con demasiadas cosas que no son tuyas.
Duele porque romper el cascarón siempre duele, pero es la única forma de que asome algo nuevo.Si estás ahí, no te desesperes intentando encender la luz a la fuerza.
A veces solo queda sentarse a oscuras, respirar y esperar a que los ojos se acostumbren a la penumbra.
Al final, siempre amanece, y lo hace con una claridad que antes ni imaginabas.
Confía, que de estas se sale con la piel más dura y el alma más limpia.'''''''''''''•.¸♡¸.•''''''''''''''''•.¸♡¸.•'''''''''''''
#reflexiones #nocheoscura #crecimiento #vida #resiliencia #emociones #paciencia #proceso
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Hay momentos en los que parece que se apaga la luz de golpe y te quedas a oscuras, sin brújula y con una sensación de vacío que asusta.
Es eso que llaman la noche oscura del alma, pero que en realidad se siente como si estuvieras en el fondo de un pozo intentando escalar paredes de barro.No es una simple tristeza de un par de días; es ese punto donde nada de lo que antes te llenaba tiene sentido.
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Es agotador porque no hay una herida que se vea, pero duele en sitios donde no sabías ni que tenías sensibilidad.Lo curioso (y lo más difícil de tragar) es que ese vacío no viene a hundirte por puro gusto, sino a obligarte a soltar lo que ya no te sirve.
Es como si la vida te reseteara a las malas porque vas cargando con demasiadas cosas que no son tuyas.
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Hay momentos en los que parece que se apaga la luz de golpe y te quedas a oscuras, sin brújula y con una sensación de vacío que asusta.
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Hay momentos en los que parece que se apaga la luz de golpe y te quedas a oscuras, sin brújula y con una sensación de vacío que asusta.
Es eso que llaman la noche oscura del alma, pero que en realidad se siente como si estuvieras en el fondo de un pozo intentando escalar paredes de barro.No es una simple tristeza de un par de días; es ese punto donde nada de lo que antes te llenaba tiene sentido.
Te cuestionas todo: quién eres, qué haces aquí y para qué tanto esfuerzo si al final te sientes así de sola.
Es agotador porque no hay una herida que se vea, pero duele en sitios donde no sabías ni que tenías sensibilidad.Lo curioso (y lo más difícil de tragar) es que ese vacío no viene a hundirte por puro gusto, sino a obligarte a soltar lo que ya no te sirve.
Es como si la vida te reseteara a las malas porque vas cargando con demasiadas cosas que no son tuyas.
Duele porque romper el cascarón siempre duele, pero es la única forma de que asome algo nuevo.Si estás ahí, no te desesperes intentando encender la luz a la fuerza.
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Die internationale Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur
Seit Ende der 1950er Jahre wurden weltweit 31 Abkommen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung abgeschlossen. In diesen Abkommen verpflichteten sich die Vertragsstaaten entweder zumindest auf zahlenmäßige Obergrenzen für bestimmte Waffen- und Munitionskategorien oder darüber hinaus auf den Abbau dieser militärischen Arsenale bis hin zu ihrer vollständigen Verschrottung. In einigen Fällen wurde auch das umfassende Verbot vereinbart, bestimmte Waffen und Munitionen künftig einzusetzen, zu entwickeln, zu besitzen, auf dem eigenen Territorien zu stationieren oder sie an andere Staaten weiterzugeben.
Diese 31 Abkommen wurden entweder multilateral innerhalb oder außerhalb der UNO ausgehandelt und haben zum Teil universelle Gültigkeit, oder zwischen Staaten einer bestimmten Weltregion sowie bilateral zwischen den USA und Rußland beziehungsweise der ehemaligen Sowjetunion. Darüber hinaus gibt es rüstungskontrollpolitische Vertragsvorschriften und Selbstverpflichtungen, die jeweils nur für einen Staat gelten.
Ohne ein Mindestmaß an Vertrauen und Kooperationsbereitschaft selbst zwischen verfeindeten Staaten wäre die Vereinbarung all dieser Abkommen nicht möglich gewesen. Die mit diesen Abkommen in den letzten fast 70 Jahren geschaffene internationale Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur war und ist auch weiterhin ein wesentlicher Beitrag zu Stabilität zwischen Staaten und Staatengruppen/Militärblöcken in einer immer konfliktreicheren Welt.
Doch seit Anfang des Jahrtausends findet eine besorgniserregende Erosion dieser Architektur statt. Ausgelöst wurde diese Erosion zunächst vor allem durch die Aufkündigung von Verträgen durch die USA, die stärkste Militärmacht der Welt. Russland hat diese Kündigungen zum Teil nachvollzogen. Hinzu kommt die seit Jahrzehnten anhaltende Weigerung der fünf offiziellen Atwomwaffenmächte (USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien), ihre völkerrechtlich verbindlichen Abrüstungsverpflichtungen zu erfüllen. Die neue Wirtschaftsweltmacht China lehnt zudem unter Verweis auf angeblichen militärischen Nachholbedarf jegliche Teilnahme an Rüstungskontrollgemühungen über Waffensysteme ab, bei denen die USA und Rußland noch einen Vorsprung haben oder früher hatten. Auch der zunehmende Einsatz international geächteter Waffen/Munitionen in aktuellen Kriegen trägt zu der Erosion internationalen Rüstungskontroll-und Abrüstungsarchitektur bei. Zudem sind in den letzten 30 Jahren in der ständigen Genfer Abrüstungskonferenz der UNO fast alle Versuche gescheitert, gefährliche neue waffentechnologische Entwicklungen und Aufrüstungsdynamiken durch Rüstungskontrollvereinbarungen zumindest einzugrenzen.
Ein Überblick über alle Verträge und die zunehmende Erosion.
1 Antarktis
1959: Antarktis-Vertrag (Antarctic Treaty) – der Vertrag legt fest, dass die unbewohnte Antarktis zwischen 60 und 90 Grad südlicher Breite ausschließlich zu friedlichen Zwecken genutzt werden darf, insbesondere zur wissenschaftlichen Forschung.
Der Vertrag wurde auf der Antarktiskonferenz 1959 von zwölf Signatarstaaten in Washington vereinbart – darunter Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Neuseeland und Norwegen (die alle Gebietsansprüche in der Antarktis erheben), sowie Belgien, Japan, die Sowjetunion (heute Russland), Südafrika und die Vereinigten Staaten, die keine territorialen Ansprüche in der Antarktis erheben. Der Vertrag trat 1961 in Kraft und wurde seitdem von weiteren 45 Staaten razifiziert. Der Vertrag war das erste internationale Abkommen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges , das die Prinzipien der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung fixierte.
2 Weltraum
1967: Outer Space Treaty (OST) – der Weltraumvertrag verbietet die militärische Nutzung des Weltraums sowie des Mondes und anderer Himmelskörper.
Der Vertrag wurde im Rahmen der UNO vereinbart und inzwischen von 117 Staaten ratifiziert. Das Abkommen enthält allerdings keine klare Abgrenzung zwischen dem Weltraum und dem Luftraum über Staaten, in denen diese nationale Hoheitsrechte haben. Um diese und andere Unklarheiten zu beseitigen und jegliche militärische Nutzung des Weltraumes und der Himmelskörper auch durch neue Waffensysteme und Rüstungstechnologien auszuschließen, die in den letzten 60 Jahren seit Vereinbarung des OST entwickelt wurden, bemühen sich Mitglieder der ständigen UNO-Abrüstungskonferenz in Genf seit Ende des Kalten Krieges um einen aktualisierten Weltraumvertrag. Diese Bemühungen scheitern bislang vor allem am Unwillen der USA, deren Präsident Ronald Reagan bereits Anfang der 1980er Jahren mit seiner „Strategic Defense Initiative (SDI)“ die militärische Nutzung des Weltraums zur Stationierung von Raketenabwehrsystemen gegen die damalige Sowjetunion anstrebte.
3 Atomwaffen
a) multilateral/weltweit
1970: NPT; Vertrag zur Nichtverbreitung von Nuklearwaffen (Non Proliferation Treaty), auch als „Atomwaffensperrvertrag“ bezeichnet.
191 Unterzeichnerstaaten; es fehlen die Atomwaffenmächte Israel, Indien, Pakistan sowie – als einziger Nichtatomwaffenstaat – Südsudan; Nordkorea trat mit Bezug auf sein militärisches Atomprogramm im Januar 2003 aus dem Vertrag aus. Mit dem Abkommen verzichteten 186 Staaten auf die Entwicklung und den Besitz von Atomwaffen und erhielten im Gegenzug das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der nuklearen Technologie zu „zivilen Zwecken“ (Energieerzeugung, Medizin). Die fünf ständgien Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates (USA, Sowjetunion/Russland, China, Frankreich und Großbritannien) sicherten sich mit dem Vertrag ihr Privileg als einzige „offizielle“ Atomwaffenmächte, verpflichteten sich zugleich aber zur Abrüstung ihrer Arsenale. Dieser Verpflichtung sind sie bis heute nicht nachgekommen. Das stößt auf den alle fünf Jahre stattfindenden NPT-Überprüfungskonferenzen auf immer stärkerere Kritik durch die anderen Vertragsstaaten und schwächt die politische Bindungskraft des NPT.
1963: PTBT; Partielles Verbot nuklearer Explosionstests (oberirdisch in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser), nicht unterzeichnet von den beiden Atomwaffenmächten Frankreich und China, die bis 1974 bzw. 1980 noch derartige Tests durchführten
1996: CTBT: Umfassendes Verbot nuklearer Explosionstests (auch unterirdischer)
zwar ist der CTBT formal noch nicht in Kraft mangels der erforderlichen Ratikation durch sechs von 44 Staaten mit der technologischen Fähigkeit zu nuklearen Explosionstests (Ägypten, China, Iran, Israel, USA, Russland). Aber seit dem letzten chinesischen Test im Jahr 1980 wurden nukleare Tests nur noch in Computersimulationen durchgeführt. Die Trump-Administration hat 2025 allerdings angekündigt,eventuell wieder unterirdische Testexplosionen durchzuführen2015: JCPoA (Joint Comprehensive Plan of Action) – Abkommen zwischen Iran und den fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates sowie Deutschland über die strikte Überwachung des iranischen Nuklearprogramms und seine Begrenzung auf ausschließlich nichtmilitärische Zwecke. Nach Austritt der USA 2018 de facto nicht mehr in Kraft, auch wenn die anderen sechs Vertragsstaaten bei dem Abkommen blieben. Auf den Austritt der USA und neu verhängte Sanktionen der Trump-Administration gegen Teheran reagierte die iranische Führung seit 2021 ihrerseits mit Verletzungen des Abkommens (u.a. durch die Verweigerung von Kontrollen ihrer Nuklearanlagen Inspekteure der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA)
2017: Atomwaffenverbotsvertrag (AVV). Von der UNO-Generalversammlung mit der Mehrheit von 122 Staaten beschlossen; in Kraft seit der dafür erforderlichen Unterzeichnung und Ratifikation von mindestens 50 Staaten im Januar 2021. Alle NATO-Staaten sowie die Atomwaffenmächte Russland, China, Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea haben – ebenso wie die Schweiz – den AVV nicht unterzeichnet.
b) bilateral (USA-Russland/Sowjetunion bzw.ab 1992 Russland)
1972: ABM-Vertrag zur Begrenzung von Raketenabwehrsystemen auf je eins, nicht mehr in Kraft nach Kündigung durch die USA im Jahr 2003
1987: INF-Vertrag: Verbot von Mittelstreckenwaffen (Reichweiten 500-5.000 Kilometer) und Zerstörung aller damals nur in den USA und der Sowjetunion vorhandenen INF, nicht mehr in Kraft nach Kündigung durch die USA 2019. Russland kündigte dann auch
1972/1979: SALT 1+2-Abkommen zur Begrenzung der Zahl strategischer (Reichweiten über 5.500 Kilometer) Atomwaffen/Sprengköpfe (stationiert auf U-Booten,Fernbombern und Interkontinentalraketen)
-die SALT-Verträge wurden abgelöst durch
1991-2011: START -1, SORT, START -2, New START – vier Verträge zur immer weiteren Reduzierung der Zahl strategscher Atomwaffen/Sprengköpfe; der letzte Vertrag New START ist Anfang 2026 ausgelaufen – bislang ohne Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen
c) regional/kontinental
1967-2006 sechs Verträge über atomwaffenfreie Zonen, abgeschlossen 1967 in Tlatelolco (Süd-und Mittelamerika), 1985 in Rarotonga (Südpazifik), 1995 in Bangkok (Südasien außer Indien und Pakistan), 1996 in Pelindaba (Afrika), 2006 in Semei (Zentralasien) .
d)lokal/Einzelstaaten
1990 wurde im 4-2-Abkommen zur Wiedervereinigung Deutschlands ein Atomwaffenverbot für das Territorium der ehemaligen DDR festgeschrieben sowie eine Obergrenze für die Zahl der Bundeswehrsoldaten;
1992 erklärte sich die Mongolei zur atomwaffenfreien Zone;
1994 gaben im Budapester Memorandum die Ukraine, Weißrussland und Kasachstan die bis dahin auf ihren Territorien stationierten Atomwaffen der ehemaligen Sowjetunion auf und traten dem NPT-Vertrag bei.
4 Chemiewaffen
1992: Chemiewaffenkonvention (CWC) über das Verbot von Chemiewaffen und die Zerstörung aller bis dahin bestehenden C-Waffenarsenale, fast weltweit ratifiziert (außer von Israel, Ägypten, Nordkorea und Südsudan)
5 Biologische Waffen
1971: Biowaffenkonvention (BWC), über das Verbot biologischer Waffen und die Vernichtung aller bis dahin bestehenden B-Waffenarsenale; fast weltweit ratifiziert (außer von Israel, Ägypten, Syrien, Tschad, Dschibuti, Eritrea, Somalia, Haiti sowie den pazifischen Inselstaaten Mikronesien und Tuvalu) Im Unterschied zur Chemiewaffenkonvention gibt es für die BWC aber bislang kein Regime zur Überwachung durch gegenseitige Überprüfung der Vertragsstaaten, zur Durchsetzung sowie zu Sanktionen bei eventuellen Verstößen. Ein Vertragsentwurf für ein solches Regime wurde in der Genfer Abrüstungskonferenz der UNO zwar von 60 der 61 Mitgliedsstaaten unterstützt, seine Verabschiedung wird aber bereits seit Jahrzehnten durch das Veto der USA verhindert, da die Geschäftsordnung der Abrüstungskonferenz für Beschlüsse Konsens vorschreibt. Die Regierung in Washington rechtfertigt ihre Ablehnung mit der Befürchtung vor Spionage durch ausländische Inspektoren.
6 Konventionelle Waffen
a) multilateral/weltweit
1983 CWC (Conventional Weapons Convention) – das Waffenübereinkommen der Vereinten Nationen verbietet oder beschränkt den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen und Munitionen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos auch nicht nur gegen gegnerische Soldaten sondern auch gegen Zivilisten wirken können. In sechs Protokollen zu dem Abkommen von 1983 wurden Regelungen vereinbart zu nichtentdeckbaren Splittern, Minen, Sprengfallen und andere Vorrichtungen, Brandwaffen, blindmachende Laserwaffen, explosive Kampfmittelrückstände. In nachfolgenden mehrjährigen Verhandlungen über Verbote oder Einsatzbeschränkungen von Antipersonenminen und für Streumunition konnte sich die Genfer Abrüstungskonferenz aber nicht einigen. Entsprechende Verbotsabkommen wurden daher auf Initiative einer weltweiten Koalition von Friedensinitiativen und Menschenrechtsgruppen unter Führung der humanitären Nichtregierungsorganisation Handicap International sowie unter wesentlicher Mitwirkung der Rotkreuzbewegung außerhalb der UNO vereinbart:
1997 in der Konvention von Ottawa über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung. Diese Konvention wurde bislang von 166 Staaten ratifiziert und umgesetzt. Nicht beigetreten sind 31 Staaten, darunter die Großmächte USA, Russland und China sowie andere Länder wie Indien, Pakistan, Israel, Ägypten oder Nord- und Südkorea, die Antipersonenminen für unverzichtbar erachten zur Sicherung ihrer Landesgrenzen. Russland setzt im Krieg gegen die Ukraine seit Februar 2022 in großem Umfang Antipersonenminen ein, die Ukraine – obwohl Vertragsstaat des Abkommens – in deutlich geringerem Maß ebenfalls. Die Regierung in Kiew erklärte die vorläufige Aussetzung der ukrainischen Mitgliedschaft in der konvention, was allerdings nach den Regeln des Abkommens rechtwidrig ist. Und die fünf NATO-Staaten Polen, Finnland, Estland, Litauen und Lettland erklärten 2025 unter Verweis auf eine Bedrohung durch Rußland ihren endgültigen Austritt aus dem Abkommen, der inzwischen wirksam geworden ist.
2008 im Abkommen von Oslo zum Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der Weitergabe von bestimmten Typen von konventioneller Streumunition. Bislang haben 124 Staaten dieses Abkommen unterzeichnet und bis auf zwölf auch ratifiziert und umgesetzt. Allerdings versuchten im November 2011 Gegner des Oslo-Abkommens, in der Genfer UNO-Abrüstungskonferenz ein zweites Streumunitionsabkommen mit deutlich schwächeren Standards auszuhandeln. Ein unter anderem von den USA, Russland und China favorisierter Vertragsentwurf sah vor, lediglich ältere Bestände, die vor 1980 produziert wurden, zu verbieten. Nichtregierungsorganisationen, wie der Verein Handicap International und das Rote Kreuz, warnten davor, die Konvention zu verwässern. Die Verhandlungen über ein neues UN-Abkommen über den Einsatz von Streumunition scheiterten schließlich an Widerstand von 50 Staaten.
Die USA gaben Anfang Dezember 2017 bekannt, auch ältere Munitionstypen wieder benutzen zu wollen, deren Verwendung die Regierung in Washington wegen des höheren Anteils an Blindgängern im Jahr 2008 zunächst für 10 Jahre ausgesetzt hatte. Seit 2023 liefern die USA Streumunition an die Ukraine, die diese Munition ebenso im Krieg einsetzt wie Russland. Alle drei Staaten sind dem Verbotsabkommen nicht beigetreten. 2025 trat Litauen unter Verweis auf eine Bedrohung durch Russland als erster Vertragsstaat aus dem Oslo-Abkommen aus.2013: Arms Trade Treaty (ATT), UNO-Abkommen zur Regulierung des internationalen Handel mit konventionellen Waffen durch gemeinsame Normen und Standards. Das von der UNO-Generalversammlung beschlossene Abkommen wurde bislang von 143 Staaten unterzeichnet und bis auf 18 auch ratifiziert. Nicht einigen konnten sich die Staaten allerdings auf wirksame Maßnahmen zur Überwachung und Durchsetzung des ATT.
b) regional/kontinental
1990: KSE, Abkommen zur Reduzierung konventioneller Streitkräfte (Waffen und Truppenstärken) in Europa. Dieses Abkommen wurde im November 1990 in Paris noch von den damals 16 NATO-Staaten und den sechs Mitgliedern der Warschauer Vertragsorganisation (WVO) vereinbart. Ziel des Vertrags war ein sicheres und stabiles Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte auf dem europäischen Territorium vom Atlantik bis zum Ural auf niedrigerem Niveau sowie die Beseitigung der Fähigkeit zu militärischen Überraschungsangriffen und groß angelegten Offensivhandlungen. In der Umsetzung des Abkommens wurden bis Mitte der 1990er Jahre rund 60.000 konventionelle Waffensysteme – darunter Kampfpanzer, Artilleriesysteme sowie Kampfflugzeuge und -hubschrauber – verschrottet sowie Truppenkontingente reduziert. Nach dem Ende der WVO, der Auflösung der Sowjetunion in 15 unabhängige Staaten sowie der 1997 begonnenen Osterweiterung der NATO wurde der KSE-Vertrag 1999 den neuen Gegebenheiten „angepaßt“ (A-KSE). Ratifiziert wurde der A-KSE-Vertrag jedoch nur von Rußland und den fünf anderen osteuropäischen Staaten. Die NATO-Staaten verweigerten die Ratifizierung wegen der fortgesetzten Stationierung russischer Truppen auf dem Territorium Georgiens nach dem dortigen Krieg im Jahr 2008. Bereits 2007 hatte Rußland wegen der Stationierung von „Raketenabwehrsystemen“ der USA in Polen und Rumänien die Umsetzung des KSE-Vertrages suspendiert. Diese Konflikte sowie die seitdem erfolgten tatsächlichen oder vermeintlichen Verstöße beider Seiten gegen das KSE-Abkommen (die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland, die ständige Stationierung westlicher NATO-Soldaten in den baltischen Staaten und schließlich vor allem Russlands anhaltender Krieg gegen die Ukraine) führten dazu, daß die russische Regierung das Abkommen 2023 vollständig aufkündigte. Daraufhin setzten auch die NATO-Staaten das Abkommen für unbestimmte Zeit aus.
7 Nicht zustande gekommene Verträge
In der ständigen Abrüstungskonferenz der UNO in Genf gab es seit Ende Kalten Krieges immer wieder Bemühungen und Initiativen einzelner Mitgliedsstaaten für Verhandlungen, um drohende neue Aufrüstungsdynamiken rechtzeitig unter internationale Kontrolle zu bringen (z.B. zu Weltraumwaffen, atomarem Spaltmaterial, mit krebserzeugendem abgereichertem Uran gehärtete Munition, (halb)autonomen Waffensystem, Drohnen u.a.) Entweder konnten sich die 61 Mitgliedsstaaten der Abrüstungskonferenz nicht einmal auf ein Verhandlungsmandat einigen, oder aber die Verhandlungen führten zu keinem Ergebnis. Mit Blick auf Drohnen, zu deren Bewaffnung und militärischer Nutzung bis vor fünf Jahren lediglich die USA, Großbritannien und Israel in der Lage waren, die inzwischen aber zu einer entscheidenden Waffe in den aktuellen Kriegen (Ukraine, Iran) geworden sind, ist besonders deutlich, wie sehr die rüstungstechnologische Entwicklung rüstungskontrollpolitischen Bemühungen enteilt ist.
Über Andreas Zumach:
Andreas Zumach ist freier Journalist, Buchautor, Vortragsreferent und Moderator, Berlin. Von 1988- 2020 UNO- Korrespondent in Genf, für "die tageszeitung" (taz) in Berlin sowie für weitere Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten. Seine Beiträge sind in der Regel Übernahmen von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.
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Die internationale Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur
Seit Ende der 1950er Jahre wurden weltweit 31 Abkommen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung abgeschlossen. In diesen Abkommen verpflichteten sich die Vertragsstaaten entweder zumindest auf zahlenmäßige Obergrenzen für bestimmte Waffen- und Munitionskategorien oder darüber hinaus auf den Abbau dieser militärischen Arsenale bis hin zu ihrer vollständigen Verschrottung. In einigen Fällen wurde auch das umfassende Verbot vereinbart, bestimmte Waffen und Munitionen künftig einzusetzen, zu entwickeln, zu besitzen, auf dem eigenen Territorien zu stationieren oder sie an andere Staaten weiterzugeben.
Diese 31 Abkommen wurden entweder multilateral innerhalb oder außerhalb der UNO ausgehandelt und haben zum Teil universelle Gültigkeit, oder zwischen Staaten einer bestimmten Weltregion sowie bilateral zwischen den USA und Rußland beziehungsweise der ehemaligen Sowjetunion. Darüber hinaus gibt es rüstungskontrollpolitische Vertragsvorschriften und Selbstverpflichtungen, die jeweils nur für einen Staat gelten.
Ohne ein Mindestmaß an Vertrauen und Kooperationsbereitschaft selbst zwischen verfeindeten Staaten wäre die Vereinbarung all dieser Abkommen nicht möglich gewesen. Die mit diesen Abkommen in den letzten fast 70 Jahren geschaffene internationale Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur war und ist auch weiterhin ein wesentlicher Beitrag zu Stabilität zwischen Staaten und Staatengruppen/Militärblöcken in einer immer konfliktreicheren Welt.
Doch seit Anfang des Jahrtausends findet eine besorgniserregende Erosion dieser Architektur statt. Ausgelöst wurde diese Erosion zunächst vor allem durch die Aufkündigung von Verträgen durch die USA, die stärkste Militärmacht der Welt. Russland hat diese Kündigungen zum Teil nachvollzogen. Hinzu kommt die seit Jahrzehnten anhaltende Weigerung der fünf offiziellen Atwomwaffenmächte (USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien), ihre völkerrechtlich verbindlichen Abrüstungsverpflichtungen zu erfüllen. Die neue Wirtschaftsweltmacht China lehnt zudem unter Verweis auf angeblichen militärischen Nachholbedarf jegliche Teilnahme an Rüstungskontrollgemühungen über Waffensysteme ab, bei denen die USA und Rußland noch einen Vorsprung haben oder früher hatten. Auch der zunehmende Einsatz international geächteter Waffen/Munitionen in aktuellen Kriegen trägt zu der Erosion internationalen Rüstungskontroll-und Abrüstungsarchitektur bei. Zudem sind in den letzten 30 Jahren in der ständigen Genfer Abrüstungskonferenz der UNO fast alle Versuche gescheitert, gefährliche neue waffentechnologische Entwicklungen und Aufrüstungsdynamiken durch Rüstungskontrollvereinbarungen zumindest einzugrenzen.
Ein Überblick über alle Verträge und die zunehmende Erosion.
1 Antarktis
1959: Antarktis-Vertrag (Antarctic Treaty) – der Vertrag legt fest, dass die unbewohnte Antarktis zwischen 60 und 90 Grad südlicher Breite ausschließlich zu friedlichen Zwecken genutzt werden darf, insbesondere zur wissenschaftlichen Forschung.
Der Vertrag wurde auf der Antarktiskonferenz 1959 von zwölf Signatarstaaten in Washington vereinbart – darunter Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Neuseeland und Norwegen (die alle Gebietsansprüche in der Antarktis erheben), sowie Belgien, Japan, die Sowjetunion (heute Russland), Südafrika und die Vereinigten Staaten, die keine territorialen Ansprüche in der Antarktis erheben. Der Vertrag trat 1961 in Kraft und wurde seitdem von weiteren 45 Staaten razifiziert. Der Vertrag war das erste internationale Abkommen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges , das die Prinzipien der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung fixierte.
2 Weltraum
1967: Outer Space Treaty (OST) – der Weltraumvertrag verbietet die militärische Nutzung des Weltraums sowie des Mondes und anderer Himmelskörper.
Der Vertrag wurde im Rahmen der UNO vereinbart und inzwischen von 117 Staaten ratifiziert. Das Abkommen enthält allerdings keine klare Abgrenzung zwischen dem Weltraum und dem Luftraum über Staaten, in denen diese nationale Hoheitsrechte haben. Um diese und andere Unklarheiten zu beseitigen und jegliche militärische Nutzung des Weltraumes und der Himmelskörper auch durch neue Waffensysteme und Rüstungstechnologien auszuschließen, die in den letzten 60 Jahren seit Vereinbarung des OST entwickelt wurden, bemühen sich Mitglieder der ständigen UNO-Abrüstungskonferenz in Genf seit Ende des Kalten Krieges um einen aktualisierten Weltraumvertrag. Diese Bemühungen scheitern bislang vor allem am Unwillen der USA, deren Präsident Ronald Reagan bereits Anfang der 1980er Jahren mit seiner „Strategic Defense Initiative (SDI)“ die militärische Nutzung des Weltraums zur Stationierung von Raketenabwehrsystemen gegen die damalige Sowjetunion anstrebte.
3 Atomwaffen
a) multilateral/weltweit
1970: NPT; Vertrag zur Nichtverbreitung von Nuklearwaffen (Non Proliferation Treaty), auch als „Atomwaffensperrvertrag“ bezeichnet.
191 Unterzeichnerstaaten; es fehlen die Atomwaffenmächte Israel, Indien, Pakistan sowie – als einziger Nichtatomwaffenstaat – Südsudan; Nordkorea trat mit Bezug auf sein militärisches Atomprogramm im Januar 2003 aus dem Vertrag aus. Mit dem Abkommen verzichteten 186 Staaten auf die Entwicklung und den Besitz von Atomwaffen und erhielten im Gegenzug das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der nuklearen Technologie zu „zivilen Zwecken“ (Energieerzeugung, Medizin). Die fünf ständgien Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates (USA, Sowjetunion/Russland, China, Frankreich und Großbritannien) sicherten sich mit dem Vertrag ihr Privileg als einzige „offizielle“ Atomwaffenmächte, verpflichteten sich zugleich aber zur Abrüstung ihrer Arsenale. Dieser Verpflichtung sind sie bis heute nicht nachgekommen. Das stößt auf den alle fünf Jahre stattfindenden NPT-Überprüfungskonferenzen auf immer stärkerere Kritik durch die anderen Vertragsstaaten und schwächt die politische Bindungskraft des NPT.
1963: PTBT; Partielles Verbot nuklearer Explosionstests (oberirdisch in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser), nicht unterzeichnet von den beiden Atomwaffenmächten Frankreich und China, die bis 1974 bzw. 1980 noch derartige Tests durchführten
1996: CTBT: Umfassendes Verbot nuklearer Explosionstests (auch unterirdischer)
zwar ist der CTBT formal noch nicht in Kraft mangels der erforderlichen Ratikation durch sechs von 44 Staaten mit der technologischen Fähigkeit zu nuklearen Explosionstests (Ägypten, China, Iran, Israel, USA, Russland). Aber seit dem letzten chinesischen Test im Jahr 1980 wurden nukleare Tests nur noch in Computersimulationen durchgeführt. Die Trump-Administration hat 2025 allerdings angekündigt,eventuell wieder unterirdische Testexplosionen durchzuführen2015: JCPoA (Joint Comprehensive Plan of Action) – Abkommen zwischen Iran und den fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates sowie Deutschland über die strikte Überwachung des iranischen Nuklearprogramms und seine Begrenzung auf ausschließlich nichtmilitärische Zwecke. Nach Austritt der USA 2018 de facto nicht mehr in Kraft, auch wenn die anderen sechs Vertragsstaaten bei dem Abkommen blieben. Auf den Austritt der USA und neu verhängte Sanktionen der Trump-Administration gegen Teheran reagierte die iranische Führung seit 2021 ihrerseits mit Verletzungen des Abkommens (u.a. durch die Verweigerung von Kontrollen ihrer Nuklearanlagen Inspekteure der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA)
2017: Atomwaffenverbotsvertrag (AVV). Von der UNO-Generalversammlung mit der Mehrheit von 122 Staaten beschlossen; in Kraft seit der dafür erforderlichen Unterzeichnung und Ratifikation von mindestens 50 Staaten im Januar 2021. Alle NATO-Staaten sowie die Atomwaffenmächte Russland, China, Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea haben – ebenso wie die Schweiz – den AVV nicht unterzeichnet.
b) bilateral (USA-Russland/Sowjetunion bzw.ab 1992 Russland)
1972: ABM-Vertrag zur Begrenzung von Raketenabwehrsystemen auf je eins, nicht mehr in Kraft nach Kündigung durch die USA im Jahr 2003
1987: INF-Vertrag: Verbot von Mittelstreckenwaffen (Reichweiten 500-5.000 Kilometer) und Zerstörung aller damals nur in den USA und der Sowjetunion vorhandenen INF, nicht mehr in Kraft nach Kündigung durch die USA 2019. Russland kündigte dann auch
1972/1979: SALT 1+2-Abkommen zur Begrenzung der Zahl strategischer (Reichweiten über 5.500 Kilometer) Atomwaffen/Sprengköpfe (stationiert auf U-Booten,Fernbombern und Interkontinentalraketen)
-die SALT-Verträge wurden abgelöst durch
1991-2011: START -1, SORT, START -2, New START – vier Verträge zur immer weiteren Reduzierung der Zahl strategscher Atomwaffen/Sprengköpfe; der letzte Vertrag New START ist Anfang 2026 ausgelaufen – bislang ohne Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen
c) regional/kontinental
1967-2006 sechs Verträge über atomwaffenfreie Zonen, abgeschlossen 1967 in Tlatelolco (Süd-und Mittelamerika), 1985 in Rarotonga (Südpazifik), 1995 in Bangkok (Südasien außer Indien und Pakistan), 1996 in Pelindaba (Afrika), 2006 in Semei (Zentralasien) .
d)lokal/Einzelstaaten
1990 wurde im 4-2-Abkommen zur Wiedervereinigung Deutschlands ein Atomwaffenverbot für das Territorium der ehemaligen DDR festgeschrieben sowie eine Obergrenze für die Zahl der Bundeswehrsoldaten;
1992 erklärte sich die Mongolei zur atomwaffenfreien Zone;
1994 gaben im Budapester Memorandum die Ukraine, Weißrussland und Kasachstan die bis dahin auf ihren Territorien stationierten Atomwaffen der ehemaligen Sowjetunion auf und traten dem NPT-Vertrag bei.
4 Chemiewaffen
1992: Chemiewaffenkonvention (CWC) über das Verbot von Chemiewaffen und die Zerstörung aller bis dahin bestehenden C-Waffenarsenale, fast weltweit ratifiziert (außer von Israel, Ägypten, Nordkorea und Südsudan)
5 Biologische Waffen
1971: Biowaffenkonvention (BWC), über das Verbot biologischer Waffen und die Vernichtung aller bis dahin bestehenden B-Waffenarsenale; fast weltweit ratifiziert (außer von Israel, Ägypten, Syrien, Tschad, Dschibuti, Eritrea, Somalia, Haiti sowie den pazifischen Inselstaaten Mikronesien und Tuvalu) Im Unterschied zur Chemiewaffenkonvention gibt es für die BWC aber bislang kein Regime zur Überwachung durch gegenseitige Überprüfung der Vertragsstaaten, zur Durchsetzung sowie zu Sanktionen bei eventuellen Verstößen. Ein Vertragsentwurf für ein solches Regime wurde in der Genfer Abrüstungskonferenz der UNO zwar von 60 der 61 Mitgliedsstaaten unterstützt, seine Verabschiedung wird aber bereits seit Jahrzehnten durch das Veto der USA verhindert, da die Geschäftsordnung der Abrüstungskonferenz für Beschlüsse Konsens vorschreibt. Die Regierung in Washington rechtfertigt ihre Ablehnung mit der Befürchtung vor Spionage durch ausländische Inspektoren.
6 Konventionelle Waffen
a) multilateral/weltweit
1983 CWC (Conventional Weapons Convention) – das Waffenübereinkommen der Vereinten Nationen verbietet oder beschränkt den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen und Munitionen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos auch nicht nur gegen gegnerische Soldaten sondern auch gegen Zivilisten wirken können. In sechs Protokollen zu dem Abkommen von 1983 wurden Regelungen vereinbart zu nichtentdeckbaren Splittern, Minen, Sprengfallen und andere Vorrichtungen, Brandwaffen, blindmachende Laserwaffen, explosive Kampfmittelrückstände. In nachfolgenden mehrjährigen Verhandlungen über Verbote oder Einsatzbeschränkungen von Antipersonenminen und für Streumunition konnte sich die Genfer Abrüstungskonferenz aber nicht einigen. Entsprechende Verbotsabkommen wurden daher auf Initiative einer weltweiten Koalition von Friedensinitiativen und Menschenrechtsgruppen unter Führung der humanitären Nichtregierungsorganisation Handicap International sowie unter wesentlicher Mitwirkung der Rotkreuzbewegung außerhalb der UNO vereinbart:
1997 in der Konvention von Ottawa über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung. Diese Konvention wurde bislang von 166 Staaten ratifiziert und umgesetzt. Nicht beigetreten sind 31 Staaten, darunter die Großmächte USA, Russland und China sowie andere Länder wie Indien, Pakistan, Israel, Ägypten oder Nord- und Südkorea, die Antipersonenminen für unverzichtbar erachten zur Sicherung ihrer Landesgrenzen. Russland setzt im Krieg gegen die Ukraine seit Februar 2022 in großem Umfang Antipersonenminen ein, die Ukraine – obwohl Vertragsstaat des Abkommens – in deutlich geringerem Maß ebenfalls. Die Regierung in Kiew erklärte die vorläufige Aussetzung der ukrainischen Mitgliedschaft in der konvention, was allerdings nach den Regeln des Abkommens rechtwidrig ist. Und die fünf NATO-Staaten Polen, Finnland, Estland, Litauen und Lettland erklärten 2025 unter Verweis auf eine Bedrohung durch Rußland ihren endgültigen Austritt aus dem Abkommen, der inzwischen wirksam geworden ist.
2008 im Abkommen von Oslo zum Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der Weitergabe von bestimmten Typen von konventioneller Streumunition. Bislang haben 124 Staaten dieses Abkommen unterzeichnet und bis auf zwölf auch ratifiziert und umgesetzt. Allerdings versuchten im November 2011 Gegner des Oslo-Abkommens, in der Genfer UNO-Abrüstungskonferenz ein zweites Streumunitionsabkommen mit deutlich schwächeren Standards auszuhandeln. Ein unter anderem von den USA, Russland und China favorisierter Vertragsentwurf sah vor, lediglich ältere Bestände, die vor 1980 produziert wurden, zu verbieten. Nichtregierungsorganisationen, wie der Verein Handicap International und das Rote Kreuz, warnten davor, die Konvention zu verwässern. Die Verhandlungen über ein neues UN-Abkommen über den Einsatz von Streumunition scheiterten schließlich an Widerstand von 50 Staaten.
Die USA gaben Anfang Dezember 2017 bekannt, auch ältere Munitionstypen wieder benutzen zu wollen, deren Verwendung die Regierung in Washington wegen des höheren Anteils an Blindgängern im Jahr 2008 zunächst für 10 Jahre ausgesetzt hatte. Seit 2023 liefern die USA Streumunition an die Ukraine, die diese Munition ebenso im Krieg einsetzt wie Russland. Alle drei Staaten sind dem Verbotsabkommen nicht beigetreten. 2025 trat Litauen unter Verweis auf eine Bedrohung durch Russland als erster Vertragsstaat aus dem Oslo-Abkommen aus.2013: Arms Trade Treaty (ATT), UNO-Abkommen zur Regulierung des internationalen Handel mit konventionellen Waffen durch gemeinsame Normen und Standards. Das von der UNO-Generalversammlung beschlossene Abkommen wurde bislang von 143 Staaten unterzeichnet und bis auf 18 auch ratifiziert. Nicht einigen konnten sich die Staaten allerdings auf wirksame Maßnahmen zur Überwachung und Durchsetzung des ATT.
b) regional/kontinental
1990: KSE, Abkommen zur Reduzierung konventioneller Streitkräfte (Waffen und Truppenstärken) in Europa. Dieses Abkommen wurde im November 1990 in Paris noch von den damals 16 NATO-Staaten und den sechs Mitgliedern der Warschauer Vertragsorganisation (WVO) vereinbart. Ziel des Vertrags war ein sicheres und stabiles Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte auf dem europäischen Territorium vom Atlantik bis zum Ural auf niedrigerem Niveau sowie die Beseitigung der Fähigkeit zu militärischen Überraschungsangriffen und groß angelegten Offensivhandlungen. In der Umsetzung des Abkommens wurden bis Mitte der 1990er Jahre rund 60.000 konventionelle Waffensysteme – darunter Kampfpanzer, Artilleriesysteme sowie Kampfflugzeuge und -hubschrauber – verschrottet sowie Truppenkontingente reduziert. Nach dem Ende der WVO, der Auflösung der Sowjetunion in 15 unabhängige Staaten sowie der 1997 begonnenen Osterweiterung der NATO wurde der KSE-Vertrag 1999 den neuen Gegebenheiten „angepaßt“ (A-KSE). Ratifiziert wurde der A-KSE-Vertrag jedoch nur von Rußland und den fünf anderen osteuropäischen Staaten. Die NATO-Staaten verweigerten die Ratifizierung wegen der fortgesetzten Stationierung russischer Truppen auf dem Territorium Georgiens nach dem dortigen Krieg im Jahr 2008. Bereits 2007 hatte Rußland wegen der Stationierung von „Raketenabwehrsystemen“ der USA in Polen und Rumänien die Umsetzung des KSE-Vertrages suspendiert. Diese Konflikte sowie die seitdem erfolgten tatsächlichen oder vermeintlichen Verstöße beider Seiten gegen das KSE-Abkommen (die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland, die ständige Stationierung westlicher NATO-Soldaten in den baltischen Staaten und schließlich vor allem Russlands anhaltender Krieg gegen die Ukraine) führten dazu, daß die russische Regierung das Abkommen 2023 vollständig aufkündigte. Daraufhin setzten auch die NATO-Staaten das Abkommen für unbestimmte Zeit aus.
7 Nicht zustande gekommene Verträge
In der ständigen Abrüstungskonferenz der UNO in Genf gab es seit Ende Kalten Krieges immer wieder Bemühungen und Initiativen einzelner Mitgliedsstaaten für Verhandlungen, um drohende neue Aufrüstungsdynamiken rechtzeitig unter internationale Kontrolle zu bringen (z.B. zu Weltraumwaffen, atomarem Spaltmaterial, mit krebserzeugendem abgereichertem Uran gehärtete Munition, (halb)autonomen Waffensystem, Drohnen u.a.) Entweder konnten sich die 61 Mitgliedsstaaten der Abrüstungskonferenz nicht einmal auf ein Verhandlungsmandat einigen, oder aber die Verhandlungen führten zu keinem Ergebnis. Mit Blick auf Drohnen, zu deren Bewaffnung und militärischer Nutzung bis vor fünf Jahren lediglich die USA, Großbritannien und Israel in der Lage waren, die inzwischen aber zu einer entscheidenden Waffe in den aktuellen Kriegen (Ukraine, Iran) geworden sind, ist besonders deutlich, wie sehr die rüstungstechnologische Entwicklung rüstungskontrollpolitischen Bemühungen enteilt ist.
Über Andreas Zumach:
Andreas Zumach ist freier Journalist, Buchautor, Vortragsreferent und Moderator, Berlin. Von 1988- 2020 UNO- Korrespondent in Genf, für "die tageszeitung" (taz) in Berlin sowie für weitere Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten. Seine Beiträge sind in der Regel Übernahmen von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.
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Die internationale Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur
Seit Ende der 1950er Jahre wurden weltweit 31 Abkommen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung abgeschlossen. In diesen Abkommen verpflichteten sich die Vertragsstaaten entweder zumindest auf zahlenmäßige Obergrenzen für bestimmte Waffen- und Munitionskategorien oder darüber hinaus auf den Abbau dieser militärischen Arsenale bis hin zu ihrer vollständigen Verschrottung. In einigen Fällen wurde auch das umfassende Verbot vereinbart, bestimmte Waffen und Munitionen künftig einzusetzen, zu entwickeln, zu besitzen, auf dem eigenen Territorien zu stationieren oder sie an andere Staaten weiterzugeben.
Diese 31 Abkommen wurden entweder multilateral innerhalb oder außerhalb der UNO ausgehandelt und haben zum Teil universelle Gültigkeit, oder zwischen Staaten einer bestimmten Weltregion sowie bilateral zwischen den USA und Rußland beziehungsweise der ehemaligen Sowjetunion. Darüber hinaus gibt es rüstungskontrollpolitische Vertragsvorschriften und Selbstverpflichtungen, die jeweils nur für einen Staat gelten.
Ohne ein Mindestmaß an Vertrauen und Kooperationsbereitschaft selbst zwischen verfeindeten Staaten wäre die Vereinbarung all dieser Abkommen nicht möglich gewesen. Die mit diesen Abkommen in den letzten fast 70 Jahren geschaffene internationale Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur war und ist auch weiterhin ein wesentlicher Beitrag zu Stabilität zwischen Staaten und Staatengruppen/Militärblöcken in einer immer konfliktreicheren Welt.
Doch seit Anfang des Jahrtausends findet eine besorgniserregende Erosion dieser Architektur statt. Ausgelöst wurde diese Erosion zunächst vor allem durch die Aufkündigung von Verträgen durch die USA, die stärkste Militärmacht der Welt. Russland hat diese Kündigungen zum Teil nachvollzogen. Hinzu kommt die seit Jahrzehnten anhaltende Weigerung der fünf offiziellen Atwomwaffenmächte (USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien), ihre völkerrechtlich verbindlichen Abrüstungsverpflichtungen zu erfüllen. Die neue Wirtschaftsweltmacht China lehnt zudem unter Verweis auf angeblichen militärischen Nachholbedarf jegliche Teilnahme an Rüstungskontrollgemühungen über Waffensysteme ab, bei denen die USA und Rußland noch einen Vorsprung haben oder früher hatten. Auch der zunehmende Einsatz international geächteter Waffen/Munitionen in aktuellen Kriegen trägt zu der Erosion internationalen Rüstungskontroll-und Abrüstungsarchitektur bei. Zudem sind in den letzten 30 Jahren in der ständigen Genfer Abrüstungskonferenz der UNO fast alle Versuche gescheitert, gefährliche neue waffentechnologische Entwicklungen und Aufrüstungsdynamiken durch Rüstungskontrollvereinbarungen zumindest einzugrenzen.
Ein Überblick über alle Verträge und die zunehmende Erosion.
1 Antarktis
1959: Antarktis-Vertrag (Antarctic Treaty) – der Vertrag legt fest, dass die unbewohnte Antarktis zwischen 60 und 90 Grad südlicher Breite ausschließlich zu friedlichen Zwecken genutzt werden darf, insbesondere zur wissenschaftlichen Forschung.
Der Vertrag wurde auf der Antarktiskonferenz 1959 von zwölf Signatarstaaten in Washington vereinbart – darunter Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Neuseeland und Norwegen (die alle Gebietsansprüche in der Antarktis erheben), sowie Belgien, Japan, die Sowjetunion (heute Russland), Südafrika und die Vereinigten Staaten, die keine territorialen Ansprüche in der Antarktis erheben. Der Vertrag trat 1961 in Kraft und wurde seitdem von weiteren 45 Staaten razifiziert. Der Vertrag war das erste internationale Abkommen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges , das die Prinzipien der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung fixierte.
2 Weltraum
1967: Outer Space Treaty (OST) – der Weltraumvertrag verbietet die militärische Nutzung des Weltraums sowie des Mondes und anderer Himmelskörper.
Der Vertrag wurde im Rahmen der UNO vereinbart und inzwischen von 117 Staaten ratifiziert. Das Abkommen enthält allerdings keine klare Abgrenzung zwischen dem Weltraum und dem Luftraum über Staaten, in denen diese nationale Hoheitsrechte haben. Um diese und andere Unklarheiten zu beseitigen und jegliche militärische Nutzung des Weltraumes und der Himmelskörper auch durch neue Waffensysteme und Rüstungstechnologien auszuschließen, die in den letzten 60 Jahren seit Vereinbarung des OST entwickelt wurden, bemühen sich Mitglieder der ständigen UNO-Abrüstungskonferenz in Genf seit Ende des Kalten Krieges um einen aktualisierten Weltraumvertrag. Diese Bemühungen scheitern bislang vor allem am Unwillen der USA, deren Präsident Ronald Reagan bereits Anfang der 1980er Jahren mit seiner „Strategic Defense Initiative (SDI)“ die militärische Nutzung des Weltraums zur Stationierung von Raketenabwehrsystemen gegen die damalige Sowjetunion anstrebte.
3 Atomwaffen
a) multilateral/weltweit
1970: NPT; Vertrag zur Nichtverbreitung von Nuklearwaffen (Non Proliferation Treaty), auch als „Atomwaffensperrvertrag“ bezeichnet.
191 Unterzeichnerstaaten; es fehlen die Atomwaffenmächte Israel, Indien, Pakistan sowie – als einziger Nichtatomwaffenstaat – Südsudan; Nordkorea trat mit Bezug auf sein militärisches Atomprogramm im Januar 2003 aus dem Vertrag aus. Mit dem Abkommen verzichteten 186 Staaten auf die Entwicklung und den Besitz von Atomwaffen und erhielten im Gegenzug das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der nuklearen Technologie zu „zivilen Zwecken“ (Energieerzeugung, Medizin). Die fünf ständgien Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates (USA, Sowjetunion/Russland, China, Frankreich und Großbritannien) sicherten sich mit dem Vertrag ihr Privileg als einzige „offizielle“ Atomwaffenmächte, verpflichteten sich zugleich aber zur Abrüstung ihrer Arsenale. Dieser Verpflichtung sind sie bis heute nicht nachgekommen. Das stößt auf den alle fünf Jahre stattfindenden NPT-Überprüfungskonferenzen auf immer stärkerere Kritik durch die anderen Vertragsstaaten und schwächt die politische Bindungskraft des NPT.
1963: PTBT; Partielles Verbot nuklearer Explosionstests (oberirdisch in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser), nicht unterzeichnet von den beiden Atomwaffenmächten Frankreich und China, die bis 1974 bzw. 1980 noch derartige Tests durchführten
1996: CTBT: Umfassendes Verbot nuklearer Explosionstests (auch unterirdischer)
zwar ist der CTBT formal noch nicht in Kraft mangels der erforderlichen Ratikation durch sechs von 44 Staaten mit der technologischen Fähigkeit zu nuklearen Explosionstests (Ägypten, China, Iran, Israel, USA, Russland). Aber seit dem letzten chinesischen Test im Jahr 1980 wurden nukleare Tests nur noch in Computersimulationen durchgeführt. Die Trump-Administration hat 2025 allerdings angekündigt,eventuell wieder unterirdische Testexplosionen durchzuführen2015: JCPoA (Joint Comprehensive Plan of Action) – Abkommen zwischen Iran und den fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates sowie Deutschland über die strikte Überwachung des iranischen Nuklearprogramms und seine Begrenzung auf ausschließlich nichtmilitärische Zwecke. Nach Austritt der USA 2018 de facto nicht mehr in Kraft, auch wenn die anderen sechs Vertragsstaaten bei dem Abkommen blieben. Auf den Austritt der USA und neu verhängte Sanktionen der Trump-Administration gegen Teheran reagierte die iranische Führung seit 2021 ihrerseits mit Verletzungen des Abkommens (u.a. durch die Verweigerung von Kontrollen ihrer Nuklearanlagen Inspekteure der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA)
2017: Atomwaffenverbotsvertrag (AVV). Von der UNO-Generalversammlung mit der Mehrheit von 122 Staaten beschlossen; in Kraft seit der dafür erforderlichen Unterzeichnung und Ratifikation von mindestens 50 Staaten im Januar 2021. Alle NATO-Staaten sowie die Atomwaffenmächte Russland, China, Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea haben – ebenso wie die Schweiz – den AVV nicht unterzeichnet.
b) bilateral (USA-Russland/Sowjetunion bzw.ab 1992 Russland)
1972: ABM-Vertrag zur Begrenzung von Raketenabwehrsystemen auf je eins, nicht mehr in Kraft nach Kündigung durch die USA im Jahr 2003
1987: INF-Vertrag: Verbot von Mittelstreckenwaffen (Reichweiten 500-5.000 Kilometer) und Zerstörung aller damals nur in den USA und der Sowjetunion vorhandenen INF, nicht mehr in Kraft nach Kündigung durch die USA 2019. Russland kündigte dann auch
1972/1979: SALT 1+2-Abkommen zur Begrenzung der Zahl strategischer (Reichweiten über 5.500 Kilometer) Atomwaffen/Sprengköpfe (stationiert auf U-Booten,Fernbombern und Interkontinentalraketen)
-die SALT-Verträge wurden abgelöst durch
1991-2011: START -1, SORT, START -2, New START – vier Verträge zur immer weiteren Reduzierung der Zahl strategscher Atomwaffen/Sprengköpfe; der letzte Vertrag New START ist Anfang 2026 ausgelaufen – bislang ohne Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen
c) regional/kontinental
1967-2006 sechs Verträge über atomwaffenfreie Zonen, abgeschlossen 1967 in Tlatelolco (Süd-und Mittelamerika), 1985 in Rarotonga (Südpazifik), 1995 in Bangkok (Südasien außer Indien und Pakistan), 1996 in Pelindaba (Afrika), 2006 in Semei (Zentralasien) .
d)lokal/Einzelstaaten
1990 wurde im 4-2-Abkommen zur Wiedervereinigung Deutschlands ein Atomwaffenverbot für das Territorium der ehemaligen DDR festgeschrieben sowie eine Obergrenze für die Zahl der Bundeswehrsoldaten;
1992 erklärte sich die Mongolei zur atomwaffenfreien Zone;
1994 gaben im Budapester Memorandum die Ukraine, Weißrussland und Kasachstan die bis dahin auf ihren Territorien stationierten Atomwaffen der ehemaligen Sowjetunion auf und traten dem NPT-Vertrag bei.
4 Chemiewaffen
1992: Chemiewaffenkonvention (CWC) über das Verbot von Chemiewaffen und die Zerstörung aller bis dahin bestehenden C-Waffenarsenale, fast weltweit ratifiziert (außer von Israel, Ägypten, Nordkorea und Südsudan)
5 Biologische Waffen
1971: Biowaffenkonvention (BWC), über das Verbot biologischer Waffen und die Vernichtung aller bis dahin bestehenden B-Waffenarsenale; fast weltweit ratifiziert (außer von Israel, Ägypten, Syrien, Tschad, Dschibuti, Eritrea, Somalia, Haiti sowie den pazifischen Inselstaaten Mikronesien und Tuvalu) Im Unterschied zur Chemiewaffenkonvention gibt es für die BWC aber bislang kein Regime zur Überwachung durch gegenseitige Überprüfung der Vertragsstaaten, zur Durchsetzung sowie zu Sanktionen bei eventuellen Verstößen. Ein Vertragsentwurf für ein solches Regime wurde in der Genfer Abrüstungskonferenz der UNO zwar von 60 der 61 Mitgliedsstaaten unterstützt, seine Verabschiedung wird aber bereits seit Jahrzehnten durch das Veto der USA verhindert, da die Geschäftsordnung der Abrüstungskonferenz für Beschlüsse Konsens vorschreibt. Die Regierung in Washington rechtfertigt ihre Ablehnung mit der Befürchtung vor Spionage durch ausländische Inspektoren.
6 Konventionelle Waffen
a) multilateral/weltweit
1983 CWC (Conventional Weapons Convention) – das Waffenübereinkommen der Vereinten Nationen verbietet oder beschränkt den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen und Munitionen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos auch nicht nur gegen gegnerische Soldaten sondern auch gegen Zivilisten wirken können. In sechs Protokollen zu dem Abkommen von 1983 wurden Regelungen vereinbart zu nichtentdeckbaren Splittern, Minen, Sprengfallen und andere Vorrichtungen, Brandwaffen, blindmachende Laserwaffen, explosive Kampfmittelrückstände. In nachfolgenden mehrjährigen Verhandlungen über Verbote oder Einsatzbeschränkungen von Antipersonenminen und für Streumunition konnte sich die Genfer Abrüstungskonferenz aber nicht einigen. Entsprechende Verbotsabkommen wurden daher auf Initiative einer weltweiten Koalition von Friedensinitiativen und Menschenrechtsgruppen unter Führung der humanitären Nichtregierungsorganisation Handicap International sowie unter wesentlicher Mitwirkung der Rotkreuzbewegung außerhalb der UNO vereinbart:
1997 in der Konvention von Ottawa über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung. Diese Konvention wurde bislang von 166 Staaten ratifiziert und umgesetzt. Nicht beigetreten sind 31 Staaten, darunter die Großmächte USA, Russland und China sowie andere Länder wie Indien, Pakistan, Israel, Ägypten oder Nord- und Südkorea, die Antipersonenminen für unverzichtbar erachten zur Sicherung ihrer Landesgrenzen. Russland setzt im Krieg gegen die Ukraine seit Februar 2022 in großem Umfang Antipersonenminen ein, die Ukraine – obwohl Vertragsstaat des Abkommens – in deutlich geringerem Maß ebenfalls. Die Regierung in Kiew erklärte die vorläufige Aussetzung der ukrainischen Mitgliedschaft in der konvention, was allerdings nach den Regeln des Abkommens rechtwidrig ist. Und die fünf NATO-Staaten Polen, Finnland, Estland, Litauen und Lettland erklärten 2025 unter Verweis auf eine Bedrohung durch Rußland ihren endgültigen Austritt aus dem Abkommen, der inzwischen wirksam geworden ist.
2008 im Abkommen von Oslo zum Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der Weitergabe von bestimmten Typen von konventioneller Streumunition. Bislang haben 124 Staaten dieses Abkommen unterzeichnet und bis auf zwölf auch ratifiziert und umgesetzt. Allerdings versuchten im November 2011 Gegner des Oslo-Abkommens, in der Genfer UNO-Abrüstungskonferenz ein zweites Streumunitionsabkommen mit deutlich schwächeren Standards auszuhandeln. Ein unter anderem von den USA, Russland und China favorisierter Vertragsentwurf sah vor, lediglich ältere Bestände, die vor 1980 produziert wurden, zu verbieten. Nichtregierungsorganisationen, wie der Verein Handicap International und das Rote Kreuz, warnten davor, die Konvention zu verwässern. Die Verhandlungen über ein neues UN-Abkommen über den Einsatz von Streumunition scheiterten schließlich an Widerstand von 50 Staaten.
Die USA gaben Anfang Dezember 2017 bekannt, auch ältere Munitionstypen wieder benutzen zu wollen, deren Verwendung die Regierung in Washington wegen des höheren Anteils an Blindgängern im Jahr 2008 zunächst für 10 Jahre ausgesetzt hatte. Seit 2023 liefern die USA Streumunition an die Ukraine, die diese Munition ebenso im Krieg einsetzt wie Russland. Alle drei Staaten sind dem Verbotsabkommen nicht beigetreten. 2025 trat Litauen unter Verweis auf eine Bedrohung durch Russland als erster Vertragsstaat aus dem Oslo-Abkommen aus.2013: Arms Trade Treaty (ATT), UNO-Abkommen zur Regulierung des internationalen Handel mit konventionellen Waffen durch gemeinsame Normen und Standards. Das von der UNO-Generalversammlung beschlossene Abkommen wurde bislang von 143 Staaten unterzeichnet und bis auf 18 auch ratifiziert. Nicht einigen konnten sich die Staaten allerdings auf wirksame Maßnahmen zur Überwachung und Durchsetzung des ATT.
b) regional/kontinental
1990: KSE, Abkommen zur Reduzierung konventioneller Streitkräfte (Waffen und Truppenstärken) in Europa. Dieses Abkommen wurde im November 1990 in Paris noch von den damals 16 NATO-Staaten und den sechs Mitgliedern der Warschauer Vertragsorganisation (WVO) vereinbart. Ziel des Vertrags war ein sicheres und stabiles Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte auf dem europäischen Territorium vom Atlantik bis zum Ural auf niedrigerem Niveau sowie die Beseitigung der Fähigkeit zu militärischen Überraschungsangriffen und groß angelegten Offensivhandlungen. In der Umsetzung des Abkommens wurden bis Mitte der 1990er Jahre rund 60.000 konventionelle Waffensysteme – darunter Kampfpanzer, Artilleriesysteme sowie Kampfflugzeuge und -hubschrauber – verschrottet sowie Truppenkontingente reduziert. Nach dem Ende der WVO, der Auflösung der Sowjetunion in 15 unabhängige Staaten sowie der 1997 begonnenen Osterweiterung der NATO wurde der KSE-Vertrag 1999 den neuen Gegebenheiten „angepaßt“ (A-KSE). Ratifiziert wurde der A-KSE-Vertrag jedoch nur von Rußland und den fünf anderen osteuropäischen Staaten. Die NATO-Staaten verweigerten die Ratifizierung wegen der fortgesetzten Stationierung russischer Truppen auf dem Territorium Georgiens nach dem dortigen Krieg im Jahr 2008. Bereits 2007 hatte Rußland wegen der Stationierung von „Raketenabwehrsystemen“ der USA in Polen und Rumänien die Umsetzung des KSE-Vertrages suspendiert. Diese Konflikte sowie die seitdem erfolgten tatsächlichen oder vermeintlichen Verstöße beider Seiten gegen das KSE-Abkommen (die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland, die ständige Stationierung westlicher NATO-Soldaten in den baltischen Staaten und schließlich vor allem Russlands anhaltender Krieg gegen die Ukraine) führten dazu, daß die russische Regierung das Abkommen 2023 vollständig aufkündigte. Daraufhin setzten auch die NATO-Staaten das Abkommen für unbestimmte Zeit aus.
7 Nicht zustande gekommene Verträge
In der ständigen Abrüstungskonferenz der UNO in Genf gab es seit Ende Kalten Krieges immer wieder Bemühungen und Initiativen einzelner Mitgliedsstaaten für Verhandlungen, um drohende neue Aufrüstungsdynamiken rechtzeitig unter internationale Kontrolle zu bringen (z.B. zu Weltraumwaffen, atomarem Spaltmaterial, mit krebserzeugendem abgereichertem Uran gehärtete Munition, (halb)autonomen Waffensystem, Drohnen u.a.) Entweder konnten sich die 61 Mitgliedsstaaten der Abrüstungskonferenz nicht einmal auf ein Verhandlungsmandat einigen, oder aber die Verhandlungen führten zu keinem Ergebnis. Mit Blick auf Drohnen, zu deren Bewaffnung und militärischer Nutzung bis vor fünf Jahren lediglich die USA, Großbritannien und Israel in der Lage waren, die inzwischen aber zu einer entscheidenden Waffe in den aktuellen Kriegen (Ukraine, Iran) geworden sind, ist besonders deutlich, wie sehr die rüstungstechnologische Entwicklung rüstungskontrollpolitischen Bemühungen enteilt ist.
Über Andreas Zumach:
Andreas Zumach ist freier Journalist, Buchautor, Vortragsreferent und Moderator, Berlin. Von 1988- 2020 UNO- Korrespondent in Genf, für "die tageszeitung" (taz) in Berlin sowie für weitere Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten. Seine Beiträge sind in der Regel Übernahmen von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.
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Die internationale Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur
Seit Ende der 1950er Jahre wurden weltweit 31 Abkommen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung abgeschlossen. In diesen Abkommen verpflichteten sich die Vertragsstaaten entweder zumindest auf zahlenmäßige Obergrenzen für bestimmte Waffen- und Munitionskategorien oder darüber hinaus auf den Abbau dieser militärischen Arsenale bis hin zu ihrer vollständigen Verschrottung. In einigen Fällen wurde auch das umfassende Verbot vereinbart, bestimmte Waffen und Munitionen künftig einzusetzen, zu entwickeln, zu besitzen, auf dem eigenen Territorien zu stationieren oder sie an andere Staaten weiterzugeben.
Diese 31 Abkommen wurden entweder multilateral innerhalb oder außerhalb der UNO ausgehandelt und haben zum Teil universelle Gültigkeit, oder zwischen Staaten einer bestimmten Weltregion sowie bilateral zwischen den USA und Rußland beziehungsweise der ehemaligen Sowjetunion. Darüber hinaus gibt es rüstungskontrollpolitische Vertragsvorschriften und Selbstverpflichtungen, die jeweils nur für einen Staat gelten.
Ohne ein Mindestmaß an Vertrauen und Kooperationsbereitschaft selbst zwischen verfeindeten Staaten wäre die Vereinbarung all dieser Abkommen nicht möglich gewesen. Die mit diesen Abkommen in den letzten fast 70 Jahren geschaffene internationale Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur war und ist auch weiterhin ein wesentlicher Beitrag zu Stabilität zwischen Staaten und Staatengruppen/Militärblöcken in einer immer konfliktreicheren Welt.
Doch seit Anfang des Jahrtausends findet eine besorgniserregende Erosion dieser Architektur statt. Ausgelöst wurde diese Erosion zunächst vor allem durch die Aufkündigung von Verträgen durch die USA, die stärkste Militärmacht der Welt. Russland hat diese Kündigungen zum Teil nachvollzogen. Hinzu kommt die seit Jahrzehnten anhaltende Weigerung der fünf offiziellen Atwomwaffenmächte (USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien), ihre völkerrechtlich verbindlichen Abrüstungsverpflichtungen zu erfüllen. Die neue Wirtschaftsweltmacht China lehnt zudem unter Verweis auf angeblichen militärischen Nachholbedarf jegliche Teilnahme an Rüstungskontrollgemühungen über Waffensysteme ab, bei denen die USA und Rußland noch einen Vorsprung haben oder früher hatten. Auch der zunehmende Einsatz international geächteter Waffen/Munitionen in aktuellen Kriegen trägt zu der Erosion internationalen Rüstungskontroll-und Abrüstungsarchitektur bei. Zudem sind in den letzten 30 Jahren in der ständigen Genfer Abrüstungskonferenz der UNO fast alle Versuche gescheitert, gefährliche neue waffentechnologische Entwicklungen und Aufrüstungsdynamiken durch Rüstungskontrollvereinbarungen zumindest einzugrenzen.
Ein Überblick über alle Verträge und die zunehmende Erosion.
1 Antarktis
1959: Antarktis-Vertrag (Antarctic Treaty) – der Vertrag legt fest, dass die unbewohnte Antarktis zwischen 60 und 90 Grad südlicher Breite ausschließlich zu friedlichen Zwecken genutzt werden darf, insbesondere zur wissenschaftlichen Forschung.
Der Vertrag wurde auf der Antarktiskonferenz 1959 von zwölf Signatarstaaten in Washington vereinbart – darunter Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Neuseeland und Norwegen (die alle Gebietsansprüche in der Antarktis erheben), sowie Belgien, Japan, die Sowjetunion (heute Russland), Südafrika und die Vereinigten Staaten, die keine territorialen Ansprüche in der Antarktis erheben. Der Vertrag trat 1961 in Kraft und wurde seitdem von weiteren 45 Staaten razifiziert. Der Vertrag war das erste internationale Abkommen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges , das die Prinzipien der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung fixierte.
2 Weltraum
1967: Outer Space Treaty (OST) – der Weltraumvertrag verbietet die militärische Nutzung des Weltraums sowie des Mondes und anderer Himmelskörper.
Der Vertrag wurde im Rahmen der UNO vereinbart und inzwischen von 117 Staaten ratifiziert. Das Abkommen enthält allerdings keine klare Abgrenzung zwischen dem Weltraum und dem Luftraum über Staaten, in denen diese nationale Hoheitsrechte haben. Um diese und andere Unklarheiten zu beseitigen und jegliche militärische Nutzung des Weltraumes und der Himmelskörper auch durch neue Waffensysteme und Rüstungstechnologien auszuschließen, die in den letzten 60 Jahren seit Vereinbarung des OST entwickelt wurden, bemühen sich Mitglieder der ständigen UNO-Abrüstungskonferenz in Genf seit Ende des Kalten Krieges um einen aktualisierten Weltraumvertrag. Diese Bemühungen scheitern bislang vor allem am Unwillen der USA, deren Präsident Ronald Reagan bereits Anfang der 1980er Jahren mit seiner „Strategic Defense Initiative (SDI)“ die militärische Nutzung des Weltraums zur Stationierung von Raketenabwehrsystemen gegen die damalige Sowjetunion anstrebte.
3 Atomwaffen
a) multilateral/weltweit
1970: NPT; Vertrag zur Nichtverbreitung von Nuklearwaffen (Non Proliferation Treaty), auch als „Atomwaffensperrvertrag“ bezeichnet.
191 Unterzeichnerstaaten; es fehlen die Atomwaffenmächte Israel, Indien, Pakistan sowie – als einziger Nichtatomwaffenstaat – Südsudan; Nordkorea trat mit Bezug auf sein militärisches Atomprogramm im Januar 2003 aus dem Vertrag aus. Mit dem Abkommen verzichteten 186 Staaten auf die Entwicklung und den Besitz von Atomwaffen und erhielten im Gegenzug das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der nuklearen Technologie zu „zivilen Zwecken“ (Energieerzeugung, Medizin). Die fünf ständgien Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates (USA, Sowjetunion/Russland, China, Frankreich und Großbritannien) sicherten sich mit dem Vertrag ihr Privileg als einzige „offizielle“ Atomwaffenmächte, verpflichteten sich zugleich aber zur Abrüstung ihrer Arsenale. Dieser Verpflichtung sind sie bis heute nicht nachgekommen. Das stößt auf den alle fünf Jahre stattfindenden NPT-Überprüfungskonferenzen auf immer stärkerere Kritik durch die anderen Vertragsstaaten und schwächt die politische Bindungskraft des NPT.
1963: PTBT; Partielles Verbot nuklearer Explosionstests (oberirdisch in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser), nicht unterzeichnet von den beiden Atomwaffenmächten Frankreich und China, die bis 1974 bzw. 1980 noch derartige Tests durchführten
1996: CTBT: Umfassendes Verbot nuklearer Explosionstests (auch unterirdischer)
zwar ist der CTBT formal noch nicht in Kraft mangels der erforderlichen Ratikation durch sechs von 44 Staaten mit der technologischen Fähigkeit zu nuklearen Explosionstests (Ägypten, China, Iran, Israel, USA, Russland). Aber seit dem letzten chinesischen Test im Jahr 1980 wurden nukleare Tests nur noch in Computersimulationen durchgeführt. Die Trump-Administration hat 2025 allerdings angekündigt,eventuell wieder unterirdische Testexplosionen durchzuführen2015: JCPoA (Joint Comprehensive Plan of Action) – Abkommen zwischen Iran und den fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates sowie Deutschland über die strikte Überwachung des iranischen Nuklearprogramms und seine Begrenzung auf ausschließlich nichtmilitärische Zwecke. Nach Austritt der USA 2018 de facto nicht mehr in Kraft, auch wenn die anderen sechs Vertragsstaaten bei dem Abkommen blieben. Auf den Austritt der USA und neu verhängte Sanktionen der Trump-Administration gegen Teheran reagierte die iranische Führung seit 2021 ihrerseits mit Verletzungen des Abkommens (u.a. durch die Verweigerung von Kontrollen ihrer Nuklearanlagen Inspekteure der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA)
2017: Atomwaffenverbotsvertrag (AVV). Von der UNO-Generalversammlung mit der Mehrheit von 122 Staaten beschlossen; in Kraft seit der dafür erforderlichen Unterzeichnung und Ratifikation von mindestens 50 Staaten im Januar 2021. Alle NATO-Staaten sowie die Atomwaffenmächte Russland, China, Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea haben – ebenso wie die Schweiz – den AVV nicht unterzeichnet.
b) bilateral (USA-Russland/Sowjetunion bzw.ab 1992 Russland)
1972: ABM-Vertrag zur Begrenzung von Raketenabwehrsystemen auf je eins, nicht mehr in Kraft nach Kündigung durch die USA im Jahr 2003
1987: INF-Vertrag: Verbot von Mittelstreckenwaffen (Reichweiten 500-5.000 Kilometer) und Zerstörung aller damals nur in den USA und der Sowjetunion vorhandenen INF, nicht mehr in Kraft nach Kündigung durch die USA 2019. Russland kündigte dann auch
1972/1979: SALT 1+2-Abkommen zur Begrenzung der Zahl strategischer (Reichweiten über 5.500 Kilometer) Atomwaffen/Sprengköpfe (stationiert auf U-Booten,Fernbombern und Interkontinentalraketen)
-die SALT-Verträge wurden abgelöst durch
1991-2011: START -1, SORT, START -2, New START – vier Verträge zur immer weiteren Reduzierung der Zahl strategscher Atomwaffen/Sprengköpfe; der letzte Vertrag New START ist Anfang 2026 ausgelaufen – bislang ohne Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen
c) regional/kontinental
1967-2006 sechs Verträge über atomwaffenfreie Zonen, abgeschlossen 1967 in Tlatelolco (Süd-und Mittelamerika), 1985 in Rarotonga (Südpazifik), 1995 in Bangkok (Südasien außer Indien und Pakistan), 1996 in Pelindaba (Afrika), 2006 in Semei (Zentralasien) .
d)lokal/Einzelstaaten
1990 wurde im 4-2-Abkommen zur Wiedervereinigung Deutschlands ein Atomwaffenverbot für das Territorium der ehemaligen DDR festgeschrieben sowie eine Obergrenze für die Zahl der Bundeswehrsoldaten;
1992 erklärte sich die Mongolei zur atomwaffenfreien Zone;
1994 gaben im Budapester Memorandum die Ukraine, Weißrussland und Kasachstan die bis dahin auf ihren Territorien stationierten Atomwaffen der ehemaligen Sowjetunion auf und traten dem NPT-Vertrag bei.
4 Chemiewaffen
1992: Chemiewaffenkonvention (CWC) über das Verbot von Chemiewaffen und die Zerstörung aller bis dahin bestehenden C-Waffenarsenale, fast weltweit ratifiziert (außer von Israel, Ägypten, Nordkorea und Südsudan)
5 Biologische Waffen
1971: Biowaffenkonvention (BWC), über das Verbot biologischer Waffen und die Vernichtung aller bis dahin bestehenden B-Waffenarsenale; fast weltweit ratifiziert (außer von Israel, Ägypten, Syrien, Tschad, Dschibuti, Eritrea, Somalia, Haiti sowie den pazifischen Inselstaaten Mikronesien und Tuvalu) Im Unterschied zur Chemiewaffenkonvention gibt es für die BWC aber bislang kein Regime zur Überwachung durch gegenseitige Überprüfung der Vertragsstaaten, zur Durchsetzung sowie zu Sanktionen bei eventuellen Verstößen. Ein Vertragsentwurf für ein solches Regime wurde in der Genfer Abrüstungskonferenz der UNO zwar von 60 der 61 Mitgliedsstaaten unterstützt, seine Verabschiedung wird aber bereits seit Jahrzehnten durch das Veto der USA verhindert, da die Geschäftsordnung der Abrüstungskonferenz für Beschlüsse Konsens vorschreibt. Die Regierung in Washington rechtfertigt ihre Ablehnung mit der Befürchtung vor Spionage durch ausländische Inspektoren.
6 Konventionelle Waffen
a) multilateral/weltweit
1983 CWC (Conventional Weapons Convention) – das Waffenübereinkommen der Vereinten Nationen verbietet oder beschränkt den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen und Munitionen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos auch nicht nur gegen gegnerische Soldaten sondern auch gegen Zivilisten wirken können. In sechs Protokollen zu dem Abkommen von 1983 wurden Regelungen vereinbart zu nichtentdeckbaren Splittern, Minen, Sprengfallen und andere Vorrichtungen, Brandwaffen, blindmachende Laserwaffen, explosive Kampfmittelrückstände. In nachfolgenden mehrjährigen Verhandlungen über Verbote oder Einsatzbeschränkungen von Antipersonenminen und für Streumunition konnte sich die Genfer Abrüstungskonferenz aber nicht einigen. Entsprechende Verbotsabkommen wurden daher auf Initiative einer weltweiten Koalition von Friedensinitiativen und Menschenrechtsgruppen unter Führung der humanitären Nichtregierungsorganisation Handicap International sowie unter wesentlicher Mitwirkung der Rotkreuzbewegung außerhalb der UNO vereinbart:
1997 in der Konvention von Ottawa über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung. Diese Konvention wurde bislang von 166 Staaten ratifiziert und umgesetzt. Nicht beigetreten sind 31 Staaten, darunter die Großmächte USA, Russland und China sowie andere Länder wie Indien, Pakistan, Israel, Ägypten oder Nord- und Südkorea, die Antipersonenminen für unverzichtbar erachten zur Sicherung ihrer Landesgrenzen. Russland setzt im Krieg gegen die Ukraine seit Februar 2022 in großem Umfang Antipersonenminen ein, die Ukraine – obwohl Vertragsstaat des Abkommens – in deutlich geringerem Maß ebenfalls. Die Regierung in Kiew erklärte die vorläufige Aussetzung der ukrainischen Mitgliedschaft in der konvention, was allerdings nach den Regeln des Abkommens rechtwidrig ist. Und die fünf NATO-Staaten Polen, Finnland, Estland, Litauen und Lettland erklärten 2025 unter Verweis auf eine Bedrohung durch Rußland ihren endgültigen Austritt aus dem Abkommen, der inzwischen wirksam geworden ist.
2008 im Abkommen von Oslo zum Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der Weitergabe von bestimmten Typen von konventioneller Streumunition. Bislang haben 124 Staaten dieses Abkommen unterzeichnet und bis auf zwölf auch ratifiziert und umgesetzt. Allerdings versuchten im November 2011 Gegner des Oslo-Abkommens, in der Genfer UNO-Abrüstungskonferenz ein zweites Streumunitionsabkommen mit deutlich schwächeren Standards auszuhandeln. Ein unter anderem von den USA, Russland und China favorisierter Vertragsentwurf sah vor, lediglich ältere Bestände, die vor 1980 produziert wurden, zu verbieten. Nichtregierungsorganisationen, wie der Verein Handicap International und das Rote Kreuz, warnten davor, die Konvention zu verwässern. Die Verhandlungen über ein neues UN-Abkommen über den Einsatz von Streumunition scheiterten schließlich an Widerstand von 50 Staaten.
Die USA gaben Anfang Dezember 2017 bekannt, auch ältere Munitionstypen wieder benutzen zu wollen, deren Verwendung die Regierung in Washington wegen des höheren Anteils an Blindgängern im Jahr 2008 zunächst für 10 Jahre ausgesetzt hatte. Seit 2023 liefern die USA Streumunition an die Ukraine, die diese Munition ebenso im Krieg einsetzt wie Russland. Alle drei Staaten sind dem Verbotsabkommen nicht beigetreten. 2025 trat Litauen unter Verweis auf eine Bedrohung durch Russland als erster Vertragsstaat aus dem Oslo-Abkommen aus.2013: Arms Trade Treaty (ATT), UNO-Abkommen zur Regulierung des internationalen Handel mit konventionellen Waffen durch gemeinsame Normen und Standards. Das von der UNO-Generalversammlung beschlossene Abkommen wurde bislang von 143 Staaten unterzeichnet und bis auf 18 auch ratifiziert. Nicht einigen konnten sich die Staaten allerdings auf wirksame Maßnahmen zur Überwachung und Durchsetzung des ATT.
b) regional/kontinental
1990: KSE, Abkommen zur Reduzierung konventioneller Streitkräfte (Waffen und Truppenstärken) in Europa. Dieses Abkommen wurde im November 1990 in Paris noch von den damals 16 NATO-Staaten und den sechs Mitgliedern der Warschauer Vertragsorganisation (WVO) vereinbart. Ziel des Vertrags war ein sicheres und stabiles Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte auf dem europäischen Territorium vom Atlantik bis zum Ural auf niedrigerem Niveau sowie die Beseitigung der Fähigkeit zu militärischen Überraschungsangriffen und groß angelegten Offensivhandlungen. In der Umsetzung des Abkommens wurden bis Mitte der 1990er Jahre rund 60.000 konventionelle Waffensysteme – darunter Kampfpanzer, Artilleriesysteme sowie Kampfflugzeuge und -hubschrauber – verschrottet sowie Truppenkontingente reduziert. Nach dem Ende der WVO, der Auflösung der Sowjetunion in 15 unabhängige Staaten sowie der 1997 begonnenen Osterweiterung der NATO wurde der KSE-Vertrag 1999 den neuen Gegebenheiten „angepaßt“ (A-KSE). Ratifiziert wurde der A-KSE-Vertrag jedoch nur von Rußland und den fünf anderen osteuropäischen Staaten. Die NATO-Staaten verweigerten die Ratifizierung wegen der fortgesetzten Stationierung russischer Truppen auf dem Territorium Georgiens nach dem dortigen Krieg im Jahr 2008. Bereits 2007 hatte Rußland wegen der Stationierung von „Raketenabwehrsystemen“ der USA in Polen und Rumänien die Umsetzung des KSE-Vertrages suspendiert. Diese Konflikte sowie die seitdem erfolgten tatsächlichen oder vermeintlichen Verstöße beider Seiten gegen das KSE-Abkommen (die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland, die ständige Stationierung westlicher NATO-Soldaten in den baltischen Staaten und schließlich vor allem Russlands anhaltender Krieg gegen die Ukraine) führten dazu, daß die russische Regierung das Abkommen 2023 vollständig aufkündigte. Daraufhin setzten auch die NATO-Staaten das Abkommen für unbestimmte Zeit aus.
7 Nicht zustande gekommene Verträge
In der ständigen Abrüstungskonferenz der UNO in Genf gab es seit Ende Kalten Krieges immer wieder Bemühungen und Initiativen einzelner Mitgliedsstaaten für Verhandlungen, um drohende neue Aufrüstungsdynamiken rechtzeitig unter internationale Kontrolle zu bringen (z.B. zu Weltraumwaffen, atomarem Spaltmaterial, mit krebserzeugendem abgereichertem Uran gehärtete Munition, (halb)autonomen Waffensystem, Drohnen u.a.) Entweder konnten sich die 61 Mitgliedsstaaten der Abrüstungskonferenz nicht einmal auf ein Verhandlungsmandat einigen, oder aber die Verhandlungen führten zu keinem Ergebnis. Mit Blick auf Drohnen, zu deren Bewaffnung und militärischer Nutzung bis vor fünf Jahren lediglich die USA, Großbritannien und Israel in der Lage waren, die inzwischen aber zu einer entscheidenden Waffe in den aktuellen Kriegen (Ukraine, Iran) geworden sind, ist besonders deutlich, wie sehr die rüstungstechnologische Entwicklung rüstungskontrollpolitischen Bemühungen enteilt ist.
Über Andreas Zumach:
Andreas Zumach ist freier Journalist, Buchautor, Vortragsreferent und Moderator, Berlin. Von 1988- 2020 UNO- Korrespondent in Genf, für "die tageszeitung" (taz) in Berlin sowie für weitere Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten. Seine Beiträge sind in der Regel Übernahmen von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.
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Angustia
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Es uno de los sentimientos, de las emociones más crueles que el ser humano pueda llegar a sentir. Porque la angustia, se nutre del resto de las emociones negativas para crecer. Y a veces, se hace tan grande, que se vuelve incontrolable. Es como hacer un licuado. Sí, no va a ser la última vez que use esta metáfora, porque la vida en sí, es la mezcla de muchas cosas, que se ponen en un aparato que las tritura, y de todo eso, hace una sola cosa. En este caso, el producto final, está hecho de muchos otros sentimientos. Odio, amor, miedo, desconfianza, decepción, bronca, rencor, tristeza, entre tantos otros. De algunos, dependiendo del caso, puede tener un poco más, y de otros, un poco menos. Es más, no siempre son los mismos. Puede que haya alguno o algunos, que no estén.
No es solo esto lo que hace a la angustia tan cruel. Hay mucho más. Porque la angustia, a diferencia del resto de los sentimientos, nunca se apaga del todo. El rencor puede irse. El odio, ir disipándose. El amor, caer en el olvido. Pero ella, sigue ahí. Sigue ahí, porque aunque todo se vaya yendo de a poco, la razón principal por la que nos angustiamos, está tan arraigada en nuestra mente, como el primer día. Y puede durar días, semanas, meses, años. Si no sabemos manejarla, contrarrestarla, y en definitiva, superarla y dejarla atrás, nos destruye. Porque ese es su cometido. Ir destruyéndonos de a poco, hasta que de nosotros, solo quede la nada misma.
Mi Angustia
Son las 3 de la mañana, o tal vez un poco más, no lo sé, no estoy segura. No me quiero levantar a fijarme la hora, no tengo ganas. Intenté de todo. Dejar de pensar, practicar reiki, meditación, escuchar música, leer un libro, todo. Y nada funciona. De niña aprendí a llorar en silencio. Cuando no podía contarle a nadie que quería ser una niña, una mujer, lloraba. Y lloraba despacio, muy despacio, sin ruido. Para que nadie me escuche. Pero las lágrimas caían sobre mi almohada. Siempre caen, siempre quedan. Pero el llanto, no se oye, nunca se oye. Es como la metáfora del árbol y el bosque. Si el llanto no se escucha, no existe, no está, no importa, no vale, no sirve de nada. Aún así, si se escucha, muchas veces, tampoco sirve. Pero el llanto es una calma para el cuerpo, para el alma, para la mente, y para el espíritu. O eso creo yo. Una vez lloramos, podemos descargar todo eso que llevamos dentro. Ya sea alegría, felicidad, o… tristeza, angustia, como en este caso. Las lágrimas se lavan con el agua, se van. Pero el llanto, también queda dentro nuestro. Y ese llanto que queda dentro, también es difícil de superar.
Las horas continúan pasando. La noche no se detiene, se hace día de nuevo. Y la marcha inexorable del tiempo, me recuerda que no dormí nada, y que tengo que levantarme. Que tengo que empezar de nuevo, sin siquiera haber terminado. Que tengo que seguir, sin siquiera haber descansado. Que a pesar de que yo no puedo hacerlo, el mundo, la vida, la gente, las cosas, todo tiene que continuar. Y me cuesta mucho darme cuenta de que tengo que hacer lo mismo.
Soy un software. Yo misma me programo para seguir órdenes, ritmos, actividades, para hacer cosas. Para no detenerme. Y claro, yo sé de eso, de programar, de hacer que las aplicaciones hagan lo que necesito que hagan. Para eso me programé. Para hacer lo que necesito hacer, ni nada más ni nada menos. Para seguir una lógica. Un conjunto de instrucciones predeterminadas, que logran que las cosas, salgan relativamente bien. Y funciona. Para todo lo demás, funciona. Pero para mi mente, no.
Me duele la cabeza, la panza; Todos los días. Voy al médico. El diagnóstico, al fin, al momento de publicar esta entrada, ya lo sé. Celiaquía. Pero es el estrés, el que hace que se agrave la enfermedad. Quedarme despierta, no sirve, porque al día siguiente tengo sueño. Empiezo a tomar té de tilo, y ahora sí, puedo dormir. Pero dormir, tampoco sirve. Porque cuando duermo, duermo mal, tengo pesadillas. Y me despierto más asustada y cansada que antes. A veces me despierto a la madrugada y lloro, no puedo evitarlo. No puedo evitar pensar, recordar, intentar entender el por qué de todo. Los recuerdos, la tortura constante de lo que me acontece, es como un puñal que vuelve a clavarse una y otra y otra vez, en mi mente, en mi alma, un alma, que al menos por ahora, está rota. Y que necesita sanar.
Intento hablar, y no puedo. No me sale explicar cosas que ni yo misma puedo entender. Me ha pasado muchas veces. Esta, es una más de ellas. Intento escribir. Estas líneas y las anteriores, van formando una secuencia que me ayuda a sacar afuera lo que llevo dentro, aunque nadie entienda realmente de qué se trata. Y como dije, no puedo hablar. Solo llorar, escribir, intentar soñar, intentar dormir bien, intentar no despertarme a la madrugada, intentar buscar soluciones. Explorar todas las variables posibles en esta aplicación de la vida. Una aplicación que, aunque creas que podés planificarla, programarla de alguna forma, al parecer, no es solo una cuestión de voluntad. Es mucho más que eso. Y es muy difícil darte cuenta de que, aunque creas tener el control de todo, hay muchísimas cosas que se te van a escapar. Porque no todo depende de vos, de mí, ,de cualquier otra persona. Depende de muchas más cosas, de muchísimos factores externos.
Intento llevar un diario. Con fechas, situaciones, ideas, cosas que se me ocurren, etc. Me sirve. Me ayuda a tratar de, si bien ya sé que tengo el control de muy pocas cosas, por lo menos intentar tenerlo sobre mí misma. Es bueno, es sanador, es desestresante, de alguna forma. Pero a la noche, siempre a la noche, me encuentro sola. Con mi mente, mis fantasmas. Una mezcla horrible de sucesos reales, con otros que jamás ocurrieron, con otros que podrían ocurrir, y otros que jamás tal vez ocurrirán. ¿O sí? No lo sé, ya no lo sé. Ya no estoy segura de nada.
Me siento una estúpida. Por confiar tanto en las personas, toda mi vida. Por creer que el mundo está lleno de buenas personas. Por pensar que, por ser discapacitada no iban a querer lastimarme. Que error, que grave error. Durante toda mi vida confié demasiado. Y no debería haberlo hecho.
—No te digas estúpida. Porque si te lo repetís mucho, te lo vas a creer. No fuiste estúpida, fuiste ingenua. Confiaste en las personas equivocadas. Y por eso te pasó lo que sea que te haya pasado. Pero podés salir de eso, aprender. Es lo que tenés que hacer, para que no vuelva a pasarte. Y vengarte. Sí, pagarles con la misma moneda, a aquellos que te hicieron daño. O si podés, mucho peor. Dejarlos tan destruidos hasta que no quede ni un despojo de esas personas. —Me dijo una persona a la que solo pude contarle que traicionaron mi confianza, esta vez, por última vez. ¿Quiero? ¿Puedo? ¿Debo? Siguen siendo las preguntas esenciales que tengo que hacerme.
Continúo preguntándome: ¿Por qué? ¿Por qué a mí? ¿Por qué yo? Realmente, no creo merecerlo. No creo ser tan mala persona como para tener que sufrir tanto. Sinceramente, no lo entiendo, no puedo terminar de entenderlo. A veces creo que nunca lo voy a entender.
—Lo que pasa es que vos pensás que todo el mundo es bueno. Y lamentablemente, está muy lleno de gente de mierda. Gente egoísta que no mira más allá de su propio ombligo. Y es horrible. Pero es así. Y tenés que aprender a no confiar. Lamentablemente también, a las personas más buenas, les pasan las peores cosas. Es así, es el karma de la vida, —me dijo una persona cercana a mí.
Lo intento cuando me ducho. Me quedo bajo el agua durante largos ratos, esperando que todo lo malo se vaya. Intento rituales de sanación espiritual, meditación, técnicas de respiración y relajación. Lo intento todo. Y todo sirve, me ayuda a ir saliendo de a poco. Pero a veces, no puedo. Me inventé un mantra. Empiezo a contar, cada vez que subo y que bajo, que me levanto y vuelvo a caer: 0, 1, 2, 3. 0, 1, 2, 3. Ni un número más. ninguno. Solo hasta ahí. Y vuelvo a repetir: 0, 1, 2, 3. 0, 1, 2, 3. A continuación, una pregunta inocente, pequeña, infantil, perturba mi mente. Y la respuesta, no me gusta para nada.
—¿Qué poder te gustaría tener?
—Volar, —respondo inmediatamente.
—No, pero dejame terminar la frase. ¿El fuego, o el hielo?
—El fuego, como los dragones.
—Y pero te gusta Frozen. ¿No te gustaría tener el poder del hielo?
—Sí, me gusta Frozen, pero no quiere decir que me guste su poder. Me gusta el fuego, y volar. Porque me gustan los dragones. Y los dragones, vuelan y escupen fuego.
Sí, me gustaría ser una dragona. Grande, majestuosa, poderosa. Mirar a la luna llena un día y convertirme en una. Así nadie jamás se burlaría de mí. Nadie más me traicionaría, nadie más se reiría en mi cara, nunca más. Volar y escupir fuego a todo aquel que se atreva a intentar tomarme por estúpida. A todo aquel que se atreva a intentar tomarme el pelo, a jugar conmigo. Esa sería mi venganza perfecta. Ese sería mi daño, mi poder. La mayor expresión de mi ira. Pero eso no existe más que en mi imaginación. Y ahí se queda, ahí termina. Ahí encuentra su punto final. ¿Entonces, qué hago? ¿Qué puedo, quiero, o debo hacer? No tengo respuestas para eso.
No me importa qué digan de mí, no me importa lo que piensen. No me importa que crean que me estoy victimizando. No importa si piensan que estoy exagerando. Ya no me importa. Solo me importa lo que pienso, lo que siento en estos momentos. Estoy enojada conmigo, con el mundo, con la vida. Estoy… Sí, angustiada. Muy angustiada. Quiero llorar, gritar, hacer estallar todo en este preciso instante. Siempre traté de brindarme a los demás, sin intentar recibir nada a cambio. Pero hubo quienes se aprovecharon de mi bondad, de mi ingenuidad, y por último, de mi confianza. Por eso, ya nada ni nadie me importa. Solo, la gente que sé que realmente me quiere, y a la que sé que realmente le importo.
Salgo. Me junto con amigas. 0, 1, 2, 3 veces. Las veces que lo necesite. Salgo a pasear, visito a familiares. Voy a la plaza. Camino, camino mucho. Voy hacia ninguna parte, a la nada misma. Mi cuerpo sabe hacia donde tiene que ir, qué tiene que hacer. Pero mi mente, al menos por un rato, lo olvida. Solo salgo, y camino. Las voces, los ruidos de los autos, colectivos, motos, camiones, bicicletas, todo me distrae, me lleva hacia otro lado. Los perros, los chicos, todo me transporta. Continúo caminando. El sol en mi cara, alumbrándome como diciéndome: «hola, estoy acá. No estás sola. Siempre voy a estar para acompañarte, a menos que sea de noche, o esté nublado. Si es de noche, vas a tener a tu luna, a tu querida y tan adorada luna». Me saca una leve sonrisa. El viento me empuja hacia atrás, como queriéndose llevar la parte baja de mi vestido, mi cartera, y a mí misma. Pero por un tiempo, logra llevarse todo lo malo, lo negativo. Sé que, como en los casos anteriores, solo van a ser momentos de pequeña paz, antes de que mi mente, caiga en sus propias guerras. Pero eso, al menos por ahora, me sirve, me alcanza. Funciona. Quisiera quedarme así, en calma, en paz. Ya no tener que pensar en nada más que solo el ruido, y mi mente en blanco, o diciéndome: «vos podés, dale que vos podés. Pudiste con mucho. Esto no tiene que ser la excepción. Tenés que salir adelante, tenés que seguir. Porque sos fuerte, sos valiente. Solo tenés que dejar todo eso atrás, y seguir adelante». Sí, dale, cuando vos quieras che. Posta que es re fácil genia. Sos re grosa conciencia, e. Calladita te ves más bonita. ¿Nunca te dijeron eso? Bueno, vos fijate que es así loca. No puedo. Lo intento, y muchas veces siento que no puedo. Intento que mi mente quede en blanco de nuevo. Continúo caminando. Despacio, muy despacio. Sé que quienes me vieran, no me reconocerían, no sabrían que soy yo.
Estoy a punto de cruzar una calle. Faltan unos metros para llegar a la esquina. Un señor grande se me acerca y me pregunta:
—¿Disculpame, vas a cruzar nena?
—Sí, —le respondo.
Llego a la esquina. él se acerca despacio. Lo tomo del hombro. Esperamos que los autos pasen para poder cruzar…
—Hace rato que no te veía, que no nos encontrábamos. —Me dice. Ahí, le reconozco la voz.
—¿Como andás? Estás muy linda. Me alegro muchísimo que estés así. Que puedas ser feliz. Me alegro mucho, enserio. De todo corazón. —Me dice. Y sé que no lo dice con malicia, ni con ningún otro tipo de mala intención.
Recuerdo nuestras charlas, sus luchas, la marcha a la que fuimos. Las historias compartidas, y lo que no me animé a contarle. Lo que ahora él, se dio cuenta. El cambio que vio en mí. Fue hace ya un largo tiempo cuando nos conocimos, y cuando nos vimos por última vez… Vamos cruzando la calle despacio, muy despacio, a su ritmo. Los autos y colectivos esperan pacientes a que terminemos de pasar.
—Muchísimas gracias. —Le respondo—. Realmente me hace muy bien todo lo que me está diciendo. Mis luchas se están poniendo complicadas, pero ya tengo mi DNI, y ese sé que es un enorme logro.
—De nada chiquita, no tenés nada que agradecer. Las luchas son complicadas, pero siempre hay una luz al final del túnel. Te lo dice un sobreviviente, vos sabés… Bueno, te dejo. ¿De acá ya podés seguir solita?
—Sí, —le respondo—. ¡Muchas gracias de nuevo!
Tal vez sí, tal vez es así. Tal vez, solo tenemos que dejar pasar el tiempo, y esperar a que las cosas se vayan acomodando, para que de una vez por todas, empecemos a sanar. A dejar todo lo malo atrás. Pero, no podemos hacerlo solos, él, tampoco pudo. Y ahí, es donde también están las personas que quieren vernos bien, a las que les importamos. Y además, las personitas más importantes de este mundo para mí. Esas personitas especiales sin las que, todas las luchas, metas y objetivos, no tendrían el mismo significado, no serían iguales. Tal vez, como dice mi hermano, encontramos esas respuestas, caminando por la calle. tal vez, en realidad, solo encontramos, más preguntas. Tal vez, aunque vayamos y vengamos, siempre terminamos en el mismo lugar…
Matías Barberis: «El mismo lugar».
#AlmasRotas #angustia #autoconocimiento #crisisEmocional #emociones #escrituraTerapéutica #experienciaTrans #IdentidadDeGénero #insomnio #introspección #reflexiónPersonal #resilienciaEmocional #SaludMental #soledad #tristeza -
la lista original tambien tenia gente a la que le habian colado prs hechas con ia.
Y alguien para hacer la coña… hizo lo mismo con la lista, y por eso la persona borro la lista original.
En serio, he visto demasiadas veces este tipo de cosas y me asustan porque algún día me meterán en una de estas con un motivo inventado. Decir "no usad esto para acosar" es como en los videos de auronplay de 2010 que eran basicamente incitando a acoso pero el tio dice "no acoseis a este nota".
#fuente #un-colega-fue-acosado-por-uno-de-esos-videos #no-fue-bonito -
El plan B del Project Manager
¿Por qué el project manager nunca se asusta en un laberinto?
Porque siempre tiene un "plan de salida". -
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¿Por qué el project manager nunca se asusta en un laberinto?
Porque siempre tiene un "plan de salida". -
I am finally getting around to learning #Docker & #Portainer & can't seem to figure out how to make host files accessible within the #DockerContainer .
I have tried to make an #EnvironmentVolume & a #ContainerVolume and to bind the container path to the host path. Still, something isn't working, & I either don't get an error message or the error is excessively vague.
I am using #ADM on #ASUSTOR #NAS to host Docker/Portainer, & want access to /volume1/Public
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Allí vi la cosa más maravillosa que jamás había visto en mi vida, aunque sólo un momento, pues huí inmediatamente, salí a gatas del bosque por el sendero por el que había venido, y corrí más deprisa que nunca, porque estaba asustada de tan maravilloso, extraño y hermoso que era lo que acababa de ver.
ARTHUR MACHEN, "El pueblo blanco"
(¿Y qué vio? No se dice jamás.)
#libros
#LibrosRecomendados
#literatura
#LiteraturaDeImaginación
#ArthurMachen
#LiteraturaDeTerror
#citas #CitasLiterarias -
Allí vi la cosa más maravillosa que jamás había visto en mi vida, aunque sólo un momento, pues huí inmediatamente, salí a gatas del bosque por el sendero por el que había venido, y corrí más deprisa que nunca, porque estaba asustada de tan maravilloso, extraño y hermoso que era lo que acababa de ver.
ARTHUR MACHEN, "El pueblo blanco"
(¿Y qué vio? No se dice jamás.)
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Allí vi la cosa más maravillosa que jamás había visto en mi vida, aunque sólo un momento, pues huí inmediatamente, salí a gatas del bosque por el sendero por el que había venido, y corrí más deprisa que nunca, porque estaba asustada de tan maravilloso, extraño y hermoso que era lo que acababa de ver.
ARTHUR MACHEN, "El pueblo blanco"
(¿Y qué vio? No se dice jamás.)
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Allí vi la cosa más maravillosa que jamás había visto en mi vida, aunque sólo un momento, pues huí inmediatamente, salí a gatas del bosque por el sendero por el que había venido, y corrí más deprisa que nunca, porque estaba asustada de tan maravilloso, extraño y hermoso que era lo que acababa de ver.
ARTHUR MACHEN, "El pueblo blanco"
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Suzano (SUZB3) derrete 20%; câmbio forte vira vilão e assusta investidores
🇧🇷 Leia mais: https://guiadoinvestidor.com.br/mercado/suzano-suzb3-derrete-20-cambio-forte-vira-vilao-e-assusta-investidores/
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The #Austral Programming Language
"Austral is a new systems #ProgrammingLanguage. You can think of it as #Rust: The Good Parts or a modernized, stripped-down #Ada. It features a strong #StaticTypeSystem, #LinearTypes, capability-based security, and strong modularity."
Introducing Austral: A Systems Language with Linear Types and Capabilities:
https://borretti.me/article/introducing-austral
Looks like my prediction of future programming langs hold true:
https://floss.social/@janriemer/109727164361812679