#paritatische — Public Fediverse posts
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Der #Paritätische Gesamtverband hat mit einer bundesweiten Expert:innengruppe Handlungsempfehlungen für die Förderung der sprachlichen Entwicklung in Kitas entwickelt und gestern veröffentlicht. Mit dabei war Prof. Dr. Christian Glück vom Institut für #Förderpädagogik der #UniLeipzig. Die Expertise gibt Handlungsempfehlungen, wie im #Kita-Alltag eine bedarfsgerechte und gezielte sprachliche Bildung umgesetzt werden kann. https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/neue-expertise-gibt-handlungsempfehlungen-fuer-die-erfassung-und-foerderung-der-sprachlichen-entwicklung-in-der-fruehen-kindheit/ #Sprache #Sprachentwicklung
Foto: Colourbox -
30 Einrichtungen für Behinderte droht die Insolvenz: Der Landschaftsverband Rheinland will die kompletten Personalkosten nicht zahlen.#WDR #Politik #Landespolitik #NRW #Paritätische #LVR #SozialeDienste #Löhne #Tarivvertrag #PTG-Tarifvertrag #Eingliederungshilfe #Behinderte #Lebenshilfe
Einrichtungen für Behindertenhilfe droht das Aus: LVR hält Geld für soziale Arbeit zurück -
Gewalthilfegesetz vom Bundestag beschlossen
Der #Bundestag hat am 31. Januar 2025 den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Das #Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene #Frauen einen kostenfreien #Rechtsanspruch auf #Schutz und #Beratung haben. Am 14. Februar 2025 muss allerdings noch der #Bundesrat zustimmen, damit das #Gesetz in Kraft treten kann.
Der Entwurf wurde von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Bundestag eingebracht. Mit ihm sollen #Frauenhäuser und #Beratungsstellen sicher finanziert werden. Damit würde das #Gesetz den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem schaffen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Fachinformation lag dem Paritätischen Gesamtverband die verabschiedete Version noch nicht vor. Daher ist dieser Information der Entwurf mit Stand Dezember 2024 beigefügt und muss im Zusammenhang mit den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gelesen werden. Dort finden Sie die Änderungen, die zuletzt eingebracht und verabschiedet wurden.
Der #Paritätische hat sich seit Jahren für eine bundesgesetzliche Regelung stark gemacht und auch zum Entwurf des Gewalthilfegesetzes (Stand: November 2024) positioniert. Der Paritätische hat im Laufe der Jahre immer wieder betont, wie wichtig ein umfassender Schutz vor Gewalt für alle Frauen, insbesondere auch für geflüchtete Frauen und #trans* Frauen, ist. Gewaltschutz ist für den Verband ein #Menschenrecht. Aus Verbandssicht müsste deshalb darüber hinaus allen von geschlechtsspezifischer und/oder häuslicher Gewalt besonders betroffenen Menschen ein möglichst ähnlicher Standard an Prävention und Schutz vor Gewalt zur Verfügung stehen.
Quelle: @paritaet 04. Februar 2025 Gewalthilfegesetz vom Bundestag beschlossen
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Gewalthilfegesetz vom Bundestag beschlossen
Der #Bundestag hat am 31. Januar 2025 den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Das #Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene #Frauen einen kostenfreien #Rechtsanspruch auf #Schutz und #Beratung haben. Am 14. Februar 2025 muss allerdings noch der #Bundesrat zustimmen, damit das #Gesetz in Kraft treten kann.
Der Entwurf wurde von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Bundestag eingebracht. Mit ihm sollen #Frauenhäuser und #Beratungsstellen sicher finanziert werden. Damit würde das #Gesetz den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem schaffen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Fachinformation lag dem Paritätischen Gesamtverband die verabschiedete Version noch nicht vor. Daher ist dieser Information der Entwurf mit Stand Dezember 2024 beigefügt und muss im Zusammenhang mit den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gelesen werden. Dort finden Sie die Änderungen, die zuletzt eingebracht und verabschiedet wurden.
Der #Paritätische hat sich seit Jahren für eine bundesgesetzliche Regelung stark gemacht und auch zum Entwurf des Gewalthilfegesetzes (Stand: November 2024) positioniert. Der Paritätische hat im Laufe der Jahre immer wieder betont, wie wichtig ein umfassender Schutz vor Gewalt für alle Frauen, insbesondere auch für geflüchtete Frauen und #trans* Frauen, ist. Gewaltschutz ist für den Verband ein #Menschenrecht. Aus Verbandssicht müsste deshalb darüber hinaus allen von geschlechtsspezifischer und/oder häuslicher Gewalt besonders betroffenen Menschen ein möglichst ähnlicher Standard an Prävention und Schutz vor Gewalt zur Verfügung stehen.
Quelle: @paritaet 04. Februar 2025 Gewalthilfegesetz vom Bundestag beschlossen
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Gewalthilfegesetz vom Bundestag beschlossen
Der #Bundestag hat am 31. Januar 2025 den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Das #Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene #Frauen einen kostenfreien #Rechtsanspruch auf #Schutz und #Beratung haben. Am 14. Februar 2025 muss allerdings noch der #Bundesrat zustimmen, damit das #Gesetz in Kraft treten kann.
Der Entwurf wurde von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Bundestag eingebracht. Mit ihm sollen #Frauenhäuser und #Beratungsstellen sicher finanziert werden. Damit würde das #Gesetz den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem schaffen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Fachinformation lag dem Paritätischen Gesamtverband die verabschiedete Version noch nicht vor. Daher ist dieser Information der Entwurf mit Stand Dezember 2024 beigefügt und muss im Zusammenhang mit den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gelesen werden. Dort finden Sie die Änderungen, die zuletzt eingebracht und verabschiedet wurden.
Der #Paritätische hat sich seit Jahren für eine bundesgesetzliche Regelung stark gemacht und auch zum Entwurf des Gewalthilfegesetzes (Stand: November 2024) positioniert. Der Paritätische hat im Laufe der Jahre immer wieder betont, wie wichtig ein umfassender Schutz vor Gewalt für alle Frauen, insbesondere auch für geflüchtete Frauen und #trans* Frauen, ist. Gewaltschutz ist für den Verband ein #Menschenrecht. Aus Verbandssicht müsste deshalb darüber hinaus allen von geschlechtsspezifischer und/oder häuslicher Gewalt besonders betroffenen Menschen ein möglichst ähnlicher Standard an Prävention und Schutz vor Gewalt zur Verfügung stehen.
Quelle: @paritaet 04. Februar 2025 Gewalthilfegesetz vom Bundestag beschlossen
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Gewalthilfegesetz vom Bundestag beschlossen
Der #Bundestag hat am 31. Januar 2025 den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Das #Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene #Frauen einen kostenfreien #Rechtsanspruch auf #Schutz und #Beratung haben. Am 14. Februar 2025 muss allerdings noch der #Bundesrat zustimmen, damit das #Gesetz in Kraft treten kann.
Der Entwurf wurde von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Bundestag eingebracht. Mit ihm sollen #Frauenhäuser und #Beratungsstellen sicher finanziert werden. Damit würde das #Gesetz den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem schaffen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Fachinformation lag dem Paritätischen Gesamtverband die verabschiedete Version noch nicht vor. Daher ist dieser Information der Entwurf mit Stand Dezember 2024 beigefügt und muss im Zusammenhang mit den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gelesen werden. Dort finden Sie die Änderungen, die zuletzt eingebracht und verabschiedet wurden.
Der #Paritätische hat sich seit Jahren für eine bundesgesetzliche Regelung stark gemacht und auch zum Entwurf des Gewalthilfegesetzes (Stand: November 2024) positioniert. Der Paritätische hat im Laufe der Jahre immer wieder betont, wie wichtig ein umfassender Schutz vor Gewalt für alle Frauen, insbesondere auch für geflüchtete Frauen und #trans* Frauen, ist. Gewaltschutz ist für den Verband ein #Menschenrecht. Aus Verbandssicht müsste deshalb darüber hinaus allen von geschlechtsspezifischer und/oder häuslicher Gewalt besonders betroffenen Menschen ein möglichst ähnlicher Standard an Prävention und Schutz vor Gewalt zur Verfügung stehen.
Quelle: @paritaet 04. Februar 2025 Gewalthilfegesetz vom Bundestag beschlossen
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Gewalthilfegesetz vom Bundestag beschlossen
Der #Bundestag hat am 31. Januar 2025 den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Das #Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene #Frauen einen kostenfreien #Rechtsanspruch auf #Schutz und #Beratung haben. Am 14. Februar 2025 muss allerdings noch der #Bundesrat zustimmen, damit das #Gesetz in Kraft treten kann.
Der Entwurf wurde von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Bundestag eingebracht. Mit ihm sollen #Frauenhäuser und #Beratungsstellen sicher finanziert werden. Damit würde das #Gesetz den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem schaffen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Fachinformation lag dem Paritätischen Gesamtverband die verabschiedete Version noch nicht vor. Daher ist dieser Information der Entwurf mit Stand Dezember 2024 beigefügt und muss im Zusammenhang mit den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gelesen werden. Dort finden Sie die Änderungen, die zuletzt eingebracht und verabschiedet wurden.
Der #Paritätische hat sich seit Jahren für eine bundesgesetzliche Regelung stark gemacht und auch zum Entwurf des Gewalthilfegesetzes (Stand: November 2024) positioniert. Der Paritätische hat im Laufe der Jahre immer wieder betont, wie wichtig ein umfassender Schutz vor Gewalt für alle Frauen, insbesondere auch für geflüchtete Frauen und #trans* Frauen, ist. Gewaltschutz ist für den Verband ein #Menschenrecht. Aus Verbandssicht müsste deshalb darüber hinaus allen von geschlechtsspezifischer und/oder häuslicher Gewalt besonders betroffenen Menschen ein möglichst ähnlicher Standard an Prävention und Schutz vor Gewalt zur Verfügung stehen.
Quelle: @paritaet 04. Februar 2025 Gewalthilfegesetz vom Bundestag beschlossen
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Die #Gesundheits-, #Erziehungs- und #Sozialberufe (#GES-Berufe) erfahren derzeit den stärksten #Fachkräftemangel und das trotz hoher Ausbildungszahlen. So finden schulische #Berufsausbildungen beispielsweise zu #Erzieher*innen, #Sozialassistent*innen, #Pflegefachkräften und #Heilerziehungspfleger*innen statt.
Die bundesweite Fachtagung fokussiert die Fragen, wie die schulischen Ausbildungen im Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen besser befördert werden können. Neben spannenden Inputs aus #Wissenschaft und #Praxis gibt es verschiedene #Workshops. Darin geht es u.a. um Good-Practice-Beispiele, wie junge Menschen für schulische Ausbildungen gewonnen werden können sowie um die Frage, wie die Sichtbarkeit der schulischen (GES)-Ausbildungen in der #Berufsorientierung für junge Menschen weiter erhöht werden kann. In einer anschließenden #Podiumsrunde wird es zudem um die Fragen gehen, was sich an schulischen Ausbildungen ändern sollte, damit sie attraktiver werden für junge Menschen und was die freie #Wohlfahrtspflege dazu beitragen kann.
Die Veranstaltung ist eine Kooperation des #Paritätischen Gesamtverbandes mit dem Paritätischen Nordrhein-Westfalen und dem Paritätischen Baden-Württemberg.
https://256546.seu2.cleverreach.com/c/88232819/b2fa3ee910749-s2zf82