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#kbv — Public Fediverse posts

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  1. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (#KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (#DKG) finden, Leuten medizinische Versorgung vorzuenthalten, ist schon richtig so, aber das soll bitte ihren Vorstellungen entsprechend ("seriös und rechtsstaatlich sauber") ablaufen.

    Man ist nur sauer, dass man selbst nicht mitentscheiden durfte, welche Bevölkerungsgruppe jetzt von medizinischer Versorgung wie weit ausgeschlossen und wo gekürzt wird.

    kbv.de/presse/pressemitteilung

    🧵 1/3

    #Gesundheit #Klassismus

  2. 17/17
    Die andere Wange hinhalten ist keine Tugend mehr. Es ist Mitschuld an einem System, das sich auf die Selbstaufopferung eines ganzen Berufsstandes verlässt und diese strukturell einpreist.
    #Gesundheitspolitik #GKV #Hausarzt #Niederlassung #Ärztemangel #Notfallversorgung #GKVBSSG #Honorar #Kassensitz #GOÄ #Bereitschaftsdienst #Praxissterben #KBV #Gesundheitsreform #Arztberuf​​​​​​​​​​​​​​​​ #medibubble #Medbubble

  3. @zdfheute Ich befürchte, die Hauptlast wird direkt, oder über Umwege, wieder von den Beitragszahlern gestemmt werden.
    An vorhandene strukturelle Probleme (Stichwort #Bürokratieabbau) wie z. B. bei Krankenkassen, oder dem Abrechnungssystem über die #KV, bzw. #KBV, sowie an die #Pharmaindustrie wird sich wohl keiner wagen - wie üblich!

  4. Digitalisierung im Gesundheitswesen

    Gesetzentwurf: So will Gesundheitsministerin Warken ihre Digitalstrategie umsetzen

    Das Bundesgesundheitsministerium will die Digitalisierung im Gesundheitswesen rasch voranbringen. Ein Gesetzentwurf definiert dafür die Rolle der elektronischen Patientenakte um, weitet die Nutzung von Gesundheitsdaten erheblich aus und gibt der Gematik neue weitreichende Befugnisse. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf.

    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen ersten Entwurf für das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) vorgelegt. Das rund 200-seitige Dokument soll die Weichen für eine digital gestützte Gesundheitsversorgung stellen und wird derzeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt. Wir veröffentlichen den Entwurf (PDF).

    Das Fundament für das Gesetz hatte Warken bereits Mitte Februar mit ihrer Digitalisierungsstrategie gebaut. Darin formuliert die Ministerin das Ziel, die elektronische Patientenakte (ePA) nicht nur zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ der ärztlichen Versorgung zu machen, sondern auch zur „Gesundheits(daten)plattform“ auszubauen.

    Dementsprechend soll das GeDIG unter anderem die Grundlagen für ein „digitales Primärversorgungssystem“ schaffen, indem es die Rolle der ePA erheblich erweitert. Außerdem will das Ministerium mehr Gesundheitsdaten für die Forschung bereitstellen und die Befugnisse der Gematik umfassend ausbauen.

    Die elektronische Patientenakte als erste Anlaufstelle

    Die ePA-App soll den Versicherten künftig einen „digitalen Versorgungseinstieg“ ermöglichen. Sie wäre dann nicht mehr nur ein digitaler Dokumentenspeicher, sondern die erste digitale Anlaufstelle für die gesundheitliche Grundversorgung.

    Mit Hilfe der App sollen Versicherte künftig zunächst eine Ersteinschätzung einholen. Diese Einschätzung soll spätestens ab dem 1. Februar 2028 nach einheitlichen Standards durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Versicherte sollen dann über die ePA-App direkt an deren standardisierte Ersteinschätzungsverfahren weitergeleitet werden. Wird dabei ein Behandlungsbedarf festgestellt, können die Versicherten über die App digital einen Termin für eine ärztliche Behandlung buchen. Damit der Prozess möglichst reibungsfrei abläuft, müssen Arztpraxen ab dem 1. September 2029 die elektronische Überweisung anbieten.

    Bei der Terminvergabe sollen ebenfalls einheitliche Standards gelten. Buchungsplattformen wie Doctolib müssen sich laut Gesetzentwurf auf strengere Vorgaben einstellen, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband festlegen. Sie sollen unter anderem sicherstellen, dass Dritte den Terminbuchungsprozess nicht kommerziell nutzen.

    Krankenkassen sollen Gesundheitsdaten auswerten dürfen

    Das GeDIG zielt außerdem darauf ab, dass im Gesundheitswesen mehr Daten für „Versorgung, Forschung und Innovation“ bereitstehen.

    Dafür sollen die Krankenkassen deutlich mehr Befugnisse erhalten, um bei ihren Versicherten individuelle Gesundheitsrisiken auszumachen. Mit Zustimmung der Versicherten sollen sie auf Daten zugreifen dürfen, die in der ePA hinterlegt sind. Zudem sollen sie selbst Gesundheitsdaten erheben können, die unter anderem „Ernährungsgewohnheiten“, den „Raucherstatus“ oder das Körpergewicht der Versicherten erfassen. Mit den gewonnenen Informationen dürfen die Versicherungen dann auf „gesunde Lebensverhältnisse“ laut Gesetzentwurf bei ihren Versicherten hinwirken.

    Darüber hinaus sollen die Kassen personenbezogene Sozialdaten, die ihnen vorliegen, anonymisieren und auswerten dürfen. Nach der Anonymisierung weisen die Daten keinen Personenbezug mehr auf. Aus Datenschutzsicht dürfen sie damit „zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben“ weiterverarbeitet und an Dritte übermittelt werden.

    Auch mit nicht-anonymisierten Daten sollen die Kassen hantieren dürfen. Eine neue Experimentierklausel soll es ihnen ermöglichen, sogenannte Reallabore einzurichten. Hier können die Versicherungen zeitlich befristet die „innovative Nutzung von personenbezogenen Daten“ erproben, etwa um eine „bessere Einschätzung von Erkrankungsrisiken (z. B. Demenz, Herzerkrankungen)“ zu erhalten.

    Damit kommt der Gesetzentwurf den Erwartungen der Krankenkassen weitgehend entgegen. Ende vergangenen Jahres hatte der GKV-Spitzenverband gefordert, die Präventionsangebote der Kassen „durch den Ausbau der datengestützten Früherkennung von Krankheiten“ ausbauen zu dürfen. Die Ärzteschaft hatte vor einem solchen Schritt gewarnt, weil sie die Aushöhlung des Patientengeheimnisses und der ärztlichen Schweigepflicht befürchtet. Offenkundig setzt sich das BMG über derlei Bedenken nun tendenziell hinweg.

    Eine Forschungskennziffer gegen Datensilos und für Widerspruchsrechte

    Damit auch die Forschung von den Gesundheitsdaten profitiert, sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer „eindeutigen Forschungskennziffer“ vor. Diese pseudonyme Kennziffer wird aus dem unveränderlichen Teil der Krankenversichertennummer (KVNR) abgeleitet und soll „die Verknüpfung von Daten verschiedener Datensilos“ ermöglichen.

    Damit will das BMG zugleich die Umsetzung der EU-Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum) (EHDS) vorbereiten. Die Verordnung trat im März 2025 in Kraft und findet in den kommenden Jahren sukzessive Anwendung. Der EHDS wird der erste sektorenspezifische Datenraum in der EU sein und soll als Blaupause für weitere sogenannte Datenräume dienen. Künftig sollen hier die Gesundheitsdaten von rund 450 Millionen EU-Bürger:innen zusammenlaufen und grenzüberschreitend ausgetauscht werden.

    Auch Forschende und Behörden sollen diese Daten unter bestimmten Voraussetzungen nutzen dürfen. Möchten Versicherte das nicht, können sie von ihrem Widerspruchsrecht (Opt-out) Gebrauch machen. Die Forschungskennziffer soll laut BMG als technischer Schlüssel dienen, um die entsprechenden Datensätze gezielt herauszufiltern.

    „Trotz der Funktion als ‚unique identifier‘ ist es gerade nicht das Ziel der Forschungskennziffer, einer Identifizierung von Einzelpersonen zu ermöglichen“, betont das BMG in dem Gesetzentwurf. „Im Gegenteil dient die Forschungskennziffer gerade dazu, bei der Zurverfügungstellung von Daten solche Merkmale zu ersetzen, über die Betroffene leichter re-identifiziert werden können.“

    Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass eine derartige Pseudonymisierung insbesondere bei Gesundheitsdaten keinen ausreichenden Schutz vor Re-Identifikation biete. Das Risiko steige zudem an, wenn ein Datensatz mit weiteren Datensätzen zusammengeführt wird, die weitere personenbezogene Daten der gleichen Person enthalten.

    Gematik erhält deutlich mehr Befugnisse

    Um das „hohe Tempo bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen und der Pflege […] aufrecht zu erhalten“ ist laut BMG auch „die Fortentwicklung der Gesellschaft für Telematik (gematik) erforderlich“. Die Gematik ist in Deutschland für die technischen Vorgaben bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens verantwortlich. Betrieben wird die Firma gemeinschaftlich von Ministerien wie dem BMG sowie privaten Organisationen aus dem Gesundheitsbereich, darunter Krankenkassen-Verbände oder die Bundesärztekammer. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gematik neue Befugnisse erhält.

    Das Ministerium verfolgt damit insbesondere das Ziel, die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI) zu verbessern. Die TI ist das digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens, über das Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen Informationen austauschen. Sie erwies sich in den vergangenen Jahren allerdings als überaus instabil. Unter anderem KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner hatte zu Jahresbeginn gefordert, dass die Technik „geräuschlos und reibungslos im Hintergrund laufen“ müsse. „Das muss 2026 das Ziel sein“, so Steiner.

    Um das zu erreichen, will das BMG die Gematik von einer Zulassungsbehörde zu einer aktiv steuernden Digitalagentur mit Durchsetzungsbefugnissen ausbauen. Das wäre ein erheblicher Machtzuwachs für die vielfach kritisierte Gematik, ohne dass das Gesetz eine entsprechende unabhängige Kontrolle vorsieht – zumal das BMG nicht nur Auftraggeber, sondern auch Gesellschafter der gematik ist.

    Laut Gesetzentwurf soll die Gematik kritische Kernkomponenten der Telematikinfrastruktur künftig selbst beschaffen und bereitstellen. Bislang verkaufen Anbieter ihre Komponenten eigenständig an Arztpraxen und Kliniken, nachdem die Digitalagentur diese zugelassen hat. Nach Einschätzung des Ministeriums hat das jedoch zu hoher Komplexität, schlechter Betriebsstabilität und mangelnder Servicequalität geführt. Um Störungen und Sicherheitsprobleme zu beseitigen, soll die Digitalagentur außerdem zusätzliche Durchgriffsrechte erhalten.

    Auf diesem Wege will das Gesundheitsministerium auch mehr Interoperabilität im Gesundheitswesen erreichen. Verschiedene IT-Systeme, Programme und Plattformen sollen nahtlos zusammenarbeiten und untereinander Daten austauschen können, auch wenn sie von unterschiedlichen Herstellern stammen.

    Als konkreter Anwendungsfall soll hier die digitale Impfdokumentation als Vorstufe des digitalisierten Impfprozesses eingeführt werden. Der sogenannte digitale Impfpass soll als eine „nutzenstiftende Mehrwert-Anwendung“ auch dazu beitragen, dass mehr Versicherte die ePA aktiv nutzen. Bislang tut das nämlich nur ein sehr kleiner Teil der Versicherten.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  5. #news ⚡ KBV warnt vor Pleitewelle auch wichtiger Versorger-Kliniken: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat wegen Abschwächungen der Krankenhausreform vor einer Pleitewelle auch dringend benötig... hubu.de/?p=309097 | #kbv #pleitewelle #versorgerkliniken #hubu

  6. #news ⚡ KBV warnt vor Pleitewelle auch wichtiger Versorger-Kliniken: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat wegen Abschwächungen der Krankenhausreform vor einer Pleitewelle auch dringend benötig... hubu.de/?p=309097 | #kbv #pleitewelle #versorgerkliniken #hubu

  7. #news ⚡ KBV warnt vor Pleitewelle auch wichtiger Versorger-Kliniken: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat wegen Abschwächungen der Krankenhausreform vor einer Pleitewelle auch dringend benötig... hubu.de/?p=309097 | #kbv #pleitewelle #versorgerkliniken #hubu

  8. #news ⚡ KBV warnt vor Pleitewelle auch wichtiger Versorger-Kliniken: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat wegen Abschwächungen der Krankenhausreform vor einer Pleitewelle auch dringend benötig... hubu.de/?p=309097 | #kbv #pleitewelle #versorgerkliniken #hubu

  9. Kassenärzte-Chef Gassen für höhere Steuern auf Tabak und Alkohol

    Zucker, Alkohol, Tabak: Ärztevertreter Gassen drängt auf höhere und neue Steuern auf die Konsumgüter. Damit könnten Krankheiten verhindert - und die Budgets des Gesundheitssystems gestärkt werden.

    ➡️ tagesschau.de/inland/innenpoli

    #Alkohol #Tabak #Steuer #KBV #Gassen

  10. #RSA2048? *Checkt Kalender* …
    Will die #KBV hier den letzten Rest Vertrauen in die Kompetenz der #ePA vernichten? Ihr schafft es nicht mal, ein seit Jahren nicht mehr empfohlenes Kryptoverfahren (BSI sagt seit mindestens 2023, dass das nicht mehr zu gebrauchen ist) loszuwerden? Ihr habt kein Konzept zum Schlüsseltausch (was wäre denn, wenn das aktuelle sich plötzlich als unsicher erwiese)?

    Aber Hauptsache, #CGM zockt den Krankenkassen genug Kohle ab, damit #Nius weiter Scheiße senden kann …!

    heise.de/news/E-Rezept-bald-au

  11. Aviation weather for Krabi airport (Thailand) is “VTSG 080200Z 15006KT 120V190 7000 2000S -RA FEW015 BKN020 25/25 Q1011 TEMPO TL0230 2000 +RA” : See what it means on bigorre.org/aero/meteo/vtsg/en #krabi #thailand #krabiairport #vtsg #kbv #metar #aviation #aviationweather #avgeek #airport vl

  12. Neue Anforderungen an die #Cybersicherheit von #Arztpraxen in Deutschland: Die #IT-#Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (#KBV) wurde zum 1.4.2025 aktualisiert und die Anforderungen verschärft, die bis zum 1.10.2025 durch alle niedergelassenen Ärzt:innen und Psychotherapeuten in der vertragsärztlichen Versorgung umzusetzen sind. Vor allem geht es um die Stärkung der #Cybersecurity #Awareness des Personals und den entsprechenden Nachweis:

    haevbw.de/News/2025_08_12_KBV_

  13. Aviation weather for Krabi airport (Thailand) is “VTSG 240400Z 28016G26KT 9999 -RA FEW020 BKN080 25/21 Q1011 RERA NOSIG” : See what it means on bigorre.org/aero/meteo/vtsg/en #krabi #thailand #krabiairport #vtsg #kbv #metar #aviation #aviationweather #avgeek #airport vl

  14. @simsus @bsi @BNetzA

    Gerade finde ich in

    de.wikipedia.org/wiki/Elliptic

    … so Sätze wie
    „… wurden vom Geheimdienst NSA entworfen und eine Hintertür kann aufgrund der Freiheitsgrade in der Kurvenauswahlmethode nicht ausgeschlossen werden…“

    Was soll ich als Nichtexperte davon halten?
    Oder anders gesagt:
    Ist das neue Verfahren bereits vom amerik. Geheimdienst entschlüsselbar ?

    #ECC #Verschlüsselungsverfahren #KBV #NSA

  15. Digitaler Wochenrückblick 22. KW 2025

    Im Rauschen der Nachrichten verliert sich oft der Blick auf das Wesentliche, ob in der Hosentasche oder auf dem Schreibtisch. Überall poppt etwas auf, klingelt, brummt oder bruzzelt, alles buhlt um Aufmerksamkeit.

    Früher mussten wir uns Informationen beschaffen, heute ersaufen wir im Info-Terror. Da fällt eine Meldung nicht auf, dass Microsoft letzte Woche fünf Sicherheitslücken außer der Reihe stopfen musste, weil sie bereits aktiv ausgenutzt würden. Das heißt so viel wie: Wir wissen, dass unser Haus brennt, wir schütten aber nur Wasser dahin, wo es zu sehen ist – um die Bevölkerung nicht zu verunsichern. Und es funktioniert, mit jedem Update kann es nur besser werden. Und wenn etwas nicht so funktioniert, wie es soll, dann ist der Nutzer selbst schuld, er muss gegebenenfalls geschult werden. Microsoft bietet es schließlich selbst an.

    Karim Khan zum Beispiel (der Chefankläger des Internationalen Gerichtshofs, wurde von Microsoft umfänglich geschult, er setzt jetzt auf Digitale Souveränität und hat ein neues Mailkonto in der Schweiz, nachdem er von Microsoft – sagen wir – abgeschaltet wurde. Der Internationale Gerichtshof werde deswegen in seiner Arbeit geradezu gelähmt, schreibt die Nachrichtenagentur AP dazu. So viel Erfolg hätten sie bei dieser kleinen Aktion in Redmond auch nicht erwartet, dabei war es nur ein Klick, erledigt.

    Welche weiteren Schulungsmaßnahmen geplant sind, verrät Microsoft nicht!

    Aber viel Feind, viel Ehr – die haben angefangen, die Clouds der chinesischen Universitäten abzuklemmen. Das wird ein richtiger Erfolg. Im Gegensatz zu uns reden sie nicht von Digitaler Souveränität, die machen es. Zugegeben, den Chinesen bleibt jetzt nichts anderes übrig. Aber, wer auf dem Mars und auf dem Mond im ersten Anlauf landet, der ist auf Microsoft nicht angewiesen.

    Aber fürchtet euch nicht, wir haben einen Bundesdigitalminister, der prescht mit dem klugen Satz vor: „Datenschutz darf nicht zur Innovationsbremse werden!“, nur was will der bremsen? Da ist nichts, die Innovationsbremse ist in den Köpfen tief verankert.  Besser noch, es sollen in Behörden für den Krisenfall sogar mechanische Schreibmaschinen angeschafft werden, als Rückfalloption. Ich wollte das auch nicht glauben, bis ich es gesehen habe…

    Mit Karsten Wildberger haben wir einen echten Manager, als Minister leitet er das Ministerium für unerledigte Angelegenheiten, äh, ich meinte das Digitalministerium. Er träumt vom  „digital next Germany“ und schreibt sich „Staatsmodernisierung“ auf die Fahnen – viel Glück sei ihm gewünscht, mit den Pfosten, die Schreibmaschinen anschaffen wollen. Und Menschen, die Datenschutz als Innovationsbremse empfinden, brauchen unseren besonderen Schutz – zumindest bis sie wieder feste Nahrung zu sich nehmen können.

    Wer letzte Woche Mark Zuckerberg auf dem Surfbrett mit der Nordamerikaflagge gesehen hat (und dem Hinweis, das sei nicht von einer KI gemacht), der weiß, was ich mir wünsche: keine überflüssige KI.

    Zuckerberg denkt allerdings anders darüber und saugt alles, was seine Opfer auf Facebook und Instagram absondern, in seine KI auf, ungebremst, so wie die Gematik uns erledigt hat, mit einer Opt-Out-Option. Die findet nur niemand – auch wenn die Tagesschau das vorbildlich beschreibt.

    Wer nicht widerspricht, wird am 27. Mai 2025 eingemeindet, der Widerspruch muss bis zum 26. Mai 2025 eingegangen sein. Meta gibt sich an diesem Punkt als äußerst lernwillig, für die eigene KI, in unserem Interesse natürlich. Denn sie müssten auf die Daten der EU-Bürger zurückgreifen, um auch den hiesigen Sprachen und Kulturen gerecht zu werden. Vorbildlich, absolut vorbildlich, kulturhistorisch gesehen. Würden sie es nicht tun, verlören sie Nutzer – aber für uns wäre es nicht unbedingt ein Verlust.

    Der Widerspruch ist übrigens ziemlich nutzlos, weil Meta nur die öffentlich zugänglichen Daten nimmt und dort haben sich sowieso schon ungefragt OpenAI, Google, Alibaba etc. dran bedient. Was denken denn Verbraucherschutzorganisationen, die dagegen vorgehen, gar bemängeln, der Widerspruchsbutton sei zu schwer zu finden, was mit öffentlich zugänglichen Daten passiert? Nix? Gebt mal in einer Suchmaschine eurer Wahl das Wort clearview“ ein.

    Künstliche Intelligenz fehlt scheinbar und weil Europa – vor allem Deutschland – sprudelnde Geldquellen hat, möchte sich openAI sich nicht ganz uneigennützig einbringen. Sie haben diese Woche an einem geheimen Standort in München eine Niederlassung gegründet – mit zehn Mitarbeitern, die Business-Kunden Geld aus der Tasche ziehen sollen. Auf Wunsch stehen die Server in Deutschland oder Europa, falls Firmenkunden den Amerikanern nicht vertrauen oder europäische Richtlinien im Weg stehen. Ich schätze, das wird schon für Digitale Souveränität gehalten.

    Besonders sicher soll es auch in unseren Arztpraxen zugehen, denn die Gemati (wissen schon, Gematik und Sicherheit….) orientieren sich an den „Vorgaben der obersten Sicherheitsbehörden und international anerkannten Standards“.

    Es stehen 35.000 Konnektoren als Elektroschrott bereit, die nicht mehr umgerüstet werden sollen, die müssen neu beschafft werden, alle mehrere tausend Euro das Stück. Aber weil die Datenautobahn der Gematik wie immer lahmt, warnt sogar die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), dass der Tausch nicht rechtzeitig bis zum Herbst 2025 umgesetzt werden kann. Das Problem ist schon älter und der Chaos Computer Club (CCC) hatte bereits vor drei Jahren gezeigt, wie der neue Sicherheitsschlüssel mit einer Softwarelösung aufgespielt werden kann. Aber da hat doch keiner was von und Geld ist genug da, wir müssen doch nicht immer alles für die Patientenversorgung ausgeben.

    Das schönste Zitat zur elektronischen Patientenakte (ePA) in dieser Woche kommt vom Vorsitzenden des hessischen Hausärzteverbandes Christian Sommerbrodt:  „Vom Bundesgesundheitsministerium wurde es beworben wie ein iPhone 16. Erwartet haben wir ein Nokia. Was wir bekommen haben, ist ein Telefon mit Wählscheibe.

    Keine weiteren Fragen, euer Ehren!

    Setzen, weitermachen.

     

    Über Christian Wolf:

    Christian Wolf (M.A.) ist Autor, Filmschaffender, Medienberater, ext. Datenschutzbeauftragter. Geisteswissenschaftliches Studium (Publizistik, Kulturanthropologie, Geographie), freie Tätigkeiten Fernsehen (RTL, WDR etc.) mit Abstechern in Krisengebiete, Bundestag Bonn und Berlin, Dozent DW Berlin (FS), Industriefilme (Würth, Aral u.v.m), wissenschaftliche und künstlerische Filmprojekte, Projekte zur Netzwerksicherheit, Cloudlösungen. Keine Internetpräsenz, ein Bug? Nein, Feature. (Digtalpurist)

  16. ePA gnadenlos! Ab 29. April 2025, no way back!

    Beginnen wir mit einer kleinen Medienkompetenzübung – wir wissen, dass es notwendig ist. Nur eine der folgenden – nennen wir es alternativen Fakten – ist nicht völlig frei erfunden.

    1. Ball of Trump

    Donald Trump, Immobilienmakler  (Spitzname Florida Orange) erlässt eine „executive order“, dass der Mond ab 29. April 2025 nur noch „Ball of Trump“ genannt werden darf, um unfairen Immobilienspekulationen vorzubeugen. Diese Regelung gilt weltweit.

    2. Wahlbetrug

    Tino Chrupalla, Maler und Lackierer (Spitzname Pinsel), weist alle AfD-Wähler an, die sich ihrer demokratischen Stimme sicher sein wollen und um Wahlbetrug auszuschließen, grundsätzlich die Wahlzettel eigenhändig und deutlich lesbar zu unterschreiben.

    3. Rabattzwang

    Friedrich Merz, Lobbyist (Spitzname Fritze), schlägt einen Rabattzwang für Datenspenden vor. Wer der Nutzung seiner Patientendaten zustimmt, soll einen Rabatt von 10 Prozent auf seine Krankenkassenbeiträge erhalten.

    Zugegeben, das ist nicht einfach, fragt sich nur, welchen Lack die gesoffen haben, um so was rauszulassen. Bei Trump gehe ich davon aus, dass er es noch sagen wird. Chrupalla könnte es in einer Bierlaune halluziniert haben und Merz fabuliert tatsächlich, wer den Datenaderlass zulässt. „… bekommt 10 Prozent weniger Krankenversicherungsbeiträge als derjenige, der Angst hat und sagt, ich will das nicht.“ Mich gruselt das, zumal der nächste Gesundheitsminister oder gar Ministerin einer seiner Spießgesellen oder Spießgesellinnen der CDU sein wird. Der Beitrags-Knall für die Kassenpatienten kommt, wie nicht nur bei merkur.de angemerkt wird.

    Wo sollen die 10 Prozent Rabatt herkommen? Bleibt nur den Datenschatz der ePA (elektronischen Patientenakte) endlich zu heben, der wäre gewinnbringend an Amazon, Google, Facebook und Microsoft abzugeben. Die wissen sogar, wie daraus ein ansehnlicher Mehrwert gezaubert wird, das geht sogar völlig zollfrei. Vor allem, es ist keine Belastung für uns, jeder Benefit aus solchen Geschäften landet grundsätzlich nicht hier, wir zahlen, das ist der Deal.

    Allerdings wäre der Aufschrei unserer prüden Datenschützer laut, das aber lässt sich beherrschen. Vor den rund 70 Millionen möglichen Datenspendern haben nur rund fünf Prozent widersprochen, das ist als aktive Zustimmung zu werten, eine satte Mehrheit von 95 Prozent ist offensichtlich mit den Vorzügen der elektrischen Patientenakte (ePA) bestens vertraut und hochzufrieden. Wäre dies nicht der Fall, wäre eine kaum beherrschbare Widerspruchswelle durch unser Land geschwappt. Wir sehen: das ist nicht geschehen!

    Jetzt müsste unser Zukunftskanzler nur noch sein Versprechen einlösen und die zehn Prozent Rabatt überweisen, wahrlich ein Milliardengeschenk. Bei dieser Art von Kompetenzsimulation bleiben nur die Krankenkassen, die das bezahlen müssen. Das ist ein richtig ausgefuchster Plan. Vor allem die privaten Krankenversicherer müssten im Rahmen der Gleichbehandlung auch davon profitieren. Die aber haben nichts zu verschenken, könnte also nur über Steuergeld finanziert werden. Die Genialität dieses Vorschlages hat absolute Trump-Qualität.

    Bei allen Bemühungen um alternative Fakten sollten wir nicht übersehen, dass zuvor die ePA nur angelegt wurde, wenn der aufgeklärte Patient darauf bestanden hat. Anhand der Zahlen waren es nur rund fünf Prozent, die es aktiv wollten. Oder anders: mit der trägen Masse Wahlvolk können die alles machen.

    Nachfolgerin von Gesundheitsminister Lauterbach – dem Proporz sei damit Rechnung getragen – wird Nina Warken, verdiente Juristin und für den Krisenfall bestens gerüstet. Sie wurde 2016 in den Gemeinsamen Ausschuss des Deutschen Bundestages gewählt, der kommt zum Einsatz, wenn hier alles in Schutt und Asche liegt. Es ist unser Notfallparlament und arbeitet, wenn dem Bundestag unüberwindbare Hindernisse im Wege stehen.

    Ursprünglich war für das Amt Timo Sorge vorgesehen, ebenfalls Rechtsanwalt, der sich seinen Schwerpunkt „Digitalisierung und Gesundheitsforschung“ fachfremd hart erarbeitet haben muss. Er befasste sich unter anderem mit der „Entwicklung und Etablierung der Telematik-Infrastruktur und der elektronischen Patientenakte“, fehlte aber schon mal im Bundestag, weil er unbedingt seinen Jagdschein machen musste.

    Nina Warken hat leider keinen Jagdschein – aber ansonsten kann die Überraschungskandidatin mit Sorge durchaus gleichziehen.

    Nach Lauterbach endlich eine Ministerin, die den „Wirtschaftszweig Gesundheit“ juristisch überblickt, denn medizinisches Fachwissen und Digitalkompetenz schränken jede Weitsicht ein.

    Aber sonderlich viel Digitalkompetenz ist beim Sorgenkind Gematik nicht notwendig, es ist für alle Fehler genug Kassengeld vorhanden. Und sollten ein paar Daten abhandenkommen, werden 70 Millionen Bundesbürger still schweigen. Sie wussten ja, was sie tun, sonst hätten sie widersprochen.

    Einzig unsere Kinder kommen mit einem blauen Auge davon

    Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen (BVKJ) kam mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darauf, Kinder und Jugendliche besser zu schützen – also vor der ePA. Die neue Richtlinie ermöglicht es den Kinderärzten auf den Datenderlass zu verzichten, „sofern dem erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen“ oder „gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen und die Befüllung der elektronischen Patientenakte den wirksamen Schutz des Kindes oder Jugendlichen in Frage stellen würde“.

    Ich denke, das trifft nicht nur auf sämtliche Jugendlichen bis 15 Jahren zu! Alle anderen ärztlichen Stilrichtungen müssen die Befüllung der ePA ungebremst anrichten – es seie denn, der informierte Bürger hat eine Gewissensentscheidung getroffen und Widerspruch eingelegt.

    Diese wertvolle Patientenklientel spart im Praxisbetrieb wertvolle Arbeitszeit und die steht für Behandlungen und Diagnosen zur Verfügung.  Die Praxisverwaltungssysteme sind im Workflow für die ePA in den Praxen im Testbetrieb kaum ausreichend geprüft, die Funktionalität der ePA 3.0 macht eher den Eindruck einer Beta-Version. Trotz alledem wird die Zwangseinführung für den 29. April 2025 angeordnet.

    Die Roadmap zur ePA 3.0 gleicht einem Kessel Buntes und wird auch gar nicht mehr aktualisiert. Positiv beleuchtet nennt sich das „agile Softwareentwicklung“, kein Plan, aber schon mal machen. Und damit haben die Ärztinnen und Ärzte auch wieder Zeit, denn wenn sie die Befüllung der ePA nicht sofort vollführen, drohen ihnen erst ab dem nächsten Jahr Einschränkungen, was die Abrechnung angeht.

    Melanie Wendling, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Gesundheits-IT (bvitg), sagt denn auch dazu: „Es ist zum Kochen zu spät, wenn man auftragen soll

    Offiziell haben sie jetzt auch noch erkannt, dass es nicht möglich ist, einzelne Inhalte nur für bestimmte Ärzte freizugeben, also alles oder gar nichts. So erfährt mein Zahnarzt zwangsläufig von meiner Angstneurose, die mein Psychotherapeut diagnostiziert hat. Was vielleicht sogar ganz praktisch sein kann, aber muss er auch wissen, dass ich wegen meines exzessiven Alkoholmissbrauches in der Landesnervenklinik war?

    Und was geschieht, wenn unsere Gesundheitsdaten in die falschen Hände kommen? Damit sind nicht die vielfältigen Löcher gemeint, die der Chaos Computer Club (CCC) aufgezeigte und die nur schlampig gestopft wurden, um die ePA durchzupeitschen.

    Gemeint ist diesmal der legitime Zugang. Nehmen wir zum Beispiel Robert F. Kennedy Jr., der schon 2005 seine Verschwörungstheorien zu Autismus bei Mumps, Masern, Röteln-Impfungen verbreitete und behauptete, dass sich Amerikas Pharmaindustrie an diesem Impfstoff bereichere. Damals war er noch einfacher Anwalt. Mit Trump wurde er der oberste Gesundheitsbeamte Nordamerikas, vulgo Gesundheitsminister, da wird dann zur Wahrheit, was er denkt. Und schon sprudelt aus ihm: „… dass autistische Kinder niemals Baseball spielen oder Steuern zahlen würden.“
    Um dieser Plage Herr zu werden, lässt er ein nationales Autismus-Register mit privaten Gesundheitsdaten anlegen. Daten werden von Apothekenketten, Labortests, Smartwatches und mehr gesammelt.

    Darf ich fragen, was der vorhat?

    Merke: Nur Daten, die vorhanden sind, lassen sich auch missbrauchen.

    Wie bei uns demnächst Mehrheiten gebildet werden, steht in den Sternen, Verschwörungstheoretiker tummeln sich ebenfalls im Bundestag – gib Ihnen die rechte Macht und sie geben es uns.

    Bleibt nur ein Ausweg, den das gemeine Wahlvolk nicht gehen kann:

    Widerspruch – alles andere ist zwecklos! Hier klicken, es ist ganz einfach, hinterlässt keine Streifen und ist sogar kostenfrei.

    Na, geht doch!

    Update 1. Mai 2025
    Schon einen Tag nach der bundesweiten Zwangseinführung werden neue Sicherheitslücken entdeckt, wie der Spiegel berichtet. Stolz verkündet die Gematik vor dem brennenden Bauwerk, es wäre nur theoretisch der Zugriff auf Patientenakten vereinzelt möglich gewesen. Aber dieses Loch sei sofort gestopft worden. Wenn wir uns die Gematik wie ein Sieb vorstellen, ist noch viel Flickschusterei notwendig. Dennoch freut sich der scheidende Gesundheitsminister Lauterbach, dass die Gematik so schnell reagiert hat. Martin Tschirsich – Sicherheistexperte vom CCC –  wird mit den Worten zitiert: „Man hat ein zusätzliches Vorhängeschloss an die Tür gemacht, doch der Schlüssel liegt weiterhin unter der Fußmatte.“ Abgesehen von der nutzlosen Wirkung wird die ePA damit auch immer unbedienbarer.

    Über Christian Wolf:

    Christian Wolf (M.A.) ist Autor, Filmschaffender, Medienberater, ext. Datenschutzbeauftragter. Geisteswissenschaftliches Studium (Publizistik, Kulturanthropologie, Geographie), freie Tätigkeiten Fernsehen (RTL, WDR etc.) mit Abstechern in Krisengebiete, Bundestag Bonn und Berlin, Dozent DW Berlin (FS), Industriefilme (Würth, Aral u.v.m), wissenschaftliche und künstlerische Filmprojekte, Projekte zur Netzwerksicherheit, Cloudlösungen. Keine Internetpräsenz, ein Bug? Nein, Feature. (Digtalpurist)

  17. Neue #Cybersecurity Standards in der #Arztpraxis - die Kassenärztliche Bundesvereinigung (#KBV) hat am 1.4.25 ihre neue IT-Sicherheitsrichtlinie zur Praxis-IT aktualisiert - bis zum 1.10.25 sind die Neuerungen umzusetzen. Änderungen ergeben sich u.a. auch im Bereich der Nutzung von #Cloud Computing. Was im Einzelnen an Maßnahmen zur #Cybersicherheit umzusetzen ist, richtet sich nach der Größe des Leistungserbringers:

    kbv.de/html/it-sicherheit.php

  18. Neue #Cybersecurity Standards in der #Arztpraxis - die Kassenärztliche Bundesvereinigung (#KBV) hat am 1.4.25 ihre neue IT-Sicherheitsrichtlinie zur Praxis-IT aktualisiert - bis zum 1.10.25 sind die Neuerungen umzusetzen. Änderungen ergeben sich u.a. auch im Bereich der Nutzung von #Cloud Computing. Was im Einzelnen an Maßnahmen zur #Cybersicherheit umzusetzen ist, richtet sich nach der Größe des Leistungserbringers:

    kbv.de/html/it-sicherheit.php

  19. Die #KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) bietet eine #FAQ Seite zur #ePA, hält sich aber beim Thema #Datenschutz bedeckt:

    kbv.de/html/69298.php

    Eine Entscheidungshilfe für oder gegen einen Widerspruch zur ePA biete z.B. #netzpolitik

    netzpolitik.org/2024/entscheid

    Achja: für #GKV Versicherte gilt ab 2025 eine #Widerspruchslösung (Opt Out - jede:r bekommt automatisch eine, solange nicht explizit Widerspruch eingelegt wird), #Privatversicherte müssen dagegen einer ePA explizit zustimmen.

    3/n

  20. Ärzte & Ärztinnen!
    Ja, ist schlimm und nicht gut, wenn Leute zu vereinbarten Terminen nicht erscheinen, ABER:
    - ihr habt oft nicht mal eine Internetseite (und seid oft nicht bei Doctolib)
    - E-Mail ist für euch ein fremdes Medium (wie wäre es mit Terminbestätigung per Mail + .ics-Datei?)
    - eure Wartezimmer sind voll, voll, voll
    - man muss ewig warten trotz Termin
    - niemand geht ans Telefon
    M.a.W.:
    - der Service ist verbesserungswürdig
    - kriegt euren Scheiss zusammen, bevor ihr uns angurkt
    #KBV

  21. Die Anästhesiologie ist ein wichtiges Fachgebiet: Wer operiert werden muss, darf eine sichere und fachgerechte Narkose erwarten.
    Deshalb sollte es jeden interessieren, dass die Anästhesiologie in der aktuellen Gesundheitspolitik unter die Räder kommt. Ob bei der Krankenhausreform oder im ambulanten Bereich, die Belange der AnästhesistInnen in Deutschland werden grob vernachlässigt.

    #anaesthesie #ambulantesOperieren #kbv #bda #HybridDRG #Krankenhausreform #bmg

    bda.de/presse/pressemitteilung

  22. Schulterschluss oder Rivalität der Berufsgruppen? Der hausärztlich tätige Internist Dr. Andreas Rahn setzt sich im »ÄrzteTag«-Podcast für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Praxen und Apotheken ein. 🎙️#Aptheke #Arztpraxis #Blutdruckmessen #pharmazeutischeDienstleistungen #Impfen #Berufspolitik #KBV #ABDA #Hausarzt #Internist #Pharmakologie #ÄrzteTag #Medizin
    ÄrzteTag: Ärzte und Apotheker – wie läuft die Zusammenarbeit vor Ort, Dr. Ra
  23. „Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (#KBV) hat davon abgeraten, den an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten #COVID19-Impfstoffs des Unternehmens #Moderna zu verordnen. Grund ist das Risiko einen Regres­ses.“ 👇

    aerzteblatt.de/nachrichten/146

  24. WICHTIG: Kein Regressrisiko bei #COVID19-Impfstoffen, wenn nicht der gesamte Impfstoff aus Mehrdosenbehältnissen verimpft wird. Das hat das #BMG auf Nachfrage der #KBV mitgeteilt.

    #MedBubble #MediBubble #CovidIsNotOver

    Vielen Dank für den Hinweis @nieselregen.

    ℹ️ kbv.de/html/1150_65520.php

  25. Plattform Privatheit @ForumPrivatheit@bawü.social ·

    Jessica Heesen im Interview mit der #KBV „Gesundheitsdaten müssen im Sinne des Gemeinwohls behandelt werden“ t1p.de/tkxjw

  26. Laut KBV habe die überstürzte Einführung des E-Rezepts zusammen mit einer störungsanfälligen Telematikinfrastruktur die Digitalisierung der Medizin behindert.
    eHealth-Frust: Ärzteverband droht mit Austritt aus der Gematik