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1000 results for “kejne”

  1. Keine Züge zwischen Ingolstadt und Nürnberg, Strecke gesperrt (6.4.26)

    Viel Geduld brauchten Bahnreisende in Bayern am Montagmittag zwischen Ingolstadt und Nürnberg. Wie die Deutsche Bahn online mitgeteilt…
    #Nuernberg #Nuremberg #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #Nürnberg #Allersberg #Altmühltal #Bayern #DB #DeutscheBahn #Germany #Ingolstadt #Kinding #München #Rothsee
    europesays.com/de/925431/

  2. Keine Sonderrechte

    Kirchliches Arbeitsrecht — Kirchenmitgliedschaft ist nicht Voraussetzung

    (eugh/pm) Allein wegen ihres Kirchenaustritts dürfen Arbeitgeber Beschäftigte nicht kündigen – wenn die Kirchenmitgliedschaft keine berufliche Voraussetzung für ihre konkrete Tätigkeit ist. Das hat jüngst der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt. In dem konkreten Fall ging es um eine Sozialpädagogin, die jahrelang für einen katholischen Träger in der Schwangerschaftsberatung gearbeitet hat.

    Als sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, wollte der Arbeitgeber ihr kündigen. Von ihren evangelischen Kolleg*innen wurde weder ein Übertritt verlangt noch drohte ihnen bei Austritt aus der Kirche der Verlust des Arbeitsplatzes. Bereits vor dem Arbeits- und dem Landesarbeitsgericht hatte die Frau Recht bekommen; das Bundesarbeitsgericht legte den Fall dem EuGH zur Prüfung vor. Auch der entschied zugunsten der Frau.

    “Die Gerichte senden ein weiteres klares Signal: Kirchliche Betriebe sind kein rechtsfreier Raum”, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. “Konfessionelle Arbeitgeber können sich nicht auf ihre Sonderrechte berufen, um Beschäftigte wegen ihrer persönlichen Lebensführung willkürlich zu benachteiligen.” Es sei Sache der Gerichte und nicht der betreffenden Kirche oder Organisation, zu beurteilen, ob eine berufliche Anforderung aufgrund der Art der betreffenden Tätigkeiten oder der Umstände ihrer Ausübung angesichts dieses Ethos wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt sei. Bühler sieht darin eine gute Nachricht für die rund 1,8 Millionen Beschäftigten von Kirchen, Diakonie und Caritas.

    Aktenzeichen C-258/24

    Dieser Beitrag ist eine Übernahme von ver.di-publik, mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.

  3. Keine Fassadenbeleuchtung von April bis Ende September

    Die Regelung sieht vor, dass Fassaden von Gebäuden im Sommerhalbjahr grundsätzlich vom 1. April bis zum 30. September…
    #Karlsruhe #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #Baden-Württemberg #Fassadenbeleuchtung #Germany #Lichtverschmutzung
    europesays.com/de/919114/

  4. “Keine verfassungskonforme Ausgestaltung möglich”

    Zivilgesellschaft warnt vor Plänen für KI-Fahndung

    Amnesty International, Chaos Computer Club und weitere Organisationen fordern den Stopp neuer Befugnisse für Sicherheitsbehörden. Die geplanten Systeme zur biometrischen Suche und automatisierten Datenanalyse bedrohten Datenschutz, Versammlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung.

    Die Pläne der Bundesregierung, die Befugnisse für Sicherheitsbehörden bei der digitalen Fahndung auszuweiten, gefährden Grundrechte. Zu diesem Schluss kommen mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen aus dem Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium. „Wir betonen, dass eine grundrechtskonforme Ausgestaltung dieser Befugnisse auch durch Nachbesserungen im Verfahrensrecht nicht erreichbar wäre“, heißt es in der Stellungnahme: „Die genannten Mängel sind keine bloßen Ausgestaltungsfehler, sondern symptomatisch für das strukturelle Defizit des gesamten Regelungsvorhabens.“

    Die Organisationen, darunter Amnesty International und der Chaos Computer Club, bemängeln unter anderem das Fehlen eines richterlichen Vorbehalts, die ungenügende Transparenz für Betroffene und unzureichende Dokumentation der Arbeitsweise der KI-Systeme. Es fehlten zudem Einschränkungen bei Form und Umfang der einbezogenen Daten und bei den Analysemethoden. Ferner drohten schwerwiegende Grundrechtseingriffe durch Privatunternehmen.

    In der Konsequenz empfiehlt die Stellungnahme die vollständige Rücknahme der Gesetzesentwürfe und stattdessen ein gesetzliches Verbot „biometrischer Massenerkennungssysteme“ sowie verbindliche Regeln zu Transparenz, Kontrolle und Haftung für die algorithmische Datenanalyse.

    Wer im Internet zu sehen ist, ist betroffen

    Die Bundesregierung will der Polizei erlauben, für die Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung künftig das Internet nach Gesichtern zu durchsuchen. Ein Fahndungsfoto soll dafür mit allen im öffentlichen Internet auffindbaren Gesichtern biometrisch abgeglichen werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) haben sich dazu auf mehrere Gesetzentwürfe geeinigt.

    Das Bündnis kritisiert, damit würde de facto die Infrastruktur für eine flächendeckende Verfolgbarkeit der Bevölkerung geschaffen. Der Einsatz von KI-Systeme wie PimEyes oder Clearview AI für die biometrische Fahndung bezeichnet die Stellungnahme als Eingriff „in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Menschen ein, die im Internet Fotos, Videos und andere Inhalte mit biometrischen Merkmalen veröffentlichen, ohne dass diese dafür einen Anlass gegeben hätten“. Mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten sei dies nicht vereinbar.

    Selbst Personen, die ohne ihr eigenes Zutun im Hintergrund von öffentlich zugänglichem Bildmaterial auftauchten, drohe so die Verarbeitung ihrer biometrischen Daten. Indirekt werde damit auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt: Wer befürchten muss, aufgrund der Teilnahme an einer Versammlung biometrisch erfasst zu werden, verzichte möglicherweise gänzlich – es drohe ein Abschreckungseffekt, der die Wahrnehmung der eigenen Grundrechte verhindere.

    Empirische Daten zeigten zudem, dass insbesondere People of Color häufig zu Unrecht von polizeilichen Maßnahmen betroffen seien. Es drohe damit eine Gefährdung des Diskriminierungsverbots.

    KI-Systeme sollen polizeiliche „Super-Datenbank“ schaffen

    Ein weiterer Gesetzesentwurf sieht eine automatisierte Datenanalyse mittels KI-Systemen wie Palantir vor. Massenhafte Datenbestände der Bundes- und Landespolizeibehörden sollen dafür zusammengeführt und algorithmisch ausgewertet werden – unabhängig vom Einzelfall. Die Daten von Opfern, Zeug:innen und gänzlich unbeteiligten Personen würden dann Teil derselben „Super-Datenbank“. Das Resultat wären tiefgreifende Persönlichkeitsprofile auf der Basis algorithmisch ausgewerteter massenhafter Datenbestände.

    Eine solche Analyse ermögliche Schlussfolgerungen, „die weit über die ursprünglichen Erhebungszwecke der analysierten Daten und auch über das Ziel der eigentlichen Suchanfrage an das Analysesystem hinausgehen“, heißt es in der Stellungnahme: „Solche Systeme sind strukturell fehleranfällig, intransparent und diskriminierungsfördernd. Dies gilt in verstärktem Maße für KI-Systeme, die auch nach Einführung weiterhin selbstlernend sind und in den Entwürfen nicht ausgeschlossen werden.“

    Das Vorhaben der Bundesregierung knüpft an die Debatte um das sogenannte Sicherheitspaket im Herbst 2024 an. Die damalige Ampel-Regierung scheiterte mit ihren Plänen, weil den Ländern die geplanten Überwachungsbefugnisse nicht weit genug gingen.

    Die Europäische Union verbietet laut KI-Verordnung eigentlich die massenhafte Verarbeitung von Gesichtsbildern zu biometrischen Datenbanken. Die aktuellen Entwürfe der Bundesregierung stellen demnach einen Versuch dar, das EU-Verbot zu umgehen. Auch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) kritisiert die Gesetzesinitiativen zur Erweiterung digitaler Ermittlungsbefugnisse und kommt dabei ebenfalls zu dem Schluss: „In der vorgesehenen Form sind diese Befugnisse nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar. Sie gefährden die verfassungsrechtlich geschützten Rechte Unbeteiligter erheblich.“

    Denis Glismann ist von April bis Juni 2026 Praktikant bei netzpolitik.org. Er schließt aktuell seinen Master in Politikwissenschaft an der FU Berlin ab. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  5. Keine (Hau-Ruck-)Strategie für das Schienennetz: Der Fahrgastverband PRO BAHN löst seinen gestrigen #Aprilscherz auf: Die Deutsche Bahn hat selbstverständlich nicht angekündigt, das gesamte Schienennetz abseits der "Hochleistungskorridore" ab 2037 in vier Halbjahrespaketen stillzulegen. PRO BAHN würde auch ein solches Hau-Ruck-Verfahren nicht gutheißen, fordert aber eine Gesamtstrategie für das Sekundärnetz. Die Defizite zeigen sich unter anderen in den wichtigen... pro-bahn.de/aktuell/2026/93.ht

  6. Keine drei Jahre Haft für den Mitgründer sowie zwei Bewährungsstrafen, das ist das Urteil im zweiten #KnockOut51-Prozess am OLG Jena. Zudem sei KO51 keine terroristische Vereinigung, Tötungsfantasien ihrer Mitglieder hielt der Senat für unglaubhaft. Trotz Schießtrainings und 3D-gedruckten Schusswaffenteilen. Dass dieses Urteil Rechtsextreme vor weiteren Gewalttaten abschreckt, ist zu bezweifeln. Betroffenenperspektiven gab es im Prozess ohnehin kaum.
    Thüringen halt.

    taz.de/Urteil-im-Knockout-51-P

  7. "Keine Todesstrafe ist akzeptabel. Aber ein Gesetz zur #Todesstrafe zu schaffen, das sich ausdrücklich gegen eine bestimmte Gruppe richtet, ist rassistisch. Es geht nicht um Abschreckung, sondern um Vergeltung." Interview mit der Juristin Sari Bashi von #PCATI #Israel www.zeit.de/politik/ausl...

    Todesstrafe in Israel: "Hier g...

  8. Exciting day on the street today.

    Garbage day, but the routine is all changed, so everybody is getting chastising stickers for putting their blue box out when it's a shocking switch to black box. Boom - breaking everyone's rhythm. (Not us, we checked ahead). 😁 #keeners

    As well, garbage pickup is bumped by a week, so it next will be three weeks since the last one.

    Biggest excitement since the ditches were cleared back in '24.

    #garbageDay

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  12. Keine Marathon-Party ohne heftigen Rausch danach Nach dem Marathon ist dein Körper ähnlich ramponiert wie ein Partykeller nach einer langen Nacht. Erfahre, warum Regeneration so wichtig ist – und wie du dich erholt auf die nächste „Feier“ vorbereitest.Mehr laufcampus.com/blogs/laufblog/ #laufcampus #running #lauftraining #gesundheit

  13. „Keine Abhängigkeit von einzelnen IT-Firmen“ – BKA-Chef Münch formuliert, was lange ignoriert wurde. Wer Sicherheit ernst nimmt, muss Kontrolle über Technik behalten. Dass diese Debatte erst jetzt mit Nachdruck geführt wird, sagt viel über politische Prioritäten der letzten Jahre. @SZ #BKA #Sicherheit #Digitalisierung sueddeutsche.de/politik/75-jah

  14. Recht SymBadisch @olgkarlsruhe@bawü.social ·

    🆕 Wenn unser Präsident erst mal ins Plaudern gerät, können wir euch das nicht vorenthalten. Wir gehen davon aus, ihr habt keine Fragen mehr, oder? 
#AprilApril #KI #KeineAhnungvonwaserspricht