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Pflegeversicherung — Umfragen zeigen: Die Menschen wollen grundlegende Reformen, die die Pflege sichern. Die Politik muss handeln
Die Menschen in Deutschland sind sich in vielem uneins. Eine Forderung allerdings trifft laut ARD-Deutschlandtrend von Anfang Februar auf fast volle Zustimmung: 94 Prozent sagen, dass Pflege und Kinderbetreuung ausgebaut werden müssen. Zugleich ist die Pflege im Alter eines der Themen, das den Menschen am meisten Sorgen bereitet – sowohl in Bezug auf die künftige Versorgung als auch deren Finanzierung. Höchste Zeit, die Herausforderungen grundlegend anzugehen.
Schon jetzt bewerten 62 Prozent der Bevölkerung die Pflegeversorgung in Deutschland als nicht oder gar nicht gut, so der Pflegereport der Krankenkasse DAK. Und die meisten gehen davon aus, dass es in den nächsten Jahren eher schlechter als besser wird. Die Befragten berichten davon, dass pflegende Angehörige überfordert sind und nur wenig Unterstützung erhalten. Fast zwei Drittel haben Zweifel, ob sie selbst einmal gut versorgt werden. Als größte Probleme sehen 70 Prozent die hohen Kosten für Pflegeheimplätze, 68 Prozent den Personalmangel.
Voll versichern
“Gute Pflege geht nur mit genug qualifiziertem und angemessen entlohntem Personal. Das kann und muss sich unsere Gesellschaft leisten”, betont der Altenpfleger Johannes Hermann, ehrenamtlicher Vorsitzender des ver.di-Fachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft. “Aufgrund der ungenügenden Finanzierung werden die berechtigten Interessen der Beschäftigten und der Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen systematisch gegeneinander ausgespielt.” So führten dringend nötige Lohnerhöhungen und Personalaufbau zu noch höheren Eigenbeiträgen. “Damit muss Schluss sein”, fordert der Gewerkschafter.
Denn pflegebedürftige Menschen seien mit den Kosten schon jetzt oft überfordert. Für das erste Jahr im Pflegeheim müssen sie im Durchschnitt rund 3.200 Euro aufbringen, davon fast 1.900 Euro für Pflegeleistungen. ver.di fordert, dass diese pflegebedingten Kosten in Zukunft vollständig von der Versicherung übernommen werden. “Die Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung weiterzuentwickeln kann verhindern, dass Menschen nach einem langen Arbeitsleben in die Armut abrutschen” argumentiert Johannes Hermann. “Das wollen auch die Menschen in diesem Land, davon bin ich überzeugt.”
Gestützt wird diese Einschätzung durch diverse Umfragen. So erklären im genannten DAK-Pflegereport 83 Prozent, es sei “ungerecht, wenn man sein Leben lang in die Pflegeversicherung einzahlt und bei Pflegebedarf dann nicht ausreichend abgesichert ist”. Laut einer forsa-Umfrage sind zwei Drittel dafür, dass sämtliche pflegebedingte Kosten übernommen werden. Bei allen Parteien sieht das die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler so. “Die Pflege- sollte wie die Krankenversicherung so funktionieren, dass alle Risiken abgedeckt sind”, erklärt Johannes Hermann. “Das ist der Auftrag der Bevölkerung an ihre politischen Vertreterinnen und Vertreter.”
Solidarisch finanzieren
Aber ist das finanzierbar? Durchaus, sagt der renommierte Gesundheitsökonom Heinz Rothgang von der Uni Bremen. Im Auftrag des Bündnisses für eine solidarische Pflegevollversicherung hat er errechnet, dass die Weiterentwicklung ohne größere Beitragssteigerungen möglich ist – wenn alle Bürger*innen und Einkommensarten, zum Beispiel auch Mieteinnahmen und Aktiengewinne, in die Finanzierung einbezogen und die Beitragsbemessungsgrenze leicht angehoben würden. Auf dieser Basis könnten die pflegebedingten Kosten im Heim vollständig abgedeckt und die Leistungen im ambulanten Bereich erhöht werden, bei einer Beitragssteigerung für Normalverdienende von weniger als fünf Euro. Für dieses Konzept einer solidarischen Pflegegarantie setzt sich ver.di schon seit geraumer Zeit ein.
Doch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform, die im Dezember 2025 ihre Ergebnisse vorgelegt hatte, benennt diese Option überhaupt nicht. Vorschläge, die Einnahmen der Pflegeversicherung zu stärken und solidarischer zu gestalten, fehlen völlig. Stattdessen steht neben Leistungskürzungen unter anderem eine verpflichtende private Vorsorge im Raum, die die Versicherten einseitig belasten würde.
“Das ist eine Idee aus der neoliberalen Mottenkiste”, kritisiert ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. “Lebensrisiken wie Pflegebedürftigkeit müssen solidarisch abgesichert werden.” Das sieht auch die Bevölkerung so: Verschiedenen Umfragen zufolge spricht sich nur etwa jede*r Fünfte für eine verpflichtende Vorsorge aus. 90 Prozent fordern: Pflege muss für alle bezahlbar sein.
Dieser Beitrag ist eine Übernahme von ver.di-publik, mit freundlicher Genehmigung der Redaktion. Links wurden nachträglich eingefügt.
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Kirchliches Arbeitsrecht — Kirchenmitgliedschaft ist nicht Voraussetzung
(eugh/pm) Allein wegen ihres Kirchenaustritts dürfen Arbeitgeber Beschäftigte nicht kündigen – wenn die Kirchenmitgliedschaft keine berufliche Voraussetzung für ihre konkrete Tätigkeit ist. Das hat jüngst der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt. In dem konkreten Fall ging es um eine Sozialpädagogin, die jahrelang für einen katholischen Träger in der Schwangerschaftsberatung gearbeitet hat.
Als sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, wollte der Arbeitgeber ihr kündigen. Von ihren evangelischen Kolleg*innen wurde weder ein Übertritt verlangt noch drohte ihnen bei Austritt aus der Kirche der Verlust des Arbeitsplatzes. Bereits vor dem Arbeits- und dem Landesarbeitsgericht hatte die Frau Recht bekommen; das Bundesarbeitsgericht legte den Fall dem EuGH zur Prüfung vor. Auch der entschied zugunsten der Frau.
“Die Gerichte senden ein weiteres klares Signal: Kirchliche Betriebe sind kein rechtsfreier Raum”, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. “Konfessionelle Arbeitgeber können sich nicht auf ihre Sonderrechte berufen, um Beschäftigte wegen ihrer persönlichen Lebensführung willkürlich zu benachteiligen.” Es sei Sache der Gerichte und nicht der betreffenden Kirche oder Organisation, zu beurteilen, ob eine berufliche Anforderung aufgrund der Art der betreffenden Tätigkeiten oder der Umstände ihrer Ausübung angesichts dieses Ethos wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt sei. Bühler sieht darin eine gute Nachricht für die rund 1,8 Millionen Beschäftigten von Kirchen, Diakonie und Caritas.
Dieser Beitrag ist eine Übernahme von ver.di-publik, mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.