#wahlscheine — Public Fediverse posts
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@dboehmer @tagesschau Natürlich sind hier keine Briefwahlscheine gemeint, aber die #Bundeswahlleiterin unterscheidet zwischen »einfachen #Wahlscheinen« und »#Briefwahlscheinen«. Letztere sind schlicht Wahlscheine, die zur #Briefwahl benutzt worden sind. Historisch geht es wohl darauf zurück, dass man früher #Wahlscheine mit oder ohne #Briefwahlunterlagen beantragen hat können. Es ist aber glaub ich nie statistisch erfasst worden, wie viele mit Briefwahlunterlagen beantragt worden sind.
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Zur #Bundestagswahl 1961 hat die #BWO dann aber die #Wahlberechtigten generell umdefiniert, so dass sie nun das sind, was zuvor »im #Wählerverzeichnis eingetragene Personen« waren (früher auch kurz als »#Wähler« bezeichnet, so wie heute noch im #StGB), plus die #Wahlscheine von Uneingetragenen. Eine #Wahlbeteiligung kennt die BWO aber nicht; deren Berechnung ist eine rein statistische Frage und keine wahlrechtliche. [8/11]
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Ruhendes #Wahlrecht waren effektiv #Wahlrechtsausschlüsse, deren kurzfristiges Wegfallen möglich war: #Unterbringung und #Strafhaft ohne #Entmündigung bzw. Verlust der »bürgerlichen Ehrenrechte«. Nachteil der damaligen Berechnung war, dass Inhaber von ungenutzten Wahlscheinen nirgends als wahlberechtigt gezählt worden sind. Im Süden sind mehr #Wahlscheine eingenommen worden als ausgegeben, wohl vorallem wegen #Urlaubern aus dem Norden. [4/11]
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Die #Statistik war nicht immer so. Bis 1957 sind die Wahlberechtigten stets da gezählt worden, wo sie ausgezählt worden sind. Die Berechnung war #Wahlberechtigte ohne #Sperrvermerk plus eingenommene #Wahlscheine. Hier die #Bundestagswahl 1953 (Niedersachsen muss später nochmal korrigiert worden sein, und in Rheinland-Pfalz ist die Summe auch in späteren Veröffentlichungen falsch): [3/11]
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indestens 6.25 % der #Wahlscheine sind nicht (rechtzeitig) benutzt worden (unklar, ob die ohne Eintragung in ein #Wählerverzeichnis ausgestellten Wahlscheine in den Zahlen enthalten sind; das waren damals potenziell mehr Fälle als heute). Vermerk »r« im folgenden Bild war ruhendes #Wahlrecht. Das waren #Wahlrechtsausschlüsse für #Inhaftierte und #Untergebrachte, die im Fall der Entlassung sofort weggefallen wären. [2/3]
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Es war nicht immer so, dass die Zahlen der zurückgewiesenen #Wahlbriefe verschwiegen werden. 1958 in #Bayern sind sie veröffentlicht worden. Das war die erste #Landtagswahl mit #Briefwahl. Annähernd 1/4 der #Wahlscheine ist noch an der #Urne benutzt worden, was zuvor die einzige Möglichkeit war. Sie haben dann aber nur noch im eigenen #Stimmkreis gegolten. Eindämmung von Wahlscheintourismus war auch ein Motiv für die Briefwahl. [1/3]
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Hab jetzt eine genauere #Prognose zur #Wiederholungswahl in Berlin nach #Wahlkreisen. #Wahlbeteiligung nach #Wahlscheinen und ansonsten einfach die Differenz der #AGHWahl 2023−2021 auf die #Bundestagswahl 2021 wahlkreisweise draufgerechnet (nur die betroffenen #Wahlbezirke). Unten die Differenzen zu 2021. Demnach würden nur #Linke (deutlich) und #Grüne (knapp) 1 Sitz an #Hessen bzw. #NRW verlieren. #btw24 #btwbe24 #btwbe21 #btw21 #WahlThread [1/2]
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Für #Wahlscheine zur #Wiederholungswahl in #Berlin war gestern Antragsschluss; 27.81 % ist dann ziemlich der Endstand (m. E. müsste noch einen kriegen, wer z. B. heute durch #Umzug erst wahlberechtigt wird, aber der #Landeswahlleiter lässt wohl nur #Einbürgerungen o. Ä. gelten). Im #Wählerverzeichnis stehn 454 weniger als von mir erwartet, was vorallem ausgebliebene #Auslandsdeutsche sein müssten. [1/3]
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Die #Wahlscheine bei der #Wiederholungswahl in #Berlin sind jetzt doch deutlich zurückgefallen. Im Gegensatz zum #Landeswahlleiter hab ich bei den Vergleichszahlen die 16-Jährigen und #Unionsbürger bei der BVV-Wahl rausgerechnet und #Auslandsdeutsche projektiert. #btwbe21 #btwbe24 #btw24 [1/3]