#medienprivileg — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #medienprivileg, aggregated by home.social.
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11.4 AK KI
12 Ausblick und Schlussbemerkung
13 Anhang
13.1 DSGVO Art. 51 ff.
13.2 DSGVO Art. 85
13.3 MStV § 12, § 23, § 113
13.4 TDDDG § 25
13.5 Regelungen zum Rundfunkdatenschutzbeauftragten
13.6 RDSK-Mitgliederliste
13.7 RDSK-Verwaltungsvereinbarung[ENDE]
#Rundfunkdatenschutzbeauftragter #Datenschutzrecht #Datenstrategie #AIA #KI #TDDDG #BeschDG #Auskunftsanspruch #Scraping #EDSA #Auftragsverarbeitung #DSGVO #personenbezogen #Datenschutzleitfaden #Nutzungsmessung #PianoAnalytics #Medienprivileg #Facebook #Correctiv #Informationspflicht #Datenauswertung #VVT #Mediathek #WhatsApp #Gewinnspiel #Rundfunkanstalt #Beitragsservice #Gesundheitsdaten #Bankdaten #Gerichtsvollzieher #Adresshandel #Rundfunkdatenschutzkonferenz #RDSK #Datenschutzfolgenabschätzung #Bußgelder #AKDSB #Datenschutzkonferenz #DSK #Medien #MStV
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11.4 AK KI
12 Ausblick und Schlussbemerkung
13 Anhang
13.1 DSGVO Art. 51 ff.
13.2 DSGVO Art. 85
13.3 MStV § 12, § 23, § 113
13.4 TDDDG § 25
13.5 Regelungen zum Rundfunkdatenschutzbeauftragten
13.6 RDSK-Mitgliederliste
13.7 RDSK-Verwaltungsvereinbarung[ENDE]
#Rundfunkdatenschutzbeauftragter #Datenschutzrecht #Datenstrategie #AIA #KI #TDDDG #BeschDG #Auskunftsanspruch #Scraping #EDSA #Auftragsverarbeitung #DSGVO #personenbezogen #Datenschutzleitfaden #Nutzungsmessung #PianoAnalytics #Medienprivileg #Facebook #Correctiv #Informationspflicht #Datenauswertung #VVT #Mediathek #WhatsApp #Gewinnspiel #Rundfunkanstalt #Beitragsservice #Gesundheitsdaten #Bankdaten #Gerichtsvollzieher #Adresshandel #Rundfunkdatenschutzkonferenz #RDSK #Datenschutzfolgenabschätzung #Bußgelder #AKDSB #Datenschutzkonferenz #DSK #Medien #MStV
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Für #Blog-Beiträge gilt auch das #Medienprivileg, sodass kein Anspruch auf Schadensersatz nach #DSGVO besteht.
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass Medienunternehmen, die journalistische Zwecke verfolgen, nicht vollständig von den Regelungen des Datenschutzgesetzes ausgenommen werden können.
Der Gesetzgeber hat nun bis Mitte 2024 Zeit, eine differenziertere Regelung zu treffen, die das Grundrecht auf Datenschutz beachtet und gleichzeitig die Meinungs- und Informationsfreiheit der Medien respektiert.
https://www.vfgh.gv.at/medien/Medienprivileg_U_Haft_Dezember_2022.php
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Natürlich könnte der #ÖRR seine Mediatheken auch betreiben, ohne die Nutzerdaten - anonymisiert - auszuwerten. Aber die Auswertung hilft ihm, auf die Nachfrage und das Interesse seines Publikums zu reagieren, und das gehört zu seinem Auftrag. Er verlässt damit auch nicht den gesetzlichen Rahmen, das #Medienprivileg (Art. 85 DSGVO) soll unter anderem genau dies ermöglichen.
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#Datenschutz und #Journalismus sind nicht immer miteinander vereinbar. Daher lässt die #DSGVO Ausnahmen für alle zu, die journalistisch arbeiten: das #Medienprivileg. Darauf kann sich der #ÖRR auch berufen, wenn er die Nutzung seiner Mediatheken anonymisiert auswertet. Deshalb darf er #Cookies für diese Zwecke auch ohne #Einwilligung einsetzen.
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@AlexAmtmann
Wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht dasselbe: Das Bezirksamt betreibt #Öffentlichkeitsarbeit als Behörde, die #ARD betreibt Medienarbeit. Nur sie genießt das #Medienprivileg der #DSGVO , nur sie ist Trägerin des Grundrechtes auf #Pressefreiheit