Auf zum letzten Bericht – Tätigkeitsbericht des KDSZ Dortmund 2025
https://artikel91.eu/2026/10/05/auf-zum-letzten-bericht-taetigkeitsbericht-des-kdsz-dortmund-2025/#medienprivileg — Public Fediverse posts
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BIS 1.10.2025 ANMELDEN: "Datenschutz in der neuen Medienrealität" - MAINZ MEDIA FORUM am 9.10.2025, 16-18 Uhr 👉 https://www.mainzer-medieninstitut.de/mainz-media-forum-datenschutz-in-der-neuen-medienrealitaet/
#Datenschutz #Kommunikation #Datenverarbeitung #KünstlicheIntelligenz #Journalismus #Medienprivileg
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Dr. Datenschutz Shortnews im Juni 2025 – KW 26
Im Bereich Datenschutz ergeben sich stetig neue Entwicklungen und Entscheidungen, die sowohl Unternehmen als auch Verbraucher vor spannende Herausforderungen stellen. Alle zwei Wochen werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Ereignisse, die die Datenschutzlandschaft bewegt haben. Hier erfahren Sie(...)
https://www.dr-datenschutz.de/dr-datenschutz-shortnews-im-juni-2025-kw-26/ -
11.4 AK KI
12 Ausblick und Schlussbemerkung
13 Anhang
13.1 DSGVO Art. 51 ff.
13.2 DSGVO Art. 85
13.3 MStV § 12, § 23, § 113
13.4 TDDDG § 25
13.5 Regelungen zum Rundfunkdatenschutzbeauftragten
13.6 RDSK-Mitgliederliste
13.7 RDSK-Verwaltungsvereinbarung[ENDE]
#Rundfunkdatenschutzbeauftragter #Datenschutzrecht #Datenstrategie #AIA #KI #TDDDG #BeschDG #Auskunftsanspruch #Scraping #EDSA #Auftragsverarbeitung #DSGVO #personenbezogen #Datenschutzleitfaden #Nutzungsmessung #PianoAnalytics #Medienprivileg #Facebook #Correctiv #Informationspflicht #Datenauswertung #VVT #Mediathek #WhatsApp #Gewinnspiel #Rundfunkanstalt #Beitragsservice #Gesundheitsdaten #Bankdaten #Gerichtsvollzieher #Adresshandel #Rundfunkdatenschutzkonferenz #RDSK #Datenschutzfolgenabschätzung #Bußgelder #AKDSB #Datenschutzkonferenz #DSK #Medien #MStV
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Für #Blog-Beiträge gilt auch das #Medienprivileg, sodass kein Anspruch auf Schadensersatz nach #DSGVO besteht.
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#Österreich
#Datenschutz
#MedienprivilegMedien dürfen nicht prinzipiell von Datenschutzbestimmungen ausgenommen sein
VfGH, Erkenntnis vom 14.12.2022, G 287/2022, G 288/2022
Datenverarbeitungen zu journalistischen Zwecken dürfen nicht prinzipiell
- vom Datenschutz ausgenommen sein und
- den Vorrang vor dem Schutz personenbezogener Daten genießen.https://www.vfgh.gv.at/medien/Medienprivileg_U_Haft_Dezember_2022.php
VfGH, Erkenntnis vom 14.12.2022, G 287/2022, G 288/2022
https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_G_287_2022-_G_288_2022_vom_14._Dezember_2022.pdf
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass Medienunternehmen, die journalistische Zwecke verfolgen, nicht vollständig von den Regelungen des Datenschutzgesetzes ausgenommen werden können.
Der Gesetzgeber hat nun bis Mitte 2024 Zeit, eine differenziertere Regelung zu treffen, die das Grundrecht auf Datenschutz beachtet und gleichzeitig die Meinungs- und Informationsfreiheit der Medien respektiert.
https://www.vfgh.gv.at/medien/Medienprivileg_U_Haft_Dezember_2022.php
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Der #VfGH hat das #datenschutzrechtliche #Medienprivileg des #9DSG wegen #Verfassungswidrigkeit aufgehoben. Die Aufhebung dieser Bestimmung wird mit Ablauf des 30. Juni 2024 in Kraft treten Bis zum Ablauf der #Reparaturfrist hat der Gesetzgeber Zeit, eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen.
https://www.vfgh.gv.at/medien/Medienprivileg_U_Haft_Dezember_2022.php
https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_G_287_2022-_G_288_2022_vom_14._Dezember_2022.pdf
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Natürlich könnte der #ÖRR seine Mediatheken auch betreiben, ohne die Nutzerdaten - anonymisiert - auszuwerten. Aber die Auswertung hilft ihm, auf die Nachfrage und das Interesse seines Publikums zu reagieren, und das gehört zu seinem Auftrag. Er verlässt damit auch nicht den gesetzlichen Rahmen, das #Medienprivileg (Art. 85 DSGVO) soll unter anderem genau dies ermöglichen.
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#Datenschutz und #Journalismus sind nicht immer miteinander vereinbar. Daher lässt die #DSGVO Ausnahmen für alle zu, die journalistisch arbeiten: das #Medienprivileg. Darauf kann sich der #ÖRR auch berufen, wenn er die Nutzung seiner Mediatheken anonymisiert auswertet. Deshalb darf er #Cookies für diese Zwecke auch ohne #Einwilligung einsetzen.
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@AlexAmtmann
Wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht dasselbe: Das Bezirksamt betreibt #Öffentlichkeitsarbeit als Behörde, die #ARD betreibt Medienarbeit. Nur sie genießt das #Medienprivileg der #DSGVO , nur sie ist Trägerin des Grundrechtes auf #Pressefreiheit